Berücksichtigung besonderer Lasten von zentralen Orten im Kärntner Transfersystem

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Berücksichtigung besonderer Lasten von zentralen Orten im Kärntner Transfersystem Grundlagenstudie 26. März 2018

verfasst von Dr.in Karoline Mitterer Assistenz Mag.a Anita Haindl Marion Seisenbacher Auftraggeber

Österreichischer Städtebund – Landesgruppe Kärnten KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at



INHALT

Inhaltsverzeichnis Management Summary .................................................................................................................. 5 Einleitung ........................................................................................................................................ 8

I

II

III

IV

1

Ausgangssituation und Projektziele ............................................................................. 8

2

Aufbau ........................................................................................................................... 9

3

Methodische Hinweise .................................................................................................. 9

Grundlagen: Transfers und Zentralörtlichkeit ................................................................ 12 1

Grundlagen und Voraussetzungen von Transferbeziehungen .................................. 12

2

Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich ....................... 15

2.1

Regionale Versorgungsfunktion und besondere Zentrumslasten .............................. 15

2.2

Ausgleich von Zentrumslasten im Finanzausgleich ................................................... 17

Finanzielle Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Kärntner Bezirksstädte 19 1

Transferausgaben....................................................................................................... 19

2

-Transfereinnahmen ................................................................................................... 22

3

Transfersaldo .............................................................................................................. 31

4

Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die finanzielle Situation ....................... 32

5

Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben ............................................................ 37

5.1

Netto-Ausgaben nach Aufgabentypen ....................................................................... 37

5.2

Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereichen ................................................................ 39

Zentralörtliche Aufgaben in Klagenfurt ........................................................................... 43 1

Kurzbeschreibung und Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle ................................ 43

2

Ausgewählte Strukturdaten ........................................................................................ 44

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen ................................................. 48

Zentralörtliche Aufgaben in der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan ..................... 61 1

Kurzbeschreibung und Selbst-Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle .................... 61

2

Ausgewählte Strukturdaten ........................................................................................ 62

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen ................................................. 65

3 26.03.18


V

VI

Zentralörtliche Aufgaben in Wolfsberg ............................................................................ 73 1

Kurzbeschreibung und Selbst-Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle .................... 73

2

Ausgewählte Strukturdaten ........................................................................................ 75

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen ................................................. 79

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen ......................................................................... 92 1

Besondere Aufgabenlasten von zentralen Orten in Kärnten...................................... 92

2

Transferbeziehungen zwischen Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden .......... 95

3

Empfehlungen für den Finanzausgleich ................................................................... 101

3.1

Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes .................................... 102

3.2

Stärkung der Gemeindeebene als Partner ............................................................... 105

3.3

Stärkung regionaler Zentren ..................................................................................... 106

3.4

Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen...................................... 107

Anhang ........................................................................................................................................ 108 1

Verzeichnisse............................................................................................................ 108

1.1

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................. 108

1.2

Quellenverzeichnis ................................................................................................... 108

1.3

Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 111

1.4

Abbildungsverzeichnis .............................................................................................. 112

2

Anhangtabellen ......................................................................................................... 114

2.1

Übersicht der Gemeinden nach betrachteten Regionen .......................................... 114

2.2

Zuordnungen gemäß VRV ........................................................................................ 115

2.3

Transferausgaben, -einnahmen und -saldo ............................................................. 116

2.4

Netto-Ausgaben ........................................................................................................ 119

2.5

Strukturdaten Klagenfurt ........................................................................................... 124

2.6

Strukturdaten Sankt Veit an der Glanz ..................................................................... 126

2.7

Strukturdaten Wolfsberg ........................................................................................... 128

3

Ausfüllhilfe zum Erhebungsbogen ............................................................................ 130


MANAGEMENT SUMMARY

Management Summary Die vorliegende Studie stellt die Frage der ausreichenden Berücksichtigung von besonderen Lasten zentraler Orte im Kärntner Transfersystem in den Mittelpunkt. Hierzu erfolgte einerseits eine Detailbetrachtung der Transferströme zwischen dem Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden, andererseits werden die zusätzlichen Aufgabenerfordernisse von zentralen Orten anhand von drei Fallstudien dargestellt. Besondere Aufgabenlasten von zentralen Orten Zentrale Orte weisen gegenüber kleineren Gemeinden ohne regionale Versorgungsfunktion zusätzliche Aufgabenbedarfe auf: 

Regionale Versorgungsfunktion: Hier werden Einrichtungen oder Dienstleistungen mit regionaler Reichweite – etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Einkaufen, Verwaltung oder Tourismus – zur Verfügung gestellt. Durch die starken Pendlerbeziehungen entstehen gesteigerte Ansprüche an die Infrastruktur (Verkehrsknotenpunkte, öffentlicher Verkehr). Besondere Zentrumslasten: Zentrale Orte weisen spezifische sozio-demografische Strukturen auf (z. B. höherer Bedarf an Kinderbetreuung, Bedarfe an integrationsfördernden Maßnahmen) und es ergeben sich besondere Anforderungen an die Infrastruktur (etwa aufgrund der hohen Siedlungsdichte, Ausbaubedarf aufgrund Bevölkerungszuwachs). Die größere Komplexität führt – ebenso wie die Funktion als Bezirksverwaltung von Statutarstädten – zu erhöhten Verwaltungskosten.

Starke Umverteilungswirkung im Kärntner Transfersystem Insgesamt zeigt sich im Kärntner Transfersystem eine stark umverteilende Wirkung: 

 

Den wesentlichen Umlagen der Landes-, Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilfe und Krankenanstaltenumlage liegt die Finanzkraft als Verteilungskriterium zugrunde. Dadurch ergibt sich eine Verschiebung von finanzkräftigen zu finanzschwachen Gemeinden. Insgesamt bestehen in Kärnten 10 (!) Umlagen bzw. Beiträge (z. B. Schulbaufonds, Kinderbetreuung, ÖPNV), welche als sofortige Abzüge die Ertragsanteile schmälern. Gemeinde-Bedarfszuweisungen führen zu massiven Verschiebungen von Städten zu kleinen Gemeinden. So sind die Städte Klagenfurt, Villach und Wolfsberg im allgemeinen Verteilungsmodell nicht integriert und erhalten im Rahmen von Sonderlösungen nur sieben Prozent der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, obwohl deren Anteil an der Kärntner Bevölkerung bei 33 Prozent liegt.

Besondere Lasten von zentralen Orten werden nur unzureichend berücksichtigt Das Kärntner Transfersystem sieht hier nur sehr wenige Ansätze vor:  

Die Verteilungskriterien im Bereich der Umlagen führen zu einer Belastung der Städte und nicht zu einer Entlastung. Der im Gemeinde-Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodell vorgesehene „Zentralörtliche Ausgleich“ wird durch andere Verteilungsschritte (insbesondere starke Gewichtung einer niedrigen Siedlungsdichte und Ressourcenausgleich) überkompensiert. Die Sonderlösungen für die drei großen Städte können die Mehrausgaben im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion nicht abdecken. Bei Landesförderungen ist bei den Vergabekriterien keine Berücksichtigung der Zentralörtlichkeit vorgesehen.

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MANAGEMENT SUMMARY

Das Finanzausgleichsgesetz 2017 als Ausgangspunkt für Weiterentwicklungen des Transfersystems Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde von den Finanzausgleichspartnern eine stärkere Aufgabenorientierung vereinbart. Dies bedeutet, dass bei der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften differenzierter auf unterschiedliche Lasten der Gemeinden eingegangen wird. Gleichzeitig erfolgte auch eine Stärkung der Verantwortung der Länder im Bereich der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen. So wurde vereinbart, dass eine Neugestaltung der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen erfolgen soll, um unerwünschte Effekte der Finanzkraftregelungen zu verhindern. Beide Aspekte sollten bei einer Neuausrichtung der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen berücksichtigt werden. Empfehlungen für eine Reform der Transferbeziehungen zwischen dem Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes Als ersten Schritt einer Transferreform bedarf es eines einheitlichen Zielverständnisses der beteiligten Akteure. Dies bedingt einerseits eine Diskussion über die grundsätzliche Rolle des Kärntner Transfersystems im Verhältnis zu Ertragsanteilen und eigenen Steuern. Andererseits sollte eine Einigung über die angestrebten Zielsetzungen erzielt werden (wie etwa zu Wirkungszielen, Integration einer stärkeren Aufgabenorientierung, Verhältnis von Ressourcenund Lastenausgleich, Transparenz). Es gilt, die Zusammenarbeit von ländlichem und städtischem Raum zu verbessern und die Gemeindefinanzen mithilfe von z. B. Strukturreformen zu optimieren. Basierend auf einem gemeinsamen Grundverständnis („Grundrahmen eines Transferkonzeptes“) können in einem zweiten Schritt die Transferbeziehungen neu geordnet werden. Hier gilt es, die einzelnen Instrumente entsprechend der Zielsetzung auszurichten. Stärkung der Gemeindeebene als Partner Die Gemeindeebene als Hauptbetroffene des Transfersystems sollte im Sinne der Stärkung der Gemeindeautonomie in den Prozess einer Neugestaltung des Kärntner Transfersystems gut als Partner eingebunden sein. Dabei wird empfohlen, den Steuerungsaspekt stärker in den Fokus zu rücken, sodass das Transfersystem auch flexibel auf die aktuellen Herausforderungen (wie etwa demografische Entwicklungen) reagieren kann. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden ist eine Erhöhung der Transparenz des Transfersystems (z. B. regelmäßige Transferberichte zur Zielüberprüfung) zweckmäßig. Stärkung regionaler Zentren Um die Benachteiligung von zentralen Orten im Kärntner Transfersystem zu verringern, werden insbesondere zwei Aspekte vorgeschlagen. Einerseits sollte die regionale Versorgungsfunktion bei der Fördervergabe berücksichtigt werden. Andererseits sollten auch besondere Lasten von zentralen Orten berücksichtigt werden – etwa Berücksichtigung von Kindern mit Migrationshintergrund bei der Fördervergabe im Kinderbetreuungsbereich oder Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung. Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen Es bedarf insgesamt einer Reduzierung des Transfervolumens. Lastenausgleichende Verteilungskriterien sollten gegenüber ressourcenausgleichenden Kriterien an Bedeutung gewinnen.

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MANAGEMENT SUMMARY

Tabelle 1: Empfehlungen im Überblick Reformschritt

Maßnahme

Diskussionsprozess zu den Zielen und Festlegen auf einen Grundrahmen eines Transferkonzeptes Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes Neuordnung der Transferbeziehungen auf Basis des vereinbarten Grundrahmens des Transferkonzeptes

Stärkung der Gemeindeebene als Partner

Schaffen einer neuen Steuerungskultur

Erhöhen der Transparenz

Berücksichtigen der regionalen Versorgungsfunktion Stärkung regionaler Zentren

Berücksichtigen besonderer Lasten von zentralen Orten

Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen

Reduzieren des Transfervolumens

Stärken von lastenausgleichenden Verteilungskriterien Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.

Beschreibung Klären der Zielsetzungen des Transfersystems, z. B. angestrebte Verteilungsziele, Verknüpfung mit Strukturreformen, stärkeres Denken in Regionen, Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich * Zusammenspiel von städtischen und ländlichen Regionen verbessern * Gemeindestrukturen durch Gemeindekooperationen optimieren * Stärkung kleinregionaler Zentren im ländlichen Raum * ausgewogenes Verhältnis von Ressourcen- und Lastenausgleich * Einbezug von Transfers zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion * Berücksichtigen von Wechselwirkungen von Ertragsanteilen und eigenen Steuern * Evaluierbarkeit der Zielsetzungen * Steuerungspotenziale des Transfersystems optimieren * vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden * stärkere Einbindung der Gemeindeebene bei der Ausgestaltung der Transferbeziehungen * gemeinsames Abstimmen der Ausgestaltung des Transfersystems und der damit verbundenen Richtlinien mithilfe jährlicher Transferberichte * stärkere Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion bei der GemeindeBedarfszuweisungsvergabe * Bilden von Kleinregionen für überörtliche Aufgaben * Verstärkte Verankerung von Gemeindekooperationen in den Förderkriterien * Verpflichtung zur Gemeindekooperation bei überörtlichen Effekten * Berücksichtigen von Kindern mit nicht-deutscher Erstsprache * Ausgleich für Tourismusgemeinden * Berücksichtigen der Bevölkerungsentwicklung * Abgeltung der Mehrausgaben für Bezirksverwaltungsagenden * Höhergewichtung einer hohen Siedlungsdichte bei der Fördervergabe * Entflechten von Aufgaben und deren Mischfinanzierungen * Reduzieren der hohen Anzahl an Umlagen und Förderprogrammen * Ko-Finanzierung bei Sozialhilfe und Krankenanstalten reduzieren oder abtauschen * Reduzieren der hohen Bedeutung der Finanzkraft als Verteilungskriterium * stärkerer Fokus auf die Funktion einer Gemeinde

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EINLEITUNG

Einleitung 1

Ausgangssituation und Projektziele

Die einzelnen Gemeinden erfüllen unterschiedliche Aufgaben und Funktionen innerhalb einer Region und befinden sich in verschiedenem Ausmaß in vielfältigen räumlichen Beziehungen zu anderen Gemeinden. Insbesondere Städte erbringen Versorgungsleistungen, von welchen auch die Bevölkerung aus anderen Gemeinden einen Nutzen erzielt. Man denke beispielsweise an die Bereiche Öffentlicher Personennahverkehr sowie Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. Hinzu kommt, dass Zentren etwa besondere organisatorische oder sozio-demografische Herausforderungen zu tragen haben. So bestehen höhere soziale Lasten, höhere Verwaltungskosten (beispielsweise durch die Funktion als Statutarstadt) oder mehr Kosten aufgrund der höheren Siedlungsdichte (höhere Ansprüche an die Infrastruktur). Die derzeitige Abgeltung im Rahmen dieser zentralörtlichen Lasten erfolgt jedoch im Finanzausgleich zu wenig differenziert und nicht aufgabenbezogen. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde der Begriff der Aufgabenorientierung erstmals verankert und ein erster Schritt zum „Einstieg in den Umstieg“ gesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine stärkere Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion im Finanzausgleichssystem erfolgen kann. Dabei zeigt sich, dass eine genaue Definition und Abgrenzung von zentralörtlichen Aufgaben sowie die Ermittlung des damit verbundenen Mehraufwandes für Städte schwierig ist. Dies wird dadurch verstärkt, dass es nur vereinzelt Studien zu diesen Themenstellungen gibt.1 Insbesondere die Beantwortung der Fragestellung des tatsächlichen Mehraufwandes und die Festlegung der damit verbundenen notwendigen Ausgleichsmasse sind herausfordernd. Angesichts des umfangreichen Fragenkomplexes bedarf es einer Eingrenzung der Fragestellungen. Im Zentrum der vorliegenden Studie steht eine Einschätzung zum Status Quo der Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen im Bereich der Transferbeziehungen zwischen Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden sowie eine Übersicht über zentralörtliche Aufgaben in Kärntner Städten. Dem folgend werden die folgenden Zielsetzungen verfolgt:  

 

1

Analyse der Verteilungswirkungen im Kärntner Transfersystem; Übersicht zum Zusammenwirken verschiedener Finanzausgleichselemente (Ertragsanteile, Transfers, eigene Abgaben) und deren Auswirkungen auf die Städte – am Beispiel der Kärntner Bezirksstädte; Einschätzung, inwieweit im bestehenden Länder-Gemeinde-Transfersystem Rücksicht auf zentralörtliche Aufgaben genommen wird; Klären der Fragestellung, welche zentralörtlichen Aufgaben in den Kärntner Städten erbracht werden – anhand der drei Städte Klagenfurt, Sankt Veit an der Glan und Wolfsberg; Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kärntner Transfersystems.

Wie etwa Ecoplan: Zentrumslasten der Städte, 2017; Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion von Gemeinden, 2016; Rosenfeld u. Heimpold: Macht Stadtluft die Kommunen reich?, 2010.

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EINLEITUNG

2

Aufbau

In einem ersten Teil erfolgt eine Darstellung der Grundlagen zur Berücksichtigung von Zentralörtlichkeit im Finanzausgleich. Dies beginnt mit einer Begriffsdefinition von Transfers, wobei insbesondere auch deren Ziele und Zwecke dargestellt werden. Danach wird der Frage nachgegangen, warum eine Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich zweckmäßig ist und bei welchen Instrumenten eine solche ansetzen kann. In einem zweiten Teil erfolgt eine empirische Analyse der finanziellen Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Kärntner Bezirksstädte sowie des Kärntner Transfersystems insgesamt. Hierzu werden Zweck und Verteilungskriterien der verschiedenen Transferausgaben und -einnahmen der Kärntner Gemeinden beschrieben und eine empirische Analyse der Transferströme mit besonderem Fokus auf die Kärntner Bezirksstädte durchgeführt. Es wird weiters der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Transferbeziehungen auf die finanzielle Situation der Gemeinden – und insbesondere auf die Bezirksstädte – haben. Es erfolgt eine Betrachtung, in welchen Aufgabenbereichen es zu Mehrausgaben in den zentralen Orten kommt. Der dritte Teil stellt die Ergebnisse einer empirischen Erhebung der drei Kärntner Bezirksstädte Klagenfurt, Sankt Veit an der Glan und Wolfsberg dar. Dabei wird ausgeführt, welche besonderen Rahmenbedingungen und daraus resultierenden finanziellen Belastungen sich für die drei Städte in Zusammenhang mit ihrer zentralörtlichen Funktion ergeben. In einem abschließenden Teil erfolgt einerseits eine Einschätzung, inwieweit bereits aktuelle zentralörtliche Bedarfe im Land-Gemeinde-Transfersystem berücksichtigt werden. Andererseits werden Empfehlungen für eine Neugestaltung der Land-Gemeinde-Transferbeziehungen gegeben, um zentralörtliche Bedarfe angemessen zu berücksichtigen.

3

Methodische Hinweise

Finanzstatistische Analysen Grundlegende Quelle für die finanzstatistischen Analysen sind der Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria (Jahre 2012 bis 2016). Abgrenzung Transfers Für die vorliegende Studie werden unter dem Begriff der Transfers sämtliche Finanzierungsströme des sekundären und tertiären Finanzausgleichs2, welche zwischen Ländern und Gemeinden verlaufen, verstanden. Im Rahmen des sekundären Finanzausgleichs betrifft dies daher – unabhängig von der tatsächlichen Verbuchung – die Landesumlage sowie die Gemeinde-Bedarfszuweisungen. Im Rahmen des tertiären Finanzausgleichs bestehen vor allem die Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage sowie einmalige und laufende Förderungen der Länder an die Gemeinden. Eine Detaildarstellung zur Abgrenzung der Transfers findet sich im Anhang.

2

Näheres hierzu unter Bauer u. Thöni: Finanzausgleich im Überblick, 2017, S. 57 ff.

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EINLEITUNG

Abgrenzung der Länderebene bei Transfers Grundsätzlich werden sämtliche Transfers von den Gemeinden an die Landesebene erfasst. Als Transfers ans Land werden sämtliche Transfers an die Landesebene gemäß der Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung (VRV) verstanden. Demnach werden zur Länderebene neben den Ländern auch Landesfonds und Landeskammern gezählt. Transfers von ausgelagerten Gemeinde-Gesellschaften (z. B. GmbH) sowie von Gemeindeverbänden an das Land bleiben unberücksichtigt. Netto-Ausgaben Netto-Ausgaben umfassen alle Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, ausgenommen Darlehensaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen, ausgenommen Abwicklungskonten (Post 961 bis 968). Eine Zuordnung nach Aufgabenbereichen findet sich im Anhang. Berechnung der Pro-Kopf-Werte Die Berechnung der Pro-Kopf-Werte erfolgte auf Basis einer Mittelwertberechnung. Dafür wurde zuerst der Pro-Kopf-Wert für jede einzelne Gemeinde errechnet und dann der Mittelwert der ProKopf-Werte der Gemeinden in den jeweiligen EW-Klassen oder im Bundesland gebildet. Methodische Einschränkungen Im Rahmen der finanzstatistischen Untersuchungen muss auf mehrere methodische Problembereiche hingewiesen werden. Insbesondere zu nennen sind Abgrenzungsprobleme der einzelnen Transferströme auf Basis der bestehenden Ansatz- und Postengliederung der aktuellen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV). Hinzu kommen unterschiedliche Verbuchungspraktiken in den Gemeinden. Eine Gesamtbeurteilung der Transferverflechtungen ist auch dadurch eingeschränkt, dass die Transferbeziehungen nicht nur zwischen Gemeinden und Ländern verlaufen. Zahlreiche Finanzierungs- und Organisationseinheiten bestehen auch außerhalb der Gemeinde- und Länderhaushalte, deren finanzielle Gebarung hier nicht berücksichtigt werden konnte. Erhebung in drei ausgewählten Städten Zur Erfassung der besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Städte in Zusammenhang mit zentralörtlichen Aufgaben wurden drei exemplarische Kärntner Städte im Rahmen einer Erhebung befragt. Die Erhebung basierte auf einem strukturierten Fragebogen, welcher qualitative und quantitative Elemente aufweist. Die Ergebnisse der Erhebung sind im vorliegenden Bericht vollständig wiedergegeben. Die Ausfüllhilfe zum Erhebungsbogen befindet sich im Anhang. Eine Erhebung mittels Fragebogen wurde notwendig, da eine alleinige Analyse der Finanzdaten nur bedingt geeignet ist, um die Zentralität einer Gemeinde abzubilden, da für eine Gesamtbeurteilung auch eine Verknüpfung mit dem Leistungsangebot notwendig ist. Des Weiteren besteht keine zentrale Datenerfassung oder empirische Evidenzen, in welchem Ausmaß Städte zentralörtliche Aufgaben erbringen bzw. inwieweit zentralörtliche Aufgaben auch zu Mehrausgaben der Städte führen. Die Thematik wird daher mit einer exemplarischen Darstellung anhand einzelner Städte konkretisiert. Der Erhebungsbogen umfasste einerseits eine Einschätzung zu den Herausforderungen der Stadt in Bezug auf die zentralörtliche Rolle. Dieser Teil dient der Gesamteinschätzung der Rolle

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EINLEITUNG

und Herausforderungen der Stadt in Bezug auf Zentrumslasten. Andererseits wurden in einem zweiten Teil konkrete Aufgabenbereiche abgefragt, in welchen eine regionalen Versorgungsfunktion zu erwarten ist. Es erfolgte eine Einschätzung über das Ausmaß der regionalen Versorgungsfunktion und – soweit möglich – eine Darstellung der finanziellen Belastungen. Im Zentrum des Erhebungsbogens standen die folgenden Fragestellungen: 

Welche regionalen Versorgungsleistungen bestehen? In welchem Ausmaß werden kommunale Leistungen auch von der Bevölkerung der gesamten Region genutzt? Um welche Leistungsangebote handelt es sich hierbei? Wie stark ist die Stadt durch regionale Versorgungsleistungen finanziell belastet? Welche Mehrausgaben entstehen den Städten, weil sie die Angebote nicht nur für die gemeindeeigene Bevölkerung, sondern für die Bevölkerung der gesamten Region bereitstellen? In welchem Ausmaß sind die Städte daher finanziell stärker belastet als Gemeinden ohne regionale Versorgungsfunktion? Welche weiteren besonderen Zentrumslasten bestehen in den Städten? Inwieweit sind Städte mit zusätzlichen Aufgaben – unabhängig von den regionalen Versorgungsfunktionen – konfrontiert (z. B. besondere soziale Lasten, besondere Lasten der Siedlungsstruktur)?

Um die Zentralörtlichkeit von Städten mit unterschiedlicher Gemeindegröße erfassen zu können, wurde eine große Stadt (Klagenfurt mit knapp 100.000 EW3), eine mittlere Stadt (Wolfsberg mit rund 25.000 EW) und eine kleinere Stadt (Sankt Veit an der Glan mit rund 12.500 EW) gewählt. Die konkrete Auswahl der Städte erfolgte durch den Auftraggeber. Um einen strukturierten Einblick in das Leistungsangebot der Stadt in Zusammenhang mit Zentrumslasten zu bekommen, wurden die folgenden Aufgabenfelder abgefragt:           

Erholungsflächen Sport- und Freizeiteinrichtungen Aus- und Weiterbildung Tertiäre Bildung und Forschungseinrichtungen Öffentlicher Verkehr Straßenverkehrsinfrastruktur Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Pflege und Betreuung Soziale Einrichtungen und Leistungen Feuerwehrwesen Krankenanstalten

Die Auswahl der Aufgabenfelder erfolgte auf Basis einer Studie zur Bestimmung der regionalen Versorgungfunktion4. Hierbei wurden Aufgabenfelder definiert, in welchen eine regionale Versorgungsfunktion zu erwarten ist und für welche im Rahmen des Finanzausgleichs auf Gemeindeebene eine Abgeltung erfolgten sollte. Für die vorliegende Analyse erfolgte eine Erweiterung dieser Aufgabenbereiche. Dies wurde aufgrund der mit den bestehenden Verbuchungsvorgaben bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten notwendig. 3 4

Einwohnerinnen und Einwohner Mitterer et.al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016.

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GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

I

Grundlagen: Transfers und Zentralörtlichkeit

Bevor auf die konkrete Situation des Kärntner Transfersystems und die zentralörtlichen Aufgaben einzelner Städte eingegangen wird, erfolgt vorerst eine Begriffsbestimmung sowie eine nähere Betrachtung der Berücksichtigung von Zentralörtlichkeit im Finanzausgleichssystem.

1

Grundlagen und Voraussetzungen von Transferbeziehungen

Transfers sind hilfreiche Instrumente zur Feinsteuerung innerhalb eines Finanzausgleichssystems. Nachfolgend wird ein knapper Überblick über die Einordnung der Transfers innerhalb des Finanzausgleichssystems sowie über die Zielsetzungen und Arten von Transferströmen zwischen Land und Gemeinden gegeben. Transfers als Teil des Finanzausgleichssystems Insgesamt können drei Elemente bzw. sechs Schritte des österreichischen Finanzausgleichssystems unterschieden werden. Einerseits erfolgt die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben über die Ertragsanteile, andererseits bestehen zahlreiche Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften. Diese beiden Elemente werden ergänzt durch die Zuteilung der ausschließlichen Abgaben zu den Gebietskörperschaftsebenen (im Gegensatz zur Verteilung der gemeinschaftlichen Abgaben über die Ertragsanteile). Die Finanzmittelausstattung der Gemeinden wird durch das Zusammenspiel dieser drei Finanzausgleichselemente bestimmt. In der Vergangenheit ist hierbei eine deutliche Ausweitung der Transferbeziehungen erkennbar – insbesondere diese zwischen Ländern und Gemeinden.5 Abbildung 1: Elemente/Schritte des Finanzausgleichssystems in Österreich

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2016.

5

Vgl. Bröthaler et al.: Funktionsweisen und Entwicklungen im Finanzausgleichssystem, 2017, S. 110.

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GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

Zielsetzungen von Transfers Mithilfe von Transfers können verschiedene Zielsetzungen verfolgt werden, wie insbesondere die folgenden allgemeinen Finanzausgleichsziele:6     

Balance von Effizienz-, Wachstums- und Gleichheitszielen in Übereinstimmung mit verfassungsgemäßen Zielen; Ausgleich von Finanzkraft-Unterschieden sowie Lastenausgleich zwischen den Gebietskörperschaften; Schaffung der Rahmenbedingungen für angemessenen Wettbewerb; Ausschöpfen der Potenziale zur Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften Möglichkeit der Verankerung politischer Prioritäten betreffend wirtschafts-, finanz-, sozial-, umwelt- und gesellschaftspolitischer Ziele.

Das Finanzausgleichsgesetz selbst – als Teil des gesamten Finanzausgleichsystems – ist ebenfalls Zielen verpflichtet, welche in der Finanzverfassung (F-VG) ausgewiesen sind: 

Konnexitätsgrundsatz (§ 2 F-VG 1948): Dieser Grundsatz – auch Grundsatz der eigenen Kostentragung genannt – bestimmt, dass die Gebietskörperschaften den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst tragen müssen. Sachlichkeitsgebot (§ 4 F-VG 1948): Gemäß diesem Grundsatz bestehen zwei Anforderungen an den Finanzausgleich: - Regelungen haben in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen und - die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dürfen nicht überschritten werden.

Gemäß der finanzwissenschaftlichen Theorie folgen die Ziele von intragovernmentalen Transfers weiters den grundlegenden Steuerungsbereichen der öffentlichen Finanzwirtschaft:7 

6 7

Allokative Ziele: Transfers mit allokativen Zielen werden v. a. zum tendenziellen Ausgleich interregionaler Spill-Overs und Agglomerationseffekte, zur Sicherung einer angestrebten Produktivität der regional gebundenen Infrastruktur, zum Vermeiden unwirtschaftlicher Wanderungen und zum Ausgleich von vertikalen und horizontalen Mängeln des primären Finanzausgleichs verwendet. Distributive Ziele: Transfers mit distributiven Zielen dienen in erster Linie dem horizontalen Einnahmenausgleich (Ressourcenausgleich) und dem horizontalen Ausgleich von regionalen wirtschaftlichen und soziodemographischen Unterschieden (Lastenausgleich) zur tendenziellen Sicherung eines gewünschten Standards der Ausstattung der Gebietskörperschaften einer Ebene mit öffentlichen Gütern im Sinn der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“. Stabilisierungspolitische Ziele: Transfers können zum Ausgleich von asymmetrischen Schocks für öffentliche Finanzen auf den subzentralen Ebenen dienen.

Vgl. Bröthaler et al.: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs. 2011, S. 49. Vgl. Brückner et al.: Transferbeziehungen im tertiären Finanzausgleich, 2017, S. 146 f.

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GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

Arten von Transferbeziehungen Die Transferbeziehungen zwischen der Länder- und Gemeindeebene haben sich im Laufe der Jahre zu einem äußerst komplexen, wenig transparenten und bundesländerweise stark unterschiedlichen System entwickelt, das in der finanzpolitischen Diskussion treffend als „Transferchaos“ oder „Transferdschungel“ bezeichnet wird.8 Grundsätzlich kann zwischen verschiedenen Transferarten unterschieden werden: 

Gemeinde-Bedarfszuweisungen sind zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse und zum Ausgleich von Härten bestimmt. Seit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 können sie auch für interkommunale Zusammenarbeit, Gemeindezusammenlegungen, strukturschwache Gebiete und den landesinternen Finanzkraftausgleich verwendet werden. Sie können sowohl laufenden (z. B. Haushaltsausgleich) als auch einmaligen Charakter (z. B. Investitionszuschüsse) aufweisen. Landesförderungen bestehen neben den Gemeinde-Bedarfszuweisungen und dienen verstärkt laufenden Verwendungszwecken (z. B. Personalkostenzuschuss Kinderbetreuung). Umlagen sind Zahlungen von den Gemeinden an die Länder, mit welchen Ausgaben des Trägers einer Einrichtung finanziert werden, die in der Regel nicht durch andere Einnahmen gedeckt sind (z. B. Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage).

Transferzwecke Es können vier Transferzwecke definiert werden:9    

Ressourcenausgleich Lastenausgleich Abgeltung regionaler Spill-Overs und Realisierung von Economies of Scale Versicherung gegen exogene Schocks

Ein Ressourcenausgleich fokussiert auf den Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden. Insbesondere im tertiären Finanzausgleich mit den zahlreichen Umlagen und Förderungen erfolgt ein Finanzkraftausgleich, um auch finanzschwachen Gemeinden die Finanzierung der Basisaufgaben zu ermöglichen. Durch die stark wachsende Bedeutung von Umlagen und Förderungen in den letzten Jahren hat das Element des Ressourcenausgleichs sehr stark an Bedeutung gewonnen. Bei einem Lastenausgleich wird auf unterschiedliche Rahmenbedingungen der einzelnen Gemeinden eingegangen und es werden insbesondere sozio-demografische sowie geografischtopografische Indikatoren berücksichtigt. So stehen beispielsweise stark wachsende Gemeinden anderen Herausforderungen gegenüber als stagnierende oder schrumpfende Gemeinden. Auch Faktoren wie Integration, Altersstruktur der Bevölkerung oder die räumliche Lage einer Gemeinde haben wesentlichen Einfluss auf die Kostenstruktur. Weiters bedarf es der Berücksichtigung von Sonderlasten auf Grund zentralörtlicher Funktionen und anderer räumlicher Spill-Overs, welche im Zuge des Ressourcen- und Lastenausgleichs 8 9

Vgl. Biwald et al.: Projekt Transfers und Kostentragung, 2010, S 10 und 22. Vgl. Biwald et al.: Projekt Transfers und Kostentragung, 2010, S 102 ff.

