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Schriftenreihe des • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • GesundheitsÖsterreichischen Städtebundes einrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen Februar 2021 heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßenverwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegenheiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßen verwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegenheiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • 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Stadtdialog
Österreichische Gemeindefinanzen 2021 – Entwicklungen 2009 bis 2022
Herausgeber: Österreichischer Städtebund 1082 Wien, Rathaus Tel.: 01/4000-89980, Fax: 01/4000-7135 E-Mail: post@staedtebund.gv.at Internet: www.staedtebund.gv.at Leitung: Dr. Thomas Weninger, MLS Redaktion: Siegfried Fritz, Bakk., Mag.a Saskia Sautner Gestaltung: p2com Consulting Ges.m.b.H. Wien, im Februar 2021 ISBN 978-3-9504255-5-0 � Copyright Österreichischer Städtebund/KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung der Autorinnen und Autoren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
Corona und die Folgen: Städte und Gemeinden brauchen Unterstützung
David Bohmann
Editorial
Jahr für Jahr berechnet das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung für den Österreichischen Städtebund die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung auf die Finanzen der Städte und Gemeinden. Das zurückliegende Jahr 2020 ist allerdings ein besonderes: Corona und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben auch große Auswirkungen auf die Finanzen von Städten und Gemeinden. Wenn Städte und Gemeinden nicht mehr investieren können, spürt das die regionale Wirtschaft, denn die Investitionen kommen zuallererst Klein- und Mittelunternehmen zugute, die jetzt vielerorts um das nackte Überleben kämpfen. Und Kürzungen der direkten Leistungen der Städte und Gemeinden sind für die Bevölkerung sofort spürbar. Die Auswirkungen der Pandemie werden uns noch länger beschäftigen, jedenfalls bis 2023/24, prognostiziert das KDZ, wenn nicht zusätzlich Geld zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Im Jänner 2021 wurde im Ministerrat ein (nach dem KIG 2020) zweites Gemeindepaket beschlossen, das insgesamt bis zu 500 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln und 1 Mrd. Vorschuss auf die Ertragsanteile für 2021 vorsieht. Dieses Gemeindepaket ist ein erster wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssten aber die Zugänge zu europäischen Investitionsprogrammen und nationalen Hilfsprogrammen geöffnet werden. Dazu gehören • der Zugang der Städte und Gemeinden zur OeBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur), um sich über Negativzinsen bzw. über günstige Konditionen zu refinanzieren, • die Einbeziehung von Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen in die Hilfsprogramme des Bundes (insbesondere den Fixkostenzuschuss) und • die Miteinbeziehung der Kommunen bei der Verteilung von Mitteln aus dem europäischen Aufbauplan, die „Aufbau- und Resilienzfazilität“ (RRF), die Investitionen und Reformen für ein „grüneres, stärker digital ausgerichtetes und krisenfesteres Europa“ vorantreiben soll und sich hervorragend für kommunale und regionale Projekte der Daseinsvorsorge eignet. Dafür werden wir uns als Städtebund weiterhin einsetzen und zusammenstehen – gerade in schwierigen Zeiten.
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig Präsident des Österreichischen Städtebundes
3
Inhalt Österreichische Gemeindefinanzen 2021 – Entwicklungen 2009 bis 2022 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5 1. Gemeindefinanzen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6 1.1 Finanzkraft, Investitionen und Verschuldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6 1.2 Finanzkraft vor und nach Transfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 1.3 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11 2. Einnahmen der Gemeinden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 2.1 Einnahmen der Gemeinden im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 2.2 Einnahmenunterschiede der Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14 2.3 Ertragsanteile in Veränderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17 2.4 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18 3. Ausgaben der Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19 3.1 Ausgaben der Gemeinden im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19 3.2 Ausgabenunterschiede der Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 22 3.3 Personalstand und Personalausgaben im Detail. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 24 3.4 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 25 4. Investitionstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4.1 Gemeindeinvestitionen im Überblick (inkl. Wien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4.2 Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss (ohne Wien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4.3 Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG (inkl. Wien). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4.4 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite
26 26 28 29 30
5. Verschuldungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31 5.1 Verschuldung der Gemeinden ohne Wien im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31 5.2 Öffentlicher Schuldenstand und öffentliches Defizit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 32 5.3 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 35 6. Länder-Gemeinde-Transfers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 36 6.1 Entwicklung im Zehnjahresrückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38 6.2 Transfers nach Größenklassen und Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38 6.3 Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 40 6.4 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42 7. 7.1 7.2
Bisherige Auswirkung der Corona-Krise auf die Gemeindefinanzen und Prognoseszenario . . . . . Seite 43 Auswirkungen auf die Einnahmen- und Ausgabensituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 43 Prognose der Gemeindefinanzen bis 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 46
8. Handlungserfordernisse und -optionen zur Bewältigung der Gemeindefinanzkrise . . . . . . . . . . . . Seite 49 8.1 Handlungserfordernisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 49 8.2 KDZ-Empfehlung: Maßnahmenbündel von Bund, Ländern und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 51 8.3 Weitere Empfehlungen zur Bewältigung der Gemeindefinanzkrise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 51 9. Tabellenanhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.1 Finanzkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.2 Entwicklung der Gebarungsteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.3 Ausgewählte Einnahmens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.4 Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.5 Ausgewählte Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.6 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.7 Verschuldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.8 Transfers zwischen Ländern und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9.9 Finanzkraft vor und nach Transfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite
52 52 54 56 60 61 66 69 72 76
Einleitung
Österreichische Gemeindefinanzen 2021 – Entwicklungen 2009 bis 2022 Einleitung
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung ©
Seit vielen Jahren arbeitet das KDZ im Auftrag des Österreichischen Städtebundes daran, die Entwicklung der österreichischen Gemeindefinanzen transparent darzustellen. Im Fokus stehen dabei Einblicke in die Einnahmen- und Ausgabensituation und deren Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und Verschuldung der Gemeinden. Auch die Gemeindefinanzprognose ist fixer Bestandteil unserer Arbeit. Mit der vorliegenden Analyse möchten wir einen transparenten und nachvollziehbaren Einblick in die finanzielle Situation der österreichischen Gemeinden geben. Die vorliegende Ausgabe nimmt dabei auch Bezug auf die aktuelle coronabedingte Krise der Gemeindehaushalte und widmet diesem Thema zwei eigene Kapitel. Um ein Maßnahmenpaket für die Gemeinden zu schnüren, lohnt dabei auch ein Blick in die Vergangenheit; insbesondere auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise 2009/2010. Um dies bestmöglich abzudecken, haben wir den Betrachtungszeitraum um ein Jahr erweitert. Wir stellen daher elf vergangene Jahre dar (statt zehn), um auch die gesamte Phase der Finanzkrise ab 2009 in die Analysen miteinzubeziehen. Wir starten mit einem Übersichtskapitel zu den Gemeindefinanzen, welches einen umfassenden Überblick zu den Entwicklungen bietet. Hier werden die Einnahmenpotenziale analysiert und insbesondere die Finanzkraft in ihrer Entwicklung beleuchtet. Weiters findet sich hier eine Übersicht über die Entwicklung zentraler Einnahmen- und Ausgabengrößen sowie der Verschuldung. Es folgen die Kapitel 2 und 3, in welchen die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden näher betrachtet werden. So wird die aktuelle Einnahmenstruktur dargestellt und Unterschiede in der Einnahmenentwicklung nach Bundesland oder nach Einwohnerinnen- und Einwohnerklassen (EW-Klassen) herausgearbeitet. Bei den Ausgaben findet sich ein Überblick zur Mittelverwendung und deren Veränderung im Zeitverlauf. Vertiefend erfolgt ein Blick auf die Personalausgaben. Die nächsten beiden Kapitel beschäftigen sich mit der Investitionstätigkeit und der Verschuldung der Gemeinden. Bei den Investi tionen wird etwa deren Struktur und Entwicklung im Zeitverlauf betrachtet, bei der Verschuldung stehen Schuldenstand, Schulden dienst, aber auch Haftungen und Rücklagen im Fokus. Bei beiden Kapiteln wird zwischen den Werten der Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss und einer Betrachtung der öffentlichen Investitionen bzw. Verschuldung unterschieden (daher unter Berücksichtigung von Gemeindeverbänden und ausgelagerten Gesellschaften). Im Kapitel 6 erfolgt eine nähere Analyse der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. Hier finden sich eine Gesamt übersicht zur Transferbelastung der Gemeinden und eine detaillierte Betrachtung der Transfereinnahmen und -ausgaben nach Bundesland und EW-Klassen. Vertiefend wird die Auswirkung der Transferbelastung auf die Finanzkraft der Gemeinden betrachtet. Kapitel 7 und Kapitel 8 stehen im Zeichen der Corona-Krise. Kapitel 7 gibt eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise im Jahr 2020 und stellt Prognoseszenarien bis zum Jahr 2022* dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse und das Ableiten von möglichen Konsequenzen für die Gemeindeebene. Im Kapitel 8 werden die Handlungserfordernisse und darauf basierenden Optionen zur Bewältigung der Gemeindefinanzkrise ausgeführt. Insbesondere werden kurz- und langfristige Handlungs optionen im Verantwortungsbereich von Bund, Ländern und Gemeinden dargestellt. Der umfassende Blick auf die Gemeindefinanzen ermöglicht dabei Analysen nach Einwohnerinnen- und Einwohnerklassen (EWKlassen) und Bundesländern und liefert zahlreiche Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den dargestellten Entwicklungen. Im Fokus steht dabei eine rückblickende Betrachtung der Entwicklung des Zeitraums 2009 bis 2019, welche im Schlusskapitel um eine Prognose der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2022 ergänzt wird.** Wien wird aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land – und der damit schwierigen Vergleichbarkeit mit den Gemeinden und Städten in Österreich – in der Analyse nicht berücksichtigt. Für vertiefende Informationen im Rahmen von Detailtabellen möchten wir auf einen gesonderten Anhang hinweisen. *) Mit Stand Dezember 2020 **) Zur Ermittlung der durchschnittlichen Pro-Kopf-Werte wurden der Mittelwert der Pro-Kopf-Werte in der jeweiligen Gemeindeklasse herangezogen.
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
1. Gemeindefinanzen im Überblick Höhere Investitionen dank guter Wirtschaftslage Die österreichischen Gemeindefinanzen sind in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben und haben sich bis 2019 (nicht zuletzt aufgrund der guten Wirtschaftslage) positiv entwickelt. Bei den Investitionen kam es von 2017 bis 2019 (ohne starken Anstieg der Verschuldung) zu einem Aufschwung. Die Gemeinden haben dies trotz überdurchschnittlicher Entwicklungen im Umlagenbereich geschafft, denn die Summe aus Ertragsanteilen und eigenen Abgaben abzüglich der Transfers konnte mit den Entwicklungen der laufenden Ausgaben erneut nicht mithalten. Die Gemeinden schafften dies teils durch Einsparungen, teils mussten sie verstärkt auf andere Einnahmequellen – wie insbesondere höhere Deckungsbeiträge bei Gebühren und Leistungsentgelten – zurückgreifen. Die Gemeindefinanzen wurden in den letzten zehn Jahren durch verschiedenste Entwicklungen und Ereignisse geprägt. Starke Auswirkungen hatte die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009, welche in den Folgejahren zu einem Einbruch der Investitionen führte. Gleichzeitig zeigen sich langfristige Trends. So entwickelt sich die Finanzkraft nach Transfers1 aus dem Finanzausgleich unterdurchschnittlich, da insbesondere die Umlagen an die Länder eine überdurchschnittliche Dynamik aufweisen und den Gemeinden immer weniger an Ertragsanteilen und eigenen Abgaben für das Erbringen der Leistungen übrig bleibt. Die Gemeinden mussten diese Ausfälle daher durch Einsparungen und andere Einnahmekategorien ausgleichen. Dies wird noch
durch die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes verstärkt, wodurch keine neuen Schulden möglich sind und die Spielräume der Gemeinden damit deutlich ein geschränkt sind. Im Weiteren erfolgt ein Überblick zu zentralen Finanzkennzahlen, wobei insbesondere die Finanzkraft vor und nach Transfers, die Investitionen sowie die Verschuldung betrachtet werden, um ein Gesamtbild zu den finanziellen Entwicklungen der letzten Jahre aufzuzeigen.
1.1 Finanzkraft, Investitionen und Verschuldung Deutlicher Anstieg der Investitionen, konstante Verschuldung In Abbildung 1 ist die Entwicklung zentraler Kennzahlen der Gemeindebudgets (ohne Wien) dargestellt. Die
1) Die Finanzkraft nach Transfers ergibt sich aus der Summe an Ertragsanteilen, eigenen Abgaben und den Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. Sie gibt über das Einnahmenpotenzial der Gemeinden aus dem Finanzausgleich Auskunft.
Abbildung 1: Indexentwicklung Investitionen, Verschuldung, Finanzkraft vor Transfers und Finanzkraft nach Transfers, 2009 bis 2019 150
Transfers reduzieren Finanzkraft der Gemeinden 140
130
Investitionen haben sich erholt
Index = 2009
120
Investitionen* Verschuldung
110
Finanzkraft vor Transfers Finanzkraft nach Transfers
100
Verschuldung sinkt bis 2017 und steigt danach wieder
90
80
70 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkung: Investitionen exkl. Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren. * 2018: bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.
6
2019
Gemeindefinanzen im Überblick
inanzkraft vor Transfers2 stieg von 2009 auf 2019 um F Deutliches Plus an laufenden Einnahmen 44 Prozent, die Finanzkraft nach Transfers3 hingegen mit Inwieweit den Gemeinden ausreichend Mittel für Investitio37 Prozent deutlich niedriger. Dies verdeutlicht, dass über nen bereitstehen, ist auch am Saldo der laufenden Gebarung Transfers (insbesondere über Umlagen) ein ablesbar (Abbildung 2). Dieser gibt an, in welimmer höherer Anteil an Finanzkraft von den chem Umfang laufende Ausgaben (Personal, Gemeinden abgeschöpft wird. Konsequenz Betriebskosten, Transferzahlungen etc.) durch daraus ist, dass die Gemeinden verstärkt auf laufende Einnahmen (Steuern, Gebühren etc.) Dank guter andere Einnahmenkategorien zurückgreifen gedeckt sind. Im Saldo 1 sollte ein Überschuss wirtschaftlicher müssen, um ihre laufenden Ausgaben zu finanerwirtschaftet werden, der zur (teilweisen) Lage und der zieren und ausreichend Investitionsspielräume Finanzierung von Investitionen und/oder zur Sparbemühungen zu haben. Tilgung von Schulden bzw. Bildung von Rückder Gemeinden lagen verwendet wird. bestanden zuletzt Bei den Investitionen4 kam es im Zeitraum ausreichend 2010 und 2011 aufgrund der Wirtschaftskrise Der Saldo 1 war 2009 und 2010 aufgrund der zu deutlichen Einbrüchen, welche sich erst ab Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf einem Investitions 2016 deutlich erholt haben. Insgesamt stiegen sehr niedrigen Niveau. In den Jahren 2011 bis spielräume. die Investitionen von 2009 bis 2019 um 2017 verlief der Saldo 1 wieder weitgehend 45 Prozent. Die Verschuldung der Gemeinden5 konstant und bewegte sich zwischen 0,48 stieg 2009 und 2010 im Zuge der Wirtschaftsund 0,50 Prozent des BIP. Die beiden Jahre krise an und sank dann bis zum Jahr 2017 kon2018 und 2019 zeichneten sich hingegen als tinuierlich. Seit 2018 ist die Verschuldung in Absolutwerten besonders positive Jahre aus. Hier zeigt sich eine deutliche wieder angestiegen, in Relation zum BIP jedoch konstant Verbesserung der Überschüsse in der laufenden Gebarung. geblieben. Diese lagen 2019 bei 2.007 Mio. Euro bzw. 0,52 Prozent des BIP.
„
“
2) Ertragsanteile + eigene Abgaben. Ohne Wien. 3) Ertragsanteile + eigene Abgaben + Transfereinnahmen (v. a. Bedarfszuweisungen) - Transferausgaben (v. a. Umlagen). Ohne Wien. 4) Investitionen Gemeindehaushalte (daher ohne ausgelagerte Gesellschaften). Ohne Wien. 5) Verschuldung Gemeindehaushalte (daher ohne ausgelagerte Gesellschaften). Ohne Wien.
Verbesserte Freie Finanzspitze Eine weitere wichtige Kennzahl, um ausreichende Investi tionsspielräume zu bestimmen, ist die Quote der Freien Finanzspitze (Abbildung 3). Diese gibt darüber Auskunft, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben (inkl. Tilgungen) übersteigen und inwieweit freie
Abbildung 2: Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) und Anteil am BIP, 2009 bis 2019 0,55% 0,52% 0,49%
1.800
0,50% 0,48%
0,48%
0,50%
0,48%
0,60%
0,50% 0,50%
0,40%
1.400 0,32% 0,30%
2.115
1.000 1.524
1.595
1.550
1.609
1.728
1.716
2.077
1.852
0,20%
600 870
955 0,10%
200
-200
0,30%
Überschuss in Prozent des BIP
Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro
2.200
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro
2016
2017
2018
2019
0,00%
Überschuss in Prozent des BIP
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
7
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Mittel für Investitionen oder den Schuldenabbau zur Ver fügung stehen.6 Basierend auf empirischen Studien und der langjährigen Projekterfahrung des KDZ verfügt eine Gemeinde über einen sehr guten finanziellen Spielraum, wenn die Quote der Freien Finanzspitze über 15 Prozent liegt. Eine durchschnittliche Quote der Freien Finanzspitze von 5,49 Prozent im Jahr 2019 ist gemäß dieser Beurteilungskriterien – wie auch in den Vorjahren – als genügend (= Schul notenäquivalent 4) zu beurteilen.
„
strukturreform im Jahr 2015 ebenfalls eine durchschnittlich negative Freie Finanzspitze. Da zahlreiche sehr finanzschwache Kleinstgemeinden mit größeren Gemeinden fusionierten, kann seit 2015 auch in der Steiermark ein positiver Saldo 1 verzeichnet werden.
Während die Finanzkraft bis 1.000 EW durch Transfers steigt, sinkt diese bei allen anderen Gemeinden. Bei großen Städten wird die Finanzkraft sogar um ein Viertel reduziert.
Die höchsten Werte bei der Quote der Freien Finanzspitze zeigen die Gemeinden von 2.500 bis 10.000 EW mit acht bzw. neun Prozent. Unterdurchschnittliche Quoten zeigen die kleineren Gemeinden (auch aufgrund der geringen Finanzkraft) und große Städte (u. a. aufgrund der zusätzlichen regionalen Versorgungsfunktion und den damit verbundenen höheren laufenden Ausgaben).
“
Deutlich variiert die Quote der Freien Finanzspitze der österreichischen Gemeinden nach Bundesland. Die höchsten Werte finden sich im Burgenland und in Salzburg. Die durchschnittliche Kärntner Gemeinde weist, wie auch in den Vorjahren, eine leicht negative Quote der Freien Finanzspitze auf. In der Steiermark bestand vor der Gemeinde-
1.2 Finanzkraft vor und nach Transfers
Verschiebungen von großen zu kleinen Gemeinden Wesentliche Kenngröße für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist die Finanzkraft pro Kopf. Diese zeigt an, in welchem Ausmaß eine Gemeinde auf eigene Steuern (v. a. Kommunalsteuer, Grundsteuer) und Ertragsanteile zurückgreifen kann. Je höher die Finanzkraft pro Kopf ist, desto besser ist eine Gemeinde mit Finanzmitteln ausgestattet und kann damit den laufenden Betrieb sichern, aber auch Investitionen tätigen. Die komplexen Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern (v. a. Umlagen an die Länder, Transfereinnahmen von den Ländern) können jedoch zu deutlichen Verschiebungen bei der finanziellen Ausstattung der Gemeinden führen. Im Folgenden wird daher die Finanzkraft pro Kopf jeweils vor und nach Transfers dargestellt. Abbildung 4 zeigt die Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klassen7. Im linken Teil der Abbildung (Finanzkraft vor Transfers) zeigt sich, dass diese grundsätzlich mit
6) Verhältnis Saldo 1 abzüglich der ordentlichen Tilgungen zu den laufenden Einnahmen. Eine Quote der Freien Finanzspitze von 5,5 Prozent besagt, dass ca. 5,5 Prozent der laufenden Einnahmen für Investitionen zur Verfügung stehen.
7) EW = Einwohnerinnen und Einwohner. EW-Klassen sind Klassifizierungen nach Gemeindegröße.
in Prozent
in Prozent
Abbildung 3: Quote Freie Finanzspitze nach EW-Klasse und Bundesland in Prozent, 2019
10 8
8
6
6
4
4
2
2
0
0 -2
-2
Quote Freie Finanzspitze
0 bis 500 EW
Quote Freie Finanzspitze 501 bis 1.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
2.501 bis 5.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
10.001 bis 20.000 EW
20.001 bis 50.000 EW
50.001 bis 500.000 EW
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
8
10
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Gemeindefinanzen im Überblick
Abbildung 4: Durchschnittliche Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2019
Finanzkraftsteigerung bei kleinsten Gemeinden um 13 bzw. 42% +42%
Finanzkraftreduzierung bei mittleren und Finanzkraftredzierung bei mittleren größeren Gemeinden um 20-24% und großen Gemeinden um 20-24%
-6%
1.250
-24%
1.500
-20%
+13%
Euro pro Kopf
1.750
-24%
2.000
-23%
2.250
-14%
2.500
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
1.000
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
750
20.001 bis 50.000 EW
500
50.001 bis 500.000 EW 250 0 Finanzkraft vor Transfers
Finanzkraft nach Transfers
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
der Gemeindegröße pro Kopf ansteigt. Dass die Kleinst gemeinden bis 500 EW erhöhte Werte haben, ist auf den hohen Anteil an Tourismusgemeinden zurückzuführen, welche auf gute Kommunalsteuereinnahmen zurückgreifen können. Die Steigerung der Finanzkraft pro Kopf, insbesondere ab 10.000 EW, ist auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung zurück zuführen.
werden. Hierunter fallen etwa die Kofinanzierungsleistungen der Gemeinden für Landesaufgaben (Krankenanstalten, Soziales) oder Zuschüsse der Länder für Gemeindeprojekte.8 Insgesamt zeigen die Länder-Gemeinde-Transfers eine stark ressourcenausgleichende Wirkung. Ziel ist daher eine Reduzierung der Finanzkraftunterschiede zwischen den Gemeinden bzw. eine Verschiebung von Finanzmitteln von finanzkräftigen zu finanzschwachen Gemeinden.
Bei den Ertragsanteilen handelt es sich um jene Mittel, welche den Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs gesetzes als Anteil an den gemeinschaftlichen Bundes abgaben (wie etwa Umsatzsteuer, Einkommensteuer) überwiesen werden. Hierbei wird der abgestufte Bevölkerungsschlüssel angewendet, um größeren Gemeinden die Mehrausgaben ihrer regionalen Versorgungsfunktion abzugelten. So bieten zentrale Orte verstärkt Infrastrukturen und Dienstleistungen (etwa Kultur, Sport) an, welche von den EinwohnerInnen der umliegenden Gemeinden mitgenutzt werden. Deshalb erhalten größere Städte pro Kopf höhere Ertragsanteile als kleine Gemeinden ohne entsprechender regionaler Versorgungsfunktion.
Im Jahr 2019 leisteten die Gemeinden 3,7 Mrd. Euro im Rahmen von Umlagen an die Länder, das betrifft insbesondere Zahlungen für Krankenanstalten, für die Sozialhilfe und die Landesumlage. 1,8 Mrd. Euro sind über Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen von den Ländern an die Gemeinden geflossen. Berücksichtigt man, dass die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (2019: 1,0 Mrd. Euro) originäre Gemeindemittel sind, beläuft sich der Transfersaldo auf 2,8 Mrd. Euro. D. h. 35 Prozent der Ertragsanteile der Gemeinden werden durchschnittlich im Transferkarussell abgeschöpft.9
Ein weiteres wesentliches Element des Finanzausgleichs stellen die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden dar, welche primär durch die Länder bestimmt
Im rechten Teil der Abbildung 4 ist die Finanzkraft nach Transfers dargestellt. Es zeigt sich, dass sich durch die Transfers die Finanzmittelausstattung nach EW-Klassen deutlich verändert. Es findet sich ein U-förmiger Verlauf, da die Finanzkraft der kleineren Gemeinden bis 1.000 EW
8) Siehe hierzu auch das Kapitel „Länder-Gemeinde-Transfers“.
9) Näheres hierzu im Kapitel „Länder-Gemeinde-Transfers“.
9
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
aufgestockt wird. So erhöht sich die Finanzkraft pro Kopf lichen Bundesländern höher ausfällt. Auch sind die Ertragsbei der durchschnittlichen Gemeinde bis 500 EW um anteile in den westlichen Bundesländern höher. Letzteres 42 Prozent, die der durchschnittlichen Gemeinde bis ergibt sich aufgrund der Verwendung von Fixschlüsseln bei 1.000 EW immerhin noch um 13 Prozent. In allen anderen der Zuteilung der Ertragsanteilsmittel auf die Bundesländer, EW-Klassen kommt es zu einer Abschöpfung der in welche historische Verteilungsschlüssel von Finanzkraft. Bei den Gemeinden über 5.000 EW ehemaligen gemeindeeigenen Abgaben, wie liegt diese bei 23 bis 24 Prozent. Dies entspricht etwa der Getränkesteuer, einfließen. Auch ist auch in etwa den Anstiegen bzw. Rückgängen des die Finanzkraft pro Kopf in jenen BundeslänDie Investitionen Vorjahres. dern mit einem hohen Bevölkerungsanteil in erhöhten sich von Städten über 10.000 EW aufgrund des abge2018 auf 2019 Insgesamt zeigt sich die höchste Einnahmenausstuften Bevölkerungsschlüssels höher. um 7 %. stattung pro Kopf nach Transfers bei den kleinen Gemeinden bis 1.000 EW und bei den Städten Die Finanzkraft pro Kopf wird durch die Länder über 50.000 EW. Während Kleinstgemeinden mit in sehr unterschiedlichem Ausmaß verändert. dünnen Siedlungsstrukturen kämpfen oder große In den Bundesländern Burgenland, Tirol und Infrastrukturen für den Tourismus bereitstellen, müssen Vorarlberg kam es 2019 (wie auch in den Vorjahren) sogar Städte die regionale Versorgungsfunktion aufrechterhalten. zu einer Aufstockung der Finanzkraft der durchschnittlichen Eine Verknüpfung der Finanzmittelausstattung mit den Gemeinde. Bemerkenswert ist dabei, dass die Zuwächse damit zu erbringenden Leistungen ist derzeit jedoch nicht jeweils nur den kleinen Gemeinden bis etwa 1.000 EW vorgesehen, weshalb bereits seit Langem ein aufgaben zugutekommen. orientierter Finanzausgleich diskutiert wird. Eine Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen würde schließlich zu einer Insgesamt stehen den drei Bundesländern mit einer Aufstoverbesserten Steuerung und einem damit verbundenen ckung der Finanzkraft durch Transfers fünf Bundesländer effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz führen. mit weiterhin finanzkraftabschöpfenden Wirkungen gegenüber. Die stärksten Reduzierungen zeigen sich hierbei in Unterschiede nach Bundesland Oberösterreich mit - 18 Prozent (gegenüber - 12 Prozent Bei einer Betrachtung nach Bundesland (Abbildung 5) im Vorjahr) und in Niederösterreich mit - 7 Prozent (gegenzeigen sich unterschiedliche Einnahmenpotenziale der über - 9 Prozent im Vorjahr). Es bestehen daher unterGemeinden. So ist tendenziell ein West-Ost-Gefälle zu schiedliche Ausprägungen der Transfersysteme und damit erkennen, da das regionale Steueraufkommen in den west verbundene Belastungen der Gemeindeebene.
„ “
+10%
Abbildung 5: Durchschnittliche Finanzkraft vor und nach Transfers nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2019
2.250
-2%
Burgenland -2%
-18%
1.250
-7%
+5%
1.500
-4%
1.750
Euro pro Kopf
+7%
2.000
Kärnten Niederösterreich Oberösterreich
1.000
Salzburg Steiermark
750
Tirol 500
Vorarlberg
250 0 Finanzkraft vor Transfers
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
10
Finanzkraft nach Transfers
Gemeindefinanzen im Überblick
Abbildung 6: Entwicklung der Finanzkraft pro Kopf vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2015 bis 2019 125
125
Finanzkraft nach Transfers
Finanzkraft vor Transfers 120
120
115
115 Index = 2015
Index = 2015
0 bis 500 EW
110
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
110
5.001 bis 10.000 EW
105
105
100
100
10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW
95 2015
2016
2017
2018
95 2015
2019
50.001 bis 500.000 EW
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015 bis 2019.
Abbildung 7: Entwicklung der Finanzkraft pro Kopf nach Transfers nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2015 bis 2019 125
125
Finanzkraft vor Transfers
Finanzkraft nach Transfers
120
120
115
115
Burgenland
Index = 2015
Index = 2015
Kärnten 110
105
Niederösterreich
110
Oberösterreich Salzburg
105
Steiermark
unden wegen Darstellung
100
100
95
95
Tirol Vorarlberg
90 2015
2016
2017
2018
2019
90 2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015 bis 2019.
Deutliche Verbesserungen bei Kleinstgemeinden Zusätzlich bestehen im Zeitverlauf Veränderungen der Finanzkraft nach EW-Klassen (Abbildung 6). Die Finanzkraft vor Transfers pro Kopf stieg von 2015 auf 2019 bei sämtlichen Gemeinden in einem ähnlichen Bereich zwischen 11 und 14 Prozent. Ein deutlich anderes Bild zeigt sich bei der Entwicklung der Finanzkraft nach Transfers, da hier die Entwicklung je nach EW-Klasse deutlich auseinandergeht. Die stärkste Steigerung verzeichnen mit + 21 Prozent die Gemeinden bis 500 EW, die schwächste Dynamik mit + 9 Prozent die Städte über 50.000 EW. Auch eine Analyse nach Bundesland (Abbildung 7) zeigt, dass sich die durchschnittliche Finanzkraft pro Kopf nach Transfers durchaus unterschiedlich entwickelt. Die stärksten
Steigerungen finden sich in Tirol, in Salzburg und in Kärnten mit 18 bis 21 Prozent von 2015 auf 2019. In Oberösterreich kam es zu einem Rückgang um 2 Prozent; die starken Schwankungen 2017 und 2018 dürften dabei auch auf die Umstellung auf die neuen Bedarfszuweisungsrichtlinien ab 2018 zurückzuführen sein. Die 2017 weniger ausbezahlten Mittel dürften dann 2018 nachgeholt worden sein. Eine ebenfalls unterdurchschnittliche Entwicklung zeigt sich im Burgenland mit 12 Prozent.
