2 minute read

3.2 Nettoergebnis S

Abbildung 27: Aufwendungen nach ökonomischer Gliederung, 2020

in Mio. Euro 4.507 757 2.484 5.011 4.317 2.309 306

0% Personalaufwand Sachaufwand Trasferaufwand

10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Personalaufwand Sonstiger Sachaufwand Finanzaufwand Instandhaltung

Nicht finanzierungswirksamer Sachaufwand Transferaufwand an Träger des öffentlichen Rechts Sonstiger Transferaufwand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Mietaufwendungen, Kostenbeiträge und Leistungsentgelte.

Die laufenden Transferaufwendungen haben einen Anteil von 34 Prozent. Die laufenden Transfers an Träger öffentlichen Rechts, das sind Bund, andere Gemeinden, aber vor allem Länder in Form von Umlagen, betragen 4,3 Mrd. Euro. Weitere Transfers ergehen an Beteiligungen, Unternehmen, Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter in Höhe von 2,3 Mrd. Euro.

Eine untergeordnete Rolle spielen die Finanzaufwendungen, das sind vor allem Zinsaufwände, in Höhe von 0,3 Mrd. Euro.

3.2 Nettoergebnis

Durchwegs negative Nettoergebnisse nach EW-Klasse im Pandemiejahr 2020

Das Nettoergebnis vor Rücklagen (Abbildung 28) zeigt am Ende eines Finanzjahres, ob die Gemeinde einen Wertzuwachs oder einen Wertverlust in der Periode erzielen konnte. Im Ergebnishaushalt werden Rücklagen zugeführt oder aufgelöst, die das Nettoergebnis nach Rücklagen bestimmen. Eine Rücklagenzuführung erfolgt in der Regel, wenn Überschüsse erzielt werden konnten, beispielsweise in den Gebührenhaushalten. Die Zuführung vermindert das Nettoergebnis. Ob auch die entsprechenden Zahlungsmittel vorhanden sind, ist nur über den Vermögenshaushalt (liquide Mittel) bestimmbar.

In manchen Bundesländern ist auch die Bildung von buchhalterischen Rücklagen möglich. Rücklagen werden in der Regel entnommen, wenn die entsprechend gebundenen Zahlungsmittel für eine Investition verwendet werden. Eine Entnahme führt zu einer Verbesserung des Nettoergebnisses. Auch hier ist es in manchen Bundesländern möglich, buchhalterische Rücklagen aufzulösen, um einen Ausgleich im Ergebnishaushalt zu erzielen.

Das Nettoergebnis unterscheidet sich im Krisenjahr 2020 nach EW-Klassen deutlich. Kleinstgemeinden weisen im Schnitt ein negatives Nettoergebnis von -528 Euro pro Kopf aus. Die Rücklagenbewegung ändert kaum etwas am Ergebnis. Dies hängt mit der hohen Abschreibungsbelastung pro Kopf zusammen, da diese EW-Klasse auch das höchste Vermögen pro Kopf19 zu erhalten hat (siehe Kapitel Vermögenshaushalt). Je größer die Gemeinde ist, desto besser wird das Nettoergebnis. Die EW-Klasse 10.001 bis 20.000 EW schaffte demnach fast einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Die großen Städte ab 50.001 EW weisen ein negatives Nettoergebnis von -160 Euro pro Kopf aus, konnten aber durch Rücklagenentnahmen das Ergebnis auf -96 Euro verbessern.

Bundeslandweise unterschiedliche Nettoergebnisse

Im Bundesländervergleich (Abbildung 29) zeigt sich ein differenziertes Bild. Hier konnten oberösterreichische und Salzburger Gemeinden ein positives Nettoergebnis erzielen. Es konnten dadurch Rücklagen aufgebaut werden, die auch mit Zahlungsmitteln hinterlegt sind (in diesen Bundesländern ist die Bildung von Rücklagen grundsätzlich nur finanzierungswirksam möglich). Vorarlberger Gemeinden konnten das negative Nettoergebnis mit Rücklagenauflösungen noch positiv drehen. Während die anderen Bundesländer zwischen -115 Euro und -218 Euro pro Kopf schwanken, hebt sich Tirol mit -388 Euro vor und -406 Euro pro Kopf nach Rücklagen hervor. Dies könnte insbesondere mit dem hohen Vermögen und somit hohen Abschreibungen zusammenhängen, aber auch mit weniger passivierten Investitionszuschüssen, die

19) Hier sind überdurchschnittlich viele Tourismusgemeinden mit entsprechender Infrastruktur vertreten.

This article is from: