Der Finanzausgleich vereinfacht dargestellt - Schritt für Schritt

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Fakten zum Finanzausgleich

Der Finanzausgleich bestimmt den Großteil der Gemeindeeinnahmen. Insgesamt wurden 2013 rund 72 Prozent der gesamten Einnahmen der Gemeinden (ohne Wien) über den Finanzausgleich bestimmt.

Einnahmequellen der Gemeinden (ohne Wien) 2013 Sonstiges 6, %

Woher kommt das Geld der Gemeinden? • Ertragsanteile: Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (v.a. Einkommensteuer, Lohnsteuer, ­Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer).

Verkaufserlöse 1,0 %

• Transfereinnahmen: Finanzierungs- und Investitions­ zuschüsse von Bund und Ländern.

Banken (Darlehen, Rücklagen, Wertpapiere,…) 10,2 % Ertragsanteile 32,3 % Leistungsentgelte und Einnahmen aus Besitz und wirtsch. Tätigkeit 11,4 %

% ,3 17

32

,2

%

• Grundsteuer: Ist von den GrundbesitzerInnen zu be­zahlen und ist von der Grundstücksbewertung abhängig.

Einnahmen: 17,796 Mrd.

,

%

%

38

9

• Gebühren: Fallen für die BürgerInnen v.a. in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Müll­ beseitigung an und sind teils vom Verbrauch abhängig.

,

5

Weitere eigene Abgaben 3,2 %

11

Transfereinnahmen 11,5 %

Gebühren 9,9 %

Grundsteuer 3,0 %

Kommunalsteuer 11,4 %

• Kommunalsteuer: Ist von den ArbeitgeberInnen zu bezahlen und ist abhängig von der Lohnhöhe.

Legende Bund Länder Bürger/innen Weitere Finanzausgleichsrelevant 72 %

• Leistungsentgelte und Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit: z. B. Beiträge für die Kinderbetreuung oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. • Banken: Einnahmen v.a. aus Darlehensaufnahmen sowie der Auflösung von Rücklagen und Wertpapieren. • Verkaufserlöse und sonstige Einnahmen: Einnahmen durch Verkauf von Grund­stücken und Gebäuden, Ein­ nahmen aus Gewinnentnahmen oder sonstigen Transfers.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Finanzmittel auf die Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. Die Verhältnisse der Mittelzuteilung zwischen den Gebietskörperschaften ändern sich durch die einzelnen Schritte des Finanzausgleichs. Berücksichtigt man neben den Ertragsanteilen auch die Transferbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften sowie die eigenen Abgaben, ergibt sich, dass der Bund 54 Prozent erhält, die Länder 30 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent der Abgaben erhalten.

Verschiebungen der Finanzausgleichsmittel

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Die Bedeutung des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels (ABS) Ertragsanteile werden zu 86 Prozent nach dem ABS verteilt.

Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden

Mit der Gemeindegröße steigen auch die zentralörtlichen Aufgaben. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Ausbildung, Sicherung von Arbeitsplätzen, Soziales und Gesundheit, ÖPNV, Freizeiteinrichtungen und die Bezirksverwaltungsagenden. Es bedarf entsprechender Ertragsanteile, um auch in Zukunft Leistungen für die ganze Region erbringen zu können. Der ABS trägt damit wesentlich zur Finanzierung zentralörtlicher Aufgaben bei.

Der ABS wurde kontinuierlich abgeflacht.

Die Mittel verschoben sich von den großen zu den kleinen Gemeinden durch die Abflachung des ABS.

Der ABS wurde bereits in der Originalfassung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 1948 verankert, geht aber auf Regelungen aus dem Jahr 1920 zurück. 1948 lag das Verhältnis einer Gemeinde bis 1.000 EW zu einer Stadt über 50.000 EW noch bei 0,4:1. Aktuell liegt das Verhältnis bei 0,69:1. Die Gemeinden bis 20.000 EW werden derzeit de facto gleich gewichtet.

Die Pro-Kopf-Beträge der Gemeinden unter 10.000 EW erhöhten sich um 39 bzw. 40 Prozent. Bei den Städten über 10.000 EW (ohne Wien) lag die Steigerung nur bei 35 Prozent. Die Gründe dafür liegen vor allem in der Abflachung des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels in den Finanzausgleichsgesetzen 2005 und 2008.

