JURAcon Jahrbuch 2011

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JAHRBUCH D a s K arr i e r e ha n dbuch f 端 r J ur i s t e n

2011/ 2012



JURAcon-J ahr b uc h 2011/2012 D a s K a r r i ereha ndb uc h f端r J uri s te n

In K o o p era t i o n mi t :


Inhalt

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012

Grußwort Sabine Leutheusser-Schnarrenberger · Bundesministerin der Justiz

13

Vorwort Stephen-O. Nündel · IQB Career Services AG

15

Karrierethemen

4

Rechtsmarkt 2.0 JUVE Verlag · Köln

16

Unternehmensanwälte und die Deutsche Rentenversicherung RA Martin W. Huff · Leverkusen

28

Die Anwaltschaft im Zeichen der Spezialisierung Thomas Wolf · Soldan Institut für Anwaltmanagement

34

Juristen in Deutschland: wo und wie sie tätig sind – eine Marktanalyse RA Martin W. Huff · Rechtsanwaltskammer Köln

40

Fachanwalt – der Weg zur Spezialisierung RAin Dr. Katja Mihm · Deutsches Anwaltsinstitut e.V.

46

Work-Life-Balance im Anwaltsberuf: Balance bewahren JUVE Verlag · Köln

50

Karriere-Coaching: Sokrates of your own Falk Schornstheimer · Frankfurt am Main

56

Die Qual der Wahl – Entscheidung zwischen Großkanzlei oder Staatsdienst Simon Schmitt und Peter Neuberger · hemmerconsulting

62

Großkanzlei: Wer die Wahl hat Eva Flick · Staufenbiel Institut

65

Herausforderung Projektjuristen Andreas Müller · PerConex GmbH

68

Anwalt kann man lernen RAin Dr. Ulrike Guckes · Deutscher Anwaltverein

72

„Rechtsanwaltsmediator“: Wolpertinger oder Wanderer zwischen den Welten? RA Dr. Arnd-Christian Kulow · Richard Boorberg Verlag

76

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Inhalt

Von Fürstenhäusern und Lehrerzimmern – Neues zum Persönlichkeitsrecht Dr. Wolfgang Lent · Verlag C.H. Beck

82

Komplexes Gleichgewicht: Die weltanschauliche Neutralität des Staates Prof. Dr. Rupert Scholz · Gleiss Lutz

87

Recht mitgestalten Stephen-O. Nündel · Frankfurt am Main

90

Die universitäre Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung – quo vadis? Dr. iur. Marc Sänger ∙ Goethe-Universität Frankfurt am Main

96

Alumni-Vereinigung: Besinnung auf die Wurzeln Eberhard Kramer · Goethe-Universität Frankfurt am Main

100

Diplomat auf Zeit – mit ELSA Thomas Wittmann · ELSA-Deutschland e.V.

104

Beiträge aus der Praxis Änderung des DCGK: Auswirkungen auf die aktienrechtliche Beratung RA Dr. Andre P. H. Wandt und RA Dr. Manuel M. Meder Allen & Overy LLP

108

Prozesse optimieren und Wachstumsstrategien entwickeln Dr. Christian Brechtel · The Boston Consulting Group

112

Die strafrechtliche Garantenstellung des Compliance Officer RA Rainer Brüssow und RA Dirk Petri · Köln

114

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital RA Dr. Thorsten Kuthe und RA Tobias Nagel Heuking Kühn Lüer Wojtek

120

Steigende Relevanz: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren RA Dr. Hellen Schilling · Frankfurt am Main

124

Der Wirtschaftsanwalt: Beratung zwischen Recht, Steuern und Bilanzen RA Dr. Karl-Heinz Vehling · KSB INTAX

128

Der Ablauf einer Due Diligence RA Dr. Sven Labudda und RA Jin-Hyuk Jang · Mayer Brown LLP

132

Ausgesuchte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts RA Jürgen Weder · Pflüger Rechtsanwälte GmbH

134

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Inhalt

Erfahrungsberichte

6

Mehr als nur ein Praktikum: das praxis.programm bei Linklaters Tobias Arnold · Student der Rechtswissenschaften Goethe-Universität Frankfurt am Main

140

Die kleine Großkanzlei: Anwaltsstation in einer mittelgroßen LLP Stephan Boerner · Doktorand · Frankfurt am Main

142

Referendariatsstationen: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet Marcus Cholewa · Ass. iur. · Hannover

146

Secondment in New York: Nahe dran an der Finanzkrise RA René Dubois · Noerr LLP

150

Besuch des 68. Deutschen Juristentags Thérèse Fiedler · Referendarin · Frankfurt am Main

152

Station in einer Wirtschaftssozietät: National und international arbeiten Dr. Martina Geiser · Rechtsreferendarin · Landgericht Köln

156

Examen ohne Repetitor: Plädoyer für mehr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten Verena Heerde · Rechtsreferendarin · Landgericht Frankfurt am Main

160

Tout est franchisable! David Klein · LL.M.-Student · University of Washington · Seattle

164

Praktikum in São Paulo: Den Aufschwung Brasiliens hautnah miterleben Philipp Gnatzy · stud. iur. · Köln / London

168

Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank: vielseitig und international Dr. Miriam Silke Nabinger · Rechtsreferendarin · Frankfurt am Main

172

Erfahrungen zwischen zwei Welten: Großkanzleien in Deutschland und Luxemburg Corinne Prinz · Arendt & Medernach, Luxemburg

177

Berufseinstieg in der Wirtschaftskanzlei: Steile Lernkurve und Spannung Anna Katharina Wolf · Freshfields Bruckhaus Deringer

180

LL.M. in den USA: zwei Programme – ein Erfahrungsbericht RA Dr. Adrian Bingel und RA Dr. Lars Markert · Gleiss Lutz

182

Referendarausbildung in der Anwaltsstation RAin Dr. Oda Wedemeyer · GSK Stockmann + Kollegen

186

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Inhalt

Nachgefragt: das JURAcon-Interview „Wir brauchen junge engagierte Juristen, die eine Mitverantwortung für ihr Rechtssystem empfinden“ Interview mit Prof. Dr. Martin Henssler · Vorsitzender der Ständigen ­Deputation des Deutschen Juristentages (djt) · Universität zu Köln

190

Postgraduale Studiengänge und Lawschools stellen sich vor M.B.L.-Studiengang: Wirtschaftsrecht für 196 Technologieunternehmen Prof. Dr. Eike Albrecht · Brandenburgische Technische Universität Cottbus Auch Juristen benötigen Managementwissen Dr. Holger Endrös · ESCP Europe

198

LL.M. in Legal Management RA Prof. Dr. Jochen Deister German Graduate School of Management and Law (GGS)

201

LL.M.-Studiengang: Verhandeln und Gestalten von Verträgen Prof. Dr. Jörg Kupjetz · Fachhochschule Frankfurt am Main

204

Regulierung von Netzwerkindustrien Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker · Freie Universität Berlin

206

LL.M. at Nottingham Law School Kay Wheat · Nottingham Law School

208

Keine Angst vor dem chinesischen Drachen RAin Prof. Dr. Carolin Sutter · SRH Hochschule Heidelberg

210

The LL.M. in Global Law and Technology at SULS Bridgett C. Halay (Esq.) · Suffolk University Law School

212

Masterstudiengang: LL.M. Comparative Child Law Prof. Dr. Thilo Marauhn · Justus-Liebig-Universität Gießen

214

Masterstudiengang Taxation an der Universität Osnabrück Alexander Hoff · Ernst & Young

216

LL.M Wirtschaftsstrafrecht: 218 Türöffner für ein faszinierendes Berufsfeld Dominik Waszczynski · Doktorand · Universitäten Osnabrück und Bremen Standortvorteil: LL.M. in Finance am Finanzplatz Frankfurt am Main Institute for Law and Finance · Frankfurt am Main

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Team by Krämer Eckl

nd u n e h c a Au f w n. e h c a m e Karrier

Wie oft stehen Sie mit dem Vorsatz auf, Ihrer Karriere neue Impulse zu geben? Fangen Sie heute damit an: als Anwältin oder Anwalt bei Menold Bezler. In einer Kanzlei, die zu den Top-50 in Deutschland gehört und 2009 als „Mittelständische Kanzlei des Jahres“ ausgezeichnet wurde, und in einem Team, in dem noch jede/r Einzelne zählt. Wir sind offen für Top-Leute, die mit uns wachsen wollen. Zu Ihren Stärken zählen unternehmerisches Denken, Teamfähigkeit und Sprachkenntnisse. Als Berufseinsteiger/in oder mit Berufserfahrung bieten wir Ihnen ausgezeichnete Perspektiven.

Als unabhängige Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Stuttgart engagieren wir uns vor allem für Unternehmen und Unternehmer. Eine unserer besonderen Stärken ist der Mittelstand: Wir kennen seine Herausforderungen. Wir identifizieren uns mit seinen Zielen. Wir verfügen über die Kompetenz und Ressourcen, um die daraus resultierenden Aufgaben souverän zu lösen. Und wir verbinden das komplette Leistungsportfolio einer Großkanzlei mit der individuellen Betreuung einer kleineren Einheit. Das alles hat uns zu dem gemacht, was wir heute sind: eine der Top-50 Kanzleien in Deutschland. Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, Telefon +49 711 86040-00, www.menoldbezler.de

Mittelstand im Mittelpunkt


Inhalt

Register: Postgraduale Studiengänge und Lawschools In Zusammenarbeit mit unserem Partner LLMGUIDE haben wir Ihnen rund 200 postgraduale Studiengänge / Lawschools zusammengestellt.

223

Porträts potenzieller Arbeitgeber Allen & Overy

250

ashurst

252

Baker & McKenzie

254

BASF

256

BCG

258

BEITEN BURKHARDT

260

BIRD & BIRD

262

Buse Heberer Fromm

264

Cleary Gottlieb

266

CLIFFORD CHANCE

268

CMS Hasche Sigle

270

Deutsche Bank AG

272

Dewey & LeBoeuf LLP

274

Ernst & Young

276

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

278

FRIED FRANK

280

Gleiss Lutz

282

GÖRG

284

GSK Stockmann + Kollegen

286

HAVER & MAILÄNDER

288

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

290

Hogan Lovells

292

Jones Day

294

K&L Gates

296

King & Spalding

298

KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

300

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Erfolg ist, was Sie daraus machen

Nutzen Sie Ihre Chance bei einer mehrfach ausgezeichneten Kanzlei Kanzlei des Jahres für Gesellschaftsrecht 2010 JUVE

Most Innovative Law Firm 2010

Financial Times Innovative Lawyers Awards

Top-Kanzlei für M&A 2010

WirtschaftsWoche

Top-Kanzlei für Arbeitsrecht 2009 WirtschaftsWoche

Nominierung zur Kanzlei des Jahres für IP 2010 JUVE

Nominierung zur mittelständischen Kanzlei des Jahres 2009 JUVE

Top 100 Arbeitgeber azur

Heisse Kursawe Eversheds ist eine internationale Kanzlei, die mit einem innovativen Denkansatz am nationalen und internationalen Markt sehr erfolgreich ist. Wir sind ständig auf der Suche nach

ReferendarInnen & BerufseinsteigerInnen. Lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft Axel Zimmermann Maximiliansplatz 5 80333 München oder bewerbung@heisse-kursawe.com

www.heisse-kursawe.com Heisse Kursawe Eversheds is a member of Eversheds International Limited


Inhalt

LATHAM & WATKINS LLP

302

Linklaters

304

Luther

306

MAYER BROWN

308

McDermott Will & Emery

310

Noerr

312

NORTON ROSE

314

OPPENHOFF & PARTNER

316

PricewaterhouseCoopers

318

RöverBrönner

320

SALANS

322

Shearman & Sterling LLP

324

SIBETH

326

Simmons & Simmons

328

Sullivan & Cromwell LLP

330

Taylor Wessing

332

Watson, Farley & Williams

334

WEIL

336

WHITE & CASE

338

WilmerHale

340

Kanzleiregister: Standorte nach PLZ Die aktualisierte Auflistung von knapp 500 Standorten unterstützt Sie bei Ihrer ersten Recherche nach potenziellen Arbeitgebern.

342

Impressum

360

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F INDEN UND GEFUNDEN WERDEN

S TOP-JURI

TEN-RE

Legen Sie per Mausklick fest, zu welchen Events Sie in den Wochen vor der Veranstaltung Informationen erhalten möchten. eReminder

www.iqb.de/eReminder

R E VORME N I M R E T – JETZT G N I T I U R C

» FRANKFURT

» DÜSSELDORF

4. MAI 2011

12. JULI 2011

10 – 17 Uhr Forum der Messe » FRANKFURT

2. NOVEMBER 2011

10 – 17 Uhr Commerzbank-Arena

jetzt via QR-Code nutzen!

» BERLIN

22. NOVEMBER 2011

10 – 17 Uhr FU Berlin · Henry-Ford-Bau

10 – 17 Uhr MARITIM Hotel

» MÜNCHEN

9. NOVEMBER 2011

10 – 17 Uhr BMW Welt

» STUTTGART

7. DEZEMBER 2011

10 – 17 Uhr Steigenberger Graf Zeppelin

KEN:

» HAMBURG

26. OKTOBER 2011

10 – 17 Uhr SIDE Hotel » KÖLN

15. NOVEMBER 2011 10 – 17 Uhr Maternushaus

» MÜNCHEN

6. MÄRZ 2012

10 – 17 Uhr SOFITEL Munich Bayerpost

Recruiting: Berlin · Düsseldorf · Frankfurt · Hamburg · Köln · München · Stuttgart Ansprechpartner für Kanzleien: Matthias Köhler · 069 / 79 40 95-60 · mk@iqb.de

www.juracon.de


Grußwort der Bundesjustizministerin

Rechtsanwaltschaft – das Leitbild des freien Berufs bleibt!

Liebe Leserinnen, liebe Leser, der Beruf des Anwalts ändert sich. Das fängt schon mit den Zahlen an. Im Jahr 1992 gab es in Deutschland 65.000 Anwälte, 17 Prozent von ihnen waren Frauen. Heute sind es 155.000, und 32 Prozent sind weiblich. Gewandelt hat sich aber auch, wie der Beruf ausgeübt wird: Immer mehr Anwälte spezialisieren sich oder arbeiten international. Anwälte machen heute ganz selbstverständlich in der U-Bahn für sich Werbung, sie gründen eine AnwaltsGmbH oder nehmen Erfolgshonorare ein – vor 18 Jahren alles noch kaum denkbar. Auch das Berufsrecht macht Anwälten heute mehr möglich: vorbei die Zeiten, in denen Anwälte nur an einzelnen Gerichten zugelassen waren. Die Anwaltschaft wird so immer vielfältiger: Einzelanwälte neben Angestellten in riesigen law firms, versierte Spezialisten, Alleskönner und Teamarbeiter in mittleren Kanzleien. Kreative Anwälte erobern sich außerdem ganz neue Arbeitsfelder. Sie werden Opferanwälte und betreuen Kinder oder Frauen, die sexuelle Gewalt erleiden mussten – wie sinnvoll das ist, konnten wir in jüngster Zeit bei den Missbrauchsskandalen wieder feststellen. Sie werden Mediatoren, nach der Umsetzung der Mediationsrichtlinie ein Beruf mit Zukunft. Sie führen Handelsprozesse auf Englisch – zumindest soll es diese Möglichkeit nach einer Bundesratsinitiative in Zukunft geben, und das halte ich für sehr sinnvoll. Damit sich Anwälte in dieser vielfältigen Berufswelt möglichst sinnvoll zusammenfinden können, sollten die Beschränkungen bei den Gesellschaftsformen überprüft werden. Reine Kapitalbeteiligungen an Anwaltsgesellschaften brauchen wir aber nicht. Darüber hinaus sollten Anwälte ihre Organisationsform grundsätzlich frei wählen und auch mit Angehörigen anderer Berufe besser zusammenarbeiten können. Trotz der neuen Vielfalt – die Anwaltschaft ist nach wie vor eine Einheit. Um diese Einheit noch zu stärken, ist das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz für mehr Rechte von Anwälten im Strafprozess jetzt beschlossen worden: Wie Strafverteidiger sollen auch alle übrigen Anwälte Auskünfte zum Mandatsverhältnis verweigern können. Das Leitbild des freien Berufs muss erhalten bleiben. Bleiben sollen Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und der Schutz von Interessenskonflikten. Und bleiben soll die eigenverantwortliche Berufsausübung. So stellen wir sicher, dass Anwälte auch in Zukunft den Bürgern Zugang zum Recht verschaffen und so ihrer wichtigsten Aufgabe gerecht werden. Für Ihre Zukunft, ob als Rechtsanwalt oder in einem anderen Berufsfeld, wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesministerin der Justiz

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Vorwort

Karriereinformationen für Juristen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir freuen uns, Ihnen nunmehr bereits den 12. Jahrgang des JURAcon­Jahrbuchs zu präsentieren. Einmal mehr stehen Ihre Karrierechancen als junge Juristinnen und Juristen im Mittelpunkt der Beiträge unserer Autorinnen und Autoren, der Porträts von rund 50 Kanzleien und potenziellen Arbeitgebern sowie der mannigfaltigen Aufbaustudiengänge in- und ausländischer Lawschools. Und was den Einstieg als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt angeht, haben sich die Vorzeichen zu Ihren Gunsten gedreht: Kanzleien stellen nach der Finanzkrise wieder vermehrt neue Kräfte ein. So erfreulich dies ist: Auf der anderen Seite haben sich angesichts von Sparzwängen und verstärktem Controlling in Kanzleien und Unternehmen die Rahmenbedingungen des Rechtsmarkts insgesamt geändert – und damit auch die Bedingungen für Einsteiger. Eine tiefere Analyse der aktuellen Situation bieten Ihnen unsere Partner der JUVE-Redaktion ab Seite 16. Bei der Themenauswahl für das vorliegende Jahrbuch haben wir – neben der Entscheidung für Beiträge von insoweit allgemeingültigem Interesse – auch ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dem unterschiedlichen Ausbildungsstatus unserer Leserschaft gerecht zu werden. Es finden sich daher auch Beiträge speziell für Studierende, speziell für Referendarinnen und ­Referendare wie auch speziell für junge Volljuristinnen und Volljuristen, die sich jeweils mit der Frage konfrontiert sehen, welchen Karriereweg sie wie verfolgen möchten. Nach großem Zuspruch im Rahmen unserer Leserbefragung zur Mitte des vergangenen Jahres haben wir uns zudem entschlossen, die Rubrik der Erfahrungs­­be­richte – wiederum mit Unterstützung der hemmer.consulting AG – deutlich auszuweiten. Erfahrungsberichte lesen Sie ab Seite 140. Anlässlich des 68. Deutschen Juristentags (djt), der im September 2010 in Berlin stattfand, beschäftigen wir uns zu guter Letzt auch mit Fragen rund um die (Mit-)Gestaltung der Gesellschaft durch Juristen, ihren Sachverstand und ihre Interessen. Hierzu und zur besonderen Bedeutung junger ­Juristinnen und Juristen für den djt haben wir den erst jüngst bestätigten Vorsitzenden der ständigen Deputation des djt befragt. Das JURAcon-Interview mit Prof. Dr. Martin Henssler lesen Sie ab Seite 190. Wir wünschen Ihnen nun eine informative Lektüre und für Ihre Karriere allen Erfolg! Stephen-O. Nündel | Redaktionsleiter Frankfurt am Main im Februar 2011

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Anwaltsmarkt der Zukunft

Rechtsmarkt 2.0 JUVE Verlag · Köln

Die deutsche Wirtschaft erholt sich mit verblüffendem Tempo, ebenso der Arbeitsmarkt – im Allgemeinen und im Speziellen für Juristen. Jenseits steigender Jobzahlen und stabiler Top-Gehälter vollziehen deutsche Kanzleien jedoch den tiefgreifendsten Wandel seit der Liberalisierung des Anwaltsmarktes. Er betrifft auch die Associates von morgen. Die gute alte Zeit – transparent und klar strukturiert war der Rechtsmarkt vor der großen Finanzkrise. Die Geschäfte zwischen den Wirtschaftsunternehmen und ihren externen Beratern basierten auf einem einfachen Prinzip: guten Beziehungen. Die dramatischen Ereignisse im Nachgang zum Kollaps der Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 verändern all das von Grund auf. Zwar ist die Stimmung der Wirtschaftsanwälte seit Sommer 2010 wieder deutlich aufgehellt – vor allem in Deutschland, deren Heimatwirtschaft sich als Wachstumsmotor für die europäische Wirtschaft bewiesen hat. Doch niemand glaubt, dass es einmal wieder so werden wird wie vor der Krise. Im Gegenteil zeigen erste Trends, dass der Anwaltsmarkt an der Schwelle zu einem Paradigmenwechsel steht. Sparzwang auf allen Seiten Beispiel Rechtsabteilungen in Unternehmen: Obwohl die deutschen Rechtsabteilungen im internationalen Vergleich oft personell sehr gut ausgestattet waren und sind, lagerten Inhouse-Juristen vor der Krise anspruchsvolle Arbeit oft an externe Rechtsberater aus, während die Syndizi häufig nur alltägliche Standardangelegenheiten erledigten. Erst mit der Krise begannen viele große Rechtsabteilungen umzudenken. Plötzlich waren sie gezwungen zu sparen – so wie jede andere Abteilung im Unternehmen. Das Management verlangte ihnen einen klar definierten Beitrag zum unternehmensweiten Kostensenkungsprogramm ab, und obendrein mussten die Syndizi beweisen, dass sie ihr Geld wert sind. Folge: 2009 und 2010 ergriffen viele Abteilungen die Gelegenheit, sich intern neu auszurichten und effizientere Strukturen zu geben. In den seltensten Fällen ging das mit dem Abbau von Personal einher. Im Gegenteil: Unter dem wirtschaftlichen Druck wurde hochanspruchsvolle Arbeit auch inhouse wieder als attraktiv erachtet und mehr denn je in der Rechtsabteilung selbst bearbeitet. Nun stellen die Unternehmen sogar insgesamt mehr ein, und zwar sowohl qualifizierte Quereinsteiger aus Wirtschaftskanzleien als auch hochqualifizierte Berufseinsteiger. Damit sind die Rechtsabteilungen in sehr kurzer Zeit zu einer doppelten Karriereoption für gute Juristen geworden – für den direkten Berufseinstieg oder für die Zeit nach der Wirtschaftskanzlei. Zudem sind die Unternehmen nicht nur bemüht, die Qualität ihrer Juristen zu steigern, sie führen zunehmend auch Qualitätsmanagementsysteme ein, wie die Beispiele General Electric und Nissan zeigen. Je größer die Rechtsabteilungen werden und je mehr Aufgaben sie erledigen, umso dringlicher müssen sie effiziente

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Anwaltsmarkt der Zukunft

und standardisierte Abläufe einführen. Rechtsabteilungen werden in Zukunft mehr und besser gemanagt werden. Für alle Syndizi bedeutet das im Umkehrschluss mehr Verantwortung, Leistungsdruck und zeitlicher Einsatz. Die Belastungsspitzen der Anwälte in Großkanzleien werden sie zwar auch in Zukunft kaum erreichen. Doch der Traum vom geregelten Job als Unternehmensjurist ist ausgeträumt. Syndikusanwalt zu sein, ist keine Lifestyle-Option mehr – aber eben auch kein unkreativer Bürojob. Neuordnung der Machtverhältnisse Auch die deutschen Anwälte bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. Wenn Partner renommierter Kanzleien heute die Veränderungen bei ihren Auftraggebern leichtfertig vom Tisch wischen, verkennen sie, dass eine effizient arbeitende Rechtsabteilung auch an die externen Berater neue und härtere Anforderungen stellt. Das beginnt bei einer transparenten Honorarabrechnung und endet bei einer strukturierten Beraterauswahl, die lange gewachsene Vertrauensbeziehungen hinterfragt. Die Rechtsabteilungen legen seit der Finanzkrise ein deutlich differenzierteres Verhalten bei Mandatierungen an den Tag. Als dessen direkte Folge verändern sich die Beziehungen zwischen Klient und Kanzlei dramatisch. Bislang profitierten vor allem die Kanzleien, weil den Rechtsabteilungen kaum eine andere Möglichkeit blieb, als für die ausgelagerte Highend-Arbeit auch hohe Stundensätze zu bezahlen. Mit der Krise nahm jedoch der Wettbewerb unter den Kanzleien deutlich zu. Zusätzlichen Druck auf die Kanzleien üben die Rechtsabteilungen aus, wenn sie heute auch anspruchsvolle Arbeit selbst erledigen, für die sie noch vor zwei Jahren viel Geld an die Kanzleien überwiesen haben.

Syndikusanwalt zu sein ist keine Lifestyle-Option mehr – aber eben auch kein un­k reativer Bürojob.

Groß oder klein – Großkanzlei oder Boutique? Suchen die Rechtsabteilungen ihre Berater zunehmend sorgfältiger und kostenbewusster aus, wähnen sich kleine, spezialisierte Kanzleien gerne im Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus bietet aus Sicht vieler Anwälte das Konzept der unabhängigen Boutique wesentliche Vorteile gegenüber der Arbeit in einer Großkanzlei. Gegen Letztere entscheiden sich Anwälte etwa, wenn dort der Partnertrack verstopft scheint, wenn aufgrund der eigenen Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wenig Mehrwert zu heben ist oder weil mehr Rücksicht auf Interessenskonflikte mit anderen Praxisbereichen gefordert wird. Auch in diesem Jahr gab es in Hamburg, Frankfurt oder Düsseldorf wieder eine ganze Reihe Ausgründungen aus größeren Kanzleien. Dieser Trend ist für Berufseinsteiger überwiegend positiv zu bewerten. Denn erstens wird durch die vielen Ausgründungen die Kanzleilandschaft vielfältiger und mit ihr das Angebot an attraktiven Arbeitgebern zwischen Großkanzlei, Spezialkanzlei mit langer Tradition und kleinen, jungen Sozietäten mit Großkanzlei-Hintergrund. Partner in Letzteren verfügen häufig über eine hohe Sensibilität für Ausbildungs-, Personal- und Karrierethemen. Interessant ist aber auch, dass sich diese Anwälte nicht für den Wechsel in irgendeine x-beliebige andere Kanzlei entschieden haben, sondern für den Weg in die

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Anwaltsmarkt der Zukunft

Selbstständigkeit mit allen unternehmerischen Risiken. Berufsanfänger finden hier attraktive Mandatsstrukturen vor, meist auch schnelleren und direkteren Kontakt zu Mandaten als in Großkanzleien. Gleichzeitig mehrten sich 2010 aber auch die Anzeichen, dass das Boutiquenmodell womöglich Grenzen haben könnte. Denn die schlank aufgestellten Spezialkanzleien plagen Kapazitätsengpässe schneller als Großkanzleien, was sie von Inhouse-Seite direkt für größere Mandate ausschließt. „Wenn ich als Mandant schnell Ressourcen brauche, hat das kleine Team sie oft nicht“, beklagt sich etwa der Inhouse-Jurist eines großen Unternehmens. Solche Äußerungen stellen das Modell der Boutique selbstverständlich nicht komplett in Frage, jedoch wird deutlich, dass sich kleinere Kanzleien trotz exzellenter fachlicher Expertise möglicherweise zwangsläufig auf mittelgroße Mandate beschränken müssen, wenn sie nicht die entsprechenden Kapazitäten vorhalten können. Derartige Überlegungen waren auch ein Grund dafür, dass die renommierte Hamburger Corporate-Boutique Rittstieg nach zehn Jahren als äußerst erfolgreiche Einheit im Sommer 2010 mit Gleiss Lutz fusionierte. Wer wie die Rittstieg-Anwälte die Ambition hat, an den ganz großen, internationalen Deals beteiligt zu sein, wird die Synergien, die eine Großkanzlei mit breiter Aufstellung und funktionierenden internationalen Kontakten bietet, zu schätzen wissen. Das gilt nicht nur für den erleichterten Zugriff auf größere personelle Kapazitäten, sondern natürlich auch für eine bessere Akquise. Vor die Wahl gestellt, ob sie in einer Großkanzlei oder einer der jungen Boutiquen ins Berufsleben starten sollen, werden sich Berufsanfänger sehr genau fragen müssen, was sie wirklich vom Berufsleben erwarten: Mittelgroße Mandanten bedeuten nicht zwangsläufig weniger interessante Arbeit, vielfach sogar mehr praktische Erfahrungen. Wer aber die großen, schlagzeilenträchtigen Transaktionen anstrebt, ist besser in den internationalen Großsozietäten aufgehoben. Einmal in eine kleine Kanzlei eingestiegen, fällt Anwälten der Wechsel in eine Großkanzlei schwer, die eher Berufsanfänger als Associates mit einigen Jahren Berufserfahrung einstellen. ■

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Wesentliche neue Rechtsthemen zu erkennen und zu besetzen ist ein Kennzeichen für erfolgreiche Anwälte.

Rückkehr der Kanzleifusionen Das mit Abstand aufsehenerregendste Ereignis im deutschen Anwaltsmarkt hatte seinen Ursprung auf der transatlantischen Bühne. Die Fusion der USKanzlei Hogan & Hartson mit der britischen Sozietät Lovells zum Mai 2010 war eine der seltenen transkontinentalen Zusammenschlüsse – aber der Vorbote für weitere Fusionsgespräche anderer Sozietäten. Die deutschen Anwälte von Hogan & Hartson Raue und Lovells standen den Fusionsabsichten zunächst eher abwartend und neutral gegenüber, wurden die Pläne doch von den jeweiligen Zentralen in London und den USA vorangetrieben, mit der Absicht, ihre jeweilige Marktposition zu festigen. Doch die Skepsis hierzulande wich schnell einer breiten Zustimmung. Mit einer Ausnahme: Kurz vor

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Anwaltsmarkt der Zukunft

Vollzug der Fusion spalteten sich überraschend 40 Hogan & Hartson-Anwälte in Berlin ab, die sich unter dem Namen Raue selbstständig machten. Das zeigt: Transatlantische Megafusionen sind keine automatisierten Selbstläufer und mitunter auch nicht ein Gewinn für alle Berufsträger. Weitere Reibungsverluste gab es bei Hogan Lovells auch im Nachgang des Zusammenschlusses, etwa durch den Verlust des großen Hogan & Hartson-Büros in Warschau. Zukünftige sind nicht auszuschließen. Für Berufsanfänger bedeutet dies, genau auf den Stellenwert der Praxisgruppen zu achten, der sie sich anschließen. Der Vollzug einer Fusion ist meist der erste Schritt zu einer weiteren strategischen Fokussierung der Kanzlei. Fachbereiche und Büros, die nicht mehr im Fokus stehen, können geschlossen werden. Unzufriedene Partner können sich für einen Wechsel entscheiden, weniger erfolgreiche müssen den Hut nehmen. Demgegenüber stehen Vorteile wie mehr grenzüberschreitende Arbeit, mehr internationale Ausbildungsthemen und mehr Möglichkeiten, an einen ausländischen Standort zu wechseln. Die Hogan-Lovells-Fusion machte die übrigen Marktteilnehmer hellhörig. Viele denken nun über ihre internationalen Optionen nach. Während Fusionen zwischen den absoluten Marktführern in den Staaten und Europa noch nicht absehbar sind, sind einige Kanzleien aus der Verfolgergruppe bereits aktiv. Norton Rose beispielsweise baute zuletzt stark ihr Netzwerk in Australien, Kanada und Südafrika aus. Strukturfragen als Zukunftsfragen Sorgen bereiten vielen Kanzleimanagern derzeit – noch mehr als die internationale Aufstellung – die richtige Nachwuchspolitik und die optimale Kanzleistruktur für den Umgang mit den veränderten Bedürfnissen der Mandanten: Ihre bisherigen Lösungsansätze gehören unter dem Eindruck der veränderten Rahmenbedingungen auf den Prüfstand. Zum Beispiel war die sogenannte Leverage, also die Anzahl der Associates pro Partner, stets ein Mittel, um die Profite zu steuern. Einige Kanzleien haben aber im letzten Jahr Personal abgebaut – in Servicebereichen und Sekretariaten, aber auch bei den angestellten Anwälten. Mit der so erreichten Verkleinerung der Leverage versuchten Kanzleien Umsatzrückgänge auszugleichen und die Gewinnmarge der Partner einigermaßen zu halten.

Mittelgroße Mandanten bedeuten nicht zwangsläufig weniger interessante Arbeit, vielfach sogar mehr praktische Erfahrungen.

Doch derartige Maßnahmen sind zu kurz gedacht. Wer strategisch in die Zukunft denkt, der wird schnell die Verbindung zum Geschäft ziehen. Wesentliche neue Rechtsthemen zu erkennen und zu besetzen ist ein Kennzeichen für erfolgreiche Anwälte. Diejenigen, die zuletzt frühzeitig auf die Bereiche Restrukturierung, insolvenznahe Beratung, Kapitalmarkt-, Kartellrecht oder koordinierte Prozessführung gesetzt haben, waren in den beiden letzten Jahren sehr gut beschäftigt – unabhängig von der Leverage. Hohe Gewinnmargen werden sich jedoch nicht nur mit der Verbesserung und Vermehrung des Geschäfts erzielen lassen. Das ist inzwischen bekannt. Der zweitgrößte Berg-

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Anwaltsmarkt der Zukunft

baukonzern der Welt, Rio Tinto, schreckte beispielsweise Anfang 2010 die Kanzleimanager auf, als er stolz Einsparungen von 14 Millionen US-Dollar an Rechtsberatungskosten verkündete. Nie zuvor sind von Mandantenseite so deutlich Preisforderungen an ihre Rechtsberater herangetragen worden. Auch der international aufgestellte Pharmakonzern Pfizer setzte ein innovatives Modell auf: Er will sparen und gleichzeitig auf dem Wege einer Legal Alliance das Verhältnis zu den externen Beratern verbessern und sie intensiv in geschäftliche Prozesse einbeziehen. Drei Viertel des Rechtsberatungsbudgets von zuletzt einer halben Milliarde US-Dollar werden neu verhandelt und demnächst auf Basis jährlicher Festpreise an 19 Kanzleien in Monatsraten ausgezahlt. Weitsichtige Anwälte diskutieren deshalb intensiv über innovative Formen der Preisgestaltung abseits des hergebrachten Stundensatzes: Deckelungen, erfolgsbasierte Elemente und anderes mehr. In Deutschland hat sich zum Beispiel die Münchner Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds mittlerweile von der starren Vergütung nach Stundensätzen verabschiedet und setzt stattdessen vor allem auf Rahmenverträge und Festpreise. Auch DLA Piper oder Orrick Hölters & Elsing sind für manche Mandanten auf der Basis von Flatrates tätig, die freilich genau definiert und ausprobiert werden müssen. Das ist nicht ganz so revolutionär, wie es klingt: Mittelständische Kanzleien arbeiten innerhalb ihrer laufenden Beziehungen und der Dauerberatung seit Jahren mit unterschiedlich gestalteten Rahmenverträgen. Doch wie das Beispiel Pfizer zeigt, haben die Finanzkrise und zusätzlich die IT-Revolution dem Thema eine neue Dimension gegeben. Denn die Diskussionen um Preisnachlässe, Deckelungen und Pauschalen, die Mandanten seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise verstärkt führen, bleiben letztlich nicht ohne Wirkung auf die Arbeitsweise und die Struktur der Kanzleien. Der eigentliche Paradigmenwechsel besteht darin, dass Kanzleien mehr geistige Flexibilität beweisen müssen, um ihre eigene Struktur nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu durchleuchten. Das wird auch die zentrale Herausforderung an alle Juristen sein, die heute ins Berufsleben starten und künftig als Wirtschaftsanwalt bestehen wollen. ■

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Transatlantische Megafusionen sind keine Selbstläufer und mitunter kein Gewinn für alle Anwälte.

IT verändert die Anwaltswelt Auch die Arbeit von Referendaren und Associates in den Kanzleien ändert sich unmittelbar: In den letzten Jahren haben die meisten Kanzleien viel in den Aufbau von IT- und Wissensmanagement-Systemen investiert. Associates und Referendare müssen nicht länger in Bibliotheken nach Urteilen und Beispielsfällen suchen, leistungsstarke Suchmaschinen können in kürzester Zeit die Antworten zusammenstellen. Juristisches Standardwissen und Gesetzestexte sind im Internet frei zugänglich. Hier bedarf es nicht mehr der Mandatierung eines Anwalts. Künftig benötigen die Kanzleien daher weniger Personal. Die Schwelle, ab der ein Anwalt als Rechtsberater nötig ist, verschiebt sich.

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Für anwaltliche Beratung, die Erfahrung und praktisch-unternehmerisches Denken erfordert, werden jedoch weiterhin Partner nachgefragt werden. Doch die Profite größerer Kanzleien hingen bisher nicht so sehr davon ab, welche Honorare die Partner selbst erwirtschafteten. Es war die Arbeit der Associates in den ersten Berufsjahren, die den Umsatz ausmachten: junge Anwälte, die für 350 Euro die Stunde letztlich Standardarbeiten erledigen. Beide Effekte haben größeren Einfluss auf die Kanzleistruktur, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Wenn Mandanten heute oftmals die Arbeit von Anwälten im ersten Berufsjahr gar nicht mehr bezahlen wollen – mit dem Argument, es gehe doch mehr um deren Ausbildung als um Mehrwert für den Mandanten –, dann gewinnen zwei Fragen für die Kanzleien an Brisanz: Lassen sich erstens bestimmte Arbeiten durch billigere Mitarbeiter erledigen? Und zweitens, wo können sie ihre hochbezahlten Top-Nachwuchskräfte gewinnbringend einsetzen? Die Kanzleien werden ihre Strukturen ändern – in welcher Art und Weise, lässt sich nur erahnen. Derzeit werden unter Kanzleimanagern und Beratern mehrere Modelle diskutiert, darunter auch das Slim-Tin-Modell. Die Pyramide bröckelt – ein neues Modell entsteht Die traditionelle Struktur wird auf ihren Kern reduziert: das Slim-Tin-Modell D C A

B

E Illustration: A. Anhalt / JUVE

3 Der Klassiker: die Pyramide Die klassische Struktur eines Kanzlei-Modells ist die Pyramide. In ihm arbeitet eine große Zahl von Associates, die den Boden bilden. Nach oben hin wird ihre Zahl durch das Up-or-out-Prinzip immer geringer. An der Spitze der Pyramide stehen nur wenige Partner. Sie akquirieren Mandate, die von den Jüngeren bearbeitet werden. 3 Das neue Modell: Slim-Tin (schmale Blechdose) Das Pyramidenmodell kommt zunehmend unter Druck. Schon jetzt fahren große Kanzleien deshalb ihre Leverage-Ratio zurück. Die ­langfristige

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Folge: Die Flügel der Pyramide fallen weg ( 3 Sektion A). ­Standardisierte Arbeitsprozesse werden in dem neuen Modell an Legal ­Process ­Outsourcer im Ausland oder günstige, lokale Kanzleien gegeben. Deren Anwälte arbeiten für wesentlich niedrigere Honorare ( 3 Sektion B). Anspruchsvollere Mandate werden an hochqualifizierte Anwälte vergeben – zum Beispiel Spin-offs ehemaliger Senior Associates ( 3 Sektion C). 3 Personal + Kosten: die Profitabilitäts-Raute Kombiniert man das neue Kanzlei-Modell mit der Frage, welche Art von Arbeit der Mandant noch zu zahlen bereit ist, ergibt sich ein nach unten verschlanktes Modell. Es gleicht einer Raute ( 3 Sektion D). Im Pyramidenmodell bezahlte der Mandant noch Junior Associates für Arbeit, die nicht die Kenntnisse eines Volljuristen erforderten ­( 3 ­Sektion E). Im neuen Slim-Tin-Modell übernimmt ein Associate erst nach und nach Aufgaben, für die die Kanzlei auch ein Honorar berechnet. Das bringt viele offene Fragen mit sich: Wie kann die Kanzlei die praktische Ausbildung der Associates querfinanzieren? Was dürfen und können Associates noch verdienen?

Teile und herrsche Die Herausforderung für die Kanzleimanager und Partner besteht in diesem Prozess darin, Arbeitsabläufe zu durchleuchten, in einzelne Schritte zu zerlegen und jeden Schritt mit möglichst kostengünstigem Personalaufwand zu erledigen. Das ist normales effizientes Arbeiten – und bedeutet doch für viele Anwälte eine große Veränderung. Es geht um nicht weniger, als Standardisierungsmöglichkeiten zu entwickeln und bestimmte Arbeiten nicht mehr von Prädikatsjuristen erledigen zu lassen. Beispiele, dass dieser Prozess bereits eingesetzt hat, gibt es in einigen Bereichen der Rechtsberatung längst. Einige Frankfurter Finanzpraxen beschäftigten schon vor der Krise geringer qualifizierte Juristen für bestimmte Dokumentationsaufgaben. Sekretariatsaufgaben haben Kanzleien schon früher an kostengünstigeren Standorten ausführen lassen, beispielsweise in Ostdeutschland. Insolvenzverwalter beschäftigen oft ohnehin größere Mitarbeiterteams für kaufmännische Aufgaben in insolventen Unternehmen. Kanzleien, die einen hohen Anteil an Massengeschäft in ihrem Portfolio haben, etwa bei Forderungsinkasso, haftungs- und versicherungsrechtlichen Standardprozessen, arbeiten mit standardisierten Abläufen.

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Auch Outsourcing in größerem Stil ist in der Realität längst angekommen. In den USA und Großbritannien nutzen Kanzleien schon länger die Möglichkeit, bestimmte juristische Tätigkeiten nicht mehr von Mitarbeitern in ihrer Kanzlei, sondern von gut ausgebildeten Anwälten in Indien, Südafrika oder den Philippinen bearbeiten zu lassen. Wenngleich es in Deutschland weniger um die Bewältigung riesiger Datenmassen geht, wie sie in US-amerikanischen Prozessen anfallen, gibt es auch hierzulande Beispiele für Outsourcing: In Kartelluntersuchungen, Steuerprüfungen, internen Korruptionsuntersuchungen und in Due Diligences im Rahmen von Transaktionen fallen durchaus Daten- und Aktenmengen an, bei denen sich das Nachdenken über mehr Effizienz lohnt. Neue Associate-Vergütung Der Trend zu effizienterem Arbeiten in der Anwaltsbranche ist nicht neu, er wurde allerdings durch die Finanzkrise entscheidend beschleunigt. In Großbritannien und Deutschland arbeiten die M&A-Teams längst wieder mit kleineren Teams als während des Transaktionsbooms – also mit weniger angestellten Anwälten. Zusätzlich brachen im vergangenen Jahr einige der großen Kanzleien mit der liebgewonnenen Einrichtung des sogenannten Associate-Lockstep. Danach wächst das Gehalt ausschließlich mit den Jahren der Kanzleizugehörigkeit. Jetzt legen viele Kanzleien mehr Wert auf eine klarer leistungsbezogene Associate-Vergütung und beziehen Aspekte wie besondere Leistungen beim Ausbau von Mandantenbeziehungen, juristische und technische Fertigkeiten sowie soziale Kompetenz stärker in die Vergütung mit ein. Gleichzeitig müssen sie ihre angestellten Anwälte intensiver betreuen und evaluieren. Beispielhaft für diese Entwicklung stehen die US-Kanzleien McDermott Will & Emery, Reed Smith, Wilmer Hale, Orrick Hölters & Elsing, Howrey oder die britisch-amerikanische Großsozietät DLA Piper. Diese Kanzleien gaben den Associate-Lockstep zugunsten von mehr leistungsbezogenen Elementen in der Bezahlung auf. Mit Hilfe flexibler Vergütungsmodelle wollen und müssen Kanzleien die Personalkosten herunterschrauben. Im Wettstreit um die knappe Ressource TopNachwuchs dürfen sie andererseits nicht an Attraktivität verlieren. Für dieses Dilemma eine Lösung zu finden, ist für Kanzleien ein entscheidender Schritt für ihre Zukunftsfähigkeit. Angesichts der gravierenden Veränderungen, vor denen Wirtschaftskanzleien stehen, können gute Nachwuchsjuristen als Gewinner aus diesem Prozess hervorgehen. Ihre Arbeit wird anspruchsvoller, ihr Stellenwert in den Kanzleien und Rechtsabteilungen nimmt zu.

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Die wichtigsten Ereignisse 2010 / 2011 Büroeröffnungen 3 03/10 Quinn Emanuel Urquhart Oliver & Hedges eröffnet ihr erstes kontinentaleuropäisches Büro in Mannheim mit einem renommierten Patentrechtler von Allen & Overy. 3 04/10 Buse Heberer Fromm ist nun auch in München vertreten. Vor Ort fusioniert sie mit dem dortigen Team von Spitzweg. 3 05/10 Das Startteam für das neue Frankfurter Büro von SZA Schilling Zutt & Anschütz steht. 3 06/10 Die US-Kanzlei Bingham McCutchen startet in Frankfurt mit ihrem ersten kontinentaleuropäischen Büro mit einem Restrukturierungspartner von Broich Bezzenberger. 3 07/10 Graf Kanitz Schüppen & Partner geht in Frankfurt an den Start. 3 07/10 Die Düsseldorfer Boutique VBB Verjans Böttger Berndt eröffnet in Essen ein Büro. 3 07/10 Die US-Kanzlei Howrey erweitert ihr Standortnetz um ein zweites Deutschland-Büro in Düsseldorf und holt einen IP-Experten von Bardehle Pagenberg Dost Altenburg Geissler. 3 08/10 HFK Heiermann Franke Knipp eröffnet zum August ein Büro in Stuttgart. 3 08/10 Die Hamburger Kanzlei Strunk Kolaschnik eröffnet mit einem Partner von Nordhues einen neuen Standort in Frankfurt. 3 08/10 Auch die Münchner IP-Kanzlei Klaka zieht es an den Rhein nach Düsseldorf. Die Büro-Eröffnung unterstreicht die Bedeutung des dortigen Spezialgerichts für Patentprozesse. 3 09/10 Die angesehene Bau- und Vergaberechtskanzlei Leinemann & Partner mischt nun mit eigenem Büro im Kölner Markt mit. 3 09/10 Ebenfalls in Köln ist nun auch die Versicherungsboutique Johannsen mit eigenem Büro präsent. 3 09/10 Die auf italienisch-deutschen Rechtsverkehr spezialisierte Kanzlei Dr. Reiß & Kollegen eröffnet Büros in München und Palermo (Sizilien). 3 10/10 Die Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner baut mit ihren Frankfurter Anwälten einen Standort in Hamburg auf. 3 10/10 Bernzen Sonntag eröffnet mit fünf Quereinsteigern ein neues Büro in Frankfurt. Die Kanzlei ist auf die Beratung von Sozialeinrichtungen und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. 3 10/10 Die renommierte Münchner Kanzlei für Lebensmittelrecht Meyer Meisterernst eröffnet ein zweites Büro in Düsseldorf. 3 11/10 Die angesehene Energierechts-Boutique Becker Büttner Held eröffnet zum Januar ein Büro in Brüssel.

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Spin-offs 3 01/10 In Frankfurt gründen Anwälte von Heymann & Partner und Jones Day eine Litigation-Boutique. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen Klinkert Zindel Partner. 3 01/10 Drei Partner der Kölner Kanzlei Picot machen sich als Classen Fuhrmanns & Partner im Gesellschaftsrecht, M&A und Arbeitsrecht selbstständig. 3 03/10 Zwei IP-Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer eröffnen die Kanzlei Arnold Ruess in Düsseldorf. 3 03/10 Einige Field-Fisher-Waterhouse-Partner gründen in Hamburg ihre eigene Kanzlei Recore, die sich auf die Bereiche Gesellschaftsrecht, M&A sowie Immobilien spezialisiert. 3 04/10 Vier Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer gründen in Frankfurt die Kanzlei Metis und beraten im M&A- sowie Gesellschafts-, Finanz- und Arbeitsrecht. 3 05/10 Rund 40 Anwälte von Hogan & Hartson treten von den Plänen ihrer Kanzlei, mit Lovells zu fusionieren, zurück und gründen in Berlin Raue. 3 05/10 Das Karlsruher Büro der Kanzlei Redeker Sellner Dahs spaltet sich unter der Firmierung Widmaier Norouzi ab. 3 07/10 Der Freiburger und Kölner Standort von Graf von Westphalen geben ihre Trennung vom Rest der Kanzlei bekannt und firmieren als Friedrich Graf von Westphalen & Partner. 3 07/10 Als Jesse Müller-Thuns formiert sich in Berlin eine neue Kanzlei mit zwei ehemaligen Steuerrechtspartnern von Flick Gocke Schaumburg. 3 08/10 Unter dem Namen Berger Steck & Kollegen geht in Frankfurt die neue, auf Finanzprodukte spezialisierte Einheit als Abspaltung von Dewey & LeBoeuf an den Start. 3 09/10 Ein anerkanntes Kartellrechtsteam von Baker & McKenzie macht sich unter dem Namen Commeo in Frankfurt selbstständig. 3 09/10 Drei FPS-Anwälte machen sich in Berlin als DSC Legal mit einem Fokus auf Immobilien und Erneuerbare Energien selbstständig. 3 09/10 Kartell- und Vertriebsrechtler von Tigges und Prof. Fett & Partner gründen die Boutique PFP Prof. Flohr & Partner. 3 10/10 In Hamburg formiert sich ein Immobilien-Spin-off. Zum Startteam von Trûon gehören fünf Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer. 3 10/10 Vier Watson-Farley-Anwälte gründen in Hamburg die Kanzlei für Erneuerbare Energien. 3 10/10 Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer und White & Case schließen sich in Hamburg zur Kanzlei Schramm Meyer Kuhnke ­zusammen. 3 10/10 In Berlin gründen Anwälte von Gaßner Groth Siederer & ­Collegen die Kanzlei SWKH Rechtsanwälte und beraten seither Wasserversorger und Abwasserentsorger.

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Fusionen 3 05/10 Die Partner von Hogan & Hartson und Lovells geben zum 1. Mai weltweit ihr Ja zur internationalen Fusion beider Kanzleien. Die neue, transatlantische Einheit nennt sich Hogan Lovells und zählt zu den weltweit zehn größten Sozietäten. 3 06/10 An einem Juniwochenende entscheidet sich Gleiss Lutz für die Fusion mit der renommierten Corporate-Boutique Rittstieg aus Hamburg. Damit ist Gleiss Lutz ab Herbst auch in Hamburg mit einem Büro vertreten. 3 01/11 Den nächsten transatlantischen Zusammenschluss gehen die Partner der US-Kanzlei Squire Sanders & Dempsey und der britischen Sozietät Hammonds ein. Sie starten die gemeinsame Kanzlei mit rund 1.275 Berufsträgern und 37 Büros in 17 Ländern unter dem Namen Squire Sanders Hammonds. 3 01/11 In Darmstadt schließen sich Moog Moog und Schmunk Haase Leber zusammen. Die neue multidisziplinäre Einheit firmiert als Moog Partnerschaftsgesellschaft.

WP-Kanzleien rüsten auf KPMG Law 3 10/09 Der Salans-Partner und Gesellschaftsrechtler Dr. Ulrich Thölke schließt sich dem Berliner Büro an. 3 06/10 Mit Dr. Tobias Fuchs wird in München ein neuer Leiter für die Bereiche IP/IT und Medien gewonnen. 3 09/10 KPMG Law verstärkt sich mit einem Düsseldorfer Energierechtler von Hogan Lovells sowie einem Kölner Kartellrechtler von Freshfields Bruckhaus Deringer. 3 01/11 Flick Gocke Schaumburg verliert den renommierten Unternehmenssteuer-Partner Prof. Dr. Ulrich Prinz an die Big-Four-Wirtschafts­ prüfungsgesellschaft. 3 10/10 Dr. Brigitte Huber verstärkt das Arbeitsrechtsteam im Münchner Büro. Ernst & Young Law 3 01/10 Matthias Winter wechselt von Luther als Director in das Eschborner Büro. 3 04/10 Die gesellschaftsrechtliche Praxis verstärkt sich in München mit dem neuen Partner Dr. Claus Elfring von Skadden Arps Slate Meagher & Flom. 3 04/10 Der Gesellschaftsrechtler Dr. Christian Bosse verlässt Schelling & Partner und übernimmt bei E&Y Law die Leitung des Stuttgarter Büros. 3 05/10 Der Münchner Standort gewinnt den Holme Roberts & OwenPartner Dr. Peter Katko. Er leitet den Aufbau der IP/IT-Praxis. 3 09/10 Die Kanzlei gewinnt den Immobilien- und Öffentlichrechtler Harald Horstkotte, der die Rechtsbereiche vom Standort Eschborn aus aufbauen soll.

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PricewaterhouseCoopers Legal 3 03/10 PwC Legal gewinnt gleich drei Quereinsteiger: Für die IP/IT-Praxis im Düsseldorfer Büro holt sie Dr. Jan-Peter Ohrtmann von Bird & Bird, die dortige Vergaberechtspraxis verstärkt Carsten Steinert von Heuking Kühn Lüer Wojtek, und in Frankfurt stößt der Arbeitsrechtler Christian Berg von Squire Sanders & Dempsey hinzu. 3 08/10 Das Düsseldorfer Büro verstärkt sich mit der Corporate-Spezialistin Dr. Ulrike Schweisfurth von Linklaters. 3 10/09 Die Willkie Farr & Gallagher-Gesellschaftsrechtlerin Christine Mark steigt in Frankfurt ein. 3 11/10 Das Frankfurter Büro verstärkt sich mit dem Immobilienfinanzierungsspezialisten Peter Holzhäuser. Er wechselt aus der texanischen Situs-Gruppe.

Nützliche Webseiten 3 www.azur-online.de Die Website zum JUVE-Karrieremagazin für junge Juristen – azur – berichtet über Personen und Karrierethemen aus Hochschulen, Kanzleien und Wirtschaft. Mit vielen Tipps zu LL.M.- und MBA-Studiengängen im In- und Ausland. Außerdem gibt es detaillierte Einblicke und Informationen zu den 100 attraktivsten Arbeitgebern für Juristen in Deutschland aus azur100 – TopArbeitgeber 2011 mit aktuellen Einstellungszahlen, Referendars- und Praktikumsplätzen sowie den aktuellen Gehältern für Juristen. 3 www.juve.de Wöchentlich aktualisiert: Nachrichten aus deutschen Wirtschaftskanzleien. Kostenlos zugängliches Archiv. Mehr als 15.000 Nachrichten seit dem Jahr 2000. Außerdem online abrufbar und mit Suchfunktion versehen: Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/11 mit Besprechungen zu rund 800 deutschen Kanzleien aus vielen Rechtsgebieten und Regionen. 3 www.daad.de Der Deutsche Akademische Austauschdienst informiert nicht nur über die eigenen Förderprogramme für Auslandssemester, sondern hat auch zahlreiche Stipendien anderer Institutionen in einer Datenbank übersichtlich erfasst. 3 www.thelawyer.com Frisch aus London: wöchentlich aktualisierte Nachrichten und Fakten über den Rechtsmarkt in Großbritannien. Ebenfalls mit kostenlosem Nachrichtenarchiv. 3 www.americanlawyer.com Amerikas führendes Anwaltsmagazin präsentiert Nachrichten und Hintergrundartikel mit Themen aus der Welt der US-Kanzleien. Zusatzeffekt: wie bei The Lawyer kostenloses Training in Wirtschaftsenglisch. 3 www.nylawyer.com Stark nachrichten- und ausbildungsorientiert gibt die Website einen Überblick über alles, was jüngere Anwälte in den USA beschäftigt – nicht nur in New York. Mit Suchfunktion.

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Unternehmensanwälte und Deutsche Rentenversicherung

Unternehmensanwälte und die Deutsche Rentenversicherung von Rechtsanwalt Martin W. Huff · Leverkusen

In Unternehmen beschäftigte Rechtsanwälte müssen zurzeit intensiv mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kämpfen, damit ihre Tätigkeit als die eines Rechtsanwalts anerkannt und eine Befreiung in der Deutschen Rentenversicherung erteilt wird. Gerade als junger Anwalt gilt es dabei wichtige Details zu beachten. Die Zahl derjenigen Rechtsanwälte, die in Unternehmen anwaltlich tätig sind, steigt weiter an. In Ballungsgebieten dürften zwischen 15 und 25 Prozent der zugelassenen Anwälte Unternehmensanwälte sein, insgesamt also etwa 20.000 Rechtsanwälte. Früher sprach man hier eher von Syndikusanwälten, heute erscheint vielen die Bezeichnung „Unternehmensanwälte“ richtiger. Denn der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt nicht mehr nur in der Funktion als Syndikus, also in der Rechtsabteilung, sondern in der Rechtsberatung des gesamten Unternehmens. Zudem übernehmen Unternehmensanwälte neue Aufgaben wie die des Compliance-Verantwortlichen, auch wenn diese Kombination vielleicht nicht immer glücklich ist. Doch zurzeit gibt es mit der DRV einen heftigen Streit um den Status von Unternehmensanwälten. Es handelt sich hier um eine Auseinandersetzung, in der es vordergründig um die Altersversorgung einer wichtigen Gruppe von Anwälten, tatsächlich aber um das Anwaltsverständnis in der heutigen Zeit geht. Und hier scheint die DRV den Standpunkt zu vertreten, dass Unternehmensanwälte keine Rechtsanwälte sind. Damit steht und fällt aber auch – und dies haben viele Anwälte noch nicht erkannt – das Berufsbild eines modernen Anwalts. Zum Hintergrund: Für angestellte Rechtsanwälte bei einem sogenannten „nichtanwaltlichen Arbeitgeber“ besteht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI die Möglichkeit, ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht in die DRV, sondern in ihr Versorgungswerk, das es mittlerweile in allen Bundesländern gibt, einzuzahlen. Die Versorgungswerke der Anwälte – aber auch vieler anderer freier Berufe – sind dabei Ausdruck der Eigenständigkeit des jeweiligen Berufsstands. Regelfall: Anwalt in Anstellung Die Unternehmensanwälte haben damit den gleichen Anspruch wie der angestellte Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei. Denn heute ist nicht mehr jeder Rechtsanwalt freier Rechtsanwalt und Inhaber oder Sozius einer Kanzlei. Der Regelfall ist heute – zumindest in den ersten Jahren – die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt. Zunehmend wird diese Tätigkeit aber auch zum Dauerzustand, die Bezeichnung als Counsel ist dafür ein schönes Beispiel. Man muss sich also fragen, wo der Unterschied zwischen einem angestellten Anwalt in einer Anwalts-GmbH und einem in der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens beschäftigten Anwalt liegt.

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Unternehmensanwälte und Deutsche Rentenversicherung

Die Möglichkeit der Tätigkeit als Unternehmensanwalt sieht auch ausdrücklich § 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor, der davon ausgeht, dass ein Rechtsanwalt auch in einem ständigen Dienstverhältnis stehen und nicht nur als freier Rechtsanwalt tätig sein kann. Dies betrifft heute nicht mehr nur Rechtsanwälte bei einem Unternehmen, sondern selbstverständlich auch angestellte Rechtsanwälte. Ablehnung selbst eindeutiger Fälle Voraussetzung für die Befreiung des Unternehmensanwalts in der DRV ist allerdings eine „anwaltliche Tätigkeit” im Unternehmen. Diese Befreiung ist immer tätigkeits- und nicht personenbezogen. Es muss also gefragt werden, ob die Tätigkeit im Unternehmen wirklich eine anwaltliche Tätigkeit ist.

Die Zahl der Unternehmensanwälte steigt an: In Ballungsgebieten dürften zwischen 15 und 25 Prozent der zugelassenen Anwälte Unternehmensanwälte sein.

Wichtig dabei ist auch, dass die für die Anwaltszulassung erforderliche unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers (§§ 7, 14 BRAO) vorliegt und diese – zusammen mit dem Arbeitsvertrag und der Stellenbeschreibung – auch der zuständigen Anwaltskammer (§ 56 BRAO) vorgelegt wird. Diese prüft dann die Vereinbarkeit der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen mit der freien anwaltlichen Tätigkeit und erteilt darüber eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist der DRV vorzulegen, der hier keine eigene Prüfungskompetenz zusteht. Sie muss diese Vereinbarkeitserklärung akzeptieren, was sie allerdings nicht immer tut. Um die Definition, die aus § 6 Abs. 1 SGB VI hergeleitet wird, gibt es zunehmend Auseinandersetzungen mit der DRV und Klagen vor den Sozialgerichten gegen die Befreiung ablehnende Bescheide. Denn die DRV lehnt mittlerweile auch eindeutige Fälle ab und zwingt viele – gerade Berufsanfänger – in langwierige Auseinandersetzungen. Hier scheint es auch die Hoffnung zu geben, dass sich manche Anwälte nicht gegen ablehnende Bescheide wehren. Dabei geht die DRV von einem veralteten Verständnis der anwaltlichen Tätigkeit von Unternehmensanwälten aus. Oft wird rein schematisch entschieden: Es gibt Ablehnungsbescheide, die ohne jede Begründung auskommen – eigentlich schon ein Grund für eine Aufhebung des Bescheids. Diesen Mangel hat in deutlicher Weise jetzt das Sozialgericht (SG) Frankfurt in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 10.11.2009 – S 25 KR 121/06) gerügt, indem es die Rentenversicherung auf ihre Amtsermittlungspflicht hinweist. Was umfasst eine „anwaltliche Tätigkeit“? Viele gerade jüngere Unternehmensanwälte sind nicht mehr bereit, sich mit einer Ablehnung zufriedenzugeben. Denn häufig gibt es Wechsel zwischen Tätigkeiten in einem Unternehmen und einer Kanzlei. Hier möchte man nicht jedes Mal für eine andere Versorgung zahlen. Es macht also Sinn und entspricht dem Berufsrechtsverständnis, wenn man als Anwalt in einer Versorgung mit seiner anwaltlichen Tätigkeit bleibt. Zudem werden anwaltliche

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Unternehmensanwälte und Deutsche Rentenversicherung

Tätigkeiten in Personalabteilungen und im Compliance-Bereich oft mit dem unzutreffenden Hinweis, dies sei keine RA-Tätigkeit, abgelehnt. Leider begründen oftmals die Unternehmensanwälte ihre Anträge nicht sorgfältig und lassen sich hier auch nicht von fachkundigen Rechtsanwälten vertreten (man sollte eigentlich keine Verfahren in eigenen Angelegenheiten führen). Denn man muss die Voraussetzungen für eine anwaltliche Tätigkeit auch beweisen können. Unter einer „anwaltlichen Tätigkeit“ bei einem „nichtanwaltlichen Arbeitgeber“ ist dabei eine berufstypische Tätigkeit als Rechtsanwalt zu verstehen. Dabei ist heute von einem komplexen anwaltlichen Berufsbild auszugehen, das nicht mehr nur den forensisch, also den vor Gericht auftretenden Rechtsanwalt umfasst. Vielmehr reicht das Spek­ trum heute von der rein beratenden Tätigkeit ohne gerichtliche Aktivität in bestimmten Rechtsgebieten bis hin zu reinen Prozesstätigkeiten, die aber kaum rechtsgestaltende Arbeiten umfassen. Daher hat die DRV zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Berlin (ABV) im Juni 2005 ein Merkblatt verfasst. Hier wird die berufstypische Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Unternehmen anhand von vier Merkmalen beschrieben: Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtsgestaltung und Rechtsvermittlung. Der nichtanwaltliche Arbeitgeber eines Rechtsanwalts muss diese Merkmale eines bei ihm anwaltlich tätigen Angestellten beschreiben und entsprechend bescheinigen. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist der Rechtsanwalt von der Versicherungspflicht in der DRV zu befreien. Das Merkblatt der ABV ist über die Rechtsanwaltskammern und alle Versorgungswerke – dort meist auch im Internet – zu beziehen. ■

Voraussetzung für die Befreiung des Unternehmensanwalts in der DRV ist eine „anwaltliche Tätigkeit” im Unternehmen. Diese gilt es, qualifiziert darzustellen und zu belegen.

Prüfung der Merkmale gefordert Dabei hat die Rentenversicherung gegenüber der ABV und auch der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 2010 noch einmal deutlich erklärt, dass sie anhand einer konkreten Stellenanzeige immer zuerst das Vorliegen der vier Merkmale prüfen wird. Nur wenn die Anzeige in sich nicht schlüssig ist, wird es weitere Überprüfungen geben. Leider hat die DRV diese Praxis noch nicht komplett umgesetzt, immer wieder kommt es – so weiß der Autor aus einer Vielzahl von Vertretungen von Kollegen auf diesem Gebiet – zu Ablehnungen ohne eine Prüfung der Merkmale und mit Allgemeinplätzen. Die Prüfung der vier Merkmale hat in jüngster Zeit auch das Hessische Landessozialgericht (LSG) sehr deutlich verlangt (Urteil vom 29.10.2009 – L 8 KR 189/08). Dies entspricht auch der herrschenden Literaturmeinung. Sind also alle vier Merkmale der DRV erfüllt, so hat der Unternehmensanwalt einen Anspruch auf die Befreiung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Die Rentenversicherung ist demnach verpflichtet, anhand des konkreten Sachvortrags zu überprüfen, ob die vier Merkmale erfüllt sind. Dazu muss

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Unternehmensanwälte und Deutsche Rentenversicherung

aber auf jeden Fall eine qualifizierte Stellenbeschreibung des Arbeitgebers vorliegen. Diese darf sich nicht auf Allgemeinplätze beziehen oder das Merkblatt abschreiben. Nur das Abstellen auf Stellenanzeigen, Stellenausschreibungen, Organigramme, schlagwortartige Bezeichnungen der Tätigkeit etc. ist hier nicht ausreichend. Hier muss gerade der Berufsanfänger Sorgfalt aufwenden oder sich beraten lassen. Zudem muss die DRV die heutigen Umstände des Wirtschaftslebens anerkennen, wie auch die Richter des LSG Hessen feststellen. So gibt es etwa keine Alleinentscheidung im Unternehmen mehr, die Mitentscheidung ist die Regel. So hat es auch das SG Köln (Urteil vom 5.7.2010 – S 23 R 125/09 – nicht rechtskräftig) gesehen, das das Merkmal „Rechtsentscheidung“ bei einem jungen Anwalt in einer Opern-GmbH bejahte, der für das Arbeits- und Künstlerrecht zuständig war und dem Geschäftsführer Verträge etc. nur noch zur Unterschrift vorlegte. Dies reiche aus, meinten die Richter. Anwalt: vielfältiges Berufsbild Hinzuweisen ist noch darauf, dass für eine anwaltliche Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG keine höheren Anforderungen an den Rechtsanwalt gestellt werden dürfen als an einen Rechtsanwalt, der als Angestellter in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeitet.

Die nahezu stereotype Formulierung in Bescheiden, „dass ein Sachbearbeiter immer weisungsgebunden und damit nicht anwaltlich tätig ist”, ist so nicht richtig.

Es spricht auch nicht gegen die anwaltliche Tätigkeit, wenn ein junger Rechtsanwalt zunächst einmal in eine bestimmte Tarifgruppe eingestuft wird. Gerade in der Industrie oder in Versicherungen sind diese Gehälter oft höher als in kleinen, nicht tarifgebundenen Unternehmen oder als die Anfangsgehälter in Kanzleien. Eine Rolle spielt hier auch, dass viele Versicherungen verpflichtet sind, Berufsanfänger – unabhängig von ihrer inhaltlichen Tätigkeit – tarifvertraglich zu bezahlen. Zudem wird oft das Gehalt verhandelt und dann eine Einstufung in ein Tarifgehalt vorgenommen. Auch die Arbeitgeberverbände der Versicherungen gehen davon aus, dass die tarifvertragliche Einstufung der Unternehmensanwälte diese nicht zu „Sachbearbeitern“ macht, besonders wenn sie in die Tarifgruppen VI und höher des Manteltarifvertrags eingruppiert worden sind. Deutliche Worte hat hier das SG Düsseldorf (Urteil vom 2.11.2010 – S 52 R 230/09 – nicht rechtskräftig) gefunden, das ein Gehalt des Anwalts über dem R-1-Richtergehalt nicht mehr als Sachbearbeitergehalt ansah. Auch muss der Anwalt nicht immer in der Rechtsabteilung angesiedelt sein. Eine als „Assistenz“ beschriebene Tätigkeit, angesiedelt bei der Unternehmensführung, kann sehr wohl „anwaltlich“ sein, etwa wenn es um das Vertragsmanagement mit hohen juristischen Ansprüchen geht. Die Abwicklung von Großschäden in einer Versicherung, etwa wenn es um die Haftung von Ärzten geht, ist nicht mit einer untergeordneten Sachbearbeitertätigkeit eines leichten Verkehrsunfalls zu vergleichen. Die nahezu stereotype ­Formulierung

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Unternehmensanwälte und Deutsche Rentenversicherung

in Bescheiden, „dass ein Sachbearbeiter immer weisungsgebunden und damit nicht anwaltlich tätig ist”, ist so nicht richtig. Vergleichsmaßstab muss hier zum Beispiel sein, ob diese Tätigkeit auch ein externer Anwalt so wahrnehmen könnte und würde. Leider trägt die DRV oft vor, dass neben einer Tätigkeit von 40 Wochenstunden keine freie anwaltliche Tätigkeit mehr möglich sei. Diese Behauptung ist aus zwei Gründen falsch: Zum einen ist auch die Tätigkeit im Unternehmen eine anwaltliche Tätigkeit und zum anderen darf jeder Anwalt heute entscheiden, welche und wie viele Mandate er annimmt. Wer sich gut organisiert, kann noch neben einer Angestelltentätigkeit sehr wohl als Anwalt – gerade auch in einer Kanzlei mit anderen – tätig sein.

Die Unternehmensanwälte müssen und sollten um ihr Selbstverständnis kämpfen.

Streit über Rollenverständnis Die Unternehmensanwälte müssen und sollten um ihr Selbstverständnis kämpfen. Dabei muss allerdings auch eines deutlich sein: Nicht jeder Anwalt, der in einem Unternehmen beschäftigt ist, ist als „Anwalt des Unternehmens, Verbands oder Vereins“ tätig. Vielmehr gibt es hier viele Tätigkeiten, die nicht unter die vier Merkmale fallen. Daher muss sauber getrennt werden. Wer in einem Unternehmen nichtanwaltlich arbeitet, wird mit diesen Einkünften weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und zudem mit seinen anwaltlichen Einkünften in der DRV veranlagt werden. Dies ist auch richtig so. So hat etwa das SG Nordhausen (Urteil vom 9.11.2006 – S 4 R 880/06) das Gehalt bei einem Chefsyndikus und Geschäftsführer aufgespalten, was dogmatisch korrekt und richtig ist. Hier muss auch akzeptiert werden, dass nicht alle Einkünfte beim Versorgungswerk Berücksichtigung finden.

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Praxisanalyse: Gründe zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

Die Anwaltschaft im Zeichen der Spezialisierung von Thomas Wolf (M.A.) · wissenschaftlicher Mitarbeiter Soldan Institut für Anwaltmanagement · Essen Bislang sind die Beweggründe für den Erwerb des Fach­ anwaltstitels und die Auswirkungen der Fachanwaltschaft auf die anwaltliche Berufspraxis nur ansatzweise erforscht. Um diese Forschungslücke zu schließen, hat das Soldan Institut für Anwaltmanagement im Rahmen einer empirischen Erhebung über 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälte befragt. Der Anwaltsberuf stellt viele Berufseinsteiger bereits zu Beginn ihrer Karriere vor die Herausforderung, sich in einem teilgesättigten Markt rechtlicher Dienste orientieren und positionieren zu müssen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Fachanwaltsgebieten, gleichzeitig zu führender Fachanwaltstitel und der kontinuierlich wachsenden Anzahl verliehener Fachanwaltstitel wird deutlich, dass immer mehr Berufsträger bestimmte Aspekte ihrer anwaltlichen Qualifikation stärker zu akzentuieren versuchen, um sich im Wettbewerb mit einem spezialisierten Dienstleistungsangebot durchzusetzen. Hintergrund: Strukturwandel Die deutsche Anwaltschaft steht seit Jahrzehnten unter einem enormen Expansionsdruck, der sich besonders augenfällig in der kontinuierlich wachsenden Zahl der anwaltlichen Berufsträger zeigt. Um sich die hohe Wachstumsdynamik der anwaltlichen Profession zu vergegenwärtigen, bedarf es nur weniger statistischer Maßzahlen: Zu Beginn des Jahres 2000 waren insgesamt 104.000 Personen zur Anwaltschaft zugelassen. Zehn Jahre später hat sich ihre Zahl um nahezu 50 Prozent auf etwa 153.000 erhöht. Dies hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Konkurrenzsituation am Markt anwaltlicher Dienste: Kamen in der Bundesrepublik vor zehn Jahren noch rund 790 Bürger auf einen Anwalt, so sind es gegenwärtig ­schätzungsweise weniger als 545. Gerade für junge Berufseinsteiger wirft diese Situation bereits zu Beginn ihrer Karriere – sei es als selbstständige Kanzleigründer, als angestellte Anwälte in Sozietäten, als freie Mitarbeiter oder in sonstigen Positionen – die Frage nach der Ausrichtung der eigenen anwaltlichen Tätigkeit auf. Einem allgemeinen Trend folgend wählen auch sie immer häufiger den Weg in die Spezialisierung, um sich von ihren zahlreichen Mitbewerbern absetzen und trotz Sättigungstendenzen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt erfolgreiches Business Development betreiben zu können. Eine naheliegende Form, seiner Spezialisierung Ausdruck zu verleihen und diese dem Markt zu kommunizieren, ist der Erwerb eines Fachanwaltstitels, der Anwälte als geprüfte und zu Fortbildungen verpflichtete Experten auf bestimmten Rechtsgebieten ausweist. Diese Möglichkeit einer formalen Zusatzqualifikation erfreut sich in der Branche immer größerer Beliebtheit. Darauf deutet nicht zuletzt die inzwischen auf mehr als 38.000 angewach-

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Praxisanalyse: Gründe zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

sene Zahl verliehener Fachanwaltstitel sowie das im Jahr 2010 novellierte Berufsrecht hin, das es Anwälten ermöglicht, drei anstatt wie bis dato zwei Fachanwaltstitel gleichzeitig zu führen. Aus berufssoziologischer Perspektive sind vor allem die Auswirkungen von Interesse, die der Erwerb und das Führen eines Fachanwaltstitels auf das anwaltliche Berufsbild im Allgemeinen und die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit im Besonderen haben. Konkret gefragt: Inwieweit hat sich die alltägliche Arbeit von Anwälten, die Beziehung zu ihren Mandanten sowie ihre wirtschaftliche Situation bzw. die ihrer Kanzleien durch das zusätzliche Qualifikationsmerkmal Fachanwalt verändert? Fachinteresse und Wettbewerbsvorteil Mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels verbindet die überwiegende Mehrheit der Befragten die Ziele einer weiteren fachlichen Qualifizierung, die Vertiefung einer faktisch bereits vorhandenen Spezialisierung sowie die Durchsetzung ebendieser am Rechtsdienstleistungsmarkt. Ebenfalls von enormer Bedeutung ist, dass anwaltliche Berufsträger ihre durch den Fachanwaltstitel formal anerkannten Fähigkeiten und Fertigkeiten einfacher dem Markt signalisieren können und so auf die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils spekulieren. Etwas mehr als zwei Drittel der befragten Fachanwälte messen darüber hinaus noch dem Wunsch nach höheren persönlichen Honorarumsätzen eine hohe Bedeutung für die Motivation bei, Fachanwalt zu werden. Der Wunsch des Arbeitgebers bzw. der Kanzlei und das Aufholen eines etwaigen Wettbewerbsnachteils sind aus Sicht der Befragten als Beweggründe von geringerer Bedeutung.

Auch junge Berufseinsteiger wählen immer häufiger den Weg in die Spezialisierung, um sich von ihren zahl­r eichen Mitbewerbern ­a bzusetzen.

Eine nach dem Alter der Befragten differenzierende Analyse zeigt indes, dass junge Anwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels seltener eine Steigerung ihres persönlichen Honorarumsatzes verfolgen als ihre älteren Berufskollegen, jedoch mit diesem Schritt häufiger auf den Wunsch ihres Arbeitgebers reagieren – was wiederum auf ihre Intention schließen lässt, zunächst die eigene berufliche Position zu festigen. Dabei gilt es zu bedenken: Gerade eine zu Beginn der Karriere getroffene Entscheidung für eine Spezialisierung wird einen nachhaltigen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit ausüben. Höhere Umsatze, intensivere Marktkommunikation Die Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass die eben genannten Ziele weitgehend erreicht werden: Mehr als die Hälfte der befragten Fachanwälte (53 Prozent) hat nach dem Erwerb des Fachanwaltstitels dem eigenen Bekunden nach die persönliche Marktstellung verbessert. Hinzu kommt, dass ein Drittel der Befragten nach Erwerb des Titels verbesserte Möglichkeiten der Außendarstellung und einen Reputationsgewinn im Kollegenkreis, aber auch vor den Gerichten feststellt. Lediglich 15 Prozent der Befragten geben an, der Erwerb eines Fachanwaltstitels hätte kaum oder keine Auswirkungen gehabt. Negative Auswirkungen

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Praxisanalyse: Gründe zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

werden nur vereinzelt berichtet: 7 Prozent der Befragten machten nach eigenen Angaben die Erfahrung, durch die Mandanten zu eng auf bestimmte Spezialgebiete festgelegt zu werden. In Einzelfällen wird darauf hingewiesen, durch die Fachanwaltschaft hätte es einen Rückgang von Mandaten aus anderen Gebieten gegeben. Eine Differenzierung nach Dauer der fachanwaltlichen Berufserfahrung zeigt, dass diejenigen Befragten, die nach 2005 ihren Fachanwaltstitel erworben haben, überdurchschnittlich häufig keine oder lediglich geringe Auswirkungen des Titels auf ihre Berufsausübung verzeichnen. Ebenso registrieren sie im Gegensatz zu zulassungsälteren Fachanwälten seltener eine verbesserte Marktstellung oder eine strategische Profilierung, die sich durch die Spezialisierung innerhalb eines Rechtsgebiets eingestellt hätte. Lediglich in der Frage der besseren Vernetzung mit Kollegen stimmen sie häufiger zu als ältere Fachanwälte. Diese Befunde deuten darauf hin, dass vom Fachanwaltstitel keine kurzfristigen Effekte auf die anwaltliche Tätigkeit zu erwarten sind. Vielmehr bedarf die der fachlichen Spezialisierung entsprechende Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit einer Einbindung in ein strategisches Gesamtkonzept. Denn bis sich Fachanwälte letztlich auf dem Markt anwaltlicher Dienste positioniert und durchgesetzt haben, ist zunächst eine längere Phase der Orientierung einzuplanen. Die anwaltliche Spezialisierung – so lässt sich festhalten – benötigt Zeit und ein gewisses Maß an Ausdauer der Berufsträger, bis sie letztlich wirksam wird. Wandel der anwaltlichen Tätigkeit Durch den Erwerb des Fachanwaltstitels hat sich nach den Erfahrungen der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte auch die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit verändert. Zwar waren zwei Drittel der Befragten bereits vor der fachlichen Weiterqualifikation hauptsächlich in ihrem Spezialgebiet tätig. Diese Spezialisierung hat sich allerdings offenkundig intensiviert. Lag der durchschnittliche Tätigkeitsanteil der Rechtsanwälte auf ihrem Spezialgebiet vor Erwerb des Fachanwaltstitels bei 37 Prozent, so erhöhte er sich nach Verleihung des Titels auf 64 Prozent. Diese Fokussierung der anwaltlichen Tätigkeit wird nicht zwangsläufig von Mandatsverlusten aus anderen Rechtsgebieten begleitet. Die überwiegende Mehrheit der befragten Fachanwälte (72 Prozent) registriert keine Mandatsverluste durch das Führen des Fachanwaltstitels. 17 Prozent der Befragten stellen zwar Mandatsverluste fest, weisen aber zugleich darauf hin, dass diese beabsichtigt gewesen seien. Lediglich 13 Prozent der befragten Fachanwälte haben unbeabsichtigte Mandatsverluste hinzunehmen. Interessant ist in diesem Kontext, dass junge Anwälte signifikant weniger Mandatsverluste nach Erwerb des Fachanwaltstitels zu verzeichnen haben als ihre älteren Berufskollegen. Auch geben sie deutlich seltener an, einen Verlust von Mandaten einkalkuliert zu haben. Dieser bewusste Verzicht auf Mandate

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Praxisanalyse: Gründe zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

fällt offensichtlich gerade jungen Berufseinsteigern schwer, da sich durch die Fokussierung auf einen Tätigkeitsbereich die Optionsvielfalt der Berufsausübung empfindlich einschränkt. Auf der anderen Seite sind es gerade diese mutigen Verzichtsleistungen, die das strategische Profil von Anwälten schärfen und sie von ihrer Konkurrenz differenzieren. Wirtschaftliche Folgen Eine deutliche Veränderung ist in Bezug auf die wirtschaftliche Situation der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor und nach Erwerb des Fachanwaltstitels festzustellen. 44 Prozent der Befragten schätzen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbs des Fachanwaltstitels als positiv ein, 23 Prozent der Befragten konnten keine Steigerung ihrer persönlichen Honorarumsätze feststellen, 34 Prozent sahen sich außerstande, die wirtschaftlichen Folgen des Fachanwaltstitels einzuschätzen. Sofern die Fachanwälte eine Steigerung ihres persönlichen Honorarumsatzes verzeichnen, ist dieser beträchtlich und liegt im Schnitt bei 42 Prozent. Von besonders starken Zuwächsen berichten Fachanwälte für Steuerrecht, Medizinrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht (jeweils über 50 Prozent).

44 Prozent der Befragten schätzen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbs des Fachanwaltstitels als positiv ein.

In empirischen Erhebungen zu Gehaltsfragen wird immer wieder deutlich, dass Frauen trotz vergleichbarer beruflicher Qualifikation und Position im Schnitt deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Untersuchungen zur wirtschaftlichen Situation von Rechtsanwältinnen bestätigen den allgemeinen Trend des sogenannten Gender Pay Gap: Rechtsanwältinnen requirieren deutlich niedrigere Gehälter als ihre männlichen Kollegen und arbeiten im Vergleich überdurchschnittlich häufig in umsatzschwächeren Kanzleien. Eine geschlechtsspezifische Auswertung der persönlichen Honorarumsatzentwicklung nach Erwerb des Fachanwaltstitels zeichnet ein ähnliches Ergebnis: Während 46 Prozent der Fachanwälte eine Steigerung ihres persönlichen Honorarumsatzes registrieren, liegt der Anteil von Fachanwältinnen, die ebenfalls eine positive Entwicklung feststellen, bei unterdurchschnittlichen 36 Prozent. Eine Erklärung für diese ungleichmäßige Entwicklung könnte darin liegen, dass Fachanwältinnen in wirtschaftsnahen Rechtsgebieten deutlich seltener repräsentiert sind als in denjenigen Fachanwaltschaften, die weniger hohe Umsätze generieren können, wie etwa dem Arbeits-, Sozial- oder Familienrecht. Bemerkenswert jedoch ist, dass die durchschnittliche Steigerungsrate bei denjenigen Fachanwältinnen, die einen Anstieg der Honorarumsätze verzeichnen können, mit der ihrer männlichen Kollegen nahezu identisch ist (42 Prozent gegenüber 44 Prozent). Dies deutet darauf hin, dass die Fachanwaltschaft die Entwicklung der Umsätze insgesamt stärker beeinflusst als das Geschlecht der Berufsträger. Diese Preissteigerung stellt für potenzielle Mandanten nicht notwendigerweise ein Hindernis bei ihrer Suche nach Rechtsberatung und vertretung dar. Ohnehin steht für die Mehrheit derjenigen, die einen geeigneten Anwalt suchen, nicht der Preis der zu erwartenden anwaltlichen Leistung im Vorder-

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Praxisanalyse: Gründe zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

grund des Interesses, sondern die möglichst schnelle Entlastung von einem Rechtsproblem durch einen kompetenten Experten. Die Kompetenz ihres Anwalts versuchen Mandanten dabei vor allem an seiner Spezialisierung festzumachen. Mandanten von Fachanwälten müssen allerdings auch damit rechnen, dass sie mit ihrem Anliegen an einen Kollegen weiterverwiesen werden. Denn im Falle einer nicht dem Rechtsgebiet der eigenen Fachanwaltschaft entsprechenden Mandatsanfrage erfolgt entweder eine Weitergabe an einen Kollegen innerhalb der eigenen Kanzlei (50 Prozent), eine Weiterempfehlung an Fachkollegen außerhalb der Kanzlei (35 Prozent) oder, allerdings lediglich in Ausnahmefällen, eine Ablehnung der Mandatsanfrage (9 Prozent). Ausblick: nachhaltige Veränderung Diese Befunde deuten insgesamt darauf hin, dass der Erwerb eines Fachanwaltstitels die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit nachhaltig verändern wird, jedoch eine starke Vernetzung innerhalb der anwaltlichen Profession bewirken kann. Der bewusste Verzicht auf fachfremde Mandate und die daraus folgende Praxis der Weiterempfehlung von Mandanten an Fachkollegen wird angesichts der stetig wachsenden Zahl von Fachanwaltsgebieten und Fachanwälten in Zukunft wohl eine bedeutende Rolle spielen. Abzuwarten bleibt, ob sich die brancheninternen Empfehlungsnetzwerke zu stabilen Kooperationen verfestigen. Falls es so kommt, ist frühzeitig zu klären, wie diese Kooperationen erfolgreich gestaltet und gesteuert werden können und welche möglichen Konsequenzen diese Form der Zusammenarbeit für anwaltliche Spezialisten und Generalisten zeitigen kann.

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Die Befunde deuten darauf hin, dass der Erwerb des Fach­a nwaltstitels die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit nachhaltig verändern wird.

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

Juristen in Deutschland: wo und wie sie tätig sind – eine Marktanalyse von Rechtsanwalt Martin W. Huff Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Immer noch studieren viele junge Menschen Rechtswissenschaften. Nach einem leichten Rückgang der Studierendenzahl hat sich diese wieder bei insgesamt 80.000 Studenten eingependelt. Jedes Jahr beginnen rund 14.000 Studierende mit der Ausbildung zum Juristen. Dabei liegt der Anteil der Frauen derzeit bei knapp über 50 Prozent. Die Hoffnung, mit einem abgeschlossenen Jurastudium vielfältige Berufsaussichten zu haben, scheint ungebrochen. Doch aktuelle Zahlen sprechen eine andere Sprache. Schon der Abschluss des Studiums fällt vielen schwer. 2008 lag die Quote des nicht bestandenen 1. juristischen Staatsexamens bei rund 26 Prozent, im 2. Staatsexamen sind es etwa 16 Prozent. Und auch die Verteilung der Noten, die für die Einstellung von Juristen noch immer einen hohen Stellenwert hat, bleibt seit Jahren konstant: Im entscheidenden 2. Staatsexamen erreichen gerade einmal knapp 18 Prozent eines Jahrgangs ein Prädikatsexamen, 35 Prozent schließen mit einem „befriedigend“ ab und über 30 Prozent schaffen nur ein „ausreichend“. Und die Berufschancen für diejenigen, die mit einem „ausreichend“ auf den Markt kommen, werden zunehmend schwieriger. Wo bleiben die Juristen? Zunächst einmal ein Blick auf den Arbeitsmarkt der Juristen. Auch wenn in Deutschland viele Statistiken geführt werden, ist kaum zu ermitteln, wo die jährlich rund 10.000 neuen Volljuristen verbleiben.

Wo rund 221.800 Juristen arbeiten (Stand 2010)

10.000

1.600

Rechtsanwälte

30.000

Richter / StA 25.200

öffentlicher Dienst Wirtschaft Nurnotare 155.000

Quelle: eigene Berechnungen des Autors

So kann man nur versuchen, Rückschlüsse aus vorhandenen Zahlen zu ziehen. Danach dürften derzeit etwa 220.000 Juristen in Deutschland in einem „volljuristischen Beruf“ als Rechtsanwalt (RA), Richter, Staatsanwalt, Notar, in

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

der Wirtschaft oder in der Verwaltung tätig sein. Dabei ist in der Grafik versucht worden, doppelte Erfassungen zu vermeiden. So finden sich unter den Rechtsanwälten auch etwa 15 bis 20 Prozent an Anwälten, die als Unternehmensanwälte und damit zwar anwaltlich tätig sind, aber nicht hauptberuflich in einer eigenen Kanzlei oder als angestellter Rechtsanwalt arbeiten. Auch sind unter den Rechtsanwälten über 6.000 Anwaltsnotare zu finden. Der Anstieg der berufstätigen Juristen in den vergangenen Jahren hat ­nahezu ausschließlich auf dem Anwaltsmarkt stattgefunden. Die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft ist gleich geblieben – wenn nicht sogar, wie bei den Richtern und Staatsanwälten, leicht rückläufig. Zwar wird es in den nächsten Jahren viele Pensionierungen im öffentlichen Dienst geben, aber es werden allen Schätzungen nach keine zusätzlichen Stellen geschaffen. In der Wirtschaft machen Betriebswirte und Absolventen von Fachhochschulen den klassischen Volljuristen erhebliche Konkurrenz. Denn bei ihnen spielt das Thema Recht in der Ausbildung eine zunehmend wichtige Rolle. Da sich immer noch wenige Juristen tatsächlich in der Betriebswirtschaft auskennen, ziehen viele Arbeitgeber mittlerweile betriebswirtschaftlich ausgebildete Akademiker vor. Und auch die Arbeitgeber bei Stellen außerhalb einer klassischen juristischen Tätigkeit (Verlage, Medien, Verbände etc.) sind zurückhaltend bei Neueinstellungen. Insgesamt handelt es sich hier um Stellen, die nur einen geringen prozentualen Anteil am Gesamtmarkt haben. Viele der Stellen werden allerdings mit Juristen besetzt, die bereits einmal im Verlag oder in der Redaktion gearbeitet haben – sei es im Rahmen eines Praktikums oder als Referendar. So kann es hier gute Berufschancen geben. Richter und Staatsanwälte Die Zahl der Richter und Staatsanwälte ist in Deutschland insgesamt leicht rückläufig, nachdem sie nach der Wiedervereinigung deutlich angestiegen war. Zwar wird heftig darüber gestritten, wie viele Richter und Staatsanwälte insgesamt benötigt werden. Tatsache aber ist, dass die Zahl der Gerichts- und Ermittlungsverfahren seit Jahren zurückgeht. Zwar steigen in jüngerer Zeit die Verfahren vor den Sozialgerichten, dafür gehen aber die Verfahren vor den Arbeitsgerichten zurück. So werden viele Verfahren komplexer und die Juristen müssen sich immer schneller mit neuen Gesetzen und Verordnungen befassen – mehr Akten sind es aber nicht. Deshalb kann man nicht endgültig entscheiden, ob die Zahl weiter sinken oder steigen wird. Eines aber ist klar: Die ­Hierarchien in der Justiz sind flach. 65 Prozent aller Richter und Staatsanwälte sind in der Besoldungsgruppe R 1 tätig, 27 Prozent in der ersten Beförderungsstufe R 2 (zum Beispiel Vorsitzender Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht, Oberstaatsanwalt) und nur noch knapp 7,5 Prozent erreichen höhere Ämter.

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Der Anstieg der berufstätigen Juristen in den vergangenen Jahren hat nahezu ausschließlich auf dem Anwaltsmarkt stattgefunden.

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

Die Lage der Anwaltschaft Am 1. Januar 2010 waren in Deutschland mehr als 153.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Somit sind rund 3.000 Rechtsanwälte mehr auf dem umkämpften Beratungsmarkt tätig als zu Beginn des Jahres 2009. Zahlen aus den örtlichen Anwaltskammern zeigen auch im Jahr 2010 eine Abschwächung bei den prozentualen Zulassungszahlen. So betrug der Zuwachs bei der Rechtsanwaltskammer Köln bis Ende Oktober 2010 nur knapp 1 Prozent, mithin rund 100 neue Kolleginnen und Kollegen. Dabei vermelden einzelne Anwaltskammern erstmals einen Rückgang der Anwaltszahlen, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Aber insgesamt steigen die Zahlen weiterhin, wenn auch verhalten, an. Anfang 2011 dürften es insgesamt etwas über 155.000 Anwälte sein. Doch wie sind die Rechtsanwälte in Deutschland heute tätig? Lange nicht alle Rechtsanwälte sind tatsächlich hauptberuflich als Rechtsanwälte tätig. Nach Schätzungen kann man davon ausgehen, dass rund 35.000 Rechtsanwälte ihren Beruf nur in Teilzeit ausüben oder gar nicht praktizieren. Hierbei sind die in einem Unternehmen tätigen Rechtsanwälte nicht berücksichtigt. Ihren Anteil kann man insgesamt auf circa 20.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schätzen.

Umsätze in der Rechtsberatung (in TEUR) – Kanzleien über 17.500 Euro Umsatz

Umsatz in TEUR

17.673.824

18.154.631

16.734.657 15.436.906

14.871.695

14.357.722 13.242.969

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 2010

Dabei ist der Anwaltsmarkt mit seinem Umsatzvolumen von 18,1 Milliarden Euro (netto – ohne Umsatzsteuer) dreigeteilt, und zwar in Großkanzleien, in mittlere und kleinere Sozietäten. Die Dreiteilung hat sich in den letzten Jahren zementiert. Die Zahlen beruhen auf der jährlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, zuletzt für 2008, veröffentlicht Ende 2010. Im Jahr 2008 gab es rund 50.000 Kanzleien, von denen allerdings nur 46.580 einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro netto erzielten und weiter statis-

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

tisch ausgewertet wurden. Im Jahr 2007 waren es noch 46.220 Kanzleien in Deutschland gewesen, die sich in Bezug auf die Zahl der Rechtsanwälte wie folgt aufteilten: 40.930 Kanzleien mit 1 – 5 Rechtsanwälten

3 Umsatzanteil: 36,7 %

4.060 Kanzleien mit 6 – 10 Rechtsanwälten

3 Umsatzanteil: 20,9 %

1.151 Kanzleien mit 11 – 50 Rechtsanwälten

3 Umsatzanteil: 20,4 %

80 Kanzleien mit über 50 Rechtsanwälten

3 Umsatzanteil: 22,0 %

Dies bedeutet, dass die kleinen Kanzleien zwar einen erheblichen Anteil an der Zahl der Anwälte, dabei aber nur einen verhältnismäßig kleinen Umsatzanteil haben. Je größer die Sozietät wird, desto größer werden auch die Umsätze bezogen auf den einzelnen Anwalt. Thesen zum Anwaltsmarkt Thesenartig lässt sich somit Folgendes feststellen: 1. Teilt man den Umsatz der Rechtsanwälte und Anwaltsnotare durch die Zahl der Anwälte (einschließlich der Anwaltsnotare), lag der Durchschnittsumsatz bei rund 99.000 Euro. 2. Diese Zahl deckt sich mit den Zahlen der neuen STAR-Untersuchung des Instituts für freie Berufe in Nürnberg, die 2008 für das Jahr 2006 erhoben wurden. Hier wird davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte, die in Vollzeit tätig sind, im Westen einen Nettoumsatz von 157.000 Euro und im Osten von 124.000 Euro erzielen. Zieht man bei den Zahlen des ­Statistischen Bundesamts die nicht oder nur zum Teil tätigen Anwälte ab, so bestätigt dies die unter Punkt eins genannte Zahl. 3. Knapp 75 Prozent der Kanzleien in Deutschland erwirtschaften einen Umsatz von unter 250.000 Euro. 4. 51 Prozent der Anwaltskanzleien erwirtschaften einen Umsatz von 50.000 bis 250.000 Euro. Hier dürften alle nebenberuflichen Anwälte etc. herausfallen. 5. 75 Prozent der Kanzleien sind als Einzelunternehmen geführt – was aber nicht gleichzusetzen ist mit einer reinen Einzelkanzlei. Es gibt auch den Inhaber mit Angestellten oder aber die Bürogemeinschaft aus verschiedenen Einzelunternehmen. 6. Die Kostenquote liegt insgesamt bei 52,3 Prozent. Sie schwankt abhängig von der Kanzleigröße relativ minimal von 48,8 bis zu 55,5 Prozent.

In der Wirtschaft machen Betriebswirte und Absolventen von Fachhochschulen den klassischen Volljuristen erhebliche Konkurrenz.

Inhaltliche Entwicklungen Die Großkanzleien bekommen zurzeit sehr rasch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise zu spüren – schneller als mittlere und kleinere Sozietäten, wie die gerade veröffentlichten Bilanzen der Großkanzleien zeigen. Sie legen erstmals seit vielen Jahren auch Partnern das Ausscheiden nahe. Und Partner zu werden ist heute ebenfalls sehr schwer geworden.

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

Bei mittleren Sozietäten besteht die Notwendigkeit zur Spezialisierung auf hohem Niveau und der Ausrichtung auf den Mittelstand. Unter den kleinen Sozietäten finden sich auch mehr und mehr sogenannte Boutiquen, also kleine Einheiten, die sich auf ein Beratungssegment ausrichten und andere Beratungsleistungen nicht mehr anbieten. Ihre Kostenstruktur ist sehr effizient. Jedoch nehmen nach Beobachtungen vor Ort die Probleme von Einzelpraxen zu. Oft erkennt man diese gar nicht mehr, denn sie schließen sich in Büro­ gemeinschaften zusammen, die nach außen als Sozietäten auftreten. ■

Auf dem Markt kann heute nur bestehen, wer „am Puls des Gesetzgebers“ ist und sich schnell auf neue Entwicklungen einstellt.

Fachanwaltschaft und Fortbildungen Weiter geht auch die Entwicklung hin zur Fachanwaltschaft. Wer auf einem der 20 Fachgebiete tätig ist, erzielt höhere Umsätze und kann auch höhere Stundensätze vereinbaren. Insgesamt 38.745 Fachanwaltsbezeichnungen waren am 1. Januar 2010 verliehen, erfahrungsgemäß führen rund 15 Prozent der Kollegen 2 Titel (seit 1. September 2009 sind 3 Fachanwaltstitel zulässig), sodass es rund 33.000 Fachanwälte in Deutschland geben dürfte. Ein Markenzeichen ist die Fachanwaltschaft immer noch, auch wenn es in einigen Fachgebieten für junge Anwälte schwierig wird, die Fallzahlen für die Verleihung des Titels zu erreichen.

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35.000

15.000

30.000

34.000

36.000

Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwälten 2010 48 %

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Quelle: eigene Berechnungen des Autors

Die Einkommensschere in der Anwaltschaft scheint, wie oben gezeigt, immer weiter auseinanderzugehen. Doch wie kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden? Wer heute aktiv auf dem Anwaltsmarkt tätig werden will – und nicht nur pro forma die Zulassung hat –, muss seine Strategie sehr genau planen. Auch wenn dies keine neue Aussage ist: Anfragen und Anträge zeigen immer wieder, dass viele junge Juristen diese Notwendigkeit noch nicht erkannt haben. Es gilt zu hinterfragen: Wo liegen meine eigenen Stärken und auch Schwächen? Worauf kann und will ich mich spezialisieren? Besonders

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Marktanalyse: Tätigkeitsbereiche deutscher Juristen

gefragt sind wirtschaftliche Kenntnisse. Auch der Anwalt, der einen Handwerker vertritt, muss heute mit Zahlen umgehen und gewisse betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben. Dabei sind natürlich einschlägige Studiengänge wie der „Master of Business Administration (MBA)“ – nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen – hilfreich und zeigen auch auf dem Briefkopf zusätzliche Kompetenz an. Dass Zertifizierungen, wie das im Ergebnis gescheiterte Anwaltssiegel der DEKRA oder als Testamentsvollstrecker, der richtige Weg sind, darf bezweifelt werden. Auf dem Markt kann heute nur bestehen, wer „am Puls des Gesetzgebers“ ist und sich schnell auf neue Entwicklungen einstellt. Daher sind Fortbildungen für Anwälte ein Muss. Die Pflicht dazu ist zwar in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgehalten, nur leider ist die Verletzung dieser Pflicht an keine Sanktion gebunden. Allenfalls vielleicht dann, wenn man für eine falsche Beratung in Haftung genommen wird. Anders ist dies nur bei den Fachanwälten geregelt – wobei die obligatorischen zehn Stunden Fortbildung im Jahr nicht gerade viel sind. Ausblick in die Zukunft Die deutschen Juristen befinden sich mitten in einem Generationenwechsel. Rund 25 Prozent der Anwälte sind zwischen 50 und 70 Jahre alt. Auch wenn Rechtsanwälte oft weit über die gesetzliche Altersgrenze von 67 Jahren arbeiten, stehen doch Überlegungen zum Kanzleiübergang an. Nicht immer werden hier die Gebote einer gut geregelten Unternehmensnachfolge beachtet, wie sie die Betriebswirtschaftslehre seit langem aufgestellt hat. Zwar begleiten viele Rechtsanwälte den Generationenwechsel bei ihren Mandanten, daraus gewonnene Kenntnisse werden aber nicht immer umgesetzt. So ist es sehr schwer geworden, eine vernünftige Kanzlei zu „kaufen“. Der rechtzeitige Einstieg junger Kollegen wäre hier nötig, wird aber oft nicht derart vorbereitet, wie es sinnvoll wäre. Und bei den anderen juristischen Berufen sieht es nicht viel besser aus – darüber sollte sich jeder Jurist im Klaren sein.

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Spezialisierung zum Fachanwalt

Fachanwalt – der Weg zur Spezialisierung von Dr. Katja Mihm · Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Geschäftsführerin · Deutsches Anwaltsinstitut e.V. · Bochum

Die Zulassung als Fachanwalt gilt allgemein als Gewähr für eine hohe Beratungsqualität. Mit dem Erwerb eines Fachanwaltstitels nimmt der Anwalt einen Wettbewerbsvorteil wahr. Somit bekommt diese Zulassung ein hohes Gewicht als effizientes Marketinginstrument. Ein frühzeitiger Einstieg empfiehlt sich, um die Chancen auf dem Bewerbermarkt, aber auch als Einzelkämpfer auf dem Rechtsberatungsmarkt zu erhöhen. Ein bewusstes Planen der Karriere und eine frühzeitige Spezialisierung sowie Profilbildung sind besonders für Berufsanfänger deshalb dringend angesagt. Seit dem Jahr 2003 sind in der Fachanwaltsordnung 13 neue Fachanwaltschaften hinzugekommen. Insgesamt gibt es jetzt 20 Fachanwaltschaften, die im Folgenden mit ihrem Einführungsjahrgang kurz aufgeführt werden sollen: 3 3

3 3 3 3

3 3 3 3

1937 Steuerrecht 1986 Arbeitsrecht Sozialrecht Verwaltungsrecht 1997 Familienrecht Strafrecht 1999 Insolvenzrecht 2003 Versicherungsrecht 2004 Medizinrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Verkehrsrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Transport- und Speditionsrecht 2005 Handels- und Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz 2006 Urheber- und Medienrecht Informationstechnologierecht 2007 Bank- und Kapitalmarktrecht 2008 Agrarrecht

Es ist möglich, dass künftig noch weitere Fachanwaltschaften etabliert werden. Jeder Rechtsanwalt kann die Befugnis zur Führung von bis zu drei (früher nur zwei) Fachanwaltsbezeichnungen erlangen (§ 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO). Fachanwaltschaften in Zahlen Zum 1. Januar 2010 waren in der Bundesrepublik insgesamt 153.251 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 1,91 Prozent. Die Gesamtzahl der Fachanwaltszulassungen stieg auf 38.745. Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die

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Spezialisierung zum Fachanwalt

für Arbeitsrecht (8.368), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.098). Einen starken Zuwachs haben die im Jahr 2004 neu eingeführten Fachanwaltschaften zu verzeichnen. Als besonders interessant erweisen sich hier die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (2.420), die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (2.181) und die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht (2.013). Der Weg zur Fachanwaltschaft Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt vorgeschriebenen Qualitätsstandards, die auf der Grundlage von § 59b Abs. 2 Nr. 2a und b BRAO in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt sind. Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung bei der Rechtsanwaltskammer voraus (§ 3 FAO). Nach § 2 Abs. 1 1. Alt. FAO ist Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse. Die besonderen theoretischen Kenntnisse liegen nach § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen in der Regel durch den Besuch eines entsprechenden Fachlehrgangs nachgewiesen werden. Eine Zertifizierung oder Qualitätsprüfung nach einheitlichen Kriterien aller Kammern gibt es nicht. Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. hat sich jedoch im Wege der Selbstbindung auf einen Kriterienkatalog mit Qualitätsstandards gegenüber allen Kammern festgelegt und gewährleistet durch regelmäßige Evaluierungen die Einhaltung dieser Standards. Die Fachlehrgänge des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. sind bisher in allen Fällen von den Kammern anerkannt worden. Der Fachlehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden erfassen. Im Steuerrecht werden 40 zusätzliche Zeitstunden für Buchhaltung und Bilanzwesen und im Insolvenzrecht zusätzliche 60 Zeitstunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen gefordert. Inhaltlich müssen die in den §§ 8 f. FAO nach den einzelnen Fachanwaltschaften aufgegliederten besonderen Kenntnisse in den dort geregelten relevanten Bereichen der Fachgebiete behandelt werden. Der Lehrgang muss alle hier aufgeführten relevanten Bereiche behandeln und anwaltspezifisch ausgerichtet sein.

Seit dem Jahr 2003 sind in der Fachanwaltsordnung 13 neue Fachanwaltschaften hinzugekommen.

Beispiel: Besondere Kenntnisse im Erbrecht Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachzuweisen: 3 3 3 3

Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht Internationales Privatrecht im Erbrecht Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

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Spezialisierung zum Fachanwalt

3 3

Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Soweit sich Teile des Fachlehrgangs mit denen einer anderen Fachanwaltschaft überschneiden, beispielsweise Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, stellt sich die Frage der Anerkennungsmöglichkeit von Lehrgangsteilen. Bei inhaltlicher Übereinstimmung können Lehrgangsteile und Klausuren aus einem Fachanwaltslehrgang auch auf einen Lehrgang für ein anderes Rechtsgebiet angerechnet werden im Rahmen des § 4 Abs. 2 FAO. Klausuren und Fortbildungspflicht In § 6 Abs. 2 FAO sind die Erfordernisse an den Nachweis des erfolgreichen Lehrgangsbesuchs, das heißt das Bestehen der Aufsichtsarbeiten, geregelt. Der Antragsteller hat sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen mit einer Dauer von mindestens einer und maximal fünf Zeitstunden erfolgreich zu unterziehen. Die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die Aufsichtsarbeiten müssen verschiedene Bereiche des Lehrgangs, nicht aber alle Bereiche des Lehrgangs erfassen. Die Originalklausuren mit Bewertung und Aufgabenstellung sind nach § 6 Abs. 2 FAO dem Antrag beizufügen. Seit dem 1. Januar 2007 unterliegen die Fachanwaltsanwärter einer ebenso strengen Fortbildungspflicht wie die ausgewiesenen Fachanwälte, die sich zwingend jährlich gemäß § 15 FAO mindestens zehn Zeitstunden pro Jahr fortbilden müssen. Im Übrigen gibt es keine Verfallsfrist des Lehrgangs. Sollte es sich allerdings um einen erheblichen Zeitraum handeln, ist es ratsam, mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer Rücksprache zu halten und zumindest Teile des Lehrgangs nachzuholen, schon allein, um auch weiterhin aktuelle Kenntnisse nachweisen zu können. Besondere praktische Erfahrungen § 2 FAO schreibt den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen vor, deren Erwerb die Bearbeitung der in § 5 FAO geregelten Fälle voraussetzt. Geregelt ist dabei die Gesamtanzahl der Fälle und deren Verteilung auf bestimmte Fachbereiche und/oder Verfahrensarten, in den meisten Fachgebieten in Form sogenannter Fallquoren. Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle können gemäß § 5 letzter Satz zu einer abweichenden Gewichtung führen und damit sowohl zu einer höheren als auch zu einer niedrigeren Fallzahl. Die Fälle müssen persönlich und weisungsfrei als Rechtsanwalt bearbeitet worden sein, und zwar innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung. Hieraus folgt, dass Fallbearbeitungen des Rechtsreferendars im Rahmen seiner Ausbildungsstationen nicht anrechenbar sind. Mit der streng einzuhaltenden Dreijahresfrist soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller aktuell und in nennenswertem Umfang in dem Fachgebiet praktisch tätig ist.

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Spezialisierung zum Fachanwalt

Die Bearbeitung ist mittels einer Fallliste, die regelmäßig die in § 6 Abs. 3 genannten Angaben enthalten muss, nachzuweisen. Einige Vorprüfungsausschüsse der Rechtsanwaltskammern haben für die einzelnen Fachgebiete auch Musterlisten entwickelt, die dem Antragsteller als Hilfestellung dienen können. Fachgespräch Weiter sieht die Fachanwaltsordnung mit § 7 FAO zusätzlich zum Nachweis der besonderen Kenntnisse und/oder der praktischen Erfahrungen die Durchführung eines Fachgesprächs für angehende Fachanwälte vor; von dem Fachgespräch kann aber auch abgesehen werden. In der Praxis ist die Verfahrensweise der Kammern zur Durchführung der Fachgespräche regional unterschiedlich. Der Antrag auf Gestattung zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung ist bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen. Das Verfahren bei der Kammer ist im Einzelnen in §§ 24 f. FAO geregelt. Die Fachlehrgänge des DAI Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. führt als Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammern regelmäßig bundesweit Fachlehrgänge durch, die schwerpunktmäßig in den institutseigenen AusbildungsCentern in Bochum am Sitz der Geschäftsstelle, in Berlin und in Frankfurt stattfinden. Für Berufsanfänger und Referendare gelten ermäßigte Kurspreise. Die Teilnehmer erhalten ausführliches Ausbildungsmaterial, das in der Rechtsanwaltspraxis später von großem Nutzen ist. Die Fachlehrgänge können auch von Rechtsreferendaren besucht werden. Als Referendar kann man beantragen, den Besuch des Fachlehrgangs ganz oder zumindest teilweise auf den Besuch einer Station anzurechnen. Kommt dies im Einzelfall nicht in Betracht, kann man versuchen, Sonderurlaub zu erhalten. Referendare genießen im Deutschen Anwaltsinstitut mit Rücksicht auf ihre finanzielle Situation Sonderkonditionen. Weiter besteht die Möglichkeit, die Kurskosten ganz oder zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit übernehmen zu lassen, wenn nach Bestehen der 2. juristischen Staatsprüfung Arbeitslosigkeit droht und dem mit dem Kursbesuch entgegengewirkt werden kann. Demnach werden insbesondere die Fachgebiete Arbeitsrecht, Sozialrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht häufig als förderungsfähig anerkannt. Der Besuch von Fachlehrgängen von Referendaren oder auch Berufsanfängern vor der gezielten anwaltlichen Tätigkeit ist als zunehmender Trend zu verzeichnen.

Die Fachlehrgänge des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. sind bisher in allen Fällen von den Kammern anerkannt worden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwaltsinstitut.de

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

Balance bewahren JUVE Verlag · Köln

Viele Absolventen streben heute nicht nur eine interessante Karriere an, sondern möchten mehr Zeit für ein aktives Privatleben. Doch lässt sich eine gute Balance zwischen Freizeit und Beruf als Anwalt überhaupt verwirklichen? Sie fällt heutzutage in vielen Vorstellungsgesprächen: die Frage nach der Work-Life-Balance. Viele Top-Juristen möchten sich nicht mehr in ihrem Job bis zur Erschöpfung verausgaben. Sie suchen vielmehr nach einem interessanten Betätigungsfeld, das ihnen neben der Arbeit auch ein aktives Privatleben ermöglicht. „Hätte ein Bewerber vor einigen Jahren nach der Vereinbarkeit seines Privatlebens mit dem neuen Job gefragt, hätte er sofort als arbeitsscheu gegolten“, sagt Stefan Rizor, Managing Partner von Osborne Clarke. „Das hätte für ihn das Aus bedeutet.“ Heute dagegen erwarten Bewerber von Arbeitgebern, dass sie neben der Arbeit auch den privaten Bereich respektieren. Denn Karriere ist für viele nicht mehr das Lebensziel Nummer eins. Familie, Hobbys, Reisen und die berufliche oder wissenschaftliche Weiterqualifizierung haben an Wert für die Lebensgestaltung gewonnen. Dies zeigt auch die azur Bewerberumfrage, in der über 90 Prozent der Befragten angaben, dass ihnen ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeit und Privatleben wichtig ist: Mehr Balance

davon

Die Antworten von Nachwuchsjuristen in %

Insgesamt

Stimme voll und ganz zu

57,58 % 40,18 % 57,14 %

2,68 %

Stimme zu

35,73 % 48,20 % 48,92 %

2,88 %

Stimme eher nicht zu

5,66 % 40,91 % 59,09 %

0,00 %

Stimme nicht zu

1,03 % 50,00 %

männlich weiblich

0,00 %

ohne Angabe zum Geschlecht

50,00 %

Quelle: azur-Bewerberumfrage 2010

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit/Familie ist mir wichtig

Ein Grund für die Veränderung der Wertigkeit von Arbeit und Privatleben ist der steigende Frauenanteil unter den Top-Absolventen. Immer mehr hochqualifizierte Juristinnen streben heute anspruchsvolle Positionen in Unternehmen und Kanzleien an. Und die Arbeitgeber zeigen großes Interesse an der starken Gruppe der Top-Absolventinnen. Diese möchten aber ihre Berufstätigkeit nicht aufgeben, wenn sie Kinder bekommen, und drängen auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch Männer haben heute ein anderes Verständnis von Partnerschaft und Familie. Sie möchten mehr Zeit mit ihren Lebenspartnern und Kindern verbringen. Geld jedenfalls steht trotz der enormen Einstiegsgehälter, die gerade die Großkanzleien deutschen

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

Juristen zahlen, nicht mehr ganz oben auf der Wunschliste des Nachwuchses. Stimmt das Angebot eines Arbeitgebers, würden rund 83 Prozent der von azur Befragten auch Arbeitsangebote von Kanzleien annehmen, die deutlich weniger als die Top-Gehälter zahlen. Geld ist nicht alles

davon

Die Antworten von Nachwuchsjuristen in %

Insgesamt

Stimme voll und ganz zu

3,34 % 61,54 % 23,08 %

15,38 %

Stimme zu

13,62 % 52,83 % 45,28 %

1,89 %

Stimme eher nicht zu

56,56% 39,09 % 58,64 %

2,27 %

Stimme nicht zu

26,48 % 44,66% 51,46 %

3,88 %

männlich weiblich

ohne Angabe zum Geschlecht

Quelle: azur-Bewerberumfrage 2010

Bringt der Job weniger als 75.000 Euro, dann fange ich gar nicht mehr an

Welche Elemente in einem Job zu einer guten Work-Life-Balance führen, kann für jeden Arbeitnehmer anders aussehen. Wer Kinder hat, möchte vielleicht früh nach Hause und setzt sich dann abends noch einmal an den Schreibtisch, wenn der Nachwuchs schläft. Wer ohne Familie ist, möchte vielleicht Wochenendtrips nach Barcelona, Rom oder in andere Metropolen genießen und arbeitet lieber an einigen Tagen länger, um am Freitag frühzeitig in den Flieger steigen zu können. Somit hängt die Vorstellung davon, was eine gute Work-Life-Balance beinhalten soll, stark von der momentanen Lebenssituation des Einzelnen ab. Hier sind Arbeitszeitmodelle gefragt, die auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter Rücksicht nehmen. Entscheidender Pluspunkt Viele Unternehmen haben die Bedeutung der Work-Life-Balance bereits erkannt und setzen sie als strategisches Mittel zur Rekrutierung und Mitarbeitermotivation ein. Die zündende Idee, um den Nachwuchs reihenweise zu überzeugen, hatte bislang allerdings noch keiner von ihnen. Vor allem die Großkanzleien tun sich diesbezüglich schwer. Deutlich gezielter fördern Großkonzerne die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Microsoft Deutschland beispielsweise bietet flexible Arbeitszeiten, Home-Office und die kostenlosen Leistungen eines Familienservice an. Die Allianz greift ihren Mitarbeitern bei der Kinderbetreuung unter die Arme, mit eigener Krippe am Münchner Hauptsitz und weiteren Plätzen in Kindertagesstätten externer Anbieter. Bei Siemens und Novartis gibt es Jobsharing und ein Sabbatical. Andere Unternehmen, unter anderem die Energie Baden-Württemberg, widmen sich der Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und bieten Fitnesskurse, Ernährungsberatung oder Coachings an. In Unternehmen profitieren die Juristen stets von den allgemeinen Angeboten.

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

In den Top-Anwaltskanzleien hält das Thema Work-Life-Balance dagegen nur langsam Einzug. Aber sie verschließen sich nicht länger diesem für den Nachwuchs wichtigen Thema, denn zu drängend sind die Nachwuchssorgen der großen Kanzleien. „Work-Life-Balance ist ein wichtiges Thema für uns“, bestätigt Osborne Clarke-Partner Rizor. „Sie spielt heute auch in der Kanzleiwerbung eine zentrale Rolle.“ Die Angebote einer Kanzlei zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben könnten ein entscheidender Pluspunkt sein und Bewerber dazu bewegen, sich für diese Kanzlei zu entscheiden. Osborne Clarke hat beispielsweise ein Programm zur Work-Life-Balance eingeführt und darin Richtlinien für Teilzeitarbeit, Weiterbildung und die Arbeit von zu Hause aus festgelegt. So bietet die Sozietät zwei Tage Home-Office pro Monat für jeden an, vom ersten Tag der Zugehörigkeit zur Kanzlei. Abgestimmt mit dem Partner kann jeder Osborne Clarke-Anwalt daheim ungestört arbeiten und dennoch technisch auf alle Dokumente zugreifen. Der Tag kann beispielsweise genutzt werden, wenn Handwerker ins Haus kommen. „Der Schlüssel zu allem ist Vertrauen“, sagt Rizor. „Unserer Erfahrung nach betreiben die Mitarbeiter keinen Missbrauch. Im Gegenteil: Die meisten sind froh über diese Möglichkeit und arbeiten hochmotiviert.“ Auch für andere Großkanzleien wie CMS Hasche Sigle ist die Work-LifeBalance zu einem wichtigen Thema geworden. „In den Vorstellungsgesprächen sprechen uns Bewerber zwar nicht unbedingt direkt darauf an“, sagt Dr. Achim Lindemann, der für das Recruitment zuständige Partner im Stuttgarter Büro, „aber wir merken, dass sich die Bewerber häufig schon im Vorfeld erkundigt haben, wie hoch die Arbeitsbelastung bei uns ist.“ Gerade in puncto Arbeitsbelastung und flexible Gestaltung der Arbeitszeiten können Großkanzleien nicht mit kleineren Anwaltseinheiten mithalten. Diese gleichen oft beim Nachwuchs den Wettbewerbsnachteil des geringeren Gehalts mit einem geregelten Verhältnis von Arbeit und Freizeit aus. ■

Die beruflichen Vorstellungen junger Juristen wandeln sich: Beruf und Privatleben sollen miteinander vereinbar sein. Das Einstiegsgehalt steht nicht mehr ganz oben auf der Wunschliste.

Gesunder Geist Das Thema Work-Life-Balance hat inzwischen alle Typen von Kanzleien erfasst – auch die mittelgroße Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds. Der für das Personal zuständige Dr. Stefan Kursawe sieht in ihr nicht nur ein Mittel, um die Attraktivität seiner Kanzlei zu steigern, er hebt auch ihre Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Anwälte hervor: „Für unser Geschäft brauchen wir stabile, in sich ruhende Persönlichkeiten. Dazu muss man den Mitarbeitern auch die Möglichkeit und die Zeit geben, sich ein zufriedenstellendes Privatleben aufzubauen“, sagt der 47-Jährige. Außerdem bräuchten sie Charaktere, die auch über den Tellerrand schauen können. „Wir suchen Persönlichkeiten, die neben ihrer Berufstätigkeit weitere Interessen haben. Bei uns gibt es zum Beispiel Anwälte, die früher Leistungssportler waren.“ Kursawe selbst hat parallel zu Jura ein Musikstudium abgeschlossen. „Ein gelebtes Hobby bringt unheimlich viel“, ist sich auch CMS-Partner Lindemann sicher. „Man kann abschalten und kommt auf andere Gedanken.“ Ein

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

Hobby zu pflegen, verlangt vielen im Berufsleben allerdings Selbstdisziplin ab. Lindemann beispielsweise geht oft tagsüber joggen. „Da muss ich mir den Tag genau einteilen, überlegen, was vorher gemacht werden muss und was ich auf nachher verschieben kann.“ Seiner Meinung nach sind diejenigen, die nichts außer ihrer Arbeit machen, nicht unbedingt die Besten in ihrem Job. Heisse Kursawe hat sich zudem die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter auf die Fahne geschrieben. „Ein gesunder Körper gehört zu einem gesunden Geist“, sagt Kursawe. „Deswegen unterstützen wir auch die körperliche Fitness unserer Partner und Mitarbeiter.“ Ein Personal Trainer bietet an drei Abenden in der Woche ein gemeinsames Lauftraining für Sekretärinnen, Associates und Partner an. Dazu gibt es zweimal in der Woche eine Rückenschule und einmal Tennis. Mit dem regelmäßigen Angebot einer Ernährungsberatung und kostenlosem Obst unterstützt die Kanzlei die gesunde Ernährung ihrer Mitarbeiter.

Viele Unternehmen haben die Bedeutung der Work-LifeBalance bereits erkannt. Das strategische Mittel, um den Nachwuchs reihenweise zu rekrutieren, hat bislang allerdings noch keiner entwickelt.

Auch andere Kanzleien wie Glade Michel Wirtz, Kliemt & Vollstädt oder Redeker Sellner Dahs pflegen regelmäßige Lauftreffs oder üben gemeinsam einen Mannschaftssport aus, in der Regel Fußball. Andere Sozietäten haben Rabatte in Fitnessstudios ausgehandelt. Bei Mayer Brown in Frankfurt befindet sich das Studio gleich im Haus. Oppenhoff & Partner aus Köln hat sich einen eigenen Fitnessraum eingerichtet. Auszeiten nehmen Die Möglichkeit, ein Sabbatical einzulegen, ist in vielen Kanzleien bislang ein Privileg für Partner. Eine Ausnahme bildet Corvel, die Associates nach dem dritten Jahr einen zweimonatigen Sonderurlaub gewährt. Auch Clifford Chance gibt Associates ab dem dritten Jahr die Möglichkeit zu einer einmonatigen Auszeit. Großzügig zeigen sich viele Kanzleien, wenn es um die weitere Qualifizierung der Mitarbeiter geht. „Wir setzen hier stark auf individuelle Regelungen“, sagt Osborne Clarke-Partner Rizor. Seine Kanzlei ermöglicht teilbezahlte Auszeiten, wenn ein Associate seine Promotion abschließen oder die Steuerberaterprüfung ablegen möchte. „Wir haben festgestellt, dass es sich lohnt, in solchen Fällen großzügig zu sein“, sagt Rizor. „Die Mitarbeiter sind sehr dankbar, wenn man auf ihre persönliche Situation eingeht, und engagieren sich dann noch stärker.“ Immer mehr Kanzleien unterstützen ihre Mitarbeiter auch bei der Kinderbetreuung. Eine eigene Krippe für Kinder bis zu drei Jahren bieten Rödl & Partner in Nürnberg und Clifford Chance in Frankfurt. In Düsseldorf und bald auch in München stellt Clifford Chance mit einem externen Anbieter Plätze in Kindertagesstätten zur Verfügung. Diesen Weg haben auch P+P Pöllath + Partners, Hogan Lovells, Noerr, Latham & Watkins, Allen & Overy, Baker & McKenzie und Heuking Kühn Luer & Wojtek gewählt, um den Mitarbeitern bei der Suche nach einer Betreuung für ihre Kleinkinder zu helfen. Dass Kitas & Co. aber keine Domäne der Großkanzleien mit zum Teil mehreren hundert

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

Mitarbeitern sein müssen, hat die Düsseldorfer Patentkanzlei Cohausz & Florack bewiesen. Bereits vor fünf Jahren gründete sie eine eigene Kindertagesstätte für den Nachwuchs ihrer Mitarbeiter und Partner. Ein Zuschussgeschäft, das sich lohnt, weil viele zufriedene Mitarbeiter der Kanzlei treu sind. ■

Lange Arbeitszeiten sind für Associates bei Top-Kanzleien eher die Regel. Jahresarbeitszeitkonten, wie in manchen Unternehmen bereits seit Jahren erfolgreich angewendet, gibt es in Kanzleien nicht.

Hohe Arbeitsbelastung Die Kosten sind dabei für die Kanzleien in der Regel überschaubar. Den Mitarbeitern aber helfen solche Angebote, um Job und Privatleben besser zu vereinbaren. Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit stoßen viele Kanzleien allerdings an deutliche Grenzen. „Zukünftige Mitgesellschafter sollten sich, jedenfalls am Anfang ihres Berufslebens, voll auf die Arbeit in der Kanzlei konzentrieren“, sagt ein Partner einer mittelständischen Kanzlei unmissverständlich. „Wir erwarten eine zumindest vorübergehende Zurückstellung übermäßiger Wünsche nach Selbstverwirklichung und Freizeit. Work-Life-Balance passt nicht zu den Aussichten, die wir zu bieten haben.“ Und der Recruiting-Beauftragte einer internationalen Großkanzlei stößt ins selbe Horn: „Work-LifeBalance und das Arbeiten in einer internationalen Wirtschaftskanzlei sind im Grunde nicht miteinander vereinbar. Wer bei uns arbeiten will, muss richtig ranklotzen. Dafür wird er auch entsprechend entlohnt.“ So sind denn auch lange Arbeitszeiten für Associates, oft bis in den späten Abend, bei vielen Top-Kanzleien eher die Regel als die Ausnahme. Jahresarbeitszeitkonten, wie in manchen Unternehmen bereits seit Jahren erfolgreich angewendet, gibt es in Kanzleien nicht. „Anwälte sind besonders gefährdet, das Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zu verlieren“, sagt CMS-Partner Lindemann. Faktoren, die die Balance gefährdeten, seien insbesondere ständige Verfügbarkeit, zu kleine Teams und hohe Stundenvorgaben. Diese Fallen versucht CMS zu vermeiden. Die späten Abende und die Wochenenden sind nur dann nicht frei, wenn dringende Projekte anstehen. „Allerdings haben wir auch nicht den äußeren Zwang wie Kollegen in USKanzleien, die in den Nachtstunden noch mit ihren Partnern aus Übersee telefonieren müssen“, sagt Lindemann. CMS setzt stattdessen auf freie Zeiteinteilung. „Bei uns hat der Mitarbeiter die Hoheit über die Zeit, und davon wird auch Gebrauch gemacht“, sagt der 52-jährige Arbeitsrechtler. Während der Arbeitszeit eine Runde joggen zu gehen oder sonst eine Auszeit zu nehmen, ist bei CMS kein Problem – solange die Arbeit erledigt wird. Auch Clifford Chance setzt bei der Arbeitszeit auf individuelle Regelungen. „Das Entscheidende ist, dass die Arbeit, die ansteht, in dem vorgegebenen Zeitrahmen erledigt wird“, sagt Annette Maaßen, Leiterin Recruitment und HR Marketing. Darüber hinaus gibt es keine allgemein gültigen Arbeitszeitregelungen. Wenn die Projekte es erlauben, kann jeder auch einmal von zu Hause aus arbeiten oder früher gehen, wenn weniger zu tun ist. „Bei unseren Berufseinsteigern spielt das Thema Work-Life-Balance allerdings eine geringere Rolle“, sagt Maaßen. Wenn überhaupt, komme der Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erst nach einigen Jahren auf.

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Work-Life-Balance im Anwaltsberuf

Gerade Jobanfänger überbieten sich gern darin, wer das Büro als Letzter verlässt oder die meisten Wochenenden durcharbeitet. Sie stürzen sich mit Euphorie in ihre erste Stelle, hungrig nach Erfolg. „Junge Kollegen muss man manchmal auch vor sich selbst bewahren und rechtzeitig nach Hause schicken“, sagt Stefan Kursawe von Heisse Kursawe Eversheds. Seine Kanzlei versucht, die Arbeitszeiten für Berufseinsteiger in einem vernünftigen Rahmen zu halten – solange nichts Wichtiges ansteht. „Wir achten darauf, dass unsere Partner und Mitarbeiter nicht zu viel arbeiten“, sagt der Arbeitsrechtler. „Abends ist zwischen 19.30 und 20 Uhr Schluss, unsere Mitarbeiter sollen auch in die Oper gehen können.“ Die Wochenenden sind in der Regel frei. In einer einstündigen Mittagspause sollen die Associates ihre sozialen Kontakte pflegen und mit Kollegen oder Mandanten essen gehen können. Auch der Jahresurlaub soll genommen werden. „Das Berufsleben ist ein Dauerlauf“, sagt Kursawe. „Unsere Mitarbeiter sollen sich nicht auf den ersten hundert Metern schon völlig verausgaben.“

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Jobanfänger überbieten sich gern darin, wer das Büro als Letzter verlässt. Sie stürzen sich mit Euphorie in ihre erste Stelle, hungrig nach Erfolg.

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Coaching für die Karriere

Sokrates of your own von Falk Schornstheimer Anwaltscoach · Frankfurt am Main

Falk Schornstheimer ist Coach. Anwaltscoach. Mit diesem Beitrag will er für einen Bewusstseinszustand werben. Coaching gleichsam als Haltung. Es geht darum, in Karrieredingen vom Smutje zum Steuermann zu werden. Mit anderen Worten: sich stets ideal vorzubereiten, ehrlich zu befragen und klug zu entscheiden. Von der passenden Berufswahl über den souveränen Berufseintritt bis zur kontinuierlichen, berufsbegleitenden Persönlichkeitsentwicklung: Nehmen Sie Coaching als Metapher. Es hat viel mit Philosophie und wenig mit SoftSkill-Training zu tun. Aber was ist das überhaupt, Coaching? Die englische Wortbedeutung Coach (Kutsche) erklärt das Prinzip des Coaching ziemlich treffend: mit einem Transportmittel, einem Vehikel, ein Ziel erreichen. Darum geht es. Aus der Welt des Spitzensports wurde der Begriff seit den 1980er Jahren auf Wirtschaftsunternehmen übertragen. Manager sollten mit einem erfahrenen Coach als Sparringspartner ihre Person und ihre Rolle im beruflichen Zusammenhang reflektieren. Der Coach muss in diesem Fall nicht der bessere Fußballer, sondern ein kompetenter Trainer sein. Als eine Art Geburtshelfer bringt er Ideen und Gedanken zur Welt, die im Kunden gezeugt wurden. Denn nur Lösungen und Antworten, die der Kunde selbst hervorbringt, sind für ihn glaubwürdig und umsetzbar. Wer im Ethik-Unterricht aufgepasst hat, dem kommt dieser Ansatz bekannt vor. Richtig, denn diese Art der Befragung und Unterstützung ist im Grunde die älteste Methode der abendländischen Philosophie. Der erste Geburtshelfer in diesem Sinne war Sokrates. Er war berühmt und berüchtigt für seine Fragekunst, die er selbst „Hebammenkunst“ nannte. Er gebäre, wie die Hebammen, selbst keine Weisheit, sondern helfe nur, sie das Licht der Welt erblicken zu lassen. Erkenne Dich selbst, war sein Wahlspruch. So gesehen ist Coaching ein alter Hut, aber nach wie vor erfolgreich. Bei welchen Fragen geht man nun typischerweise zu Sokrates oder spielt selbst mit seiner Methode? Berufsentscheidung Jura ist noch kein Beruf. Es ist eine hervorragende Ausbildung, ein akademisches Studium mit langer und ehrwürdiger Tradition, es befähigt zu einer ganzen Menge von Tätigkeiten, aber es ist noch kein Beruf. Hier beginnt die Qual der Wahl. Will ich klassisch Richter oder Staatsanwalt werden, trete ich in ein Unternehmen ein und gehe in die Rechtsabteilung, oder biege ich ins Management ab? Was ist mit Verbänden, Stiftungen, der öffentlichen Hand? Oder soll ich Anwalt werden? Aber auch hier: Schnell sieht man als frischgebackener Assessor vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Feld-, Wald- und Wiesen-Kanzlei (immer noch bei weitem die Mehrheit unter den Sozietätsformen), Einzelkämpfer gar mit cleverer Spezialisierung und einem schicken eigenen Messingschild vor der Haustür? Große Wirtschaftskanzlei, deutsch,

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Coaching für die Karriere

englisch, amerikanisch, sonst wie international? Auf ein Rechtsgebiet spezialisierte Boutique oder mittelständischer Allround-Rechtsberater für die Wirtschaft? Fragen über Fragen. Es gibt zwei Möglichkeiten. Man kann einfach mal etwas ausprobieren und in einen Job hineinstolpern. Die tollsten Karrieren begannen so, aber auch die frustrierendsten. Oder man macht sich Gedanken und wägt sorgfältig ab. Das kann man sehr gut schriftlich tun mit Pro- und Contra-Listen. Auch eine systematische Recherche ist nicht verboten, zum Beispiel über Fachzeitschriften, Internet-Plattformen, Kanzlei-Websites, Brancheninformationsdienste wie JUVE, eine Teilnahme an Kanzlei-Workshops und Messen oder Kurz- und Schnupperpraktika.

Egal für welchen juristischen Beruf Sie sich am Ende entscheiden – wichtig ist, dass Sie diese Entscheidung bewusst treffen und nicht hineinstolpern.

Wichtig ist, das Gespräch und den Austausch mit anderen Juristen zu suchen, solchen, die in der gleichen Situation sind, aber gerade auch den schon Etablierten. Sie merken sehr schnell an der Art und Weise, wie Ihr Gesprächspartner seinen Berufsalltag schildert, ob Sie innerlich davon berührt werden und sich angesprochen fühlen oder eher eine Abneigung entwickeln. Ein Besuch einer Messe wie der JURAcon ist in diesem Orientierungsprozess Gold wert. Nirgendwo sonst erhält man auf so engem Raum in so komprimierter Zeit so viele Vergleichsmöglichkeiten. Von traditionell entscheidender Bedeutung ist natürlich das Referendariat. Hier erhalten Sie die kompakteste und am meisten ernst zu nehmende Chance, echte Einblicke in den Berufsalltag einer Kanzlei, eines Richters oder eines Unternehmensjuristen zu nehmen. Leichter tun Sie sich mit diesen Sondierungs- und Informationsbeschaffungsmaßnahmen, wenn Sie sich zuvor ein paar ganz grundlegende Fragen stellen. „Hebammenkunst“ bei sich selbst, sozusagen: 3 Zu welchem Unternehmen, zu welchem Kanzleityp passe ich eigentlich? 3 Was ist mir wichtig im Beruf? 3 Was kann ich (längerfristig) gut? 3 Was will ich überhaupt nicht? 3 Auf was im Leben kommt es mir neben dem Beruf noch an? 3 Inwieweit kann ich dieses Interesse mit meinem angestrebten ­Berufsumfeld verbinden? 3 Wenn beide kollidieren, wie entscheide ich mich? Auch diese Fragen lohnen eine schriftliche Klärung und Fixierung. So kann man sich den eigenen Entscheidungsprozess buchstäblich immer wieder vor Augen führen. Als Juristen wissen Sie ja: formlos, fristlos, fruchtlos. Geben Sie Ihren Plänen und Abwägungen eine Form und einen Zeithorizont, eine Frist, bis wann für Sie wichtige Informationen vorliegen müssen und bis wann Sie Entscheidungen treffen wollen.

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Coaching für die Karriere

Egal für welchen juristischen Beruf Sie sich am Ende entscheiden oder ob Sie Koch, Fernsehmoderator, Politiker mit juristischem Hintergrund werden – wichtig ist, dass Sie diese Entscheidung bewusst treffen und nicht hineinstolpern. Denn die Chance, dass es Glück ist, in das Sie stolpern, beträgt statistisch nur 50 Prozent. ■

Gehen Sie die Bewerbungsprozedur strategisch an. Jetzt geht es darum, wie ein Profi zu agieren.

Bewerbungsvorbereitung und -unterlagen Das Gleiche gilt im Prinzip für die nächste Stufe, die Bewerbungssituation. Ich kann meine fürs Praktikum zusammengeschusterte Bewerbung nehmen und nach der 50. Absage langsam realisieren, dass ich womöglich doch etwas an der äußeren Form verbessern muss, um die gewünschte Aufmerksamkeit in der Recruitment-Abteilung zu erregen. Oder ich gehe die Bewerbungsprozedur gleich strategisch an. Die Vorarbeit ist geleistet, die wichtigen Seins-Fragen sind geklärt. Jetzt geht es darum, wie ein Profi zu agieren. Wieder hören Sie sich um und sammeln: im persönlichen Netzwerk, bei Freunden, Kommilitonen, Praktikumskollegen. Sie fragen in puncto Bewerbung nach Erfahrungswerten, Tipps, Tricks und Empfehlungen. Sie sammeln Muster, Sie recherchieren im Internet und besorgen sich einschlägige Ratgeberliteratur. Schon klar, 50 bis 70 Prozent der Tipps, die Sie von den sogenannten Bewerbungsprofis erhalten, können Sie in die Tonne kloppen. Sie passen nicht zu Ihrer Branche, nicht zu Ihrer Situation, sind schlicht banal oder überflüssig. Aus den restlichen 30 Prozent können Sie aber vielleicht ein paar Tröpfchen Honig saugen, und das lohnt sich. Sie wissen dann, 3 dass der schriftliche Lebenslauf in Deutschland immer noch mit professionellem, gut platziertem Foto deutlich über Passbildgröße ausgestattet ist, 3 dass es den Standard-CV nicht gibt. Zu jeder Bewerbung passen Sie ihn nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip an: Turn your CV into a profile, 3 dass bei schriftlichen Bewerbungsunterlagen Kürze, Prägnanz und vor allem Übersichtlichkeit Trumpf sind, 3 dass Anschreiben nicht nur Ihren fachlich-beruflichen Hintergrund beschreiben, sondern auch die Motivation darstellen, warum Sie sich ausgerechnet auf diese Stelle bei diesem Unternehmen bewerben, 3 dass man sich auch auf ein Vorstellungsgespräch (intensiv) vorbereiten muss, weil manchmal „Folterknechte“ aus der Personalabteilung dabei sind, denen es nicht ausreicht, über das Promotionsthema zu plaudern. Job-Auswahl Ihre schriftlichen Unterlagen sind nunmehr optimiert und Sie verstehen es, diese je nach Anforderungen der Zielunternehmen oder Zielkanzlei zu variieren. Sie sind auf Vorstellungsgespräche vorbereitet wie auf das Staatsexamen. Es liegen Ihnen die ersten Termine zu Vorstellungsgesprächen vor. Wenn nicht, wissen Sie, dass dies keine persönliche Niederlage bedeutet. Wenn die

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Coaching für die Karriere

Noten nicht so sind, wie Arbeitgeber das erwarten, wird es schwer: Auf einer Glatze lassen sich nun mal keine Locken drehen. Vielleich können Sie über das persönliche Netzwerk, die Praktikumskontakte noch etwas bewegen, oder Sie müssen kreativ werden. Was auch heißen kann, Kompromisse bei der Zielerreichung zu machen. Wie auch immer, vor Antritt zum Vorstellungsgespräch ist der Blick auf die Websites der Kanzlei oder Firma schon mal Pflicht. Nicht nur des Daten- und Faktenchecks wegen. Sie wollen auch wissen, wie Ihre zukünftigen Kollegen und ausbildenden Partner aussehen und was sie in ihrem Leben so gemacht haben. Das gibt Stoff für den Smalltalk. In den Gesprächen, die nicht selten einen ganzen Tag dauern, wirklich hart und anstrengend sein können und während derer Sie unzählige Male Ihre Geschichte erzählen müssen, sind Sie ganz aufmerksamer Zuhörer und interessierter Frager. Sie machen sich – wie immer – Notizen zur Gedächtnisstützung. Natürlich halten Sie grundlegende Höflichkeitsregeln ein und bedanken sich im Nachgang telefonisch oder per Mail für das Gespräch. Zugesagte ergänzende Unterlagen reichen Sie pünktlich und verlässlich nach. Sehr schnell werden Ihnen dann Angebote zugehen. Wieder müssen Sie gewichten und auswählen. Auch keine leichte Aufgabe, aber von den schweren sicher die weitaus angenehmste. Denn Sie wissen, wie’s geht. Wieder wenden Sie die „Hebammenkunst“ an oder andersherum: Sie coachen sich selbst. 3 Sie haben Ihre berufliche Zielsetzung geklärt. Sie wissen, was Sie in den nächsten Jahren gerne tun möchten. 3 Sie haben Ihr berufliches Umfeld geortet und abgesteckt. Sie wissen, wo Sie grundsätzlich das tun können, was Sie tun möchten. 3 Sie haben diese Einsichten auf der Grundlage sorgfältiger Recherche und gründlicher Information gewonnen. Sie arbeiten mit Erkenntnissen, nicht mit Vermutungen. Was bieten Arbeitgeber? Dieser Prozess der Reflexion, Selbstbefragung, Justierung und Optimierung geht letztlich ein ganzes Berufsleben lang weiter. Lebenslanges Lernen und Personalentwicklung (PE) sind hier die Stichwörter. Das Lernen ist Ihr Part, Personalentwicklung sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber angedeihen lassen. Aus Sicht von „Nachwuchsführungskräften“ und Partnern in spe kann ein solches PE-Programm neben Aspekten wie interessanten Arbeitsaufgaben, Vergütung und fachlicher Aus- und Fortbildung ein echtes Entscheidungskriterium für einen Arbeitgeber sein – locker attraktiver als der Geschäftswagen oder die Jahreskarte für das Fitnessstudio. Aus Sicht von Human Resources-Experten ist PE heutzutage das Mittel der Wahl in der Mitarbeiterbindung und essenziell bei der Nachwuchsgewinnung. People Development gleich begleitendes Coaching gleich Business Development, so lautet die Gleichung.

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ELSA

- More Than Law

Praxisorientiert

Soft-Skills erlernen, Internationale Praktika absolvieren und Kontakt mit Kanzleien und Unternehmen herstellen

Akademisch an Gerichtsverhandlungen, Vorträgen und Seminaren teilnehmen oder selber Aufsätze und Artikel veröffentlichen ELSA-Deutschland e.V. Rohrbacher Straße 20 69115 Heidelberg

International EUROPA entdecken und sein persönliches Netzwerk aufbauen

Tel: +49 - 6221 - 60 14 58 Fax: +49 - 6221 - 60 14 59 Mail: info@elsa-germany.org Website: www.elsa-germany.org


Coaching für die Karriere

Die Wirtschaft agiert schon lange nach dieser Devise, Kanzleien ziehen nach. Bekannt ist das Beispiel von Hogan Lovells, die in Deutschland mit einer hauseigenen Coaching-Abteilung arbeiten. Andere Kanzleien setzen externe Fachleute ein, was in Bezug auf deren Status als unabhängige, weisungsungebundene Experten auch Vorteile hat. Das all diesen Bemühungen gemeinsame Ziel ist es, Anwälte von Jura-Experten zu Beratern zu machen, die eine Vertrauensbeziehung zu Mandanten aufbauen können. Kommunikationsfähigkeit und Rollensicherheit sind dafür entscheidende Voraussetzungen. Flankierende Coachings garantieren die Verankerung des Erlernten im Berufsalltag. Die vielleicht schlaueste Frage in Ihrem Vorstellungsgespräch könnte deshalb lauten: Bieten Sie eigentlich Coachings an? Mehr Informationen finden Sie unter: www.lawyer-coaching.de

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Berufseinstieg – Großkanzlei oder Richter?

Die Qual der Wahl – Entscheidung zwischen Großkanzlei oder Staatsdienst von Simon Schmitt, LL.M. (Senior Consultant), und Peter Neuberger (Partner) hemmerconsulting · Frankfurt am Main Vielen hochqualifizierten Juristen stellen sich bei Referendariatsende zwei Grundsatzfragen: „Welche Karriereoptionen sind für mich als Berufseinsteiger vorhanden? Und welche dieser Optionen passt am besten zu mir?“ Nach kurzer Recherche zeichnen sich oft zwei klassische Karrierewege ab: der Einstieg in eine Großkanzlei oder der Weg in den Staatsdienst. Jedoch müssen sich beide Optionen nicht ausschließen, denn eine Entscheidung muss nicht endgültig sein.

Simon Schmitt

Peter Neuberger

Der Markt für juristische Top-Absolventen hält im Jahr 2011 wieder eine Vielzahl von interessanten Karriereoptionen bereit. Rückmeldungen aus dem Markt bestätigen diese positive Entwicklung, die Mitte 2010 ihren Anfang nahm und „Hand in Hand“ mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland einhergeht. Trotz dieser vielversprechenden Aussichten besteht eine gewisse Unsicherheit bei der Gruppe der hochqualifizierten Berufseinsteiger. Gerade nach einem eher schwierigen Jahr 2009 und einem leicht gedämpften Jahresbeginn 2010, der beeinflusst war durch die Griechenland-Euro-­Krise, stellen sich viele die Frage: Ist der Kanzleimarkt wirklich stabil genug? Steigender Bedarf, sinkende Absolventenzahlen Diese häufig nur gefühlte Volatilität in Bezug auf den Kanzleisektor und die damit verbundenen Ängste und Unsicherheiten führen dazu, dass sich viele Absolventen entschließen, den Weg in den vermeintlich sicheren Staatsdienst zu wählen, obwohl der Weg in die Anwaltschaft inhaltlich für sie spannender sein könnte und die nötigen Fähigkeiten für diesen Bereich vorhanden wären. Diese Entwicklung wird durch den demografischen Wandel zusätzlich gefördert, denn durch die restriktive Sparpolitik bei Neueinstellungen der vergangenen Jahre in Kombination mit einer Überalterung des Personals zeigen sich erste Lücken im System, die in Zukunft noch größer werden dürften. Allein in der öffentlichen Verwaltung wird der zusätzliche Bedarf an Volljuristen im Zuge der Pensionierung in den kommenden zehn Jahren auf 25.000 geschätzt, und das bei rückläufigen Absolventenzahlen. Unberücksichtigt bleibt dabei sogar, dass aufgrund des stark gestiegenen Anteils an Juristinnen der Bedarf noch größer werden dürfte, denn viele Frauen nutzen die attraktiven Möglichkeiten des öffentlichen Dienstes für Teilzeitverträge. Meistens spielt hier das Thema Familienplanung die ausschlaggebende Rolle. Immer noch gilt der Staat als die familienverträglichere Option, obgleich auch Großkanzleien inzwischen sehr interessante Modelle anbieten, um Familie und Job zu vereinbaren. Lebenslange Jobgarantie ist keine Alternative Am Beispiel der Gerichte kann man sehr gut die Vor- und Nachteile des Staatsdienstes aufzeigen. Aufgrund der angesprochenen Sparmaßnahmen und der Altersstruktur im Richterberuf – die letzte offizielle Zahl stammt aus dem Jahr 1995 mit 38 Prozent Amtsträgern über 50 Jahre – fehlen derzeit nach Schätzungen bundesweit 2.000 Richter. Die Jobsituation ist somit recht positiv, da

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Berufseinstieg – Großkanzlei oder Richter?

man um steigende Neueinstellungen nicht herumkommen wird. Vorteilhaft für junge Juristen ist ebenfalls, dass die Einstiegsqualifikationen heruntergeschraubt werden müssen, da sich ein höherer Bedarf bei sinkenden Absolventenzahlen entwickelt. Klar ist aber auch, dass die jüngeren Staatsdiener weniger verdienen werden als in der Vergangenheit. Im Verhältnis zu den Verdienstmöglichkeiten bei Großkanzleien ist das Gehalt schon heute eher bescheiden. Zusätzlich werden drückende Pensionslasten mit Sicherheit dazu führen, dass das Pensionsalter in Zukunft erhöht wird. Auch das klassische Pro-Argument der klar geregelten Arbeitszeiten wird immer mehr an Gewicht verlieren, da die steigende Anzahl an Verfahren zur Überlastung der Gerichte führt. In Verbindung mit fehlenden Kapazitäten ist eine Erhöhung der individuellen Arbeitsbelastung vorprogrammiert. Eine lebenslange Jobgarantie, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ist heutzutage kein ausreichendes Argument für den Staatsdienst. Hochqualifizierte Berufseinsteiger erwarten keine Routinejobs, sondern anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben. Bei den allgemein negativen Aussichten muss der Staat an diesen Punkten ansetzen, um auch weiterhin einen Teil der besten Köpfe für sich gewinnen zu können. Positives Arbeitsklima als Ausgleich zu Arbeitszeitspitzen Für die Karriere in einer Großkanzlei spricht nach wie vor neben der exzellenten Bezahlung vor allem eine hochwertige Ausbildung in einem äußerst spannenden und internationalen Umfeld. Auch die sehr anspruchsvollen und häufig komplexen Aufgabenstellungen sind für Juristen ein starkes Argument, um eine Laufbahn in einer größeren Einheit einzuschlagen. Dagegen sprechen die klassischen Vorurteile wie eine unausgeglichene Work-Life-Balance, intransparente Karrierewege oder ein häufig schwieriges Arbeitsklima. Bekanntlich ist an Vorurteilen immer etwas dran. Die großen, international orientierten Kanzleien haben diese Problematik inzwischen erkannt und bei diesen Punkten gegengesteuert. Erwähnt werden muss jedoch auch, dass eine hohe Stundenbelastung nicht allein am Konstrukt Großkanzlei festgemacht werden kann. Einen größeren Einfluss auf die Arbeitsbelastung hat vielmehr der ausgewählte Arbeitsbereich. Beispielsweise sind im projektbezogenen Transaktionsgeschäft häufiger zeitliche Spitzen vorhanden als in anderen Rechtsgebieten – unabhängig von der Kanzleigröße. Die Praxis zeigt auch, dass das Thema Arbeitszeit erst dann relevant wird, wenn Störungen im Team oder im Verhältnis zum zugeordneten Partner auftauchen. Der Zufriedenheitsgrad steht grundsätzlich in engem Zusammenhang mit den internen Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch die täglichen Arbeitszeiten, die Häufigkeit von Wochenendarbeit und der Umgang mit Urlaubsregelungen. Ein positives Arbeitsklima kann jedoch einen gewissen Ausgleich darstellen, sodass temporär auftretende Arbeitszeitspitzen als weniger belastend empfunden werden.

Allein in der öffentlichen Verwaltung wird der zusätzliche Bedarf an Volljuristen im Zuge der Pensionierung in den kommenden zehn Jahren auf 25.000 geschätzt – bei rückläufigen Absolventen­ zahlen.

Durchaus kombinierbar: Kanzlei und Staatsdienst Junge Berufseinsteiger, für die sowohl die Großkanzlei als auch der Staatsdienst eine Alternative darstellen, können sich beide Optionen offen halten. Man soll-

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Berufseinstieg – Großkanzlei oder Richter?

te sich mit dem Themenkomplex befassen und so viele Informationen wie möglich einholen. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass ein Start in einer Großkanzlei mit einem späteren Wechsel in Justiz oder Verwaltung die häufiger gewählte Variante ist. Solange bestimmte beamtenrechtliche Einschränkungen wie Altersgrenzen berücksichtigt werden, kann die Berufserfahrung in einer größeren Kanzlei sogar vorteilhaft für eine Bewerbung beim Staat sein. Inzwischen hat man dort erkannt, dass das Fachwissen dieser Bewerber auch auf staatlicher Seite einen Vorteil in der Praxis darstellen kann. Auch die persönliche Entwicklung, die man während der Zeit in einer internationalen Großkanzlei durchläuft, kann förderlich für eine Karriere beim Staat sein. Schwierigkeiten gibt es eher mit der sehr hierarchischen und oft politisch beeinflussten Organisation im öffentlichen Dienst. Juristen, die das häufig freie und eigenständige Arbeiten in einer Kanzlei schätzen gelernt haben, müssen sich hier umstellen. Der umgekehrte Weg, aus dem Staatsdienst in die Kanzlei, gestaltet sich wesentlich schwieriger. Ab dem dritten bis vierten Jahr ist ein Wechsel so gut wie unmöglich, da die Einordnung in die meist partnerschaftlich organisierten Einheiten sehr schwierig wird. Neben einer erwarteten fachlichen Spezialisierung steigen ab diesem Zeitpunkt auch die Anforderungen an Umsatzzahlen und Mandantenakquisition. Da diese Themenkomplexe beim Staat keine Rolle spielen, besteht bei diesem Punkt ein klarer Nachteil gegenüber Kollegen mit zeitlich ähnlicher Berufserfahrung in einer größeren Anwaltskanzlei. Die Einstufung in eine niedrigere Senioritätsstufe erscheint möglich, hier kann es aber zu Problemen hinsichtlich der Altersstruktur kommen. Des Weiteren sprechen einige international ausgerichtete Kanzleien den Bewerbern nach zu langer Zeit beim Staat die Integrationsfähigkeit in ein dynamisches Umfeld ab. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, die „Reißleine“ frühzeitig zu ziehen. Stellt man fest, dass der Staatsdienst die falsche Entscheidung war, kann schnelles Handeln sinnvoll sein. Die Reaktivierung von Kontakten aus Studium und Referendariat, die Ansprache von Freunden, die in einer größeren Kanzlei gelandet sind, oder der Besuch von juristischen Jobmessen sollte der erste Schritt sein. ■

Ein Blick in die Praxis zeigt: Der Start in einer Großkanzlei mit einem späteren Wechsel in Justiz oder Verwaltung ist die häufiger gewählte Variante. Die erworbene Berufserfahrung kann sogar vorteilhaft für eine Bewerbung beim Staat sein.

Hilfestellung und Marktüberblick Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen spezialisierten Berater zu kontaktieren, damit der Bewerbungsprozess aus der Justiz oder Verwaltung heraus nicht unübersichtlich und beliebig wird. In der Regel verfügen diese Personalberater über einen umfassenden Marktüberblick und können Hilfestellung bei einem Wechsel als Quereinsteiger leisten. Bei der großen Anzahl von Kanzleien und offenen Positionen kann es hilfreich sein, im Vorfeld eine gewisse Selektion in Zusammenarbeit mit einem Fachmann vorzunehmen, denn nicht jede Position ist passend und viele Kanzleien bewerten diese Art von Bewerbungen sehr unterschiedlich. Auch für klassische Berufseinsteiger kann der Kontakt zu einem juristischen Karriereberater hilfreich sein – gerade wenn es um die Frage geht: Großkanzlei oder Staatsdienst? Nähere Informationen zu den Programmen von hemmerconsulting finden Sie unter: www.legal-highpotentials.de

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Einstieg in die Großkanzlei

Großkanzlei: Wer die Wahl hat von Eva Flick · Staufenbiel Institut · Köln

Die Messlatte liegt hoch: zwei Mal mindestens „vollbefriedigend“, am besten noch ein LL.M. oder eine Promotion. Wer das erfüllt, hat die formale Eintrittskarte für den Einstieg in die Großkanzlei gelöst. Großkanzlei ist aber nicht gleich Großkanzlei. Welche Unterschiede gibt es? Ein Blick auf die Studienreihe trendence Absolventenbarometer 2010 zeigt: Die meisten Jura-Absolventen zieht es in die Großkanzlei. Die Pole ­­Position der beliebtesten Arbeitgeber wird zwar weiterhin vom Auswärtigen Amt belegt, direkt im Anschluss folgen aber die Namen der führenden Kanzleien: Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und Clifford ­Chance führen die Hitliste der beliebtesten Kanzleien an, um nur die Plätze zwei bis vier zu nennen. Insgesamt wertete das Berliner trendence Institut mehr als 2.000 Angaben von examensnahen Jurastudenten zu ihren bevorzugten Arbeitgebern aus. Auch wenn der Arbeitsmarkt für Juristen seit zwei Jahren enger geworden ist, wer mit zwei Prädikatsexamen glänzen kann, hat weiterhin gute Karten im Poker um die besten Einstiegsjobs. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Unternehmen? Welche Großkanzlei ist für wen die richtige Wahl? Kriterium: Internationalität Internationalität ist eines der wesentlichen Kriterien, die Großkanzleien von mittleren und kleineren Kanzleien unterscheiden. Obwohl alle Großkanzleien international arbeiten, gibt es grundsätzliche Unterschiede. Handelt es sich um eine Kanzlei mit deutschen Wurzeln oder um das deutsche Büro einer internationalen Sozietät? Beispiele für ursprünglich deutsche Unternehmen sind Hengeler Mueller und Gleiss Lutz. Das heißt aber nicht, dass hier weniger international gearbeitet wird als in den englischen Sozietäten wie Linklaters oder Clifford Chance mit ihren deutschen Büros. Gleiss Lutz etwa kooperiert eng mit der englischen Sozietät Herbert Smith LLP und mit Stibbe in den Niederlanden und Belgien. Hengeler Mueller arbeitet mit Bonelli Erede Pappalardo in Italien, Bredin Prat in Frankreich, Slaughter and May in Großbritannien und Uría Menéndez in Spanien. Anders ist der Aufbau der großen ausländischen Kanzleien, die über mehrere Büros in Deutschland verfügen. Beispiel: Clifford Chance. Die englische Kanzlei ist in der heutigen Form seit 1990 auf dem deutschen Markt und insgesamt in 21 Ländern aktiv. Auch Linklaters hat seine Wurzeln in Großbritannien und Büros in 23 Ländern. Beide gehören international und auf dem deutschen Markt zu den „Top-Playern“. Wer die Großkanzleien im Visier hat, sollte sich also schon rechtzeitig auf die internationale Karriere vorbereiten. Etwa durch entsprechende Sprach­

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Einstieg in die Großkanzlei

Internationalität als ­w esentliches Kriterium: Wer den Berufseinstieg in einer Großkanzlei plant, sollte sich rechtzeitig auf die internationale Karriere vorbereiten.

trainings. Viele Universitäten bieten heute Englischkurse zum juristischen Vokabular an. „Auf der Rangliste der wichtigen Fremdsprachen kommt ganz vorne Englisch, dann Englisch und dann wieder Englisch“, sagt Daniel Weiß, Partner bei Hengeler Mueller. Der Auslandsaufenthalt gehört in vielen Großkanzleien zum selbstverständlichen Bestandteil der Ausbildung. Gleiss Lutz etwa legt Wert darauf, dass alle Anwälte ihr sogenanntes Secondment über sechs bis zwölf Monate bei einem der Allianzpartner in den USA oder in Großbritannien absolvieren. Ähnlich sieht es bei Taylor Wessing aus. „Bei uns geht es normalerweise ab dem dritten Anstellungsjahr ins Ausland“, berichtet Svenja Spranger, verantwortlich für Human Resources in der Hamburger Kanzlei. „Entweder in ein ausländisches Büro, in eine kooperierende Kanzlei oder zu einem ausländischen Mandanten.“ Strukturierter Karrierepfad Anders als in vergleichbaren großen Industrieunternehmen folgt die Karriere in Großkanzleien festgelegten Karrierepfaden. Diese unterscheiden sich zwar, sind in ihrer Struktur aber ähnlich. Bei Hogan Lovells werden Associates nach drei Jahren Senior Associates, nach ungefähr fünf bis sechs Jahren Partner. Alternativ zum Partnerstatus können erfahrene Anwälte aber auch Counsel werden und so der Sozietät erhalten bleiben. Hogan Lovells durchbricht damit das vielerorts gängige Grow-or-go-Prinzip. Ähnlich sieht es bei Clifford Chance aus. Hier kann ein Associate frühestens ab dem fünften Jahr zum Salary-Partner ernannt werden. Für die Vollpartnerschaft sind zwei weitere Jahre nötig. Die Möglichkeit zum Counsel besteht ebenfalls und kann hier ausdrücklich eine Zwischenstufe zur Salary-Partnerschaft sein. Anders sieht dies CMS Hasche Sigle. Ein Counsel ist hier ein separater Teil des Karrieremodells der Sozietät. Hohe Arbeitsbelastung Sicher ist, dass eine Karriere in der Großkanzlei mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist. Die Arbeitszeiten bewegen sich deutlich jenseits der 40-Stunden-Woche. Schon auf den Homepages mancher Kanzleien ist der ausdrückliche Hinweis zu finden, dass die sechs Wochen Urlaub im Jahr auch genommen werden sollen. „Dass Ihr Urlaubsanspruch nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch wahrgenommen wird, ist uns wichtig.“ Darauf weist etwa Noerr hin. Ähnlich klingt es bei Hogan Lovells: „Sechs Wochen Urlaub, von dem wir erwarten, dass dieser auch genommen wird.“ CMS Hasche Sigle beginnt die Ausführungen zum Thema Arbeitsbelastung direkt mit „So viel vorweg: Wir arbeiten viel.“ Trotzdem legen die Kanzleien Wert darauf, dass es lediglich in den Hochphasen eines Mandats zu den Spitzenzeiten kommt. „Auf Dauer müssen Arbeitsbelastung und Privatleben ausgewogen sein, sonst wird niemand glücklich“, betont Volker Geyrhalter, Partner bei Hogan Lovells.

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Einstieg in die Großkanzlei

Gehalt: überdurchschnittlich Der Ausgleich für den Mehraufwand wird durch den monatlichen Blick auf den Kontoauszug belohnt. Ähnlich transparent wie die festgelegten Karrierewege verläuft die Entwicklung der Gehälter in den nächsten Berufsjahren. Parallel zu den Karrierefortschritten steht immer auch die Gehaltserhöhung ins Haus. Und die Gehälter sind in jedem Fall überdurchschnittlich. Die höchsten Einstiegsgehälter zahlen Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller, Clifford Chance, CMS Hasche Sigle, Linklaters, Gleiss Lutz und Latham & Watkins. Bei allen bewegen sich die Einstiegsgehälter an der 100.000-Euro-Grenze. Die übrigen der Top-20-Kanzleien sind ebenfalls nicht weit unterhalb dieser Schwelle. Unterschiede in der Weiterbildung Doch während sich die Gehälter der Großkanzleien alle in ähnlich hohen Gefilden tummeln, sind die Unterschiede in Sachen Aus- und Weiterbildung größer. Alle legen Wert auf die Ausbildung ihrer Anwälte. Aber wie sich die Associates das benötigte Wissen aneignen, ist unterschiedlich. Interne oder externe Schulungen, eigene Akademien, wöchentliche oder monatliche Treffen – die Wege der Weiterbildung verlaufen nicht parallel.

Wie eignen sich Associates das benötigte Wissen an? Die Aus- und Weiterbildung sieht in den verschiedenen Großkanzleien sehr unterschiedlich aus.

Mit einer ungewöhnlichen Maßnahme machte etwa im vergangenen Jahr Hengeler Mueller von sich reden. Während viele Kanzleien eher auf die Kostenbremse drückten, schuf Hengeler Mueller ein neues Associate-Fortbildungsprogramm in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen. Das Besondere daran: Alle Anwälte der Kanzlei besuchen einmal im Jahr Kurse in der Schweiz. Sämtliche Veranstaltungen lassen sich außerdem für einen MBA-Abschluss anrechnen. Mit dem International Institute for Management Development (IMD) in Lausanne arbeitet auch CMS Hasche Sigle mit einer renommierten Business School zusammen. Wie bei Hengeler Mueller geht es neben dem Fachwissen in diesen Weiterbildungen vor allem um wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge und um die Verbesserung der Soft Skills. Anwälte von Linklaters profitieren von der Linklaters Law and Business School. Für ihre Weiterbildung werden Professoren von Harvard, aus Paris und New York verpflichtet. Auch wichtig: Der Wohlfühlfaktor Alle bis hierher genannten Faktoren sind für die Auswahl der richtigen Großkanzlei wichtig. Und alle lassen sich im Vorfeld eines Vorstellungsgesprächs recherchieren und miteinander vergleichen. Doch letztendlich ist auch das entscheidend, was sich vorher nicht herausfinden lässt: Wie ist der Umgang der Kollegen miteinander? Kann ich mir vorstellen, mit diesen Kollegen einen großen Teil meiner Zeit zu verbringen? Um das herauszufinden, reicht ein Vorstellungsgespräch nicht. Die Lösung? Kontakt zum Wunscharbeitgeber. Und zwar möglichst schon zu Studienzeiten oder spätestens zum Referendariat.

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Berufsfeld Projektjurist

Herausforderung Projektjuristen von Andreas Müller Volljurist · Geschäftsführer der PerConex GmbH · Frankfurt am Main

Die Wirtschaft boomt und die Nachfrage nach Juristen steigt. Neben der klassischen Festanstellung in Kanzleien oder Rechtsabteilungen nehmen die Anfragen für zeitlich begrenzte Einsätze von Juristen zu. Hier kommen die sogenannten Projektjuristen ins Spiel! – Berufliche Alternative für Berufsanfänger und berufserfahrene Juristen. Aber was ist das überhaupt, ein Projektjurist? Was macht dieser und warum gibt es so etwas? Der Begriff des Projektjuristen ist nicht gesetzlich definiert, aber wir beschreiben den Projektjuristen als juristischen Fachmann, der nicht dauerhaft für ein Unternehmen oder eine Kanzlei tätig ist und projekt­weise eingesetzt wird. Ein solches Projekt kann zum Beispiel das Verfassen eines Due Diligence Report im Rahmen einer Mergers & Acquisitions-Transaktion sein oder die Substitution eines Justiziars, der in der Rechtsabteilung eines Unternehmens für einige Monate ausfällt. Projektjuristen werden von spezialisierten Personalberatungsunternehmen zur Verfügung gestellt und sind in den USA, dort häufig Contract Attorneys genannt, weit verbreitet. Auch in Großbritannien und den Niederlanden erfreut sich diese Form der Beschäftigung größter Beliebtheit. Deutschland hinkt in diesem Bereich der internationalen Entwicklung hinterher. Gleichwohl findet auch hierzulande die Idee des kurzfristig verfügbaren Juristen vermehrt Anhänger. Doch was für Tätigkeiten haben die Projektjuristen durchzuführen? Und welche Vorteile hat der Einsatz eines Projektjuristen für Berufsanfänger und berufserfahrene Juristen auf der einen Seite und für Kanzleien und Rechtsabteilungen auf der anderen Seite? Projektjuristen im Einsatz Die Anfrage nach Projektjuristen steigt zyklisch mit dem Wirtschaftswachstum an. Die Gründe, warum Projektjuristen eingesetzt werden, sind ganz unterschiedlicher Natur, aber der Ausgangspunkt aller Einsätze ist identisch: Sowohl die Rechtsabteilungen als auch die Kanzleien haben ad hoc mehr Arbeit zu bewältigen, als sie Personal zur Verfügung haben. Rechtsabteilungen setzen nun Projektjuristen ein, da noch aus der Krisenzeit ein Einstellungsstopp vorgegeben ist und aus diesem Grund eine Festanstellung nicht in Betracht kommt. Ein weiterer Grund, der uns sehr häufig begegnet, ist die Schwangerschafts-, Elternzeit-, oder Krankheitsvertretung. Hier kommt die Kollegin oder der Kollege nach einem überschaubaren Zeitraum zurück an Bord und steht für die Position wieder zur Verfügung. Diese Zwischenzeit kann durch einen Projektjuristen gefüllt werden. In der Regel sind Rechtsabteilungen personell recht schlank aufgestellt und der Ausfall eines Juristen kann mit der noch vorhandenen Manpower nicht aufgefangen werden. Aus Budgetgründen kommt eine befristete Festeinstellung meistens nicht in Betracht und die Rechtsabteilung möchte flexibel und ohne internen Rekrutierungsaufwand reagieren

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Berufsfeld Projektjurist

können. Hier ist das Konstrukt des Projektjuristen eine passende Alternative. Der Projektjurist wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) in der Rechtsabteilung oder der Kanzlei eingesetzt und ist bei dem Personalberatungsunternehmen als Vollzeitjurist in der Regel 40 Stunden in der Woche angestellt. Die Rechtsabteilungen oder Kanzleien haben lediglich die produktiven Arbeitsstunden zu zahlen, während der Projektjurist von dem Personalberatungsunternehmen ein festes Monatsgehalt bezieht. Der Grund für die Einsätze von Projektjuristen in Kanzleien liegt hauptsächlich in der Unterstützung des Teams für die Bearbeitung eines umfangreichen Mandats. Für große Deals stehen vielen Kanzleien nicht genügend interne Leute zur Verfügung. Doch sie müssen schnell reagieren, um den Deal stemmen zu können. Für die eigene Rekrutierung der Kanzlei ist in der Regel zu wenig Zeit und die Länge des Projekts ist nicht absehbar. Hier können Projektjuristen innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz kommen. Sowohl für Rechtsabteilungen als auch für Kanzleien gilt: Der Einsatz von Projektjuristen im Sinne einer Effizienzsteigerung kann nur funktionieren, wenn diese vernünftig in ein Team eingebunden werden. Mit Projektjuristen ­alleine sind weder eine Due Diligence noch ein Schiedsgerichtsverfahren oder sonstige Aufgaben zu stemmen. Keiner käme auf die Idee, Projektjuristen auf einem Deal ohne Anleitung durch eigene Partner und/oder Senior Associ­ ates arbeiten zu lassen. Genauso wenig, wie man nur mit einer Gruppe von Firstyear Associates eine solche Aufgabe erledigen würde. Projektjuristen in Rechtsabteilungen Fällt zum Beispiel ein Syndikus für einen längeren Zeitraum aus, kommt die Rechtsabteilung nur ohne fremde Hilfe aus, sofern die eigene Personaldecke dick genug ist und mittels einer internen Lösung Abhilfe geschaffen werden kann. In Zeiten kostengetriebenen Personalabbaus wird dies nur noch selten der Fall sein. Ebenso verhält es sich, wenn Sonderaufgaben innerhalb einer Rechtsabteilung zu erledigen sind. In der Regel wird dies nicht in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen von der Abteilung selbst zu schaffen sein. Ein Budget für einen zusätzlichen Mitarbeiter gibt es nicht und die Beauftragung einer Kanzlei ist zu teuer.

Für Rechtsabteilungen und Kanzleien gilt: Der Einsatz von Projektjuristen im Sinne einer Effizienzsteigerung kann nur funktionieren, wenn diese vernünftig in ein Team eingebunden werden.

Als Projektjurist in einer Rechtsabteilung ist man hauptsächlich im Bereich des Wirtschaftsrechts mit internationalem Bezug tätig. Dazu zählen alternativ die Prüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, das Gesellschaftsrecht inklusive Transaktionen, Compliance, Marken- und Wettbewerbsrecht und das Arbeitsrecht. Neben den genannten Spezialbereichen sind Projektjuristen auch Ansprechpartner für alle juristischen Fragen, die das Tagesgeschäft mit sich bringt. Der Grad der Spezialisierung ist natürlich von Rechtsabteilung zu Rechtsabteilung unterschiedlich und ebenso von der Größe der Rechtsabteilung abhängig. Aber man erhält als Projektjurist in einer Rechtsabteilung breit gefächerte und tiefe Einblicke, die den Einsatz sehr interessant machen.

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Berufsfeld Projektjurist

Projektjuristen in Kanzleien Meist sind es Kanzleien – von der internationalen Großkanzlei bis hin zur mittelständischen Einheit –, die sich Projektjuristen bei der Bearbeitung von Großmandaten zunutze machen. Fast immer geht es um dokumentenintensive Tätigkeiten, wie die Erstellung einer Due Diligence im Mergers & Acquisitions-Bereich, die Vorbereitung eines umfangreichen Schiedsgerichtsverfahrens oder die Bearbeitung eines großen Produkthaftungsfalls. Hinsichtlich der Rechtsgebiete gibt es keine Einschränkungen. Sowohl Zivilrechtler, Öffentlichrechtler als auch Strafrechtler kommen hier auf ihre Kosten. Unabhängig davon, ob Kanzlei oder Rechtsabteilung, sind die Projektjuristen zwischen zwei und zwölf Monaten im Einsatz mit der Option der ­Verlängerung. ■

Für Projektjuristen bieten sich vielfältige Einsatz­ möglichkeiten. Entsprechend vielfältig sind auch ihre ­L ebensläufe und Motivationen, sich für diese Tätigkeit zu entscheiden.

Einstieg für Berufsanfänger So vielfältig die Einsatzmöglichkeiten für Projektjuristen sind, so vielfältig sind auch die Lebensläufe und Motivationen derjenigen, die sich für die Tätigkeit als Projektjurist entscheiden. Als Projektjurist kommen sowohl Berufsanfänger als auch berufserfahrene Juristen in Frage. Natürlich ist es von dem gewünschten Profil des Kunden bzw. von der Erledigung der Tätigkeit abhängig. Aber die Erfahrung zeigt, dass sich das Verhältnis zwischen Berufsanfängern und erfahrenen Juristen die Waage hält. Die Motivation für einen Berufsanfänger, als Projektjurist zu arbeiten, kann nicht pauschal beschrieben werden. Einige Berufsanfänger befinden sich in der Bewerbungsphase und nutzen den Einsatz, um die Zeit bis zur Festanstellung sinnvoll zu verbringen. Selbstverständlich können Vorstellungsgespräche auch während eines Einsatzes geführt werden. Andere stehen promotionsbegleitend als Projektjurist zur Verfügung. Nur muss hier darauf hingewiesen werden, dass ein Projektjuristeneinsatz in Teilzeit äußerst selten vorkommt. Als Doktorand muss man für den Einsatz eine Vollzeitbeschäftigung einkalkulieren. Andere nutzen den Einsatz als Projektjurist, um vor der Bewerbungsphase vielfältige Erfahrungen zu sammeln. Sie „verlängern“ somit das Referendariat, um bei der Berufswahl auf Nummer sicher gehen zu können. Der Qualifikationsmaßstab für Projektjuristen liegt nicht so hoch wie für Festanstellungen in Kanzleien oder Rechtsabteilungen. Solide Examina und gute, meist sehr gute Englischkenntnisse werden gefordert. Als Projektjurist sollte man ein Teamplayer und offener, sympathischer Typ sein, der sich sofort in eine Abteilung integrieren kann. Denn viel Zeit, sich in ein Team einzufinden, bleibt in der Regel nicht. Option für berufserfahrene Juristen Berufserfahrene Juristen, die als Projektjuristen in Frage kommen, sind meist in der beruflichen Um- oder Neuorientierung. Das heißt, sie stehen entweder unfreiwillig, weil eine Kündigung der Festanstellung vorausging, oder freiwillig zur Verfügung. Die Juristen der zweiten Kategorie sind entweder Einzel-

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Berufsfeld Projektjurist

anwälte, die neben ihrem Kanzleibetrieb noch Kapazitäten frei haben, oder Juristen, die die Projektjuristerei als Berufsbild gewählt haben und von Projekt zu Projekt ziehen. Diesen Juristen kommt es nicht darauf an, am Ende in ein festes Arbeitsverhältnis aufgenommen zu werden. Sie haben sich ganz bewusst für die Vielfältigkeit und die Freiheit entschieden. Sehr gute Englischkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung im Wirtschaftsrecht werden von berufserfahrenen Projektjuristen verlangt. Je nachdem, welcher dieser Kategorien man zugehört und welches Ziel man verfolgt, der Einsatz als Projektjurist bringt nur Vorteile mit sich: 3 3 3 3 3 3

Sinnvolle Überbrückung einer Wartezeit Sammeln von Berufserfahrungen Überdurchschnittliche Bezahlung Aufwertung des Lebenslaufs Möglichkeit, nach dem Einsatz beim Kunden in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden Weiterentwicklung der Persönlichkeit

Vorteile für Rechtsabteilungen und Kanzleien Der Einsatz von Projektjuristen bietet für Kanzleien und Rechtsabteilungen ebenfalls viele Vorteile. Zu Boom-Zeiten werden Kanzleien in die Lage versetzt, Großmandate anzunehmen, obwohl die Kapazitätsgrenze längst erreicht ist. Kleineren Kanzleien bietet sich allein auf diese Weise die Option, Mandate in einer bestimmten Größenordnung anzunehmen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Transaktionen bearbeitet werden, ohne sofort die Fixkosten durch neue Festanstellungen zu erhöhen. Mit Hilfe des Einsatzes von Projektjuristen werden Kosten gespart, da die benötigten Arbeitskräfte nicht permanent vorgehalten werden müssen und nur für den tatsächlich geleisteten Einsatz vergütet werden. Urlaubs- und Krankheitskosten entstehen für das Unternehmen oder die Kanzlei nicht.

Vorteile wie die große ­F lexibilität des Projektjuristen nutzen Kanzleien und Rechtsabteilungen weltweit.

Rechtsabteilungen können das erhöhte Arbeitsaufkommen sofort bewältigen, ohne den Headcount zu belasten. Projektjuristen stehen sofort zur Verfügung und ein interner Rekrutierungsaufwand muss nicht betrieben werden. Zukunftsmodell auch für Deutschland Die große Flexibilität, die Projektjuristen bieten, weiß man heute in vielen Ländern der Welt zu schätzen. Wie bereits beschrieben, übt man sich in Deutschland diesbezüglich etwas in Zurückhaltung, was sicherlich mit dem grundsätzlich konservativen Naturell der Juristen zusammenhängt. Gleichwohl können die meisten Bedenken aus dem Weg geräumt werden, sodass Projektjuristen auch in Deutschland in Zukunft immer stärker zum Einsatz kommen dürften.

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DAV-Anwaltsausbildung für Referendare

Anwalt kann man lernen von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Guckes Geschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins · Berlin

„Wer Anwalt werden will, muss zunächst Richter lernen“ – diese so simple und dennoch wundersame Aussage ist fast so alt wie die Juristenausbildung in Deutschland selbst. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird diese von der Idee einer gemeinsamen Ausbildung für alle juristischen Berufe bestimmt. Man wird zugeben müssen, dass im Vergleich zu vielen anderen Ländern die Juristenausbildung in Deutschland nicht die schlechteste ist. Ob dies aber maßgeblich darauf beruht, dass alle auf die Befähigung zum Richteramt und nur beiläufig auf die weitaus häufiger benötigte Befähigung zum Rechtsanwalt vorbereitet werden, ist sicherlich eine Frage, die schon für viele Reformansätze gesorgt hat. Eine eigene Ausbildung für angehende Anwälte Da aber alle diesbezüglichen Reformen im Ansatz stecken geblieben sind und damit nichts wesentlich an der Kernaussage änderten, dass die Befähigung zum Richteramt das maßgebliche Ausbildungsziel blieb, rief der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Jahr 2003 eine eigene Anwaltausbildung ins Leben. Die damals frisch durchgesetzte Reform der Juristenausbildung war erneut unbefriedigend: Zwar wurde die bis dahin lediglich drei Monate dauernde Anwaltstation nun auf neun Monate verlängert, doch nach wie vor lagen diese Monate unmittelbar vor den schriftlichen Prüfungen und damit in der unmittelbaren Vorbereitungszeit auf das Examen. Zudem fanden anwaltliche Themen noch immer viel zu wenig Eingang in die Referendariatspraxis. 75 Prozent aller Absolventen des 1. Staatsexamens würden später als Anwalt arbeiten. In einer zweijährigen Vorbereitungszeit lernten sie jedoch zu wenig von dem, was den Anwaltsberuf jenseits der juristischen Falllösung ausmacht. Anwälte arbeiten anders als Richter. Sollen Richter unparteiisch sein und die beste Lösung für beide Seiten finden, müssen Anwälte Partei ergreifen und für das Beste für die von ihnen vertretenen Mandanten kämpfen. Richter sind grundsätzlich frei in ihrem Urteil und ihren Entscheidungen, aber eingebunden in feste Verwaltungsstrukturen und Organisationsformen innerhalb des Gerichts. Anwälte arbeiten inhaltlich und organisatorisch selbstständig – sie tragen damit nicht nur die Verantwortung für den ihnen übertragenen Fall, sondern auch die wirtschaftliche Verantwortung für ihre Kanzlei. Neben der rechtlichen Beurteilung der Mandate stehen daher ganz verschiedene unternehmerische Herausforderungen an sowie zahlreiche Fragen rund um die Büroorganisation und das Kanzleimanagement. Für Fehler, die auf Mängel in der Struktur der eigenen Kanzlei zurückzuführen sind, haftet der Anwalt persönlich und unmittelbar. Auf all dies werden Referendare nicht hinreichend vorbereitet.

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Dies brachte den DAV 2003 dazu, auf eigene Initiative ein Angebot an Referendare zu richten, das ihnen ermöglichen sollte, sich auf den Anwaltsberuf gezielt vorbereiten zu können. 27 Autoren entwickelten dazu Lehrmaterialien, die theoretisches Anwaltswissen vermitteln sollten und zugleich die praktische Ausbildung ergänzten, die bei einem Anwalt nach dem Ausbildungshandbuch des DAV vorgenommen werden sollte. Diese praktische Ausbildung setzte sich schlicht aus den zwölf Monaten zusammen, die im Rahmen des Referendariats auf die Ausbildung in einer Anwaltskanzlei entfallen können. Üblicherweise sind dies die Anwalts- und die anschließende Wahlstation. Für diese ohnehin vorgesehene Zeit hat der DAV ein eigenes Handbuch entwickelt, das aufzeigt, welche Fähigkeiten und Kenntnisse für den Anwaltsberuf unbedingt erforderlich sind. Ein viertägiges Präsenzseminar, bei dem die angehenden Anwälte sich in praktischen Aufgabenstellungen, aber auch im Netzwerken üben können, rundet die Anwaltausbildung ab. Qualität der anwaltlichen Beratung sichern Die Unterlagen und das Konzept wurden von diversen Vertretern aus der Mitgliedschaft des DAV entwickelt und stellen so die gesamte Bandbreite anwaltlichen Wissens und anwaltlicher Fähigkeiten für den Nachwuchs bereit. Die Akzeptanz des Modells in der Kollegenschaft war groß: Über 1.000 Kanzleien haben ihre Bereitschaft signalisiert, als Ausbildungskanzlei zur Verfügung zu stehen. Denn das dazugehörende Ausbildungshandbuch gab erstmals der anwaltlichen Ausbildung eine Struktur und damit auch den Kollegen einen Leitfaden an die Hand, welche Fähigkeiten und Kenntnisse angehenden Anwälten vermittelt werden müssten. Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin, der regelmäßig DAV-Referendare ausbildet, bestätigte in einem Gespräch mit dem Anwaltsblatt im Oktober 2008, dass insbesondere der umfangreiche Fragenkatalog sicherstelle, dass Abläufe, die der Ausbilder für selbstverständlich hält, zum Beispiel im Umgang mit den Mandanten, gleichwohl gründlich mit dem Referendar oder der Referendarin besprochen werden. Denn nur dadurch könnten diese es erlernen. Angst, damit unmittelbare Konkurrenz auszubilden, hat er nicht. Vielmehr verlange gerade die Sicherung der Qualität der anwaltlichen Beratung, dass nur gut ausgebildete Kollegen am Markt auftreten. Nicht genügend vorbereitete Berufseinsteiger nützten dagegen niemandem, vielmehr schadeten sie der gesamten Anwaltschaft.

75 Prozent aller Absolventen des 1. Staatsexamens würden später als Anwalt arbeiten. In einer zweijährigen Vorbereitungszeit lernten sie jedoch zu wenig von dem, was den Anwaltsberuf jenseits der juristischen Falllösung ausmacht.

Die Resonanz der Teilnehmer fällt ebenfalls stets positiv aus. Vielfach berichteten sie, dass sie entweder unmittelbar aus der Anwaltstation vom Ausbilder übernommen werden konnten – schließlich sind sie zwölf Monate intensiv in die Kanzleiabläufe eingearbeitet worden – oder aber sie wagten endlich den Sprung in die Selbstständigkeit, den sie sich vorher nicht zugetraut hätten. „Die DAV-Anwaltausbildung ist die Brücke zwischen theoretischer Ausbildung im Studium und dem praktischen Einstieg in den Beruf“, bringt es der ehemalige DAV-Referendar Dr. Henning Holz in Anwaltsblatt 10/2008 auf den Punkt. Viele Teilnehmer bestätigen in Gesprächen, dass sie die DAV-Ausbildung uneingeschränkt weiterempfehlen würden.

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DAV-Anwaltsausbildung für Referendare

Gleichwohl scheuen viele Referendare den damit verbundenen zeitlichen Aufwand. Die Angst, dem Examen nicht genügend Zeit widmen zu können, ist nach wie vor groß. Dabei wird allerdings häufig übersehen, das die praktische Arbeit in einer Kanzlei und auch die Bearbeitung der Studienmaterialien ebenfalls eine Examensvorbereitung darstellen können. Seitdem in den meisten Bundesländern die anwaltliche Prüfungskomponente immer wichtiger wird, gilt dies umso mehr. Die Studienbriefe sind auf die Vermittlung materiellen und prozessualen Rechts aus anwaltlicher Sicht ausgerichtet. Solche Kenntnisse schaden in der Examensprüfung sicher nicht. Nicht verleugnet werden kann aber natürlich der erforderliche Mehraufwand, der mit einer zusätzlichen Ausbildung zwingend verbunden ist. ■

Häufig wird übersehen, dass die praktische Arbeit in einer Kanzlei und die Bearbeitung von Studienmaterialien ebenfalls eine Examensvorbereitung darstellen. Seitdem in den meisten Bundesländern die anwaltliche Prüfungskomponente immer wichtiger wird, gilt dies umso mehr.

Aus der DAV-Anwaltausbildung wird ein LL.M. Aufgrund des hohen fachlichen Niveaus der Studienbriefe entschloss sich der DAV 2008, die umfangreichen theoretischen Unterlagen zu einem eigenen LL.M.-Studiengang in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen auszubauen. In einem aufwendigen Akkreditierungsverfahren bestätigten nicht nur die zuständige Agentur, sondern auch die dafür erforderlichen vier Gutachter anderer rechtswissenschaftlicher Fakultäten, dass die vorhandenen Lehrmaterialien sehr geeignet seien, einen eigenen LL.M.-Studiengang zu rechtfertigen. Im Sommer 2009 startete daher der „Master of Laws in Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“. Dieser wird von der Fernuniversität in Hagen durchgeführt und bietet damit dank der Infrastruktur der Fernuniversität die einzigartige Möglichkeit, während des Referendariats oder auch später berufsbegleitend anwaltliches Know-how zu erwerben oder zu vertiefen. Dies führte dazu, dass der eigentlich für Referendare konzipierte Studiengang nicht mehr nur für Berufseinsteiger interessant ist, sondern auch für Anwälte, die verschüttete Kenntnisse auffrischen oder neueres anwaltliches Fachwissen erwerben wollen. Mit vier Modulen, die jeweils durch eine Abschlussklausur von jeweils vierstündiger Dauer bestanden werden müssen, sowie einer 60-seitigen Masterarbeit kann der LL.M.-Titel erworben werden, der auch nach außen die anwaltliche Kompetenz sichtbar macht. Interesse, den Anwaltsberuf explizit zu erlernen Bereits ein Jahr nach seinem Start erfreut sich der LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ großer Beliebtheit. Dies belegt einmal mehr, dass ein großes Interesse daran besteht, auch den Anwaltsberuf explizit zu erlernen. Die ersten Absolventen haben inzwischen ihre Urkunden und damit ihren LL.M.-Titel erhalten. Fragt man sie nach ihren Eindrücken, so merkt man, dass Anwälte gewohnt sind, strukturiert durchzuarbeiten. Die Klausuren werden vielfach in einem Rutsch an vier Tagen hintereinander weg geschrieben. „Dies hält den Druck auf dem Kessel und zwingt zu einer konzentrierten Arbeitsweise. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das

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Thema LL.M. zu lange durch den Berufsalltag geschleppt wird“, führt einer der ersten Absolventen Dr. Markus Schütz im Anwaltsblatt 10/2010 aus. Es gebe dabei viele Rechtsbereiche, die einem aus der eigenen Praxis bekannt seien, da können die Studienmaterialen schon einmal eher überflogen werden. Intensiver werde die Vorbereitung bei Themen, die nicht zum täglichen Beratungsgegenstand gehören. Aber eben dies mache den Reiz des Anwalts-LL.M. für die Kollegen aus: Der Blick über den Tellerrand des täglichen Geschäfts erweitere schließlich auch den eigenen juristischen Horizont. Besonders hoch sei die praktische Relevanz bei der Masterarbeit, da man sich dafür ein Thema aus seinem eigenen „Spezialgebiet“ wählen könne, dies sei ein echter Mehrwert für die tägliche Praxis.

Reiz des Anwalts-LL.M.: Der Blick über den Tellerrand des täglichen Geschäfts erweitert auch den eigenen juristischen Horizont.

Auch für den LL.M. ist die Teilnahme an einem viertägigen Präsenzseminar obligatorisch. Dies dient nicht nur der weiteren Vermittlung anwaltlicher Fertigkeiten, sondern vor allem dem Austausch der Teilnehmer untereinander oder mit den Verantwortlichen des Studienganges. So reizvoll ein Fernstudium auch ist, in einem persönlichen Kontakt entstehen häufig noch einmal andere Ideen und entwickeln sich neue Möglichkeiten zur weiteren Zusammenarbeit. Damit erfüllt das Präsenzseminar auch eines der wesentlichen Ziele anwaltlicher Fortbildung, nämlich neben der reinen Wissensvermittlung auch den Austausch der Kollegen untereinander zu fördern. Letztlich ist es eine Frage, die 2003 zur Einrichtung der DAV-Anwaltausbildung geführt hat und Kollegen heute zur Teilnahme an dem LL.M.-Studiengang bewegt: Was muss ein erfolgreicher Anwalt über die Mandatsbearbeitung hinaus noch alles können? Der DAV bietet von jeher für solche Themen diverse Foren an, sind dies doch Belange, die alle Anwälte gleichermaßen angehen. Nach wie vor gilt also: „Anwalt kann man lernen“, aber eben auch: „Anwalt muss man lernen“. Jetzt auch mit LL.M.

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„Rechtsanwaltsmediator“: Chancen und Risiken

„Rechtsanwaltsmediator“: W ­ olpertinger oder Wanderer zwischen den Welten? von Rechtsanwalt und Mediator Dr. Arnd-Christian Kulow Richard Boorberg Verlag · Stuttgart Ist es sinnvoll, das Mediationsverfahren dem Rechtssystem zuzuordnen? Was zunächst etwas theoretisch klingt, hat durchaus praktische Auswirkungen. Denn das Rechtssystem bemächtigt sich eines Konfliktes immer vor dem Hintergrund der Bewertung von Verhalten als Recht oder Unrecht. Werden die beiden Konfliktlösungssysteme nicht gedanklich getrennt, kommt es zu Irritationen. Das Einführen eines Konflikts in das Rechtssystem, zum Beispiel durch Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, wirkt unmittelbar auf den Konflikt in spezifischer Weise ein – oft den Konflikt eskalierend. Eine Mediation hingegen hat immer den Hintergrund der Lösung oder Nicht-Lösung des Konflikts, und auch dieses Verfahren wirkt allein durch die Ankündigung oder gar Durchführung auf den Konflikt ein – oft den Konflikt deeskalierend. Als Mediator darf sich laut § 7a der Berufsordnung für die Rechtsanwaltschaft bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht. Der anwaltliche Mediator oder gar Rechtsanwaltsmediator wird dabei schnell zum Wolpertinger (der Wolpertinger ist ein bayerisches Fabelwesen, das sich aus den Körperteilen unterschiedlicher, in Bayern beheimateter Tierarten zusammensetzt). Er mediiert ein wenig und berät ein wenig anwaltlich und sitzt damit zwischen den Stühlen. Um die hier vertretene Meinung plausibel zu machen, soll zunächst auf das Thema Konflikt eingegangen werden. Anschließend wird die gegenwärtige Fassung des Mediationsgesetzes kritisiert und gezeigt, dass der Rechtsanwalt mit einer gründlichen Mediationsausbildung nicht zum Wolpertinger werden muss, sehr wohl aber „Wanderer zwischen den Welten“ sein kann, der dem Mandanten das für ihn jeweils optimale Konfliktlösungssystem anbieten kann. Der Konflikt, das unbekannte Wesen Niemand entkommt ihnen. Sie erfassen Einzelne, Gruppen und ganze Gesellschaften. Mit häufig nachhaltig negativen Folgen für die Betroffenen. Die Rede ist von Konflikten. Niemand will sie eigentlich haben und trotzdem sind sie allgegenwärtig. Es gibt die kleinen beherrschbaren und eingegrenzten Konflikte des Alltags, es gibt die großen krisenhaften, schwer kontrollierbaren Konflikte und es gibt die Katastrophen des Krieges und des Terrors. Norbert Elias konnte in seinem Werk „Über den Prozess der Zivilisation“ zeigen, dass die Beziehung zu Konflikten kulturellen Wandlungsprozessen unterliegt. Dabei wird aber auch deutlich, dass eine globalisierte, eng vernetzte Welt gut daran tut, über Konfliktmanagement auf allen Ebenen angestrengt nachzudenken. In der gegenwärtigen Juristenausbildung wird jeder Konflikt automatisch und immer als Rechtskonflikt gedacht und vorausgesetzt: Was kann A von B verlangen? Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Muss die Behörde den Bau der Garage genehmigen?

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„Rechtsanwaltsmediator“: Chancen und Risiken

Das Rechtssystem begegnet durch seine Differenzierung in Straf-, Zivilrecht und Öffentliches Recht Konflikten abgestuft. Angriffen auf Leben, Gesundheit, Persönlichkeit und Vermögen soll das Strafrecht vorbeugen, andere Konflikte werden durch Zivilrecht und Öffentliches Recht abgefangen. Gleichwohl findet sich in den gegenwärtigen Ausbildungsordnungen für Juristen keine Pflichtveranstaltung, die sich etwa inter- oder transdisziplinär mit dem Thema Konflikt beschäftigt. Noch wird das Recht systematisch vom Konflikt her betrachtet. Bedenkt man, dass Konflikte – jedenfalls für den als Rechtsanwalt oder Richter tätigen Juristen – tägliches Brot sind, ist dies ein durchaus überraschender Befund. Böswillig könnte man einwenden, eine Konfliktlehre für Juristen sei nicht notwendig, da das Rechtssystem die eingebrachten Konflikte ohnehin dekonstruiere, prozedural und materiell verdaue und rechtlich rekonstruiere. Mit der so gewonnenen Teilmenge des Konflikts werden vor dem Hintergrund von Recht und Unrecht Lösungen erzeugt und verbindlich gestellt. Notfalls gegen den Willen von Beteiligten. Diese Komplexitätsreduktion ist notwendig und für ein Rechtssystem unabdingbar. Nimmt man jedoch die Mediation als alternatives Konfliktlösungssystem mit in den Blick, lohnt es sich, Konflikte differenzierend zu beschreiben. Leider ist dies selbst im Schrifttum zur Mediation kaum der Fall. Viele Konfliktdefinitionen begnügen sich damit, allgemein darauf hinzuweisen, dass spannungsreich unterschiedlich erlebte Positionen als Konflikt definiert werden können. Vielen dieser Ansätze ist eine gewisse Zirkularität eigen. Sie haben aber alle eine subjektive Komponente gemeinsam: Es geht immer um ein Konflikterleben der Beteiligten. Damit wird deutlich, dass Konflikte nicht tatsächlich da sind, irgendwo lauern und dann „zuschlagen“. Konfliktsysteme etablieren sich im Bewusstsein, in der Psyche der beteiligten Personen. Der Arzt, Volkswirt und Psychotherapeut Gunther Schmidt schlägt daher eine dreistufige Beschreibung von Konflikten vor. Demnach muss ein Differenzerleben vorliegen, dadurch müssen eigene Werte oder Bedürfnisse bedroht werden, bei gleichzeitigem Abhängigkeitserleben der Beteiligten voneinander. Dies bewirkt dann wechselseitig Fixierung auf den vermeintlichen Angreifer. Jede Abwehrmaßnahme wird vom Gegenüber als Angriffshandlung gedeutet. Im Ergebnis gehen die Beteiligten dann häufig in eine „symmetrische Eskalation“ (Paul Watzlawick). Der Konflikt schaukelt sich hoch.

Eine globalisierte, eng vernetzte Welt tut gut daran, über Konfliktmanagement auf allen Ebenen nachzudenken.

Verschiedene Konfliktlösungssysteme Gesellschaften lieben es friedlich. Daher spielen Rechtssysteme eine wesentliche Rolle bei der Konfliktregulierung. Vor allem Niklas Luhmann hat deutlich herausgearbeitet, wie der Einzelne am Recht leicht feststellen kann, mit welchen Erwartungen er in der Gesellschaft Rückhalt findet und mit welchen nicht. Auf der anderen Seite kommt aber auch Luhmann in seinem Werk „Das Recht der Gesellschaft“ zu der Erkenntnis, „daß das Recht nicht unbedingt die Konflikte löst, um die es ursprünglich gegangen war, sondern nur solche, die es selbst konstruieren kann. Die Tiefenstrukturen und Konflikt-

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„Rechtsanwaltsmediator“: Chancen und Risiken

motive der Alltagskonflikte sowie die Frage, wer angefangen hat, bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt. Deshalb sind auch die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen oder rechtlich forcierten Schlichtungen auf vorgegebene Konfliktlagen durch das Recht schwer zu kontrollieren. Außerdem hat die Inanspruchnahme einer rechtlich geregelten Konfliktlösung ihrerseits enge Grenzen, besonders dort wo die Beteiligten auf die Fortsetzung ihrer Beziehungen Wert legen und deshalb die Juridifizierung ihrer Konflikte scheuen. Deshalb findet man so viel körperliche oder psychische Gewalt in Intimbeziehungen, besonders Familien. Deshalb lassen soziale Abhängigkeiten, etwa am Arbeitsplatz, oft eine Kommunikation über einklagbare Rechte nicht zu; oder es wird doch versucht auf andere Weise ins Reine zu kommen bzw. den Konflikt als Dauerkonflikt zu stabilisieren, in dem jeder seine Chancen nutzt.“ ■

Wo „ums Prinzip“ gestritten wird, entstehen Kosten ohne wirkliche Lösung. Hier ist nicht der Anwalt, sondern der Mediator gefragt.

Immer schon kamen und kommen Menschen auf andere Weise ins Reine als durch das Beschreiten des Rechtsweges. Der physische Angriff, Gewalt, Nötigung werden von Beteiligten eines Konflikts leider oft zur Lösung eingesetzt. Unter dem Regime des mittelalterlichen Fehdewesens waren Gewaltaktionen an der Tagesordnung. Norbert Elias hat gezeigt, dass Zivilisation vorrangig mit Affektkontrolle einhergeht. Das heißt, dass gewalttätige Lösungen immer weniger gesellschaftliche Akzeptanz gefunden haben und finden. Insbesondere die Religionen haben schon früh gewaltfreie Lösungen propagiert. Dafür steht das Talionsprinzip des Alten Testaments, das eine übermäßige Rache verhindern sollte. Dafür steht erst recht das Gebot der Feindesliebe im Neuen Testament. Die Buddhisten haben Mitgefühl mit allem, was lebt. Der Islam hat Toleranztraditionen und Toleranztexte unter anderem im Koran. Jenseits rechtlicher oder religiöser Versöhnungsinstrumente findet sich die Mediation. Es ist ein weiteres Kulturverfahren, um Eskalations­ spiralen zu unterbrechen und zumindest gangbare Zukunftslösungen für die Beteiligten mit den Beteiligten zu erarbeiten. Mediation grenzt sich dabei von rechtsförmlichen Verfahren nachhaltig ab. Es geht um eine einvernehmliche Lösung, nicht ums Rechthaben. Die Parteien sind autonom und „auf gleicher Augenhöhe untereinander und mit dem Mediator“ (Walter Grasnick). Damit ist Mediation kein Bestandteil des Rechtssystems. § 2 Abs. 3 Nr. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz bestätigt diese Vorstellung. Diese Regelung fasst die Mediation explizit nicht unter den Begriff der „Rechtsdienstleistung“, es sei denn, es wird „durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten“ eingegriffen. Der Gesetzgeber hat hier die Systemgrenze sehr klug gesehen und in wünschenswerter Klarheit und Deutlichkeit markiert. Rechtliche Regelungsvorschläge betreffen immer den Rechtscode, und der orientiert sich nun einmal an Recht und Unrecht. Hierbei ist stets der Rechtsanwalt gefragt, nicht der Mediator. Rechtliche Lösungen und Regelungsvorschläge bieten sich immer dann an, wenn von den Beteiligten auf der Sachebene eine Lösung gebraucht wird:

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wenn wirklich eine Frage an das Rechtssystem, eine Frage nach den Rechten und Pflichten gestellt wird. Das Rechtssystem bietet zwar eine Entscheidung, aber unter Umständen keine Lösung bei den von Luhmann erwähnten tieferen Konflikten oder ungünstigen Kontextbedingungen. Hier wird das Rechtssystem häufig sogar instrumentalisiert, man denke an die allseits beliebten Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wo „ums Prinzip“ gestritten wird, entstehen Kosten ohne wirkliche Lösung. Hier ist eher nicht der Anwalt, sondern der Mediator gefragt. Mediationsrichtlinie Der europäische Richtliniengeber nimmt in Erwägung 11 der Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG des EP und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen) vorvertragliche Verhandlungen, schiedsrichterliche Verfahren und andere Verfahren, die „eine förmliche Empfehlung zur Streitbeilegung abgeben“, unabhängig von der rechtlichen Verbindlichkeit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus. Die Richtlinie erwähnt dabei sehr klug die Wirkungen der Mediation, nämlich die aus der Mediationsvereinbarung resultierende „wohlwollende und zukunftsfähige Beziehung zwischen den Parteien“ (Erwägung 6 der Richtlinie). Sie fordert gerade nicht, das Mediationsverfahren als Verfahren des Rechtssystems zu verankern. Im Gegenteil: In Erwägung 13 wird ausgeführt, dass die Gerichte die Parteien auf die Möglichkeit der Mediation hinweisen sollen, „wann immer dies zweckmäßig ist“. Das ist sehr sinnvoll, denn sollte ein Gericht entdecken, dass es den Parteien als Austragungsort tieferer Konflikte dient und die Chance, den Konflikt im Rechtsstreit tatsächlich zu befrieden, sehr gering ist, sollte genau diese Überweisung an ein alternatives Konfliktlösungssystem stattfinden.

Die Mediationsrichtlinie erwähnt sehr klug die Wirkungen der Mediation, nämlich die aus der Mediations­ vereinbarung resultierende „wohlwollende und zukunftsfähige Beziehung zwischen den Parteien“.

Im Übrigen regelt die Richtlinie die Anschlussfähigkeit der Mediation an das Rechtssystem (zum Beispiel Erwägung 16). Das ist wichtig, denn die Anerkennung von Mediationsvereinbarungen durch das Recht beispielsweise ist Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen. Beide Konfliktlösungssysteme stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sondern sind strukturell gekoppelt. Daher hat natürlich auch die Mediation die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sittenwidrige Absprachen können vom Rechtssystem nicht anerkannt werden. Hier setzt der Mediator im Interesse der Medianten gegebenenfalls auch einen entsprechenden Rechtsrahmen. Referentenentwurf zum Mediationsgesetz Der Referentenentwurf zum Mediationsgesetz definiert in seinem § 1 die außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation und gar die richterliche Mediation. In das Gerichtsverfassungsgesetz, in die Zivilprozessordnung, das Gesetz über Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Arbeitsgerichtsgesetz wird die so verstandene Mediation als weiteres Verfahren eingepfropft. Gerade auch die richterliche Mediation lässt die Richtlinie explizit zu. Wie ein Rechtsanwalt kann natür-

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lich auch ein Richter, selbst im Gerichtsgebäude, das Bezugssystem wechseln und eine Mediation außerhalb des Rechtscodes durchführen. Er wird es nur schwerer haben, sich und die Parteien davon zu überzeugen, dass er das auch tatsächlich tut. Dies berücksichtigt etwa der Thüringer Modellversuch „Güterichter“. Das Gerichtsverfahren als Bezugspunkt der Definition von Mediation zu wählen dürfte jedenfalls gleichwohl dem Erwägungsgrund 19 der Richtlinie widersprechen, nach der die Mediation nicht als geringwertige Alternative zum Gerichtsverfahren betrachtet werden darf. Die Richtlinie stellt durchgängig Mediation und Gerichtsverfahren „auf Augenhöhe“ nebeneinander. Der Referentenentwurf zwingt sie in das Kraftfeld des Gerichtsverfahrens. Hilfreicher wäre es daher, das Gesetz würde beide Verfahren auch definitorisch als gleichgeordnete Verfahren nebeneinanderstellen und Kriterien angeben, welche Konflikte eher durch Mediation zu lösen sind und welche durch rechtliche Verfahren. Es fehlt auch der Verweis auf den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren. Eindeutig positiv ist zu werten, dass der Entwurf auf eine detaillierte Regelung der Mediation selbst dann weitgehend verzichtet und dem Markt das Feld überlässt. ■

Der als Mediator ausgebil­d ete Rechtsanwalt kann jedem Mandanten einen Mehrwert anbieten: die Wahl zwischen zwei qualitativ völlig unterschiedlichen Vorgehens­ weisen.

Wanderer zwischen den Welten Anwaltsmediatoren, anwaltliche Mediatoren oder gar Rechtsanwaltsmediatoren bescheiden und beschneiden sich, wenn sie die Welten des Rechts und die Welt der Mediation schon in ihrer Selbstbezeichnung mischen. Mit Blick auf die Entwicklung des Anwaltsberufs in einem sich zunehmend deregulierenden Rechtsberatungsmarkt erscheint das kontraproduktiv. Mandanten kommen in der Regel zu Rechtsanwälten, weil sie einen (Rechts-)Konflikt erleben. Sie erwarten vom Rechtsanwalt in erster Linie rechtliche Hilfe. Der auch als Mediator ausgebildete Rechtsanwalt kann jedem Mandanten einen Mehrwert anbieten: nämlich einen gemeinsamen Blick auf den erlebten Konflikt und mindestens die Wahl zwischen zwei qualitativ völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen. Für beide Wege können die Auswirkungen abgewogen und das aus Sicht des Mandanten beste Verfahren gewählt werden. Damit können sich Rechtsanwälte neue Beratungsfelder erschließen und sich beispielsweise als Konfliktmanager oder Konflikt-Coaches etablieren. Beim Mandanten wächst das Vertrauen, dass er nicht auf Biegen und Brechen in für ihn unübersehbare und kostspielige Verfahren gezogen wird, sondern dass auch sein Rechtsanwalt ein tatsächliches Interesse an nachhaltiger, beziehungsschonender Konfliktregelung hat. Das hier dargelegte Verständnis von Mediation setzt allerdings eine sehr gründliche Basisausbildung und ständige Weiterbildung beziehungsweise Supervision voraus. Maßgebliche Orientierung bieten hier eher die Erkenntnisse der Psychologie und Neurobiologie als die der Rechtswissenschaft. Selbsterfahrung und Kenntnis des eigenen Konfliktverhaltens sind mindestens ebenso wichtig. Mit rein theoretischen Kenntnissen sind die vom Mandanten

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vorgetragenen Konflikte wohl nur schwer sachgerecht auf ihre Mediationstauglichkeit zu würdigen. Die gegenwärtig von den Kammern in der Regel geforderten 90 Stunden Weiterbildung, die teilweise in Ein-Wochen-Kursen angeboten werden, sind vor dem hier vertretenen Hintergrundverständ­nis sehr kurz bemessen. Vom intellektuellen Verständnis konfliktdeeskalierender Konzepte bis zur Ausbildung entsprechend stimmiger Haltungen beim Mediator ist es ein weiter und letztlich nicht endender Weg. So ist der Rechtsanwalt und Mediator vielleicht auch in dieser Hinsicht ein Wanderer zwischen den Welten.

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Entwicklungen im Persönlichkeitsrecht

Von Fürstenhäusern und Lehrerzimmern – Neues zum Persönlichkeitsrecht von RA Dr. Wolfgang Lent · Verlag C.H. Beck, Jur. Lektorat · München

Früher war es eher ein Spezialgebiet für Prominentenanwälte und Justitiare in Medienunternehmen. Heute haben Fragen des Persönlichkeitsrechts branchenübergreifend an Bedeutung für die Rechtsberatung gewonnen. Schrittmacher der Entwicklung ist vor allem das Internet. Text- und Bildveröffentlichungen auf Websites, in Social Networks und Blogs bergen vielfältige Risiken, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Einschlägige Gesetzesregelungen gibt es nur wenige, Persönlichkeitsrecht ist in erster Linie Richterrecht. Dabei ist die Rechtsprechung ständig im Fluss. Geprägt wird sie zum Beispiel durch Prinzessin Caroline von Hannover. Seit den 1990er Jahren erstritt die gebürtige Monegassin eine Vielzahl grundlegender Urteile vor deutschen und europäischen Gerichten, die Reichweite und Grenzen des Persönlichkeitsrechts neu konturierten. Mit Spannung gehen derzeit die Blicke nach Straßburg, wo sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Beschwerdeverfahren mit letztinstanzlichen deutschen Gerichtsurteilen befasst. Die Gerichte hatten die Veröffentlichung von Fotos der Prinzessin aus einem Skiurlaub für rechtmäßig erklärt. Die Fotos waren in eine Berichterstattung über die schwere Erkrankung ihres Vaters, des Staatsoberhaupts von Monaco, eingebettet. Ein zeitgeschichtlich relevanter Kontext, so die deutschen Gerichte, der die Abbildungen legitimiert. Zu welchen Schlussfolgerungen der Europäische Gerichtshof kommt, gilt als offen. Eine Entscheidung lag bei Redaktionsschluss des Beitrags noch nicht vor. Tendenziell war in den letzten Jahren ein verstärkter Schutz der Rechte von Betroffenen festzustellen. Dagegen betonen manche neueren Urteile wieder mehr die Bedeutung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheiten, etwa für Texte in Online-Archiven oder Bewertungsportale im Internet. Anwaltsschreiben auf fremder Website – zulässig oder verboten? Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihre Kanzlei vertritt eine Bank in einem Rechtsstreit. Ein Internet-Blogger möchte einen kritischen Kommentar über Ihren Mandanten und die Prozessführung Ihrer Kanzlei in seinem Blog veröffentlichen. Er fragt an, ob er dazu ein Anwaltsfoto von Ihrer Kanzlei-Homepage nutzen kann. Nein, schreiben Sie ihm und weisen in deutlichen Worten auf rechtliche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen dieses Verbot hin. Kurze Zeit später finden Sie Zitate Ihres Schreibens auf der Website des Bloggers wieder. Zu Recht? Wahrscheinlich ja, wie ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 zeigt (Neue Juristische Wochenschrift 2010, S. 1587 ff.). Nach allgemeinen Grundsätzen setzt nämlich die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts voraus, dass eine Tatsachenbehauptung – hier: Zitate aus dem Anwaltsschreiben – ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnitts­

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Entwicklungen im Persönlichkeitsrecht

publikums nach sich ziehen könnte. Für ein Schreiben, in dem sich ein Rechtsanwalt unter Androhung rechtlicher Schritte gegen die Online-Publikation seines eigenen Bildes wehrt, wird dies verneint. Betroffen sei nur die berufliche Tätigkeit, also die sogenannte Sozialsphäre des Anwalts. In diesem Bereich müssten die Berichterstattung und auch Zitate hingenommen werden, weil das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungsfreiheit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwögen. Eine – verbotene – Prangerwirkung durch die Publikation der Zitate sei, so das Gericht, nicht festzustellen. Als Fazit dieser Entscheidung bleibt festzuhalten: Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Mandaten ist Vorsicht geboten. Die Imagewirkung einer potenziellen Internet-Veröffentlichung von Anwaltsschreiben sollte immer mit bedacht werden. Texte in Online-Archiven Interessant ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Nachrichtenbeiträgen in Online-Archiven (NJW 2010, S. 757 ff.). Es geht dort um die Berichterstattung über den aufsehenerregenden Mord an dem Münchener Volksschauspieler Walter Sedlmayr im Jahr 1990. Die Täter wurden gefasst und 1993 nach einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In den Jahren 2007 und 2008 wurden sie auf Bewährung aus der Haft entlassen. In einem Internetportal existierte in der Rubrik Altmeldungen aber weiterhin ein Textbeitrag, in dem die Täter mit vollständigen Namen genannt wurden.

Neuere Urteile betonen die Bedeutung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheiten.