1.3 Resümee Insgesamt zeigt sich, dass sich die Gemeindefinanzen in den letzten Jahren positiv entwickelt haben. Die Investitionen konnten deutlich gesteigert werden, die Verschuldung auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Ein Teil dieses
11
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Gesamtbildes ist auf die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre – und daher auf dynamische Ertragsanteile und Kommunalsteuern – zurückzuführen. Gleichzeitig zeigen sich jedoch auch Sparmaßnahmen der Gemeinden und ein Ausschöpfen aller Einnahmenpotenziale (etwa höhere Deckungsbeiträge bei Gebühren und
Leistungsentgelten). Dies wurde insbesondere auch aufgrund der überdurchschnittlich steigenden Umlagen notwendig. Zusätzlich zeigen sich positive Effekte des Österreichischen Stabilitätspaktes, da es auch in weniger rosigen Zeiten nicht zu einem massiven Anstieg der Verschuldung gekommen ist.
Abbildung 8: Wesentliche Entwicklungen der Gemeindefinanzen 2009 bis 2019
Gemeinden konnten die durch Umlagen entstehenden finanziellen Lücken (noch) ausgleichen und die Gemeindefinanzen stabil halten.
Umlagen steigen stärker als Ertragsanteile und eigene Abgaben
+54%
+44%
+43%
Einsparungen und andere Einnahmequellen gleichen dies (noch) aus
www.kdz.or.at Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkung: Steigerung betreffen die Absolutwerte
12
steigende Investitionen und stabile Verschuldung
+45%
+4%
Einnahmen der Gemeinden
2. Einnahmen der Gemeinden Auch das Bundesland bestimmt die Entwicklung der Einnahmen Die Gemeinden erhalten ihre Einnahmen vorwiegend im Rahmen des Finanzausgleichs, aber auch direkt von den Gemeinde bürgerinnen und -bürgern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie sich die Einnahmen zusammensetzen und im Zeit verlauf entwickelt haben. Dabei zeigt sich, dass die Einnahmenentwicklung primär vom Bundesland und die Einnahmenstruktur vorwiegend von der Größe der Gemeinde abhängig ist. Als wichtigste Einnahmequelle werden die Ertragsanteile näher betrachtet.
2.1 Einnahmen der Gemeinden im Überblick Großteil der Einnahmen kommt direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Die Einnahmen der Gemeinden (Abbildung 9) belaufen sich insgesamt auf 22,4 Mrd. Euro. 31 Prozent davon entfallen auf die Ertragsanteile (Anteil der Gemeinden an der Summe der vom Bund eingehobenen Steuern, v. a. Einkommen steuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer). 10 Prozent der Mittel sind Transfereinnahmen von den Ländern bzw. in geringem Maße von Gemeinden. Hierbei
handelt es sich beispielsweise um Investitionszuschüsse oder um laufende Förderungen im Kinderbetreuungs bereich. Mit 38 Prozent der Mittel kommt der Großteil der Einnahmen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die wichtigsten Größen sind hierbei die Kommunalsteuer (lohnsummenbasierte Arbeitgeber abgabe), Gebühren (v. a. für Wasser, Abwasser und Müll) und Leistungsentgelte (etwa Kindergartenbeiträge, Ein nahmen aus Vermietung und Verpachtung). Vergleichs weise geringe Bedeutung hat hier die Grundsteuer.
Abbildung 9: Einnahmen der Gemeinden im Überblick, 2019
Sonstiges 5,1%
Verkaufserlöse 1,2%
Ertragsanteile 31,4%
Banken (Darlehen, Rücklagen, Wertpapiere, ...) 13,2%
Anteil an den gemein schaftlichen Bundesabgaben
Leistungsentgelte und Einnahmen aus Besitz und wirtsch. Tätigkeit 10,6 %
37,5% der Einnahmen kommen direkt von den BürgerInnen und Unternehmen
Einnahmen: 22,401 Mrd. Euro
43% der Einnahmen kommen von Bund (allgemeine Steuern) und Ländern Transfereinnahmen vom Bund 2,0%
Weitere eigene Abgaben 3,1 %
Transfereinnahmen 9,5% davon 48% Gemeinde Bedarfszuweisungen, welche originär Gemeindemittel sind
Gebühren 9,6%
Grundsteuer 2,7% Kommunalsteuer 11,5%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
13
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 10: Verteilung und Entwicklung der laufenden Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen nach Einnahmenkategorien, 2009 bis 2019 100%
160
7 9
150
eigene Steuern
80% 140 70%
28
60% 50% 40%
37
Ertragsanteile Index = 2009
Anteil an laufenden Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen
90%
130 Gebühren, Einnahmen aus Leistungen und wirtschaftlicher Tätigkeit
120 110
laufende Transfereinnahmen
30% 100 20% 10%
20
0% 2019
Kapitaltransfereinnahmen
90 80 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
20 Prozent der Einnahmen können weiteren Quellen zuge ordnet werden. Zu nennen sind etwa Banken im Rahmen von Darlehen, Auflösung von Rücklagen sowie Wertpapieren. Schließlich besteht noch eine Sammelgruppe mit sonstigen Einnahmen. Hier finden sich u. a. Gewinnentnahmen bei ausgegliederten Gesellschaften, Einnahmen aus Veräußerungen oder Transfers von NichtGebietskörperschaften (z. B. Unternehmen).
men von den Ländern zur Abfederung der Finanz- und Wirt schaftskrise und 2017 sowie 2018 auf Zusatzmittel aus dem FAG 2017 zurückzuführen.11 Sehr stabile Verläufe seit 2009 zeigen sich mit + 43 Prozent im Bereich der eigenen Steuern und mit + 30 Prozent bei den Gebühren und Leistungsent gelten. Die Ertragsanteile konnten die Einbrüche 2010 aufgrund der Finanzkrise wieder aufholen. Die Steigerung lag bei + 44 Prozent. Bei den Ka pitaltransfereinnahmen kam es – in Abhängig Ertragsanteile, keit der getätigten Gemeindeinvestitionen – zu Kommunalsteuer, Schwankungen. Zuletzt zeigte sich aufgrund der Gebühren und höheren Investitionstätigkeit in den Jahren 2018 Leistungsentgelte und 2019 wieder ein stärkerer Anstieg.
„
Überwiegend konstante Einnahmen Um eine Einschätzung zu erhalten, wie sich die Einnahmensituation der Gemeinden in den letzten Jahren verändert hat, wird im sind die wichtigsten Nachfolgenden auf die Einnahmen von Bund, Einnahmengrößen 2.2 Einnahmenunterschiede der Ländern, Gemeinden und Bürgerinnen und der Gemeinden. Gemeinden Bürgern fokussiert.10 Dies wird im Folgenden Einnahmenentwicklung ist vom Bundesals „laufende Einnahmen und Kapitaltransfer land abhängig einnahmen“ bezeichnet. Beim überwiegenden Die Einnahmen der Gemeinden zeigen nach EWTeil der genannten Einnahmen handelt es sich Klassen12 (Abbildung 11) sehr ähnliche Verläufe um laufende – daher wiederkehrende – Ein im Zeitverlauf. Die stärksten Zuwächse seit 2009 finden sich nahmen. Nur die Kapitaltransfereinnahmen von den Ländern bei den Gemeinden von 501 bis 5.000 EW sowie bei den oder anderen Gemeinden – etwa für Investitionszuschüsse – Gemeinden über 50.000 EW mit + 39 Prozent, die geringsten haben einen einmaligen Charakter. Anstiege bei den Gemeinden bis 500 EW mit + 34 Prozent. Betrachtet man ausschließlich die hier genannten Einnah Deutlich differenziertere Ergebnisse präsentieren sich bei men, zeigt sich eine durchaus unterschiedliche Dynamik der den Bundesländern (Abbildung 12). Während die Einnah einzelnen Einnahmenkategorien (Abbildung 10). Am stärks ten sind die laufenden Transfereinnahmen gestiegen. Dies ist 11) Diese Zusatzmittel waren insbesondere der Strukturfonds, die in den Jahren 2010 bis 2011 auf zusätzliche Transfereinnah
“
10) Daher Darlehensaufnahmen, Rücklagenauflösungen oder Ähnliches werden nicht als Einnahme berücksichtigt.
14
Mittel für Eisenbahnkreuzungen und eine einmalige Zahlung für 2017 zur Abgeltung von Kosten im Migrationsbereich. 12) EW = Einwohnerinnen und Einwohner. EW-Klassen sind Klassifizierungen nach Gemeindegröße.
Einnahmen der Gemeinden
Abbildung 11: Indexentwicklung der laufenden Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen nach EW-Klassen, 2009 bis 2019 150 145
Index = 2009
140 135
0 bis 500 EW
130
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
125 2.501 bis 5.000 EW 120
5.001 bis 10.000 EW
115
10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW
110
50.001 bis 500.000 EW
105 100 95 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Abbildung 12: Indexentwicklung der laufenden Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen nach Bundesland, 2009 bis 2019 150 145
Index = 2009
140 135
Burgenland
130
Kärnten Niederösterreich
125
Oberösterreich
120
Salzburg
115
Steiermark Tirol
110
Vorarlberg
105 100 95 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
men in den Tiroler Gemeinden um 48 Prozent stiegen, war dies in Kärnten nur im Ausmaß von 31 Prozent der Fall. So besteht etwa in Kärnten eine unterdurchschnittliche Entwicklung der gemeindeeigenen Steuern mit nur 26 Pro zent, in Tirol, Niederösterreich und Vorarlberg ist diese mit 46 bis 53 Prozent besonders stark (siehe hierzu Tabelle 12 im Anhang). Der einmalige Ausreißer im Jahr 2012 im Bur genland ist auf den Verkauf der BEGAS13-Anteile zurückzu führen, da dies als laufende Einnahme verbucht wurde. 13) Burgenländische Erdgasversorgungs-AG
Einnahmenstruktur hängt von der Gemeindegröße ab Im Folgenden werden die wichtigsten laufenden Einnah menarten der Gemeinden differenziert nach EW-Klassen dargestellt (Abbildung 13). Die Einnahmen aus gemeinde eigenen Steuern pro Kopf (Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.) steigen grundsätzlich mit der Gemeindegröße. Dies ist in hohem Maße auf das höhere Kommunalsteueraufkom men aufgrund der höheren Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zentralen Orten zurückzuführen. Eine Ausnahme stellen die Kleinstgemeinden bis 500 EW
15
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
dar, da hier zahlreiche wirtschaftsstarke Tourismusgemein den mit hohen Kommunalsteuereinnahmen vertreten sind.
Laufende Transfereinnahmen sind in erster Linie laufende Zuschüsse von Bund und Ländern (insbesondere Bedarfs zuweisungen zum Haushaltsausgleich sowie Zuschüsse Die Ertragsanteile der Gemeinden bis 10.000 EW sind für Kinderbetreuung, Feuerwehren und Schulen) sowie ähnlich hoch. Jene der Kleinstgemeinden bis 500 EW sind Kostenersätze von anderen Gemeinden (beispielsweise im dabei mit 990 Euro pro Kopf etwas höher, da Tourismusge Rahmen von Schulgemeindeverbänden u. ä.). Die bei weitem meinden bei der Zuteilung der Ertragsanteils höchsten laufenden Transfereinnahmen finden mittel Zuschläge erhalten. Die Ertragsanteile sich bei den Kleinstgemeinden. Ein noch stärker der Gemeinden ab 10.000 EW steigen v. a. ausgeprägtes Bild zeigen die Kapitaltransferein aufgrund von Zuschlägen im Rahmen des nahmen, dies sind etwa einmalige Zuschüsse für Gemeindeeigene abgestuften Bevölkerungsschlüssels, um den Infrastrukturprojekte. Abgaben und Städten die Ausgaben im Rahmen der regio Ertragsanteile haben nalen Versorgungsfunktion abzudecken. Auch die laufenden Einnahmen nach Bundes sich dank der guten ländern zeigen eine unterschiedliche Finanz wirtschaftlichen Die Einnahmen aus Gebühren und aus ausstattung der Gemeinden (Abbildung 14). So Lage 2018 und 2019 sind beispielsweise die Einnahmen aus eigenen Leistungen sowie aus Besitz und wirtschaft sehr positiv licher Tätigkeit (etwa Leistungsentgelte oder Steuern in Vorarlberg um das 2,7-fache höher entwickelt. Mieten) steigen ebenfalls mit der Gemeinde als im Burgenland. Dies ist auch auf das Westgröße an, da in Städten in der Regel auch ein Ost-Gefälle bei den durchschnittlichen Gehältern besseres Infrastrukturangebot besteht. Eine zurückzuführen, das sich wiederum auf die Kom Ausnahme stellen wieder die Kleinstgemein munalsteuerhöhe auswirkt. den bis 500 EW dar, da hier verstärkt zahl reiche Tourismusgemeinden mit einem umfangreicheren Deutlich homogener sind die Pro-Kopf-Werte der Er Leistungsangebot vertreten sind. Weiters ist auf zahlreiche tragsanteile zwischen den Bundesländern verteilt, wobei Gemeindeverbände hinzuweisen, welche teilweise auch die der nivellierende Effekt im Finanzausgleich deutlich wird Gebühren einheben, wodurch diese Einnahmen aus Gebüh (Verteilung über die Bevölkerungszahl bzw. den abgestuf ren nicht in den Gemeindehaushalten aufscheinen. ten Bevölkerungsschlüssel). Insgesamt zeigt sich dennoch ein West-Ost-Gefälle, welches auf die Verwendung von Fixschlüsseln bei der Zuteilung der Ertragsanteilsmittel auf
„
“
Abbildung 13: Durchschnittliche laufende Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2019 1.600 1.400 1.200
Euro pro Kopf
0 bis 500 EW 1.000 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
800
2.501 bis 5.000 EW 600
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
400
20.001 bis 50.000 EW 200
50.001 bis 500.000 EW
0 eigene Steuern
Ertragsanteile
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit
laufende Transfereinnahmen
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: Laufende Transfereinnahmen setzen sich aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 15) sowie sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 16) zusammen.
16
Einnahmen der Gemeinden
die Bundesländer zurückzuführen ist, in welche historische Verteilungsschlüssel von ehemaligen gemeindeeigenen Abgaben einfließen, wie etwa die Getränkesteuer. Auch ist die Finanzkraft pro Kopf in jenen Bundesländern mit einem hohen Bevölkerungsanteil in Städten über 10.000 EW auf grund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels höher.
hohe laufende Förderungen, jedoch sind die Kapitaltransfer einnahmen deutlich unterdurchschnittlich.
„
2.3 Ertragsanteile in Veränderung
Die Ertragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Abbildung 15 zeigt die Verände rung der Summe der Ertragsanteile differen ziert nach zwei EW-Klassen pro Kopf (jeweils Während gegenüber dem Vorjahr). Die Dynamik der Bei den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen Städte höhere Ertragsanteile in den einzelnen Jahren entwi sowie Einnahmen aus Besitz und wirtschaft Ertragsanteile und ckelt sich dabei im Wesentlichen gemäß der licher Tätigkeit zeigen sich unterschiedliche eigene Abgaben wirtschaftlichen Gesamtlage. Die Rückgänge Organisationsformen der Gebührenbereiche. Im Burgenland finden sich etwa flächende verzeichnen, erhalten bei den Ertragsanteilen von 2009 auf 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise sind gut zu ckend Gemeindeverbände im Wasserversor kleinere Gemeinden erkennen. gungs- und Abfallentsorgungsbereich, wodurch höhere Transfers. Im Jahr 2011 trat die zweite Etappe des FAG die Einnahmen in den Gemeindehaushalten 2008 in Kraft. Hier erfolgte eine Annäherung verhältnismäßig gering ausfallen. der untersten Stufe des abgestuften Bevölke rungsschlüssels auf die Stufe der Gemeinden Die laufenden Transfereinnahmen spiegeln zwischen 10.001 und 20.000 EW. Die Verluste der Städte vor allem die unterschiedlichen Förderpolitiken der Länder über 20.000 EW wurden dabei durch einen Vorausanteil wider (z. B. für Kinderbetreuung oder im Schulbereich). Die ausgeglichen. Dadurch ergibt sich, dass die Ertragsanteile niederösterreichischen Gemeinden etwa erhalten vergleichs für die Städte über 20.000 EW gleich geblieben sind, die weise geringe laufende Transfers, da sie im Gegensatz zu Gemeinden unter 20.000 EW hingegen um 100 Mio. Euro den anderen Bundesländern für die Personalkosten der mehr an Ertragsanteilen zur Verfügung hatten, wodurch die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen nicht selbst unterschiedliche Entwicklung erklärt werden kann. aufkommen. Verschiedene Förderpraktiken zeigen sich auch bei den Kapitaltransfers (dies sind einmalige Zuschüsse von Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 kam es zu keinen den Ländern, etwa für Investitionsprojekte). So bestehen wesentlichen Umverteilungseffekten zwischen großen und zwar in den burgenländischen Gemeinden vergleichsweise
“
Abbildung 14: Durchschnittliche laufende Einnahmen und Kapitaltransfereinnahmen nach Bundesländern in Euro pro Kopf, 2019 1.100 1.000 900
Euro pro Kopf
800
Burgenland
700
Kärnten
600
Niederösterreich
500
Oberösterreich Salzburg
400
Steiermark
300
Tirol 200 Vorarlberg 100 0 eigene Steuern
Ertragsanteile
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit
laufende Transfereinnahmen
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: Laufende Transfereinnahmen setzen sich aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 15) sowie sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 16) zusammen.
17
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
kleinen Gemeinden, da die Umstellung auf eine verein fachte Ertragsanteilsverteilung unter der Prämisse der Kostenneutralität erfolgte. Insbesondere besteht eine Übergangsregelung, welche etwaige Verluste innerhalb einer Übergangsfrist abfedert.
bis 10.000 EW mit nur 3 Prozent deutlich niedriger ist als bei den Städten über 10.000 EW mit 8 Prozent.
2.4 Resümee Die Einnahmen der Gemeinden sind insgesamt von einer hohen Stabilität in den letzten Jahren gekennzeichnet. Dies zeigt sich bei allen wichtigen Einnahmenbereichen. Am stärks ten entwickelten sich die laufenden Transfereinnahmen mit + 57 Prozent, gefolgt von den eigenen Steuern bzw. Ertragsan teilen mit + 43 bzw. 44 Prozent und den Gebühren und Leis tungsentgelten mit + 30 Prozent. Das FAG 2017 hat zu keinen gravierenden Verschiebungen zwischen den Gemeindeklassen geführt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die bestehende Übergangsregelung etwaige Verluste noch abfedert.
Insgesamt sind die Ertragsanteile der Gemeinden über 10.000 EW seit 2009 pro Kopf um 36 Prozent, jene der Gemeinden bis 10.000 EW um 39 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ergibt sich, dass die Gesamtsumme an Ertragsanteilen bei den Gemeinden über 10.000 EW um 47 Prozent stiegen, jene der Gemeinden bis 10.000 EW nur um 43 Prozent. Dies ist durch die unterschiedliche Bevöl kerungsentwicklung zu erklären, welche in den Gemeinden
Abbildung 15: Jährliche Veränderung der Ertragsanteile je EW-Klasse pro Kopf in Prozent, 2009 bis 2019
FAG 2008 ABS-Abflachung
15,0%
11,9%
12,0% Veränderung zum Vorjahr in %
FAG 2017
9,0%
8,1%
5,5%
6,0% 4,1% 2,9%
3,0%
3,4%
3,7%
3,9% 3,2%
4,5%
5,1%
3,2%
2,7% 2,0%
1,8% 1,0%
0,9% 0,1% 0,0% -1,2%
Veränderung von 2009 auf 2019:
-1,4%
Pro-Kopf-Werte: bis 10.000 EW: 39%, über 10.000 EW: 36% Gesamtsumme: bis 10.000 EW: 43%, über 10.000 EW: 47% Bevölkerung: bis 10.000 EW: 3%, über 10.000 EW: 8%
-3,0%
-6,0% 2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
unter 10.000 EW
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
über 10.000 EW
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter / über 10.000 EW bezogen auf die Gesamtbevölkerung unter / über 10.000 EW.
18
2018/2019
Ausgaben der Gemeinden
3. Ausgaben der Gemeinden Starke Anstiege im Bildungsbereich und bei den Umlagen Die Ausgaben der Gemeinden entwickelten sich in einem ähnlichen Ausmaß wie die Einnahmen, es zeigen sich dabei Verschiebungen von den Personalausgaben und dem Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu den Umlagen an die Bundesländer. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Ausgabenstruktur nach Aufgabenbereichen sowie Ausgabenarten. Im Fokus steht weiters die Entwicklung sowie die Bedeutung von Bundesland und Gemeindegröße für die Ausgabenhöhe und -zusammensetzung. Der Personalbereich wird vertiefend betrachtet.
3.1 Ausgaben der Gemeinden im Überblick Hauptausgabenbereiche Daseinsvorsorge, Pflichtschule und Kinderbetreuung Die Ausgaben der Gemeinden14 beliefen sich 2019 auf 20,0 Mrd. Euro15 (Abbildung 16). Der betragsmäßig bedeutendste 14) Ordentliche Ausgaben und Investitionsausgaben (exkl. bebaute und unbebaute Grundstücke)
Bereich ist mit 6,0 Mrd. Euro bzw. 30 Prozent der Ausgaben der Dienstleistungsbereich der Gemeinden. Hierunter fällt die Daseinsvorsorge wie insbesondere die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Müllbeseitigung, weiters auch die Straßenreinigung, Grünflächenbetreuung oder Freizeit- und Sporteinrichtungen. Der Dienstleistungsbereich ist jener Aufgabenbereich mit der höchsten Kostendeckung.
Abbildung 16: Ordentliche Ausgaben und Investitionen* nach Aufgabenbereichen, 2019
Allgemeine Verwaltung 13,4%
+ 30% bei allgemeiner Verwaltung
Dienstleistungen 30,1%
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2,8%
+ 23% bei Dienstleistungen (z.B. Ver- und Entsorgung, Freibäder, Wohn - und Geschäftsgebäude)
Ausgaben: 20,029 Mrd. Euro
Bildung 18,6% + 58% bei Bildung (v.a. Kinderbetreuung und Schulen)
Wirtschaftsförderung 1,5% + 31% bei Verkehr (v.a. Straßenbau) Verkehr 9,1%
Kultur 3,5% + 52% bzw. 47% bei Gesundheit und Soziales (Umlagen) Gesundheit 8,1%
Soziales 12,8%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: Steigerungen in den Kästchen betreffen den Zeitraum 2009 bis 2019; *exkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
15) Die folgende Betrachtung nach Aufgabenbereichen entspricht den Gruppen gemäß der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Konkret bedeutet dies: Allgemeine Verwaltung (Gruppe 0) = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Gruppe 1); Bildung (Gruppe 2) = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Kultur (Gruppe 3) = Kunst, Kultur und Kultus; Soziales (Gruppe 4) = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gesundheit (Gruppe 5) = Gesundheit; Verkehr (Gruppe 6) = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wirtschaftsförderung (Gruppe 7); Dienstleistungen (Gruppe 8). Die Darstellungen erfolgen ohne den Finanzwirtschaftsbereich (Gruppe 9). In die Investitionen wurden der Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren nicht einbezogen.
19
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 17: Indexentwicklung der ordentlichen Ausgaben und Investitionen* nach Aufgabenbereichen, 2009 bis 2019 160
Allgemeine Verwaltung 145
Öffentliche Ordnung und Sicherheit Index = 2009
Bildung 130
Kultur Soziales
115
Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung
100
Dienstleistungen 85 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkung: *exkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
Abbildung 18: Verteilung und Entwicklung der laufenden Ausgaben und Investitionen nach Ausgabenkategorien, 2009 bis 2019 100%
150
90%
17
80%
7
140 130
70%
50% 40% 26
Index = 2009
60%
Leistungen für Personal 28
120 Verwaltungs- und Betriebsaufwand 110
laufende Transferausgaben
100
sonstige laufende Ausgaben
30% 90
Investitionen*
20% 10%
22
0% Anteil 2019
80 70 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkung: *Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt im Jahr 2018, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.
Ein Großteil der Ausgaben wird daher durch Gebühren oder Leistungsentgelte der Bürgerinnen und Bürger gedeckt.
zuständig (mit Ausnahme des pädagogischen Personals in Niederösterreich).
Der zweitgrößte Ausgabenbereich ist mit 3,7 Mrd. Euro bzw. 19 Prozent der Ausgaben der Bildungsbereich. Dies betrifft vor allem die Pflichtschulen und die Kinderbetreuung. Im Pflichtschulbereich (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sind Gemeinden zumeist Schulerhalter und stellen hierfür die Infrastruktur bereit (inkl. Reinigung, Schulwart). In der Kinderbetreuung sind die Gemeinden sowohl fürs Gebäude als auch fürs Personal
13 Prozent der Ausgaben werden für den allgemeinen Verwaltungsbereich verwendet. Dies betrifft etwa Ausgaben für die Verwaltung der Gemeinden (z. B. Gemeindeamt), insbesondere Personalausgaben und Ausgaben für gewählte Gemeindeorgane (z. B. Sitzungsgelder) und Pensionen.
20
Auf die Bereiche Soziales und Gesundheit entfallen 13 bzw. 8 Prozent der Ausgaben. Hierbei handelt es sich im
Ausgaben der Gemeinden
überwiegenden Maße um Umlagen, daher Finanzierungsbeiträge der Gemeinden zu eigentlichen Landesaufgaben. Die Sozialhilfeumlage dient der Kofinanzierung von Pflegedienstleistungen, der Bedarfsorientierten Mindest sicherung und der Jugendwohlfahrt, die Krankenanstaltenfinanzierung zur Kofinanzierung von Krankenanstalten.
des Ausbaus des Leistungsangebotes im Kinderbetreuungsbereich. Im Bereich der Wirtschaftsförderungen zeigen sich im Zeitverlauf deutliche Schwankungen, wobei diese zuletzt wieder anstiegen. Nur 23 Prozent Steigerung gab es im Dienstleistungsbereich. Hierbei ist darauf zu verweisen, dass in diesem Bereich verstärkt Leistungen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert sind, in denen die Ausgabendynamik durchaus auch höher sein kann. Im Verkehrsbereich kam es in den letzten Jahren zu merkbar höheren Steigerungsraten, welche vor allem auf den Ausbau und die Sanierung von Gemeindestraßen und Bauhöfen sowie auf Maßnahmen der Post- und Telekommunikationsdienste (Breitbandausbau) zurückzuführen sind.
9 Prozent der Ausgaben betreffen den Verkehrsbereich. Gemeinden sind für das Errichten und Instandhalten der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Plätze, Radwege, Brücken) verantwortlich, ebenso für Maßnahmen im Straßenverkehr (z. B. Verkehrszeichen) oder den städtischen Öffentlichen Personennahverkehr (z. B. Straßenbahnen, Busse). Untergeordnete Rollen haben die Bereiche Öffentliche Ordnung und Sicherheit, wo sich etwa Ausgaben für die Feuerwehren befinden, der Kunst- und Kulturbereich sowie die Wirtschaftsförderung.
Moderate Zuwächse bei Personal sowie Verwaltungs- und Betriebsaufwand gleichen Umlagen dynamik aus Betrachtet man die Ausgabenstruktur, werden strukturelle Veränderungen sichtbar, welche insbesondere auf Konsolidierungsbemühungen zurückzuführen sind (Abbildung 18). Das Ausgabenwachstum in den zentralen Bereichen der Personalausgaben sowie im Verwaltungs- und Betriebsaufwand stieg in den letzten Jahren weniger stark als der Umlagenbereich (laufende Transferausgaben). Über einen längeren Zeitraum erhöhte sich daher der Anteil der laufenden Transferausgaben kontinuierlich und liegt aktuell bei 28 Prozent der gesamten laufenden Ausgaben und Investitionen. Im Gegenzug sanken die Anteile der Personalausgaben (22 Prozent) sowie des
Hohe Ausgabendynamik im Umlagenbereich sowie bei Kinderbetreuung und Pflichtschulen Eine hohe Dynamik der laufenden Ausgaben zuzüglich der Investitionsausgaben zeigt sich im Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich, der sozialen Wohlfahrt und im Gesundheitsbereich (Abbildung 17). Die Ausgaben erhöhten sich in diesen Aufgabenbereichen von 2009 bis 2019 um 47 bis 58 Prozent, vor allem aufgrund der hohen Dynamik der Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage sowie der Ausbaubemühungen im Bereich der Ganztagsschulen und
Abbildung 19: Durchschnittliche laufende Ausgaben und Investitionen* nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2019
1.200 1.100
Euro pro Kopf
1.000 900
0 bis 500 EW
800
501 bis 1.000 EW
700
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
600
5.001 bis 10.000 EW
500
10.001 bis 20.000 EW 400 20.001 bis 50.000 EW 300 50.001 bis 500.000 EW 200 100 0 Leistungen für Personal
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
laufende Transferausgaben
Investitionen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: *exkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
21
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (26 Prozent). Diese Entwicklung kann als Ergebnis der zahlreichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gewertet werden. Die Investitionen erlitten im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise einen Einbruch und stiegen zuletzt – auch aufgrund des kommunalen Investitionsprogrammes 2017 – deutlich an.
schnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben für Verwaltung und Betrieb sind in Kleinstgemeinden (bis 500 EW) deutlich höher als in den großen Städten, die niedrigsten Ausgaben verzeichnen Gemeinden mit 1.001 bis 2.500 EW.