Verhältnis zum obersten Vervielfacher des ABS im Zeitverlauf

Entwicklung der Ertragsanteile pro Kopf 2004-2013

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Die Vielfalt des Transfersystems zwischen Ländern und Gemeinden

Transfersaldo steigt massiv mit der Gemeindegröße Das gesamte Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden ist sehr komplex. Die Gründe liegen in zahlreichen Kompetenzverflechtungen und Ko-Finanzierungen. Die Transferausgaben (v.a. Umlagen) steigen massiv mit steigender Gemeindegröße, während die Transfereinnahmen sinken (Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel und Landesförderungen).

Transfereinnahmen und -ausgaben der Gemeinden nach EW-Klassen pro Kopf

Transfersystem dreht die Finanzausstattung um Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden wirken sich stark auf die Mittelausstattung der Gemeinden aus. Bei den Ertragsanteilen und eigenen Steuern steigen die Mittel mit der Gemeindegröße. Durch die Umverteilungswirkungen der Umlagen und Bedarfszuweisungsmittel stehen nach Berücksichtigung aller Transfers den Kleinstgemeinden pro Kopf beinahe genauso viele Mittel zur Verfügung wie den großen Städten, die jedoch wesentlich mehr Aufgaben erfüllen müssen (z. B. ÖPNV, Kultur, Bildung).

Finanzkraft vor und nach Transfers

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Reform des Finanzausgleichs Reformbedarf

Reformbereiche

Transparenz, Fairness, Vereinfachung

Transfers, Aufgabenorientierung, Abgaben

• Kompetenz-, Aufgaben- und Finanzierungs­ verflechtungen: Zahlreiche Verflechtungen e ­ rschweren eine Gesamtsteuerung. • Ziel- und Wirkungsorientierung: Es fehlen ­transparente Ziele, was mit dem Finanzausgleich eigentlich erreicht werden soll. Zentrale Probleme werden nicht gelöst (z. B. Stadt-Umland, Verhältnis ländliche und städtische Regionen). • Gemeindeautonomie: Im Zeitverlauf kam es zum Aushöhlen der eigenen Steuerhoheit und dadurch zu einer steigenden ­Abhängigkeit der Gemeinden von Ländern und Bund.

• Abgabenautonomie: Modernisieren der ­Grundsteuer, Verringern der Ausnahmen der K ­ ommunalsteuer. • Transfers: Entflechten (Gesundheit, Soziales, B ­ ildung), Entfall Umlagen, Reduktion/Neuorien­tierung Vorwegabzüge (Siedlungswasserwirtschaft, Gemeinde-Bedarfs­ zuweisungen). • Aufgabenorientierung: Einbeziehen aufgaben­orientierter Indikatoren.

• Mittelbedarf: Das jetzige Finanzausgleichssystem schreibt historische Entwicklungen fort, nimmt aber zu wenig Bezug auf aktuelle Bedarfe (Lastenausgleich, Ressourcenausgleich).

Reformvorschlag Gemeinde-Finanzausgleichsreform Eine Reform des Finanzausgleichs sollte g ­ anzheitlich sein und einen klaren Zeitrahmen haben.

KDZ-Modell: Elemente eines reformierten Gemeinde-Finanzausgleichs

Basisfinanzierung: Sichern einer finanziellen Mindestausstattung.

Gemeinsame und transparente Zielsetzung: Balance von Effizienz-, Wachstums- und Gleichheitszielen. Gleichgewicht zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich.

Lastenausgleich: Berücksichtigt verschiedene Aufgabenbedarfe (z. B. sozio-demografische oder geografisch-topografische Rahmenbedingungen, zentralörtliche Funktion).

Ausgewogene Ertragsanteile: Abgestimmte Elemente der Basisfinanzierung, des Lastenausgleichs und des Ressourcenausgleichs.

Ressourcenausgleich: Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.

Effizientere Länder-Finanzausgleiche: Transferentflechtung, Förderwesen mit starkem Aufgabenund Zielbezug.

Weitere Aspekte: Bundesweiter einheitlicher Rahmen für den Finanzausgleich sowie spezifische Anpassungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern.

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