Der Kläger, einer der beiden Täter, forderte, den betreffenden Beitrag aus dem Online-Archiv zu entfernen. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg bekam er Recht. Der Bundesgerichtshof sah die Sache allerdings anders: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gebiete zwar grundsätzlich, das Rehabilitationsinteresse verurteilter Straftäter zu wahren. Deshalb dürfe in der Regel nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Tat und der Gerichtsverhandlung unter Namensnennung des Täters und ohne Anonymisierung über die Tat berichtet werden. Notwendig sei aber stets eine umfassende Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Publizierenden und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Mit der zeitlichen Distanz zur Straftat gewinne zwar das Interesse des Täters an Bedeutung, vor einer Reaktualisierung seiner Verfehlung verschont zu bleiben. Anspruch auf eine vollständige Immunisierung habe er allerdings nicht. Im Sedlmayr-Fall sei zunächst zu berücksichtigen, dass eine Textberichterstattung von vornherein eine erheblich geringere Eingriffsintensität als eine Fernsehberichterstattung habe. Ein Archivbeitrag habe außerdem eine deutlich schwächere Breitenwirkung als ein aktueller Beitrag, weil der Nutzer ihn nur über die Archivrecherche aufrufen könne. Dieser relativ geringen Intensität des Eingriffs in die Privatsphäre stehe andererseits das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber, nicht nur das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch vergangene zeitge-

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Entwicklungen im Persönlichkeitsrecht

schichtliche Ereignisse zu recherchieren. Zudem würden die Meinungs- und Medienfreiheit unzulässig beschränkt, wenn eine ständige Kontrolle von Archivbeiträgen erfolgen müsste, die ursprünglich rechtmäßig waren. Das Urteil ist für Medienunternehmen ein wichtiger Meilenstein. Textbeiträge können demnach den Lesern auch Jahre nach der rechtmäßigen Erstveröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, wenn sie klar als Altmeldung gekennzeichnet sind. Internetveröffentlichungen im Ausland Ein viel diskutiertes Urteil des Bundesgerichtshofs zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Online-Publikationen im Ausland stammt vom März 2010 (NJW 2010, S. 1752 ff.). Der Kläger forderte die Löschung eines Artikels im Online-Archiv der New York Times. Dieser Artikel aus dem Jahr 2001 behandelte Probleme der organisierten Kriminalität. Der Kläger wurde namentlich erwähnt und als Goldschmuggler und Täter einer Unterschlagung bezeichnet. Er habe über seine deutsche Firma Verbindungen zum organisierten Verbrechen in Russland und ihm sei die Einreise in die USA untersagt. Die Instanzgerichte verneinten die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Der Bundesgerichtshof kam in seinem Urteil zu einer differenzierten Bewertung. Für die Zuständigkeit nach § 32 Zivilprozess­ ordnung sei ein Inlandsbezug notwendig, der über die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte in Deutschland hinausgehe. Entscheidend sei, dass die beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision widerstreitender Interes­ sen – Persönlichkeitsrecht auf der einen Seite, Meinungs- und Medienfreiheit auf der anderen Seite – auch in Deutschland eintreten könne. Dafür spräche im vorliegenden Fall zweierlei: Erstens werde der in Deutschland lebende Kläger namentlich genannt und seiner deutschen Firma würden Verbindungen zur organisierten Kriminalität unterstellt. Zweitens sei die New York Times ein internationales Presseerzeugnis, dessen Print- und Online-Ausgabe auch in Deutschland vertrieben werde. Durch die Berichterstattung der New York Times würde die Achtung des Klägers, so der Bundesgerichtshof, jedenfalls auch in Deutschland gestört bzw. gefährdet. Die Sache wurde deshalb zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Urteil zur Ausweitung der Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in der Literatur nicht ohne Kritik geblieben. Die Maßstäbe zur Prüfung des Inlandsbezugs bei Online-Publikationen erscheinen zu vage und konturlos, um Rechtssicherheit zu vermitteln. Unverändert bleibt nach wie vor die Rechtslage bei Printpublikationen: Hier gilt weiterhin der bewährte Grundsatz, dass es für den Gerichtsstand darauf ankommt, an welchem Ort der Inhalt des

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Entwicklungen im Persönlichkeitsrecht

Presse­erzeugnisses dem Leser bestimmungsmäßig und nicht bloß zufällig zur Kenntnis gebracht wird. Bewertungsportale im Internet In einer Aufsehen erregenden Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009 (NJW 2009, S. 2888 ff.) ging es um die Zulässigkeit eines Internetbewertungsportals für Lehrer. Das Schülerportal www.spickmich.de erlaubte angemeldeten Nutzern unter dem Menüpunkt „Lehrerzimmer“ die Namen von Lehrkräften der eigenen Schule einzutragen. In einem Bewertungsmodul konnten dann in Rubriken wie „cool und witzig“, „guter Unterricht“ und „faire Noten“ Lehrerbenotungen von eins bis sechs vergeben werden. Eine Lehrerin, die eine Gesamtnote von 4,3 bekommen hatte, verklagte den Website-Betreiber auf Löschung ihres Namens und der Bewertungen ihrer Lehrtätigkeit.

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Eine Tatsachenbehauptung führt zu einem schwerwiegenden Unwerturteil des Durchschnittspublikums.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln wiesen die Klage als unbegründet ab; auch die Revision beim Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Grundsätzlich könne zwar ein Website-Betreiber nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Löschung eines rechtswidrigen Beitrags in einem CommunityForum verpflichtet werden. Im vorliegenden Fall würde der Betreiber aber nicht haften. Bei der notwendigen Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der klagenden Lehrerin und der über Artikel 5 Absatz 1 im Grundgesetz geschützten Kommunikationsfreiheit des Website-Betreibers sei Letztere vorrangig. Die Nennung des Klarnamens der Lehrerin stelle eine wahre Tatsachenbehauptung dar. Diese müsse sie sich gefallen lassen, da es um ihre berufliche Tätigkeit, also ihre persönlichkeitsrechtliche Sozialsphäre ginge. Die Bewertungen selbst stellten Werturteile dar, die sich ebenfalls auf ihre berufliche Tätigkeit bezögen. Eine verbotene Schmähkritik oder Prangerwirkung sei nicht erkennbar. Zwar beträfen Beurteilungskriterien wie „cool und witzig“ auch persönliche Attribute; diese seien aber gerade bei einer Lehrkraft an einer Schule auch im Rahmen des beruflichen Wirkens von Bedeutung. Im beruflichen Bereich müsse sich jeder auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit einstellen. Benotungen und Wertungen seien ein Orientierungsmittel für Eltern und Schüler und würden zu höherer Transparenz führen. Auch die Veröffentlichung anonymer Bewertungen sei zulässig, da anonyme Nutzungsformen dem Internet immanent seien. Beschränkungen auf Äußerungen, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können, seien mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht vereinbar. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Konsequenzen haben. Neben Lehrern stehen auch andere Berufsgruppen mit ihrer Tätigkeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit – nicht zuletzt Rechtsanwälte.

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Entwicklungen im Persönlichkeitsrecht

Kalb Anita und die „Kuh-Charity-Party“ Klagen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nehmen von Jahr zu Jahr zu. Manchmal kommt es dabei auch zu Kuriositäten, wie jüngst im Fall des Rinderkalbes Anita: Mitarbeiter einer Event-Agentur hatten das Kalb im Bergischen Land auf einem Bauernhof entdeckt. Ihm drohte die Schlachtung, weil es sich den Vorderlauf gebrochen hatte. Die Agentur-Mitarbeiter wollten das Kalb retten. Sie veranstalteten eine Kuh-Charity-Party, um Geld für Anita zu sammeln und sie freizukaufen. Außerdem richteten sie die Internetseite www.rettet-anita.de mit Fotos von Anita ein. Anitas Eigentümerin, eine Bäuerin, war darüber verärgert. Sie verklagte die Website-Betreiber wegen der Foto-Publikationen auf 2.000 Euro Schadensersatz. ■

Abwägen zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Kommunikationsfreiheiten.

Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 22. Juni 2010, Aktenzeichen 111 C 33/10) wies die Klage ab. Die Eigentumsrechte der Bäuerin an dem Kalb seien durch die Fotos offensichtlich nicht verletzt. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei zwar grundsätzlich auch durch Fotografien von Sachen möglich. Notwendig sei dafür aber immer ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit. So könnten zum Beispiel bei der Fotografie der Wohnung eines Betroffenen Rückschlüsse auf dessen Persönlichkeit und Lebensstil erfolgen. Fotos eines Rinderkalbes ließen dagegen, so das Amtsgericht, keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des klagenden Eigentümers zu.

Der Autor ist Lehrbeauftragter für Urheber-, Verlags- und Medienrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.

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Über die weltanschauliche Neutralität des Staates

Komplexes Gleichgewicht: Die welt­ anschauliche Neutralität des Staates von Prof. Dr. Rupert Scholz · Of Counsel · Gleiss Lutz · Berlin

Im Einzelnen gründet sich das Gebot der staatlichen Neutralität auf das Grundrecht der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit gemäß Art. 4 im Grundgesetz (GG) sowie auf die staatskirchenrechtlichen Vorschriften des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 ff. der Weimarer Reichsverfassung (WRV). In individual-rechtlicher Hinsicht besitzt gemäß Art. 4 GG jeder Bürger das Recht der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisfreiheit, wobei dieses Recht ebenso die Freiheit des positiven Bekenntnisses wie die Freiheit des negativen Bekenntnisses (zum Beispiel Atheismus) umfasst. Neben diesem Individualrecht aller Bürger steht das Freiheitsrecht der Religions­ gesellschaften beziehungsweise der Bildung von Religionsgemeinschaften gemäß Art. 137 Abs. 2 WRV. Das verfassungsrechtliche Gebot der staatlichen Neutralität schließt jede Form einer Staatskirche aus (Art. 137, Abs. 1 WRV), bedeutet auf der anderen Seite aber auch keine totale Indifferenz und ebenso wenig eine Pflicht zum Laizismus etwa nach französischem Vorbild. Das GG bekennt sich in seiner Präambel ausdrücklich zur Verantwortung „vor Gott“ und nimmt damit ausdrücklich Bezug auf den christlich-abendländischen Wertekanon, der gemeinsam mit den Maximen der Aufklärung ebenso die ideelle wie die ethische Basis des grundgesetzlichen Verfassungsstaates insgesamt bildet. In diesem Sinne ist auch der weltanschaulich neutrale Staat zur prinzipiellen Achtung und Pflege des vorgenannten Wertekanons und seiner Traditionen verpflichtet (Prinzip der positiven Neutralität).

Foto: Gleiss Lutz

Der grundgesetzliche Verfassungsstaat ist zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet. Diese Verpflichtung ist von objektiv-rechtlicher Qualität und gehört zu den Grundprinzipien der säkularen Verfassungsstaatlichkeit. Gleichzeitig muss der Staat auf die Belange der Religionsgesellschaften Rücksicht nehmen und deren institutionelle Grundlagen achten – eine komplexe Balance.

Gleichordnung, Gleichberechtigung Im Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften gilt – ebenso folgerichtig – das Prinzip grundsätzlicher Koordination. Koordination in diesem Sinne bedeutet weitgehende Gleichordnung und Gleichberechtigung sowie ein prinzipiell partnerschaftliches Verhältnis von Staat und Religionsgesellschaften. Die näheren Einzelheiten dieses prinzipiellen Koordinationsverhältnisses regelt das grundgesetzliche Staatskirchenrecht gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 ff. WRV. Diese Regelungen konstituieren – ergänzend zum Individualrecht der Religions- und Bekenntnisfreiheit gemäß Art. 4 GG – ein institutionelles System des Staatskirchenrechts, das auch innerhalb der pluralistischen und multireligiösen Gesellschaft über besonderen Verfassungsrang verfügt. Verzicht auf religiöse Symbole Das verfassungsrechtliche Verbot einer Staatskirche verbietet jede Form von Theokratie, wie sie beispielsweise dem islamischen Glaubensbekenntnis zu

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Über die weltanschauliche Neutralität des Staates

eigen ist. Das Gebot der staatlichen Neutralität verpflichtet den Staat und die gesamte Rechtsordnung, auf religiöse Wurzeln und Legitimationen sowie auch auf die Verwendung religiöser Symbole zu verzichten. Die Religionsge­ meinschaften verfügen zwar über das Recht, „ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten“; dies gilt aber nur „innerhalb der ­Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ (Art. 137 Abs. 3 WRV). In ­diesem Sinne sind Theismus wie Atheismus prinzipiell gleichberechtigt, darf aber auch keine Religion oder Weltanschauung absolute Geltungsansprüche für ihre Über­ zeugungen reklamieren. Als Beispiel sei nur auf die islamische Scharia verwiesen, für die etwa islamische Fundamentalisten einen Geltungsanspruch oder gar Vorrang vor dem staatlichen Gesetz und der grundgesetzlichen Werteordnung geltend machen. Die Scharia und auch andere islamische Fundamentalismen sind mit dem Grundgesetz und seinem Neutralitätsgebot nicht zu vereinbaren. Aber auch für die christlichen Religionsgemeinschaften gelten bestimmte Grundsätze der Zurückhaltung, die das Bundesverfassungs­ gericht (BVerfG) beispielsweise in seiner Entscheidung zum Verbot des Kru­ zifixes in staatlichen Schulen bekräftigt hat (vgl. BVerfGE 93, 1 ff.). Obwohl das Kruzifix nicht nur Symbol der christlichen Religion, sondern auch der insgesamt christlich-abendländischen Werteordnung ist, ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des verfassungsrechtlichen Neutra­ litätsgebots zumindest vertretbar. Ebenso vertretbar sind oder wären Verbote der islamischen Verschleierung oder der Burka beispielsweise für Angehörige des öffentlichen Dienstes wie Lehrerinnen etc. In letzterer Hinsicht verbinden sich die Grundsätze der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates mit denen der vergleichbaren Neutralitätspflicht sowie der Pflicht zur Verfassungstreue des öffentlichen Dienstes (vgl. Art. 33 GG). ■

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Keine Religion oder Weltanschauung darf absolute Geltungsansprüche für ihre Überzeugungen reklamieren.

Vom Feiertag bis zur Kirchensteuer In staatskirchenrechtlicher Hinsicht hat der Staat auf die Belange der Religionsgesellschaften Rücksicht zu nehmen und deren institutionelle Grundlagen zu achten. In diesem Sinne gewährleistet zum Beispiel Art. 139 WRV den Schutz der Sonn- und Feiertage. Im gleichen Sinne verweist Art. 137 Abs. 6 WRV auf die Kirchensteuer. Auf der gleichen Grundlage bewegen sich schließlich die Regelungen zum Religionsunterricht in der Schule. Den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften ist prinzipiell das Recht zum Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen zu eröffnen, wobei die Inhalte des Religionsunterrichts und deren Ausgestaltung im Einzelnen in ausschließlich kirchlicher Verantwortung stehen. Andererseits steht das öffentliche Schulsystem aber unter der Aufsicht des Staates (vgl. Art. 7 Abs. 1 GG), woraus auch eine prinzipielle Regelungszuständigkeit des Staates dahingehend folgt, auch den Religionsunterricht zu beaufsichtigen bzw. nach Maßgabe des öffentlichen Schul- und Dienstrechts zu kontrollieren. Ein ebenso besonderes wie aktuelles Beispiel bildet in diesem Zusammenhang die Frage, ob an den öffentlichen Schulen auch islamischer Religionsunterricht veranstaltet werden kann bzw. soll. Abgesehen davon, dass die islamischen Religionsgesellschaften über ­keinen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus wie die christlichen Kirchen

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Über die weltanschauliche Neutralität des Staates

verfügen und einen solchen Status auch nach ihrer gegebenen Eigenstruktur nicht beanspruchen können, kann der staatliche Schulgesetzgeber doch auch Formen des islamischen Religionsunterrichts in das System seiner Schulen aufnehmen. Dabei ist der staatliche Gesetzgeber auch berechtigt, entsprechende Aufsichtsformen wahrzunehmen – angefangen von der Forderung nach islamischem Religionsunterricht in deutscher Sprache bis hin zur Kontrolle jener Persönlichkeiten, die als islamische Religionslehrer tätig werden wollen (Imame etc.). Selbstverständlich ist der staatliche Gesetzgeber in diesem Zusammenhang berechtigt, beispielsweise sogenannte fundamentalistische „Hassprediger“ von den öffentlichen Schulen fernzuhalten bzw. diesen keine Rechte als Religionslehrer an öffentlichen Schulen einzuräumen.

Den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften ist prinzipiell das Recht zum Religions­ unterricht in den öffentlichen Schulen zu eröffnen, wobei Inhalte und Ausgestaltung in ausschließlich kirchlicher Verantwortung stehen.

Mitunter eine Gratwanderung Die weltanschauliche Neutralität des grundgesetzlichen Verfassungsstaates gehört zu dessen ureigenen Grundlagen. Sie bedarf der stetigen Achtung und Pflege, was mitunter auch in die eine oder andere schwierige Gratwanderung münden kann. Abgrenzungsmaßstab bleibt in jedem Fall aber das Neutralitätsgebot auf der einen Seite und die Achtung des grundgesetzlichen, wesentlich im christlich-abendländischen Gedankengut wurzelnden Kanons der verfassungsrechtlichen Grundwerte.

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Juristen und Gestaltungsverantwortung

Recht mitgestalten von Diplom-Jurist Stephen-O. Nündel · Frankfurt am Main

Wer wollte es Prüflingen verdenken, dass sich die Wahrnehmung des Rechts während der Vorbereitungen auf das 1. und 2. Staatsexamen zumeist auf das Einstudieren examensrelevanter Fallkonstellationen verengt: An den Examensnoten hängt schließlich nicht nur die wirtschaftliche Zukunft. Dabei gerät dennoch leicht aus dem Blick, welchen zentralen Beitrag Juristinnen und Juristen auch für die zukünftige Gestaltung der gesellschafts- und staatspolitischen Realität leisten. Keine Frage: Der Druck für angehende Juristen ist bereits während der universitären Ausbildung und auch während des Referendariats hoch. In kaum einem anderen Studiengang wird unter Prüfungsbedingungen das Einbringen einer schier unerschöpflichen Bandbreite aktiven Wissens gefordert – multiple choice konnte sich bekanntlich und durchaus zu Recht bei den Justizprüfungsämtern nicht durchsetzen. Und in kaum einem anderen Studiengang ebnen oder verschließen sich Karrieremöglichkeiten in einer vergleichbaren Abhängigkeit von der Höhe der erreichten Examensnote. Das doppelte „Prädikatsexamen“ ist daher für all diejenigen das Maß der Dinge, die den Sprung in eine international tätige Anwaltskanzlei schaffen möchten, die sich eine berufliche Zukunft beispielsweise im Auswärtigen Amt wünschen, oder auch für diejenigen, die das Richteramt anstreben. Grund genug also, sich intensiv auf dieses Ziel zu konzentrieren und den Blick zu fokussieren. In Abhängigkeit von den höchst individuellen Lebens- und Berufsvorstellungen der Lernenden wird angesichts solcher Fakten schnell ebenso deutlich wie nachvollziehbar, dass sich die Wahrnehmung der gesamten Rechtswissenschaft oft zunächst auf diese zwei hohen Hürden verengt. Einen Schritt nach dem anderen Daran gibt es auch zunächst keine vernünftige Kritik zu üben. Wenn die Examensnoten nun einmal im Rechtsmarkt und auch für die öffentliche Hand von einer solch zentralen Bedeutung sind, dann ist dies im Sinne einer bewussten und verantwortlichen Karriereplanung schlicht einzubeziehen – und im Idealfall auch umzusetzen. Examensnoten sind Bringschuld. Eintrittskarten in eine neue, womöglich große neue Welt. In diesem Sinne sind Scheuklappen also – in Abhängigkeit von der jeweiligen Persönlichkeit – letztlich mitunter notwendig, jedenfalls aber für das Projekt Doppelprädikat hilfreich. Spätestens aber wenn die Examina bestanden und der Einstieg in das Berufsleben geschafft sind, lohnt sich die Frage, ob die hart erarbeitete juristische Ausbildung einzig Vehikel für Selbstverwirklichung und Sicherung eines wie auch immer gewünschten Lebensstandards gewesen sein soll. Um an dieser Stelle keine Zweifel aufkommen zu lassen: Das wäre völlig legitim, denn am Ende ist jede und jeder erst einmal nur der eigenen Lebensplanung verpflichtet. Und natürlich beginnt auch die juristische Karriere zunächst mit der Sicherung der Lebensplanung und der finanziellen Existenz. Das ist

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Juristen und Gestaltungsverantwortung

v­ ernünftigerweise der erste Schritt. Verboten ist es aber nicht, sich bereits während der Ausbildung der immensen gesellschaftlichen Relevanz der Rechtswissenschaften bewusst zu werden und Ansatzpunkte für ein Engagement zu finden, das sich auch außerhalb der individuellen Planung niederschlägt. Stolpersteine gibt es genug Denn auch dem juristischen Nachwuchs eröffnen sich gerade aufgrund der fundierten und ausgewogenen Ausbildung höchst interessante und bedeutsame Möglichkeiten, sich in die (Weiter-)Entwicklung unserer durchaus – und mit gutem Grund – rechtlich verfassten Gesellschaft einzubringen und Entwicklungen voranzutreiben. Die gesellschaftlich hochbrisanten und nicht zuletzt auch heftig geführten rechtlichen Diskussionen der letzten Jahre und Monate geben jedenfalls Anlass genug: Wer hat nicht verfolgt und für sich – an welchem Punkt auch immer – (k)eine innere Grenze gezogen, als es um die Erfassung buchstäblich der eigenen Haustür durch Google-Streetview ging? Sind die Millionen von Facebook-Nutzern nicht selbst daran schuld, wenn ihre persönlichen Daten von einem globalen Marketingkonzern verkauft und genutzt werden? Wer wurde nicht mit der Frage konfrontiert, inwieweit und wie konkret die Folgen der Finanzkrise nicht auch von den Verursachern zu tragen sein sollten? Wer hat sich nicht gefragt, warum eigentlich die Telefonund E-Mail-Verbindungsdaten aller Bundesbürger erst einmal prophylaktisch auf Anweisung des Staates gespeichert werden? Ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) nun eigentlich Fluch oder Segen? Wie konnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nur die nachträgliche Streichung der zehnjährigen Höchstfrist der Sicherungsverwahrung durch den Bundesgesetzgeber für konventionswidrig erklären – oder haben auch verurteilte Sexualstraftäter, denen aus gutachterlicher Sicht eine Gefährlichkeitsprognose anhaftet, ein zu tolerierendes Recht auf eine rechtsstaatliche Behandlung? Was wiegt schwerer: Freiheit oder Sicherheit? Ist Stuttgart 21 nun ein Sinnbild der versagenden repräsentativen Demokratie oder wird selbige nicht im Gegenteil gerade durch den Protest ausgehebelt? Warum eigentlich ist bei Zahlung mit der EC-Karte im Supermarkt um die Ecke plötzlich ein mehr als 20 Zentimeter langer ausgedruckter AGB-Text hinzunehmen, der die Weitergabe umfangreicher Einkaufs- und Kontodaten an vielerlei Institutionen legitimiert? Spätestens angesichts der im Dezember 2010 erfolgten Einstellung von in Steuersachen geführten Strafverfahren gegen liechtensteinische Banken sowie angesichts einer – gegen Verfahrenseinstellung – von der Deutschen Bank an die US-Finanzbehörden gezahlten Summe von gut 550 Millionen Dollar fragt sich der juristisch geschulte Geist mitunter doch einmal, inwieweit Straffreiheit nicht doch schlicht von Finanzkraft abhängt. Gleichheit vor dem Richter? Noch ein Beispiel gefällig: Wie ist Ihre Meinung zu den mitunter brisanten Veröffentlichungen der Internetplattform WikiLeaks?

Wer als Juristin oder Jurist mit offenen Augen und Ohren durch die Welt geht, findet in den Medien ­t äglich zahlreiche Beispiele, die zum Nachdenken anregen können und vielleicht auch sollten.

Recht und Politik Wer als Juristin oder Jurist – trotz Fokussierung auf die Staatsexamina – mit offenen Augen und Ohren durch die Welt geht, findet in den Medien ­täglich

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Juristen und Gestaltungsverantwortung

zahlreiche Beispiele, die zum Nachdenken anregen können und vielleicht auch sollten. Zum Nachdenken über die Sinnhaftigkeit oder auch die Grenzen so mancher gesetzlichen oder – zunehmend und insbesondere auch – privatrechtlich basierten gesellschaftlichen Entwicklung. Und schon befindet man sich unvermittelt in einem der dynamischsten Themenbereiche unserer modernen Welt: nämlich im Bereich der Lenkung und (Weiter-)Entwicklung unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsverfassung, die ohne gesetzlich normierte Grenzen an vielen Punkten unbeherrschbar zu werden droht. Und zwar auch aus Sicht des Einzelnen - und unabhängig von der Frage, ob nun staatliche oder privatrechtlich charakterisierte (faktische) Macht der Regelung und Eindämmung bedarf. Oder bedarf es einer solchen Eindämmung in manchen Fällen gerade nicht? Haben die verantwortlichen staatlichen Gremien, hat vielleicht sogar der Gesetzgeber angesichts der immer neuen globalen Problemstellungen innerlich bereits kapituliert, weil eine einzelstaatliche Regelung im Zeitalter supra- oder multinationaler Rechtsräume ohnehin nicht mehr sein kann als ein mehr oder weniger gut gemeintes Signal, eine Absichtserklärung? Letztlich aber besteht das Destillat der Problematik immer mehr oder weniger auch in der Sicherung der persönlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheit – durchaus auch im verfassungsrechtlichen Sinne. Und natürlich geht es bei der Beantwortung der aktuellen gesellschaftlichen und staatsrechtlichen Fragen immer auch um höchst politische Prozesse und Denkansätze: Wir bewegen uns im originären Bereich der Politik. Die Juristin, der Jurist nicht bloß als „Organ der Rechtspflege“ im Sinne eines Dienstleisters zur Beendigung individueller rechtlicher Verfahren, sondern auch als politisches Organ? ■

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Vor uns liegt eine Fülle an großen und brisanten Struktur­ fragen, die ohne verantwortungsvollen juristischen Sachverstand kaum zu bewältigen sein werden.

Ringen um gesellschaftspolitische Lösungen Selbstverständlich haben Juristen immer schon auch die politische Bühne – und damit die gesellschaftliche Entwicklung – maßgeblich beeinflusst und mitbestimmt. Und dies nicht nur im Auftrag von Ministerien oder durch wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das beispielsweise durch die Schöpfung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen das rechtliche Terrain eröffnet hat, auf dem sich heute – also Jahrzehnte später – die höchst aktuelle Diskussion um die digitale Datenhoheit abspielt. Dieses Beispiel belegt zugleich den immensen Einfluss auf die (rechtliche) Entwicklung der Gesellschaft, der wegweisenden juristischen Grundentscheidungen immanent ist, und unterstreicht zudem das hohe Maß an gesellschaftspolitischer Verantwortung, das hiermit einhergeht. Und es nimmt nicht wunder, dass gerade um derartige Grundentscheidungen auf verschiedensten Ebenen heftig gerungen wird, denn der freiheitliche Verfassungsstaat sieht sich einer Vielzahl von Partikularinteressen ausgesetzt, die er idealerweise zu einem vernünftigen und zukunftsträchtigen Ganzen zu bündeln versucht. Dass diesen Versuchen in einem Fall mehr, in einem anderen Fall weniger Erfolg beschieden ist, nimmt die repräsentative Demokratie zugunsten der Freiheitlichkeit in Kauf – und hält in turnusmäßigen Wahlen zugleich die systemimmanente Korrekturmöglichkeit vor. Vor diesem Hinter-

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Juristen und Gestaltungsverantwortung

grund aber wird deutlich, dass Einflussnahmen auf die gesellschaftliche Entwicklung nicht nur systembedingt bestehen, sondern gleichsam Grundpfeiler des Systems selbst sind. Nachhaltiger Einfluss aber wird insbesondere einem dauerhaft organisierten und sich selbst stets aktualisierenden Impulsgeber beschieden sein, der seine (allerdings: nicht nur) gesellschaftspolitischen Vorstellungen bereits in juristische Handlungsvorschläge übersetzt präsentiert. Schwergewicht djt Der wohl gewichtigste Impulsgeber dieser Art in der Bundesrepublik dürfte der 1860 in Berlin gegründete Deutsche Juristentag e.V. (djt) sein, der sein 150-jähriges Bestehen vom 21. bis 24. September 2010 geschichtsbewusst in der Bundeshauptstadt beging. Es war bereits der 68. Deutsche Juristentag, und allein angesichts der Riege an prominenten Gastrednern, Referenten und Diskutanten lässt sich unschwer das Gewicht ermessen, das den Beschlussfassungen dieses regelmäßig alle zwei Jahre stattfindenden politisch-juristischen Forums seitens der gestaltenden Politik eingeräumt wird: Als Festredner hatte man den luxemburgischen Premierminister und überzeugten Europäer JeanClaude Juncker zu Gast, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vertrat die ursprünglich für die Eröffnungssitzung vorgesehene Bundeskanzlerin, die wegen des Millenniumgipfels der Vereinten Nationen in New York verhindert war, und allein die öffentlich-rechtliche Abteilung des Juristentags war mit Rednern wie Udo di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht, sowie Paul Kirchhoff, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., glänzend besetzt. Die Bedeutung des djt lässt sich vielleicht am treffendsten mit einem Zitat aus der Eröffnungsrede der Bundesjustizministerin umschreiben: „Es gibt sie, die großen Fragen des Rechts, und wir brauchen auch den Deutschen Juristentag, um die richtigen Antworten zu finden.“

Unsere freiheitliche Gesellschaft braucht interessierte, verantwortungsvolle, gestaltungswillige und engagierte Juristinnen und Juristen.

Themenschau Insgesamt waren rund 2.800 Juristinnen und Juristen dem Ruf nach Berlin gefolgt, um § 2 der Vereinssatzung des djt umzusetzen. Dort heißt es in den Absätzen 1 und 2: „(1) In Fortführung der Tradition des 1860 gegründeten Deutschen Juristentages verfolgt der Verein den Zweck, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen und der europäischen Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen. (2) Der Verein erfüllt diesen Zweck vornehmlich durch die Veranstaltung der Deutschen Juristentage.“ Wahrlich eine ehrgeizige Zweckbestimmung, die allerdings nach 150 Jahren des Bestehens und Wirkens auch mit einigem Selbstvertrauen entsprechend offensiv vertreten wird. Der 68. djt erfüllte die sich selbst vorgegebenen Ziele dann auch in sechs inhaltlichen „Abteilungen“ (Zivilrecht; Arbeits- und Sozialrecht; Strafrecht; Öffentliches Recht; Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht; Berufsrecht) sowie im „Forum Gleichstellung“, in denen jeweils die aus Sicht der Mitglieder

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Juristen und Gestaltungsverantwortung

­ rängendsten rechts­politischen Fragestellungen anhand von Thesen diskud tiert und letztlich in Form von Beschlüssen beantwortet wurden. Im Zentrum der Beratungen standen damit für große Bevölkerungsteile weitreichende Fragestellungen wie die, ob das Erbrecht noch zeitgemäß ist, ob wir aktuell den „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis“ erleben, welche Auswirkungen das Beschleunigungsgebot der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz EMRK, auf das Strafverfahren haben sollte – unter besonderer Berücksichtigung des heftig umstrittenen § 257c StGB, der nunmehr seit August 2009 die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich regelt. In der öffentlich-rechtlichen Abteilung drehte sich die Diskussion um „neue Religionskonflikte und die staatliche Neutralität“, die Abteilung Wirtschaftsrecht beschäftigte sich mit der globalen Finanzkrise, die berufsrechtliche Abteilung thematisierte die „Zukunft der freien Berufe zwischen Deregulierung und Neuordnung“ und das Forum Gleichstellung hatte auch im Herbst 2010 immer noch die Aufgabe, sich unter anderem mit der faktischen Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beschäftigen zu müssen. Letzlich wird auch die Beschlusslage der Jubiläumsveranstaltung des djt ihre Kreise ziehen, denn die Teilnehmer werden ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, dass die Diskussion weiter in Gang gehalten wird. Fachkundiges Engagement gefragt Von gut 2.800 Teilnehmern des 68. djt waren 465 Richter oder Staatsanwälte, die Anwaltschaft war mit 700 Teilnehmern vertreten, 200 Verwaltungsjuristen und weitere 200 Hochschullehrer waren vor Ort, und Martin Henss­ ler, Präsident des 68. djt, konnte in seiner Eröffnungsrede 475 Studierende und Referendare begrüßen – eine stolze Zahl. Damit ist dem djt neben einer bedeutenden Strahlwirkung auch noch eine mehr als respektable Nachwuchsgewinnung zu bescheinigen, die wiederum – im Sinne dieses Beitrags – Mut macht: Unsere freiheitliche Gesellschaft braucht interessierte, verantwortungsvolle, gestaltungswillige und engagierte Juristinnen und Juristen. Die immer neuen Fragestellungen und Probleme unserer Welt brauchen fachkundiges Engagement und vernünftige Antworten, sei es im Rahmen des djt oder einer anderen Vereinigung, sei es unmittelbar in der täglichen Auseinandersetzung mit den Nöten und Problemen der Mandantschaft oder direkt im Rahmen der Ausübung eines politischen Amtes. Vor uns liegt eine Fülle an großen und brisanten Strukturfragen, die ohne verantwortungsvollen juristischen Sachverstand kaum zu bewältigen sein werden. Wenn im September 2010 Studierende und Referendare knapp 20 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen 68. djt ausmachten, dann steht es möglicherweise ja gar nicht so schlecht um den Nachwuchs einer kritischen, interessierten und engagierten juristischen Kraft, die sich fundiert mit der rechtlichen Gestaltung und Weiterentwicklung unserer freiheitlichen und sozialen Demokratie auseinandersetzt. Allein: Letztere lebt ausschließlich von motiviertem und stetigem gesellschaftlichem Engagement. Juristinnen und Juristen können hierzu vielleicht in besonderem Maße beitragen.

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Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung

Die universitäre Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung – quo vadis? von Dr. iur. Marc Sänger ∙ Akademischer Rat, Koordinator ­Universitätsrepetitorium Fachbereich Rechtswissenschaft ∙ Goethe-Universität Frankfurt am Main Das Abschneiden in der 1. juristischen Staatsprüfung bestimmt maßgeblich die Möglichkeiten der späteren Berufswahl. Wie aber bereitet man sich adäquat auf diesen ersten Meilenstein der Ausbildung vor? Bei der Suche nach einer Antwort sehen sich Studierende der Rechtswissenschaft in erster Linie mit der Entscheidung konfrontiert, ob und vor allem welcher Angebote Dritter man sich bedient, um gut gerüstet in die Prüfungsphase einzutreten. Schenkt man mancher Schätzung Glauben, entscheiden sich mehr als 80 Prozent der Studierenden für den Besuch eines kommerziellen Repetitoriums. Universitäre Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung werden demgegenüber bisher gar nicht oder allenfalls sporadisch besucht. Dies verwundert auf den ersten Blick, verursacht der Besuch eines Jahreskurses zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung von kommerziellen Repetitorien doch immerhin monatliche Kosten von in Einzelfällen bis zu 200 Euro. Bedeutet dies für die universitären Veranstaltungen, dass sie nichts wert sind, weil sie nichts kosten? Die wohl augenscheinlichsten Unterschiede zwischen universitären Veranstaltungen und solchen kommerzieller Anbieter zeigten sich – jedenfalls bisher – in der Zahl der Teilnehmer sowie der Art und Weise der Wissensvermittlung. Examinatorien an Universitäten erschöpften sich meist darin, das prüfungsrelevante Wissen in Großgruppenveranstaltungen während zwei Semestern beinahe ausschließlich auditiv vorzutragen. Demgegenüber vereinfachen die von kommerziellen Repetitorien seit jeher angebotenen Kleingruppenveranstaltungen ein interaktives Lernen erheblich, ermöglichen ein solches oftmals überhaupt erst. Die Wissensvermittlung an den Universitäten erfolgte überdies oftmals abstrakt, während kommerzielle Anbieter den Stoff in erster Linie fallbezogen wiederholen und auf diese Weise die Falllösungstechnik in den Vordergrund stellen. Prozess des Umdenkens an deutschen Universitäten? Seit geraumer Zeit ist an einigen Universitäten ein Veränderungsprozess hinsichtlich ihrer Angebote zur Vorbereitung der Studierenden auf die staatliche Pflichtfachprüfung zu konstatieren. Ob diese Veränderungen dazu führen, dass sich der Großteil der Studierenden zukünftig gegen den Besuch eines kommerziellen Repetitoriums entscheidet, erscheint zweifelhaft. Man darf jedoch gespannt sein, ob die Verteilungsquote durch die Initiativen der Hochschulen nicht vielleicht doch nachhaltig beeinflusst werden kann. Um die universitäre Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen zu verbessern, haben die rechtswissenschaftlichen Fachbereiche vielgestaltige Angebote entwickelt. Einige Hochschulen unterstützen ihre Studierenden zwischenzeitlich mit universitätseigenen Repetitorien. Konzeptionell sind diese meist als

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Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung

durchgehende Jahreskurse angelegt. Dort sollen in konzentrierter Form alle Pflichtfächer einschließlich der Grundlagen des Rechts sowie der verfahrensrechtlichen Bezüge behandelt werden. Zudem soll neben dem notwendigen Fakten- und Detailwissen auch die Fähigkeit vermittelt werden, das Erlernte auf unbekannte Fallkonstellationen übertragen zu können. Kleingruppen und virtuelle Lernplattformen In didaktischer Hinsicht liegt die wohl wesentlichste Veränderung darin, dass der Versuch unternommen wird, die Grundvoraussetzungen für interaktives Lernen zu schaffen. Zum einen werden vermehrt Kleingruppenveranstaltungen angeboten beziehungsweise die Teilnahmerzahlen werden zumindest unter das sonst für große Universitäten übliche Maß reduziert. Zum anderen wandeln sich mit der Institutionalisierung von Universitätsrepetitorien die Mittel und Wege zur Vermittlung, Wiederholung und Vertiefung des prüfungsrelevanten Wissens. Dieses wird zwischenzeitlich nicht mehr nur abstrakt vorgetragen, sondern in erster Linie am konkreten Fall vermittelt, wiederholt und vertieft.

Die Wissensvermittlung an den Universitäten erfolgte in der Vergangenheit oftmals ­a bstrakt, während kommerzielle Anbieter den Stoff in erster Linie fallbezogen wiederholen.

Überdies nimmt auch die Versorgung der Studierenden mit veranstaltungsbegleitenden Materialien merklich zu. Hierfür werden nicht allein die Internetseiten des jeweiligen Dozenten genutzt, sondern die Hochschulen bieten die Materialien der Universitätsrepetitorien in aller Regel zentral über virtuelle Lernplattformen an. Auf diese Weise wird dem viel zu lange vernachlässigten Bedürfnis der Studierenden Rechnung getragen, das Erlernte nicht nur einmalig gehört, sondern auch für spätere Repetitionen stets zur Verfügung zu haben. Im Vorfeld einer Unterrichtseinheit werden die Sachverhalte, regelmäßig garniert mit Lesehinweisen zur Vorbereitung, zur Verfügung gestellt und im Nachgang Lösungshinweise mit Nachbereitungs- und Vertiefungshinweisen zugänglich gemacht. Zusätzlich finden sich immer häufiger veranstaltungsbegleitende Folien der Veranstalter, deren interaktive Präsentationen oder ergänzende Arbeitspapiere zu ausgewählten Problembereichen als Lernhilfen. Übungsklausuren und Probeexamina Mit Einführung der Universitätsrepetitorien hat sich an vielen Universitäten die Zahl der angebotenen Übungsklausuren stark erhöht. Dies trägt dem enormen Bedeutungsgehalt der Aufsichtsarbeiten Rechnung, deren Note in der staatlichen Pflichtfachprüfung immerhin zwei Drittel des Gesamtergebnisses ausmacht. Gleichzeitig wird immer häufiger die für die staatliche Pflichtfachprüfung typische Schwerpunktsetzung abgebildet, indem die Pflichtfachbereiche Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht im Verhältnis 3:2:1 abgeprüft werden. Auch scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass nicht allein die Zahl der angebotenen Klausuren über den späteren Prüfungserfolg entscheidet, sondern vor allem das Niveau den Anforderungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung entsprechen sollte. Vor

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Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung

diesem Hintergrund finden sowohl in den Lehrveranstaltungen der Universitätsrepetitorien als auch in den zugehörigen Klausurenkursen immer häufiger Original-Sachverhalte aus vergangenen staatlichen Pflichtfachprüfungen Verwendung. Manche Universität geht noch weiter und simuliert ein- bis zweimal im Jahr die Prüfungsphase im Rahmen von Probeexamina. Zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung werden hierfür in einem Zeitraum von zwei Wochen sechs Aufsichtsarbeiten entsprechend der Schwerpunktsetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten. Um die Prüfungssituation möglichst realitätsnah zu gestalten, werden die Klausuren meist durch Universitätsmitarbeiter beaufsichtigt. Zudem werden mancherorts auch mündliche Prüfungen simuliert, um die Studierenden auf diesen Prüfungsabschnitt vorzubereiten, der immerhin ein Drittel der Gesamtnote ausmacht. Diese Simulation der mündlichen Prüfungen findet – wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung auch – öffentlich statt und selbst die Beratung der Prüfer über die Benotung wird öffentlich durchgeführt. Auf diese Weise werden die Bewertungskriterien transparent gemacht und nach Bekanntgabe der Ergebnisse den Teilnehmern sowie den Zuschauern Nachfragen ermöglicht. Durch solcherlei Simulationen haben die Studierenden folglich noch vor Eintritt in die eigentliche Prüfungsphase die Möglichkeit, aktiv Prüfungserfahrungen zu sammeln. ■

In den Lehrveranstaltungen der Universitätsrepetitorien sowie in den zugehörigen Klausurenkursen finden immer häufiger OriginalSachverhalte aus ­v ergangenen staatlichen Pflichtfach­ prüfungen Verwendung.

Pluralität der Möglichkeiten Zusätzlich zu den genannten Lehrveranstaltungen und Übungen werden an einigen Hochschulen zwischenzeitlich weitere, die Universitätsrepetitorien flankierende Dienstleistungen angeboten, um den Studierenden auf ihrer Suche nach dem für sie „richtigen“ Weg der Vorbereitung behilflich zu sein. Neben zum Beispiel der Vermittlung von Lerngruppenräumen für Teilnehmer wird den Studierenden immer häufiger auch die Möglichkeit gegeben, eine persönliche Beratung im Zusammenhang mit ihrer Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung in Anspruch zu nehmen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich hierbei sogenannte Klausurkliniken, wo die Studierenden gemeinsam mit erfahrenen Universitätsmitarbeitern Fehlerquellen in ihren Übungsklausuren identifizieren und Wege für deren Behebung ausloten können. Darüber hinaus wird den Studierenden im Rahmen der zunächst nur als Materialsammlung eingesetzten interaktiven Lernplattformen durch Foren Raum für gegenseitige Kommunikation geboten und eine Rückmeldung an die in das Universitätsrepetitorium eingebundenen Mitarbeiter ermöglicht. Das individuell sinnvolle Hilfsmittel finden Es existieren viele Möglichkeiten, um sich auf die 1. juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Durch die Initiative der Hochschulen, eigene Universitätsrepetitorien ins Leben zu rufen, wurde diese Pluralität noch weiter befördert. Wie

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Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung

immer im Leben gilt jedoch, dass nur der mündige und mit den an ihn gestellten Anforderungen vertraute Studierende dazu in der Lage ist, die für seine Person sinnvollste Methode ausfindig zu machen. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass man den eigenen Lerntyp kennenlernt und auf dieser Erkenntnis aufbauend die für die individuellen Bedürfnisse sinnvollen Hilfsmittel in Anspruch nimmt. Klar ist, dass weder der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums noch eine rein universitäre Vorbereitung Voraussetzung oder Garantie für ein erfolgreiches Abschneiden in der 1. juristischen Staatsprüfung sein können. Beide Wege sind nur Hilfsmittel, um das notwendige Prüfungswissen zu erhalten, zu wiederholen, zu vertiefen und dessen Anwendung einzuüben. Im Ergebnis ist und bleibt das Studium der Rechtswissenschaft ein Selbststudium. Während die Angebote der Universitäten den Bedürfnissen der Studierenden bisher jedoch nur in den seltensten Fällen Rechnung getragen haben, ist zwischenzeitlich ein Umdenken zu konstatieren, wodurch die Entscheidung für den einen oder den anderen Weg sich nicht mehr nur daran orientieren kann, dass ein Angebot, das nichts kostet, nichts wert ist.

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Alumni an der Goethe-Universität

Alumni-Vereinigung: Besinnung auf die Wurzeln von Eberhard Kramer · Vorsitzender der Alumni-Vereinigung des Fachbereichs Rechtswissenschaft · Goethe-Universität Frankfurt am Main Der Begriff Alumni ist in unserem Sprachgebrauch die umfassende Bezeichnung für Absolventen genauso wie Absolventinnen einer Universität. Die dort erfahrene Ausbildung prägt uns, ob bewusst oder unbewusst, ein Leben lang. Die Idee, Alumni institutionalisiert zusammenzuführen, ist in Deutschland im Unterschied zu anderen Ländern erst verhältnismäßig spät umgesetzt worden. An der Goethe-Universität in Frankfurt am Main fanden sich 1997 zunächst vornehmlich Hochschullehrer und Angehörige des Fachbereichs Rechtswissenschaft zusammen, um den Verein „Alumni und Freunde des Fachbereichs Rechtswissenschaft Johann Wolfgang Goethe-Universität e.V.“ ins Leben zu rufen. Unter ihnen war damals auch der seinerzeitige Präsident der Universität Professor Dr. Steinberg. Die inzwischen auf über 300 Mitglieder angewachsene Vereinigung umfasst heute Angehörige aller Bereiche, in denen Juristen tätig sind: unter anderem Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Juristen in Wirtschaft, Justiz, öffentlicher Verwaltung und Politik, Referendare und Studierende. Manch eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens bekennt sich durch ihre Mitgliedschaft zu ihrer Alma Mater. Nach seiner Satzung verfolgt der Verein den Zweck, die Möglichkeiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität auf den Gebieten Ausbildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Verbindung von Theorie und Praxis ideell und finanziell zu fördern. Dies auszugestalten ist Aufgabe des elfköpfigen Vorstands, der einen Querschnitt juristischer Berufsbilder repräsentiert, und der Mitgliederversammlung. Die Satzung gibt einige Hinweise wie zum Beispiel die Förderung begabter Studierender mittels Stipendien sowie die finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten, die der Ausbildung der Studierenden des Fachbereichs dienen. Förderschwerpunkte Ein Großteil der aus den Mitgliedsbeiträgen herrührenden Vereinsmittel wird dem Fachbereich zur Anschaffung von Literatur zur Verfügung gestellt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Gelder nicht zur Deckung des Grundbedarfs, sondern zur gezielten Stärkung bestimmter Gebiete des Fachbereichs verwendet werden. In den letzten Jahren wurde entsprechend den Wünschen der Hochschullehrer Literatur für die Schwerpunkte Internationalisierung und Grundlagen des Rechts angeschafft. Traditionell vergibt der Verein jährlich Stipendien in Höhe von zuletzt 800 Euro für den Besuch des Sommerkurses für europäisches Recht am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, in dem ausgewählte Studierende ihre Kenntnisse des Europarechts und des darüber hinausgehenden Völkerrechts vertiefen können. Des Weiteren werden seit mehreren Jahren verschiedene am Fachbereich initiierte Moot-Court-Projekte unterstützt. So wurden der Willem C. Vis Commercial Arbitration Moot Court sowie der Philip C. Jessup International Law Moot Court gefördert.

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Alumni an der Goethe-Universität

In den letzten zehn Jahren hat der Verein für seine Projekte rund 100.000 Euro aufgebracht und damit einen vorzeigbaren Beitrag zur Unterstützung des Fachbereichs geleistet. Entscheidend ist stets, dass es sich um Projekte oder Maßnahmen handelt, die der Fachbereich aus eigener Kraft nicht bewältigen kann. Mit einem weiteren Wachsen des Vereins werden auch die finanziellen Möglichkeiten für Förderung und Hilfestellung ausgeprägter sein. Veranstaltungen des Vereins Eine im Sommersemester 2010 gestartete Vortragsreihe für die Studierenden des Fachbereichs widmet sich der Vorstellung juristischer Berufsbilder. Ein Mitglied des Vorstands stellte in einem Kurzvortrag den Anwaltsberuf vor. Darüber hinaus sind Vorträge zur Staatsanwaltschaft, zum internationalen Bereich und zur Verwaltung in Vorbereitung.

In den letzten Jahren hat der Verein einen vorzeigbaren Beitrag zur Unterstützung des Fachbereichs Rechtswissenschaft geleistet.

An Mitglieder und Interessierte wenden sich auch weitere Veranstaltungen. Im Jahr 2009 hat der Verein mit einem Vortrag zur Geschichte der I.G. Farbenindustrie AG und ihrem Hauptgebäude, dem nach seinem Architekten benannten „Poelzig-Bau“, der heute der Universität dient, und einer anschließenden Campus-Führung dem vielfach geäußerten Wunsch entsprochen, den neuen Campus der Frankfurter Universität auf historischem Gelände kennenzulernen. Auch im Rahmen eines Besuchs des Universitätsarchivs im Jahr 2010 konnten die Teilnehmer spannende Einblicke in die Geschichte der Universität nehmen, die anhand besonders markanter und wertvoller Exponate lebendig wurde. Ein zentrales Ereignis ist das jährliche, im Anschluss an die Mitgliederversammlung veranstaltete große Ehemaligentreffen mit hochrangigen wissenschaftlichen Vorträgen von Professoren des Fachbereichs. So sprach 2009 Professor Dr. Joachim Rückert zu dem Thema „Vom Abwägen zur Abwägung – der Funktionswandel eines methodischen Konzepts“. 2010 befasste sich Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht mit dem Thema „Rechtsstaat und Sicherheitsgesellschaft“. Bei einem sich an die Vorträge anschließenden geselligen Beisammensein mit Abendessen wird aus dem virtuellen Netzwerk immer wieder ein reales Netzwerk, das gerne genutzt wird, um Kontakte zu knüpfen, zu pflegen und gemeinsame Pläne zu schmieden. Eine Möglichkeit, die Aktivitäten in der Fachöffentlichkeit vorzustellen und dabei gleichzeitig den Alumni-Gedanken zu vermitteln, eröffnete sich für die Vereinigung im Jahr 2010 mit einem eigenen Stand auf der JURAcon in Frankfurt am Main, den der Veranstalter zur Verfügung gestellt hat. Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Die Mitglieder des Vereins identifizieren sich mit „ihrer“ Universität, die ihnen ein Gutteil des geistigen Rüstzeugs für ihr Leben mitgegeben hat. Aus dieser Identifizierung erwachsen Solidarität und Verbundenheit mit der Universität, die im gemeinsamen Wunsch der Förderung, Unterstützung und

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Alumni an der Goethe-Universität

­ ilfestellung münden. Diese Bindung entsteht meistens schon im Laufe des H Studiums, wenn der engere Kontakt mit der Hochschule vorhanden ist und prägend wirkt – auch wenn man sich dessen häufig erst sehr viel später bewusst wird. Der Alumniverein kann und möchte das Wirken der Universität in ihr gesellschaftliches Umfeld hinein stärken. Andererseits können und sollen aber auch Überlegungen aus der Praxis in die Universität und in den Wissenschaftsbetrieb hineingetragen werden. So können, wollen und sollen die Alumni eine Brückenfunktion ausüben und eine Klammer zur Verbindung der Universität mit der Gesellschaft bilden. Alumni sind immer auch Botschafter ihrer Universität. Dabei machen sie deutlich, dass die Universität mehr ist als eine reine Ausbildungsstätte. Sie prägt Wertvorstellungen, hilft Wertvorstellungen zu entwickeln und trägt ihren Teil zu den Grundlagen der Gesellschaft und deren Fortentwicklung bei. Alumni-Arbeit bedeutet daher immer auch ein Stück Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – Verantwortung für die Gestaltung von Gesellschaft. Dies zeigt zugleich, dass Alumnivereine keine Nostalgievereine sind, sondern den Blick nach vorne und in die Zukunft richten. Sie sind eine Plattform für die Ausformung einer neuen Kultur des Umgangs mit einer entscheidenden gesellschaftlichen Einrichtung und zugleich für die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls ehemaliger Angehöriger eines Fachbereichs. Gleichsam kann sich Solidarität mit den Studierenden und dem Lehrkörper entfalten und verstärken. Die Möglichkeiten des Wirkens nach außen in die Gesellschaft, nach innen in die Universität, die enge Verbindung mit der Hochschule und das Zusammentreffen mit Juristen verschiedenster Bereiche und Berufssituationen sind es, die die Mitgliedschaft in einem Alumniverein so reizvoll und gewinnbringend machen. Es entsteht ein viele Bereiche übergreifendes, tragfähiges Netzwerk. ■

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Alumnivereine sind keine Nostalgievereine. AlumniArbeit bedeutet, gesell­ schaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Stark im Recht Für die Absolventen der Goethe-Universität Frankfurt am Main kommt noch ein ganz besonderer Beweggrund hinzu. Die Goethe-Universität ist Anfang letzten Jahrhunderts durch eine Stiftung von Frankfurter Bürgern und Institutionen entstanden. Sie ist nunmehr wiederum eine Stiftungsuniversität geworden und damit in gewisser Weise zu ihren Wurzeln zurückgekehrt. Die Stiftungsuniversität wird von Bürgern getragen und daher ist es für sie bedeutsam, Möglichkeiten einer gegenseitigen Befruchtung zu schaffen und zu nutzen. Dem Fachbereich Rechtswissenschaft und seinem Alumniverein kommen in einer Stadt, die den Wahlspruch „Stark im Recht“ ihr Eigen nennt und Sitz vieler Gerichte und Anwaltskanzleien ist, besondere Aufmerksamkeit zu. Der gegenseitige gedankliche und praktische Austausch zwischen Wissenschaft und gelebter Rechtsanwendung findet hier viele Wege und Gelegenheiten.

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Alumni an der Goethe-Universität

Jede natürliche Person kann die Mitgliedschaft erwerben. Es ist nicht erforderlich, am Fachbereich oder an der Goethe-Universität studiert zu haben. Juristische Personen und Personenvereinigungen können fördernde Mitglieder werden. Beispielsweise sind in Frankfurt einige Kanzleien, darunter auch Großkanzleien, Mitglieder der Vereinigung. Sie bekunden dadurch nicht nur ihre Verbundenheit mit der Universität, sondern schaffen zugleich Verbindungen und verbessern Kontaktmöglichkeiten. Der Mindestmitgliedsbeitrag ist gering, für Absolventen des Fachbereichs ist eine kostenlose „Schnuppermitgliedschaft“ in den ersten beiden Jahren nach der Absolventenfeier möglich. Auch auf diesen Feiern stellt sich die Vereinigung vor und überreicht den Absolventen eine kleine Erinnerung. Ein Alumni-Ausweis eröffnet einige, wenn auch bescheidene Vergünstigungen bei der Benutzung einiger universitärer Einrichtungen. Weitere Informationen über die Vereinigung finden Interessierte unter: www.jura.uni-frankfurt.de/freunde_und_alumni/index.html. Dort kann auch der Vortrag von Stefanie Plappert zur Geschichte der I.G. Farbenindustrie AG anlässlich der Veranstaltung im Jahr 2009 sowie der Festvortrag von Prof. Albrecht auf dem Ehemaligentreffen im vergangenen Jahr heruntergeladen werden.

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ELSA-Deutschland: Einblicke in die Diplomatie

Diplomat auf Zeit – mit ELSA von Thomas Wittmann Direktor für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · ELSA-Deutschland e.V.

Klimagipfel in Kopenhagen, Procurement-Sitzung in Wien, Menschenrechtsforum in Genf, Sicherheitstreffen in New York – junge Juristen können live dabei sein, wenn sich auf diplomatischem Parkett eine Großveranstaltung abspielt. Die European Law Students’ Association (ELSA) entsendet Delegationen zu Institutionen der Vereinten Nationen und zum Europarat. Einmal an einer diplomatischen Sitzung teilzunehmen, das ist wohl der Traum vieler Jurastudenten. Die Tatsache, dass das Auswärtige Amt auf der Beliebtheitsskala der Juraabsolventen ganz oben steht und zunehmend mehr Studenten Wert auf Auslandserfahrungen legen, spiegelt das hohe Interesse von jungen Juristen an einem internationalen Arbeitsumfeld wider. Schon in der Studienzeit können Jurastudenten in das Arbeitsleben von Diplomaten hineinschnuppern. Die europäische Jurastudentenorganisation ELSA schickt beispielsweise ihre Mitglieder zu Sitzungen großer internationaler Institutionen. Der Studentenvereinigung wird dies durch Kooperationsvereinbarungen mit zahlreichen internationalen Institutionen ermöglicht, bei denen sie Beraterstatus besitzt. Unter anderem sind dies UNESCO, ECOSOC, UNCITRAL, WIPO und der Europarat. Dieser Status ermöglicht es den ELSA-Mitgliedern, im Rahmen von Delegationen als Nichtregierungsorganisation an Sitzungen internationaler Gremien teilzunehmen. In den letzten Jahren besuchten ELSA-Delegierte unter anderem erfolgreich Sitzungen der WIPO in Genf, der UNCITRAL in New York und Wien sowie den Klimagipfel in Kopenhagen. Unmittelbare Begegnungen Die einzelnen Sitzungen werden in einem europaweiten Bewerbungsaufruf ausgeschrieben. Daraufhin können sich die Jurastudenten mit Hilfe eines Formulars für eine bestimmte Delegation bewerben. Eine einzelne Delegation umfasst normalerweise zwei bis sechs Personen, die dann zusammen ihren Aufenthalt in der jeweiligen Stadt organisieren. Die Sitzungen finden bevorzugt in den Städten der UN-Sitze statt, also New York, Wien und Genf. Zur Vorbereitung stellt ihnen die jeweilige Institution Materialien bereit und gibt den Studenten teilweise auch die Möglichkeit, einen Redebeitrag zu leisten. „Das Spannende daran ist, Vertretern so vieler Kulturen an einem Ort zu begegnen“, berichtet Lena Mischau, die Direktorin für Delegationen von ELSA-Deutschland über ihre eigenen Erlebnisse als Teilnehmerin. „Mindestens genauso interessant wie die eigentlichen Sitzungen sind die Gespräche am Rande. So erfährt man Details und Hintergründe zu den einzelnen Tagesordnungspunkten“, meint Mischau, die zur Zeit in Aix-en-Provence in Südfrankreich studiert. Als offizielle Teilnehmer der Sitzungen öffnen sich den ELSA-Delegierten viele Türen. Denn nicht nur an den Sitzungen selbst, sondern auch an den sogenannten Side-Events können die Studenten teilnehmen. Dies sind informelle

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ELSA-Deutschland: Einblicke in die Diplomatie

Gesprächsrunden, die im Rahmen der Sitzungen von teilnehmenden Organisationen veranstaltet werden. Darin wird das jeweilige Sitzungsthemengebiet mittels gesonderter Diskussionsforen noch vertieft. Besonders dadurch ergibt sich eine gute Möglichkeit, Kontakte zu den einzelnen Organisationen und Institutionen zu knüpfen. Diese wiederum haben ELSAnern schon öfter bei der Organisation eigener Veranstaltungen wie Vorträgen oder Seminaren geholfen. Auch Mischau konnte bei ihrer Delegation zur World Intellectual Property Organization in Genf zahlreiche Einblicke gewinnen, die ihr bei der Organisation einer internationalen ELSA-Konferenz zu geistigem Eigentum hilfreich waren. Wissen sammeln, Kontakte knüpfen An einer Delegation zur UNCITRAL nach New York nahm Barbara Sandfuchs aus München teil. Sie vertrat die Studentenorganisation in der Working Group VI im vergangenen Jahr. Die Working Group bestand aus 38 Delegationen der UNCITRAL-Mitgliedsstaaten sowie je 13 Delegationen von Beobachterstaaten und internationalen Organisationen.

Junge Juristen interessieren sich häufig für ein internationales Arbeitsumfeld. Schon in der Studienzeit gibt es Möglichkeiten, in das Arbeitsleben von Diplomaten hineinzuschnuppern.

Bei den ganztägigen Sitzungen konnten die Teilnehmer hautnah miterleben, wie gemeinsam an der Erarbeitung einer UNCITRAL-Richtlinie zu Transaktionen gearbeitet, um Kompromisse gefeilscht und schließlich weitgehende Einigungen gefunden wurden. „Die Sitzungen mussten immer wieder unterbrochen werden, um festgefahrene Diskussionen zu beenden. In den Pausen wurde dann durch informelle Absprachen versucht die Arbeit voranzubringen“, erzählt Sandfuchs begeistert von ihrer Delegationserfahrung. „Überhaupt schien uns, dass ein Großteil der Streitfragen nicht in den offiziellen Sitzungen, sondern vor, zwischen oder danach geklärt wurden. So luden beispielsweise diverse NGOs, wie die Commercial Finance Association, zu vornehmen Dinner-Partys oder Cocktail-Empfängen ein und boten so die Möglichkeit zur Einigung im Vorfeld der offiziellen Besprechung der Tagesordnungspunkte.“ Bei rechtspolitischen Entwicklungen live dabei Wie Barbara Sandfuchs sind viele Teilnehmer zuerst einmal überrascht über den Ablauf einer Sitzung in einer internationalen Organisation. Jedoch konnte die Jurastudentin viele interessante Erfahrungen, auch beispielsweise bezüglich der einzuhaltenden diplomatischen Regeln, sammeln oder auch nützliche Kontakte knüpfen. „Delegationen sind eine unserer besten Errungenschaften bei ELSA“, meint Sandfuchs. Nicht umsonst sind die Delegationen unter ELSA-Mitgliedern hoch im Kurs. Denn damit wird ihnen die einzigartige Chance gegeben, bei aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen live dabei zu sein.

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Übersicht: Beiträge aus der Praxis

Beiträge aus der Praxis Änderung des DCGK: Auswirkungen auf die aktienrechtliche Beratung RA Dr. Andre P. H. Wandt und RA Dr. Manuel M. Meder Allen & Overy LLP

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Prozesse optimieren und Wachstumsstrategien entwickeln Dr. Christian Brechtel · The Boston Consulting Group

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Die strafrechtliche Garantenstellung des Compliance Officer RA Rainer Brüssow und RA Dirk Petri · Köln

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Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital RA Dr. Thorsten Kuthe und RA Tobias Nagel Heuking Kühn Lüer Wojtek

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Steigende Relevanz: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren RA Dr. Hellen Schilling · Frankfurt am Main

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Der Wirtschaftsanwalt: Beratung zwischen Recht, Steuern und Bilanzen RA Dr. Karl-Heinz Vehling · KSB INTAX

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Der Ablauf einer Due Diligence RA Dr. Sven Labudda und RA Jin-Hyuk Jang · Mayer Brown LLP

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Ausgesuchte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts RA Jürgen Weder · Pflüger Rechtsanwälte GmbH

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Aus der Praxis: der Deutsche Corporate Governance Kodex

Änderung des DCGK: Auswirkungen auf die aktienrechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dr. Andre P. H. Wandt und Rechtsanwalt Dr. Manuel M. Meder · Allen & Overy LLP · Mannheim Das auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbare Recht unterliegt einem stetigen Wandel. Zunehmende Bedeutung kommt dabei den Neufassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu.

Dr. Andre P. H. Wandt

Dr. Manuel M. Meder

Die Beratung von Aktiengesellschaften, insbesondere von börsennotierten Publikumsgesellschaften, ist abwechslungsreich. Sie umfasst die Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlungen und die Verteidigung der dort gefassten Beschlüsse im Rahmen von Beschlussmängelklagen. Hinzu kommt die Beratung zu allen anderen Fragen des „täglichen Lebens“ einer AG, etwa in Bezug auf das Konzernrecht, das Mitbestimmungsrecht oder die rechtmäßige Ausgestaltung der Vorstandsvergütung. Die einschlägigen Normen sind dabei einem stetigen Wandel unterworfen. Allein das Aktiengesetz war in den letzten Jahren Gegenstand von sechs verschiedenen Änderungsgesetzen. Bereits heute kündigen sich weitere Änderungen an, etwa durch den Entwurf für eine kleine Aktienrechtsnovelle. Die Änderungen wurden teilweise zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben vorgenommen, wie im Fall des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) oder des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Teilweise waren es auch rein nationale Gesetzgebungsinitiativen, wie das aus der Finanzkrise geborene Gesetz zur Begrenzung der Vorstandsvergütung (VorstAG). Der Deutsche Corporate Governance Kodex Integraler Bestandteil der Beratung börsennotierter Gesellschaften ist zudem der Umgang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser stellt die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält zudem Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Das Hauptziel des Kodex: das deutsche Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar zu machen. Dadurch soll das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften gefördert werden. Der Kodex wurde erstmals im Jahr 2002 von der vom Bundesjustizministerium eingesetzten „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ erlassen und seitdem von dieser kontinuierlich fortgeschrieben. Die Darstellung der anwendbaren Regeln für die Unternehmensführung erfolgt auf drei Wegen. Zunächst stellt der Kodex die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Unternehmensführung dar. Er geht aber darüber hinaus, indem er weitergehende, von der Kommission erarbeitete sogenannte Anregungen und Empfehlungen für die Leitung und Überwachung von Gesellschaften unterbreitet. Der Kodex wird in seiner jeweiligen Fassung vom Bundesjustizministerium im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht. Den Empfehlungen und Anregungen kommt damit jedoch nicht der Rang eines Gesetzes zu. Sie sind auch nicht als verbindliche Ergänzung der Satzung anzusehen. Es handelt sich vielmehr um Soft Law. Während die ­Befolgung der

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Aus der Praxis: der Deutsche Corporate Governance Kodex

Anregungen gewissermaßen im freien Belieben der Unternehmensverwaltung steht, entfalten die Empfehlungen des Kodex eine gewisse Bindungs­ wirkung über das sogenannte Comply or Explain-System. Parallel zur Verabschiedung der ersten Fassung des Kodex wurde in § 161 AktG die Pflicht zur Abgabe der sogenannten „Entsprechenserklärung“ kodifiziert. Danach sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist durch die Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen, was regelmäßig über deren Internetauftritt geschieht. Die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung besteht mindestens einmal jährlich. Entscheiden sich Vorstand oder Aufsichtsrat während des Jahres, künftig von einer Empfehlung abzuweichen, obwohl dies in der letzten Entsprechenserklärung nicht offengelegt wurde, trifft sie die Pflicht, die Entsprechenserklärung unverzüglich und mithin unterjährig zu aktualisieren.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll unter anderem das Vertrauen von internationalen und nationalen Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Sorgfalt ist geboten Die Pflicht, Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex offenzulegen und zu erläutern, soll Investoren zu einer informierten Anlageentscheidung über die Aktien der Gesellschaft befähigen. Dass bei der Abgabe der Entsprechenserklärung und deren Aktualisierung Sorgfalt geboten ist, beweist ein Blick auf jüngere Gerichtsentscheidungen, die die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abgabe der Entsprechenserklärung in den Kontext der aktienrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten gestellt haben. Das AktG eröffnet es einem Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, Beschlüsse der Hauptversammlung, die nach seiner Ansicht mit Verfahrensfehlern zustande gekommen sind oder inhaltlich nicht mit den Vorgaben des Gesetzes oder der Satzung in Einklang stehen, mit einer Anfechtungs- oder einer Nichtigkeitsklage anzugreifen. Im Fall des Obsiegens des Klägers erklärt das Gericht den betreffenden Beschluss für nichtig. Mittlerweile ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass eine unrichtige Entsprechenserklärung nach § 161 AktG einen Anfechtungsgrund für die Entlastungsentscheidung darstellen kann; auch eine erst in der Hauptversammlung nachgeschobene Information der Aktionäre über eine Abweichung von einer Kodexempfehlung wird dies oftmals nicht abwenden können. Die Entsprechenserklärung ist vielmehr unterjährig zu aktualisieren, wenn der zugesagte Verhaltensstandard von der Verwaltung nicht mehr eingehalten wird. Nach der Auffassung eines Oberlandesgerichts, der sich trotz gewichtiger und berechtigter Kritik im Schrifttum inzwischen ein Landgericht angeschlossen hat, soll eine Verletzung dieser Aktualisierungspflicht zudem die Anfechtbarkeit der Wahlbeschlüsse der Hauptversammlung von Aufsichtsratsmitgliedern begründen können. Der BGH hat diese Frage bislang offen gelassen. Unabhängig davon, wie er entscheidet, wird an diesem Beispiel die Bedeutung des Kodex für die Gesellschaften und die anwaltliche Beratung deutlich.

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Aus der Praxis: der Deutsche Corporate Governance Kodex

Bei der Abgabe der Entsprechenserklärung und deren Aktualisierung ist Sorgfalt geboten. Jüngere Gerichtsentscheidungen stellen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abgabe der Entsprechens­ erklärung in den Kontext der aktienrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten.

Änderungen 2010: Vielfalt und Frauenquote Die derzeit geltende Neufassung des Kodex wurde im Juli 2010 bekannt gemacht und brachte erneut eine Reihe von Änderungen. Anregungen und Bestimmungen, die geltendes Gesetzesrecht wiedergeben, wurden an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen angepasst. Darüber hinaus wurden einige Empfehlungen konkretisiert und neu normiert. So empfiehlt der Kodex nunmehr, eine angemessene Berücksichtigung von Frauen in Vorständen und Führungspositionen anzustreben. Zudem hat die Regierungskommission die bereits existierende Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte weiter konkretisiert. Um den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen, soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung zukünftig konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation insbesondere die Vielfalt und internationale Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigen. Mit der Zielbestimmung wurde den Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften eine schwierige Aufgabe gestellt. Dabei geht es um die Frage, wie die Zielbestimmung inhaltlich ausgestaltet und letztlich formuliert werden muss, um der Empfehlung zu entsprechen. In concreto stellt sich eine Fülle von Einzelfragen, zu deren Beantwortung die Gesellschaften vermehrt Rechtsrat einholen. Ein hier beratender Anwalt wird zum Beispiel mit folgenden Fragen konfrontiert: 3

3 3

3 3

Ist in mitbestimmten Gesellschaften der Gesamtaufsichtsrat zur Bestimmung der Ziele berufen oder sind es allein die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat? Beziehen sich die Ziele auf den Gesamtaufsichtsrat oder nur auf die Anteilseignervertreter? Wann ist ein Ziel „konkret“ bestimmt? Bedarf es zum Beispiel einer quantitativen Bestimmung (vier Frauen) oder reicht die Zielsetzung aus, künftig eine höhere Frauenquote im Aufsichtsrat anzustreben? Oder ist ein Ziel nur dann konkret, wenn ein Zeithorizont gesetzt wird, in dem das jeweilige Ziel erreicht werden soll? Kann das Kriterium der Internationalität auch von einer Person erfüllt werden, die zwar nicht im Ausland geboren wurde, aber etwa jahrelange praxisrelevante Auslandserfahrung gesammelt hat?

Schon bei der Frage, was genau der Begriff Diversity im Kontext der Kodexempfehlung meint, herrscht Unklarheit. Unstreitig ist, dass die Kodexregelung als Ruf nach mehr Internationalität und einer höheren Repräsentanz von Frauen zu verstehen ist. Uneinigkeit besteht indes, ob der auslegungsfähige Begriff auch andere Aspekte, wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung, umfasst. Die exemplarisch aufgeworfenen Fragen zeigen, dass der involvierte Anwalt nicht allein zu den hard facts wie dem aktienrechtlichen Kompetenzgefüge Rede und Antwort stehen muss. Er hat vielmehr das juristische Handwerkszeug, wie die allgemeinen Auslegungsmethoden, einzusetzen, und dies

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Aus der Praxis: der Deutsche Corporate Governance Kodex

oftmals zu einem Zeitpunkt, zu dem die Sachfragen identifiziert sind, eine Klärung durch Schrifttum und Rechtsprechung jedoch noch aussteht. Dabei gilt es insbesondere in diesem Bereich, stets die nationalen und internationalen rechtspolitischen Entwicklungen im Auge zu behalten, um zu einem soliden und für die Gesellschaften sicheren Ergebnis zu gelangen. Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Aufsichtsräten Einen hohen Beratungsbedarf erfordert auch die Umsetzung der neu geschaffenen Ziff. 5.4.1 Abs. 4 DCGK. Während zunächst zu lesen ist, dass die Aufsichtsratsmitglieder die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrnehmen, findet sich im Folgesatz die Empfehlung, dass die Gesellschaft die Aufsichtsratsmitglieder bei diesen Maßnahmen unterstützen soll. Damit ist über die administrative Unterstützung hinaus vor allem die finanzielle Unterstützung gemeint.

Der im Aktienrecht beratende Anwalt geht einer gleichermaßen abwechslungsreichen wie spannenden Tätigkeit nach.

Mit dieser Empfehlung spricht die Kommission eine sensible Thematik an, die schon seit geraumer Zeit Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion ist. In deren Mittelpunkt steht die Frage, ob das einzelne Aufsichtsratsmitglied überhaupt einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen hat oder diese grundsätzlich eine Privatangelegenheit der betreffenden Person sind. Zumindest bei Schulungen, die inhaltlich dem Erwerb der gesetzlich vorausgesetzten Grundkenntnisse und -fähigkeiten dienen, wurde eine Kostenerstattung bislang abgelehnt. Unstreitig ist, dass die Kodexempfehlung als Soft Law nicht die für die Kostenübernahme durch die Gesellschaft erforderliche Rechtsgrundlage ersetzen kann. Gleichwohl wurde durch die Kodexänderung bei den Gesellschaften ein Prozess in Gang gesetzt, der dazu führen soll, dass die umstrittene Thematik zukünftig in rechtlich zulässiger Art behandelt werden kann. Dabei deutet sich ein Trend an, der Hauptversammlung eine Änderung der Satzung vorzuschlagen. Das Ziel: Für Zahlungen der Gesellschaft an Aufsichtsratsmitglieder für Schulungsveranstaltungen soll eine satzungsmäßige Grundlage geschaffen werden. Die Aufgabe der beratenden Anwälte ist dabei, darauf hinzuwirken, dass diese Satzungsbestimmung den aktienrechtlichen Vorgaben entspricht. Interessante Einblicke, abwechslungsreiche Arbeit Der im Aktienrecht beratende Anwalt geht einer gleichermaßen abwechslungsreichen wie spannenden Tätigkeit nach. Nicht zuletzt die zahlreichen Gesetzgebungsinitiativen und jährlichen Änderungen des Kodex, die regelmäßig unterschiedliche Bereiche einer AG betreffen und oftmals mit einem hohen Beratungsbedarf einhergehen, ermöglichen ein interessantes und juristisch anspruchsvolles Arbeiten, das Einblicke in das Innenleben einer Gesellschaft gewährt und den Aufbau einer andauernden und vertrauensvollen Beziehung zu den Mandanten und den Ansprechpartnern in den Rechtsabteilungen ermöglicht.

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Aus der Praxis: zwischen Wachstumsstrategie und Prozessoptimierung

Prozesse optimieren und Wachstumsstrategien entwickeln von Dr. Christian Brechtel Consultant · The Boston Consulting Group · Köln The Boston Consulting Group (BCG) ist eine internationale Managementberatung mit 71 Standorten in 41 Ländern und unterstützt Unternehmen aus allen Branchen und Regionen dabei, Wachstumschancen zu nutzen und ihr Geschäftsmodell an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Beraterteams sind interdisziplinär besetzt, um den Kunden innovative Lösungen anbieten zu können. Auch Juristen sind gefragt. Was macht ein Jurist in einer Unternehmensberatung? Diese Frage wird häufig gestellt. Dabei sind Jura und Beratung viel enger miteinander verknüpft, als man oft denkt. Nach rund einem Jahr als Unternehmensberater kann ich sogar sagen: Diese Gebiete ergänzen sich ganz unmittelbar. In der Beratung gilt es, lösungsorientiert zu denken und zu handeln sowie Handlungsoptionen aufzuzeigen. Das juristische Fachwissen hilft mir dabei, die rechtlichen Grenzen und Risiken verschiedener Lösungen aufzuzeigen. Zudem habe ich in meinem Studium gelernt, komplexe Probleme zu strukturieren und meine Lösungsvorschläge überzeugend darzulegen – eine sehr wichtige Fähigkeit für einen Unternehmensberater. Als Jurist bin ich kein Einzelfall unter meinen Kollegen: Gerade einmal die Hälfte von ihnen hat Wirtschaftswissenschaften studiert, die anderen haben die unterschiedlichsten fachlichen Hintergründe. Diese Vielfalt ist sehr wichtig – gerade wenn Menschen mit höchst unterschiedlichen Hintergründen zusammenarbeiten, entstehen oft die kreativsten Lösungsansätze. Umsatzpotenzial von MP3-Playern Nach meiner Promotion in Jura an der Universität zu Köln bin ich Anfang 2010 bei BCG eingestiegen. Ich fand es spannend, Kunden nicht nur, wie in der Rechtsberatung oft üblich, bei „Wie“-Fragen, sondern auch bei „Ob“-Fragen zu unterstützen. Außerdem wollte ich meinen Erfahrungshorizont durch unterschiedliche Projekte bei verschiedenen Unternehmen erweitern. Jeder, der sich bewirbt, durchläuft mehrere Gesprächsrunden, in denen er nicht nur über seinen Lebenslauf und sein Interesse am Beraterberuf berichten, sondern auch eine Fallstudie bearbeiten soll. Die Fragestellung einer derartigen Fallstudie könnte zum Beispiel lauten: Welches Umsatzpotenzial hat ein Direktvertrieb für MP3-Player in Deutschland? Dabei kommt es weniger auf Wirtschaftswissen als auf eine logische Vorgehensweise an. Da sich der Bewerbungsprozess im Bereich Unternehmensberatung sehr vom Einstellungsverfahren vieler Kanzleien unterscheidet, empfehle ich gerade Juristen, sich darauf vorzubereiten, etwa indem sie mit Hilfe entsprechender Bücher die Herangehensweise an Fallstudien üben. Nach der zweiten Gesprächsrunde erhielt ich ein Angebot und für mich stand fest: Ich würde meine Karriere als Unternehmensberater starten.

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Aus der Praxis: zwischen Wachstumsstrategie und Prozessoptimierung

„Exotentraining“ und Beraterwerkzeuge Vor dem Einstieg in die Projektarbeit nehmen alle „Seiteneinsteiger“ ohne Wirtschaftsstudium an einem speziellen „Exotentraining“ teil. Dort wurden mir BWL-Grundlagen, zum Beispiel in Kostenrechnung und Bilanzanalyse, konzentriert vermittelt. Darauf folgten zwei Wochen Einstiegstraining, bei dem ich weitere Fachkenntnisse erlernte, die ich für die tägliche Beratungsarbeit brauche: von Finanzbuchhaltung über Marktsegmentierung bis hin zu Interview- und Präsentationstechniken. Hier lernt man auch viel über das Unternehmen, tauscht sich sowohl mit erfahrenen Beratern als auch mit Einsteigern aus. Ich stellte fest, dass man als „Exot“ ganz schnell angekommen ist – binnen kürzester Zeit spielt der Studienhintergrund kaum mehr eine Rolle. Natürlich war zu Beginn vieles neu für mich. Durch das Training und vor allem dank meiner erfahrenen Kollegen konnte ich jedoch schon bald gut mit den Beraterwerkzeugen umgehen. Aufgabenvielfalt Das Besondere an meiner Tätigkeit ist die große Bandbreite an Branchen und Themen. Man lernt ständig Neues und entwickelt sich stetig weiter. Besonders gut gefallen hat mir ein Projekt für ein Telekommunikationsunternehmen, bei dem wir die Aufgabe hatten, den Prozess der Datenübermittlung einzelner Länderorganisationen an den Mutterkonzern zu optimieren – insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. Das fand ich toll, da ich bei der Projektarbeit mein juristisches Fachwissen mit lösungsorientiertem Denken verbinden konnte. Außerdem war das internationale Arbeiten spannend: Die einzelnen Tochterunternehmen waren in ganz Europa verstreut und in jedem Land gab es andere Herausforderungen zu bewältigen.

In der Beratung gilt es, lösungsorientiert zu denken und zu handeln sowie Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Aktuell befasse ich mich mit einer ganz anderen Aufgabe: Ich bin für das Projekt JOBLINGE tätig, eine gemeinnützige Initiative von BCG und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG. Ziel ist es, geringqualifizierten und sozial benachteiligten Jugendlichen einen nachhaltigen Anschluss an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In einem rund sechsmonatigen praxisnahen Programm bereiten sich die Jugendlichen auf ihren Start ins Berufsleben vor. Sie werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt, trainieren wichtige soziale und fachliche Kompetenzen und lernen in Praktika beruflichen Alltag kennen. Dabei werden sie individuell begleitet und gefördert. Um das alles zu ermöglichen, bündelt JOBLINGE das Engagement unterschiedlichster Akteure und Institutionen aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Wir wollen die Initiative bundesweit aufbauen und benötigen dafür rechtliche Strukturen, die den Standorten eine maximale Unterstützung gewährleisten. Die Erstellung dieser Strukturen ist derzeit meine Hauptaufgabe. Ich kümmere mich aber auch um den Aufbau einer Online-Plattform für das Projekt und bin an Fundraising-Konzepten beteiligt. Eine herausfordernde und sehr abwechslungsreiche Aufgabe, bei der ich einmal mehr von meinen im Jurastudium erworbenen Fähigkeiten profitiere.

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Aus der Praxis: Garantenpflicht für den Compliance Officer

Die strafrechtliche Garantenstellung des Compliance Officer von Rainer Brüssow und Dirk Petri Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht · Köln Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2009 in seinem viel beachteten obiter dictum, das große Resonanz, aber auch Verunsicherung zur Folge hatte, erstmalig ausgeführt, dass der Compliance Officer im Unternehmen eine Garantenstellung innehat. Darüber hinaus kann den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der kein Compliance Officer ist, laut der Entscheidung des BGH ebenfalls eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungsvorgänge in seinem Zuständigkeitsbereich zu unterbinden.

Rainer Brüssow

Dirk Petri

Anlass für das obiter dictum war der Fall des Leiters der Innenrevision des Stabsbereichs Gremienbetreuung und gleichzeitig der Rechtsabteilung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts. In ihrem hoheitlichen Bereich war den Berliner Stadtreinigungsbetrieben die Straßenreinigung übertragen worden. Einer der Anstaltsvorstände sorgte dafür, dass Grundstücksanleger infolge eines fehlerhaft berechneten Tarifs überhöhte Entgelte in Höhe von etlichen Millionen Euro zu entrichten hatten. Weil der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Leiter der Innenrevision trotz Kenntnis aller Umstände nichts getan hatte, um dies zu verhindern, wurde er vom Landgericht (LG) wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt. Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos. Nach Ansicht des BGH hatte das LG zu Recht aus der Stellung des Angeklagten als Leiter der Innenrevision eine Garantenstellung hergeleitet. Zwar ergebe sich aus einem Arbeitsverhältnis üblicherweise keine Pflicht, aus dem eigenen Unternehmen kommende Straftaten gegenüber Dritten zu verhindern. Etwas anderes gelte nur für sogenannte Compliance Officers, deren Aufgabe es sei, Rechtsverstöße, insbesondere auch Straftaten zu verhindern, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können. Derartige Beauftragte würde regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB treffen, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies sei die notwendige Kehrseite ihrer gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu unterbinden. Entscheidung mit enormer Tragweite Die Position des Angeklagten war mit der eines Compliance Officer indes nicht vergleichbar. Dass hier dennoch eine Garantenpflicht bestand, begründete der BGH damit, dass der Angeklagte für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig war und die von ihm nicht unterbundenen Tätigkeiten sich gerade auf den hoheitlichen Bereich der Anstalt bezogen. Anders als bei einem auf Gewinnerzielung ausgerichteten privaten Unternehmen sei bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Gesetzesvollzug das Kernstück der Tätigkeit. Damit entfalle im hoheitlichen Bereich die Unterscheidung zwischen

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Aus der Praxis: Garantenpflicht für den Compliance Officer

Unternehmensinteressen und den Interessen außenstehender Dritter. Aus diesem Grund habe die Einstandspflicht des Angeklagten hier auch im Hinblick auf Straftaten gegen Dritte bestanden, sodass er verpflichtet gewesen sei, die Straßenanlieger vor betrügerisch überhöhten Gebühren zu schützen. Er habe hier folglich das betrügerische Handeln des Haupttäters durch eine Unterrichtung des Vorstandsvorsitzenden oder des Aufsichtsrats unterbinden können und müssen. Die Entscheidung ist von enormer praktischer Bedeutung, weil sie grundsätzliche Aussagen zu den Garantenpflichten im Unternehmen im Hinblick auf die Verhinderung von Straftaten gegen Dritte trifft. Bedeutsam ist vor allem, dass der BGH in Privatunternehmen eine solche Garantenstellung wohl nur für den Compliance Officer bejaht, während er den Kreis der Garantenpflichtigen in Anstalten des öffentlichen Rechts wesentlich weiter zieht. Mangels konkreter Ausführungen des Senats zu Inhalt und Grenzen dieser Garantenstellung hat das vorliegende Urteil des BGH zu einer massiven Verunsicherung in sämtlichen Compliance-Abteilungen und in der Beratungspraxis geführt. Allerdings steht übereilten Maßnahmen oder Einschränkungen des Aufgabengebiets des Compliance Officer entgegen, dass damit Haftungsrisiken auf die Geschäftsleitung wiederum gleichsam rückübertragen würden. Jede Einschränkung beziehungsweise angedachte Maßnahme muss daher gerade im Hinblick auf die Auswirkungen betreffend die Unternehmensleitung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wohl überlegt sein. Kompetenzen des Compliance Officer Die Auffassung des BGH, den Compliance Officer treffe die strafbedrohte Verpflichtung, alle aus dem Unternehmen heraus begangenen beziehungsweise mit der Unternehmenstätigkeit zusammenhängenden Straf­taten zu verhindern, geht zu weit. So weist der BGH in seiner Entscheidung bereits selbst darauf hin, dass Straftaten durch Mitarbeiter zu Lasten Dritter nur bei einem Betriebsbezug und bei der Begründung „erheblicher Nachteile“ für das Unternehmen durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust eine Garantenpflicht begründen. Hieraus ist die Folgerung zu ziehen, dass bei der Begehung geringfügiger Straftaten, also bei Bagatellunrecht, zu Lasten Dritter (etwa bei geringfügigen Vermögensdelikten) eine Garantenpflicht nicht begründet werden kann. Werden allerdings Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner geschädigt, dann dürfte die Garantenpflicht begründet sein. Allerdings dürfte auch bei erheblichen oder gar schwerwiegenden Straftaten eine Einschränkung dann erforderlich sein, wenn es sich um eine sogenannte Exzesstat, also um eine Tat bei Gelegenheit und nicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit, handelt.

Nach Ansicht des BGH hatte das LG zu Recht aus der Stellung des Angeklagten als Leiter der Innenrevision eine Garantenstellung hergeleitet.

Die Entscheidung stellt allein auf die freiwillige Übernahme des Schutzes von Rechtsgütern des Unternehmens durch den Compliance Officer ab. Hieraus

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Aus der Praxis: Garantenpflicht für den Compliance Officer

ist zu folgern, dass der BGH den Compliance Officer als Beschützergaranten für Vermögen und Ansehen des Unternehmens kraft freiwilliger Übernahme dieser Position ansieht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Compliance Officer Überwachungsfunktionen übernimmt, da hierdurch allein der Schutz von Rechtsgütern des Unternehmens bezweckt ist. Der BGH leitet hingegen nicht eine umfassende Verpflichtung des Compliance Officer zur Abwehr von nach innen oder aber nach außen gerichteten unternehmensbezogenen Straftaten aus einer Delegation von Pflichten der Geschäftsleitung (§ 14 Abs. 2 StGB), aus der Organisationsgewalt für einen bestimmten Herrschaftsbereich oder aus gefährlichem Vorverhalten (Ingerenz) ab. Den Compliance Officer kann eine Pflicht zur Erfolgsabwendung gemäß § 13 Abs. 1 StGB aber nur dann treffen, wenn ihm dies möglich und zumutbar ist. Grundsätzlich verfügt der Compliance Officer nicht über eine originäre Anordnungs-, Verbots- und Weisungskompetenz. Soweit dem ­Compliance Officer tatsächlich kein Eingriffs- oder Weisungsrecht zusteht, dürfte sich eine Garantenstellung gemäß § 13 Abs. 1 StGB verbunden mit der Pflicht zur Erfolgsabwendung allenfalls auf die dienstvertraglichen Befugnisse und Verpflichtungen beziehen – insbesondere auf seine Pflicht, gegenüber der Geschäftsleitung Bericht zu erstatten. Kommt der Compliance Officer seinem Pflichtenkatalog nach, dann muss bei dessen Erfüllung § 13 Abs. 1 StGB ausscheiden. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie der BGH sich hier zukünftig positionieren wird. ■

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Die Anwaltschaft ist gehalten, sich auf die durch den BGH geäußerte Rechtsauffassung zur Garantenstellung des Compliance Officer einzustellen.

Bedeutung für die Beratungspraxis Es ist zu hinterfragen, wie sich die anwaltliche Beratung nach dieser Entscheidung zu positionieren hat. Die Anwaltschaft ist gehalten, sich auf die durch den BGH „nur“ anlässlich eines obiter dictum geäußerte Rechtsauffassung zur Garantenstellung des Compliance Officer einzustellen. Hieraus folgt, dass zwar die Schwelle für ein vorsätzliches Unterlassungsdelikt erst durch den Compliance Officer im Einzelfall tatsächlich überschritten werden muss – allerdings im Rahmen von § 16 StGB die Tatsachenkenntnis, welche die Strafbarkeit erst begründet, schon ausreichend sein kann, da die konkrete Kenntnis der strafrechtlichen Sanktionsnorm selbst nicht erforderlich ist. Dieser Fallstrick ist insbesondere deswegen problematisch, weil nicht jeder Compliance Officer von Hause aus auch (Straf-)Jurist ist. Solch einem Compliance Officer fehlt damit häufig die Kenntnis, ein bestimmtes Verhalten als strafrechtlich von Bedeutung einzuschätzen. Dies gilt insbesondere für den gesamten Bereich des sogenannten Nebenstrafrechts. So sind im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht die einschlägigen Strafvorschriften nicht etwa in einem Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern finden sich – in mehr als 200 Bundesgesetzen verstreut – sowohl im sogenannten Kernstrafrecht (StGB) als auch im sogenannten Nebenstrafrecht (AO, AktG, AWG, GmbHG, HGB, KrWaffKontrG, WpHG etc.) sowie in internationalen Vereinbarungen (EUBestG, IntBestG etc.).

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Aus der Praxis: Garantenpflicht für den Compliance Officer

Die Beratungspraxis sollte daher ein Augenmerk darauf haben, dass die durch den BGH begründete Garantenstellung des Compliance Officer anlässlich seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen eindeutig gefasst wird. Denn es sollte auch im Interesse des Unternehmens sein, die strafrechtlichen Risiken für alle Unternehmensangehörigen zu minimieren. Es sollten klare und eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit getroffen werden, da sowohl der Geschäftsleitung als auch dem Compliance Officer erhebliche strafrechtliche Risiken bezüglich im Unternehmen begangener Straftaten drohen. Genaue Festlegung der Zuständigkeiten Compliance Officers werden verstärkt eingesetzt, um Rechtspflichten in Rechtsgebieten wie dem Kartellrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Wertpapierrecht etc. zu kontrollieren – Rechtsgebieten also, die in der Vergangenheit für produzierende Unternehmen nur eine geringe Bedeutung hatten. So wird häufig die Bedeutung der Vorschrift des § 153 AO in der Praxis unterschätzt. Denn jedes nachträgliche Erkennen einer Unrichtigkeit einer Steuererklärung löst eine Anzeige- und Berichtigungspflicht aus. Wesentlich intensiver hatte sich das produzierende Gewerbe in der Vergangenheit mit den typischen Fragen der Produkthaftung befasst. So liegen die Ursprünge der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung mit dem sogenannten Lederspray-Fall im Bereich der Produkthaftung. Im Hinblick auf die gänzlich unterschiedlichen Materien, die im Einzelfall nur von Spezialisten und in toto nicht nur durch einen Compliance-Beauftragten beurteilt und entschieden werden können, sollte auch hier strikt auf eine genaue Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geachtet werden.

Nach Auffassung der Verfasser ist eine allgemeine und umfassende Garantenpflicht des Compliance Officer für betriebsbezogene Straftaten abzulehnen.

Es müssen aber auch die tatsächlichen Kompetenzen des Compliance Officer eindeutig festgelegt werden. Dabei sollte insbesondere konkret festgehalten werden, wie ein Compliance Officer auf einen durch ihn festgestellten Rechtsverstoß zu reagieren hat. Hierfür sollte eine abschließende Regelung dergestalt gefunden werden, dass klar definiert wird, welchen Organen beziehungsweise welcher Person Rechtsverstöße mitzuteilen sind, damit so die Reichweite der Berichtspflicht feststeht. Kommt es tatsächlich zu einem Rechtsverstoß oder gibt es entsprechende Anhaltspunkte, sodass interne Ermittlungen im Unternehmen einzuleiten sind, dann muss im Rahmen einer detaillierten Dokumentation festgehalten werden, welche Schritte eingeleitet wurden, um den Rechtsverstoß aufzudecken. Weiter ist zu dokumentieren, wie solche Rechtsverstöße zukünftig zu verhindern sind. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf das Unterlassen oder Absehen von möglicherweise in Betracht kommenden Maßnahmen zu legen. Hier sollte in jedem Fall auch dokumentiert werden, warum bestimmte Schritte nicht eingeleitet wurden, damit so der Vorwurf einer möglichen pflichtwidrigen Unterlassung negiert werden kann.

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»If you think education is expensive, try ignorance.« Derek Bok (Präsident der Harvard Universität)

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Aus der Praxis: Garantenpflicht für den Compliance Officer

Einzelfallbetrachtung erforderlich Nach der Auffassung der Verfasser ist eine allgemeine und umfassende Garantenpflicht des Compliance Officer für betriebsbezogene Straftaten abzulehnen. Es ist immer eine Betrachtung im Einzelfall unter Berücksichtigung der maßgeblichen Stellenbeschreibung erforderlich. Es ist anzunehmen, dass regelmäßig der Vorwurf, den Garantenpflichten nicht genügt zu haben, ins Leere gehen dürfte, da die Berichtspflichten gegenüber dem Vorgesetzten erfüllt worden sind. Es besteht nichtsdestotrotz die Gefahr, dass nach der Entscheidung des BGH die strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officer häufiger als bisher in den Fokus geraten wird. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der BGH zwar eine Strafbarkeit des Compliance Officer wegen der Verletzung der Garantenstellung zur Vermeidung beziehungsweise Verhinderung von Straftaten postuliert, aber – da in einem obiter dictum aufgestellt – nicht weiter begründet hat. Die Beratung im Bereich Compliance ist längst zum anwaltlichen Beratungsgeschäft geworden. Auch sind es nicht mehr nur börsennotierte Unternehmen, sondern zunehmend ebenso mittelständische beziehungsweise Familienunternehmen, die vor allem auch in ihrem internationalen Geschäft eine nachhaltige juristische Beratung für eine funktionierende ComplianceStruktur benötigen. Die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und ihrer jeweils aktuellen Entwicklung ist dafür genauso unumgänglich wie die Auseinandersetzung mit den vielfältigen Stimmen in der Literatur. Eine Compliance-Struktur im Unternehmen ist ein Organismus, der nicht sich selbst überlassen werden darf und daher immer einer verantwortungsvollen Betreuung bedarf.

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Aus der Praxis: Finanzierungsform Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe und Rechtsanwalt Tobias Nagel Heuking Kühn Lüer Wojtek · Köln Häufig benötigen Unternehmen Kapital von außen, etwa um das Wachstum des laufenden Geschäftsbetriebs oder eine Übernahme zu finanzieren. Eine Finanzierungsform ist die Aufnahme von Eigenkapital über eine Kapitalerhöhung. Aktiengesellschaften stehen für eine reine Kapitalerhöhung zwei verschiedene Wege zur Verfügung: die reguläre Kapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Besonders die genehmigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Praxis häufig verwendet. Deshalb erscheint es interessant, die Voraussetzungen und den Ablauf einer solchen Kapitalerhöhung bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft einmal näher zu betrachten.

Dr. Thorsten Kuthe

Tobias Nagel

Als börsennotierte Gesellschaft gelten im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dabei solche, deren Aktien zum Handel in einem organisierten Markt zugelassen sind. An der Frankfurter Wertpapierbörse ist dies der regulierte Markt mit den beiden Segmenten General Standard und Prime Standard. Eine solche Kapitalerhöhung ist aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen sehr komplex, weshalb die Gesellschaft hierbei üblicherweise auf die Beratungsleistung einer im Aktienrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei angewiesen ist. Voraussetzung und Ausgestaltung Die genehmigte Kapitalerhöhung gemäß §§ 202 ff. AktG stellt für die Gesellschaft eine flexible und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit der Kapitalbeschaffung dar. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Hauptversammlung, durch den der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im ­Vorhinein ermächtigt wird, das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen, ohne später noch einmal die Hauptversammlung befragen zu müssen. Die Ermächtigung darf höchstens für eine Dauer von fünf Jahren erteilt werden und die Haupteinschränkung ist, dass sie höchstens ein Volumen von 50 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung der Beschlussfassung der Hauptversammlung ins Handelsregister vorsehen darf. Insbesondere bei Gesellschaften mit einem relativ geringen Grundkapital sind einer genehmigten Kapitalerhöhung klare Grenzen in Bezug auf die Höhe gesetzt. Im Zentrum der konkreten Ausgestaltung der Kapitalerhöhung steht häufig die Entscheidung über das Bezugsrecht der Aktionäre, also das Recht auf proportionale Teilnahme an der Kapitalerhöhung, das jedem Aktionär gemäß § 186 Abs. 1 Satz 1 AktG als Ausdruck des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots der Aktionäre gemäß § 53a AktG zusteht. Unter eingeschränkten ­Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen. Bezugspreis, Bezugsverhältnis, Prospektpflicht Vor einer Kapitalerhöhung sind zunächst der Bezugspreis sowie der Umfang

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Aus der Praxis: Finanzierungsform Kapitalerhöhung

der Kapitalmaßnahmen zu erörtern. Der Bezugspreis ist der Preis je Aktie, den Vorstand und Aufsichtsrat festlegen. Die absolute Untergrenze des Ausgabebetrags liegt gemäß § 9 Abs. 1 AktG beim Nennbetrag der Aktie, in vielen Fällen also bei 1 Euro. Darüber hinaus ist das Bezugsverhältnis zu ermitteln, also zu berechnen, wie viele alte Aktien ein Aktionär halten muss, um Anspruch auf eine neue Aktie zu haben. Wenn vor der Kapitalerhöhung das Grundkapital beispielsweise in zehn Millionen Aktien aufgeteilt ist und um zwei Millionen Aktien erhöht werden soll, beträgt das Bezugsrechtsverhältnis 5:1, das heißt, dass ein Aktionär mit fünf alten Aktien Anspruch auf eine neue Aktie hat. In der Praxis bestehen zumeist nicht derart glatte Zahlenverhältnisse, sodass die Gesellschaft hier Unterstützung durch den beratenden Rechtsanwalt benötigt, um eine Lösung zu finden, die einerseits die gesetzlichen Vorgaben einhält, andererseits aber auch praktikabel ist. So kann es zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses erforderlich sein, dass das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen wird, soweit dies in der Ermächtigung vorgesehen ist, oder dass Altaktionäre auf Bezugsrechte verzichten.

Die genehmigte Kapitalerhöhung gemäß §§ 202 ff. AktG stellt für die Gesellschaft eine flexible Möglichkeit der Kapitalbeschaffung dar.

Schließlich – wobei dies chronologisch zu den an erster Stelle zu prüfenden Fragen gehört – ist zu klären, ob die Kapitalerhöhung einen Wertpapierprospekt erfordert. Dies ist gemäß § 1 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) dann der Fall, wenn die neuen Aktien öffentlich angeboten oder zum Handel im regulierten Markt zugelassen werden sollen. Es besteht jedoch eine Reihe von Ausnahmen, unter denen die Prospektpflicht entfällt, insbesondere bei kleineren Kapitalerhöhungen. Soweit jedoch ein Prospekt für die Kapitalerhöhung veröffentlicht werden muss, ändert dies den gesamten Ablauf und Aufwand grundlegend, da die Prospekterstellung inklusive Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) selbst im günstigsten Fall zwei bis drei Monate dauert und nicht unerhebliche Kosten verursacht. Durchführung der Kapitalerhöhung Nachdem die Gesellschaft die Einzelheiten der Kapitalerhöhung mit Unterstützung der beratenden Anwälte festgelegt hat, beginnt die heiße Phase der Kapitalerhöhung, die im Falle einer Bezugsrechtskapitalerhöhung aus den folgenden Stufen besteht: Erstellung der notwendigen Dokumentation (Beschlussvorlagen, Bezugsangebot, Zeichnungsschein etc.), Beschlussfassungen durch Vorstand und Aufsichtsrat, Veröffentlichung des Bezugsangebots, Ausübung des Bezugsrechts sowie Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Dem Vorstandsbeschluss über die Durchführung der Kapitalerhöhung kommt große Bedeutung zu, da es ihm üblicherweise von der Hauptversammlung überlassen wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Kapitalerhöhung und die Einzelheiten ihrer Durchführung festzulegen. Daher ist es entscheidend, dass alle vorher dargestellten Erörterungen im Vorstandsbe-

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Aus der Praxis: Finanzierungsform Kapitalerhöhung

schluss festgelegt werden, weshalb es die Aufgabe des beratenden Rechtsanwalts ist, die hierfür erforderlichen Entwürfe vorzubereiten. Im Falle einer Bezugsrechtskapitalerhöhung kann grundsätzlich zunächst nur der Beschluss über eine „Bis-zu-Kapitalerhöhung“ gefasst werden, also bis zu einem bestimmten Betrag, da im Vorhinein nicht feststeht, wie viele Aktien gezeichnet werden. Dadurch ist am Ende der Zeichnungsmöglichkeit der Kapitalerhöhung ein weiterer Beschluss erforderlich, in dem die genaue Anzahl der Aktien festgelegt wird, um die die Erhöhung durchgeführt wird. Besondere Bedeutung kommt hierbei auch dem Bezugsangebot zu, das im Falle eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zusammen mit der eingeschalteten Bank erstellt wird, die als Mittler die technische Abwicklung übernimmt und die Aktien in einer Zwischenstufe erwirbt. Das Bezugsangebot informiert die Aktionäre und enthält alle wichtigen Angaben zu der Kapitalerhöhung. Die Kapitalerhöhung stellt fast immer eine ad-hoc-pflichtige Tatsache dar, die gemäß § 15 Abs. 1 WpHG regelmäßig direkt im Anschluss an den Vorstandsbeschluss zu veröffentlichen ist. Das kann unter Umständen auch gemäß § 15 Abs. 3 WpHG aufgeschoben werden, bis der Aufsichtsrat zugestimmt hat. ■

Im Zentrum der konkreten Ausgestaltung einer Kapitalerhöhung steht häufig die Entscheidung über das Bezugsrecht der Aktionäre.

Ausübung des Bezugsrechts Nach Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger beginnt die Bezugsfrist. Diese dauert mindestens 14 Tage, innerhalb derer die Aktionäre über ihre Depotbanken der begleitenden Bank die Ausübung ihres Bezugsrechts mitteilen und den gesamten Bezugspreis bezahlen müssen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist kann sich herausstellen, dass ein Teil der Altaktionäre keine neuen Aktien gezeichnet haben. Für den Fall kann im Bezugsangebot vorgesehen werden, dass die Aktionäre ein Überbezugsrecht anmelden dürfen, also Aktien zeichnen dürfen, die von anderen Aktionären nicht bezogen wurden, oder dass die Gesellschaft eine Privatplatzierung durchführen kann. Dies kann oft einen bedeutenden Teil der Durchführung der Kapitalerhöhung darstellen, der bereits im Vorfeld erörtert werden sollte. Denn eine Privatplatzierung, und damit im Ergebnis die gesamte Kapitalerhöhung, kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn bereits vorher geklärt ist, welche Alt­ aktionäre oder außenstehenden Investoren hierzu bereit sind. Abschluss der Kapitalerhöhung Nachdem die neuen Aktien von den Aktionären und gegebenenfalls von weiteren Investoren gezeichnet wurden, erfolgt als letzter Schritt die Anmeldung der Kapitalerhöhung zur Eintragung im Handelsregister. Hierzu ist ein entsprechendes anwaltlich vorbereitetes Anmeldeschreiben mit diversen Anlagen erforderlich, das die Einzelheiten der Kapitalerhöhung darstellt. Neben den Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats gehört hierzu eine Bankbescheinigung, dass die von den Aktionären auf die neuen Aktien geleisteten Einlagen endgültig zur freien Verfügung des Vorstands der Gesellschaft

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Aus der Praxis: Finanzierungsform Kapitalerhöhung

stehen. Der zuständige Richter des Handelsregisters prüft die eingereichten Unterlagen sehr genau, bevor die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister ist sie durchgeführt. Anschließend werden die neuen Aktien dann gemäß den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft verbrieft und auf den Depotkonten der Aktionäre eingebucht sowie zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten Neben einer Barkapitalerhöhung besteht auch die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen durchzuführen. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn ein Investor beabsichtigt, eine bestimmte Sache wie ein Grundstück oder Anteile an einer anderen Gesellschaft an unsere AG zu „verkaufen“ und als Kaufpreis Aktien statt Bargeld akzeptiert. Bei einer Sachkapitalerhöhung muss ein Wirtschaftsprüfer die Werthaltigkeit der einzubringenden Sache bestätigen, was den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Kapitalerhöhung steigert.

Nachdem die Gesellschaft die Einzelheiten mit Unterstützung der beratenden Anwälte festgelegt hat, beginnt die heiße Phase der Kapitalerhöhung.

Für den Fall, dass sich erwartungsgemäß nur wenige Altaktionäre an der Kapitalerhöhung beteiligen und außerdem die Erhöhung innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden soll, erweist sich eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht wegen der Kosten und der Zeitdauer als nachteilig. Daher ist es unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits in der Ermächtigung der Hauptversammlung vorgesehen sein müssen, möglich, das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre auszuschließen. Dies setzt gemäß der Rechtsprechung voraus, dass es eine sachliche Rechtfertigung für den Bezugsrechtsausschluss gibt, dieser also im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Grundsätzlich kann der Ausschluss bei Kapitalerhöhungen gerechtfertigt sein, die zum Beispiel dem Zwecke von Unternehmenserwerben, der Bedienung von Aktienoptionen oder dem Ausgleich von Spitzenbeträgen dienen. Hier ist also eine vertiefte anwaltliche Prüfung notwendig. Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall, bei dem ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist, ist die „10-Prozent-Kapitalerhöhung“ gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Dabei muss es sich um eine Barkapitalerhöhung handeln, die höchstens zehn Prozent des Grundkapitals beträgt. Der Ausgabebetrag darf den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreiten. Dabei ist auf einen Durchschnittsbörsenkurs, etwa den Eröffnungskurs der letzten fünf Tage vor dem Vorstandsbeschluss über die Durchführung der Kapitalerhöhung, abzustellen, den der Ausgabebetrag höchstens um drei bis fünf Prozent unterschreiten darf. Hierdurch soll die Benachteiligung der Altaktionäre, deren Bezugsrecht ausgeschlossen ist, in Grenzen gehalten werden, da der oder die neuen Aktionäre zumindest einen reellen Preis für die neuen Ak­tien zahlen müssen. Der Nachteil der „10-Prozent-Kapitalerhöhung“ besteht natürlich darin, dass je nach Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft nur in einem relativ geringen Umfang Barmittel aufgenommen werden können.