Der Anstieg bei den Personalausgaben ist damit zu erklären, dass Gemeinden ab einer bestimmten Größe ein umfangrei3.2 Ausgabenunterschiede der Gemeinden cheres Aufgabenportfolio zu bewältigen haben als kleinere Verschiedene Aufgaben der Gemeinden spiegeln Gemeinden, wodurch auch mehr Personal benötigt wird. Bei sich in der Ausgabenstruktur wider den Gemeinden bis 1.000 EW bestehen höhere Pro-KopfDie Gemeinden unterscheiden einander Ausgaben, da es eine Mindestzahl an Persohinsichtlich Ausgabenstruktur und -höhe in Abnal für die Basisaufgaben in der Verwaltung hängigkeit der EW-Klasse16 und des Bundeslangeben muss. Die Höhe der Umlagen (laufende Während die des, wie nachfolgend ersichtlich wird. Dies ist laufenden Transfers Transferausgaben) ist in hohem Maße von der das Ergebnis etwa unterschiedlicher institutium 46 % stiegen, gab Finanzkraft einer Gemeinde abhängig, welche oneller (z. B. Ausmaß an ausgelagerten Gesellebenfalls mit der Gemeindegröße ansteigt. es vergleichsweise schaften und Gemeindeverbänden), rechtlicher moderate Steigerun- Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (z. B. Zusatzaufgaben von Statutarstädten) oder gen beim Personal-, werden Unterschiede in der Infrastrukturerfunktionaler Rahmenbedingungen (z. B. regioVerwaltungs- und nale Versorgungsfunktion von zentralen Orten). haltung deutlich. Bei Kleinstgemeinden sind Betriebsaufwand die Fixkosten der Infrastruktur für verhältnisIm Folgenden werden die laufenden Ausgaben mäßig wenige Einwohnerinnen und Einwohner (33 – 34 %). sowie Investitionen differenziert nach EWzu tragen, das spricht für GemeindekoopeKlassen dargestellt (Abbildung 19). Dabei zeigt rationen oder -zusammenlegungen. Größere sich, dass die Ausgaben für Personal und für Gemeinden haben eine regionale Versorgungslaufende Transfers mit der EW-Klasse steigen. Die durchfunktion zu erfüllen. Von den Infrastrukturen und Dienstleistungen der zentralen Orte profitiert daher neben der gemeindeeigenen Bevölkerung auch die Bevölkerung der 16) Einwohnerinnen- und Einwohnerklassen: Klassifizierung nach Gemeindegröße. umliegenden Region.
„
“
Abbildung 20: Durchschnittliche laufende Ausgaben und Investitionen* nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2019
1.100 1.000
Euro pro Kopf
900
Burgenland
800
Kärnten
700
Niederösterreich Oberösterreich
600
Salzburg 500 Steiermark 400
Tirol
300
Vorarlberg
200 100 0 Leistungen für Personal
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
laufende Transferausgaben
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: *exkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
22
Investitionen
Ausgaben der Gemeinden
Abbildung 21: Durchschnittliche Netto-Belastung der Gemeinden im ordentlichen Haushalt nach Aufgabenbereichen und EW-Klasse, in Euro pro Kopf, 2019
Allgemeine Verwaltung
0 bis 500 EW
Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
Kultur
2.501 bis 5.000 EW
Soziales Gesundheit
5.001 bis 10.000 EW
Verkehr 10.001 bis 20.000 EW
Wirtschaftsförderung Dienstleistungen
20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW 0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000 Euro pro Kopf
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkungen: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben.
Insgesamt sinken die Pro-Kopf-Investitionen mit steigender Gemeindegröße. Wesentlicher Grund in den Kleinstgemeinden ist, dass die Infrastrukturleistung auf weniger Köpfe verteilt werden muss. Es deutet aber auch auf einen verstärkten Infrastrukturausbau hin – etwa im Kinderbetreuungsbereich. Die niedrigen Pro-Kopf-Investitionen bei den Städten sind darauf zurückzuführen, dass wesentliche Teile der Investitionen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert wurden. Unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Bundesländern bestimmen Ausgabenhöhe Abbildung 20 zeigt starke Unterschiede nach Bundesländern, welche im Wesentlichen auf unterschiedliche rechtliche oder institutionelle Vorgaben zurückzuführen sind. In Niederösterreich sind beispielsweise die Personalausgaben mit 415 Euro pro Kopf am geringsten, da nur in diesem Bundesland die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen beim Land Niederösterreich und nicht bei den Gemeinden angestellt sind. Ebenso bestehen beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand sehr deutliche Unterschiede. Die Ausgaben in Vorarlberg sind etwa doppelt oder mehr als doppelt so hoch wie im Burgenland, in Niederösterreich und Oberösterreich. Auch hier werden unterschiedliche Strukturen deutlich (z. B. Ausmaß an Gemeindeverbänden oder Ausgliederungen). Weitere Differenzen sind bei den laufenden Transferausgaben zu erkennen. Hier wirken sich insbesondere die unterschiedlichen Kofinanzierungsregelungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit aus. So liegt der Kofinanzierungsanteil an den Krankenanstalten-Ausgaben im Burgenland
nur bei 10 Prozent, in den anderen Bundesländern im Schnitt bei 40 Prozent. Auch bei den Investitionen zeigen sich Unterschiede je nach Bundesland. In Vorarlberg wurde 2019 dreimal so viel investiert wie in den Gemeinden im Burgenland oder in Kärnten. Hier machen sich auch unterschiedliche institutionelle Gegebenheiten bemerkbar, wie etwa das Ausmaß an Gemeindeverbänden und ausgelagerten Gesellschaften, welche in dieser Statistik nicht enthalten sind. Höchste Netto-Belastung bei den kleinsten und größten Gemeinden Neben den Ausgaben interessiert die laufende Netto-Belastung17 in den einzelnen Aufgabenbereichen18 (Abbildung 21), welche nach EW-Klassen einen U-förmigen Verlauf zeigt. Dies bedeutet, dass sowohl die kleinsten Gemeinden bis 500 EW als auch die großen Städte über 20.000 EW verstärkt auf allgemeine Steuermittel zurückgreifen müssen und ihre Leistungen nicht direkt über Leistungsentgelte oder Gebühren finanzieren können. Der geringste Zuschussbedarf besteht bei den Gemeinden zwischen 1.001 und 5.000 EW. Die Begründung für diese nach EW-Klassen sehr unterschiedliche Belastung findet sich insbesondere im Bereich der allgemeinen Verwaltung, wo der U-förmige 17) Die Netto-Belastung ist der Saldo aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Einmalige außerordentliche Vorhaben (insbesondere Investitionsvorhaben, Darlehensaufnahmen) werden nicht berücksichtigt. 18) Die Gruppe 9 (Finanzwirtschaft), in welcher jene Finanzflüsse dargestellt werden, die nicht einzelnen Aufgabenbereichen zugeordnet werden können (z. B. eigene Steuern, Ertragsanteile), wird hier nicht aufgezeigt.
23
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Verlauf besonders ausgeprägt ist. So ist die Pro-Kopf-Netto ten. Dies erklärt sich dadurch, dass diese Gemeinden auch belastung in den Kleinstgemeinden bis 500 EW mit 594 Infrastruktur und Leistungen zur Verfügung stellen, die von Euro pro Kopf am höchsten. Dies ist tendenziell auf strukBürgerinnen und Bürgern umliegender Gemeinden genutzt turelle Ineffizienzen im Verwaltungsapparat werden. Die Finanzierung obliegt aber zu zurückzuführen. Schließlich muss jede Gemeingroßen Teilen ausschließlich den Zentralorten, de – unabhängig von der Größe – ein gewisses weshalb hier die Nettobelastung steigt. Solche 30 % der Gemeinde Grundangebot in der Verwaltung erbringen (z. B. regionale Versorgungsfunktionen umfassen bediensteten sind Gemeindeamt, Mindestmaß an VerwaltungsperLeistungen im Bereich der Kultur (Kulturhäuin den Bereichen sonal, BürgermeisterIn etc.). ser, Veranstaltungszentren), Musikschulen, im Kinderbetreuung und Sport, in der Kinderbetreuung, in Schulen, im Bei den Gemeinden über 50.000 EW ist im öffentlichen Verkehr u. v. m. Pflichtschule tätig. Bereich der allgemeinen Verwaltung zu berücksichtigen, dass diese Städte höhere PensionszahBesonders deutlich ist der Unterschied zwilungen haben, die in den anderen Größenklasschen kleineren und größeren Gemeinden in sen nicht in dem Ausmaß anfallen, da sie nicht den Gruppen Soziales und Gesundheit. Der vollständig von den Gemeinden, sondern im hohen Maße steigende Ausgabenverlauf wird maßgeblich durch die von den Pensionsversicherungsträgern getragen werden Umlagenbelastung der Gemeinden bestimmt, welche mit (Sozialversicherung mit Bundeszuschuss). zunehmender Finanzkraft steigt.
„
“
Neben den unterschiedlichen Belastungen in der Verwaltung ist insbesondere ab einer EW-Klasse von 10.001 EW in den Bereichen Kultur, Soziale Wohlfahrt, Gesundheit und im Bereich der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge eine mit der EW-Klasse steigende Nettobelastung zu beobach-
EinwohnerInnenKlassen
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
3.3 Personalstand und Personalausgaben im Detail Als wichtiger Ausgabenbereich lohnt eine nähere Betrachtung der Personalausgaben. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Personalausgaben in ausgelagerten
Anzahl der Gemeindebediensteten 2009
2010
361 2.037 11.734 14.393 12.774 9.963 8.225 15.443 74.930
356 2.067 11.778 14.465 12.944 9.970 8.014 15.435 75.028
2015
2016
2017
2018
Bedienstete zum 31.12. 372 385 399 2.174 2.204 2.245 12.574 12.747 13.001 15.186 15.404 15.734 12.793 12.935 13.162 9.974 10.163 10.329 7.482 7.482 7.610 13.531 13.329 13.747 74.085 74.649 76.228
400 2.278 13.247 16.037 13.307 10.659 7.640 13.398 76.965
Tabelle 1: Entwicklung der Bedienstetenzahl 2009 2015 2019 = 100 = 100 der Gemeinden nach EW-Klasse, 2009 bis 2019 Index 2019
412 2.380 13.633 16.478 13.665 10.987 7.877 13.432 78.865
114 117 116 114 107 110 96 87 105
111 109 108 109 107 110 105 99 106
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Anzahl der Gemeindebediensteten
Index 2019
Bundesländer
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
2009
2010
2015
3.093 5.722 16.674 14.385 8.825 13.317 8.028 4.886 74.930
3.130 5.743 16.804 14.525 8.897 13.274 7.988 4.667 75.028
3.341 5.547 16.693 14.426 8.588 11.772 8.718 5.000 74.085
2016
2017
2018
2019
Bedienstete zum 31.12. 3.323 3.330 3.341 5.384 5.381 5.271 16.728 16.861 17.183 14.574 14.787 14.975 8.710 8.864 8.580 11.896 12.247 12.247 8.957 9.504 9.923 5.078 5.255 5.446 74.649 76.228 76.965
3.330 5.392 17.584 15.346 8.692 12.712 10.183 5.625 78.865
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
24
2009 2015 = 100 = 100 108 94 105 107 98 95 127 115 105
100 97 105 106 101 108 117 112 106
Tabelle 2: Entwicklung der Bedienstetenzahl der Gemeinden nach Bundesland, 2009 bis 2019
Ausgaben der Gemeinden
Abbildung 22: Durchschnittliche Personalausgaben der Gemeinden nach Aufgabenbereichen in Euro pro Kopf, 2019
Allgemeine Verwaltung
0 bis 500 EW
Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
Kultur
2.501 bis 5.000 EW
Soziales Gesundheit
5.001 bis 10.000 EW
Verkehr 10.001 bis 20.000 EW
Wirtschaftsförderung Dienstleistungen
20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW 0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000 Euro pro Kopf
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
Gemeindeeinheiten und Gemeindeverbänden in den Gemeindehaushaltsdaten nicht enthalten sind. Seit 2017 wieder Anstieg beim Personalstand Die Gemeinden beschäftigten im Jahr 2019 insgesamt 78.865 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bis 2016 stagnierte der Personalstand weitgehend. Seit 2017 zeigen sich wieder nennenswerte Anstiege. Von 2009 auf 2019 stieg die Anzahl an Bediensteten um 5 Prozent. Bei einer Betrachtung nach EW-Klassen (Tabelle 1) zeigt sich, dass der Zuwachs an Gemeindebediensteten mit der EW-Klasse tendenziell abnimmt. Bei den Städten über 20.000 EW kam es zu einem Rückgang, was teils auf Konsolidierungsbemühungen, teils auf Ausgliederungen zurückzuführen sein dürfte. Bei Betrachtung nach Bundesländern zeigt sich ein differenziertes Bild (Tabelle 2). Rückgänge von 2 bzw. 6 Prozent gab es in Kärnten, Oberösterreich und Salzburg. Nennenswerte Zuwächse zeigen sich mit 27 bzw. 15 Prozent v. a. in Tirol und in Vorarlberg. Mehr Personal bei Bildung, allgemeiner Verwaltung und in der Daseinsvorsorge Seit 2009 sind die Personalausgaben der Gemeinden um insgesamt 1.054 Mio. Euro bzw. 34 Prozent gestiegen, bedingt durch die Altersstruktur, die Biennalsprünge im öffentlichen Dienst und die Gehaltsanpassungen. Abbildung 22 zeigt die Entwicklung der Personalausgaben der Gemeinden nach Aufgabenbereichen. Dabei fällt auf, dass die Personalausgaben in der allgemeinen Verwal-
tung (Anteil von 25 Prozent), im Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich (30 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (22 Prozent für allgemeine Daseinsvorsorge wie z. B. Wasser, Abwasser, Abfall etc.) drei Viertel der gesamten Personalausgaben ausmachen. Die stärksten absoluten Zuwächse seit 2009 bestehen in der Kinderbetreuung und bei Pflichtschulen mit einem Plus von 442 Mio. Euro aufgrund der Ausbauprogramme im Kinderbetreuungsbereich und bei Ganztagsschulen. Die Anstiege in der allgemeinen Verwaltung liegen bei 237 Mio. Euro bzw. 29 Prozent, im Dienstleistungsbereich bei 157 Mio. Euro bzw. 21 Prozent.
3.4 Resümee Analog zu den Einnahmen entwickelten sich auch die Ausgaben der Gemeinden relativ stabil. Bei den Ausgabenkategorien zeigen sich jedoch durchaus unterschiedliche Dynamiken. Während die laufenden Transfers um 46 Prozent wuchsen, gab es vergleichsweise moderate Steigerungen beim Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwand (33 bis 34 Prozent). Nach Aufgabenbereichen zeigte sich die höchste Dynamik in den Bereichen Bildung (+ 58 Prozent), soziale Wohlfahrt (+ 47 Prozent) und Gesundheit (+ 52 Prozent). Bei den letzten beiden Aufgabenbereichen handelt es sich in hohem Maße um Umlagen an die Länder, deren Höhe von den Gemeinden im Wesentlichen nicht beeinflusst werden können. Während die Anzahl an Gemeindebediensteten bis zum Jahr 2015 kontinuierlich leicht sanken, ist seit 2016 wieder ein Anstieg der Bediensteten zu verzeichnen. Wesentlicher Grund hierfür ist der Ausbau in den Bereichen Kinderbetreuung und Ganztagsschulen.
25
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
4. Investitionstätigkeit Deutliches Plus an Investitionen 2018 und 2019 Die Investitionen der Gemeinden sind 2018 und 2019 kräftig gestiegen. Neben den Gemeinden im engeren Sinn werden Investitionen dabei auch von ausgelagerten Gesellschaften und von Gemeindeverbänden getätigt, wodurch eine Einschätzung zum gesamten Investitionsvolumen schwierig wird. Dennoch ist klar, dass die Gemeinden 2019 zumindest 4,4 Mrd. Euro investierten. Im Folgenden werden die Investitionen19 der Gemeinden aus zwei Perspektiven betrachtet (Abbildung 23). Zuerst wird auf die Gemeindebudgets fokussiert. Hier finden sich sämtliche Investitionen, welche die Gemeinden direkt tätigen. Dies umfasst auch Infrastrukturen etwa in den Gebührenbereichen wie Abwasserentsorgung oder Wasserversorgung. Bei dieser Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass insbesondere in Städten Investitionen an ausgelagerte Gesellschaften übertragen wurden und daher diese Investitionen hier fehlen. Ein zweiter Blickwinkel eröffnet die Sicht auf die öffentlichen Investitionen der gesamten Gemeindeebene. Hier sind zwar wesentliche ausgelagerte Gesellschaften und teils auch Gemeindeverbände (etwa Schulgemeindeverbände) berücksichtigt, allerdings fehlen die Gebührenbereiche, da sie zu einem hohen Anteil kostendeckend sind und daher in der Statistik der öffentlichen Investitionstätigkeit nicht beinhaltet sind. Hierunter fallen nicht unbeträchtliche Investitionen der zahlreichen Wasser-, Abwasser- und Abfallverbände der Gemeinden. 19) Investitionen umfassen den Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie aktivierungsfähige Rechte.
Ein vollständiges Bild zu den Gemeindeinvestitionen ist daher nicht möglich. Mit den zwei Perspektiven nähert man sich jedoch einem Gesamtbild an. Da die öffentlichen Investitionen der Stadt Wien auf Basis der verfügbaren Datenlage nicht gegenüber den Gemeinden ohne Wien abgrenzbar sind, erfolgen die nachfolgenden Betrachtungen teils inkl. und teils exkl. Wien.
4.1 Gemeindeinvestitionen im Überblick (inkl. Wien) 4,4 Mrd. Euro Investitionen20 Zählt man die drei Investitionskategorien zusammen, in welchen Daten verfügbar sind, kommt man auf ein Investitionsvolumen 2019 in der Höhe von 4,4 Mrd. Euro (inkl. Wien21). Die öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt
20) Summe aus Investitionen inkl. Wien im Kernhaushalt, von Eigenbetrieben und ausgelagerten Einheiten, die dem öffent lichen Sektor zugeordnet sind. Exkl. Investitionen in ausgela gerten Einheiten, die nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind (z. B. Abwasserverbände). 21) Die Statistik der öffentlichen Investitionen der Gemeinde ebene steht nur inklusive Wien zur Verfügung. Die öffentlichen Investitionen der Stadt Wien können daher nicht gesondert ausgewiesen werden.
Abbildung 23: Investitionen** der Gemeinden nach Kategorie in Mio. Euro (inkl. Wien), 2009 bis 2019 gesamt 2019: 4.406 Mio. Euro (+27% zu 2009)
5.000 gesamt 2009: 3.460 Mio. Euro
gesamt 2011: 2.867 Mio. Euro (-17% zu 2009)
4.000
938
840
in Mio. Euro
954 3.000
986
961 1.096 986
2.000
809 690
1.000
979
1.690
627
689
1.016
1.000
1.081
785
837
712 724
732
653
1.899
1.974
1.993
2014
2015
2016
668
1.400
1.254
1.393
1.567
2010
2011
2012
2013
2.311
2.553
2.729
2018*
2019
0 2009
Öffentliche Investitionen Kernhaushalt*
Investitionen Eigenbetriebe
2017
Öffentliche Investitionen ausgelagerte Einheiten
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und öffentliche Finanzen 2009 bis 2019. Anmerkungen: *öffentliche Investitionen Kernhaushalt 2018: bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist. **inkl. bebauter und unbebauter Grundstücke
26
Investitionstätigkeit
Abbildung 24: Indexentwicklung der Investitionen** (inkl. Wien), Baukostenindex und BIP, 2009 bis 2019 160 150
Öffentliche Investitionen Kernhaushalt*
140
Investitionen Eigenbetriebe Index = 2009
130 Öffentliche Investitionen ausgelagerter Einheiten
120
Investitionen gesamt 110 Baukostenindex
100
BIP nominell
90 80 70 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019, Investitionen Sektor Staat nach Teilsektoren (Stand: 30. 9. 2020), öffentliche Finanzen und Baukostenindex für Wohnhaus- und Siedlungsbau gesamt 2009 bis 2019. Anmerkung: *Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist. **inkl. bebauter und unbebauter Grundstücke
Abbildung 25: Entwicklung der Gemeindeinvestitionen** ohne öffentl. Investitionen in ausgelagerten Einheiten in Mio. Euro (ohne Wien), 2009 bis 2019 3.500 104 62
3.000 55
in Mio. Euro
2.500 2.000
50 138 253
83
126
210
187 247
85
285
158 269
179
303
274
230 198
1.500
2.639 1.000
358
325
1.945 1.593
1.448
1.578
1.713
2010
2011
2012
2013
2.009
2.033
2.075
2014
2015
2016
2.826
2.351
500 0 2009
Erwerb von unbeweglichem Vermögen*
Erwerb von beweglichem Vermögen
2017
2018
2019
Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten, Beteiligungen und Wertpapieren
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkungen: *Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist. **inkl. bebauter und unbebauter Grundstücke
belaufen sich auf 2,7 Mrd. Euro, jene der Investitionen der Eigenbetriebe auf 837 Mio. Euro und die öffentlichen Investitionen der ausgelagerten Einheiten liegen bei 840 Mio. Euro.
gegenüber 2009 bzw. um 16 Prozent gegenüber 2008. In Absolutwerten (daher nicht inflationsbereinigt) erreichten die kommunalen Investitionen erst 2014 wieder das Niveau von 2009.
Nach der Finanzkrise 2008/2009 kam es zu einem Einbruch der Investitionen. Der Tiefststand wurde 2011 mit 2,9 Mrd. Euro erreicht, dies ist ein Rückgang um 17 Prozent
Deutliche Erholung der Investitionen Betrachtet man die Indexentwicklung, zeigt sich, dass nach der Finanzkrise 2008/2009 die Investitionen in den beiden
27
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Folgejahren zurückgingen und sich erst ab 2012 wieder erholten. Im gesamten Zeitraum entwickelten sich die Gemeindeinvestitionen schwächer als das BIP. Unter Berücksichtigung des Baukostenindex22 haben die Investitionen im Jahr 2017 das Investitionsniveau von 2008 erreicht. Differenzierter zeigen sich die Entwicklungen nach Investitionskategorien. Die Investitionen der Eigenbetriebe gingen von 2009 auf 2011 deutlich zurück und stiegen danach nicht mehr auf das Niveau von vorhin. Dies hängt in hohem Maße mit Ausgliederungen (v. a. der Wohn- und Geschäftsgebäude in Immobiliengesellschaften) zusammen, welche mit der Finanzkrise verstärkt stattgefunden haben.23 Die Ausgliederungen zeigen sich auch bei der Entwicklung der öffentlichen Investitionen ausgelagerter Einheiten, welche 2009 und 2010 deutlich anstiegen. Hier kam es daher zu einer Verschiebung aus dem Kernhaushalt in ausgelagerte Einheiten – v. a. Immobilieninvestitionen im öffentlichen 22) Baukostenindex für Wohnhaus und Siedlungsbau der Statistik Austria. 23) Mit der Krise fanden vermehrt Auslagerungen der Gemeinde immobilien statt, welche nach dem damaligen Regelwerk nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet wurden und daher nicht dem öffentlichen Schuldenstand zuzuordnen waren. Mit dem seit 2014 geltenden ESVG 2010 wurden auch die Immobilien gesellschaften dem öffentlichen Sektor zugeordnet.
Bereich (z. B. Schulen, Kindergärten, Amtsgebäude). Dies erklärt auch die stark zurückgehenden öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt. Betrachtet man die letzten Jahre, zeigt sich eine deutliche Erholung der Gemeindeinvestitionen in den Jahren 2017 und 2018. Auch für 2019 kann man von steigenden Gemeindeinvestitionen ausgehen. Besonders deutliche Anstiege zeigen sich dabei bei den öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt. Dies ist nicht zuletzt auf das kommunale Investitionsprogramm (KIP), aber auch auf die Ausbauprogramme in den Bereichen Ganztagsschulen und Pflichtschulen zurückzuführen.
4.2 Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss (ohne Wien) Starker Anstieg der Investitionen 2018 und 2019 Die österreichischen Gemeinden (ohne Wien) investierten im Jahr 2019 3,2 Mrd. Euro (Abbildung 25), zusätzlich erwarben sie aktivierungsfähige Rechte, Wertpapiere und Beteiligungen in der Höhe von 104 Mio. Euro. Bis zum Jahr 2011 zeigte sich ein langfristiger Trend mit rückläufigen Gemeindeinvestitionen, welcher mit den Einbrüchen in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der Wirtschaftskrise einen Tiefpunkt fand. Seitdem findet eine kontinuierliche Erholung statt.
Abbildung 26: Investitionen** der Gemeinden ohne ausgelagerte Einheiten nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2009 bis 2019 3.500
3.000
in Mio. Euro
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0 2009 Straßenbau, Breitband, etc.
2010
2011 Eigenbetriebe
2012
2013
2014
Dienstleistungen/Kernhaushalt (v.a. Ver-/Entsorgung)
2015 Schulen
2016
2017
2018*
Kinderbetreuung
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019. Anmerkungen: Investitionen exkl. Erwerbs von Beteiligungen und Wertpapieren; *Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist. **inkl. bebauter und unbebauter Grundstücke
28
2019 Weiteres
Investitionstätigkeit
Abbildung 27: Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien sowie in Prozent des BIP 2009 bis 2019
0,92%
0,87%
0,84%
3.500 3.000
0,91%
0,90%
1,00%
0,84%
0,82% 0,72%
0,88%
0,87%
0,74%
0,80%
2.500
0,60%
2.000 1.500
2.651
2.497
1.000
2.240
2.372
2.649
2.885
2.990
2.993
3.265
3.491
3.569
0,40%
0,20% 500 0
Anteil Investitionen in Prozent des BIP
Investitionen in Mio. Euro
4.000
0,00% 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien)
2016
2017
2018
2019
Anteil Investitionen in Prozent des BIP
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2009 bis 2019. Anmerkung: öffentliche Investitionen der Gemeindeebene mit Stand 30. 9. 2020.
Nach der Finanzkrise zeigten sich stärkere Zuwächse in den Jahren 2013 und 2014, wobei es sich auch um das Nachholen des Investitionsrückstands aus den Krisenjahren handeln dürfte. 2015 und 2016 stagnierten die Investitionen wieder. Seit 2017 gibt es nun wieder kräftige Anstiege, verbunden mit der allgemeinen positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der Auflage des kommunalen Investitionsprogramms 2017.
schnittlichen Investitionen bei den Eigenbetrieben ist darauf hinzuweisen, dass es hier auch zu Ausgliederungen kam und diese Investitionsausgaben dann nicht mehr innerhalb der Gemeindebudgets stattfinden.
4.3 Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG (inkl. Wien)
Anteil am BIP hat das Vorkrisen-Niveau erreicht Einen anderen Blickwinkel bietet die Betrachtung der kommunalen Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler Gemeinden tätigen und regionaler Ebene (ESVG), daher inklusive 30 % der öffentlichen Investitionen von ausgegliederten, dem öffentlichen Sektor zugeordneten Unternehmen (z. B. Investitionen. Immobiliengesellschaften, Errichtungs- und Sie sind damit ein wichtiger öffentlicher Betriebsgesellschaften). Nicht enthalten sind jedoch weitgehend Investor. kostendeckende, aber dennoch investitionsintensive, marktbestimmte Betriebe der Gemeinden – etwa im Abwasserentsorgungs- oder Wasserversorgungsbereich.
Investitionen gehen verstärkt in Bildung, Daseinsvorsorge und Straßen Bei Betrachtung der Investitionen nach Bereichen (Abbildung 26) zeigt sich folgende Struktur: 2019 entfielen 23 Prozent der Investitionen auf den Straßenbau (inkl. Breitband), 23 Prozent wurden von Eigenbetrieben geleistet (v. a. Ver- und Entsorgung). 12 Prozent der Investitionen 2019 betrafen den Pflichtschulbereich, weitere 14 Prozent Dienstleistungsbetriebe im Kernhaushalt (ebenfalls v. a. Ver- und Entsorgung). Auf den Kinderbetreuungsbereich entfielen 7 Prozent der Investitionen. Unter die Kategorie Weiteres fielen v. a. Investitionen für Feuerwehren, Gemeindeimmobilien und Sporteinrichtungen. Die stärksten Steigerungen seit 2009 finden sich im Schulbereich mit + 287 Prozent aufgrund der Ausbauprogramme im Ganztagsschulbereich. Die Ausgaben im Straßenbereich stiegen um 40 Prozent, jene für den Kinderbetreuungs bereich um 22 Prozent. Eine vergleichsweise starke Dynamik findet sich auch bei den Dienstleistungen und bei den weiteren Ausgaben. Hinsichtlich der deutlich unterdurch-
„ “
Die öffentlichen Investitionen der Gemeindeebene (inkl. Wien)24 beliefen sich 2019 auf 3,6 Mrd. Euro und sind seit dem Jahr 2009 um 35 Prozent angestiegen (Abbildung 27). Die Investitionsentwicklung liegt daher deutlich über der Inflation mit rund 20,2 Prozent bzw. dem Baukostenindex von 22,2 Prozent25. Betrachtet man den Anteil der 24) Die Daten zur Investitionstätigkeit werden von der Statistik Austria nur inkl. Wien veröffentlicht. 25) Statistik Austria.
29
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 28: Anteil der Gebietskörperschaften an den öffentlichen Bruttoinvestitionen in Prozent, 2009 bis 2019
100% 1%
2%
2%
2%
2%
2%
3%
1%
2%
2%
1%
27%
26%
24%
25%
27%
29%
29%
28%
28%
30%
30%
16%
17%
17%
17%
15%
15%
14%
14%
15%
13%
13%
55%
56%
58%
56%
56%
54%
54%
57%
55%
55%
56%
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Bund
Länder (exkl. Wien)
Gemeinden (inkl. Wien)
SV-Träger
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentliche Finanzen 2009 bis 2019 mit Stand 30. 9. 2020
ffentlichen kommunalen Investitionen am BIP konnte mit ö einem Anteil von 0,90 bzw. 0,91 Prozent in den Jahren 2018 und 2019 ein leicht höherer Wert wie in den Vorjahren erreicht werden. Erstmals konnte damit an die Vorkrisenjahre angeschlossen werden. Gemeinden tätigen 30 Prozent aller öffentlichen Investitionen Interessant ist weiters, dass der Anteil der Gemeindeinvestitionen an den öffentlichen Bruttoinvestitionen26 im Jahr 2019 bei 30 Prozent lag (Abbildung 28). Damit investieren die Gemeinden im Vergleich zu den anderen Gebietskörperschaften im Verhältnis zu ihren Einnahmen aus dem Finanzausgleich (11 Prozent27 ) überproportional viel. Gleichzeitig wird bei einer Zeitreihenbetrachtung deutlich, dass sich die Gemeindeinvestitionen nach der Wirtschaftsund Finanzkrise weniger schnell erholt hatten als jene von Bund und Ländern. Während der Anteil der Gemeinden in den Jahren 2010 bis 2012 bei 26 bzw. 27 Prozent lag, sank dieser in den Jahren 2013 bzw. 2014 auf 24 bzw. 25 Prozent ab. Erst seit 2016 kam es zu einer merkbaren Erholung, sodass der Anteil 2019 schließlich bei 30 Prozent liegt. 26) Bruttoinvestitionen im Sektor Staat. Daher inkl. ausgelagerter Gesellschaften. Beim Bund sind dies z. B. die ASFINAG oder die ÖBB). 27) Einnahmen aus dem Finanzausgleich gemäß Statistik Austria: Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs, 2018.