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GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

nicht abgedeckt werden. Dabei sollen insbesondere „Kosten- und Qualitätsvorteile durch die Mitversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft benachbarter (....) Gemeinden ausgelöst und/oder mögliche suboptimale Angebotslagen vermieden und last but not least Anreize für deren Bereitstellung geboten werden.“10 Die Realisierung eines solchen Transfers erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Finanzausgleichs, wie dies beispielsweise bereits jetzt bei Pflichtschuloder Musikschulverbänden geschieht. Daneben sollte auch eine Ausgleichsmöglichkeit von nicht verschuldeten Problemlagen – im Sinne einer Versicherung gegen exogene Schocks – gegeben sein. Man denke hier an schwierige räumliche oder sozio-ökonomische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise tiefgreifende Strukturänderungen (z. B. Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in Randund Berggebieten, ehemalige Industriegebiete).

2

Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich

Die konkrete Ausgestaltung von Transferbeziehungen sollte von den Zielsetzungen abhängen. Eine Abgeltung von zentralörtlichen Aufgaben innerhalb eines Finanzausgleichs ist eng mit den Forderungen nach einem aufgabenorientierten Finanzausgleich verbunden. Nachfolgend wird dargestellt, weshalb Zentrumslasten im Rahmen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs bzw. im Rahmen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden berücksichtigt werden sollten bzw. mit welchen Instrumenten dies erfolgen kann. 2.1

Regionale Versorgungsfunktion und besondere Zentrumslasten

Für die vorliegende Studie werden unter Zentrumslasten einerseits die regionale Versorgungsfunktion, andererseits besondere Zentrumslasten aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen von Ballungsräumen verstanden. 

10 11

Regionale Versorgungsfunktion11 Die regionale Versorgungsfunktion von zentralen Orten besteht in der Erfüllung gewisser Leistungen und der Bereitstellung bestimmter Angebote für umliegende Gemeinden oder Regionen, die in vielen Fällen nicht oder nur unvollständig durch die Nutzerinnen und Nutzer finanziert sind, was zu einer fehlenden fiskalischen Äquivalenz führt (räumliche Spill-Over-Effekte). Beispielsweise wird ein Stadtbus auch von Einpendlerinnen und Einpendlern genutzt. Theatergäste kommen aus der gesamten Region. Auch der Tourismus wird dem Bereich der regionalen Versorgungsfunktion zugeordnet, da hier zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss. Besondere Zentrumslasten Darüber hinaus haben Städte spezifische Rahmenbedingungen. Etwa ist die Siedlungsdichte in Städten höher, weshalb die Straßeninfrastruktur intensiver genutzt wird. Städte weisen auch spezifische sozio-demografische Strukturen aus: Städte sind meist von Zuwanderung betroffen, weisen eine höhere Arbeitslosigkeit auf und haben einen hohen Anteil an Bezieherinnen und Beziehern von Bedarfsorientierter Mindestsicherung.

siehe Biwald et.al.: Reform Finanzausgleich, 2010, S. 105. Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 11 ff.

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GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

Zur Ausgestaltung einer möglichst effizienten Aufgabenerbringung muss eine Reihe von Prinzipien und Rahmenbedingungen bei der Aufgabenerfüllung auf unterschiedlichen Ebenen sowie der Aufgabengestaltung und -finanzierung erfüllt sein (Abbildung 2). Das Konnexitätsprinzip zielt auf eine Übereinstimmung der Entscheidungsträger (Aufgaben- und Ausgabenverantwortung) mit den Finanzierungsträgern (Einnahmenverantwortung) ab. Abweichungen durch gesetzliche Regelungen sind hierbei möglich und in der Praxis weit verbreitet. Die Fiskalische Äquivalenz ist ein Prinzip der Deckungsgleichheit zwischen den Nutznießern eines öffentlichen Gutes und den Finanzierungsträgern. Das Kongruenzprinzip bezieht sich schließlich auf die räumliche Identität der Nutznießer öffentlicher Leistungen und der Aufgabenverantwortlichen („Accountability“).12 Abbildung 2: Prinzipien der Aufgaben- und Mittelverteilung im föderalen Staat

Entscheidungsträger Kompetenz, Aufgabenerfüllung Übergeordnete Einheit Effizienzprinzip

Subsidiaritätsprinzip

Nachgeordnete Einheit

Kongruenzprinzip

Nutzer Lokale / Regionale Inanspruchnahme der Leistungen, lokale / regionale Präferenzen

Konnexitätsprinzip

Finanzierungsträger Fiskalische Äquivalenz

Finanzierung der Leistungserbringung Leistungsfähigkeits-, Aufkommens-, Bedarfsprinzip

Quelle: Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20.

Gerade bei Zentrumslasten sind diese Prinzipien häufig verletzt. Insbesondere für den Bereich der regionalen Versorgungsfunktion gilt, dass der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer verschiedener öffentlicher Leistungen nicht oder nicht vollständig mit dem Kreis der Zahlerinnen und Zahler und/oder dem Kreis der Entscheidungsträgerinnen und -träger übereinstimmt. Dies ist insbesondere in den folgenden Bereichen erkennbar:  Benützen von Infrastruktur durch gemeindefremde Akteure (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen),  Schaffen eines regionalen öffentlichen Gutes (z. B. bei sozialer Sicherheit oder Bildung),  Regionale Wirkungen von Einrichtungen (z. B. bei Verkehr oder Naturschutz),  Wirkungen durch Ausbau des lokalen Arbeitsplatzangebots bzw. von Nahversorgungsinfrastruktur für die Lebensqualität und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung einer gesamten Region.13

12 13

Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20 f. Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20 f.

16 26.03.18


GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

2.2

Ausgleich von Zentrumslasten im Finanzausgleich

Die kommunalen Aufgaben können grundsätzlich in Abhängigkeit der Ursachen für die Aufgabenerfüllung in mehrere Kategorien unterteilt werden. In sämtlichen Gemeinden besteht ein im Rahmen einer Basisausstattung auszugleichender Grundbedarf. Darüber hinausgehend bestehen lokale Sonderlasten, welche im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs über einen Sonderlastenausgleich auszugleichen wären. Sonderlasten werden von sozio-demografischen oder geografisch-topografischen Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. Lage der Gemeinde in einer strukturschwachen Region, hoher Kinderbetreuungsbedarf aufgrund eines starken Zuzugs). Hierunter fallen weiters Ausgaben aufgrund besonderer Zentrumslasten, welche sich etwa aufgrund der höheren Komplexität bei größeren Städten ergeben. Bei zentralen Orten gilt es zusätzlich, auch die negativen finanziellen Spill-Overs (negative oder positive Wechselwirkungen zwischen Gemeinden), welche sich durch die Verflechtungen zwischen den Gemeinden ergeben, auszugleichen. Darüber hinausgehend besteht für die Gemeinden auch ein Wahlbedarf, um die eigenen Präferenzen erfüllen zu können. Abbildung 3: Differenzierung der Ursachen unterschiedlicher Ausgabenlasten

Quelle: Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 24.

Das derzeitige System des Finanzausgleichs weist keine ausreichende aufgabenorientierte Finanzierung auf und berücksichtigt daher die Zentrumslasten nur unzureichend. Nach aktuellen Empfehlungen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich14 sollte es jedoch aus finanzwirtschaftlicher Sicht eine Abgeltung der Zentrumslasten im Rahmen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs geben. Die Ausgabenlasten der regionalen Versorgungsfunktion können dabei vielfältig abgegolten werden. Im Zentrum der Lösungsansätze steht hierbei immer die Herstellung der fiskalischen Äquivalenz. Ein wichtiger Weg hierzu ist die Herstellung der räumlichen Übereinstimmung, wie dies durch die folgenden organisatorischen und steuerungspolitischen Maßnahmen möglich ist. Darüber hinausgehend ist auch eine Abgeltung der Spill-Overs im Rahmen von Transfers (hier als Sammelbegriff von Ertragsanteilen, Finanzzuweisungen des Bundes, Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sowie zwischen Gemeinden) möglich. Im Rahmen von fiskalischen Beziehungen sind hier insbesondere die folgenden Aspekte zu nennen. 14

z. B. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016; Bröthaler et al.: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs, 2011.

17 26.03.18


GRUNDLAGEN: TRANSFERS UND ZENTRALÖRTLICHKEIT

Die neben den Spill-Overs bestehenden zusätzlichen Belastungen der zentralen Orte aufgrund ihrer Zentrumsfunktion können in erster Linie über fiskalische Maßnahmen – etwa im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung – gelöst werden. Tabelle 2: Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz und Abgeltung von besonderen Zentrumslasten Maßnahme Beschreibung Umsetzung Organisatorische und steurungspolitische Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz Gemeindezusammenlegungen Fusion mehrerer Gemeinden zu einer jüngstes Beispiel: Gemeinde, um die Verflechtungen zwischen Gemeindestrukturreform Steiermark den Gemeinden zu „internalisieren“ von Gemeindeverbänden bis zu gemeinsamen bereits weit verbreitet: insbesondere Interkommunale Kooperationen Beschaffungsdiensten, um eine abgestimmte Gemeindeverbände im Ver- und Entsorgungsbereich oder Schulverbände Vorgehensweise zu erreichen und Skaleneffekte zu nutzen Schaffen von kleinregionalen regionale Planungs- und einzelne Beispiele der Kooperation: Ebenen Entwicklungsgemeinschaften zur Abstimmung z. B. Vision Rheintal des Leistungsangebotes innerhalb der Kleinregion bis hin zur Schaffung einer Gebietsgemeinde, welche überörtliche Leistungen erbringt Übernahme von überörtlichen Aufgaben werden in der Regel nicht Verlagerung von öffentlichen Aufgaben nach oben Gemeindeaufgaben durch Land oder Bund übernommen Privatisierung öffentlicher Aufgaben erhöht die fiskalische Äquivalenz, da der vollständige Privatisierung ohne Steuerzahler zur Finanzierung entfällt öffentliche Zuschüsse erfolgt in der Regel nicht Fiskalische Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz Abgeltung der regionalen eigener Lastenausgleich für zentrale Orte in meist keine spezifische Berücksichtigung Versorgungsfunktion im Rahmen Abhängigkeit des Ausmaßes ihrer regionalen bei Fördermitteln; mit dem abgestuften der Ertragsanteilsverteilung oder Versorgungsfunktion Land-Gemeinde-Transfers Bevölkerungsschlüssel besteht ein nur grobes Ausgleichsinstrument Interkommunale Finanzierung bei gemeinsame Finanzierung, v.a. im Rahmen bereits weit verbreitet: insbesondere überörtlichen Aufgaben von Gemeindeverbänden Gemeindeverbände im Ver- und Entsorgungsbereich oder Schulverbände Interkommunaler Ressourcenausgleich auf kleinregionaler Ebene Übertragung der Finanzierungsverantwortung nach oben

Ausgleich von Steuereinnahmen

vereinzelt umgesetzt; etwa bei gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten etwa Ko-Finanzierungen von Bund und erfolgt in großem Ausmaß im Rahmen Ländern für Gemeindeaufgaben der Gemeinde-Bedarfszuweisungen sowie bei Landes-Förderungen, teils auch Bundes-Finanzzuweisungen Fiskalische Maßnahmen zur Abgeltung von besonderen Zentrumslasten Abgeltung im Rahmen der Berücksichtigung von sozio-demografischen mit dem abgestuften Ertragsanteilsverteilung (z. B. Berücksichtigung der Personen mit Bevölkerungsschlüssel besteht ein nur Migrationshintergrund) oder geografischgrobes Ausgleichsinstrument topografischen Rahmenbedingungen (z. B. Siedlungsdichte) meist keine spezifische Berücksichtigung Abgeltung im Rahmen der Landwie oben Gemeinde-Transfers bei Fördermitteln

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 68 ff.; Prorok et al.: Kommunale Aufgaben in Stadtregionen, 2013, S. 49 ff.; Frey: Regionalpolitik, Agglomerationspolitik, 2005, S. 144 ff.

Es zeigen sich daher sehr vielfältige Möglichkeiten, um die regionale Versorgungsfunktion sowie besondere Zentrumslasten von zentralen Orten im Rahmen des Finanzausgleichsmodells zu berücksichtigen. Es zeigt sich jedoch, dass mit Ausnahme des horizontalten Austausches zwischen Gemeinden noch keine Maßnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere bei vertikalen Transfers werden Zentrumslasten zu wenig berücksichtigt. Dies könnte jedoch im Rahmen der Land-Gemeinden-Transferbeziehungen umgesetzt werden.

18 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

II

Finanzielle Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Kärntner Bezirksstädte

Die Transferbeziehungen zwischen Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden sind vielfältig und bestimmen die finanzielle Situation der Gemeindeebene wesentlich mit. Nachfolgend wird ein Überblick über die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden in Kärnten gegeben. Dabei wird auch dargestellt, welchen Einfluss die Transferbeziehungen auf die acht Bezirksstädte in finanzieller Hinsicht haben. Zwischen dem Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden bestehen verschiedene Transferströme. Einerseits bestehen Transferströme von den Gemeinden an das Land (nachfolgend als Transferausgaben bezeichnet), andererseits bestehen Transferströme vom Land an die Gemeinden (nachfolgend als Transfereinnahmen bezeichnet). Der Saldo aus Transfereinnahmen und -ausgaben ergibt den Transfersaldo.

1

Transferausgaben

Transferausgaben im Überblick Der Großteil der Transferausgaben entfällt auf die vier Umlagen Landes-, Sozialhilfe-, Kindersowie Jugendhilfe- und Krankenanstaltenumlage. Hierbei handelt es sich um eine klassische KoFinanzierung der Gemeinden von Landesaufgaben.15 Die Höhe der Umlage bemisst sich dabei zu einem hohen Anteil an der Finanzkraft. Bei der Landesumlage ist sie das alleinige Verteilungskriterium, bei den weiteren Umlagen ist zusätzlich auch die Volkszahl relevant. Daneben bestehen noch sechs weitere Regelungen, welche als Umlagen eingestuft werden können. Dies sind: 

   

15 16

Schulbaufonds-Umlage: Diese Umlage dient der teilweisen Dotierung des Kärntner Schulbaufonds, mit welchem Investitionsprojekte im Pflichtschulbereich ko-finanziert werden. Über diesen fließen die Mittel daher wieder bedarfsbezogen an die Gemeinden zurück.16 Kinderbetreuungs-Umlage: Die Gemeinden tragen zur Finanzierung der Förderungen im Kinderbetreuungsbereich bei, welche von den Ländern an die Gemeinden vergeben werden. Berufsschule-Umlage: Die Gemeinden haben den Betriebsaufwand der Berufsschulen zu tragen. ÖPNV-Umlage: Diese dient der Ko-Finanzierung des Kärntner Verkehrsverbundes. Rettungsbeitrag: Dieser dient der Ko-Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportdienstes. Gemeinde-Service-Center: Hier ist der ehemalige Pensionsfonds aufgegangen. Die Gemeinden zahlen Beiträge an das Gemeinde-Service-Center, mit welchen die Pensionsforderungen an die Kärntner Gemeinden abdeckt werden. Klagenfurt und Villach decken ihre Pensionsleistungen eigenständig aus ihren Haushalten.

Siehe hierzu auch das Grundlagenkapitel. Näheres zum Schulbaufonds auch im Kapitel zu den Transfereinnahmen.

19 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Bei den letztgenannten Umlagen ist nicht mehr die Finanzkraft das entscheidende Kriterium. Vielmehr hat die Volkszahl hier eine wesentliche Bedeutung. So wird die KinderbetreuungsUmlage17 und der Rettungsbeitrag zur Gänze nach der Volkszahl aufgeteilt, die SchulbaufondsUmlage noch zu 70 Prozent. Die ÖPNV-Umlage, die Berufsschul-Umlage sowie der Beitrag für das Gemeinde-Servicecenter richtet sich nach den tatsächlichen Leistungen. So werden bei der ÖPNV-Umlage auch das Verkehrsaufkommen sowie die Verkehrsgüte des öffentlichen Verkehrs und bei den Berufsschulen die Schüleranzahl berücksichtigt. Beim Gemeinde-Servicecenter richten sich die Beiträge nach den tatsächlichen Pensionsleistungen. Der Anteil der Bezirksstädte an der Kärntner Bevölkerung liegt bei knapp 44 Prozent. Nur beim ÖPNV liegt der Anteil der Kärntner Bezirksstädte mit 36 Prozent deutlich unter dem Bevölkerungswert. Bei den großen Umlagen hingegen zahlen die Bezirksstädte aufgrund der hohen Bedeutung der Finanzkraft als Verteilungskriterien deutlich überproportional. Tabelle 3: Umlagen und Beiträge nach horizontalem Verteilungskriterium und Kostentragung der Gemeinden Umlagen/ Beiträge Landesumlage

Sozialhilfe

Jugendwohlfahrt

Krankenanstalten Schulbaufonds

Berufsschulen Kinderbetreuung

ÖPNV

Rettungsbeitrag

Horizontales Verteilungskriterium Finanzkraft Verteilung nach der mit der Finanzkraft gewichteten Volkszahl Verteilung nach der mit der Finanzkraft gewichteten Volkszahl

Kostentragung durch die Gemeinden 7,66% der ungekürzten Ertragsanteile 50% der Ausgaben; Ausnahme: 100% der Ausgaben für die Vorsorge für Maßnahmen bei Wohnungslosigkeit

Volumen 2016 (RA Gemeinden)

56% der Ausgaben 30% des Betriebsabganges der öffentlichen Landeszur Hälfte nach der Krankenanstalten; 50% des Volkszahl, zur Hälfte Betriebsabganges bei weiteren nach der Finanzkraft öffentlichen Krankenanstalten 70% nach Volkszahl, Land 45% und Gemeinden 55% des 30% nach dem ABS jährlichen Finanzerfordernisses 100% des Betriebsaufwandes (Instandhaltung, Reinigung, Anzahl der SchülerInnen Betriebskosten, Hilfspersonal, etc.) 56% der Ausgaben für die Volkszahl Tagesbetreuung * 1/3 Finanzkraft 1/3 der Kosten für Einnahmeausfälle * 1/3 sowie Abgeltungen der Verkehrsaufkommen infrastrukturellen und betrieblichen * 1/3 Verkehrsgüte des Maßnahmen von regionaler oder öffentlichen Verkehrs überregionaler Bedeutung

Volkszahl * 80% "Netto"Beitrag Gemeinde- Pensionsaufwendungen Servicecenter der Gemeinde (ehemals * 10% Finanzkraft Pensionsfonds) * 10% Volkszahl

50% der Ausgaben

Volumen Anteil Bezirksstädte Bezirks2016 städte

45.848

26.441

58%

130.039

69.191

53%

72.546

34.780

48%

9.284

4.219

45%

5.622

3.500

62%

8.618

4.413

51%

7.859

2.846

36%

4.794

2.084

43%

zur Gänze die Gemeinden, Ausnahme: Beitrag des Landes zum Verwaltungsaufwand des GemeindeServicezentrums 24.767* * jährliche Beiträge der Gemeinden gemäß RA des Landes Kärnten 2016

Quelle: Landesgesetzliche Regelungen – siehe Quellennachweis im Anhang. 17

In der Übersichtstabelle ist ein Anteil der Bezirksstädte von 51 Prozent ausgewiesen, was über dem Anteil an der Bevölkerung liegt. Es kann angenommen werden, dass dies auf unterschiedliche Verbuchungspraktiken zurückzuführen ist.

20 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Transferausgaben in Zahlen Bei einem Vergleich der Kärntner Bezirksstädte (Abbildung 4) zeigt sich, dass die Transferbelastung der Städte durchwegs über dem Kärntner Durchschnitt liegt.18 Dies ist in hohem Ausmaß auf die Berücksichtigung der Finanzkraft bei der Festlegung der Umlagenhöhe der drei wichtigsten Umlagen zurückzuführen. Der Bereich der Sozialhilfe wird nachfolgend gemeinsam mit der Kinderbetreuungs-Umlage betrachtet, da die Verbuchung der Kinderbetreuungs-Umlage bis zum Jahr 2015 in der Regel im Sozialhilfebereich erfolgte. Insgesamt kam es von 2012 bis 2016 im Kärntner Schnitt zu einer Steigerung von 22 Prozent. In den Kärntner Bezirksstädten stieg die Belastung hingegen mit durchschnittlich 33 Prozent deutlich stärker. Die stärksten Steigerungen gab es in Klagenfurt und Villach mit 46 bzw. 47 Prozent. Im Bereich der Krankenanstalten ist – entgegen dem bundesweiten Trend – seit dem Jahr 2015 ein Rückgang erkennbar. Dies ist jedoch nicht in einem Rückgang der Netto-Ausgaben im Krankenanstaltenbereich begründet, sondern im zugrundeliegenden Finanzierungsmodell. Mit dem Jahr 2000 wurde die Finanzierung des Krankenanstaltenbereiches auf ein Darlehensmodell umgestellt, wodurch Schwankungen im Bereich der Darlehenstilgungen bestehen. Die Landesumlage stieg von 2012 bis 2016 um 11 Prozent. In Abhängigkeit ihrer Finanzkraft kam es bei den Bezirksstädten dabei zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen.

54

82 129

128

137

148 132

131

131

146

71

80

87

56

45

110

112

95

300

127

400

120

55 114

77

500

66

54

600

54

700

67

Euro pro Kopf

Abbildung 4: Entwicklung der wichtigsten Umlagenarten der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016

247

Spittal a.d. Drau

284

2012 2013 2014 2015 2016

St. Veit a.d. Glan

2012 2013 2014 2015 2016

282

2012 2013 2014 2015 2016

Klagenfurt

269

284

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

318

273

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

2012 2013 2014 2015 2016

262

2012 2013 2014 2015 2016

100

308

200

Sozialhilfe u. Kinderbetreuung

Krankenanstalten

Villach

Landesumlage

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

0

Ø Kärnten

Weitere Umlagen und Beiträge

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016, Rechnungsabschlüsse Stadt Klagenfurt und Stadt Villach. Anmerkung: Ohne Beiträge zum Pensionsfonds. Detaildaten in Tabelle 17 im Anhang.

18

Siehe hierzu auch die Tabelle 17 im Anhang.

21 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Im Bereich der weiteren Umlagen und Beiträge zeigt sich – in Abhängigkeit des zugrundliegenden Verteilungsparameters – ein differenziertes Ergebnis19. Die Dynamik von 2002 bis 2016 liegt im Kärntner Durchschnitt beim Schulbaufonds bei 12 Prozent, bei den Berufsschulen bei 5 Prozent, beim ÖPNV bei -9 Prozent und beim Rettungsbeitrag bei 24 Prozent. Beim Schulbaufonds und dem Rettungsbeitrag zeigt sich dabei in den Bezirksstädten eine ähnliche Entwicklung wie beim Kärntner Durchschnitt. Anders sieht es bei der ÖPNVUmlage aus, wo es in den Bezirksstädten insgesamt zu keinem Rückgang kam. Hingegen konnten die Bezirksstädte bei den Berufsschulen mit -3 Prozent rückgängige Beiträge verzeichnen.

Euro pro Kopf

Abbildung 5: Entwicklung der „kleineren“ Umlagen und Beiträge der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 90 80

7

3

9

9

8

4

7

14

9

11

10

13

10

11

26

9

40

2

10 8

9

50

9

2

3

9

60

32

3

70

7

16

18

16

16

18

16

17

17

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

8

10

14

16

20

17

13

14

16

10

2012 2013 2014 2015 2016

20

14

30

Feldkirchen

Hermagor

Klagenfurt

St. Veit a.d. Glan

Spittal a.d. Drau

0

Schulbaufonds

Berufsschulen

ÖPNV

Rettungsbeitrag

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

Ø Kärnten

Sonstige Transferausgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016, Rechnungsabschlüsse Stadt Klagenfurt und Stadt Villach. Anmerkung: Ohne Beiträge zum Pensionsfonds. Detaildaten in Tabelle 18 im Anhang. Schwankungen bei den sonstigen Transferausgaben in Feldkirchen betreffen den Bereich Schutzwasserbau.

2

Transfereinnahmen

Transfereinnahmen im Überblick Die Bereiche mit den höchsten Transfereinnahmen in Kärnten sind der allgemeinbildende Unterricht, vorschulische Erziehung, Straßenbau sowie Finanzzuweisungen und Zuschüsse. Im Bereich des allgemeinbildenden Unterrichts handelt es sich in hohem Ausmaß um Mittel aus dem Kärntner Schulbaufonds. Im Bereich der vorschulischen Erziehung werden einerseits laufende 19

Siehe die Detailtabelle Tabelle 18 im Anhang.

22 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Landesförderungen für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeschüttet, andererseits werden hier auch Mittel im Rahmen der Ausbauprogramme des Bundes an die Gemeinden weitergegeben. In allen anderen Bereichen werden in hohem Maße GemeindeBedarfszuweisungen vom Land an die Gemeinden weitergegeben, teils bestehen aber auch Landesförderprogramme.20 Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zehn wichtigsten Förderbereiche. Das Fördervolumen der vier wichtigsten Bereiche liegt im Jahr 2016 bei 78 Mio. Euro, das gesamte Fördervolumen bei 125 Mio. Euro. Die Gemeinde-Bedarfszuweisungen lagen bei 75 Mio. Euro21. Hierbei handelt es sich um eigentliche Gemeindemittel im Zuge des allgemeinen Steuerverbundes, welche jedoch nach landesspezifischen Regelungen an die Gemeinden verteilt werden. Das Land steuert dann noch 50 Mio. Euro aus eigenen Landesmitteln zur Finanzierung der Gemeinden bei. Bei einem Bevölkerungsanteil von 44 Prozent erhielten die Kärntner Bezirksstädte im Jahr 2016 nur 22 Prozent der gesamten Förderungen. Tabelle 4: Gemeinde-Transfereinnahmen vom Land nach Aufgabenbereichen, 2012-2016 Anteil Bezirksstädte 2016

2013

2014

21.516.188

24.581.327

in Euro 29.447.394

21.728.321

26.767.505

24%

9.592.647

14.598.069

16.676.294

19.961.527

22.451.229

134%

29%

24 Vorschulische Erziehung

12.835.756

11.747.547

14.440.878

14.933.697

14.921.339

16%

36%

21 Allgemeinbildender Unterricht

61 Straßenbau 94 Finanzzuweisungen und Zuschüsse

2015

2016 Veränderung 12-16 in Prozent

2012

Abschnitt

10%

11.057.828

12.299.908

15.311.111

13.338.804

14.133.952

28%

10%

16 Feuerwehrwesen

5.150.834

5.270.713

5.235.664

4.748.971

4.939.921

-4%

9%

84 Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude 26 Sport und außerschulische Leibeserziehung

5.127.406

4.307.342

6.008.589

3.564.746

4.399.773

-14%

7%

5.198.997

5.761.679

4.663.646

3.251.550

4.311.431

-17%

35%

78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie 81 Öffentliche Einrichtungen (soweit nicht dem Abschn. 85 zuzuordnen)

6.646.609

7.149.583

4.043.821

3.061.268

2.945.918

-56%

1%

1.528.741

2.991.526

3.695.824

2.117.535

2.925.031

91%

8%

63 Schutzwasserbau

2.675.360

2.762.121

2.708.460

2.590.388

2.560.670

-4%

10%

25 Außerschulische Jugenderziehung

1.289.999

2.535.128

2.699.185

2.572.138

2.539.659

97%

65%

85 Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit

6.128.285

4.864.353

-21.561.563

4.679.054

2.105.325

-66%

46%

1.944.458

1.682.009

2.345.637

1.685.609

1.745.215

-10%

6%

89 Wirtschaftliche Unternehmungen

3.505.236

1.854.937

1.340.337

1.244.275

1.592.177

-55%

13%

71 Grundlagenverbesserung in der Land- und Forstwirtschaft 38 Sonstige Kulturpflege

1.320.000

1.437.135

1.108.649

1.025.509

1.524.391

15%

0%

1 Hauptverwaltung

83 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe 82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe 36 Heimatpflege 77 Förderung des Fremdenverkehrs weitere Aufgabenbereiche Summe Transfereinnahmen vom Land

954.004

1.690.630

1.570.750

1.677.337

1.442.704

51%

16%

861.513

1.427.793

1.979.028

835.318

1.310.990

52%

1%

868.057

1.035.745

1.338.248

1.086.824

1.308.680

51%

1%

2.268.269

1.708.920

1.340.293

1.211.227

1.142.191

-50%

0%

712.177

964.274

1.711.166

1.531.875

1.122.391

58%

41%

9.011.098

9.241.398

7.434.818

9.547.786

8.765.711

-3%

38%

110.193.465

119.912.135

103.538.232

116.393.759

124.956.200

13%

22%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

Eine Betrachtung nach EW22-Klassen zeigt, dass die Gemeinden je nach Gemeindegröße sehr unterschiedliche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Gemeinden bis 2.500 EW (das sind 62 Prozent der Gemeinden) erhalten pro Kopf besonders hohe Förderungen für den Straßenbau oder für sonstige Transfereinnahmen (wie etwa im Tourismus). Im Bereich der 20

Eine klare Trennung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen ist auf Basis des Gemeindefinanzdatensatzes leider nicht durchgängig möglich, weshalb diese hier gemeinsam betrachtet werden. Siehe BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2016, 2017. 22 Einwohnerinnen und Einwohner. 21

23 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Finanzzuweisungen und Zuschüsse ist es insbesondere der Haushaltsausgleich, der den kleinen Gemeinden zugutekommt. Abbildung 6: Transfereinnahmen der Kärntner Gemeinden vom Land nach Aufgabenbereichen nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 0 bis 1.000 EW

141

1.001 bis 2.500 EW

247

115

2.501 bis 5.000 EW

69

5.001 bis 10.000 EW

84

34 34 22

29 36 27

42 1922 32

10.001 bis 20.000 EW 26 21 23

32

93

56

221

153

81

55

55

20.001 bis 50.000 EW 2122 26 14 50.001 bis 500.000 EW

29 2319 40

Ø Kärnten

94

75

0

32 36 20

100

Straßenbau Allgemeinbildender Unterricht

127

200

300

400

500

Finanzzuweisungen und Zuschüsse Feuerwehrwesen

600

700 800 Euro pro Kopf

Vorschulische Erziehung Sonstige Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.

Ein weniger differenziertes Bild zeigt sich nach Finanzkraft-Quintilen23, da sich hier die Gemeinden gleichmäßiger auf die Klassen verteilen. Selbst bei den Finanzzuweisungen und Zuschüssen fallen die Unterschiede vergleichsweise niedrig aus. Bei den Förderungen zeigt sich daher zwar auch eine ressourcenausgleichende Wirkung, die Umverteilung nach Größenklassen zugunsten kleinerer Gemeinden ist jedoch deutlich stärker ausgeprägt. Abbildung 7: Transfereinnahmen der Kärntner Gemeinden vom Land nach Aufgabenbereichen nach Finanzkraft-Quintilen, in Euro pro Kopf, 2016 FKQ 1

128

FKQ 2

127

89

FKQ 3

88

105

FKQ 4 FKQ 5

59

Ø Kärnten

46 63

94

0

43

52

89

50

Straßenbau Allgemeinbildender Unterricht

31

57 59

24 17 16 34 75

100

30

24

22

129

23

15

157 113

116

22 32

150

25

200

121 36

20

250

127

300

Finanzzuweisungen und Zuschüsse Feuerwehrwesen

350

400

450 500 Euro pro Kopf Vorschulische Erziehung Sonstige Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. 23

Dies sind fünf Gruppen mit der gleichen Anzahl von Gemeinden - sortiert nach der Finanzkraft (eigene Steuern + Ertragsanteile). Im 1. Finanzkraft-Quintil befinden sich die Gemeinden mit der geringsten, im 5. Finanzkraft-Quintil die Gemeinden mit der höchsten Finanzkraft.