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Aus der Praxis: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Steigende Relevanz: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren von Dr. Hellen Schilling Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht · Frankfurt am Main Vermögensabschöpfung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zwar sind die entsprechenden Vorschriften keineswegs neu – ihr praktisches Gewicht aber war lange Zeit eher gering. Dies hat sich grundlegend geändert: In den letzten Jahren haben die materiellen Rechtsfolgen, insbesondere aber die prozessualen Sicherungsinstrumente eine kaum zu überschätzende Tragweite erlangt. Vermögensabschöpfung steht als Oberbegriff für materiellrechtliche Rechtsfolgen nach §§ 73 ff. StGB (Einziehung und Verfall), für prozessuale Maßnahmen nach §§ 111b ff. StPO zur vorläufigen Sicherung dieser Rechtsfolgen (Beschlagnahme/dingliche Arreste) mit entsprechenden Finanzermittlungen sowie für Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, also staatliche Sicherungsmaßnahmen zur Unterstützung von Verletzten einer Straftat bei der Anspruchsdurchsetzung. Unter der Prämisse „Verbrechen soll sich nicht lohnen“ ist Vermögensabschöpfung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zunehmend zu einem festen Bestandteil des Strafprozesses geworden, Finanzermittlungen mit entsprechenden Anordnungen zu prozessualen Standardmaßnahmen. In den Ermittlungsbehörden wurden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, spezielle Fachdienststellen und Ermittlungseinheiten bei Staatsanwaltschaften, Landes- und Zollkriminalämtern sowie untergeordneten Polizeibehörden geschaffen und die Personalstrukturen in den Behörden entsprechend angepasst. Staatsanwälte und Polizeibeamte werden zu sogenannten Finanz­ ermittlern und zum Teil von sonstiger Ermittlungsarbeit freigestellt. Durch das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten“ (Gesetz vom 24.10.2006, BGBl I, 2350) sollte insbesondere der Opferschutz verbessert werden. Mit dem sogenannten Auffangrechtserwerb sollte verhindert werden, dass illegal erlangte Vermögenswerte wieder an den Täter zurückfallen, wenn der Verfall allein wegen des Bestehens von Verletzten-Ansprüchen ausgeschlossen ist (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB). Werden solche Ansprüche nicht innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft geltend gemacht, geht das Eigentum an den gesicherten Vermögenswerten nunmehr, wie beim Verfall, auf den Staat über (§ 111i StPO). Der Erfolg dieser Maßnahmen scheint messbar: In Lageberichten und Presseerklärungen überbieten Innenministerien, Landes- und Zollkriminalämter sowie Polizeipräsidien einander mit abgeschöpften Millionenbeträgen. Dies allerdings ohne den Hinweis, dass es sich dabei nur um vorläufig sichergestellte Vermögenswerte handelt, und ohne die später möglicherweise rechtskräftig für verfallen erklärten Beträge auszuweisen. Insofern dürfte ein ganz erhebliches Delta bestehen.

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Aus der Praxis: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Empfindliche Konsequenz Für Betroffene – und darunter fallen nicht nur Beschuldigte, sondern unter Umständen auch tatunbeteiligte natürliche oder juristische Personen (im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB), die für eine oder aus einer Straftat etwas erlangt haben (könnten) – ist diese Entwicklung mit empfindlichen Konsequenzen und zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden. Regelmäßig sieht sich ein Betroffener bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens einer Situation ausgesetzt, in der er plötzlich keinerlei Zugriff auf finanzielle Ressourcen mehr hat – unabhängig davon, ob entsprechende Vermögenswerte legal oder illegal erlangt wurden. Denn auf Grundlage eines dinglichen Arrests können Vermögenswerte bereits dann durch Pfändung beziehungsweise bei Immobilien durch Sicherungs­ hypotheken gesichert werden, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass die Voraussetzungen eines Verfalls vorliegen: wenn also der einfache Tatverdacht besteht, dass „für“ eine oder „aus“ einer Straftat „etwas erlangt“ wurde, wobei das „erlangte Etwas“ seit einer Gesetzesänderung im Jahr 1998 nach dem sogenannten Bruttoprinzip zu bestimmen ist.

Vermögensabschöpfung ist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zu einem festen Bestandteil des Strafprozesses geworden.

Danach sind Aufwendungen, etwa der Kaufpreis für Aktien, die sodann unter Verstoß gegen insiderrechtliche Vorschriften veräußert werden, nicht mehr abzugsfähig. Dem Verfall unterliegt also, betriebswirtschaftlich ausgedrückt, nicht nur der Gewinn, sondern der gesamte Umsatz eines strafbaren Geschäfts. In dieser Höhe kann der dingliche Arrest angeordnet und aufgrund eines einfachen Tatverdachts bis zu zwölf Monate aufrechterhalten werden. Erst dann verlangt das Gesetz einen „dringenden Tatverdacht“, dessen Voraussetzungen jedoch, wie die praktische Erfahrung zeigt, regelmäßig nicht von Amts wegen, sondern erst auf entsprechendes (anwaltliches) Betreiben überprüft werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung, die der Beschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für sich in Anspruch nehmen kann, ist diese Situation durchaus problematisch. Nicht selten haben die prozessualen Maßnahmen, die nach dem Gesetz nur eine vorläufige Berechtigung haben, praktisch durchaus endgültigen und existenzvernichtenden Charakter. Forderungen und Verbindlichkeiten können – mit entsprechenden Folgewirkungen wie Kündigungen oder Vertragsstrafen – nicht mehr bedient werden, regelmäßig unterliegen auch zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit dringend benötigte Gegenstände und Betriebsmittel wie Fahrzeuge oder Maschinen der Pfändung. Nicht selten kann selbst der eigene und familiäre Lebensunterhalt ohne Unterstützung Dritter nicht mehr bestritten werden. Besonders bedenklich ist, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten beschränkt sind und Rechte des Betroffenen nach der Strafprozessordnung sogar noch hinter zivilprozessualen Schuldnerschutzvorschriften zurückbleiben.

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Aus der Praxis: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Beratung und Verteidigung von Arrestbetroffenen In dieser Situation ist schnelles und engagiertes anwaltliches Handeln gefragt, wobei eine effektive Verteidigung nicht nur das Verständnis der komplexen gesetzlichen Konzeption der §§ 73 ff. StGB und §§ 111b ff. StPO voraussetzt, sondern insbesondere auch Kenntnis der umfangreichen Kasuistik. In den letzten zehn Jahren hat sich im Bereich der Vermögensabschöpfung eine Art case law entwickelt: Die Voraussetzungen der materiell- und prozessrechtlichen Rechtsfolgen lassen sich – auch dies ist rechtsstaatlich bedenklich – nur noch ansatzweise aus dem Gesetz ablesen. ■

Für Betroffene ist diese Entwicklung mit empfindlichen Konsequenzen und zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden.

In bemerkenswerter Häufigkeit hatte das Bundesverfassungsgericht Veranlassung, notwendige rechtsstaatliche Grenzen insbesondere für die Anordnung und Aufrechterhaltung dinglicher Arreste zu markieren. Das Gericht hat es nicht dabei belassen, vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips die Eingriffsintensität und die Vorläufigkeit dieser Maßnahmen zu betonen, sondern aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben konkrete verfahrensrechtliche Anforderungen abgeleitet und die Eingriffsvoraussetzungen in begrüßenswerter Klarheit konkretisiert (vgl. insbesondere Beschluss vom 14.6.2004 – 2 BvR 1136/03, WM 2004, 1378; Beschluss vom 19.1.2006 – 2 BvR 1075/05, StraFo 1006, 165; Beschluss vom 29.5.2006 – 2 BvR 820/06, StV 2006, 449). Im Rahmen der Beratung bzw. Verteidigung von Arrestbetroffenen müssen diese Maßgaben gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten, bezogen auf den konkreten Fall, immer wieder hervorgehoben werden. Nur so lässt sich verhindern, dass der Mandant vor jeder gerichtlichen Schuldfeststellung Belastungen ausgesetzt ist, die jedenfalls subjektiv durchaus Strafcharakter haben. Anwaltliche Vertretung von Verletzen Ein weiteres anwaltliches Betätigungsfeld ist die Vertretung von Geschädigten einer Straftat im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe. Auch in diesem Bereich sind die gesetzlichen Regelungen (siehe insbesondere §§ 111g, 111h, 111i StPO) derart komplex, dass der Verletzte einer Straftat es schwer hat, die gesetzlich vorgesehene staatliche Hilfe ohne anwaltliche Beratung und Begleitung effektiv in Anspruch zu nehmen. Grundlage der Rückgewinnungshilfe sind § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und § 111b Abs. 5 StPO. Die materiellrechtliche Vorschrift bestimmt, dass der Verfall – mit der Rechtsfolge staatlichen Eigentumserwerbs – ausgeschlossen ist, „soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde“. Dies entspricht einerseits der Prämisse, dass sich „Verbrechen nicht lohnen soll“, andererseits soll eine doppelte Inanspruchnahme des Täters vermieden werden. § 111b Abs. 5 StPO bestimmt sinngemäß, dass entsprechende prozessuale Sicherungsmaßnahmen – trotz § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB – wie

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Aus der Praxis: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

zur vorläufigen Sicherung einer späteren Verfallsanordnung im Interesse des Verletzten angeordnet werden können. Der Verletzte, der von der Anordnung prozessualer Sicherungsmaßnahmen entweder durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder durch aufmerksame Lektüre des elektronischen Bundesanzeigers erfährt (§ 111e Abs. 4 StPO), kann dann gleichsam in die staatliche Sicherungsposition eintreten. Voraussetzung hierfür ist zunächst ein zivilrechtlicher Titel gegen den Beschuldigten beziehungsweise Täter, aus dem sich ergibt, dass der Anspruch aus einer konkreten Straftat entstanden ist. Hierfür kommen auch Titel aus einstweiligen Rechtsschutzverfahren, vor allem dingliche Arreste und notarielle Schuldanerkenntnisse in Betracht, deren Abschluss sich für den gegnerischen Beschuldigten unter Strafzumessungsgesichtspunkten anbieten kann. Rasches Handeln geboten Auf Grundlage dieses Titels kann der Verletzte dann ein sogenanntes Zulassungsverfahren vor dem Strafgericht betreiben, das für den Erlass der Sicherungsmaßnahme(n) gegen den Beschuldigten zuständig war. Ein erfolgreicher Zulassungsantrag nach §§ 111g, 111h StPO setzt voraus, dass der Verletzte darlegt und glaubhaft macht, Inhaber eines Anspruchs aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat zu sein. In der Regel wird sich dies, ebenso wie die Verletzteneigenschaft als solche, aus dem vorzulegenden Vollstreckungstitel ergeben. Rechtsfolge der „Zulassung“ ist bei beweglichen Sachen, dass die Schutzposition des Staates gleichsam an den Verletzten abgetreten wird, indem das aufgrund der Pfändung zugunsten des Staates bestehende Verfügungsverbot rückwirkend auch zugunsten des Verletzten besteht. Mit dem Zulassungsbeschluss tritt der Staat als bisheriger Pfandgläubiger im Umfang der titulierten Forderung hinter das Pfandrecht des Verletzten zurück. Bei Immobilien erlangt der Verletzte aufgrund des Zulassungsbeschlusses einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rangrücktritt des Staates bezüglich der Arresthypothek. Bei mehreren Gläubigern gilt in beiden Fällen das Prioritätsprinzip. Daher und angesichts der mit der Dauer ihrer Aufrechterhaltung steigenden Verhältnismäßigkeitsanforderungen an dingliche Arreste ist rasches Handeln geboten.

Eine effektive Verteidigung setzt auch eine Kenntnis der umfangreichen Kasuistik voraus.

Die Praxis zeigt, dass der vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Rückgewinnungshilfe betonte Opferschutz aufgrund der komplizierten Verzahnung von Zivil-, Zivilprozess-, Straf- und Strafprozessrecht vielfach leerzulaufen droht. Für die anwaltliche Beratung empfiehlt sich, möglichst früh Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen, gegebenenfalls auch das Ermittlungsverfahren durch Erstattung einer Strafanzeige selbst zu initiieren. Zu bedenken ist auch, dass nur der anwaltlich vertretene Verletzte unter den Voraussetzungen von § 406e StPO einen Anspruch auf Akteneinsicht hat. Aus der Strafakte werden sich regelmäßig wesentliche Informationen zur Erlangung des zivilrechtlichen Titels ergeben.

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Aus der Praxis: Berufsziel Wirtschaftsanwalt

Der Wirtschaftsanwalt: Beratung zwischen Recht, Steuern und Bilanzen von Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Vehling · MCR – Partner von KSB INTAX Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Notare · Hannover Was macht einen Wirtschaftsanwalt eigentlich aus? Und vor allem, welche Qualifikationen und Kenntnisse muss ein Assessor mitbringen, um in einer Wirtschaftskanzlei erfolgreich tätig werden zu können? Es gibt viele Kanzleien, die sich den Begriff „Wirtschaftskanzlei“ auf die Fahne schreiben. Allen ist gemein, dass sie große Unternehmen zu rechtlichen Fragen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beraten. Das Spektrum dieser Kanzleien reicht von großen internationalen Sozietäten mit einem Rundum-Angebot für den Unternehmer bis hin zu hochspezialisierten Anwaltsboutiquen, die ihre Beratung auf Teilbereiche des Wirtschaftsrechts fokussieren. Sich in diesem Meer von Wirtschaftskanzleien zu orientieren und eine geeignete Kanzlei für sich auszuwählen, fällt jungen Assessoren oft schwer. Sicher ist, dass – neben den Formalqualifikationen – die Spezialisierung eines Wirtschaftsanwalts auf einen kleinen, aber gefragten Teilbereich des Wirtschaftsrechts den Einstieg in eine Kanzlei erleichtert. Denn fachliche Akzeptanz lässt sich am leichtesten erreichen, wenn man ein Rechtsgebiet besser als die Kollegen beherrscht – der erste Schritt, um Vertrauen zu gewinnen. Hierüber sollte sich der angehende Wirtschaftsanwalt schon früh im Klaren sein und den Schwerpunkt seines Studiums und Referendariats darauf ausrichten. Je früher er damit beginnt und je wichtiger das spezielle Rechtsgebiet für Unternehmen ist, desto größer sind die Chancen, später in seinem Wunschberuf und bei seiner Wunschkanzlei tätig zu werden. ■

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Sicher ist: Die Spezialisierung eines Wirtschaftsanwalts auf einen gefragten Teilbereich des Wirtschaftsrechts erleichtert den Einstieg in eine Kanzlei.

Erwartungen an den angehenden Wirtschaftsanwalt Überdurchschnittliche Examensergebnisse in den Staatsexamina sind heutzutage selbstverständlich. Wer die Stellenanzeigen der großen internationalen, aber auch mittelständischen Wirtschaftskanzleien studiert, wird dies bereits festgestellt haben. Auch Auslandsaufenthalte, fließende Englischkenntnisse und ein Doktortitel oder LL.M.-Abschluss sind bei der Bewerbung hilfreich. Denn für den Beruf des Wirtschaftsanwalts werden Menschen gesucht, die fachmethodisch präzise und klare Lösungen bei sehr komplexen Sachverhalten für in der Regel international tätige Unternehmen erarbeiten können. Die Erfüllung dieser Anforderungen macht einen hochqualifizierten Assessor aber noch längst nicht zu einem guten Wirtschaftsanwalt. Mindestens ebenso wichtig wie die rechtsspezifischen Kompetenzen sind steuerliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Daher gibt es immer mehr Rechtsanwälte, die zusätzlich zum juristischen Abschluss ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolvieren oder die Prüfung als Steuerberater ablegen. Natürlich bieten auch verschiedene Fachanwaltschaften die Möglichkeit, Spezialkenntnisse auf diesen Gebieten zu erlangen. Auch die „weichen Faktoren“ spielen eine immer größere Rolle: zum Beispiel auf den Mandanten eingehen, nicht besserwisserisch wirken, Lösungen im Gespräch entwickeln, engagiert bei der Sache sein, in Verhandlungen Durchsetzungskraft zeigen und seinen Standpunkt vertreten. Der Mandant möchte

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Aus der Praxis: Berufsziel Wirtschaftsanwalt

nicht nur gut beraten werden, er möchte auch mit einem guten Gefühl aus den Gesprächen gehen. Dieses Vertrauen muss erst erarbeitet werden! Möchten Sie international arbeiten? Dann sollten Sie ein gewisses Verständnis für fremde Kulturen mitbringen, über ausländische Rechtsordnungen informiert sein und natürlich über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Gute Möglichkeiten, hier Punkte zu sammeln, bietet ein Auslandsstudium oder ein LL.M.-Abschluss, der im Ausland erlangt wird. Was macht den guten Wirtschaftsanwalt aus? Ein guter Wirtschaftsanwalt ist ein wahrer Kämpfer für die unternehmerische Freiheit seines Mandanten. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei komplexen unternehmerischen Aufgaben wie zum Beispiel Umstrukturierungen, Unternehmenstransaktionen, internationalen Projekten oder Gesellschafterstreitigkeiten. Er besitzt ein gutes Gespür für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, volkswirtschaftliche Grundkenntnisse über die verschiedenen Märkte, in denen seine Mandanten zu Hause sind, sowie Kenntnisse über die Besteuerungsgrundlagen von Unternehmen. Er hat ausreichend Verständnis für den unternehmensbezogenen Kontext rechtlicher Fragestellungen, für unternehmerische Entscheidungen und die arbeitsteilige Unternehmensorganisation. Hinzu kommt ein Verständnis für die Auswirkungen von Rechtsgeschäften auf die Vermögens-, Ertragsund Finanzlage des Unternehmens sowie nicht zuletzt für wettbewerbspolitische Zusammenhänge und die Funktionsweise der Finanzmärkte. Er kann sich auf die Mandanten – Menschen in leitender Funktion mit großer unternehmerischer Verantwortung – einstellen, spricht ihre Sprache und kann vor allem zuhören und Verständnis aufbringen für ihre Herausforderungen, ihre besondere Verantwortung und auch ihre menschlichen Schwächen. Der Blick über den Tellerrand Der Wirtschaftsanwalt schaut weit über den Tellerrand der reinen Juristerei hinaus. Denn er versteht seine Arbeit als notwendigen Beitrag für den unternehmerischen Erfolg seines Mandanten, dessen vertrauter Ansprechpartner er wird, um mit ihm gemeinsam zu gewinnen. Ein Wirtschaftsanwalt ist in der Lage, extrem komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, einzuschätzen und verständlich zu erklären. Der Mandant erwartet klare Handlungsanweisungen, keine Litanei von Pro­ blemen. Er erwartet, nicht nur rein juristische Themen zu besprechen, sondern auch die Auswirkung beispielsweise eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs auf die Bilanz zu diskutieren oder erläutert zu bekommen. Er möchte wissen, wie sich eine Transaktion steuerlich auswirkt. Denn ein rechtlich einwandfreier Vertrag kann steuerlich ein echtes Eigentor werden. Der Mandant möchte von seinem Berater vielleicht auch eine Einschätzung über die Chancen und Risiken der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland erhalten – oder eine erste Einschätzung, ob er lieber einen Investor mit ins Boot holt. Es wird deutlich: Wer als Wirtschaftsanwalt keine Bilanz lesen kann, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge nicht versteht oder finanzpolitische

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Der Wirtschaftsanwalt schaut weit über den Tellerrand der reinen Juristerei hinaus. Er ist in der Lage, extrem komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, einzuschätzen und verständlich zu erklären.

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Aus der Praxis: Berufsziel Wirtschaftsanwalt

­ inter­gründe nicht im Blick hat, wird vom Mandanten nicht als AnsprechpartH ner auf Augenhöhe akzeptiert. Natürlich ist der Wirtschaftsanwalt für die angemessene Bearbeitung spezieller Sachverhalte aufgrund der Komplexität rechtlicher Fragestellungen im Unternehmen auch auf das Know-how seiner Kollegen oder Kooperationspartner angewiesen. Er kann in der Regel nicht alles allein bearbeiten, benötigt aber dennoch ein tiefes Grundverständnis für die arbeitsteilig entwickelten Lösungen, um sie mit Blick auf das konkrete unternehmerische Ziel beurteilen und dem Mandanten verständlich erläutern zu können. All diese Kenntnisse muss und kann der angehende Wirtschaftsanwalt nicht schon zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang mitbringen. Viele Kenntnisse werden erst im Laufe der Jahre und on the job erworben. Wer jedoch kein Interesse hat, sich mit dieser Bandbreite an Themen zu befassen, wird als Wirtschaftsanwalt nicht glücklich oder bleibt immer in der zweiten Reihe. ■

Wer nach Abschluss des Referendariats als Wirtschaftsanwalt tätig werden möchte, sollte frühzeitig beginnen, sich mit Markt, Beratungsangebot, Mitarbeitern, Mandanten und Unternehmenskultur von Wirtschaftskanzleien vertraut zu machen.

Plötzlich nicht mehr „nur“ Wirtschaftsanwalt Wer diesen Weg erst einmal gemeistert hat, kann – auch in einer Wirtschaftskanzlei – ganz andere Richtungen einschlagen. So ist man unter Umständen plötzlich übergangsweise als Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft gefordert oder als Finanzvorstand eines internationalen Konzerns, ohne dass die Position in der Wirtschaftskanzlei aufgegeben werden muss. Denn wer Recht, Steuern und Betriebswirtschaft „zusammendenken“ kann, gibt dem Mandanten das Vertrauen, einen guten, zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner zu haben, der ihn auch umfassend bei der Führung seines Unternehmens unterstützen kann. Internationale Großkanzlei oder mittelständische Kanzlei? Ob Sie Ihr Berufsziel Wirtschaftsanwalt nun besser in einer nationalen Boutique, in einer internationalen Großkanzlei oder in einer mittelständischen, multidisziplinär aufgestellten Kanzlei in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erreichen können, ist in erster Linie eine Typfrage. Wollen Sie lieber an großen, gegebenenfalls spektakulären und in den Medien präsenten Projekten – mit einem anfangs relativ geringen Eigenbeitrag – mitwirken? Oder zieht es Sie zu den nicht minder wichtigen Projekten der in der Regel inhabergeführten mittelständischen Mandanten, die eher im außermedialen Bereich ablaufen, für die aber Ihr Beitrag umso größer sein kann? Die Grundanforderungen sind bei beiden Kanzleiformen ähnlich hoch. Der wesentliche Unterschied liegt – neben den sicherlich unterschiedlichen Einstiegsgehältern und der Unternehmenskultur und -organisation – im konkreten Beitrag zur Bearbeitung des Mandats und in den menschlichen Besonderheiten der Mandanten. In einer mittelständischen Kanzlei werden Sie im Regelfall schneller in die unmittelbare Mandatsbearbeitung eingebunden. Sie erhalten früher als in der Großkanzlei Gelegenheit, direkt mit dem Mandanten zu sprechen und nicht „nur“ im Hintergrund zu arbeiten.

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Aus der Praxis: Berufsziel Wirtschaftsanwalt

In den Großkanzleien arbeiten Sie in der Regel für Großunternehmen wie börsennotierte Aktiengesellschaften, die zumeist durch Fremdgeschäftsführer geleitet werden. Mittelständische Kanzleien beraten dagegen eher Unternehmen aus dem Mittelstand, die vielfach inhabergeführt sind. Inhabergeführte Unternehmen „ticken“ anders: Der Geschäftsführer ist zumeist auch (Mit-)Gesellschafter und somit in einem ganz anderen Maße an der Erhaltung und am Wachstum des Unternehmens interessiert als reine Fremdgeschäftsführer. Manche Unternehmen werden bereits in dritter oder vierter Inhabergeneration geleitet. Hier spielen das Familienerbe und der Stolz auf das Erreichte eine große Rolle. Entscheidungen werden weitaus stärker mit sozialen Aspekten wie der Verantwortung für die Mitarbeiter verknüpft. Hier bedarf es eines besonderen Fingerspitzengefühls in der Kommunikation mit dem Mandanten. Auch der Wunsch nach internationalem Engagement sollte nicht den Ausschlag geben, sich für eine Großkanzlei zu entscheiden. Sicherlich werden dort sehr viel regelmäßiger und in größerem Umfang internationale Projekte begleitet. Doch auch mittelständische Unternehmen sind häufig genug in ihrem Segment internationale Marktführer, ohne gleich eine börsennotierte Aktiengesellschaft zu sein. Denn inzwischen machen auch mittelständische Unternehmen nicht selten zwei Drittel ihres Umsatzes im Ausland und haben insoweit Beratungsbedarf. Und zu guter Letzt Wer nach Abschluss des Referendariats als Wirtschaftsanwalt tätig werden möchte, sollte frühzeitig damit beginnen, sich mit dem Markt der Wirtschaftskanzleien, mit ihrem Beratungsangebot, ihren Mitarbeitern, ihren Mandanten, der Unternehmenskultur und der Unternehmensorganisation auseinanderzusetzen. In fast allen juristischen Fakultäten gibt es wirtschaftsrechtliche Spezialveranstaltungen. Alternativ sollte man einige Vorlesungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen besuchen oder zumindest das Grundstudium Wirtschaft parallel zum Grundstudium Jura absolvieren. Ein Auslandsstudium oder Zusatzqualifikationen wie LL.M. oder MBA runden den Bildungsweg ab. Eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Wirtschaftskanzlei während des Referendariats oder promotionsbegleitend kann zudem ein gutes Sprungbrett für eine spätere Festanstellung sein. Auch diejenigen Juristen bzw. Assessoren, bei denen sich der Berufswunsch Wirtschaftsanwalt erst später konkretisiert, sollten sich nicht abschrecken lassen. Die meisten Kanzleien bilden ihre Mitarbeiter in speziellen Fortbildungsveranstaltungen aus und erwarten ohnehin das allseits bekannte und durchgeführte learning on the job – vorausgesetzt, ein betriebswirtschaftliches Grundverständnis oder jedenfalls Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sind vorhanden.

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Aus der Praxis: Due Diligence – Sorgfalt bei der Transaktion

Der Ablauf einer Due Diligence von Rechtsanwalt Dr. Sven Labudda und Rechtsanwalt Jin-Hyuk Jang Mayer Brown LLP · Frankfurt am Main

Der Begriff der Due Diligence stammt aus der US-amerikanischen Transaktionspraxis. Er lässt sich übersetzen mit „gehörige Sorgfalt“ und beschreibt den Sorgfaltsmaßstab, den der Käufer bei einer Transaktion anzuwenden hat.

Dr. Sven Labudda

Jin-Hyuk Jang

Das US-amerikanische Recht sah ursprünglich kein gesetzliches Gewährleistungsrecht vor. Um sich abzusichern, musste sich der Käufer informieren, indem er die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfte, das er erwerben wollte. Diese Prüfung der rechtlichen Verhältnisse bezeichnet man als rechtliche Due Diligence. In Deutschland ist es mittlerweile Marktstandard, eine Due Diligence durchzuführen, obwohl das deutsche Recht Gewährleistungsrechte vorsieht, die allerdings nicht auf die Besonderheiten von Transaktionen zugeschnitten sind, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Rückgabe des Kaufgegenstands. Die Ergebnisse einer Due Diligence dienen dazu, Risiken zu identifizieren, die auch zum Abbruch einer Transaktion führen können – sogenannte Deal Breaker. Zudem geben sie dem Käufer die Möglichkeit, das Zielunternehmen zu bewerten und so einen angemessenen Kaufpreis zu finden. Daneben schlagen sich die Ergebnisse unmittelbar in den Garantien nieder, die der Verkäufer für potenzielle Risiken des Zielunternehmens abgibt. Vorbereitung und Planung Zunächst definieren der Käufer und seine Berater den Umfang und die Art der Due Diligence sowie den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Dabei gibt es insbesondere hinsichtlich des Umfangs Unterschiede. So unterscheidet sich eine vollumfängliche Due Diligence wesentlich von einer sogenannten Red Flag Due Diligence, bei der es lediglich darum geht, bestimmte Dokumente zu sichten und dem Käufer wesentliche Risiken aufzuzeigen. Um innerhalb des knappen Zeitrahmens kompetent verschiedene Rechtsgebiete abdecken zu können, werden Teams für die Durchführung einer Due Diligence zusammengestellt. Dabei deckt jedes Teammitglied ein bestimmtes Rechtsgebiet ab. Ein Rechtsanwalt übernimmt zudem die Organisation des Teams. Er ist zuständig für die Aufteilung der zu sichtenden Dokumente und das Sammeln von Fragen an den Verkäufer. Zudem fügt er die Einzelteile, die die Kollegen im Team für ihren jeweiligen Bereich erstellt haben, zu einem einheitlichen Due-Diligence-Bericht zusammen. Arbeit im Datenraum und Berichtserstellung Die Unterlagen über das Zielunternehmen, die der Verkäufer für die Transaktion zusammengestellt hat, werden dem Käufer in einem sogenannten Datenraum zur Verfügung gestellt. Er ist heutzutage zumeist elektronisch und über geschützte Seiten im Internet abrufbar. Besonders sensible Dokumente werden jedoch weiterhin in einem physischen Datenraum zur Verfügung gestellt. Der Verlauf einer Transaktion hängt davon ab, wie groß die Bereitschaft des Verkäufers ist, sein Wissen über das Zielunternehmen mit dem potenziellen Käufer zu teilen. Dabei hat der Verkäufer grundsätzlich kein Interesse daran,

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Aus der Praxis: Due Diligence – Sorgfalt bei der Transaktion

mögliche Risiken zu verschweigen, da der Käufer normalerweise für bekannte Risiken keine Garantien erhält. Sind Risiken aufgrund mangelnder Information nicht einschätzbar, kann das zudem zu Kaufpreisabschlägen führen. Teilweise kann der Käufer die Zusammenstellung des Datenraums über Anforderungslisten mit Dokumenten, die er sehen möchte, beeinflussen. Weitere Informationsquellen für den Käufer sind darüber hinaus Präsentationen des Managements des Zielunternehmens oder Standortbesichtigungen. Rückfragen des Käufers zu den zur Verfügung gestellten Dokumenten und sonstigen Informationen werden üblicherweise in einem Frage-AntwortProzess, dem sogenannten Q&A-Prozess, gesammelt und sukzessive vom Verkäufer beantwortet.

Risiken und Probleme, die bei der Sichtung der im Datenraum enthaltenen Informationen ausgemacht wurden, werden im DueDiligence-Bericht dargestellt.

Im Rahmen einer Due Diligence werden üblicherweise die folgenden ­Bereiche geprüft: 3 Gesellschaftsrecht (Beteiligungsverhältnisse, Corporate Governance, Entstehung und Übertragung von Anteilen an der Zielgesellschaft, Unternehmensverträge) 3 Finanzierung (Darlehen Dritter, Gesellschafterdarlehen, Factoringverträge) 3 Verträge (Kunden- und Lieferantenverträge, Dienstleistungs- und ­Serviceverträge) 3 Grundbesitz (Grundstückseigentum, Mietverträge) 3 Arbeitsrecht (Verträge, kollektives Arbeitsrecht, betriebliche Alters­ vorsorge) 3 Gewerbliche Schutzrechte (Lizenzen, Patente, Know-how-Schutz) 3 IT (IT-Infrastruktur, Soft- und Hardware) 3 Steuern 3 Rechtsstreitigkeiten 3 Versicherungen 3 Öffentliches Recht (unter anderem Umwelt, Genehmigungen) Die Risiken und Probleme, die das Anwaltsteam bei der Sichtung der im Datenraum enthaltenen Informationen ausgemacht hat, werden im DueDiligence-Bericht dargestellt. Er ist die Grundlage für die weiteren Vertragsverhandlungen, da die Ergebnisse häufig Eingang in den Kaufvertrag finden, etwa bei der Absicherung von Risiken durch Garantien. Verantwortungsvolle Tätigkeit Rechtsanwälte im Bereich von Unternehmenstransaktionen sind häufig in eine Due Diligence einbezogen. Allerdings beteiligen sich auch Kollegen aus transaktionsfernen Bereichen, wenn Spezialwissen ihres Fachbereichs benötigt wird. Insgesamt ist die Durchführung einer Due Diligence eine verantwortungsvolle und fordernde, zugleich aber spannende Tätigkeit. Gerade jungen Kollegen bietet sie die Möglichkeit, sich nicht nur mit juristischen Aspekten, sondern auch mit den wirtschaftlichen Hintergründen eines Unternehmens zu beschäftigen.

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Aus der Praxis: Entscheidungen des BAG

Ausgesuchte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts von Jürgen Weder · Fachanwalt für Arbeitsrecht Pflüger Rechtsanwälte GmbH · Frankfurt am Main Immer wieder wecken arbeitsrechtliche Entscheidungen das Interesse der Öffentlichkeit ebenso wie der juristischen Zunft. Ob Kündigungen aufgrund von vermeintlichen Bagatelldelikten oder ein nach monatelanger Arbeits­unfähigkeit rückwirkend beanspruchter Urlaub – die Entscheidungen haben Auswirkungen auf Arbeit­ nehmer und Arbeitgeber und nicht zuletzt auf die Tätigkeit von Rechtsanwälten. Der Fall Emmely: Am 10. Juni 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht über eine Revision in einem Kündigungsschutzverfahren, in der Öffentlichkeit besser bekannt als Fall Emmely (AZ 2 AZR 541/09). Zuvor wurde medienwirksam eine nahezu politische Diskussion über die Frage entfacht, ob wegen eines Werts von 1,30 Euro ein langjähriges Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden darf. Die Debatte wurde im Übrigen vermengt mit anderen Kündigungssachverhalten wie dem berühmten „Maultaschen-Klau“ (ArbG Lörrach 4 Ca 248/09 Urteil vom 16.10.2009) oder dem unerlaubten Aufladen des Privathandys mit vom Arbeitgeber bezahltem Strom. Sogar entsprechende Gesetzesinitiativen wurden ernsthaft diskutiert, um als Reaktion auf vermeintliche Bagatelldelikte den Ausspruch von außerordentlichen Kündigungen gesetzlich untersagen zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht wurde nach Bekanntgabe des Urteilstenors zum Fall Emmely teilweise heftig kritisiert, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Entscheidungsgründe noch gar nicht vorlagen. Eine rechtssichere Beratung sei nunmehr unmöglich, wenn Vermögensdelikte nicht mehr für den Ausspruch außerordentlicher Kündigungen reichen würden, war einer der weniger harschen Vorwürfe an das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Burghard Kreft hat mit der Vorlage seiner Entscheidungsgründe die hitzige Debatte in durchaus souveräner Manier weitestgehend verstummen lassen. Zwar blitzen hier und da immer wieder aufs Neue Meldungen vermeintlicher Bagatellkündigung auf, sie vermögen angesichts der Rechtsprechung des Zweiten Senats aber nunmehr keine neuerliche Diskussion zu entfachen. Kündigung auch bei Schäden von geringem Wert Der Sachverhalt: Die Klägerin war über drei Jahrzehnte bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis verlief ohne Störungen. Dann aber nahm die Klägerin Pfandwertbons im Wert von 1,30 Euro an sich, die sie zuvor weisungsgemäß ins Kassenbüro gelegt hatte. Dort lagerten die Pfandwertbons zehn Tage ohne weitere Beachtung. Die Klägerin löste die nicht abgezeichneten Bons im Rahmen eines Privatkaufs bei der Kassenleiterin und Vorgesetzten ein, woraufhin es zum Ausspruch der Kündigung kam.

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Aus der Praxis: Entscheidungen des BAG

Die Entscheidungsgründe: Das Bundesarbeitsgericht hat die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erklärt. Die beiden Vorinstanzen gaben dem Arbeitgeber recht und erachteten die Kündigungen als gerechtfertigt. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitsnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein können, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bei vorsätzlichen und rechtswidrigen Handlungen gegen das Vermögen des Arbeitgebers vorliegen kann, da der Arbeitnehmer dabei in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt und das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Umfassendes Abwägen im Einzelfall Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat ebenfalls deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Regelungen keine absoluten Kündigungsgründe, etwa Regelbeispiele, kennen. Ob die Handlungen des Arbeitnehmers daher eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen, bedarf einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Interessenabwägung. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts kommt es insbesondere nicht auf die strafrechtliche Relevanz im Einzelnen an, sondern vielmehr auf die durch die Pflichtverletzung erfolgte Störung des Arbeitsverhältnisses.

Vorwurf an das Bundesarbeits­ gericht: Eine rechtssichere Beratung sei unmöglich, wenn Vermögensdelikte nicht mehr für den Ausspruch außer­o rdentlicher Kündigungen reichen würden.

Eine außerordentliche Kündigung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, dass es keine milderen Mittel gibt, um eine künftige Vertragsstörung zu vermeiden. Als mildere Mittel sind daher immer die Abmahnung oder die ordentliche Kündigung in Betracht zu ziehen. Es ist stets zu prüfen, ob nicht durch diese milderen Mittel das Risiko künftiger Vertragsstörungen vermieden werden kann. Konkrete Begründung: Der Zweite Senat wertete das langjährige störungsfrei verlaufene Arbeitsverhältnis und damit einhergehende Maß an Vertrauen höher als den berechtigten Wunsch des Arbeitgebers, nur Mitarbeiter ohne Fehl und Tadel beschäftigen zu müssen. Durch den einmaligen Verstoß von Emmely sei das Vertrauen nicht vollständig und unwiederbringlich zerstört. Das Verhalten der Klägerin wäre steuerbar gewesen und bei Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung wäre in Zukunft nicht noch einmal mit einem vergleichbaren Fehlverhalten zu rechnen gewesen. Keine generelle Praxisanleitung Praxisfolgen: Nüchtern hat das Bundesarbeitsgericht im Einzelfall seine Interessenabwägung vorgenommen. Das macht es für die Praxis nicht einfacher, da man stets abwägen muss, ob das erworbene Vertrauen im Verhältnis zur

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Aus der Praxis: Entscheidungen des BAG

Beschäftigungsdauer und dem konkreten Verstoß eine Kündigung rechtfertigt. Es bleibt also alles beim Alten. Wo Menschen miteinander arbeiten, kann es kein pauschales Schwarz und Weiß geben. Das Bundesarbeitsgericht muss nur den jeweiligen Fall entscheiden und keine generellen Praxisanleitungen liefern. Mit Spannung wird man daher nun den weiteren Verlauf einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. September 2010 (ArbG Berlin, Urteil vom 29.9.2010 – 1 Ca 5421/10) verfolgen können, da das Arbeitsgericht Berlin seine Entscheidung bereits unter Berücksichtigung des Emmely-Urteils begründet hat. Im entschiedenen Fall hat es die Kündigung eines Kassierers für berechtigt erachtet, da dieser Pfandbons im Wert von 6,06 Euro erstellt und den Barwert an sich genommen hatte, ohne dass ein entsprechender Warenwert dem gegenüberstand. ■

Wo Menschen m ­ iteinander arbeiten, kann es kein ­p auschales Schwarz und Weiß geben. Das Bundesarbeitsgericht muss nur den jeweiligen Fall entscheiden und keine generellen Praxisanleitungen liefern.

Neue Spielregeln im Urlaubsrecht Das Thema Urlaub ist immer wieder Anlass für innerbetriebliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Häufiger Grund dafür sind die Urlaubsvorstellungen des Arbeitnehmers, die mit vermeintlichen betrieblichen Belangen des Arbeitgebers kollidieren. Das Bundesurlaubsgesetz enthält dabei eine ganze Reihe von Vorschriften, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Die Wartezeit zur Entstehung des vollen Urlaubsanspruchs beträgt sechs Monate (§ 4 BUrlG). Bei der Dauer des Urlaubs treten in der Praxis bereits die ersten Probleme auf. Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das Bundesurlaubsgesetz geht also von der gesetzlichen Konzeption einer Sechs-Arbeits­ tage-Woche aus. Samstage sind Werktage. In den meisten Unternehmen wird aber nur von Montag bis Freitag gearbeitet. Samstag ist kein normaler Werktag. Auf eine Fünf-Tage-Woche bezogen, hat der Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz also nur vier Wochen Urlaub, insgesamt also 20 Werktage. Wenn im Arbeitsvertrag aber die häufige Regelung eines dreißigtä­gigen Urlaubsanspruchs zu finden ist, wird der gesetzliche Urlaubsanspruch um zwei weitere Wochen (bei einer Fünf-Tage-Woche) erweitert. Verfall des Urlaubsanspruchs? Ein elementarer Grundsatz, der dem gesetzlichen Ziel nach Erholung und Regeneration folgt, ist in § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG geregelt. Danach muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Der Jahresurlaubsanspruch soll demnach nicht auf einen späteren Urlaubszeitpunkt aufgeschoben, sondern vollständig im Kalenderjahr aufgebraucht werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft,

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Aus der Praxis: Entscheidungen des BAG

wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG). Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG). Der Arbeitnehmer hat demnach einen auf das Kalenderjahr befristeten Urlaubsanspruch. Nach Ablauf des Kalenderjahres verfällt der Urlaub. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat Urlaub beantragt und der Arbeitgeber hat diesen aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt oder der Arbeitnehmer hatte einen persönlichen Grund, etwa eine Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung. Sofern ein Teil des Urlaubsanspruchs übertragen wurde, verfällt auch dieser, wenn er nicht bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres gewährt und genommen wurde. Neue Rechtsprechung, veränderte Praxis Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2009 (BAG, Urteil vom 24.3.2009 – 9 AZR 983/07) seine langjährige Rechtsprechung zum Verfall des Urlaubsanspruchs strikt nach den Regelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG aufgegeben. Bei fehlender Möglichkeit der Inanspruchnahme des Urlaubs wegen anhaltender Arbeitsunfähigkeit bleibt der Urlaubsanspruch nun bestehen, wächst gegebenenfalls sogar weiter an. Bei der Entscheidung berücksichtigte das Gericht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes durch die Entscheidungen vom 20. Januar 2009 in Sachen „Schultz-Hoff“ (C 350/06) und „Stringer“ (520/06). Im entschiedenen Fall war die seit August 2005 beschäftigte Klägerin von Mitte 2006 bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Sie machte die Abgeltung der Urlaubsansprüche für die Jahre 2005 und 2006 geltend und bekam Recht.

Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts werden sich Arbeitgeber schneller zum Ausspruch krankheitsbedingter Kündigungen entschließen, um potenzielle Zusatzkosten wegen Urlaubsansprüchen erst gar nicht entstehen zu lassen.

Praxisfolgen: Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts werden sich Arbeitgeber nunmehr schneller zum Ausspruch krankheitsbedingter Kündigungen entschließen, um potenzielle Zusatzkosten wegen Urlaubsansprüchen erst gar nicht entstehen zu lassen. Mitarbeiter, die bereits aus dem Entgeltfortzahlungszeitraum wegen lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit hinausgewachsen sind, waren in aller Regel keine finanzielle Belastung für den Arbeitgeber. Derzeit stehen noch Folgeprobleme im Rahmen von Revisionen beim Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung an. Dabei muss das Bundesarbeitsgericht klären, ob seine Rechtsprechung auch für die Fälle anzuwenden ist, bei denen der Urlaub nicht wegen Krankheit, sondern aufgrund sonstiger vom Arbeitnehmer nicht zu vertretender Gründe nicht genommen werden konnte, etwa im Fall eines langjährigen Kündigungsschutzverfahrens. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

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Übersicht: Erfahrungsberichte

Erfahrungsberichte Mehr als nur ein Praktikum: das praxis.programm bei Linklaters Tobias Arnold · Student der Rechtswissenschaften Goethe-Universität Frankfurt am Main

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Die kleine Großkanzlei: Anwaltsstation in einer mittelgroßen LLP Stephan Boerner · Doktorand · Frankfurt am Main

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Referendariatsstationen: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet Marcus Cholewa · Ass. iur. · Hannover

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Secondment in New York: Nahe dran an der Finanzkrise RA René Dubois · Noerr LLP

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Besuch des 68. Deutschen Juristentags Thérèse Fiedler · Referendarin · Frankfurt am Main

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Station in einer Wirtschaftssozietät: National und international arbeiten Dr. Martina Geiser · Rechtsreferendarin · Landgericht Köln

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Examen ohne Repetitor: Plädoyer für mehr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten Verena Heerde · Rechtsreferendarin · Landgericht Frankfurt am Main

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Tout est franchisable! David Klein · LL.M.-Student · University of Washington · Seattle

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Praktikum in São Paulo: Den Aufschwung Brasiliens hautnah miterleben Philipp Gnatzy · stud. iur. · Köln / London

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Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank: vielseitig und international Dr. Miriam Silke Nabinger · Rechtsreferendarin · Frankfurt am Main

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Erfahrungen zwischen zwei Welten: Großkanzleien in Deutschland und Luxemburg Corinne Prinz · Arendt & Medernach, Luxemburg

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Berufseinstieg in der Wirtschaftskanzlei: Steile Lernkurve und Spannung Anna Katharina Wolf · Freshfields Bruckhaus Deringer

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LL.M. in den USA: zwei Programme – ein Erfahrungsbericht RA Dr. Adrian Bingel und RA Dr. Lars Markert · Gleiss Lutz

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Referendarausbildung in der Anwaltsstation RAin Dr. Oda Wedemeyer · GSK Stockmann + Kollegen

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Erfahrungsbericht: Praktikum in der globalen Wirtschaftskanzlei

Mehr als nur ein Praktikum: das praxis.programm bei Linklaters von Tobias Arnold Student der Rechtswissenschaften · Goethe-Universität Frankfurt am Main Ein Praktikum ist die Gelegenheit, schon frühzeitig Einblicke in die Arbeitsweise und Struktur einer Kanzlei zu erhalten und aktiv im täglichen Mandatsgeschäft mitzuarbeiten. Im Rahmen des praxis.programms können Studenten die unterschiedlichen Fach- und Funktionsbereiche der globalen Wirtschaftskanzlei Linklaters kennenlernen. Tobias Arnold hat die Chance genutzt. Ich habe Linklaters auf der JURAcon in Frankfurt im Mai 2010 kennengelernt. Dort stellte sich die Kanzlei im Rahmen eines ausführlichen Vortrags vor. So konnte ich einen ersten Überblick über die Sozietät sowie deren Tätigkeitsfelder gewinnen – was mich noch neugieriger auf mein bereits vorher vereinbartes Vorstellungsgespräch im Rahmen dieser Messe machte. Dieses Gespräch führte ich dann mit zwei Anwälten aus den Bereichen Banking und Investment Management. Unser Austausch war sehr angenehm und meine Gesprächspartner haben sich sehr für mich und meinen bisherigen Werdegang interessiert – sowohl für mein Studium als auch den außeruniversitären Bereich. Bereits am Tag nach der Messe hat mir einer der beiden Anwälte – mein späterer Mentor – telefonisch angeboten, am praxis.programm in seinem Bereich teilzunehmen. Ich habe nicht lange überlegt und erwartungsvoll zugesagt. Vorträge und Workshops Das praxis.programm gibt es zweimal pro Jahr an den Standorten Frankfurt und Düsseldorf und es dauert jeweils sechs Wochen. Währenddessen finden drei- bis viermal pro Woche sogenannte Breakfast Lectures statt. In etwa eineinhalb Stunden erhalten die Praktikanten dabei durch Vorträge und Workshops, zum Beispiel zu Themen wie M&A Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Real Estate, Steuerrecht, einen praxisnahen Einblick in das jeweilige Rechtsgebiet. Neben den rein fachlichen Vorträgen gibt es auch Veranstaltungen zu Themen wie LL.M. und weiteren Möglichkeiten während der Juristenausbildung. Auch die Soft Skills kommen nicht zu kurz: Ein Präsentations-Training schult etwa darin, wie man eine erfolgreiche Präsentation gestaltet. Nach den morgendlichen Veranstaltungen werden die Praktikanten in ihrem jeweiligen Fachbereich in die tägliche Mandatsarbeit eingebunden. ■

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Wenn ich mit einer Frage nicht weiterkam, waren mein Mentor und auch die anderen Anwälte immer ansprechbar.

Abwechslungsreiche Aufgaben Ich war in der Investment Management Group (IMG) tätig. Diese Abteilung beschäftigt sich mit der vollständigen Beratung von Investment-Fonds. Das IMG-Team berät von der Strukturierung und der grundlegenden rechtlichen Gestaltung über die Betreuung hinsichtlich aktueller Rechtsfragen bis hin zur steuerrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Begleitung des jeweiligen Fonds. Dabei gibt es oftmals Anknüpfungspunkte zum Bankaufsichtsrecht. Meine Aufgaben waren sehr abwechslungsreich. So recherchierte ich aktuelle Rechtsfragen und erstellte Memos zu bestimmten Themen, die entweder der Information von Mandanten oder auch dem hausinternen Know-how dienten. Ich muss dazu sagen, dass ich vorher keinerlei Berührungspunkte mit

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Erfahrungsbericht: Praktikum in der globalen Wirtschaftskanzlei

dem Investmentrecht hatte. Dies ist auch keine Voraussetzung für eine Teilnahme am praxis.programm. Wichtig ist nur, dass man als Praktikant Interesse für das jeweilige Rechtsgebiet mitbringt. Meine bis dato erworbenen juristischen Kenntnisse reichten zumeist für eine Einordnung der jeweiligen Frage aus, denn vieles ist klassisches Zivilrecht. Wenn ich mit einer Frage nicht weiterkam, waren mein Mentor und auch die anderen Anwälte immer ansprechbar, um den Zusammenhang zu erläutern oder kurz in das rechtliche Problem einzuführen. Dies ermöglichte mir auch einen Einblick in Themen, die man sonst im Studium eher nicht behandelt. Offene Türen Was das praxis.programm so besonders macht: Ich war gemeinsam mit etwa 15 bis 20 anderen Praktikanten tätig, wodurch sehr schnell ein Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen uns entstand. Dies erleichtert den Einstieg in die Welt der Großkanzleien. Zudem hat man einen festen Mentor, der der erste Ansprechpartner sowohl für fachliche als auch für persönliche Belange ist. Außerdem gibt es ein interessantes Rahmenprogramm. Hierdurch konnte ich nicht nur die anderen Praktikanten, sondern auch die Mentoren sowie andere Anwälte und Mitarbeiter auch abseits der Kanzlei etwas besser kennenlernen und interessante Kontakte knüpfen. Besonders gut gefallen hat mir die open door-Politik der Kanzlei. Diese wird nicht nur propagiert, sondern tatsächlich gelebt. Das heißt, dass es fast immer möglich ist, jeden Kollegen anzusprechen, nach einer Hilfestellung zu fragen oder einfach nur um einen weiteren Hinweis zu bitten. Dadurch legt man als Neuling sehr schnell die Scheu ab und fühlt sich nach kurzer Zeit wohl. Auch das konstruktive Feedback war sehr hilfreich. Außerdem schätze ich es, dass der Kontakt zu den Kollegen auch im Anschluss an das Programm gehalten wird. Beispielsweise werde ich als ehemaliger Praktikant zu Alumni-Veranstaltungen eingeladen, zum Beispiel Vorträgen aus dem Referendarprogramm Colleagues of Tomorrow.

Wichtig ist, dass man sich für wirtschaftliche Zusammenhänge interessiert, neugierig und offen ist.

Fazit: mehr als ein Praktikum Für die Teilnahme am Programm sollte die Zwischenprüfung abgeschlossen sein und man sollte idealerweise auch schon den ein oder anderen großen Schein erworben haben. Ein gewisses Hintergrundwissen im Handels- und Gesellschaftsrecht ist sicherlich in den meisten Bereichen von Vorteil. Grundsätzlich gilt: Je mehr juristische Kenntnisse man selbst mitbringt, desto besser und schneller kann man sich in die Tätigkeiten während des praxis.programms hineindenken – und umso mehr kann man selbst für sich mitnehmen. Außer den klassischen juristischen Fähigkeiten sollte man über gute Englischkenntnisse verfügen, da man einen Großteil der Arbeit auf Englisch erledigt. Zudem ist es wichtig, dass man sich für wirtschaftliche Zusammenhänge interessiert, neugierig und offen ist. Hierdurch kann man sich leichter in die teils komplexen und manchmal für Studenten völlig fremden Sachverhalte hineinversetzen. Insgesamt kann ich jedem nur empfehlen, am praxis.programm teilzunehmen und sich selbst ein Bild zu machen. Es ist eben mehr als nur ein Praktikum.

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Erfahrungsbericht: Die mittelgroße Kanzlei – Recherche und Fallbearbeitung

Die kleine Großkanzlei: Anwaltsstation in einer mittelgroßen LLP von Ass. iur. Stephan Boerner · Doktorand · Frankfurt am Main

Als Stephan Boerner die Anfrage erhielt, von seiner Anwaltsstation in einer mittelgroßen Kanzlei zu berichten, wusste er im ersten Moment nicht, ob er diese wirklich bei einer mittelgroßen Kanzlei absolviert hatte. Sollte sich „mittelgroß“ auf die Zahl der Anwälte beziehen? Oder auf das Büro oder die Organisationsstruktur? War „mittelgroß“ ein Synonym für „nicht-LLP“? Die Frage nach der Größe der Kanzlei hatte ich mir in dieser Form vor dem Referendariat eigentlich nie gestellt. Ich wusste, dass ich nicht zu einer klassischen mittelständischen Kanzlei wollte – dadurch waren Einzelanwälte und kleine Sozietäten praktisch von vornherein ausgeschlossen. Auch wollte ich kein Familienrecht oder Ähnliches machen, sondern das Referendariat für einen Einblick in die Arbeitsweise einer Wirtschaftskanzlei nutzen. Dabei denkt man natürlich in erster Linie an klassische Großkanzleien. Ob sich die Bezeichnung Großkanzlei in diesem Zusammenhang aber auf die globale Kanzleistruktur mit sämtlichen internationalen Standorten bezieht oder schon für den einzelnen Standort in Deutschland gilt, war mir bis dato nicht bekannt. Die international mit mehr als 500 Anwälten ausgestattete Sozietät Kaye Scholer operiert mit etwa 20 Anwälten im Frankfurter Büro und ist wohl eher als mittelgroße Kanzlei einzustufen. Selbstverständlich hat die Größe Auswirkungen auf die Organisation der Kanzlei und damit auch auf die Station im Referendariat. Ebenso starke Auswirkungen hat aber auch die Herkunft der Kanzlei – eine deutsche mittelgroße, eventuell mittelständisch gewachsene Kanzlei gleicher Größe wird sich deutlich von dem mittelgroßen Büro einer großen amerikanischen LLP unterscheiden. Aber: Die Größe einer Kanzlei ist, wenn überhaupt, nur ein Aspekt, den man in seine Überlegungen bei der Stationswahl einfließen lassen sollte. Examensrelevanz der Anwaltsstation Grundsätzlich habe ich mich im Referendariat frühzeitig um meine Stationen gekümmert. Während der Suche nach einer Anwaltsstation habe ich mich auch bei anderen außer den üblichen und bekannten (Groß-)Kanzleien beworben und kam so schließlich zur mittelgroßen Sozietät Kaye Scholer in Frankfurt. Fachlich war ich im Bereich Litigation, Prozessführung, eingebunden, einem wichtigen Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei. Unter Studenten und Referendaren hält sich recht verbreitet die Einschätzung, dass die fachbezogene und insbesondere transaktionsbezogene Station in einer Wirtschaftskanzlei nicht examensrelevant und daher für die Examensvorbereitung vor den Klausuren eher schädlich sei. Das war auch meine Befürchtung bei der Wahl des Fachbereichs dieser Station. Im Nachhinein, auch nach der vorangegangenen Wahlstation im Transaktionsbereich einer Großkanzlei, muss ich diese Einschätzung etwas einschrän-

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Erfahrungsbericht: Die mittelgroße Kanzlei – Recherche und Fallbearbeitung

ken. Selbstverständlich kostet die Arbeit in einer solchen Kanzlei überdurchschnittlich viel Zeit und wirkt sich auf die Examensvorbereitung aus. Üblicherweise wird von den Referendaren Vollzeittätigkeit erwartet, was in meinem Fall aufgrund von AGs und Klausurenkurs dreieinhalb Tage pro Woche bedeutete. Gleichzeitig hat man, wenn man in einer Prozessführungsabteilung tätig ist, eher die Chance, mit prozessrechtlicher Materie und vielfältigen Rechtsfragen aus unterschiedlichen materiellen Bereichen in Berührung zu kommen. Der Nutzen einer Station für das Examen wird aber in den meisten Fällen ohnehin eingeschränkt sein, sodass auch eine Anwaltsstation im Transaktionsbereich einer Kanzlei machbar ist. Heißt: Wer seinen Interessenschwerpunkt in der Transaktionsarbeit sieht, sollte sich nicht davon abbringen lassen und die Station dementsprechend auswählen. Die eigentliche Examensvorbereitung findet in der Regel ohnehin nicht schwerpunktmäßig in der Kanzlei statt. In diesem Zusammenhang vielleicht noch ein paar Worte zum Thema „Tauchen“: In meinem Fall war es absolut unproblematisch, dass ich nach Absprache zwei bis drei Monate vor dem Examen tauchen konnte. Nach meiner Erfahrung ist das eigentlich bei den meisten Kanzleien üblich und möglich, wobei es auch Ausnahmen geben soll. Ich persönlich halte Letzteres aber nur dann für ratsam, wenn die Kanzlei im Gegenzug während der Arbeitszeit ein außerordentlich gutes Ausbildungsprogramm für Referendare anbietet, das die eigene Vorbereitung weitgehend ersetzen kann. Andernfalls dürfte die Examensvorbereitung deutlich zu kurz kommen – und am Ende zählt doch vor allem die Note, egal wo man seine Stationen gemacht hat. Das Thema Tauchen sollte man also frühzeitig ansprechen und bei der Kanzleiwahl berücksichtigen. Hier gilt: keine falsche Zurückhaltung!

Die Größe einer Kanzlei ist, wenn überhaupt, nur ein Aspekt, den man in seine Überlegungen bei der Stationswahl einfließen lassen sollte.

Organisatorisches und Fortbildungsangebote Die wesentlichen Unterschiede, die sich aus der Kanzleigröße ergeben, liegen meiner Meinung nach sowohl im organisatorischen Bereich als auch im internen Aus- und Fortbildungsangebot. In einer mittelgroßen Kanzlei ist die Referendarsausbildung nicht in dem Umfang institutionalisiert, wie man das vielleicht von den richtig großen Kanzleien kennt. Das hieß in meinem Fall, dass weder im Hinblick auf die Bezahlung noch die Ausgestaltung des Tauchens verlässliche Modelle vorhanden waren. Die tatsächliche Handhabung wich denn auch von dem anfangs ausgehandelten Modell ein wenig ab. Hier sollte man als Referendar auch auf die Rentenversicherung im Rahmen der Gehaltsabrechnung achten, da aufgrund der Nachversicherung wohl keine Versicherungspflicht besteht. Bei mir sah es im Ergebnis so aus, dass in der Anwaltsstation Beiträge abgeführt wurden, in der Wahlstation aber nicht. Das ist mir aber erst durch die Nichtabführung in der Wahlstation, also zu spät, aufgefallen. Da man aber als Anwalt oder Richter in der Regel nicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bleibt, dürften die dabei entstehenden Anwartschaften „verlorenes Kapital“ sein.

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Erfahrungsbericht: Die mittelgroße Kanzlei – Recherche und Fallbearbeitung

Eine deutliche Einschränkung im Vergleich zur wirklich großen Großkanzlei sind die fehlenden Aus- und Fortbildungsangebote. Während ich in der Wahlstation bei einer Großkanzlei am Anfang einen Einführungskurs erhalten hatte und regelmäßig interne Fortbildungsveranstaltungen stattfanden, an denen auch die Referendare teilnehmen konnten, fehlten diese in der mittelgroßen Kanzlei. Die nicht vorhandene Einführung sorgte in der Folge für vereinzelte Irritationen, etwa wenn ich von den Anwälten als selbstverständlich vorausgesetzte Kenntnisse nicht vorweisen konnte. Diesbezüglich hat man in der Großkanzlei definitiv Vorteile, weil dort eine hohe und regelmäßige Personalfluktuation viel mehr zum Alltag gehört und dementsprechend auch regelmäßig Einführungen für neue Mitarbeiter stattfinden. Umgekehrt ist der Lernerfolg durch solche Herausforderungen vielleicht umso größer. Ein weiterer Umstand, der von der Größe der Kanzlei abhängt, aber kein für die Stationsentscheidung relevanter Faktor sein dürfte, ist die Ausstattung der kanzleieigenen Bibliothek. Mit zunehmender Kanzleigröße steigt natürlich auch die Zahl der im Haus vorhandenen Bücher. Dies erspart dem Referendar den einen oder anderen Gang zur Universitäts- oder Gerichtsbibliothek. ■

Eine mittelgroße Kanzlei bietet für Referendare eine ausgewogene Mischung aus Recherchearbeit und echter Fallbearbeitung.

Arbeitsalltag und Aufgaben Eine mittelgroße Kanzlei bietet Referendaren eine ausgewogene Mischung aus Recherchearbeit und echter Fallbearbeitung, bis hin zur eigenverantwortlichen Erstellung von Schriftsätzen. Dabei wird man häufig mit einem Mix aus kleineren Fällen, die man eventuell im Laufe der Station komplett mit verfolgen kann, aber auch mit umfangreichen, teilweise über mehrere Jahre laufenden Mandaten konfrontiert. Dies hängt aber auch mit dem Kanzleihintergrund und dem sich daraus ergebenden Mandantenstamm zusammen und lässt sich nicht allein an der Größe der Kanzlei festmachen. In meinem Fall war von der einfachen nachbarrechtlichen Rechtsfrage über internationale Zustellungsprobleme und ein völkerrechtliches Problem bis hin zur über mehrere Jahre bis zum Bundesgerichtshof durchgeklagten wirtschaftsrechtlichen Multimillionen-Euro-Klage alles vertreten. Hinzu kam noch die für Referendare in einer international tätigen Kanzlei typische Übersetzungstätigkeit für auslandsbezogene Mandate. Für die allgemeine Arbeit war mir als primärer Ansprechpartner ein Associate zugeteilt, Arbeitsaufträge kamen in der Regel von ihm oder meinem Partner. Je nach Auslastung und Bedarf kamen aber auch Aufträge von anderen Anwälten, auch aus anderen Fachbereichen. Ein durchschnittlicher Arbeitstag begann um 9 Uhr und endete um 19 Uhr. In meiner Zeiteinteilung war ich im Wesentlichen frei, insofern nicht durch Gerichtstermine oder Ähnliches gewisse Zeiten vorgegeben waren. Ausreichendes Hintergrundwissen Angefangen hat die Arbeit am ersten Tag mit einer Rechtsfrage zur letztgenannten großen Klage, die eine wiederkehrende Konstante für die gesamte Station darstellte. Nach einer groben Einführung in den Sachverhalt folgten in den kommenden Tagen isolierte Rechtsfragen zu unterschiedlichen Aspekten des Mandats, die jeweils zu recherchieren waren. Dabei stellte ich aber

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Erfahrungsbericht: Die mittelgroße Kanzlei – Recherche und Fallbearbeitung

auch fest, dass sich die Recherche ohne ausreichende Kenntnis des Sachverhalts schwierig gestaltet, sodass ich mich entschloss, ein paar Stunden Zeit zu investieren, um mich mit den Hintergründen des Mandats zu befassen. Dies war eine der ersten Lektionen aus der Station: Selbstständiges Arbeiten erfordert manchmal, dass man den eigentlichen Arbeitsauftrag hintenanstellen und sich zunächst Hintergrundwissen beschaffen muss, das für die einzelne Rechtsfrage vielleicht auf den ersten Blick nicht erforderlich erscheint, für die Bearbeitung letztendlich aber doch hilfreich ist.

Die Station in einer mittelgroßen LLP war eine sehr lehrreiche Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann.

Mandantenkontakt hatte ich im Rahmen der Station leider keinen. Auch hat sich nicht die Möglichkeit ergeben, eigenständig vor Gericht aufzutreten – was bei kleineren Kanzleien durchaus möglich ist. Lediglich an einigen Gerichtsterminen meines Anwalts nahm ich teil. Das liegt aber wiederum in der Struktur der Mandate begründet und ist auch keine Überraschung, wenn man sich für eine solche Station entscheidet. Dies bedeutet aber nicht, dass man lediglich zuarbeitet und keinerlei Kontakt nach außen bekommt. Im Rahmen von Recherchen trat ich beispielsweise für die Kanzlei mit verschiedenen Ministerien in Kontakt. Mein Fazit: Die Station in einer mittelgroßen LLP war eine sehr lehrreiche Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Es kommt aber immer auch darauf an, was man im Rahmen seiner Station lernen und kennenlernen will. Legt man Wert auf das klassische Repertoire einer mittelständischen Kanzlei und die klassische Anwaltstätigkeit, sollte man wohl nicht die spezialisierte Wirtschaftskanzlei wählen – egal, ob groß oder mittelgroß.

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Erfahrungsbericht: Die „richtige“ Referendariatsstation

Referendariatsstationen: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet von Marcus Cholewa · Ass. iur. · Hannover

Bevor man sich im Rahmen der Wahlstation auf einen geeigneten Platz bewirbt, gilt es, einige grundsätzliche Fragen zu klären. Wo möchte ich meine Station absolvieren? Welche Fachgebiete interessieren mich? Marcus Cholewa, der seine Anwaltsstation in der kleinen Kanzlei Hanebuth, Richter, Hinkelmann in Hannover absolviert hat, gibt seine persönliche Antwort auf die wichtigsten W-Fragen. Dass ich mich mit der Wahl der Anwaltsstation beschäftigen musste, drängte sich mir an einem Sitzungstag im Amtsgericht Hannover auf. Verhandelt wurde der Fall einer Frau, die ein parkendes Auto gerammt hatte, dann neben diesem einparkte und verschwand. Hierbei wurde sie von vier Zeugen beobachtet. Ihr Anwalt vertrat die Auffassung, dass seine Mandantin keine Unfallflucht begangen habe, da sie ihren Wagen ja am Unfallort zurückgelassen habe. Zu so einem Anwalt wollte ich nicht in die Station. Aber wohin wollte ich eigentlich? Oder besser: Was wollte ich eigentlich? Die Frage, was man in seinen Stationen für sich mitnehmen oder erreichen möchte, ist wesentlich für die Entscheidungsfindung. Zwar ist man im Referendariat prinzipiell auf Gerichte oder Staatsanwaltschaften festgelegt, aber auch hier bieten sich unterschiedliche Wahlmöglichkeiten. Man kann sich beispielsweise bemühen, an ein Landgericht, Amtsgericht oder aber in ein spezielles Dezernat einer Staatsanwaltschaft zu kommen. Bei der Zuweisung ist man keinesfalls dem Oberlandesgericht (OLG), dem man angehört, ausgeliefert. Kümmert man sich rechtzeitig darum, kann man beim OLG sogar Wünsche platzieren. Und hat man einmal die Zusage eines Staatsanwalts in der Tasche, wird sich kaum ein OLG der Zuweisung entsagen. Wahl des Fachgebiets Was sollte man bei der Wahl der Ausbildungsstelle bedenken? Zunächst gilt es, sich Gedanken darüber zu machen, welche Kenntnisse man in einer Referendariatsstation überhaupt erwerben möchte. Will man seine rechtlichen Kenntnisse vertiefen oder aber sich neue aneignen? Zum anderen kann man die Station auch nutzen, um sich über die Arbeitsweise einer Kanzlei oder Behörde klar zu werden. Ein Rechtsanwalt arbeitet nicht unbedingt so, wie man sich das vorstellt. Gleiches gilt für die Arbeit in einem Gericht oder der Verwaltung. Sich juristisch weiterqualifizieren zu können ist reizvoll und kann für die Karriere zuträglich sein. Das gilt meiner Erfahrung nach uneingeschränkt für alle Stationen im Referendariat. Zukünftige Arbeitgeber sehen gerne über mangelnde Berufserfahrung hinweg, wenn der Bewerber die geforderten Kenntnisse aus dem Referendariat mitbringt. Auch die Wahl des juristischen Schwerpunkts der Referendariatsstelle sollte mit gleicher Sorgfalt geschehen. Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, die man

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Erfahrungsbericht: Die „richtige“ Referendariatsstation

in einer kleinen Kanzlei erworben hat, helfen kaum bei der Bewerbung auf eine arbeitsrechtliche Stelle in einem Konzern weiter. Die richtige Wahl der Ausbildungsstelle ist daher nicht zu vernachlässigen und sollte mit Bedacht erfolgen. Wenn man sich schon im Referendariat sicher ist, in welchem juristischen Bereich man später arbeiten möchte, sollte man versuchen, alle Stationen auf dieses eine Ziel auszurichten. Dies kann bei exotischen juristischen Themengebieten aber auch abträglich sein, denn nicht immer gibt es in allen juristischen Bereichen ein entsprechendes Stellenangebot. Ich selbst habe mich auf Verwaltungsrecht ausgerichtet. Auf der Stelle, die ich jetzt besetze, befasse ich mich ausschließlich mit Sozialrecht. Zugegeben, diese Rechtsgebiete liegen nicht weit voneinander entfernt, und Kenntnisse im Verwaltungsrecht kann man für das Examen immer gut gebrauchen. Hätte ich jedoch meinen Schwerpunkt im Medienrecht gesetzt, so hätte mir das weder im Examen geholfen noch hätte ich heute berufliche Vorteile. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass zukünftige Arbeitgeber durchaus auch Fachanwaltsausbildungen übernehmen, wenn man sie von sich selbst überzeugen kann. Fachübergreifendes „Schnuppern“ Die Möglichkeit, sich durch die Arbeit in der Station gleichzeitig auf das Examen vorbereiten zu können, sollte man unbedingt nutzen. Meine Ausbilder in der Anwaltsstation suchten mir bewusst examensrelevante Akten heraus, wodurch ich Erfahrungen in der juristischen Bewältigung von Verkehrsunfällen, werkvertraglichen Problemstellungen und Zwangsvollstreckungen sammeln konnte. Auch lernte ich im Rahmen dessen unterschiedlichste Problemfälle der Zivilprozessordnung (ZPO) kennen. Dieser „Service“ meiner Ausbilder mag auch darin begründet gewesen sein, dass sie mir eine gute Vorbereitung auf das Examen ermöglichen wollten. Zudem bot sich die Gelegenheit, die Arbeit der Rechtsanwaltsfachangestellten kennenzulernen. Ihnen durfte ich immer wieder über die Schulter schauen und so Einblicke in die Funktionsweise einer Kanzlei gewinnen. Dies reichte vom Forderungsmanagement über einfache organisatorische Abläufe bis hin zum Bearbeiten von Zwangsvollstreckungsverfahren. Nicht in jeder Kanzlei sind diese Einblicke möglich. Meiner Erfahrung nach wird das unkomplizierte „Hineinschnuppern“ in andere Fachbereiche und die unterschiedlichen Aufgabenfelder einer Kanzlei mit der zunehmenden Größe der Sozietät auch proportional schwieriger. Dies mag daran liegen, dass zum einen der Jurist eines anderen Referats einen eigenen Referendar „beschäftigt“ und zum anderen gewisse bürokratische Hürden im Wege sind. Auf Tauchstation Man sollte sich aber nicht nur darüber Gedanken machen, was man selbst möchte, sondern gleichfalls klären, welche Erwartungen der Ausbilder an den Referendar stellt. Es gibt Kanzleien, die gerne einen „unkomplizierten“

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Erfahrungsbericht: Die „richtige“ Referendariatsstation

­ eferendar möchten, der unbeliebte Akten bearbeitet, sonst aber niemandem R recht zur Last fällt. Dies kann nach dem zwölften Fall mit einem Streitwert von 10 Euro allerdings zu Langeweile und Frustration führen. Zum Glück gibt es aber auch Kanzleien, die sich über einen frischen, arbeitswütigen Referendar freuen. In denen man nach kurzer Einarbeitungszeit alleine in Gerichten für die Kanzlei auftreten kann und nachmittags noch Akten bearbeitet. Zugegeben, für das eigene juristische Ego ist dies ganz angenehm – was das Lernen für das Examen angeht, ist eine solche Anwaltsstation aber eher abträglich. Was auch nicht in jeder Kanzlei oder Wahlstation möglich ist, ist das „Tauchen“. Die Wahlstation ist die letzte Station vor den Examensklausuren, also erbat ich Zeit zum Lernen und für den Besuch einiger Repetitorien. Mein Tauchen bestand darin, nicht jeden Tag in der Kanzlei sein zu müssen und Akten mit nach Hause nehmen zu können. Diese Auffassung wurde auch von dem mich ausbildenden Anwalt vertreten. Welche Auffassung von der ins Auge gefassten Kanzlei vertreten wird und ob diese überhaupt das Tauchen billigt, sollte unbedingt vor Stationsbeginn abgeklärt werden. Ansonsten muss man vorher Urlaub ansparen. Unterschiedlichen Berichten aus meinem Bekanntenkreis zufolge kann der Leitsatz gelten: Je kleiner eine Kanzlei ist, desto eher wird das Tauchen gebilligt. ■

Zunächst gilt es, sich Gedanken darüber zu machen, welche Kenntnisse man im Rahmen einer Referendariatsstation überhaupt erwerben möchte.

Großkanzlei oder der Anwalt an der Ecke? Zu einer anderen, wesentlichen Frage: Sollte man sich als Referendar eher darum bemühen, in einer bekannten Großkanzlei unterzukommen oder bei einem „kleinen Anwalt an der Ecke“? Eine klare Empfehlung kann man hier nicht geben, denn die Qualität der Ausbildung hängt immer auch von der Qualität und Motivation des ausbildenden Juristen ab. Bei zu kleinen Kanzleien läuft man womöglich Gefahr, von allem etwas, aber nichts richtig zu lernen. Ein gutes Beispiel sind hier die allseits bekannten Lieferservice für Essen. Ich habe es noch nie erlebt, dass nur ein Gericht von einem Lieferservice schmeckt, der gleichzeitig italienische, türkische, persische, chinesische und indische Gerichte anbietet. Das lässt sich eins zu eins auf Kanzleien übertragen. Mein „Lieferservice“ umfasste solides Arbeits-, Zivil-, Medizin- und Steuerrecht. Und das von drei „Köchen“ mit Fachanwaltsausbildung. Wobei alle drei so nett waren, mir zu überlassen, mit welchen Gerichten ich mich beschäftigen wollte. Egal, ob man sich nun für eine große Kanzlei oder eine kleine entscheidet, man sollte in jedem Fall versuchen, seinen Ausbilder vorab kennenzulernen. Nicht zuletzt kann man im Referendariat auch viel über das Miteinander unter Kollegen und Mandanten lernen. Ein sicheres Auftreten und die Fähigkeit, gut mit Menschen umgehen zu können, ist eine nicht zu unterschätzende Basis für das juristische Handwerk. Das Referendariat sollte man auch nutzen, um die Arbeit in der jeweiligen Station kennenzulernen. So wäre für mich die Arbeit in einer Staatsanwalt-

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Erfahrungsbericht: Die „richtige“ Referendariatsstation

schaft nichts, für einige Freunde von mir war es aber genau das Richtige. Aus diesem Grund sollte man auch die Gelegenheit nutzen – soweit sie einem geboten wird –, im Rahmen der Urlaubsvertretung eines Richters dessen Dezernat zu „übernehmen“. Man kann so feststellen, dass auch eine Richterstelle nicht nur aus juristischer Arbeit besteht und dass nicht immer genügend Zeit für solide Recherchen gegeben ist. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass auch die Arbeit in einer Behörde sehr abwechslungsreich und interessant sein kann. Nicht immer stimmen die Vorurteile von einer langweiligen 40-Stunden-Woche in der Verwaltung mit der Wirklichkeit überein. Wahlstation mit Perspektive Stellen für Juristen gibt es aufgrund der sogenannten Juristenschwemme nicht mehr wie Sand am Meer. Mit etwas Glück aber kann die Wahlstation für einen nahtlosen Übergang vom Referendariat in den Job sorgen. Dies setzt auf der einen Seite voraus, dass man seine Station in einer Kanzlei oder einem Unternehmen absolviert, das in absehbarer Zeit eine passende Stelle zu besetzen hat. Auf der anderen Seite sollte man, damit der Übergang gelingen kann, natürlich seine Ausbilder von der eigenen Leistungsfähigkeit überzeugen.

Egal, ob man sich nun für eine große Kanzlei oder eine kleine entscheidet, man sollte in jedem Fall versuchen, seinen Ausbilder vorab kennenzulernen.

Möchte man seine Stationszeugnisse später für Bewerbungen nutzen, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass deren Aussagekraft eher gering ist. Die juristische Notenskala reicht bekanntermaßen von 0 bis zu 18 Punkten. Allgemein gilt: 8 Punkte kann man in der Anwaltsstation erreichen, wenn man sich nicht allzu ungeschickt anstellt. Ist man gut und der Ausbilder mag einen, sind bis zu 14 Punkte drin. Ist man sehr gut und der Ausbilder mag einen, gibt es sogar 17 Punkte. Die Höchstnote wird meist nicht vergeben. In der Gerichtsstation wird man oft ganz anders bewertet als in der Anwaltsstation. Große Unterschiede kann es auch zwischen Landgericht und Amtsgericht geben. So können 9 oder 10 Punkte in einem Zeugnis von einem Vorsitzenden Richter am Landgericht höher bewertet werden als 16 Punkte von einem Amtsrichter. Man sollte zudem darauf achten, dass die Höhe der Note sich in der Länge des Zeugnisses wiederfindet. Gute Noten, die nur auf einer halben Seite mit Standardfloskeln begründet werden, wirken nicht sonderlich glaubwürdig. Der wirkliche Wert eines Zeugnisses ergibt sich meiner Erfahrung nach daraus, womit man sich in der Station beschäftigt hat. Bei meinen Vorstellungsgesprächen ging es nie um Zeugnisnoten, sondern um die Komplexität von Fällen, die ich bearbeitet hatte. Oder aber darum, dass ich von einem Rechtsgebiet zumindest ansatzweise schon mal etwas gehört hatte. Bleiben einmal die Noten einer Station hinter den eigenen Erwartungen zurück, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

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Erfahrungsbericht: Secondment im Big Apple

Secondment in New York: Nahe dran an der Finanzkrise von Rechtsanwalt René Dubois Noerr LLP · Bereich: Corporate · München In der Mitte seines vierten Berufsjahres schickte N ­ oerr René Dubois im Rahmen des kanzleiinternen SecondmentProgramms für ein Jahr zu Simpson ­Thacher & Bartlett nach New York. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit arbeite ich zu einem großen Teil auf Englisch. Während des Studiums oder des Referendariats bot sich mir keine Gelegenheit, meine juristischen Englischkenntnisse im angelsächsischen Raum zu verfeinern. Meine English Legal Drafting-Skills beschränkten sich auf die während meines Selbststudiums und während der Ausbildung bei Noerr erworbenen Fähigkeiten. Unterstützung bei der Vorbereitung Wer ein Secondment in den USA verbringen will, sollte eine Vorbereitungszeit von gut drei Monaten einkalkulieren. Neben der Secondment-Stelle benötigt man für die Beantragung des J-1-Visums einen sogenannten Sponsor, der gegen Zahlung einer nicht unwesentlichen Gebühr die für die Erteilung des Visums erforderliche Einladung in die USA ausspricht und dies den US-Behörden mitteilt. Erst dann kann das J-1-Visum beantragt werden. In meinem Fall war der Sponsor der American Immigration Council (­www.­americanimmigrationcouncil.org). Mir wurde ein Immigration Lawyer zur Seite gestellt, der mich bei dem Antragsverfahren sowohl gegenüber dem Sponsor als auch gegenüber den US-Behörden gut unterstützte. Mehr als 30 International Associates Im New Yorker Büro von Simpson Thacher & Bartlett arbeiten um die 700 Anwälte. Zusammen mit mir verbrachten insgesamt 34 weitere International Associates aus aller Herren Länder das Jahr 2008 dort. An meinem ersten Tag wurde ich zunächst von einem deutschen Kollegen zum Mittagessen eingeladen, der im Jahr zuvor sein New Yorker Bar Exam zusätzlich zu seinem deutschen Abschluss gemacht hatte und als Regular Associate arbeitete. Danach lernte ich mein Büro im 21. Stock und meinen russisch-israelischen Kollegen, ebenfalls ein Regular Associate, kennen. Im Laufe des Nachmittags meldeten sich einige International Associates bei mir, sodass ich sofort Kontakt mit vielen neuen Kollegen hatte. Von der Internationalität der Kanzlei und natürlich auch der Stadt New York war ich vom ersten Tag an begeistert. Arbeitsbereich: Corporate Simpson Thacher & Bartlett ist in drei große Teilbereiche gegliedert: Corporate, Finance und Litigation. Ich lernte zu Beginn vor allem Partner aus den Bereichen Corporate und Finance kennen und es dauerte nicht lange, bis ich sehr gut beschäftigt war. Zunächst bearbeitete ich vor allem Fragen des deutschen Gesellschaftsrechts. Nach zwei bis drei Monaten arbeitete ich allerdings auch bei internationalen Transaktionen ohne Bezug zum deutschen Recht mit. Hierbei kam mir meine Beschäftigung mit US-amerikanischen Verträgen bei Noerr zugute. Eines

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Erfahrungsbericht: Secondment im Big Apple

­ einer größten Projekte war die Due Diligence und rechtliche Bewertung m sämtlicher Investments, die ein US-amerikanischer Private Equity Fonds seit dem Jahr 2000 in Deutschland getätigt hatte. Daneben nahm ich am internen Ausbildungsprogramm der Kanzlei teil, das sowohl die Besprechung komplexer Musterverträge als auch den Bericht über aktuelle Entwicklungen in verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Bereichen umfasste. Unterschiede in der Praxis Mandanten in den USA machen schon zu Beginn der Beratung klare Vorgaben, in welchen Bereichen eine fundierte und vertiefte juristische Prüfung gewünscht ist. Bei weniger prüfungsintensiven Teilen hatten wir häufig nur den Auftrag, dem Mandanten durch entsprechende vertragliche Regelungen eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen zu sichern, die bei Eintritt eines Problems oder Risikos aufzunehmen wären. Meist wurde dies über abstrakt gehaltene und weit gefasste Standardformulierungen in Garantieklauseln eines Mergers & Acquisitions-Vertrags verwirklicht, die von der Gegenseite oft ebenfalls als Standard betrachtet und akzeptiert wurden. Bei Noerr hatte ich im Gegensatz dazu die Erfahrung gemacht, dass gerade über den Garantienkatalog zum Teil sehr intensive Verhandlungen geführt werden. Ein weiterer Unterschied waren die Zyklen der Arbeitsbelastung. So hatte man sehr intensive zwei bis drei Wochen, in denen Telefonkonferenzen und Verhandlungen auch am Wochenende vollkommen normal waren. Eine Woche später war in dem gleichen Zeitraum fast nichts zu tun. Der größte Unterschied liegt allerdings in den rechtlichen Systemen. In den USA sind Verträge, da es zu vielen Bereichen kein dispositives Gesetzesrecht gibt, sehr viel umfangreicher und detaillierter formuliert als in Deutschland. Anwaltliches Arbeiten in den USA verlangt daher sehr viel mehr, sich mit Gebräuchlichem und den entsprechenden Musterverträgen auszukennen, als mit Detailwissen im anwendbaren Recht aufzuwarten.

Unterschied zu Deutschland: Mandanten in den USA machen schon zu Beginn der Beratung klare Vorgaben, in welchen Bereichen eine fundierte und vertiefte juristische Prüfung gewünscht ist und in welchen nicht.

Viel gelernt und erlebt Zweifellos habe ich von der Arbeit in einem anderen Rechtssystem und in einem anderen Land profitiert. Ich habe ein besseres Verständnis dafür, in welchen Bereichen sich Amerikaner oder auch Engländer mit dem deutschen Rechtssystem schwertun und kann US-amerikanische Mandanten oder Anwälte besser durch das Labyrinth unseres Rechtssystems führen. Auch lernt man Floskeln sehr viel vorsichtiger einzusetzen – ein Hinweis wie under ­German law klingt in Ohren von US-amerikanischen Anwälten oft sehr belehrend und daher unhöflich. Ich blicke also mit großer Freude und Dankbarkeit auf meine Zeit in New York zurück und kann jedem Juristen ein Secondment nur empfehlen, in welcher Form und in welchem Land auch immer. Ein Aufenthalt in New York ist natürlich ein besonderer Glücksfall.

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Erfahrungsbericht: Zu Besuch beim 68. Deutschen Juristentag

Besuch des 68. Deutschen Juristentags von Thérèse Fiedler · Referendarin · Frankfurt am Main

Der Deutsche Juristentag (djt) begreift sich selbst gern als Dreh- und Angelpunkt rechtspolitischer und damit auch gesellschaftlicher Diskussionen. Daher lag es für die Referendarin Thérèse Fiedler, interessiert an der rechtspolitischen Entwicklung in Deutschland und zugleich Berlin-Liebhaberin, nahe, das 150. Jubiläum des djt in der Hauptstadt zu besuchen – und sich selbst ein Bild zu machen. Im vollbesetzten Saal des 68. Deutschen Juristentags sprach zuerst der Präsident des djt, Prof. Dr. Martin Henssler, der die Geschichte des Juristentages zusammenfasste und seine „hervorragende Stellung“ in der deutschen Rechtswirklichkeit betonte. Er hob dabei insbesondere den Einfluss des djt durch die Beschlüsse zur Gleichstellung der Frau hervor. Danach hielt die derzeitige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser– Schnarrenberger eine Rede. Sie sollte Bundeskanzlerin Angela Merkel ersetzen, die kurzfristig nach New York zum UN-Gipfel der Armutsbekämpfung eilen musste. Die „Ersatzfrau“ hielt eine gewohnt flammende Rede auf die Grundrechte und deren ausstrahlende Wirkung auf alle gesellschaftlichen Bereiche. Mit harten Worten kritisierte sie, dass in den vergangenen Jahren die Grundrechte der Bürger als Schutzschild vor dem Staat zugunsten von Sicherheitsinteressen des Staates zu stark beschnitten wurden. Dem folgte langer Beifall und auch bei mir hätte der Vortrag für einen nachhaltigen Eindruck gesorgt, hätte ich die Ministerin nicht schon vorher als starke Kämpferin für die Freiheitsrechte des Grundgesetzes gekannt. Kurz griff sie noch die aktuelle Integrationsdebatte auf, die befeuert durch das Buch von Thilo Sarrazin besonders hitzig debattiert wurde. Sie riet, den Dampf aus der Diskussion zu nehmen und ein realistisches Bild zu entwickeln, da auch bei Integrationsverweigerung bereits genügend Sanktionsmöglichkeiten bestünden und demnach kein Raum für populistische Forderungen nach Verschärfungen des Integrationsrechts vorhanden wäre. Eindrückliche Vorträge des ersten Tages Nachdem auch die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und der regierende Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit zu Wort gekommen waren, sprach der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker, der mit viel Charme, Witz und einer enormen Europabegeisterung die gesamte erschienene Delegation in seinen Bann zog. Er plädierte für ein Europa, das sich nicht von nationalen Interessen leiten lasse, und verdeutlichte, dass es ein demokratisches Defizit im Parlament nicht gebe, würden alle Völker Europas in die gleiche Richtung gehen und gemeinsame Interessen verfolgen, ohne dabei jedoch die nationalen Identitäten aufgeben zu müssen. Weiter ließ sich Juncker einen kleinen Seitenhieb gegen die abwesende Kanzlerin nicht nehmen, als er sagte, dass er auf dem Deutschen Juristentag spreche, weil er sich nicht wie die Kanzlerin von der weltpolitischen Lage habe überraschen lassen.

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Erfahrungsbericht: Zu Besuch beim 68. Deutschen Juristentag

Dann wurde er jedoch wieder ernst und betonte, dass er das Podium in New York den Ländern überlassen müsse, die es bis dato noch nicht geschafft hätten, 0,75 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen. Deutschland liegt aktuell bei 0,4 Prozent, Luxemburg bei 1 Prozent. Bis 2015 sollen die Länder, die die Millennium-Entwicklungsziele 2000 erarbeitet und vertraglich versichert haben, 0,75 Prozent ihres BIP der Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen, um damit den Hunger und die Armut in der Welt zu bekämpfen und jedem Kind eine schulische Ausbildung zu ermöglichen. Mit diesen nachdenklichen Stunden endete der erste Tag eindrücklich und versprach viel für den nächsten Tag. Ich erwartete leidenschaftliche Referate und einen Deutschen Juristentag, der meinen ersten Eindruck vom gesellschaftlichen Dreh- und Angelpunkt bestätigte. Zweiter Tag: ein breites Themenspektrum Der zweite Tag im Berliner Maritim Hotel brach an. Als Besucher konnte man aus sieben Arbeitsabteilungen wählen, die allesamt aktuelle Themen aufgriffen und bearbeiteten. Dabei erstreckte sich das Themenspektrum von der Frage, ob das deutsche Erbrecht noch zeitgemäß sei, über die einer sinnvollen Finanzmarktregulierung bis zu der Frage der Geschlechtergleichstellung im deutschen Recht. Da ich mich sowohl für die strafrechtliche Abteilung als auch für die öffentlich-rechtliche Abteilung interessierte, lag ein hartes Programm vor mir.

Ich erwartete leidenschaftliche Referate und einen Deutschen Juristentag, der meinen ersten Eindruck vom gesellschaftlichen Dreh- und Angelpunkt bestätigte.

Am frühen Vormittag wurden die strafrechtlichen Referate von der Bundesgeneralanwältin Monika Harms, dem Rechtsanwalt Sven Thomas und dem vorsitzenden Richter am Landesgericht Berlin Peter Faust gehalten. Jeder von ihnen symbolisierte einen Teil des Strafprozesses und sollte dementsprechend seine Sicht auf die Problematik der Beschleunigung im Strafprozessrecht darlegen. Strafrechtliche Referate: Kontroverse unter Zeitdruck Alle drei Referate beschäftigten sich in ihren Vorträgen schwerpunktmäßig mit der 2009 gesetzlich normierten Verständigung im Strafprozess – dem sogenanntem Deal. Dabei erklärten alle einstimmig, dass die massive Streichung der Mittel zur Finanzierung von Personal und Material nicht hinzunehmen sei. Seit 1995 sei es im Justizwesen zu einem Personalabbau von sieben Prozent gekommen, was zu einer zunehmenden Arbeitsbelastung der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, zu fehlenden Reserven und schwie­ rigen Rahmenbedingungen führen würde. Faust, Richter am Landgericht Berlin, bezeichnete die Situation der Gerichte als „Auszehrungszustand“, bei dem die Durchführbarkeitsgrenze erreicht sei. Inwiefern der Deal dazu beitragen kann, diese Situation zu entschärfen, wurde unterschiedlich bewertet. Die Generalbundesanwältin, die sich eigentlich

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nicht mehr zu dem für sie nach der gesetzlichen Normierung der Verständigung verlorenen Streit äußern wollte, und der Rechtsanwalt Sven Thomas lehnten die Verständigung zugunsten der Entlastung des Strafprozesses ab. Der Deal sei mit verfassungsrechtlichen Prinzipien nicht vereinbar und verletze die Würde der Justiz. Der Richter würde zum Notar der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung degradiert. Zudem würde das erforderliche, von Reue getragene Geständnis zu einem Formalgeständnis verkommen, was unter anderem zur Aufgabe des Prinzips der materiellen Wahrheit führe. Eine gerechte Behandlung gleicher Fälle wäre nicht gewährleistet; der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet. Des Weiteren würden die Rechte des Angeklagten in grundrechtswidriger Weise verletzt, als dass Gerichte den Druck unter Verletzung des nemo-tenetur–Grundsatzes auf den Angeklagten zum schnellen Abschluss des Strafverfahrens erhöhen könnten. Die letztlich drastischste Bezeichnung wählte Monika Harms, als sie den reformierten Strafprozess von 1877 „für tot“ erklärte. ■

In den letzten fünf Minuten breitete sich eine Unruhe im Saal aus, wie ich es zuletzt in der Universität kurz vor ­B eginn der Mittagspause erlebt hatte.

Richter Peter Faust sah das eigentlich nicht anders, hob jedoch hervor, den Deal nicht als Teufelswerkzeug zu verurteilen, da dieser tatsächlich zu einer Entlastung führen könne und es auch Missbrauchsmöglichkeiten gebe, wenn eine gesetzliche Regelung fehlen würde. Es sei zu einer nicht länger hinnehmbaren Überlastung des Justizapparats gekommen, die mit den Mitteln der Verständigung aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken auszugleichen nicht geeignet sei. Was meinen Eindruck vom djt etwas trübte, war der Zeitdruck, der sich während der Referate immer mehr ausweitete und letztlich zu keinem angenehmen Arbeitsklima führte. Kritikwürdig ist, dass zwei Stunden für die Referate angesetzt wurden, Monika Harms eine ganze Stunde und der Rechtsanwalt Sven Thomas eine dreiviertel Stunde einnahmen. Das führte dazu, dass dem Richter Peter Faust insgesamt nur noch 15 Minuten blieben, um seine Thesen darzulegen. Darüber hinaus breitete sich in den letzten fünf Minuten eine Unruhe im Saal aus, wie ich es zuletzt in der Universität kurz vor Beginn der Mittagspause erlebt hatte. Als mich dann noch ein älteres Mitglied des djt in unüberhörbarer Lautstärke fragte, warum der Richter denn immer noch rede, bekam das Ganze eine leicht infantile Richtung, der ich mich dann entzog, als ich zu den Referaten der öffentlich-rechtlichen Abteilung eilte. Öffentlich-rechtliche Debatte voller Offenheit In der öffentlich-rechtlichen Abteilung wurde hochaktuell zum Thema „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität – Erfordern weltanschauliche und religiöse Entwicklungen Reaktionen des Staates?“ referiert. Da leider sowohl die strafrechtliche als auch die öffentlich-rechtliche Abteilung am Nachmittag zur gleichen Zeit diskutierte, musste ich mich entscheiden und wohnte letztlich der öffentlich-rechtlichen Diskussionsrunde bei. Hier war die Arbeitsgruppe unter anderem mit Udo di Fabio, Paul Kirchhof und Wolfgang Huber prominent besetzt.

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Erfahrungsbericht: Zu Besuch beim 68. Deutschen Juristentag

In einer sachlichen und von jeglicher Polemisierung befreiten Diskussion war man sich einig, dass der Staat sich als Moderator in die Debatte einmischen muss, ohne jedoch eine religiöse Entscheidung zu treffen. Er solle sich als „Schiedsrichter“ im Verurteilungskampf geben und die Spannung auf Seiten der unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen herausnehmen. Wie die Kurzreferentin Hamideh Mohagheghi sagte, stehen Religionen und Kultur in einer Wechselbeziehung zueinander, bei denen Verbote – zum Beispiel im Hinblick auf ein Kopftuchverbot an Schulen – für den Austausch nur hinderlich sein können. Prof. Dr. Christoph Möllers sah in der Schaffung von Möglichkeiten, sich als religiöse oder weltanschauliche Gruppe in anderen rechtlichen Organisationsformen als einem Verein zu formieren, einen „Akt der Anerkennung“ im „Geiste eines Experimentalismus“. Er verdeutlichte zudem, dass die gerichtliche Auseinandersetzung der Beteiligten einem Versagen aller gleichkomme.

Die Stimmung auf dem djt war geprägt von hoher gesellschaftlicher Feinfühligkeit, Pragmatismus und progressivem Denken, wie ich es so nicht erwartet hätte. Man spürte die Geschichte und den gesellschaftlichen Einfluss des Kongresses bei jedem Schritt.

Insgesamt hat mich die Debatte sehr beeindruckt, war sie doch von einem entspannten Grundton begleitet und frei von jeglicher Polemik und Verurteilung. Das war man zu diesem Zeitpunkt von der intellektuellen Elite des Landes nicht mehr gewohnt. Im Vordergrund standen der Wunsch nach einem offenen Diskurs und die Erkenntnis, dass dieser für alle Beteiligten nur einen gesellschaftlichen Gewinn darstellen kann. Möglichkeit, mit führenden Köpfen zu diskutieren Leider konnte ich dem restlichen Programm nicht mehr beiwohnen, jedoch genügten die zwei Tage, um bei mir einen nachhaltigen Eindruck zu erzeugen. Die Stimmung auf dem djt war geprägt von hoher gesellschaftlicher Feinfühligkeit, Pragmatismus und progressivem Denken, wie ich es so nicht erwartet hätte. Man spürte die Geschichte und den gesellschaftlichen Einfluss des Kongresses bei jedem Schritt. Und auch dieses Jahr hat sich der djt mit den Beschlüssen durch seine Mitglieder besonders wegweisend hervorgetan, indem er beispielsweise islamtheoretische Studiengänge an den deutschen Universitäten fordert. Studenten oder Referendaren kann ich es jederzeit empfehlen, an einem Juristentag teilzunehmen, da auf dem Kongress der Brückenschlag zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen, rechtspolitischer Diskussion und umsetzbarem Recht stattfindet, wobei auch für Referendare die Möglichkeit besteht, mit den führenden Köpfen der gesellschaftlichen und juristischen Sphäre auf einer Ebene zu diskutieren. Dies alles macht den djt zu einem ganz besonderen Erlebnis. Am Juristentag 2012 in München werde ich garantiert wieder teilnehmen.

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Erfahrungsbericht: Vielfalt und Professionalität in der Wirtschaftskanzlei

Station in einer Wirtschaftssozietät: National und international arbeiten von Dr. Martina Geiser · Rechtsreferendarin am Landgericht Köln

Das Rechtsreferendariat bietet eine große Ausbildungsvielfalt, die jeder für sich so maßgeschneidert wie möglich nutzen sollte. Sinnvoll ist es daher, sich frühzeitig über den Ablauf dieser Ausbildungszeit Gedanken zu machen. Welchen Beruf kann ich mir vorstellen? Falls ich in den Anwaltsberuf einsteigen möchte: Habe ich Spaß am forensischen Arbeiten vor Gericht oder sehe ich mich eher in der Beratung? Diese Abwägung muss allerdings nicht zwangsläufig zu einer Entscheidung zwischen der Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei und der als Einzelanwalt führen. Vielmehr bieten auch Wirtschaftskanzleien Dezernate, die sich ausschließlich mit Prozessführung beschäftigen. Frühzeitig Weichen stellen Zu Beginn meines Studiums war ich mir bereits darüber im Klaren, dass ich später in der Wirtschaft arbeiten möchte. Das führte dazu, dass ich das Wahlfach Wirtschaftsrecht belegte und dadurch erste tiefere Kenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht erlangen konnte. Nebenbei arbeitete ich in einer amerikanischen Wirtschaftskanzlei als studentische Hilfskraft. Zwar wurden mir hier weniger juristische Fähigkeiten abverlangt, die Tätigkeit vermittelte mir aber wichtige Erfahrungen hinsichtlich der Arbeitsweise in einer großen Sozietät. Kenntnisse, die mir heute noch zugute kommen. Im Anschluss an das 1. Staatsexamen entschied ich mich für die Promotion, die zu diesem Zeitpunkt auch wegen der langen Wartezeit auf die Einstellung in den Referendardienst sinnvoll war. Da sich mein Dissertationsthema um den Komplex Compliance drehte, fügte sich die promotionsbegleitende Nebentätigkeit in einer überregionalen deutschen Kanzlei im Bereich Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht passend ein. Durch das wissenschaftliche Arbeiten habe ich Kenntnisse in Bereichen erlernt, die mir im Studium verborgen blieben. Besonders interessant waren dabei Schnittstellen zu meinem Dissertationsthema und die generellen Erfahrungen aus Sicht der Praxis. Das Referendariat begann ich erst nach Abgabe der Dissertation. Die Nebentätigkeit konnte ich jedoch bis zum Beginn der Anwaltsstation beibehalten, was sowohl für die Aufrechterhaltung und Aktualisierung der Fachkenntnisse als letztlich für die Finanzierung des Promotionsvorhabens von Vorteil war. Die richtige Kanzleiwahl Da ich mich durch meine bisherige Ausbildung auf das Feld des Gesellschaftsrechts begeben und daran Gefallen gefunden hatte, stand fest, dass ich auch weiterhin in diesem Bereich tätig sein wollte. Zum Leid der Referendare wird die Arbeit in der Wirtschaftskanzlei nicht als ideale Vorbereitung auf die Examensklausuren verstanden. Um diesem Zwiespalt nicht ausgesetzt zu sein, bewarb ich mich zunächst bei einer regional tätigen, mittelgroßen Kanzlei – in der Hoffnung, dort examenstypische Fälle mit gesellschaftsrechtlichem Hin-

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Erfahrungsbericht: Vielfalt und Professionalität in der Wirtschaftskanzlei

tergrund bearbeiten zu können. Erstaunlicherweise wurde mir nahegelegt, dass ich mich mit den vorhandenen Spezialisierungen besser in einer Großkanzlei bewerben sollte. Die Entscheidung ging letztlich in eine andere Richtung: Bei Oppenhoff & Partner in Köln hatte ich im Rahmen meiner Anwaltsstation ab Februar 2010 die Möglichkeit, an gesellschaftsrechtlichen Mandaten mitzuarbeiten und ganz nach meinen Wünschen auch prozessrechtliche Mandate zu begleiten. Bei der Kanzlei handelt es sich zwar um eine Sozietät mit nur einem Standort und knapp 60 Berufsträgern. Wichtig und entscheidend für mich war jedoch, dass die Kanzlei fast zehn Jahre Bestandteil einer der weltweit größten Sozietäten war, heute bewusst unabhängig ist und in Struktur und Management noch von ihrer Vergangenheit profitiert. So ist die Mandantschaft vielfältiger und abwechslungsreicher und es fällt Arbeit sowohl mit nationalem als auch mit internationalem Bezug an. Stationsziele genau klären Sicherlich ist es in größeren Kanzleien häufig eine wichtige Frage, welchem Partner man zugeordnet ist. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die Anwaltsstation der Ausbildung während des Referendariats dient. Aus diesem Grund halte ich es für notwendig und legitim, vor Antritt der Station die Ziele, die erreicht werden sollen, abzuklären. Ich habe damals im Bewerbungsgespräch offen meine Sorge geäußert, dass die Arbeit wohl nicht examensrelevant sein wird, woraufhin mir problemlos die Möglichkeit der Bearbeitung von Mandaten der Litigation-Abteilung angeboten wurde. Ich muss eingestehen, dass ich davon im Laufe der Station keinen Gebrauch gemacht habe, weil mich die gesellschaftsrechtlichen Inhalte letztlich doch mehr interessiert haben.

Im Referendariat trägt die langjährige Ausbildung zum ersten Mal sichtlich Früchte.

Soviel Spaß die Arbeit in der Kanzlei auch macht – man sollte frühzeitig klären, wie viele Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden soll und wie viel Zeit für die Examensvorbereitung bleibt. Hier muss jeder seine eigene Balance finden, letztendlich sollte das Examen bei der Planung nicht in Vergessenheit geraten und an erster Stelle stehen. Mir wurde diesbezüglich viel Verständnis entgegengebracht, was ich sehr zu schätzen wusste. Einbindung in das Team Teamarbeit ist in einer größeren Kanzlei absolut notwendig. Die Mandanten sind meist Unternehmen, die der Beratung in einer speziellen Rechtsfrage bedürfen. Für einen Anwalt allein wäre das kaum zu bewältigen. Dabei empfand ich es als eine gute Erfahrung, zu einem vollwertigen Teil des Teams zu werden und im Team auch vollständig wahrgenommen zu werden. Natürlich sind die Möglichkeiten der Mitarbeit aus zeitlichen Gründen begrenzt. Es wird aber ein erster Eindruck der Anwaltstätigkeit selbst und der im Rahmen dessen übertragenen Verantwortung vermittelt. Aufgrund entsprechender Vorbildung, zum Beispiel durch die Promotion, kann dabei gelegentlich sogar der Referendar zum Experten werden. Zum ersten Mal trägt hier die langjährige Ausbildung sichtlich Früchte.

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Erfahrungsbericht: Vielfalt und Professionalität in der Wirtschaftskanzlei

Vielfältiges Arbeiten mit Verantwortung Meine Aufgaben bezogen sich nicht überwiegend auf die Recherche, wie ich es von der wissenschaftlichen Mitarbeit gewohnt war. Vielmehr wurde bewusst versucht, mich in den Arbeitsalltag des Teams einzubeziehen. Dabei durfte ich an Telefonkonferenzen, die als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Mandats dienten, sowie an persönlichen Besprechungen mit Mandanten und an Gerichtsterminen teilnehmen. Bei schwierigen Rechtsfragen wurde ich um eine Einschätzung gebeten und diente als weiteres Kontrollorgan. Die Hauptaufgabe lag aber in der Verfassung von Memos und Gutachten. Derartige Gutachten bestanden aus mehrseitigen Dokumenten, wobei die einzelnen Abschnitte auf die Teammitglieder aufgeteilt wurden. Dadurch erhielt ich einen eigenverantwortlichen Teil, den ich komplett selbst verfassen konnte. Selbstverständlich wurde dieser kontrolliert, oftmals waren aber keine größeren Veränderungen erkennbar. Bei auswärtigen Terminen der Anwälte diente ich als Back Office und musste zügig kleinere Rechtsfragen klären. Auch das zeigt die Erwartungshaltung hinsichtlich eigenverantwortlicher Arbeit. Ich fühlte mich oft gefordert, auch durch die Bearbeitung von Mandaten in englischer Sprache. Aber diese Herausforderungen machen letztendlich auch den Reiz einer Sache aus: Man muss über seinen eigenen Schatten springen, kann dafür aber auch kleine persönliche Erfolge feiern. ■

Professionelles und genaues Arbeiten ist in Wirtschaftskanzleien im besonderen Maße gefordert.

Professionelle Arbeit und Eigeninitiative Professionelles und genaues Arbeiten ist eine Grundvoraussetzung der juristischen Tätigkeit. Meiner Erfahrung nach wird sie in Wirtschaftskanzleien im besonderen Maße gefordert. Das gilt primär für die inhaltliche Tätigkeit, verlangt wird aber auch die Einhaltung der firmeninternen Regelungen, die bei der Benutzung von Formatvorlagen oder bestimmten Speichersystemen beginnt. Derartige Strukturen empfinde ich als durchweg positiv. Jeder Mitarbeiter wird zu Beginn seiner Tätigkeit geschult und erhält entsprechende Unterlagen, wodurch er allein in der Lage ist, erste Schritte zu bewältigen. Sehr angenehm habe ich meinen ersten Arbeitstag in Erinnerung, für den die Personalabteilung einen individuellen Tagesablauf mit Einweisungen in die Bibliothek und den erwähnten Schulungen erstellt hatte. Gleichzeitig wurde ich einem Ansprechpartner aus dem Kreis der Referendare „an die Hand“ gegeben, der sich um meine Einbindung im kollegialen Umfeld und die Beantwortung von Fragen aller Art kümmern sollte. Zum professionellen Arbeiten gehört auch Eigeninitiative. Nicht selten kommt es vor, dass der zugewiesene Ausbilder nicht vor Ort ist. In den meisten Fällen wird Vorsorge dafür getroffen, sodass ein Arbeitsauftrag bei Kollegen bereitliegt. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte die eigene Arbeitskraft selbstständig auch anderen Teams zur Verfügung gestellt werden.

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Erfahrungsbericht: Vielfalt und Professionalität in der Wirtschaftskanzlei

Kollegiale Atmosphäre Da bestimmte Mandate nicht nur Kenntnisse des Gesellschaftsrechts verlangen, wird häufig teamübergreifend gearbeitet. Dabei war die Atmosphäre immer sehr kollegial. In diesem Zusammenhang wird ebenso die eigene Expertise, die eventuell auch aus vorhergehender Arbeit an bestimmten Mandaten resultiert, abgefragt. Dadurch ergab sich für mich auch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an Veröffentlichungen mitzuarbeiten und so als Co-Autorin genannt zu werden. Inwiefern Kritik geübt wird, hängt wohl überwiegend vom Ausbilder ab. Meiner Erfahrung nach darf in Kanzleien mit teils auch hektischer Arbeitsatmosphäre nicht mit überschwänglichem Lob gerechnet werden. Dazu fehlt einfach die Zeit. Aber eine Nachfrage bringt in den meisten Fällen Klarheit. Weiterführende Angebote Die Kanzlei Oppenhoff & Partner bietet ein über die übliche Ausbildung hinausgehendes Angebot. Zu erwähnen ist dabei an erster Stelle ein zweimal wöchentlich stattfindender Englischkurs, der von einem amerikanischen Juristen abgehalten wird. In diesem Unterricht werden sowohl juristische Fachtermini als auch die Notwendigkeiten des englischsprachigen Alltags oder das amerikanische Rechtswesen besprochen. Dabei handelt es sich um einen interaktiven Unterricht, der mir persönlich viel mehr Sicherheit in der Anwendung der englischen Sprache vermittelt hat. Daneben werden intern Tutorials zur Weiterbildung in aktuellen Themenbereichen angeboten, die von einem knappen juristischen Teil geprägt sind und im Anschluss in einem gemütlichen Beisammensein mit den Kollegen ausklingen.