30
amit kann auch wieder an die Vorkrisenjahre angeschlosD sen werden.
4.4 Resümee Die Investitionstätigkeit der Gemeinden (ohne ausgelagerte Gesellschaften) beläuft sich 2019 auf 4,4 Mrd. Euro und kann damit wieder an die Vorkrisenjahre anschließen. Dass dies trotz der steigenden Umlagenlast – und der damit verbundenen enger werdenden Spielräume im Rahmen der laufenden Finanzierung – möglich ist, deutet auf erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden v. a. bei Personal und Sachaufwand hin, ist aber auch Ergebnis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre. Im Bereich der Investitionen zeigt sich weiters die Notwendigkeit, die Gemeindeebene in ihrer Gesamtheit zu betrachten. So entwickelten sich die Investitionen je nach betrachteten Gemeindeeinheiten sehr unterschiedlich. Während die öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt der Gemeinden deutlich steigen, stagnieren die Investitionen bei den Eigenbetrieben der Gemeinden (Quasi-Kapitalgesellschaften). Die wichtigsten Investitionsbereiche betreffen den Dienstleistungsbereich – v. a. Ver- und Entsorgung – (37 Prozent), den Straßenbau (23 Prozent) sowie die Kinderbetreuung und Bildung (19 Prozent). Besonders dynamisch hat sich hierbei der Bildungsbereich entwickelt, was auf umfangreiche Ausbauprojeke v. a. bei den Pflichtschulen zurückzuführen ist.
Verschuldungssituation
5. Verschuldungssituation Beitrag der Gemeinden zur Entschuldung Eine Analyse der Verschuldung ist insbesondere vor dem Hintergrund der engen Vorgaben im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes relevant, wonach die Gemeinden nicht zur Netto-Neuverschuldung beitragen dürfen. Im folgenden Beitrag erfolgt ein Überblick über die Verschuldungssituation der österreichischen Gemeinden bzw. der Gemeindeebene.
5.1 Verschuldung der Gemeinden ohne Wien im Überblick Insgesamt stabile Gemeindeverschuldung Eine wichtige Kenngröße für die finanzielle Leistungsfähig keit der Gemeinden ist die Verschuldung. Nachfolgend wer den einerseits die öffentlichen Schulden der Gemeindeebene (ohne Wien) sowie die Schulden der Gemeindehaushalte29 dargestellt. Die öffentliche Verschuldung der Gemeinden umfasst sämt liche Schulden, welche dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind. Dies sind einerseits die „Maastricht-Schulden“ gemäß den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden, andererseits auch die Schulden von Gemeindeverbänden und gemeindeeigenen Gesellschaften, welche ebenfalls dem öffentlichen Sektor zuge wiesen werden. Die öffentliche Verschuldung der Gemeinden (Abbildung 29) lag 2010 bei 6,5 Mrd. Euro. Die Schulden von damals konnten seitdem nicht wesentlich reduziert werden, sondern erhöhten sich in den folgenden Jahren moderat und 29) Daher inkl. Eigenbetriebe, exkl. öffentlicher Schulden ausgela gerter Gesellschaften.
betrugen im Jahr 2019 etwa 9 Mrd. Euro. Insgesamt ist zu beobachten, dass nach der Finanzkrise 2008/2009 zwar der Schuldenstand stieg, dennoch der Einbruch bei den Investitio nen nicht aufgefangen werden konnte.30 Konstanter verlief die Verschuldung der Gemeindehaus halte. Hier enthalten sind einerseits wiederum die „Maas tricht-Schulden“ gemäß den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden, zusätzlich aber auch die Schulden der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit31. Dies sind jene Bereiche, die nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind, da sie in hohem Maße kostendeckend sind. Dies betrifft etwa die Ab wasserentsorgung oder die Wasserversorgung. Die Verschul dung der Gemeindehaushalte lag 2019 bei 11,9 Mrd. Euro.
30) Hinzuweisen ist auch auf Änderungen im ESVG. Mit der Finanzkrise 2008/2009 fanden vermehrt Auslagerungen der Gemeindeimmobilien statt, welche nach dem damaligen Regel werk nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet wurden. Mit dem seit 2014 geltenden ESVG 2010 wurden auch die Immobi liengesellschaften dem öffentlichen Sektor zugeordnet. 31) Abschnitt 85 – 89.
Abbildung 29: Öffentliche Verschuldung und Verschuldung gemäß Gemeindehaushalten in Mio. Euro (ohne Wien), 2009 bis 2019
12.000
8.000 6.000 4.000 2.000 0
keine Angabe*
in Mio. Euro
10.000
2009
2010
2011
2012
2013
Öffentliche Verschuldung
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Verschuldung Gemeindehaushalte
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019, Verschuldung Staat nach Teilsektoren Anmerkung: 2010 bis 2014 gemäß Stand 22. 9. 2016; 2015 bis 2018 gemäß Stand 21. 10. 2019; *) Keine Vergleichbarkeit gegeben, da die Ausweisung der öffentlichen Verschuldung 2009 nur inkl. Wien möglich ist.
31
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 30: Schuldendienst, Haftungen und Rücklagen in Mio. Euro (ohne Wien), 2009 bis 2019 Veränderung von 2009 bis 2019:
7.000 6.000
Schuldendienst: +38,4% Haftungen: -3,1% Rücklagen: +101,2%
in Mio. Euro
5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2009
2010
2011
2012
2013
Schuldendienst
2014
Haftungen
2015
2016
2017
2018
2019
Rücklagenstand
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Drei in Zusammenhang mit der Verschuldung wichtige Größen sind der Schuldendienst, das Ausmaß der Haftungen und die aufgebauten Rücklagen. (Abbildung 30)
Moderate Verschuldung, sinkende Haftungen Abbildung 31 zeigt die Entwicklung der oben genannten wichtigen Steuerungsgrößen im Bereich Verschuldung.32 Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich um 39 Prozent bis zum Jahr 2019. Die Schulden gemäß Gemeindehaushalte blieben demgegenüber weitgehend konstant. Sie erhöhten sich seit 2010 nur um 2 Prozent.
Der Schuldendienst – daher Kapitalrückzahlungen und Zinsen – verlief dynamischer als der Schuldenstand. Lag der Anteil des Schuldendienstes am Schuldenstand 2009 noch bei 10 Prozent, so erhöhte sich der Anteil bis 2019 auf 14 Prozent. Insgesamt belief sich der Schuldendienst 2019 auf 1,6 Mrd. Euro. Die Verschuldung
„
Haftungen dienen wesentlich zur Sicherung von Schulden in ausgelagerten Gesellschaften und Gemeindeverbänden. Damit überschneiden sie sich in weiten Teilen mit den öffentlichen Schulden der Gemeindeverbände und gemein deeigenen Gesellschaften. In den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Haftun gen zu verzeichnen. Dies ist in hohem Maße auch Ergebnis der Festlegungen zu Haftungs obergrenzen auf Gemeindeebene auf Basis des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012.
konnte 2009 konstant gehalten werden. Auch 2019 blieb der Schulden stand der Gemeinde ebene im Verhältnis zum BIP konstant.
Im Gegenzug dazu konnte der Rücklagenstand seit 2009 deutlich ausgebaut werden. Von 2009 auf 2010 kam es zu einem vergleichsweise geringen Abbau der Rücklagen um 5 Prozent. Seitdem wurde der Rücklagenstand kontinuier lich aufgebaut und erreicht 2019 seinen Höchstwert in der Höhe von 2,7 Mrd. Euro. 32) Statistik in vergleichbarer Form steht erst ab dem Jahr 2010 zur Verfügung.
32
“
Ein dynamisches Bild zeigt der Schuldendienst (dieser ist für sämtliche Schulden gemäß Gemeindehaushalte relevant), der seit 2010 um 40 Prozent anwuchs – trotz des sehr nied rigen Zinsniveaus in den letzten Jahren. Die Rücklagen konnten seit 2010 etwas mehr als verdoppelt werden.
In Bezug auf die Haftungen der Gemeinden ist zu beobachten, dass diese bis 2013 vergleichs weise stark angestiegen sind und seitdem kontinuierlich zurückgehen. Dies ist auch auf die Bestimmungen zu Haftungsobergrenzen zurückzuführen, die im Österreichischen Stabi litätspakt festgelegt wurden. Weiters ist dies ein Anzeichen, dass der Trend zur Ausgliederung von kommunalen Leistun gen gebremst wurde.
5.2 Öffentlicher Schuldenstand und öffentliches Defizit Stabile Anteile der Gemeinden am öffentlichen Schuldenstand Der öffentliche Schuldenstand umfasst jene Schulden, welche dem Sektor Staat (staatliche Einheiten) zugeordnet
Verschuldungssituation
Abbildung 31: Indexentwicklung zentraler Steuerungsgrößen im Bereich Verschuldung, 2010 bis 2019 220 200
Index = 2010
180 160 140 120 100 80 2010
2011
Öffentliche Verschuldung
2012
2013
2014
Verschuldung Gemeindehaushalte
2015
2016
2017
Schuldendienst
Haftungen
2018
2019
Rücklagen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2010 bis 2019. Anmerkung: Öffentliche Verschuldung: keine Vergleichbarkeit vor 2010 gegeben, da die Ausweisung nur inkl. Wien möglich ist.
Öffentlicher Schuldenstand gemäß ESVG 2010
Gesamtstaat in Prozent des BIP
Gemeinden (exkl. Wien) in Prozent des BIP
Gemeindeebene (exkl. Wien) in Prozent des BIP
Wien Bund Länder (exkl. Wien) SV-Träger
Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler öffentlicher Schuldenstand 2013
2014
2015
2016
2017
2018
Index 2019 2013 2019 =100
in Mio. Euro 263.230 280.001 292.265 296.244 289.863 285.322 280.344 81,3%
84,0%
84,9%
82,8%
78,5%
74,0%
70,5%
3.677
3.835
4.017
4.183
4.213
4.784
5.176
1,1%
1,2%
1,2%
1,2%
1,1%
1,2%
1,3%
7.213
7.643
8.138
8.366
8.436
8.670
9.025
2,2%
2,3%
2,4%
2,3%
2,3%
2,2%
2,3%
5.640 5.827 6.440 6.955 7.289 7.494 7.441 228.692 244.904 255.441 257.231 251.192 246.193 241.841 19.994 20.302 21.185 22.598 22.055 21.654 21.004 1.690 1.325 1.060 1.095 891 1.313 1.033
Tabelle 3: Gesamt wirtschaftlicher und kommunaler Schulden stand gemäß ESVG, 2013 bis 2019
107 141 125 132 106 105 61
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2013 bis 2019 (Stand 30. 9. 2020), BIP und Gemeindefinanzdaten 2013 bis 2019.
werden. In Tabelle 3 wird der öffentliche Schuldenstand der Gebietskörperschaftsebenen dargestellt. Die Verschuldung des Gesamtstaates stieg von 201333 bis 2016 an und sank danach wieder kontinuierlich. Das ist in einem hohen Maß auf die Schuldenaufnahme des Bundes im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/2010 zurück zuführen. In den letzten Jahren konnte die Verschuldung des Bundes wieder weitgehend auf den Stand im Jahr 2014 zurückgeführt werden. Im Vergleich dazu stagnierte der 33) Durchgängige Statistik in der vorliegenden Form steht erst ab dem Jahr 2013 zur Verfügung.
öffentliche Schuldenstand der Länder. Der Schuldenstand der Stadt Wien stieg von 2013 bis 2019 um 32 Prozent, jener der Gemeindeebene um 25 Prozent. Für den Österreichischen Stabilitätspakt von Relevanz ist dabei insbesondere die Relation der Verschuldung zum BIP. Bei den Gemeinden zeigt sich in den letzten Jahren ein re lativ konstanter Anteil der Gemeinden an der Verschuldung (meist 1,2 Prozent des BIP). Die Gemeindeebene insgesamt (d. h. inklusive ausgegliederter Gesellschaften) weist einen Anteil von rund 2,3 Prozent auf. Die gesamtstaatliche Ver schuldung lag 2013 noch bei 81,3 Prozent des BIP, erhöhte
33
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 32: Öffentlicher Schuldenstand nach Bundesländern in Euro pro Kopf, 2019 7.000 6.000
in Euro pro Kopf
5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Landesebene
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Gemeindeebene
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2019 (Stand 30. 9. 2020). Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte für die Gemeindeebene: öffentlicher Schuldenstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung im jeweiligen Bundesland.
sich bis 2015 – zuletzt aufgrund des Bankenpaktes – auf 84,9 Prozent und hat sich seither auf 70,5 Prozent reduziert. Das gute Wirtschaftswachstum der letzten Jahre sowie die geringe Zinsbelastung haben dazu unterstützend beigetragen. Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Verschuldung pro Kopf nach Bundesländern (Abbildung 32). Die ProKopf-Verschuldung der Gemeindeebene liegt in Kärnten bei 519 Euro, in der Steiermark mit 1.856 Euro pro Kopf 3,5 mal so hoch.
„
Konstant ausgeglichene Budgets Die zweite wesentliche Maßzahl der öffentlichen Verschul dung ist das öffentliche Defizit – auch „Maastricht-Defizit” genannt (gegebenenfalls auch ein Überschuss). Es berück sichtigt die Gemeindehaushalte ohne Gebührenbereiche zuzüglich dem öffentlichen Sektor zugeordnete Gemeinde verbände und gemeindeeigene Gesellschaften.
Insgesamt zeigt sich eine stabile Verschuldung bei gleichzeitig sinkenden Haftungen.
Sehr unterschiedlich ist auch das Verhältnis zwischen Gemeinde- und Landesebene. Wäh rend in Kärnten nur 7 Prozent der Schulden auf die Gemeindeebene fallen, liegt der Anteil in Tirol und Vorarlberg bei 75 Prozent. Durch schnittlich liegt das Verhältnis von Schulden der Gemeindeebene zur Landesebene bei 30:70. Dies zeigt, dass die Gemeinden im Ver hältnis zu ihren Einnahmen deutlich mehr Schulden haben als die Länder. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass die Gemeinden auch mehr als doppelt so viel investieren wie die Länder.34
34) Vergleiche hierzu das Kapitel „Investitionstätigkeit“.
34
“
In Abbildung 33 wird das öffentliche Defizit nach Gebietskörperschaften von 2009 bis 2019 gezeigt. Über den gesamten Betrachtungszeit raum wurde ein gesamtstaatliches öffentliches Defizit erwirtschaftet. 2009 und 2010 war das Defizit aufgrund der ungünstigen konjunktu rellen Lage trotz strengerem Österreichischen Stabilitätspakt deutlich negativ. Wenngleich der Bund den größten Anteil am Defizit trug, wurde es von allen Gebietskörperschaften (mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger) gemeinsam verursacht.
Seit 2011 bestand bis 2018 insgesamt noch immer ein Defizit, das Maastricht-Ergebnis des Bundes ist dabei stär keren Schwankungen unterworfen. Nach einer neuerlichen Verschlechterung im Jahr 2014 (aufgrund von Vermögens transfers zur verstaatlichten Hypo Group Alpe-Adria) erreichte das Defizit im Jahr 2015 für die gesamte staatliche
Verschuldungssituation
Abbildung 33: Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates in Prozent des BIP, 2009 bis 2019
Defizit (-) / Überschuss (+) in Prozent des BIP
2009 1,0%
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
0,0%
-1,0%
-2,0%
-3,0% Bundesebene Landesebene (ohne Wien) Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2010) -4,0%
Wien (ab 2011) Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2011) Sozialversicherungsträger
-5,0%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentliches Defizit (Stand 30. 9. 2020) und BIP.
Ebene mit - 1,2 Prozent des BIP einen besseren Wert. 2019 konnte erstmals wieder ein deutlicher öffentlicher Über schuss von + 0,4 Prozent des BIP erreicht werden. Die Gemeinden erreichten von 2011 bis 2018 immer ein ausgeglichenes Ergebnis; im Jahr 2019 betrug das Defizit - 0,1 Prozent des BIP. Die Länder wiesen im Zeitraum 2013 bis 2019 – mit Ausnahme 2016 – ebenfalls ein ausgegliche nes bis leicht positives Ergebnis auf.
5.3 Resümee Der Bereich der öffentlichen Verschuldung der Gemeinden kann insgesamt als stabil bezeichnet werden. Im Ver hältnis zum BIP zeigen sich stabile Verschuldungsstände und leichte Budgetüberschüsse. Damit zeigt sich, dass die Bemühungen im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt Früchte tragen.
35
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
6. Länder-Gemeinde-Transfers Das Transferkarussell dreht sich weiter Die Transferausgaben der Gemeinden steigen weiter überdurchschnittlich stark an. Der negative Transfersaldo ist 2019 auf 1,8 Mrd. Euro (inkl. BZ-Mittel) bzw. auf 2,8 Mrd. Euro (ohne BZ-Mittel) gestiegen. Rund 35 Prozent der Ertragsanteile werden im sekundären und tertiären Finanzausgleich den Gemeinden über Transfers wieder abgeschöpft. Der Anteil der Transferausgaben beträgt beispielsweise in Oberösterreich fast 25 Prozent der laufenden Einnahmen. Die Transfers gleichen die Finanzkraft auch zwischen den Gemeinde-Größenklassen an. Während die Finanzkraft vor Transfers zwischen 1.300 Euro (501 bis 2.500 EW) und 2.200 Euro pro Kopf (ab 50.001 EW) schwankt, liegt der Unterschied nach den Transfers nur mehr bei 200 bis 400 Euro pro Kopf. Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die wichtigsten Umlagen (Landes-, Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage) sind in den einzelnen Bundesländern meist verschiedenartig geregelt (sowohl hinsichtlich Höhe als auch in Bezug auf die Berechnungsgrundlage). Weiters bestehen zahlreiche Förderungen (laufende Transfereinnahmen, Bedarfszuweisungen und andere einmalige Kapitaltransfers), die ebenfalls divers geregelt und gehandhabt werden. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde die Chance auf eine Neuordnung der äußerst vielfältigen Transferbeziehungen nicht genutzt, im Gegenteil: das System ist seitdem noch komplexer geworden.
Komplexe Transferbeziehungen Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden zeigt folgende Struktur bzw. Finanz- sowie Transferströme (Abbildung 34): • Im Jahr 2019 lag der Anspruch der Gemeinden (ohne Wien) bei 8.022 Mio. Euro an Ertragsanteilen gemäß Finanzausgleichsgesetz. • Davon gingen 1.025 Mio. Euro als Vorwegabzug (Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel) an die Länder (1), 6.997 Mio. Euro gingen als Ertragsanteile direkt an die Gemeinden (2). • Die Gemeinden erhielten von den Ländern 1.970 Mio. Euro an Förderungen. Dies umfasst Landesförderungen,
Abbildung 34: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern in Mio. Euro, 2019
Gemeindeertragsanteile gemäß FAG (Oberverteilung)
8.022 Mio. Euro
Transfers an die Länder
1
2 6.997 Mio. Euro*
4
3.748 Mio. Euro
GemeindeBedarfszuweisungsmittel 1.025 Mio. Euro*
v.a. Sozialhilfe-, Krankenanstaltenund Landesumlage
Länder
Transfersaldo (inkl. BZ-Mittel): -1.779 Mio. Euro 1.970 Mio. Euro
Gemeinden
3
Transfers an Gemeinden (v.a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen)
Transfersaldo (ohne BZ-Mittel):
-2.804 Mio. Euro
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2019; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: * Die hier dargestellten, gemäß BMF berechneten Ertragsanteile nach Vorwegabzug der Gemeinde-Bedarfszuweisungen weichen von den verbuchten Werten der Gemeinden (siehe folgende Abbildungen) aufgrund von unterschiedlichen Abrechnungsperioden ab.
36
Länder-Gemeinde-Transfers
Abbildung 35: Entwicklung der Transfereinnahmen und -ausgaben und der Ertragsanteile in Mio. Euro, 2009 bis 2019 250
10.000
8.000 200
5.332 4.000
4.879
5.514
6.249
5.953 5.751
6.376
6.669
7.045 150
6.146
4.822
2.000
100 1.498
1.528
1.484
1.535
1.564
1.672
1.737
1.746
1.824
1.933
1.970
-2.426
-2.618
-2.749
-2.765
-2.866
-3.055
-3.174
-3.325
-3.466
-3.571
-3.748
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Index: 2009 = 100
in Mio. Euro
6.000
0
-2.000
50
0
-4.000 2009
2010
Transfereinnahmen
2011
2012
2013
Transferausgaben
Ertragsanteile
Index Nettotransfers
Index Ertragsanteile
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
z. B. für Kinderbetreuung, aber auch die Gemeindebeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern bzw. andeBedarfszuweisungen – etwa für den Haushaltsausgleich ren den Ländern zuordenbaren Einheiten35 darstellen. Bei bei den hier ausgewiesenen Transfers werden grundsätzlich sowie für Investitionsförderungen (3). die tatsächlich geflossenen Transferströme • Gleichzeitig (4) gingen 3.748 Mio. Euro einberechnet. Zusätzlich wurde einbezogen, als Umlagen (Krankenanstalten-, Sozialdass einzelne Statutarstädte gleichzeitig auch hilfe- und Landesumlage) an die Länder Sozialhilfeverbände sind und direkt für die (in einzelnen Bundesländern auch an 35 % der Ertrags Ausgaben aufkommen (und daher keine bzw. Sozialhilfeverbände bzw. Landesfonds). anteile, daher eine betragsmäßig stark reduzierte Umlage • Insgesamt ergibt sich damit ein negativer 2,8 Mrd. Euro, gehen ausgewiesen wird). Diese Nettoausgaben Transfersaldo für die Gemeinden von 1.779 als Transfers zurück für Sozialhilfe wurden als fiktive TransferMio. Euro. an die Landesebene. zahlungen an das jeweilige Land als Träger 2012 waren es nur ermittelt und in den folgenden Auswertungen Bei dieser Betrachtung müssen die Gemeinde30 %. berücksichtigt.36 Transfers von den Ländern Bedarfszuweisungsmittel gesondert berücksichan ausgegliederte Gesellschaften sind explizit tigt werden. Diese werden im Rahmen eines nicht enthalten. Vorwegabzugs bei den Gemeinde-Ertragsanteilen an die Länder zur Weitergabe an die Gemeinden überwiesen und stellen eigentlich Gemeindemittel dar, weshalb die Transfereinnahmen der 35) Zum Beispiel wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände Gemeinden im Ausmaß der Gemeinde-Bedarfszuweisungs(daher Gemeindeverbände) verbucht. Bei den Krankenan mittel (1) in Höhe von 1.025 Mio. Euro zu reduzieren sind. stalten wird die Umlage bundesweit nicht durchgängig als Somit beläuft sich der negative Transfersaldo auf 2.804 Mio. Transfers an die Länder verbucht. Euro, das sind 35 Prozent der Gemeinde-Ertragsanteile. Im 36) F ür die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten Jahr 2012 waren dies erst rund 30 Prozent.
„ “
Weiters muss berücksichtigt werden, dass die hier dargestellten Transferbeziehungen ausschließlich die Transfer
wurden 77,3 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW.
37
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
1.200
40%
35% 1.000 30% 800 Euro pro Kopf
25%
600
20%
15% 400 10% 200 5%
0%
0 0 bis 500
501 bis 1.000
1.001 bis 2.500
2.501 bis 5.000
5.001 bis 10.000
10.001 bis 20.000
20.001 bis 50.000
50.001 bis 500.000
Anteil Transfereinnahmen bzw. -ausgaben an den laufenden Einnahmen
Abbildung 36: Durchschnittliche Transferausgaben und -einnahmen sowie Anteil an den laufenden Einnahmen nach EW-Klassen, 2019
Einwohnerinnen und Einwohner Transferausgaben
Transfereinnahmen
Anteil Transfereinnahmen an den laufenden Einnahmen
Anteil Transferausgaben an den laufenden Einnahmen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
6.1 Entwicklung im Zehnjahresrückblick
44 Prozent gestiegen, was aus Gemeindesicht zu einer Steigerung des negativen Transfersaldos um 92 Prozent führt. Wurden 2009 nur 19 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2019 bereits 25 Prozent. Damit sind rund 39 Prozent des Anstiegs der Ertragsanteile der Gemeinden in den letzten zehn Jahren über höhere Transfers Der negative an die Länder wieder zurückgeflossen.
Steigende Belastung durch Transfers Der negative Transfersaldo37 zwischen Gemeinden und Ländern hat sich seit 2009 von 928 Mio. Euro auf 1.779 Mio. Euro (2019) erhöht und somit fast verdoppelt (Abbildung 35). Wichtiger Grund hierfür ist die unterschiedliche Entwicklung von Transfereinnahmen und Transferausgaben. Die Transfersaldo Transferausgaben stiegen von 2009 bis 2019 um 6.2 Transfers nach Größen 54 Prozent bzw. 1.322 Mio. Euro an, die Transhat sich seit 2009 klassen und Bundesländern fereinnahmen zeigten hingegen mit 32 Prozent verdoppelt. Transferbelastung variiert deutlich bzw. 472 Mio. Euro eine geringe Dynamik. Die Der Transfersaldo – als Differenz aus Transferstarken Zuwächse bei den Transferausgaben einnahmen und -ausgaben – unterscheidet sich sind insbesondere auf die Steigerungen nach Einwohner-Größenklassen, u. a. aufgrund der Bemesder Krankenanstaltenumlage (+ 464 Mio. Euro bzw. sung der Transferhöhen nach der Finanzkraft, sehr deutlich + 59 Prozent) sowie der Sozialhilfeumlage (+ 584 Mio. (Abbildung 36). Einen positiven Transfersaldo haben die Euro bzw. + 52 Prozent) zurückzuführen. Gemeinden bis 1.000 EW. Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2019 die Gemeinden ab Aufgrund der hohen Dynamik bei den Transferausgaben 20.000 EW auf. interessiert auch ein Vergleich mit der Entwicklung der Ertragsanteile. Diese sind in den letzten zehn Jahren um 21 bis 35 Prozent der laufenden Einnahmen stammen bei den Gemeinden bis 1.000 EW aus Transfereinnahmen, 37) Saldo sämtlicher Transfereinnahmen und -ausgaben der bei den Städten über 20.000 EW liegt der Anteil bei etwas Gemeinden.
„
“
38
Länder-Gemeinde-Transfers
Abbildung 37: Durchschnittliche Transferausgaben und -einnahmen sowie Anteil an den laufenden Einnahmen nach Bundesland, 2019
700 25% 600 20% Euro pro Kopf
500
15%
400
300 10% 200 5% 100
Anteil Transfereinnahmen bzw. -ausgaben an den laufenden Einnahmen
30%
800
0%
0 Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Transferausgaben
Transfereinnahmen
Anteil Transfereinnahmen an den laufenden Einnahmen
Anteil Transferausgaben an den laufenden Einnahmen
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
weniger als 5 Prozent. Dies zeigt eine vergleichsweise hohe Abhängigkeit der kleineren Gemeinden von Transferzahlungen der Länder. Bei den Transferausgaben liegt der Anteil an den laufenden Einnahmen bei Gemeinden bis 5.000 EW mit etwa 15 Prozent der laufenden Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau. In Gemeinden ab 10.000 EW ist der Anteil der Transferausgaben an den laufenden Einnahmen 20 Prozent und höher. Auch nach Bundesland unterscheidet sich der Transfersaldo aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sehr deutlich (Abbildung 37). Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2019 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich aus, den geringsten das Burgenland, Tirol und Vorarlberg. In diesen drei Bundesländern weist die durchschnittliche Gemeinde sogar einen Transferüberschuss auf, in Summe haben die Gemeinden einen negativen Transfersaldo zwischen 8 Mio. Euro (Burgenland) und 59 Mio. Euro (Vorarlberg) sowie 165 Mio. Euro (Tirol) (siehe Tabelle 33 im Anhang). Der höchste Anteil der Transferausgaben an den laufenden Einnahmen ist mit 23 Prozent ebenfalls in Oberösterreich zu verzeichnen, die geringsten Anteile weist das Burgenland mit rund 12 Prozent auf. Große Unterschiede zeigen sich
auch bei den Anteilen der Transfereinnahmen an den laufenden Einnahmen. Diese schwanken zwischen 12 Prozent in Niederösterreich und 28 Prozent in Vorarlberg. Umlagen als wichtigste Transferart Die unterschiedlich hohen Transferlasten der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern sind die Folge der acht unterschiedlichen Transfersysteme. Sie differieren insbesondere hinsichtlich folgender Parameter: • Anzahl der Umlagen: Alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage ein; davon ausgenommen sind Niederösterreich (keine Landesum lage) sowie die Steiermark (keine Krankenanstalten umlage); • Höhe der Umlagen: die Landesumlage schwankt zwischen 0 und 7,66 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstalten-Betriebsabgängen zwischen 10 und 40 Prozent, der Anteil der Gemeinden an der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent.38 38) Siehe Mitterer, Biwald u. Haindl: Länder-Gemeinde-Transfer verflechtungen; Status und Reformoptionen der Transferbezie hungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ-Studie. Wien, 2016.