24 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Gemeinde-Bedarfszuweisungen Seit dem Jahr 2005 wird ein Teil der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel nach festgelegten Kriterien nach dem „Bedarfszuweisungsmittel-Verteilungsmodell“ verteilt. Mit 2018 kam es zu einer Adaptierung des Modells, welche insbesondere durch die Neuregelungen mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 notwendig wurde. Das BZ-Verteilungsmodell 2018 besteht aus sieben Verteilungsschritten. Darüber hinaus werden noch Mittel aus dem GemeindeBedarfszuweisungstopf nach anderen Regelungen vergeben. Für Klagenfurt, Villach und Wolfsberg bestehen Sonderregelungen. Tabelle 5: Instrumente zur Verteilung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel 2018

Instrument Erläuterung Hinweise zum Volumen Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodell Bedarfszuweisungs-Grundrahmen (= frei verfügbar für Investitionen) 150.000 Euro über 180 EW/km² (Bevölkerungsdichte) 200.000 Euro bis 180 EW/km² 270.000 Euro bis 80 EW/km² 1. BevölkerungsdichteSockelbetrag in Abhängigkeit 320.000 Euro bis 40 EW/km² Ausgleich der Bevölkerungsdichte 25.000 Euro bis 2.000 EW 50.000 Euro bis 4.000 EW Sockelbetrag für 28 zentrale 75.000 Euro bis 6.000 EW Orte in Abhängigkeit der EW100.000 Euro bis 8.000 EW Größe bzw. für Bezirksstädte 125.000 Euro bis 10.000 EW 2. Zentralörtlicher (ausgenommen Klagenfurt, 150.000 Euro über 10.000 EW Ausgleich Villach) 200.000 Euro für Bezirksstädte Gemeindefinanzausgleich (=vorrangig für den Ausgleich des ordentlichen Haushalts) Anhebung der Finanzkraft, wenn diese unter dem KärntenMedian liegt max. 100.000 Euro 3. Finanzkraftausgleich Ausgleich einer überdurchschnittlichen Umlagenbelastung unter Berücksichtigung der 4. Umlagenausgleich Finanzkraft max. 100.000 Euro pauschaler Ausgleichsbetrag pro Kopf bei 5. Bevölkerungsausgleich Bevölkerungsrückgang 477 Euro pro "verlorenem" EW

Anteil an den Beträge in Gemeinde-BZEuro Mitteln 2018

38.670.000

46%

Ausgleich bei ungünstigem Verhältnis zwischen Finanzkraft vollständiger Ausgleich bis zum 6. Rohertragsausgleich und Umlagenbelastung Kärnten-Median Verlust- und Zuwachsdeckelung maximaler Verlust 2018: 30.000 Euro (40.000 Euro 2019 Übergangsregelung mittels gegenüber 2017) Deckelung der Verluste bzw. maximaler Zuwachs 2018: 7. Verlust- und Zuwächse gegenüber dem 100.000 Euro (130.000 Euro Zuwachsdeckelung Modell 2017 2019 gegenüber 2017) 22.745.000 27% BZ-Mittel außerhalb des BZ-Verteilungsmodells Vergabe von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln nach anderen Regelungen* 22.383.024 27% (z.B. Förderung interkommunaler Zusammenarbeit, Investitionsförderungen) 4.000.000 7% Mittel für die Städte Klagenfurt, Villach und Wolfsberg** * Betrag gemäß BMF Prognose November 2017: Zahlungen nach § 12 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 FAG 2017. ** gemäß Auskunft der Städte Klagenfurt, Villach und Wolfsberg. In Klagenfurt inkl. "Zusatz-BZ" zur Senkung des Haushaltsdefizits.

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis: Land Kärnten: Erläuterungen zum BZ-Verteilungsmodell 2018, Sturm: BZ-Objektivierungsmodell, 2017; BMF: Ertragsanteilsprognose November 2017; BMF: Finanzzuweisungen 2017 gemäß § 25 FAG 2017; Auskunft Klagenfurt, Villach und Wolfsberg.

25 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Klagenfurt, Villach und Wolfsberg sind vom Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodell ausgenommen. Diese erhalten vorweg Fixbeträge. Für den Fall der Stadt Klagenfurt bestand bis zum Jahr 2014 ein fixer Betrag von 800 Tsd. Euro. Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Land Kärnten wurde dieser Betrag ab dem Jahr 2015 auf 1,1 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich wurde ein Anreizsystem zur Senkung des Maastricht-Defizits vereinbart. Dieses besagt, dass die Stadt Klagenfurt von 2016 bis 2019 zusätzliche Mittel erhält (absteigend von 1,9 Mio. Euro auf 400 Tsd. Euro), wenn das Maastricht-Defizit schrittweise gegenüber dem Stand 2015 reduziert wird. Ergänzend dazu ist es im Vereinbarungswege grundsätzlich auch möglich, zusätzliche GemeindeBedarfszuweisungsmittel für Investitionsprojekte zu erhalten.24 In der Stadt Villach wurde der Fixbetrag ab dem Jahr 2018 von bisher 800 Tsd. Euro auf 1 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich erhält die Stadt Villach noch eine Förderung für Infrastrukturinvestitionen von jeweils 200 Tsd. Euro über zehn Jahre.25 In der Stadtgemeinde Wolfsberg wurde ein Fixbetrag ab 2018 von bisher 600 Tsd. Euro auf 800 Tsd. Euro erhöht.26 Insgesamt erhalten die Städte Klagenfurt, Villach und Wolfsberg im Jahr 2018 sieben Prozent des gesamten Gemeinde-Bedarfszuweisungstopfes. Der Anteil an der Kärntner Bevölkerung liegt hingegen bei 33 Prozent. Hier werden die großen Städte daher klar benachteiligt. Die weiteren Bezirksstädte erhalten Bedarfszuweisungen gemäß BedarfszuweisungsVerteilungsmodell zwischen 350 Tsd. Euro (Feldkirchen) und 680 Tsd. Euro (Hermagor). Betrachtet man in Tabelle 6 die Pro-Kopf-Werte, zeigt sich die stark umverteilende Wirkung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel von den großen zu den kleinen Gemeinden. So bestehen durchschnittliche Pro-Kopf-Werte bei den Kärntner Gemeinden in der Höhe von 164 Euro pro Kopf, auf eine Bewohnerin bzw. einen Bewohner einer Bezirksstadt hingegen kommen nur 28 Euro. Besonders niedrige Werte 2018 bestehen in Klagenfurt und Villach mit 20 Euro pro Kopf. Tabelle 6: Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Bezirksstädte, 2018

Feldkirchen Hermagor Klagenfurt* St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach* Völkermarkt Wolfsberg*

GemeindeGemeindeBZ-GrundFinanzBZ-Grund- Finanzrahmen ausgleich BZ-gesamt rahmen ausgleich BZ-gesamt in Euro pro Kopf 350.000 0 350.000 25 0 25 520.000 160.000 680.000 76 23 99 Sondervereinbarung 2.000.000 20 350.000 156.000 506.000 28 12 40 350.000 262.000 612.000 23 17 39 Sondervereinbarung 1.200.000 20 470.000 200.000 670.000 43 18 61 Sondervereinbarung 800.000 32

Kärnten gesamt**

38.670.000

22.745.000 61.415.000

103

61

164

* Sonderregelung ausserhalb des Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodells ** exkl. Klagenfurt, Villach, Wolfsberg Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis Abteilung 3: BZ-Verteilungsmodell 2018; Auskunft Klagenfurt, Villach und Wolfsberg. 24 25 26

Gemäß Auskunft der Stadt Klagenfurt. Gemäß Auskunft der Stadt Villach. Gemäß Auskunft der Stadt Wolfsberg.

26 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Förderprogramme der Länder für Gemeinden Neben den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln bestehen noch mehrere Förderprogramme der Länder für die verschiedensten Aufgabenbereiche, welche primär mit Landesmitteln dotiert werden dürften. Die wichtigsten Förderprogramme sind hierbei der Kärntner Regionalfonds, der Schulbaufonds und die kommunale Bauoffensive. Zusätzlich bestehen auch laufenden KoFinanzierungen des Landes für Gemeindeaufgaben – etwa im Kinderbetreuungsbereich. Nachfolgend sollen die wichtigsten Programme kurz dargestellt werden. Ein Überblick zu den Förderprogrammen des Landes findet sich in Tabelle 7 und Tabelle 8. Kärntner Regionalfonds, Schulbaufonds und kommunale Bauoffensive Diese Förderinstrumente sollen die Gemeinden bei der Umsetzung von Investitionsprojekten unterstützen. Das Fördervolumen des Kärntner Regionalfonds liegt bei rund 19 Millionen Euro (Plan 2018)27, des Schulbaufonds bei 18,47 Mio. Euro (Ist 2016)28 und der kommunalen Bauoffensive bei 54 Millionen Euro im Zeitraum 2013 bis 201729. Beim Kärntner Regionalfonds handelt es sich nicht um eine Ko-Finanzierung durch das Land, da der gewährte Kredit von der Gemeinde zu tilgen ist. Es handelt es sich daher um eine rückzahlbare Förderung. Beim Schulbaufonds handelt es sich zwar um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Allerdings besteht die Besonderheit, dass auch die Gemeinden im Rahmen einer Umlage zur Finanzierung des Fonds beitragen. 2016 finanzierte sich der Fonds30 zu 7,87 Mio. Euro (45 Prozent) durch das Land, zu 9,18 Mio. Euro (53 Prozent) durch die Gemeinden und zu 0,28 Mio. Euro (2 Prozent) durch sonstige Einnahmen.31 Nur bei der kommunalen Bauoffensive handelt es sich um eine ausschließliche, nicht rückzahlbare Landesförderung. Konkrete objektive Verteilungskriterien werden – wie auch in den meisten anderen Förderprogrammen – in den Richtlinien nicht ausgeführt. Es wird nur darauf verwiesen, dass bei der Festlegung der Förderungshöhe auf sonstige Finanzierungsmöglichkeiten und auf zumutbare Eigenleistungen des Förderungswerbers zu achten ist.32 Kinderbetreuung als Beispiel für eine laufende Förderung Die laufende Förderung im Kinderbetreuungsbereich erfolgt pro Gruppe: Für die erste Gruppe eines Kindergartens 29.000 Euro, für die zweite Gruppe, je nach Öffnungsdauer, 21.000 bis 29.000 Euro und für die dritte Gruppe, je nach Öffnungsdauer, 15.000 bis 21.000 Euro.33 Die Kinderbetreuung wird – wie im Kapitel zu den Transferausgaben beschrieben – teilweise durch die Gemeinden selbst im Rahmen einer Umlage finanziert.

27

Land Kärnten: Pressemitteilung vom 28.11.2017. Land Kärnten: Rechnungsabschluss 2016. Land Kärnten: Pressemitteilung vom 08.07.2016. 30 Ohne Berücksichtigung der Vorträge aus dem Vorjahr. 31 Land Kärnten: Rechnungsabschluss 2016. 32 Land Kärnten: Richtlinien des Kärntner Regionalfonds; Land Kärnten: Kommunale Bauoffensive 2018; Land Kärnten: Richtlinien des Kärntner Schulbaufonds. 33 Land Kärnten: Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz; LGBl. Nr. 83/2013 idF. LGBl Nr. 6/2017. 28 29

27 26.03.18


Kärntner Schulbaufonds

Kommunale Bauoffensive

* Herstellung von Gemeindestraßen, Verbindungsstraßen, überregionalen Radwegen, Landes- und Bezirksstraßen * Gestaltung von Stadt- und Ortsräumen * Herstellung von Einrichtungen regionaler Sicherheitsinfrastruktur * bodenpolitische Vorhaben * Schulgebäude-Bereitstellung und Sanierung i.S. des Kärntner Schulbaufondsgesetzes * Beseitigung eingetretener Katastrophenschäden * Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen polytechnische Schulen, Berufsschulen, Musikschulen) * diverse Sicherheitsmaßnahmen * behindertengerechte Erschließungen * Kommunale Hochbau- und Tiefbauvorhaben * Gestaltung von Stadt- und Ortsräumen * Herstellung von Geh- und Radwegen * Vorhaben zur Ortskernstärkung

* Investitionskosten für gemeindeübergreifende Vorhaben * Personal- und Sachkosten für maximal die ersten drei Jahre * Projektentwicklungskosten * Planungskosten von Breitbandinfrastruktur-Planungen * Anschlussfinanzierung für das Leerverrohrungsprogramm der BBA 2020 * Sonderfinanzierung Breitbanderschließung als Ergänzung zu Breitbandoffensive für Bundesförderrichtlinien Kärntner Gemeinden * WLAN-Hotspots Interkommunale Zusammenarbeit

Förderart

* Beratung * Kredite * Beratung * Gewährung von Annuitätenzuschüssen * nicht rückzahlbare Zuschüsse

Fördernehmer

Gemeinden, Städte mit eigenem Statut, Land bis 75% der Kosten (unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenleistung des Förderungswerbers Kärnten, private Musikschulerhalter nach Maßgabe seiner finanziellen Leistungsfähigkeit)

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Gemeinden, ausgenommen Klagenfurt und Villach

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Gemeinden

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Planung, bauliche und investive Maßnahmen bei * Strandbädern und öffentlichen Seezugängen * Berg- und Rad-Infrastruktur

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Berginfrastruktur

Konzepterstellungskosten, Investitions-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Berginfrastruktur

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Gemeinden, Rechtsträger mit mind. 50%-Beteiligung einer Gemeinde Gemeinden, Rechtsträger mit mind. 50%-Beteiligung einer Gemeinde Kärntner Gemeinden, welche den Zuschuss an die jeweilige Betreibergesellschaft mittels Förderungsvertrag weitergeben können

zwischen 25% und 35% der Kosten (max. € 250.000 pro Gemeinden und Jahr, max. € 750.000 pro Projekt) * 25% der Kosten (max. € 200.000 pro Projekt): Kooperationsprojekte * 35% der Kosten (max. € 200.000 pro Projekt): Pflichtausgaben

* bis 75% der Kosten (max. € 7.500): Projektplanung * bis 50% der Kosten (max. € 250.000): Projektumsetzung

bis 50% der Kosten (max. € 250.000 pro Gemeinde und pro Projekt)

bis 50% der Kosten (max. € 100.000 je Regionalgebiet)

BEZIRKSSTÄDTE

Offensive für See-, Berg- und RadInfrastruktur

Förderhöhe

abhängig von sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten Gemeinden, und zumutbaren Eigenleistungen des Förderwerbers: Schulgemeinde* bis 50% der Kosten: Herstellung von Gemeinde- und verbände (Schulbau), Verbindungsstraßen sonst. juristische * bis 33% der Kosten: Herstellung von überregionalen Personen (Sicherheits- Radwegen infrastruktur), * bis 100% der Kosten: weitere Maßnahmen, die die Rechtsträger mit mind. Gemeinde zu tragen hat 50%-Beteiligung einer * bis 25% der vom Kärntner Schulbaufonds Gemeinde anerkannten Kosten: Schulbauvorhaben (bodenpolitische * bis 100% der Kosten: Beseitigung von Maßnahmen) Katastrophenschäden

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER

Kärntner Regionalfonds

Fördergegenstand

Tabelle 7: Kärntner Förderprogramme für die Kommunalebene – Teil 1

28 26.03.18 Förderprogramm


Wildbach- und Lawinenverbauung

Maßnahmen zum präventiven Naturkatastrophenschutz

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Katastrophenschäden

Wiederherstellungsmaßnahmen und Beseitigungsmaßnahmen bei Katastrophenfällen

nicht rückzahlbare Zuschüsse

* Zur Belebung und Attraktivierung von Ortskernen, insbesondere im ländlichen Raum Privatinvestitionen zur * Planungskonzepte von natürlichen/juristischen Privatpersonen Ortskernstärkung * Investitionen von natürlichen/juristischen Privatpersonen Kommunal-Software- Implementierung einer einheitlichen Kommunalsoftware in den Ausschreibung Kärntner Gemeinden * Förderung von Eingliederungsbeihilfen bei Langzeitbeschäftigungslosen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohten Personengruppen Eingliederungs* öffentliche und gemeinnützige Tätigkeiten, wie Ortsbild- und beihilfe für Landschaftspflege, Kinder- und Seniorenbetreuung, Kunst und Gemeinden Kultur

nicht rückzahlbare Zuschüsse nicht rückzahlbare Zuschüsse

Fördernehmer Gemeinden, ausgenommen Klagenfurt und Villach Gemeinden, ausgenommen Klagenfurt und Villach Gemeinden, die das Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen der Förderinitiative „Ortskernbelebung“ durchgeführt haben Gemeinden

Kärntner Regionalmuseen Österreichisches Schwarzes Kreuz

Maßnahmen von Regionalmuseen (z.B. zeitgemäße Sammlungspräsentation, Sammlungspflege, MuseenKooperationen) Sanierungsmaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen von Kriegsgräberanlagen

nicht rückzahlbare Zuschüsse nicht rückzahlbare Zuschüsse

Gemeinden und gemeindenahe Einrichtungen Gemeinden, Rechtsträger mit mind. 50%-Beteiligung einer Gemeinde Standortgemeinden von Kriegsgräberanlagen

Aktion Örtliche Raumplanung

Berarbeitung von Örtlichen Entwicklungskonzepten, Flächenwidmungsplänen, speziellen Ortsplanungsangelegenheiten

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Gemeinden

nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderhöhe bis 25% der Kosten bis 25% der Beseitigungs- und Wiederherstellungskosten

* bis 25% der Planungskosten (max. € 7.500): Planungskonzepte * bis 25% der Baukosten (max. € 20.000): Investitionen bis 50% der Kosten

92% des Personalaufwandes (Land Kärnten: 25%, AMS: 67%)

bis 50% der Kosten (max. € 10.000)

bis 25% der Kosten * 25% der Kosten (max. € 20.000): Örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne * 50% der Kosten (max. € 15.000): spezielle Ortsplanungsangelegenheiten * pauschal € 5.000: erstmalige Digitalisierung von Flächenwidmungsplänen

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER

Förderart

BEZIRKSSTÄDTE

Fördergegenstand

Tabelle 8: Kärntner Förderprogramme für die Kommunalebene – Teil 2

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: Land Kärnten: Kommunale Förderprogramme 2018, 2018; diverse Richtlinien der einzelnen Förderprogramme (gemäß https://www.ktn.gv.at).

Förderprogramm

29 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Transfereinnahmen in Zahlen Bei einer Betrachtung der Transfereinnahmen der Bezirksstädte34 im Vergleich zum Kärntner Durchschnitt fällt auf, dass die Transfereinnahmen pro Kopf in den Bezirksstädten deutlich niedriger ausfallen. Insbesondere einmalige Transfereinnahmen – wie etwa Investitionszuschüsse – sind in der Höhe geringer. Die einmaligen Transfereinnahmen pro Kopf sinken dabei stark mit der Gemeindegröße, wohingegen ein solcher Zusammenhang bei den laufenden Transfereinnahmen nicht ableitbar ist. Die laufenden Transfereinnahmen stiegen in den Kärntner Bezirksstädten deutlich stärker als im Kärntenschnitt. Dies ist ein Indiz für den starken Ausbau des Betreuungsangebotes im Kinderbetreuungsbereich in den Kärntner Städten. Hingegen ist bei den einmaligen Transfereinnahmen – nicht zuletzt auch aufgrund des einmaligen Charakters der Zahlungen – kein Entwicklungstrend erkennbar. In den Bereich der laufenden Transfereinnahmen fallen insbesondere die Personalkostenzuschüsse im Kinderbetreuungsbereich und der Haushaltsausgleich (GemeindeBedarfszuweisungen gemäß Finanzausgleichsgesetz). Einmalige Transfereinnahmen betreffen in hohem Maße die Aufgabenbereiche Volksschulen und Gemeindestraßen.

in Euro pro Kopf

Abbildung 8: Entwicklung der laufenden und einmaligen Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 450 400 350 300

281

250 200

laufende Transfereinnahmen

104

42

74

41

49

84

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

Spittal a.d. Drau

2012 2013 2014 2015 2016

St. Veit a.d. Glan

50

Klagenfurt

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

2012 2013 2014 2015 2016 22

2012 2013 2014 2015 2016

0

28

62

65

97

50

2012 2013 2014 2015 2016

77

120

100

53

165

150

Ø Kärnten

einmalige Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten in Tabelle 19 im Anhang.

Betrachtet man die Transfereinnahmen nach Aufgabenbereichen, zeigen sich in den Bezirksstädten deutliche Unterschiede zwischen den Städten sowie gegenüber dem Kärntner Durchschnitt. 34

Siehe die hierzu auch die Tabelle 19 im Anhang.

30 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Abbildung 9: Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenbereichen, in Euro pro Kopf, 2016 Feldkirchen

46

Hermagor

20

21

73

Klagenfurt

26

St. Veit a.d. Glan

7

Spittal a.d. Drau

26

Villach

31

21

26

21

Ø Kärnten

6

27

37 24

22

39

26

23 6

28 9

50

23

14

94

0

45

66

27

45

Wolfsberg

59

52

17

33

Völkermarkt

20

18

21

16

75

100

32

150

36

200

20

250

127

300

350

400 Euro pro Kopf

Straßenbau

Finanzzuweisungen und Zuschüsse

Vorschulische Erziehung

Allgemeinbildender Unterricht

Feuerwehrwesen

Sonstige Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.

Bei den Transfereinnahmen im Straßenbaubereich handelt es sich in der Regel um einmalige Transferzahlungen, weshalb diese deutlich in Abhängigkeit der Investitionsprojekte variieren können. Unterschiede zeigen sich aber durchaus auch in den Bereichen vorschulische Erziehung und Pflichtschulen, welche in erster Linie durch laufende Transfers geprägt sind.

3

Transfersaldo

Stellt man den Transfereinnahmen die Transferausgaben gegenüber, ergibt sich für die Kärntner Bezirksstädte ein im Vergleich zum Kärntenschnitt deutlich negativer Transfersaldo35. Das ungünstigste Verhältnis zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben zeigt sich dabei bei den zwei größten Städten Klagenfurt und Villach. Der vergleichsweise geringe Transfersaldo im Kärntner Schnitt ergibt sich dadurch, dass die Gemeinden bis 1.000 EW durchschnittlich einen positiven Transfersaldo sowie die Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW einen ausgeglichenen Transfersaldo aufweisen. Der Transfersaldo ist, begründet in der hohen Bedeutung von einmaligen Transfers, von deutlichen Schwankungen gekennzeichnet. Vergleichsweise deutliche Zuwächse der Transferbelastung zeigen sich von 2012 auf 2016 in den Städten Klagenfurt (+27 Prozent), Feldkirchen und Sankt Veit an der Glan (je +18 Prozent), Wolfsberg (+17 Prozent) und Villach (+16 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Transfersaldo von 2012 bis 2016 im Kärntner Schnitt um nur 8 Prozent.

35

Siehe die Tabelle 20 im Anhang.

31 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Euro pro Kopf

Abbildung 10: Entwicklung des Transfersaldos der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 0 -100 -200 -300 -339

-400

-292

-432

-398

-439

-500

-472

-524

-471

-516

St. Veit a.d. Glan

Spittal a.d. Drau

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Klagenfurt

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

-600

Ø Kärnten

Transfersaldo pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Rechnungsabschlüsse Klagenfurt und Villach. Anmerkung: Detaildaten in Tabelle 20 im Anhang.

4

Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die finanzielle Situation

Die Transferbeziehungen beeinflussen die finanzielle Situation der Gemeinde, sind aber nur einer von mehreren bestimmenden Faktoren. Insbesondere Städte verfügen auch über eine höhere Finanzkraftausstattung. Städte über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner können von deutlich höheren Ertragsanteilen pro Kopf profitieren, gleichzeitig zeigt sich hier auch eine bessere Ausstattung mit eigenen Steuern (insbesondere mit Kommunalsteuer aufgrund des höheren Arbeitsplatzangebotes). Diesen höheren Einnahmen stehen nun die höheren Ausgaben im Bereich der Transferausgaben (Umlagen) und die niedrigeren Transfereinnahmen (Förderungen) gegenüber. Die nachfolgende Abbildung 11 und Tabelle 9 zeigen den Zusammenhang zwischen Finanzkraft und Transferströmen. Betrachtet man die Finanzkraft pro Kopf nach EW-Klasse zeigt sich ein deutlich steigender Verlauf mit der Gemeindegröße. Ausnahme hierbei sind die Kleinstgemeinden bis 1.000 EW, da hier zwei der elf Gemeinden eine stark überdurchschnittliche Finanzkraft aufweisen. Der Kärntner Durchschnitt liegt bei 1.200 Euro. Im zweiten Bereich der Abbildung wird die Finanzkraft um laufende Transfereinnahmen – etwa im Bereich Kinderbetreuung oder für den Haushaltsausgleich – ergänzt. Hier zeigt sich bereits ein erster Umverteilungseffekt. So erhöht sich die Finanzkraft der Kleinstgemeinden um 273 Euro pro Kopf, die Finanzkraft der Gemeinden bis 2.500 EW noch um 110 Euro pro Kopf. Die geringsten laufenden Zuschüsse zeigen sich bei den Gemeinden von 5.001 bis 50.000 EW zwischen 43 und 49 Euro pro Kopf. Beim dritten Teil der Abbildung wird der gesamte laufende Transfersaldo berücksichtigt. Neben den laufenden Transfereinnahmen betrifft dies auch den Umlagenbereich, wo sich abermals Umverteilungseffekte zu den kleineren Gemeinden zeigen. So steigt die Belastung klar mit der Gemeindegröße. Während sich die Finanzkraft nach laufenden Transfers bei den Kleinstgemeinden bis 1.000 EW um nur 177 Euro pro Kopf und bei den Gemeinden bis 2.500 EW um 335 Euro pro Kopf reduzierte, lag die Belastung der Städte über 50.000 EW bei 520 Euro pro Kopf, bei den Städten von 20.001 bis 50.000 EW noch bei 492 Euro pro Kopf.

32 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Schließlich werden im vierten Teil der Abbildung auch noch die einmaligen Transfers sowie die Nicht-Abgeltung der Bezirksverwaltungsagenden berücksichtigt. Einmalige Transfers sind in hohem Maße Investitionszuschüsse, bei welchen sich besonders starke Umverteilungseffekte zeigen. Die Kleinstgemeinden bis 1.000 EW weisen insgesamt einen positiven Saldo auf. Sie profitieren daher mit 339 Euro pro Kopf (siehe hierzu auch die Tabelle unten) doch recht deutlich vom Transfersystem. In der nächsten EW-Klasse von 1.001 bis 2.500 EW besteht ein ausgeglichener Saldo – sie erhalten daher genauso viele Transfers vom Land wie sie ans Land zahlen. Die Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW weisen bereits einen negativen Saldo von -216 Euro pro Kopf auf. Der höchste negative Saldo besteht schließlich in Klagenfurt und Villach mit durchschnittlich -572 Euro pro Kopf. Die hier stark umverteilende Wirkung zeigt sich dabei nicht nur 2016, sondern auch im langjährigen Vergleich.

Euro pro Kopf

Abbildung 11: Finanzkraft der Kärntner Gemeinden vor und nach Transfers nach Transferarten, nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 Finanzkraft (FK)

501 bis 1.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen

1.001 bis 2.500 EW 20.001 bis 50.000 EW

FK zzgl. lfd. Transfersaldo

2.501 bis 5.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

FK zzgl. lfd. und einmalige Transfers* 5.001 bis 10.000 EW Ø Kärnten

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. * Inkl. Berücksichtigung der Nicht-Abgeltung der Bezirksverwaltungsagenden.

Tabelle 9: Veränderung der Finanzkraft der Kärntner Gemeinden nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 Veränderungen der Finanzkraft in Euro pro Kopf durch lfd. und einmalige durch lfd. Transfereinnahmen durch lfd. Transfersaldo Transfers* EW-Klassen 501 bis 1.000 EW 273 -177 339 1.001 bis 2.500 EW 110 -335 -2 2.501 bis 5.000 EW 63 -403 -216 5.001 bis 10.000 EW 43 -417 -280 10.001 bis 20.000 EW 44 -478 -388 20.001 bis 50.000 EW 49 -492 -450 50.001 bis 500.000 EW 90 -520 -572 Ø Kärnten 104 -354 -73 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. * Inkl. Berücksichtigung der Nicht-Abgeltung der Bezirksverwaltungsagenden.

33 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Dies verdeutlicht die stark umverteilende Wirkung des Kärntner Transfersystems hin zu den kleineren Gemeinden. So liegt die Finanzkraft pro Kopf bei den Kleinstgemeinden nach Transfers um insgesamt 485 Euro pro Kopf höher als bei den großen Städten. Doch selbst wenn man die Kleinstgemeinden unberücksichtigt lässt, zeigen sich sehr starke Umverteilungen. Lag die Finanzkraft pro Kopf bei den Städten über 50.000 EW noch 63 Prozent über der Finanzkraft der Gemeinden von 1.000 bis 2.500 EW, so reduziert sich der Abstand nach Transfers auf nur mehr 12 Prozent. In den weiteren EW-Klassen von 2.501 bis 50.000 EW stehen nach Transfers weniger Mittel zur Verfügung als bei den Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW.

Euro pro Kopf

Abbildung 12: Veränderung der Finanzkraft der Kärntner Gemeinden durch Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 501 bis 1.000 1.001 bis 2.500 2.501 bis 5.000 EW EW EW Finanzkraft (FK)

5.001 bis 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Ø Kärnten

FK zzgl. lfd. und einmalige Transfers*

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. * Inkl. Berücksichtigung der Nicht-Abgeltung der Bezirksverwaltungsagenden.

Dieses Bild zeigt sich auch bei einer näheren Betrachtung der Bezirksstädte, deren Finanzkraft sich 2016 durch die Transfers um 400 bis 500 Euro pro Kopf reduzierte. Einzige Ausnahme ist die Stadtgemeinde Hermagor mit einer Reduktion um nur rund 300 Euro pro Kopf36.

36

Dies ist auch in den Vorjahren ähnlich.

34 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Euro pro Kopf

Abbildung 13: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Bezirksstädten, in Euro pro Kopf ,2016 2.000

-298 Euro

-450 Euro

1.600 1.400

-578 Euro

-566 Euro

1.800

-415 Euro

-409 Euro

-432 Euro

-402 Euro -73 Euro

1.200 1.000 800 600 400 200 0 Feldkirchen

Hermagor

Klagenfurt

Finanzkraft (FK)

St. Veit a.d. Glan

Spittal a.d. Drau

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

Ø Kärnten

FK zzgl. lfd. und einmalige Transfers*

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. * Inkl. Berücksichtigung der Nicht-Abgeltung der Bezirksverwaltungsagenden.

Des Weiteren interessiert, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden in den Kärntner Bezirksstädten durch das Transfersystem beeinträchtigt ist. In der folgenden Abbildung 14 zeigt sich, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte auf den ersten Blick durchwegs besser ist als im Kärntner Durchschnitt. Dies zeigt sich sowohl im Bereich der Sparquote (gibt Auskunft, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben übersteigen) als auch bei der Freien Finanzspitze (zeigt an, wie weit freie Mittel für Investitionen bereitstehen). Auch ergibt sich, dass die Investitionen pro Kopf in den Bezirksstädten meist niedriger sind als im Kärntner Durchschnitt. Im Bereich der Verschuldung pro Kopf zeigt sich hingegen ein sehr differenziertes Bild. Im Bereich der Investitionen ist weiters auf Schwankungen im Zeitverlauf hinzuweisen. Bei der Interpretation der Kennzahlen muss berücksichtigt werden, dass bei der Öffentlichen Sparquote und der Quote Freie Finanzspitze nur der laufende Bereich betrachtet wird und die Auswirkungen der einmaligen Kapitaltransferzahlungen – mit ihren besonders starken umverteilenden Wirkungen –nicht involviert sind. So weist zwar die durchschnittliche Kärntner Gemeinde eine negative freie Finanzspitze aus. Die Kapitaltransferzahlungen führen jedoch dazu, dass dies keine Auswirkungen auf das Investitionsniveau hat und die durchschnittliche Kärntner Gemeinde im Vergleich zu den Städten höhere Pro-Kopf-Investitionen tätigen kann. Auch muss berücksichtigt werden, dass hier Gemeinden mit sehr unterschiedlichem Aufgabenniveau verglichen werden. Städte haben aufgrund ihrer regionalen Versorgungsfunktion zusätzliche Investitionsbedarfe, weshalb eine höhere freie Finanzspitze grundsätzlich auch notwendig ist. Dass die Städte dennoch unterdurchschnittliche Investitionen pro Kopf aufweisen,

35 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

kann auf zwei Gründe zurückzuführen sein. Einerseits ist in großen Städten ein Teil der Infrastrukturinvestitionen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert37, andererseits zeigen sich hier auch die Auswirkungen des Kärntner Transfersystems, welches bremsend auf die Investitionstätigkeiten der Städte wirken dürfte. Insgesamt ist weiters zu betonen, dass die finanzielle Situation der Kärntner Gemeinden in Summe negativ bewertet werden kann. Eine Öffentliche Sparquote von 5 bis 14 Prozent gilt nach dem Schulnotensystem38 als „genügend“, da nur wenig freie Mittel für Investitionen bereitstehen. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich bei der Quote Freie Finanzspitze. Hier sind Werte von 3 bis 8 Prozent als „genügend“ einzuschätzen.