Oft muss man über seinen eigenen Schatten springen, kann dafür aber auch kleine, persönliche Erfolge feiern.

Durch die internationale Vernetzung der Kanzlei konnte darüber hinaus der Kontakt zu einer Wirtschaftskanzlei in New York für mich hergestellt werden, in der ich nun die Anwaltsstation absolvieren werde. Fazit: Es lohnt sich! Ein frühzeitiger Blick in die Welt der Wirtschaftskanzleien ist empfehlenswert, wenn diese Art der juristischen Tätigkeit generell in Erwägung gezogen wird. Grundsätzlich bietet sich dazu auch die Wartezeit auf das Referendariat oder eine Nebentätigkeit während des Studiums an. Sicherlich kommt die Tätigkeit während der Anwaltsstation der des Anwalts am nächsten. Insofern ist sie für beide Seiten eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Ich kann mich nur für eine Station in der Wirtschaftskanzlei aussprechen und bin froh, dass ich diese Zeit in einem angenehmen und kollegialen Umfeld verbringen konnte.

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Erfahrungsbericht: Selbstständige Examensvorbereitung

Examen ohne Repetitor: Plädoyer für mehr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten von Verena Heerde Dipl.-Politologin · Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main „Du bist verrückt“, oder: „Ich hätte bei der Fülle an Examensstoff gar nicht gewusst, wo ich mit dem Lernen anfangen soll.“ Das waren die Kommentare, die sich Verena Heerde oft anhören musste, wenn sie erzählte, dass sie ihr Examen ohne die Hilfe eines Repetitors bestritt. „Du bist verrückt“ – bei solchen Kommentaren stellte sich mir immer die Frage, warum es verrückt sein sollte, etwas zu machen, das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wenn man Juristen fragt, warum der Repetitor sein muss, dann sind die häufigsten Antworten: 3 3 3 3 3

die Univorlesungen bereiten nicht gut genug auf das Examen vor das Examen umfasst zu viel Stoff zu viel Stoff, um ihn sich alleine zu erarbeiten aus Angst, nicht alles für ein gutes Examen getan zu haben aus Angst, durchzufallen oder das Prädikatsexamen zu verpassen

Über die Frage, ob die Vorlesungen einen ideal auf das Examen vorbereiten, lässt sich vortrefflich streiten – was sich nicht zuletzt im Ratschlag einer meiner Professoren zeigte, der sagte: „Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen die Vorlesung nichts bringt, dann bleiben Sie weg und erarbeiten Sie sich den Stoff selbstständig.“ An für sich kein schlechter Ratschlag. Doch fehlt etwa 90 Prozent der Jurastudenten in der Examensphase der Mut, sich auf die eigenen Fähigkeiten zu verlassen. Oder andersherum betrachtet ist die Angst, das Examen ohne Repetitor nicht zu schaffen, größer. Das dürfte nicht zuletzt auch daran liegen, dass in kaum einem anderen Studienfach die Abschlussnote so entscheidend für die weiteren Karrieremöglichkeiten ist wie bei den Juristen. Entscheidung: Examen ohne Repetitor Trotz all dieser Argumente habe ich mich doch für ein Examen ohne Repetitor entschieden. Nun ist es nicht so, dass ich den Repetitor nicht ausprobiert hätte. Jedoch habe ich nach kurzer Zeit festgestellt, dass diese Art der Examensvorbereitung nicht das Richtige für mich ist. Mir stellte sich recht bald die Frage, ob Veranstaltungen mit Frontalunterricht in Gruppen bis zu 50 Leuten in schlecht belüfteten Räumen mit Pausen im vorgegebenen Takt wirklich mein Weg zu einem erfolgreichen Examen sein würden. Hinzu kommt – sofern man den Repetitor ernst nimmt –, dass man für jeden Kurstag mindestens einen halben Tag Vor- und einen halben Tag Nachbereitung einplanen muss. Sicher stellen auch für den einen oder anderen die durchaus knackigen Kursgebühren ein adäquates Mittel zur Selbstdisziplinierung dar, schließlich möchte man dieses Geld nicht umsonst ausgegeben haben. Ich bin jedoch für mich zu dem Schluss gekommen, dass ich mir unter den oben genannten Voraussetzungen den Stoff auch selbst erarbeiten kann, zumal mich die Struktur eines Repetitoriums aufgrund meines Teilzeitjobs auch immens unter Druck gesetzt hätte.

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Erfahrungsbericht: Selbstständige Examensvorbereitung

Job für das Examen an den Nagel hängen? Den Job an den Nagel zu hängen und mich voll auf das Examen zu konzentrieren, kam für mich nicht in Betracht, da ich, wie so viele Studenten auch, zur Finanzierung meines Studiums auf ihn angewiesen war. Allerdings hatte ich mit meinen Vorgesetzten wirklich Glück, da ich mir meine Arbeitszeit immer frei einteilen und somit Studium und Beruf relativ problemlos unter einen Hut bringen konnte. Ein Vorteil, der sich vor allem in der Examensphase ungemein bezahlt gemacht hat. Ein anderer Grund, warum eine Kündigung nicht in Betracht kam, war, dass einen das Studium meiner Ansicht nach nur unzureichend auf die spätere praktische Tätigkeit sowie den Umgang mit Mandanten, Kunden oder auch Arbeitskollegen vorbereitet. Hat im Studium noch jeder mehr oder weniger für sich gearbeitet, so können in der Praxis auf einmal die einfachsten Entscheidungsfindungsprozesse aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ungemein kompliziert werden. Daher war es mir wichtig, bereits neben dem Studium so viel Berufserfahrung wie möglich zu sammeln. So gesehen stellt die Entlohnung also nur einen kleinen Teil der Vorteile eines studentischen Nebenjobs dar, vorausgesetzt dass dieser in einem Umfeld angesiedelt ist, der zumindest einen minimalen Bezug zum Studium und späteren Berufsleben hat. Voraussetzungen schaffen Wenn man sich also dafür entscheidet, sich ohne die Hilfe eines Repetitors auf das Examen vorzubereiten, dann sind gute Organisation und vor allem Lerndisziplin gefragt. Da ich ein Doppelstudium betrieb, führte ich zuerst beide Studiengänge parallel bis zur Scheinfreiheit und „parkte“ mein Jurastudium dann circa vier Semester lang, um mein Politologiestudium abzuschließen. Nach Diplomarbeit und -prüfungen galt es, zunächst wieder einen Einstieg in die Rechtsmaterie zu finden, der jedoch auch gleichzeitig der Vorbereitung auf das Examen dienen sollte. Dieser Wiedereinstieg gestaltete sich durch den Umstand, dass ich nach meiner Auszeit plötzlich nicht mehr „scheinfrei“ war, nicht einfacher: Zwischenzeitlich hatte sich die Studienordnung geändert, sodass ich zusätzliche Scheine im Schwerpunktbereich sowie einen Schein in den neu eingeführten Schlüsselqualifikationen erwerben und die Teilnahme an einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung nachweisen musste. Glücklicherweise hatte ich die Scheine im Schwerpunktbereich schon, sodass sich der Erwerb der fehlenden zwei Scheine ganz gut in die Examensvorbereitung integrieren ließ. Die den Schwerpunkt abschließende Arbeit schloss ich direkt an, um in der eigentlichen Examensphase den Kopf frei zu haben und nach dem Schreiben der Klausuren mit allem fertig zu sein.

Wichtig war es, einen eigenen Rhythmus aus Lernen, Wiederholen und regelmäßigen Pausen zu finden.

Strukturierter Lernplan Für die eigentliche Examensphase brauchte ich dann aufgrund der Fülle an prüfungsrelevantem Stoff einen strukturierten Lernplan. Der prüfungs­

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Erfahrungsbericht: Selbstständige Examensvorbereitung

relevante Stoff ergibt sich aus § 7 JAG. Hinsichtlich der Struktur, also der Frage, wo ich anfange und in welcher Reihenfolge ich die Rechtsgebiete bearbeite, habe ich mich an der Struktur des Jurastudiums orientiert. Wichtig war es, einen eigenen Rhythmus aus Lernen, Wiederholen und regelmäßigen Pausen zu finden. Zu Beginn meiner Examensvorbereitung habe ich fünf bis sechs Tage die Woche etwa sieben Stunden gelernt. Ein Pensum, das nach dem Job am Nachmittag und Abend gut zu bewältigen war. Ein Tag in der Woche war arbeits- und jurafrei. Will man nicht relativ schnell die Grenzen der eigenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit erreichen oder vor lauter Jura total vereinsamen, dann ist es wichtig, sich zwischendrin ein bisschen Erholung zu gönnen, Sport zu machen oder Freunde zu treffen. Erst die letzten acht Wochen vor dem Examen bin ich dann auf sieben Tage Lernen die Woche hochgegangen. ■

Im Nachhinein betrachtet, möchte ich die Zeit der Examensvorbereitung und die dabei gemachten Erfahrungen nicht missen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man den zu bearbeitenden Stoff auf die zur Verfügung stehende Zeit verteilt. Ich habe mich dafür entschieden, die einzelnen Rechtsgebiete parallel auf verschiedene Wochentage aufgeteilt abzuarbeiten. Die Erwägung dahinter war zum einen, dass man so einen guten Überblick behält, wie weit man mit dem zu lernenden Stoff ist. Zum anderen bietet diese Arbeitsweise die Möglichkeit, bei Bedarf den Lernplan flexibel anzupassen. Und sollte einem am Ende wirklich die Zeit ausgehen, hätte man die Lücken wenigstens über alle Rechtsgebiete verteilt. Hinsichtlich der Gewichtung habe ich dem Zivilrecht sowie dem öffentlichen Recht je zwei Lerntage gewidmet und dem Strafrecht einen bis zwei. Den Arbeitstag an sich habe ich mir ebenfalls in drei Einheiten, bestehend aus Wiederholung des bereits erarbeiteten Stoffs, Bearbeitung des neuen Stoffs sowie einer freien Einheit eingeteilt. Da es meiner Ansicht nach wenig sinnvoll ist, sich einen Rechtsbereich durch Querlesen verschiedener Unterlagen zu erarbeiten, habe ich mir ein Lehrbuch ausgesucht, mit dem ich gut zurechtkam, und mir den Stoff anhand dieses Lehrbuchs erarbeitet. Zur Ergänzung habe ich, wenn ein Thema in meinem Hauptlehrbuch mal nicht so gut oder zu kurz erklärt war, weitere Lehrbücher herangezogen. Zusätzlich habe ich mir die wichtigsten Fakten und Prüfungsschemata auf Karteikarten notiert, was die Wiederholung des Stoffes einfacher gemacht hat. Zum Abschluss jedes Tages habe ich mir in der freien Lerneinheit ergänzend die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum jeweiligen Thema sowie Fälle anhand von Fallbüchern erarbeitet oder relevante Artikel in einschlägigen juristischen Fachzeitschriften lesen. Gegen Ende der Examensvorbereitung lag der Schwerpunkt dieser Einheit allerdings ausschließlich auf der Erarbeitung von Fällen, denn das Einzige, was während der ganzen Examensvorbereitung zugegebenermaßen wirklich etwas gewagt war, war der Umstand,

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Erfahrungsbericht: Selbstständige Examensvorbereitung

auf den universitären Klausurenkurs zu verzichten und ohne Klausurerfahrung ins Examen zu gehen. Müsste ich heute noch einmal für das Examen lernen, dann wäre das der einzige Punkt, den ich anders handhaben würde. Zum damaligen Zeitpunkt fehlte mir jedoch neben dem Job und der Lernerei einfach die Zeit, mich auch noch fünf Stunden zuzüglich zwei Stunden Nachbesprechung in einen Klausurenkurs zu setzen. Glücklicherweise gibt es mittlerweile wirklich gute Fallbücher, die einen zwar nicht darauf vorbereiten, wie es ist, fünf Stunden lang eine Klausur zu schreiben, die aber einen guten Überblick über den Umfang und die Anforderungen einer Examensklausur geben. Mut zur Lücke? So gut strukturiert ein Lernplan auch sein mag – es ist immer noch eine immense Fülle an Stoff zu bewältigen. Deshalb stellte ich mir irgendwann die Frage, ob ich einen gewissen Mut zur Lücke entwickeln sollte. Nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem – wie sich hinterher herausstellte – richtigen Entschluss, dass das keine wirklich brillante Idee wäre. Da ich aber für die zwar examensrelevanten, aber nicht so häufig geprüften Rechtsgebiete nicht den gleichen Aufwand betreiben konnte und wollte wie für die zentralen Bereiche, habe ich mir diese schließlich mit einschlägigen Skripten erarbeitet, die einem die wichtigsten Inhalte sowie die dazugehörigen wichtigen Entscheidungen kurz und knapp präsentieren. So ließen sich in der Examensklausur dann auch die Fragen zum Europarecht problemlos beantworten.

Mit Selbstvertrauen und einer guten Organisation kann man auf den Repetitor verzichten.

Was ich mitgenommen habe Insgesamt dauerte meine Examensvorbereitung inklusive Erwerb der fehlenden Scheine sowie der Erstellung der Schwerpunktbereichsarbeit etwas mehr als zwei Jahre. Natürlich war es eine anstrengende Zeit und auch bei mir lagen am Ende die Nerven blank, sodass ich am liebsten alle Jurabücher in die Ecke geschmissen hätte. Im Nachhinein betrachtet, möchte ich aber diese Zeit und die dabei gemachten Erfahrungen nicht missen. Ich habe eine Menge über mich selbst gelernt und kann jedem, der darüber nachdenkt, einen Repetitor zu besuchen, nur dazu ermuntern, auf seine eigenen Fähigkeiten zu vertrauen und sich keine Angst vor dem Examen machen zu lassen. Ohne Selbstvertrauen und gute Organisation ist ein Examen auch mit Repetitor nicht zu bewältigen. Mit Selbstvertrauen und einer guten Organisation dagegen kann man auf den Repetitor verzichten. Übrigens: Von dem Geld, das ich für den Repetitor gespart habe, habe ich mir nach dem Examen einen Wunsch erfüllt und bin für fünf Wochen in den Urlaub nach Australien geflogen.

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Erfahrungsbericht: Einblick in das Franchise-Recht

Tout est franchisable! von David Klein · LL.M.-Student · University of Washington · Seattle

Foto: Kay Schiefer

In Nordrhein-Westfalen bildet die Anwaltsstation mit zehn Monaten Dauer den Löwenanteil der Referendarausbildung. Eine sorgfältige Auswahl der Ausbildungsstelle ist daher Pflicht. Viele Faktoren beeinflussen die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Kanzlei. David Klein berichtet, wie er sich für eine mittelständische Kanzlei mit einer Spezialisierung im Franchise-Recht entschieden hat – und warum das eine sehr gute Wahl war. Wie viel Kanzlei darf es sein? Meine Vorstellungen von meiner Anwaltsstation waren einigermaßen klar. Neben dem Studium hatte ich in verschiedenen kleinen Kanzleien gearbeitet und meinte zu wissen, wie der Alltag dort aussähe. Für einen Referendar kann eine solche Station sicher spannend sein, weil man die Gelegenheit hat, viele der Mandate weitestgehend selbstständig zu betreuen, und die vermeintlich examensrelevanten Rechtsgebiete bearbeitet. Andererseits wollte ich mich nicht zehn Monate nur mit Verkehrsunfällen und Mietstreitigkeiten beschäftigen, sondern neben dem Erlernen des anwaltlichen Handwerks auch meine inhaltliche Kompetenz weiter ausbauen. Mit Beginn des Referendariats hatte ich mit der Bearbeitung meiner Dissertation zu einem franchiserechtlichen Thema begonnen. Es lag nahe, eine Kanzlei zu suchen, die im gleichen Bereich tätig ist. Ein kurzer Blick ins Internet oder einschlägige Verzeichnisse von Wirtschaftskanzleien zeigte, dass einige mittelständische Kanzleien ihren Fokus auf das Franchise-Recht gelegt haben. Eine Alternative zu einer spezialisierten mittelständischen Kanzlei wäre der Gang zu einer der großen Kanzleien gewesen. Allerdings hätte dies für mich bedeutet, dass ich vermutlich in zehn Monaten nicht einmal einen Gerichtssaal von innen gesehen oder mit einem Mandanten gesprochen hätte – so sollte meine Anwaltsstation nicht aussehen. Ausbildung in der Praxis Von der Station bei einer mittelständischen Kanzlei versprach ich mir eine bessere Betreuung und die Gelegenheit, näher an der Front zu sein. Im Hinterkopf behielt ich zudem stets den Gedanken an das unweigerlich näher rückende Examen. Fast die Hälfte der acht Aufsichtsarbeiten können sogenannte Anwaltsklausuren sein, in denen die klassischen Grundfertigkeiten wie etwa das Anfertigen von Schriftsätzen oder Mandantenschreiben verlangt wird. In meinen Augen sollte mir nicht die begleitende Arbeitsgemeinschaft diese nötigen Grundfertigkeiten vermitteln, sondern die Ausbildung in der Praxis. Und schließlich wollte ich auch einmal einen Mandanten aus der Nähe sehen. Mein Wunschkatalog war also recht umfangreich: Von der Großkanzlei erhoffte ich mir internationale, anspruchsvolle Mandate mit komplexen rechtlichen Fragestellungen, von der mittelständischen Kanzlei die gute Betreuung durch mehrere Anwälte und den Blick über meinen selbstgewählten Tellerrand, von der kleinen Kanzlei den Schliff des anwaltlichen Rüstzeugs.

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Erfahrungsbericht: Einblick in das Franchise-Recht

In ­meinem Fall gesellte sich zu dem ohnehin schon prall geschnürten Erwartungspaket die Hoffnung, mit flexiblen Arbeitszeiten Referendariat, Doktor­ arbeit und Nebenjob an der Universität unter einen Hut zu bekommen. Gesucht: eine inhaltlich interessante Arbeit Es erwies sich als Glücksfall, bereits im Rahmen meiner Themensuche für die Doktorarbeit Kontakt zu einem der Rechtsanwälte von der Kanzlei Tigges in Düsseldorf aufgenommen zu haben. So wusste ich, dass diese mittelständische Kanzlei mit knapp zwanzig Berufsträgern spezialisiert im FranchiseRecht berät und als eine der wenigen Franchise-Kanzleien in Deutschland sowohl die Franchise-Geber- wie auch Franchise-Nehmer-Seite vertritt. Darüber hinaus reizte mich die starke internationale Ausrichtung der Kanzlei. So betreut sie unter anderem internationale Franchise-Systeme beim Aufbau ihres Vertriebsnetzes in Deutschland und Europa und nationale Systeme bei der Expansion in andere Märkte. Diese Mischung entsprach sehr genau meiner persönlichen Vorstellung von einer inhaltlich interessanten Arbeit. Nach meiner Bewerbung wurde ich zum Vorstellungsgespräch geladen, an dem der Personalpartner der Kanzlei und ein Partner aus dem FranchiseDezernat teilnahmen. Das Gespräch verlief aus meiner Sicht äußerst entspannt, das übliche gegenseitige Abklopfen und Ausloten war von einer offenen Atmosphäre geprägt und zeichnete sich weder durch Fallstricke noch das Warten auf einen möglichen Fehltritt des Bewerbers aus. Insofern konnte ich auch meine eigenen Vorstellungen noch einmal artikulieren und mich versichern, dass diese tatsächlich realisiert werden konnten. Abschließend wurde mein Antrittsdatum vereinbart – die jährliche Kanzleiweihnachtsfeier. Lehrjahre – wie werde ich einer von 150.000? Über 150.000 Rechtsanwälte gibt es mit Stand 2010 in Deutschland. Ein Referendar soll in zehn Monaten alles lernen, was nötig ist, um diese Zahl noch zu erhöhen. Im Rahmen der Ausbildung in meiner Anwaltsstation zeigte sich, dass die Struktur einer mittelständischen Kanzlei einem Referendar sehr entgegenkommt. Die Tatsache, dass ich der einzige Referendar während meiner Stationszeit war, ließ mich zunächst befürchten, dass ich möglicherweise als praktischer Ablageplatz für unbequeme Rechercheaufträge missbraucht werden könnte. Diese Sorge erwies sich aber als unbegründet.

Nicht die begleitende Arbeits­g emeinschaft sollte mir die nötigen Grundfertigkeiten vermitteln, sondern die Ausbildung in der Praxis. Schließlich wollte ich auch einmal einen Mandanten aus der Nähe sehen.

Während meiner Stage konnte ich die gesamte Bandbreite anwaltlicher Arbeit kennenlernen – von Rechtsgutachten über Schriftsätze aller Art, Mandantengespräche, Verhandlungen mit der Gegenseite im streitigen Verfahren und Vertragsentwürfe bis hin zur Terminsvertretung vor Gericht. Die Ausbilder nahmen ihre Sache dabei immer sehr ernst. Trotz des täglichen Stresses war es nie ein Problem, sich mit einem der jeweiligen Bearbeiter der Akten auszutauschen. Jede Arbeit, die ich anfertigte, wurde ausführ-

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Erfahrungsbericht: Einblick in das Franchise-Recht

lich besprochen. Dabei profitierte ich nicht zuletzt von der Altersstruktur der Kanzlei, die knapp 40 Jahre Berufspraxis umfasst: Junge Associates mit Nähe zum 2. Staatsexamen wissen um die prüfungsrelevanten Probleme, während ältere Partner mit ihrer Erfahrung unerbittlich auch kleinste Ungenauigkeiten aufspüren. Durch die starke Spezialisierung der Anwälte fallen Fehler sofort auf. Das hohe Qualitätsniveau verlangte größte Sorgfalt und umfangreiche Recherchen, was meinem Wunsch nach anspruchsvoller juristischer Arbeit entgegenkam. Dank guter Ausstattung – etwa eine große Bibliothek, die im Vertriebsrecht die örtliche Universitätsbibliothek problemlos in den Schatten stellt – machte aber auch diese zum Teil zeitintensive Arbeit viel Spaß. Vor allem durch die Rückmeldungen in Form von Kopien der Originale, die schließlich an Gericht, Mandant oder Gegner gingen, hatte man ein handfestes Resultat der eigenen Arbeit. Da der Anwalt aber nicht nur schreibt und liest, sondern auch reden muss, bekam ich die Gelegenheit, mit Mandanten etwa das weitere Vorgehen in einem Rechtsstreit zu besprechen. Während die akribische Arbeit an Schriftsätzen doch sehr der Arbeit an einem Urteil aus der Gerichts-Stage oder der Anklageschrift bei der Staatsanwaltschaft ähnelte, war dies eine vollkommen neue Erfahrung – und eine wertvolle dazu. Man kann nie zu früh beginnen, zu lernen, wie man juristische Probleme für den Mandanten verständlich artikuliert, oder die benötigten Informationen für ein komplexes Projekt zu erfragen. Die Möglichkeit, mit Mandanten direkt in Kontakt zu treten, fördert nicht zuletzt die Motivation des Referendars. Gestählt aus einigen Sitzungsvertretungen während der dreimonatigen Stage bei der Staatsanwaltschaft mit allen Höhen und Tiefen freute ich mich zudem, auch in der Anwaltsstation als Terminsvertreter vor Gericht zu dürfen. Eine Vor- und Nachbesprechung mit dem zuständigen Rechtsanwalt war dabei ebenso selbstverständlich wie der anschließende Bericht an den Mandanten sowie die Vorbereitung der nächsten Schritte im Verfahren. ■

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2010 gab es über 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland. Ein Referendar soll in zehn Monaten alles lernen, was nötig ist, um diese Zahl noch zu erhöhen.

Franchise-Anwälte: Spezialisten und Multidisziplinäre Die Warnung des ehemaligen US-Supreme-Court-Richters Louis D. Brandeis, „A lawyer who has not studied economics and sociology is very apt to become a public enemy”, bewahrheitet sich in abgewandelter Form bei der rechtlichen Beratung von Franchise-Systemen. Franchise-Recht ist multidisziplinär. Der beratende Rechtsanwalt muss prognostizieren, wie und ob das System wirtschaftlich agieren wird, um die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu muss berücksichtigt werden, dass ein Franchise-System ein Netzwerk darstellt, in dem der Franchise-Geber anderen selbstständigen Gewerbetreibenden die Teilnahme an seinem System zur Verfügung stellt. Dieses Gefüge kann durch ein zu enges oder zu weites Rechte- und Pflichtengeflecht empfindlich gestört werden. Durch die Vielzahl der Mandate in unterschiedlichen Entwicklungsstadien – kleine und große Systeme vom Aufbau bis zum laufenden Betrieb nach einigen Jahren – bekam ich

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Erfahrungsbericht: Einblick in das Franchise-Recht

einen sehr guten Eindruck von den diversen Möglichkeiten und Strategien bei der Beratung und vertraglichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen. Das Franchise-Recht wird von den unterschiedlichsten Rechtsgebieten tangiert. Neben dem klassischen Handelsrecht verlangte die tägliche Arbeit in der Kanzlei unter anderem Kenntnisse im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht. Wohlgemerkt meint das nicht nur das deutsche Recht, sondern auch europäische und ausländische Rechtsquellen. Ausflüge ins russische Franchise-Recht, saudische Handelsvertreterrecht oder chinesische Kartellrecht waren eine interessante Erfahrung für mich. Ansonsten konnte ich mich aber auf meine Interessenschwerpunkte konzentrieren. So durfte ich meine Anwaltsstation ganz nebenbei auch noch dafür nutzen, die kartellrechtlichen Fragen in meiner Dissertation zu präzisieren und auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Der beratende FranchiseAnwalt muss prognostizieren, wie und ob das System wirtschaftlich agieren wird, um die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Zusätzlich zu den franchiserechtlichen Mandaten fielen gelegentlich allgemeine Fragen an. Statt für jeden Rechtsrat eine neue Kanzlei aufzusuchen, kommen die Mandanten auch mit anderen juristischen Problemen zu „ihrer“ Kanzlei. Ich freute mich regelmäßig über diese Akten, weil so auch meine Examensvorbereitung nicht zu kurz kam. Wie der Zufall so spielt, tauchten mehrere der im Rahmen dieser Mandate bearbeiteten Probleme auch tatsächlich in den Examensklausuren auf – wobei man das etwa von einem Bauträgervertrag nicht unbedingt vorher erwarten konnte. Die Bandbreite dieser allgemeinen Fälle betraf in der Regel das allgemeine Zivil- und Zivilprozessrecht, aber auch die ein oder andere öffentlich-rechtliche Fragestellung. Die richtige Entscheidung Flache Hierarchien ist ein viel zu sehr strapazierter Ausdruck, als dass man ihn für die Beschreibung des Miteinanders in einer Kanzlei benutzen möchte. Aber er beschreibt gut den Umgang miteinander, den ich erleben konnte. Als Referendar wurde ich eng in die Mandatsarbeit eingebunden, konnte sämtliche Abläufe vom ersten Gespräch an mit verfolgen und wurde stets auf dem Laufenden gehalten, auch wenn ich durch Klausurwochen und die Arbeitsgemeinschaft einige Tage nicht in der Kanzlei sein konnte. Wie selbstverständlich wurde ich zum regelmäßigen Anwaltslunch eingeladen, sodass man die Rechtsanwälte der Kanzlei einmal im ungezwungenen Rahmen kennenlernen konnte. Ebenso durfte ich an den Fortbildungsveranstaltungen der Kanzlei teilnehmen, die regelmäßig stattfanden. Eine Anwaltsstation in einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei war für mich die konsequente Entscheidung aufgrund meiner Erwartungen und Vorstellungen. Vergleiche mit Kollegen in kleineren oder großen Kanzleien haben mir gezeigt, dass sich die sorgfältige Auswahl einer guten Ausbildungsstelle lohnt. Vor allem motivierte Ausbilder und eine interessante, abwechslungsreiche Arbeit können einen fast vergessen lassen, dass am Ende der Anwaltsstation die Klausuren für das 2. Staatsexamen warten.

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Erfahrungsbericht: Praktikum in Brasilien – Rechtssysteme im Vergleich

Praktikum in São Paulo: Den Aufschwung Brasiliens hautnah miterleben von Philipp Gnatzy · stud. iur. · Köln / London

Als Gewinner des Join-the-best-Wettbewerbs 2010 hatte Philipp Gnatzy während eines zehnwöchigen Praktikums am German Desk von Baker & McKenzie in São Paulo, Brasilien, die Möglichkeit, Rechtssysteme zu vergleichen und Wirtschaftswachstum hautnah mitzuerleben und mitzufeiern. Ende Oktober 2010 betrachtete ich im Taxi auf dem Weg zum Flughafen ­Guarulhos, der rund 30 Kilometer außerhalb von São Paulo liegt, einmal mehr die Zeugnisse des brasilianischen Aufschwungs: Industrieanlagen und neue Autos, wohin das Auge reicht! Hinter mir lag ein zehnwöchiges Praktikum am German Desk von Baker & McKenzie. Der Verkehr war wie immer kurz vor dem Stillstand. So konnte ich während der Taxifahrt meine Zeit in der Millionen­metropole Revue passieren lassen und mit den Bildern aufräumen, die ich vor meinem Aufenthalt von Brasilien hatte. Überstunden und Strandbesuche Samba, Strand und Schönheitswahn dürften vielen von Urlaubsberichten oder -fotos bekannt sein. Der Alltag der Brasilianer sieht jedoch anders aus. Die meisten Jurastudenten arbeiten in Brasilien halbtags als sogenannte Law Clerks in einer Kanzlei, um teure Privatuniversitäten und das Leben in den Großstädten finanzieren zu können. Entweder besuchen sie in den frühen Morgenstunden die Universität und arbeiten nachmittags oder sie absolvieren ihre Pflichtkurse abends nach der Arbeit. Auch in unserem Büro unterstützten Law Clerks die Anwälte bei Recherchen und Übersetzungen, stellten neue Gesetze vor und arbeiteten an Compliance- und Due-Diligence-Prüfungen mit. Meist bewerben sich brasilianische Jurastudenten während des zweiten oder dritten Jahres ihrer universitären Ausbildung bei einer Kanzlei und dürfen dort laut Gesetz maximal zwei Jahre am Stück im Rahmen eines Nebenjobs beschäftigt sein. Während dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob sie auch künftig zusammenarbeiten möchten. Ähnlich wie hierzulande müssen auch brasilianische Jurastudenten eine Staatsprüfung ablegen, um einen juristischen Beruf ausüben zu können. Mein Team, das aus zwei Partnern, zehn Anwälten und vier Law Clerks bestand, nahm mich herzlich auf und gab mir schnell das Gefühl, dazuzugehören. Obwohl im Büro über 100 Anwälte tätig sind, hatte ich bald den Eindruck, viele der Kollegen zu kennen, und ging nie alleine Mittagessen. Die ausgesprochen hohe Auslastung der Kanzlei führte dazu, dass ich in verschiedenen Bereichen tätig war und gerade in den Bereichen Intellectual Property/IT, Arbitration und Mergers & Acquisitions viel lernen konnte. Trotz meiner sich nur langsam entwickelnden Portugiesischkenntnisse wurde ich besonders zum Ende meines Praktikums immer häufiger auch mit rein brasilianischen Sachverhalten betraut. So konnte ich einen tiefen Einblick in das System des brasilianischen Rechts im Allgemeinen und in sein Patent-, Marken- und Gesellschaftsrecht gewinnen.

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Erfahrungsbericht: Praktikum in Brasilien – Rechtssysteme im Vergleich

Gewöhnlich begann ich um 10 Uhr morgens und verließ das Büro gegen 19 Uhr. An Tagen, an denen meine Hilfe länger benötigt wurde, konnte ich Überstunden abrechnen und mit einem freien Tag ein Wochenende verlängern. Aufgrund der Projektarbeit profitierte ich von einer Flexibilität, die auch Law Clerks nutzen, um ihr Studium zu meistern. Viele Absolventen bevorzugen eine Position im öffentlichen Dienst, da diese ausgesprochen gut bezahlt wird, ein hohes Maß an Sicherheit und eine ausgewogene Work-Life-Balance bietet. Auch die Stellen bei internationalen Sozietäten sind heiß umkämpft, obwohl sie im Vergleich zu den Büros in Europa anfänglich geringer bezahlt sind und hohe Anforderungen stellen. Die Arbeitszeiten sind denen in London oder in Düsseldorf ähnlich, scheinen jedoch wegen der schnell wachsenden Wirtschaft eher noch zuzunehmen. Eine Chance für einen Strandbesuch bietet sich auch bei Regierungsjobs nur am Wochenende und während des Urlaubs. Clubnächte, Strandpartys und Karneval gehören allerdings zum Lebensgefühl im größten und wirtschaftlich stärksten Land Südamerikas, wo man den Grundsatz „Work hard, party hard!“ akribisch beachtet. Zwischen Cowboyfarmen und pulsierenden Städten Neben dem pulsierenden Leben der Megastädte Rio de Janeiro und São Paulo hatte ich immer das Bild riesiger Rinderfarmen im Kopf, die auch tatsächlich gerade im Süden und Westen die Landschaft prägen. Nach der Unabhängigkeit 1822 warb Brasilien viele Europäer vor allem aus Deutschland und Italien an, um den Süden und den Nordosten des Landes zu besiedeln und landwirtschaftliche Kenntnisse zu verbreiten. Auch heute noch besitzen vor allem diese Familien, die einen sehr kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausmachen, einen Großteil des Landes. Um die Vermögen zu schützen, stemmen sich die meisten Gauchos – die Cowboys aus dem Süden – gegen staatliche Eingriffe. Ist das Land damit so rückschrittlich, wie es ihm noch vor einigen Jahren vorgeworfen wurde?

Ein Großteil der brasilianischen Jurastudenten arbeitet als sogenannte Law Clerks halbtags in einer Kanzlei, um teure Privatuniversitäten und das Leben in den Großstädten finanzieren zu können.

Die aktuelle Lage widerspricht dieser Annahme: Seit der Währungsstabilisierung nach 2003 floriert die Wirtschaft, und als einer der BRIC-Staaten (Brasilien-Russland-Indien-China) gilt Brasilien als eines der rentabelsten Investitionsziele der Welt. Dank großer Devisenreserven, einer starken Binnennachfrage und stabiler Banken, die der Staat nicht retten musste, überstand das Land die Finanzkrise problemlos und konnte weiteres Wirtschaftswachstum generieren. Auf der Suche nach sicheren Anlagemöglichkeiten kamen viele Investoren an Brasilien nicht vorbei. Während meines Praktikums in São Paulo konnte ich diese Entwicklung jeden Tag miterleben, wenn neue Mandanten aus Europa am Aufschwung in Brasilien teilhaben wollten und uns um Rat fragten. Seit vielen Jahren gilt Brasilien neben China als bedeutendstes Land für deutsche Direktinvestitionen und als Handelspartner ersten Ranges. Die neuen Projekte gehen mit vielen

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Erfahrungsbericht: Praktikum in Brasilien – Rechtssysteme im Vergleich

­ erausforderungen einher, die meist nur Anwälte mit Erfahrung in beiden H Rechts- und Kultursystemen lösen können. Täglich geht es daher um verschiedenste Unternehmensmodelle und die strengen Voraussetzungen der brasilianischen Regierung für ausländisches Kapital. Wiesen die Rechtssysteme Deutschlands und Brasiliens nicht so viele Gemeinsamkeiten auf, wären die Verhandlungen und Erklärungsversuche der jeweils fremden Jurisdiktion noch komplizierter. Dogmatik, Aufbau und Prinzipien der brasilianischen Verfassung von 1988 und weiterer wegweisender Gesetze ähneln in weiten Teilen jedoch denen des Grundgesetzes und wichtiger deutscher Rechtsnormen. Durch die vielschichtigen Anliegen deutscher und schweizer Mandanten konnte ich diese systemübergreifende Logik nachvollziehen und bei mehreren Transaktionen mein Verständnis für zwischenstaatliche Komplikationen in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Arbitration vertiefen. Probleme ergaben sich in erster Linie innerbetrieblich mit Unternehmensvertretern, bei Besteuerungsfragen oder bei Umwandlungen. So ging es vor allem darum, Mandanten die Rechtslage zu erläutern sowie sie im Umgang mit Brasilianern und deren Recht zu unterstützen. Auch die Regierung muss sich den neuen Umständen anpassen. Fast wöchentlich verabschiedet sie Gesetze und stößt neue Vorhaben an. In der Praxisgruppe Intellectual Property konnte ich dies an zentralen Projekten miterleben, da auch in Brasilien bei der Rechtsfindung häufig auf Erfahrungen aus der Praxis zurückgegriffen wird und Praktiker immer öfter an der Diskussion teilnehmen. ■

Viele Absolventen bevorzugen eine Position im öffentlichen Dienst oder bei internationalen Sozietäten.

Datenschutz auf beiden Seiten des Atlantiks Aktuell spielen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht in öffentlichen Debatten eine große Rolle, da sie im brasilianischen Recht bisher kaum geregelt sind. Im internationalen Rechtsverkehr dürfen jedoch schon bestehende Standards nicht missachtet werden. Die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 wirkt sich beispielsweise direkt auf Drittstaaten aus. Datenverarbeitung (data processing), also jeglicher Umgang mit Daten von EU-Bürgern oder durch EUUnternehmen, ist in Drittstaaten wie Brasilien nur möglich, wenn der von der EU-Kommission beabsichtigte Schutz auch dort gewährleistet wird. Auch in unserer Abteilung tauchten immer häufiger Anfragen zu Regelungen in Brasilien auf. Einige Anwälte befassten sich daher genauer mit der aktuellen Rechtslage, indem sie sowohl bereits entschiedene Fälle auswerteten als auch die Entwicklung im Gesetzgebungsprozess verfolgten. In diesem Zusammenhang wurde ich gebeten, eine umfangreiche Darstellung der Regelung zum Datenschutz in Europa, Deutschland und Großbritannien zu erstellen. Dank meiner Erfahrungen aus dem englisch-deutschen Doppelabschlussprogramm, durch das ich einen englischen LL.B.-Abschluss des University College London und einen deutschen Abschluss der Universität zu Köln erhalten werde, konnte ich mit rechtsvergleichenden Methoden zeigen, wie Datenschutz auf unse-

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Erfahrungsbericht: Praktikum in Brasilien – Rechtssysteme im Vergleich

rer Seite des Atlantiks geregelt ist. Bei Präsentationen vor unserer Abteilung sowie den Law Clerks stellte ich gemeinsam mit einer Kollegin aus den USA existierende Ansätze aus unseren Heimatstaaten und mögliche brasilianische Anstöße vergleichend vor. Handlungsbedarf besteht in diesem Bereich in Brasilien, da auch innerstaatliche Aufrufe nach mehr gesetzlichem Schutz vor Eingriffen in die Privatwirtschaft vor allem aus dem Süden Brasiliens ertönen. Dort leben die Nachfahren der Einwanderer aus Europa, die die Wirtschaft liberalisieren, endlich ihr Image als konservative Cowboys abschütteln und Brasiliens Wirtschaft ins Zentrum des Weltgeschehens rücken wollen. Das Weltmeister-Feeling Mit rund 8,5 Millionen Quadratkilometern ist Brasilien etwa doppelt so groß wie die Europäische Union. Daher ist es schwierig, innerhalb weniger Wochen viel vom Land zu sehen. Ich schaffte es jedoch, verschiedene Landesteile zu bereisen. Trotz der großen Unterschiede zwischen dem vom Tourismus lebenden Norden, dem steppenartigen Westen und dem von Sojafeldern beherrschten Südosten war nirgends die Fußballbegeisterung der Brasilianer zu übersehen. In der obersten Liga finden meist zwei Spieltage pro Woche statt und jedes Dorf hat einen Rasenplatz – häufig direkt neben der Kirche. So scheint es das Land verdient zu haben, 2014 die nächste Fußballweltmeisterschaft ausrichten zu dürfen. In allen Austragungsorten werden bereits Stadien gebaut und die Vorbereitungen der Regierung, die 2016 auch die Olympischen Spiele ausrichten wird, liegen scheinbar gut in der Zeit. Infrastrukturell muss das Land jedoch noch aufholen. Neben Flughafen- und ­Straßenverkehrsprojekten ist eine Schnellbahnstrecke zwischen Rio und São Paulo geplant, die die Me­tropolen noch besser verbinden soll. Wenn die Gäste dann in vier Jahren den Aufschwung weiter vorantreiben werden, soll die brasilianische Weltmeisterstimmung mit einem sechsten brasilianischen Titel gekrönt werden.

Seit der Währungsstabilisierung 2003 floriert die brasilianische Wirtschaft. Dank großer Devisenreserven, einer starken Binnennachfrage und stabiler Banken gilt das Land als eines der rentabelsten Investitionsziele der Welt.

Insgesamt waren die zehn Wochen eine große Überraschung, und nur die wenigsten Stereotypen hielten den persönlichen Eindrücken stand. Ich konnte viel Neues lernen und den Aufschwung in einem Land miterleben, das ihn wirklich braucht, um seine Probleme zu lösen. Planungstipps für Brasilien Die Suche nach einem Zimmer für kurze Zeit ist recht schwierig, da es dafür auch in den Großstädten fast keinen Markt gibt. Am besten kann man über Internetplattformen wie www.easyquarto.com.br fündig werden. Die Lebenshaltungskosten sind in Brasilien vergleichsweise hoch. Gerade Produkte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, können erheblich teurer sein als in Deutschland. Ein Visum ist relativ einfach zu beschaffen, richtet sich aber nach Länge und Wesen des Praktikums. Zu bedenken ist auch die Sicherheitslage in Brasilien. Die Gefahr kann man jedoch durch gute Ortskenntnisse und Wachsamkeit erheblich minimieren.

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Erfahrungsbericht: Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank

Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank: vielseitig und international von Rechtsreferendarin Dr. Miriam Silke Nabinger LL.M. (University of Stellenbosch) · Frankfurt am Main Aus Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen und der Arbeitsweise internationaler Organisationen entschied sich Dr. Miriam Silke Nabinger, einen Teil der Verwaltungsstation ihres Referendariats bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt zu absolvieren. Die Zeit bei der Zentralbank erwies sich als echtes Highlight ihres Vorbereitungsdienstes.

Die EZB nimmt als Zentralbank eine Vielzahl spannender Aufgaben wahr. Neben Wirtschaftswissenschaftlern ist hier auch eine Vielzahl von Juristen beschäftigt. Zu Beginn des Jahres 2010 absolvierte ich die Hälfte der Verwaltungsstation meines Referendariats in der Rechtsabteilung der EZB. Typischerweise würde man als Referendar dort eher die Wahlstation absolvieren, aber mittlerweile existiert auch ein Ausbildungsplan für die Verwaltungsstation, sodass die EZB – zumindest in Hessen – als Ausbildungsstelle für selbige anerkannt ist. Die Rechtsabteilung der EZB Die Abteilung ECB Law Section, in der ich Anfang 2010 als Intern tätig war, besteht aus hochkarätigen Juristen, von denen viele vor der EZB-Karriere in internationalen Wirtschaftskanzleien gearbeitet haben. Die ECB Law Section erteilt in erster Linie hausinternen Rechtsrat. Außerdem hat nahezu jeder in der Abteilung ein Spezialgebiet: So beschäftigen sich die Mitarbeiter unter anderem mit Vergaberecht, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz sowie Vertragsrecht. Die ECB Law Section gehört zur Legal Advice Division der Directorate General Legal Services, also der Generaldirektion Recht. Bei Legal Advice gibt es daneben noch zwei weitere Bereiche, innerhalb derer Juristen tätig sind: Eurosystem Law und EU Law. In diesen Abteilungen werden Rechtsakte der EZB vorbereitet und internationale Rechtsfragen, die die Mitgliedstaaten betreffen, geprüft. Daneben gibt es die Lawyer Linguist Division. Sie besteht aus der National Law Section und der Legal Revision Section. Die Lawyer Linguists sind Juristen mit linguistischer Zusatzausbildung und unter anderem zuständig für die Übersetzung und Überarbeitung von EZB-Rechtsakten. Frühzeitig bewerben Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es ratsam, sich frühzeitig um die Station bei der EZB zu kümmern. Bei mir fand die Online-Ausschreibung, über die ich den Platz als Intern bekam, noch vor Beginn meines Referendariats statt. Die auf der Internetseite der EZB ausgeschriebenen Intern-Stellen sind in der Regel bezahlt. Man kann sich auch kurzfristig als Stationsreferendar bewerben, muss dann jedoch auf eine Vergütung verzichten. Alle Intern-Stellen werden europaweit ausgeschrieben, sodass man im Auswahlverfahren auch mit Juristen anderer Nationalitäten konkurriert. Als Intern erhält man einen

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Erfahrungsbericht: Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank

Arbeitsvertrag, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vorsieht. Die Einhaltung dieser Stundenzahl wird trotz der Arbeitsgemeinschaft am Gericht und dem Klausurenkurs auch erwartet. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist wurde ich zum telefonischen Interview eingeladen. Da das Gespräch eine Dreiviertelstunde dauern und von drei unterschiedlichen Gesprächspartnern geführt werden sollte, nutzte ich die Woche vor dem Interview, um mich in die Grundzüge des europäischen Vergaberechts und anderer Bereiche einzulesen, die in der Abteilung in erster Linie bearbeitet werden. Im Gespräch wurden neben persönlichen Fragen dann durchaus auch fachliche Inhalte abgefragt, etwa die Differenzierungskriterien zwischen Dienst- und Werkvertrag. Das Interview erfolgte auf Englisch. So wurde geprüft, ob der Kandidat ausreichende Englischkenntnisse zur Bewältigung des Arbeitsalltags mitbringt. Die Gesprächspartner erschienen alle sehr angenehm, eine Woche später erhielt ich die Zusage. Tätigkeiten als Intern Mein Einführungstag war mit Einführungs-, Informations- und Schulungsveranstaltungen gut gefüllt. Sowohl das Daten- und Dokumentenverwaltungssystem als auch die Aufgabenbereiche und Sicherheitsstandards der Zentralbank wurden mir nähergebracht. Danach machte ein Großteil meiner Arbeit die Überprüfung von Verträgen aus anderen Fachabteilungen aus. Da die EZB nach einem eigenen Vergaberegime nahezu alle Leistungen von der Gebäudereinigung bis zum Kaffeezulieferer ausschreibt und im förmlichen Verfahren vergibt, müssen viele Verträge, die die Fachabteilungen schließen oder schließen wollen, auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und inhaltliche Bestimmtheit überprüft werden. In diesem Zusammenhang sind oft Rückfragen bei den Betreffenden nötig, sodass man über die Rechtsabteilung hinaus mit Angestellten aus allen Bereichen zu tun hat.

Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es ratsam, sich frühzeitig um die Station bei der EZB zu kümmern.

Andere Kollegen der Abteilung befassen sich schwerpunktmäßig mit dienstoder urheberrechtlichen Fragestellungen. Auch aus diesem Bereich bekam ich Aufgaben zugewiesen – von kuriosen Fällen, etwa dem Missbrauch des EZB-Namens oder Logos, bis hin zu brisanten Fällen aus dem Bereich Supplier Regress. Dazwischen mischten sich auch grundsolide Fragen des Sachenrechts wie etwa: Wem gehört die Kantinenküche nach dem umzugsbedingten Ausbau? Im Zusammenhang mit einem aktuellen Verfahren kam ich in den Genuss, mich vertiefter mit dem bankeigenen Vergaberechtsregime zu beschäftigen. Dieses ist recht neu und man kann zur Auslegung der einzelnen Vorschriften kaum auf Sekundärliteratur zurückgreifen. Deshalb war ein solider Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug gefragt. Die Auslegungsgrundsätze sowie rechtsvergleichende Erwägungen unter Heranziehung von nationalem, internationalem und Gemeinschaftsvergaberecht halfen, die aufgeworfenen Rechtsfragen zu klären. Gegen Ende meiner Tätigkeit war ich auch in

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Erfahrungsbericht: Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank

der Eurosystem-Law-Abteilung in ein Projekt eingebunden. Es ging um eine spannende Haftungsfrage, deren Inhalt und Begleitumstände ich aufgrund der vertraglichen Vertraulichkeitsabrede leider schuldig bleiben muss. Kollegiale Atmosphäre Immer wenn ich eine Frage hatte oder einfach den Austausch mit Kollegen suchte, fand ich in meiner Abteilung eine offene Tür und ein offenes Ohr. Auch der mir zugewiesene Ausbilder war bei Nachfragen stets ansprechbar. Ihm war überhaupt viel an meiner Ausbildung gelegen: Gleich in meiner ersten Woche bekam ich einige Aktenordner mit Rechtsakten der EZB, hilfreichen und interessanten Artikeln und sonstigem Material an die Hand. Dies erwies sich später als äußerst wertvoll. Die Möglichkeit, auf das bereits vorsortierte Material in den Ordnern zurückgreifen zu können, ersparte die ein oder andere zeitintensive Recherche. Auch sonst fiel mir die große Hilfsbereitschaft, auch der Mitarbeiter höherer Seniorität, positiv auf. Die Strukturen sind in der Arbeitsrealität wenig hierarchisch. Zwar gibt es auch in der EZB Legal Counsel, Senior und Principal Legal Counsel sowie Abteilungsleiter – trotzdem existiert in der Praxis keine starre Befehlskette. Man tritt einander auf Augenhöhe gegenüber, verwendet in der internen Kommunikation keine akademischen Grade zur Anrede und respektiert einander – unabhängig von der Position des Gegenübers. ■

Obwohl die EZB formal betrachtet eine Behörde ist, ähnelt der Arbeitsalltag eher dem einer Großkanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens.

Kein typischer Behördenalltag Obwohl die EZB formal betrachtet eine Behörde ist, ähnelt der Arbeitsalltag eher dem einer Großkanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Anders als in vielen anderen Abteilungen ist die juristische Tätigkeit bei der EZB kein Nine-to-Five-Job. Der Arbeitstag kann dementsprechend auch manchmal etwas länger werden. Allerdings scheint der Tag durch gute Planung und Koordination der Projekte und geringere Fremdbestimmtheit der Abläufe insgesamt ein wenig planbarer zu sein als in einer größeren Kanzlei. Das vorausgesetzte Arbeitstempo ist recht hoch und durch die gute Einbindung fühlt man sich für die einem übertragenen Projekte verantwortlich. Auffällig ist eine ausgeprägte Meetingkultur in der EZB-Rechtsabteilung: Je nach Projekteinbindung trifft man sich nahezu täglich, um sich zum konkreten Projekt auszutauschen, eine Zusammenfassung über die eigenen Projekte abzugeben oder sich durch einen auf Brainstormings angelegten Austausch Inspiration und Know-how von Kollegen- und Vorgesetztenseite abzuholen. Was zu Beginn etwas ungewöhnlich anmutete, erwies sich bald als überaus nützlich, um einerseits an den Informationsfluss angebunden zu bleiben und andererseits die einsame und zum Teil auch fehleranfällige Arbeit hinter verschlossener Bürotür zu vermeiden. In den meisten Meetings war ich von Beginn an voll eingebunden. In meinem allerersten Meeting am zweiten Arbeitstag war ich noch etwas erstaunt,

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Erfahrungsbericht: Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank

als mir gleich das Wort erteilt wurde – aber ich wurde mit viel Wohlwollen und Sympathie aufgenommen. Fortan nahm ich mir die Zeit, allwöchentlich einen kurzen Statusbericht für das Praxisgruppenmeeting vorzubereiten. Die Arbeitssprache ist in weiten Teilen der EZB Englisch. Innerhalb der Rechtsabteilung, die einen hohen Anteil deutschkundiger Juristen aufweist, verfällt man oft ins Deutsche. Aber sobald nicht deutschsprachige Kollegen hinzukommen oder Meetings abgehalten werden, ist Englisch die gemeinsame Sprache. Das Umfeld Die EZB ist bemüht, abteilungsübergreifend Interns und sogenannte ShortTermer, also Angestellte mit Arbeitsverträgen unter einem Jahr, zusammenzuführen. Vor allem für diejenigen, die neu in Frankfurt sind, wird so der Anschluss erleichtert. Das bankinterne Fitnessstudio, vielfältige Sport- und Freizeitgruppen sowie Stammtische tun ein Übriges. Wer will, kann auf diesem Wege bankinterne Kontakte knüpfen. Anlässlich einer Rede des EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet ergab sich auch die Möglichkeit, in zwangloser Atmosphäre bei leckeren Häppchen ins Gespräch zu kommen. An meinem letzten Tag wurde ich zusammen mit einer weiteren Angestellten, die die Bank verließ, im wirklich großen Stil verabschiedet. Die persönliche Ansprache eines besonders lieb gewonnenen Kollegen vervollständigte das durch und durch kollegiale Bild.

Man arbeitet am Puls der Zeit, erhält Einblicke in hochaktuelle Vorgänge und kann praktische Erfahrung in einem internationalen Arbeitsumfeld sammeln.

Fazit: Ein einmaliges Erlebnis Die Zeit bei der EZB verging wie im Flug. Leider sind die Chancen, längerfristig für die EZB tätig sein zu können, eher gering: Derzeit werden kaum neue Stellen geschaffen und ausgeschrieben. Lediglich besteht die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Vertrags, etwa als Schwangerschaftsvertretung. Auf ausgeschriebene Stellen bewirbt sich nicht selten eine dreistellige Zahl an Bewerbern. Neben dem vorausgesetzten juristischen Können gehört also auch viel Glück dazu, als Jurist eine dauerhafte Anstellung bei der EZB zu finden. Die Stationswahl bewerte ich als sehr gelungen: Man trifft interessante Menschen, arbeitet am Puls der Zeit, erhält Einblicke in hochaktuelle Vorgänge und kann praktische Erfahrung in einem internationalen Arbeitsumfeld sammeln, das sich durch eine hohe Professionalität auszeichnet. Nicht geeignet ist die Tätigkeit als EZB-Intern hingegen für diejenigen Referendare, die vor ihren Klausuren tauchen oder sich in der Station mit examensrelevanten und -typischen Fragestellungen befassen wollen. Einige bei der EZB geknüpfte Kontakte haben die Station überdauert und sorgen für mehr oder weniger regelmäßige Verabredungen zum Mittagessen – nach wie vor stilecht im Frankfurter Japan-Tower oder dem EZB-Turm, wo sich die Kantinen befinden.

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Erfahrungsbericht: Verwaltungsstation bei der Europäischen Zentralbank

Die rechtliche Analyse ist ein Aspekt. Genauso wichtig aber ist das kluge taktische Vorgehen und die Fähigkeit, dem Mandanten den Rücken freizuhalten. Unser Mandant hat keine Zeit, sich um jahrelang dauernde Kartellverfahren zu kümmern. Das machen wir. Wir reisen viel, denn unsere Mandanten haben Standorte auf der ganzen Welt. Wenn der Mandant ein Gespräch an seinem Standort wünscht, fahren oder fliegen wir hin. Die Reise mit der Bahn, die Übernachtung am Flughafen, der Flug innerhalb Europas – das gehört zum Alltagsgeschäft. Auch das macht den Reiz unserer Tätigkeit aus. Man weiß nie, an welchem Ort man nächste Woche sein wird. Flexibilität und Mobilität sind wichtig in unserem Beruf. Der wirklich gute Anwalt strahlt auch auf der Reise Sicherheit und Gelassenheit aus. ■

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Wettbewerbsrecht ist viel mehr als bloße juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Theorie. Die Universität gibt uns nur einen Vorgeschmack auf unsere spätere Tätigkeit. Die Arbeit als Anwalt ist vielseitiger und spannender.

Herausfordernd, spannend, lebendig Der Berufsanfänger nimmt die Arbeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei als Herausforderung wahr. Eine spannende Herausforderung. Die ersten Jahre sind geprägt durch die berühmte steile Lernkurve. Wettbewerbsrecht ist viel mehr als bloße juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Theorie. Es ist Realität und Alltag. Es lebt. Das macht den Reiz dieses Rechtsgebiets aus. Die Universität gibt uns nur einen Vorgeschmack auf unsere spätere Tätigkeit. Die Arbeit als Anwalt ist vielseitiger und spannender. Man schlägt morgens die Zeitung auf und liest vom Verfahren, das man selbst betreut hat. Man lernt Industriezweige kennen und erhält einen tiefen Einblick, wie unsere Wirtschaft wirklich funktioniert. Wir machen Jura für den Mandanten und sein tägliches Leben. Dass wir zusätzlich rechtlich erstklassige Lösungen präsentieren, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Diese hohe Messlatte trifft der Berufsanfänger beim Einstieg in eine erstklassige internationale Wirtschaftskanzlei an. Sie begleitet ihn jeden Tag. Für die Besten ist diese Herausforderung der Reiz, der die Arbeit in der internationalen Wirtschaftskanzlei unvergleichbar spannend macht.

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Erfahrungsbericht: Die Großkanzlei – in Deutschland und Luxemburg

Erfahrungen zwischen zwei Welten: Großkanzleien in Deutschland und Luxemburg von Ass. iur. Corinne Prinz · Junior bei Arendt & Medernach · Luxemburg Die Großkanzlei – der Ort, an dem es im Referendariat die Möglichkeit gibt, einmal unverbindlich für wenige Monate am Leben der großen weiten Welt teilzunehmen. Im Vordergrund stehen dabei Fragen wie: Ist es wirklich wahr mit den langen Arbeitszeiten? Keine Mittagspausen? Corinne Prinz wollte es herausfinden und verbrachte drei Monate bei Linklaters in Luxemburg als Anwaltsstation und drei Monate bei Clifford Chance in Deutschland als Wahlstation. In Luxemburg tickt die juristische Uhr ein wenig anders. In der ersten Woche meiner Anwaltsstation bei Linklaters war ich sowohl verzweifelt als auch schockiert: Ich lernte in Luxemburg ein Rechtssystem kennen, in dem es weder Kommentare noch Aufsätze oder Bücher zu verschiedenen Rechtsfragen gibt. Ab der zweiten Woche hatte ich verstanden, dass – hier mehr denn je – der juristische Sachverstand, Kreativität, Logik, Verständnis und Improvisationstalent gefordert waren. Denn an die Situation, dass es zu jedem Rechtsproblem zehn Meinungen gibt, war ich als deutsche Rechtsreferendarin überhaupt nicht gewöhnt. Mangels Vorhandensein einschlägiger Literatur wurde ich sehr schnell erfinderisch. Ich entwickelte ein Talent, mir aus bestimmten Sachverhalten Lösungen und Konsequenzen zusammenzureimen – immer im Hinterkopf, dass es eine Lösung sein könnte, die vom Gericht nicht favorisiert wird. So lernt man, mit Hinblick auf die Anwaltshaftung, vorsichtig zu formulieren, sehr viel genauer hinzusehen, eher zurückhaltend zu beraten. Es kam vor, dass ich abends mit einem mulmigen Gefühl nach Hause ging, da ich mir auf das Rechtsproblem des Tages überhaupt keinen Reim machen konnte und nach bestem Wissen und Gewissen eine brauchbare Lösung zurechtgesucht hatte. Meine Ausbilderin, eine deutsche Rechtsanwältin, zeigte viel Verständnis für solche Situationen, an die es sich erst einmal zu gewöhnen galt. Der verrückte Gerichtssaal – oder bloß organisiertes Chaos? Es stimmt, in Luxemburg tickt die juristische Uhr auch deshalb anders, weil das Gericht völlig anders organisiert ist. So fanden sich an einem Freitagnachmittag um 14 Uhr rund 50 Anwälte (Avocats à la Cour) im Bezirksgericht ein. Einer nach dem anderen trug dem Gericht vor, was er gerne hätte: eine Fristverlängerung, einen Termin, eine Vertagung – mir kam es zumindest so vor. Ich war erstaunt und überrascht, dass es weder einen Termin noch eine Reihenfolge zu geben schien. Vorgesehene Plädoyers wurden vertagt, manche hatten ihre Schriftstücke nicht in mehrfacher Ausfertigung hinterlegt oder diese waren nicht auffindbar (das blieb unklar). Für mich als deutsche Rechtsreferendarin war es wie eine Reise auf einen anderen Planeten. In einem Land, in dem alles sehr organisiert, geregelt und durchgeplant ist, kommt es selten vor, dass sich 50 Anwälte zu einem scheinbar chaotischen Gedränge in einem Gerichtssaal zusammenfinden.

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Erfahrungsbericht: Die Großkanzlei – in Deutschland und Luxemburg

Arbeiten auf Luxemburgisch Trotz der vielen Unterschiede war die Arbeit in Luxemburg genau das, was ich mir immer vorgestellt hatte. In der Kanzlei wurde dreisprachig gearbeitet. Die Gesetzgebung ist ausschließlich in französischer Sprache abgefasst, ebenso wie die Gerichtssprache Französisch ist. Die Arbeitszeiten bewegten sich für mich von 9 bis 18 Uhr. Die Associates waren meist von etwa 8 bis 20 Uhr vor Ort. Je nach ihrem Arbeitspensum hatten sie aber auch die Möglichkeit, anderthalb bis zwei Stunden in der Mittagspause zu sein. Die Stimmung in der Kanzlei war sehr angenehm, freundschaftlich und ruhig. Es gab Zeit für Fragen und Diskussionen und gelegentlich sogenannte TGIFs (Thank God it’s Friday), bei denen mit Snacks und Getränken der Freitag langsam ausklang, während der Start ins Wochenende begann. Die französische tranquilité In Luxemburg war sehr deutlich das von den Franzosen importierte savoirvivre zu spüren. Um die Mittagszeit war jedes Restaurant in der Umgebung voll mit Anwälten, Bankern, Managern und Brokern, die ihre wohlverdiente Ruhe- und Essenszeit voll ausschöpften. Es gab manchmal einen guten Rotwein, zum Nachtisch Pralinchen einer bekannten Chocolaterie. Alles in allem eine tolle Erfahrung, die mir die Berufs- und Landeswahl erleichtert, wenn nicht sogar abgenommen hat! Luxembourg, je reviens! Ich komme zurück! ■

Zwei Großkanzleien, zwei unterschiedliche Erfahrungen: Philosophie, Firmenkonzepte und Ziele sind von Kanzlei zu Kanzlei verschieden.

Die Uhren ticken anders in Deutschland Zurück in heimischen Gefilden standen die drei Monate deutsche Großkanzlei bei Clifford Chance vor der Tür. Hier war deutlich ein anderer Wind zu spüren. Mehr Ehrgeiz, Arbeitszeiten bis spät in die Nacht: Leistungsorientiertheit und Erfolg standen hier im Vordergrund. Ich war anfangs überrascht, dass sich trotz der Tatsache, dass ich zuvor schon Großkanzlei-Erfahrungen gesammelt hatte, die Arbeit, die Menschen und meine Eindrücke so sehr unterschieden. Feierabend? Manchmal nicht vor Mitternacht! Jeder, der sich in einer deutschen Großkanzlei bewirbt, sollte mit langen Abenden und kurzen Nächten rechnen. Ich selbst habe mehrmals bis 22 Uhr im Büro verbracht, hatte keine Zeit zum Essen – nur schnell ein Sandwich zwischendurch, damit alles noch fertig wird. Die Leistungsgesellschaft fordert ihren Tribut: Wer Erfolg haben will, muss sowohl schnell als auch gründlich arbeiten. In einer Welt mit juristischen Zeitschriften, Online-Datenbanken, Kommentaren, Aufsätzen und Rechtsprechungen ging es hier eher darum, den richtigen Fundstellennachweis zu haben, als sich mit einem mulmigen Gefühl zu überlegen, was des Pudels Kern sein könnte. Allerdings muss man sagen,

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Erfahrungsbericht: Die Großkanzlei – in Deutschland und Luxemburg

dass die Arbeitszeiten mit einem Einstiegsgehalt zwischen 90.000 und 100.000 Euro brutto pro Jahr durchaus abgegolten sind und die langen Abende rechtfertigen. Auch in der deutschen Großkanzlei stand die internationale Arbeit und Zusammenarbeit im Vordergrund. Klienten aus Japan, ein Call mit Shanghai, London, New York oder Sydney standen öfter auf der Tagesordnung. Wegen der Zeitverschiebung musste auch mal bis spät in die Nacht telefoniert und verhandelt werden. Das Beherrschen der englischen Sprache in Wort und Schrift ist daher unerlässlich. Gefragt sind auch Spanischkenntnisse, um den südamerikanischen Klientenkreis abzudecken. So war man heute in Amsterdam, morgen in Madrid, mal in Brüssel, mal in London. Die große weite Welt ruft hier in jedem Fall! Durch das hauseigene Referendarprogramm der Kanzlei hatte ich zudem die Möglichkeit, an Kursen teilzunehmen, in verschiedene Rechtsgebiete hineinzuschnuppern und mir Wissen eines bekannten Repetitoriums für die Examensvorbereitung anzueignen. Diese Kurse waren sehr gut und hilfreich. Ich hatte zwar das schriftliche Examen schon hinter mir, konnte aber trotzdem noch ein paar neue Erkenntnisse gewinnen. Eine Kanzlei passend zur Persönlichkeit Die sechs Monate in den beiden Großkanzleien waren für mich und meine Berufswahl sehr wichtig und prägend. Ich konnte hier sehen, was mich später erwartet und ob dieser Beruf zu mir und zu meiner Planung passt. Es empfiehlt sich daher für jeden, der eine solche Tätigkeit anstrebt, das Referendariat als unverbindliche Testphase zu nutzen. Zudem muss man auch sehen, dass nicht jede Großkanzlei gleich ist. Es gibt unterschiedliche Philosophien, Firmenkonzepte und Ziele. Man sollte sich daher in jedem Fall vorher gründlich informieren, welche Kanzlei am besten zur eigenen Person passt. Ich kann dazu sagen, dass ich tief in meinem Herzen ein Mensch bin, der die Farbe Pink liebt.

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Das Referendariat eignet sich gut als Testphase, auch um herauszufinden, welche Kanzlei zur eigenen Person passt.

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Erfahrungsbericht: Herausforderung internationale Wirtschaftskanzlei

Berufseinstieg in der Wirtschaftskanzlei: Steile Lernkurve und Spannung von LL.M. Anna Katharina Wolf · Associate der Praxisgruppe Kartellrecht und Außenhandel · Freshfields Bruckhaus Deringer · Düsseldorf Die Arbeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei ist eine Herausforderung. Neben der juristischen Arbeit gehören Reisen, der Umgang mit Fremdsprachen und die Analyse von Märkten zu unserem Alltag. Mandanten erwarten nicht nur eine rechtlich fundierte Beratung. Sie wollen verstanden werden. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer lernte Anna Katharina Wolf daher vom ersten Tag an, praxisnah und mit Blick auf die Bedürfnisse des Mandanten zu arbeiten. Ich bin Anwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, weil ich auf hohem Niveau im Wettbewerbsrecht arbeiten will. Nirgendwo wird man besser auf diese Arbeit vorbereitet als in einem Team international anerkannter Kartellrechtspartner. Deshalb bewarb ich mich bei Freshfields in Düsseldorf. Auf die Arbeit im internationalen Umfeld der Wirtschaftskanzlei war ich vorbereitet: Ich hatte vier Jahre in England gelebt und dort das Abitur (A-Levels) gemacht, ein Jahr in Frankreich studiert und die Licence en Droit erworben sowie einen LL.M. an der Columbia Law School in New York. Es folgten eine Wahlstation beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und ein Praktikum bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Stikeman Elliott in Kanada. Das Leben und Studieren im Ausland war nicht nur eine begeisternde und bereichernde Erfahrung, für die ich bis heute dankbar bin. Das Beherrschen der englischen und französischen Sprache ermöglicht es mir heute innerhalb und außerhalb der Firma, effektiv und entspannt zu kommunizieren. Auch die Dissertation im Bereich der Fusionskontrolle und der LL.M. waren eine große Hilfe: Durch sie hatte ich beim Berufseinstieg bereits Grundkenntnisse im Wettbewerbsrecht und über wirtschaftliche Zusammenhänge. In den USA wird das Wettbewerbsrecht über die wirtschaftswissenschaftliche Lehre erklärt. Wir lernten, wie Märkte funktionieren und welchen Einfluss die Wirtschaftspolitik auf Gesetzgebung und Anwendung des Wettbewerbsrechts hat. Noch stärker war der wirtschaftswissenschaftliche Einfluss bei der Dissertation: Um die geltende Fusionskontrolle zu erklären, muss man die wirtschaftlichen Abläufe verstehen und dem Leser nachvollziehbar mitteilen können. Der Erwerb des wirtschaftlichen Grundverständnisses ist meines Erachtens die größte akademische Herausforderung im Wettbewerbsrecht. Er hat auch meinen Berufseinstieg ungemein erleichtert. Beeindruckender Erstkontakt Den ersten Kontakt mit Freshfields hatte ich bereits 2006. Ich war damals im Referendariat und bewarb mich beim Wettbewerb Best European Business Law Student, den die Kanzlei ausschrieb. Die deutsche Vorausscheidung fand in Köln statt. Wir mussten vor einer Jury eine Case-Study lösen. In der Jury waren Partner meiner Kanzlei, Vertreter internationaler Unternehmen und ein Richter am Europäischen Gerichtshof. Der Sieger der Vorrunde trat

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Erfahrungsbericht: Herausforderung internationale Wirtschaftskanzlei

in Wien gegen die Gewinner aus sechs anderen europäischen Staaten an. Auch hier bearbeiteten wir vor einer Jury eine Fallstudie. Diskutiert wurde auf Englisch und – in meinem Fall – Französisch. Der Wettbewerb beeindruckte mich. Neben der fachlichen Kompetenz, für die die Kanzlei bekannt ist, zeigte sich hier eine internationale, innovative, praxisorientierte Ausrichtung und die Fähigkeit, aktiv nach den besten Mitarbeitern zu suchen. Während des Wettbewerbs hatte ich das Gefühl: „Wow! In so einem Umfeld willst du arbeiten!“ Nach dem LL.M. bewarb ich mich. Es wurde schnell klar, dass Kenntnisse im Wettbewerbsrecht, von Fremdsprachen und der Ökonomie noch keinen guten Anwalt ausmachen. Mein Berufseinstieg brachte eine neue Perspektive. Es ging nicht mehr um die theoretische Problemanalyse. Ich war in der Realität angekommen. Mein Gegenüber waren Mandanten – keine Juristen –, die leicht verständliche, logische und praxistaugliche Lösungen wollten. Ich wurde sozusagen ins kalte Wasser geworfen. Sehr bald meldete sich ein Mitarbeiter eines Mandanten telefonisch bei mir, stellte eine Frage und wollte ad hoc eine Antwort. Dann kam das erste Kartellverfahren und ich musste lernen, wie man sein Gegenüber interviewt. Im Interview müssen wir erkennen, ob unser Gegenüber uns die Wahrheit erzählt oder wesentliche Fakten verschweigt. Wir müssen nachfragen – teilweise wiederholt – und dranbleiben, bis wir ehrliche Antworten erhalten. Ich begriff, wie wichtig es ist, von erfahrenen Partnern zu lernen, die sich voll und ganz auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert haben und alle Fallstricke kennen. Gefragt sind Lösungen Ich musste lernen, mich in den Mandanten hineinzuversetzen. Wir sind Dienstleister. Unser Mandant zahlt viel Geld dafür, dass wir seine Probleme lösen. Es gibt viele gute Kanzleien. Der Wettbewerb ist international. Um führend zu bleiben im Markt, reicht die juristisch korrekte Beratung allein nicht aus. Der Mandant muss fühlen, dass wir ihn mit seinen Problemen verstehen und seine Schwierigkeiten als kompetenter, sicherer Partner lösen. Dann kommt er auch mit dem nächsten Mandat zu uns. Komplizierte, scheinbar ausweglose Situationen müssen einfach, praxistauglich und für den Mandanten nachvollziehbar gelöst werden. Verstiegene Ausführungen in Juristendeutsch haben in unseren Schriftsätzen nichts verloren. Der wirklich gute Anwalt löst das Problem und erklärt die Lösung dem Mandanten so, dass er sie mit dem sprichwörtlichen Feierabendbier in der Hand versteht. Unsere Partner zeigen uns, wie das funktioniert. Wir lernen viel von ihnen. Das macht den Reiz der Arbeit in einer führenden Wirtschaftskanzlei aus.

Der Berufseinstieg brachte eine neue Perspektive: Es ging nicht mehr um die theoretische Problemanalyse. Mein Gegenüber waren Mandanten, die leicht verständliche, logische und praxistaugliche Lösungen wollten.

Manchmal finden sogenannte Dawn Raids statt. Das ist eine Hausdurchsuchung beim Mandanten durch die Kartellbehörde. Wir sind bei der Durchsuchung dabei. Wir geben dem Mandanten in dieser – für ihn häufig existenzbedrohenden – Situation Sicherheit und die Perspektive, wie es weitergehen wird. Wir halten ihn informiert und planen den Umgang mit den Behörden.

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Erfahrungsbericht: LL.M.-Studium in Übersee

LL.M. in den USA: zwei Programme – ein Erfahrungsbericht von LL.M. Dr. Adrian Bingel und LL.M. Dr. Lars Markert Rechtsanwälte bei Gleiss Lutz · Stuttgart Das Studium eines Master of Laws (LL.M.) in den USA ist spannend und lehrreich. Lars Markert studierte an der Georgetown University Law School, Adrian Bingel an der Chicago Law School. Trotz unterschiedlicher Universitäten und Studienprogramme decken sich ihre Erfahrungen in überraschend vielen Punkten. Ein LL.M.-Studium in den USA sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Es empfiehlt sich, bereits ein Jahr vor dem geplanten Studienbeginn mit dem Zusammenstellen der zumeist umfangreichen Bewerbungsunterlagen zu beginnen. Die geforderten Unterlagen reichen von ausführlichen Motivationsschreiben des Bewerbers über Empfehlungsschreiben von Professoren bis hin zu einer Erklärung des deutschen Benotungssystems. Denn wo sonst kann man mit der Hälfte der Gesamtpunktzahl zu den besten Absolventen eines Jahrgangs gehören? Dr. Adrian Bingel

Dr. Lars Markert

Besonders wichtig ist die Wahl der passenden Universität. Ausschlaggebende Kriterien für Georgetown waren das große Angebot an völker- und schiedsrechtlichen Kursen und Seminaren sowie die Stadt Washington, D.C. selbst. Für Chicago wiederum sprachen eine gute Ausbildung in kleinen Klassen und vor allem der berühmte Law & Economics-Ansatz. Eine sorgfältige und den eigenen Interessen entsprechende Wahl der Universität hilft nicht zuletzt auch bei der Bewerbung um Stipendien. Denn dort muss der Bewerber zumeist darlegen, aus welchen Gründen er sich bei der gewählten Universität bewirbt. Eine Bewerbung um Stipendien sollte man – gerade aufgrund der sehr hohen Studiengebühren im mittleren fünfstelligen US-Dollar-Bereich – auf jeden Fall in Betracht ziehen. Uns beiden jedenfalls haben erst Stipendien die Möglichkeit eines Studiums in den USA eröffnet. Nach unserer Erfahrung ist es ratsam, ungefähr eine Woche vor Beginn des Studiums vor Ort einzutreffen, um in Ruhe alle notwendigen organisatorischen Details (wie zum Beispiel Bankkonto, Handyvertrag oder Wohnungssuche) erledigen zu können. Die von den Law Schools organisierten Einführungsveranstaltungen dauern manchmal einige Tage, häufig eine ganze Woche. Sie machen den LL.M.-Studenten mit der neuen Studienumgebung vertraut und dienen vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch innerhalb der internationalen LL.M.-Klasse ist sehr bereichernd und gehört nach unserer Ansicht zu den ganz wichtigen Aspekten des Studiums in den USA. Kurswahl nach eigenen Interessen Hat man das Organisatorische erledigt, steht man vor der schwierigen, aber zugleich angenehmen Aufgabe, seinen Studienplan aus einer großen Fülle von Kursen zusammenzustellen. Die Chicago Law School ist dabei besonders bekannt für ihren Law & Economics-Ansatz, die feste Verzahnung rechtlicher Fragestellungen mit ökonomischer Analyse. Das bedeutet, dass letztlich alle juristischen Probleme – aus Sicht des Gesetzgebers, aber auch aus Sicht des

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Erfahrungsbericht: LL.M.-Studium in Übersee

Rechtsanwenders – ökonomisch beleuchtet werden. Bei wirtschaftsrechtlichen Themen überrascht das nicht. An der Chicago Law School werden aber auch familienrechtliche, strafrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte aus wirtschaftlicher Sicht beleuchtet: Welche ökonomischen Auswirkungen hat eine bestimmte Regelung? Werden die richtigen Anreize gesetzt? Ist die Kostenverteilung sinnvoll? Georgetown bietet gleich drei spezialisierte LL.M.-Programme in Steuerrecht, Wertpapierrecht und internationalem Wirtschaftsrecht an. Dabei profitiert die Universität besonders davon, dass Washington eine große Anzahl von ­Experten auf diesen Gebieten beherbergt, die als Adjunct-Professoren ihr Praxiswissen an die Studenten weitergeben. Während die ersten beiden LL.M.Programme auch viele US-Studenten anzogen, legte ein großer Teil der internationalen Studenten einen besonderen Schwerpunkt auf das Wirtschaftsvölkerrecht und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, die in Georgetown in einer Fülle von Kursen und Seminaren angeboten werden. Wir beide fanden es äußerst motivierend, das Studium ganz den eigenen Interessen anzupassen. Durch die bewusste Auswahl eines Spezialbereichs kann man auch in nur wenigen Monaten eine wertvolle Wissenstiefe erreichen. Mancher LL.M.Absolvent wundert sich nach Abschluss des Programms darüber, dass er in einem bestimmten Rechtsgebiet über das amerikanische bzw. internationale Recht mehr weiß als über das deutsche. Lektüre, Lösungsansätze, Diskussionen Die Art des Studiums an US-Universitäten ist für die meisten Deutschen zunächst einmal gewöhnungsbedürftig. Mehr oder weniger ausführliche Reading Assignments – eine Form von Hausaufgaben, die in der Lektüre umfangreicher Textpassagen zur Vorbereitung der nächsten Kursstunde bestehen – können den Alltag des LL.M.-Studenten durchaus ausfüllen. In der nächsten Vorlesung werden die Assignments dann im Sinne der Socratic Method abgefragt. Dabei versucht der Dozent, den Studenten in einen Dialog über den zu besprechenden Vorlesungsstoff einzubinden, woraus sich neue Argumente, neue Lösungsansätze und eine Diskussion in der Klasse ergeben sollen. Mancher LL.M.-Student fühlt sich dabei ein wenig in seine Schulzeit zurückversetzt. So wenig „erholsam“ die Socratic Method auch klingt, so motivierend ist sie. Bei geschickter Anwendung führt sie zu einer aktiven Beteiligung aller Stundenten eines Kurses. Nicht selten ergibt sich dadurch automatisch eine Diskussion über die Rechtssysteme verschiedener Länder. Meist ist den Professoren aber wohl bewusst, dass sich ausländische Studenten mit dieser Methode zunächst einmal schwertun, sodass wir davon häufig verschont blieben.

Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch innerhalb der internationalen LL.M.-Klasse ist sehr bereichernd und gehört zu den ganz wichtigen Aspekten eines Studiums in den USA.

Nicht vergessen werden sollte, dass neben dem interessanten Studium auch zahlreiche weitere Aktivitäten zur Verfügung standen. Chicago und Georgetown hatten nicht nur hervorragend ausgestattete Sports Facilities, sondern auch viele von Studenten oder den Law Schools veranstaltete soziale und ­kulturelle Veranstaltungen zu bieten – von Theaterbesuchen, gemeinsamen

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Erfahrungsbericht: LL.M.-Studium in Übersee

Besuchen diverser Sportveranstaltungen über das gemeinsame Frühstück in der Law School bis hin zur wöchentlichen Schulfeier, der Wine Mess der Fakultät. Ein besonderer Vorteil an Georgetown war zudem, dass sich in Washington durch die hohe Anwaltsdichte und die Nähe zur Politik viele interessante und brandaktuelle Vortragsveranstaltungen zu einer Fülle von Themen anboten. Mehrere Wochenend-Trips halfen uns zudem, ab und zu dem universitären Trubel zu entfliehen und neue, reizvolle Seiten der USA zu entdecken. Die Stadt – ein Erlebnis für sich Wer noch nie in Chicago war, könnte meinen, dass für eine gute Ausbildung an der Law School Stadt und Wetter eben hingenommen werden müssten. Zumindest im Hinblick auf die Stadt ist das ein Irrtum. Die Skyline von Chicago zieren die – insbesondere unter Architekten – weltberühmten Skyscrapers. Die Stadt ist sauber und hat alles zu bieten, was das Herz des LL.M.-Studenten begehrt. Im Vergleich zu New York zum Beispiel ist sie wesentlich ruhiger und daher langfristig auch etwas angenehmer. Der Lake Michigan, der entlang dem Lake Shore Drive die Stadt im Osten begrenzt, gibt ihr ein besonders angenehmes Flair. Washington glänzt dagegen mit einer Fülle berühmter Museen und politischer Institutionen – der Besuch des Capitol, des Weißen Hauses und des Supreme Courts gehört für Jurastudenten in den USA zum Pflichtprogramm. Die Law School liegt zwar nicht im malerischen Georgetown selbst, beeindruckt aber durch eine Reihe neuer Gebäude, unter anderem eine moderne und gut ausgestattete Bibliothek. Ein weiterer Pluspunkt Washingtons ist sicherlich auch die Nähe zu anderen interessanten Städten wie Philadelphia oder New York, die einen Wochenendbesuch unproblematisch möglich macht. Interessanter Einblick, persönliche Fortentwicklung Das Studium endete schließlich, wie man es aus dem Fernsehen kennt: mit einer großen Abschlussfeier mit Talaren und Doktorhüten. Allzu lange wurde allerdings nicht gefeiert, weil wir die Möglichkeit wahrnahmen, das Anwaltsexamen des Bundesstaats New York abzulegen. Auch wenn die Monate der Vorbereitung auf das Examen stressig waren, vermittelte die Vorbereitung doch einen sehr interessanten und vor allem breiten Einblick in fast alle Facetten des US-Rechts, den man aufgrund der Spezialisierung während des LL.M.Studiums so nicht erhalten konnte. Für manche ist das New Yorker Anwaltsexamen zudem ein Sprungbrett in eine der großen New Yorker Sozietäten. So arbeitete Lars Markert zum Beispiel noch 15 Monate bei der New Yorker Rechtsanwaltskanzlei Simpson Thacher & Bartlett LLP als International Associate, bevor er nach Deutschland zurückkehrte.

Umfangreiche Kursauswahl: Durch die bewusste Auswahl eines Spezialbereichs kann man in nur wenigen Monaten eine wertvolle Wissenstiefe erreichen.

Aus unserer Sicht ist ein LL.M.-Studium in den USA rundheraus zu empfehlen. Den zugegebenermaßen hohen Kosten stehen ein hoher Grad an akademischer Freiheit und eine große fachliche wie persönliche Fortentwicklung in einem internationalen Umfeld gegenüber. Dass die während des Studiums erworbenen (Englisch-)Kenntnisse auch als „Verkaufsargument“ in Bewerbungsgesprächen nützlich sein können, dürfte sich von selbst verstehen.

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Erfahrungsbericht: Weichen stellen in der Anwaltsstation

Referendarausbildung in der ­ Anwaltsstation von Rechtsanwältin Dr. Oda Wedemeyer · Partnerin von GSK Stockmann + K ­ ollegen Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft In einem Land, in dem die überwiegende Mehrheit aller Juristen im Anwaltsberuf tätig ist, hat die Ausbildung zum Anwalt oder zur Anwältin eine ganz besondere Bedeutung. Dies gilt aus Sicht des Auszubildenden ebenso wie aus Sicht der Anwaltschaft, deren Fortbestand unter anderem von der Qualität der Ausbildung abhängt, die sie den jüngeren Juristen zuteil werden lässt. Noch bis in dieses Jahrhundert hinein wurde die Anwaltsstation während des Referendariats ziemlich stiefmütterlich behandelt. So wie heute lag sie unmittelbar vor den schriftlichen Prüfungen, war aber nur dreieinhalb Monate lang, sodass kaum ein Referendar sie ernsthaft nutzte, um in einer Kanzlei Erfahrungen zu sammeln. Es wurde getaucht. Für jemanden wie mich, die immer schon Anwältin werden wollte, schien die Referendarausbildung in die falsche Richtung zu laufen. Da ich aber Eindrücke sammeln wollte, arbeitete ich eine Zeit lang in Nebentätigkeit in einer kleineren Kanzlei, nutzte die Anwaltsstation tatsächlich für einen Einblick in eine größere deutsche Sozietät und verbrachte schließlich die viermonatige Wahlstation in Sydney in einer internationalen Großkanzlei. Alles ziemlich aufwendig. Die Lernerei für das 2. Staatsexamen kam dabei etwas zu kurz. Heute nimmt die Ausbildung beim Anwalt innerhalb des Referendariats eine weitaus wichtigere Position ein. Sie dauert neun Monate und kann in zwei oder gar drei Abschnitte aufgeteilt werden. In manchen Bundesländern ist die Aufteilung sogar obligatorisch. So hat man die Möglichkeit, verschiedene Kanzleien, vielleicht sogar Kanzleitypen, kennenzulernen. Selbst jemandem, der seine Karriere in einer internationalen Großkanzlei vorgezeichnet sieht, kann es nicht schaden, auch mal den Alltag einer kleinen Sozietät oder eines Einzelanwalts mitzuerleben. Umfangreiche Ausbildungsvorgaben Die Referendarstellen an den Oberlandesgerichten geben recht ehrgeizige Ausbildungspläne für die neunmonatige Station vor. Das Kammergericht in Berlin fordert zum Beispiel, dass ein Referendar im Bereich des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts 3 acht Klage-, Antrags-, Rechtsmittelschriften bzw. -begründungen ­anfertigt, 3 drei kanzleiinterne gutachterliche Vermerke schreibt, 3 vier Gerichtstermine vorbereitet und wahrnimmt, jeweils möglichst mit Beweisaufnahme, 3 vier Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von rechtsgestaltenden Erklärungen vornimmt, 3 vier Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von Verträgen oder Vertragsentwürfen anfertigt, 3 zwei zusammenfassende Berichte über die Teilnahme am Versuch außergerichtlicher Streitschlichtung erstellt,

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Erfahrungsbericht: Weichen stellen in der Anwaltsstation

3 drei Anträge in Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren vorbereitet, 3 acht Mandantenbesprechungen wahrnimmt und anschließend einen schriftlichen Besprechungsvermerk verfasst, 3 sechs Entwürfe von Schreiben über Prozessaussichten und Kostenrisiken an Mandanten aufsetzt, 3 drei Kurzvorträge in der Kanzlei hält, 3 zwei Kostenerstattungsanträge nach § 80 VwVfG stellt und schließlich 3 einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. IV VwGO vorbereitet. Dies ist der Mindestkatalog. Insbesondere für Kanzleien, die ganz überwiegend beratend und nicht forensisch tätig sind, kann es manchmal schwierig sein, diesen Ausbildungskatalog abzuarbeiten. Wenn ein Ausbilder zum Beispiel umfangreiche Bauprozesse betreut, die in der Regel mehrere Jahre pro Instanz dauern, vorwiegend im schriftlichen Verfahren geführt werden und eine parallele Bearbeitung von nur einer Handvoll solcher Fälle zulassen, ist es Zufall, wenn ein Referendar in seiner Ausbildungszeit einen Gerichtstermin erlebt, geschweige denn einen mit Beweisaufnahme. Wichtiger als die Abarbeitung des Ausbildungskatalogs erscheint daher die Beachtung der allgemeinen Zielsetzungen der Anwaltsausbildung: Der Rechtsreferendar soll sich „mit den für die rechtsanwaltliche Tätigkeit typischen Grundsituationen und Fragestellungen befassen, die dem Rechtsanwalt in der täglichen Praxis immer wieder begegnen“, so der entsprechende Ausbildungsplan des Kammergerichts. Weiter heißt es dort: „Nicht geeignet für die Ausbildung sind in der Regel solche Vorgänge, in denen die Lösung entlegener oder besonders umfangreicher Rechtsfragen im Vordergrund steht.“ Dieser Grundsatz wird nicht von allen Ausbildern beherzigt. Für den Beruf begeistern Will man den juristischen Nachwuchs für den Anwaltsberuf oder gar die eigene Kanzlei gewinnen, muss man ihn dafür begeistern! Was also macht diesen Beruf so spannend? Was muss man einem Referendar oder einer Referendarin nahebringen? Meiner Meinung nach muss man das Leben in möglichst vielen Facetten zeigen. Man sollte die Referendare so häufig wie möglich am eigenen Tagesablauf teilnehmen lassen, an den Besprechungen mit Mandanten und Gegnern, an Vertragsverhandlungen sowie den vielen Telefonaten und Telefonkonferenzen. Man sollte Akten zur Bearbeitung ausgeben, deren zugrunde liegender Sachverhalt auch einem unerfahrenen Juristen zugänglich ist. Dabei sollte eine wesentliche Botschaft beim Referendar ankommen: dass ein Sachverhalt von Mandanten nur in den seltensten Fällen vollständig dargestellt wird und ein Anwalt immer noch nachhaken und neugierig sein muss, um die Angelegenheit auch aus der Perspektive des Gegners oder Vertragspartners zu betrachten. Es lohnt sich zudem zu wissen, dass es zu fast jedem Vertrag noch mehrere Nachtragsvereinbarungen gibt, deren Inhalt es zu berücksichtigen gilt.

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Selbst jemandem, der seine Karriere in einer internationalen Großkanzlei vorgezeichnet sieht, kann es nicht schaden, den Alltag einer kleinen Sozietät oder eines Einzelanwalts mitzuerleben.

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Erfahrungsbericht: Weichen stellen in der Anwaltsstation

Gleichzeitig sollte der Rechtsreferendar einen Überblick über die Organisation und den Bürobetrieb einer Anwaltspraxis erhalten, insbesondere über die Leitungs- und Überwachungsaufgaben eines Anwalts. Zusätzlich kann eine Einführung in das Berufsrecht, das gesetzliche Gebührenrecht und das anwaltliche Haftungsrecht nicht schaden. Diese Dinge sind allerdings zugegebenermaßen im oft hektischen Alltag eines Ausbilders nur schwer unterzubringen. Wichtig erscheint mir auch, dass ein Referendar nicht nur punktuell an einer Akte arbeitet, sondern diese während seiner Ausbildungszeit möglichst laufend begleitet – auch wenn dies innerhalb eines maximal neunmonatigen Zeitraums bei umfangreicheren, länger andauernden Mandaten oft nur ein Ausschnitt aus dem Gesamtmandat sein wird. Und schließlich sollte man sich die Zeit nehmen – und dazu muss sich ein Ausbilder manchmal zwingen –, die Bearbeitungen des Referendars auch mit ihm durchzusprechen und ihn die Korrekturen selbst anfertigen zu lassen. Gerade Letzteres ist nicht in jedem Fall möglich, wenn die zur Verfügung stehende Zeit für das Mandat wie immer sehr knapp bemessen ist und man ohnehin meist just in time arbeitet. Oft nimmt man sich am Abend des Fristablaufs den Entwurf des Referendars vor – der ist längst nach Hause gegangen – und verwendet ihn eben, so gut es geht. Zumindest sollte man dann aber das Ergebnis der eigenen Überarbeitung noch einmal mit dem Referendar besprechen und ihm zur Verfügung stellen. Sonst lernt er ja nichts. Die Chance nutzen Natürlich hängt das Erreichen all dieser Ausbildungsziele immer auch von der Person des Referendars ab – dem Engagement, das sie mitbringt, ihrem Spaß am Anwaltsberuf. Wenn jemand diese Station nur als „Pflichtstation“ ansieht, die auf dem steinigen Weg zum 2. Staatsexamen eben irgendwie absolviert werden muss, dann möge er sich bitte nicht bei GSK Stockmann + Kollegen bewerben. Wir suchen lebhafte, neugierige, interessierte Nachwuchsanwälte, die sich im Beruf mit dem jeweiligen Wirtschaftszweig befassen möchten, in dem die Mandanten tätig sind. Junge Menschen, die für den Mandanten Partei ergreifen möchten, im Zweifel auch streiten mögen, ohne dabei die nötige Distanz zu verlieren, die erst eine fehlerfreie rechtliche Prüfung und Bewertung ermöglicht. Denn nur so wird man auch den besten Rat geben können. Und erst dann ist man ein sehr guter Anwalt oder eine sehr gute Anwältin.

Die Station beim Anwalt sollte mehr sein als eine „Pflichtstation“. Sie bietet die Möglichkeit, mehrere Facetten des Anwaltsberufs kennenzulernen.

Wer Lust hat, den Anwaltsberuf im Rahmen des Referendariats wirklich kennenzulernen, kann das innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit von neun Monaten durchaus tun. Wenn man sich darauf einlässt, wird es zwar mit großer Wahrscheinlichkeit anstrengender als in den vorangegangenen Stationen. Dafür wird man aber mit sehr viel Wirklichkeit belohnt. Überall werden jeden Tag verschiedenste Verträge geschlossen, die rechtlich gestaltet, durchgeführt, bewertet und durchgesetzt werden wollen. Seien Sie dabei!

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JURAcon-Interview: Über Engagement und Mitverantwortung

„Wir brauchen junge engagierte Juristen, die eine Mitverantwortung für ihr Rechtssystem empfinden“ Nachgefragt: das JURAcon-Interview mit dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristen­t ages (djt) Prof. Dr. Martin Henssler · Universität zu Köln

JURAcon: Herr Prof. Dr. Henssler, im Jahr 1988, drei Jahre nach Gründung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, wurden Sie dessen geschäftsführender Direktor. Welcher Erkenntnis entsprang aus Ihrer Sicht die Gründung des Instituts? Anstoß für die Gründer war die in der Anwaltschaft erhobene Klage, dass die Juristenausbildung den Arbeitsalltag und die Arbeitsmethode des Rechtsanwalts viel zu wenig berücksichtige. Drei Ziele gaben sie den Institutsdirektoren mit auf den Weg: 1. wissenschaftliche Bearbeitung und Dokumentation des Anwaltsrechts, 2. Verbesserung des Dialogs zwischen Rechtswissenschaft und Anwaltschaft und 3. Verstärkung des Anwaltsrechts in der Juristenausbildung.

JURAcon: Welches „Zwischenzeugnis“ würden Sie dem Institut heute, nach gut zwanzigjährigem Bestehen, ausstellen? Es ist immer etwas heikel, sich selbst ein Zeugnis auszustellen. Ich möchte daher die ehemalige Bundesmi-

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nisterin der Justiz, Frau Zypries, zitieren, die anlässlich des zwanzigjährigen Jubiläums unseres Instituts schrieb: „Das Kölner Institut für Anwaltsrecht hat sich in den 20 Jahren seiner Arbeit zu einem Leuchtturm der Wissenschaft und der Lehre entwickelt.“ Darüber hinaus bescheinigte sie uns, „eine Quelle kluger Ideen für die Rechtspolitik“ zu sein.

JURAcon: Worin sehen Sie in der heutigen Zeit die größten Herausforderungen für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf dem Anwaltsmarkt etablieren wollen? Das ist eine Frage, mit der sich das Soldan-Institut für Anwaltsmanagement, dessen Vorstand ich angehöre, intensiv seit seiner Gründung im Jahr 2002 befasst hat. Die Forscher dieses Instituts konstatieren eine fortschreitende Segmentierung des Rechtsdienstleistungsmarktes. Nur spezialisierte Rechtsanwälte können nachhaltig erfolgreich sein. Das erfordert eine Fokussierung sowohl auf Rechtsgebiete als auch auf bestimmte Zielgruppen. Die Empirie bestätigt die alte Weisheit, dass gute Ausbildungsabschlüsse und sinnvolle Zusatzqualifikationen der

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JURAcon-Interview: Über Engagement und Mitverantwortung

Ich selbst habe seinerzeit in einem Reformstudiengang studiert, nämlich der sogenannten einphasigen Juristenausbildung an der Universität Konstanz. Wir kannten schon damals einige der an traditionellen Hochschulen erst später eingeführten Neuerungen: etwa den Abschluss jeder Vorlesung mit einer Klausur als Leistungstest, Vorlesungen zur Vertragsgestaltung und Veranstaltungen zum Thema „Forensisches Argumentieren“.

„Die Empirie bestätigt die alte Weisheit, dass gute Ausbildungsabschlüsse und sinnvolle Zusatzqualifikationen der Schlüssel zu einem überdurchschnittlichen Erfolg sind. Jeder zielstrebige Jurist sollte daher den Erwerb eines Fachanwaltstitels fest einplanen.“

Schlüssel zu einem überdurchschnittlichen Erfolg sind. Jeder zielstrebige Jurist sollte daher den Erwerb eines Fachanwaltstitels fest einplanen.

JURAcon: Welche Erfahrungen und Stationen Ihrer persönlichen Vita waren für Ihre Karriere besonders wichtig? Rückblickend bin ich sehr froh, dass ich vor Beginn des Studiums eine Banklehre absolviert und vor der Habilitation zunächst drei Jahre praktisch als Richter und Staatsanwalt gearbeitet habe. Diese Erfahrungen möchte ich nicht missen. Sie haben meine wissenschaftliche Arbeit und meine Lehrtätigkeit geprägt.

Insgesamt lässt sich zweifellos eine stärkere Verschulung des Jurastudiums in den letzten Jahren feststellen: Das Vorlesungsprogramm ist insgesamt straffer. Die Praxisorientierung ist ausgebaut und der anwaltliche Blickwinkel jedenfalls bei einem Teil der Fakultäten stärker in das Studium integriert worden. Inzwischen sehe ich bereits eine gewisse Gefahr, dass über diese grundsätzlich berechtigte und überfällige Orientierung hin zur Praxis die methodischen und historischen Grundlagen des Rechts vernachlässigt werden.

„Inzwischen sehe ich bereits eine gewisse Gefahr,

Der zweite Glücksfall war, dass mir nach dass über diese grundsätzlich berechtigte und überfällige einem sehr schönen Jahr als Professor an Orientierung hin zur Praxis die methodischen der Universität Heidelberg gleichzeitig mit meiner Berufung auf den Kölner Lehrstuhl und historischen Grundlagen des Rechts vernachlässigt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht die werden.“ Leitung des neu gegründeten Instituts für Anwaltsrecht angetragen wurde – eine Tätigkeit, der ich mich mit großer Begeisterung gewidmet und die ich stets als außerordentlich anregend emp- JURAcon: Wie schätzen Sie die Anwaltsausbildung funden habe. Die „Krönung“ war schließlich das Ange- des Deutschen Anwaltvereins (DAV) für Referendabot der Kölner Fakultät, als Nachfolger von Herrn Wiede- re ein: Können Sie aus Ihrer eigenen Erfahrung eine mann die Leitung des renommierten Kölner Instituts für Qualitätssteigerung in der Ausbildung erkennen? Arbeits- und Wirtschaftsrecht zu übernehmen. Die DAV-Anwaltsausbildung ist eine sehr zu begrüßende Initiative. Ihr Ziel ist es, eine möglichst strukturierte JURAcon: Wenn Sie als Dozent die Brücke schlagen anwaltliche Ausbildung sicherzustellen und neben den zu Ihrer Zeit als Studierender: Inwiefern hat sich Referendaren auch die Ausbilder selbst stärker in die das Jurastudium dann bis heute verändert? Pflicht zu nehmen. Ein Teil der Referendare zweckent-

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JURAcon-Interview: Über Engagement und Mitverantwortung

fremdet die Anwaltsstation in erster Linie zur Examensvorbereitung. Hier bietet der DAV ein reizvolles Gegenmodell, dessen Attraktivität durch die Möglichkeit erhöht worden ist, nunmehr einen „Master of Laws Anwaltsrecht und Anwaltspraxis (LL.M.)“ zu erwerben. Nach meinem Eindruck hat sich dieses sehr ambitionierte, zwölf Monate umfassende Ausbildungskonzept durchaus bewährt. Es ist schade, dass bislang noch zu wenige Referendare die damit verbundenen Chancen erkannt haben. Gegenüber meiner Referendarausbildung hat es sicherlich wesentliche Verbesserungen gegeben, denn seinerzeit war die Anwaltsstation ein viel zu kurzes Anhängsel in einer stark gerichtslastigen Ausbildung.

der für die anwaltliche Tätigkeit wichtigen Schlüsselqualifikationen ganz unterschiedlich. Hier muss eine substanzielle Ausbildung sichergestellt werden, die für die Studierenden mehr ist als die Erfüllung einer lästigen Pflicht. Entscheidend scheint mir, dass jede Fakultät gegenüber den Studierenden deutlich macht, dass sie selbst hinter der Ausbildung in den Schlüsselqualifikationen steht und ihr einen hohen Stellenwert zumisst. Ideal wäre die Bildung fakultätsinterner Kompetenzzentren für Schlüsselqualifikationen.

JURAcon: Auf dem 68. Deutschen Juristentag in Berlin wurden Sie für weitere zwei Jahre als Vorsitzender gewählt. Welche Aufgaben stellen sich Ihnen in dieser Funktion? Nach dem großen Jubiläumsjuristentag wird es nun darum gehen, dessen Schwung zu nutzen, um neue Mitglieder für unsere Vereinigung zu gewinnen. Die Bereitschaft, sich vereinsrechtlich zu binden, hat in den vergangenen Jahren spürbar nachgelassen. Es bedarf daher besonderer Anstrengungen, um den Mitgliederstand zumindest stabil zu halten. Nach dem Juristentag ist außerdem stets vor dem Juristentag. Die Planungen für 2012 in München laufen bereits. Ich freue mich auf eine der attraktivsten deutschen Städte, die uns in Verbindung mit einem spannenden Fachprogramm hoffentlich einen guten Tagungsbesuch bescheren wird.

„Ich sehe die Chance, über den Juristentag einen bestimmten Juristentypus gezielt zu fördern. Einen, der sich nicht als reiner Rechtstechniker versteht, sondern die anzuwendenden Normen kritisch hinterfragt, die Folgen seiner juristischen Tätigkeit bedenkt und notwendige Reformen einfordert.“

JURAcon: Ein Großteil des juristischen Nachwuchses übt später eine anwaltliche Tätigkeit aus. Welche weiteren Schritte auf dem Weg zur Anpassung der Juristenausbildung an die Anforderungen dieses Berufsbildes würden Sie befürworten? Einen Vorschlag von mir, die Einbindung des Faches „Anwaltliches Berufsrecht“ in den Examensstoff, hat jüngst der 68. Deutsche Juristentag in Berlin aufgegriffen. Meines Erachtens ist es verfehlt, dass man in Deutschland – anders als in den meisten Ländern der Welt – Rechtsanwalt werden kann, ohne in der Ausbildung das Bewusstsein für berufsethische Fragen geschärft und in einer Prüfung Kenntnisse des Berufsrechts nachgewiesen zu haben. Die deutschen Fakultäten interpretieren außerdem den gesetzlichen Auftrag zur Ausbildung im Bereich

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JURAcon: Wie würden Sie die Rolle des Deutschen Juristentages bei der Bestellung der rechtspolitischen Agenda der Bundesrepublik sowie in der Diskussion zentraler rechtspolitischer Fragen bewerten? Wir haben anlässlich unseres 150-jährigen Jubiläums die Wirkungsgeschichte unserer Vereinigung in einer Festschrift und einer Jubiläumsschrift näher untersucht. Die

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JURAcon-Interview: Über Engagement und Mitverantwortung

Historiker haben eine Fülle von Beispielen gefunden, in denen die wesentlichen rechtspolitischen Impulse vom Deutschen Juristentag ausgingen. Es gab, so das Urteil der Autoren, in der Vergangenheit kein zentrales rechtspolitisches Thema, das nicht auch auf Juristentagen diskutiert worden wäre. Bis in die jüngste Zeit – ich ­verweise

JURAcon: Welches war aus Ihrer Sicht das wichtigste Signal, das vom 68. Deutschen Juristentag in Berlin ausging?

Wir hatten in den einzelnen Abteilungen erneut eine Vielzahl von wichtigen Anregungen an den Gesetzgeber. Ich erinnere nur an das medienwirksam registrierte Votum der arbeitsrechtlichen Abteilung für „Die Historiker haben eine Fülle von Beispielen gefunden, in den Mindestlohn. Das wichtigsdenen die wesentlichen rechtspolitischen Impulse vom Deutschen te Signal aber ging von unserer Juristentag ausgingen. Es gab, so das Urteil der Autoren, in der Vereinigung selbst aus. Der DeutVergangenheit kein zentrales rechtspolitisches Thema, das nicht sche Juristentag ist einerseits eine Vereinigung der Juristen aller Proauch auf Juristentagen diskutiert worden wäre.“ fessionen mit langer Tradition, die sich zugleich ständig neu den aktuell nur auf den Entwurf eines Mediationsgesetzes, Herausforderungen der Zeit stellt und für ein besseres der die Empfehlungen des Erfurter Juristentages aufgreift Recht kämpft. – gibt es beste Belege dafür, dass die Politik unverändert auf den Deutschen Juristentag hört. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, diese gute Tradition JURAcon: Welchen Rat würden Sie unseren Lesern fortzusetzen. für ihre berufliche Zukunft mit auf den Weg geben?

JURAcon: In Ihrer Eröffnungsrede des 68. Deutschen Juristentages haben Sie besonders auch die anwesenden jungen Juristen begrüßt. Fühlen Sie sich der Förderung des juristischen Nachwuchses besonders verpflichtet? Es ist sogar eines meiner zentralen Anliegen, die Jugend für den Deutschen Juristentag zu gewinnen. Wir brauchen junge engagierte Juristen, die eine Mitverantwortung für ihr Rechtssystem empfinden und bereit sind, sich rechtspolitisch zu engagieren. Ich sehe die Chance, über den Juristentag einen bestimmten Juristentypus gezielt zu fördern. Einen, der sich nicht als reiner Rechtstechniker versteht, sondern die anzuwendenden Normen kritisch hinterfragt, die Folgen seiner juristischen Tätigkeit bedenkt und notwendige Reformen einfordert. Insofern lassen sich meine Vorstellungen und Ziele als Hochschullehrer vorzüglich mit denen als Präsident des Deutschen Juristentages verbinden.

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Am liebsten hätte ich geantwortet: Handy und Fernseher verkaufen, Internet-Konsum auf das Nötigste beschränken, früh ins Bett gehen und gute Bücher lesen. Aber ernsthaft: Erfolg auf dem Anwaltsmarkt hat nur, wer sich spezialisiert, großen Wert auf Fortbildung legt und ein klares Marketingkonzept verfolgt. Langfristige Zufriedenheit setzt aber auch voraus, dass der Beruf mit weiteren wichtigen Lebenszielen in Einklang gebracht wird.