39
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 38: Durchschnittliche Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart in Euro pro Kopf, 2019
0
-100
-156
-198
-208 -266
Euro pro Kopf
-290 -200
-173 -244
-263
-26 -53
-103
-249
-300
-66
-211
-93
-149
-206
-233
-400
-78 -67 -500
-90
-57 -600 Bgld
Ktn
NÖ Sozialhilfeumlage
OÖ
Sbg
Krankenanstaltenumlage
Stmk
Tir
Vbg
Landesumlage
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
• Unterschiedliche organisatorische Rahmenbedin die Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. gungen: In Oberösterreich und der Steiermark sind In Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, sodass die Statutarstädte zugleich Sozialhilfeverband Umlagenbelastung der niederösterreichischen und zahlen keine Umlagen an sich selbst.39 Gemeinden im Mittelfeld liegt. • Umfang des Leistungsangebots im Bereich Die Umlagen der Sozialhilfe und Krankenanstalten und Die Umlagen haben in den letzten zehn Jahren damit verbunden höhere oder niedrigere zwischen 35 und 69 Prozent zugenommen (Tabelastung liegt im Lasten. belle 4). In Oberösterreich und Kärnten war Burgenland bei die Zunahme mit 35 bzw. 37 Prozent verhältnis276 Euro pro Kopf, Damit zeigt die Umlagenhöhe für die Gemeinmäßig gering. Die höchsten Zuwächse weisen in Vorarlberg den eine sehr große Bandbreite (Abbildung 38). die burgenländischen und Vorarlberger Gebei 559 Euro Im Jahr 2018 zahlte die durchschnittliche meinden mit rund 69 bzw. 65 Prozent auf. Im pro Kopf. Vorarlberger Gemeinde 559 Euro pro Kopf, die Burgenland ist die Umlagenbelastung mit 276 oberösterreichische Gemeinde 556 Euro pro Euro pro Kopf nur halb so hoch wie in VorarlKopf sowie die Kärntner Gemeinde 506 Euro berg und Oberösterreich mit 559 bzw. 556 Euro pro Kopf. Im Gegensatz dazu war die Belastung pro Kopf. der durchschnittlichen burgenländischen sowie der steirischen Gemeinden mit rund 277 bzw. 310 Euro pro Kopf nur Die Umlagen haben nach Größenklassen in den letzten zehn fast halb so hoch. Während die Krankenanstaltenumlage Jahren zwischen 53 und 57 Prozent zugenommen. im Burgenland 26 Euro pro Kopf betrug, lag sie in Oberös6.3 Verteilungswirkungen des Transfer terreich bei 233 Euro pro Kopf, in Niederösterreich sogar systems auf Gemeindeebene bei 249 Euro pro Kopf. In der Steiermark wird gänzlich auf Die Finanzkraftausstattung der Gemeinden im primären 39) Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den Finanzausgleich (Ertragsanteile und gemeindeeigene steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten wurden Steuern) wird durch den sekundären (Gemeinde-Bedarfs76 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne zuweisungsmittel, Landesumlage) sowie den tertiären AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Finanzausgleich (Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage, Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW.
„
“
40
Länder-Gemeinde-Transfers
Umlagen Bundesländer
2009
2010
2015
-163 -369 -251 -413 -288 -194 -287 -338 -288
-185 -380 -282 -440 -291 -223 -306 -368 -313
-236 -438 -372 -480 -336 -266 -391 -484 -379
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
Index 2019 2017
2018
2019 2009 2015 =100 = 100
in Euro pro Kopf -256 -262 -418 -456 -372 -414 -498 -511 -360 -368 -275 -284 -415 -426 -554 -542 -392 -412
-272 -485 -399 -528 -385 -297 -434 -530 -417
-276 -507 -405 -556 -404 -310 -462 -559 -434
2016
169 137 161 135 140 160 161 165 151
117 116 109 116 120 117 118 115 115
Tabelle 4: Durchschnitt liche Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Abbildung 39: Indexentwicklung der Umlagen nach EW-Klasse, 2009 bis 2019
160
150
0 bis 500 EW
Index = 2009
140
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
130
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 120
20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW
110
100 2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Landesförderungen) massiv verändert (Abbildung 40). Die Finanzkraftausstattung aus dem primären Finanzausgleich (1) zeigt eine ähnliche Finanzkraft pro Kopf40 bei den Gemeinden bis 5.000 EW, danach steigt die Finanzkraft kontinuierlich an. Das ist auf die höheren gemeindeeigenen Steuern sowie auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel ab 10.000 EW zurückzuführen. Die laufenden Transfereinnahmen (2) verbessern die Finanzkraft der Gemeinden bis 1.000 EW, da v. a. der laufende Haushaltsausgleich verstärkt kleinere Gemeinden stützt. Weitere laufende Einnahmen – etwa Personal kostenrückerstattungen im Kinderbetreuungsbereich – 40) Ertragsanteile zuzüglich gemeindeeigener Abgaben.
kommen allen Gemeinden zugute. Berücksichtigt man zusätzlich auch die laufenden Transferausgaben (3), zeigen sich weitere Verschiebungen, da die Finanzkraft der primäre Verteilungsschlüssel zwischen den Gemeinden bei den drei Umlagen ist. Unter Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4) (das sind einmalige Förderungen – etwa Investitionszuschüsse) verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über mehr Finanzmittel aus dem Finanzausgleich als die Gemeinden zwischen 1.001 und 50.000 EW. Während die Finanzkraftausstattung der Gemeinden mit 501 bis 1.000 EW von rund 1.300 Euro pro Kopf vor Transfers auf 1.474 Euro pro Kopf nach Transfers steigt, geht jene der Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW von 1.686 bis 1.862 Euro pro Kopf auf 1.292
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 40: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die durchschnittliche Finanzkraft nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2019 2.400
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
2.100
1.800
1.500
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW
1.200
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
900 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
600
20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW
300
0 Finanzkraft (FK)
1
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
2
3
FK zzgl. lfd. 4 Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
bis 1.417 Euro pro Kopf zurück. Den größeren Gemeinden verbleiben somit weniger Mittel aus dem Finanzausgleich zur Finanzierung der Kernaufgaben wie auch der zentral örtlichen Aufgaben.
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jedoch nicht auf verschiedene regionale Bedürfnisse auf der kommunalen Ebene zurückzuführen sind, sondern auf die unterschiedlichen Mitfinanzierungsbedarfe der Länder.
Im Rahmen der Verhandlungen zum FAG 2017 zeigten sich durchaus Bemühungen, auch eine Reform der Länder-Gemeinde-TransferbezieDie hungen voranzutreiben. Die Problematik der Krankenanstalten hohen Intransparenz der Transferbeziehungen umlage beträgt im und das damit verbundene geringere SteueBurgenland 26 Euro rungspotenzial wurden von den Beteiligten da6.4 Resümee pro Kopf und in Das Transfersystem kann in seiner Gesamtheit mit grundsätzlich anerkannt. Es konnte jedoch als komplex und intransparent bezeichnet werkeine Einigung zu bundesweit einheitlichen Niederösterreich den und weist gleichzeitig eine hohe Wachs249 Euro pro Kopf. In Rahmenvorgaben für die Länder-Gemeindetumsdynamik auf. Dies führt dazu, dass der der Steiermark wird Transferbeziehungen erzielt werden. Eine österreichweit einheitliche primäre Finanzaussolche wäre jedoch, vor allem angesichts der darauf verzichtet. gleich (eigene Steuern und Ertragsanteile) über hohen Umverteilungswirkungen der Länderden sekundären und tertiären Finanzausgleich Gemeinde-Transfersysteme, notwendig. Durch (Transfersystem zwischen den Ländern und die immer stärker steigende Bedeutung der Gemeinden) deutlich verändert wird. Durch die Transfers kommt es hingegen zu einer kontinuhohe Heterogenität der Länder-Gemeinde-Transferbezieierlichen Aushöhlung der ursprünglichen Intentionen aller hungen kommt es zu acht Bundesländer-Finanzausgleichen Finanzausgleichspartner, welche mit dem Finanzausgleichsmit teils sehr unterschiedlichen Verteilungswirkungen gesetz eine wichtige Basisfinanzierung der Gemeinden zwischen den Gemeinden und verschiedenen Transferbelassicherstellen möchten. Mit den Finanzdaten 2019 sind die tungen der Gemeinden insgesamt. So ergeben sich unterprognostizierten finanziellen Auswirkungen nun auch in schiedlich hohe Transfersalden nach Bundesländern, welche Zahlen messbar. Die Gemeinden zwischen 5.001 und 50.000 EW haben bis zu 285 Euro pro Kopf weniger Mittel aus dem Finanzausgleich als die kleinsten Gemeinden.
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42
Corona-Krise und Gemeindefinanzprognose
7. Bisherige Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gemeindefinanzen und Prognoseszenario Eine Gemeindefinanzkrise spitzt sich zu Die Corona-Krise hat zu deutlichen Mindereinnahmen bei den Gemeinden geführt. Nach KDZ-Prognosen mit Stand Dezember 2020 belaufen sich diese für die Gemeinden ohne Wien auf insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021. Diese Mittel fehlen bei der Deckung der laufenden Ausgaben und für Investitionen. Es ist zu befürchten, dass der Anteil der Abgangsgemeinden, welche ihre laufenden Ausgaben und Tilgungen nicht mehr durch laufende Einnahmen decken können, mittelfristig stark ansteigt.
7.1 Auswirkungen auf die Einnahmen- und Ausgabensituation
210 Mio. Euro unter den Werten von 2019 sein, im Jahr 2021 (Stand Dezember 2020) noch um voraussichtlich 90 bis 95 Mio. Euro. In Summe beträgt der Rückgang in den beiden Jahren zumindest 300 Mio. Euro.
Rückgänge im Bereich der laufenden Einnahmen Die Jahre 2020/2021 sind stark geprägt von Einnahmenrückgängen aufgrund der Corona-Krise. Gemäß der nachfolgend näher ausgeführten Prognosen des KDZ mit Stand Dezember 202041 werden geringere Einnahmen von insgesamt 2,3 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 erwartet, das sind 1,2 Mrd. Euro p. a. Dabei muss betont werden, dass die Mindereinnahmen 2021 und der Folgejahre stark vom Verlauf der weiteren Gesundheits- und Wirtschaftskrise abhängen. Mit zusätzlichen Lockdowns sind jedenfalls zusätzliche Mindereinnahmen begründet.
Die Fremdenverkehrsgabe bildet mit rund 330 Mio. Euro (2019) knapp ein Zehntel der eigenen Abgaben ab. Sie wird im Jahr 2020 um bis zu 50 Prozent bzw. um 165 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegen. Mit Stand 2020 wurde für 2021 eine Erholung angenommen, jedoch höchstens 70 bis 80 Prozent des Wertes von 2019 – in Summe ein Minus von 65 bis 100 Mio. Euro gegenüber dem Referenzjahr. In Summe wird der Rückgang in den beiden Jahren zumindest 230 bis 265 Mio. Euro betragen. Aufgrund des dritten Lockdowns und dem unklaren weiteren Verlauf der Gesundheitskrise wird eine Erholung immer unrealistischer.
Die Gemeinde-Ertragsanteile (2019 rund 7 Mrd. Euro) werden laut BMF-Prognose vom 26. 11. 2020 im Jahr 2020 um 8,5 Prozent bzw. 600 Mio. Euro niedriger sein als 2019. Für 2021 wird ein weiterer Rückgang von 3,7 ProNeben diesen drei wichtigen Einnahmen zent bzw. 240 Mio. Euro erwartet, das bedeutet bereichen sind aber auch andere Einnahmen für 2020/21 insgesamt ein Minus von 12,2 ProSinkende Einnahmen der Gemeinden betroffen. So kam es auch zu zent. In Summe belaufen sich die Mindereineinem Entfall der Elternbeiträge im Kinder und wenig Ein nahmen aus Ertragsanteilen in den beiden betreuungsbereich, Mieten oder Gebühren sparpotenzial bei Jahren auf rund 1.440 Mio. Euro gegenüber wurden gestundet. Ausgaben führen die dem Jahr 2019. Für den zweiten Lockdown ist Gemeinden in eine ein weiterer Rückgang von 0,5 Prozentpunkten Wenig Einsparpotenzial bei den bereits berücksichtigt, möglicherweise kann der Gemeindefinanzkrise. laufenden Ausgaben Rückgang im Jahr 2021 noch um bis zu einem Auf der Ausgabenseite sind die wichtigsten Prozentpunkt höher sein. Hier noch nicht bePositionen der Personalaufwand, der Verwalrücksichtigt sind die Auswirkungen des dritten tungs- und Betriebsaufwand sowie die TransLockdowns sowie das zweite Gemeindepaket. fers an Träger des öffentlichen Rechts (in der Regel an die Länder für Sozialhilfe, Krankenanstalten und Die Kommunalsteuer ist mit rund 2,6 Mrd. Euro (2019) die Landesumlage) sowie an sonstige Institutionen (externe wichtigste gemeindeeigene Steuer und nunmehr von der Leistungserbringer wie auch Vereine). In Summe umfassen steigenden Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit betroffen. diese vier Positionen 90 Prozent der laufenden Ausgaben Die höhere Arbeitslosenzahl führt zu einem Komplettausfall, und sie werden in den nächsten Jahren voraussichtlich zwidie Kurzarbeit aufgrund der Ausnahme des Kurzarbeitsschen 3 und 5 Prozent p. a. wachsen, sofern keine wesentlianteils von der Kommunalsteuer zu einem Detailausfall. chen Konsolidierungsmaßnahmen inkl. Leistungskürzungen Auf dieser Basis wird die Kommunalsteuer 2020 um rund gesetzt werden.
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41) www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzen-werden-immerkritischer-leistungskürzungen-und-starke-verschuldung-drohen
Insgesamt zeigt sich ein eingeschränktes Einsparpotenzial, da die Gemeinden wesentliche Versorgungsleistungen der Bevölkerung auch in der Krise gewährleisten und in hohem
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 41: Einnahmenstruktur der Gemeinden 2019 und erwartbare Mindereinnahmen
sonstige laufende Einnahmen laufende Transfereinnahmen • richten sich teilweise an der Ertragsanteilsentwicklung
5% 9%
Kommunalsteuer – starker Rückgang durch • Arbeitslosigkeit • Kurzarbeit • Stundungen weitere eigene Abgaben • Einbruch Fremdenverkehrsabgaben, Orts- und Kurtaxen • Grundsteuer bleibt konstant
15% 7%
25% Gebühren, Einnahmen aus Leistungen und wirtschaftl. Tätigkeit, z.B. • Stundungen bei Gebühren • Ausfälle und Stundungen bei Mieten • Entfall Elternbeiträge bei Kindergärten, Krippen und Horten • Wegfall Parkentgelte
39%
Ertragsanteile – Rückgang bei gemeinschaftl. Bundesabgaben wie Lohnsteuer und Umsatzsteuer
stark betroffen mittel betroffen kaum betroffen
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2021; Einnahmen basierend auf Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019. Anmerkung: ohne Wien.
Grade für die Daseinsvorsorge verantwortlich sind. Hinzu kommt, dass Gemeinden und Gemeindeverbände explizit von der Kurzarbeitsregelung und anderen Covid-Hilfsmaßnahmen ausgenommen sind. Ein wichtiger, von den Gemeinden nicht beeinflussbarer Ausgabenbereich der Gemeinden betrifft die Kofinanzierung des Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbereichs. Hier zeichnen sich für 2021 gegenüber den Vorjahren überdurchschnittliche Mehrausgaben aufgrund der covidbedingten Mehrbelastung in diesen Aufgabenbereichen ab. Weniger Investitionen, höhere Verschuldung Durch den Einbruch im Bereich der Einnahmen ergibt sich für viele Gemeinden die Kürzung der Investitionen und die Erhöhung der Verschuldung als einziger Ausweg. Die Gemeinde-Investitionsmilliarde (siehe unten) war hier ein wichtiger Schritt, um zumindest einen Teil der Investitionen zu sichern. Es bleibt aber zu befürchten, dass es dennoch zu einem beträchtlichen Einbruch der kommunalen Investitionen kommt. Dies wird dadurch gestützt, dass es nach wie vor Empfehlungen der Länder an die Gemeinden gibt, wonach nur unbedingt notwendige Investitionen
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getätigt werden sollen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Länder mit den Gemeinde-Bedarfszuweisungen verstärkt die – ebenfalls sehr wichtige – Liquidität der Gemeinden stützen, wodurch aber weniger Mittel für Investitionszuschüsse bleiben. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass auch die Verschuldung der Gemeinden deutlich ansteigt. Hierzu ist anzumerken, dass es bereits derzeit einen nicht unbeträchtlichen Anteil an Abgangsgemeinden gibt, die hier noch tiefer in die Abwärtsspirale rutschen. Deshalb gibt es durch die Länder relativ enge Grenzen für Gemeinden im Bereich der Verschuldung, die auch in der Krise nur begrenzt erweitert wurden. Gemeindepaket des Bundes zur Liquiditätsstärkung Mit Jänner 2021 wurde ergänzend zu dem unten beschriebenen kommunalen Investitionspaket ein zweites Gemeindepaket auf Bundesebene in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Dieses basiert zu zwei Dritteln auf SonderVorschüssen auf die Ertragsanteile. Ergänzend besteht eine Aufstockung der Ertragsanteile um 400 Mio. Euro sowie eine Aufstockung des Strukturfonds um 100 Mio. Euro.
Corona-Krise und Gemeindefinanzprognose
Zweck der Regelung ist die Sicherung der Liquidität der Gemeinden im Jahr 2021, nachdem im Jahr 2020 die Anzahl an Abgangsgemeinden massiv gestiegen ist. Die Liquiditätsstärkung erfolgt im Wege der Ertragsanteile, sodass sämtliche Gemeinden in ähnlichem Ausmaß gestärkt werden. Unterschiedliche Betroffenheiten der Gemeinden bei den Mindereinnahmen (v. a. Kommunalsteuer) werden nicht berücksichtigt.
einem (teilweisen) Ersatz der Ausfälle von Elternbeiträgen. Bei rund der Hälfte der Bundesländer wurden auch zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt. In Summe wurden von den Ländern 352 Mio. Euro an zusätzlichen Geldmitteln bereitgestellt.43 Kommunales Investitionspaket des Bundes Mitte 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise vom Bund ein kommunales Investitionspaket geschnürt. Insgesamt wird vom Bund 1 Mrd. Euro bei einer 50-prozentigen Förderquote zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 50 Prozent sind teils durch Länder- oder EU-Mittel, teils durch Eigenmittel der Gemeinden zu decken. Wie auch beim KIP 2017 ist der Förderbetrag pro Gemeinde gedeckelt. Die Deckelung nimmt dabei keinen Bezug auf unterschiedliche Aufgabenbedarfe.
Bei zwei Dritteln der zusätzlichen Mittel 2021 handelt es sich um einen Vorgriff auf zukünftige Ertragsanteile (= „Darlehen“). Damit muss von den Gemeinden eine Milliarde Euro voraussichtlich ab 2023 zurückgezahlt werden. Insgesamt ist eine möglichst rasche Rückführung der Vorschüsse in den nächsten Jahren vorgesehen. Gleichzeitig garantiert das BMF eine Mindeststeigerung bei den Ertragsanteilen in Der Überschuss den nächsten Jahren von 1 bis 2 Prozent pro der operativen Jahr, womit jedoch nicht einmal die Inflation Gebarung wäre ohne abgedeckt werden kann.
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Das KIP 2020 ist grundsätzlich positiv zu werten, da die Finanzkrise 2008/2009 zeigte, Hilfspaket von 2019 wie sensibel die Gemeindefinanzen auf Mindereinnahmen reagieren. Nach der Finanzkrise auf 2021 um zwei 2008/2009 bestand kein gezieltes InvestitionsInsgesamt wird vom BMF bei den ErtragsanDrittel eingebrochen. programm für den Gemeindesektor, was zu teilen eine Steigerung von nur 7 Prozent im einem markanten Einbruch der öffentlichen Zeitraum 2019 bis 2024 prognostiziert42, was ein hartes Konsolidierungsprogramm auf der Gemeindeinvestitionen führte. Zusätzlich zeigt Gemeindeebene erfordern wird. Ergänzend wird es auch sich, dass auch Schwerpunktsetzungen, insbesondere in strukturelle Reformen benötigen (etwa bei Pflege, KinderBezug auf den Klimaschutz, fehlten.44 betreuung, Gemeindestrukturen). Ob dies gelingen kann, Mit dem KIP 2020 sollen diese beiden Versäumnisse der hängt in hohem Maße auch von Bund und Ländern ab. Das Finanzkrise 2008/2009 behoben werden. Es soll daher Risiko, dass ein Teil des Problems nur in die Zukunft versowohl der Einbruch der kommunalen Investitionen verhinschoben wurde, ist hoch. dert als auch ein Schwerpunkt auf klimafreundliche Investitionen gelegt werden. Inwiefern diese beide Zielsetzungen Sehr aufmerksam muss auch beobachtet werden, ob das Paauch tatsächlich gelingen, wird die Zukunft zeigen. Es bleibt ket reicht, um die kommunale Investitionstätigkeit für 2021 jedoch zu befürchten, dass das kommunale Investitionsproabzusichern. Zu erwarten ist, dass durch das Abschöpfen gramm alleine nicht ausreicht, sondern dass es noch weitere künftiger Steigerungen bei den Ertragsanteilen (= Abschöpfinanzielle Unterstützungen für die Gemeinden braucht, um fen der nun gegebenen Vorschüsse) die kommunale Inveseinen Einbruch der Investitionen hintanzuhalten. titionstätigkeit mittel- bis langfristig deutlich geschwächt wird. Ein laufendes Monitoring wäre hier notwendig, um Ein Einbruch der öffentlichen Investitionen wäre dabei zeitgerecht Gegensteuerungsmaßnahmen treffen zu können. durchaus kritisch zu sehen. Durch Investitionsstopps besteht ein hohes Risiko von nicht wieder aufholbaren InErgänzende Maßnahmen der Länder vestitionsrückstaus. Schiebt etwa eine wachsende Gemeinde Zusätzlich haben auch die Länder verschiedene Pakete den Bau von Kindergärten oder Schulen hinaus, ist die infrageschnürt. In beinahe allen Bundesländern wurde die Oberstrukturelle Versorgung mit Betreuungs- bzw. Schulplätzen grenze von Kassenkrediten angehoben, teils gibt es auch nicht mehr in der erforderlichen Strukturqualität möglich. erweiterte Darlehensmöglichkeiten bzw. Erleichterungen. Investitionsrückstaus bekommen Bürgerinnen und Bürger Häufig erfolgte auch eine Umschichtung bei den Gemeindedaher erst mittel- bis langfristig zu spüren. bedarfszuweisungsmitteln zugunsten der Liquiditätsstärkung – und damit verbunden weniger Mittel für Investitionszuschüsse. Nur in einzelnen Bundesländern kam es zu
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42) Gemäß Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2017 vom 15. 1. 2021.
43) gemeindebund.at/die-gemeindepakete-der-bundeslaender-imueberblick/ [download 25. 1. 2021] 44) Köppl et al.: COVID-19, Klimawandel und Konjunkturpakete, 2020, S. 7.
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
7.2 Prognose der Gemeindefinanzen bis 2022
rtragsanteile werden nach einem Minus von 8,5 Prozent im E Jahr 2020 ein weiteres Minus von 3,7 Prozent im Jahr 2021 aufweisen. Dies basiert auf der aktuellen BMF-Prognose vom 26. 11. 2020 (erhöht um 0,5 Prozentpunkte für 2021). Das erneute Minus ist teils auf die nur langsame Erholung der Wirtschaft, zu einem großen Teil aber auch auf die Steuerreform zurückzuführen. Ab 2022 gibt es eine deutliche Verbesserung der Ertragsanteilsentwicklung entsprechend der BMF-Prognose.
Für die Gemeindefinanzprognose (Stand Anfang Dezember 2020) wurden drei mögliche Varianten berechnet: • Basisvariante „Zweiter Lockdown“: Berücksichtigung Status Dezember 2020 • Unterstützungsvariante: Hilfspaket von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden • Konsolidierungsvariante: Konsequenzen Ohne mittelfristige, ohne Hilfspaket von Bund und Ländern
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Die Kommunalsteuer wird 2020 um 8 Prozent externe finanzielle Berücksichtigt sind die Auswirkungen der sinken – dies basiert auf der gestiegenen ArUnterstützung Corona-Einschränkungen sowie das Konjunkbeitslosigkeit und der Kurzarbeit. Für 2021 wird müssten die turstärkungsgesetz mit Stand Dezember 2020. ein teilweises Erholen von + 3 Prozent erwartet, Gemeinden Unsicherheitsfaktoren sind der weitere Verlauf da die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau bleibt 10 Prozent ihres der Corona-Gesundheitskrise, die Entwicklung und auch die Kurzarbeit weiter Faktum sein Personals kürzen. der Krankenanstalten- und Sozialhilfe-Umlage wird. Die Fremdenverkehrsabgabe (inkl. Orts und wie weit es weitere Unterstützungsmaßnahtaxe) wird 2020 um 50 Prozent sinken, 2021 men durch Bund und Länder geben wird. Expliwird eine geringfügige Erholung erwartet. zit noch nicht integriert sind die Auswirkungen des dritten Lockdowns 2021. Das zweite Gemeindehilfspaket entspricht In Summe ist damit in den Jahren 2020/21 ein Einnahim Jahr 2021 mit den 1,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln menausfall von rund 2,3 Mrd. Euro zu erwarten. Die Folge weitgehend der Unterstützungsvariante. Die Daten betreffen ist, dass der Überschuss der laufenden/operativen Gebagrundsätzlich die Gemeinden ohne Wien. rung von 2.077 Mio. Euro 2019 auf 994 Mio. Euro im Jahr 2020 und auf 581 Mio. Euro im Jahr 2021 sinken wird. Basisvariante „Zweiter Lockdown“: Berück 2022 sollten wieder rund 1.000 Mio. Euro erreicht werden. sichtigung aktueller Status Die Gemeinden werden in den Jahren 2020/2021 rund Hier werden die Auswirkungen des zweiten Lockdowns 2,6 Mrd. Euro weniger Mittel für Investitionen zur Ver im November und Dezember 2020 berücksichtigt. Die fügung haben.
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Abbildung 42: Überschuss der laufenden/operativen Gebarung in drei Prognosevarianten, 2019 bis 2022
2.500 2.077
2.077
in Mio. Euro
2.000
2.077 1.719 1.457
1.500 1.000
994
1.006
994
1.046
994 761
581 500 0 Basisvariante Lockdown II
Unterstützungsvariante 2019
2020
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2021. Anmerkung: Prognose Stand Dezember 2020
46
2021
2022
Konsolidierungsvariante
Corona-Krise und Gemeindefinanzprognose
Abbildung 43: Entwicklung der Abgangsgemeinden, 2019 bis 2022
100% 90% 80% Anteil in Prozent
70%
Verdoppelung von 2019 auf 2020
bei Hilfen durch B/L: Entlastung 2021
ohne Maßnahmen: Anstieg auf 60%
durch Konsolidierung: nur langsame Erholung
60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Basisvariante Lockdown II
Unterstützungsvariante 2019
2020
2021
Konsolidierungsvariante
2022
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2021. Anmerkung: Prognose Stand Dezember 2020
Wenn keine weiteren Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern kommen, bricht der Investitionsspielraum ein (2021/2022) – bei einem jährlichen Investitionsbedarf von rund 3,2 Mrd. Euro steht eine Eigenfinanzierungskraft von jährlich 0,6 bis 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Offen bleiben somit jährlich rund 2,4 Mrd. Euro. Mögliche Konsequenzen sind neben Investitionskürzungen, erschwerte Darlehenstilgungen (von derzeit 1,1 Mrd. Euro p. a.), erschwerte Finanzierung laufender Verpflichtungen, womit Leistungskürzungen in den Städten und Gemeinden drohen sowie ein Anstieg der Verschuldung im Rahmen der eng gesetzten rechtlichen Möglichkeiten. Unterstützungsvariante: Hilfspaket von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden Diese Variante zeigt auf, welche Konsequenzen eine zusätzliche Unterstützung durch Bund und Länder haben würde. Auf Basis der Prognoseannahmen in der Basisvariante wird von einer Unterstützung von 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2021 (1,5 Mrd. Euro inkl. Wien) durch Bund und Länder ausgegangen. Damit verbunden ist der Ersatz des Ausfalls der Kommunalsteuer und Fremdenverkehrsabgabe sowie 50 Prozent des Ausfalls der Ertragsanteile in den Jahren 2020/2021. Ebenso wird hier angenommen, dass im Jahr 2021 die Transfers an Träger öffentlichen Rechts auf drei Prozent gedeckelt werden.
Die Unterstützung wirkt einmalig im Jahr 2021 – mittelfristig bleibt der finanzielle Spielraum halbiert, ein Eigenbeitrag der Gemeinden wird daher auch bei dieser Variante erforderlich sein. Mit dem zweiten Gemeindepaket wurden die 1,5 Mrd. Euro vom Bund erfüllt, jedoch sind zwei Drittel davon – bzw. 1 Mrd. Euro – ab 2023 von den Gemeinden wieder rückzuführen. Konsolidierungsvariante: Konsequenzen ohne Hilfspaket von Bund und Ländern Mit dieser dritten Variante wird gezeigt, welche Konsequenzen es hätte, wenn die Gemeinden keine externen Hilfen erhalten und bei der mittelfristigen Konsolidierung auf sich selbst gestellt sind. Ohne weitere Unterstützung werden die Gemeinden in eine verschärfte Konsolidierung gehen müssen. Um bis 2024 wieder das Niveau von 2019 zu erreichen, wären die Personalund Sachaufwendungen um 8 bis 10 Prozent zu reduzieren. Was auf den ersten Blick gar nicht so hoch scheint, sind im Personalbereich 7.000 Gemeindebedienstete, die davon betroffen sind. Das wird einerseits mit der natürlichen Fluktuation nicht umsetzbar sein, andererseits ist die Mehrheit der Bediensteten im Bildungs- und Dienstleistungsbereich beschäftigt, der – wie beispielsweise die Kinderbetreuung – nicht reduzierbar ist.