20 Feldkirchen

18

Hermagor

16

in Prozent

in Prozent

Abbildung 14: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze der Kärntner Bezirksstädte, 2016 14 12 10

14

Klagenfurt

12

St. Veit a.d. Glan

10

Spittal a.d. Drau

6

Villach

4

Völkermarkt

2

Wolfsberg

0

8 6 4 2

8

Ø Kärnten

0

-2 Quote Freie Finanzspitze

Öffentliche Sparquote

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.

600

Feldkirchen Hermagor

500

Klagenfurt 400

St. Veit a.d. Glan

300

Spittal a.d. Drau

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

Abbildung 15: Investitionen und Schulden der Kärntner Bezirksstädte, 2016 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500

Villach

200

Völkermarkt 100 0

1.000

Wolfsberg

500

Ø Kärnten

0

Investitionen pro Kopf

Schulden pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016.

37 38

Diese Investitionen sind im Gemeindebudget nicht ausgewiesen. Einschätzung gemäß KDZ-Quicktest.

36 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

5

Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben

Neben den Transferbelastungen sind im Zusammenhang mit der Finanzierung zentralörtlicher Aufgaben die tatsächlichen Nettofinanzierungserfordernisse39 in Aufgabenbereichen mit regionaler Versorgungsfunktion von Interesse. Dies ermöglicht einen Hinweis auf die unterschiedlichen Aufgabennotwendigkeiten von Städten und kleineren Gemeinden.

5.1

Netto-Ausgaben nach Aufgabentypen

Städte erbringen nicht nur Leistungen für die eigene Bevölkerung, sondern versorgen auch die umliegenden Gemeinden im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion. In welchem Ausmaß dies erfolgt, kann in der folgenden Abbildung 16 abgelesen werden. Die Darstellung nach Aufgabentypen ermöglicht eine Unterscheidung zwischen Basisaufgaben, ballungsraumspezifischen Aufgaben, zentralörtlichen Aufgaben und naturraumbezogenen Aufgaben. Bei Basisaufgaben gemäß der Definition von Bröthaler et al.40 handelt es sich um Aufgaben, welche behördliche, dienstleistungsmäßige und infrastrukturelle Kernaufgaben umfassen und als Folge gesetzlicher Bestimmungen und zur Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung wahrgenommen werden. Beispiele für Basisaufgaben wären etwa: allgemeine Verwaltung, allgemein bildender Unterricht und vorschulische Erziehung, allgemeine Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt, medizinische Bereichsversorgung, Bauhof, Straßen, öffentliche Infrastruktureinrichtungen und Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ballungsraumspezifische Aufgaben umfassen Aufgaben, die aus der hohen Bevölkerungsdichte, der spezifischen Bevölkerungsstruktur in Ballungsräumen oder der höheren Komplexität größerer Verwaltungen resultieren. Der Nutzerkreis dieser Leistungen umfasst sowohl die Bevölkerung der Kernstadt als auch die des (engeren) Umlandes. Beispiele hierfür sind die Ämter der Bauverwaltung, Einrichtungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt und Gesundheit (Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) oder Verkehrsbetriebe. Zentralörtliche Aufgaben sind Aufgaben, deren Nutzeffekte (Spill-Over) über die administrativen Grenzen einer Gemeinde im wesentlichen Ausmaß hinausgehen und somit auch für die Bevölkerung aus dem weiteren Umland zur Verfügung stehen bzw. auch genutzt werden. Beispiele für zentralörtliche Aufgaben sind: allgemeinbildende höhere Schulen, sonstige Bildungs-, Forschungseinrichtungen, Kunst- und Kultureinrichtungen, Krankenanstalten und spezielle Einrichtungen der Gesundheitspflege, der sozialen Wohlfahrt, spezielle Sport- und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus kommen noch die Agenden der Bezirksverwaltungsbehörden in den Städten mit eigenem Statut hinzu. Naturraumbezogene Aufgaben umfassen etwa den Natur- und Landschaftsschutz, die Wildbachverbauungen, den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau oder Sand- und Schottergruben.

39 40

Netto-Ausgaben umfassen alle Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, ausgenommen Darlehensaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen, ausgenommen Abwicklungskonten (Post 961 bis 968), Vgl. Bröthaler et al.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich, 2002, S. 6.ff.

37 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Wie in Abbildung 16 erkennbar ist, unterscheidet sich bereits das Niveau der Basisaufgaben je nach Bezirksstadt. Dies kann einerseits auf unterschiedliche Leistungsniveaus zurückzuführen sein – wie etwa im Bereich der Kinderbetreuung. Andererseits ist auch auf unterschiedliche Verbuchungspraktiken der Gemeinden hinzuweisen. Die beiden größten Städte Klagenfurt und Villach weisen bei den Basisaufgaben, bei den ballungsraumspezifischen und zentralörtlichen Aufgaben besonders hohe Pro-Kopf-Werte auf. Insbesondere die höhere Belastung im Bereich der zentralörtlichen Aufgaben ist klar erkennbar. Doch auch die anderen Städte weisen grundsätzlich höhere Netto-Ausgaben im Bereich der ballungsraumspezifischen und zentralörtlichen Aufgaben auf. Betrachtet man die Absolutwerte41 zeigt sich insbesondere im Bereich der ballungsraumspezifischen Aufgaben in sämtlichen Gemeinden eine sehr dynamische Entwicklung zwischen 18 und 35 Prozent von 2012 bis 2016. Hingegen zeigen sich bei den Basisaufgaben sehr differenzierte Ergebnisse mit teils merkbaren Schwankungen, welche auch auf einmalige Investitionen und damit verbundene Investitionszuschüsse – etwa im Bereich Pflichtschule oder Straße – zurückzuführen sind. Schwankungen zeigen sich auch im Bereich der zentralörtlichen Aufgaben. Die naturraumbezogenen Aufgaben sind für die Städte nicht relevant.

2.000 1.800

337

200

243

292 647

154 712

894 682 463

601

400

817

967

600

795

154

390

201

800

193

468

252

279

278

260

174

1.200

274

257

1.400

1.000

276

1.600

433

Euro pro Kopf

Abbildung 16: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabentypen, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016

Basisaufgaben

St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau

Zentralörtliche Aufgaben

Villach

Ballungsraumspezifische Aufgaben

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016 Klagenfurt

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

0

Ø Kärnten

Naturraumbezogene Aufgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten in Tabelle 21 im Anhang.

41

Siehe Tabelle 21 im Anhang.

38 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

5.2

Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereichen

In den später dargestellten Fallstudien werden ausgewählte Aufgabenfelder gezeigt, in welchen ein zentralörtlicher Bezug zu erwarten ist. In Abbildung 17 werden diese Aufgabenfelder in fünf Aufgabenbereiche zusammengefasst. In einem ersten Überblick zeigt sich, dass die NettoAusgaben in allen Aufgabenbereichen in den Bezirksstädten auch höher liegen als im Kärntner Durchschnitt.

Euro pro Kopf

Abbildung 17: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in ausgewählten Aufgabenbereichen, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 1.400

1.200

89 96

57

177

58

212

101

113 365

410

461

406

420

136 410

444

385

400

374

109

600

194

165

190

90

68

800

207

166

54

1.000

136

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Spittal a.d. Drau

Bildung

Soziales und Gesundheit

Verkehr

Villach

Völkermarkt

Freizeit und Kultur

Wolfsberg

114

155

2012 2013 2014 2015 2016

St. Veit a.d. Glan

176

170

2012 2013 2014 2015 2016

Klagenfurt

2012 2013 2014 2015 2016

82

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

0

2012 2013 2014 2015 2016

100

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

139

2012 2013 2014 2015 2016

185

200

Ø Kärnten

Feuerwehrwesen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten in Tabelle 22 im Anhang.

Grundsätzlich liegen die Netto-Ausgaben für den Bildungsbereich (Abbildung 18) (v.a. Schulen und Kinderbetreuung) in den Bezirksstädten höher als im Kärntner Durchschnitt. Dies geht einher mit der Funktion als Schulzentrum (auch bereits im Pflichtschulbereich)42. Der Ausreißer in Sankt Veit an der Glan ist auf Investitionsmaßnahmen (und den damit verbundenen Bedarfszuweisungen) zurückzuführen. In Klagenfurt, Spittal an der Drau und Villach bestehen auch Netto-Ausgaben für die tertiäre Bildung – hier finden sich Fachhochschulen bzw. die Universität Klagenfurt.

42

Siehe hierzu auch die Schülerstatistik der Statistik Austria.

39 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Die Netto-Ausgaben für Pflege und Soziales sowie für Krankenanstalten (Abbildung 19) liegen in den Bezirksstädten ebenfalls höher. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Umlagenbelastungen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage), welche in den finanzkräftigeren Bezirksstädten43 höher ausfällt als im Kärntner Durchschnitt. Ein differenzierteres Bild zeigt sich im Bereich des Verkehrs (Abbildung 20). Der Großteil der Netto-Ausgaben betrifft den Straßenbereich, welcher – in Abhängigkeit des Investitionsniveaus – sehr differenzierte Ergebnisse zeigt. Deutlich überdurchschnittliche Netto-Ausgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs zeigen sich nur in Klagenfurt. In den anderen Bezirksstädten erfolgt die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs über Verbundbeiträge (Umlage), welche von der Finanzkraft, dem Verkehrsaufkommen und der Anzahl der Haltestellen abhängig ist44. Sehr große Unterschiede der Netto-Ausgaben zeigen sich im Freizeitbereich (Abbildung 21). Besonders hohe Netto-Ausgaben bestehen hier in Klagenfurt, was auf überdurchschnittliche Netto-Ausgaben im Bereich der Erholungsflächen und für Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen zurückzuführen ist. In Sankt Veit an der Glan und in Villach zeigen sich deutlich höhere NettoAusgaben bei Sport- und Freizeiteinrichtungen. Insgesamt variieren die Netto-Ausgaben abhängig von den gesetzten Schwerpunkten der Städte (z. B. Kultur, Sport, Tourismus). Abbildung 18: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Bildung der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 Euro pro Kopf

500

400

300

101

75

41

38

48

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Klagenfurt

St. Veit a.d. Glan

Völkermarkt

Wolfsberg

Volksschule

weitere Pflichtschulen

Spittal a.d. Drau

Villach

AHS und mittlere u.höhere berufsbild. Schulen

38

39

2012 2013 2014 2015 -52 2016

Hermagor

2012 2013 2014 2015 2016

40

2012 2013 2014 2015 2016

72

39

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

0

-100

88

70

99

95

52

2012 2013 2014 2015 2016

49

98

100

100

47

28

35

200

Ø Kärnten

Tertiäre Bildung und Forschungseinrichtungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

43 44

Vgl. hierzu Kapitel II1 Transferausgaben. Gesetz über den Kostenbeitrag der Gemeinden zum Verkehrsverbund.

40 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

500 450

137

128

132

131

121

300

131

127

350

148

400 146

Euro pro Kopf

Abbildung 19: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Soziales und Gesundheit der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016

250

283

2012 2013 2014 2015 2016

244

282

2012 2013 2014 2015 2016

313

274

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016 Klagenfurt

280

254

2012 2013 2014 2015 2016 Hermagor

2012 2013 2014 2015 2016

246

100

2012 2013 2014 2015 2016

150

298

200

50

Feldkirchen

St. Veit a.d. Glan

Spittal a.d. Drau

Soziales

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

0

Ø Kärnten

Krankenanstalten

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

300

250

18

Euro pro Kopf

Abbildung 20: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Verkehr der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

Klagenfurt

St. Veit a.d. Glan

Spittal a.d. Drau

89

103

166

194

11 99

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

50

90

110

2012 2013 2014 2015 2016

142

100

183

150

84

22

11

200

Straßenverkehrsinfrastruktur

Villach

Völkermarkt

Wolfsberg

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

0

Ø Kärnten

Öffentlicher Verkehr

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

41 26.03.18


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DER TRANSFERBEZIEHUNGEN AUF DIE KÄRNTNER BEZIRKSSTÄDTE

Euro pro Kopf

Abbildung 21: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Freizeit und Kultur der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 300

250

73

200

53

24

31

150

Erholungsflächen

Sport- und Freizeiteinrichtungen

Villach

Völkermarkt

27

2012 2013 2014 2015 2016

21

Spittal a.d. Drau

0

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

St. Veit a.d. Glan

35

2012 2013 2014 2015 2016

Klagenfurt

2012 2013 2014 2015 2016

2012 2013 2014 2015 2016

Hermagor

55

39

2012 2013 2014 2015 2016

Feldkirchen

2012 2013 2014 2015 2016

42

2012 2013 2014 2015 2016

36

81

50

26

34

43

70

100

Wolfsberg

Ø Kärnten

Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

42 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

III Zentralörtliche Aufgaben in Klagenfurt 1

Kurzbeschreibung und Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle

Schwerpunkte der Stadt Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee ist mit knapp 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der wichtigste zentrale Ort im Bundesland Kärnten. Ihre Lage im Kärntner Zentralraum sowie ihre noch junge Anbindung an das hochrangige Verkehrsnetz (Autobahnanbindungen nach „außen“ erfolgten erst zwischen 1986 und 1999, die „Koralmbahn“ als Teil der Hochleistungsstrecke der Baltisch-Adriatischen Achse soll erst 2023 fertiggestellt sein) begünstigen die Erreichbarkeit benachbarter Wirtschaftsräume. Mit dem Zerfall Jugoslawiens zu Beginn der Neunzigerjahre, mit der Eigenstaatlichkeit von Slowenien und mit dem EU-Beitritt von Slowenien (2004) und Kroatien (2014) haben sich die Rahmenbedingungen der Landeshauptstadt als Wirtschaftsstandort wesentlich verbessert. Als Landeshauptstadt beherbergt Klagenfurt wesentliche zentralörtliche Einrichtungen aus den Sektoren Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport, Einkaufen, Behördenverwaltung, Förderstellen etc. Allerdings fehlen Klagenfurt große Industrieunternehmungen als echte Leitbetriebe. Dagegen ist die mittelständische Wirtschaft vom traditionellen Handwerk bis hin zum Digitaldienstleister gut aufgestellt. Klagenfurt gilt – begünstigt durch die klimatischen Verhältnisse und seine Lage am Ostufer des Wörthersees – als besonders lebenswerte Mittelstadt in Österreich. Ganz allgemein wird der Freizeitwert der Stadt hoch eingeschätzt. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts wurden die letzten Kriegsschäden des 2. Weltkrieges beseitigt, das historische Zentrum der Stadt in einen sehr ansehnlichen Zustand versetzt und zahlreiche neue Grünanlagen errichtet. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen in der Stadt und ihrem erweiterten Umland sind ganzjährig rasch erreichbar. Mit der jungen Alpe-Adria-Universität, ehemals Universität für Bildungswissenschaften wurde Klagenfurt 1970 zur Universitätsstadt, dennoch leidet die Stadt an einer sehr starken Abwanderung an jungen, bildungswilligen Menschen insbesondere nach Graz und Wien. Dieser Brain-Drain konnte bis dato nur bedingt gestoppt werden, die Alpe-Adria-Universität hat ihr Studienangebot auf Wirtschaftswissenschaften und Informatik ausgeweitet. Rolle in der Region Die Stadt hat durch zahlreiche zentralörtliche Einrichtungen eine hohe faktische Bedeutung für ihr Umland und beherbergt als Landeshauptstadt und Sitz der Landesregierung ex lege wichtige Ämter, Behörden und Gerichte. Die hohe Bedeutung der Stadt spiegelt sich auch in einer mit rund 125 Tsd. Personen gegenüber der Wohnbevölkerung deutlich erhöhten Tagesbevölkerung wider. Ihre Rolle als potentieller Lead-Partner in regionalen Entwicklungsprozessen nimmt Klagenfurt – dies auch im Vergleich mit anderen Städten – bis dato nur sehr untergeordnet wahr. Ein besonders großes Manko ist die seit 20 Jahren eingeforderte, aber bedauerlicherweise noch immer fehlende Kooperation im Kärntner Zentralraum, der mit ca. 80 Prozent der regionalen Wertschöpfung Kärntens einen Großteil des wirtschaftlichen Erfolges des Bundeslandes abbildet.

43 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Klagenfurt ist aufgrund der sog. Feinstaubbelastung Vorreiter in der Feinstaubbekämpfung. In der Elektromobilität und Alternativ-Energie-Entwicklung war/ist Klagenfurt in diesen Themenfeldern als Partner oder Lead-Partner in zahlreichen Projekten auf nationaler und internationaler Ebene eingebunden. Herausforderungen für die Stadt Klagenfurt hat kein Verkehrsproblem durch Überbelastung des motorisierten Individualverkehrs. Zwei Rotphasen werden als Stau bezeichnet. Klagenfurt hat aufgrund seiner speziellen klimatischen Ausprägung ein Feinstaubproblem. Neben Forcierung der Elektromobilität versucht die Stadt seit kurzem durch Verbesserung des Modal-Split und durch Forcierung des Ausbaus des Radwegenetzes das Aufkommen und somit die negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Im Hinblick auf Problemlagen, die dem Themenkomplex Migration zugeschrieben werden, ist Klagenfurt auch im Vergleich mit anderen Mittelstädten überschaubar belastet. In bestimmten Stadtteilen sind diese Problemlagen allerdings deutlich zunehmend und es werden dort verstärkt Maßnahmen mit integrationsfördernden Zielsetzungen verfolgt. Die Erhaltung der Infrastruktur (Reinvestitionserfordernisse in die technische Infrastruktur) stellt eine der größten Herausforderungen dar und ist mit den aus laufenden Einnahmen zugeführten Mitteln nur schwer leistbar. Die Belastung durch Transferzahlungen an Einrichtungen übergeordneter Gebietskörperschaften erschwert dies zusätzlich.

2

Ausgewählte Strukturdaten

Nachfolgend wird die Rolle der Stadt Klagenfurt in der Stadtregion Klagenfurt anhand von ausgewählten Strukturdaten herausgearbeitet. Detaildaten zu einzelnen Gemeinden finden sich im Anhang. Demografische Rahmenbedingungen und Siedlungsstruktur Insbesondere beim Bevölkerungsstand zeigt sich die dominante Stellung der Stadt Klagenfurt innerhalb der Stadtregion, da hier mit 99.790 Personen mit 1.1.2017 insgesamt 64 Prozent der Bevölkerung der Stadtregion Klagenfurt wohnhaft sind. Während die durchschnittliche Bevölkerungsentwicklung bei 3 Prozent liegt (und bei fünf Gemeinden sogar Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen sind), stieg die Bevölkerung von 2007 bis 2017 in der Stadt Klagenfurt um 8 Prozent an (siehe auch Abbildung 23). Nur in zwei Gemeinden wuchs die Bevölkerung noch stärker. Die durchschnittliche Siedlungsdichte liegt in der Stadtregion bei 136,5 Einwohnerinnen und Einwohner (EW) je km², in der Stadt Klagenfurt liegt sie mit 830,7 EW je km² fünfmal so hoch.

44 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Abbildung 22: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 in der Stadtregion Klagenfurt

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

Abbildung 23: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Klagenfurt, 2007 bis 2017 20,0%

Bevölkerungsentwicklung 2007-2017 in Prozent 14,9%

15,0%

12,8%

10,0%

8,1%

8,1%

7,4%

6,9%

6,4%

5,1%

5,0%

3,4%

3,2%

1,5%

2,0%

0,5%

1,6%

0,8%

0,0% -1,4%

-2,0% -3,5%

-5,0% -5,5%

Techelsberg

St. Margareten

Schiefing

Pörtschach

Poggersdorf

Moosburg

Maria Wörth

Maria Saal

Maria Rain

Magdalensberg

Ludmannsdorf

Krumpendorf

Köttmannsdorf

Klagenfurt

Keutschach

Grafenstein

Gallizien

Feistritz

Ebenthal

Brückl

-10,0%

-8,1%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017.

45 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Rolle der Kernstadt als Arbeitszentrum Mit 84 Prozent ist der überwiegende Teil der Beschäftigten45 der Stadtregion in der Stadt Klagenfurt tätig. Der Anteil der Einpendlerinnen und Einpendler an den Erwerbstätigen (siehe auch Abbildung 25) liegt dabei in Klagenfurt bei 78 Prozent, während der Durchschnitt über alle Gemeinden bei 30 Prozent liegt. Dies zeigt sich auch in der Kennzahl der Arbeitsmarktsättigung, welche in der Stadt Klagenfurt bei 143 Prozent liegt. Auf eine erwerbsfähige Person46 mit Wohnsitz in Klagenfurt kommen daher 1,4 Beschäftigte. Die Stadt Klagenfurt ist die einzige Gemeinde innerhalb der Stadtregion mit einer Arbeitsmarktsättigung über 100 Prozent. Abbildung 24:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Klagenfurt, 2015

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

45 46

Umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse von aktiv erwerbstätigen Personen. Erwerbstätige + Arbeitslose.

46 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Abbildung 25: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen in der Stadtregion Klagenfurt, 2015

Anteil EinpendlerInnen an Erwerbstätigen

90%

78%

80% 70%

56%

56%

60% 50% 50% 38%

37%

40%

32%

30%

35%

31%

28%

25%

22%

20%

17%

14%

11%

20%

16%

15%

11%

10%

4% Techelsberg

St. Margareten

Schiefing

Pörtschach

Poggersdorf

Moosburg

Maria Wörth

Maria Saal

Maria Rain

Magdalensberg

Ludmannsdorf

Krumpendorf

Köttmannsdorf

Klagenfurt

Keutschach

Grafenstein

Gallizien

Feistritz

Ebenthal

Brückl

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015.

Abbildung 26: Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Klagenfurt, 2015

160%

143%

Arbeitsmarktsättigung

140% 120% 100% 80% 60%

66%

60% 37%

40%

59%

56% 39%

33%

55% 52%

47%

39%

85%

78%

72%

37%

35%

28%

40% 25%

20%

Techelsberg

St. Margareten

Schiefing

Pörtschach

Poggersdorf

Moosburg

Maria Wörth

Maria Saal

Maria Rain

Magdalensberg

Ludmannsdorf

Krumpendorf

Köttmannsdorf

Klagenfurt

Keutschach

Grafenstein

Gallizien

Feistritz

Ebenthal

Brückl

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Verhältnis erwerbsfähige Personen (Erwerbstätige + Arbeitslose) zu den Beschäftigten.

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ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen

Erholungsflächen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Grundsätzlich sind öffentliche Freiräume umso wichtiger, je verdichteter bzw. urbanisierter die Region bzw. die Bebauung gestaltet ist. Die Landeshauptstadt verfügt über 83 öffentliche Parks und Grünanlagen und ist einer der „grünsten“ Städte Österreichs. Der damit verbundene tägliche Lebensqualitätsgewinn für die Wohnbevölkerung, für Pendlerinnen und Pendler sowie Gäste der Stadt hat die Stadt bereits vor 40 Jahren veranlasst, sich als Gartenstadt am Wörthersee zu positionieren. Klagenfurt ist sowohl als städtetouristische Destination, als auch als Wörthersee-Gemeinde als klassische Sommertourismus-Destination von Bedeutung und bietet mit der Wörthersee-Ostbucht einen der wesentlichsten und attraktivsten urbanen Erholungsräume bzw. Freiräume Kärntens. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Durch das Verschwinden dysfunktionaler Freiräume und die Dominanz von Geschoßwohnbebauung bei der Errichtung neuen Wohnraumes besteht laufend steigender Druck auf die Schaffung funktionalisierter und definierter öffentlicher Freiräume (Parks, Spielplätze, Hundefreilaufzonen, Fitnesseinrichtungen etc.). Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Anzahl

Nutzfläche (m2)

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

83

2.157.820

ca. 4.500.000

in Privat-/Dritteigentum

0

0

0

Leistungsangebot Parkanlagen

Kinder- und Jugendspielplätze

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

44

ca. 420.000

in Privat-/Dritteigentum

0

0

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

Gesamteinschätzung

Parkanlagen:

x

Kinder- und Jugendspielplätze

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Europapark

x

Spielplatz EP

x

Wörthersee-Rundwanderweg

x

Ringparkanlage

x

48 26.03.18

nicht einschätzbar


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Sport- und Freizeiteinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Durch die Bereitstellung von Sportinfrastruktur wird einerseits den Wünschen und Anforderungen der Bevölkerung und der Sportvereine entsprochen, andererseits der Anreiz für körperliche Betätigung geschaffen. Sportanlagen mit nationalen/internationalen Standards ermöglichen die Ausrichtung entsprechender Wettbewerbe auch hinsichtlich der erforderlichen Zuschauerkapazität. Eine aktive Benützung ist dem Gesundheitsaspekt dienlich (Volksgesundheit), Sportstätten bieten darüber hinaus Unterhaltung (Meisterschaftsbetrieb, Freundschaftsspiele etc.) und dienen als verbindendes Element der Gemeinschaft (Wir-Gefühl). Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Überregionaler Stellenwert bedeutet auch höheren %-Anteil durch Benutzerinnen und Benutzer ohne Hauptwohnsitz in Klagenfurt. Weitere Herausforderungen: Verkehrskonzept (Parkraum, öffentlicher Verkehr etc.), Sicherheitskonzept (große Teilnehmerzahlen etwa bedürfen größerer personeller und finanzieller Ressourcen), Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten (z. B. bei Jugendspielen), Instandsetzungsmaßnahmen, Reinigung, Volunteers usw. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Nutzfläche

Anmerkungen

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

1

178.300

1.300.000

1

3

525.000

*

1

253.000

1.549.250

273.100

1.812.530

Anzahl

(m2)

Hallenbäder

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Sommerbäder (Frei-, See- und Strandbäder)

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Indoor-Sportanlagen (Turnhallen, Ballsporthallen, Kletterhallen, Eislaufhalle etc.)

101

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

67

in Privat-/Dritteigentum

34

Outdoor-Sportanlagen (Fußballplätze, Leichtathletikanlagen, Ballspielplätze, Skaterpark, Klettergarten, Eislaufplätze, Wintersportanlagen etc.)

66

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

29

in Privat-/Dritteigentum

37

2

* Bei gew. Infrastrukturmaßnahmen (Kabinen, Brücken, Stege,…) fallweise Investitionszuschüsse in Abhängigkeit i.H. der Baulose z. B. Erneuerung Kabinentrakt 0,675 Mio. Euro 1. STW AG Betreiber (ohne Fitness) 2. Besucherzahlen im Wörthersee Stadion sind stark veranstaltungsabhängig Bsp. Cupfinale 2017: 20.200 Zuschauer; Cupfinale 2016: 10.200 Zuschauer, finden Länderspiele statt ja/nein usw.

49 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Hallenbäder

x

Sommerbäder

x

Indoor-Sportanlagen

x

x*

Outdoor-Sportanlagen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Bogensportzentrum

x

Kletterhalle

x

Stadion (Zuschauer) bei Länderspielen etc.

x

* Durch die Umsetzung des geplanten Hallenbad-Neubaus ist eine Anhebung der überörtlichen Nutzung in den Bereich „mittel“ (35-65%) zu erwarten.

Tertiäre Bildung und Forschungseinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Akademisch gebildete Fachkräfte und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind die Schlüsselressourcen für den Wohlstand unseres Landes. Ohne hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es keine Betriebsansiedlungen und deshalb ist es notwendig, im Bereich der tertiären Bildung und im Bereich Forschung Impulse zu setzen, um unsere Stadt und die gesamte Region im internationalen Wettbewerb um kluge Köpfe zukunftsweisend zu positionieren. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Schaffung der notwendigen Infrastruktur, Verkehrskonzepte für die Einpendlerinnen und Einpendler. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot Universitäten, Akademien und Fachhochschulen Leistungsangebot Forschungseinrichtungen 1. Standortförderung FH, UNI Forschungsrat, Projekte etc. 2. z. B. IHS, IFF, Lakeside Park

50 26.03.18

Einrichtungen

Studierende (letztes WiSe)

4

10.043

Einrichtungen

Beschäftigte

61

1.000

Finanzierungsbedarf Anmerkder Stadt pro Jahr ungen

1.100.000

1

Finanzierungsbedarf Anmerkder Stadt pro Jahr ungen

145.000

2


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Universitäten, Akademien und FHs

x

Forschungseinrichtungen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Universität KLU

x

Forschungs-einrichtung Lake Side Labs

x

Öffentlicher Verkehr Relevanz des Leistungsangebots für die Region Sicherung der Mobilitätskette, um den generellen Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen und um nachfolgende Ziele zu erreichen: 

Umwelt: Laufende Senkung der Luftschadstoffemissionen; CO2 freier öffentlicher Verkehr schrittweise nach Stand der Technik und Wirtschaftlichkeit; definierte Umweltverbundzone innerhalb eines Kerngebietes; Modal Split: 70/30 (Umweltverbund/Individualverkehr) bis 2035, 60/40 bis 2025; Senkung des Energieverbrauchs im Personennahverkehr, mehr erneuerbare Energien nutzen; Erreichung der Dekarbonisierungsziele

Sicherheit: Steigerung der Verkehrssicherheit

Fair & Gesund: Mobilität muss leistbar sein (zielgruppengerechte Tarifpolitik); Erhalt der Mobilität unabhängig von Alter und Einkommen sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Barrierefreiheit); Schüler- und Lehrlingsfreifahrt; wesentlicher Gesundheitsfaktor – Luftreinhaltung und Lärmschutz.

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Erhöhung der städtischen Lebensqualität: Schaffung von attraktiven urbanen Lebensräumen; ansprechende, höherwertige Gestaltung des öffentlichen Raums, attraktive Plätze und Straßen; mehr Lebensraum und Lebensqualität in der Stadt (qualitativer öffentlicher Verkehr, höhere Verkehrssicherheit, autonomes Fahren, E-CarSharing, attraktives Rad- und Fußwegenetz, erreichbarer öffentlicher Verkehr etc.);

Vernetzung – Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und wichtigen Infrastruktureinrichtungen zur Aufwertung urbaner Räume. Vernetzung und Anbindung wichtiger POI47, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Theater, Veranstaltungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, Kirchen, Vernetzung von Wohnort und Arbeitsplatz durch Verkehrsanbindung von z. B. Industriezonen; Vernetzung und Anbindung wichtiger Verkehrsknoten;

47

Point of Interest.

51 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Umweg-Rentabilität eingesetzter öffentlicher Mittel, ressourcenschonender und effizienter öffentlicher Verkehr, Nutzung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr zur gleichzeitigen Aufwertung der urbanen Räume und höhere Lebensqualität; Förderung des Tourismus, Großveranstaltungen, Arbeitsplätze etc.;

Attraktive liniennetzmäßige Abdeckung, Taktverdichtung;

Technologietreiber für nachhaltige Mobilität (Einsatz von E-Bussen, Erprobung und Tests usw.);

Verbesserung der Emissionsbilanz (Einsatz von Fahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch und neuester Antriebstechnologie);

Durchgängige Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr;

Etablierung von Mobilitätsknoten.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Der öffentliche Personennahverkehr wird im Auftrag der Landeshauptstadt Klagenfurt innerhalb des Stadtgebietes durch die Stadtwerke Klagenfurt AG erbracht. Zusätzlich gibt es ergänzende Anbieter: Springer Reisen im Auftrag der Landeshauptstadt Klagenfurt im Bereich Ponfeld, andere Mobilitätsanbieter mit Quelle oder Ziel Klagenfurt wie ÖBB Postbus, Kärnten Bus, ÖBB Personenverkehr. Leistungsangebot

Anzahl Linien

Streckenlänge (km)

Betriebsleistung (bediente km)

Beförderte Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

28*

207

2.803.164

20.060.761

6.700.000

Liniennetz

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

30.000

* 20 Taglinien und 8 Abendlinien

Straßenverkehrsinfrastruktur Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Stärken der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Klagenfurt und Erhöhung des Arbeitsplatzangebotes

Schaffen von Infrastrukturen bei temporärem „Zuzug“ in Form eines Aufenthaltes zum Zwecke der Arbeit, Bildung, Einkauf, Kultur u.ä. in der Stadt. Eine gut ausgebaute Straßenverkehrsinfrastruktur erleichtert dabei die Erreichbarkeit dieser Ziele und schafft auch einen gewissen Anreiz. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion

Im Rahmen der Stadtentwicklung wird auf die spezifischen Rahmenbedingungen der Stadt eingegangen: 

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Zur langfristigen geordneten Entwicklung in der Landeshauptstadt Klagenfurt werden Schwerpunkträume und Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung geschaffen. Es beinhaltet zwei wesentliche Planungsgrundsätze: das System der linearen Kernfunktionsachsen und die Verortung von Eignungs- und Vorrangstandorten für gewerbliche Nutzungen. Handels- und Dienstleistungseinrichtungen von örtlicher und überörtlicher Bedeutung haben sich ausgehend vom Stadtzentrum weitgehend linear entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelt.