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Übersicht: Postgraduale Studiengänge und Lawschools

Postgraduale Studiengänge und Lawschools stellen sich vor M.B.L.-Studiengang: Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen Prof. Dr. Eike Albrecht Brandenburgische Technische Universität Cottbus

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Auch Juristen benötigen Managementwissen Dr. Holger Endrös · ESCP Europe

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LL.M. in Legal Management RA Prof. Dr. Jochen Deister German Graduate School of Management and Law (GGS)

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LL.M.-Studiengang: Verhandeln und Gestalten von Verträgen Prof. Dr. Jörg Kupjetz · Fachhochschule Frankfurt am Main

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Regulierung von Netzwerkindustrien Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker Freie Universität Berlin

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LL.M. at Nottingham Law School Kay Wheat · Nottingham Law School

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Keine Angst vor dem chinesischen Drachen RAin Prof. Dr. Carolin Sutter · SRH Hochschule Heidelberg

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The LL.M. in Global Law and Technology at SULS Bridgett C. Halay (Esq.) · Suffolk University Law School

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Masterstudiengang: LL.M. Comparative Child Law Prof. Dr. Thilo Marauhn · Justus-Liebig-Universität Gießen

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Masterstudiengang Taxation an der Universität Osnabrück Alexander Hoff · Ernst & Young

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LL.M Wirtschaftsstrafrecht: Türöffner für ein faszinierendes Berufsfeld Dominik Waszczynski · Doktorand Universitäten Osnabrück und Bremen

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Standortvorteil: LL.M. in Finance am Finanzplatz Frankfurt am Main Institute for Law and Finance · Frankfurt am Main

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Register: Postgraduale Studiengänge und Lawschools auf einen Blick

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Brandenburgische Technische Universität Cottbus

M.B.L.-Studiengang: Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen von Prof. Dr. Eike Albrecht · Studiengangsleiter „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ · Brandenburgische Technische Universität Cottbus Für den erfolgreichen beruflichen Einstieg in ein Technologieunternehmen sind zunehmend spezielle juristische Kenntnisse erforderlich, die im normalen Studium nicht oder nicht ausreichend vermittelt werden. Deshalb bietet die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) seit dem Wintersemester 2006/2007 den 2010 akkreditierten Aufbaustudiengang „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ an. Ob Urheberrecht oder Vergaberecht, ob Wettbewerbsrecht oder Datenschutz: Die Tätigkeit eines Technologieunternehmens stellt die Verantwortlichen nahezu täglich vor hochkomplexe rechtliche Aufgaben. Diese umfassen neben patent- und urheberrechtlichen Fragen oder Strategien im gesellschafts- und steuerrechtlichen Bereich auch das Risiko- und das Projektmanagement oder Vergaberechtsfragen. Von deren Bewältigung hängt nicht selten das Schicksal des gesamten Unternehmens ab. Das notwendige Spezialwissen wird in den herkömmlichen wirtschafts- und ingenieurswissenschaftlichen Studiengängen meist nur oberflächlich vermittelt, auch in der juristischen Ausbildung kommen diese speziellen Rechtsgebiete zu kurz. Der Master of Business Law (M.B.L.)-Studiengang „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ schließt diese Lücke. Hervorragende Studienbedingungen Warum wird ein solcher juristischer Aufbaustudiengang an einer Technischen Universität angeboten? Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist der Bezug zur Technologie an einer Technischen Universität ausgeprägt vorhanden. Zweitens wurde an der BTU Cottbus mit der Gründung des Zentrums für Rechtsund Verwaltungswissenschaften (ZfRV) eine in Deutschland einzigartige zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Bündelung und Koordinierung der juristischen Kompetenzen an der Universität geschaffen. Darüber hinaus ermöglicht das ZfRV die Einbindung externen juristischen Sachverstands in die Hochschule. Und drittens sind die Studienbedingungen – und das schließt Unterkunft, An- und Abreise und Verpflegung mit ein – in Cottbus hervorragend. Das Curriculum des Studiengangs ist an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet und lässt sich in drei Bereiche einteilen. Der erste Bereich ist das Immaterialgüterrecht mit Patentrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Recht des Persönlichkeitsschutzes. Der zweite Bereich besteht aus dem klassischen Wirtschaftsrecht, wie zum Beispiel dem Steuer-, Vertrags- und Vergaberecht. Im letzten Bereich werden die nötigen wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen vermittelt, etwa im Kooperations- und Netzwerkmanagement, dem juristischen Projektmanagement oder dem Risikomanagement. Dozenten aus der Praxis Das Studium ist als berufsbegleitendes Studium angelegt und dauert als Vollzeitstudium drei bzw. als Teilzeitstudium fünf Semester. Die Lehrveranstaltungen

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Brandenburgische Technische Universität Cottbus

finden etwa 14-tägig an den Wochenenden sowie in einer einwöchigen Blockveranstaltung pro Semester statt. Die Wissensvermittlung erfolgt in Form regulärer Lehrveranstaltungen, ergänzt durch Kompaktseminare, Workshops und Summer- und Winterschools zu wechselnden Themen. So fanden im Juli 2008, 2009 und 2010 die Cottbuser Medienrechtstage I–III als Summerschools statt, bei denen renommierte Praktiker zu aktuellen Themen referierten. Im Dezember 2009 und 2010 wurde das Thema Risikomanagement im Rahmen einer Winterschool beleuchtet. Im Sommer 2010 fand im Rahmen des M.B.L.-Studiengangs ferner ein viertägiges Kompaktseminar zum Thema Vergaberecht statt. Die praktische Ausrichtung des postgradualen Studiums ist ein besonderer Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Hochschulstudium. Die Dozenten kommen zum großen Teil aus der Praxis. So lehren unter anderem der Präsident des gemeinsamen Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Prof. Dr. Claus Lambrecht (Steuerrecht), sowie Rechtsanwälte der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle, unter anderem RA Prof. Dr. Martin Erker (München), RA Prof. Dr. Winfried Bullinger (Berlin), RA Dr. Heralt Hug (Leipzig), RAin Dr. Marion Bernhard (Berlin) und RA Stefan Lüft (München), die ihre Erfahrung in der Beratung von Unternehmen einbringen.

Die Wissensvermittlung erfolgt in Form regulärer Lehrveranstaltungen, ergänzt durch Kompaktseminare, Workshops sowie Summerund Winterschools.

Voraussetzungen 3 Erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Rechts-, Ingenieur- oder ­Wirtschaftswissenschaften, einschließlich des Wirtschaftsingenieurwesens 3 Grundkenntnisse im deutschen Recht, insbesondere im Zivilrecht 3 Qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr Der Studiengang auf einen Blick 3 Variable Studiendauer: drei oder fünf Semester berufsbegleitend 3 Teilzeit-Variante in fünf Semestern 3 Praxisorientiert und speziell für die Technologiebranche 3 Wissensvermittlung auf universitärem Niveau 3 International anerkannter Abschluss: Master of Business Law (M.B.L.) 3 Hochqualifizierte Dozenten aus Lehre und Praxis 3 Gebühr: 500 Euro pro Semester plus 220,70 Euro Semestergebühren

Weitere Informationen unter: BTU Cottbus · www.tu-cottbus.de/mbl · E-Mail: zfrv@tu-cottbus.de Studiengangsleiter: Prof. Dr. Eike Albrecht Konrad-Wachsmann-Allee 1 · 03046 Cottbus Studiengangskoordination: Claudia Tippmann Telefon: 0355 / 69-2079 · E-Mail: tippmann@tu-cottbus.de Henrik Kolbe Telefon: 0355 / 69-2398 · E-Mail: henrik.kolbe@tu-cottbus.de

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ESCP Europe

Auch Juristen benötigen Managementwissen von Dr. Holger Endrös Programm-Manager Master in European Business ESCP Europe · Campus Berlin Durch eine Zusatzausbildung im Bereich Management eröffnen sich für Juristen vielseitige Karriereperspektiven. Nicht nur in Wirtschaftsprüfungs- oder Unternehmensberatungsgesellschaften sind Rechtswissenschaftler mit Managementwissen und interkultureller Kompetenz gefragt. Absolventen eines Bachelor of Law (LL.B.) oder des 1. juristischen Staatsexamens können sich mit dem Aufbaustudium „Master in European Business (MEB)“ an der ESCP Europe Business School gezielt auf eine Karriere in einer Wirtschaftskanzlei oder im internationalen Management vorbereiten. Davon hat auch Carl-Philipp Brenning profitiert. Er suchte im Anschluss an sein Jurastudium nach möglichen Alternativen zu einer klassischen Juristenkarriere. Über eine Projekttätigkeit bei einer Beratungsfirma kam der heute 27-Jährige zu dem Entschluss, ein Managementaufbaustudium für Nicht-Wirtschaftswissenschaftler an der ESCP Europe zu absolvieren. Die Internationalität der Business School und des Masterstudiengangs unterscheiden sich deutlich von anderen Programmen. Diese ist in Anbetracht der globalwirtschaftlichen Dimensionen unternehmerischen Handelns der heutigen Zeit entscheidend für die weitere persönliche Entwicklung und den Karriereweg. „Ich habe im Rahmen des MEB in Paris und Berlin studiert und vergleichsweise wenig mit deutschen Kommilitonen zusammengearbeitet“, so Carl-Philipp Brenning. „Stattdessen versuchte ich zusammen mit Studenten aus Indien, Spanien, Frankreich und Italien gemeinsame Herangehensweisen für eine Aufgabenstellung zu erarbeiten und gesteckte Ziele zu erreichen. Dies war aufgrund der kulturellen Vielfalt eine echte Herausforderung, jedoch auch eine ideale Vorbereitung für die reale Geschäftswelt.“ Heute ist Carl-Philipp Brenning als Assistant Manager für die Wirtschafts­ prüfungsgesellschaft KPMG tätig. „Rückblickend kann ich sagen, dass der MEB mich ideal auf die beruflichen Anforderungen in der Wirtschaftsprüfung vorbereitet hat. Zudem hat die hohe Internationalität des Programms mich in meiner Persönlichkeitsentwicklung weit vorangebracht. Der praktische Ansatz des Programms ermöglicht es optimal, die erlernten Kenntnisse direkt in die Praxis zu übertragen“, sagt Brenning. ■

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Bei der ESCP Europe handelt es sich um eine nach deutschem Recht staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule mit Promotionsrecht.

Zwei Länder, ein Praktikum, zwei Beratungsprojekte Der „Master in European Business“ vermittelt in 12 beziehungsweise 18 Monaten umfassende Einblicke in die internationale Betriebswirtschafts- und Managementlehre. Er wird in zwei verschiedenen Ländern absolviert, wobei Interessenten unter mehr als 50 Länderkombinationen wählen können. So international wie das Studium ist auch die Studentenschaft: Studierende aus 40 verschiedenen Nationen absolvieren das Programm derzeit. Durch eine hohe Praxisorientierung mit einem dreimonatigen Praktikum sowie zwei studienintegrierten Unternehmensberatungsprojekten werden sie optimal auf die Herausforderungen in international tätigen Unternehmen vorbereitet.

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ESCP Europe

Das erste Semester kann wahlweise – jeweils in der Landessprache – an den hochschuleigenen Campus der ESCP Europe in Berlin, Paris, London, Madrid, Turin oder an den Partnerhochschulen MDI in Gurgaon (Indien) sowie Tec de Monterrey (Mexiko) absolviert werden. Im zweiten Semester können die Studierenden zusätzlich die Partneruniversität AIT in Bangkok wählen. An allen Standorten des zweiten Semesters kann in englischer Sprache studiert werden. In jedem Semester wird ein Unternehmensberatungsprojekt durchgeführt. Am Ende des Studiums steht ein Pflichtpraktikum von mindestens zwölf Wochen. Studienvarianten: 90 oder 120 ECTS Credits Der Umfang des Masterprogramms variiert je nach vorherigem Studium. Studierende, die ein Erststudium mit mindestens 210 ECTS Credits abgeschlossen haben, können den Master für 17.500 Euro in 12 Monaten absolvieren, wofür sie 90 ECTS Credits erhalten. Bestand das Erststudium aus weniger als 210 ECTS Credits, berechtigt die längere Variante innerhalb von 18 Monaten mit 120 ECTS Credits zum Master. Diese wird ausschließlich in Berlin, Paris und London angeboten und kostet 19.000 Euro. Die ESCP Europe vergibt Teilstipendien nach den beim Auswahlverfahren und während des Studiums gezeigten Leistungen sowie Stipendien nach sozialen Kriterien.

So international wie das Studium ist auch die Studentenschaft: Studierende aus 40 verschiedenen Nationen absolvieren das Programm derzeit.

Den Absolventen wird der Grad eines „Master of European Business (MEB)“ beziehungsweise „Master of Science (MSc)“ verliehen. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn das zweite Semester in Berlin verbracht wird. Das MEB-Programm steht Absolventen nicht wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (zum Beispiel der Rechts-, Ingenieurs-, Natur-, Sprach-, Geistes- und Sozialwissenschaften) und spezialisierten Wirtschaftswissenschaftlern offen. Daneben wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren vorausgesetzt. Das Studium beginnt im September. Bewerbungsschluss ist der 28. März 2011 (für die Auswahltage vom 14. bis 15. April 2011) und der 30. Mai 2011 (für die Auswahltage vom 15. bis 17. Juni 2011). Über die ESCP Europe Die ESCP Europe ist die älteste Handelshochschule in Europa und wurde 1819 in Paris gegründet. Sie hat heute rund 4.000 Studierende aus über 90 Nationen an 5 hochschuleigenen Campus in Berlin, Paris, London, Madrid und Turin. Die akademische Ausbildung der Studierenden erfolgt in transnationalen Studiengängen und vermittelt wirtschaftliche und praxisnahe Fachkenntnisse. Die ESCP Europe in Berlin ist als wissenschaftliche Hochschule staatlich anerkannt und verfügt seit 2003 über ein Promotionsrecht. Bundesweit ist sie die erste Hochschule, die von allen drei wichtigen internationalen Akkreditierungsagenturen – der Association of MBAs (AMBA), AACSB

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ESCP Europe

und EFMD (EQUIS) – anerkannt worden ist und damit die sogenannte Triple Crown erhalten hat. Auch das MEB-Programm ist von der AMBA akkreditiert. Zusätzlich wird das MEB-Programm durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH/UFA) gefördert. Erfolg und Güte der ESCP Europe werden regelmäßig in nationalen wie internationalen Bewertungen – zum Beispiel durch den 1. Platz im weltweiten Ranking „Masters in Management 2010“ der Financial Times – bestätigt. Weitere Informationen zum MEB-Programm finden Sie unter: www.escpeurope.de/meb

Kontakt: Dr. Holger Endrös · Programm-Manager Master in European Business Telefon: 030 / 320 07-161 Fax: 030 / 320 07-107 E-Mail: holger.endroes@escpeurope.de

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German Graduate School of Management & Law (GGS)

LL.M. in Legal Management von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Deister · Professor für deutsches und ­internationales Wirtschaftsrecht, Informations- und Kommunikationsrecht German Graduate School of Management and Law (GGS) · Heilbronn

Ab Oktober 2011 wird die German Graduate School of Management and Law (GGS) Rechtsreferendaren, Assessoren, Rechtsanwälten und Bachelor-Absolventen einen Master of Laws (LL.M.) für die Tätigkeit als Syndikusanwalt anbieten. Die Studieninhalte dieses berufsbegleitenden Studiengangs orientieren sich speziell an den Anforderungen, die an Juristen in Rechtsabteilungen täglich gestellt werden. Das neu gegründete Syndikus-Institut für Unternehmensjuristen ist in Deutschland bisher die einzige Hochschuleinrichtung, die sich ausschließlich mit der Arbeit von Syndikusanwälten beschäftigt. Künftig wird es Trends und Aktivitäten von Unternehmensanwälten aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Das Institut bietet eine interdisziplinäre Verzahnung aus wissenschaftlicher Tiefe und praktischer Erfahrung. Syndikus als Schnittstelle Unternehmensjuristen üben eine wichtige Schnittstellenfunktion in Unternehmen aus. Neben rechtlichen Kenntnissen sind ein Verständnis von Management und gewisse Soft Skills wesentlich für den Berufserfolg. Unternehmensjuristen benötigen einen breit gefächerten Überblick über das Wirtschaftsrecht. Zwar brauchen sie nicht die letzte Verästelung des Kartellrechts zu kennen, sie müssen aber die Sensibilität besitzen, rechtzeitig und gezielt einen externen Spezialisten einzuschalten. Dessen Arbeit müssen sie dann rechtlich einordnen und kommerziell im Unternehmen umsetzen können. Neuer LL.M.-Studiengang Aus dieser Kombination von Praxiserfahrung und Forschung hat das Syndikus-Institut einen hierzulande bisher einzigartigen juristischen Studiengang entwickelt. Denn: Unternehmensjuristen üben eine spannende Tätigkeit aus. Sie sind nah am Herzen des Unternehmens. Sie arbeiten sowohl nah an der Geschäftsleitung als auch an den operativen Einheiten, nah an Kunden und nah an Lieferanten. Ihre Arbeit hat maßgeblichen Einfluss auf den kurz- und langfristigen Erfolg des Unternehmens. Die Philosophie des „LL.M. in Legal Management“ besteht in der Verzahnung von Unternehmensrecht, Management und Soft Skills. Dabei werden diese Gebiete nicht isoliert und nebeneinander unterrichtet, sondern integriert betrachtet. Relevante Themen praxisnah unterrichtet Der Studiengang ist in mehrere Module gegliedert, die sich alle an der täglichen Arbeit des Syndikus orientieren. Einleitend wird die Rolle des Unternehmensjuristen im Unternehmen beleuchtet und erörtert, wie die Arbeit

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effizient organisiert und intern bekannt gemacht werden kann. Hier ­zeigen sich bereits die Schnittstellen zu den Management-Bereichen: Verhalten und Interaktion im Unternehmen wird aus der besonderen Perspektive des Inhouse-Counsel betrachtet. Im nächsten Teil geht es um die klassischen Arbeitsfelder, die der Syndikus als Dienstleistung für sein Unternehmen nach innen behandelt: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Compliance. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf den für den Unternehmensjuristen wichtigen Feldern: Neben der wirtschaftlich richtigen Rechtsformwahl müssen Vorstand und Aufsichtsrat betreut und Hauptversammlungen anfechtungssicher durchgeführt werden. ■

Die Arbeit des Syndikus hat maßgeblichen Einfluss auf den kurz- und langfristigen Erfolg eines Unternehmens.

Als Nächstes wird stärker in das nach außen gerichtete operative Geschäft eingestiegen. Vertrieb und Marketing, Zwangsvollstreckung und Verbraucherschutzrecht stehen im Fokus. Die Verzahnung von Recht, Management und Schlüsselqualifikationen zeigt sich hier erneut: Dem Management-Überblick über Vertrieb und Marketing folgt unmittelbar die rechtliche Übersetzung der erlernten Management-Konzepte. So nehmen moderne Vertriebsformen mehr Raum ein als der klassische Handelsvertreter. Auch das in diesem Kontext relevante Vertriebskartellrecht findet hier seinen Niederschlag. Die praktische Umsetzung wird zum Beispiel durch die Simulation einer Vertriebsvertrags-Verhandlung eingeübt. Darauf folgt die Untersuchung der Geschäftsumgebung mit den Facetten Steuerrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz. In einem weiteren Block werden die Schlüsselqualifikationen systematisch erarbeitet. Neben Verhandlungsführung, Präsentationstechnik und ProjektManagement kommt aus Management-Sicht die Effektivität von Organisation und Management zur Sprache. Auch der Vertragsgestaltungsprozess sowie der Vertragsmanagementprozess bilden einen Schwerpunkt. Das für Unternehmensjuristen wichtige Wissen über Transaktionen und das damit verbundene Fusionskartellrecht bzw. Kapitalmarktrecht bilden das nächste Modul, ehe der Unterricht mit internationalem Wirtschaftsrecht sowie Ausflügen in das anglo-amerikanische und chinesische Wirtschaftsrecht abschließt. Die letzten Monate ihres Studiums fertigen die Teilnehmer eine Masterarbeit an, diese Zeit wird durch ein Kolloquium unterstützt. Facettenreiches Lernkonzept Praxisnähe, eine Balance zwischen abstraktem und konkretem Wissen und eine optimale Gruppengröße und Lernatmosphäre prägen das Studienkonzept des „LL.M. in Legal Management“.

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German Graduate School of Management & Law (GGS)

In einer Workshop-Atmosphäre kann und soll sich jeder Teilnehmer beteiligen, seine Kommilitonen genauso wie die Dozenten fordern und eigene ­Erfahrungen und Beispiele einbringen. Wer beispielsweise schon einmal den Einstieg in einen neuen Markt juristisch betreut hat, kann wertvolle Erfahrungen weitergeben. Gleichzeitig reflektiert der Teilnehmer diese Erfahrungen, kann sie systematisieren und für vergleichbare Sachverhalte nutzbar machen. Die Ausgewogenheit der Themendurchdringung in Breite und Tiefe ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Der ausgewogene Mix der Dozenten aus Unternehmensjuristen, Anwälten und Wissenschaftlern unterstreicht diesen Anspruch. In der Vorbereitungsphase erhalten die Teilnehmer umfangreiche Skripte, die ihnen das jeweilige Rechtsgebiet in einer abstrakt-systematischen Weise zugänglich machen. Die Relevanz und Darstellung orientiert sich stets an der besonderen Perspektive des Unternehmensjuristen.

Die Philosophie des „LL.M. in Legal Management“ ­b esteht in der Verzahnung von Unternehmensrecht, Management und Soft Skills.

Diese Art der Vorbereitung erlaubt es, in der Präsenzphase auf spezielle Probleme oder besondere Sachverhalte und Abhängigkeiten gezielter einzugehen. Die Interaktion der Teilnehmer steht im Vordergrund. Durch Simulationen, Präsentationen und Gruppenarbeiten wird der Unterricht lebendig und praxisnah. Die „harten Fakten“ Der „LL.M. in Legal Management“ soll – vorbehaltlich der laufenden Akkreditierung – im Herbst 2011 starten. Das Studienentgelt beträgt 18.000 Euro. Derzeit übernimmt die Dieter Schwarz Stiftung 50 Prozent der Studiengebühren, für Referendare finden darüber hinaus interessante ­Finanzierungsmodelle Anwendung. Das Studium dauert 24 Monate, wobei rund 20 Monate auf die Präsenzzeit und rund vier Monate auf die Masterarbeit entfallen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der German Graduate School of Management and Law (GGS), Syndikus-Institut für Unternehmensjuristen, www.ggs.de/syndikus

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Fachhochschule Frankfurt am Main

LL.M.-Studiengang: Verhandeln und Gestalten von Verträgen von Prof. Dr. Jörg Kupjetz · Professor für Wirtschaftsprivatrecht, Handels- und Unternehmensrecht sowie Studiengangsleiter · Fachhochschule Frankfurt am Main An den praktischen Bedürfnissen des Juristen in Unternehmen und Beratung orientiert studieren, das ist das Ziel des Masterstudiengangs „Verhandeln und Gestalten von Verträgen – Negotiating and Designing Contracts“. Der FIBAA-akkreditierte und inzwischen erfolgreich reakkreditierte Studiengang verleiht den international anerkannten Abschluss eines Master of Laws (LL.M.). Zudem erwerben die Studierenden die Befähigung, in den höheren Dienst einzutreten. Nicht wenige Studierende erleben nach Jahren theoretischer Ausbildung in Studium und teilweise auch Referendariat, dass die erworbenen Kenntnisse nicht ohne Weiteres in die Praxis umgesetzt werden können. Oftmals steht der junge Berufstätige vor Fragen nach dem sinnvollen Aufbau eines Vertrages, der Beachtung internationaler Gepflogenheiten und Rechtskulturen, der Geltendmachung der eigenen Rechtsposition sowie des richtigen taktischen Vorgehens in einer Verhandlungssituation – um nur einige Aspekte zu nennen. Bedarfsorientiertes Studium Hier setzt der wirtschaftsjuristische Master-Studiengang „LL.M. – Verhandeln und Gestalten von Verträgen – Negotiating and Designing Contracts“ an, der seit dem Wintersemester 2005/2006 an der Fachhochschule Frankfurt am Main angeboten wird. Inhaber eines inländischen oder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem wirtschaftsjuristischen, juristischen oder vergleichbaren Studiengang lernen hier, das juristische Wissen in der Praxis im Kontext von Unternehmen, Wirtschaftskanzleien und Behörden anzuwenden. Die Studierenden sind am Ende des Studiums fähig, Verträge unterschiedlichsten Inhalts vorzubereiten, zu gestalten und zu verhandeln. Studium in kleiner Gruppenstärke Das Studium ist praxisnah und lösungsorientiert aufgebaut: Den Studierenden wird die Materie vor allem interaktiv, das heißt anhand von Rollenspielen und Fallbeispielen aus der internationalen Unternehmens- und Beratungspraxis vermittelt. Der Einsatz von Lehrbeauftragten aus Unternehmen und Kanzleien garantiert praxisnahe Fälle. Das Vollzeitstudium mit Blockbildung läuft über drei Semester. Die Vorlesungen finden in der Regel donnerstags bis samstags statt. Die Aufnahme von Studienanfängern erfolgt nur zum Wintersemester und es stehen maximal 31 Studienplätze zur Verfügung, wodurch die optimale Betreuung der Studierenden und das effektive Arbeiten auch in Kleingruppen gewährleistet werden. Durch den modularen Aufbau des Studiums ist ein Auslandssemester problemlos integrierbar. Die Studierenden können dabei auf zahlreiche Beziehungen der Fachhochschule Frankfurt am Main

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Fachhochschule Frankfurt am Main

zu interessanten ausländischen Hochschulen zurückgreifen, die ständig gepflegt und ausgebaut werden. In sämtlichen Modulen wird den internationalen Bezügen besonderes Gewicht beigemessen und durch englischsprachige Vorlesungen in den Bereichen Internationale Verträge und Rechtsvergleichung ergänzt. Praxisorientierter Aufbau Die beiden ersten Fachsemester umfassen die theoretischen Grundlagen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und des Vertragscontrollings sowie den praktischen Unterricht in den Methoden und Instrumenten zur Vertragsvorbereitung (unter anderem Due Diligence, Rating) sowie der Konfliktlösung (unter anderem Schiedsverfahren, Mediation). Weitere Module befassen sich mit den besonderen vertraglichen Problemen in verschiedenen Unternehmensbereichen wie Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge, Gründung und Restrukturierung, Unternehmensnachfolge, Austausch- und Projektverträge sowie Management und Personal. Die theoretische Auseinandersetzung mit den für die Unternehmenspraxis typischen Fallkonstellationen wird in den meisten Modulen durch eine Fallstudie ergänzt, in der die Studierenden das erworbene Wissen an einem komplexen Fall eigenständig anwenden und vertiefen.

Die Studierenden sind am Ende des Studiums fähig, Verträge unterschiedlichsten Inhalts vorzubereiten, zu gestalten und zu verhandeln.

Diese Pflichtmodule werden durch zwei Wahlpflichtmodule ergänzt, die auf spezielle Bereiche der Vertragsgestaltung und des Vertragsmanagements fokussieren. Die Studierenden haben die Wahl zwischen Unternehmens- und Konzernfinanzierung sowie IT und Neue Medien. Im dritten Fachsemester werden die vertragsrechtlichen Kenntnisse im internationalen Bereich optimiert und durch Grundlagen der steuerlichen Aspekte der Vertragsgestaltung sowie der ökonomischen Analyse des Rechts abgerundet. Die übrige Zeit steht zur Anfertigung der Masterarbeit zur Verfügung. Es fallen keine Studiengebühren an. Bewerbungsschluss für das Winter­ semester 2011/2012 ist der 15. Juli 2011.

Weitere Informationen unter: Fachhochschule Frankfurt am Main Studiengangsleiter Prof. Dr. Jörg Kupjetz E-Mail: jkupjetz@fb3.fh-frankfurt.de www.fh-frankfurt.de//llm

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Freie Universität Berlin

Regulierung von Netzwerkindustrien von Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker · Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht · Fachbereich Rechtswissenschaft · Freie Universität Berlin

Das Regulierungsrecht hat sich international zu einem zentralen Thema des Wirtschaftsrechts entwickelt und beschränkt sich nicht mehr auf die Bereiche Telekommunikation und Energieversorgung. Es bezieht vielmehr alle modernen Bereiche der Daseinsvorsorge mit ein, soweit diese auf die Nutzung von nicht duplizierbaren Infrastrukturnetzen, sogenannten natürlichen Monopolen, angewiesen sind: zum Beispiel bei Trinkwasserversorgung, Entsorgung, Eisenbahnschienen und Flughäfen. Im US-amerikanischen Recht werden public utilities, im französischen Recht services publiques, seit jeher spezifisch reguliert. Das Regulierungsrecht ist wegen seines besonderen Gemeinwohlbezugs im Schnittbereich des allgemeinen Kartell- und Verwaltungsrechts angesiedelt. Es betrifft die Netzindustrien, die ihre Leistungen auf der Grundlage von Infrastrukturleitungen erbringen. Da diese Industrien Leistungen anbieten, auf die Unternehmen zum Transport ihrer Güter angewiesen sind, tragen sie eine besondere Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Netze. Dazu bedarf es einer steten Verbesserung und Weiterentwicklung der Technologie der Netze, zum Beispiel von Kupferkabeln zu superschnellen Breitband-Glasfiberkabeln und von herkömmlichen Höchstspannungs-Wechselstromleitungen zu HGÜ-Gleichstromleitungen und zu Smart Grids. Herausforderung für Industriestaaten Die Bedeutung der nicht duplizierbaren Netzinfrastrukturen für die volkswirtschaftliche Entwicklung verschafft den in diesen Sektoren tätigen Unternehmen eine besonders starke, vom Wettbewerb nicht kontrollierte Machtposition. Dadurch steigt das Entgelt für die Inanspruchnahme infrastrukturbasierter Dienstleistungen stark an. Effiziente und bezahlbare Netzdienstleistungen sind aber die Grundlage für die Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften. Daher bedürfen solche Natural Monopolies der Regulierung auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Ziel der Regulierung ist es, zum einen Investitionen in die Sicherheit und Effizienz der Infrastrukturen zu sichern, zum anderen die Entgelte für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen für alle Beteiligten durch eine effizienzorientierte Ex-ante-Kontrolle der Kostenelemente angemessen zu gestalten. Das Regulierungsrecht geht in dieser generell präventiven Aufgabenstellung über das allgemeine Wettbewerbsrecht (Art. 102 AEUV) hinaus. Die Entwicklung effizienter und bezahlbarer Versorgungsinfrastrukturen ist nicht auf Europa beschränkt, sondern stellt sachbedingt eine Herausforderung für alle Industriestaaten dar. Wirtschaftsrecht: fortbilden und spezialisieren Der Masterstudiengang „Europäisches und Internationales Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht“ des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (MBL-FU) will deutschen und ausländischen Juristen und Ökonomen die ökonomischen und juristischen Probleme vermitteln,

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Freie Universität Berlin

die sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts weiter fortbilden und spezialisieren wollen. Experten aus dem In- und Ausland, insbesondere aus den europäischen Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sowie aus international tätigen Netzindustrien und Rechtsanwaltskanzleien vermitteln die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Wettbewerbs- und Regulierungsrechts. Der MBL-FU ist ein englischsprachiger Studiengang. Seine Besonderheit hinsichtlich der Lehrmethoden besteht in einer konsequenten Verknüpfung von Präsenzunterricht und E-Learning-basiertem Lernen und Vertiefen. Das Erarbeiten von Lösungen in Kleingruppen spielt dabei eine große Rolle. Der Masterstudiengang will nicht nur eine „vertikale“ Wissensvermittlung vom Dozenten zu den Studierenden praktizieren, sondern legt besonderen Wert auf einen „horizontalen“ Austausch von Wissen, das die Masterstudenten aus ihren Heimatländern mitbringen.

Die Entwicklung von effizienten und bezahlbaren Versorgungsinfrastrukturen ist nicht auf Europa beschränkt, sondern stellt eine Herausforderung für alle Industrie­ staaten dar.

MBL-FU auf einen Blick: 3 3 3 3 3 3 3

Weiterbildender Masterstudiengang: ein Jahr Vollzeitstudium, zwei Jahre berufsbegleitendes Studium Bewerbungsfrist: 31. Mai eines jeden Jahres Beginn: Oktober eines jeden Jahres (Wintersemester) Anzahl der Studienplätze: maximal 30 Vollzeitstudium: 8.000 Euro (zzgl. der jeweiligen Semestergebühren) Abschluss: Master of Business Law (MBL) Weitere Informationen: www.mbl-fu.de oder info@mbl-fu.de

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Nottingham Law School

LL.M. at Nottingham Law School by Kay Wheat · LLM Programme Leader · Nottingham Law School

Nottingham Law School is one of the largest university law schools in the UK. We enjoy a national and international reputation for delivering high-quality education and training across a broad range of academic and professional law programmes: from undergraduate to research degrees. There are over 100 full-time lecturers in Nottingham Law School and more than 3.100 students. Masters in Law (LL.M.) Programme The taught Masters in Law programme at Nottingham Law School offers an exciting and flexible approach to postgraduate study. Students are able to build an LL.M. programme to suit their individual requirements. The LL.M. programmes attract a wide range of students from law graduates and law conversion students to law practitioners. We have a number of international and EU students on the programme each year, including some from Germany. Some of the programmes are suitable for applicants from a non-legal background: for example Health Law, Sports Law and International Criminal Justice. The Nottingham Law School LL.M. enables you to build your own programme by selecting taught modules from a wide range of subject areas to suit your own interests and requirements. As such you will be able to obtain either a Single, Joint or Major/Minor LL.M. award. Subject areas include: 3 Competition Law 3 Corporate Law 3 Criminal Justice 3 Employment Law 3 Europe and the Law 3 Health Law 3 Human Rights

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Insolvency Law Intellectual Property Law International Criminal Justice International Public Law International Trade Law Law Sports Law

Part-time and full-time option The LL.M. programmes are offered on both a full-time and part-time basis. The full-time mode extends over a 12 month academic year commencing in September. The part-time mode is studied over two academic years. The LL.M. programmes share one common module – the dissertation. In addition, you will also study six elective and compulsory modules pertinent to the award that you wish to obtain. Students are able to pay fees by instalments and will find that the cost of living in Nottingham is considerably lower than that of London and many other UK cities.

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Nottingham Law School

Competitive scholarships are available for the LL.M. Please visit our web pages for further details of fees and funding: www.ntu.ac.uk/nls From language support to summer school If your first language is not English, we provide in-sessional English language support. This is designed for academic writing specific to the requirements of the programme and helps you to contextualise your studies. International and European students are well supported by Nottingham Law School in terms of exploring a new legal culture and new legal language.

Nottingham Law School provides in-sessional English language support. Courses are designed for academic writing specific to the requirements of the programme.

We run international summer schools which all our students are eligible to attend. Recent summer school locations were: Strasbourg, Tallinn and Amsterdam. Due to the School’s excellent reputation within the legal profession, our graduates are highly sought after and recognised for the depth and relevance of their knowledge. For further information about the Law School and our recent successes please visit our web page: www.ntu.ac.uk/nls Additional information As part of a large university we can offer our students excellent facilities including: IT, sports, student support and extensive library resources. Based in the centre of Nottingham, students have access to some of the best cultural, social and sporting venues in the East Midlands. Despite being a large city the centre is surprisingly compact, everything is within walking distance, but if you want to go further afield then there are excellent transport links. Nottingham’s central location as the capital of the East Midlands makes it easily accessible by road, rail and air. Nottingham East Midlands Airport (NEMA) is well served by international and European flights and is only 12 miles from the city centre and serviced by public transport. Less than two hours away by train from many other major UK locations, including London and Manchester, the city is also close to the M1 motorway which runs from London to Leeds.

For further details of the LL.M. programme please contact: nls.enquiries@ntu.ac.uk Please also visit our web pages where further information about ­Nottingham Law School is available: www.ntu.ac.uk/nls

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SRH Hochschule Heidelberg

Keine Angst vor dem chinesischen Drachen von Rechtsanwältin Prof. Dr. Carolin Sutter · Dekanin der Fakultät für Sozial- und Rechtswissenschaften · SRH Hochschule Heidelberg Deutsche Juristen, die sich im chinesischen Recht auskennen und mit den interkulturellen Besonderheiten selbstbewusst umgehen können, sind rar und deshalb außerordentlich gefragt. Mit Vorlesungen und Seminaren zum chinesischen Recht qualifiziert die SRH Hochschule Heidelberg im Masterstudiengang „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.)“ Studierende, die diese Lücke füllen. In nur wenigen Jahren ist die Volksrepublik (VR) China zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt aufgestiegen. Mit seinem enormen Wachstum hat das Land 2010 Japan überholt. Den Titel des Exportweltmeisters haben die Chinesen den Deutschen im Jahr 2009 abgenommen. Die VR China ist einer der wichtigsten Empfänger ausländischer Direktinvestitionen und Deutschlands wichtigster Handelspartner in Asien. Die Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten sind vielversprechend und vielfältig. Durch die engen wirtschaftlichen Beziehungen sind längst nicht mehr nur große, sondern zunehmend auch kleine und mittelständische Unternehmen mit wirtschaftsrechtlichen Fragen des China-Geschäfts konfrontiert – vom Handels- und Vertragsrecht über das Investitionsrecht bis hin zu arbeitsrechtlichen sowie versicherungs- und steuerrechtlichen Problemen. Hinzu treten interkulturelle Unsicherheiten: Wie bereitet man Verhandlungen mit Chinesen vor? Wie verhandelt man mit ihnen, welche Verhaltensweisen kennt und schätzt man im Reich der Mitte? ■

Die Lehrveranstaltungen sind in den Masterstudiengang „Internationales Wirtschaftsund Unternehmensrecht“ eingebettet.

Ausbildung nach Maß Die Lehrveranstaltungen zum chinesischen Recht orientieren sich an den Anforderungen, die unsere Studierenden in der Praxis erwarten. Sie vermitteln jene ausgewählten Aspekte des chinesischen Rechtssystems, des Investitions- und Wirtschaftsrechts und anderer Rechtsgebiete, die für den Berufsalltag notwendig sind. Dabei fließen oft vernachlässigte, interkulturelle Aspekte ebenso ein wie praktische Erfahrungswerte. Chinesische Sprachkenntnisse und „Fachchinesisch“ sind zum Verständnis der Lehrveranstaltungen nicht erforderlich, können bei Interesse aber gleich mit erlernt werden. Studienaufbau und Inhalte Neben einer Spezialisierung im chinesischen Recht bestehen weitere Schwerpunktmöglichkeiten, die im Bereich Finanzierung und Steuern oder Europäisches Arbeitsrecht und Personal liegen. Die Lehrveranstaltungen sind in den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht“ eingebettet. Der Studiengang ist interdisziplinär konzipiert und verbindet juristisches mit betriebswirtschaftlichem Know-how. Die verschiedenen Aspekte des internationalen Wirtschaftsrechts werden eng mit ManagementSkills verzahnt, indem die Studierenden juristische Fragestellungen vor dem Hintergrund unternehmerischen Handelns bearbeiten und durchdringen.

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SRH Hochschule Heidelberg

Managementkompetenzen werden vor allem in den Bereichen des strategischen und internationalen Managements vermittelt – Fähigkeiten, die mittlerweile unerlässlich für einen erfolgreichen Berufseinstieg sind. Die Veranstaltungen finden in deutscher sowie englischer Sprache statt. Persönliche Profilierung und Schwerpunktbildung Neben den Vorlesungen werden den Studierenden ausreichende Freiräume für Forschung und Praxisprojekte eingeräumt sowie die Möglichkeit zur Veröffentlichung exzellenter Ergebnisse in der Fakultätsschriftenreihe für Wirtschaftsrecht geboten. Auf diese Weise können sich die Studierenden zusätzlich qualifizieren. Lehrende aus Wissenschaft und Praxis Professoren und Dozenten kommen aus Wissenschaft und Praxis und sind in internationale Netzwerke eingebunden. Regelmäßige Expertenveranstaltungen internationaler Referenten zu aktuellen fachspezifischen ­Fragestellungen runden das Studium ab und bieten den Studierenden ein hervorragendes En­tree in die Arbeitswelt.

Chinesische Sprachkennt­ nisse und „Fachchinesisch“ sind zum Verständnis der Lehrveranstaltungen nicht erforderlich.

Der Studiengang auf einen Blick 3 Hervorragende Ausbildung an einer der ältesten und größten privaten Hochschulen Deutschlands 3 Spezialisiertes Dozenten-Team mit ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis 3 Kleine Studiengruppen, individuelle Betreuung und persönliche Förderung 3 Hohe Praxisrelevanz 3 Internationales Netzwerk 3 Klare Karriereperspektiven 3 Zugang zu Zusatzveranstaltungen der Hochschule und integrierter Erwerb von Zusatzqualifikationen (zum Beispiel Zertifikat Corporate Compliance Officer) 3 Freiräume für Forschungs- und Praxisprojekte 3 Möglichkeit zur individuellen Spezialisierung durch Veröffentlichungen in der Fakultätsschriftenreihe für Wirtschaftsrecht

Kontakt: Katharina Eckstein, LL.B. SRH Hochschule Heidelberg Fakultät für Sozial- und Rechtswissenschaften Ludwig-Guttmann-Straße 6 69123 Heidelberg

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Suffolk University Law School

The LL.M. in Global Law and Technology at SULS by Bridgett C. Halay (Esq.) · Director of Graduate and International Programs Suffolk University Law School · Boston Technology is transforming the way lawyers think and work. Globalization is transforming the law itself. To be competitive in this new world requires unique skills and knowledge. Graduate study abroad is the passport you will need for the transnational practice of law in the 21st century. No matter where you live and work, to be a successful lawyer you will need to broaden your horizons. An LL.M. degree gives you the opportunity to gain practical, specialized, legal knowledge which will make you more competitive in today’s tough job market. Any program which offers you advanced electives will improve your ability to secure better employment prospects. An LL.M. degree should be a stepping stone to an international legal career. At Suffolk University Law School (SULS), our LL.M. students have the opportunity to pursue an internship in the greater Boston area, or even in another country. The focus of our coursework is very practical. You will not just learn the law, you will learn how to solve problems, and also acquire the skills of writing and argumentation. What to do? The “LL.M. in Global Law and Technology” at SULS is one of the most sophisticated LL.M. programs in the U.S. and it will meet your needs for lawyering in a global world. You may choose to specialize in four designated areas of law: 3 3 3 3

Intellectual Property and Information Technology Biotechnology and Health Law International Law and Business U.S. Law

24 credits are required to earn the degree. You may begin in the fall or spring semester. Tuition Scholarships are available to qualified applicants. Why SULS? SULS is the fifth largest law school in the country, which means we have great academic and physical resources. We occupy a modern and technologically sophisticated building in the heart of Boston, surrounded by key political, legal, and financial centers. It is accessible by public transport from all directions. The building is fully hard-wired with over three thousand connections to the Internet for every seat in the library, classrooms, open spaces, and even the cafeteria and lounge areas. You will enjoy being a graduate student here. Boston is known for its universities, medical centers, research programs, public parks, history, and its culture. The city is home to nearly 100 institutions of advanced learning and over 350.000 students annually. Boston is a safe, comfortable and student-friendly place with excellent public transportation. You will find within walking distance of the law school all the pubs, shops, restau-

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Suffolk University Law School

rants and clubs you may want to round out your educational experience. You will enjoy being a graduate student in Boston, too. When? Should you pursue an LL.M. immediately after obtaining a first law degree, or should you gain experience first? The answer depends on the program and your needs. SULS has both a full-time program and a part-time LL.M. degree program. In our evening division, we often have working, mid-career professionals who bring real experience to the classroom. They are in the program because their job has changed or they want to pursue a new line of work. Our full-time program is comprised of two different types of students. First, we have recently graduated J.D. students, who know the exact area of law they want to work in, but need more specialization. Whereas, our international students may be earning an LL.M. to acquire a different perspective to their own legal education, or perhaps the degree is required to pursue an academic or judicial career, or simply it will make them a more attractive candidate to law firms and organizations back home and in the U.S. Most of our German students will pursue an LL.M. after sitting for their First State Examination, but before they start their “Referendariat”, although occasionally we will have a student who has completed both State Examinations. The choice is a personal one because the benefit is the same. You will advance your professional career by pursuing graduate study in the U.S., but we want you to make sure that this is the right time, personally and professionally, to pursue an LL.M.

SULS is the fifth largest law school in the country, which means we have great ­a cademic and physical ­r esources.

Why you? The LL.M. program has to fit your needs to further your career goals. It is not enough that a law school is highly ranked. Rankings do not take into consideration factors like location, student satisfaction, faculty accessibility, courses, or physical building facilities. Go and visit the law school. If you cannot, ask to talk to people who went there or current students. Are they happy and satisfied with the educational program? Or are they lost and overwhelmed? Are the faculty members helpful and available? Some programs are really big. It may not suit you to be anonymous. SULS is not like that. We can put you in touch with recent German graduates. With an average class of 40, the program is small enough to be friendly, but big enough to be important. Students come to us from all over the world. We also have social events, receptions, and open lectures and forums that create a welcoming environment for you, and a friendly place for serious study and your professional growth. Not only are we always there to help our students, but our LL.M. has increased career opportunities for our graduates. For further information: Courses and information about our program may be found at www.law.suffolk.edu/llm, or contact our Director of Graduate Law ­Programs, Ms. Bridgett C. Halay, Esq. at bhalay@suffolk.edu.

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Justus-Liebig-Universität Gießen

Masterstudiengang: LL.M. Comparative Child Law Von Prof. Dr. Thilo Marauhn, M. Phil. · Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Studiengangskoordinator · Justus-Liebig-Universität Gießen Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-LiebigUniversität Gießen bietet in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der North-West University in Potchefstroom, Südafrika, ein rechtsvergleichendes Masterprogramm zum Kindesrecht an. Die Bezeichnung Kindesrecht ist im Deutschen noch nicht besonders gebräuchlich, hat sich aber in der englischen Sprache als Child Law schon seit längerer Zeit etabliert. Der Begriff soll die Rechtsstellung Minderjähriger und alle damit zusammenhängenden Fragen zivil-, straf- und öffentlich-rechtlicher Art abdecken. Die besondere Verletzlichkeit Minderjähriger ist das Bindeglied zwischen allen im Studiengang thematisierten Rechtsfragen, die weit über das klassische Kindschaftsrecht oder das Jugendstrafrecht hinausgehen und beispielsweise sozial- und bildungsrechtliche sowie immigrations- und menschenrechtliche Inhalte betreffen. Rechtsvergleichend und anwendungsorientiert Das Kindesrecht bietet sich für ein rechtsvergleichendes Masterstudium auch deshalb als Referenzgebiet an, weil es die Schnittstellen zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht sowie zwischen sozialer Wirklichkeit und normativem Anspruch wie kaum eine andere Fragestellung anwendungsorientiert verdeutlichen kann. Der Studiengang vermittelt daher nicht nur die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, sondern bietet auch einen binnen-interdisziplinären Methodeneinstieg in die Rechtsvergleichung. Didaktisch lassen sich die zahlreichen Schnittstellen hervorragend nutzen, um eine Brücke zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Praxisorientierung zu schlagen. ■

Der Studiengang bietet auch einen binnen-interdisziplinären Methodeneinstieg in die Rechtsvergleichung.

Unterschiede der südafrikanischen und der deutschen Gesellschaft Besonders reizvoll ist das Programm, da es zwei sich sehr stark voneinander unterscheidende Gesellschaften in den Blick nimmt. In Deutschland hat man es mit einer alternden, lange homogenen, seit vielen Jahren aber durch moderate Immigration geprägten postindustriellen Gesellschaft zu tun. In Südafrika hingegen besteht ein hoher Einwanderungsdruck seitens der nördlichen Anrainerstaaten. Die südafrikanische Gesellschaft an sich ist jedoch deutlich heterogener als die deutsche. Dazu tragen nicht nur die von der Politik der Apartheid beförderte Segregation und deren Nachwirkungen bei. Vielmehr treten auch die traditionellen Vorstellungen lokaler Gemeinschaften mit dem darauf beruhenden Recht in ein Spannungsverhältnis zum staatlichen Recht (Rechtspluralismus). Schließlich ist die südafrikanische Gesellschaft sehr jung, muss aber mit den gesellschaftlichen Folgen der weit verbreiteten Immunschwächeerkrankung AIDS zurechtkommen. Die rechtliche Verarbeitung vergleichbarer Fragestellungen vor dem Hintergrund so stark divergierender sozioökonomischer Unterschiede erschließt neue Perspektiven und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsvergleichung. Dies ist nicht nur wissenschaftlich gleichermaßen Chance und Herausforde-

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Justus-Liebig-Universität Gießen

rung, sondern kann auch für die praktische Rechtsanwendung in der jeweiligen Rechtsordnung des eigenen Herkunftslandes nutzbar gemacht werden. Auslandssemester und Praktikum Bei dem Masterprogramm handelt es sich um einen zweisemestrigen, binationalen Aufbaustudiengang in englischer Sprache. Das Studium beginnt jährlich im Februar mit dem ersten Semester in Südafrika. Die Studierenden verbringen ein Semester in Potchefstroom und ein Semester in Gießen. Integraler Bestandteil des Studiengangs ist ein Pflichtpraktikum, das zwischen dem Semester in Südafrika und dem in Deutschland wahrgenommen wird.

Besonders reizvoll ist das Programm, da es zwei sich sehr stark voneinander unterscheidende Gesellschaften in den Blick nimmt.

Das Praktikum ergänzt die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse, indem es Einblicke in die Rechtswirklichkeit gewährt und Gelegenheit gibt, die erworbenen Kenntnisse anzuwenden. Die Studierenden können das Praktikum in staatlichen Einrichtungen ebenso wie in der Anwaltschaft, bei Nichtregierungsorganisationen oder in internationalen Organisationen absolvieren. Der Studiengang richtet sich gleichermaßen an deutsche und südafrikanische Studierende, aber auch an Studierende aus Drittstaaten. Notwendig ist ein überdurchschnittlicher Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums, das ein Minimum an rechtlichen und rechtswissenschaftlichen Bezügen aufweisen muss. Bei der Beurteilung der Bewerbung stehen die rechtswissenschaftlichen Abschlüsse im Vordergrund. Daher kommen Studierende, die ihren grundständigen Abschluss in den Wirtschafts-, Sozial- oder Politikwissenschaften erworben haben, ebenfalls als mögliche Bewerber in Betracht. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre englischen Sprachkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder Zertifikate nachweisen. Bewerbungsschluss ist regelmäßig der 1. Oktober eines Jahres. Die Teilnahme am Studiengang ist gebührenpflichtig. Neben den allgemeinen Semesterbeiträgen beträgt die Studiengebühr 2.000 Euro pro Semester. Je nach individuellen Voraussetzungen können Teilstipendien durch den DAAD oder durch Dritte gewährt werden. Weitere Informationen zum Masterprogramm unter: www.uni-giessen.de/childlaw

Kontakt: Justus-Liebig-Universität Gießen Franz von Liszt-Institut Licher Straße 76 35394 Gießen Telefon: 0641 / 99-21 151 E-Mail: childlaw@recht.uni-giessen.de

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Universität Osnabrück

Masterstudiengang Taxation an der Universität Osnabrück von Alexander Hoff (LL.M.) Tax Assistant im Bereich Business Tax Advisory · Ernst & Young · Hannover Das Steuerrecht hat in Osnabrück eine lange Tradition: Bereits 1992 hat das Institut für Finanz- und Steuerrecht den bundesweit ersten postgradualen Studiengang Steuer­ wissenschaften eingerichtet. Der akkreditierte Masterstudiengang „Taxation“ deckt anwendungsorientiert in übersichtlichen und praxisnahen Modulen das gesamte deutsche Steuerrecht unter Einbeziehung der Grundlagen des internationalen Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ab. Geschult werden Struktur- und Systemverständnis sowie methodische Vorgehensweise im Umgang mit häufig sehr komplexen steuerrechtlichen Normen. Der Erwerb der Technik zur eigenständigen Erschließung der steuerrechtlichen Normen bildet auch eine gute Basis für das Steuerberaterexamen. Zugleich erfüllt der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ die theoretischen Anforderungen für die Bestellung zum Fachanwalt für Steuerrecht (§§ 4, 4a, 9 der Fachanwaltsordnung). Somit dient er der spezialisierten universitären Ausbildung für alle steuerrechtlich geprägten Berufe.

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Der Masterstudiengang ­„ Taxation“ dient der speziali­ sierten universitären Ausbildung für alle steuerrechtlich geprägten Berufe.

Masterstudium nach Maß Der zweisemestrige Masterstudiengang richtet sich an junge Juristen beziehungsweise Wirtschaftswissenschaftler, die nach Abschluss ihres Hochschulstudiums eine akademische Spezialisierung auf dem Gebiet des Steuerrechts anstreben. Dieses Programm wendet sich aber auch an junge Berufsangehörige, die bereits erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben und durch eine qualifizierte Zusatzausbildung ihre Karrierechancen erweitern möchten. Der viersemestrige Masterstudiengang ist ideal für Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, die sich nach ihrem dreijährigen Bachelorstudiengang zum Master weiterqualifizieren wollen, um ihre Berufschancen zu verbessern. Ebenso eignet sich der viersemestrige Masterstudiengang aber auch für junge Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, die sich ohne Vorkenntnisse für den Bereich Tax beziehungsweise Steuerberatung interessieren. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 40 stellt ein persönliches Lernklima mit ausgeprägtem Kontakt zu den Dozenten sicher. Die übersichtlichen Module befähigen die Studierenden zur selbstständigen, praxisbezogenen Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht unter Vermittlung der wissenschaftlichen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen. Das Masterstudium kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Vorlesungen finden donnerstags und freitags von 8.30 bis 18 Uhr, samstags von 8.30 bis 11.45 Uhr in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte Februar sowie Mitte April bis Mitte Juli statt. Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Universität Osnabrück den Hochschulgrad Master of Laws (LL.M.). Der Hochschulgrad kann mit dem Zusatz Taxation geführt werden.

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Universität Osnabrück

Dozententeam und Studienentgelt Entsprechend dem Studienkonzept „Wissenschaft und Praxis“ lehren hauptamtliche Hochschullehrer und renommierte Praktiker als Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus Wirtschaft (Deloitte, Ernst & Young, KPMG, Luther Rechtsanwälte, Mazars Hemmelrath, PwC), Finanzverwaltung (Oberfinanzdirektion, Finanzamt) und Finanzgerichtsbarkeit (BFH, FG). Das Studienentgelt für den zweisemestrigen Masterstudiengang „Steuerwissenschaften (Taxation)“ beträgt insgesamt 3.000 Euro zuzüglich des Semesterbeitrags von 245,37 Euro pro Semester (Stand: September 2010). Das Studien­entgelt für den viersemestrigen Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) beträgt insgesamt 4.000 Euro zuzüglich des Semesterbeitrags von 245,37 Euro pro Semester (Stand: September 2010). Förderungsmöglichkeiten für ausgewählte Bewerber Ausgewählte Bewerber können von unseren Kooperationspartnern Deloitte & Touche, Ernst & Young, KPMG, MAZARS Hemmelrath, PricewaterhouseCoopers in vielfältiger Weise unterstützt werden. Die Chancen auf eine Förderung richten sich nach der Qualifikation des Bewerbers. Die Förderung ist mit einer zeitlich begrenzten, aktiven Mitarbeit im Unternehmen verbunden. In den vergangenen Jahren haben die einzelnen Kooperationspartner jeweils mehrere Teilnehmer des Studiengangs mit einem Stipendium bzw. mit einer vergleichbaren Förderung ausgestattet. Der beste Absolvent eines Jahrgangs wird zudem von PricewaterhouseCoopers mit dem PwC-Tax-Award ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Alternativ ermöglicht PwC den Aufenthalt in einer Auslandsniederlassung.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 40 stellt ein persönliches Lernklima mit ausgeprägtem Kontakt zu den Dozenten sicher.

Alumni-Netzwerk taxOS Besonders engagierte Absolventen des Masterstudiengangs „Taxation“ haben sich in unserem Alumni-Netzwerk taxOS zusammengeschlossen. Der eingetragene Verein veranstaltet jährlich eine ganztägige wissenschaftliche Fachveranstaltung. Darüber hinaus stellt insbesondere unser elektronisches Netzwerk die Möglichkeit zum Austausch sicher. Jährlich prämiert taxOS die herausragenden Magisterarbeiten des aktuellen Studienjahrgangs. Bewerbung Das Studium kann ausschließlich zum Wintersemester mit Beginn Mitte Oktober aufgenommen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. September, bei Studierenden mit ausländischem Hochschulabschluss der 15. Juli. Weitere Informationen zum Masterstudiengang Steuer­ wissenschaften erhalten Sie unter www.llm-taxation.de oder schreiben Sie an: Universität Osnabrück · Institut für Finanz- und Steuerrecht Martinistraße 10 · 49078 Osnabrück Telefon: 0541 / 969-61 68 E-Mail: info@llm-taxation.de

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Universität Osnabrück

LL.M Wirtschaftsstrafrecht: Türöffner für ein faszinierendes Berufsfeld von LL.M. Dominik Waszczynski Doktorand · Lehrbeauftragter der Universitäten Osnabrück und Bremen Wirtschaftsstrafrecht – ein Wort, das in aller Munde ist. Kein anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren derart Einzug in das Bewusstsein der juristischen wie der nichtjuristischen Öffentlichkeit gehalten. Begriffe wie schwarze Kasse, Compliance oder liechtensteinische Steuerdaten-CD sind jedem geläufig. Die Namen Siemens oder Mannesmann nur zwei Beispiele, die stellvertretend für eine ganze Reihe Aufsehen erregender Prozesse stehen. Gleichwohl ist dies lediglich die Spitze des Eisbergs. Wie facettenreich sich das spannende Rechtsgebiet des Wirtschaftsstrafrechts tatsächlich darstellt, dürfte wohl auch in der Juristenschaft den wenigsten bewusst sein. Aus diesen wenigen einige mehr zu machen und ihnen das Rüstzeug zu geben, sich innerhalb des gesamten wirtschaftsstrafrechtlichen Spektrums sicher zu bewegen, hat sich die Universität Osnabrück auf die Fahnen geschrieben: mit dem bereits 2001 ins Leben gerufenen und jeweils im Wintersemester beginnenden Aufbaustudiengang „Wirtschaftsstrafrecht“. Anfangs noch als Magisterstudiengang eingerichtet, präsentiert er sich seit Juli 2010 als frisch akkreditierter Masterstudiengang, sodass die stolzen Absolventen den Titel LL.M. (Master of Laws) zu führen berechtigt sind. Als deutschlandweit einziger LL.M.-Studiengang kann in Osnabrück bereits mit der Zulassung zum 1. Staatsexamen an dem auf 30 Teilnehmer begrenzten Studiengang teilgenommen werden. So wird eine frühzeitige Spezialisierung gefördert. Selbstverständlich wendet sich der „LL.M. Wirtschaftsstrafrecht“ genauso an ­Praktiker, die ihren Horizont erweitern wollen. Deren Bedürfnissen angepasst finden die Veranstaltungen ausschließlich und konzentriert an den Tagen Donnerstag, Freitag und Samstag statt. Aufbau in Modulen Der zweisemestrige Studiengang untergliedert sich in sechs Module. Fünf Module beinhalten jeweils mehrere Einzelveranstaltungen und sind mit verschiedenen Akzentuierungen passgenau auf die Anforderungen zugeschnitten, die es zu erfüllen gilt, wenn man des Wirtschaftsstrafrechts Herr werden will. Das sechste bildet die Masterarbeit. Im Modul „Grundlagen“ wird das für den Wirtschaftsstrafrechtler notwendige Wissen im Gesellschafts-, Insolvenz-, Steuer-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht vermittelt. Als Leistungsnachweis muss jeweils eine Klausur im Steuerund Gesellschaftsrecht bestanden werden. Das Modul „Wirtschaftsstrafrecht i.e.S.“ ist der Kern des Programms. Hier finden sich beispielsweise die Lehrveranstaltungen zum Unternehmensstrafrecht und dem besonderen Teil des Wirtschaftstrafrechts. Flankierend kommen die Module „Steuer- und Umweltstrafrecht“ sowie „Verfahrensrecht“ hinzu. Aus allen Veranstaltungen der zuletzt genannten drei Module können die Teilnehmer die sieben Veranstaltungen frei auswählen, in denen sie einen Leistungsnachweis erbringen wollen. Dieser kann in Absprache mit den Dozenten in Form einer Klausur, einer Kurzhausarbeit, eines Referats oder

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Universität Osnabrück

einer mündlichen Prüfung abgelegt werden. Die Ergebnisse der Leistungsnachweise bilden zusammen mit der im zweiten Semester anzufertigenden Masterarbeit die Gesamtnote. Alle Leistungen können und sollen innerhalb der Frist eines Jahres erbracht werden. Das Modul „Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis“ rundet das Programm ab und offenbart mit seinen an der Praxis ausgerichteten und von renommierten Praktikern gehaltenen Verbundveranstaltungen den Teilnehmern einen differenzierten Blick auf das Wirtschaftsstrafrecht. In diesem Modul müssen keine Leistungsnachweise erbracht werden. Wie in den anderen Modulen herrscht allerdings Anwesenheitspflicht. Leidenschaftliche Diskussionen, engagierte Dozenten Der Ablauf der Lehrveranstaltungen ist von einer besonders angenehmen, persönlichen und lebendigen Atmosphäre geprägt. Dies liegt unter anderem an der Struktur der übersichtlichen Teilnehmergruppe, die sich aus verschiedensten Personenkreisen zusammensetzt: Der Syndikus sitzt neben dem frischgebackenen Assessor, der Strafverteidiger neben dem Studenten, der sich gerade noch auf die letzten Prüfungen des 1. Examens vorbereitet. Auch tragen die namhaften und jederzeit überaus engagierten Dozenten, die sich aus Professoren, Staatsanwälten, Richtern, Steuerfahndern und Strafverteidigern rekrutieren, zur Qualität des Studiums bei. Die unterschiedlichsten Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts werden mit großem Engagement von Dozentenseite in theoretischer und insbesondere praktischer Hinsicht beleuchtet. Die Veranstaltungen sind daher nicht selten ein Forum für leidenschaftlich geführte Diskussionen, die den Teilnehmer unwillkürlich in den Bann dieses faszinierenden Rechtsgebietes ziehen. Aber auch abseits der Lehrveranstaltungen verspürt man schnell einen ganz besonderen Corpsgeist. Ich kann mich im Nachhinein an kaum eine Zeit erinnern, in der ich mit meinen Kommilitonen außerhalb der Veranstaltungen so viel unternommen habe wie während der Zeit im LL.M. Ein besonderes Highlight ist auch die gemeinschaftliche Exkursion der Teilnehmer, die verpflichtend zum Kursprogramm gehört. Wer einen Abend gemeinsam mit Bundesrichtern zu Abend gegessen und am folgenden Tag die Verhandlungen der Fälle besucht hat, über die am Abend zuvor noch gesprochen wurde, darf sich über eine großartige Erfahrung freuen. Betrachtet man das Gesamtpaket, ist das Studium des Wirtschaftsstrafrechts in Osnabrück eine Investition in die berufliche Zukunft. Vielen meiner Kommilitonen hat die fundierte Ausbildung geholfen, einen wunderbaren Beruf zu ergreifen. Ob als Staatsanwalt, beim Zoll oder als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl – das Sonderwissen war oftmals von entscheidendem Vorteil. Dazu war die Zeit im LL.M. dank der fantastischen Betreuung durch die Dozenten und dem Miteinander der Teilnehmer vor allem aber auch ein Erlebnis.

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Die Veranstaltungen sind nicht selten ein Forum für leidenschaftlich geführte Diskussionen, die den Teilnehmer unwillkürlich in den Bann des faszinierenden Rechtsgebiets des Wirtschaftsstrafrechts ziehen.

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Goethe-Universität Frankfurt am Main

Standortvorteil: LL.M. in Finance am Finanzplatz Frankfurt am Main Institute for Law and Finance · Frankfurt am Main

Der LL.M.-Studiengang des Institute for Law and Finance (ILF) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist eine Zusatzqualifikation für Graduierte, die sich in einem internationalen Umfeld im Wirtschaftsrecht spezialisieren, konkrete Kontakte mit potenziellen Arbeitgebern knüpfen und zugleich Arbeitserfahrung sammeln wollen. Das ILF richtet den Studiengang „Master of Laws (LL.M. in Finance)“ aus, einen einjährigen, englischsprachigen Vollzeitstudiengang, der die gesamte Bandbreite des Finanzmarkt- und Unternehmensrechts und seiner ökonomischen Grundlagen abdeckt. Im Rahmen dieses Studiengangs bestehen Studentenaustauschprogramme mit der Columbia Law School und den Business Schools der Universitäten Aarhus und Amsterdam. Außerdem ist das ILF zusammen mit den Universitäten Deusto, Tilburg und Straßburg an einem von der Europäischen Kommission geförderten Erasmus-Mundus-Programm „European Master in Transnational Trade Law and Finance“ maßgeblich beteiligt. Dozenten der Studiengänge des ILF sind neben Professoren der Goethe-Universität zahlreiche Vertreter von Aufsichtsbehörden, Banken, Anwaltssozietäten und anderen Unternehmen. Daneben bietet das ILF mit zwei je zweiwöchigen Lehrgängen zum Unternehmensrecht und zum Bank- und Kapitalmarktrecht Programme an, die sich gezielt an junge deutsche Juristen wenden, die kurz vor dem Berufseinstieg stehen und sich weiterqualifizieren wollen. ■

Anders als bei vielen LL.M.Programmen befassen sich die Kurse ausschließlich mit Themen des Wirtschaftsrechts.

Internationalität des Programms und der Teilnehmer Während an ausländischen Universitäten vorrangig das jeweilige Landesrecht gelehrt wird, bietet das LL.M.-Programm am ILF Lehrveranstaltungen zu internationalem Wirtschaftsrecht wie auch nationalem Recht an. Anders als bei vielen LL.M.-Programmen befassen sich die Kurse ausschließlich mit Themen des Wirtschaftsrechts und dessen ökonomischen Grundlagen und richten sich so an Juristen sowie Betriebs- und Volkswirte, die sich auf diesem Gebiet spezialisieren wollen. Dank des interdisziplinären Ansatzes erwerben die Teilnehmer die für einen guten Wirtschaftsrechtler notwendigen betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnisse. Die interdisziplinäre Ausrichtung spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Teilnehmer wider: Es werden sowohl Juristen als auch Wirtschaftswissenschafter aus dem In- und Ausland zugelassen. Viele der internationalen Teilnehmer verfügen bereits über Berufserfahrung. Die Unterrichtssprache ist ausschließlich Englisch. Exzellente Ausbildung Im Rahmen ihres Studiums lernen die Studierenden zahlreiche Partner von Großkanzleien sowie Experten der Europäischen Zentralbank (EZB), der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Banken persönlich als Dozenten kennen. Die Dozenten wissen genau, was im Arbeitsalltag eines Wirtschaftsjuristen gefragt ist, und entsprechend bilden sie aus. Mehr als 60 Dozenten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Gastpro-

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Goethe-Universität Frankfurt am Main

fessoren renommierter ausländischer Hochschulen betreuen den Studiengang in kleinen Kursen. Jedes Jahr werden höchstens 50 der besten Bewerberinnen und Bewerber, die neben herausragenden Studienleistungen auch hervorragende Englischkenntnisse nachweisen müssen, zum Studium am ILF zugelassen. Das ILF zeichnet sich daher durch eine optimale individuelle Betreuung aus. Der Kontakt zum Institut und den Dozenten bleibt auch über das Studium hinaus bestehen, was die aktive Arbeit der Alumni-Vereinigung belegt. Die Teilnehmer des LL.M.-Finance-Studiengangs können aus einem sehr umfassenden Kursangebot im rechtswissenschaftlichen Bereich auswählen, darunter Commercial Banking, Drafting of International Contracts, Effective Negotiations, Comparative Company Law, Law of Investment Banking sowie Law of Project and Acquisition Finance, Principles of Business Taxation und Law of Corporate Finance. Aus aktuellem Anlass umfasst das Angebot auch den Kurs The Financial Crisis and the Reform of the Financial System. Zur Abrundung des Lehrplans am ILF wird auch eine Reihe von Kursen im Bereich Versicherungsrecht angeboten.

Die Dozenten wissen genau, was im Arbeitsalltag eines Wirtschaftsjuristen gefragt ist, und entsprechend bilden sie aus.

Europäischer Finanzplatz Frankfurt am Main Ein guter Wirtschaftsjurist kommt ohne fundierte Kenntnisse der ökonomischen Grundlagen seines Arbeitsgebiets nicht mehr aus. Das wirtschaftswissenschaftliche Modul umfasst daher zahlreiche einführende und vertiefende Kurse zu betriebs- und volkswirtschaftlichen Themen wie zum Beispiel Basics of Accounting, Basics of Financial Mathematics, Fundamentals of Finance, Principles of Economics, Corporate Finance und Financial Intermediation and Risk Management. Die hier vermittelten Kenntnisse werden anhand von Übungsfällen und in Arbeitsgruppen vertieft. Der Standort Frankfurt bietet gerade deutschen Studierenden Vorteile für Ausbildung und Beruf, die sie im Ausland nicht finden können. Als wichtiger Finanzplatz Kontinentaleuropas ist Frankfurt Sitz einer Vielzahl bedeutender Institutionen und Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors. Das House of Finance auf dem Campus Westend bietet den ILF-Studierenden nicht nur hervorragende Studienbedingungen, sondern auch vielfältige Gelegenheit, Kontakte über wissenschaftliche Disziplinen hinaus zu knüpfen. Wertvolle Kontakte knüpfen Das Praktikumsprogramm des LL.M.-Finance-Studiengangs bringt die Teilnehmer in Verbindung mit Unternehmen und Anwaltssozietäten vor Ort. Ein zweimonatiges Praktikum ist Pflichtbestandteil und eine weitere Besonderheit des ILF. Die zahlreichen namhaften Förderer und Sponsoren des Instituts bieten den Studierenden für zwei Monate Praktikumsplätze an, damit diese ihr theoretisches Wissen in der Praxis erproben, insbesondere aber auch Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen können. Viele unserer Absolventen aus den vergangenen Jahren arbeiten mittlerweile bei einem Unternehmen, das sie während ihres Praktikums kennengelernt haben.

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Goethe-Universität Frankfurt am Main

Viele namhafte Banken und Kanzleien fördern uns, weil ihnen eine fundierte Ausbildung des juristischen Nachwuchses wichtig ist und weil sie die Möglichkeit sehen, hier herausragend qualifizierte Finanzexperten für eine Tätigkeit in ihren Häusern zu gewinnen. Das LL.M.-Studium ist gebührenpflichtig. Das Studium am Institute for Law and Finance ist auch als Teilzeit-Studium möglich. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Kontakt: Institute for Law and Finance im House of Finance der Goethe-Universität Grüneburgplatz 1 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 79 83 36 23 E-Mail: llm@ilf.uni-frankfurt.de www.ilf-frankfurt.de

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Lawschools · Europa

Register: Postgraduale Studiengänge und Lawschools Die Informationen wurden zur Verfügung gestellt von:

EUROPA

City University London – The City Law School 4 Gray‘s Inn Place · Gray‘s Inn London WC1R 5DX · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: M.Jur., Master of Laws, Master of Jurisprudence Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 20 7404 5787 Internet: www.city.ac.uk/law/courses/postgraduate/index.html

Académie de Droit International Humanitaire et de Droits Humains à Genève Villa Moynier · Rue Lausanne 120B · CP 67 1211 Geneva 21 · Switzerland Studiengang: Master in International Humanitarian Law Abschluss: Master of Advanced Studies Dauer: 1 Jahr Telefon: +41 22 908 44 99 Internet: www.adh-geneva.ch/master

Aston University – Aston Business School Postgraduate Admissions Office · Aston Triangle Birmingham B4 7ET · United Kingdom Studiengang: LL.M. in International Commercial Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 121 204 3200 Internet: www1.aston.ac.uk/study/postgraduate/taughtprogrammes/school/abs/llm-international-commercial-law/

BTU Cottbus – Zentralstelle für Weiterbildung Postfach 10 13 44 · 03013 Cottbus · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 196 3 Siehe Anzeige Seite 233 Studiengang: Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen Abschluss: Master of Business Law (M.B.L.) Dauer: 3 Semester Telefon: +49 355 69 2734 Internet: www.tu-cottbus.de/einrichtungen/de/mbl/studiengang/ ueberblick.html

College of Europe European Legal Studies Department · Dijver 11 8000 Bruges · Belgium Studiengang: LL.M. European Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +32 50 47 71 11 Internet: www.coleurop.be/template.asp?pagename=lawintro

DHV Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Freiherr-vom-Stein-Straße 2 · 67346 Speyer · Deutschland 3 Siehe Anzeige Seite 237 Studiengang: Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium Abschluss: Mag.rer.publ. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 6232 65 42 49 Internet: www.dhv-speyer.de

Duisenberg School of Finance Roetersstraat 33 · 1018 WB Amsterdam · The Netherlands Studiengang: LL.M. in Finance and Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +31 20 525 8576 Internet: www.dsf.nl/home/programmes/llm_finance_law

Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft Jungiusstraße 6 · 20355 Hamburg · Deutschland 3 Siehe Anzeige Seite 226

Erasmus Universiteit Rotterdam – Erasmus School of Law Room L5-069 · PO Box 1738 3000 DR Rotterdam · The Netherlands

Studiengang: Bucerius/WHU Master of Law and Business – Joachim Herz Program Abschluss: Master of Law and Business Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 40 30 70 6226 Internet: www.bucerius.whu.edu/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, European Master in Law and Economics (EMLE) Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +31 10 408 9764 Internet: www.frg.eur.nl/home/education/

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Lawschools · Europa

ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin e.V. Heubnerweg 6 · 14059 Berlin · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 198 3 Siehe Anzeige Seite 229

German Graduate School of Management and Law Bahnhofstraße 1 · 74072 Heilbronn · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 201 3 Siehe Anzeige Seite 242

Studiengang: Aufbaustudium im Bereich der Internationalen Betriebswirtschaftslehre Abschluss: Master in European Business (MEB) Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 30 32 00 71 47 Internet: www.escp-eap.de

Studiengang: LL.M. in Information and Communications Technologies and Law Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Jahre Telefon: +49 7131 64 56 360 Internet: www.ggs.de

European University Institute Academic Service · Via dei Roccettini 9 50016 San Domenico di Fiesole (FI) · Italy

Goethe-Universität Frankfurt am Main – Institute for Law and Finance Im House of Finance der Goethe-Universität Campus Westend – Grüneburgplatz 1 60323 Frankfurt am Main · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 220 Studiengang: LL.M. in Finance Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +49 69 798 33624 Internet: www.ilf-frankfurt.de/LL-M-Program.145.0.html

Studiengang: LL.M. of Comparative, European and International Laws Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +39 055 4685 373 Internet: www.eui.eu/DepartmentsAndCentres/Law/ MasterOfLaws/Index.aspx

Fachhochschule Frankfurt Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Gebäude 4, 2. Stock · Kleiststraße 7 60318 Frankfurt am Main · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 204 3 Siehe Anzeige Seite 230 Studiengang: LL.M. in Verhandeln und Gestalten von Verträgen Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semester Telefon: +49 69 15 33 30 18 Internet: www.fh-frankfurt.de/de/fachbereiche/fb3.html

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover – Institut für Rechtsinformatik EULISP Program · Königsworther Platz 1 30167 Hannover · Deutschland Studiengang: Postgraduate Study Programme in IT Law and IP Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 511 762 8161 Internet: www.eulisp.de/

Frankfurt School of Finance & Management Sonnemannstraße 9–11 · 60314 Frankfurt am Main · Deutschland 3 Siehe Anzeige Seite 225

Humboldt-Universität zu Berlin Büro für Internationale Programme · Unter den Linden 9 10099 Berlin · Deutschland

Studiengang: Master of Mergers & Acquisitions Abschluss: LL.M. Dauer: 4 Semester Telefon: +49 69 15 40 08 709 Internet: www.frankfurt-school.de/ma

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.LL.P. Abschluss: Master of Laws, Master of German and European Law and Legal Practice Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 30 2093 3336 Internet: s6.rewi.hu-berlin.de/index.php?path=./int/gast

Freie Universität Berlin – Fachbereich Rechtswissenschaft Studien- und Prüfungsbüro · Van‘t-Hoff-Straße 8 14195 Berlin · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 206

IE Law School María de Molina 11 · 28006 Madrid · Spain

Studiengang: LL.M., M.B.L Abschluss: Master of Laws, Master of Business Law Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +49 30 838 54697 Internet: www.jura.fu-berlin.de

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +34 91 568 9600 Internet: www.ie.edu/home/DegreePrograms/ subhome_masters2_eng.php

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Lawschools · Europa

Instituto Superior de Derecho y Economía Calle Recoletos 6 · Madrid 28001 · Spain Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +34 911 265 180 Internet: www.isdemasters.com/

Justus-Liebig-Universität Gießen Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht Licher Straße 76 · 35394 Gießen · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 214 Studiengang: Master of Laws in Comparative Child law Abschluss: LL.M Dauer: 1 Jahr Telefon: Telefon: +49 641 99-21162 Internet: www.uni-giessen.de/intlaw

Københavns Universitet – Det Juridiske Fakultet Studiestraede 6 · 1455 Copenhagen K · Denmark Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +45 35 32 35 10 Internet: jura.ku.dk/english/education/llm/

Lunds Universitet – Juridska fakulteten Master Programme Coordinator · Room 134 22100 Lund · Sweden Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +46 222 12 49 Internet: www.jur.lu.se/Quickplace/master_programmes/ Main.nsf/h_Toc/11d7b5aebb310b86c12577b3003451f9/ ?OpenDocument

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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Juristische Fakultät – Institut für Wirtschaftsrecht Juridicum · Universitätplatz 5 · 06108 Halle (Saale) · Deutschland 3 Siehe Anzeige Seite 232 Studiengang: Wirtschaftsrecht (Master of Business Law and Economic Law) Abschluss: LL.M oec. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 345-552 31 49 Internet: www.wirtschaftsrecht.uni-halle.de

Maastricht University – Faculty of Law Bouillonstraat 1-3 · 6211 LH Maastricht · The Netherlands

Munich Intellectual Property Law Center Mastallstraße 8 · 80539 München · Deutschland

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Sc. Abschluss: Master of Laws, Master of Science Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +31 43 3882222 Internet: www.maastrichtuniversity.nl/web/Faculties/FL/ TargetGroup/ProspectiveStudents/MastersProgrammes.htm

Studiengang: LL.M. in Intellectual Property Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 89 242 46 5321 Internet: www.miplc.de/llm/

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Lawschools · Europa

National University of Ireland · Galway · School of Law University Road · Galway · Ireland

Queen Mary, University of London (QMUL) – School of Law 67-69 Lincoln‘s Inn Fields · London WC2A 3J · United Kingdom

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +353 91 492389 Internet: www.nuigalway.ie/law/postgrad.html

Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 20 7882 8092 Internet: www.law.qmul.ac.uk/postgraduate/

Nottingham Trent University – Nottingham Law School Burton Street · Nottingham NG1 4BU · United Kingdom 3 Siehe auch Beitrag Seite 208 3 Siehe Anzeige Seite 241

Radboud Universiteit Nijmegen – Faculty of Law International Programmes Thomas von Aquinostraat 6 · PO Box 9049 6500 KK Nijmegen · The Netherlands

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 115 848 4460 Internet: www.ntu.ac.uk/nls/courses/ Postgraduate_and_professional/LLM_courses/index.html

Studiengang: LL.M. in European Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +31 24 361 23 45 Internet: www.ru.nl/law/education/international_master_0/

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn – Zentrum für Europäische Integrationsforschung Program Coordinator MERNI · Walter-Flex-Straße 3 53113 Bonn · Deutschland Studiengang: Master of European Regulation of Network Industries (LL.M.) Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 228 73 1734 Internet: www.zei.de/merni/

Riga Graduate School of Law Strelnieku iela 4k-2 · Riga 1010 · Latvija Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, MA Legal Linguistics Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +371 67039230 Internet: www.rgsl.edu.lv/index.php?option=com_content&task= view&id=50&Itemid=88

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg – Juristische Fakultät Friedrich-Ebert-Anlage 6-10 69117 Heidelberg · Deutschland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, MA Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +49 6221 54 7444 Internet: www.jura-hd.de/studiengaenge.html

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Stockholms Universitet – Juridicum 10691 Stockholm · Sweden

Tilburg University – Tilburg Law School PO Box 90153 · 5000 LE Tillburg · The Netherlands

Studiengang: Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Legal Science Dauer: 1 Jahr Telefon: +46 8 16 20 00 Internet: www.juridicum.su.se/jurweb/utbildning/ master_programmes.asp?lang=eng

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +31 13 466 2290 Internet: www.tilburguniversity.edu/education/ masters-programmes/

SRH Hochschule Heidelberg Fakultät für Sozial-und Verhaltenswissenschaften Ludwig-Guttmann-Straße 6 69123 Heidelberg · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 210 3 Siehe Anzeige Seite 245 Studiengang: Internationales Wirtschafts-und Unternehmensrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Jahre Telefon: +49 9221 88-1000 Internet: www.fh-heidelberg.de

Trinity College Dublin School of Law LL.M. Course Administrator · House 39 · New Square Dublin 2 · Ireland

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.A Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0)1792 295125 Internet: www.swan.ac.uk/pgcourses/Law/

Studiengang: LL.M. in International Crime and Justice Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +39 011 6537 111 Internet: www.unicri.it/advanced_education/post-graduate_ education/llm/

TU Dresden · Juristische Fakultät · Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht 01062 Dresden · Deutschland 3 Siehe Anzeige Seite 228

Universidade Católica Portuguesa – Faculdade de Direito – Católica Global School of Law Palma de Cima · 1649-023 Lisbon · Portugal

Studiengang: International Studies in Intellectual Property Law Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester Telefon: +49 351 46 33 73 92 Internet: www.llm-ip.de

The University of Edinburgh School of Law Old College · South Bridge Edinburgh EH8 9YL · Scotland · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0)131 650 6325 Internet: www.law.ed.ac.uk/pg/

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Litt. Abschluss: Master of Laws, Master in Letters Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +353 679 2392 Internet: www.tcd.ie/Law/postgraduate/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +351 217 214 179 Internet: www.fd.lisboa.ucp.pt/english

Università di Torino / World Intellectual Property Organization (WIPO) International Training Centre of the ILO Management of Development Programme Viale Maestri del Lavoro · 10127 Torino · Italy Studiengang: LL.M. Intellectual Property Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +39 011 693 6518 Internet: www.turin-ip.com/

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Universität des Saarlandes – Europa-Institut Postfach 15 11 50 · 66041 Saarbrücken · Deutschland Studiengang: LL.M. Europäische Integration Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 681 302 3653 Internet: europainstitut.de/studium.html

Universität Hamburg – Fakultät für Rechtswissenschaft Rechtshaus · Rothenbaumchaussee 33 20148 Hamburg · Deutschland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Sc., M.A. Abschluss: Master of Laws, European Master in Law and Economics (EMLE), Master of European and European Legal Studies Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 40 42838 5779 Internet: www.emle.org/_EMLE_Main_rubric/index.php?rubric= Home&PHPSESSID=k14346h2rvotis45na7rg4all4

Universität Osnabrück · Institut für Wirtschaftsstrafrecht Heger-Tor-Wall 14 · 49069 Osnabrück · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 218 3 Siehe Anzeige Seite 238 Studiengang: Wirtschaftsstrafrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester (Regelstudiendauer) Telefon: +49 541 96 96 136 Internet: www.llm-wirtschaftsstrafrecht.de

Universität Osnabrück · Institut für Finanz- und Steuerrecht Martinistraße 10 · 49078 Osnabrück · Deutschland 3 Siehe auch Beitrag Seite 216 3 Siehe Anzeige Seite 234 Studiengang: Steuerwissenschaften Abschluss: LL.M. Taxation Dauer: 2 Semester (Regelstudiendauer) Telefon: +49 541 96 96 168 Internet: www.llm-taxation.de

Universität Potsdam · Juristische Fakultät Lehrstuhl Prof. Dr. Musil · August-Bebel-Straße 89, Haus 1, Raum 3.27 · 14482 Potsdam · Deutschland Studiengang: Unternehmens- und Steuerrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 3 Semester Telefon: +49 331 9773822 Internet: www.uni-potsdam.de/verwaltungs_und_steuerrecht/ Masterstudiengang.html

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Universität Wien – Institut für Unternehmens- und Wirschaftsrecht School of Law · Schottenbastei 10-16 · 1010 Wien · Österreich Studiengang: LL.M. in Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +43 2377 35207 Internet: eiblaw.univie.ac.at/llm-program-english/

Bewerbungsschluss: 15. Juni 2011

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Universität Zürich MAS International Organisations · Rämistrasse 74/5 8001 Zürich · Switzerland Studiengang: Master of Advanced Studies in International Organisations (MASIO) Abschluss: Master of Advanced Studies (MAS) Dauer: 1 Jahr Telefon: +41 44 634 48 19 Internet: www.masio.uzh.ch/index.html

Université de Cergy-Pontoise – UFR Droit LL.M. Office · 33 boulevard du Port 95011 Cergy-Pontaise cedex · France Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +33 1 34 25 60 00 Internet: www.n.u-cergy.fr/rubrique1454.html

Université de Genève – Geneva Law School and Graduate Institute of International and Development Studies PO Box 136 · 1211 Geneva 21 · Switzerland Studiengang: Geneva Master of Advanced Studies in International Dispute Settlement (MIDS) Abschluss: Master of Advanced Study in Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +41 22 908 4487 Internet: mids.ch/

Université de Lausanne – Faculty of Law and Criminal Sciences LLM Administrator · Internef – Dorigny 1015 Lausanne · Switzerland Studiengang: LL.M in International and European Economic and Commercial Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +41 21 692 27 90 Internet: www.unil.ch/llm

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Université Jean Moulin Lyon III – Lyon Law School 15, quai Claude Bernard · 69007 Lyon · France Studiengang: LL.M. in International and European Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +33 4 26 31 85 35 Internet: llm.univ-lyon3.fr/

Université du Luxembourg – Faculté de Droit, d‘Economie et de Finance 162 A, avenue de la Faïencerie · 1511 Luxembourg

Université Panthéon-Assas Paris II – Institut de droit comparé de Paris 28, rue Saint-Guillaume · 75007 Paris · France

Studiengang: Master en droit européen (LL.M.) Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +352 46 66 44 6490 Internet: wwwen.uni.lu/formations/fdef/master_en_droit_ europeen_ll_m_academique

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +33 1 44 39 86 00 Internet: www.u-paris2.fr/IDC/0/fiche___ defaultstructureksup/&RH=P2-INSTITUTS_EN

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Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne – Sorbonne Law School Programme LL.M. · 9, rue Malher · 75004 Paris · France Studiengang: LL.M. in French and European Community Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +33 1 44 78 33 10 Internet: www.univ-paris1.fr/diplomes/llm/

Universitè Toulouse 1 Capitole 2, rue du Doyen-Gabriel-Marty · Toulouse 31042 · France Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +33 5 61 63 35 00 Internet: www.univ-tlse1.fr/21522513/0/fiche___pagelibre/

Die Zukunft studieren

Universiteé de Liège – Institut d‘Etudes Juridiques Européennes (IEJE) Faculté de Droit · Boulevard du rectorat 3 · Bat. B33 / Bte 9 4000 Liège · Belgium Studiengang: LL.M. in European Competition and IP Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +32 4 366 31 30 Internet: www.ieje.net/

Universiteit Leiden – Leiden Law School Office for International Education (Law) · PO Box 9520 2300 RA Leiden · The Netherlands Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +31 71 527 7609 Internet: www.law.leiden.edu/prospectivestudents/llm-programmes/

Universiteit van Amsterdam – Amsterdam Law School Postbus 1030 · 1000 BA Amsterdam · The Netherlands Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +31 20 525 8080 Internet: www.studeren.uva.nl/law-programmes

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University of Birmingham – Birmingham Law School Edgabston · Birmingham B15 2TT · United Kingdom

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Jur. Abschluss: Master of Laws, Master of Jurisprudence Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 121 414 6290 Internet: www.law.bham.ac.uk/prospectus/

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University of Bristol School of Law Postgraduate Office · Wills Memorial Building · Queens Road Bristol BS8 1RJ · United Kingdom

University of Fribourg School of Law Administrative Director · Office #5.608 · Av. Beauregard 11 1700 Fribourg · Switzerland

Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 117 954 5357 Internet: www.bris.ac.uk/law/pgdegrees/

Studiengang: LL.M. in Cross-Cultural Business Practice Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +41 26 300 8000 Internet: www.unifr.ch/mlcbp/

University of Cambridge – Faculty of Law 10 West Road · Cambridge CB3 9DZ · United Kingdom

University of Glasgow School of Law 5-9 Stair Building · The Square · University of Glasgow Glasgow G12 8QQ · Scotland · United Kingdom

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 1223 330033 Internet: www.law.cam.ac.uk/courses/llm-courses.php

University of Dundee School of Law Postgraduate Secretary Dundee DD1 4HN · Scotland · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +44 1382 384461 Internet: www.dundee.ac.uk/law/llm/

University of Durham – Durham Law School Postgraduate Admissions · 50 North Bailey Durham DH1 3ET · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Jur. Abschluss: Master of Laws, Master of Jurisprudence Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 191 33 46848 Internet: www.dur.ac.uk/law/postgraduate/

University of Essex School of Law Wivenhoe Park · Colchester CO4 3SG · United Kingdom Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 1206 872719 Internet: www.essex.ac.uk/law/pgstudy/taughtdegrees/index.shtm

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Res., M.Sc., M.M.L. Abschluss: Master of Laws, Masters in Research in Law, Master of Science, Master in Medical Law Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +44 141 330 5385 Internet: www.gla.ac.uk/schools/law/courses/taughtmastersdegrees/

University of Helsinki – Faculty of Law PO Box 4 · 00014 Helsinki · Finland Studiengang: Master‘s in International Business Law and Public International Law (MICL) Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +358 9 171 21620 Internet: www.helsinki.fi/llm/

University of Kent – Brussels School of International Studies Boulevard de la Plaine 5 · 1050 Bruxelles · Belgium Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +32 2 641 1721 Internet: www.kent.ac.uk/brussels/BSIS/programmes/taught/ index.html

University of Kent – Kent Law School Eliot College · University of Kent · Canterbury Kent CT2 7NS · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 1227 827636 Internet: www.kent.ac.uk/law/postgraduate/taught/

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University of Liverpool – The Liverpool Law School Departmental Admissions Officer Liverpool L69 7ZS · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.A. Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 151 794 2807 Internet: www.liv.ac.uk/law/prospective/index.htm

University of London – School of Oriental and African Studies Masters Admissions · Thornhaugh Street · Russell Square London WC1H 0XG · United Kingdom Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 207 7898 4300 Internet: www.soas.ac.uk/law/programmes/llm/

University of London – King‘s College London School of Law Centre for Arts & Sciences Admissions · Room K0.30 · Strand London WC2R 2LS · United Kingdom

University of London – The London School of Economics and Political Science (LSE) – Law Department Houghton Street · London, WC2A 2AE · United Kingdom

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.A., M.Sc. Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 (0) 20 7848 2097 Internet: www.kcl.ac.uk/schools/law/prospective/grad/LL.M.

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: M.Sc., Master of Laws, Master of Science Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 20 7955 7688 Internet: www.lse.ac.uk/collections/law/programmes/llm/ llm-prospective-b.htm

University of London – University College London (UCL) – Faculty of Laws Bentham House · Endsleigh Gardens London WC1H 0EG · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 20 7679 1464 Internet: www.ucl.ac.uk/laws/prospective/llm/ index.shtml?llm_programme

University of London International Programmes Stewart House · 32 Russell Square London WC1B 5DN · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.Sc. Abschluss: Master of Laws, Master of Science Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 20 7862 8360 Internet: www.londoninternational.ac.uk/prospective_students/ postgraduate/laws/index.shtml

University of Manchester School of Law Oxford Road · Manchester M13 9PL · United Kingdom Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Arts, Master of Research Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 161 306 1270 Internet: www.law.manchester.ac.uk/postgraduate/index.html

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University of Nottingham School of Law Law and Social Sciences Building · University Park Nottingham NG7 2RD · United Kingdom Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Science, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 115 951 5700 Internet: www.nottingham.ac.uk/Law/Prospective/MA-Degrees/ Index.aspx

University of Oslo – Scandinavian Institute of Maritime Law P.O Box 6706 St. Olavs plass · 0130 Oslo · Norway Studiengang: LL.M. in Maritime Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1.5 Jahre Telefon: +47 22 85 96 00 Internet: www.uio.no/english/studies/programmes/ maritime-master/

Der Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ der BTU Cottbus vermittelt rechtliche und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse mit hohem Praxisbezug. Absolventen sind berechtigt, den akademischen Grad „Master of Business Law (M.B.L.)“ zu führen. Durch Modularität und Konzentration auf Wochenendveranstaltungen ist ein Studium in Voll- oder Teilzeit, drei- oder fünf-semestrig, auch berufsbegleitend möglich.

University of Oxford – Faculty of Law Graduate Admissions Office · University Offices · Wellington Square Oxford OX1 2JD · United Kingdom Studiengang: BCL, M.Jur., M.Sc. Abschluss: Master Juris, Master of Science, Bachelor of Civil Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 18 6527 0059 Internet: www.law.ox.ac.uk/postgraduate/taught.php

University of Reading School of Law Foxhill House · Whiteknights Road, Early, Reading RG6 7BA · United Kingdom Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Research, Master of Legal History Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 118 378 6568 Internet: www.reading.ac.uk/law/pg-taught/law-pgt-courses.aspx

University of St. Gallen Executive M.B.L. – HSG · Dufourstrasse 59 9000 St.Gallen · Switzerland Studiengang: Executive Master of Business Law M.B.L. – HSG Abschluss: Executive Master of Business Law (MBL) Dauer: 1 Jahr Telefon: +41 71 224 26 16 Internet: www.mbl.unisg.ch/en/

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University of Strathclyde – Strathclyde Law School Faculty of Humanities & Social Sciences McCance Building · 16 Richmond Street Glasgow G1 1XQ · Scotland · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 141 548 2750 Internet: www.strath.ac.uk/humanities/lawschool/

University of Warwick – Warwick Law School Social Studies S2.07 · Coventry CV4 7AL · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 24 7652 3075 Internet: www2.warwick.ac.uk/fac/soc/law/pg/

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University of Westminster School of Law 4 Little Titchfield Street · London W1W 7UW · United Kingdom Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.A. Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +44 20 7911 5000 Internet: www.westminster.ac.uk/schools/law/ postgraduate-legal-studies

Utrecht University School of Law Faculty of Law · Economics and Governance · Janskerkhof 3 3512 BK Utrecht · The Netherlands

Vrije Universiteit Brussel – The Institute for European Studies Faculty of Law and Criminology (Room 4.B.308) · Pleinlaan 2 1050 Brussels · Belgium Studiengang: LL.M. in International and European Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +32 2 629 2631 Internet: www.ies.be/pilc/

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Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, MA Global Criminology Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +31 30 253 8496 Internet: www.uu.nl/faculty/leg/EN/organisation/schools/ schooloflaw/Academicprogrammes/Pages/default.aspx

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Atlanta‘s John Marshall Law School LL.M. Program · 1422 W. Peachtree St. NW Atlanta, GA 30309 · USA Studiengang: LL.M. In Employment Law (online) Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +1 404 872 3593 ext. 131 Internet: www.johnmarshall.edu/LLM/index.php

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Columbia University – Columbia Law School Office of Graduate Legal Studies 435 West 116th Street · Mail Code 4036 New York, NY 10027 · USA

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Cornell University – Cornell Law School Myron Taylor Hall · Ithaca · New York 14853 · USA Studiengang: LL.M., Masterstudiengänge und Doppelstudien in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Studies in Law, Juris Doctor/ Master of Laws, Master in Global Business Law, Master of German and European Law and Legal Practice Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 607 255 5850 Internet: www.lawschool.cornell.edu/admissions/degrees/lmm_jsd.cfm

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Studiengang: LL.M. und Doppelstudien in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 202 994 6261 Internet: www.law.gwu.edu/Academics/degrees/LLM/Pages/ LLMDegreePrograms.aspx

Georgetown University Law Center Office of International and Graduate Programs 600 New Jersey Avenue NW · Washington, DC 20001 · USA Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen, J.D./LL.M. Abschluss: Master of Laws, Juris Doctor/Master of Laws, Master of Studies in Law, Master of international Affairs and Law Dauer: 1-3,5 Jahre Telefon: +1 202 662 9000 Internet: www.law.georgetown.edu/graduate/DegreePrograms.htm

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Lawschools · USA

Golden Gate University School of Law Graduate Law Programs · 536 Mission Street San Francisco, CA 94105 · USA

Louisiana State University – Paul M. Herbert Law Center LL.M. Program Office · W326 Herbert Law Center Baton Rouge, LA 70803-1000 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 415 442 7234 Internet: www.ggu.edu/school_of_law/academic_law_programs/ llm_jd_programs

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 225 578 7831 Internet: www.law.lsu.edu/index.cfm?geaux=academics.llm

Harvard University – Harvard Law School Administration and Student Affairs Office 1557 Massachusetts Avenue, Lewis 203 Cambridge, MA 02138-2995 · USA

Loyola Law School Los Angeles 919 Albany Street · Los Angeles, CA 90015-1211 · USA

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 617 496 8210 Internet: www.law.harvard.edu/academics/degrees/gradprogram/ llm/index.html

Hofstra University School of Law Office of Enrollment Management 121 Hofstra University · Suite 250 Hempstead, NY 11549-1210 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +1 516 463 5916 Internet: law.hofstra.edu/LLMAdmissions/index.html

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, J.D./LL.M. Abschluss: Master of Laws, Juris Doctor/Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +1 213 736 1000 Internet: www.lls.edu/academics/

Loyola University New Orleans College of Law 7214 St. Charles Ave. Box 901 New Orleans, LA 70118 · USA Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 504 861 5575 Internet: law.loyno.edu/llm-program-international-students

Indiana University School of Law – Indianapolis 530 West New York Street, IH 357E Indianapolis, IN 46202-3225 · USA

New York Law School Graduate Admissions · 185 West Broadway New York, NY 10013 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +1 317 278 4701 Internet: indylaw.indiana.edu/llm/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 212 431 2100 Internet: www.nyls.edu/academics/graduate_and_certificate_ programs

Lewis & Clark Law School 10015 S.W. Terwilliger Boulevard Portland, OR 97219 · USA

New York University School of Law Office of Graduate Admissions · 139 MacDougal Street · Suite C-10 New York, NY 10012-1301 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2,5 Jahre Telefon: +1 503 768 6649 Internet: www.lclark.edu/law/programs/environmental_and_ natural_resources_law/llm/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, J.D./LL.M., LL.B./LL.M. Abschluss: Master of Laws, Juris Doctor/Master of Laws, Bachelor of Laws/Master of Laws Dauer: 1-5 Jahre Telefon: +1 212 998 6060 Internet: www.law.nyu.edu/llmjsd/index.htm

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Lawschools · USA

Northwestern University School of Law Office of Admissions and Financial Aid Graduate Studies Program · 375 East Chicago Avenue Chicago, IL 60611-3069 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, J.D./LL.M. Abschluss: Master of Laws, Juris Doctor/Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +1 312 503 3100 Internet: www.law.northwestern.edu/llm/

Ohio Northern University – Pettit College of Law Democratic Governance and Rule of Law LLM 525 South Main Street Ada, OH 45810 · USA Studiengang: LL.M. in Democratic Governance and Rule of Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 419 772 3580 Internet: www.llm.onu.edu/

Pennsylvania State University – The Dickinson School of Law Lewis Katz Building University Park, PA 16802 · USA

Ein Studium bei uns erweitert Ihre Möglichkeiten - und das oft entscheidend Das Studienangebot der DHV Speyer ist speziell auf Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zugeschnitten, die innerhalb ihres Vorbereitungsdienstes in der Verwaltungsstation, Wahlstation oder in der Anwaltsstation für drei Monate zum Studium nach Speyer entsandt werden. Hier profitieren sie von einer herausragenden Verbindung von interdisziplinärer Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung in der Lehre. Neben rechtswissenschaftlichen Kenntnissen werden auch wirtschafts-, sozial- sowie verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken auf dem neuesten Forschungsstand vermittelt, ohne dass dabei die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen zu kurz kommt. Viele unserer Studierenden schließen an ihr Ergänzungsstudium ein weiterbildendes Studium oder eine Promotion zum Dr. iur., Dr. rer. publ. oder Dr. rer. pol. an.

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 814 865 8900 Internet: law.psu.edu/academics/llm

Southern Methodist University – SMU Dedman School of Law Office of Admissions 3300 University Blvd. · Car Collins Bldg. Suite 331 Dallas, TX 75205 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-5 Jahre Telefon: +1 214 768 2550 Internet: www.law.smu.edu/LLM-SJD-Programs

Southwestern Law School 3050 Wilshire Boulevard Los Angeles, CA 90010 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 213 738 6834 Internet: www.swlaw.edu/academics/llm

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Jetzt informieren: www.dhv-speyer.de

St. John‘s University School of Law 8000 Utopia Parkway Queens, New York, 11439 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 718 990 8335 Internet: new.stjohns.edu/academics/graduate/law/academics/llm

Stanford University – Stanford Law School Graduate Admissions · Crown Quadrangle 559 Nathan Abbott Way Stanford, CA 94305-8610 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, MLS Abschluss: Master of Laws, Master of Legal Studies Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 650 723 4985 Internet: www.law.stanford.edu/program/degrees/ advanced/#masters_degree_programs

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Lawschools · USA

Stetson University College of Law Office of International Programs · 1401 61st Street South Gulfport, FL 33707-3299 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 727 562 7800 Internet: www.law.stetson.edu/international/llm/

Suffolk University · Law School LL.M. Program Office Suite 160C 120 Tremont Street · Boston, MA 02108-4977 · USA 3 Siehe auch Beitrag Seite 212 3 Siehe Anzeige Seite 247 Studiengang: LL.M. in Global Law and Technology Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 36 Monate Teilzeit Telefon: +1 617 5738171 Internet: www.law.suffolk.edu/llm

Temple University – James E. Beasley School of Law Office of Graduate and International Programs 1719 N. Broad Street · Room 710 Philadelphia, PA 19122-6098 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 215 204 1448 Internet: www.law.temple.edu/Pages/Prospective_Students/ Prospective_Students.aspx

The Ohio State University – Moritz College of Law LL.M. Office · 55 W. 12th Avenue Columbus, OH 43210-1391 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 614 688 5328 Internet: moritzlaw.osu.edu/programs/llm/academics.php

The University of Alabama School of Law Box 870382 Tuscaloosa, AL 35487-0382 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, J.D./LL.M. Abschluss: Master of Laws, Juris Doctor/Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 205 348 5440 Internet: www.law.ua.edu/academics/

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Masterstudiengang für Juristinnen und Juristen Gute Gründe für den LL.M. Wirtschaftsstrafrecht: Erwerb von vertieften Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht, Steuer- und Umweltstrafrecht sowie im Strafverfahrensrecht Wissens- und Kompetenzvermittlung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus Wissenschaft und Praxis Studiendauer: 2 Semester Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester Bewerbungsschluss: 15. September Gebühren: 2.500 € zzgl. Semesterbeitrag Institut für Wirtschaftsstrafrecht Heger-Tor-Wall 14 49069 Osnabrück info@llm-wirtschaftsstrafrecht.de www.wirtschaftsstrafrecht.uos.de/llm

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The University of Chicago Law School LL.M. Admissions Office · 1111 East 60th Street Chicago, IL 60637 · USA Studiengang: LL.M., M.Comp.L. Abschluss: Master of Laws, Master of Comparative Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 773 702 9484 Internet: www.law.uchicago.edu/llm-program

The University of Georgia School of Law Dean Rusk Center Athens, GA 30602-6012 · USA Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 706 542 5211 Internet: www.law.uga.edu/graduate-legal-studies-llm

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Lawschools · USA

The University of Texas School of Law LL.M. Program Coordinator · 727 East Dean Keeton Street Austin, TX 78705-3224 · USA

University of Baltimore School of Law 1420 North Charles Street Baltimore, MD 21201-5779 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 512 232 1262 Internet: www.utexas.edu/law/academics/degrees/llm/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 410 837 4532 Internet: law.ubalt.edu/template.cfm?page=831

Thomas Jefferson School of Law 2121 San Diego Avenue San Diego, CA 92110 · USA

University of California – Hastings College of Law International and Graduate Programs Office · 200 McAllister Street San Francisco, CA 94102 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 619 297 9700 Internet: www.tjsl.edu/academics/graduate-programs

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 415 581 8881 Internet: www.uchastings.edu/prospective-students/llm/index.html

Tufts University – The Fletcher School of Law and Diplomacy LLM Program · 160 Packard Avenue Medford, MA 02155-7082 · USA

University of California, Berkeley – School of Law Advanced Law Degree Programs · 471 Boalt Hall Berkeley, CA 94720-7200 · USA

Studiengang: LL.M. in International Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 617 627 4319 Internet: fletcher.tufts.edu/llm/

Tulane University Law School Office of Admission – Graduate Programs Weinmann Hall · 6329 Freret Street New Orleans, LA 70118 · USA

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 510 642 1741 Internet: www.law.berkeley.edu/llmjsd.htm

University of California, Davis School of Law UC Davis Extension Building · 1333 Research Park Drive Davis, CA 95618-4852 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 504 865 5930 Internet: www.law.tulane.edu/tlsadmissions/index.aspx?id=14489

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 530 757 8569 Internet: www.law.ucdavis.edu/prospective/LLM/ masters-program-information.html

University at Buffalo Law School Office of Admissions · 309 O‘Brian Hall Buffalo, NY 14260-1100 · USA

University of California, Los Angeles School of Law LL.M. Program Admissions · 405 Hilgard Avenue Los Angeles, CA 90095-1476 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 716 645 2907 Internet: law.buffalo.edu/llm/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 310 825 4841 Internet: www.law.ucla.edu/home/index.asp?page=801

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Lawschools · USA

University of Connecticut School of Law Office of International Graduate Studies · 65 Elizabeth Street Hartford, CT 06105-2290 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 860 570 5177 Internet: www.law.uconn.edu/llm-program-us-legal-studies

University of Denver – Sturm College of Law 2255 East Evans Avenue Denver, CO 80208 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.S.L.A. Abschluss: Master of Laws, Master of Science in Legal Administration Dauer: 1-5 Jahre Telefon: +1 303 871 6000 Internet: www.law.du.edu/index.php/academics/graduate-llm

University of Illinois College of Law 504 East Pennsylvania Avenue, Champaign, IL 61820, USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 217 333 0931 Internet: www.law.illinois.edu/academics/llm.asp

University of Maryland School of Law Office of Admissions, University of Maryland School of Law, 500 West Baltimore Street, Suite 130, Baltimore, Maryland 21201, USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 410 706 3492 Internet: www.law.umaryland.edu/prospective/llm/

University of Florida - Levin College of Law PO Box 117621 Gainesville, FL 32611-7621 · USA

University of Miami School of Law Office of International Graduate Law Programs, 1311 Miller Drive, Coral Gables, FL 33146, USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 352 273 0890 Internet: www.law.ufl.edu/programs/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 305 284 2339 Internet: www.law.miami.edu/llm/

University of Hawai‘i at Mãnoa – William S. Richardson School of Law 2515 Dole Street Honolulu, HI 96822-2350 · USA

University of Michigan Law School Admissions Office - Graduate, 726 Oakland, Ann Arbor, MI 48104 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 808 956 7966 Internet: www.law.hawaii.edu/llm

University of Houston Law Center 100 Law Center, Houston, TX 77204, USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +1 713 743 2100 Internet: www.law.uh.edu/llm/

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Studiengang: LL.M., M.C.L. Abschluss: Master of Laws, Master of Comparative Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 734 764 0537 Internet: www.law.umich.edu/prospectivestudents/graduate/ degreeprograms/Pages/default.aspx

University of Minnesota School of Law LL.M. Admissions · 429 Mondale Hall · 229 19th Avenue South Minneapolis, MN 55455 · USA Studiengang: LL.M., M.L.S. Abschluss: Master of Laws, Master of Legal Studies Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 612 626 7325 Internet: www.law.umn.edu/llm.html

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Lawschools · USA

5895/12/10

University of Oregon School of Law LL.M. Program, Eugene, OR 97403, USA Studiengang: LL.M. in spezialisierte Richtung Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 541 346 0532 Internet: llm.uoregon.edu/

University of Pennsylvania Law School Office of Graduate and International Programs 3400 Chestnut Street Philadelphia, PA 19104 · USA Studiengang: LL.M., LL.C.M. Abschluss: Master of Laws, Master of Comparative Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 215 898 0407 Internet: www.law.upenn.edu/prospective/grad/

University of San Diego School of Law LL.M. Admissions · Warren Hall · Room 207 · 5998 Alcalá Park San Diego, CA 92110-2492 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-4 Jahre Telefon: +1 619 260 4596 Internet: www.sandiego.edu/law/academics/llm/

START YOUR JOURNEY “Studying my LLM at Nottingham Law School steered me towards a successful legal practice as an Attorney at Law, introduced me to conflict resolution, and I am now a mediator approved by the Supreme Court of Jamaica.”