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Die finanziellen Spielräume würden sich bei einer Konsolidierung ab 2022 wieder verbessern, stärkere Leistungskürzungen in der Daseinsvorsorge wären jedoch erforderlich, Investitionskürzungen wären die Folge. Varianten im Überblick Insgesamt (Abbildung 42) wird in der Basisvariante – also ohne weitergehende Maßnahmen über den Status quo hinaus – ein Rückgang des Überschusses der laufenden Gebarung von 2.077 Mio. Euro (2019) auf 994 Mio. Euro (2020) sowie 581 Mio. Euro (2021) erwartet. Das ist ein Rückgang um mehr als zwei Drittel. In Summe sinkt der Spielraum für Investitionen um 1.083 Mio. Euro im Jahr 2020 und um weitere 1.496 Mio. Euro 2021 – das ist ein Ausfall von 2.579 Mio. Euro in den beiden Jahren. Ein Ersatz des Ausfalls der Kommunalsteuer und Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2020/2021 sowie der teilweise Ersatz der Ertragsanteile für diesen Zeitraum würde bis zu 1,5 Mrd. Euro des geringeren Überschusses und damit Investitionsspielraums der Gemeinden kompensieren. Ohne eine solche Kompensation müssten die Gemeinden zwischen 2021 und 2024 8 bis 10 Prozent des Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwands sowie der Zuwendungen an externe Leistungserbringer und Vereine reduzieren. Im Personalbereich wären dies bis zu 7.000 bis 8.000 Dienstposten. Mit dem zweiten Gemeindefinanzpaket wird die Variante 2 – Unterstützung durch den Bund in Höhe von 1,5 Mrd. Euro mit Rückzahlung von 1 Mrd. Euro ab 2023 – mit Variante 3 – hartes Konsolidierungsprogramm zur Wiedererlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit – zu verbinden sein. Schlüsse aus den Prognoseszenarien Insgesamt zeigt sich, dass die reine Unterstützungsvariante nicht nachhaltig ist und auch die reine Konsolidierungsva-
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riante nicht ohne deutliche Leistungseinschränkungen und auch nur mittelfristig umsetzbar ist. Die Zahl an Abgangsgemeinden (Abbildung 43) – daher jene der Gemeinden, welche ihre laufenden Ausgaben inkl. Tilgungen nicht mehr decken können – hätte sich 2021 ohne Gegenmaßnahmen auf voraussichtlich 60 Prozent (Variante 1) erhöht. Durch die finanzielle Unterstützung von Bund/Ländern in der Höhe von 1,1 Mrd. Euro (ohne Wien) (Variante 2) – und damit dem zweiten Gemeinde paket – könnte der Anteil an Abgangsgemeinden 2021 wieder stabil gehalten werden. Es wird damit aber primär ein einmaliger Effekt erzielt und aufgrund der Rückzahlung von zwei Dritteln des Gemeindepakets keine Verbesserung der Gemeindefinanzen ohne substanzielle Haushaltskonsolidierung möglich sein. Ergänzend dazu ergibt sich daher, dass die Gemeinden jedenfalls konsolidieren müssen (Variante 3). In Variante 3 ist zwar das zweite Gemeindepaket noch nicht direkt berücksichtigt, allerdings zeigt dieses Szenario, dass auch mit diesem Paket ab 2022 ein harter Konsolidierungspfad notwendig sein wird. Auch die Verschuldung würde hier deutlich zunehmen, da die Einsparungen nur mittelfristig umgesetzt werden könnten. Ein Mix aus Unterstützungs- und Konsolidierungsvariante ist daher ein wichtiger Schritt zur Lösung der Gemeinde finanzkrise. Die bereitgestellten 1,5 Mrd. Euro kompensieren den geringeren Überschuss im laufenden Betrieb 2021 und ermöglichen damit auch einen Investitionsspielraum für die Gemeinden. Sollten die nun vorgesehenen geringen Ertragsanteilssteigerungen ab 2022 Realität werden, werden die Gemeinden bis 2024 dennoch einen harten Konsolidierungskurs fahren müssen (mit Reduktion von 8 bis 10 Prozent des Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwands inkl. der Zuwendungen an externe Leistungserbringer und Vereine).
Bewältigung der Gemeindefinanzkrise
8. Handlungserfordernisse und -optionen zur Bewältigung der Gemeindefinanzkrise Der Weg aus der Gemeindefinanzkrise Die Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf die Gemeindebudgets. Drängende Handlungserfordernisse ergeben sich einerseits hinsichtlich der zu erwartenden hohen Anzahl an Abgangsgemeinden und den damit verknüpften Leistungskürzungen. Andererseits ist ein deutlicher Einbruch der kommunalen Investitionstätigkeit zu befürchten. Die Bewältigung dieser äußerst herausfordernden Situation wird daher – auch im Sinne des bestehenden kooperativen Föderalismus – nur im Rahmen einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden gelingen können.
8.1 Handlungserfordernisse
Im Rahmen eines Konsolidierungsprozesses wären politiDeutliche Leistungskürzungen zu befürchten sche Schwerpunkte zu setzen, wo gespart werden soll. Dies Die vom KDZ erstellten Prognosen legen den Schluss nahe, birgt jedenfalls die Gefahr, dass bestehende Errungenschafdass ohne mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen durch ten oder zukunftsweisende Entscheidungen gefährdet sind Bund und Länder von den Gemeinden ein massives Einsparund dem Sparstift zum Opfer fallen. programm mit entsprechenden Leistungskürzungen gefahren werden muss, um mittelfristig wieder einen ausreichenden Gerade der Kinderbetreuungsbereich sollte dabei von SparÜberschuss der operativen Gebarung auf dem Niveau von bemühungen unberührt bleiben, um langfristig negative 2019 zu erzielen, und zwar: Folgewirkungen zu vermeiden. Allein 30 Prozent der Per• Personalabbau um knapp 10 Prozent (das sind 7.000 bis sonalausgaben entfallen auf den Bereich Kinderbetreuung 8.000 Arbeitsplätze) und Pflichtschulen. Die Personalausgaben sind hier in den • Reduktion des Verwaltungs- und Betriebsletzten zehn Jahren über 50 Prozent angestieaufwandes in einem ähnlichen Ausmaß. gen. Und das gesamtgesellschaftliche Ziel des Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einspaweiteren Ausbaus der Kinderbetreuungsangerungen nicht von einem Tag auf den anderen bote besteht nach wie vor. Es gibt zwei umsetzbar sind. Ein Teil der Mindereinnahdrängende men müsste über Schulden finanziert werden; Fehlende Mittel für systemrelevante Handlungsfelder: diese sind jedoch nur innerhalb enger Rahmen Investitionen Liquidität und genehmigungsfähig und auch sinnvoll. Dies hat Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Investitikommunale zur Folge, dass – ohne weitere Unterstützungsonsbereich. Mit einem bisherigen Anteil der GeInvestitionen. maßnahmen – einerseits bei Investitionen gemeinden an den öffentlichen Investitionen49 von 30 Prozent könnten die Gemeinden wesentlich kürzt wird, andererseits bei Abgangsgemeinden zur Stabilisierung der Wirtschaftskrise beitraauch über Leistungskürzungen nachgedacht gen. Denn kommunale Investitionen bedeuten werden muss. auch Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handel und vielen anderen Branchen. Müssen jedoch sämtliche Einnahmen Leistungskürzungen wären dabei grundsätzlich überall dort für die laufenden Ausgaben aufgewendet werden, fehlt das möglich, wo „freiwillige“ Leistungen erbracht werden. Die Geld für Investitionen. Dies ist nicht nur problematisch für Abgrenzung ist jedoch nicht immer einfach. Theoretisch die Wirtschaft, sondern es besteht auch ein hohes Risiko von ergeben sich dabei mehrere Ansatzpunkte: nicht wieder aufholbaren Investitionsrückstaus – etwa in den • Die Reduktion von Leistungsangeboten: z. B. kürzere Bereichen Kindergärten und Schulen oder bei den dringend Öffnungszeiten in Frei- und Hallenbädern oder anderen notwendigen Investitionen für den Klimawandel. kommunalen Einrichtungen, kürzere Betreuungszeiten in Kindergärten, niedrigere Standards bei der SchneeräuWelche umfassenden Auswirkungen kommunale Invesmung oder Straßenreinigung, Abstriche im öffentlichen titionen – auch abseits der Phase der Errichtung – haben Verkehr. können, zeigt sich am Beispiel der Ganztagsschulen. In • Das Einstellen von Leistungen bzw. das Schließen von einer Studie der Bertelsmann Stiftung50 wird gezeigt, dass bestehenden Einrichtungen: z. B. Frei- und Hallenbäder, Kultur- und Sporthallen, Büchereien, Museen, Sozialbe49) Öffentlicher Sektor gemäß ESVG 2010 (Europäisches System ratungsstellen, Essen auf Rädern etc. Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen). Diese Definition • Das Kürzen oder die Streichung von Förderungen: z. B. liegt etwa der Berechnung der öffentlichen Verschuldung bzw. bei Sozialleistungen wie Wohnkostenzuschüssen oder bei des „Maastricht-Defizites“ zugrunde. Vereinen wie etwa Feuerwehr, Sport- und Kulturvereinen. 50) Krebs et al.: Zwischen Bildung und Betreuung, 2019, S. 28.
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49
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Abbildung 44: Empfehlungen des KDZ zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen
LIQUIDITÄT = Sicherung Daseinsvorsorge
KOMMUNALE INVESTITIONEN = Konjunkturstärkung
BUND Ausgleich Einnahmenverluste • mind. 400 Mio. € (2020) Abgeltung Kommunalsteuerausfälle + Fremdenverkehrsabgabe mind. 1,1 Mrd. € (2020+2021) Ersatz von 50% der Ertragsanteilsausfälle •
Einbezug in Hilfsprogramme • v.a. Fixkostenzuschuss, Kurzarbeit
Investitionsprogramme • Aufstockung KIP um 1 Mrd. € (2021) • Verlängerung bis 2024 • Schwerpunkt Klimaschutz Einbezug in europäischen Aufbauplan Flexibilisierung Verschuldung • Darlehen über Österr. Bundesfinanzierungsagentur
GEMEINDEN
Nutzen von Effizienzpotenzialen • z.B. Prozessoptimierung, Kooperationen
LÄNDER Entlastung Umlagen • Aussetzen der Landesumlage • Deckelung der Transferdynamik Umlagen
Konsolidierung • Leistungsreduktion, Einnahmenpotenziale
Nutzen bestehender finanzieller Reserven • Abbau von Reserven (Rücklagen, Wertpapiere etc.) • Verschuldung • alternative Organisations- und Finanzierungsformen (Genossenschaften, PPP, Crowd-Funding)
Hilfe bei Härtefällen • differenzierte Zuschüsse an besonders betroffene Gemeinden
Verstärkung Investitionsprogramme des Bundes Flexibilisierung Verschuldung • Überarbeitung Rahmenbedingungen Laufendes Monitoring • von Investitionen und Verschuldung zeitnah und unterjährig •
Gemeinsames Vorgehen Peter Biwald, Karoline Mitterer • gemeinsame Lösungssuche von Bund, Ländern und Gemeinden (z.B. Kommunalgipfel) 14. Dezember 2020 · Seite 1 • Festlegen eines Unterstützungspfades bis 2024
mittelfristige Reformen zur Erhöhung der Resilienz der Gemeindefinanzen • z.B. Gemeindestrukturreform, Finanzausgleich, Abgabenautonomie, Reformen in Aufgabenbereichen
50
FÖDERALISMUS
www.kdz.or.at
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2021.
Bewältigung der Gemeindefinnazenkrise
insbesondere auch die langfristigen Effekte berücksichtigt Um das große Potenzial der Gemeindeinvestitionen als werden müssen. So profitieren von einer Ausweitung guter Stabilisator in der Wirtschaftskrise nutzen zu können, wird Ganztagsangebote alle. Insbesondere werden auch alleinein Ausbau der Investitionsprogramme notwendig sein, etwa erziehende Elternteile gestützt, sodass diese eine Erwerbsum 1 Mrd. Euro 2021. Zusätzlich bedarf es einer besseren tätigkeit aufnehmen können, und es sinkt die ArmutsgeAbstimmung zwischen den Gebietskörperschaftsebenen. fährdung. Kinder aus sozial benachteiligten Elternhäusern Dies betrifft insbesondere die Einberufung eines Kommuhaben bei guter Förderung bessere Chancen nalgipfels, um die Problemlage aufzuzeigen und auf einen höheren Bildungsabschluss und gemeinsam Lösungen zu suchen, etwa im Bereich damit bessere Aussichten auf Teilhabe am der Verschuldung oder der Berücksichtigung der Gemeinden können Arbeitsmarkt. In Summe ergibt dies für den Gemeinden bei den Mitteln aus dem Europäiwesentlich zur Staat eine höhere Erwerbsbeteiligung und schen Aufbauplan. Jedenfalls auch im Blick sollProduktivitätsgewinne, wachsende wirtschaftten mittel- bis langfristige Strukturreformen sein, Bewältigung der liche Wertschöpfung und damit verbunden um die finanzielle Autonomie der Gemeinden Wirtschaftskrise höhere staatliche Einnahmen. langfristig wiederherzustellen und abzusichern. beitragen.
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Die nur schleppende Nutzung des durch den Bund aufgelegten kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) verdeutlicht nochmals die Problematik.
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8.2 KDZ-Empfehlung: Maßnahmenbündel von Bund, Ländern und Gemeinden Um die Gemeindeebene auch langfristig handlungsfähig zu halten, empfehlen wir ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen, welches von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen werden sollte. Jede Gebietskörperschaftsebene sollte dementsprechend im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen leisten. Die Gemeinden können sich – im Vergleich zu Bund oder Ländern – ungleich schwerer selbstständig aus der Krise hinausmanövrieren, denn die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden sind eingeschränkt. Ein gemeinsames Vorgehen und insbesondere eine Entlastung der Gemeinden durch Bund und Länder ist daher nicht nur im Sinne der Kon struktionsprinzipien des kooperativen Föderalismus und der Grundprinzipien der Finanzverfassung gerechtfertigt. Abbildung 44 zeigt, dass sowohl Bund und Länder als auch die Gemeinden ihren Beitrag in der Gemeindefinanzkrise leisten sollten. Zur grundsätzlichen Absicherung der Liquidität und der kommunalen Leistungsangebote wäre neben dem bestehenden kommunalen Investitionspaket auch ein zumindest teilweiser Ersatz der Einnahmenausfälle notwendig. Mit dem zweiten Gemeindepaket wurde dem Vorschlag des KDZ weitgehend gefolgt, zumindest für 2021 einen Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Steuerreform (Konjunkturstärkungsgesetz) und bei der Kommunalsteuer zu schaffen. Konkret bedeutet dies eine Entlastung für die Gemeinden in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro (inkl. Wien) 2021. Die Länder könnten insbesondere im Umlagenbereich entlasten und über ergänzende Zuschüsse besondere Härtefälle erfassen.
Angesichts der Krisen werden aber auch Gemeinden einen wesentlichen Beitrag leisten müssen. Einerseits gilt es, bestehende Liquiditätsreserven und Effizienzpotenziale zu nutzen, etwa im Bereich der Gemeindekooperationen. Andererseits werden auch Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden, daher die Reduktion oder Anpassung von Leistungen.
8.3 Weitere Empfehlungen zur Bewältigung der Gemeindefinanzkrise Die Bedeutung der kommunalen Investitionen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und für die Bewältigung der Arbeits- und Wirtschaftskrise gilt grundsätzlich als anerkannt. So wird in einer aktuellen Studie des WIFO zur Bewältigung der Covid-19-Krise51 die besondere Bedeutung der kommunalen Investitionen v. a. für die regionale Wirtschaft, aber auch gesamtgesellschaftlich betont. Kommunale Investitionen haben kurzfristig und langfristig hohe positive Wirkungen auf die Wertschöpfung und die inländische Beschäftigung. Die Arbeiterkammer widmet in ihrer Analyse zum Bundesbudget 202152 den Gemeinden ein eigenes Kapitel. Es wird die Stabilisierungsfunktion der Gemeinden in der Krise hervorgestrichen, insbesondere um die Beschäftigung zu stabilisieren, aber auch den Klimaschutz zu forcieren. Vor allem Städte benötigen dabei mehr Mittel für den Ausbau ihrer Infrastrukturen, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Gleichzeitig weist die Arbeiterkammer darauf hin, dass die ökonomische Krise Kürzungen bei den Gemeinde investitionen und -leistungen eher verschärfen wird. Die Arbeiterkammer empfiehlt daher eine Aufstockung des kommunalen Investitionsprogrammes, einen teilweisen 51) Sinabell et al.: Ökonomische Expertise für umwelt- und wirtschaftspolitische Entscheidungen zur Bewältigung der COVID19-Krise, 2020, S. 14. 52) Feigl et al.: Analyse des Bundesvoranschlags 2021 und darüber hinaus, 2020, S. 23 ff.
51
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Ersatz der Mindereinnahmen im Abgabenbereich, erweiterte Darlehensmöglichkeiten und Reformen im Finanzausgleich. Auch der Fiskalrat hat in seinem aktuellen Bericht über die öffentlichen Finanzen 2019 bis 202153 die Gemeindefinanzkrise als ein wichtiges Handlungsfeld benannt. Die Aufrechterhaltung der kommunalen Investitionstätigkeit und Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Finanzierung besser abgestimmter Aufgabenbereiche über den Finanzausgleich werden dabei zentral angesprochen. In den Empfehlungen wird festgehalten, dass die kommunale Investitionstätigkeit und Daseinsvorsorge aufrechterhalten und die Finanzierungslücke unter sorgfältiger Prioritätensetzung geschlossen werden muss, um auch unter den gegenwärtig besonders herausfordernden Rahmenbedingungen die örtliche Versorgung mit Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen sicherzustellen54. Ein Blick auf Deutschland55 zeigt, dass ein Hilfspaket für die Kommunalebene auch deutlich großzügiger ausfallen 53) Fiskalrat, Bericht über die öffentlichen Finanzen 2019 bis 2021, Wien, Dezember 2020. 54) Fiskalrat, Bericht 2019–2021, S. 10. 55) Deutscher Städte- und Gemeindebund: Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie, 2020.
52
kann. Die Hilfen umfassen den Ersatz der Ausfälle bei der Gewerbesteuer, Reduktionen bei Kofinanzierungen im Sozialbereich, einen ÖPNV-Rettungsschirm, Einbezug der Gemeindeebene in Corona-Hilfsprogramme (Kurzarbeit, Umsatzersatz für kommunale Unternehmen), entlastende steuerliche Maßnahmen und erweiterte Darlehensaufnahmemöglichkeiten. Schließlich weist auch die OECD56 auf die Bedeutung der kommunalen Ebene im Zuge der Covid-19-Krise hin. Sie betont die Bedeutung von Lösungen im Mehr-Ebenen- Gefüge. Sie nennt vor allem gemeinsame Recovery-Pläne als wichtige Maßnahme, um die Rolle der Gebietskörper schaften zur Bewältigung der Krise zu klären und gemeinsame Spielregeln festzulegen. Auch sollte neben der besseren vertikalen Abstimmung die stärkere regionale Koordination ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Des Weiteren verweist die OECD auch auf die Notwendigkeit von finanziellen Unterstützungsangeboten für die sub nationalen Ebenen hin. 56) OECD: The territorial impact of COVID-19: Managing the crisis across levels of government, 2020, S. 28 ff.
Tabellenanhang
9. Tabellenanhang 9.1 Finanzkennzahlen Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen EinwohnerInnenKlassen
2009
2010
137 116 144 159 146 156 164 48 143
177 151 164 182 176 166 101 64 167
9 9 12 12 10 9 8 2 11
11 11 13 13 11 10 6 3 12
Quote Freie Finanzspitze - FSQ 0 bis 500 EW -4 501 bis 1.000 EW -2 1.001 bis 2.500 EW 1 2.501 bis 5.000 EW 3 5.001 bis 10.000 EW 2 10.001 bis 20.000 EW 2 20.001 bis 50.000 EW 1 50.001 bis 500.000 EW -1 Gemeinden gesamt 1
-3 -1 2 4 3 2 -1 -1 2
Saldo 1 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt Öffentliche Sparquote - ÖSQ 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
Investitionen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
646 466 414 368 316 330 326 160 411
548 416 335 307 241 256 282 158 341
Verschuldung und Haftungen 0 bis 500 EW 3.918 501 bis 1.000 EW 2.896 1.001 bis 2.500 EW 2.496 2.501 bis 5.000 EW 2.357 5.001 bis 10.000 EW 2.263 10.001 bis 20.000 EW 2.347 20.001 bis 50.000 EW 2.423 50.001 bis 500.000 EW 2.252 Gemeinden gesamt 2.573
3.926 2.924 2.511 2.423 2.291 2.346 2.564 2.387 2.603
2015
2016
Index 2019 2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
2019
in Euro pro Kopf 239 277 250 266 251 260 285 289 286 266 312 292 260 274 185 129 263 270
345 279 280 289 290 270 272 210 285
290 326 318 330 321 325 336 231 320
386 258 297 318 327 343 307 237 304
282 222 207 200 224 220 187 490 213
162 103 118 112 114 110 118 128 116
11 15 17 18 16 16 11 7 16
in Prozent 12 16 17 18 15 14 11 5 17
15 16 18 17 15 13 11 7 17
14 18 19 19 16 15 13 8 18
14 14 17 17 16 15 11 8 16
152 154 147 147 165 163 145 375 150
130 93 102 96 99 94 104 115 100
-3 3 5 8 7 8 5 3 5
in Prozent -1 4 5 8 7 7 5 -1 5
2 4 6 7 7 6 5 2 6
0 6 7 9 8 7 6 3 7
0 2 6 7 8 7 5 4 5
435 247 312 385 365 534
74 108 91 102 97 107 132 102
879 609 481 429 400 378 317 194 497
994 665 503 479 429 420 362 495 538
1.160 654 537 524 445 445 354 273 571
179 140 130 142 141 135 108 171 139
148 131 119 137 141 132 116 176 129
in Euro pro Kopf 3.825 3.648 3.644 2.541 2.494 2.470 2.332 2.244 2.200 2.342 2.235 2.177 2.258 2.178 2.116 2.305 2.244 2.222 2.961 2.826 2.714 2.653 2.603 2.535 2.442 2.352 2.309
3.503 2.450 2.195 2.169 2.062 2.212 2.616 2.566 2.289
3.707 2.441 2.188 2.188 2.028 2.160 2.604 2.419 2.295
95 84 88 93 90 92 107 107 89
97 96 94 93 90 94 88 91 94
in Euro pro Kopf 785 783 499 531 450 430 383 384 317 320 339 367 306 276 156 176 443 440
Tabelle 5: Entwicklung ausgewählter Finanzkennzahlen nach EWKlasse, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
53
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen
Index 2019
Bundesländer 2009
2010
210 3 197 63 236 100 168 198 143
220 74 202 106 296 118 199 156 167
19 0 17 5 14 8 12 11 11
19 5 17 7 17 9 13 9 12
Quote Freie Finanzspitze - FSQ Burgenland 8 Kärnten -9 Niederösterreich 4 Oberösterreich -2 Salzburg 6 Steiermark -3 Tirol 2 Vorarlberg 0 Gemeinden gesamt 1
9 -4 3 0 7 -2 3 -3 2
Saldo 1 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt Öffentliche Sparquote - ÖSQ Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
Investitionen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
267 292 494 466 295 294 476 397 411
240 241 400 344 287 265 391 435 341
Verschuldung und Haftungen Burgenland 1.818 Kärnten 2.229 Niederösterreich 2.719 Oberösterreich 2.806 Salzburg 2.631 Steiermark 2.627 Tirol 2.104 Vorarlberg 3.592 Gemeinden gesamt 2.573
1.800 2.304 2.730 2.903 2.573 2.635 2.106 3.706 2.603
2015
2016
2018
in Euro pro Kopf 274 295 101 126 303 309 214 217 387 403 200 211 288 303 404 339 263 270
290 94 347 214 361 267 305 392 285
297 138 357 357 430 221 307 429 320
20 6 21 13 21 14 16 16 16
in Prozent 21 7 22 13 20 14 16 12 17
20 5 23 12 18 17 15 15 17
20 7 23 20 20 14 16 16 18
20 6 20 17 18 13 15 17 16
107 118 367 129 163 125 163 150
98 105 93 127 88 97 92 107 100
10 -2 7 5 10 2 5 5 5
in Prozent 11 -1 7 5 10 2 6 1 5
11 -1 8 5 8 5 6 3 6
10 0 8 11 10 2 6 4 7
10 -2 6 8 9 1 6 4 5
122 21 163 152 272 534
99 103 86 154 87 56 109 81 102
in Euro pro Kopf 306 322 279 332 445 442 473 430 423 429 298 290 627 670 691 627 443 440
363 348 489 482 478 347 780 714 497
339 336 559 434 514 421 892 859 538
347 348 624 437 497 491 855 1.080 571
130 119 126 94 169 167 180 272 139
113 125 140 92 118 165 136 156 129
in Euro pro Kopf 1.611 1.547 1.552 2.162 2.061 2.010 2.627 2.561 2.506 2.490 2.361 2.284 2.452 2.311 2.186 2.320 2.232 2.155 2.022 2.020 2.072 4.552 4.286 4.302 2.442 2.352 2.309
1.526 2.079 2.487 2.199 2.079 2.155 2.137 4.280 2.289
1.487 2.016 2.526 2.122 2.001 2.211 2.228 4.327 2.295
82 90 93 76 76 84 106 120 89
92 93 96 85 82 95 110 95 94
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
54
2019
2009 2015 = 100 = 100
2017
313 150 112 3371 321 163 308 486 414 175 226 226 319 190 488 246 304 213
114 111 106 144 107 113 111 121 116
Tabelle 6: E ntwicklung ausgewählter Finanz kennzahlen nach Bundesland, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
9.2 Entwicklung der Gebarungsteile Tabelle 7: Entwicklung der laufenden Gebarung in Mio. Euro, 2009 bis 2019 Laufende Gebarung der Gemeinden
Index 2019
Bezeichnung Einnahmen der laufenden Gebarung Eigene Steuern Ertragsanteile Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Einnahmen aus Leistungen Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transfereinnahmen Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Einnahmen aus Veräußerungen und sonstige Einnahmen Summe 1: Einnahmen der laufenden Gebarung Ausgaben der laufenden Gebarung Leistungen für Personal Pensionen und sonstige Ruhebezüge Bezüge der gewählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Verwaltungs- und Betriebsaufwand Zinsen für Finanzschulden Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transferausgaben Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Summe 2: Ausgaben der laufenden Gebarung
2009
2010
2015
2.710 4.879 1.558 1.323 448 872 191
2.800 4.822 1.602 1.376 434 982 197
in Mio. Euro 3.286 3.421 6.146 6.249 1.895 1.962 1.608 1.662 456 465 1.049 1.110 178 187
201 581 12.762
231 603 13.047
3.083 358 212 386 3.699 295 2.816 858
3.143 362 217 398 3.690 195 2.995 878
185 11.892
213 12.092
261 13.858
870
955
1.728
Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung
278 691 15.587
2016
2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
2019
3.530 6.376 2.016 1.707 482 1.304 189
3.715 6.669 2.093 1.770 508 1.451 198
3.886 7.045 2.149 1.865 511 1.461 205
143 144 138 141 114 168 108
118 115 113 116 112 139 115
264 619 16.487
211 630 17.245
125 674 17.921
62 116 140
45 98 115
3.761 386 252 441 4.440 144 3.863 1.099
3.910 387 256 460 4.611 146 3.984 1.179
4.137 393 264 487 4.925 155 4.134 1.235
134 110 124 126 133 53 147 144
117 104 112 117 115 98 116 119
274 14.251
248 14.635
196 15.130
113 15.843
61 133
43 114
1.716
1.852
2.115
2.077
288 622 15.967
in Mio. Euro 3.526 3.656 380 383 237 246 417 418 4.269 4.366 158 147 3.575 3.716 1.035 1.045
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Tabelle 8: Entwicklung der Vermögensgebarung in Mio. Euro, 2009 bis 2019 Vermögensgebarung der Gemeinden
Index 2019
Bezeichnung 2009 Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Veräußerung von unbeweglichem Vermögen 293 Veräußerung von beweglichem Vermögen 4 Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten 0 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts 1.087 Sonstige Kapitaltransfereinnahmen 67 Summe 3: Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 1.452 Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Erwerb von unbeweglichem Vermögen Erwerb von beweglichem Vermögen Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransferausgaben Summe 4: Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
2009 2015 = 100 = 100
2010
2015
2016
2017
2018
2019
267 4 1 1.002 65
210 4 0 1.194 111
in Mio. Euro 238 224 5 5 1 0 1.137 1.137 116 142
257 6 0 1.195 177
264 6 0 1.128 132
90 132 464 104 196
126 139 121 94 119
1.338
1.519
1.496
1.508
1.635
1.530
105
101
3.213 325 10 106 423
2.826 358 12 113 374
145 141 180 105 65
139 133 208 99 75
127
126
1.945 253 7 108 578
1.593 210 11 106 568
2.033 269 6 114 500
in Mio. Euro 2.075 2.351 274 303 7 8 102 98 435 465
2.892
2.488
2.922
2.893
3.225
4.078
3.683
-1.440
-1.150
-1.402
-1.397
-1.717
-2.443
-2.154
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
55
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Tabelle 9: Entwicklung der Finanztransaktionen in Mio. Euro, 2009 bis 2019 Finanztransaktionen der Gemeinden
Index 2019
Bezeichnung Einnahmen aus Finanztransaktionen Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Entnahmen aus Rücklagen Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Aufnahme von Finanzschulden von Trägern des öffentlichen Rechts Aufnahme von Finanzschulden von anderen Gruppen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 5: Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren Zuführungen an Rücklagen Gewährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gewährung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Rückzahlung von Finanzschulden bei anderen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 6: Ausgaben aus Finanztransaktionen Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen
2009
2010
110 573
88 464
8
15
5
14 75 1.081
31 59 1.053
153 2.014
134 1.844
131 399 12 79 134 743
72 385 8 22 120 828
169 1.667
146 1.582
186 2.061
188 2.500
347
262
-241
-268
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
56
2015
2016
2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
2019
126 634
256 737
191 880
174 153
381 178
13
3
27
3
39
60
33 38 1.032
28 32 1.147
33 26 1.053
23 36 1.664
45 58 1.687
309 77 156
137 154 163
169 1.820