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Die „grobkörnige“ Siedlungsstruktur der Landeshauptstadt Klagenfurt wird entsprechend der vorausgegangenen Planungen und Konzepte nach dem Prinzip des „polyzentrischen Stadtmodelles“ weitergeführt.

Im Rahmen der Straßenverkehrsinfrastruktur erfolgt eine Gewährleistung der Fortbewegung der Wirtschaftssubjekte (Konsumenten, Arbeitskräfte) innerhalb eines urbanen Zentrums, wobei hier abgesehen vom Bau und der Instandhaltung von Verkehrsflächen insbesondere auch die Parkraumsituation mitbedacht werden muss. Die Verkehrsinfrastruktur ist daher als ein grundlegender Standortfaktor einer Stadt anzusehen. Im Rahmen von verkehrsplanerischen Lösungsansätzen sind vor allem auch umweltpolitische Aspekte sowie gegensätzliche Interessen (z. B. Fußgänger vs. Autofahrer) zu berücksichtigen. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Straßeninfrastruktur

Straßenlänge insgesamt (in km)

647

… davon von der Stadt erhalten (in km)

571 AG Neubau (ohne Personalkosten): ca. 4.000.000 AG Erhaltung (ohne Personalkosten): ca. 1.500.000 EN aus Parkgebühren inkl. Parkstrafen: ca. 4.000.000

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr (Einnahmen: Parkgebühren, Ausgaben: bauliche Maßnahmen, Straßeninstandhaltung) Fußgängerzone

Anzahl an Fußgängerzonen

20

Länge der Fußgängerzonen (in km)

ca. 1,8

Radfahranlagen

Länge der Radfahr- oder Mehrzweckstreifen (in km)

ca. 2,2

Länge der Radwege (in km)

75

Länge der Fahrradstraßen (in km)

8

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Straßenverkehrsinfrastruktur

x

Fußgängerzonen

x

Radfahranlagen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

städtische Park & Ride Anlage

x

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ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Steigerung der Attraktivität

Bindung der Bevölkerung an die Stadt/Region

Imagebildung (Kultur ist ein wichtiger Faktor für die regionale, überregionale und internationale Ausstrahlung einer Stadt/Region/eines Landes durch z. B. Berichte in Medien aller Art – fördert die positive Wahrnehmung)

Unterstützung/Erweiterung des Kultur-Bildungsangebotes für Kinder/Jugendliche = Investition in die Zukunft der Region

Bindung von Kulturschaffenden an die Region/Vermeidung von Abwanderung des kreativen Potentials in andere Regionen

Animation für Zuwanderung – „weicher“ Standortfaktor

Wirtschaftliche Impulse

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Größer werdender Bildungsauftrag

Lokale/Regionale Ressourcen dauerhaft sichern (Lebensqualität)

Attraktivitätsförderung in Bezug auf kulturelle Veranstaltungen (Qualität)

Zurverfügungstellen / Betreiben von kulturellen Einrichtungen wie Theater, Galerien, Museen, Bibliotheken, Musikschulen udgl – es soll für Jeden/Jede ein entsprechendes Angebot dabei sein

Die Zentrumsfunktion bedingt ein permanentes „Update“ der Stadt

Datenbasiertes Wissen macht zukünftige Aufgaben berechenbar – personelle Ressourcen sind erforderlich

Es reift eine Generation von Bürgerinnen und Bürgern heran, die mit dem Internet aufgewachsen sind – Angebot muss entsprechend adaptiert werden

Ansprüche/Bedürfnisse abwägen

Lokale/Regionale Potentiale erarbeiten / Stärkung lokaler und regionale Identität

Kulturentwicklung als laufender Prozess – personelle Ressourcen sind erforderlich

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Aufführungen

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

7

333

113.865

6.387.452,92

4

329

70.657

104.660

4

15.993

441.926

67.233

Theater und Kellertheater

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Konzertsäle

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Kino bzw. Lichtspieltheater

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

54 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Einrichtungen

Medien

BenutzerInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Bibliotheken

10

1.539.205

307.735

38.400

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

2

12.028

10.580

8.400

in Privat-/Dritteigentum

8

1.539.205

307.735

30.000

Einrichtungen

Ausstellungsfläche (m²)

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Leistungsangebot

Leistungsangebot Museen

14.500

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

8

ca. 3.000

60.328

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Bibliotheken

x

Theater

x

Konzertsäle

x

Kino bzw. Lichtspieltheater

x

Museen

x

Pflege und Betreuung Relevanz des Leistungsangebots für die Region In Klagenfurt sind 15 Pflegeheime ansässig, im umgebenden Bezirk Klagenfurt-Land sieben. Das ist die höchste Dichte an Pflegeeinrichtungen in ganz Kärnten. Als Zentrum der Region Mittelkärnten / Klagenfurter Becken ist Klagenfurt auch Sitz vieler Organisationen, die sich um gesundheitlich beeinträchtige Menschen kümmern. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste

15

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband)

14

Plätze

Betreute Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

110

110

1.500.000

Anmerkungen

1

Ca. 10.000.000 Gemeindeanteil

Teilstationäre Tagesbetreuung

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

0

0

0

0

1

in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband) 1. Zahlen privater Anbieter stehen der Stadt nicht zur Verfügung

Eine Einschätzung zum Ausmaß der regionalen Versorgungsfunktion kann aufgrund der mangelnden Datenverfügbarkeit nicht erfolgen.

55 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Kinder- und Jugendhilfe Der Anteil der Minderjährigen, die einen Bedarf an Erziehungshilfen im Kinder-und Jugendhilfebereich aufweisen, liegt in Klagenfurt als zentralörtliche Stadt deutlich höher als im Kärntner Durchschnitt. So erhalten 7,4 Prozent der Klagenfurter Minderjährigen Erziehungshilfen (Unterstützung der Erziehung oder volle Erziehung), in Kärnten (ohne Klagenfurt) liegt die Quote bei nur 2,9 Prozent. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Minderjährige

Minderjährige mit Erziehungshilfe

Anteil der Minderjährigen mit Erziehungshilfe

Minderjährige mit Erziehungshilfe, Unterstützung der Erziehung, volle Erziehung

Gefährdungsabklärungen (dringender Verdacht auf Gefährdung)

Kärnten

92.246

3.220

3,5%

3.546

2.078

Kärnten ohne Klagenfurt

75.308

2.238

2,9%

2.292

1.441

Klagenfurt

16.938

982

7,4%

1.254

637

Klagenfurt als Statutarstadt hat neben den Gemeindeagenden auch die gesetzlichen Aufgaben einer Bezirksverwaltungsbehörde zu erfüllen (Zuständigkeit der Abt. Jugend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe - KJH). Kinder und Jugendhilfeträger ist das Land Kärnten. Die Kostentragung der KJH erfolgt gem. § 65 K-KJHG durch die Gemeinden (56 Prozent je nach der gewichteten Volkszahl) und das Land (44 Prozent). Der Personal- und Sachaufwand, der aufgrund der überdurchschnittlichen Bedarfslage in einem Ballungszentrum, wie oben demonstriert, ist im Gegensatz zu den Bezirkshauptmannschaften (100 Prozent Land) gänzlich von der Stadt zu finanzieren (Land übernimmt daher auch keinen 44-Prozent-Anteil). Seitens der Stadt Klagenfurt / Abteilung Jugend und Familie werden jährlich Subventionsanträge für die von der Stadt finanzierten Sozialen Dienste beim Land eingebracht. Die Landesregierung hat gem. § 22 K-KJHG dafür zu sorgen, dass die zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe notwendigen sozialen Dienste bereitgestellt werden. Die von der Stadt Klagenfurt angebotenen Sozialen Dienste „Rund um die Geburt“ (Geburtsvorbereitung, Schwangerenturnen, Qi-Gong für Schwangere) können auch von Teilnehmerinnen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnhaft sind, in Anspruch genommen werden. Für diese Angebote wurden die Personalkosten bis dato voll refundiert. Für die Stillberatung besteht eine für alle Bezirksverwaltungsbehörden gleiche Finanzierung. Für den Psychologischen Dienst wurden von 1997 bis 2008 die gesamten Personalkosten subventioniert. Seit 2009 wurden nur mehr Pauschalbeträge bzw. seit 2012 überhaupt nur mehr 50 Prozent der Personalkosten finanziert. Die Subventionsanträge betreffend Familienhelferinnen wurden bis dato immer negativ beantwortet. Das heißt Klagenfurt erhält somit für diesen sozialen Dienst gem. § 21 K-KJHG Abs. 4 Z1 lit. e K-KJHG bis dato keinen Kostenersatz. Wenn aber durch den Kinder- und Jugendhilfeträger im Rahmen von sozialen Diensten oder Erziehungshilfen Familienhelferinnen privater Träger bei den Klienten Familien eingesetzt werden, erfolgt die Kostentragung gem. § 65 K-KJHG.

56 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Plätze

Anzahl Minderjährige

10

207

97

5

51

21

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Heime und Wohngemeinschaften

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband) Betreutes Wohnen und betreutes Außenwohnen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

0

in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband)

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Heime und Wohngemeinschaften

x

Betreutes Wohnen und Betreutes Außenwohnen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Josefinum Wohngemeinschaften stationäre Krisenintervention

x x x

57 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Soziale Einrichtungen und Leistungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Personen, die von sozialen Problemen wie Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit etc. betroffen sind, verlassen den ländlichen Raum und siedeln sich in Klagenfurt an. Dort ist die Dichte an sozialen Betreuungseinrichtungen höher, es gibt mehr Arbeitsplätze und es sind die erforderlichen Behördenwege (PVA, Sozialamt, AMS etc.) leichter zu erledigen als am Land. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Die Stadt fungiert in vielen sozialen Belangen als Bezirkshauptmannschaft und übernimmt, anders als Gemeinden ohne eigenes Statut, Aufgaben der Landesverwaltung. Dazu gehören die Vorsorge für Einrichtungen von Obdachlosen, die Bearbeitung aller Mindestsicherungsangelegenheiten, die Zuerkennung von Sozialhilfe bei Heimunterbringung etc. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot Bedarfsorientierte Mindestsicherung Leistungsangebot

Bedarfsgemeinschaften

BezieherInnen

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr48

2.041

1.411

ca. 2.200.000

Einrichtungen

Beratungsfälle pro Jahr

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr49

Beratungseinrichtungen

Anmerkungen

1

k.A.

Sozial- und Gesundheitssprengel

ca. 500

Energiebüro

ca. 250

Seniorenservice

ca. 500

Mobile und ambulante Angebote

10

k.A.

2

1. Im Zuge der Flüchtlingssituation 2015 kamen auch nach Kärnten viele Migranten, die aufgrund ihres Flüchtlingsstatus Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sobald es die Gesetzgebung zur Grundversorgung erlaubt, siedeln sich fast 100 % der in Kärnten lebenden Flüchtlinge irgendwann in Klagenfurt an und beziehen hier die Mindestsicherung. Das erzeugt einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. 2. Eine Datengenerierung hinsichtlich der Frequentierung von Klienten außerhalb von Klagenfurt war nicht möglich.

Regionale Versorgungsfunktion sehr gering

Leistungsangebot

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% unter 35% 35-65% über 65% über 90% überörtliche überörtliche überörtliche überörtliche überörtliche Nutzung Nutzung Nutzung Nutzung Nutzung

nicht einschätzbar

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Rund um die Geburt*: MutterElternberatung

x

Rund um die Geburt*: Stillberatung, Schwangerschaftsturnen, Geburtsvorbereitung

x

Jugendforum Mozarthof

x

Jugendzentren: Fischl, Welzenegg, Waidmannsdorf, St. Ruprecht

x

Jugendzentren: Kwadrat, Megapoint Offener Betrieb Mädchenzentrum

x

x x

* die Personalkosten werden vom Land Kärnten im Subventionswege refundiert - können selbstverständlich auch von TeilnehmerInnen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnhaft sind, in Anspruch genommen werden 48 49

Die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden im Rahmen der Sozialhilfeumlage von den Städten an das Land Kärnten beglichen. Die Ausgaben für Beratungseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt umfassen neben den Kosten für die Beratungseinrichtungen auch Auszahlungen von beispielsweise Heizkostenzuschüssen.

58 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Feuerwehrwesen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Laut dem Kärntner Landesfeuerwehrgesetz obliegen der Feuerwehr die Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher oder überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, einzelnen Personen, Tieren oder Sachen droht. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Auf Grund der Funktion als Stadt ist die Magistratsabteilung Feuerwehr für die Berufsfeuerwehr, die Freiwilligen Feuerwehren und für die Agenden der Gefahren- und Feuerpolizei zuständig. In der Brandschutzordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt ist die Zusammenarbeit geregelt.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Einsätze – Berufsfeuerwehr

Anzahl der Einsätze

3.132

… davon außerhalb des Gemeindegebietes

12

Anzahl der Einsatzstunden

12.643 50

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr

6.849.000

Einsätze – Freiwillige Feuerwehr

Anzahl der Einsätze

551

… davon außerhalb des Gemeindegebietes

19

Anzahl der Einsatzstunden

5.866 51

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr

480.000

Besondere Infrastruktur

Bestehen Spezialausrüstungen mit Relevanz für die Region (z. B. spezielle Bergefahrzeuge)

Kranfahrzeug für die Autobahn

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Feuerwehrwesen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Spezialfuhrpark

50 51

x

Bei Berufsfeuerwehren sind neben den Sachaufwendungen vor allem die Personalausgaben die höchsten Kostenträger. Beispielsweise Förderungen der Stadt an die Freiwilligen Feuerwehren.

59 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN KLAGENFURT

Krankenanstalten Relevanz des Leistungsangebots für die Region Das Schwerpunktkrankenhaus Klinikum Klagenfurt führt Abteilungen in mehreren Fachbereichen, darunter Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und Hauterkrankungen, die aufgrund ihrer Spezialisierung in Kärnten an einem Standort geführt werden. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Für das Gesundheitsamt der Stadt Klagenfurt am Wörthersee ist der Aufwand bezüglich sanitärer Aufsicht, Epidemieaufsicht und Management bei Hochrisikoinfektionen größer als in den Bezirken.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Krankenanstalten

Anzahl der Einrichtungen

6

… davon mit Spezialversorgung

3

Anzahl der Betten

1.813 52

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr

16.600

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Krankenanstalten

x

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Klinikum Klagenfurt Krankenhaus der Elisabethinen

x x

Unfallkrankenhaus Klagenfurt Privatklinik Maria Hilf Reha Klinik für seelische Gesundheit

52

x x Ist eine Sonderkrankenanstalt für stationäre Rehabilitation und wird nicht über LKF Mittel finanziert

Die Ausgaben für die Krankenanstalten werden im Rahmen der Krankenanstaltenumlage von den Städten an das Land Kärnten beglichen.

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ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

IV Zentralörtliche Aufgaben in der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan 1

Kurzbeschreibung und Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle

Schwerpunkte der Stadt Die Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Themen „Erneuerbare Energie“ und „E-Mobilität“ beschäftigt. Dabei wurden beispielsweise zahlreiche Dachflächen von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen mit Photovoltaikpaneelen ausgestattet bzw. hat sich die Gemeinde auch als Schnittstelle und Vermittlerin für Beratungen im Bereich „Erneuerbare Energie“ engagiert. Die Gesamtleistung aus allen öffentlichen und privaten Photovoltaikflächen im Stadt- bzw. Gemeindebereich beträgt mittlerweile bereits 3.700 Kilowatt/Peak. Eine mit einem großen finanziellen Aufwand für insgesamt fünf Jahre eingerichtete Ausstellung zum Thema „Erneuerbare Energie“ im Hotel „Fuchs-Palast“, die u.a. von zahlreichen Volksschulklassen besucht wurde, rundet diesen Bereich ab. Daneben engagiert sich Sankt Veit an der Glan auch im Bereich der „E-Mobilität“: Dabei ist vor allem auf das laufende e-car-Sharing Projekt der Stadt zu verweisen, bei dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Elektroautos zu attraktiven Bedingungen und über ein innovatives Buchungssystem nutzen können. Aufgrund des Erfolges dieses Projektes wird das Angebot im Jahr 2018 um weitere Elektroautos erweitert. Rolle in der Region Die Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan nimmt als Bezirksstadt einerseits eine zentrale Rolle bei der Leistungserbringung im öffentlichen Bereich ein: So sind beispielsweise die folgenden Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bezirk zugänglich:       

Bezirkshauptmannschaft Finanzamt Wirtschaftskammer Kammer für Arbeiter und Angestellte Gebietskrankenkasse Arbeitsmarktservice Krankenhaus

Andererseits hat die Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan in den vergangenen Jahren auch im Bereich des Tourismus durch die Errichtung und den Betrieb eines Golfplatzes sowie von zwei Hotelanlagen wichtige wirtschaftliche Impulse gesetzt. Herausforderungen für die Stadtgemeinde Neue Herausforderungen in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklungen sind vor allem in den folgenden Bereichen entstanden:   

Schaffung von (leistbarem) Wohnraum Angebote in der Kinderbetreuung (Kindergartenplätze) Nachmittagsbetreuung von Schulkindern

61 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

2

Ausgewählte Strukturdaten

Nachfolgend wird die Rolle der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan im Bezirk Sankt Veit an der Glan anhand von ausgewählten Strukturdaten herausgearbeitet. Detaildaten zu einzelnen Gemeinden finden sich im Anhang. Demografische Rahmenbedingungen und Siedlungsstruktur Der Anteil der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan an der Summe der Bevölkerung innerhalb des Bezirkes Sankt Veit an der Glan liegt bei 23 Prozent. Mit 1.1.2017 lebten in Sankt Veit an der Glan 12.491 Personen, im gesamten Bezirk waren es 55.185 Personen. Im gesamten Bezirk Sankt Veit an der Glan zeigt sich ein Bevölkerungsrückgang (siehe auch Abbildung 28) von 5,7 Prozent im Zeitraum 2007 bis 2017. Selbst in der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan kam es zu einem Rückgang von 3,6 Prozent. In elf der zwanzig Gemeinden des Bezirkes kam es jedoch zu deutlich stärkeren Rückgängen mit bis zu -14,9 Prozent. Auch für die nächsten Jahre ist ein Bevölkerungsrückgang im Bezirk Sankt Veit an der Glan prognostiziert (siehe auch Abbildung 38). Mit Ausnahme von Althofen weist Sankt Veit an der Glan mit 245,9 EW je km² die höchste Siedlungsdichte innerhalb des Bezirkes auf. Die durchschnittliche Siedlungsdichte liegt im Bezirk bei 60,1 EW je km². Abbildung 27: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 im Bezirk Sankt Veit an der Glan

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

62 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2007 bis 2017

4,0% 2,0%

Bevölkerungsentwicklung 2007-2017 in Prozent 2,5%

1,9%

1,0%

1,0%

0,0% -2,0% -4,0% -6,0%

-3,6%

-5,7%

-6,3%

-8,1% -7,7%

-8,5%

-9,0%

-9,9%

-12,0% -14,0%

-13,2%

-13,0% Weitensfeld im Gurktal

Straßburg

St. Veit a.d. Glan

St. Georgen am Längsee

Mölbling

Metnitz

Liebenfels

Klein Sankt Paul

Kappel am Krappfeld

Hüttenberg

Guttaring

Gurk

Glödnitz

Friesach

-14,9% Frauenstein

Deutsch-Griffen

Brückl

Althofen

Eberstein

-14,7%

-16,0%

Micheldorf

-8,0% -10,0%

-0,1%

-0,7%

-2,9% -2,0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017.

Rolle der Kernstadt als Arbeitszentrum Mit 35 Prozent Anteil an den Beschäftigten53 innerhalb des Bezirkes weist sich die Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan als Einpendlergemeinde aus. Der Anteil der Einpendlerinnen und Einpendler an den Erwerbstätigen (siehe auch Abbildung 29) liegt dabei in Sankt Veit an der Glan bei 85 Prozent, während der Durchschnitt aller Gemeinden bei 30 Prozent liegt. Sehr enge Pendlerverflechtungen bestehen dabei auch mit der Stadt Klagenfurt. Dies zeigt sich auch in der Kennzahl der Arbeitsmarktsättigung (siehe auch Abbildung 30), welche in der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan bei 124 Prozent liegt. Auf eine erwerbsfähige Person54 mit Wohnsitz in Sankt Veit an der Glan kommen daher 1,24 Beschäftigte. Die Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan ist – mit Ausnahme der Gemeinde Althofen – die einzige Gemeinde innerhalb des Bezirkes mit einer Arbeitsmarktsättigung über 100 Prozent.

53 54

Umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse von aktiv erwerbstätigen Personen. Erwerbstätige + Arbeitslose.

63 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Abbildung 29: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 120%

Anteil EinpendlerInnen an Erwerbstätigen

106% 100%

85% 80% 60% 45%

43% 40%

34% 32%

32%

20%

10%

19% 17%

18% 15%

21%

20%

14% 7%

29%

23%

25%

5%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015.

Abbildung 30: Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 160%

Arbeitsmarktsättigung

146%

140%

124%

120% 100%

87% 74%

80% 60%

60%

46%

54%

53%

57% 53%

40%

49%

63% 45% 46%

39% 39%

38%

73%

68%

62%

20%

Frauenstein

Weitensfeld

Straßburg

St. Veit a.d. Glan

St. Georgen

Mölbling

Micheldorf

Metnitz

Liebenfels

Klein Sankt Paul

Kappel

Hüttenberg

Guttaring

Gurk

Glödnitz

Friesach

Eberstein

Deutsch-Griffen

Brückl

Althofen

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015.

64 26.03.18

Weitensfeld im Gurktal

Straßburg

St. Veit a.d. Glan

St. Georgen am Längsee

Mölbling

Micheldorf

Metnitz

Liebenfels

Klein Sankt Paul

Kappel am Krappfeld

Hüttenberg

Guttaring

Gurk

Glödnitz

Friesach

Frauenstein

Eberstein

Deutsch-Griffen

Brückl

Althofen

0%


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Abbildung 31:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen

Erholungsflächen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Wander- und Reitwege sind ein wichtiger Bestandteil des örtlichen und regionalen Tourismuskonzeptes: Durch den in der Stadt situierten Tourismusverein, dem die Gemeinden des Bezirkes angehören, werden Projekte entwickelt, finanziert und letztlich umgesetzt. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Dadurch entsteht für die Stadt ein höherer personeller Aufwand (insbesondere auch für Koordinationsaufgaben).

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ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Anzahl

Nutzfläche (m2)

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

6

ca. 70.000

ca. 60.000

25

7.490

28.912,78

Parkanlagen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Kinder- und Jugendspielplätze

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

7

4.290

16.068,12

in Privat-/Dritteigentum

18

3.200

12.844,66

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Parkanlagen:

x

Kinder- und Jugendspielplätze

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Wanderwege

x

Sport- und Freizeiteinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Durch das Freizeit- und Sportangebot werden wichtige Impulse für den Tourismus geschaffen. Auch der Tagestourismus wird dadurch gefördert und bedingt eine Belebung der Stadt mit entsprechenden wirtschaftlichen Impulsen. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Höhere Kosten durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Nutzfläche

(m2)

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr*

1

1.500

30.000

790.000

1

3.000

42.000

340.000

Indoor-Sportanlagen (Turnhallen, Ballsporthallen, Kletterhallen, Eislaufhalle etc.)

2

3.800

250

ca. 70.000

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

2.000

150

ca. 17.000

in Privat-/Dritteigentum

1

1.800

100

ca. 53.000

Outdoor-Sportanlagen (Fußballplätze, Leichtathletikanlagen, Ballspielplätze, Skaterpark, Klettergarten, Eislaufplätze, Wintersportanlagen etc.)

9

50.000

4.000

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

2

20.000

1.500

in Privat-/Dritteigentum

7

30.000

2.500

Leistungsangebot

Anzahl

Hallenbäder

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Freibäder

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

66 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

Hallenbäder

nicht einschätzbar

x

Freibäder

x

Indoor-Sportanlagen

x

Outdoor-Sportanlagen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Freibad

x

Sporthalle

x

Stadion

x

Skaterplatz

x

Leichtathletik-Anlage

x

Aus- und Weiterbildung Relevanz des Leistungsangebots für die Region Die Musikschule ist der zentrale Aus- und Fortbildungsbereich für den gesamten Bezirk und somit ein wichtiger „Knotenpunkt“. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Allerdings sind dadurch auch höhere Kosten durch Personalbereitstellung und Koordination bzw. durch die Verwaltung gegeben.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Schülerinnen und Schüler

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Pflichtschulen mit regionaler Versorgungsfunktion

3

876

1.661.736,9

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

2

396

892.836,90

in Privat-/Dritteigentum (auch Schulverbände)

1

480

768.900

3

2.026

205.869,55 (Berufsschule)

Weiterbildende Schulen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

Einrichtungen mit sonderpädagogischem Mehrbedarf (z. B. Inklusionsklassen in Pflichtschulen)

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

5 Klassen

k.A.

1

256

239.732,10

in Privat-/Dritteigentum Musikschulen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

67 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Pflichtschulen mit regionaler Versorgungsfunktion

x

Weiterbildende Schulen

x

Sonderpädagogischer Mehrbedarf

x

Musikschulen

x Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Unterstufen-Gymnasium

x

Inklusionsklassen

x

Öffentlicher Verkehr Relevanz des Leistungsangebots für die Region Der öffentliche Verkehr in Sankt Veit an der Glan reduziert sich auf den Linienverkehr der Postbus/ÖBB. Zusätzlich besteht eine Linie zwecks Schülertransports, um die Schülerinnen und Schüler aus ländlichen Regionen, in denen es keinen Linienverkehr gibt, zur Schule zu bringen. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Anzahl Linien

Streckenlänge Betriebsleistung (km/Tag) (bediente km/Tag)

Beförderte Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

40

30.000

Liniennetz

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

35

140

in Privat-/Dritteigentum

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Innerstädtischer ÖPNV

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Linie zu touristischen Zwecken

x

mitfinanzierte Schulbusse aus Umlandgemeinden

x

68 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Straßenverkehrsinfrastruktur Relevanz des Leistungsangebots für die Region Die Fußgängerzone ist ein wichtiger Impulsgeber für die Belebung der Innenstadt. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Straßeninfrastruktur

Straßenlänge insgesamt (in km)

196

… davon von der Stadt erhalten (in km)

109

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr (Einnahmen: Parkgebühren,

ca. 300.000

Ausgaben: bauliche Maßnahmen, Straßeninstandhaltung) Anmerkungen

Ausgaben für laufende Instandhaltung ohne Neubau

Fußgängerzone

Anzahl an Fußgängerzonen

2

Länge der Fußgängerzonen (in km)

1,9

Radfahranlagen

Länge der Radfahr- oder Mehrzweckstreifen (in km)

0

Länge der Radwege (in km)

38

Länge der Fahrradstraßen (in km)

0

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Straßenverkehrsinfrastruktur

x

Fußgängerzonen

x

Radfahranlagen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

städtische Park & RideAnlage

x

69 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Diese Bereiche sind für die touristische Weiterentwicklung wichtig. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Naturgemäß sind die finanziellen Aufwendungen insbesondere aus dem Betrieb von Kunst- und Kultureinrichtungen nicht durch Eintrittsgelder zu 100 Prozent refinanzierbar und stellen somit eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Stadt dar. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Aufführungen

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

4

ca. 350

ca. 60.000

ca. 275.000

4

4

ca. 500.000

ca. 374.000

1

19

570

Nicht bekannt

Einrichtungen

Medien

BenutzerInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

1

10.540

1.004

36.081,62

Einrichtungen

Ausstellungsfläche (m²)

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

1

1.577

8.846

212.711,42

Veranstaltungssäle

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Märkte

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Kino bzw. Lichtspieltheater

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Leistungsangebot Bibliotheken

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Leistungsangebot Museen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

Zusätzlich bestehen nennenswerte Förderungen an den Perchtenumzug von 16.700 Euro sowie für die Faschingssitzungen (unentgeltliche Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten in der Blumenhalle). Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

Gesamteinschätzung

Bibliotheken

x

Veranstaltungssäle

x

Märkte Kino bzw. Lichtspieltheater Museen

70 26.03.18

x x x

nicht einschätzbar


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Pflege und Betreuung Relevanz des Leistungsangebots für die Region Dieses Segment ist wichtig, um der Bevölkerung in der unmittelbaren Nähe bzw. Umgebung ein entsprechendes Leistungsangebot anbieten zu können. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Plätze

Betreute Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

2

249

249

0

Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband)

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Stationäre Betreuungsund Pflegedienste

x

Soziale Einrichtungen und Leistungen Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf BezieherInnen

Leistungsangebot

Bedarfsorientierte Mindestsicherung Leistungsangebot

Bedarfsgemeinschaften

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr55

209

165

Einrichtungen

Beratungsfälle pro Jahr

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr56

ca. 7.400 Kontakte

78.447,08

Anmerkungen

Beratungseinrichtungen Jugendzentrum

1

Anmerkung: 1. Heizkostenzuschuss 2016: 64.040 Euro

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Jugendzentrum

55 56

x

Die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden im Rahmen der Sozialhilfeumlage von den Städten an das Land Kärnten beglichen. Die Ausgaben für Beratungseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt umfassen neben den Kosten für die Beratungseinrichtungen auch Auszahlungen von beispielsweise Heizkostenzuschüssen.

71 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN DER STADTGEMEINDE SANKT VEIT AN DER GLAN

Feuerwehrwesen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Dieser Bereich hat eine große Bedeutung durch die steigenden Elementarereignisse und für das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Es entstehen hohe zusätzliche finanzielle Aufwendungen und zusätzliche Verwaltungskosten. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Einsätze – Freiwillige Feuerwehr

Anzahl der Einsätze (2016)

503

… davon außerhalb des Gemeindegebietes

80

Anzahl der Einsatzstunden

5.797

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr57 (2017)

369.000

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Feuerwehrwesen

x

Krankenanstalten Relevanz des Leistungsangebots für die Region Dieser Aufgabenbereich ist für die medizinische Versorgung im Bezirk durch kurze Wege bzw. rasche Erreichbarkeit wichtig. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Naturgemäß höhere Kosten. Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Krankenanstalten

Anzahl der Einrichtungen

1

… davon mit Spezialversorgung

0

Anzahl der Betten

193

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr58

ca. 1.831.000 (Abteil Abgangsdeckung)

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Krankenanstalten

57 58

x

Beispielsweise Förderungen der Stadt an die Freiwilligen Feuerwehren. Die Ausgaben für die Krankenanstalten werden im Rahmen der Krankenanstaltenumlage von den Städten an das Land Kärnten beglichen.

72 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

V

Zentralörtliche Aufgaben in Wolfsberg

1

Kurzbeschreibung und Einschätzung zur zentralörtlichen Rolle

Kurzbeschreibung der Stadtgemeinde Wolfsberg    

278 km² Gemeindegebiet, Berggebiete und Tallagen; höchster Punkt : Koralpe – Sender ca. 2075 m (H.ü.A), tiefster Punkt (Wolkersdorf ca. 414 m (H.ü.A.); Öffentliches Wegenetz von rd. 380 km; rd. 50 km Gehwege; rd. 400 km öffentliches Wasserleitungsnetz und rd. 400 km Kanalleitungen; Geographische Lage – in der Mitte des Lavanttales (Nord-Süd-Tal) zwischen den Schiund Wandergebieten der Koralpe (im Osten) und der Saualpe (im Westen); Direkte Lange an der A2-Südautobahn (zwei Autobahnabfahrten, Wolfsberg-Süd, Wolfsberg-Nord) – in der Mitte zwischen den Landeshauptstädten Klagenfurt und Graz (Fahrtzeit nach Graz wenige Minuten länger als nach Klagenfurt); Drei Bahnhöfe im Gemeindegebiet, nämlich der Bahnhof Wolfsberg und die zwei kleineren Bahnhöfe Reding und St. Stefan.