Raymond A Clough Nottingham Law School’s LLM programmes provide a flexible approach to postgraduate study. There are 13 subjects to choose from including: Corporate, Insolvency, Intellectual Property and Europe and the Law. The LLM academic teaching team bring their experience within their field and many enjoy international recognition.

Start your journey. Visit: www.ntu.ac.uk/nls

University of San Francisco School of Law LLM Admissions · Kendrick Hall, 339 · 2130 Fulton Street San Francisco, CA 94117-1080 · USA

University of Virginia School of Law Graduate Studies Office · 580 Massie Road Charlottesville, VA 22903-1738 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 415 422 6946 Internet: www.usfca.edu/law/llm/

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 434 924 3154 Internet: www.law.virginia.edu/html/prospectives/grad/ graduate.htm

University of Southern California – Gould School of Law Graduate & International Programs · 699 Exposition Blvd. Los Angeles, CA 90089 · USA

University of Washington School of Law William H. Gates Hall · Box 353020 Seattle, WA 98195-3020 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.C.L. Abschluss: Master of Laws, Master of Comparative Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 213 821 5916 Internet: lawgip.usc.edu/

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 206 543 5929 Internet: www.law.washington.edu/programs/

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Lawschools · Kanada / Südamerika

Vanderbilt University Law School Office of Admissions · 131 21st Avenue South Nashville, TN 37203 · USA

Yeshiva University – Benjamin N. Cardozo School of Law Office of Admissions · 55 Fifth Avenue New York, NY 10003 · USA

Studiengang: LL.M. und Doppelstudien in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 615 322 2615 Internet: law.vanderbilt.edu/prospective-students/llm-program-/ index.aspx

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 212 790 0200 Internet: www.cardozo.yu.edu/LLMAdmissions

Yale University – Yale Law School Graduate Programs · 127 Wall Street New Haven, CT 06511 · USA

KANADA / SÜDAMERIKA

Studiengang: LL.M., M.S.L. Abschluss: Master of Laws, Master of Studies in Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 203 432 4992 Internet: www.law.yale.edu/academics/degreeprograms.htm

LL.M. in Legal Management

Karriere als Syndikus. Einzigartig in Deutschland Berufsbegleitend Praxisnah International Anspruchsvoll Entwickeln Sie Ihre Führungspersönlichkeit www.ggs.de

Dalhousie University – Schulich School of Law Graduate Studies Program · 6061 University Avenue Halifax, Nova Scotia B3H 4H9 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 902 494 1036 Internet: law.dal.ca/Graduate_Studies/Our%20Programmes/ LLM_Programme/

Ibmec – Rio de Janeiro Av. Presidente Wilson, 118, Centro · CEP 20030-020 Rio de Janeiro RJ · Brazil Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1,5 Jahre Telefon: +55 (021) 4503-4133 Internet: www.ibmecrj.br/sub/rj/pages.php?recid=15790

STUDIENSTART

OKT. 2011

GERMAN GRADUATE SCHOOL OF MANAGEMENT & LAW H E I L B R O N N

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McGill University – Faculty of Law Graduate Studies in Law, Day, Chancellor · Hall · Room 406 · 3644 Peel Street Montreal, Quebec H3A 1W9 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 514 398 6635 Internet: www.mcgill.ca/law-gradprograms/programs/llm/

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Lawschools · Kanada / Südamerika

Osgoode Hall Law School of York University Graduate Studies · 4700 Keele Street Toronto, Ontario M3J 1P3 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 416 736 5046 Internet: www.osgoode.yorku.ca/graduate_studies/

Osgoode Hall Law School of York University – Osgoode Professional Development 1 Dundas Street West Suite 2602 · PO Box 42 Toronto, Ontario M5G 1Z3 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 416 597 9724 Internet: www.osgoodepd.ca/index.html

University of Calgary – Faculty of Law Student Services & Admissions Office Murray Fraser Hall, 2500 University Dr. N.W. Calgary AB T2N 1N4 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 403 210 8718 Internet: law.ucalgary.ca/grad/llm

University of Heidelberg – Heidelberg Center Para América Latina Las Hortensias 2340 · Santiago de Chile · Chile Studiengang: LL.M. En Derecho International Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +56 (0)2 234 9631 Internet: www.heidelbergcenter.cl/site/sp/?page_id=2

Queen‘s University – Faculty of Law Graduate Studies Program · Macdonald Hall · 128 Union Street Kingston, Ontario K7L 3N6 · Canada

University of Ottawa – Faculty of Law Graduate Studies · Fauteux Hall · 57 Louis Pasteur St. Ottawa, Ontario, K1N 6N5 · Canada

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 613 533-600 (ext. 74296) Internet: law.queensu.ca/graduateStudies.html

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 613 562 5774 Internet: www.llmphd.uottawa.ca/

Université de Montréal – Faculté de Droit Pavillon Maximilien-Caron · 3101, chemin de la Tour Montréal Québec H3C 1J7 · Canada

University of the West Indies, Cave Hill Campus – Faculty of Law St. Michael · Barbados

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 514 343 6124 Internet: www.droit.umontreal.ca/deuxieme_cycle/maitriseLLM. html

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +246 417 4215 Internet: www.cavehill.uwi.edu/law/Academic%20Programmes. htm#GRADUATEPROGRAMME

University of British Columbia – Faculty of Law Graduate Program Advisor · 1822 East Mall Vancouver, BC V6T 1Z1 · Canada

University of Toronto – Faculty of Law Graduate Admissions · 84 Queen‘s Park Crs. Toronto, Ontario, M5S 2C5 · Canada

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-5 Jahre Telefon: +1 604 822 6449 Internet: www.law.ubc.ca/graduate/p-programs.html

Studiengang: LL.M., M.S.L. Abschluss: Master of Laws, Masters in Studies in Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 416 978 0213 Internet: www.law.utoronto.ca/prosp_stdn_content. asp?itemPath=3/7/0/0/0&contentId=257

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Lawschools · Asien

University of Victoria – Faculty of Law Law Graduate Admission · PO Box 2400, STN CSC Victoria, BC V8W 3H7 · Canada

National Law School of India University PO Bag 7201 · Nagarbhavi Bangalore - 560 072 · Karnnataka · India

Studiengang: LL.M. In Law and Society Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 250 721 8913 Internet: www.law.uvic.ca/grad/Graduate/LLM.php

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +91 80 2321 3160 Internet: www.nls.ac.in/academic_programmes_ postgraduate.html

University of Western Ontario – Faculty of Law School of Graduate and Postdoctoral Studies 1151 Richmond Street · Josephine Spencer Niblett Law Building London, Ontario, N6A 4K7 · Canada

National University of Singapore – Faculty of Law Graduate Studies · Eu Tong Sen Building · 469G Bukit Timah Road Singapore 259776 · Singapore

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +1 519 661 2102 Internet: www.law.uwo.ca/LLM/index.html

ASIEN

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, LL.M./M.P.A., LL.M./M.P.P. Abschluss: Master of Laws, Master in Public Administration, Master in Public Policy Dauer: 1 Jahr Telefon: +65 6601 1503 Internet: law.nus.edu.sg/admissions/grad_prog.html

New York University / National University of Singapore – NYU@NUS Office of Graduate Admissions · NYU School of Law 139 MacDougal Street · Suite C-10 New York, NY 10012-1301 · USA Studiengang: LL.M. in Global Business Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 212 998 6060 Internet: www.law.nyu.edu/llmjsd/llmsingapore/index.htm

International Islamic University Islamabad – Faculty of Shariah & Law Faisal Mosque Campus · PO Box 1243 Islamabad · Pakistan Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 2-4 Jahre Telefon: +92 51 9258039 Internet: www.iiu.edu.pk/index.php?page_id=90

Kyushu University – Faculty of Law Admissions Office of the LL.M. Program 6-19-1 · Hakozak · Higashi-ku Fukuoka-shi, 812-8581 · Japan Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.C.L. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +81 92 642 4162 (Fax) Internet: www.law.kyushu-u.ac.jp/programsinenglish/ prospectivestudents.htm

244

Open University of Hong Kong – The Centre for eLearning 30 Good Shepherd Street · Ho Man Tin · Kowloon · Hong Kong Studiengang: LL.M. Chinese Busines Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +852 27686960 Internet: ecentre.ouhk.edu.hk/e-pro-intro.htm

Peking University Law School Office of the LL.M. Program in Chinese Law · Room 5113 Beijing 100871 · People‘s Republic of China Studiengang: LL.M. In Chinese Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +86 10 6275 3816 Internet: www.law.pku.edu.cn/llmp/En_001.asp

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Lawschools · Asien

The Chinese University of Hong Kong – Faculty of Law 6/F, Teaching Complex at Western Campus · Shatin New Territories · Hong Kong Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +852 3529 5900 Internet: www.law.cuhk.edu.hk/programmes/

WIRTSCHAFTSRECHT Ihre „Eintrittskarte“ in die Berufswelt The University of Hong Kong – Faculty of Law Postgraduate Studies · 4th Floor · K.K. Leung Building Pokfulam Road · Hong Kong Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen, M.C.L. Abschluss: Master of Laws, Master of Common Law Dauer: 1-4 Jahre Telefon: +852 2859 2951 Internet: www.hku.hk/law/programmes/postgraduate_dd.htm

Profitieren Sie von erfahrenen Professoren und hochkarätigen Praktikern an einem modernen Campus. Nutzen Sie unser Unternehmensnetzwerk und qualifizieren Sie sich praxisnah und international für Ihren persönlichen Erfolg. ❙ Bachelor of Laws, LL.B. Start: Februar & Oktober Schwerpunkt:

Internationale Rechtsbeziehungen

❙ Master of Laws, LL.M. Start: Oktober Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht Tsinghua University School of Law The LL.M. Program in Chinese Law · Room 106 Law School (Mingli Building) · Haidian District Beijing 100084 · People‘s Republic of China Studiengang: LL.M. In Chinese Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +86 10 62795941 Internet: www.tsinghua.edu.cn/docsn/fxy/english/llmPrgm.htm

Mögliche Schwerpunkte:

Chinesisches Recht Internationales Gesellschaftsrecht Europäisches Arbeitsrecht

Rufen Sie uns an: 06221 88-1000 www.fh-heidelberg.de

University of Delhi – Faculty of Law Chhartra Marg (North Campus) Delhi – 110 007 · India

University of Mumbai – Department of Law Room 126 · 1st Floor · University of Mumbai · Fort Mumbai – 400 032 · India

Studiengang: LL.M., M.C.L. Abschluss: Master of Laws, Mastr of Comparative Law Dauer: 2-3 Jahre Telefon: +91 27667483 Internet: web.du.ac.in/course_details_pg.html?department_ id=Law&coursename=LL.M.&course_id=251

Studiengang: LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: +91 22652819 Internet: www.mu.ac.in/law/courses.html

University of Malaya – Faculty of Law 50603 Kuala Lumpur, Malaysia

University of Tokyo – Faculty of Law International Student Adviser · Graduate Schools for Law and Politics · University of Tokyo · 7-3-1 Hongo · Bunkyo-ku Tokyo 113-0033 · Japan

Studiengang: LL.M., M.C.J. Abschluss: Master of Laws, Master of Criminal Justice Dauer: 1 Jahr Telefon: +603 7967 6501 Internet: law.um.edu.my/?modul=Academic_ Programmes&pilihan=Academic_Programmes

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Studiengang: Master Program (Legal and Political Studie Research) Abschluss: Masters Dauer: 2 Jahre Telefon: +81 3 5841 3124 Internet: www.llm-guide.com/university/371/

245


Lawschools · Australien / Neuseeland

Australien / Neuseeland

University of Auckland – Faculty of Law Postgraduate Student Advisor · Building 810 · Room 745 1-11 Short Street · Auckland · New Zealand Studiengang: LL.M. und M.L.S. In spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws , Master of Legal Studies Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +64 9 373 7599 ext. 82123 Internet: www.law.auckland.ac.nz/uoa/home/for/ future-postgraduates/fp-study-options/fp-programmes/ fp-master-of-laws

Australian National University – ANU College of Law Graduate Program in Law Canberra ACT 0200 · Australia Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-5 Jahre Telefon: +61 2 6125 0510 Internet: law.anu.edu.au/Postgraduate/Programs.asp

La Trobe University – La Trobe International Victoria 3086 · Australia Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Laws International, Master of Regulatory Studies Dauer: 1 Jahre Telefon: +61 3 9627 4805 Internet: www.latrobe.edu.au/coursefinder/international/2011/ Master-of-Laws-International.6550.html

Macquarie University – Macquarie Law School Sydney, NSW 2109 · Australia Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Verschiedene Masters Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +61 2 9850 6410 Internet: www.law.mq.edu.au/html/postgraduate/index.htm

Monash University Law Chambers Postgraduate Program Coordinator LLM · 472 Bourke Street Melbourne, Victoria 3000 · Australia Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Regulatory Studies Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +61 3 9903 8516 Internet: www.law.monash.edu.au/law-grad.html

246

University of Melbourne Law School Melbourne Law Masters Office Melbourne Law School · University of Melbourne Victoria 3010 · Australia Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +61 3 8344 6190 Internet: www.masters.law.unimelb.edu.au/

University of New South Wales – Faculty of Law Postgraduate Student Services Sydney NSW 2052 · Australia Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Verschiedene Masters Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +61 2 9385 2227 Internet: www.law.unsw.edu.au/future_students/postgraduate/

University of Queensland – TC Beirne School of Law Administrative Officer · Postgraduate Programs · St. Lucia Brisbane · Queensland 4072 · Australia Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Laws (Advanced) Dauer: 1-3 Jahre Telefon: +61 7 3365 8824 Internet: www.law.uq.edu.au/master-of-laws

University of Sydney – Sydney Law School Level 3 · Law School Building (F10) · Eastern avenue Camperdown Campus · The University of Sydney Sydney NSW 2006 · Australia Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Regulatory Studies Dauer: 1-6 Jahre Telefon: +61 2 9351 0351 Internet: sydney.edu.au/law/fstudent/coursework/programs.shtml

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Lawschools · Afrika

University of Waikato Te Whare Wãnanga o Waikato – School of Law Graduate Administrator · Private Bag 3105 Hamilton 3240 · New Zealand

The LL.M. in Global Law and Technology Suffolk University Law School • Boston, MA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-4 Jahre Telefon: +64 7 838 4167 Internet: www.waikato.ac.nz/law/postgraduate

AFRIKA

www.law.suffolk.edu/llm • Our flexible, innovative 24-credit program is taught in a new and technologically sophisticated building — in the heart of Boston.

Stellenbosch University – Faculty of Law LLM Coordinator · Private Bag X1 7602 Stellenbosch · South Africa Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +27 (0)21 808 3780 Internet: www.sun.ac.za/law

• We offer specializations in Biotechnology and Health Law; Intellectual Property and Information Technology Law; International Law and Business; and U.S. Law and Legal Methods. • Opportunities include participation in an on-line journal of high technology law, and internships in domestic and international law firms. • Substantial scholarship assistance is available. • Begin your studies in January or August. For more information, please contact Seana Quental at 617.305.6299 or squental@suffolk.edu. 120 Tremont Street, Suite 160, Boston, MA 02108

University of Cape Town – School for Advanced Legal Studies Private Bag X3 Rondebosch, 7701 · South Africa Studiengang: LL.M. und M.Phil. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Philosophy in Law Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +27 21 650 2997 Internet: www.sals.uct.ac.za/postgrad/llm/

University of Pretoria – Faculty of Law Clent Service Centre · Lynnwood Road Pretoria 0002 · South Africa Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-4 Jahre Telefon: +27 (012) 420 4267 Internet: web.up.ac.za/default.asp?ipkCategoryID=47

University of South Africa – School of Law The Registrar (Academic) · PO Box 392 Pretoria 003 · South Africa Studiengang: LL.M. und Masterstudiengänge in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws, Master of Arts Dauer: 1 Jahr Telefon: +27 0861 670 411 Internet: brochure.unisa.ac.za/brochure/showlist.aspx?d=l_1_7

University of the Witwatersrand – Oliver Schreiner School of Law Postgraduate Enquiries · Private Bag 3 · Wits 2050 Johannesburg · South Africa Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +27 011 717 8480 Internet: web.wits.ac.za/Academic/CLM/Law/

Online-Register: www.iqb.de/lawschools JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

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Übersicht: Porträts potenzieller Arbeitgeber

Porträts potenzieller Arbeitgeber

248

Allen & Overy

250

ashurst

252

Baker & McKenzie

254

BASF

256

BCG

258

BEITEN BURKHARDT

260

BIRD & BIRD

262

Buse Heberer Fromm

264

Cleary Gottlieb

266

CLIFFORD CHANCE

268

CMS Hasche Sigle

270

Deutsche Bank AG

272

Dewey & LeBoeuf LLP

274

Ernst & Young

276

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

278

FRIED FRANK

280

Gleiss Lutz

282

GÖRG

284

GSK Stockmann + Kollegen

286

HAVER & MAILÄNDER

288

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

290

Hogan Lovells

292

Jones Day

294

K&L Gates

296

King & Spalding

298

KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

300

LATHAM & WATKINS LLP

302

Linklaters

304

Luther

306

MAYER BROWN

308

McDermott Will & Emery

310

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Übersicht: Porträts potenzieller Arbeitgeber

Noerr

312

NORTON ROSE

314

OPPENHOFF & PARTNER

316

PricewaterhouseCoopers

318

RöverBrönner

320

SALANS

322

Shearman & Sterling LLP

324

SIBETH

326

Simmons & Simmons

328

Sullivan & Cromwell LLP

330

Taylor Wessing

332

Watson, Farley & Williams

334

WEIL

336

WHITE & CASE

338

WilmerHale

340

Kanzleiregister: Standorte nach PLZ

342

Impressum

360

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249


Allen & Overy

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir beraten bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend in allen Fragen des deutschen, englischen und US-amerikanischen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Dispute Resolution, Energierecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht, Private Equity, Restrukturierung und Insolvenzrecht, Steuerrecht, Telekommunikationsrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Allen & Overy LLP

3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim, München 3 ca. 160 Anwälte, davon 35 Partner und 16 Counsel 3 Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen sind an den folgenden internationalen Standorten vertreten: Abu Dhabi, Amsterdam, Antwerpen, Athen, Bangkok, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest (assoziiertes Büro), Doha, Dubai, Hongkong, Jarkarta (assoziiertes Büro), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Perth, Prag, Riad (assoziiertes Büro), Rom, São Paulo, Schanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau 3 ca. 2.800 Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, davon ca. 450 Partner 3 je nach Bereich zwischen 25 % und 33 % 3 siehe Spezialisierungen 3 bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen und den Wunsch haben, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein. Ihre ausgezeichneten juristischen Kenntnisse haben Sie durch vollbefriedigende Prädikatsexamen bestätigt. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind zudem in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 die Möglichkeit, einen eigenen Platz in unseren Teams zu finden und spannende zukunftsweisende Themen zu besetzen. Wir bieten ein offenes und kollegiales Arbeitsumfeld sowie alle Vorteile einer modernen Anwaltsgesellschaft. Vom ersten Tag an arbeiten Sie selbstständig bei gleichzeitiger Unterstützung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Schnell erhalten Sie die Gelegenheit zu unmittelbarem Mandantenkontakt. Unser Ausbildungsprogramm ist individuell und vielfältig. Es besteht aus einer Reihe von Seminaren, Workshops und Vorträgen, die zumeist von Partnern und Associates gehalten werden. Im Rahmen unseres internationalen Karriereprogramms bieten wir Referendaren und Anwälten eine intensive Aus- und Weiterbildung sowie Auslandsaufenthalte an.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Unser Ziel ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen zu unternehmerisch denkenden Beratern sowie die Aufnahme der herausragenden Persönlichkeiten unter ihnen in die Partnerschaft. Wesentlich für die persönliche Entwicklung ist dabei die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und sympathischen Team.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

250

3 wir eine längerfristige und intensive Zusammenarbeit mit Ihnen anstreben und damit so früh wie möglich beginnen möchten. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 www.allenovery.com/careers

Kontakt 3 Germany Legal Recruitment Haus am OpernTurm · Bockenheimer Landstraße 2 · 60306 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 26 48-5907; -5665; -5662 recruitment.germany@allenovery.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG



ashurst

Name der Sozietät

3 Ashurst LLP

Tätigkeitsbereich

3 Internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 CORPORATE: Mergers & Acquisitions, Private Equity, Corporate Finance & Equity Capital Markets und Beratung von Aktiengesellschaften, Restructuring and Special Situations. INTERNATIONAL FINANCE: Akquisitions-, Immobilien- und Projektfinanzierungen, Anleihen, Derivate, Verbriefungen, Bankaufsichtsrecht. REAL ESTATE: Immobilientransaktionen, grundstücksbezogene Verträge und Rechte, gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierungen, -fonds und Joint Ventures, Asset Management, Privates und Öffentliches Baurecht. COMMERCIAL: Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP), Handelsrecht, Medien- und Filmrecht, IT-Recht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Energierecht, Transaktionen im Energie- und Infrastruktursektor, Sportrecht. TAX: Akquisitionsstrukturen, Finanzprodukte, Fondskonzepte. LITIGATION/ARBITRATION: Nationale und internationale Gerichts- und Schiedsverfahren.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

3 Frankfurt am Main, München 3 über 70 3 Abu Dhabi, Brüssel, Dubai, Hong Kong, London, Madrid, Mailand, New York, Paris, Singapur, Stockholm, Tokio, Washington, D.C. 3 ca. 1.000 3 25 %

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 höchste Ansprüche an eine spannende und hochqualifizierte juristische Beratungstätigkeit stellen. Natürlich verfügen Sie über exzellente juristische Examina und hervorragende Englischkenntnisse, gerne auch Zusatzqualifikationen wie Promotion oder LL.M. Sie haben ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und verstehen sich als Dienstleister, der immer noch einen Extraschritt geht, um bestmögliche Beratungsergebnisse zu erzielen. Aber wir wären nicht Ashurst, wenn wir nicht noch etwas mehr erwarten würden: Bei uns sind Leidenschaft und innovatives Denken gefragt. Teamwork ist uns wichtiger als Konkurrenz. Nur so können wir die Erwartungen unserer Mandanten übertreffen. Und last but not least ist uns Sinn für Humor immer willkommen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Exzellente Rechtsberatung bedarf mehr als ausgezeichneter juristischer Kenntnisse. Erst eine offene Umgebung, die individuelle Talente fördert, lässt Raum für Innovationen und neue Lösungen. Ashurst zeichnet sich durch flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege, Transparenz und Teamarbeit aus. Und dies in einem internationalen, herausfordernden Arbeitsumfeld, in dem jeder zum Wachstum und zum Erfolg des Ganzen beiträgt. In Worte fassen lässt sich das, was Ashurst ausmacht natürlich nur bis zu einem gewissen Grad. Am besten lernen Sie uns in einem umfassenden persönlichen Gespräch kennen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Umfassende Aus- und Weiterbildung, frühe Spezialisierung durch „ResponsiblePartner-System“, frühe Einbindung in anspruchsvolle Mandatsarbeit, Strukturierte Karriereplanung, Einblicke in verschiedene Bereiche des Kanzleimanagements als „Function Representative“, Partnerschaft nach 6-8 Jahren möglich.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben möchten, Praxiserfahrung zu sammeln. Gute Nachwuchskräfte sind die Basis für unser Wachstum. Schließlich haben einige unserer Anwälte ihren Weg zu uns bereits in ihrer Ausbildung gefunden.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

252

3 die unter „Spezialisierungen“ angegeben sind

3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.ashurst.com

Kontakt 3 Diane Scholz · Human Resources Manager Germany Telefon: 069 / 97 11 26 · Fax: 069 / 97 11 28 95 · diane.scholz@ashurst.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Dr. Meiko Zeppenfeld

Dr. Liane Muschter

Reinhard Eyring

Dr. Bernd Egbers

Anne Force

Andreas Vogel

Abu Dhabi Brussels Dubai Frankfurt Hong Kong London Madrid Milan Munich New York Paris Singapore Stockholm Tokyo Washington DC

Chambers Europe 2010

www.ashurst.com

“To clients, they are ‘more than just lawyers – they also provide practical and commercial advice’.”

Ashurst LLP, Diane Scholz, HR Manager Germany, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Tel. 069-971126 diane.scholz@ashurst.com

Wir freuen uns auf Sie!

Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten und unserer Expertise finden Sie unter www.ashurst.com/karriere.

Oder möchten Sie uns schon in der Ausbildung kennen lernen? Dann bewerben Sie sich als Praktikant, Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w).

Sie beginnen gerade Ihre Karriere als Rechtsanwalt (m/w) und möchten internationale Mandanten hochqualitativ und praxisorientiert bei komplexen Rechtsfragen beraten? Unsere Partnerinnen und Partner in Frankfurt und München freuen sich auf Ihre Mitarbeit.

Gute Aussichten!

IMAGE: © TISHMAN SPEYER


Baker & McKenzie

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Institutionen in allen Fragen des internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts.

Spezialisierungen

3 Wir sind spezialisiert auf Arbeitsrecht, Banking & Finance, Gesellschaftsrecht (Compliance, Mergers & Acquisitions, Venture Capital/Private Equity, Aktienund Kapitalmarktrecht), Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilien- und Baurecht, Recht der Informationstechnologien, Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Pharmarecht, Steuerrecht, Trade & Commerce und Zivilprozesse/Schiedsverfahren/Alternative Streitbeilegung.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 mehr als 180 3 68 3 mehr als 3.750 3 36 % 3 in denen wir aktiv sind 3 auch mal unkonventionell denken, um zu praktikablen Lösungen für unsere Mandanten zu kommen. Den „Anwalt (m/w) nach Maß“ suchen wir nicht, sondern talentierte und motivierte Juristinnen und Juristen mit unternehmerischen Ambitionen, für die die Begriffe Fairness und Respekt, Engagement und Selbstdisziplin keine leeren Worthülsen sind.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Sobald Sie bei uns starten, ist Ihre persönliche Entwicklung unser Anliegen. Ein Mentor steht Ihnen von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie darin, schnell Verantwortung übernehmen zu können. In unserer Inhouse University machen wir Sie nicht nur fachlich fit. Wir helfen Ihnen auch, sich persönlich weiter zu entwickeln. Und da Globalität in unserer Kanzlei täglich gelebt wird, können Sie bis zu 12 Monate an einem unserer weltweiten Standorte arbeiten.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir bereits zahlreiche unserer Anwältinnen und Anwälte frühzeitig im Rahmen unserer besonderen Förderprogramme kennengelernt haben – sei es im Zuge des Career Mentorship Programme für talentierte Nachwuchskräfte oder während des Law Clerk Programme für Referendare, Praktikanten und juristische Mitarbeiter.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

254

3 die Möglichkeit, auf höchstem Niveau zu agieren – und zwar in der Premier Global Law Firm mit dem größten weltweiten Netzwerk. Bei uns sind Sie vom ersten Tag an in spannende Mandate involviert. Das ist aber noch nicht alles: Wir bieten Ihnen von Anfang an eine Reihe von maßgeschneiderten Entwicklungsprogrammen, um individuell, gezielt und nachhaltig zu wachsen.

3 Praktika im Ausland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika im Inland 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.bakermckenzie.com

Kontakt 3 Axel Hamm · Hiring Partner Bethmannstraße 50-54 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29 90 86 00 · Fax: 069 / 29 90 81 08 axel.hamm@bakermckenzie.com 3 Claudia Trillig · Director Strategic Development Bethmannstraße 50-54 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29 90 84 83 · Fax: 069 / 29 90 81 08 claudia.trillig@bakermckenzie.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Mentor: Dr. Mathias Wittinghofer, Dispute Resolution Mentee seit November 2009: Anja Becker

Mentor: Dr. Dorothée Stracke, Corporate Mentee seit April 2008: Lena Kern

Career Mentorship Programme Gehören Sie zur nächsten Generation? Neben unserem Career Mentorship Programme bieten wir Ihnen zahlreiche attraktive Möglichkeiten uns näher kennen zu lernen. Informieren Sie sich über unser Law Clerk Programme, das International Clerkship Programme und vieles mehr. Wie? Ganz einfach. Bewerben Sie sich.

Mentor: Dr. Finn Lubberich, Corporate Mentee ab Mai 2011: Sie?

Baker & McKenzie - Partnerschaftsgesellschaft Sandra Schmidt, Bethmannstraße 50-54, 60311 Frankfurt am Main, Telefon +49 (0) 69 2 99 08 384, E-Mail: sandra.schmidt@bakermckenzie.com, www.bakermckenzie.com www.bakermentorship.de

Die Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors ist eine im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter PR-Nr. 1602 eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist assoziiert mit Baker & McKenzie International, einem Verein nach Schweizer Recht.


BASF

Name des Unternehmens

Tätigkeitsbereich

3 BASF ist das führende Chemie-Unternehmen der Welt: The Chemical Company. Das Portfolio reicht von Chemikalien, Kunststoffen und Veredlungsprodukten bis hin zu Pflanzenschutzmitteln, Feinchemikalien sowie Öl und Gas. Als zuverlässiger Partner hilft die BASF ihren Kunden in nahezu allen Branchen erfolgreicher zu sein. Mit hochwertigen Produkten und intelligenten Lösungen trägt die BASF dazu bei, Antworten auf globale Herausforderungen wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Ernährung und Mobilität zu finden.

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Compliance, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/ M&A, Gewerblicher Rechtschutz, Immobilienrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Steuerrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

256

3 BASF SE

3 Ludwigshafen, Münster, Schwarzheide und andere 3 88 3 nahezu 380 Produktionsstandorte in über 80 Ländern der Erde 3 Arbeitsrecht, Compliance, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/ M&A, Gewerblicher Rechtschutz, Immobilienrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Steuerrecht 3 neben überdurchschnittlichem Fachkönnen auch über eine überzeugende Persönlichkeit verfügen. Folgende Kompetenzen sind uns wichtig: Eigeninitiative und Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Zielstrebigkeit und Leistungsorientierung, Kundenorientierung, interkulturelle Sensibilität, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse. 3 ein spannendes Aufgabenspektrum, leistungsorientierte Bezahlung sowie umfangreiche Weiterbildungs- und internationale Entwicklungsmöglichkeiten. Zudem hat das Thema Work-Life-Balance für uns eine hohe Bedeutung. 3 Personalentwicklung verstehen wir nicht nur als hierarchischen Aufstieg, sondern auch im Rahmen von Projektverantwortung oder einer Experten-Karriere. Wie Sie sich am besten individuell weiterentwickeln, besprechen wir in einem jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräch. Dabei unterstützen wir Sie in jeder Lebensphase optimal mit unseren Angeboten, damit Sie Beruf und Privatleben noch besser vereinbaren können. 3 Praktika im Inland 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.basf.com/career

Kontakt 3 Postfach 11 02 48 10832 Berlin Telefon: 00800 / 33 00 00 33 jobs@basf.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


erwartung liebt überraschung Biologen, Juristen, Mathematiker, Agrarwissenschaftler. Und natürlich Chemiker, Ingenieure oder Kaufleute. Alle bei BASF. Und das ist nur ein Ausschnitt der Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Überrascht? Es ist mehr drin als manche erwarten. Im führenden Chemieunternehmen der Welt. Jetzt entdecken: www.basf.com/career

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BCG

Name des Unternehmens

Tätigkeitsbereich

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

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Homepage

3 The Boston Consulting Group GmbH 3 Einstieg als Junior Associate (Bachelor), Associate, Consultant oder Experienced Hire, umfangreiches Praktikantenprogramm 3 Sie arbeiten zunächst als Generalist und können sich später spezialisieren. 3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart 3 865 Beraterinnen und Berater in Deutschland und in Österreich 3 71 Büros in 41 Ländern 3 4.400 Beraterinnen und Berater 3 Weltweit über 500 Partner 3 Sie verstärken uns als Strategieberater/-in: Wir beraten Unternehmen in allen wichtigen Branchen (Fokus auf Themen wie Wachstum, Effizienzsteigerung, Wertmanagement, Organisationsentwicklung, Prozess- und Strukturoptimierung, Mergers & Acquisitions, Markenführung). Wir arbeiten in interdisziplinären Teams bei unserem Kunden vor Ort, achten auf eine ausgewogene Hierarchie und bieten individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. 3 exzellente akademische Leistungen (mind. abgeschlossenes 1. Staatsexamen), wirtschaftsrelevante Praktika, Auslandserfahrung durch Studium oder Praktika, außeruniversitäres Engagement, sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, Eigeninitiative, Neugier und Kommunikationsstärke mitbringen. 3 Als Beraterin oder Berater bei BCG bearbeiten Sie wechselnde strategische Fragestellungen auf Augenhöhe mit dem Topmanagement des Kunden. Sie lernen verschiedene Branchen kennen, übernehmen vom ersten Tag an Verantwortung für einzelne Teilprojekte und mit zunehmender Seniorität auch für den Ablauf des ganzen Projekts. Bei BCG erwartet Sie eine intensive Zeit, in der Sie gefordert und gefördert werden. Wachsen Sie mit Ihren vielfältigen Aufgaben – wir werden Sie dabei nach Kräften unterstützen. Die Entwicklung unserer Mitarbeiter ist unser größtes Kapital und Ihre beste Möglichkeit sich individuell weiterzuentwickeln. Die Arbeit als Strategieberater bietet einen hervorragenden Rahmen, in dem Sie Ihr Talent und Ihre Interessen gezielt einsetzen können. Gewinnen Sie einen Einblick in die Entwicklungsmöglichkeiten bei BCG unter jura.bcg.de. 3 In 2011 suchen wir 210 neue Beraterinnen/Berater und 130 Praktikantinnen/ Praktikanten (Visiting Associates). Ihre Aussichten sind hervorragend, wenn Sie unsere Kriterien erfüllen. 3 Praktika im Inland 3 karriere.bcg.de

Kontakt 3 Ortrud Görne Ludwigstraße 21 80539 München Telefon: 089 / 23 17-43 61 goerne.ortrud@bcg.com 3 Ingrid Samuel Stadttor1 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 / 30 11-32 00 samuel.ingrid@bcg.com

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S&F

Grow Further.

IN DUBIO PRO HERAUSFORDERUNG. Mit der richtigen Strategie lösen Sie als Jurist selbst die komplexesten Fälle. Warum nicht auch in der Wirtschaft? Begutachten Sie gemeinsam mit Kollegen anderer Fachrichtungen die Marktsituation internationaler Konzerne. Und lassen Sie Ihr Urteil in Lösungen einfließen, die nicht nur unseren Kunden Wettbewerbsvorteile verschaffen, sondern auch Ihre Ziele näher rücken lassen. Die weltweit führende Strategieberatung sucht herausragende Universitätsstudierende, Doktoranden, Professionals und Referendare für Festeinstieg und Praktikum. Mehr Informationen erhalten Sie von Ingrid Samuel, Telefon: ( )  - , Ortrud Görne, Telefon: ( )  - , oder unter jura.bcg.de


BEITEN BURKHARDT

Name der Sozietät

3 BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tätigkeitsbereich

3 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 Corporate Law, M&A, Arbeitsrecht, IP/IT/Medien, Immobilienrecht, Öffentliches Recht/Vergaberecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

260

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg 3 220 3 Beijing, Brüssel, Kiew, Moskau, Shanghai, St. Petersburg, Warschau 3 320 3 40 % 3 Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht allgemein, Immobilienrecht, IP/IT/Medien, Konfliktlösung, M&A, Öffentliches Recht/ Vergaberecht, Restrukturierung und Insolvenz, Steuern, Stiftungen/Erbrecht/ Vereine/Verbände/Sport und Wettbewerbsrecht 3 hervorragende juristische Qualifikationen aufweisen können. Wir erwarten von Ihnen überdurchschnittliche Examina. Eine Promotion sowie akademische Grade, die Sie an ausländischen Universitäten erworben haben (z. B. Master of Law), sind wünschenswert, jedoch nicht Bedingung. Sie besitzen sehr gute Englischkenntnisse, die möglichst durch einen Aufenthalt im Ausland vertieft worden sind. Wir legen großen Wert auf Persönlichkeit, Engagement und ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen. Sie haben den Willen zum Erfolg, hohe Ansprüche an die eigene Leistung sowie Teamgeist. 3 eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in fachspezifisch ausgerichteten Teams. Sie werden selbstständig arbeiten und unmittelbaren Kontakt mit Mandanten haben. Wir bilden unsere jungen Kollegen in den jeweils ausgewählten Fachgebieten umfassend aus. Unser Ausbildungsplan sieht auch vor, dass Sie unsere internationalen Büros durch zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte kennen lernen können. 3 Nach fünf Jahren können Sie zum Salary Partner ernannt werden. Nach weiteren drei Jahren entscheidet die Partnerversammlung über Ihre weitere Entwicklung. Abhängig von Ihrem Leistungsbeitrag besteht die Möglichkeit der Beibehaltung des Status als Salary Partner, die Ernennung zum Senior Salary Partner oder die Ernennung zum Equity Partner, zum Gesellschafter der Kanzlei. 3 wir talentierte Nachwuchsjuristen schon frühzeitig für unsere Sozietät begeistern wollen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 www.beitenburkhardt.com

Kontakt 3 Christine Herzog · Recruitment Manager Westhafen Tower / Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 75 60 95-532 Fax: 069 / 75 60 95-563 Christine.Herzog@bblaw.com

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WERTVOLL AN UNSERER KANZLEI SIND DIE MENSCHEN, DIE FÜR UNS ARBEITEN. WWW.BEITENBURKHARDT.COM Die unabhängige Wirtschaftskanzlei Die Qualität unserer anwaltlichen Dienstleistung hängt unmittelbar von der Qualität unserer Kolleginnen und Kollegen ab. Daher stehen Sie im Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Wir nehmen nur die Besten. Sie haben Ihre Examina mindestens voll befriedigend bestanden? Sie suchen einen exzellenten Start in eine Anwaltskarriere und sind bereit, Außerordentliches zu leisten?

Wir bieten Ihnen eine Position in einer der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands mit der Möglichkeit, bei entsprechendem Einsatz Partner zu werden. Haben Sie das zweite Examen noch vor sich, bieten wir Ihnen die Gelegenheit, uns im Rahmen einer Referendarstation kennenzulernen. Nutzen Sie die Chance und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung.

KONTAKT: Christine Herzog, Recruitment Manager, Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt, Telefon: +49 69 756095-532, Christine.Herzog@bblaw.com BEIJING · BERLIN · BRÜSSEL · DÜSSELDORF · FRANKFURT AM MAIN · KIEW MOSKAU · MÜNCHEN · NÜRNBERG · SHANGHAI · ST. PETERSBURG · WARSCHAU


BIRD & BIRD

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Als internationale Anwaltssozietät beraten wir Unternehmen, Finanzinstitute und Behörden umfassend auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Innovative und technologieorientierte Wirtschaftssektoren und Unternehmen

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.)

3 Bird & Bird LLP

3 Düsseldorf, München, Frankfurt am Main 3 über 140 Anwälte 3 Bratislava, Brüssel, Budapest, Den Haag, Helsinki, Hong Kong, London, Lyon, Madrid, Mailand, Paris, Peking, Prag, Rom, Shanghai, Singapur, Stockholm, Warschau 3 über 850 Anwälte 3 27 %

Für die Rechtsgebiete … 3 Arbeitsrecht, Corporate/M&A, Datenschutz, EU- und deutsches Kartellrecht, Finance, Handelsrecht, Immobilien, IP Portfolio Management, Marken, Copyright, Design und Wettbewerbsrecht, Outsourcing, Patente und Lizenzen, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht, Vergabe- und Regulierungsrecht

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 über herausragende juristische Qualifikationen (Prädikatsexamina) und über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Idealerweise sind Sie promoviert und/ oder verfügen über einen ausländischen Studienabschluss. Wir wünschen uns verantwortungsbewusste und sympathische Teamplayer, die über den Tellerrand hinaus blicken.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Bird & Bird ist mit 21 Büros in 15 Ländern Europas und Asiens eine der führenden internationalen Kanzleien. Unsere Anwälte arbeiten sowohl national als auch international auf höchstem Niveau eng zusammen. Unsere Birds wissen, was sie tun, und sie lieben, was sie tun – davon profitieren unsere Mandanten und unsere Anwälte. Wir wünschen und fördern einen besonderen Teamgeist und eine Identifikation mit Bird & Bird. Neben der engen fachlichen Zusammenarbeit legen wir darauf Wert, dass durch nationale und internationale interne Firmenveranstaltungen der persönliche Kontakt zu den Teamkollegen gepflegt wird.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Ihre Karriere ist klar definiert und transparent, sie soll aber auch von Ihnen mitgeführt und gestaltet werden, das Mitarbeiterjahresgespräch sowie unser Mentorenprogramm unterstützen dabei. Damit Sie sich fachlich sowie persönlich weiterentwickeln können, bieten wir Schulungen im Rahmen unserer Bird & Bird Academy an. Frühzeitig ermöglichen wir Ihnen Mandantenkontakt – der internationale Bezug ist dabei stets gegeben. Darüber hinaus fördern wir Sie mit unserem so genannten Twinning (int. Austauschprogramm), bieten Secondments an und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Fachanwalt und/oder Steuerberater sowie dabei, Ihren Namen am Markt bekannt zu machen.

Wir möchten Sie ausbildungs- 3 „Der frühe Vogel fängt den Wurm!“ Wir möchten Ihnen die Möglichkeit begleitend kennenlernen, weil … geben, sich einen frühzeitigen Einblick in unsere Arbeitsweise und Firmenphilosophie zu verschaffen.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

Kontakt

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3 Praktika im Ausland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.twobirds.com 3 Sybille Schütte · HR Referentin Carl-Theodor-Straße 6 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 20 05-61 56 Fax: 0211 / 20 05-60 11 legal.recruitment@twobirds.com

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Buse Heberer Fromm

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Immobilien- und Baurecht, Informationstechnologie und Telekommunikation, Prozessrecht, Steuerrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Sportrecht, Insolvenzrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 Buse Heberer Fromm

3 Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 ca. 120 3 Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney, Zürich 3 ca. 130

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Immobilien- und Baurecht, Informationstechnologie und Telekommunikationsrecht sowie Steuerrecht

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 überzeugende juristische Qualifikationen, verhandlungssichere englische Sprach­kenntnisse und eine kaufmännische Ausbildung oder anderweitig erworbene Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge vorweisen können. Eine Promotion oder ein Abschluss einer britischen oder US-amerikanischen Law School sind erwünscht. Daneben sollten Engagement, kooperatives Verhalten und sicheres Auftreten Teil der Persönlichkeit sein.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 beginnen mit einer frühzeitigen Übertragung von Verantwortung bei der Mandatsbearbeitung und führen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu der Entscheidung über das Angebot einer Partnerschaft.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 personelle Kontinuität für uns und unsere Mandanten eine große Bedeutung hat und eine frühzeitige Zusammenarbeit eine gefestigte Entscheidungsgrundlage für eine spätere Anstellung liefert.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 46 %

3 die bestmögliche Ausbildung in dem gewählten Fachgebiet sowie ein Arbeitsumfeld, in dem auch Lebensqualität ein wichtiger Bestandteil ist.

3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.buse.de

Kontakt 3 Christian Pothe Harvestehuder Weg 23 20149 Hamburg Telefon: 040 / 419 99-0 Fax: 040 / 419 99-139 pothe@buse.de

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www.buse.de: Berlin · Düsseldorf · Essen · Frankfurt am Main · Hamburg · München

s: ard en w A d fin se Bu gen www.buseinternational.com: e i n d u ing für Brüssel · London · Mailand · New York · Palma de Mallorca · Paris ist ebed s.de r f ard hm ngs Sydney · Zürich rbu Teilna useaw e w Be Die w.b der 11. er ww f 20 nt lau Ab gust Sie u u A 5.


Cleary Gottlieb

Name der Sozietät

3 Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP

Tätigkeitsbereich

3 Internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, EU-/Kartellrecht, Steuer­recht und Litigation/Arbitration

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

3 Frankfurt am Main, Köln 3 Anwälte: ca. 70 3 New York, Washington, D.C., Paris, Brüssel, London, Rom, Moskau, Mailand, Hongkong, Peking 3 Anwälte: ca. 1.100 3 25 %

Für die Rechtsgebiete … 3 In Frankfurt am Main: M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Litigation/Arbitration. In Köln: EU-/Kartellrecht, M&A/Gesellschaftsrecht. In Brüssel: EU-/Kartellrecht

… suchen wir für den Einstieg 3 ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und exzellente Noten haben und sehr gute, möglichst durch ein LL.M.-Studium oder einen Volljuristen (m/w), die … vergleichbaren Auslandsaufenthalt erworbene Englischkenntnisse mitbringen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Arbeit an juristisch anspruchsvollen Projekten mit durchweg internationalem Bezug, häufig in multinational besetzten Teams. Sie erhalten eine gründliche „on the job“-Ausbildung, die durch ein internes Fortbildungsprogramm und externe Fortbildungsveranstaltungen ergänzt wird. Bei entsprechendem Interesse Ihrerseits kann ein ca. einjähriger Auslandsaufenthalt in einem unserer ausländischen Büros Bestandteil Ihrer Karriere bei Cleary Gottlieb sein.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Cleary Gottlieb setzt primär auf internes Wachstum. Deshalb haben Associates, die die notwendige fachliche, persönliche und soziale Kompetenz entwickeln, sehr gute Chancen, in die Partnerschaft aufgenommen zu werden. Der reguläre Partnershiptrack dauert bei Cleary Gottlieb für deutsche Anwälte je nach Qualifikation und Eintrittsdatum zwischen sechs und sieben Jahren. Neben der Partnerschaft gibt es auch alternative Karrieremodelle als Counsel oder Senior Attorney.

Wir möchten Sie ausbildungs- 3 wir stets daran interessiert sind, qualifizierten Referendaren und Studenten frühzeitig Einblicke in unsere Tätigkeit zu ermöglichen. Nicht wenige unserer begleitend kennenlernen, weil … derzeitigen Anwältinnen und Anwälte waren bereits als Referendare oder juristische Mitarbeiter bei uns.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

Kontakt

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3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.clearygottlieb.com

3 Patrizia Avato · Legal Recruiting Coordinator Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 97 10 30 Fax: 069 / 97 10 31 99 gerlegalrecruit@cgsh.com 3 Ruth Büssen · Legal Recruiting Coordinator Theodor-Heuss-Ring 9 50668 Köln Telefon: 0221 / 80 04 00 Fax: 0221 / 80 04 01 99 gerlegalrecruit@cgsh.com

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Außergewöhnlich ... international, kreativ, kollegial, engagiert, flexibel und beständig

Interesse an M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, EU-/Kartellrecht, Steuerrecht, Arbitration/Litigation? In allen Praxisbereichen suchen wir laufend Unterstützung von hervorragend qualifizierten und engagierten Associates (m/w), Referendaren (m/w) und juristischen Mitarbeitern (m/w). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Büro Frankfurt Dr. Daniel Weyde Main Tower Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Tel (069) 97103 0 Büro Köln Dr. Romina Polley Theodor-Heuss-Ring 9 50668 Köln Tel (0221) 80040 0 Büro Brüssel Dr. Till Müller-Ibold Rue de la Loi, 57 1040 Brüssel Tel +32 2 287 2000 gerlegalrecruit@cgsh.com

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www.clearygottlieb.com


CLIFFORD CHANCE

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung für führende Unternehmen, Banken und Finanzdienstleister

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Energierecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht/M&A, Healthcare, Immobilienrecht, Insolvenzrecht/ Restrukturierung, Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht (Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht), Patent- und Markenrecht, Private Equity/Venture Capital, Prozess- und Schiedsverfahrensrecht, Steuerrecht, Telekommunikations- und Medienrecht/ IT-Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 Clifford Chance

3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 ca. 360

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 3.200

Anteil der Partner (ca.)

3 25 %

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

268

3 29

3 Banking & Capital Markets, Corporate, Litigation & Dispute Resolution, Real Estate, Tax 3 außer über exzellente juristische Qualifikationen auch über sehr gute im Ausland erworbene Englischkenntnisse verfügen und neben der Bereitschaft zur Teamarbeit ein hohes Maß an Eigenverantwortung mitbringen. 3 von Anfang an direkten Mandantenkontakt, die Zusammenarbeit in internationalen und/oder interdisziplinären Teams sowie die Mitarbeit an Projekten, die weltweit Schlagzeilen machen. Zudem erhalten Sie bei uns eine gezielte Ausund Weiterbildung (durch externe Seminare und intern über die Clifford Chance Academy) sowie Unterstützung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und Spezialisierung. 3 Associate Lock-Step mit jährlich ansteigenden Vergütungsstufen, Partnerschaft 3 wir eine erfolgreiche praktische Zusammenarbeit höher einschätzen als die bloße Papierform. In der ReferendarAcademy erhalten Sie einen Überblick über die bei Clifford Chance bearbeiteten Rechtsgebiete und entwickeln Verständnis für die Zusammenhänge und Schnittstellen in der Praxis. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Einblick in Business Skills wie Legal English, Verhandlungs- und Präsentationstechnik. Bei der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen unterstützen wir Sie mit Kursen zu „ZPO: Klausurtechnik und -strategie“, „Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht“, „Die zivilrechtliche Anwaltsklausur“, „Examensrelevante Probleme des materiellen Zivilrechts“ und „Der Aktenvortrag“. Darüber hinaus bieten wir zusammen mit der BUCERIUS LAW SCHOOL auch Intensivkurse zum Strafrecht und Öffentlichen Recht an. Wir freuen uns auf Sie! 3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.cliffordchance.com/karriere

Kontakt 3 Wolf Kahles Mainzer Landstraße 46 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 71 99-44 42 · Fax: 069 / 71 99-40 00 wolf.kahles@cliffordchance.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Kompetenz. Eine logische Voraussetzung.

Rechtsanwälte, Referendare, Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) Sie erkennen Probleme, aber denken in Lösungen? Dann

und Kenntnisse, die für eine Beraterpersönlichkeit entscheidend

sollten wir uns kennenlernen. Als eine der weltweit führenden

sind. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns da­

Anwaltssozietäten sind wir immer auf der Suche nach enga­

rauf, Sie kennenzulernen. Ihre Ansprechpartner: Dr. Christoph

gierten und hochqualifizierten Nachwuchskräften (m/w) für

Witte (Düsseldorf), 0211 4355­5268, christoph.witte@clif­

unsere Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main und München.

fordchance.com / Wolf Kahles (Frankfurt), 069 7199­4442,

Ausgezeichnete Examina und exzellentes Englisch setzen wir

wolf.kahles@cliffordchance.com / Dr. Stefanie Tetz (München),

dabei voraus. Im Rahmen unserer ReferendarAcademy bieten

089 21632­8454, stefanie.tetz@cliffordchance.com.

wir Ihnen als Referendar Intensivkurse zur Vorbereitung auf das Assessorexamen, einen Überblick über unsere Rechts­ bereiche und eine Einführung in relevante Business Skills. Für die stetige Weiterbildung unserer Anwälte sorgt die Clifford Chance Academy. Erfahrene Referenten informieren über aktuelle juristische Entwicklungen und vermitteln Fähigkeiten

Career starts with C Informationen zu uns und der Clifford Chance Academy finden Sie unter: www.cliffordchance.com/karriere


CMS Hasche Sigle

Name der Sozietät

3 CMS Hasche Sigle

Tätigkeitsbereich

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht; Banking & Finance; Commercial; Energiewirtschaft; Gesellschaftsrecht; Gewerblicher Rechtsschutz; Immobilien Bauen Umwelt; Infrastruktur und Projektfinanzierung; Insolvenz; Kartellrecht & EU; Konsumgüter; Maritime Wirtschaft; Öffentliches Recht; Private Equity; Prozessführung und Schiedsverfahren; Steuerrecht; Technology, Media and Telecoms (TMT); Versicherungen & Fonds

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart 3 über 500 3 Belgrad, Brüssel, Moskau und Shanghai. Der CMS Verbund ist mit 53 Büros in West- und Mitteleuropa sowie darüber hinaus vertreten. 3 über 2.800 3 37 % 3 alle unsere Rechtsbereiche 3 ihre hervorragende juristische Ausbildung durch Prädikatsexamina (mind. voll befriedigend) belegen, eine gute Allgemeinbildung besitzen und über fundierte Englischkenntnisse verfügen. Es geht uns aber nicht nur um Noten und Titel. Wichtig ist für uns, ob Sie menschlich zu uns passen. Für uns bedeutet das, dass Sie neben juristischen Fähigkeiten auch und gerade durch Ihre Leistungsbereitschaft, Ihre Teamorientierung und Ihr unternehmerisches Denken überzeugen, kommunikationsfähig und offen gegenüber dem Umfeld sind, und sich langfristig für eine Sache einzusetzen vermögen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 mit dem breiten Spektrum unserer Fachbereiche für jeden das passende Betätigungsfeld. Das Arbeitsumfeld bei CMS Hasche Sigle ist geprägt von exzellenten Mandaten, internationalen Projekten, kollegialem Miteinander und einer individuellen Förderung Ihrer Karriere. Als international ausgerichtete Sozietät sehen wir einen längeren Auslandsaufenthalt nach drei bis vier Jahren bei CMS Hasche Sigle als bedeutenden Baustein Ihrer Karriereentwicklung an.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Die Partnerschaft ist und bleibt bei uns auch in Zukunft ein erreichbares Ziel. Wir helfen Ihnen, dieses Ziel zu erreichen. Ein Partner ist in der Regel Mentor für ein bis zwei Associates. Die Begleitung eines erfahrenen Partners, ein individuelles Fortbildungsprogramm und regelmäßige Feedbackgespräche gehören zu Ihrem fünf bis siebenjährigen Weg in die Partnerschaft. Neben der Partnerschaft besteht die Möglichkeit, längerfristig als angestellter Anwalt im Status eines Counsel tätig zu werden.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 wir Sie durch unser studienbegleitendes Programm an das Ausbildungsziel „Anwalt in der Wirtschaftskanzlei“ heranführen und von der guten Arbeits­ atmosphäre bei CMS Hasche Sigle überzeugen wollen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.cms-hs.com

Kontakt 3 Robert Krywalski · Human Resources Lennéstraße 7 10785 Berlin Telefon: 030 / 203 60 12 04 robert.krywalski@cms-hs.com

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Für jeden etwas dabei Rechtsanwälte (m/w)

Referendare (m/w)

Praktikanten (m/w)

Ein komplexer Markt schafft eine differenzierte Nachfrage. Jedem Käufer genau das bieten zu können, was er sucht, macht nachhaltigen Erfolg aus. Auch wir halten ein breites Angebot bereit: Das Spektrum unserer Fach bereiche bietet für jeden das passende Betätigungsfeld. Das Arbeitsumfeld bei CMS Hasche Sigle ist geprägt von exzellenten Mandaten, internationalen Projekten, einem kollegialen Miteinander und einer individuellen Förderung Ihrer Karriere. Wenn Sie für Ihr Talent also den ganz großen, den vielfältigen Markt suchen, sollten wir uns unterhalten. Robert Krywalski, T +49 30 20360 1204, E robert.krywalski@cms-hs.com Berlin | Dresden | Düsseldorf | Frankfurt/Main | Hamburg | Köln | Leipzig | München | Stuttgart | Belgrad Brüssel | Moskau | Shanghai

www.cms-hs.com /career


Deutsche Bank AG

Name des Unternehmens

3 Deutsche Bank AG

Tätigkeitsbereich

3 Finanzdienstleistungen

Spezialisierungen

3 Vorrangig: Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, aber auch: Kartellrecht, Immobilien-, Datenschutz- oder Arbeitsrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Legal: Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart 3 140 3 Legal: vertreten in mehr als 25 Ländern 3 500 3 Investment Banking, Corporate Banking, Retail Banking, Private Banking und Asset Management 3 gute akademische Leistungen gezeigt haben und darüber hinaus auch Persönlichkeit besitzen. Dazu zählen wir als charakterliche Merkmale insbesondere Innovationskraft, Kollegialität, Kooperationsfähigkeit und Selbstvertrauen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 entsprechend ihrer fachlichen Präferenzen Aufgaben mit nationaler und internationaler, rechtlicher und geschäftlicher Ausprägung. Die praxisnahe Anwendung des Wirtschaftsrechts steht im Vordergrund.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind ausgezeichnet. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Karriere voranzubringen und Ihr volles Potenzial zu entfalten. Wir bieten Ihnen die von Vielfalt geprägte Unternehmenskultur eines wahrhaft globalen Finanzdienstleisters. Wenn Sie leistungs- und ergebnisorientiert arbeiten und Vertrauen, Teamwork und Innovation schätzen, dann ist die Deutsche Bank Ihre erste Wahl.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 der Erfolg Sie in Fahrt bringt: Sie wollen sehen, wie weit Ihr Talent Sie bringen wird. Uns geht es genauso. 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.db.com/careers/de

Kontakt 3 Malgorzata Hochstätter · Legal Taunusanlage 12 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 91 03 57 28 Fax: 069 / 91 03 57 67 malgorzata.hochstaetter@db.com

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deutsche Bank Legal, Risk & Capital

ein wacher Verstand sieht

Bessere wege Ziele Bewegung Fortschritt ambitionen deutsche Bank mehr

der weg ist das Ziel:

als Referendar (m/w) zur deutschen Bank sehen sie mehr als Verkehr und straßen. erkennen sie das Potenzial, das Ihnen den weg bereitet – wohin auch immer sie wollen. sehen sie mehr und entdecken sie die deutsche Bank. ein stück des weges liegt bereits hinter Ihnen. Nun folgt das nächste – als Referendar (m/w) bei der deutschen Bank lernen sie die Rechtsabteilung eines international führenden Finanzdienstleisters kennen. ob Kreditausfälle, marktpreisvolatilität oder Fehler von mensch und Technik, ob Liquiditätsengpässe oder regulatorische und rechtliche angelegenheiten: die Risiken, denen die deutsche Bank jeden Tag ausgesetzt ist, stehen im Fokus des Geschäftsbereichs Legal, Risk & Capital. hier werden Risiken erkannt, gebündelt, gemanagt und entschärft. Nutzen sie Ihre Chance und erleben sie spannende Praxis auf nationalem wie internationalem Parkett. Betreuen sie unsere Geschäftsbereiche in rechtlichen Fragen und stellen sie Ihren analytischen sachverstand unter Beweis. Gehen sie mit einem Referendariat bei der deutschen Bank auf die Zielgerade! Informieren und bewerben sie sich unter db.com/careers/referendare

Road, somewheRe


Dewey & LeBoeuf LLP

Name der Sozietät

3 Dewey & LeBoeuf LLP

Tätigkeitsbereich

3 Internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 Bank- und Kapitalmarktrecht, M&A/Private Equity, Steuerrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Frankfurt am Main 3 30 3 Abu Dhabi, Albany, Almaty, Beijing, Boston, Brussels, Chicago, Doha, Dubai, Frankfurt am Main, Hong Kong, Houston, Johannesburg, London, Los Angeles, Madrid, Milan, Moscow, New York, Paris, Riyadh, Rome, San Francisco, Silicon Valley, Warsaw, Washington, D.C. 3 1.200 3 35 % 3 siehe „Spezialisierungen“ 3  sich durch hervorragende juristische Qualifikationen, unternehmerische Denkweise und möglichst im Ausland erworbene englische Sprachkenntnisse auszeichnen. Daneben erwarten wir Teamfähigkeit sowie Begeisterung und Engagement.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3  herausfordernde Aufgaben in einer erfolgreichen internationalen Sozietät mit der Möglichkeit, früh Verantwortung zu übernehmen und dadurch ihre Karriere selbst zu gestalten. Unser globales Netzwerk bietet Ihnen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Unterstützt werden Sie dabei durch Ihren Mentor-Partner, der mit Ihnen Ihre Karriereschritte bespricht und regelmäßig Feedback gibt. Neben dem „training-on-the-job“ bietet Ihnen die Dewey & LeBoeuf University zahlreiche fachliche Trainings, die durch entsprechende Ausbildungs­budgets bedarfsgerecht um externe Trainings erweitert werden können. Ihre persönliche Karriereplanung wird zudem durch Soft-Skills-Trainings unterstützt, z. B. zu den Themen Kommunikation und Präsentation, Führung und Client Relationship Management.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Ihrer wachsenden Verantwortung als Associate tragen jährlich ansteigende Vergütungsstufen Rechnung. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit ist das Ziel die Aufnahme in die Partnerschaft. Auch als Nicht-Partner können Sie langfristig für uns tätig sein. Ihre Karriereschritte besprechen wir gerne individuell mit Ihnen.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir Sie als talentierte Nachwuchskräfte schon frühzeitig für unsere Sozietät interessieren und Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit geben möchten. Associates rekrutieren wir bevorzugt aus den Reihen unserer eigenen Referendare.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

274

Homepage

3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Werkstudententätigkeit 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 www.deweyleboeuf.com

Kontakt 3 Silvia Bill · Human Resources Manager Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 363 93-451 Fax: 069 / 363 93-455 frankfurtrecruit@dl.com

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You We’ll Take You There.


Ernst & Young

Name des Unternehmens

Tätigkeitsbereich

3 Rechtsberatung

Spezialisierungen

3 Arbeits- und Sozialrecht, Banking & Finance, Compliance, Datenschutz, Gesellschafts- und Kapitalmarkrecht, Handels- und Vertriebsrecht, IP/IT, Immobilienrecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Restrukturierung, Unternehmensnachfolge

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

276

3 Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

3 11 3 ca. 60 3 in 19 Ländern 3 über 600 innerhalb der Regionen Europe, Middle East, India und Africa (EMEIA) 3 Arbeitsrecht, Banking & Finance, Corporate/M&A und IT/IP 3 Berufseinsteiger sind oder bereits über Berufserfahrung verfügen, einen überdurchschnittlichen Abschluss mitbringen und im Ausland vertiefte Englischkenntnisse vorweisen können. 3 multidisziplinäre Zusammenarbeit im Team, überdurchschnittliche Karrieremöglichkeiten sowie Unterstützung bei Fachanwaltskursen. 3 Einstieg als Associate bis hin zum Partner 3 Sie auf diesem Weg mehr über Ernst & Young als Ihren potenziellen Arbeitgeber erfahren können. Wir bieten Rechtsreferendaren die Möglichkeit, sich in einem multidisziplinären Umfeld einen direkten und persönlichen Eindruck von der Mitarbeit in einem unserer Teams zu verschaffen. 3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.de.ey.com/law

Kontakt 3 Recruitment Center Telefon: 06196 / 99 61 00 05 Karriere@de.ey.com

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Gesetzt den Fall, Sie möchten Karriere machen … Mit einem Team aus jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät Ernst & Young Law ihre nationalen und internationalen Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Für die Bereiche Arbeitsrecht, Banking & Finance, Corporate/M&A und IT/IP suchen wir engagierte Rechtsanwälte (w/m). Wenn Sie Berufseinsteiger/in sind oder bereits über Berufserfahrung verfügen, einen überdurchschnittlichen Abschluss mitbringen und im Ausland vertiefte Englischkenntnisse vorweisen können, sind wir* gespannt auf Ihre Bewerbung unter

What’s next for your future? www.de.ey.com/law

* Der Name Ernst & Young bezieht sich auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht.


FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen, Finanzinstituten und Behörden auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Geistiges Eigentum und Informationstechnologie, Gesellschaftsrecht/M&A, Immobilienwirtschaftsrecht, Kartellrecht und Außenhandel, Konfliktlösung, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Steuerrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

3 Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München 3 ca. 700 3 Abu Dhabi, Amsterdam, Bahrain, Barcelona, Beijing, Brüssel, Dubai, Hanoi, Ho Chi Minh City, Hong Kong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Rom, Shanghai, Tokyo, Washington, D.C., Wien 3 ca. 2.500 3 19 %

Für die Rechtsgebiete … 3 siehe unter „Spezialisierungen“

… suchen wir für den Einstieg 3 herausragend juristisch qualifiziert (Prädikatsexamina), unternehmerisch ausgerichtet und sympathische Teamplayer sind sowie über gute Englischkenntnisse Volljuristen (m/w), die … verfügen. Eine Promotion und ein ausländischer Abschluss (z. B. LL.M.) wären von Vorteil, sind aber keine Einstellungsvoraussetzung. Wir suchen außerdem exzellente Juristinnen und Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen für den Ausbau unseres Bereichs Knowledge Management.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

Kontakt

278

3 eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sehr engagierten internationalen Team von Anwältinnen und Anwälten. Neue Kolleginnen und Kollegen stehen bereits von Anfang an in unmittelbarem Kontakt zu Mandanten und sind in die Bearbeitung von wirtschaftlich bedeutenden, auch grenzüberschreitenden Mandaten eingebunden. 3 Nach insgesamt vierjähriger Sozietätszugehörigkeit können persönlich und fachlich besonders qualifizierte Associates den Status „Principal Associate“ erreichen und nach mindestens einem weiteren Jahr erfolgreicher Zusammenarbeit entscheiden wir über Ihre Aufnahme in unsere Partnerschaft. Mit der Position „Counsel“ bieten wir zusätzlich eine längerfristiger Perspektive für herausragend qualifizierte Principal Associates. 3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben möchten, Einblick in die Tätigkeit in einer internationalen Sozietät zu bekommen. Unser Frühjahrs- und Sommerpraktikumsprogramm sowie unser Anwaltstrainee-Programm für Referendare bieten dafür die besten Voraussetzungen. 3 Praktika im Inland 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.stepintothecircle.com 3 Dr. Benedikt Wolfers · Postdamer Platz 1 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 20 28 36 00 · benedikt.wolfers@freshfields.com 3 Dr. Burkhard Richter · Feldmühleplatz 1 · 40545 Düsseldorf Telefon: 0211 / 497 90 · burkhard.richter@freshfields.com 3 Dr. Thomas Wagner · Bockenheimer Anlage 44 · 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 27 30 80 · thomas.wagner@freshfields.com 3 Dr. Nikolaus Schrader · Hohe Bleichen 7 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 36 90 60 · nikolaus.schrader@freshfields.com 3 Dr. Juliane Hilf · Im Zollhafen 24 · 50678 Köln Telefon: 0221 / 20 50 70 · juliane.hilf@freshfields.com 3 Dr. Ferdinand Fromholzer · Prannerstraße 10 · 80333 München Telefon: 089 / 20 70 20 · ferdinand.fromholzer@freshfields.com

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FRIED FRANK

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, Restrukturierungen, Finanzierungen, komplexe Schieds- und Gerichtsverfahren

Spezialisierungen

3 Mergers & Acquisitions, Private Equity, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP

3 Frankfurt am Main 3 ca. 10 3 New York, Washington, D.C., London, Paris, Hong Kong, Shanghai 3 über 450 3 32% 3 Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht 3 über hervorragende fachliche Qualifikationen (möglichst zwei Prädikatsexamina) verfügen und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben. Englische Sprachkenntnisse sind unumgänglich, weitere Fremdsprachenkenntnisse sowie eine Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Die Vorteile einer wirklich internationalen Kanzlei, eine verantwortungsvolle Tätigkeit und ausgezeichnete Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld, ein junges, hochmotiviertes Team mit viel Spaß an der Arbeit für anspruchsvolle Mandanten und interessante Transaktionen. Als Teil der intensiven Ausbildung bieten wir ein mehrmonatiges Secondment an einem anderen Standort der Sozietät.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Frühzeitige Einbindung in eigenverantwortliche Mandatsarbeit, fachgruppenübergreifendes Arbeiten auf dem Weg hin zu einer Spezialisierung, marktübliche Vergütung sowie die echte Chance auf eine Karriere als European Counsel oder Partner einer international expandierenden Sozietät.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Homepage

3 es Ihnen und uns die Möglichkeit bietet, erfolgreich und mit Spaß an der Sache gemeinsam juristisch tätig zu werden. Sie sollten sich bei uns vorstellen, wenn Sie engagiert und zielstrebig sind, genau und eigenverantwortlich arbeiten wollen sowie in ein junges Team hineinwachsen möchten. 3 www.friedfrank.com

Kontakt 3 Dr. Jürgen van Kann Postfach 170232 60075 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 87 00 30-300 vankann@friedfrank.com 3 Sven Schulte-Hillen Postfach 170232 60075 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 87 00 30-200 sven.schulte-hillen@friedfrank.com

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ACHTUNG: Bildrahmen im Bund zuvor 3mm aufziehen oder auf X-Achse um 1,5 mm verschieben

Fried Frankfurt

Langfristige Perspektive, internationale Tätigkeit

Als eine der Top-Wall Street Kanzleien mit einem kleinen, aber schlagkräftigen Team in Frankfurt suchen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte insbesondere für folgende Bereiche: Finance (Transaktionsfinanzierung) • Mergers & Acquisitions (Unternehmenskäufe) und Corporate (Gesellschaftsrecht) • Real Estate Transactions (Immobilientransaktionen) •

Wir bieten die Vorteile einer wirklich internationalen Kanzlei. Wir sind ein junges, dynamisches Team mit viel Spaß an der gemeinsamen Arbeit für anspruchsvolle Mandanten. Prädikatsexamina, sehr gute Englischkenntnisse, idealerweise auch Promotion/LL.M., aber vor allem Teamfähigkeit und Freude an der Arbeit sollten Sie mitbringen. Wir sind stets auch an qualifizierten Referendar(inn)en oder studentischen Mitarbeiter(inn)en interessiert.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post an: Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP Herrn Sven Schulte-Hillen oder Herrn Dr. Jürgen van Kann Taunusanlage 18 60325 Frankfurt am Main Email: schulte-hillen@friedfrank.com oder vankann@friedfrank.com

friedfrank.com New York Washington DC London Paris Frankfurt Hong Kong Shanghai


Gleiss Lutz

Name der Sozietät

3 Gleiss Lutz Rechtsanwälte

Tätigkeitsbereich

3 Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

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Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

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3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart 3 280 3 Brüssel 3 280 3 31 % 3 Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht 3 zwei mindestens vollbefriedigende Examina und sehr gute (möglichst im Ausland erworbene) Englischkenntnisse, Teamfähigkeit und Begeisterung für den Anwaltsberuf mitbringen. 3 eine interessante Tätigkeit mit Mandantenkontakt von Anfang an, eine partnerschaftliche und kollegiale Arbeitsatmosphäre, Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung und zur wissenschaftlichen Tätigkeit, z. B. durch Veröffentlichungen, Auslandsaufenthalt bei Partner-Kanzleien, Betreuung durch einen Tutor, eine exzellente Fortbildung in der Gleiss Lutz-Akademie, eine weit überdurchschnittliche Vergütung. 3 Unser Leitbild ist eine transparente Perspektive. Wir entscheiden nach einem Jahr über Ihre Aufnahme auf den Briefbogen, nach dreieinhalb Jahren über die assoziierte Partnerschaft und nach sechs Jahren über die Partnerschaft. In regelmäßigen Statusgesprächen geben wir Ihnen Feedback über Ihre Leistungen. 3 wir qualifiziertem Nachwuchs frühzeitig Einblicke in die Tätigkeit eines Wirtschaftsanwalts geben und motivierte Nachwuchsjuristen für unsere Sozietät begeistern wollen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.gleisslutz.com

Kontakt 3 Dr. Doris-Maria Schuster Telefon: 069 / 95 51 46 34 doris-maria.schuster@gleisslutz.com

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Dr. Christian Arnold, Partner

Starten Sie Ihre Karriere auf der Zielgeraden. Bei Gleiss Lutz erwartet Sie das perfekte Umfeld f端r Ihre Karriere an der Marktspitze. Um mehr zu erfahren, fotografieren Sie den QR-Code mit Ihrem Mobiltelefon oder gehen Sie auf karriere.gleisslutz.com Berlin | D端sseldorf | Frankfurt | Hamburg | M端nchen | Stuttgart | Br端ssel


GÖRG

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Konzernrecht, M&A, internationales und nationales Steuerrecht, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Medien- und Entertainmentrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, ziviles Bau- und Anlagenrecht, Wettbewerbs-, Kartell- und Markenrecht, IT- und Telekommunikationsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Pharma-, Medizin- & Lebensmittelrecht, Produkthaftungsrecht, Vergaberecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltrecht, Energierecht, Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Versicherungsrecht, Notariat, Prozessführung und Schiedsverfahren, internationaler Rechtsverkehr, Fondsstrukturierung, Private Equity, Asset Finance, Aviation

Spezialisierungen

3 Im Bereich komplexer Unternehmensrestrukturierungen gelten wir als eine der führenden Kanzleien Deutschlands. Ausgewiesene Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind darüber hinaus Handels- und Gesellschaftsrecht, Begleitung und Beratung bei M&A-Transaktionen, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, insbesondere Film- und Medienrecht sowie IT- und Telekommunikationsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Energiewirtschaftsrecht und Vergaberecht.

Standorte in Deutschland

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284

3 GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten

3 Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Köln, München 3 Über 160 3 40 % 3 in denen wir tätig sind 3 Interesse an einer eigenverantwortlichen Tätigkeit haben, unternehmerisch denken wollen und Prädikatsexamina vorweisen, außerdem promoviert sind und über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. 3 eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem Team von Spezialisten. 3 Wir suchen Berufseinsteiger, die das Potenzial haben, Partner unserer Sozietät zu werden. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Hause arbeiten Sie intensiv mit einem erfahrenen Kollegen zusammen, der für Ihre weitere Fortbildung und Entwicklung Verantwortung übernimmt. Im Laufe der Zeit gewinnen Sie an Sicherheit und Selbstständigkeit, übernehmen – auch als Associate – Verantwortung in Mandaten wie in internen Angelegenheiten. Nach vier Jahren können Sie Assozierter Partner werden und, sofern sich die fachliche und persönliche Zusammenarbeit danach weiterhin positiv gestaltet, erfolgt die Aufnahme als gleichberechtigter Partner nach spätestens weiteren vier Jahren. 3 wir in Ihnen unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sehen. 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.goerg.de

Kontakt 3 Dr. Jobst-Friedrich von Unger · Klingelhöferstraße 5 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 88 45 03-131 · Fax: 030 / 88 45 03-174 · junger@goerg.de 3 Dr. Christian Pabst · Neue Mainzer Straße 69-75 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 17 00 00-17 · Fax: 069 / 17 00 00-27 · cpabst@goerg.de 3 Dr. Thomas Bezani · Sachsenring 81 · 50677 Köln Telefon: 0221 / 336 60-0 · Fax: 0221 / 336 60-80 · tbezani@goerg.de 3 Dr. Dorothee Garms · Alfredstraße 220 · 45131 Essen Telefon: 0201 / 384 44-0 · Fax: 0201 / 384 44-20 · dgarms@goerg.de 3 Dr. Oliver Zander · Prinzregentenstraße 22 · 80538 München Telefon: 089 / 309 06 67-71 · Fax: 089 / 309 06 67-90 · ozander@goerg.de

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GSK Stockmann + Kollegen

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir sind eine Immobilien und Corporate Kanzlei mit weiteren Schwerpunkten in den Bereichen Banking und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Notariatsdienstleistungen runden das Angebot ab.

Spezialisierungen

3 Die Tätigkeit von GSK Stockmann + Kollegen umfasst insbesondere auch Arbeitsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Baurecht (öffentlich und privat), Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, IP/IT, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht/Vergaberecht, M&A/PE/VC, Notariat, Sanierung, Steuerrecht und Umweltrecht.

Standorte in Deutschland

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Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

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286

3 GSK STOCKMANN + KOLLEGEN

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart 3 130 3 GSK Stockmann + Kollegen verfügt über ein eigenes Büro in Singapur und unterhält zusammen mit den Allianzpartnern Nabarro (Großbritannien) und August & Debouzy (Frankreich) ein gemeinsames Büro in Brüssel. 3 830 3 35 % der Berufsträger in Deutschland 3 Immobilienrecht (auch privates Baurecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht), Bankrecht, Corporate/M&A/Private Equity sowie Öffentliches Wirtschaftsrecht 3 ihre juristische Qualifikation durch zwei vollbefriedigende Examina unter Beweis gestellt haben, eine gute Allgemeinbildung besitzen und über profunde englische Sprachkenntnisse verfügen. Promotion sowie LL.M. werden begrüßt. Lösungsorientiertes Arbeiten und ausgeprägtes unternehmerisches Denken sind uns ebenso wichtig Ihre Persönlichkeit, Engagement, Teamfähigkeit, selbstsicheres Auftreten und Kreativität. 3 die Vorteile einer überschaubaren nationalen Kanzlei mit der Beratung von regionalen und internationalen Großprojekten. Berufsanfänger haben bei uns die Möglichkeit, in kleinen, hoch qualifizierten Teams schnell praxisbezogen und eigenverantwortlich zu arbeiten. Dabei stellen wir an uns und unseren Nachwuchs höchste Ansprüche. Sie arbeiten mit einem Partner im entsprechenden Fachgebiet zusammen und werden anfänglich eng begleitet. Individualität wird bei uns groß geschrieben. 3 Attraktive Vergütung, fachliche und persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten, mehrmonatiges Secondment bei unseren Partnerkanzleien Nabarro (Großbritannien), August & Debouzy (Frankreich) oder Nunziante Magrone (Italien) sowie die konkrete Aussicht auf Partnerschaft 3 wir diese Form der ersten Begegnung von beiden Seiten sehr schätzen und daraus auch unseren anwaltlichen Nachwuchs rekrutieren. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.gsk.de

Kontakt 3 Dr. Oda Wedemeyer Mohrenstraße 42 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 39 07-0 Fax: 030 / 20 39 07-44 wedemeyer@gsk.de

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Einer für alle?

Nein, alle für einen! Was für eine schöne Vorstellung, mit Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten, die genau wissen, worauf es ankommt.

GSK Stockmann + Kollegen möchte Sie gerne frühzeitig kennen lernen und Ihnen den spannenden und immer wieder aufs Neue herausfordernden Anwaltsalltag vermitteln. Erleben Sie uns während des

ANwAltSprAKtIKumS, rEfErENdArIAtS odEr EINEr NEbENtätIGKEIt. Erste Einblicke ermöglicht Ihnen ein vier- bis achtwöchiges praktikum. während einer länger angelegten Nebentätigkeit erhalten Sie einen besseren Einblick in unsere Arbeitsabläufe und die mandatsarbeit. In Ihrer Anwalts-/wahlstation und als Assessor (m/w) arbeiten Sie gezielt an unseren mandaten mit. während Ihrer Zeit bei GSK werden Sie einem partner zugewiesen und erhalten in einer freundschaftlichen und offenen Atmosphäre Einblicke in den Anwaltsberuf und die mandatsbearbeitung aus erster Hand. wir vereinen Ihre und unsere zeitlichen möglichkeiten optimal, um Ihre Ausbildung individuell und passgenau zu gestalten. bereichern Sie uns mit Engagement, Eigeninitiative und Ihrer Neugier. wir sind eine der führenden wirtschaftskanzleien für Immobilien, Corporate, banking und Öffentliches wirtschaftsrecht. In lokalen und internationalen projekten bieten wir unseren mandanten rechtsberatung nach maß. weiterführende Informationen zu Ihrem neuen tätigkeitsbereich erhalten Sie auf unserer website unter www.gsk.de und in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie die Chance und richten Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen bewerbungsunterlagen unter Angabe des von Ihnen gewünschten tätigkeitsschwerpunktes an den von Ihnen bevorzugten Standort.

gSK. Der UnterSchieD.

BerlIN DÜSSELDORF FRANKFURT/M. HAMBURG HEIDELBERG MÜNCHEN STUTTGART BRÜSSEL SINGAPUR In Kooperation mit: Nabarro in Großbritannien, August & Debouzy in Frankreich und Nunziante Magrone in Italien (www.ourwayofdoinginternationalbusiness.com)


HAVER & MAILÄNDER

Name der Sozietät

3 Haver & Mailänder

Tätigkeitsbereich

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Schiedsgerichtsverfahren und Internationales Zivilprozessrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht (UWG), Europarecht, Vertriebsrecht, nationales und internationales Handelsrecht, Vergaberecht, Glücksspielrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Industrieanlagen, Sportrecht.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 Stuttgart, Frankfurt am Main, Dresden 3 29 3 Brüssel 3 31 3 des Gesellschaftsrechts und Unternehmenskaufs, des Wettbewerbsrechts (Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht), jeweils auch im internationalen Zusammenhang 3 nachhaltiges Interesse an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, Leistungsbereitschaft und einen sportlichen Teamgeist sowie Zeugnisse oder Referenzen haben, die eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation und gute Englischkenntnisse nachweisen. Außerdem legen wir Wert auf die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich sorgfältig und wissenschaftlich in rechtliche Fragestellungen einzuarbeiten; diese Fähigkeit und Bereitschaft sollte idealerweise durch eine Promotion nachgewiesen werden. 3 die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern an interessanten Fällen, Gutachten oder Schriftsätzen, die Mitwirkung an wissenschaftlichen Veröffentlich­ ungen und bei anspruchsvollen nationalen und internationalen Mandaten. Sie üben in geeigneten Fällen Ihre Fremdsprachenkenntnisse und Ihre Fertigkeiten im Verhandeln. Schon früh binden wir junge Kollegen/innen in den Kontakt zum Mandanten und in unsere forensische Tätigkeit ein. 3 Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit, die durch ein harmonisches und kooperatives Arbeitsklima geprägt ist. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit arbeiten Sie im Referat eines Partners mit, der Ihre persönliche und fachliche Entwicklung in einem professionellen und internationalen Umfeld unterstützt. Bei zufriedenstellender persönlicher und fachlicher Zusammenarbeit bieten wir Ihnen die konkrete Aussicht auf Eintritt in die Partnerschaft. Eine unseren hohen Ansprüchen entsprechende Vergütung ist selbstverständlich. 3 wir motivierte Nachwuchsjuristen für unsere Sozietät gewinnen möchten und wir uns gegenseitig schon zu Beginn Ihrer juristischen Berufstätigkeit kennen lernen sollten. Durch Ihre Ausbildung bei Haver & Mailänder legen Sie den Grundstein für Ihre spätere Anwaltskarriere. 3 Praktika im Inland 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.haver-mailaender.de

Kontakt 3 Dr. Ulrich Schnelle, LL.M. Lenzhalde 83-85 · 70192 Stuttgart Telefon: 0711 / 227 44-49 · Fax: 0711 / 299 19-35 us@haver-mailaender.de 3 Dr. Werner Keßler Lenzhalde 83-85 · 70192 Stuttgart Telefon: 0711 / 227 44-50 · Fax: 0711 / 227 44-58 wk@haver-mailaender.de

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www.sechzighundert.de

Stuttgart · Frankfurt · Dresden · Brüssel

Anwaltskanzlei mit Stil HAVER & MAILÄNDER mit Stammsitz in Stuttgart steht für mehr als 40 Jahre höchsten fachlichen Anspruch, konsequente Eigenständigkeit und unternehmerisches Denken. Unsere Kanzlei ist durchweg in der Lage, Mandanten in allen Phasen der Unternehmensentwicklung und in jedem nationalen oder internationalen Kontext kompetent zu begleiten. Exzellentes Fachwissen, treffsicheres Urteilsvermögen und wirtschaftliches Verständnis sind dafür unabdingbar. Deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftrecht Sie sind hochqualifiziert und können sich vorstellen, früh Verantwortung zu übernehmen? Sie wünschen sich anspruchsvolle Mandate im internationalen Umfeld? Dann sollten wir uns kennen lernen! Informationen über aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Internetseite unter www.haver-mailaender.de. HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Lenzhalde 83 – 85 · 70192 Stuttgart · Telefon +49 (0) 7 11 / 2 27 44 - 0 info@haver-mailaender.de · www.haver-mailaender.de


HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht; Bank- und Kapitalmarktrecht; Energie; Fonds; Gesellschaftsrecht/ M&A; Health Care; Immobilien-Bau-Vergabe; IP-IT-Media; Kartellrecht; Private Clients; Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren; Public Sector; Restrukturierung; Steuerrecht; Transport-Schifffahrt-Logistik-Verkehr; Umweltrecht-Environment Health Safety; Versicherungs- und Rückversicherungsrecht; Vertriebsrecht; Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law

3 Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München 3 215 3 Brüssel, Zürich 3 218

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 über Prädikatsexamina, vorzugsweise Promotion und/oder Auslandsabschluss und hervorragende Englischkenntnisse verfügen. Persönlich überzeugen Sie durch unternehmerisches Agieren, Gespür für Markt und Menschen sowie vernetztes Denken und Arbeiten.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 flache Hierarchien und Teamgeist, Einbeziehen in die Mandantenbetreuung – Mandantennähe von Anfang an, Weiterentwicklung und Spezialisierung werden gezielt unterstützt. In der Heuking Academy werden persönliche und fachliche Kompetenzen kontinuierlich geschult. Freiraum für Eigeninitiative, Themen zu besetzen und daraus den persönlichen Business Plan zu gestalten, um die Karriere individuell zuzuschneiden.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

290

3 45 % 3 siehe Spezialisierungen

3 Als Associate haben Sie die Perspektive, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Salaried Partner und danach Equity Partner zu werden. Der Karriereweg hängt wesentlich von Ihrem Profil und Ihrem Erfolg ab, mit dem Sie sich als Unternehmerpersönlichkeit ausweisen. Wir verfolgen konsequent das Ziel, hochqualifizierte Fachleute zu gewinnen und sie zum Partner weiterzuentwickeln. 3 die gemeinsame Zusammenarbeit in der Referendarstation die beste Möglichkeit ist, sich gegenseitig kennen zu lernen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.heuking.de

Kontakt 3 Bettina Ramlau · Leiterin Human Resources Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 / 600 55-381 Fax: 0211 / 600 55-189 b.ramlau@heuking.de

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Start in der Pole Position? Gut, wenn Sie sich davon überzeugen können.

Referendare W|M Rechtsanwälte W|M als Berufseinsteiger

Einbindung in nationale und internationale Mandate, individuelle Förderung, Ziele mitgestalten – das ist bei Heuking Kühn Lüer Wojtek reale Unternehmenspraxis. Und einer der guten Gründe, die uns für Bewerber/-innen so interessant machen. Wir sind eine der zwanzig größten, auf Wirtschaftsberatung spezialisierten Sozietäten in Deutschland. Über 200 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare vertreten die Interessen nationaler und internationaler Mandanten. Unsere Fachkompetenz schließt alle Facetten des Wirtschaftsrechts ein, die wir branchenübergreifend und mit hoher Spezialisierung im Markt einsetzen. Wir erweitern unsere Teams an allen Standorten. Beste Voraussetzungen für Ihren Schritt nach vorne. Und viele gute Gründe, mit uns Karriere zu machen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Bettina Ramlau, Leiterin Human Resources, T + 49 (0)211 600 55-381, bewerbung@heuking.de. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne unsere Partner und Partnerinnen. www.heuking.de

Berlin · Joachim Littig T +49 (0)30 88 00 97-57 · j.littig@heuking.de

Düsseldorf · Ulrike Gantenberg T +49 (0)211 600 55-208 · u.gantenberg@heuking.de

Köln · Dr. Wilhelm Moll, LL.M. T +49 (0)221 20 52-312 · w.moll@heuking.de

Brüssel · Gabrielle H. Williamson, J.D. T +32 (0)2 646 20-00 · g.williamson@heuking.de

Frankfurt · Dr. Vinzenz Bödeker T +49 (0)69 975 61- 421 · v.boedeker@heuking.de

München · Dr. Frank Metz T +49 (0)89 540 31-228 · f.metz@heuking.de

Chemnitz · Veit Päßler T +49 (0)371 382 03-221 · v.paessler@heuking.de

Hamburg · Dr. Thomas Wambach, LL.M. T +49 (0)40 35 52 80-29 · t.wambach@heuking.de

Zürich · Dr. Holger Erwin, M.Jur. (Oxford) T +41 (0)44 200 71-05 · h.erwin@heuking.de


Hogan Lovells

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Hogan Lovells berät Unternehmen und Finanzinstitute umfassend auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bankrecht, Betriebliche Altersversorgung, Compliance, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/ Medien und Technologie, Handelsund Vertriebsrecht, Immobilienrecht, Infrastruktur-, Industrieanlagen- und Bauprojekte, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Konfliktlösung, Projektfinanzierung, Regulierung/ Öffentliches Recht, Restrukturierung und Insolvenzrecht, Steuerrecht, Versicherungsunternehmensrecht

Standorte in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Hogan Lovells

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 Abu Dhabi, Alicante, Amsterdam, Baltimore, Berlin, Boulder, Brüssel, Budapest, Caracas, Colorado Springs, Denver, Dubai, Düsseldorf, Dschidda, Frankfurt am Main, Hamburg, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hong Kong, Houston, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Miami, Moskau, München, New York, Northern Virginia, Paris, Peking, Philadelphia, Prag, Riad, Rom, San Francisco, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Tokio, Ulaanbaatar, Warschau, Washington, D.C., Zagreb 3 > 2.500 Juristen 3 die oben genannt sind 3 mindestens vollbefriedigende Staatsexamina und ein besonderes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben. Zusatzqualifikationen wie LL.M. und Promotion sind willkommen, aber keine Bedingung. Dabei suchen wir nicht den stromlinienförmigen Einheitsjuristen, sondern unternehmerisch denkende Persönlichkeiten. Ebenso wichtig sind uns Spaß an der Arbeit, Vertrauen und Respekt gegenüber anderen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung. Sie haben bereits frühzeitig Kontakt zu den Mandanten und Ihre Arbeit ist von Beginn an durch Teamarbeit, auch über den Standort und die nationalen Grenzen hinaus, geprägt. Berufliche Weiterbildung und persönliche Entwicklung nehmen bei uns einen großen Stellenwert ein. Wir bieten eine anerkannt innovative Personalentwicklung an, die die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen unserer Anwälte kontinuierlich ausbaut. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein überdurchschnittliches Gehalt sind weitere Kriterien, um sich für Hogan Lovells zu entscheiden.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Nach etwa drei Jahren steht für unsere Associates die Ernennung zum Senior Associate an. Mit diesem ersten Karriereschritt erfolgen rechtzeitige und klare Botschaften über die Perspektiven auf dem Weg zum Partner bzw. zum Counsel. Bei weiterer kontinuierlicher Entwicklung erfolgt nach drei weiteren Jahren die Ernennung zum Partner oder Counsel.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Homepage

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3 es für uns wichtig ist, dass Sie sich als exzellenter Nachwuchsjurist frühzeitig ein umfassendes Bild von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber machen können. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, unsere kollegiale Unternehmenskultur live zu erleben und sich mit unserer Arbeitsweise vertraut zu machen. Durch ein gegenseitiges Kennenlernen und gemeinsame wertvolle Erfahrungen hoffen wir, Sie schon während Ihrer Ausbildung für den Berufseinstieg bei uns begeistern zu können. 3 www.hoganlovells.de/karriere

Kontakt 3 Hogan Lovells International LLP Arndt Möller · Recruitment Manager Germany start@hoganlovells.com Telefon: 0211 / 13 68-120

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nach oben? start@hoganlovells.de

Sprechen Sie uns an! Hogan Lovells, Arndt Mรถller, T. 0211 1368-120

Kanzlei des Jahres 2008

Weitere Infos unter www.hoganlovells.de/karriere


Jones Day

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Arbeitsrecht, Banking & Finance, Forensische Praxis/Schiedsgerichtsbarkeit/Wirtschaftsstrafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Luftfahrtrecht, M&A, Private Equity/Gesellschaftsrecht, Outsourcing, Pharma/Biotechnologie, Venture Capital, Steuerrecht, Structured Finance, Telekommunikation, Umweltrecht, Vergaberecht

Spezialisierungen

3 Sämtliche Aspekte der wirtschaftsberatenden und prozessualen Tätigkeit im weitesten Sinne.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

3 Jones Day

3 Frankfurt am Main, München 3 75 3 Atlanta, Boston, Brüssel, Chicago, Cleveland, Columbus, Dallas, Dubai, Frankfurt am Main, Hongkong, Houston, Irvine, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Mexiko City, Moskau, München, Neu Delhi, New York, Paris, Peking, Pittsburgh, Riad, San Diego, San Francisco, Sao Paulo, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Sydney, Taipeh, Tokio und Washington, D.C.

Berufsträger (m/w) weltweit

3 2.500

Anteil der Partner (ca.)

3 33 %

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Als stark wachsende Kanzlei sind wir immer auf der Suche nach hochqualifiziertem Nachwuchs in allen Rechtsgebieten. 3 uns durch ihre Leistungen sowie ihre Persönlichkeit überzeugen. Hierzu gehören Prädikatsexamina, ein ausländischer Studienabschluss (z. B. LL.M.) und/oder Promotion, erstklassige englische Sprachkenntnisse (einschließlich der Fachterminologie), Teamgeist sowie ein unternehmerischer Ansatz.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine von Beginn an unmittelbar mandatsbezogene, eigenverantwortliche Mitarbeit an hochinteressanten Fällen, vielfach mit internationalem Bezug. Sie haben Gelegenheit zur Bearbeitung juristisch anspruchsvoller Themenstellungen, von denen Sie auch in der Tagespresse lesen können, die wir wegen ihres oft stark internationalen Zuschnitts häufig in enger Zusammenarbeit mit unseren übrigen Büros in Europa, Asien und den USA betreuen. Außerdem bieten wir Ihnen ein internationales und vielfältiges Fortbildungsprogramm zur weiteren Qualifikation und eine weit über dem Durchschnitt liegende Vergütung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Dank des auch weiterhin ungebremsten Wachstums von Jones Day bieten sich Ihnen gerade auch im gegenwärtigen Marktumfeld hervorragende Entfaltungsund Entwicklungsmöglichkeiten.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 Sie auf diese Weise bereits frühzeitig einen Einblick in unsere Tätigkeiten erhalten können und wir erfolgreiche Mitarbeiter/innen weiter fördern und langfristig für uns gewinnen wollen.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

3 Praktika im Inland 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.jonesday.com

Kontakt 3 Dr. Carsten Gromotke · Grüneburgweg 102 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 97 26-39 39 · Fax: 069 / 97 26-39 93 · cgromotke@jonesday.com 3 Monika Varga · Grüneburgweg 102 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 97 26-39 39 · Fax: 069 / 97 26-39 93 · mvarga@jonesday.com 3 Sandra Kamper · Prinzregentenstraße 11 · 80538 München Telefon: 089 / 20 60 42-200 · Fax: 089 / 20 60 42-293 · sckamper@jonesday.com 3 Claudia Beuse · Prinzregentenstraße 11 · 80538 München Telefon: 089 / 20 60 42-200 · Fax: 089 / 20 60 42-293 · cbeuse@jonesday.com

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London Cleveland Pittsburgh Chicago New York San Francisco Irvine Boston Dallas Silicon Valley Washington Los Angeles Columbus San Diego Houston Atlanta

Paris Madrid

Brüssel

Moskau

Frankfurt München Mailand

Peking Tokio Neu Delhi

Riad

Schanghai Taipeh

Dubai

Mexico City

Hongkong

Singapur

Sydney

One Firm Worldwide Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an: Jones Day Hochhaus am Park Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main Tel. (069) 9726-3939 Dr. Carsten Gromotke cgromotke@jonesday.com

Jones Day blickt zurück auf eine über 100-jährige Geschichte der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Der Erfolg unseres integrativen Prinzips “One Firm Worldwide”, das die gleichbleibend hohe Qualität dieser Rechtsberatung rund um den Globus gewährleistet, zeigt sich an unseren Mandanten: So vertreten unsere Anwälte/innen über die Hälfte der Fortune 500-Unternehmen, darüber hinaus eine Vielzahl weiterer nationaler und multinationaler Unternehmen in Europa, den USA, Asien und Lateinamerika.

Monika Varga mvarga@jonesday.com

Unsere deutschen Büros in Frankfurt und München sind ein wesentlicher Teil unserer stetig wachsenden internationalen Praxis, die europaweit ein Team von mehr als 450 Rechtsanwälten/innen umfasst.

Jones Day Prinzregentenstraße 11 80538 München

Für den weiteren Ausbau unserer deutschen Teams suchen wir sowohl Rechtsanwälte/innen als auch Referendare/innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit hervorragenden juristischen Qualifikationen (bei Volljuristen/ innen mindestens vollbefriedigend in beiden Staatsexamina) und sehr guten, fachspezifischen Englischkenntnissen. Wir bieten eine herausfordernde, stark international ausgerichtete Tätigkeit mit besten Entwicklungsmöglichkeiten und leistungsgerechter Vergütung. Wir freuen uns auf Ihre Kurzbewerbung (gerne auch per Email).

Tel. (089) 206042-200 Sandra-Christiane Kamper sckamper@jonesday.com Claudia Beuse cbeuse@jonesday.com

More than 2500 lawyers in centers of business and finance throughout the world. www.jonesday.com


K&L Gates

Name der Sozietät

3 K&L Gates LLP

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Mergers & Acquisitions, Private Equity, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Konzernrecht, Telekommunikation, Medien und Technologie (TMT), Arbeitsrecht, Immobilientransaktionen, Immobilienrecht, öffentliches und privates Baurecht, Umweltrecht, Schiedsverfahren, Bank- und Finanzrecht, Steuerrecht, Vergaberecht, Public Private Partnerships, Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, Zoll- und Außenhandelsrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

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Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 Berlin, Frankfurt am Main 3 55 Anwälte, davon 22 Partner 3 Anchorage, Austin, Boston, Brüssel, Charlotte, Chicago, Dallas, Dubai, Fort Worth, Harrisburg, Hongkong, London, Los Angeles, Miami, Moskau, Newark, New York, Orange County, Palo Alto, Paris, Peking, Pittsburgh, Portland, Raleigh, Research Triangle Park, San Diego, San Francisco, Seattle, Schanghai, Singapur, Spokane/Coeur d’Alene, Taipeh, Tokio, Warschau, Washington, D.C. 3 knapp 2.000 Rechtsanwälte weltweit 3 siehe oben Spezialisierungen 3 weit überdurchschnittliche Examensergebnisse und ein besonderes Interesse an und Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben. Sie haben sehr gute Englischkenntnisse, die Sie idealerweise im Ausland erworben haben. Eine Promotion und/oder ein ausländischer Abschluss (z. B. LL.M.) wären von Vorteil. 3 ein hervorragendes fachliches Umfeld und eine sehr gute Perspektive. Neben der intellektuellen Herausforderung in einer internationalen Wirtschaftssozietät prägen Teamgeist und Freude an der Arbeit unsere Tätigkeit. Es erwartet Sie ein vergleichsweise junges, eingespieltes, dynamisches und international integriertes Team an zwei Standorten. 3 Die Chancen zweier rasch expandierender Büros in der Hauptstadt Berlin und dem Finanzzentrum Frankfurt am Main schließen die konkrete Aussicht auf eine Partnerschaft ein. Wir unterstützen Ihre fachliche Spezialisierung und persönliche Weiterentwicklung. 3 wir Ihnen frühzeitig Einblicke in unsere tägliche Praxis geben möchten und stets an hochqualifiziertem und motiviertem Nachwuchs interessiert sind. 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.klgates.com

Kontakt 3 Dr. Rüdiger von Hülst Telefon: 030 / 22 00 29-200 Fax: 030 / 22 00 29-499 ruediger.huelst@klgates.com 3 Manfred Hack, LL.M. Telefon: 030 / 22 00 29-300 Fax: 030 / 22 00 29-499 manfred.hack@klgates.com

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acuity. It’s about offering clients reasoned and responsive counsel on their most challenging legal issues, no matter where they do business. K&L Gates LLP. Global legal counsel in 36 cities on three continents. Learn more at klgates.com.

Copyright

Š 2010 K&L Gates LLP. All rights reserved.


King & Spalding

Name der Sozietät

3 King & Spalding LLP

Tätigkeitsbereich

3 Nationales und internationales Wirtschafts- und Steuerrecht

Spezialisierungen

3 Schwerpunkte unserer deutschen Praxis sind Investmentrecht/Aufsichtsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Finanzierungen

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

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Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

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Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

3 Frankfurt am Main 3 12 3 16 Standorte: Abu Dhabi, Atlanta, Austin, Charlotte, Dubai, Frankfurt am Main, Geneva, Houston, London, New York, Paris, Riyadh, San Francisco, Silicon Valley, Singapore, Washington, D.C. 3 über 1.100 3 ca. 40 % 3 Investmentrecht/Aufsichtsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Gesellschafts­ recht/M&A, Finanzierungen 3 über eine überdurchschnittliche juristische Qualifikation, verhandlungssichere Englischkenntnisse sowie über die Fähigkeit zur praktischen Problemlösung verfügen und sich durch wirtschaftliches Verständnis und Teamgeist auszeichnen. 3 eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit mit direktem Mandanten­ kontakt, ein junges, hoch motiviertes und dynamisches Team, flache Hierarchien, echte Kollegialität, laufende Fortbildung in der King & Spalding University sowie die einmalige Möglichkeit, am weiteren Aufbau unseres deutschen Büros mitzuwirken. 3 sind überdurchschnittlich gut, da wir in den nächsten Jahren in unseren Kernbereichen weiter wachsen werden. Entsprechend können wir hoch qualifizierten und engagierten Kollegen eine klare Karriereperspektive bieten. 3 wir Sie so früh wie möglich fördern möchten 3 Festanstellung 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.kslaw.com

Kontakt 3 Dr. Andreas Böhme Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 257 811 025 Fax: 069 / 257 811 100 aboehme@kslaw.com 3 Ariane Kuhnke · Director of Administration Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 257 811 007 Fax: 069 / 257 811 100 akuhnke@kslaw.com

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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

Name der Sozietät

3 Kirkland & Ellis International LLP

Tätigkeitsbereich

3 Nahezu alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftrechts

Spezialisierungen

3 Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Private Equity / M&A, Restrukturierung, Corporate Finance und Steuerrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 München 3 Rund 30 3 10 Büros – Chicago, Hongkong, London, Los Angeles, München, New York, Palo Alto, San Francisco, Shanghai, Washington, D.C. 3 Etwa 1.500 3 50 % 3 Private Equity / M&A, Restrukturierung, Corporate Finance und Steuerrecht 3 Bereitschaft zu engagiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten im Team und Interesse an Wirtschaftsrecht mitbringen, über überdurchschnitt­liche Examensergebnisse und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine Mitarbeit an spannenden und abwechslungsreichen Mandaten mit überwiegend internationalem Bezug in einem jungen und motivierten Team, hervorragende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im In- und Ausland, sowie die Chance, für einige Zeit in einem unserer amerikanischen Büros oder in unserem Londoner Büro zu arbeiten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind überdurchschnittlich gut, weil wir in der Wachstumsphase sind und grundsätzlich nur Mitarbeiter/-innen einstellen, von denen wir überzeugt sind, dass sie das Potenzial mitbringen, nach ca. 6 Jahren Partner zu werden.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 dies die beste Möglichkeit ist, sich gegenseitig kennen­zulernen und weil wir daran interessiert sind, langfristig mit unseren Anwälten/-innen zusammen­ zuarbeiten. 3 Praktika 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigungen für Doktoranden 3 www.kirkland.com

Kontakt 3 Rechtsanwalt Dr. Christian Zuleger Maximilianstraße 11 80539 München Telefon: 089 / 20 30 60 00 Fax: 089 / 20 30 61 00 karriere@kirkland.com

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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP A

L A W

F I R M

S E R V I N G

G L O B A L

C L I E N T S

WWW.KIRKLAND.COM

KARRIERE

Gute Aussichten für Ihre Karriere

Kirkland & Ellis, mit weltweit etwa 1.500 Anwälten, gehört zu den führenden Wirtschaftskanzleien, mit Büros in den USA, in Europa und Asien. In unserem Münchener Büro beraten derzeit rund 30 Anwälte in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen Private Equity/M&A, Restrukturierung, Corporate Finance und Steuerrecht.

Maximilianhöfe, München

Wir streben in Deutschland ein kontinuierliches Wachstum an und bauen schrittweise unsere Beratungsschwerpunkte aus. Wir suchen Rechtsanwälte/-innen und Referendare/-innen mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen und sehr guten Englischkenntnissen, insbesondere Bewerber/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung sowie Berufsanfänger/-innen in den Bereichen Private Equity/M&A, Restrukturierung, Corporate Finance und Steuerrecht. Wir bieten neben einer vielseitigen und anspruchsvollen Tätigkeit eine fundierte und praxisorientierte Aus- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit, einige Monate in einem unserer ausländischen Büros zu arbeiten. Wenn Sie gerne in einem jungen und motivierten Team in einem kollegialen Umfeld an komplexen Transaktionen mit internationalem Bezug arbeiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Dr. Christian Zuleger | Rechtsanwalt | Kirkland & Ellis International LLP Maximilianstraße 11 | 80539 München | +49 89 2030 6000 karriere@kirkland.com | www.kirkland.com/karriere

CHICAGO

HONG KONG

LONDON

LOS ANGELES

MUNICH

NEW YORK

PALO ALTO

SAN FRANCISCO

SHANGHAI

WASHINGTON, D.C.