164 2.232
144 2.019
159 2.903
86 2.950
57 147
51 162
in Mio. Euro 152 172 47 555 835 678 8 7 6 15 30 14 163 147 117 981 1.120 1.119
52 910 1 125 92 1.033
92 1.042 4 84 101 1.378
70 261 33 107 75 185
60 188 49 547 62 140
156 2.135
174 2.387
102 2.803
61 168
55 136
-117
516
147
in Mio. Euro 50 279 493 570
Tabellenanhang
9.3 Ausgewählte Einnahmen Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung EinwohnerInnen-Klassen
2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro eigene Steuern 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
12 60 422 536 469 361 221 629 2.710
12 61 434 555 485 377 225 651 2.800
14 73 518 652 574 437 269 748 3.286
14 76 543 679 599 451 274 785 3.421
15 79 568 708 625 470 284 780 3.530
16 85 598 753 654 496 296 818 3.715
17 91 621 786 686 516 308 861 3.886
140 152 147 147 146 143 139 137 143
123 125 120 121 119 118 114 115 118
Ertragsanteile 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
25 159 980 1.019 706 558 426 1.007 4.879
25 158 967 1.007 698 549 419 999 4.822
32 201 1.232 1.291 883 705 536 1.266 6.146
32 204 1.252 1.314 899 725 547 1.276 6.249
33 206 1.274 1.332 911 736 552 1.331 6.376
33 213 1.316 1.391 960 774 584 1.397 6.669
35 223 1.382 1.468 1.016 820 617 1.483 7.045
138 140 141 144 144 147 145 147 144
111 111 112 114 115 116 115 117 115
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 0 bis 500 EW 17 17 20 20 21 22 24 146 501 bis 1.000 EW 84 85 103 107 111 118 121 144 1.001 bis 2.500 EW 516 522 629 646 671 702 728 141 2.501 bis 5.000 EW 678 693 814 848 885 917 946 140 5.001 bis 10.000 EW 564 579 680 707 732 755 784 139 10.001 bis 20.000 EW 434 447 502 517 529 550 573 132 20.001 bis 50.000 EW 368 370 430 446 444 459 472 128 50.001 bis 500.000 EW 668 698 781 798 812 847 877 131 Gemeinden gesamt 3.329 3.412 3.959 4.089 4.205 4.370 4.524 136
124 118 116 116 115 114 110 112 114
laufende Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 17 501 bis 1.000 EW 63 1.001 bis 2.500 EW 257 2.501 bis 5.000 EW 219 5.001 bis 10.000 EW 140 10.001 bis 20.000 EW 96 20.001 bis 50.000 EW 79 50.001 bis 500.000 EW 192 Gemeinden gesamt 1.062
129 133 141 136 133 132 122 140 136
17 75 294 245 151 106 77 213 1.179
19 73 286 258 160 122 96 213 1.227
20 77 304 273 171 130 102 220 1.297
22 89 363 306 191 143 111 268 1.493
26 102 415 339 211 156 121 281 1.649
24 98 403 351 213 161 117 299 1.666
148 155 157 160 153 168 147 155 157
Tabelle 10: Entwicklung ausgewählter Einnahmen der laufenden Gebarung nach EWKlasse in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
57
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung EinwohnerInnen-Klassen
2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf eigene Steuern 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
343 249 271 336 426 478 472 644 307
332 254 280 348 440 499 478 664 316
432 306 333 402 512 562 555 730 374
442 315 347 415 529 572 559 751 386
471 328 361 429 548 590 573 745 402
481 349 379 454 572 618 594 771 422
530 375 394 471 596 639 616 811 442
155 151 145 140 140 134 131 126 144
123 123 118 117 116 114 111 111 118
Ertragsanteile 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
705 657 639 646 643 743 917 1.040 654
694 652 632 638 635 730 902 1.029 646
897 838 802 807 792 916 1.117 1.248 820
901 844 810 814 798 929 1.128 1.247 827
916 852 822 819 804 935 1.129 1.259 837
934 882 847 852 843 977 1.185 1.324 866
990 925 888 895 889 1.030 1.245 1.395 910
140 141 139 139 138 138 136 134 139
110 110 111 111 112 112 112 112 111
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 0 bis 500 EW 510 525 623 630 680 697 784 154 501 bis 1.000 EW 347 352 430 441 460 491 503 145 1.001 bis 2.500 EW 332 338 408 416 431 450 465 140 2.501 bis 5.000 EW 422 430 501 518 537 555 569 135 5.001 bis 10.000 EW 508 520 603 621 639 656 679 134 10.001 bis 20.000 EW 578 594 645 658 667 690 715 124 20.001 bis 50.000 EW 734 735 813 833 830 853 871 119 50.001 bis 500.000 EW 697 729 769 770 781 798 815 117 Gemeinden gesamt 389 397 470 482 500 520 540 139
126 117 114 114 113 111 107 106 115
laufende Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
127 133 139 134 130 127 120 129 134
488 266 173 139 125 131 168 184 190
511 318 198 155 135 144 160 194 216
581 314 192 161 143 161 192 207 219
605 328 202 169 151 169 202 210 229
686 382 241 189 168 183 219 247 265
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
58
770 434 274 209 184 198 237 257 299
735 416 266 216 186 204 230 268 293
151 156 154 156 149 156 137 146 154
Tabelle 11: Entwicklung ausgewählter Einnahmen der laufenden Gebarung nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung
Bundesländer 2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro eigene Steuern Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
81 224 586 623 261 457 308 168 2.710
82 231 613 631 272 473 321 177 2.800
100 248 729 757 305 553 377 216 3.286
104 259 753 792 314 576 397 226 3.421
104 262 782 804 323 600 417 237 3.530
109 270 830 858 335 630 434 248 3.715
113 281 865 904 355 661 450 257 3.886
139 126 147 145 136 144 146 153 143
113 113 119 119 117 120 119 119 118
Ertragsanteile Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
169 419 1.091 1.036 455 838 567 304 4.879
168 416 1.069 1.024 452 826 565 301 4.822
214 513 1.371 1.312 578 1.028 733 398 6.146
217 521 1.408 1.326 594 1.028 751 403 6.249
217 518 1.449 1.320 583 1.127 757 406 6.376
230 545 1.489 1.413 628 1.139 793 433 6.669
242 572 1.557 1.488 657 1.215 851 463 7.045
143 137 143 144 144 145 150 152 144
113 112 114 113 114 118 116 116 115
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Burgenland 86 90 108 111 114 119 124 144 Kärnten 301 314 343 348 360 362 375 125 Niederösterreich 769 777 927 942 967 1.003 1.028 134 Oberösterreich 580 592 696 722 750 773 786 135 Salzburg 321 334 383 397 403 425 439 137 Steiermark 687 709 805 841 857 894 939 137 Tirol 333 344 395 413 430 455 479 144 Vorarlberg 252 253 302 315 325 339 353 140 Gemeinden gesamt 3.329 3.412 3.959 4.089 4.205 4.370 4.524 136
115 110 111 113 115 117 121 117 114
laufende Transfereinnahmen Burgenland 51 Kärnten 74 Niederösterreich 216 Oberösterreich 205 Salzburg 78 Steiermark 245 Tirol 110 Vorarlberg 82 Gemeinden gesamt 1.062
142 137 120 152 146 122 143 135 136
62 87 211 260 82 274 117 87 1.179
68 94 210 249 97 246 149 115 1.227
74 95 207 258 105 250 176 132 1.297
88 110 254 294 132 292 183 141 1.493
94 125 258 367 135 314 198 158 1.649
96 129 253 379 142 299 213 156 1.666
188 174 117 185 181 122 193 189 157
Tabelle 12: Entwicklung ausgewählter Ein nahmen der laufenden Gebarung nach Bundesland in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
59
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung
Bundesländer 2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf eigene Steuern Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
226 322 282 303 436 278 312 517 307
217 327 296 306 456 285 324 538 316
271 348 350 366 473 331 393 723 374
276 375 360 378 484 345 404 740 386
271 379 377 398 497 360 428 763 402
284 388 397 420 519 380 454 784 422
304 400 411 447 551 398 467 833 442
135 125 145 148 126 143 149 161 144
112 115 118 122 116 120 119 115 118
Ertragsanteile Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
587 646 629 646 747 610 733 755 654
583 646 615 640 739 604 729 749 646
736 805 783 817 952 742 932 969 820
738 811 797 815 966 755 942 960 827
736 807 826 801 951 795 940 962 837
776 847 830 855 1.010 805 973 1.011 866
814 888 864 893 1.059 852 1.040 1.066 910
139 138 137 138 142 140 142 141 139
111 110 110 109 111 115 112 110 111
Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Burgenland 276 285 336 347 354 368 379 138 Kärnten 418 436 496 502 525 536 559 134 Niederösterreich 377 379 460 465 481 502 518 137 Oberösterreich 315 318 377 385 398 415 427 136 Salzburg 533 550 648 667 682 704 733 137 Steiermark 377 390 460 489 507 526 542 144 Tirol 477 488 564 577 613 642 679 143 Vorarlberg 571 574 698 708 723 757 786 138 Gemeinden gesamt 389 397 470 482 500 520 540 139
113 113 113 113 113 118 120 113 115
laufende Transfereinnahmen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
127 158 117 151 141 125 140 131 134
242 154 165 181 207 168 206 343 190
283 208 170 244 206 184 216 352 216
312 186 169 196 225 186 266 446 219
331 197 163 203 239 194 308 474 229
393 242 200 233 267 222 344 506 265
401 287 204 318 305 239 368 596 299
397 293 198 296 318 232 373 585 293
164 191 120 163 153 138 181 171 154
Tabelle 13: Entwicklung ausgewählter Ein nahmen der laufenden Gebarung nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
Entwicklung des Aufkommens der Gemeindeabgaben
Kommunalsteuer Grundsteuer Interessentenbeiträge Fremdenverkehrsabgabe, Orts- und Kurtaxen Sonstige Gemeindeabgaben gesamt
2009
2010
2015
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
1.711 491 66 246 179 2.693
1.750 505 68 252 208 2.783
in Mio. Euro 2.153 2.235 2.322 562 568 583 65 70 73 254 283 298 241 253 243 3.275 3.410 3.518
2.457 603 76 315 251 3.702
2.587 603 83 329 266 3.868
2016
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
60
Index 2019
151 123 126 134 149 144
120 107 127 129 110 118
Tabelle 14: Entwicklung des Aufkommens der Gemeindeabgaben in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
9.4 Nettoausgaben
2 10 64 70 65 52 40 156 458
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
594 399 294 246 245 264 283 454 310
91 52 35 34 33 41 60 93 41
279 254 256 279 292 332 338 335 268
Dienstleistungen
10 62 400 460 334 266 164 349 2.044
Wirtschaftsförderung
Kultur
3 12 54 55 37 34 29 108 332
Verkehr
Bildung
19 95 449 403 281 210 135 515 2.107
Gesundheit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
Soziales
EinwohnerInnen-Klassen
Allgemeine Verwaltung
Nettoausgaben nach Aufgabenbereich
in Mio. Euro 8 52 353 400 302 232 173 496 2.015
7 48 285 295 221 179 134 241 1.411
6 25 141 158 102 70 49 108 659
4 10 54 56 33 26 21 20 223
4 9 99 111 109 112 90 155 689
208 199 184 181 194 221 258 275 190
181 105 91 96 89 89 91 82 98
124 44 34 33 28 32 39 20 39
114 43 64 67 94 137 173 156 70
in Euro pro Kopf 50 218 40 214 41 225 42 242 56 263 65 289 83 347 129 453 44 233
Tabelle 15: Nettoaus gaben nach Aufgabenbereich nach EW- Klasse, 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
10 25 100 79 51 100 64 31 458
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
371 339 293 311 328 271 292 413 310
43 28 28 27 54 38 81 65 41
255 237 264 238 368 246 301 340 268
Dienstleistungen
78 157 474 407 204 344 240 140 2.044
Wirtschaftsförderung
Kultur
11 28 58 70 34 59 52 21 332
Verkehr
Bildung
90 173 430 449 189 430 218 130 2.107
Gesundheit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
Bundesländer
Soziales
Allgemeine Verwaltung
Nettoausgaben nach Aufgabenbereich
in Mio. Euro 66 178 335 530 171 399 216 119 2.015
14 105 501 407 82 31 182 88 1.411
32 40 109 105 82 127 100 64 659
15 25 43 21 17 37 23 41 223
37 56 194 53 75 129 98 49 689
48 168 268 248 125 21 233 199 190
103 60 58 60 194 84 202 187 98
44 61 23 11 49 33 33 252 39
105 67 71 -5 102 106 75 187 70
in Euro pro Kopf 31 207 28 287 48 168 24 276 43 259 52 269 66 229 75 280 44 233
Tabelle 16: Nettoausgaben nach Aufgabenbereich nach Bundesland, 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2019.
61
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
9.5 Ausgewählte Ausgaben Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung EinwohnerInnen-Klassen
2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Leistungen für Personal 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
14 81 473 579 509 404 357 665 3.083
14 84 484 592 519 411 363 674 3.143
17 98 555 683 586 461 393 733 3.526
18 102 577 711 611 481 405 751 3.656
19 106 598 743 629 498 408 760 3.761
20 110 626 771 657 520 422 782 3.910
21 118 669 821 697 551 444 816 4.137
148 145 141 142 137 136 125 123 134
122 120 120 120 119 119 113 111 117
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 0 bis 500 EW 25 501 bis 1.000 EW 118 1.001 bis 2.500 EW 645 2.501 bis 5.000 EW 746 5.001 bis 10.000 EW 632 10.001 bis 20.000 EW 463 20.001 bis 50.000 EW 320 50.001 bis 500.000 EW 750 Gemeinden gesamt 3.699
25 119 635 719 622 455 326 787 3.690
30 131 763 864 685 522 392 882 4.269
30 131 775 863 696 539 395 937 4.366
31 139 800 902 710 557 387 913 4.440
35 152 836 943 735 564 401 945 4.611
36 166 892 1.017 782 589 433 1.012 4.925
142 141 138 136 124 127 135 135 133
119 126 117 118 114 113 110 115 115
laufende Transferausgaben 0 bis 500 EW 19 501 bis 1.000 EW 114 1.001 bis 2.500 EW 712 2.501 bis 5.000 EW 782 5.001 bis 10.000 EW 590 10.001 bis 20.000 EW 433 20.001 bis 50.000 EW 297 50.001 bis 500.000 EW 726 Gemeinden gesamt 3.674
20 120 748 822 622 471 328 741 3.873
23 141 882 982 741 547 379 917 4.610
23 146 915 1.008 772 570 395 932 4.761
24 153 958 1.048 797 595 408 979 4.963
26 158 990 1.081 819 612 422 1.055 5.163
27 166 1.027 1.134 852 635 427 1.102 5.369
136 145 144 145 144 147 144 152 146
117 118 116 116 115 116 113 120 116
sonstige laufende Ausgaben 0 bis 500 EW 13 501 bis 1.000 EW 55 1.001 bis 2.500 EW 257 2.501 bis 5.000 EW 249 5.001 bis 10.000 EW 180 10.001 bis 20.000 EW 132 20.001 bis 50.000 EW 124 50.001 bis 500.000 EW 425 Gemeinden gesamt 1.436
12 51 241 237 175 123 118 429 1.386
13 52 243 244 181 126 134 460 1.452
14 56 249 249 190 131 141 438 1.468
14 54 252 255 190 132 135 441 1.472
14 54 250 246 179 117 137 449 1.446
13 51 237 234 169 118 133 458 1.412
95 92 92 94 94 90 107 108 98
95 99 97 96 93 94 99 100 97
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
62
Tabelle 17: Entwicklung ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung nach EW-Klasse in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung EinwohnerInnen-Klassen
2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf Leistungen für Personal 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
406 337 307 362 458 536 725 750 353
416 350 316 370 468 544 734 758 362
504 409 362 421 522 594 769 809 414
524 425 374 435 538 612 783 815 428
563 443 386 452 551 628 783 816 444
591 460 404 467 572 653 805 832 462
617 492 429 496 605 687 845 863 490
152 146 140 137 132 128 117 115 139
122 120 119 118 116 116 110 107 118
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 0 bis 500 EW 762 501 bis 1.000 EW 488 1.001 bis 2.500 EW 418 2.501 bis 5.000 EW 465 5.001 bis 10.000 EW 560 10.001 bis 20.000 EW 618 20.001 bis 50.000 EW 672 50.001 bis 500.000 EW 727 Gemeinden gesamt 477
754 492 413 448 552 604 671 748 470
973 553 496 533 611 678 778 792 555
942 547 499 529 615 690 784 866 554
984 580 514 550 620 706 771 797 573
1.079 630 537 572 641 712 798 821 603
1.112 688 571 616 681 739 857 866 643
146 141 137 132 122 120 128 119 135
114 124 115 116 111 109 110 109 116
laufende Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
545 472 463 494 539 573 639 751 487
554 499 487 518 567 621 693 761 512
650 588 572 610 664 702 788 898 601
668 604 590 620 684 723 809 899 617
696 635 616 641 703 747 835 935 642
733 653 634 658 718 765 855 987 661
753 687 657 687 745 790 862 1.034 687
138 145 142 139 138 138 135 138 141
116 117 115 113 112 112 109 115 114
sonstige laufende Ausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
415 231 171 158 165 175 252 388 191
389 213 161 151 161 162 237 392 180
445 218 162 153 163 160 261 392 185
444 236 164 154 169 165 276 375 189
458 228 166 157 167 166 258 374 190
462 228 164 151 157 147 256 378 187
409 215 156 143 150 148 247 384 176
99 93 91 90 91 84 98 99 92
92 99 96 94 92 92 95 98 95
Tabelle 18: Entwicklung ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
63
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung
Bundesländer 2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Leistungen für Personal Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
109 283 655 627 339 525 318 227 3.083
113 279 668 642 343 536 326 235 3.143
134 293 741 707 405 570 395 282 3.526
139 298 765 730 424 587 417 296 3.656
144 297 779 748 432 600 453 307 3.761
154 304 814 767 448 627 468 326 3.910
162 317 865 809 474 659 499 352 4.137
149 112 132 129 140 126 157 155 134
121 108 117 114 117 116 126 125 117
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Burgenland 122 Kärnten 295 Niederösterreich 809 Oberösterreich 688 Salzburg 343 Steiermark 883 Tirol 318 Vorarlberg 242 Gemeinden gesamt 3.699
122 297 796 707 336 876 315 241 3.690
144 327 906 829 343 1.064 371 285 4.269
141 339 974 868 350 1.022 387 286 4.366
148 350 948 883 367 1.045 403 296 4.440
154 367 978 897 375 1.104 425 311 4.611
161 389 1.054 958 407 1.188 447 321 4.925
132 132 130 139 119 135 141 133 133
112 119 116 116 119 112 120 113 115
laufende Transferausgaben Burgenland 73 Kärnten 367 Niederösterreich 741 Oberösterreich 946 Salzburg 319 Steiermark 568 Tirol 449 Vorarlberg 210 Gemeinden gesamt 3.674
81 369 810 1.005 317 590 467 234 3.873
108 447 974 1.148 367 689 584 293 4.610
117 450 979 1.182 387 696 613 337 4.761
119 475 1.060 1.215 396 740 635 323 4.963
120 496 1.056 1.271 411 795 662 351 5.163
124 519 1.086 1.347 431 820 699 343 5.369
170 141 147 142 135 144 156 163 146
115 116 112 117 117 119 120 117 116
sonstige laufende Ausgaben Burgenland 42 Kärnten 91 Niederösterreich 352 Oberösterreich 290 Salzburg 122 Steiermark 309 Tirol 138 Vorarlberg 92 Gemeinden gesamt 1.436
36 87 327 284 118 299 146 91 1.386
35 81 330 298 132 315 159 102 1.452
36 77 340 306 134 294 165 117 1.468
39 80 350 295 137 296 165 111 1.472
39 82 350 247 137 303 173 115 1.446
41 84 356 253 144 303 131 100 1.412
97 92 101 87 118 98 95 109 98
115 104 108 85 109 96 83 98 97
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
64
Tabelle 19: Entwicklung ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung nach Bundesland in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung
Bundesländer 2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019
2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf Leistungen für Personal Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
349 373 300 348 473 340 387 463 353
368 371 307 356 481 350 397 480 362
442 379 349 395 578 390 481 562 414
451 380 360 405 605 403 508 588 428
467 389 369 415 620 414 549 613 444
498 401 388 420 644 437 570 642 462
522 423 415 442 687 465 600 701 490
149 113 138 127 145 137 155 151 139
118 111 119 112 119 119 125 125 118
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Burgenland 419 Kärnten 476 Niederösterreich 420 Oberösterreich 393 Salzburg 671 Steiermark 552 Tirol 469 Vorarlberg 868 Gemeinden gesamt 477
413 494 405 401 662 529 456 868 470
504 547 468 462 746 665 565 1.013 555
488 578 484 464 742 616 570 1.000 554
513 612 489 485 786 636 594 1.020 573
540 645 520 491 802 690 641 1.057 603
544 684 562 525 875 739 680 1.111 643
130 144 134 134 130 134 145 128 135
108 125 120 114 117 111 120 110 116
laufende Transferausgaben Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
233 639 423 605 500 391 590 545 487
253 647 449 636 497 424 609 599 512
323 777 549 703 522 487 739 746 601
346 784 547 720 536 500 763 847 617
351 832 594 736 554 516 788 819 642
363 872 585 756 580 550 815 911 661
379 918 597 805 616 566 861 861 687
163 144 141 133 123 145 146 158 141
118 118 109 115 118 116 117 115 114
sonstige laufende Ausgaben Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
163 119 214 165 196 157 227 304 191
139 107 198 158 183 145 235 279 180
139 102 198 161 203 144 253 309 185
138 97 199 164 212 145 254 378 189
156 105 205 152 209 144 264 346 190
159 108 206 120 223 146 283 328 187
161 110 210 126 238 144 182 308 176
99 92 98 76 122 92 80 101 92
116 108 106 78 117 100 72 100 95
Tabelle 20: Entwicklung ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2019.
65
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Personalausgaben Aufgabenbereiche
2010
2015
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung Kultur Soziales Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Gemeinden gesamt
810 108 779 136 136 47 198 17 741 99 3.072
820 112 814 138 140 47 201 16 745 100 3.133
in Mio. Euro 905 931 957 120 123 127 978 1.031 1.080 152 157 157 157 159 163 95 100 100 215 220 225 16 16 16 772 798 810 108 112 115 3.517 3.646 3.750
991 130 1.134 165 169 101 229 16 845 118 3.899
1.047 135 1.221 171 167 104 241 16 898 125 4.126
129 125 157 126 123 223 121 97 121 126 134
116 112 125 112 107 110 112 103 116 116 117
Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung Kultur Soziales Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Gemeinden gesamt
117 6 103 8 8 2 32 3 64 7 351
119 6 109 8 8 2 33 3 64 7 361
in Euro pro Kopf 131 135 139 7 7 7 133 139 146 9 10 10 9 9 9 3 3 2 36 37 38 3 3 3 73 76 78 8 8 9 413 427 442
144 8 153 10 10 2 39 3 82 9 460
151 8 165 10 9 2 41 4 88 9 488
130 134 160 127 103 104 127 117 138 128 139
115 110 125 111 97 92 114 111 120 116 118
2016
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
66
Index 2019
2009
Tabelle 21: Entwicklung der Personalausgaben nach Aufgabenbereich, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
9.6 Investitionen Investitionen* 2009
2010
2015
2017
2018
Index 2019 2009 2015 2019 = 100 = 100
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
21 112 621 570 346 250 154 131 2.205
17 99 500 478 264 189 128 138 1.814
in Mio. Euro 25 28 25 118 126 145 685 660 740 604 618 689 349 363 442 257 280 293 144 133 158 127 147 170 2.308 2.356 2.662
31 158 767 779 476 327 187 824 3.548
36 159 825 852 505 348 187 285 3.196
168 143 133 149 146 139 121 217 145
144 136 120 141 145 136 130 223 139
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
658 464 407 353 302 309 308 148 403
558 414 328 294 231 240 267 146 334
993 664 502 477 427 418 361 492 536
1.160 654 537 524 445 445 354 273 571
176 141 132 148 148 144 115 185 142
150 132 121 140 145 136 119 182 131
EinwohnerInnenKlassen
2016
in Euro pro Kopf 776 785 494 529 443 426 373 378 308 315 328 360 297 271 150 173 436 436
861 609 479 425 394 373 314 192 494
Tabelle 22: Entwicklung der Investitionen nach EW-Klasse; 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019. Anmerkung: * inkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
Investitionen* 2009
2010
2015
2017
2018
Index 2019 2009 2015 2019 = 100 = 100
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
72 135 709 493 121 311 229 135 2.205
67 108 560 364 120 277 200 118 1.814
in Mio. Euro 90 98 107 119 140 149 620 606 681 538 494 547 181 209 235 302 295 359 296 326 361 162 188 223 2.308 2.356 2.662
98 155 804 534 256 1.024 414 262 3.548
100 167 884 529 242 564 440 269 3.196
139 123 125 107 200 182 192 200 145
111 141 143 98 133 187 149 166 139
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
261 301 483 449 289 298 469 380 403
233 247 390 333 285 267 381 426 334
338 338 557 432 514 421 889 861 536
347 348 624 437 497 491 855 1.080 571
133 116 129 97 172 165 183 285 142
115 124 142 95 119 165 139 161 131
Bundesländer
2016
in Euro pro Kopf 303 320 281 334 439 439 460 423 416 425 298 290 615 663 671 621 436 436
361 351 487 477 476 346 772 703 494
Tabelle 23: Entwicklung der Investitionen nach Bundesland; 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019. Anmerkung: * inkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
67
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Investitionen* Aufgabenbereiche
2009
2010
Straßenbau, Breitband, etc. Eigenbetriebe Dienstleistungen/Kernhaushalt (v.a. Ver-/Entsorgung)
532 728 280
412 615 227
Schulen Kinderbetreuung Weiteres Gemeinden gesamt
99 180 388
Straßenbau, Breitband, etc. Eigenbetriebe Dienstleistungen/Kernhaushalt (v.a. Ver-/Entsorgung) Schulen Kinderbetreuung Weiteres Gemeinden gesamt
2015
2016
Index 2019 2019 2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
in Mio. Euro 568 554 603 566 289 299
630 618 343
721 682 967
742 732 460
140 101 164
131 122 159
75 172 313
193 130 526
242 151 544
325 190 554
377 173 629
381 220 662
387 122 170
197 170 126
2.205
1.814
2.308
2.356
2.662
3.548
3.196
145
139
92 140 45
72 119 37
in Euro pro Kopf 108 104 120 115 109 123 51 55 61
125 134 71
132 148 74
144 106 166
121 128 145
14 31 82
12 29 64
35 24 102
39 26 105
47 35 108
54 35 116
55 42 121
376 135 148
155 178 118
67
56
73
73
82
89
95
142
131
Tabelle 24: Entwicklung der Investitionen nach Aufgabenbereich, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019. Anmerkungen: Dienstleistungen: Beinhaltet ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist. * inkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
Investitionen* der Gemeinden nach verschiedenen Betrachtungsebenen 2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
2.311
2.553
2.729
161
138
653
712
1.359
837
103
114
1.016
1.000
954
938
840
87
83
3.186
3.722
3.646
3.977
4.275
4.406
127
118
295.897
344.269
357.608
369.341
385.362
397.575
138
115
2009
2010
2015
1.690
1.400
in Mio. Euro 1.974 1.993
Investitionen Eigenbetriebe
809
690
732
Öffentliche Investitionen ausgelagerter Einheiten
961
1.096
3.460 288.044
Öffentliche Investitionen Kernhaushalt
Investitionen der Gemeinden gesamt BIP nominell
Index 2019
2016
Tabelle 25: Entwicklung der Gemeinde investitionen nach verschiedenen Betrachtungsebenen, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und öffentliche Finanzen 2009 bis 2019; öffentliche Investitionen: Stand 30. 9. 2019. Anmerkung: * inkl. bebaute und unbebaute Grundstücke
68
Tabellenanhang
Kommunale und volkswirtschaftliche Investitionstätigkeit laut ESVG 2010
Bruttoinlandsprodukt - BIP Gesamtwirtschaftliche Bruttoinvestitionen gemäß VGR Öffentliche Investitionen gesamt Öffentliche Investitionen Bundesebene gemäß ESVG 2010 1) Öffentliche Investitionen Länderebene gemäß ESVG 2010 (exkl. Wien) 1) Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien) 1) in Prozent des BIP in Prozent der Bruttoinvestitionen gesamt in Prozent der öffentlichen Investitionen gesamt
Öffentliche Investitionen SV-Träger gemäß ESVG 2010 1)
2009
2010
2015
2016
288.044
295.897
65.603 9.706
66.896 9.613
81.955 10.261
86.743 10.644
91.729 11.479
5.374
5.352
5.585
6.046
1.575
1.606
1.428
2.651
2.497
0,92% 4,04%
0,84% 3,73%
27,31%
106
2019
Index 2019 2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
in Mio. Euro 344.269 357.608 369.341
385.362
397.575
138
115
98.434 11.729
101.267 12.053
154 124
124 117
6.314
6.485
6.794
126
122
1.461
1.718
1.543
1.532
97
107
2.990
2.993
3.265
3.491
3.569
135
119
0,87% 3,65%
0,84% 3,45%
0,88% 3,56%
0,91% 3,55%
0,90% 3,52%
25,97%
29,14%
28,12%
28,45%
29,76%
29,61%
159
258
144
181
211
157
148
61
Tabelle 26: Entwicklung BIP, Bruttoinvestitionen gemäß VGR und öffentliche Investitionen gemäß ESVG 2010 in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentliche Finanzen und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2009 bis 2019. Anmerkung: 1) Öffentliche Investitionen: Stand 30. 9. 2020
69
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
9.7 Verschuldung Verschuldung, Haftungen und Rücklagen 2017*
2018*
2019* 2009 2015* = 100 = 100
8.436
8.670
9.025
-
111
11.138
11.034
11.605
11.897
104
106
1.309
1.421
1.384
1.275
1.636
138
125
5.119
6.177
5.992
5.728
5.135
4.684
97
76
1.292
1.879
2.134
2.189
2.311
2.746
201
146
2009
2010
2015*
k.A.
6.484
8.138
11.491
11.684
11.256
Schuldendienst
1.182
1.169
Haftungen
4.831
Rücklagenstand
1.365
Öffentliche Verschuldung Verschuldung Gemeindehaushalte
Index 2019*
2016* in Mio. Euro 8.366
Tabelle 27: Entwicklung Verschuldung, Haftungen und Rück lagen in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und öffentliche Finanzen 2009 bis 2019; Verschuldung Staat nach Teilsektoren. Anmerkung: öffentliche Verschuldung 2009: keine Vergleichbarkeit vor 2010 gegeben, da die Ausweisung nur inkl. Wien möglich ist; 2009 bis 2014 gemäß Stand 22. 9. 2016; *) 2015 bis 2018 gemäß Stand 21. 10. 2019 und ESVG 2010.