Schwerpunkte der Stadtgemeinde Wolfsberg Wolfsberg ist Wanderstadt, Sportstadt und Kulturstadt. So ist Wolfsberg die erste Wanderstadt Österreichs (Zertifizierung) und weist rund 200 km markierte Wanderwege, 220 km markierte Radwege, 92 km Mountainbikestrecken und 187 km markierte Reitwege auf. Wolfsberg hat zwei Schigebiete (Koralm, Klippitzthörl – beide teilweise auf Nachbargemeindegebiet), ein Stadionbad sowie eine Kunsteishalle (Eventhalle im Winterbetrieb). Rolle in der Region und damit verbundene Herausforderungen Wolfsberg ist derzeit die einzige Gemeinde im Bezirk, die (noch) mit Zuwanderung rechnen kann, wenngleich es sich größtenteils um „Binnenwanderungen“ aus dem Bezirk handelt. Parkplätze und Park & Ride-Anlagen Wolfsberg ist eine Einpendlergemeinde59. Es ist daher notwendig, Parkplätze für die Einpendlerinnen und Einpendler zu schaffen. Gleichzeitig werden die Park & Ride-Anlagen ausgebaut (derzeit gibt es in Wolfsberg 3 Park & Ride-Anlagen, eine Bike & Ride-Anlage beim Bahnhof Wolfsberg wird in den nächsten Monaten errichtet). Aufgrund der Einpendlerinnen und Einpendler ist die Stadtgemeinde Wolfsberg „gezwungen“, Pendlerparkplätze zu errichten. Derzeit gibt es vier Pendlerparkplätze: Autobahnabfahrt Wolfsberg-Nord, Autobahnabfahrt Wolfsberg-Süd, Bereich Obi, St. Marein/Flugplatz. Im Gemeindegebiet Wolfsberg befinden sich drei Bahnhöfe, nämlich der Bahnhof Wolfsberg und die zwei kleineren Bahnhöfe Reding und St. Stefan. Bei der Errichtung der erforderlichen Parkplätze bzw. Park & Ride-Anlagen beträgt der Finanzierungsanteil der Stadtgemeinde Wolfsberg rund 20 Prozent der Gesamtbaukosten.

59

Siehe die folgenden Strukturdaten.

73 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Straßenbauliche Maßnahmen und Straßenbeleuchtung Um das aufgrund der Einpendlerinnen und Einpendler erhöhte Verkehrsaufkommen insbesondere auf den Einzugsstraßen zu bewältigen, ist es erforderlich, entsprechende straßenbauliche Maßnahmen zu treffen: Errichtung von Kreisverkehren, Ampelanlagen usw. Auch wenn es sich um Landes- oder Bundesstraßen handelt, hat hier die Stadtgemeinde Wolfsberg mitzufinanzieren (rd. 37 Prozent) und in der Folge die Ampelanlagen auch zu erhalten. Die Stadtgemeinde Wolfsberg trifft auch die Erhaltungspflicht der gesamten Straßenbeleuchtung (auch auf Landes- und Bundesstraßen). Derzeit sind rund 2.500 Lichtpunkte zu erhalten bzw. – falls eine Sanierung nicht mehr möglich ist – neu zu errichten. Hier ist mit jährlichen Kosten in der Höhe von rund 170.000 Euro (Instandhaltung) zu rechnen. Wolfsberg liegt direkt an der A2-Südautobahn (zwei Autobahnabfahrten, Wolfsberg-Süd, Wolfsberg-Nord) – in der Mitte zwischen den Landeshauptstädten Klagenfurt und Graz (Fahrtzeit nach Graz wenige Minuten länger als nach Klagenfurt). Die Errichtung eines neuen Kreisverkehrs für die Autobahnabfahrt Wolfsberg-Süd erfolgt mit einer Mitfinanzierung der Stadtgemeinde Wolfsberg in der Höhe von rund 650.000 Euro (d.s. 37,5 Prozent). Gemeinde-Verbände Auf Grund der Einwohnerzahl finanziert Wolfsberg maßgeblich die Pflichtverbände Sozialhilfeverband und Schulgemeindeverband, hat aber nicht die der Finanzierung entsprechenden Stimmrechte. Gleiches gilt auch für freiwillige Gemeinde-Verbände in den Bereichen Wasser, Abwasser, Umwelt (Müll) und Tourismus. Tierheim In Wolfsberg wird ein Tierheim – mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen – betrieben. Näheres hierzu bei den einzelnen Aufgabenbereichen.

Herausforderungen für die Stadtgemeinde Wolfsberg Wolfsberg hat einen relativ kleinen Innenstadt-Bereich (ca. 11.000 EW) und zahlreiche Ortschaften. Die größeren Ortschaften im Talbodenbereich sind St. Stefan, St. Marein, St. Michael, St. Margarethen, St. Johann, Ortsteil Auen, Siegelsdorf/Thürn, Riegelsdorf, Wolkersdorf, Twimberg und Waldenstein. Die höher gelegenen Ortschaften sind Rieding, Reisberg, Aichberg, Lading, Forst, Prebl/Gräbern, Preims und Theißenegg. Das auf Grund der Größe von 278 km² und der zahlreichen Ortschaften (Besiedelung) erforderliche öffentliche Wegenetz von rd. 380 km verursacht massive Kosten in der Erhaltung. Der schlecht ausgebaute ÖPNV in den ländlichen Bereichen erfordert eine weitgehende Mitfinanzierung der Stadtgemeinde Wolfsberg (Beförderung der Kinder in die Schulen). Es ist davon auszugehen, dass die finanzielle Belastung der Gemeinde weiter steigen wird.

74 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

2

Ausgewählte Strukturdaten

Nachfolgend wird die Rolle der Stadtgemeinde Wolfsberg im Bezirk Wolfsberg anhand von ausgewählten Strukturdaten herausgearbeitet. Detaildaten zu einzelnen Gemeinden finden sich im Anhang. Demografische Rahmenbedingungen und Siedlungsstruktur Rund 25.000 EW bzw. 47 Prozent der Bevölkerung des Bezirkes Wolfsberg leben in der Stadtgemeinde Wolfsberg. Damit nimmt sie eine zentrale Stellung innerhalb des Bezirkes ein. Die vergangene Zeit war von deutlichen Bevölkerungsrückgängen innerhalb des Bezirkes gekennzeichnet (siehe auch Abbildung 33). So reduzierte sich die Bevölkerung von 2007 bis 2017 im Bezirk um durchschnittlich 6,5 Prozent. Wolfsberg selbst verzeichnete dabei mit -1,3 Prozent den geringsten Rückgang. Einzelne Gemeinden wie Lavamünd oder Preitenegg wiesen sogar Rückgänge mit über 10 Prozent auf. Die durchschnittliche Siedlungsdichte liegt im Bezirk bei nur 45,4 Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) je km², die Stadtgemeinde Wolfsberg ist hier mit 90,0 EW je km“ noch die am dichtesten besiedelte Gemeinde des Bezirkes. Abbildung 32: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 im Bezirk Wolfsberg

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

75 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Abbildung 33: Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Wolfsberg, 2007 bis 2017

Bevölkerungsentwicklung 2007-2017 in Prozent 0,0% -2,0% -6,0%

-5,5%

-4,6% -6,9%

-6,9%

-10,0%

-8,6%

Wolfsberg

St. Paul

St. Georgen

-12,8%

St. Andrä

Lavamünd

Frantschach-St. Gertraud

Bad St. Leonhard

-14,0%

Reichenfels

-10,1%

-12,0%

Preitenegg

-8,0%

-1,3%

-1,7%

-4,0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017.

Rolle der Kernstadt als Arbeitszentrum Mit 52 Prozent findet sich rund die Hälfte der Beschäftigten60 des Bezirkes in der Stadtgemeinde Wolfsberg. Damit zeigt sich hier im Gegensatz zur Stadt Klagenfurt (und zur Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan), dass der Anteil der Kernstadt an den Beschäftigten nicht wesentlich höher liegt als der Anteil an der Bevölkerung des Bezirkes. Im Vergleich zu den anderen beiden Städten Klagenfurt und Sankt Veit an der Glan liegt der Anteil der Einpendlerinnen und Einpendler an den Erwerbstätigen (siehe auch Abbildung 36) mit 41 Prozent vergleichsweise sehr niedrig. Gleichzeitig findet sich jedoch auch mit 34 Prozent ein sehr geringer Anteil an Auspendlerinnen und Auspendler an den erwerbsfähigen Personen61. Dies zeigt vergleichsweise geringe Pendlerverflechtungen mit anderen Gemeinden. In Summe besteht mit 103 Prozent eine positive Arbeitsmarktsättigung (siehe auch Abbildung 35). Dies bedeutet, dass die Stadtgemeinde Wolfsberg in etwa gleichviel Beschäftigte wie erwerbsfähige Personen hat. Im Bezirk Wolfsberg finden sich jedoch noch zwei Gemeinden (Frantschach-Sankt Gertraud, Sankt Paul im Lavanttal) mit einer höheren Arbeitsmarktsättigung. Hier handelt es sich um vergleichsweise kleine Gemeinden mit jeweils einem größeren Arbeitgeber.

60 61

Umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse von aktiv erwerbstätigen Personen. Erwerbstätige + Arbeitslose.

76 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Abbildung 34: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen im Bezirk Wolfsberg, 2015 90% 77%

80%

Anteil EinpendlerInnen an Erwerbstätigen

81%

70% 60% 50%

46%

46%

41% 40%

33%

30% 20%

14%

12%

10%

10%

Wolfsberg

St. Paul

St. Georgen

St. Andrä

Reichenfels

Preitenegg

Lavamünd

Frantschach-St. Gertraud

Bad St. Leonhard

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015.

Abbildung 35: Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Wolfsberg, 2015 140% 118%

120%

Arbeitsmarktsättigung

125% 103%

101% 100%

84%

76%

80% 60%

46%

45%

37%

40% 20%

Wolfsberg

St. Paul

St. Georgen

St. Andrä

Reichenfels

Preitenegg

Lavamünd

Frantschach-St. Gertraud

Bad St. Leonhard

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015.

77 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Abbildung 36:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Wolfsberg, 2015

Anmerkung: Detaildaten im Anhang.

78 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

3

Ergebnisse nach ausgewählten Aufgabenbereichen

Erholungsflächen Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Erholungs- und Spielflächen sind für Bewohnerinnen und Bewohner sowie auch für Besucherinnen und Besucher jeder Altersgruppe wichtig.

Kurbad Bad Weißenbach (Wolfsberg, Ortschaft St. Margarethen): Die Stadtgemeinde Wolfsberg hat eigene Wander- und Spazierwege für die Kurgäste errichtet. Über Intervention der Stadtgemeinde Wolfsberg fährt der Stadtbus Wolfsberg (Betreiber Verkehrsverbund) bis nach Bad Weißenbach.

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Je „städtischer“ eine Gemeinde ist, desto wichtiger werden öffentlich zugängliche Parkanlagen, Erholungsplätze bzw. Kinder- und Jugendspielplätze.

In zahlreichen größeren Siedlungen werden von der Stadtgemeinde Wolfsberg daher öffentliche Kinderspielplätze zur Verfügung gestellt (entweder auf eigenen Grundstücken oder auf dafür gemieteten Grundflächen).

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Anzahl

Fläche (m2)

9

31.143

¾ Mausoleumweg

ca. 27.000

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

14

33.377

in Privat-/Dritteigentum

7

22.584

Leistungsangebot

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Parkanlagen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum

257.000

Kinder- und Jugendspielplätze

180.500

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering unter 10% überörtliche Nutzung

gering unter 35% überörtliche Nutzung

mittel 35-65% überörtliche Nutzung

Parkanlagen: z. B. Stadtpark, Trattl, Mausoleumweg

x

Kinder- und Jugendspielplätze: z. B. Kapuzinerplatz, St. Stefan, Skaterplatz Ritzing

x

stark über 65% überörtliche Nutzung

sehr stark über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

79 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Sport- und Freizeiteinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region: Wolfsberg als Sportstadt 

Zahlreiche Veranstaltungen ziehen Besucherinnen und Besucher aus dem ganzen Land an: Österreichische Staatsmeisterschaften, Landesmeisterschaften, Fußball Bundesliga, Internationale Turniere und Meetings, Motorsportevents

Schigebiet Klippitztörl: 6 Liftanlagen, 12 Abfahrten, Schischule, Kinderschigarten, Höhenschiweg, Flutlichtschilauf

Schigebiet Koralpe: 6 Liftanlagen, 10 Abfahrten, Schischule, Kinderschigarten, Langlaufloipe, Naturrodelbahn, Höhenschiweg bis zur Weinebene

Wolfsberg verfügt über keine natürlichen Seen, daher kommt dem Stadionbad umso größere Bedeutung zu. Der nächstgelegene natürliche Badesee ist der Klopeinersee (ca. 40 min Fahrtzeit).

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Die Stadt unterstützt mehrere Sport- und Freizeiteinrichtungen mit regionaler Bedeutung: 

Flugplatzerhaltung (Subvention an KLV) 2.200 Euro: Anstehende Renovierung der Flugpiste in den kommenden Jahren, Mitfinanzierung der Stadtgemeinde Wolfsberg

Motorsport (jährliche Lavanttal Rallye, international) (12.000 Euro)

Ski-Club Klippitztörl 500 Euro

Wolfsberger Schiclub Koralpe 700 Euro

Snowpark Koralpe 800 Euro/ Veranstaltungsförderung (FrozenCity rund 1.000 Euro)

Kletterhalle (Förderung durch marktunübliche geringe Miete sowie jährliche Subventionen von rund 4.000 Euro)

Sporthalle (Erhaltung, Sanierung)

Sportstadion (Erhaltung, Sanierung; Fußballverein RZ Pellets WAC)

Tennishalle Auen – Nationale Turniere (4.500 Euro)

Reitersportanlage RSC St. Margarethen (Sanierungen der Reitanlage und Veranstaltungsförderung 16.500 Euro), nationale und internationale Turniere

diverse Förderungen für Sportveranstaltungen 37.800 Euro

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Anzahl

Nutzfläche

(m2)

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr*

Hallenbäder

2

150

k.A.

0

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

0

0

0

0

in Privat-/Dritteigentum

2

150

k.A.

0

Freibäder

1

30.488

ca. 100.000

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

30.488

ca. 100.000

in Privat-/Dritteigentum

0

0

0

1. Bei diesen Privatbädern handelt es sich um Hotelbäder mit eingeschränktem öffentlichen Betrieb.

80 26.03.18

405.701

Anmerkungen

1


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Anzahl

Leistungsangebot

Nutzfläche

(m2)

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr*

Anmerkungen

Indoor-Sportanlagen (Turnhallen, Ballsporthallen, Kletterhallen, Eislaufhalle etc.)

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

11

in Privat-/Dritteigentum

13

6.550

14.800

ca. 231.000

2

Outdoor-Sportanlagen (Fußballplätze, Leichtathletikanlagen, Ballspielplätze, Skaterpark, Klettergarten, Eislaufplätze, Wintersportanlagen etc.)

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

24

ca. 260.000

Schipisten, Loipen, Wanderwege, Radwege, Rodelbahnen, Schießstände

in Privat-/Dritteigentum

ca. 60.000

835.000

keine Daten

keine Daten

3

2. VS- und NMS-Turnsäle und Sonstige – keine Detailkosten vorhanden. Im Jahr 2004 hat Bad Weißenbach 15.000 Euro an Förderungen erhalten, die Stadtgemeinde Wolfsberg hat weiters den öffentlich zugänglichen Brunnen im Kurbadbereich subventioniert. Die Kletterhalle wurde als Superädifikat vom Alpenverein auf einem Grundstück der Stadtgemeinde Wolfsberg errichtet; die Stadtgemeinde Wolfsberg verlangt – im Sinne einer laufenden Subvention - einen ortsunüblich niedrigen Baurechtszins; weitere Subventionen bei der Errichtung idH von 200.000 Euro, jährliche Subventionen idH von 4.000 Euro) 3. Kosten gelten nur für Gemeindeanlagen, Besucherzahlen inkl. Zuschauer Bundesligaspiele, Nutzfläche geschätzt inkl. Dritt- u. Privateigentum

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering unter 10% überörtliche Nutzung

gering unter 35% überörtliche Nutzung

mittel 35-65% überörtliche Nutzung

stark über 65% überörtliche Nutzung

sehr stark über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Indoor-Sportanlagen

x

Outdoor-Sportanlagen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Stadionbad Wolfsberg

x

Sporthallen

x

Stadion

x

Skaterplatz

x

Schigebiete Klippitztörl & Koralpe

x

Eishalle

x

Aus- und Weiterbildung Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Pädagogische Beratungszentren (PBZ) für Inklusion wurden gesetzlich verankert, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.

Auf Grund der zunehmenden Problemfälle an Regelschulen (Teilleistungsstörungen, ADHS, Lernschwierigkeiten usw.) wird der Unterstützungsbedarf immer größer, weshalb

81 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

es notwendig ist, die vorhandenen Ressourcen gebündelt an Sonderpädagoginnen und -pädagogen zu übertragen. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Folgende mobile Dienste sind am PBZ (Standort Wolfsberg für den gesamten Bezirk) für Inklusion beheimatet: 

Förderlehrerinnen und -lehrer für Kinder mit spezifischen Lernstörungen

DAZ- Lehrerinnen und -lehrer für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache (Deutsch als Zweitsprache)

Sprachheillehrerinnen und -lehrer für Kinder mit Sprachbeeinträchtigung

Beratungslehrerinnen und -lehrer für Kinder mit sozial-emotionalen Defiziten

ECHA-Lehrerinnen und -lehrer für Begabte und Begabtenförderung

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einricht- Schülerungen Innen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Anmerkungen

Pflichtschulen mit regionaler Versorgungsfunktion

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

in Privat-/Dritteigentum

1 Schulgemeindeverbandsumlage: 1.760.474,09 Beitrag an den Ktn. Schulbaufonds: 424.160,93

6

899

4

1.337

3

800

303.000

Einricht ungen

Klassen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Weiterbildende Schulen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Musikschulen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

2

in Privat-/Dritteigentum Leistungsangebot

Anmerkungen

Einrichtungen mit sonderpädagogischem Mehrbedarf (z. B. Inklusionsklassen in Pflichtschulen)

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

1

4.258,67

in Privat-/Dritteigentum Leistungsangebot

Einricht Teilnehme ungen rInnen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Anmerkungen

Volkshochschulen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe davon in Privat-/Dritteigentum

1

1.044

2.500

1. Schulgemeindeverbandsumlage für: alle Sach- und Personalleistungen für 9 NMS und Polytechn. Lehrgang; berechnet nach Einwohnerzahl und aufgrund abgestufter Bevölkerungszahl. Ktn. Schulbaufond: für Sanierungen und Neubauten im Pflichtschul- und Berufsschulbereich; wird ebenso errechnet anhand der Einwohnerzahl und der abgestuften Bevölkerungszahl. 2. Geringer Musikschul-Erhaltungsbeitrag von 52,61 Euro pro SchülerIn (gesetzlich geregelt), wobei die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler auf Grund ihres Einkommens davon befreit sind. Bevorstehende Renovierung der Musikschule Wolfsberg mit rd. 1,6 Mio. Euro (Mitfinanzierung Land Kärnten).

82 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Pflichtschulen mit regionaler Versorgungsfunktion

x

NMS und BBS/PTS Weiterbildende Schulen

x

Sonderpädagogischer Mehrbedarf

x

Musikschulen

x Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

z. B. HTL

x

z. B. UnterstufenGymnasium

x

z. B. Inklusionsklassen

x

Berufsschule

x

Öffentlicher Verkehr Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Wolfsberg ist Bezirkshauptstadt und damit das Zentrum der Region: Viele Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Postfilialen, Kindergärten, Nahversorger etc.) sind nur in der Stadt vorhanden;

Wolfsberg ist flächenmäßig sehr groß und hat viele Randgebiete, die in Bergregionen/Talregionen liegen; damit die dortige Bevölkerung auch in den Genuss der städtischen Einrichtungen kommt, bedarf es eines sehr gut ausgebauten öffentlichen Verkehrs.

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Zahlreiche Arbeitsplätze liegen in diesem Zentrum – daher starker Pendlerverkehr/Lehrlingsverkehr;

der Großteil der Schulen liegt in diesem Zentrum – daher starker Schülerverkehr;

Bahnhof Wolfsberg ist Umsteigebahnhof für das gesamte Gebiet (Bus und Zug);

„Wanderbus“: Die Tourismusagenden der Stadtgemeinde Wolfsberg werden seit 2013 durch den gesetzlich vorgesehenen Tourismusverband Wolfsberg durchgeführt. Die Finanzmittel (Abgaben, Steuern), die zuvor von der Stadtgemeinde Wolfsberg für den Tourismus verwendet worden sind, stehen nunmehr dem Tourismusverband zur Verfügung. Dem Tourismusverband ist auf Grund des Ktn. Tourismusgesetzes die Regionalmanagement Lavanttal GmbH - RML (alle Gemeinden des Bezirkes) übergeordnet. Mittlerweile wird der Wanderbus vom RML betrieben. Bis 2012 wurden von der Stadtgemeinde Wolfsberg rd. 6.000 Euro/Jahr aufgewendet.

83 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Von der Stadt werden Schülergelegenheitsverkehre in Forst, Leidenberg, Theissenegg, Waldenstein, Preims, Gumitsch, Waldrast sowie Schwerstbehindertentransporte angeboten. Als Anbieter für den Linienverkehr tritt die Postbus GmbH auf. Anzahl Linien

Streckenlänge (km)

Betriebsleistung (bediente km)

Liniennetz

27

393

449.319

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

7*

221,8*

400*

82*

44.297,70*

in Privat-/Dritteigentum Postbus GmbH

20

172

448.919

keine Daten

278.484

Leistungsangebot

Beförderte Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

Anmerkungen

322.781,70

1

* Gelegenheitsverkehre Schuljahr 2016/2017 1. Anzahl der Linien: da Theissenegg+Waldenstein in einer Linie abgedeckt werden, werden insgesamt 7 Linien für den Schülergelegenheitsverkehr angeboten (Forst; Leidenberg; Theissenegg, Waldenstein; Preims; Gumitsch; Waldrast; Schwerstbehindertentransport) Finanzierung der Schülergelegenheitsverkehre: Die Gesamtkosten der Schülergelegenheitsverkehre betragen im Schuljahr 2016/2017 101.419 Euro. Über den FLAF werden für die Schülergelegenheitsverkehre 57.121 refundiert. Der von der Stadt zu finanzierende Differenzbetrag beträgt daher 44.298 Euro. Finanzierung des Linienverkehrs: Die Kosten des Linienverkehrs setzen sich zusammen aus einem gesetzlichen Teil in Höhe von 169.914 Euro und aus einem vertraglichen Teil in Höhe von 108.570 Euro; in Summe daher 278.484 Euro.

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

Gesamteinschätzung

Innerstädtischer ÖPNV

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

mitfinanzierte Schulbusse aus Umlandgemeinden

84 26.03.18

x

nicht einschätzbar


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Straßenverkehrsinfrastruktur Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Aufgabe in Städten ist, die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

Weiters bestehen Freizeitangebote (Wandern, Radfahren etc.) in den Alpen. Dadurch ergibt sich ein Instandhaltungsaufwand für Bergstraßen.

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Organisatorische Abwicklung von Veranstaltungen im Innenstadtbereich (Erlassung von Bescheiden gem. § 82 StVO) etc. in Abstimmung mit Baumaßnahmen (Bescheide gem. § 90 StVO). Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Straßeninfrastruktur

Straßenlänge insgesamt (in km)

352

… davon von der Stadt erhalten (in km)

352

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr (Einnahmen: Parkgebühren,

3.170

Ausgaben: bauliche Maßnahmen, Straßeninstandhaltung)

Der oben genannte Betrag enthält sowohl die Kosten für die Instandhaltung als auch für Neuerrichtungen

Anmerkungen Fußgängerzone

Anzahl an Fußgängerzonen Länge der Fußgängerzonen (in km)

0,150

Anmerkungen Radfahranlagen

Länge der Radfahr- oder Mehrzweckstreifen (in km)

3

Länge der Radwege (in km)

31

Länge der Fahrradstraßen (in km) Bei den oben genannten Flächen handelt es sich um Geh- und Radweg-Mischflächen

Anmerkungen

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Straßenverkehrsinfrastruktur Fußgängerzonen Radfahranlagen

x x x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

z. B. städtische Park & Ride Anlage

x

85 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Erhaltung des Kulturgutes

Gemeinschafts- und Brauchtumspflege

Belebung von Stadt- und Dorfleben

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Wolfsberg hat ein modernes Museum (Regionalmuseum Lavanttal) mit einer Dauerausstellung über das Lavanttal, insbesondere über Wolfsberg. Darüber hinaus wird jährlich eine Sonderausstellung mit Lavanttalbezug durchgeführt.

Die Stadtgemeinde Wolfsberg ist Veranstalter von klassischen Konzerten, Lesungen und Vernissagen. In der gemeindeeigenen Galerie (Minoritenplatz) werden Werke von vorwiegend Kärntner Künstlerinnen und Künstlern präsentiert.

Veranstaltungen von Privaten werden mit Subventionen unterstützt (Theatergruppen, Konzerte, Lesungen usw.).

Eigene Outdoor- und Traditionsveranstaltungen im Innenstadtbereich: z. B. Wolfsberger Sagen- und Märchenwelten, Stadtfest, Abendshoppings, Adventmarkt, Faschingsumzug, Ostermarkt, Herbstfest usw.

Finanzielle Unterstützung privater Outdoor- und Traditionsveranstaltungen: Krampuslauf, StadtMacher, Public Viewings usw.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot

Einrichtungen

Aufführungen

BesucherInnen

Finanzierungsbedarf Anmerkder Stadt pro Jahr ungen

Theater und Kellertheater

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

22.000

1

488.000

2

90.000

3

in Privat-/Dritteigentum Veranstaltungssäle

6

184

45.500

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

4

154

34.000

in Privat-/Dritteigentum

2

30

11.500

6

24

160.000

Märkte

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum Konzertsäle

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

4

in Privat-/Dritteigentum 1. Freilufttheater - Wolfsberger Sagen- und Märchenwelten (4tägig) 2017 rund 4000 Besucher davon ca. 60 % nicht aus der Gemeinde Wolfsberg Gesamtkosten: € 22.000 2. Festhalle St. Michael/Vereinegemeinschaft St. Michael: Subvention € 8.000,00 jährlich, einmaliger Zuschuss zur Errichtung rd. € 100.000,00 3. Traditionsmärkte: Kolomonimarkt, Schönsonntagmarkt (Durchführung durch Wolfsberger Stadtwerke GmbH); Weitere Märkte: Bauernmarkt, Adventmarkt, Ostermarkt, Flohmärkte (Durchführung Stadtgemeinde Wolfsberg) 4. Keine eigenen Konzertsäle, Konzerte finden in den Veranstaltungssälen statt.

86 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Leistungsangebot

Einrichtungen

Medien

BenutzerInnen

1

23.490

8.417

Finanzierungsbedarf Anmerkder Stadt pro Jahr ungen

Bibliotheken

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

5

242.000

in Privat-/Dritteigentum Einricht- Ausstellungs- Besucherungen fläche (m²) Innen

Leistungsangebot

Finanzierungsbedarf Anmerkder Stadt pro Jahr ungen

Museen

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe

1

800

3.500*

6

300.000

in Privat-/Dritteigentum * Stand bis 14.09.2017 5. Benutzer 2016 nur geschätzt, 2017 genaue Zählung; Erweiterung digitale Medien bevorstehend; Kleiner Veranstaltungen (Lesungen) auch in der Bibliothek 6. Jährliche Sonderausstellungen mit regionalem Bezug (2014: Lagerstadt Wolfsberg; 2015: Christine Lavant; 2016: Weinbau; 2017: Kohlenbergbau) sowie ständige Ausstellung mit 15 Themenbereichen rund um die Region Lavanttal

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Bibliotheken

x

Veranstaltungssäle

x

Märkte

x

Freilufttheater

x

Museen

x Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

KUSS

x

Eventhalle

x

Museum

x

Innenstadtveranstaltungen*

x

Advent-, Oster- und Flohmärkte

x

* z. B. Faschingsumzug, Stadtfest, Herbstfest, Abendshopping, Wolfsberger Live-Musik-Festival, Krampusumzug usw.; Gesamtkosten inkl. Unterstützung an Private: ca. € 70.000

Pflege und Betreuung Relevanz des Leistungsangebots für die Region Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte und gesundheitlichen Versorgung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und der älteren Generation. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Zusammenarbeit mit den einzelnen Organisationen, Beratung und Finanzierung. Öffentliche Aufgabe und zugleich ein finanzieller Faktor.

87 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Einrichtungen Plätze

Leistungsangebot

Betreute Personen

Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr

79

163.844

Anmerkungen

Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste

in Gemeindeeigentum inkl. ausgelagerter Betriebe in Privat-/Dritteigentum (Sozialhilfeverband)

1

79

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Stationäre Betreuungsund Pflegedienste

x

Soziale Einrichtungen und Leistungen Relevanz des Leistungsangebots für die Region Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Information, Beratung, Koordination und Finanzierung

Zweckmäßige Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen – präventive Maßnahmen

Bedarf an sozialen Diensten steigt – Sicherung des Lebensbedarfes

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Leistungsangebot Bedarfsorientierte Mindestsicherung

BezieherInnen

Bedarfsgemeinschaften

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr62

264

172

2.995.958,97

Einrichtungen

Beratungsfälle pro Jahr

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr63

Familien- und Frauenberatungsstelle

1

1.280

1.500

JUZ Wolfsberg

1

4.800

166.581

AspHALT

1

1.200

21.000

Frauenhaus

1

398

1.500

Alkohol- und Drogenberatung

1

Volkshilfe

1

Leistungsangebot Beratungseinrichtungen

371.911,27

117.995,27 158

500

Notschlafstelle – Transport/Benützungsgebühr

1.000

„Over the Limit“ Prävention – Beratung Jugendliche

12.000

Heizkosten

49.835

62 63

Die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden im Rahmen der Sozialhilfeumlage von den Städten an das Land Kärnten beglichen. Die Ausgaben für Beratungseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt umfassen neben den Kosten für die Beratungseinrichtungen auch Auszahlungen von beispielsweise Heizkostenzuschüssen.

88 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Gesamteinschätzung

Beratungseinrichtungen

x

Sonstige Soziale Einrichtungen und Leistungen

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Jugendzentrum Notschlafstelle

x x

Feuerwehrwesen Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz zu gewährleisten.

Aufgrund der Größe verfügt die Gemeinde über zehn Ortsfeuerwehren und eine Stützpunktfeuerwehr. Zusätzlich unterhalten diverse Feuerwehren Jugendgruppen, welche für die Nachwuchsförderung unerlässlich sind.

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Nachdem die Stadtgemeinde Wolfsberg mit einer Fläche von 278 km² zur größten Gemeinde Kärntens und zur sechstgrößten Gemeinde Österreichs zählt, sind die Anforderungen an die Feuerwehren der Gemeinde vielfältig und anspruchsvoll.

Das Gefahrenpotenzial erstreckt sich von Industriestandorten, welche Gefahrengut für ihre Produktionen benötigen, bis hin zu Pflege- und Krankenanstalten im Ballungsraum sowie land- und forstwirtschaftliche Großbetriebe in exponierten Lagen. Diese Disloziertheit der peripheren Räume verlangt einen dementsprechenden Ausrüstungsund Ausbildungsstand der jeweiligen zuständigen Feuerwehren. Weiters liegen ca. 110 km Autobahn (beide Fahrtrichtungen) im Einsatzgebiet der Feuerwehren Wolfsbergs.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Einsätze – Freiwillige Feuerwehr

Anzahl der Einsätze

676

… davon außerhalb des Gemeindegebietes

118

Anzahl der Einsatzstunden

68.556 64

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr

590.772,61

Besondere Infrastruktur

Bestehen Spezialausrüstungen mit Relevanz für die Region (z. B. spezielle Bergefahrzeuge): 64

Teleskopmast 37, Großtanklöschfahrzeug, Schweres Rüstfahrzeug-Kran, Gefährliche Stoffe Fahrzeug, Klein Rüsthausfahrzeug-Wasser, Atemschutzfahrzeug, Vollschutzausrüstung Kategorie 3

Beispielsweise Förderungen der Stadt an die Freiwilligen Feuerwehren.

89 26.03.18


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

nicht einschätzbar

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Spezial-Fuhrpark

x

Krankenanstalten Relevanz des Leistungsangebots für die Region 

Landeskrankenhaus Wolfsberg

Bezirksstelle Rotes Kreuz Wolfsberg

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion 

Finanzierung sowie Mitfinanzierung der Bezirksstelle Rotes Kreuz

Unterstützung und Präsenz

Schaffen von öffentlich zugänglichen Parkplätzen im Umfeld des LKH Wolfsberg für Besucherinnen und Besucher

Sicherstellung der Parkraumbewirtschaftung dieser Parkflächen

Im Zuge des 2013 begonnenen Großumbaus des LKH (Abschluss 2019 geplant) wurden von der Stadtgemeinde Wolfsberg Straßenzüge (inkl. Gehwege) im Nahbereich adaptiert (Neuasphaltierung) und Parkplätze errichtet. Insbesondere durch die Verlegung des Eingangsbereichs des LKH waren Straßenadaptierungsarbeiten der Stadtgemeinde Wolfsberg erforderlich.