LATHAM & WATKINS LLP

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Beratung und Vertretung deutscher und ausländischer Unternehmen, Banken und Behörden auf den wichtigsten Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Private Equity, IT/IP, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Restrukturierung und Insolvenz, Prozessführung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Privatisierungen

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

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3 Latham & Watkins LLP

3 Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 über 150 3 Abu Dhabi, Barcelona, Beijing, Brüssel, Chicago, Doha, Dubai, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Moskau, New Jersey, New York, Orange County, Paris, Riad, Rom, San Diego, San Francisco, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Tokio, Washington, D.C. 3 über 2.000 3 weltweit ca. 30 % 3 in denen wir tätig sind 3 an wirtschaftlichen Zusammenhängen interessiert sind, unternehmerisch denken und über besondere Kommunikations- und Teamfähigkeit verfügen. Ausgezeichnete Examensergebnisse und sehr gutes Englisch setzen wir voraus.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 ein umfassendes in- und externes Ausbildungsprogramm und die Möglichkeit, den eigenen Interessenschwerpunkt zu finden. Ihre Arbeit schließt frühen und intensiven Mandantenkontakt ebenso ein wie eigenverantwortliches Arbeiten. Wir legen Wert auf eine offene und unkomplizierte Arbeitsatmosphäre. Unsere Vergütung ist weit überdurchschnittlich.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind auf Grund unseres anhaltenden Wachstums und eines niedrigen PartnerAssociate-Verhältnisses außergewöhnlich gut. Ihre Karriere ist uns wichtig, deshalb fördern wir Sie beruflich und kommunizieren offen über Ergebnisse und weitere Ziele.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir es als unsere Verpflichtung ansehen, einen Beitrag zur Ausbildung junger Kollegen zu leisten und es unseres Erachtens keine bessere Möglichkeit gibt, einander kennenzulernen, als miteinander zu arbeiten. Es ist kein Zufall, dass viele unserer Mitarbeiter bereits Teile ihres Referendariats bei uns verbracht haben.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

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3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.lw.com

Kontakt 3 Dr. Finn Zeidler · Recruiting Reuterweg 20 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 60 62 60 00 · Fax: 069 / 60 62 67 00 finn.zeidler@lw.com 3 Dr. Christian Edye · Recruiting Warburgstraße 50 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 41 40 30 · Fax: 040 / 41 40 31 30 christian.edye@lw.com 3 Dr. Volkmar Bruckner · Recruiting Maximillianstraße 11 · 80539 München Telefon: 089 / 208 03 80 00 · Fax: 089 / 208 03 80 80 volkmar.bruckner@lw.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


T+E+A+M =L&W

Unser Teamspirit ist traditionell ein wichtiger Baustein für den stetig wachsenden Erfolg von Latham & Watkins. Flache Hierarchien + verantwortungsvolle Mitarbeit + persönliche Handlungsspielräume = mehr Chancen. Teamplayers welcome! Für unsere Frankfurter, Hamburger und Münchener Teams suchen wir Praktikanten/Praktikantinnen Referendare/Referendarinnen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen. Auf Ihre Bewerbung freuen sich Dr. Finn Zeidler, finn.zeidler@lw.com, 069.6062.6000 Dr. Christian Edye, christian.edye@lw.com, 040.4140.30 Dr. Volkmar Bruckner, volkmar.bruckner@lw.com, 089.2080.3.8000 www.lw.com/zukunft


Linklaters

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Linklaters berät weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute im Wirtschafts- und Steuerrecht. Aus unseren 26 Büros in den wichtigsten internationalen Wirtschafts- und Finanzzentren in 19 Ländern bieten wir unseren Mandanten Lösungen bei komplexesten Herausforderungen.

Spezialisierungen

3 M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Restrukturierung und Insolvenzrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/IP, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Linklaters LLP

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 rund 300 Anwälte, davon rund 60 Partner 3 Amsterdam, Antwerpen, Bangkok, Brüssel, Dubai, Hong Kong, Lissabon, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Rom, São Paulo, Shanghai, Singapur, Stockholm, Tokio, Warschau 3 rund 2.200 Anwälte, davon rund 500 Partner 3 20 % 3 siehe Spezialisierungen 3 durch herausragende fachliche Expertise und ausgeprägten Teamgeist überzeugen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 von Anfang an direkte Mitarbeit am Mandat und maßgeschneiderte Weiterbildung. Im Rahmen unserer Linklaters Law & Business School, die alle bewährten Elemente modernster Personalentwicklung umfasst, nehmen Sie an Programmen im In- und Ausland teil. Die Einbeziehung in internationale Teams und ein weltumfassendes Know-how-Netzwerk fördern Ihre berufliche und persönliche Entwicklung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir wollen Maßstäbe setzen und die Erwartungen unserer Mandanten übertreffen. Sie dürfen daher das Beste von uns erwarten: herausfordernde Projekte und hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten in einer internationalen Sozietät mit erstklassiger Reputation.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir Sie frühzeitig mit der Arbeit in einer internationalen Großkanzlei vertraut machen möchten. Durch unser Referendarprogramm „Colleagues of Tomorrow“ erhalten Sie in Vortragsmodulen und Workshops umfassende Einblicke in unterschiedliche Bereiche bei Linklaters. Ein erfahrener Associate steht Ihnen als Mentor zur Seite. Gemeinsam arbeiten Sie täglich am Mandat. Er unterstützt Sie dabei, die Arbeitswelt von Linklaters kennenzulernen und zu verstehen sowie bevorstehende Herausforderungen zu meistern. Außerdem bauen Sie sich bei Referendarlunches oder -abenden ein Netzwerk innerhalb der Sozietät auf. Darüber hinaus bieten wir ein innovatives Ausbildungsprogramm auch für unsere Praktikanten.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

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3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.linklaters.de/karriere

Kontakt 3 Berit Sedlaczek · Recruitment Manager Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 71 00 33 41 Fax: 069 / 71 00 38 93 41 recruitment.germany@linklaters.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Eindrücke hinterlassen. In den Fachbereichen M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/IP, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren sowie Insolvenzrecht können Sie uns beeindrucken als

Rechtsanwalt, Referendar oder Praktikant (m/w) Wir freuen uns auf Sie!

Linklaters LLP Berit Sedlaczek Recruitment Manager +49 69 71003 341 recruitment.germany@linklaters.com

Berlin

Düsseldorf

Frankfurt am Main

München

linklaters.de/karriere


Luther

Name des Unternehmens

3 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht · Außenwirtschaftsrecht · Banking, Finance & Capital Markets · Energiewirtschaftsrecht · Gesellschaftsrecht / M&A · Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht · Handels- und Vertriebsrecht · Kartellrecht · Öffentliches Wirtschaftsrecht · Prozessführung und Schiedsverfahren · Public Private Partnership · Real Estate · Sanierungs- und Insolvenzberatung · Steuerrecht · Technologie, Medien, Telekommunikation · Unternehmerfamilien und Private Clients · Vergaberecht · Versicherungsrecht · Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Eschborn/Frankfurt am Main, Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Stuttgart 3 280 Rechtsanwälte und Steuerberater 3 Luther unterhält eigene Büros in Brüssel, Budapest, Istanbul, Luxemburg, Shanghai und Singapur. Luther ist das deutsche Mitglied von Taxand, dem weltweiten Netzwerk unabhängiger Steuer­praxen. 3 320 Berufsträger 3 20 % 3 Für alle unsere Rechtsgebiete. 3 sich mit viel Engagement in das abwechslungsreiche, spannende, aber auch fordernde Arbeitsleben einer Großkanzlei mit internationaler Ausrichtung stürzen möchten. Wir wünschen uns Kollegen, die Spaß an der Arbeit im Team haben, die sich mit Ehrgeiz und Zielstrebigkeit ihren Aufgaben widmen und als Voraussetzung über Prädikatsexamen, verhandlungssicheres Englisch und möglichst noch über eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. verfügen. Unsere Neueinsteiger blicken gerne über den „juristischen Tellerrand“ hinaus und bringen Unternehmergeist und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mit.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 von Beginn an eine direkte Mitarbeit an unseren Mandaten, angeleitet von erfahrenen Kollegen und dem zuständigen Partner. Viele unserer Mandate gehen über die nationalen Grenzen hinaus, so dass unsere Anwälte und Steuerberater eng mit den Kollegen in den ausländischen Büros kooperieren. Mit stetigen Weiterbildungen begleiten wir die Ausbildung unserer Nachwuchsjuristen zu anerkannten Spezialisten in den jeweiligen Rechtsbereichen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Über Ihre persönlichen Karrierechancen, unsere Vergütungsmodelle oder die Möglichkeit, in einer unserer ausländischen Partnerkanzleien zu arbeiten, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 es für beide Seiten immer leichter ist, sich füreinander zu entscheiden, wenn man sich frühzeitig kennengelernt hat und weiß, worauf man seine Zukunft baut.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

306

3 Praktika im Inland 3 Werkstudententätigkeit 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.luther-lawfirm.com

Kontakt 3 Eva Seeland-Winkmann Human Resources/Recruiting Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln Telefon: 0221 / 993 72 55 33 Fax: 0181 / 074 22 55 33 karriere@luther-lawfirm.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Die Unternehmer-Anwälte

Und was steckt in Ihnen? In Ihnen schlummern Fähigkeiten, die wach geküsst werden wollen? Dann lassen Sie uns zusammenarbeiten! Wir sind ein Team, dem Ihre fachliche und persönliche Entwicklung wichtig ist. Und wir bieten Ihnen den Start in eine Karriere mit klaren Perspektiven. Wenn Sie wie wir Spaß an der Entwicklung individueller Lösungen haben, einen Arbeitgeber suchen, der seinen Mitarbeitern mit Respekt und Wertschätzung begegnet und Wert auf eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit legen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Luther arbeitet mit 320 Rechtsanwälten und Steuerberatern an 18 deutschen und internationalen Standorten. Unternehmerisches Denken und Handeln ist der „rote

Faden“ unserer Rechts- und Steuerberatung. Sie haben Ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen und verfügen über eine Promotion und/oder einen LL.M.-Abschluss. Die englische Sprache beherrschen Sie verhandlungssicher. Sie wollen von uns wach geküsst werden? Dann schicken Sie Ihre Unterlagen an: Eva Seeland-Winkmann Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln Telefon +49 221 9937 25533 karriere@luther-lawfirm.com

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Eschborn/Frankfurt a.M., Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Stuttgart | Brüssel, Budapest, Istanbul, Luxemburg, Shanghai, Singapur

www.luther-lawfirm.com


MAYER BROWN

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht; Bank- und Finanzrecht, Bankaufsichtsrecht; Betriebliche Altersversorgung, Compliance; Gesellschaftsrecht und M&A; Gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht; Immobilienrecht; Investmentfonds; Kartell- und Wettbewerbs­ recht, Private Equity; Pharmarecht; Prozessführung und Schiedsverfahren; Restrukturierung und Insolvenzrecht; Steuerrecht; Strukturierte Finanzierungen; Versicherungsrecht.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

3 Mayer Brown LLP

3 Berlin, Frankfurt am Main, Köln 3 rund 90 3 Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Guangzhou, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, São Paulo, Schanghai, Washington, D.C.

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 sich den Herausforderungen der Tätigkeit eines international arbeitenden Wirtschaftsanwalts stellen wollen. Sie passen zu uns, wenn Sie Ihre Examina mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen und Ihre hervorragenden Englischkenntnisse idealerweise im Ausland erworben haben. Darüber hinaus sind Sie begeisterungs- und teamfähig, interessieren sich für das Wirtschaftsleben und wollen Ihre Fähigkeiten dazu nutzen, praxistaugliche und kreative Lösungen zu erarbeiten. Zusatzqualifikationen wie LL.M. und Promotion sind willkommen, aber keine Bedingung.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine anspruchsvolle Tätigkeit mit unmittelbarem Kontakt zum Mandanten. Sie arbeiten eigenverantwortlich und in internationalen Teams, werden in Praxis-, Produkt- und Branchengruppen integriert, erhalten einen Mentor und nehmen an unserem umfassenden Ausbildungsprogramm, der MBAcademy, teil. Hierzu gehören auch Aufenthalte in den Auslandsbüros oder Stationen in Rechtsabteilungen bedeutender Mandanten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

308

3 über 1.600 3 in Deutschland: 45 % 3 siehe oben „Spezialisierungen“

3 Nach ca. 6 ½ Jahren kann ein Associate zum Income Partner berufen werden. Die Ernennung zum Equity Partner erfolgt in der Regel zwei bis drei Jahre später. Auf Ihrem Karriereweg bei uns sollen Sie stets wissen, wo Sie stehen. Deshalb besprechen wir regelmäßig mit Ihnen und Ihrem Mentor Ihre Entwicklung und vereinbaren gemeinsam Ihre nächsten Schritte und Ziele. 3 wir es begabten Nachwuchsjuristen ermöglichen wollen, mit uns frühzeitig die Tätigkeitsfelder des modernen Wirtschaftsanwalts in einer außergewöhnlich guten Arbeitsatmosphäre kennenzulernen. Damit schaffen wir die Basis für Ihre zukünftige Entwicklung und eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.mayerbrown.com

Kontakt 3 Dr. Heinrich von Bünau Bockenheimer Landstraße 98-100 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 79 41-0 Fax: 069 / 79 41-100 career@mayerbrown.com

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14 Anzahl der Siege, die unser Team gemeinsam errungen hat – auf dem Fußballplatz. Beim Fußball ist ein Team nur dann besonders erfolgreich, wenn es auch außerhalb des Platzes harmoniert. Bei Mayer Brown gilt das Gleiche: Ein freundschaftliches Miteinander, gemeinsame Erlebnisse und Spaß auch jenseits des Tagesgeschäfts sind wichtig für unseren Erfolg. Und für die Freude an unserer Arbeit.

Mayer Brown llp Dr. Heinrich von Bünau Bockenheimer Landstraße 98 -100, 60323 Frankfurt am Main T: +49 69 79 41 0, career@mayerbrown.com Americas | Asia | Europe | www.mayerbrown.com Mayer Brown LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Illinois, U.S.A.


McDermott Will & Emery

Name der Sozietät

3 McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, Erneuerbare Energien, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Healthcare, Immobilienwirtschaftsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Mergers and Acquisitions (M&A), Private Equity, Produkthaftung, Prozessführung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuerrecht & Steuerberatung, Telekommunikation, Medien und Technologie (TMT)

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

310

3 Düsseldorf und München 3 ca. 40 3 Boston, Brüssel, Chicago, Houston, London, Los Angeles, Mailand, Miami, New York, Orange County, Rom, Silicon Valley, Washington, D.C. 3 über 1.000 3 45 % 3 die oben (Spezialisierungen) aufgeführt sind 3 unsere Begeisterung für den Anwaltsberuf teilen, gerne im Team arbeiten und hohe Ansprüche an die eigene Arbeit stellen, hervorragend juristisch qualifiziert sind, die englische Sprache sicher beherrschen sowie idealerweise promoviert sind und/oder einen ausländischen akademischen Grad erworben haben. 3 in einem dynamischen und offenen Umfeld eine umfassende Ausbildung, die von einem Partner begleitet wird, eine selbstständige Tätigkeit mit unmittel­ barem Kontakt zu unseren internationalen Mandanten, Weiterbildung in internen und externen Fortbildungsveranstaltungen, die Möglichkeit zur fachlichen Spezialisierung, einen zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt, eine überdurchschnittliche Vergütung, eine internationale Anwaltskarriere in einer der weltweit größten Anwaltssozietäten. 3 sind exzellent, denn wir wachsen stark und suchen künftige Partner. Die Aufnahme in die Partnerschaft erfolgt nach ca. 6 Jahren. 3 wir Sie für uns gewinnen wollen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.mwe.com/germany

Kontakt 3 Dr. Robert Manger Stadttor 1 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 / 302 11-0 Fax: 0211 / 302 11-555 rmanger@mwe.com

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Sie haben die Wahl entscheiden Sie sich für uns! Für alle Praxisbereiche unserer deutschen Büros in Düsseldorf und München sowie für unsere deutsche und europäische Kartellrechts-Praxis an unserem Standort in Brüssel suchen wir regelmäßig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die hervorragend juristisch qualifiziert sind, die englische Sprache sicher beherrschen sowie promoviert sind und/oder einen akademischen Grad im englischsprachigen Ausland erworben haben. Sie sind teamfähig, suchen Verantwortung und Mandantenkontakt von Anfang an, legen Wert auf eine umfassende Ausbildung, freuen sich auf einen mehrmonatigen Aufenthalt in einem unserer US-Büros, erwarten eine überdurchschnittliche Vergütung und streben die Partnerschaft an? Ein ambitioniertes Team freut sich auf Sie! BITTE SENDEN SIE IHRE BEWERBUNGSUNTERLAGEN AN:

Dr. Robert Manger Stadttor 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 211 30211 0 Fax: +49 211 30211 555 rmanger@mwe.com

Dr. Boris Uphoff Nymphenburger Str. 3 80335 München Tel.: +49 89 12712 0 Fax: +49 89 12712 111 buphoff@mwe.com

Martina Maier Rue Père Eudore Devroye 245 B-1150 Brüssel Tel.: +32 2 282 35 66 Fax: +32 2 706 48 24 mmaier@mwe.com

Haben Sie Interesse, einen Teil ihrer Referendarsausbildung an einem unserer deutschen Standorte oder unserem Standort in Brüssel zu absolvieren? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

www.mwe.com/germany Boston

Brüssel

Silicon Valley

Chicago

Düsseldorf

Houston

London

Washington, D.C.

Strategische Allianz mit MWE China Law Offices (Shanghai)

Los Angeles

Mailand

Miami

München

New York

Orange County

Rom


Noerr

Name der Sozietät

3 Noerr LLP

Tätigkeitsbereich

3 alle Bereiche des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Wir sind eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit u. a. folgen­ den Tätigkeitsbereichen: Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Private Equity/Venture Capital, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Sportrecht, Informationstechnologie und Neue Medien, Bau- und Immobilienrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftungsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Insolvenzrecht, Steuerrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 mehr als 300 3 Bratislava, Budapest, Bukarest, Kiew, London, Moskau, New York, Prag, Warschau 3 450 3 20 % 3 siehe www.noerr.com/karriere 3 hervorragende juristische Qualifikationen und sehr gute Englischkenntnisse mitbringen. Sie sind aufgeschlossen, teamfähig und stellen höchste Ansprüche an die eigene Leistung.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 alle Vorteile einer führenden Wirtschaftskanzlei mit deutschen Wurzeln aber internationaler Ausrichtung und Präsenz. Für Sie bedeutet das eine breit angelegte Ausbildung und eine individuelle Betreuung mit viel Raum zum fachlichen und persönlichen Austausch mit Kollegen. Sie kommen in ein hoch motiviertes Umfeld und werden von Anfang an in die Mandatsarbeit einbezogen. Mit Standorten in 10 Ländern ist es für uns selbstverständlich, Ihnen den Blick über den Tellerrand zu bieten: Sie können in einem unserer ausländischen Büros mitarbeiten; ein Secondment bei einer befreundeten Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Lex Mundi-Partnerkanzlei ist obligatorisch. Zudem zeigen wir Ihnen konkrete Perspektiven für Ihre berufliche Entwicklung auf.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Als Nachwuchskraft profitieren Sie von vielfältigen Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln und sich allmählich Ihr Spezialgebiet zu erschließen. Auf der Basis einer fachlichen Expertenschaft und entsprechender Marktreputation schaffen Sie sich die Voraussetzungen für die Nominierung zur Partnerschaft.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 Sie während eines Referendariats bei uns sehr früh in Ihrem Berufsleben in einem Team von Spezialisten und anerkannten Rechtsanwälten bei der Betreuung anspruchsvoller Mandate mitarbeiten können – so gewinnen Sie praxisnah Kenntnisse und Erfahrungen für das zweite Staatsexamen und für den Beruf des Wirtschaftsanwalts. Zudem bieten wir Praktika im In- und Ausland sowie die Möglichkeit zur Mitarbeit in studentischer oder wissenschaftlicher Nebentätigkeit an.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

312

Homepage

3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.noerr.com/karriere

Kontakt 3 Wolfgang Troll · Leiter Personal Brienner Straße 28 80333 München Telefon: 089 / 28 62 82 55 Fax: 089 / 28 62 84 46 wolfgang.troll@noerr.com

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Juve Kanzlei des Jahres 2010 M&a und dispuTe resoluTion

Für den KopF.

Gut zu wissen, dass Noerr als eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit mehr als 450 Berufsträgern beste Voraussetzungen für Ihre Karriere bietet. Wir suchen Sie bundesweit:

Rechtsanwälte, RefeRendaRe und PRaktikanten (m/w) Weitere Informationen und Bewerbung: www.noerr.com/karriere

BERLIN BRATISLAVA BUDAPEST BUKAREST DRESDEN DÜSSELDORF FRANKFURT/M. KIEW LONDON MOSKAU MÜNCHEN NEW YORK PRAG WARSCHAU NOERR.COM

Gut zu spüren, dass Noerr mit einer Kultur aus Offenheit, Respekt und Vertrauen individuelle Kompetenzen und unternehmerisches Handeln fördert.

Für den Bauch.


NORTON ROSE

Name der Sozietät

3 Norton Rose LLP

Tätigkeitsbereich

3 alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Venture Capital, Private Equity, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Projektfinanzierung, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Versicherungs­ recht, Immobilienrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

3 Frankfurt am Main, München 3 105 3 Abu Dhabi, Amsterdam, Athen, Bahrain, Bangkok, Brisbane, Brüssel, Canberra, Dubai, Ho-Chi-Minh-Stadt, Hong Kong, Jakarta, London, Mailand, Melbourne, Moskau, Paris, Peking, Perth, Piräus, Prag, Riad, Rom, Shanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau

Berufsträger (m/w) weltweit

3 2.027

Anteil der Partner (ca.)

3 25 %

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

314

3 Corporate Finance, Banking & Capital Markets, Tax, Construction & Real Estate und Employment 3 über den Tellerrand schauen. Hohes Qualitätsniveau, kollegiales Miteinander und Spaß an der Arbeit sind eine gute Basis, um gepaart mit wirtschaftlichem Verständnis und Kreativität für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen. Sie haben hervorragende Zeugnisse, ausgezeichnete Englischkenntnisse, vielleicht sogar einen Auslandsaufenthalt und erste Praxiserfahrungen hinter sich? Sie sind aufgeschlossen, kommunikationsstark und verfügen über eine ausgeprägte soziale Kompetenz? Dann sind Sie bei uns richtig! Werden Sie juristischer Unternehmer! 3 abwechslungsreiche Arbeit in einem internationalen Umfeld mit der Chance, sich individuell und vielschichtig weiterzuentwickeln. Norton Rose LLP – führende Anwaltskanzlei, globales Netzwerk, internationale Büros, spezialisierte Teams, in denen jeder Einzelne seinen Platz hat. 3 hängen maßgeblich von Ihnen ab. Ihre Verantwortung wächst mit Ihrer zunehmenden Erfahrung und Leistung. Überdurchschnittliches Engagement und erfolgsorientiertes Arbeiten sind die besten Voraussetzungen für das Erreichen der Partnerschaft. 3 Sie sich so schon früh ein Bild von uns machen können. 3 Praktika im Inland 3 Werkstudententätigkeit 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.nortonrose.com

Kontakt 3 Magdalena Gies · Human Resources Stephanstraße 15 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 50 50 96-0 Fax: 069 / 50 50 96-100 magdalena.gies@nortonrose.com 3 Martina Magerstädt Theatinerstraße 11 80333 München Telefon: 089 / 21 21 48-0 Fax: 089 / 21 21 48-900 martina.magerstaedt@nortonrose.com

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Bereit, ganz vorne mitzuspielen?

Anspruchsvolle, grenz端berschreitende Transaktionen Mandanten der ersten Liga Global Players Erfolgsgeschichten 30 Standorte weltweit

magdalena.gies@nortonrose.com martina.magerstaedt@nortonrose.com

NR9378

nortonrose.com/careers


OPPENHOFF & PARTNER

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Oppenhoff & Partner 3 Gesellschaftsrecht/Mergers & Acquisitions, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungs­ unternehmensrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Information, Technology & Communication (IT&C), Öffentliches Wirtschaftsrecht, Produkthaftungs-/Produktsicherheitsrecht, Life Sciences, Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren, Kartellrecht, Insolvenz und Restrukturierung 3 siehe „Tätigkeitsbereiche“ 3 Köln 3 53/11 3 1 3 53/11 3 45 % 3 Gesellschaftsrecht/Mergers & Acquisitions, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungs­ unternehmensrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Information, Technology & Communication (IT&C), Öffentliches Wirtschaftsrecht, Produkthaftungs-/Produktsicherheitsrecht, Life Sciences, Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren, Kartellrecht, Insolvenz und Restrukturierung 3 Teamgeist, sehr gute juristische Fähigkeiten (Prädikatsexamen), hervorragende Englischkenntnisse und besonderes Interesse zur Mitarbeit in einem der von uns schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebiete haben.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Die Mitarbeit an komplexen und interessanten wirtschaftsrechtlichen Mandaten. Die Einbindung in ein z. Zt. rund 55 Rechtsanwälte umfassendes Team von erfahrenen Wirtschaftsanwältinnen und -anwälten; Eine gute Arbeits- und Ausbildungsatmosphäre mit engem Coaching durch Ihren Leitpartner sowie unmittelbaren Mandantenkontakt in Ihrer täglichen Arbeit; Eine Vergütung, die mit 95.000 € im oberen Bereich des Marktes liegt.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Als unabhängige deutsche Wirtschaftskanzlei sind wir auf Wachstum ausgerichtet. Dabei steht jedoch die Qualität unserer Arbeit an erster Stelle. Nach drei Jahren steht Ihre Bestellung als Juniorpartner an. Nach weiteren 3 erfolgreichen Jahren entscheiden wir über Ihre Partnerschaft. Teilzeit-Arrangements aus familiären Gründen oder für Doktoranden sind ebenso wie Freistellungen zur Absolvierung von Fachanwalts- oder Steuerberaterprüfungen für uns selbstverständlich.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

316

3 wir die allerbesten Erfahrungen mit dem Nachwuchs durch „eigene“ Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiter gemacht haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, daß ein frühzeitiger Einblick in unsere Praxis als international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei ein wichtiger Baustein für Ihre Karriere ist. Ein großer Teil unserer heutigen Partner und Associates war bereits als Referendar bei uns bzw. in einer unserer Vorgängersozietäten tätig. 3 Praktika im Ausland 3 Werkstudententätigkeit 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.oppenhoff.eu

Kontakt 3 Michael Bonsau Konrad Adenauer Ufer 23 50668 Köln Telefon: 0221 / 20 91-0 Fax: 0221 / 20 91-333 michael.bonsau@oppenhoff.eu

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Denken wie Unternehmer. Handeln als Anwalt. Die besten Voraussetzungen, um Karriere zu machen.

Im engen persönlichen Kontakt zu Unternehmen und Unternehmern arbeiten wir zielorientiert – mit Lösungen, die durch Praktikabilität, Nachhaltigkeit und Kreativität überzeugen. Mit einem Team von derzeit rund 55 Anwältinnen und Anwälten untermauern wir dabei fortlaufend unseren Anspruch unabhängiger Full-Service-Rechtsberatung auf internationalem Spitzenniveau.

Knüpfen Sie gemeinsam mit uns an eine 100-jährige Tradition erfolgreicher Rechtsberatung an – als Rechtsanwalt, Referendar, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Praktikant (m/w) . Mit Begeisterung. Mit Ehrgeiz. Mit Präzision. Und mit einem hohen Maß an unternehmerischem Denken, das den Unterschied macht. www.oppenhoff.eu/karriere


PricewaterhouseCoopers

Name des Unternehmens

Tätigkeitsbereich

3 Assurance (Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen), Tax & Legal (Steuer- und Rechtsberatung), Advisory (Deals & Consulting)

Spezialisierungen

3 Steuerberatung: Corporate Tax, M&A Tax, International Tax Structuring, Transfer Pricing, Indirect Taxes, Human Resource Services, Global Compliance Services, Financial Services, Public Sector. Integrierte Rechtsberatung leistet die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft: M&A, Corporate Finance, Corporate Law, Labour Law, Public Law, Real Estate, Private Equity

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

3 PricewaterhouseCoopers AG WPG

3 28 3 Mitarbeiter: 8.700 3 in 154 Ländern 3 Mitarbeiter: 161.000 3 5 % 3 für alle oben genannten Gebiete

… suchen wir für den Einstieg 3 über hervorragende juristische Qualifikationen und gute Englischkenntnisse verfügen, gerne eigenverantwortlich auf hohem Niveau arbeiten, aber zugleich Volljuristen (m/w), die … gute Teamplayer sind, durch Spezialisierung einen Unterschied machen und sich durch kontinuierliche Weiterbildung und zielgerichtetes Performance Management fortentwickeln.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 Training-on-the-job in den o. g. Unternehmensbereichen mit umfassendem Weiterbildungsprogramm, herausfordernde und vielseitige Aufgaben, Möglichkeit zu Auslandseinsätzen innerhalb von Projekten oder mehrjährige Entsendungen in das internationale Netzwerk von PwC. 3 Strukturierte Entwicklung Ihrer Karriere vom Consultant bis zum Partner 3 beide Seiten auf diese Weise profitieren. Sie gewinnen wertvolle Einblicke in die Berufspraxis und wir haben die Möglichkeit, uns als attraktiven potenziellen Arbeitgeber vorzustellen. Im Rahmen Ihres Praktikums oder Ihrer (Anwalts-) Wahlstation können Sie unsere Geschäftsbereiche, insbesondere die Steuerund Rechtsberatung, umfassend kennenlernen. 3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.pwc-career.de

Kontakt 3 Alexandra Braun · Personalmarketing & Recruiting Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 95 85-52 26 Fax: 069 / 95 85-52 56 personalmarketing@de.pwc.com

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Schnell voran kommen. Und nicht nur rudern, sondern auch steuern.

Um bei PwC Legal Karriere zu machen, müssen Sie mehr sein als nur ein guter Jurist. Wir bilden unsere Rechtsanwälte im Laufe ihrer Karriere zu echten Führungskräften aus. Ihr berufliches Weiterkommen hängt deshalb bei uns auch davon ab, dass Sie Führungskompetenz zeigen.

Kontakt Alexandra Braun Tel.: +49 69 9585-5259 alexandra.braun@de.pwc.com

Dies sollte für Sie eine spannende Herausforderung auf dem Weg nach oben sein. Denn wir sind davon überzeugt, dass unsere Teams nur mit ausgebildeten Führungspersonen wirklich erstklassige Leistungen erbringen können. Und ganz nebenbei wird so auch das Arbeitsumfeld für unsere Berufseinsteiger erheblich motivierender. Wann lernen wir uns kennen? Erfahren Sie mehr unter www.pwclegal.de. PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft

www.pwc-career.de

pwclg

© Januar 2011. PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.


RöverBrönner

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 RÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte berät Mandanten in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts

Spezialisierungen

3 Bank- und Kapitalanlagerecht, Corporate Finance, Dienst- und Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht der freien Berufe, Immobilienrecht, Medizinrecht, M&A, Steuerrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Wettbewerb und geistiges Eigentum, Wirtschaftsverwaltungsrecht

Standorte in Deutschland

3 Berlin | München | Frankfurt am Main | Potsdam, desweiteren zusätzliche Standorte der eng assoziierten RÖVERBRÖNNER GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg und Dresden

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Anteil der Partner (ca.)

3 RÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte

3 Zu den 24 Partnern und mehr als 350 Mitarbeitern der RÖVERBRÖNNER-Gruppe zählen über 100 Berufsträger (darunter 34 Wirtschaftsprüfer, 82 Steuerbe­ rater, 50 Rechtsanwälte) 3 Enge Kooperation mit über 40 anderen europäischen Kanzleien des Warwick Legal Networks bzw. 358 Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften des weltweiten Netzwerks Moore Stephens 3 1:2,5

Für die Rechtsgebiete … 3 Handels- und Gesellschaftsrecht/M&A, Gesellschaftsrecht/Steuerrecht, Immo­ bilienrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht

… suchen wir für den Einstieg 3 überdurchschnittliche Staatsexamina, hohe fachliche Kompetenz, Teamgeist und Begeisterung für die anwaltliche Tätigkeit mitbringen. Sehr gute englische Volljuristen (m/w), die … Sprachkenntnisse setzen wir voraus, (angestrebte) Fachanwaltsqualifikationen/ Qualifikation als Steuerberater und Promotion sind erwünscht. Wir suchen Berater des Mittelstands, die eigenverantwortlich unsere Mandanten rechtlich begleiten.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

Kontakt

320

3 Entsprechend des dynamisch fortgesetzten Wachstums von RÖVERBRÖNNER bestehen für Sie vielgestaltige Karriereoptionen. Wir sind darauf angewiesen, mitdenkende und eigenverantwortlich handelnde Kollegen in die Zukunftsgestaltung unserer Rechtsanwaltskanzlei wie auch der RÖVERBRÖNNER-Gruppe insgesamt aktiv mit einzubinden.

Wir möchten Sie ausbildungs- 3 dies nicht nur Teil unserer vielgestaltig gelebten Ausbildungsverantwortung ist, sondern uns Gelegenheit gibt, Ihnen als künftigen Wirtschafts- oder Steueranbegleitend kennenlernen, weil … anwalt die hervorragenden Perspektiven und Vorteile einer mittelständischen Beratung vorzustellen und zugleich motivierte, künftige Beraterpersönlichkeiten für eine gemeinsame Zukunft zu finden.

3 eine fachlich herausfordernde Tätigkeit in hervorragender Arbeitsatmosphäre mit sehr guten Entwicklungschancen. Die interdisziplinären Beratungsangebote der RÖVERBRÖNNER-Gruppe ermöglichen u. a. eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Werkstudententätigkeit 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.RoeverBroenner.de

3 Dr. Tatjana Ellerbrock Hohenzollerndamm 123 · 14199 Berlin Telefon: 030 / 82 50 21-770 · Fax: 030 / 82 50 21-93 RA@RoeverBroenner.de 3 Prof. Dr. Jens Poll Hohenzollerndamm 123 · 14199 Berlin Telefon: 030 / 82 50 21-770 · Fax: 030 / 82 50 21-93 RA@RoeverBroenner.de

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Legen Sie bei uns den Grundstein für Ihre Karriere ! RöverBrönner Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei, in der über 40 hoch qualifizierte Rechtsanwälte für ihre Mandanten in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig sind. RöverBrönner Rechtsanwälte sind eingebunden in die RöverBrönner-Gruppe, die mit ihren Büros in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Potsdam in allen Regionen Deutschlands tätig ist und der mit der RöverBrönner GmbH & Co. KG eine der größten unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands angehört. Unser Erfolg beruht auf dem Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeit, das uns unsere Mandanten seit nunmehr neun Jahrzehnten entgegenbringen. Wir verknüpfen Tradition mit Innovation. Durch das multidisziplinäre Zusammenwirken von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern offerieren wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand. Zugleich bieten wir qualifizierten Nachwuchskräften neben der klassischen Anwaltstätigkeit auf Wunsch auch alternative Berufsbilder und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Gehen Sie neue Wege – wir begleiten Sie!

RöverBrönner Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Partnerschaft RöverBrönner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft Berlin | Dresden | Frankfurt am Main | Hamburg | München | Potsdam www.RoeverBroenner.de


SALANS

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Arbeitsrecht und betriebliche Altersvorsorge, Banken und Finanzwesen, Energiewirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Healthcare, Immobilienwirtschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Medien & Telekommunikation, Mergers & Acquisitions, Neue Technologien und E-Commerce, Projektfinanzierungen, Prozessführung und alternative Streitbeilegung, Restrukturierung und Insolvenz, Sanierung, Steuern, Wettbewerbs-, Kartellrecht und Regulierung

Spezialisierungen

3 Besondere Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht/M&A, Steuerrecht und Immobilienwirtschaftsrecht, ferner in den Bereichen Sanierung/Insolvenz, Bankund Finanzrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Arbeitsrecht sowie im Healthcare-Bereich und dem Energiewirtschaftsrecht.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Salans LLP

3 Berlin und Frankfurt am Main 3 ca. 90 3 Almaty, Baku, Barcelona, Berlin, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Frankfurt am Main, Hong Kong, Istanbul, Kiew, London, Madrid, Moskau, New York, Paris, Peking, Prag, Shanghai, St. Petersburg, Warschau 3 über 750 3 je nach Bereich zwischen 20 und 40 % 3 Gesellschaftsrecht/M&A, Steuern, Immobilienwirtschaftsrecht, Bankrecht und Finanzierung, Kartellrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung 3 neben exzellentem juristischen Fachwissen (zwei Prädikatsexamina) und analytischem Denkvermögen auch über Kreativität, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Belastbarkeit verfügen. Dazu sollten die Bewerber Englisch (eventuell sogar eine weitere Sprache) fließend sprechen und schreiben.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 die einmalige Kombination aus Expansion – Salans eröffnete 2008 ein weiteres Büro in Frankfurt am Main – und einer gefestigten Marktposition des Berliner Büros. Berufseinsteiger finden den schnellen, verantwortlichen Einstieg in anspruchsvolle Mandate im Wirtschafts- und Steuerrecht. Die 22 internationalen Standorte bieten zudem ein Umfeld, in dem die grenzüberschreitende, büro- und fachübergreifende Zusammenarbeit von Rechtsanwälten aus verschiedenen Nationen groß geschrieben wird.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Salans bietet alle Karriereoptionen einer international tätigen Großkanzlei. Berufseinsteiger finden damit ein interessantes Tätigkeitsspektrum zwischen der Arbeit in starken, lokal etablierten Büros und der Herausforderung multinationaler Mandate. Anwälten mit der entsprechenden Beratungskompetenz und ausgeprägtem Unternehmergeist bietet Salans einen gut strukturierten Weg zur Partnerschaft und gerade in Berlin und Frankfurt am Main die besonderen Chancen eines neuen aber gleichzeitig etablierten Umfelds.

Wir möchten Sie ausbildungs-- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir neben der fachlichen Qualifikation besonderen Wert darauf legen, dass die Chemie im Team stimmt. Erleben Sie als Referendar oder Praktikant die tägliche Arbeit in unseren Büros und lernen Sie von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, worauf es im Beratungsalltag ankommt.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.salans.com

Kontakt 3 Andreas Ziegenhagen · Managing Partner Deutschland Markgrafenstraße 33 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 26 47 30 · Fax: 030 / 26 47 31 33 · berlin@salans.com 3 Holger Scheer · Office Managing Partner Platz der Einheit 2 · 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 450 01 20 · Fax: 069 / 450 01 21 33 · frankfurt@salans.com

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Chancen für Aufsteiger

Wir sind eine der führenden paneuropäischen Kanzleien mit mehr als 750 Rechtsanwälten und Steuerberatern 20 verschiedener Nationalitäten. Zur Verstärkung unserer Teams in Berlin und Frankfurt a. M. suchen wir

Berufseinsteiger und Referendare

(w/m)

Ihr berufliches Ziel ist die Karriere in einer internationalen Sozietät. Für Ihren Berufseinstieg – oder zunächst die Referendarstation – suchen Sie eine Kanzlei, bei der Sie von Anfang an in die laufende Mandatsarbeit einbezogen werden. Sie wünschen sich die Betreuung durch erfahrene Anwälte, trauen es sich aber gleichzeitig zu, zunehmend selbstständig Teilaufgaben in der Fallbearbeitung zu übernehmen. Ihre Studienleistungen sind überdurchschnittlich, und Sie haben idealerweise im Laufe von Praktika oder Nebentätigkeiten bereits erste Einblicke in den Anwaltsberuf gewonnen. Nun möchten Sie Ihr Wissen einsetzen und an praktischen Fällen lernen, worauf es für einen wirklich guten Berater ankommt.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung: Salans LLP Rechtsanwälte Steuerberater Markgrafenstraße 33 10117 Berlin T +49 (0) 30 264 73 0 F +49 (0) 30 264 73 133 career-germany@salans.com Pollux /Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main T +49 (0) 69 45 00 12 0 F +49 (0) 69 45 00 12 133 career-germany@salans.com

Sie wissen, dass fließende Englischkenntnisse in unserem Beruf unabdingbar sind und kommunizieren in Englisch ebenso sicher wie in Deutsch, eventuell sogar in einer weiteren Sprache. Es reizt Sie, als Teil eines engagierten Teams Verantwortung zu übernehmen und mit Ihren Aufgaben zu wachsen.

w w w.s a l a n s .com


Shearman & Sterling LLP

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung nationaler und internationaler Konzerne, Versicherungen, Banken sowie Finanzinstitute.

Spezialisierungen

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank-/Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Bankaufsichtsrecht/Asset Management, Finanzierungen, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Private Equity, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 Shearman & Sterling LLP

3 Düsseldorf, Frankfurt am Main und München 3 ca. 80 3 Abu Dhabi, Beijing, Brüssel, Hong Kong, London, Mailand, Menlo Park, New York, Paris, Rom, São Paulo, San Francisco, Singapur, Shanghai, Tokyo, Toronto, Washington, D.C. 3 ca. 900

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 … ein Umfeld, in dem sich Ihre Kompetenz, Kreativität und Persönlichkeit optimal entfalten können. Sie erhalten eine gründliche Einarbeitung, von Beginn an Einbeziehung in die Betreuung unserer Mandanten und damit eine interessante, anspruchsvolle und national sowie international ausgerichtete Tätigkeit in einem hochmotivierten Team. Neben der engen Zusammenarbeit mit den Partnern ist das “Project Brain” der Kern unserer Weiterbildung. Es bietet spannende Veranstaltungen mit namhaften Referenten aus Rechtsprechung, Lehre und Wirtschaft. Project Brain besteht aus wöchentlichen Treffen, zahlreichen internen und externen Seminaren sowie Coachings und Social Events. Im Fokus stehen dabei neben der fachlichen Spezialisierung auch der stetige Austausch mit den Kollegen anderer Bereiche und die Weiterbildung in ökonomischen Disziplinen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 … sind gut, da wir weiterhin organisch wachsen werden. Neben einer erstklassigen Ausbildung bieten wir eine klare Perspektive für den individuellen Karriereweg, den wir in halbjährlichen Gesprächen gemeinsam abstimmen. In ausgewählten Fachbereichen bieten wir auch die Möglichkeit, als Counsel langfristig tätig zu sein.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 25 % 3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank-/Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Bankaufsichtsrecht/Asset Management, Finanzierungen, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Private Equity, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht. 3  aufgeschlossene Menschen sind und das nötige Selbstvertrauen sowie hohe Kompetenz für die qualifizierte wirtschaftsrechtliche Beratung haben. Sie sollten außerdem den Mut mitbringen, juristisch fundiert „Neuland“ zu betreten. Wir erwarten, dass Sie neben vollbefriedigenden Staatsexamina und verhandlungssicheren Englischkenntnissen durch ihre Persönlichkeit überzeugen sowie mit Neugier und Verständnis für den wirtschaftlichen Kontext jedes neue Mandat als Herausforderung annehmen.

3  wir nach unseren Erfahrungen, bestärkt durch zahlreiche Gespräche mit Ihren „Vorgängerinnen“ und „Vorgängern“, der Meinung sind, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme und das Kennenlernen on-the-job für beide Seiten von großem Nutzen ist. Viele Referendare setzen anschließend ihre Karriere als Rechtsanwalt bei Shearman & Sterling fort. 3 Praktika im Inland 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.shearman.com/de

Kontakt 3 Christian Bieler · Breite Straße 69 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 17 88 81 29 · Fax: 0211 / 17 88 83 93 christian.bieler@shearman.com

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Bei uns eröffnen auch kantige Lebensläufe beste Perspektiven. Weil es bei uns keine Routinejobs gibt.

Jedes Mandat ist anders und jeder Mandant hat eigene Ansprüche. Darum haben wir ein Auge für das Besondere und suchen für unser Team fachlich exzellente Juristinnen und Juristen, die durch ihre Persönlichkeit sowie den Mut, neue und ungewöhnliche Wege zu gehen, überzeugen. Gehören Sie dazu? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an Shearman & Sterling LLP Christian Bieler, Breite Str. 69, 40213 Düsseldorf Tel. +49.211.17888.129, Email: christian.bieler@shearman.com

www.shearman.com


SIBETH

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, privates und öffentliches Baurecht, juristische Projektbegleitung, Immobilientransaktionen und -finanzierung, Steuerrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vermögensnachfolge, Familienrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologie, Urheberrecht

Spezialisierungen

3 siehe „Tätigkeitsbereiche“

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

3 München, Frankfurt am Main 3 45 3 30 % 3 Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilien- und Baurecht, Gewerbliches Mietrecht, Steuerrecht, Bank und Finanzrecht 3 fähig und bereit sind, als hochqualifizierte und spezialisierte Dienstleister die Ziele und Interessen unserer Mandanten mit wirtschaftlichem Verständnis umzusetzen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine von Anfang an abwechslungsreiche und mandatsbezogene Tätigkeit, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und freundschaftlicher Kollegialität, ständige interne und externe Fortbildung mit System, gezielte Förderung Ihrer Spezialisierung, ausgezeichnete Entwicklungschancen bis hin zur Partnerschaft, attraktives Gehalt.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir wachsen dynamisch und möchten Sie als anwaltlichen (Mit-)Unternehmer gewinnen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir Sie als hochmotivierten und hochqualifizierten Juristen nur von uns überzeugen können, wenn wir Ihnen konkrete und nachvollziehbare Wege in unserer Partnerschaft aufzeigen.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Homepage

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3 ein früher Einstieg uns ein erstes Kennenlernen und Ihnen einen guten Start erleichtert. 3 www.sibeth.com

Kontakt 3 Dr. Maximilian Gutsche Telefon: 089 / 388 08-0 Fax: 089 / 388 08-101 m.gutsche@sibeth.com

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Simmons & Simmons

Name der Sozietät

3 Simmons & Simmons LLP

Tätigkeitsbereich

3 Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

3 Corporate/M&A, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Konfliktlösung, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechts­schutz, Kartell- und Wettbewerbsrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

3 Düsseldorf und Frankfurt am Main 3 50 3 Abu Dhabi, Amsterdam, Brüssel, Doha, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Funchal, Hong Kong, Lissabon, London, Madrid, Mailand, Paris, Rom, Shanghai, Tokio 3 ca. 900 3 25 % 3 siehe „Spezialisierungen“

… suchen wir für den Einstieg 3 hochmotiviert sind, überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse mitbringen, sich aber nicht als Theoretiker, sondern als UnterVolljuristen (m/w), die … nehmer und Berater verstehen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem internationalen Arbeitsumfeld. Von Anfang an stehen Sie in direktem Kontakt zu unseren Mandanten und sind in die Bearbeitung von anspruchsvollen Mandaten unmittelbar eingebunden. Daneben fördern wir Ihre Aus- und Weiterbildung, unterstützen Sie beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und ermöglichen Secondments in unseren ausländischen Büros oder bei Mandanten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir bieten hervorragende Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in einer stark wachsenden Praxis. Wir legen besonderen Wert auf die Förderung hoch qualifizierter Juristen und auf deren Ausbildung zu unternehmerisch denkenden Anwälten.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben wollen, die Tätigkeitsfelder eines Wirtschaftsanwalts in einem internationalen Arbeitsumfeld kennen zu lernen und um so früh wie möglich feststellen zu können, ob wir fachlich und menschlich zueinander passen. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.simmons-simmons.de/karriere

Kontakt 3 Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, LL.M. (Sydney) karriere@simmons-simmons.com

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www.simmons-simmons.de/karriere

JOIN THE LAW FIRM THAT THINKS OTHERWISE... ...about law, business and you... …für ein Praktikum, eine Station Ihres Referendariats oder Ihren Berufseinstieg. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. karriere@simmons-simmons.com

Düsseldorf BroadwayOffice Breite Straße 31 40213 Düsseldorf T +49 2 11-4 70 53-0

Frankfurt MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main T +49 69-90 74 54-0

Jetzt informieren: Workshops mit interdisziplinären Fallstudien und Karriere-Q&A in Düsseldorf und Frankfurt www.simmons-simmons.de/karriere


Sullivan & Cromwell LLP

Name der Sozietät

3 Sullivan & Cromwell LLP

Tätigkeitsbereich

3 Internationales und nationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht; ganz überwiegend transaktionsbezogene Beratung

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 Frankfurt am Main 3 20 3 New York, Beijing, Hong Kong, London, Los Angeles, Melbourne, Palo Alto, Paris, Sydney, Tokyo, Washington, D.C. 3 etwa 800 3 28 % 3 siehe „Spezialisierungen“ 3 sich im Rahmen komplexer wirtschaftsrechtlicher Beratungstätigkeit im internationalen Umfeld zur Anwaltspersönlichkeit entwickeln wollen. Dem Anspruch an unsere Arbeit entsprechend suchen wir herausragend juristisch qualifizierte Berufsanfänger, die unser Team nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bereichern wollen. Zu den gewünschten fachlichen Qualifikationen gehören Prädikatsexamina, verhandlungssichere Englischkenntnisse, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft. Weitere Abschlüsse wie Promotion/LL.M. sind nicht zwingend, aber von Vorteil. 3 eine außergewöhnlich spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit in unserem Frankfurter Büro, das die Vorteile einer kleinen Einheit mit denen einer internationalen Sozietät verknüpft; befristeten Wechsel in andere Büros; Unterstützung bei LL.M.-Studium nach einigen Jahren Berufstätigkeit bei uns; außergewöhnlich gutes Gehaltspaket (Top US-Rates). 3 Weltweit gleichberechtigte Partnerschaft 3 wir durch gemeinsame Arbeit an Transaktionen anwaltliche Talente und Persönlichkeiten frühzeitig erkennen, fördern und langfristig für uns gewinnen möchten. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Anwalts-/Wahlstation 3 www.sullcrom.com

Kontakt 3 Dr. York Schnorbus Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 42 72 55 17 Fax: 069 / 42 72 52 10 schnorbusy@sullcrom.com

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Internationale Anwaltssozietät Wir beraten als international führende Anwaltssozietät Unternehmen bei Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen, Kapitalmarkttransaktionen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen. In Europa sind wir mit etwa 120 Anwälten in Büros in Frankfurt, London und Paris tätig. Wir bieten hoch qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (mindestens vollbefriedigende Staatsexmina) als Berufsanfänger oder mit Berufserfahrung die Möglichkeit, in einem integrierten europäischen Team eigenverantwortlich tätig zu sein und dabei eng mit unseren anderen Büros weltweit zusammenzuarbeiten. Zusatzqualifikationen (z.B. Promotion oder LL.M.) sind für Ihre Bewerbung von Vorteil, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Sofern Sie Interesse haben, Ihre internationalen Rechtskenntnisse im Rahmen eines LL.M.-Studiums in den USA zu einem späteren Zeitpunkt zu vertiefen, werden wir Sie dabei unterstützen. Eine zeitweise Tätigkeit in einem unserer ausländischen Büros ist ebenfalls möglich. Sollten Sie noch in der Referendarausbildung sein, können Sie im Rahmen einer Ausbildungsstation oder auch auf Teilzeitbasis bereits vor dem Zweiten Staatsexamen in unserer internationalen Beratungspraxis mitarbeiten. Wenn Sie eine solche Aufgabe reizt und Sie über verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an:

Dr. York Schnorbus Sullivan & Cromwell LLP Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

www.sullcrom.com new york . washington , d . c . . los angeles . palo alto london . paris . frankfurt tokyo . hong kong . beijing . melbourne . sydney


Taylor Wessing

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir bieten europaweit tätigen Unternehmen aus aller Welt erstklassige und reibungslos integrierte Rechtsberatung in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten in die „emerging markets“, allen voran die VR China, den Nahen und Mittleren Osten und Indien. Wir sind dort, wo die Industrien von morgen am schnellsten wachsen.

Spezialisierungen

3 Technology, Communications & Brands; Real Estate & Infrastructure; Financial Institutions & Services; Energy & Environment; Life Sciences & Healthcare

Standorte in Deutschland

3 Taylor Wessing

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 ca. 760

Anteil der Partner (ca.)

3 > 40 %

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 ca. 335 3 Brüssel, Cambridge, Dubai, London, Paris, Peking, Shanghai, Warschau

3 des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts 3 vollbefriedigende Examina, eine Promotion und/oder einen im Ausland erworbenen LL.M.-Abschluss vorweisen. Außerdem erwarten wir verhandlungssichere Englischkenntnisse, wirtschaftliches Verständnis, Teamgeist und hohe Leistungsbereitschaft.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 die Aus- und Weiterbildung in der Taylor Wessing Academy, persönliche Begleitung durch einen Partner als Mentor, anwaltliches „training on the job“, frühen direkten Mandantenkontakt, Büro und Praxis übergreifende Teamarbeit, Unterstützung der Fachanwaltsausbildung, Secondments im In- und Ausland, eigene Referententätigkeit, Freiraum für persönliches Engagement sowie nationale und internationale Social Events.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Es ist unser Ziel, dass Sie bei uns innerhalb weniger Jahre ein Partnerprofil entwickeln können. In der Regel stellt sich für Sie ab einem Zeitraum von fünf Jahren die Frage der Fixed Share Partnerschaft. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeiten der Beschäftigung nach unserem Counsel-Modell bzw. der Beschäftigung nach unserem Taylor Wessing Elternzeit-Modell.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

3 wir Ihnen zeigen möchten, dass das was unsere Kanzlei ausmacht, vor allem die Menschen sind, die für sie arbeiten. 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 www.taylorwessing-karriere.com

Kontakt 3 Svenja Spranger · Director Human Resources Am Sandtorkai 41 20457 Hamburg Telefon: 040 / 36 80 30 s.spranger@taylorwessing.com 3 Christopher Tietz · Recruitment Manager Am Sandtorkai 41 20457 Hamburg Telefon: 040 / 36 80 30 c.tietz@taylorwessing.com

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Your Future Wir sind eine führende internationale Sozietät mit Fokus auf moderne Technologieindustrien - den Industrien von morgen. Ihre Aufgabe bei uns ist es deshalb, über die Rolle des traditionellen Rechtsberaters hinaus zu gehen und den Mandanten vorausschauend strategisch-wirtschaftlich zu begleiten. Dazu bieten wir Ihnen von Anfang an eine persönliche Karrierebegleitung und eine praxisorientierte Ausbildung durch einen Mentor sowie den Freiraum für die Entwicklung eigener innovativer Ideen. Wir suchen pro-aktive, wirtschaftlich denkende Rechtsanwälte (m/w), Referendare (m/w) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) mit besten Qualifikationen:

Was wir bieten, wen wir suchen: www.taylorwessing-karriere.com/bewerbung

www.taylorwessing.com Berlin Brüssel Cambridge Dubai Düsseldorf Representative Office ∆ Associated Office

Frankfurt a. M.

Hamburg

London

München

Paris

PekingΩ

ShanghaiΩ

BSJP Legal Warschau∆


Watson, Farley & Williams

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir beraten in- und ausländische Mandanten im internationalen Wirtschaftsund Steuerrecht

Spezialisierungen

3 M&A, Private Equity, Geschlossene Fonds, Real Estate, Schiffsfinanzierung, Projektfinanzierung für Erneuerbare Energien

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

3 Watson, Farley & Williams LLP

3 Hamburg, München 3 45 3 London, New York, Hamburg, München, Paris, Rom, Mailand, Piräus, Athen, Madrid, Singapur, Bangkok 3 310 3 29 % 3 M&A, Private Equity, Geschlossene Fonds, Real Estate, Schiffsfinanzierung, Projektfinanzierung für Erneuerbare Energien 3 begeistert mit unserem jungen Team an unseren spannenden Projekten mitarbeiten und früh eigene Verantwortung für das Mandat übernehmen möchten. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Aufgaben, spannende Tätigkeitsbereiche und ein sympathisches Arbeitsumfeld.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine hervorragende Ausbildung und Begleitung durch unsere Partner in unseren Teams. Mitarbeit an anspruchsvollen Projekten auf höchstem Niveau in einer außergewöhnlich dynamischen Transaktionskanzlei mit starker inter­ nationaler Ausrichtung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Unser nachhaltiges Wachstum bietet Ihnen ideale berufliche Perspektiven bis hin zur Aufnahme in die Partnerschaft.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

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3 wir Sie so früh wie möglich an die Herausforderungen unserer Tätigkeit heranführen wollen. 3 Praktika im Ausland 3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.wfw.com

Kontakt 3 Britta Teuerle Am Kaiserkai 69 20457 Hamburg Telefon: 040 / 80 80 34 40 karriere@wfw.com

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Watson, Farley & Williams LLP. International herausragend in den Bereichen Schifffahrt, Erneuerbare Energien, Private Equity und Immobilien.

5 Gründe, bei uns zu sein Perspektive

Authentizität

Anspruch

Einzigartigkeit

Sie erleben vom ersten Tag an den authentischen Alltag eines Anwalts.

Sie werden von der anspruchsvollen Arbeit und dem engen Kontakt zu den Partnern motiviert.

Unser Ansatz ist einzigartig: Wir nehmen Sie als das Individuum, das Sie sind.

Sie haben mit Gewissheit die Perspektive mit Kollegen anderer Büros an internationalen Transaktionen zu arbeiten.

Integration Sie sind in einer aufstrebenden internationalen Anwaltspraxis integriert.

Jede Kanzlei ist anders. Es sind nicht nur die Rechtsgebiete, sondern vor allem die Firmenkultur, die sie voneinander unterscheiden. Unser Streben, als international führende Transaktionskanzlei wahrgenommen zu werden, prägt unsere Philosophie in allem, was wir tun. Wir suchen Referendare und Berufseinsteiger (m/w), die in diesem ambitionierten und kollegialen Klima hierzu ihren Anteil beitragen möchten. Sie wachsen mit Ihren Leistungen und mit der Kanzlei. Ihre Persönlichkeit, Ihre Fähigkeiten und Ihr Individualismus sind das, was uns ausmacht.

Informieren Sie sich über Ihre Karrierechancen: wfw.com

London

New York

Paris

Hamburg Munich

Milan Rome

Madrid

Piraeus Athens

Singapore

Bangkok

© Watson, Farley & Williams 2010. Alle Verweise auf “Watson, Farley & Williams” bedeuten Watson, Farley & Williams LLP und/oder ihre verbundenen Unternehmen. Diese Anzeige stellt Anwaltswerbung dar.


WEIL

Name der Sozietät

3 Weil, Gotshal & Manges LLP

Tätigkeitsbereich

3 Internationales Wirtschaftsrecht

Spezialisierungen

3 Corporate, Private Equity, M&A, Restructuring/Distressed M&A, Banking and Finance, Tax, Litigation, Corporate Real Estate, Arbeitsrecht, Kartellrecht

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

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336

3 Frankfurt am Main, München 3 Rechtsanwälte: 60 3 Boston, Budapest, Dallas, Dubai, Frankfurt am Main, Hongkong, Houston, London, Miami, München, New York, Paris, Peking, Prag, Providence, Shanghai, Silicon Valley, Warschau, Washington, D.C., Wilmington 3 Rechtsanwälte: 1.200 3 25 % 3 Corporate, Private Equity, M&A, Restructuring/Distressed M&A, Banking and Finance, Tax, Litigation, Corporate Real Estate, Arbeitsrecht, Kartellrecht 3 ihre exzellente juristische Qualifikation und ihre Affinität zu wirtschaftsrecht­ lichen Themen in ein international ausgerichtetes anwaltliches Beratungsunternehmen einbringen möchten. 3 überdurchschnittliche Entwicklungschancen in einem jungen, transaktionsorientierten Team und anspruchsvolle Mandanten, die zu den führenden Unternehmen ihrer Branche gehören. 3 Flache Hierarchien und die Verzahnung unserer internationalen Büros bieten engagierten und flexiblen Kolleginnen und Kollegen attraktive Entwicklungsperspektiven. 3 wir die frühzeitige Verknüpfung von Theorie und Praxis für einen wichtigen Erfolgsfaktor in der anwaltlichen Ausbildung halten. 3 www.weil.com

Kontakt 3 Stephan Grauke Taunusanlage 1 (Skyper) 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 216 59-600 Fax: 069 / 216 59-699 stephan.grauke@weil.com 3 Dr. Thomas Schmid Maximilianhöfe, Maximilianstraße 13 80539 München Telefon: 089 / 242 43-0 Fax: 089 / 242 43-399 thomas.schmid@weil.com

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


One Team, Many Faces – Truly Global Think global

Mit 20 Büros sind wir weltweit in den wichtigen Wirtschafts- und Finanzzentren vertreten.

Think creative

Für uns ist es ein besonderer Ansporn, mit unseren Mandanten neue, kreative Lösungen zu entwickeln.

Think business

Juristische Beratung heißt für uns immer auch Verständnis und Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten.

Think flexible

Flexibilität ist für uns selbstverständlich, sowohl in der Beratung unserer Mandanten als auch gegenüber unseren Mitarbeitern.

Think together

Wir sind ein Team, weltweit.

Think social

Soziales Engagement hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Wir sind vielfach ausgezeichnet für unsere weltweiten Pro-Bono-Tätigkeiten.

Think ahead

Wir denken an morgen.

Do you want to think with us? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für Referendariatsstation und Berufseinstieg. Stephan Grauke Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt, 069 21659-600, wgm.frankfurt@weil.com Dr. Thomas Schmid Maximilianhöfe, Maximilianstraße 13, 80539 München, 089 24243-0, wgm.munich@weil.com

Weil, Gotshal & Manges LLP

weil.com/careers


WHITE & CASE

Name der Sozietät

3 White & Case LLP

Tätigkeitsbereich

3 Wir beraten in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Arbeitsrecht, Bank Finance, Beihilfenrecht, Corporate, Dispute Resolution, Energie, Finanzaufsichtsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (IP), Immobilienwirtschaftsrecht, Informationstechnologie (IT) & Outsourcing, Infrastruktur, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht & Regulierte Märkte, Private Equity, Projekt- & Assetfinanzierung, Restrukturierung und Insolvenz, Steuerrecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.)

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 ca. 250 3 36 Standorte in 25 Ländern 3 ca. 2.100 3 in Deutschland ca. 20 %

Für die Rechtsgebiete … 3 unserer Practice Groups

… suchen wir für den Einstieg 3 Spaß an und bei der Arbeit erwarten, die mit ihrer hervorragenden fachlichen Qualifikation Transaktionen erfolgreich begleiten möchten und die in einem Team Volljuristen (m/w), die … weltoffener und aufgeschlossener Kollegen unseren international tätigen Mandanten mit integrierten und innovativen Lösungsansätzen zur Seite stehen wollen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind ausgezeichnet, wenn Sie Interesse an anspruchsvollen und komplexen Mandaten haben und mit Leidenschaft Ihren persönlichen Stil in unser offenes und motiviertes Umfeld einbringen möchten.

Wir möchten Sie ausbildungs- 3 wir unseren hohen Standard in der Rechtsberatung herausragenden und sehr begabten Teamplayern verdanken, deren Ausbildung enorm wichtig für unseren begleitend kennenlernen, weil … Erfolg ist. Eine frühzeitige Integration in unsere Kanzlei führt gezielt an die Aufgaben heran, die für eine Anwaltstätigkeit bei White & Case charakteristisch sind.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

Homepage

Kontakt

338

3 den Einstieg in ein hoch motiviertes Team mit internationalem Umfeld. Sie werden frühzeitig in die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen bei anspruchsvollen und komplexen Mandaten eingebunden. Wir fördern Ihre fachliche Aus- und Weiterbildung; so besteht auch die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts in einem unserer weltweiten Büros oder einer Entsendung zu einem unserer internationalen Mandanten.

3 Praktika im Ausland 3 Nebentätigkeiten für Studierende 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika im Inland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Anwalts-/Wahlstation

3 www.whitecase.de 3 Dr. Henning Berger · Kurfürstendamm 32 · 10719 Berlin Telefon: 030 / 880 91 10 · Fax: 030 / 880 91 12 97 hr-berlin@whitecase.com 3 Dr. Christian Jostes · Graf-Adolf-Platz 15 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 49 19 50 · Fax: 0211 / 49 19 51 00 hr-duesseldorf@whitecase.com 3 Dr. Thomas Flatten · Bockenheimer Landstraße 20 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29 99 40 · Fax: 069 / 299 94 14 44 hr-frankfurt@whitecase.com 3 Dr. Dr. Kai-Michael Hingst · Jungfernstieg 51 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 35 00 50 · Fax: 040 / 35 00 51 11 hr-hamburg@whitecase.com 3 Dr. Ines Buermeyer · Maximilianstraße 35 · 80539 München Telefon: 089 / 206 04 35 00 · Fax: 089 / 206 04 35 10 hr-muenchen@whitecase.com

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QUER DENKEN – GERADEAUS HANDELN EINE GUTE STRATEGIE

Phantasie, Voraussicht und Entscheidungsfreude sind nicht nur beim Schach gefragt. Strategisches Denken und taktisches Geschick kommen auch bei der juristischen Beratung zum Einsatz. Den Orientierungspunkt bilden die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten – von der Eröffnung bis zum Endspiel. Unser Erfolg zeigt sich am Ausgang der Partie. Interessiert? Dann sind jetzt Sie am Zug. Für unsere deutschen Standorte suchen wir und

Berufseinsteiger (m/w)

Referendare (m/w).

Bewerben Sie sich bei uns, wenn Sie ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und über eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus. BERLIN Dr. Henning Berger Kurfürstendamm 32 10719 Berlin Tel.: +49 30 880911 0 Fax: +49 30 880911 297 hr-berlin@whitecase.com

www.whitecase.de

DÜSSELDORF Dr. Christian Jostes Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Tel.: +49 211 49195 0 Fax: +49 211 49195 100 hr-duesseldorf@whitecase.com

FRANKFURT Dr. Thomas Flatten Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 29994 0 Fax: +49 69 29994 1444 hr-frankfurt@whitecase.com

HAMBURG Dr. Dr. Kai-Michael Hingst Jungfernstieg 51 20354 Hamburg Tel.: +49 40 35005 0 Fax: +49 40 35005 111 hr-hamburg@whitecase.com

MÜNCHEN Dr. Ines Buermeyer Maximilianstraße 35 80539 München Tel.: +49 89 206043 500 Fax: +49 89 206043 510 hr-muenchen@whitecase.com

Worldwide. For Our Clients.


WilmerHale

Name der Sozietät

Tätigkeitsbereich

3 Wir sind eine international tätige Anwaltssozietät, die ihre Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Beratung von Unternehmen, aber auch öffentlichen Institutionen, in regulierten Industrien (z. B. Energie, Telekommunikation und Verkehr) und im Hochtechnologiesektor (einschließlich IT, Pharma und Lifescience). Unseren Mandanten bieten wir dabei eine umfassende strategische Beratung an der Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Politik.

Spezialisierungen

3 Als große internationale Sozietät sind wir auf zahlreichen Gebieten tätig, darunter: Gesellschaftsrecht, M&A, Venture Capital und Private Equity, Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance und Corporate Governance, Immobilienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Informationstechnologie, Patentrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierungsrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Außenhandel, Vergaberecht, Legal Strategy und Public Policy, Luftverkehrsrecht, Telekommunikation, Medien und E-Commerce, Prozessführung und Streitbeilegung, Internationale Schiedsverfahren, Energiewirtschaft, Finanzdienstleistungen, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Lebensmittelrecht, Notariat.

Standorte in Deutschland

Berufsträger (m/w) in Deutschland

Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) weltweit

3 Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP

3 Berlin und Frankfurt am Main 3 ca. 60 Rechtsanwälte/-innen 3 Beijing, Boston, Brüssel, London, Los Angeles, New York, Oxford, Palo Alto, Waltham, Washington, D.C. 3 ca. 1.000 Rechtsanwälte/-innen

Anteil der Partner (ca.)

Für die Rechtsgebiete …

… suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die …

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Sie haben bei uns die Möglichkeit zur anwaltlichen Profilierung in einer der führenden internationalen Sozietäten der Welt. Ihr Karriereweg beginnt bei uns als Associate. Nach mindestens zwei Jahren werden Sie Senior Associate. Nach insgesamt mindestens fünf Jahren anwaltlicher Berufstätigkeit entscheiden wir über die Ernennung zum Counsel. Über Ihre Aufnahme in die Partnerschaft entscheiden wir in der Regel nach weiteren zwei bis vier Jahren.

Wir möchten Sie ausbildungs- begleitend kennenlernen, weil …

3 wir stets Interesse an hoch qualifiziertem, motiviertem Nachwuchs haben und die Zusammenarbeit mit jungen Kollegen und Kolleginnen unser bedeutendstes Recruiting-Tool ist.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u. a. (m/w)

3 Anwalts-/Wahlstation

Homepage

3 www.wilmerhale.com

340

3 30 % 3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Öffentliches Wirtschaftsrecht/ Regulierung. 3 Spaß an einer wirtschaftsberatenden Tätigkeit haben, unternehmerisch denken und über eine hervorragende juristische Qualifikation, nachgewiesen durch Prädikatsexamina verfügen. Zudem halten wir wegen der Internationalität unserer Tätigkeit sehr gute, im Ausland erworbene Englischkenntnisse für erforderlich. 3 Umfassende Aus- und Weiterbildung in grenzüberschreitenden Teams und Praxis­gruppen und eine anspruchsvolle internationale Tätigkeit, die von Beginn an Mandantenkontakte einschließt. Wir runden die Ausbildung bei der täglichen Arbeit durch ein begleitendes Ausbildungsprogramm ab.

Kontakt 3 Dr. Jan Heithecker · Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 22 64 00 · Fax: 030 / 20 22 65 00 · karriere@wilmerhale.com 3 Dr. Christian Crones · Ulmenstraße 37-39 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 271 07 80 00 · Fax: 069 / 271 07 81 00 · karriere@wilmerhale.com

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BeijinG Berlin BosTon BRüsseL FrankFurt London Los AnGeLes neW YoRk oxfoRd PALo ALTo WALThAm WAshinGTon dC

Locally Based. Globally Connected. Wir sind eine internationale Wirtschaftssozietät mit über 1.000 Anwälten weltweit. Unsere nationalen und internationalen Mandanten beraten wir umfassend in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts und unterstützen sie dadurch bei der Erreichung ihrer unternehmerischen Ziele.

Wir suchen laufend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Referendarinnen und Referendare Wir bieten die Gelegenheit, einen Teil des Referendariats in unseren Büros in London oder Brüssel zu verbringen.

wilmerhale.com ©2010 Wilmer Cutler Pickering hale and dorr llp


Standorte · PLZ 0

Kanzleiregister: Standorte nach PLZ

PLZ 0

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grimmaische Straße 25 04109 Leipzig 3 Siehe Porträt S. 276

Noerr LLP Paul-Schwarze-Straße 2 01097 Dresden 3 Siehe Porträt S. 312

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Eilenburger Straße 1 A 04317 Leipzig

Haver & Mailänder Großenhainer Straße 163 01129 Dresden 3 Siehe Porträt S. 288

PKL Keller Spies Partnerschaft Glashütter Straße 104 01277 Dresden

Arnecke Siebold Am Brauhaus 1 01099 Dresden

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Obergraben 10 01097 Dresden

PKL Keller Spies Partnerschaft Preuschwitzer Straße 20 02625 Bautzen

BDO Deutsche Warentreuhand AG Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Prager Straße 34 04317 Leipzig

PKL Keller Spies Partnerschaft Philipp-Rosenthal-Straße 9 04103 Leipzig

Brandi Rechtsanwälte Ferdinand-Lassalle-Straße 2 04109 Leipzig

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Weststraße 16 09112 Chemnitz 3 Siehe Porträt S. 290

PricewaterhouseCoopers AG Ostra-Allee 11 01067 Dresden 3 Siehe Porträt S. 318

CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner GbR Sandower Straße 17 03044 Cottbus

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Ostra-Allee 35 01067 Dresden

Quack Gutterer & Partner Theresienstraße 29 01097 Dresden

CMS Hasche Sigle An der Dreikönigskirche 10 01097 Dresden 3 Siehe Porträt S. 270

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Radeberger Straße 1 01099 Dresden 3 Siehe Porträt S. 306

Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Mozartstraße 10 04107 Leipzig

CMS Hasche Sigle Augustusplatz 9 04109 Leipzig 3 Siehe Porträt S. 270

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Grimmaische Straße 25 04109 Leipzig 3 Siehe Porträt S. 306

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ostra-Allee 11 01067 Dresden

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theresienstraße 29 01097 Dresden

Marccus Partners Neumarkt 9 A 04109 Leipzig

Thümmel, Schütze & Partner Käthe-Kollwitz-Ufer 83 01309 Dresden

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JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 1

Tiefenbacher Caspar-David-Friedrich-Straße 6 01219 Dresden

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft Friedrichstraße 79 – 80 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 254

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Kurfürstendamm 237 10719 Berlin 3 Siehe Porträt S. 264

Tiefenbacher Humboldtstraße 24 07743 Jena

Bang + Regnarsen Kurfürstendamm 186 10707 Berlin

Büsing, Müffelmann & Theye Kurfürstendamm 190/192 10707 Berlin

Tiefenbacher Ulmenstraße 14 09112 Chemnitz

BDO AG Deutsche Wirtschafsprüfungsgesellschaft Katharina-Heinroth-Ufer 1 10787 Berlin

CMS Hasche Sigle Lennéstraße 7 10785 Berlin 3 Siehe Porträt S. 270

PLZ 1

Becker Büttner Held Magazinstraße 15 – 16 10179 Berlin

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kurfürstendamm 23 10719 Berlin

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Mommsenstraße 5 10629 Berlin

BEITEN BURKHARDT Kurfürstenstraße 72 – 74 10787 Berlin 3 Siehe Porträt S. 260

Dierks + Bohle Rechtsanwälte Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Gerhart-Hauptmann-Straße 24 18055 Rostock

BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Friedrichstraße 188 10117 Berlin

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichstraße 140 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 276

Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin

Brock Müller Ziegenbein Frankenwall 19a 18439 Stralsund

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Friedrichstraße 69 10117 Berlin

avocado rechtsanwälte Knesebeckstraße 59 – 61 10719 Berlin

BROICH BEZZENBERGER Partnerschaft von Rechtsanwälten Kurfürstendamm 59 10707 Berlin

FPS Rechtsanwälte & Notare Fritze Wicke Seelig Kurfürstendamm 220 10707 Berlin

Bach, Langheid & Dallmayr Partnerschaftsgesellschaft Grolmanstraße 36 10623 Berlin

Bundesnachrichtendienst Gardeschützenweg 71 – 101 12203 Berlin

Freshfields Bruckhaus Deringer Potsdamer Platz 1 10785 Berlin 3 Siehe Porträt S. 278

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

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Standorte · PLZ 1

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Friedrichstraße 71 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 282

Hogan Lovells Potsdamer Platz 1 10785 Berlin 3 Siehe Porträt S. 292

Loh Rechtsanwälte Jägerstraße 59 10117 Berlin

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Klingelhöferstraße 5 10785 Berlin 3 Siehe Porträt S. 284

K&L Gates LLP Markgrafenstraße 42 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 296

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Friedrichstraße 140 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 306

Graf von Westphalen Potsdamer Platz 8 10117 Berlin

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Anna-Louisa-Karsch-Straße 2 10178 Berlin

Mannheimer Swartling Mauerstraße 83 – 84 10117 Berlin

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Mohrenstraße 42 · 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 286

Kliemt & Vollstädt Monbijouplatz 10a 10117 Berlin

MAYER BROWN LLP Potsdamer Platz 8 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 308

Hengeler Mueller Behrenstraße 42 10117 Berlin

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Leipziger Platz 10 10117 Berlin

MLP Geschäftsstelle Berlin IX Panoramastraße 1 10178 Berlin

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frankfurter Alle 69 10247 Berlin

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG WPG Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin

Noerr LLP Charlottenstraße 57 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 312

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Unter den Linden 10 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 290

Lindemann Schwennicke & Partner Lennéstraße 9 10785 Berlin

OLSWANG Potsdamer Platz 1 10785 Berlin

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Lise-Meitner-Straße 1 10589 Berlin

lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwälten Friedrichstraße 95 10117 Berlin

Orrick Hölters & Elsing Kurfürstendamm 185 10707 Berlin

HFK Rechtsanwälte – Heiermann Franke Knipp Knesebeckstraße 1 10623 Berlin

Linklaters LLP Potsdamer Platz 5 10785 Berlin 3 Siehe Porträt S. 304

P+P Pöllath + Partners Potsdamer Platz 5 10785 Berlin

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JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 2

Preu Bohlig & Partner Grolmanstraße 36 10623 Berlin

SJ BERWIN Kurfürstendamm 63 10707 Berlin

Wendler Tremml Reinhardtstraße 25 10117 Berlin

PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL Margaretenstraße 22 10317 Berlin

SKW Schwarz Rechtsanwälte Kurfürstendamm 21 10719 Berlin

Wendler Tremml Fasanenstraße 61 10719 Berlin

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kurfürstendamm 23 10719 Berlin

Squire, Sanders & Dempsey LLP Unter den Linden 14 10117 Berlin

White & Case Kurfürstendamm 32 10719 Berlin 3 Siehe Porträt S. 338

Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Leipziger Platz 3 10117 Berlin

Taylor Wessing Ebertstraße 15 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 332

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP Friedrichstraße 95 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 340

RöverBrönner Partnerschaft Auguste-Viktoria-Straße 118 14193 Berlin 3 Siehe Porträt S. 320

The Boston Consulting Group GmbH Dircksenstraße 41 10178 Berlin 3 Siehe Porträt S. 258

ZENK Rechtsanwälte Reinhardtstraße 29 10117 Berlin

RöverBrönner Partnerschaft Hohenzollerndamm 123 14199 Berlin 3 Siehe Porträt S. 320

Thümmel, Schütze & Partner Kurfürstendamm 31 10719 Berlin

PLZ 2

RöverBrönner Partnerschaft Hebbelstraße 27 14469 Potsdam 3 Siehe Porträt S. 320

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Schlüterstraße 37 10629 Berlin

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Schaarsteinwegsbrücke 2 20459 Hamburg

Salans Markgrafenstraße 33 10117 Berlin 3 Siehe Porträt S. 322

UNVERZAGT von HAVE Monbijouplatz 2 10178 Berlin

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Contrescarpe 21 28203 Bremen

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER Kurfürstendamm 38/39 10719 Berlin

Wagensonner Luhmann Breitfeld Helm Meinekestraße 13 10719 Berlin

Allen & Overy LLP Kehrwieder 12 20457 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 250

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

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Standorte · PLZ 2

avocado rechtsanwälte Valentinskamp 24 20354 Hamburg

Bryan Cave LLP Hanseatic Trade Center / Am Sandtorkai 77 20457 Hamburg

FPS Rechtsanwälte & Notare Fritze Wicke Seelig Große Theaterstraße 42 20354 Hamburg

Bang + Regnarsen Alter Fischmarkt 11 20457 Hamburg

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Harvestehuder Weg 23 20149 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 264

Freshfields Bruckhaus Deringer Hohe Bleichen 7 20354 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 278

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ferdinandstraße 59 20095 Hamburg

Büsing, Müffelmann & Theye Marktstraße 3 28195 Bremen

GGV Grützmacher Gravert Viegener Herrengraben 3 20459 Hamburg

Blanke Meier Evers Kurfürstenallee 23 28211 Bremen

CMS Hasche Sigle Stadthausbrücke 1 – 3 20355 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 270

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Hohe Bleichen 19 20354 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 282

BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Jungfernstieg 30 20354 Hamburg

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Axel-Springer-Platz 3 20355 Hamburg

Graf von Westphalen Große Bleichen 21 20354 Hamburg

Brock Müller Ziegenbein Noack-Haus / Kanalstraße 12 – 18 23552 Lübeck

DLA Piper UK LLP Jungfernstieg 7 20354 Hamburg

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Schleusenbrücke 1 / Neuer Wall 20354 Hamburg · 3 Siehe Porträt S. 286

Brock Müller Ziegenbein Schwedenkai 1 24103 Kiel

ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG Heegbarg 30 22391 Hamburg

Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Haferweg 24 22769 Hamburg

Brock Müller Ziegenbein Neuer Weg 1a 24568 Kaltenkirchen

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 276

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 290

Brock Müller Ziegenbein Ballastkai 5 24937 Flensburg

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Herrengraben 31 20459 Hamburg

HFK Rechtsanwälte – Heiermann Franke Knipp Am Kaiserkai 20457 Hamburg

346

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 3

HILBRANDT RÜCKERT EBBINGHAUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Neuer Wall 30 20354 Hamburg

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Axel-Springer-Platz 3 20355 Hamburg

Brandi Rechtsanwälte Lindenweg 2 32756 Detmold

Hogan Lovells Alstertor 21 20095 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 292

Taylor Wessing Am Sandtorkai 41 20457 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 332

Brandi Rechtsanwälte Rathenaustraße 96 33102 Paderborn

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Alstertor 9 20095 Hamburg

The Boston Consulting Group GmbH Fischertwiete 2 20095 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 258

Brandi Rechtsanwälte Thesings Allee 3 33332 Gütersloh

KSB INTAX Hannoversche Straße 57 29221 Celle

Tiefenbacher Van-der-Smissen-Straße 1 22767 Hamburg

Brandi Rechtsanwälte Adenauerplatz 1 33602 Bielefeld

Latham & Watkins LLP Warburgstraße 50 20354 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 302

UNVERZAGT von HAVE Rothenbaumchaussee 43 20148 Hamburg

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Georgstraße 52 30159 Hannover

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Gänsemarkt 45 20148 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 306

Watson, Farley & Williams LLP Am Kaiserkai 69 22767 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 334

Dr. Muth & Partner GbR Klosterweg 3 36039 Fulda

Preu Bohlig & Partner Warburgstraße 35 20354 Hamburg

White & Case Jungfernstieg 51 20354 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 338

Ernst & Young GmbH Wirtschafts­ prüfungsgesellschaft Landschaftstraße 8 30159 Hannover 3 Siehe Porträt S. 276

PricewaterhouseCoopers AG New-York-Ring 13 22297 Hamburg 3 Siehe Porträt S. 318

ZENK Rechtsanwälte Hartwicusstraße 5 22087 Hamburg

FONTAINE GÖTZE Bristoler Straße 6 30175 Hannover

PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL Tesdorpfstraße 16 20148 Hamburg

PLZ 3

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Schiffgraben 44 30175 Hannover

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

347


Standorte · PLZ 4

HFK Rechtsanwälte – Heiermann Franke Knipp Aegidientorplatz 2 B 30159 Hannover

PLZ 4

BEITEN BURKHARDT Uerdinger Straße 90 40474 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 260

KSB INTAX Lüerstraße 10 – 12 30175 Hannover

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Grafenberger Allee 159 40237 Düsseldorf

Bird & Bird Rechtsanwälte Carl-Theodor-Straße 6 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 262

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sophienstraße 5 30159 Hannover 3 Siehe Porträt S. 306

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Saarlandstraße 23 44139 Dortmund

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Königsallee 98a – 100 40215 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 264

Marccus Partners Welle 15 33602 Bielefeld

Allen & Overy LLP Breite Straße 27 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 250

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Huyssenallee 86 – 88 45128 Essen 3 Siehe Porträt S. 264

MLP Geschäftsstelle Hannover II Marienstraße 11 30171 Hannover

AULINGER RECHTSANWÄLTE ABC-Straße 5 44787 Bochum

Clifford Chance LLP Königsallee 59 40215 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 268

PKL Keller Spies Partnerschaft Bohlendamm 4 30159 Hannover

AULINGER RECHTSANWÄLTE Frankenstraße 348 45133 Essen

CMS Hasche Sigle Breite Straße 3 40476 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 270

PricewaterhouseCoopers AG Fuhrberger Straße 5 30625 Hannover 3 Siehe Porträt S. 318

Bain & Company Germany Inc. Speditionsstraße 21 40221 Düsseldorf

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwannstraße 6 40476 Düsseldorf

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Georgstraße 52 30159 Hannover

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft Neuer Zollhof 2 40221 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 254

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 276

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fuhrberger Straße 5 30625 Hannover

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berliner Allee 59 40212 Düsseldorf

FPS Rechtsanwälte & Notare Fritze Wicke Seelig Königsallee 62 40212 Düsseldorf

348

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 4

Freshfields Bruckhaus Deringer Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 278

Hogan Lovells Kennedydamm 24 40476 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 292

Marccus Partners Martin-Luther-Platz 26 40212 Düsseldorf

Glade Michel Wirtz Kasernenstraße 69 40213 Düsseldorf

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Stadttor 1 40219 Düsseldorf

McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP Stadttor 1 40219 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 310

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Bleichstraße 8 – 10 40211 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 282

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Rheinbahnstraße 28 – 38 41063 Mönchengladbach

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Trinkausstraße 7 40213 Düsseldorf

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Alfredstraße 220 45131 Essen 3 Siehe Porträt S. 284

Kleiner Rechtsanwälte Neuer Zollhof 3 40221 Düsseldorf

Noerr LLP Speditionstraße 1 40221 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 312

Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte Königsallee 53 – 55 40212 Düsseldorf

Kliemt & Vollstädt Georg-Glock-Straße 8 40474 Düsseldorf

Orrick Hölters & Elsing Immermannstraße 40 40210 Düsseldorf

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Bleichstraße 14 · 40211 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 286

Kümmerlein Simon & Partner Messeallee 2 45131 Essen

PETERS Rechtsanwälte Burggrafenstraße 5 40545 Düsseldorf

Hengeler Mueller Benrather Straße 18 – 20 40213 Düsseldorf

Linklaters LLP Königsallee 49 – 51 40212 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 304

Preu Bohlig & Partner Freiligrathstraße 27 40479 Düsseldorf

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 290

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 306

PricewaterhouseCoopers AG Moskauer Straße 19 40227 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 318

Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Kaiserswerther Straße 119 40474 Düsseldorf

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Gildehofstraße 1 45127 Essen 3 Siehe Porträt S. 306

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schwannstraße 6 40476 Düsseldorf

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

349


Standorte · PLZ 5

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niedersachsenstraße 14 49074 Osnabrück

Wessing Rechtsanwälte Rathausufer 16 – 17 40213 Düsseldorf

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP Theodor-Heuss-Ring 9 50668 Köln 3 Siehe Porträt S. 266

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER Haumannplatz 28/30 45130 Essen

White & Case Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 338

CMS Hasche Sigle Im Zollhafen 18 50668 Köln 3 Siehe Porträt S. 270

Shearman & Sterling LLP Breite Straße 69 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 324

PLZ 5

DLA Piper UK LLP Hohenzollernring 72 50672 Köln

Simmons & Simmons Breite Straße 31 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 328

avocado rechtsanwälte Spichernstraße 75 – 77 50672 Köln

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwigstraße 8 50667 Köln 3 Siehe Porträt S. 276

SKW Schwarz Rechtsanwälte Steinstraße 1 40212 Düsseldorf

Bach, Langheid & Dallmayr Partnerschaftsgesellschaft Beethovenstraße 5 – 13 50674 Köln

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Johanna-Kinkel-Straße 2 – 4 53175 Bonn

Taylor Wessing Benrather Straße 15 40213 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 332

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Konrad-Adenauer-Ufer 79 – 81 50668 Köln

Freshfields Bruckhaus Deringer Im Zollhafen 24 50678 Köln 3 Siehe Porträt S. 278

Taylor Wessing Am Krausenbaum 42 41464 Neuss 3 Siehe Porträt S. 332

Becker Büttner Held KAP am Südkai / Agrippinawerft 30 50678 Köln

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Sachsenring 81 50677 Köln 3 Siehe Porträt S. 284

The Boston Consulting Group GmbH Stadttor 1 40219 Düsseldorf 3 Siehe Porträt S. 258

Bundesverwaltungsamt – Servicezentrum für Personalgewinnung Barbarastraße 1 50728 Köln

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Willy-Brandt-Allee 18 53113 Bonn

Wendler Tremml Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf

CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner GbR Bismarckstraße 11 – 13 50672 Köln

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Magnusstraße 13 50672 Köln 3 Siehe Porträt S. 290

350

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 6

JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Hohenstaufenring 62 50674 Köln

PLZ 6

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft Bethmannstraße 50 – 54 60311 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 254

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anna-Schneider-Steg 22 50678 Köln 3 Siehe Porträt S. 306

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Friedrich-Ebert-Anlage 54 60325 Frankfurt am Main

BASF SE Carl-Bosch-Straße 38 67063 Ludwigshafen 3 Siehe Porträt S. 256

MAYER BROWN LLP Im Mediapark 8 50670 Köln 3 Siehe Porträt S. 308

Allen & Overy LLP Haus am OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 60306 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 250

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Erftstraße 19A 50672 Köln

Allen & Overy LLP Am Victoria-Turm 2 68163 Mannheim 3 Siehe Porträt S. 250

BEITEN BURKHARDT Westhafen Tower / Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 260

Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln 3 Siehe Porträt S. 316

Arnecke Siebold Hamburger Allee 4 60486 Frankfurt am Main

Bird & Bird Rechtsanwälte Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 262

Osborne Clarke Innere Kanalstraße 15 50823 Köln

Ashurst LLP OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 – 4 60306 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 252

BROICH BEZZENBERGER Partnerschaft von Rechstanwälten Bockenheimer Landstraße 51 – 53 60325 Frankfurt am Main

Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Mozartstraße 4 – 10 53115 Bonn

avocado rechtsanwälte Schillerstraße 20 60313 Frankfurt am Main

BRP Renaud & Partner Niedenau 13 – 19 60313 Frankfurt am Main

The Boston Consulting Group GmbH Im Mediapark 8 50670 Köln 3 Siehe Porträt S. 258

Bach, Langheid & Dallmayr ­Partnerschaftsgesellschaft Oeder Weg 52 – 54 60318 Frankfurt am Main

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Neue Mainzer Straße 28 60311 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 264

UNVERZAGT von HAVE Frohnhofweg 15 50858 Köln

Bain & Company Germany Inc. Bockenheimer Landstraße 24 60323 Frankfurt

Büsing, Müffelmann & Theye Wiesenau 27 – 29 60323 Frankfurt am Main

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

351


Standorte · PLZ 6

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 266

Dewey & LeBoeuf Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 274

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 282

Clifford Chance LLP Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 268

DLA Piper UK LLP Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Neue Mainzer Straße 69 – 75 60327 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 284

CMS Hasche Sigle Barckhausstraße 12 – 16 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 270

DOLCE & LAUDA Arndtstraße 34 – 36 60325 Frankfurt am Main

Graf von Westphalen Ulmenstraße 23 – 25 60325 Frankfurt am Main

Commerzbank AG Kaiserstraße 16 60311 Frankfurt am Main

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3 – 5 65760 Eschborn / Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 276

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Berliner Straße 44 60325 Frankfurt am Main

CURTIS, MALLET-PREVOST, COLT & MOSLE LLP Neue Mainzer Straße 28 60311 Frankfurt am Main

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Platz der Einheit 1 60327 Frankfurt am Main

GRÜNBAUM LACHNER GRUNER SPAMER & KREITZ Savignystraße 53 60325 Frankfurt am Main

Debevoise & Plimpton LLP Taubenstraße 7 – 9 60313 Frankfurt am Main

FPS Rechtsanwälte & Notare Fritze Wicke Seelig Eschersheimer Landstraße 27 60322 Frankfurt am Main

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Taunusanlage 21 · 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 286

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Franklinstraße 50 60486 Frankfurt am Main

Freshfields Bruckhaus Deringer Bockenheimer Anlage 44 60322 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 278

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Mittermaierstraße 31 · 69115 Heidelberg 3 Siehe Porträt S. 286

Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 272

Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP Taunusanlage 18 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 280

HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Neue Mainzer Straße 75 60311 Frankfurt am Main

Deutsche Lufthansa AG Airportring LAC 60546 Frankfurt am Main / Airport

GGV Grützmacher Gravert Viegener Broßstraße 6 60487 Frankfurt am Main

Haver & Mailänder Schubertstraße 14 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 288

352

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 6

Hengeler Mueller Bockenheimer Landstraße 24 60323 Frankfurt am Main

K&L Gates LLP Taunusanlage 19 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 296

Mannheimer Swartling Bockenheimer Landstraße 51 – 53 60325 Frankfurt am Main

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Kickelsberg 17 65520 Bad Camberg

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Ulmenstraße 37 – 39 60325 Frankfurt am Main

Marccus Partners Westendstraße 16 – 22 60325 Frankfurt am Main

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Grabenstraße 16 – 18 65549 Limburg an der Lahn

KAYE SCHOLER LLP Schillerstraße 19 60313 Frankfurt am Main

MAYER BROWN LLP Bockenheimer Landstraße 98 – 100 60323 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 308

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 290

King & Spalding Taunusanlage 1 60322 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 298

Milbank Tweed Hadley & McCloy LLP Taunusanlage 15 60325 Frankfurt am Main

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main

Kliemt & Vollstädt Ulmenstraße 37 – 39 60325 Frankfurt am Main

MLP Geschäftsstelle Heidelberg VI Berliner Straße 38 69120 Heidelberg

Heymann & Partner Rechtsanwälte Taunusanlage 1 60329 Frankfurt

Latham & Watkins LLP Reuterweg 20 60323 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 302

Morgan Lewis & Bockius LLP OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 – 4 60306 Frankfurt am Main

HFK Rechtsanwälte – Heiermann Franke Knipp Kettenhofweg 126 60325 Frankfurt am Main

Linklaters LLP Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 304

Noerr LLP Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 312

Hogan Lovells Untermainanlage 1 60329 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 292

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Mergenthalerallee 10 – 12 65760 Eschborn 3 Siehe Porträt S. 306

Norton Rose Stephanstraße 15 60313 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 314

Jones Day Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 294

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Theodor-Heuss-Anlage 2 68165 Mannheim 3 Siehe Porträt S. 306

Orrick Hölters & Elsing Friedrichstraße 31 60323 Frankfurt am Main

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

353


Standorte · PLZ 6

P+P Pöllath + Partners Zeil 127 60313 Frankfurt am Main

SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer An der Hauptwache 7 60329 Frankfurt a.M. 3 Siehe Porträt S. 326

Taylor Wessing Senckenberganlage 20 – 22 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 332

Paul Hastings, Janofsky & Walker (Europe) LLP Siesmayerstraße 21 60323 Frankfurt am Main

Sidley Austin LLP Taunusanalge 1 60329 Frankfurt am Main

The Boston Consulting Group GmbH An der Welle 3 60322 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 258

PricewaterhouseCoopers AG Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37 60327 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 318

Simmons & Simmons Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 328

Thümmel, Schütze & Partner Eschersheimer Landstraße 10 60322 Frankfurt am Main

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Franklinstraße 48 60486 Frankfurt am Main

SJ BERWIN Hamburger Allee 1 60486 Frankfurt am Main

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Schöne Aussicht 5 65193 Wiesbaden

Rittershaus – Rechtsanwälte Notar Harrlachweg 4 68163 Mannheim

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP An der Welle 3 60322 Frankfurt am Main

Waldeck Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Beethovenstraße 12 – 16 60325 Frankfurt am Main

RP RICHTER & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Taunusanlage 19 60325 Frankfurt am Main

SKW Schwarz Rechtsanwälte Mörfelder Landstraße 117 60598 Frankfurt am Main

Weil, Gotshal & Manges LLP Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 336

Salans Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 322

Squire, Sanders & Dempsey LLP Taunusanlage 17 60325 Frankfurt am Main

White & Case Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 338

Schulte Riesenkampff Rechtanwaltsgesellschaft mbH Hochstraße 49 60313 Frankfurt am Main

Sullivan & Cromwell LLP Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 330

Wilkinson, Barker, Knauer, Leitermann Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main

Shearman & Sterling LLP Gervinusstraße 17 60322 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 324

SZA Schilling, Zutt & Anschütz Otto-Beck-Straße 11 68165 Mannheim

Willkie Farr & Gallagher LLP Senckenberganlage 16 60325 Frankfurt am Main

354

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 7

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP Ulmenstraße 37 – 39 60325 Frankfurt am Main 3 Siehe Porträt S. 340

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Maybachstraße 6 70469 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 282

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Augustenstraße 7 70178 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 306

PLZ 7

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Humboldtstraße 16 70178 Stuttgart

Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft Rheinstahlstraße 3 70469 Stuttgart

BDO Deutsche Warentreuhand AG Heidenheimer Straße 6 71229 Leonberg

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Kronenstraße 30 · 70174 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 286

Oppenländer Rechtsanwälte Börsenplatz 1 70174 Stuttgart

Becker Büttner Held Industriestraße 3 70565 Stuttgart

Haver & Mailänder Lenzhalde 83 – 85 70192 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 288

PricewaterhouseCoopers AG Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 318

BRP Renaud & Partner Königstraße 28 70173 Stuttgart

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Lorenzstraße 29 76135 Karlsruhe

Quack Gutterer & Partner Willy-Brand-Straße 50 70173 Stuttgart

CMS Hasche Sigle Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 270

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Löffelstraße 42 70597 Stuttgart (Degerloch)

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart

Kasper, Knacke, Wintterlin & Partner Werfmershalde 22 70190 Stuttgart

RP RICHTER & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Bolzstraße 3 70173 Stuttgart

DOLCE & LAUDA Urbanstraße 28 70182 Stuttgart

Kleiner Rechtsanwälte Alexanderstraße 3 70184 Stuttgart

The Boston Consulting Group GmbH Kronprinzstraße 28 70173 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 258

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart 3 Siehe Porträt S. 276

Kuhn Carl Norden Baum Rechtsanwälte Gähkopf 3 70192 Stuttgart

Thümmel, Schütze & Partner Urbanstraße 7 70182 Stuttgart

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

355


Standorte · PLZ 8

PLZ 8

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft Theatinerstraße 23 80333 München 3 Siehe Porträt S. 254

Dechert LLP Theresienstraße 6 80333 München

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH HighLight Munich Business Towers / Mies-van-der-Rohe-Straße 6 80807 München

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Radlkoferstraße 2 81373 München

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rosenheimer Platz 4 81669 München

Allen & Overy LLP Maximilianstraße 35 80539 München 3 Siehe Porträt S. 250

Becker Büttner Held Untere Weidenstraße 5 81543 München

DLA Piper UK LLP Isartorplatz 1 80797 München

ARIATHES Rechtsanwälte Prinzregentenplatz 14 81675 München

BEITEN BURKHARDT Ganghoferstraße 33 80339 München 3 Siehe Porträt S. 260

E.ON Energie AG Brienner Straße 40 80333 München

ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Prinzregentenstraße 48 80538 München

Bird & Bird Rechtsanwälte Pacellistraße 14 80333 München 3 Siehe Porträt S. 262

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arnulfstraße 126 80636 München 3 Siehe Porträt S. 276

Ashurst LLP Prinzregentenstraße 18 80538 München 3 Siehe Porträt S. 252

Bundesnachrichtendienst Heilmannstraße 30 82049 Pullach im Isartal

Freshfields Bruckhaus Deringer Prannerstraße 10 80333 München 3 Siehe Porträt S. 278

avocado rechtsanwälte Nymphenburger Straße 5 80335 München

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Gustav-Heinemann-Ring 212 80539 München 3 Siehe Porträt S. 264

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Karl-Scharnagl-Ring 6 80539 München 3 Siehe Porträt S. 282

Bach, Langheid & Dallmayr Partnerschaftsgesellschaft Karlstraße 10 80333 München

Clifford Chance LLP Theresienstraße 4 – 6 80333 München 3 Siehe Porträt S. 268

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Prinzregentenstraße 22 80538 München 3 Siehe Porträt S. 284

Bain & Company Germany Inc. Karlsplatz 1 80335 München

CMS Hasche Sigle Nymphenburger Straße 12 80335 München 3 Siehe Porträt S. 270

Graf von Westphalen Maximilianplatz 10 80333 München

356

JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 8

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Prannerstraße 6 80335 München

Howrey LLP Gmunder Straße 53 81379 München

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Karlstraße 10 – 12 80333 München 3 Siehe Porträt S. 306

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT Karl-Scharnagl-Ring 8 · 80539 München 3 Siehe Porträt S. 286

Jones Day Prinzregentenstraße 11 80538 München 3 Siehe Porträt S. 294

Marccus Partners Maximilianstraße 35 80539 München

HEISSE KURSAWE EVERSHEDS Maximiliansplatz 5 80333 München

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Josephspitalstraße 15 80333 München

McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP Nymphenburger Straße 3 80335 München 3 Siehe Porträt S. 310

Hengeler Mueller Leopoldstraße 8 – 10 80802 München

Kirkland & Ellis International LLP Maximilianstraße 11 80539 München 3 Siehe Porträt S. 300

Milbank Tweed Hadley & McCloy LLP Maximilianstraße 15 80539 München

Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law Prinzregentenstraße 48 80538 München 3 Siehe Porträt S. 290

KLAKA Rechtsanwälte Delpstraße 4 81679 München

Noerr LLP Brienner Straße 28 80333 München 3 Siehe Porträt S. 312

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brienner Straße 9 80333 München

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Residenzstraße 3 80333 München

Norton Rose Theatinerstraße 11 80333 München 3 Siehe Porträt S. 314

HFK Rechtsanwälte – Heiermann Franke Knipp Maximilianstraße 29 80539 München

Latham & Watkins LLP Maximilianstraße 11 80539 München 3 Siehe Porträt S. 302

Orrick Hölters & Elsing Rosental 4 80331 München

Hoffmann Eitle Patentanwälte Rechtsanwälte Arabellastraße 4 81925 München

Linklaters LLP Prinzregentenplatz 10 81675 München 3 Siehe Porträt S. 304

Osborne Clarke Nymphenburger Straße 1 80335 München

Hogan Lovells Karl-Scharnagl-Ring 5 80539 München 3 Siehe Porträt S. 292

Lorenz Seidler Gossel Widenmayerstraße 23 80538 München

P+P Pöllath + Partners Kardinal-Faulhaber-Straße 10 80333 München

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

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Standorte · PLZ 9

Preu Bohlig & Partner Leopoldstraße 11a 80802 München

Siemens AG Wittelsbacher Platz 2 80333 München

Weil, Gotshal & Manges LLP Maximilianstraße 13 80539 München 3 Siehe Porträt S. 336

PricewaterhouseCoopers AG Elsenheimerstraße 33 80687 München 3 Siehe Porträt S. 318

SJ BERWIN Karlstraße 12 80333 München

Wendler Tremml Martiusstraße 5/II 80802 München

PSP Peters, Schönberger & Partner Schackstraße 2 80539 München

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP Karl-Scharnagl-Ring 7 80539 München

White & Case Maximilianstraße 35 c 80539 München 3 Siehe Porträt S. 338

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rosenheimer Platz 6 81669 München

SKW Schwarz Rechtsanwälte Wittelsbacherplatz 1 80333 München

PLZ 9

Reed Smith LLP Theatinerstraße 8 80333 München

Taylor Wessing Türkenstraße 16 80333 München 3 Siehe Porträt S. 332

BEITEN BURKHARDT Ostendstraße 100 90482 Nürnberg 3 Siehe Porträt S. 260

RöverBrönner Partnerschaft Steinsdorfstraße 2 80538 München 3 Siehe Porträt S. 320

The Boston Consulting Group GmbH Ludwigstraße 21 80539 München 3 Siehe Porträt S. 258

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ostendstraße 100 90482 Nürnberg

RP RICHTER & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 3b 80335 München

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Maximilianplatz 12 80333 München

Dr. Muth & Partner GbR Berliner Platz 9 97080 Würzburg

Shearman & Sterling LLP Oberanger 28 80331 München 3 Siehe Porträt S. 324

Wagensonner Luhmann Breitfeld Helm Nymphenburger Straße 70 80335 München

Dr. Muth & Partner GbR Schlundgasse 2 98617 Meiningen

SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Oberanger 34 – 36 80331 München 3 Siehe Porträt S. 326

Watson, Farley & Williams LLP Thierschplatz 6 80538 München 3 Siehe Porträt S. 334

Dr. Muth & Partner GbR Schleizer Straße 2 99099 Erfurt

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JURAcon-Jahrbuch 2011/ 2012 · IQB Career Services AG


Standorte · Benelux

Ernst & Young AG Forchheimer Straße 2 90425 Nürnberg 3 Siehe Porträt S. 276

Bonn Schmitt Steichen Avocats 44, rue de la Vallée L-2661 Luxembourg

Loyens & Loeff 14, rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forchheimer Straße 2 90425 Nürnberg 3 Siehe Porträt S. 306

Covington & Burling 44, avenue des Arts B-1040 Brussels

Molitor, Fisch & Associés 8, rue Sainte-Zithe L-2016 Luxembourg

MLP Geschäftsstelle Würzburg V Juliuspromenade 28 97070 Würzburg

Di Stefano & Sedlo 24, avenue Marie Thérèse L-1026 Luxembourg

NautaDutilh Avocats Luxembourg 2, rue Jean Bertholet L-1233 Luxembourg

PricewaterhouseCoopers AG Theresienstraße 9 90403 Nürnberg 3 Siehe Porträt S. 318

Elvinger, Hoss & Prussen 2, place Churchill / BP 425 L-2014 Luxembourg

NOBLE & SCHEIDECKER 398, route d’Esch L-1471 Luxembourg

Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Straße 100 90491 Nürnberg

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTS­ GESELLSCHAFT 209a, avenue Louise · B-1050 Brussels 3 Siehe Porträt S. 286

Oostvogels & Pfister Feyten 291, route d‘Arlon / B.P. 603 L-2016 Luxembourg

Tiefenbacher Jonny-Schehr-Straße 1 99085 Erfurt

Howrey LLP 9 – 31, avenue des Nerviens B-1040 Brussels

Wildgen – Partners in Law 69, boulevard de la Pétrusse L-2320 Luxembourg

BENELUX

Hunton & Williams LLP 11, rue des Colonies B-1000 Brussels

Allen & Overy Luxembourg 33, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg 3 Siehe Porträt S. 250

Kremer Associés & Clifford Chance 4, place de Paris / B.P. 1147 L-1011 Luxembourg 3 Siehe Porträt S. 268

ARENDT & MEDERNACH 14, rue Erasme L-2082 Luxembourg

Linklaters LLP 4, rue Carlo Hemmer L-1734 Luxembourg 3 Siehe Porträt S. 304

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 · IQB Career Services AG

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Impressum

JURAcon-Jahrbuch 2011/2012 Herausgeber IQB Career Services AG Senckenberganlage 10 –12 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 79 40 95-0 Telefax: 069 / 79 40 95-33 info@iqb.de · www.iqb.de Themen und Redaktionsleitung Stephen-O. Nündel · Diplom-Jurist IQB Career Services AG Kundenbetreuung Matthias Köhler · Sarina Fischer · Coletta Drabke IQB Career Services AG Betreuung Medien-/Kooperationspartner Eric Herrmann · Susanne Glück IQB Career Services AG Redaktionelle Bearbeitung die-journalisten.de GmbH Stefany Krath · Anna Petersen · Viktoria Will www.die-journalisten.de Lektorat Kirsten Skacel Gestaltung und Produktion Space . Gesellschaft für visuelle Kommunikation mbH www.home-space.de

Ihre Ansprechpartner rund um das JURAcon-Jahrbuch Ansprechpartner für Unternehmen Matthias Köhler · Telefon: 069 / 79 40 95 60 · mk@iqb.de Ansprechpartnerin für Lawschools Coletta Drabke · Telefon: 069 / 79 40 95 34 · cd@iqb.de Ansprechpartnerin für Medien-/Kooperationspartner Susanne Glück · Telefon: 069 / 79 40 95 69 · sg@iqb.de

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