Verschuldung EinwohnerInnenKlassen
2009
2010
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
113 570 2.942 2.658 1.704 1.181 829 1.494 11.491
0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
3.438 2.338 1.932 1.693 1.548 1.551 1.709 1.421 1.971
2015
2016
Index 2019 2018
2019
113 572 2.971 2.715 1.710 1.186 880 1.539 11.684
in Mio. Euro 97 97 95 496 492 484 2.740 2.685 2.660 2.522 2.505 2.499 1.517 1.522 1.531 1.128 1.127 1.160 873 865 854 1.883 1.844 1.752 11.256 11.138 11.034
93 485 2.673 2.538 1.533 1.195 837 2.252 11.605
98 492 2.701 2.626 1.570 1.212 860 2.338 11.897
87 86 92 99 92 103 104 156 104
101 99 99 104 103 107 98 124 106
3.450 2.349 1.954 1.728 1.549 1.550 1.801 1.473 1.992
in Euro pro Kopf 3.212 3.090 3.118 2.076 2.050 2.013 1.801 1.747 1.725 1.583 1.558 1.545 1.370 1.353 1.356 1.433 1.419 1.446 1.721 1.688 1.649 1.528 1.459 1.418 1.819 1.776 1.760
3.008 2.019 1.735 1.563 1.355 1.482 1.608 1.641 1.765
3.276 2.045 1.751 1.609 1.386 1.499 1.628 1.632 1.804
95 87 91 95 90 97 95 115 91
102 98 97 102 101 105 95 107 99
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
70
2009 2015 = 100 = 100
2017
Tabelle 28: Entwicklung Verschuldung nach EW-Klasse, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
Verschuldung
Index 2019
Bundesländer 2009
2010
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
371 712 3.706 2.561 663 2.008 815 654 11.491
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
1.309 1.444 2.372 2.158 1.593 1.751 1.748 2.411 1.971
2015
2016
2009 2015 = 100 = 100
2017
2018
2019
365 716 3.786 2.731 645 1.960 806 676 11.684
in Mio. Euro 312 312 309 650 627 617 3.542 3.525 3.521 2.664 2.584 2.548 566 538 535 2.021 1.991 1.853 815 838 906 687 724 745 11.256 11.138 11.034
310 599 3.486 2.514 513 2.370 1.029 783 11.605
308 590 3.544 2.497 493 2.571 1.075 820 11.897
83 83 96 97 74 128 132 125 104
99 91 100 94 87 127 132 119 106
1.279 1.488 2.403 2.227 1.550 1.740 1.745 2.447 1.992
in Euro pro Kopf 1.080 1.048 1.027 1.446 1.410 1.406 2.223 2.169 2.140 1.876 1.795 1.765 1.396 1.335 1.271 1.606 1.565 1.536 1.590 1.595 1.628 2.799 2.855 2.918 1.819 1.776 1.760
1.020 1.391 2.132 1.714 1.232 1.580 1.713 3.015 1.765
1.017 1.355 2.183 1.687 1.198 1.671 1.802 3.243 1.804
78 94 92 78 75 95 103 135 91
94 94 98 90 86 104 113 116 99
Tabelle 29: Entwicklung Verschuldung nach Bundesland, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
Tabelle 30: Öffentlicher Schuldenstand nach Bundesland und Gemeindeebene, 2019 Öffentlicher Schuldenstand 2019 in Mio. Euro 21.004 1.009
in Euro pro Kopf 3.019 3.439
Kärnten
3.408
6.075
Niederösterreich
8.578
5.115
Oberösterreich
1.676
1.131
Salzburg
1.341
2.417
Steiermark
4.485
3.609
Landesebene (ohne Wien) Burgenland
Tirol
270
359
Vorarlberg
237
602
Wien
7.441
3.929
Gemeindeebene (ohne Wien) Burgenland
9.025 219
1.297 746
291
519
Niederösterreich
Kärnten
2.140
1.276
Oberösterreich
2.242
1.513
Salzburg
327
589
2.307
1.856
Tirol
806
1.070
Vorarlberg
693
1.760
Steiermark
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2019 (Stand 30. 9. 2020) Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte für die Gemeindeebene: öffentlicher Schuldenstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung im jeweiligen Bundesland.
71
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates 2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
-3.436
-474
1.782
-14
-43
-1.307
205
556
655
-34
168
-
-
-
-
-
-
-
-
-159
-191
-132
131
324
- -203
-
-
138
-33
-123
-10
-271
- -196
202
553
275
441
472
472
186
2009
2010
-12.412
-9.822
Landesebene (ohne Wien)
-1.933
-2.538
389
Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2011)
-1.283
-1.371
Wien (ab 2011)
-
Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2011)
Bundesebene
Sozialversicherungsträger
2015
2016
in Mio. Euro -4.120 -4.397
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: öffentliches Defizit (Stand 30. 9. 2020) und BIP.
72
Index 2019
92
68
Tabelle 31: Entwicklung öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
9.8 Transfers zwischen Ländern und Gemeinden
EinwohnerInnenKlassen
Transfers zwischen Ländern und Gemeinden 2009
2010
2015
Index 2019
2016
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
26 107 440 370 226 122 71 137 1.498
26 116 443 377 211 133 69 152 1.528
28 125 525 423 225 137 87 187 1.737
31 121 512 426 230 148 89 187 1.746
31 131 533 434 241 150 98 205 1.824
34 147 569 444 260 160 105 213 1.933
34 148 577 465 268 159 104 214 1.970
131 139 131 126 118 130 148 156 131
121 119 110 110 119 116 120 115 113
Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
11 72 465 510 403 302 208 456 2.426
12 79 500 551 432 325 240 479 2.618
14 95 605 667 525 394 279 595 3.174
15 99 631 697 544 413 298 628 3.325
16 104 666 731 566 432 304 647 3.466
17 107 681 752 580 444 313 677 3.571
17 110 708 784 611 464 321 733 3.748
153 152 152 154 152 154 155 161 155
118 117 117 118 116 118 115 123 118
Transfersaldo 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
15 34 -25 -140 -177 -180 -137 -319 -927
14 37 -57 -174 -221 -192 -170 -326 -1.090
14 30 -81 -243 -300 -257 -192 -408 -1.437
16 22 -118 -270 -314 -264 -209 -441 -1.579
15 27 -133 -297 -324 -282 -206 -442 -1.642
18 39 -112 -308 -320 -284 -208 -464 -1.639
18 38 -131 -319 -343 -306 -217 -519 -1.779
115 111 532 228 194 170 158 163 192
124 125 162 131 114 119 113 127 124
Tabelle 32: Entwicklung Transfers zwischen Ländern und Gemeinden nach EWKlasse, 2009 bis 2019
in Euro pro Kopf Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
834 453 295 234 206 164 150 141 320
806 489 298 240 193 179 142 150 326
850 533 351 266 206 179 172 171 366
994 518 340 262 206 192 173 175 366
1.134 560 353 267 215 193 191 180 387
1.083 625 378 274 231 205 200 194 409
1.103 630 381 286 237 202 198 195 415
132 139 129 122 115 123 132 138 130
130 118 109 108 115 113 115 114 114
Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
304 300 302 322 368 399 445 497 316
333 328 325 348 393 429 501 520 342
405 395 393 416 471 508 576 613 411
430 410 406 430 482 525 605 629 425
452 432 427 449 499 544 617 644 446
471 443 436 459 509 557 628 669 456
471 457 453 477 533 578 643 723 472
155 152 150 148 145 145 145 146 149
116 116 115 115 113 114 112 118 115
Transfersaldo 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
530 153 -7 -88 -162 -235 -295 -355 4
473 161 -27 -109 -200 -250 -359 -370 -16
445 138 -42 -150 -265 -329 -404 -442 -45
564 108 -66 -168 -276 -332 -431 -454 -60
682 128 -75 -182 -283 -351 -426 -464 -58
612 182 -59 -185 -278 -352 -428 -475 -47
632 174 -72 -190 -297 -376 -445 -528 -57
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
73
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Transfers zwischen Ländern und Gemeinden Bundesländer
2009
2010
2015
Index 2019
2016
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Transfereinnahmen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
51 118 308 369 99 294 157 103 1.498
65 117 273 383 105 319 157 110 1.528
67 116 295 481 114 314 211 139 1.737
71 125 275 443 119 304 252 156 1.746
80 133 318 412 136 316 263 167 1.824
81 141 323 438 134 354 273 190 1.933
87 162 344 422 144 349 278 182 1.970
170 137 112 114 146 119 177 177 131
130 139 117 88 127 111 132 132 113
Transferausgaben Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
56 232 477 729 195 336 258 144 2.426
62 238 542 773 197 368 274 163 2.618
81 287 691 876 230 441 361 207 3.174
88 287 700 927 243 450 387 245 3.325
90 310 766 952 248 467 402 230 3.466
93 325 749 986 258 487 418 254 3.571
95 342 768 1.077 271 510 443 241 3.748
172 147 161 148 139 152 172 168 155
118 119 111 123 118 116 123 116 118
Transfersaldo Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
-4 -115 -168 -360 -97 -42 -101 -40 -927
2 -121 -269 -390 -92 -49 -116 -54 -1.090
-14 -171 -396 -395 -116 -127 -150 -69 -1.437
-16 -162 -425 -484 -124 -146 -134 -88 -1.579
-10 -177 -448 -541 -111 -151 -140 -63 -1.642
-13 -184 -426 -549 -124 -133 -146 -65 -1.639
-8 -180 -424 -655 -126 -161 -165 -59 -1.779
189 158 252 182 131 385 164 146 192
61 106 107 166 109 127 110 86 124
in Euro pro Kopf Transfereinnahmen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
231 361 258 381 256 284 400 472 320
284 361 236 406 305 295 381 483 326
304 348 276 486 236 286 470 590 366
309 385 257 432 242 292 558 603 366
350 416 295 384 271 295 642 654 387
343 431 296 436 310 334 636 728 409
353 497 317 391 397 336 631 752 415
153 138 123 103 155 118 158 159 130
116 143 115 80 168 117 134 128 114
Transferausgaben Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
183 388 260 464 307 238 319 346 316
205 402 289 491 312 268 342 397 342
255 461 378 538 357 314 445 493 411
272 458 378 556 378 322 470 579 425
276 496 419 570 386 334 487 552 446
287 525 404 586 404 346 502 634 456
292 553 411 626 423 361 533 569 472
159 142 158 135 138 152 167 165 149
114 120 109 116 118 115 120 115 115
Transfersaldo Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
48 -28 -3 -84 -51 46 81 126 4
79 -41 -52 -85 -7 27 39 85 -16
49 -113 -102 -52 -121 -27 25 97 -45
37 -73 -120 -124 -136 -30 88 24 -60
74 -80 -125 -186 -115 -38 155 102 -58
55 -94 -108 -150 -95 -12 134 94 -47
61 -57 -94 -235 -26 -25 98 183 -57
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
74
Tabelle 33: Entwicklung Transfers zwischen Ländern und Gemeinden nach Bundesland, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
EinwohnerInnenKlassen
Umlagen 2009
2010
2015
Index 2019
2016
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Sozialhilfeumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
4 31 217 239 183 134 99 205 1.113
5 35 242 266 204 149 109 217 1.227
6 42 283 312 240 175 131 282 1.471
6 43 292 323 247 181 135 299 1.527
7 46 312 341 262 193 143 315 1.619
7 46 315 346 265 196 145 327 1.647
7 48 326 361 276 204 145 329 1.697
157 152 150 151 151 153 147 160 152
119 115 115 116 115 117 111 117 115
Krankenanstaltenumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
4 28 163 166 124 99 72 131 788
5 30 174 178 133 105 92 141 858
6 37 219 222 168 137 105 158 1.051
6 40 230 235 178 145 116 165 1.114
6 42 244 249 184 151 116 175 1.167
6 42 247 254 189 154 117 185 1.195
7 44 258 267 199 161 123 193 1.252
154 155 158 160 160 163 172 147 159
119 118 118 120 119 118 117 123 119
Landesumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
1 6 44 61 55 39 24 84 315
1 6 44 61 54 39 23 83 312
2 8 59 82 71 50 30 108 410
2 8 61 84 73 51 30 107 416
2 8 61 84 72 52 31 111 422
2 9 65 89 76 55 32 116 442
2 9 69 95 82 58 34 121 469
155 150 155 155 150 148 140 144 149
116 113 116 116 116 115 114 112 114
Tabelle 34: Entwicklung Umlagenbelastung nach EW-Klasse, 2009 bis 2019
in Euro pro Kopf Sozialhilfeumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
121 130 140 150 166 177 213 212 144
138 146 156 167 185 196 234 223 160
165 172 183 194 214 226 274 275 187
175 178 187 199 219 230 279 279 193
188 190 199 209 230 244 293 294 204
186 191 201 211 232 245 296 300 206
194 197 208 219 241 255 297 303 213
160 152 149 146 145 145 139 143 148
117 115 114 113 112 113 108 110 114
Krankenanstaltenumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
123 118 108 107 115 130 150 167 112
131 127 115 114 123 137 182 181 119
163 156 144 140 151 175 212 191 148
175 164 149 147 159 183 231 194 155
183 174 158 154 163 188 231 207 163
181 175 160 157 167 191 229 217 165
189 182 166 164 175 199 239 225 172
153 154 155 153 152 152 160 134 154
116 117 116 117 116 113 113 118 116
32 25 28 38 50 52 50 80 33
32 25 28 38 49 52 49 79 33
45 34 38 50 63 66 60 99 44
46 35 39 51 64 66 60 98 45
46 34 39 51 64 66 62 99 44
48 36 41 53 66 70 63 103 46
52 38 43 57 71 73 66 107 49
161 150 153 149 144 140 132 134 150
115 113 114 113 113 111 110 108 113
Landesumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
75
Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Umlagen Bundesländer
2009
2010
2015
Index 2019
2016
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Mio. Euro Sozialhilfeumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
32 121 193 311 96 209 79 73 1.113
39 124 224 334 95 243 90 79 1.227
51 146 284 383 103 293 118 94 1.471
56 134 278 406 115 302 133 104 1.527
60 156 312 418 118 309 137 109 1.619
62 161 297 425 124 330 143 106 1.647
63 166 303 430 131 342 154 109 1.697
197 137 157 138 137 164 195 150 152
124 114 106 112 127 117 130 116 115
Krankenanstaltenumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
6 59 272 257 51 102 42 788
6 63 307 276 53 106 47 858
7 76 397 295 64 137 75 1.051
7 73 413 317 66 144 94 1.114
7 82 445 332 68 150 82 1.167
7 85 442 353 68 156 83 1.195
8 90 456 377 70 163 88 1.252
136 151 168 147 138 160 209 159
114 118 115 128 110 119 116 119
Landesumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
14 36 81 39 72 48 26 315
14 36 80 38 71 48 26 312
19 45 107 50 92 63 34 410
20 46 108 51 92 64 35 416
19 45 108 51 99 64 35 422
20 48 114 55 100 68 38 442
21 50 121 58 106 73 40 469
147 140 150 149 147 153 156 149
111 111 114 115 115 116 117 114
in Euro pro Kopf Sozialhilfeumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
105 224 101 209 149 150 92 184 144
126 230 118 224 150 179 107 199 160
162 252 150 241 160 209 137 237 187
179 237 145 246 180 216 153 258 193
191 261 165 252 187 223 157 268 204
197 280 156 255 197 235 161 250 206
198 290 156 266 208 244 173 263 213
188 130 154 127 139 163 188 143 148
122 115 104 110 130 117 126 111 114
Krankenanstaltenumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
20 100 150 167 76 142 98 112
20 105 164 178 79 146 113 119
23 127 222 189 95 185 169 148
23 121 228 201 97 192 217 155
24 135 249 209 98 198 193 163
25 142 243 219 100 200 196 165
26 149 249 233 103 211 206 172
128 150 166 140 136 148 209 154
111 118 112 123 109 114 122 116
39 46 37 63 44 52 56 33
39 45 37 62 44 52 56 33
51 59 50 81 57 70 79 44
54 60 51 83 59 71 79 45
48 60 50 82 61 70 81 44
51 63 54 88 62 73 85 46
53 67 57 93 66 78 90 49
137 148 154 148 149 150 161 150
104 113 114 115 116 113 114 113
Landesumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
76
Tabelle 35: Entwicklung Umlagenbelastung nach Bundesland, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
9.9 Finanzkraft vor und nach Transfers
EinwohnerInnenKlassen
Finanzkraft vor/nach Transfers 2009
2010
2015
Index 2019 2019 2009 2015 = 100 = 100
2016
2017
2018
46 275 1.750 1.943 1.457 1.142 805 2.014 9.432
46 280 1.795 1.993 1.498 1.176 822 2.060 9.671
48 286 1.842 2.040 1.537 1.206 836 2.112 9.906
49 298 1.914 2.144 1.614 1.270 880 2.215 10.385
52 315 2.003 2.254 1.702 1.336 924 2.344 10.931
139 143 143 145 145 145 143 143 144
115 115 114 116 117 117 115 116 116
Finanzkraft zuzüglich laufender Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 48 48 57 501 bis 1.000 EW 260 271 323 1.001 bis 2.500 EW 1.561 1.598 1.932 2.501 bis 5.000 EW 1.684 1.718 2.105 5.001 bis 10.000 EW 1.267 1.285 1.562 10.001 bis 20.000 EW 973 989 1.215 20.001 bis 50.000 EW 695 692 866 50.001 bis 500.000 EW 1.691 1.721 2.106 Gemeinden gesamt 8.179 8.321 10.168
59 331 1.993 2.169 1.612 1.257 887 2.154 10.461
63 345 2.065 2.227 1.655 1.291 904 2.237 10.787
68 367 2.173 2.356 1.749 1.362 957 2.352 11.384
70 383 2.269 2.480 1.840 1.430 998 2.493 11.963
147 147 145 147 145 147 144 147 146
122 119 117 118 118 118 115 118 118
44 232 1.364 1.475 1.071 845 590 1.532 7.154
47 241 1.401 1.499 1.091 859 602 1.594 7.335
51 261 1.495 1.608 1.171 919 645 1.679 7.828
53 273 1.565 1.699 1.232 968 679 1.763 8.231
144 145 142 144 142 144 139 142 143
122 119 118 118 118 118 115 116 117
Finanzkraft nach Transfers (Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo) 0 bis 500 EW 53 51 60 63 63 67 70 132 501 bis 1.000 EW 254 256 305 302 312 338 353 139 1.001 bis 2.500 EW 1.377 1.344 1.670 1.676 1.709 1.802 1.872 136 2.501 bis 5.000 EW 1.414 1.388 1.700 1.723 1.743 1.836 1.935 137 5.001 bis 10.000 EW 998 962 1.157 1.183 1.212 1.294 1.359 136 10.001 bis 20.000 EW 738 735 885 912 924 986 1.030 140 20.001 bis 50.000 EW 509 474 613 613 630 672 707 139 50.001 bis 500.000 EW 1.317 1.323 1.606 1.619 1.670 1.751 1.825 139 Gemeinden gesamt 6.661 6.533 7.994 8.092 8.264 8.746 9.152 137
117 116 112 114 117 116 115 114 114
in Mio. Euro Finanzkraft vor Transfers 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
38 220 1.402 1.554 1.175 918 647 1.635 7.589
37 219 1.401 1.562 1.183 926 644 1.649 7.622
Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo 0 bis 500 EW 37 36 501 bis 1.000 EW 189 193 1.001 bis 2.500 EW 1.100 1.100 2.501 bis 5.000 EW 1.177 1.170 5.001 bis 10.000 EW 867 854 10.001 bis 20.000 EW 673 666 20.001 bis 50.000 EW 489 453 50.001 bis 500.000 EW 1.241 1.250 Gemeinden gesamt 5.772 5.723
44 229 1.329 1.442 1.043 821 589 1.514 7.011
Tabelle 36: Entwicklung Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
EinwohnerInnenKlassen
Finanzkraft vor/nach Transfers 2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf Finanzkraft vor Transfers 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt
1.047 906 910 982 1.069 1.221 1.388 1.684 961
1.026 906 912 986 1.075 1.229 1.379 1.693 962
1.329 1.144 1.136 1.208 1.304 1.478 1.672 1.978 1.194
1.343 1.159 1.157 1.229 1.328 1.501 1.687 1.998 1.214
1.387 1.181 1.183 1.248 1.353 1.525 1.701 2.004 1.239
1.415 1.231 1.226 1.306 1.415 1.595 1.779 2.095 1.288
1.520 1.300 1.282 1.367 1.485 1.668 1.862 2.206 1.352
145 144 141 139 139 137 134 131 141
114 114 113 113 114 113 111 111 113
Finanzkraft zuzüglich laufender Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 1.351 1.346 501 bis 1.000 EW 1.079 1.123 1.001 bis 2.500 EW 1.018 1.045 2.501 bis 5.000 EW 1.064 1.085 5.001 bis 10.000 EW 1.151 1.166 10.001 bis 20.000 EW 1.295 1.314 20.001 bis 50.000 EW 1.491 1.477 50.001 bis 500.000 EW 1.751 1.765 Gemeinden gesamt 1.080 1.105
1.699 1.351 1.258 1.309 1.398 1.574 1.792 2.074 1.334
1.733 1.377 1.288 1.337 1.428 1.605 1.812 2.095 1.363
1.846 1.438 1.332 1.363 1.456 1.633 1.832 2.114 1.407
1.966 1.528 1.398 1.436 1.533 1.712 1.928 2.216 1.483
2.054 1.592 1.458 1.506 1.605 1.787 2.004 2.335 1.548
152 148 143 142 139 138 134 133 143
121 118 116 115 115 114 112 113 116
Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo 0 bis 500 EW 1.055 1.022 501 bis 1.000 EW 782 800 1.001 bis 2.500 EW 718 722 2.501 bis 5.000 EW 744 739 5.001 bis 10.000 EW 786 774 10.001 bis 20.000 EW 898 887 20.001 bis 50.000 EW 1.051 979 50.001 bis 500.000 EW 1.259 1.251 Gemeinden gesamt 766 766
1.302 960 867 896 933 1.066 1.218 1.463 926
1.311 969 884 909 948 1.081 1.209 1.470 940
1.402 1.007 906 917 959 1.089 1.218 1.474 963
1.501 1.086 964 980 1.027 1.156 1.301 1.550 1.029
1.590 1.136 1.007 1.032 1.074 1.211 1.364 1.615 1.078
151 145 140 139 137 135 130 128 141
122 118 116 115 115 114 112 110 116
Finanzkraft nach Transfers (Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo) 0 bis 500 EW 1.578 1.499 1.774 1.907 2.069 2.028 2.152 136 501 bis 1.000 EW 1.059 1.067 1.282 1.266 1.309 1.413 1.474 139 1.001 bis 2.500 EW 903 885 1.093 1.090 1.108 1.168 1.211 134 2.501 bis 5.000 EW 895 878 1.058 1.061 1.067 1.120 1.177 132 5.001 bis 10.000 EW 907 875 1.039 1.051 1.069 1.137 1.188 131 10.001 bis 20.000 EW 986 979 1.149 1.168 1.174 1.243 1.292 131 20.001 bis 50.000 EW 1.093 1.020 1.268 1.256 1.275 1.351 1.417 130 50.001 bis 500.000 EW 1.329 1.322 1.536 1.545 1.540 1.620 1.677 126 Gemeinden gesamt 965 947 1.149 1.154 1.180 1.241 1.295 134
121 115 111 111 114 112 112 109 113
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
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Tabelle 37: Entwicklung Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Tabellenanhang
Finanzkraft vor/nach Transfers Bundesländer
2009
2010
2015
Index 2019 2019 2009 2015 = 100 = 100
2016
2017
2018
315 760 2.100 2.069 882 1.580 1.110 615 9.432
321 780 2.161 2.118 909 1.604 1.148 629 9.671
321 780 2.231 2.124 906 1.727 1.174 643 9.906
339 815 2.320 2.271 963 1.769 1.226 681 10.385
355 853 2.421 2.392 1.012 1.876 1.301 719 10.931
142 133 144 144 141 145 149 152 144
113 112 115 116 115 119 117 117 116
Finanzkraft zuzüglich laufender Transfereinnahmen Burgenland 290 300 369 Kärnten 670 687 803 Niederösterreich 1.802 1.803 2.212 Oberösterreich 1.780 1.826 2.225 Salzburg 748 760 927 Steiermark 1.426 1.459 1.737 Tirol 928 941 1.187 Vorarlberg 535 546 709 Gemeinden gesamt 8.179 8.321 10.168
382 823 2.267 2.279 958 1.761 1.251 739 10.461
388 831 2.366 2.290 975 1.899 1.276 761 10.787
409 876 2.449 2.498 1.042 1.954 1.341 816 11.384
429 924 2.554 2.622 1.097 2.055 1.431 852 11.963
148 138 142 147 147 144 154 159 146
116 115 115 118 118 118 121 120 118
295 537 1.568 1.360 719 1.312 867 495 7.154
299 522 1.602 1.342 728 1.434 878 530 7.335
316 551 1.702 1.516 785 1.469 927 563 7.828
335 582 1.787 1.549 829 1.546 991 611 8.231
142 133 135 147 150 141 147 156 143
116 113 117 115 118 119 120 122 117
Finanzkraft nach Transfers (Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo) Burgenland 246 253 301 305 311 327 347 141 Kärnten 528 526 589 618 603 630 673 127 Niederösterreich 1.509 1.412 1.703 1.736 1.783 1.894 1.998 132 Oberösterreich 1.299 1.265 1.674 1.634 1.583 1.722 1.737 134 Salzburg 619 632 767 784 795 839 886 143 Steiermark 1.253 1.250 1.454 1.459 1.575 1.636 1.714 137 Tirol 775 770 960 1.014 1.034 1.081 1.136 147 Vorarlberg 432 424 546 541 579 617 661 153 Gemeinden gesamt 6.661 6.533 7.994 8.092 8.264 8.746 9.152 137
115 114 117 104 116 118 118 121 114
in Mio. Euro Finanzkraft vor Transfers Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
250 643 1.677 1.659 716 1.295 876 473 7.589
250 647 1.682 1.656 725 1.299 886 478 7.622
Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo Burgenland 237 239 Kärnten 438 449 Niederösterreich 1.327 1.261 Oberösterreich 1.055 1.062 Salzburg 554 566 Steiermark 1.095 1.094 Tirol 674 670 Vorarlberg 392 382 Gemeinden gesamt 5.772 5.723
290 516 1.522 1.352 703 1.299 829 501 7.011
Tabelle 38: Entwicklung Finanzkraft vor und nach Transfers nach Bundesland in Mio. Euro, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
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Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher
Finanzkraft vor/nach Transfers Bundesländer
2009
2010
2015
2016
Index 2019
2017
2018
2019 2009 2015 = 100 = 100
in Euro pro Kopf Finanzkraft vor Transfers Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt
813 967 912 948 1.183 888 1.046 1.271 961
800 973 911 946 1.195 888 1.053 1.286 962
1.008 1.153 1.133 1.183 1.425 1.073 1.325 1.692 1.194
1.014 1.186 1.157 1.193 1.450 1.100 1.346 1.700 1.214
1.007 1.185 1.203 1.199 1.448 1.156 1.368 1.726 1.239
1.060 1.236 1.227 1.275 1.529 1.185 1.427 1.795 1.288
1.118 1.289 1.275 1.340 1.610 1.250 1.506 1.899 1.352
138 133 140 141 136 141 144 149 141
111 112 113 113 113 117 114 112 113
Finanzkraft zuzüglich laufender Transfereinnahmen Burgenland 1.009 1.029 Kärnten 1.030 1.089 Niederösterreich 1.014 1.019 Oberösterreich 1.072 1.133 Salzburg 1.255 1.268 Steiermark 1.004 1.020 Tirol 1.137 1.148 Vorarlberg 1.546 1.572 Gemeinden gesamt 1.080 1.105
1.268 1.243 1.234 1.324 1.509 1.204 1.446 2.056 1.334
1.289 1.290 1.253 1.338 1.547 1.237 1.506 2.097 1.363
1.315 1.311 1.327 1.353 1.554 1.287 1.548 2.183 1.407
1.363 1.386 1.341 1.506 1.721 1.319 1.626 2.341 1.483
1.426 1.462 1.394 1.552 1.816 1.391 1.717 2.439 1.548
141 142 137 145 145 138 151 158 143
112 118 113 117 120 115 119 119 116
Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo Burgenland 838 836 Kärnten 643 689 Niederösterreich 754 731 Oberösterreich 609 643 Salzburg 953 963 Steiermark 768 754 Tirol 822 811 Vorarlberg 1.200 1.175 Gemeinden gesamt 766 766
1.020 782 857 787 1.162 893 1.009 1.563 926
1.022 832 876 783 1.175 917 1.042 1.518 940
1.044 815 908 784 1.171 956 1.067 1.631 963
1.081 861 938 920 1.321 975 1.130 1.707 1.029
1.140 910 984 927 1.397 1.031 1.190 1.870 1.078
136 142 130 152 147 134 145 156 141
112 116 115 118 120 116 118 120 116
Finanzkraft nach Transfers (Finanzkraft zuzüglich laufendem Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo) Burgenland 861 879 1.057 1.052 1.081 1.115 1.180 137 Kärnten 939 932 1.040 1.113 1.105 1.141 1.232 131 Niederösterreich 909 859 1.030 1.037 1.079 1.119 1.181 130 Oberösterreich 865 861 1.131 1.068 1.013 1.125 1.105 128 Salzburg 1.132 1.188 1.304 1.314 1.333 1.434 1.584 140 Steiermark 934 916 1.045 1.069 1.117 1.173 1.225 131 Tirol 1.127 1.092 1.350 1.435 1.523 1.561 1.605 142 Vorarlberg 1.397 1.372 1.788 1.724 1.827 1.889 2.082 149 Gemeinden gesamt 965 947 1.149 1.154 1.180 1.241 1.295 134
112 118 115 98 121 117 119 116 113
Tabelle 39: Entwicklung Finanzkraft vor und nach Transfers nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2019.
Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung ist Kompetenzzentrum und Wissensplattform für • Public Management Consulting • Öffentliche Finanzen und Föderalismus • Europäische Governance und Städtepolitik • Weiterbildung Das KDZ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, der seit 1969 dem öffentlichen Sektor angewandte Forschung, Beratung und Weiterbildung anbietet. Das Denken und Handeln der Organisation ist ganzheitlich und interdisziplinär. Die Sichtweise umfasst Städte und Gemeinden, Länder, Bund und die europäische Ebene. Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald www.kdz.or.at
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