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Krankenanstalten

Anzahl der Betten

281 sowie Lymphklinik (70 Betten) 2016 ist ein Betrag von 3.438.663 Euro für die Betriebsabgangsdeckung für Krankenanstalten bezahlt worden (im Rahmen der Krankenanstaltenumlage).

Netto-Ausgaben Ihrer Stadt pro Jahr

Weiters wurden Beträge von 150.000 Euro für das Österreichische Rote Kreuz Wolfsberg, 600 Euro für die Österreichische Wasserrettung und 600 Euro für die Österreichische Skirettung (Koralpe) ausbezahlt. Dem Österreichischen Roten Kreuz wurde im Jahr 2016 für die Einrichtung der neuen Bezirksstelle Wolfsberg eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 150.000 Euro gewährt.

Regionale Versorgungsfunktion

Leistungsangebot

sehr gering

gering

mittel

stark

sehr stark

unter 10% überörtliche Nutzung

unter 35% überörtliche Nutzung

35-65% überörtliche Nutzung

über 65% überörtliche Nutzung

über 90% überörtliche Nutzung

Gesamteinschätzung

Krankenanstalten

x

Ausgewählte Infrastruktur bzw. Dienstleistungen mit hoher regionaler Versorgungsfunktion

Schwerpunktkrankenanstalt

90 26.03.18

x

nicht einschätzbar


ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN IN WOLFSBERG

Tierheim Relevanz des Leistungsangebots für die Region Die Stadtgemeinde Wolfsberg verfügt über ein Tierheim. Das Grundstück und das (mittlerweile sehr desolate) Tierheimgebäude befinden sich im Eigentum der Stadtgemeinde Wolfsberg. Das Tierheim wird von einem privaten Verein betrieben (keine Miete, Betriebskostenaufteilung, Subventionen an den Verein).Von Gesetzes wegen fallen Tierschutz bzw. Tierheime nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinden, sondern sind Landesaufgaben. In keiner anderen Gemeinde des Bezirkes gibt es ein Tierheim. Das nächstgelegene Tierheim ist in Klagenfurt. Die Stadtgemeinde Wolfsberg fühlt sich sozusagen verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen. Es werden hier Tiere aus dem ganzen Bezirk betreut, kein Tier wird abgewiesen. Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Das Tierheim wird seit 1993 betrieben. Die Stadtgemeinde Wolfsberg war bis 2012 Mieter und ist seit 2012 Eigentümer des Grundstückes samt Gebäude. Der Ankauf des Tierheims belief sich auf 95.523 Euro. In den letzten 15 Jahren unterstützte die Stadtgemeinde Wolfsberg den Tierschutzverein Wolfsberg im Rahmen einer jährlichen Subvention von insgesamt 296.640 Euro. Dem standen Subventionen des Landes für die Sanierung des Tierheimes in den Jahren 2004 bis 2007 in der Höhe von 100.000 Euro gegenüber. Ein erforderlicher Neubau des Tierheims bzw. eine komplette Sanierung werden derzeit mit rund 1,5 bis 2 Mio. Euro geschätzt. Die Stadtgemeinde Wolfsberg subventioniert die Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim Wolfsberg. Gegen eine Spende des Hundehalters von mindestens 120 Euro erhält der Hundehalter eine Subvention in der Höhe der von ihm in diesem Kalenderjahr an die Stadtgemeinde Wolfsberg für einen Hund entrichteten Hundeabgabe (2016: 300 Euro). Zusätzlich wird der Tierschutzverein jährlich von der Stadtgemeinde Wolfsberg mit rund 15.000 Euro unterstützt. Von den anderen Gemeinden des Bezirkes hat die Stadtgemeinde Wolfsberg trotz Bemühungen jedoch keine Unterstützung erhalten. Ob und in welchem Ausmaß das Land Kärnten den Tierschutzverein direkt unterstützt, ist nicht bekannt. Die Stadtgemeinde Wolfsberg erhält jedenfalls – ausgenommen die o.a. Bedarfszuweisungen – keine finanziellen Mittel vom Land.

91 26.03.18


ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

VI Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen 1

Besondere Aufgabenlasten von zentralen Orten in Kärnten

Zentrale Orte weisen gegenüber kleineren Gemeinden ohne regionaler Versorgungsfunktion mehrere zusätzliche Aufgabenbedarfe auf. Hierfür können insbesondere die folgenden Gründe genannt werden:65 

     

Zentralörtliche Einrichtungen, etwa in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport, Einkaufen, Behördenverwaltung, Förderstellen. In Klagenfurt finden sich auch Einrichtungen mit Ballungsraumwirkung wie etwa die Universität, das Stadion oder der Sitz der Landesregierung; Besondere Lasten aufgrund der hohen Pendlerverflechtungen, wie insbesondere Umweltprobleme (Feinstaubbelastung) oder die Bereitstellung der notwendigen Mobilitätsinfrastruktur (Stauvermeidung, Stärkung des öffentlichen Verkehrs); Höhere Bedarfe im Kinderbetreuungsbereich (z. B. Nachmittagsbetreuung an Schulen, Kleinkindbetreuung); Höhere Bedarfe an integrationsfördernden Maßnahmen (z. B. in bestimmten Stadtteilen von Klagenfurt); Städtetouristische Bedeutung, welche entsprechende Infrastrukturmaßnahmen nach sich zieht; Ausbau der Infrastruktur aufgrund von Bevölkerungszuwachs, wie etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Straßeninfrastruktur, Ver- und Entsorgung; Schaffen von leistbarem Wohnraum im urbanen Gebiet; Städte als Verkehrsknotenpunkte bedingen entsprechende Verkehrskonzepte und die Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Park & Ride-Anlagen).

Im Rahmen der Fallstudien wurden weiters ausgewählte Aufgabenbereiche betrachtet, in welchen eine regionale Versorgungsfunktion bzw. besondere zentralörtliche Lasten zu erwarten waren. Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse in Tabelle 10. In der folgenden Abbildung zeigt sich die Bedeutung der Pendlerverflechtungen innerhalb der in den Fallstudien betrachteten Regionen in Kärnten. Insbesondere die Stadt Klagenfurt fungiert hier als Arbeitszentrum. Doch auch die zentrale Bedeutung von Sankt Veit an der Glan sowie von Wolfsberg ist hier gut erkennbar. Eine wichtige Herausforderungen der Zukunft wird die Bevölkerungsentwicklung sein (Abbildung 38: Bevölkerungsprognose 2017 bis 2030 nach Bezirken). Hier zeigen sich in Kärnten durchaus differenzierte Ergebnisse. Während es in den Städten – allen voran Klagenfurt und Villach – zu Zuwächsen kommen wird, trifft dies auf die weiteren Bezirke nicht zu. Dies verdeutlicht die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, vor denen der ländliche Raum und die Städte stehen. Während die Städte ihre Infrastruktur kontinuierlich ausbauen müssen, bedarf es im ländlichen Raum gezielter Rückbaustrategien, welche insbesondere durch eine Stärkung der kleinregionalen Zentren im ländlichen Raum unterstützt werden können.

65

Gemäß Fallstudien.

92 26.03.18


ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Tabelle 10: Herausforderungen zentraler Orte in ausgewählten Aufgabenbereichen Ausgewählte Aufgabenbereiche

Besondere Herausforderungen von zentralen Orten höherer Bedarf bei stärker verdichteten bzw. urbanisierten Regionen; städtetouristische Bedeutung von Parkanlagen; Wander- und Reitwege als Erholungsflächen Bestandteil regionaler Tourismuskonzepte Bereitstellen von Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Bedeutung; damit verbundene Zusatzausgaben für das Verkehrskonzept, Sport- und Sicherheitskonzept, Übernachtungsmöglichkeiten etc.; finanzielle Freizeiteinrichtungen Unterstützung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und Vereinen mit regionaler Bedeutung insbesondere Musikschulen stellen regionale Knotenpunkte dar; zusätzliche Leistungen im Rahmen der pädagogischen Beratungszentren für Inklusion; Aus- und Weiterbildung höherer Unterstützungsbedarf an Regelschulen bei Problemfällen (z.B. ADHS, Teilleistungsstörungen) Schaffen von Impulsen für die ganze Region; Schaffen der notwendigen Tertiäre Bildung und Forschungseinrichtungen Infrastruktur sowie Verkehrskonzepte Förderung des Umstieges auf den öffentlichen Verkehr zur Entlastung der Umwelt und zur Steigerung der Verkehrssicherheit; Erhöhung der Lebensqualität in urbanen Räumen; Setzen von zusätzlichen Öffentlicher Verkehr Schwerpunkten wie E-Mobilität; bessere Verbindung innerhalb ländlicher Regionen zum kleinregionalen Zentrum; Bereitstellen von Infrastruktur mit touristischer Bedeutung Instandhaltung und Schaffen von Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung Straßenverkehrs(z.B. Kreisverkehre, Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung); höhere infrastruktur Komplexität der Verkehrsplanung im urbanen Raum Bereitstellen und Fördern von Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Bedeutung; damit verbundene Zusatzausgaben für das Kunst-, Kultur- und Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, Übernachtungsmöglichkeiten etc.; Kultuseinnrichtungen Schaffen von wirtschaftlichen Impulsen für die Region höhere Dichte an Pflegeeinrichtungen in der Stadt Pflege und Betreuung Zusatzaufgabe insbesondere der Stadt Klagenfurt: hoher Anteil an Minderjährigen mit Bedarf an Erziehungshilfen; Erfüllung der Agenden der Kinder- und Jugendhilfe Bezirksverwaltungsbehörde betrifft vor allem die Stadt Klagenfurt: hohe Dichte an sozialen BetreuungsSoziale Einrichtungen und und Beratungseinrichtungen; Erfüllen der Agenden der Leistungen Bezirksverwaltungsbehörde in Klagenfurt besteht eine Berufsfeuerwehr; unterschiedliche Funktionen in Städten benötigen differenzierte Ausrüstung (z.B. für Industriestandorte mit Feuerwehrwesen Gefahrengut, Krankenanstalten, Großbetriebe, Autobahn) Zurverfügungstellen der Infrastruktur; in Klagenfurt ist der Aufwand für sanitäre Aufsicht, Epidemieaufsicht und Management bei Krankenanstalten Hochrisikoinfektionen größer als in den Bezirken betrifft beispielsweise die Stadt Wolfsberg: Erhalten und Neuerrichten des Tierheim Tierheimes Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis der Fallstudien.

93 26.03.18


ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Abbildung 37: Pendlerverflechtungen, 2015

Abbildung 38: Bevรถlkerungsprognose 2017 bis 2030 nach Bezirken

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

2

Transferbeziehungen zwischen dem Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden

Ein zeitgemäßer Finanzausgleich stellt eine ausreichende Basisfinanzierung für alle Gemeinden zur Verfügung, gleicht unterschiedliche Einnahmenpotenziale aus und berücksichtigt auch unterschiedliche Bedarfe. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei eine ausreichende Berücksichtigung von regionalen Spill-Overs sowie die Abgeltung von besonderen zentralörtlichen Lasten. Diese haben im Finanzausgleich im engeren Sinn – also im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung – bisher mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel in nur wenig differenzierter Weise Berücksichtigung gefunden, wenngleich dies eine bereits langjährige Forderung der finanzwirtschaftlichen Expertinnen und Experten66 ist. Stärkung der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen durch das FAG 2017 Der Gemeinde-Finanzausgleich basiert auf zwei wesentlichen Elementen. Zum Einen erhalten die Gemeinden eine finanzielle Grundausstattung im Rahmen der bereits erwähnten Ertragsanteilsverteilung. Ein wesentliches Verteilungskriterium ist hierbei zwar der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, welcher größeren Gemeinden auch höhere Mittel zuordnet. Die Differenzierung desselben kann jedoch als unzureichend eingeschätzt werden. So erhalten die Gemeinden unter 20.000 EW eine finanzielle Ausstattung pro Kopf in einem ähnlichen Ausmaß. Regionale Spill-Overs von Gemeinden unter 20.000 EW mit zentralörtlicher Funktion werden damit jedoch nicht ausreichend bei der Ertragsanteilsverteilung berücksichtigt. Zum Anderen besteht ein Länder-Gemeinde-Finanzausgleich, welcher sowohl horizontale (Umverteilungseffekte zwischen den Gemeinden) als auch vertikale Elemente (Verschiebungen von der Gemeinde- zur Länderebene) aufweist67. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde die Verantwortung der Länder für diese Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen gestärkt. So erfolgte eine Übertragung der bisherigen ressourcenausgleichenden Bundes-Finanzzuweisungen an die Länder, um einen konsistenten Finanzkraftausgleich innerhalb des Landes zu ermöglichen. Dabei wurde auch vereinbart, dass bei einer Neugestaltung der Länder-GemeindeTransferbeziehungen weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen berücksichtigt werden sollen. Nicht erwünschte Effekte der Finanzkraftregelungen sollen damit verhindert werden.68 Die Übernahme der bisherigen Bundes-Finanzkraftausgleichszahlungen (Gemeindekopfquotenausgleich) erfolgte derart, dass den Ländern die bisherigen vom Bund direkt an die Gemeinden übergebenen Mittel übertragen wurden und diese die zusätzlichen Mittel im Rahmen von aufgestockten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln an die Gemeinden weitergeben. Auch im Land Kärnten erfolgte daher eine Überarbeitung der Vergaberichtlinien zu den Gemeinde-Bedarfszuweisungen. Dabei erfolgte jedoch keine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Regelungen, sondern es erfolgte eine Adaptierung der bisherigen Vergabevorschriften. Umlagen: Hohe Bedeutung der Finanzkraft, stärkere Belastung von Städten Bei der Landes-, Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilfe- und Krankenanstaltenumlage erfolgt insgesamt keine Berücksichtigung des Ausmaßes der Zentralörtlichkeit. Vielmehr ist die Finanzkraft das entscheidende Verteilungskriterium auf Gemeindeebene. 66

Vgl. Berger et al.: Förderung strukturschwacher Gemeinden, 2014; Mitterer: Abgeltung zentralörtlicher Funktionen, 2014; Bauer et al.: Verstärkte Aufgabenorientierung, 2010. Wie insbesondere in Kapitel I1 Grundlagen und Voraussetzungen von Transferbeziehungen ausgeführt. 68 Ziele gemäß den Erläuterungen zum FAG 2017. 67

95 26.03.18


ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Die Finanzkraft lässt jedoch keine Schlüsse auf die Aufgabenlast einer Gemeinde zu. So weisen die finanzkräftigen Gemeinden eine sehr große Heterogenität auf. So finden sich hier sowohl kleine als auch große Gemeinden, sowohl dienstleistungsorientierte Städte als auch Tourismusgemeinden. Bei den weiteren fünf Umlagen steht die Volkszahl sowie konkrete Leistungsindikatoren im Vordergrund, sodass die Benachteiligung der Städte hier geringer ausfällt als bei den finanzkraftlastigen großen Umlagen. Aufgrund ihrer betragsmäßig aber geringeren Bedeutung, können die stark ressourcenausgleichenden Wirkungen insgesamt nicht abgeschwächt werden. Insgesamt kommt es daher im Bereich der Umlagen zu keiner Entlastung der zentralen Orte, sondern zu einer Belastung. Gemeinde-Bedarfszuweisungen: Ein zentralörtlicher Ausgleich wird durch den Bevölkerungsdichte-Ausgleich und weiteren Gemeindefinanzausgleich überkompensiert Bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln69 ist im Grundrahmen ein „Zentralörtlicher Ausgleich“ vorgesehen, welcher 28 zentralen Orten (ausgenommen Klagenfurt und Villach) zugute kommt. Dieser wird jedoch durch den Bevölkerungsdichte-Ausgleich wieder weitgehend aufgehoben bzw. überkompensiert. So erhält eine Bezirksstadt insgesamt maximal 350.000 Euro, eine kleine Gemeinde unter 2.000 EW mit einer geringen Siedlungsdichte erhält 320.000 Euro und damit einen ähnlichen Sockelbetrag wie die großen Bezirksstädte (ausgenommen Klagenfurt und Villach). Ein mittlerer zentraler Ort mit 15.000 EW mit einer mittleren Siedlungsdichte erhält 300.000 Euro, ein mittlerer Orte mit 15.000 EW ohne zentralörtliche Funktion erhält 150.000 Euro. Damit erhält eine Bezirksstadt jedoch nur um 30.000 oder 80.000 Euro mehr als eine Gemeinde bis 2.000 EW, welche sie für investive Zwecke verwenden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um die zentralörtlichen Aufgaben einer Bezirksstadt auch nur annähernd abzudecken.70 Tabelle 11: Exemplarische Berechnung des Bedarfszuweisungs-Grundrahmens

Einwohnerzahl 1.000 EW 1.000 EW 1.000 EW 5.000 EW 5.000 EW 9.000 EW 15.000 EW

Zentral- Bevölkerungs- ZentralBedarfsörtliche dichteörtlicher zuweisungsSiedlungsdichte Funktion Ausgleich Ausgleich Grundrahmen bis 40 EW/km² nein 320.000 0 320.000 bis 40 EW/km² ja 320.000 25.000 345.000 100 EW/km² nein 270.000 0 270.000 100 EW/km² nein 270.000 0 270.000 100 EW/km² ja 270.000 75.000 345.000 100 EW/km² ja 270.000 100.000 370.000 über 180 EW/km² Bezirksstadt 150.000 200.000 350.000

Differenz zu Grundeiner rahmen Bezirksstadt pro Kopf 30.000 320 5.000 345 80.000 270 80.000 54 5.000 69 -20.000 41 0 23

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: Land Kärnten: Erläuterungen zum BZ-Verteilungsmodell 2018.

Noch deutlicher wird die nicht ausreichende Berücksichtigung der zentralörtlichen Aufgaben im Grundrahmen bei einer Pro-Kopf-Betrachtung. So weisen die Gemeinden bis 2.000 EW deutlich höhere Pro-Kopf-Werte auf als die zentralen Orte. Eine Gemeinde mit 1.000 EW ohne zentralörtliche Funktion erhält etwa 320 Euro pro Kopf, eine Gemeinden mit 9.000 EW mit zentralörtlicher Funktion hingegen 41 Euro pro Kopf. Eine Bezirksstadt mit 15.000 EW erhält mit 23 Euro pro Kopf den niedrigsten Wert. 69 70

Nähere Ausführungen dazu finden sich in Kapitel II2 Transfereinnahmen. Siehe hierzu auch die Fallstudien in den Kapiteln zu den Fallstudien.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Diese Effekte werden durch den über den Grundrahmen hinausgehenden Gemeindefinanzausgleich noch verstärkt. Hierbei handelt es sich im überwiegenden Maße um einen Ressourcenausgleich, welcher in erster Linie kleinen, finanzschwachen Gemeinden zugute. Dies trifft auch auf den Umlagenausgleich zu, da dieser Gemeinden mit hoher Finanzkraft – wie dies auf zentrale Orte zutrifft – nicht zur Verfügung steht. Die folgende Tabelle zeigt die laufenden Mittel der Bezirksstädte aus den GemeindeBedarfszuweisungen. So bestehen durchschnittliche Pro-Kopf-Werte bei den Kärntner Gemeinden in der Höhe von 164 Euro pro Kopf, auf eine Bewohnerin bzw. einen Bewohner einer Bezirksstadt hingegen kommen nur 28 Euro. Besonders niedrige Werte 2018 bestehen in Klagenfurt und Villach mit 20 Euro pro Kopf. Tabelle 12: Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Bezirksstädte, 2018 GemeindeGemeindeFinanzBZ-Grund- Finanzausgleich BZ-gesamt rahmen ausgleich BZ-gesamt in Euro pro Kopf 350.000 0 350.000 25 0 25 520.000 160.000 680.000 76 23 99 Sondervereinbarung 2.000.000 20 350.000 156.000 506.000 28 12 40 350.000 262.000 612.000 23 17 39 Sondervereinbarung 1.200.000 20 470.000 200.000 670.000 43 18 61 Sondervereinbarung 800.000 32

BZ-Grundrahmen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt* St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach* Völkermarkt Wolfsberg* Kärnten gesamt**

38.670.000

22.745.000 61.415.000

103

61

164

* Sonderregelung ausserhalb des Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodells ** exkl. Klagenfurt, Villach, Wolfsberg Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis Abteilung 3: BZ-Verteilungsmodell 2018; Auskunft Klagenfurt, Villach und Wolfsberg.

Ergänzend dazu ist noch darauf hinzuweisen, dass die Verknüpfung des GemeindeBedarfszuweisungs-Verteilungsmodells mit den Zentrale-Orte-Konzepten grundsätzlich als durchaus positiv beurteilt werden kann. Eine verstärkte Verschränkung von finanziellen Aspekten und Konzepten der Raumplanung ist ein wichtiger Schritt für eine verbesserte Steuerung.71 Gemeinde-Bedarfszuweisung: Sonderregelung für Klagenfurt und Villach kann die zentralörtlichen Aufgaben nicht ausreichend abdecken Die beiden Städte Klagenfurt und Villach sind von den sonst für alle Kärntner Gemeinden geltenden Vorschriften zur Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen ausgenommen. Die beiden Städte sind hierbei auf Sonderregelungen im Verhandlungswege angewiesen. Die derart zugewiesenen Beträge liegen pro Kopf massiv unter dem Kärntner Durchschnitt. So erhielt die Stadt Klagenfurt 2.017 Euro pro Kopf für das Jahr 2018, die Stadt Villach 20 Euro pro Kopf. Im Vergleich dazu erhält eine Bezirksstadt mit 15.000 EW 23 Euro pro Kopf. Die Kärntner 71

Vgl. Mitterer: Reform des Finanzausgleichs unter Berücksichtigung regionalpolitischer Entwicklungen, 2013, S. 113 ff.; Frey: Starke Zentren, starke Alpen, 2008, S. 233 ff.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Gemeinden erhalten durchschnittlich 164 Euro pro Kopf aus dem Gemeinde-BedarfszuweisungsVerteilungsmodell. Angesichts der doch beträchtlichen zusätzlichen Aufgabenerfordernisse der Städte Klagenfurt und Villach – wie etwa in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr oder Kultur- und Sporteinrichtungen – ist dieser Betrag daher als nicht ausreichend einzuschätzen. Dies wird durch die Ausführungen in Kapitel III für Klagenfurt sowie durch die Auswertungen zu den NettoAusgaben (Kapitel II.5) transparent. Auch die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Bezirksverwaltungsfunktion können hiermit nicht abgegolten werden. Insgesamt erhalten die beiden Städte Klagenfurt und Villach nur fünf Prozent der GemeindeBedarfszuweisungsmittel. Der Anteil an der Kärntner Bevölkerung liegt bei 29 Prozent. Landesförderungen: Keine lastenausgleichenden Elemente Sämtlichen Landesförderungen ist gemein, dass bei den Vergabekriterien das Ausmaß der Zentralörtlichkeit einer Gemeinde nicht berücksichtigt ist. Durch die Abhängigkeit der Förderhöhe von „zumutbaren Eigenleistungen des Förderungswerbers“ besteht ein Ermessensspielraum für das Land Kärnten. In der Praxis dürfte dieser jedoch selten ausgenutzt werden. Insgesamt wirkt das System dennoch klar zugunsten kleiner Gemeinden, wie dies die empirischen Analysen der Transferströme (siehe Kapitel II) nahelegen. Berücksichtigung von Spill-Overs in nur sehr geringem Ausmaß Durch die engen Verflechtungen zwischen den Gemeinden, vor allem in den Bereichen der Berufs- und Schülerpendlerinnen und -pendler oder bei der Nutzung von Freizeit- oder Einkaufsmöglichkeiten, kommt es zwischen den Gemeinden zu mehrfachen Wechselbeziehungen. So profitieren zentrale Orte von Arbeitseinpendlerinnen und -einpendlern, da sich dies positiv auf die Kommunalsteuereinnahmen auswirkt. Gleichzeitig entstehen den Arbeitsorten dadurch jedoch auch Mehrausgaben, da sie eine entsprechend ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Zusätzlich bieten zentrale Orte auch verstärkt Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen an, welche nicht nur von der gemeindeeigenen Bevölkerung, sondern von der Bevölkerung der gesamten Region genutzt werden. Da solche Einrichtungen in der Regel nicht kostendeckend geführt werden können, kommen die zentralen Orte hier für die Kosten der gesamten Region auf, ohne diese von den umliegenden Gemeinden entsprechend abgegolten zu bekommen.72 Im Rahmen des Finanzausgleichs bestehen mehrere Möglichkeiten, dies zu lösen.73 Ein sehr häufig gewählter Ansatz ist die Bildung von Gemeindeverbänden – etwa im Bereich der Schulverbände oder auch bei Musikschulen, wodurch ein interkommunaler Austausch erfolgt. Doch auch durch die Ausgestaltung der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen können entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein häufiges und im Finanzausgleichsgesetz explizit verankertes Prinzip ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bzw. von Gemeindezusammenlegungen.

72 73

Siehe Kapitel II5 Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben. Siehe hierzu Kapitel I2 Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Im Förderkatalog des Landes74 findet sich nur eine einzige Förderung, welche explizit die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vorsieht. Bei den weiteren Förderprogrammen ist gemäß den öffentlich zugänglichen Förderrichtlinien keine gezielte Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vorgesehen. Auch bei den GemeindeBedarfszuweisungsmitteln ist im Rahmen des Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodells75 – entgegen der Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – noch keine Berücksichtigung der interkommunalen Zusammenarbeit integriert. Insgesamt ist daher erkennbar, dass der Ausgleich von regionalen Spill-Overs im bestehenden Länder-Gemeinde-Finanzausgleich noch keine Rolle spielt. Starke Umverteilungswirkungen der Land-Gemeinde-Transferbeziehungen Die empirischen Evidenzen weisen eine stark umverteilende Wirkung der Land-GemeindeTransferbeziehungen in Kärnten auf, wie sich dies insbesondere bei einer Betrachtung der Finanzkraft vor und nach Transfers zeigt (Abbildung 39). Man sieht einerseits, dass mit den Transferbeziehungen ein sehr hohes Transfervolumen bewegt wird. Andererseits kommt es zu einer eindeutigen Verschiebung der Finanzmittel von den mittleren und größeren Gemeinden hin zu den kleineren Gemeinden. Dies führt dazu, dass grundsätzlich finanzkräftige Gemeinden und Städte aufgrund der enormen Finanzkraftabschöpfung finanziell schlechter dastehen können, als ursprünglich finanzschwache Gemeinden. So bestehen in Kärnten insgesamt zehn (!) Umlagen und Beiträge76, welche im Rahmen von Abzügen bei den Gemeinde-Ertragsanteilen von den Ländern einbehalten werden und diese teils im Rahmen von Förderprogrammen wieder an die Gemeindeebene verteilt werden.77 Die gewählten Verteilungskriterien wirken dabei insgesamt stark ressourcenausgleichend, da die Finanzkraft insbesondere bei den großen Umlagen (Landesumlage, Sozialhilfeumlage, Kinderund Jugenhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage) eine hohe Bedeutung spielt. Bei den weiteren Umlagen und Beiträgen finden sich teils auch aufgabenbezogene Verteilungskriterien (etwa beim Verkehr). Insbesondere durch die Förderungen kommt es nochmals zu einer deutlichen Verschiebung zwischen den Gemeindeklassen. Dies liegt einerseits an der Auswahl an laufenden Förderprogrammen, welche verstärkt auch kleineren Gemeinden zugute kommen78, andererseits zeigt sich insbesondere im Bereich der einmaligen Transfers nochmals eine sehr deutliche Verschiebung zu den kleineren Gemeinden hin79. Dies legt nahe, dass vor allem Investitionszuschüsse, welche im Ermessen des Landes liegen, zugunsten kleinerer und strukturschwacher Gemeinden gehen. Bei den kleinsten Gemeinden finden sich weiters auch Tourismusgemeinden, welche ebenfalls größere Investitionsbedarfe aufweisen, da diese zusätzliche Infrastruktur für den Tourismusbereich zur Verfügung stellen müssen.

74

Siehe hierzu auch Kapitel II2 Transfereinnahmen. Siehe Kapitel II2 Transfereinnahmen. Die Veränderung in der Verteilungswirkung ist in der Abbildung im Bereich „FK zzgl. Lfd. Transfersaldo“ erkennbar. Hier werden gegenüber dem vorherigen Schritt neben den laufenden Transfereinnahmen auch die laufenden Transferausgaben – und damit in erster Linie die Umlagen – berücksichtigt. 77 Siehe Kapitel II1 Transferausgaben. 78 Dies ist in der Abbildung im Bereich „FZ zzgl. lfd. Transfereinnahmen“ erkennbar. Hier werden zu der Finanzkraft die laufenden Förderungen – etwa für den Kinderbetreuungsbereich – addiert. 79 Dies ist in der Abbildung im Bereich „FZ zzgl. lfd. und einmalige Transfers“ erkennbar. Hier wurde die Finanzkraft daher um sämtliche Transfereinnahmen und -ausgaben bereinigt. 75 76

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Euro pro Kopf

Abbildung 39: Finanzkraft der Kärntner Gemeinden vor und nach Transfers nach Transferarten nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 Finanzkraft (FK)

501 bis 1.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen

1.001 bis 2.500 EW 20.001 bis 50.000 EW

FK zzgl. lfd. Transfersaldo

2.501 bis 5.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

FK zzgl. lfd. und einmalige Transfers 5.001 bis 10.000 EW Ø Kärnten

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. Anmerkung: Finanzkraft = Ertragsanteile + eigene Steuern.

Fehlende transparente Zielsetzungen zu den gewünschten Verteilungswirkungen Die derzeitigen Verteilungswirkungen des Kärntner Transfersystems gehen zugunsten kleiner und finanzschwacher Gemeinden. Es ist davon auszugehen, dass damit das Ziel verfolgt werden soll, auch im ländlichen Bereich gleichwertige Lebensbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen. In den bestehenden rechtlichen Grundlagen zu den Umlagen und Förderungen wird dieses Ziel jedoch nicht explizit angeführt. Dass die Stärkung finanzschwacher und kleiner Gemeinden ein implizites Ziel ist, zeigt sich auch daran, dass die der Sozialhilfeumlage zugrundeliegenden Verteilungskriterien auf Basis einer Empfehlung des IHS aus dem Jahr 200980 verändert wurden. So wurde die Sozialhilfeumlage ursprünglich zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und zur Hälfte aufgabenorientiert nach der Zahl der Fälle eingehoben. Entsprechend der Empfehlung besteht nun eine Kombination von Einwohnerzahl und Finanzkraft, wodurch es zu einer Verschiebung der Belastung zu den größeren und finanzkräftigeren Gemeinden gekommen ist. Auch die Einführung des Gemeinde-Bedarfszuweisungs-Verteilungsmodells ist als solches einzuschätzen, da hier dem Ressourcenausgleich – insbesondere im Vergleich zum Ausgleich zentralörtlicher Leistungen – eine sehr hohe Bedeutung zukommt. So ist das Modell so angelegt, dass die Pro-Kopf-Bedarfszuweisungen mit steigender Größe der Gemeinden sinken und vor allem Gemeinden bis 2.500 EW am stärksten profitieren.81

80 81

Bodenhöfer et al.: Umlagenleistungen der Kärntner Gemeinden, 2009, S. 5 f. Sturm: BZ-Objektivierungsmodell, 2017, Folie 16.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Wie im Grundlagenkapitel ausgeführt, kann zwischen verschiedenen Transferzwecken unterschieden werden:    

Ressourcenausgleich Lastenausgleich Abgeltung regionaler Spill-Overs und Realisierung von Economies of Scale Versicherung gegen exogene Schocks

Demnach gilt es nicht nur einen Ressourcenausgleich zu verfolgen, sondern auch andere Transferzwecke – wie insbesondere einen Lastenausgleich sowie die Abgeltung regionaler SpillOvers. Die aktuellen Transferbeziehungen zeigen eine sehr starke Gewichtung des Ressourcenausgleichs bei gleichzeitiger massiver Vernachlässigung anderer Transferzwecke. Dabei zeigt sich insgesamt ein Fehlen von Transferstrategien, in welchen auf diese Fragestellungen eingegangen wird. Dies betont etwa auch der Kärntner Landesrechnungshof für den Bereich der Sonder-Bedarfszuweisungen. So verweist er darauf, dass er „keine dokumentierten Förderstrategien, davon abgeleiteten Förderkonzepte oder auch Förderrichtlinien“82 vorfinden konnte. Es ist anzunehmen, dass die einzelnen Förderprogramme und auch Festlegungen zur Einhebung der vielfältigen Umlagen nicht aufeinander abgestimmt und in weiterer Folge auch nicht in ein Gesamttransferkonzept integriert sind.

3

Empfehlungen für den Finanzausgleich

Die einzelnen Städte und Gemeinden erfüllen innerhalb einer Region unterschiedliche Aufgaben und Funktionen und befinden sich in vielfältigen Beziehungen zueinander. Insbesondere (größere) Städte erbringen Versorgungsleistungen, welche auch der Bevölkerung aus anderen (kleineren, umliegenden) Gemeinden zugutekommen (= regionale Versorgungsfunktion). Dadurch entstehen Städten jedoch auch Mehrausgaben. Klassische Beispiele dafür sind etwa der Öffentliche Personennahverkehr sowie Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. Hinzu kommen besondere Zentrumslasten, welche sich in Ballungsräumen ergeben. Beispiele hierfür sind höhere soziale Lasten, Verwaltungskosten (beispielsweise durch die Funktion als Statutarstadt) oder Kosten aufgrund einer höheren Siedlungsdichte (z. B. intensive Straßennutzung). Die Finanzierung dieser Zentrumslasten stellt die Städte ebenfalls zunehmend vor Herausforderungen. In § 4 des Finanzverfassungsgesetzes wird festgelegt, dass der Finanzausgleich in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen hat und dass darauf Bedacht zu nehmen ist, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. Infolgedessen ist es Aufgabe des Finanzausgleichs, für eine ausreichende Finanzierung von zentralörtlichen Aufgaben zu sorgen.

82

Siehe Landesrechnungshof Kärnten: Sonderbedarfszuweisungen 2013, 2014, S. 7.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Wie eine nähere Betrachtung der aktuellen Transferbeziehungen zwischen Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden ergeben hat, 83 erfolgt keine ausreichende Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgabenbedarfe von zentralen Orten. Im Gegenteil kommt es durch die Transfers zu einer weitgehenden Aushöhlung der Finanzkraft der Städte.84 Im Rahmen eines zeitgemäßen Finanzausgleichs sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich geachtet werden. Dass die Stärkung des Lastenausgleichs ein zentrales Anliegen der Finanzausgleichspartner ist, zeigt sich darin, dass mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 eine stärkere Aufgabenorientierung bei der Verteilung der Gemeinde-Ertragsanteile vorgesehen wurde. Dieser wichtige Reformschritt sollte auch von den Ländern und Gemeinden fortgeführt werden. Der Gemeindefinanzausgleich muss immer als Summe aus Gemeinde-Ertragsanteilsverteilung und Land-Gemeinde-Transferbeziehungen gesehen werden. Das Zusammenwirken dieser beiden Elemente bestimmt die finanzielle Ausstattung der Gemeinden. Eine gemeinsame Betrachtung und gegenseitige Berücksichtigung bei Reformschritten muss daher ein wesentlicher Schritt in die Richtung eines modernen Finanzausgleichs sein. Nachfolgend werden zentrale Ansätze für einen modernen Finanzausgleich vorgeschlagen, um die Aufgabenbedarfe von zentralen Orten in ausreichendem Ausmaße decken zu können.

3.1

Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes

Entsprechend den Intentionen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 sollte eine grundlegende Neugestaltung der Transferbeziehungen in Angriff genommen werden. Hierzu werden die folgenden zwei Eckpunkte vorgeschlagen. Diskussionsprozess zu den Zielen und Festlegen auf einen Grundrahmen eines Transferkonzeptes In einem ersten Schritt ist das formelle Verständnis der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen zu diskutieren und festzulegen. Hierbei wird vorgeschlagen:  

 

83 84 85

„Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden dienen der Feinsteuerung und sind als Ergänzung zum primären Finanzausgleich zu sehen. Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen müssen den Gemeinden ausreichend Spielraum bieten, damit diese ihre gemeindeeigenen Aufgaben erledigen, dass sie stabilitätspolitische Vorgaben erreichen und effizient und effektiv agieren können. Die Gemeindeautonomie darf durch Länder-Gemeinde-Transfers nicht übermäßig eingeschränkt werden. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden muss ausreichend gegeben sein.“85

Siehe hierzu auch das Vorkapitel. Siehe Kapitel II4 Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die finanzielle Situation. Siehe Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 123.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Basierend auf diesem Grundverständnis bedarf es einer grundsätzlichen Diskussion zu den mit dem Transfersystem verbundenen Zielsetzungen. Wichtige Fragen hierbei sind:  Welche Wirkungsziele sollen mit dem Transfersystem verbunden sein (z. B. Gleichheitsziele, Stärken von Stadtregionen als Wirtschaftszentren, Stoppen der Abwanderung)? Wie sollen diese überprüft werden?  Wie kann die fiskalische Äquivalenz (Übereinstimmen von Nutznießern, Kostenträgern und Entscheidungsträgern) erhöht werden (z. B. Reduzieren der KoFinanzierungsleistungen, Ausgleich von Spill-Overs, Stärkung der interkommunalen Kooperationen)?  Wie kann ein stärkeres Denken in Regionen im Finanzausgleich integriert werden und damit die bestehende Raumblindheit des Finanzausgleichs zumindest reduziert werden (z. B. Definition von Versorgungsstandards einer Region, Schaffen von Kleinregionsfonds)?  Welche Verteilungswirkungen sollen mit den Transfers erzielt werden (z. B. gleiche Ausstattung für Alle oder gezielte Stärkung der Gemeinden und Regionen entsprechend bestehender Programme – etwa Raumordnungsprogramme)?  Wie soll das Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich gestaltet sein?  Soll die hohe Bedeutung der „inputorientierten“ Finanzkraft als Verteilungskriterium zwischen den Gemeinden beibehalten werden? Oder soll stärker auf „outputorientierte“ Kriterien gesetzt werden, welche unterschiedliche Rahmenbedingungen der Gemeinden berücksichtigen – wie etwa sozio-demografische oder geografisch-topografische Bedingungen.  Wie weit sollen unterschiedliche Funktionen von Gemeinden berücksichtigt werden (z. B. Ballungsraumzentrum, kleinregionales Zentrum, Tourismusgemeinde)?  In welcher Form soll ein Lastenausgleich erfolgen? Welche Lasten sollen ausgeglichen werden?  In welcher Form und in welchem Ausmaß soll eine Abgeltung regionaler Spill-Overs erfolgen?  Inwieweit sollen mit Transfers auch zeitlich befristete Programme verfolgt werden (z. B. gezielte Rückbauprojekte in Abwanderungsgebieten, Stärkung von Stadt-UmlandKooperationen)?  Wie kann die Transparenz der Transferströme erhöht werden (z. B. Vergabekriterien, nachvollziehbarer Nachweis zur Umlagenhöhe)? Die Verteilungswirkungen eines Transfersystems sind dabei das Ergebnis politischer Prozesse und den damit verbundenen Zielsetzungen. Die grundsätzliche Frage bleibt dabei: „Wer bekommt wie viel Geld und wofür?“ Bei Beantwortung dieser Fragestellung stößt man auf sehr unterschiedliche Interessen und damit verbundene Forderungen. Hierbei ist zu betonen, dass die unterschiedlichen Interessenlagen kein unüberbrückbares Problem darstellen dürfen. Nur durch ein funktionierendes Zusammenspiel der städtischen und ländlichen Regionen kann die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht werden. Die Folge unterschiedlicher Zielsetzungen ist „eine Konkurrenz in der Entwicklung von Agglomerationen und ländlichen Räumen: Diejenige Seite, die ihre Möglichkeiten besser nutzt, gewinnt auf Kosten

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der anderen. Angesichts der wachsenden Verflechtungen von Stadt und Land besteht dabei das Risiko, dass auf lange Sicht beide Seiten verlieren.“86 Daraus resultiert, dass in Zukunft politische Strategien immer die Entwicklung von Stadt und Land einschließen und die spezifischen Stadt-Land-Beziehungen berücksichtigen sollten.87 Häufig fehlen jedoch noch adäquate Governance-Strukturen, um diese Konflikte zu lösen. Die Aufgabe des Finanzausgleichs wäre nun, Verteilungskonflikte zwischen diesen Partnern zu lösen. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in der heutigen Fachdebatte durchaus kritisch gesehen wird. So ist davon auszugehen, dass eine differenzierte Steuerung einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz erhöht. „Die spezifischen Stärken der ländlichen Räume müssen gestärkt, nicht finanzielle Ressourcen für wirtschaftlich unergiebige Tätigkeiten umverteilt werden. Das heißt: Nicht mehr überall alles und vor allem nicht überall das Gleiche!“88 Dies wird dadurch unterstrichen, dass auch innerhalb von ländlichen Regionen ein Trend zur Konzentration auf regionale Zentren gegeben ist. „Die dezentrale Konzentration auf die regionalen Zentren ist begleitet vom Rückzug der Daseinsvorsorge aus den kleinen Gemeinden in der Peripherie. Die Kleinzentren brauchen gezielte Entwicklungsimpulse, die auf bestehenden Stärken aufbauen. In den von Abwanderung bedrohten kleinen ländlichen Gemeinden ist es besonders wichtig, dass die gemeinwesenorientierte Selbstorganisation gestärkt wird.“89 Eine gezielte Stärkung der regionalen Zentren – und damit der Ausgleich der regionalen Versorgungsfunktionen – bringt daher einen deutlichen Nutzen für die gesamte Region. Neuordnung der Transferbeziehungen auf Basis des vereinbarten Grundrahmens des Transferkonzeptes Um die Steuerungspotenziale des Transfersystems optimal ausschöpfen zu können, bedarf es aufbauend auf den oben erwähnten politisch akkordierten Zielsetzungen einen klugen Einsatz von Transfers. Es geht hier um eine nachvollziehbare Ausgestaltung der Transferbeziehungen, welche sowohl einen Ressourcen- als auch einen Lastenausgleich in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Darüber hinausgehend bedarf es auch Transfers zur Abgeltung regionaler Spill-Overs und die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Schließlich muss das Transfersystem ausreichend flexibel sein, um politische Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Bei einer Neuausrichtung der Transferbeziehungen zwischen Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden ist dabei auf das Zusammenwirken mit den beiden anderen Säulen des GemeindeFinanzausgleichs zu achten – insbesondere die eigenen Abgaben sowie die Ertragsanteile. Eine isolierte Betrachtung der Land-Gemeinde-Transferbeziehungen sollte jedenfalls vermieden werden. Bei der Ausgestaltung eines neuen Transferkonzeptes ist darauf zu achten, dass an einen Transfer möglichst nur ein Ziel gekoppelt ist, welches in weiterer Folge mithilfe von Indikatoren auch gemessen werden kann. Das konzipierte Transferkonzept ist daher so auszugestalten, dass dieses auch laufend evaluiert werden kann, um es an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Ansprüche anpassen zu können. 86

siehe Schneider: Gemeinsam Stadt und Land, 2010, S. 10. vgl. Schneider: Gemeinsam Stadt und Land, 2010, S. 11. siehe Frey: Starke Zentren – starke Alpen, 2008, S. 93. 89 siehe Dax: Handlungsmöglichkeiten ländliche Räume, 2009, S. 9. 87 88

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

3.2

Stärkung der Gemeindeebene als Partner

Die Gemeindeebene als Hauptbetroffene des Transfersystems sollte im Sinne der Stärkung der Gemeindeautonomie in den Prozess einer Neugestaltung des Kärntner Transfersystems gut als Partner eingebunden sein. Schaffen einer neuen Steuerungskultur Bei der Erstellung eines Transferkonzeptes sollte der Steuerungsaspekt stärker ins Bewusstsein rücken. Durch eine gezielte Ausgestaltung des Transfersystems ergibt sich für das Land Kärnten die Chance einer stärker zielorientierten Steuerung, um einen möglichst effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten. Dies erfordert transparente und messbare Zielsetzungen. Um insbesondere die Potenziale einer besseren Zusammenarbeit von Länder- und Gemeindeebene ausschöpfen zu können, wird hier auf die neuesten Erkenntnisse einer MehrEbenen-Steuerung hingewiesen. Ein stärkerer Fokus auf Interaktionsmuster und Koordinierungsmechanismen zwischen verschiedenen Akteuren ermöglicht eine Verbesserung der Zusammenarbeit. So gilt es, Koordinierungsdefizite oder Informationslücken zu schließen. Auch eine gemeinsame Bearbeitung von administrativen Lücken, wie sie sich etwa aufgrund der Problematik der räumlichen Verflechtungen ergeben, wäre hier zu nennen.90 Dies bedingt, dass Länder- und Gemeindeebene stärker als Partner empfunden werden. Es wäre daher ein moderierter Diskussionsprozess zweckmäßig, in welchem alle beteiligten Akteure bei der Überarbeitung des Kärntner Transfersystems eingebunden sind (daher sowohl Gemeindebund als auch Österreichischer Städtebund). Schließlich gilt es, eine vertrauensvolle Basis zwischen den Akteuren zu schaffen. Eine stärkere Einbindung der Gemeinden, sodass diese stärker selbst über die Transferbeziehungen bestimmen können, wäre im Sinne einer höheren Konnexität notwendig. Möglich wäre zumindest:91    

Kooperative Festlegung der Umlagenhöhe und -dynamik zwischen Land und Gemeinden; Transparente und nachvollziehbare Abrechnung zur Bestimmung der Umlagenhöhe; Stärkung des Mitspracherechtes der Gemeinden im Rahmen der Aufgabenverantwortung (z. B. Festlegen von Leistungsstandards); Gemeinsame Bestimmung der Verteilungswirkungen auf die finanzielle Situation der Gemeinden (Orientierung der Verteilungskriterien an der Finanzkraft oder an alternativen Kriterien); Gemeinsame Erarbeitung der Vergaberichtlinien der Gemeinde-Bedarfszuweisungen.

Erhöhen der Transparenz Die Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen sowie die Vergabe der Landesförderungen soll transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht sein. Jedenfalls wären jährliche Transferberichte zu empfehlen, in denen folgende Punkte transparent dargestellt werden:   90 91

„Art und Volumen der Transferbeziehungen nach Aufgabenbereichen; Differenzierte Darstellung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen;

Vgl. Bauer u. Biwald: Vom Regieren zum Steuern, 2017, S. 425 ff. Vgl. Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 130.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

  

3.3

Darstellen der Wirkungen und Verteilungswirkungen von Transfers auf die einzelnen Gemeinden; Räumliche Verteilungswirkungen des Transfersystems; Darstellen des Zielerreichungsgrades (z. B. Ausbaustand des Kinderbetreuungsangebotes in Abhängigkeit der Förderungen).“ 92

Stärkung regionaler Zentren

Da im derzeitigen Transfersystem keine ausreichende Berücksichtigung der speziellen Bedarfe von regionalen Zentren besteht, werden nachfolgend die folgenden beiden Möglichkeiten vorgeschlagen. Berücksichtigen der regionalen Versorgungsfunktion Aufgrund der vielfältigen Verflechtungen zwischen den Gemeinden ist es notwendig, die Mehrausgaben von regionalen Zentren in Bezug auf ihre regionale Versorgungsfunktion abzugelten. Hierbei bieten sich die folgenden finanzwirtschaftlichen Instrumente an: 

Stärkere Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion bei der GemeindeBedarfszuweisungsvergabe: Die Mittel für zentrale Orte werden gegenüber dem derzeit stark ausgeprägten Ressourcenausgleich deutlich aufgewertet. Verknüpfung mit bestehenden Zentrale-Orte-Konzepten: Es kann eine stärkere Verknüpfung von Raumplanungsprogrammen und den Transfers erfolgen, um gezielter steuern zu können. Bilden von Kleinregionen: Bestimmte Aufgaben werden von Kleinregionen übernommen, wie etwa Schulen, Kinderbetreuung, Standesamt, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Sport- und Kultureinrichtungen oder Feuerwehren. Zur Finanzierung dieser Ausgaben bestehen Transfers an einen Kleinregionsfonds, über welchen die Gemeinden gemeinsam entscheiden.93 Verstärkte Verankerung von Gemeindekooperation in den Förderkriterien: Die Förderhöhe von Projekten kann merkbar erhöht werden, wenn diese als Kooperationsprojekte umgesetzt werden. Verpflichtung zur Gemeindekooperation bei überörtlichen Effekten: Bei zukünftigen Investitionen, die in irgendeiner Weise vom Land mitfinanziert werden und einen überörtlichen Effekt haben, werden die Gemeinden zu einer Kooperationslösung verpflichtet. Dies könnte wesentlich zur Lösungen der Stadt-Umland-Problematik beitragen.

Berücksichtigen besonderer Lasten von zentralen Orten Wie in den Fallstudien ersichtlich wurde, haben zentrale Orte neben ihrer regionalen Versorgungsfunktion auch spezifische Lasten aufgrund ihrer Funktion als zentraler Ort. Hierunter fallen etwa besondere Herausforderungen aufgrund der soziologischen Zusammensetzung der Bevölkerung (höherer Anteil an Personen mit nicht-deutscher Erstsprache, Arbeitslose, Personen mit sozialer Mindestsicherung), aber auch höhere Verwaltungsausgaben aufgrund der höheren 92 93

Siehe Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 130. Vgl. Prorok et al.: Kommunale Aufgaben in Stadtregionen, 2013, S. 49 ff.

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ZENTRALE ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Komplexität und auch die Besorgung der Bezirksverwaltungsagenden. Um diese Mehraufgaben abzugelten werden die folgenden Ansätze vorgeschlagen:  

  3.4

Berücksichtigen von Kindern mit nicht-deutscher Erstsprache bei den Förderungen im Kinderbetreuungsbereich; Ausgleich für Tourismusgemeinden: Gemeinden mit hohen Nächtigungszahlen müssen die Infrastruktur nicht nur für die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch für die Gäste bereitstellen, weshalb hier höhere Ausgaben anfallen; Berücksichtigen der Bevölkerungsentwicklung: Sowohl deutlich wachsende als auch deutlich schrumpfende Gemeinden weisen höhere Pro-Kopf-Ausgaben auf. Wachsende Gemeinden müssen zusätzliche Infrastruktur schaffen, schrumpfende Gemeinden müssen die bestehende Infrastruktur für immer weniger Menschen aufrechterhalten.94 Dementsprechend wären sowohl Bevölkerungswachstum als auch ein Bevölkerungsrückgang als besondere Last einzuschätzen und bei der Mittelvergabe in demografieabhängigen Aufgabenbereichen zu berücksichtigen; Abgeltung der Mehrausgaben für Bezirksverwaltungsagenden; Höhergewichtung einer hohen Siedlungsdichte bei der Fördermittelvergabe. Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen

Das derzeitige Kärntner Transfersystem weist ein hohes Transfervolumen mit starken Umverteilungseffekten auf. Dies belastet zunehmend zentrale Orte, welche jedoch für die Funktion ganzer Regionen essentiell sind. Um das Transfersystem auch zielorientiert steuern zu können, werden die folgenden Aspekte vorgeschlagen. Reduzieren des Transfervolumens Bei einer Reform des Finanzausgleichs ist eine Reduktion der Transfers wesentlicher Bestandteil. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitigen zahlreichen Transferverflechtungen mit ebenfalls zahlreichen Verflechtungen von Aufgaben zusammenhängen und es demgemäß zu zahlreichen Mischfinanzierungen kommt. Eine Entflechtung der Transferbeziehungen muss daher stets auch mit einer Entflechtung von Aufgaben und deren Mischfinanzierungen einhergehen und dementsprechend zumindest die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung zusammenführen. In Kärnten ist die hohe Anzahl an Transferverflechtungen offensichtlich. So bestehen zehn Umlagen bzw. Beiträge mit umverteilenden Wirkungen, daneben besteht ein sehr vielfältiges Förderprogramm des Landes. Eine Reduktion der Anzahl an Förderprogrammen und Umlagen liegt daher nahe. Auch die Ko-Finanzierungsverpflichtung der Gemeinden in den wesentlichen Umlagenbereichen der Sozialhilfe und den Krankenanstalten sollte überdacht werden. Stärken von lastenausgleichenden Verteilungskriterien Die derzeitige starke Bedeutung der Finanzkraft bei der Umlagenberechnung, aber auch die stark umverteilende Wirkung bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln zu den Kleinstgemeinden sollte reduziert werden. Stattdessen wird ein Einsatz von stärker auf die jeweilige Funktion der Gemeinde bezogenen Indikatoren vorgeschlagen. Dies ermöglicht einen stärker differenzierten Einsatz von Transfers, der sich weniger an der Inputgröße Finanzkraft, sondern verstärkt an tatsächlichen Aufgabenbedarfen aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen orientiert. 94

Bauer et al.: Abhängigkeiten der Gemeindefinanzen von demografischen Entwicklungen, 2008, S. 86 ff.

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ANHANG

Anhang 1

Verzeichnisse

1.1

Abkürzungsverzeichnis

EW VRV BZ FK ABS ÖPNV LKH F-VG AG EN FH lfd. RA

1.2

Einwohnerinnen und Einwohner Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung Bedarfszuweisung Finanzkraft Abgestufter Bevölkerungsschlüssel Öffentlicher Personennahverkehr Landeskrankenhaus Finanzverfassungsgesetz Ausgaben Einnahmen Fachhochschule laufend Rechnungsabschluss

Quellenverzeichnis

Abteilung 3 – Gemeinden und Raumordnung: BZ-Verteilungsmodell 2018 vom 29.9.2017. Bauer, Helfried; Thöni, Erich: Finanzausgleich im Überblick – Grundsätzliches und das System in Österreich. In Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 49-76. Bauer, Helfried; Biwald, Peter: Vom Regieren zum Steuern – Wirkungsziele im Finanzausgleich; in: Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 411-430. Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Hochholdinger, Nikola; Reis, Sebastian; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs: Verstärkte Aufgabenorientierung. Projektendbericht, Studie von IHS, KDZ, TU Wien, Wien 2010. Bauer, Helfried; Hochholdinger, Nikola; Mitterer, Karoline: Theoretische und empirische Abhängigkeiten der Gemeindefinanzen von demografischen Entwicklungen in Österreich, Wien 2008. Berger, Johannes; Graf, Nikolaus; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Förderung strukturschwacher Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs. Studie der Eco Austria. Wien 2014. Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Mitterer, Karoline; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Schratzenstaller, Margit: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs - Projekt „Transfers und Kostentragung“, Projektbericht. Studie von KDZ, TU Wien und WIFO, Wien 2010. BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2016; 2017 (https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendernund-gemeinden/unterlagen-zum-finanzausgleich.html#2_Ertragsanteile, download 30.1.2018) Bodenhöfer, Hans-Joachim; Michael, Anneliese; Rischkowsky, Franziska; Schwarz, Michaela: Interkommunaler Finanzausgleich: Landesumlage und Sonderbedarfszuweisungen in Kärnten. Institut für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung Kärnten, Klagenfurt, 2009. Bodenhöfer, Hans-Joachim; Rischkowsky, Franziska; Schwarz, Michaela: Umlagenleistungen der Kärntner Gemeinden. Institut für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung Kärnten, Klagenfurt, 2009. Bröthaler, Johann; Haindl, Anita; Mitterer, Karoline: Funktionsweisen und finanzielle Entwicklungen im Finanzausgleichssystem. In Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 79-116.

108 26.03.18


ANHANG

Bröthaler, Johann; Getzner, Michael: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017. In Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 383-410. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael, Pitlik, Hans; Schratzenstaller, Margit; Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Reformoptionen und Reformstrategien. Studie der TU Wien in Kooperation mit WIFO, KDZ und IHS im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen. Wien 2010. Bröthaler, Johann; Sieber, Lena; Schönbäck, Wilfried; Maimer, Alexander; Bauer, Helfried: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich. Befunde und Optionen. Springer, 2002. Brückner, Helmut; Haindl, Anita; Mitterer, Karoline: Aufgabenfinanzierung und Transferbeziehungen im tertiären Finanzausgleich. In Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 141-174. Dax, Thomas; Neue Handlungsmöglichkeiten für periphere ländliche Räume; Geschäftsstelle der österreichischen Raumordnungskonferenz; Wien 2009. Ecoplan: Zentrumslasten der Städte. Synthesebericht. Im Auftrag der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD). Bern 2017. Frey, René L.: Starke Zentren. Starke Alpen. Wie sich die Städte und ländlichen Räume der Schweiz entwickeln können. Zürich, 2008. Frey, René L. (Hrsg.): Föderalismus – zukunftstauglich?!, Zürich, 2005. Frey, René L.: Regionalpolitik, Agglomerationspolitik und Gebietsreformen; in: Frey, René L. (Hrsg.): Föderalismus – zukunftstauglich?!, Zürich, 2005, S. 127-156. Klagenfurt: Rechnungsabschluss 2016. Kommunale Bauoffensive: Enorme Investitionsbereitschaft in Kärntner Gemeinden. Pressemitteilung vom 08.07.2016. Land Kärnten: Diverse Förderrichtlinien (alle: https://www.ktn.gv.at/DE/sitemap/KTN/Themen%2dAZ/Uebersicht?thema=130, download 2.2.2018): Förderrichtlinien Kärntner Regionalmuseen; Förderrichtlinien Maßnahmen des Österreichischen Schwarzen Kreuz (ÖSK); Interkommunale Zusammenarbeit – IKZ Förderrichtlinie; Kommunale Bauoffensive 2018 - KBO 2018 Förderrichtlinie; Richtlinie „Offensive für See-, Berg- und Rad-Infrastruktur“; Richtlinien „Aktion Örtliche Raumplanung“; Richtlinien „Breitbandoffensive für Kärntner Gemeinden“; Richtlinien „Privatinvestitionen zur Ortskernstärkung- PZO“; Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrs- und Sicherheitsinfrastruktur sowie für bodenpolitische Maßnahmen im Land Kärnten (Förderungsrichtlinien); Richtlinien des Kärntner Schulbaufonds zur Unterstützung der Schulerhalter bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (Förderungsrichtlinien); Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung; Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden. Land Kärnten: Erläuterungen zum Bedarfszuweisungsmittel-Verteilungsmodell 2018. Abteilung 3. 29.09.2017. Land Kärnten: Gesetzliche Grundlagen zu Transferausgaben der Gemeinden (download 2.2.2018): Gesetz vom 19. Dezember 1996 über den Kostenbeitrag der Gemeinden zum Verkehrsverbund Kärnten; LGBl Nr 22/1997 Kärntner Gemeindebedienstetengesetz; LGBl Nr. 56/1992 idF LGBl Nr. 74/2017 Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; LGBl Nr. 13/2011 idF LGBl Nr. 52/2017 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz; LGBl Nr. 83/2013 idF LGBl Nr. 6/2017 Kärntner Krankenanstaltenordnung; LGBl Nr. 26/1999 idF LGBl Nr. 46/2015 Kärntner Landesumlage-Gesetz; LGBl Nr. 22/1967 idF LGBl Nr. 1/2017 Kärntner Mindestsicherungsgesetz; LGBl Nr. 15/2007 idF LGBl Nr. 10/2018

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ANHANG

Kärntner Schulgesetz; LGBl Nr. 58/2000 idF LGBl Nr. 70/2017 Land Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz; LGBl Nr. 96/1992 idF LGBl Nr. 5/2015 Land Kärnten: Schulbaufondsgesetz; LGBl Nr. 7/2009 idF LGBl Nr. 73/2012 Land Kärnten: Kärntner Regionalfonds: Investitionen in Bildungsbereich und Infrastruktur. Pressemitteilung vom 28.11.2017. Land Kärnten: Kommunale Förderprogramme 2018, Information für Kärntner Gemeinden, 2017. Land Kärnten: Rechnungsabschluss 2016. Landesrechnungshof Kärnten: Bericht über die Überprüfung der Sonderbedarfszuweisungen 2013, ZI . LR 21/B/2014. Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen; Status und Reformoptionen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ-Studie. Wien. 2016. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita; Hochholdinger, Nikola; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Kramar, Hans; Strohmayer, Florian: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden. Studie von KDZ und TU Wien. Wien. 2016. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita; Hochholdinger, Nikola; Schantl, Alexandra; Valenta, Andreas: Stadtregionaler öffentlicher Verkehr. Organisation, Steuerung und Finanzierung im stadtregionalen öffentlichen Verkehr am Beispiel der Landeshauptstadt-Stadtregionen. Wien 2016. Mitterer, Karoline: Elemente des FAG 2008 zur Abgeltung zentralörtlicher Funktionen. Einschätzung zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel und weiteren Elementen mit zentralörtlichem Bezug i.w.S.. Wien. 2014. Mitterer, Karoline: Reform des Finanzausgleichs unter Berücksichtigung regionalpolitischer Entwicklungen. In: ÖHW 54(2013), 1-3, S. 113-121. Prorok, Thomas; Mitterer, Karoline; Hochholdinger, Nikola; Haindl, Anita: Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen. Österreichischer Städtetag 2013, Wien, 2013. Rosenfeld, Martin; Heimpold, Gerhard: Macht Stadtluft die Kommunen reich? – Zur „Gleichwertigkeit“ der Position von städtischen und nichtstädtischen Räumen im kommunalen Finanzausgleich; in: Rosenfeld, Martin; Weiß, Dominik (Hrsg.): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Politik und Marktmechanismus. Empirische Befunde aus den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Hannover 2010, S. 194-219. Rosenfeld, Martin; Weiß, Dominik (Hrsg.): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Politik und Marktmechanismus. Empirische Befunde aus den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Hannover 2010. Schneider, Steff: Gemeinsame Politik für Stadt und Land; in: Die Schweizer Gemeinde, Urtenen-Schönbühl 2010. Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017. Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016. Sturm, Franz: Finanzielle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Kärntner Gemeinden und BZObjektivierungsmodell 2018, Präsentation vom 29. September 2017. Villach: Rechnungsabschluss 2016.

110 26.03.18


ANHANG

1.3

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Empfehlungen im Überblick .................................................................................................................... 7 Tabelle 2: Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz und Abgeltung von besonderen Zentrumslasten ............................................................................................................................................. 18 Tabelle 3: Umlagen und Beiträge nach horizontalem Verteilungskriterium und Kostentragung der Gemeinden ... 20 Tabelle 4: Gemeinde-Transfereinnahmen vom Land nach Aufgabenbereichen, 2012-2016................................. 23 Tabelle 5: Instrumente zur Verteilung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel 2018........................................... 25 Tabelle 6: Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Bezirksstädte, 2018 .................................................................... 26 Tabelle 7: Kärntner Förderprogramme für die Kommunalebene – Teil 1............................................................... 28 Tabelle 8: Kärntner Förderprogramme für die Kommunalebene – Teil 2............................................................... 29 Tabelle 9: Veränderung der Finanzkraft der Kärntner Gemeinden nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 ..... 33 Tabelle 10: Herausforderungen zentraler Orte in ausgewählten Aufgabenbereichen ........................................... 93 Tabelle 11: Exemplarische Berechnung des Bedarfszuweisungs-Grundrahmens ................................................ 96 Tabelle 12: Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Bezirksstädte, 2018 .................................................................. 97 Tabelle 13: Gemeinden in der Stadtregion Klagenfurt und den Bezirken Wolfsberg und Sankt Veit an der Glan .................................................................................................................................................................... 114 Tabelle 14: Anzahl der Gemeinden nach EW-Klassen, 2016 .............................................................................. 114 Tabelle 15: Zuordnung der Transferausgaben und -einnahmen gemäß VRV ..................................................... 115 Tabelle 16: Zuordnung der Aufgabenbereiche gemäß VRV ................................................................................ 115 Tabelle 17: Entwicklung der drei großen Umlagen in den Kärntner Bezirksstädten in Mio. Euro, 2012 bis 2016116 Tabelle 18: Entwicklung der „kleinen“ Umlagen und Beiträge in den Kärntner Bezirksstädten in Mio. Euro, 2012 bis 2016....................................................................................................................................................... 117 Tabelle 19: Entwicklung der Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte in Euro, 2012 bis 2016 118 Tabelle 20: Entwicklung des Transfersaldos der Kärntner Bezirksstädte vom/zum Land, 2012 bis 2016 ........... 118 Tabelle 21: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in Mio. Euro nach Aufgabentypen, 20122016 ............................................................................................................................................................ 119 Tabelle 22: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in Mio. Euro in ausgewählten Aufgabenbereichen, 2012-2016 .................................................................................................................. 120 Tabelle 23: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 1 ............................................................................................................................................... 121 Tabelle 24: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 2 ............................................................................................................................................... 122 Tabelle 25: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 3 ............................................................................................................................................... 123 Tabelle 26: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 in der Stadtregion Klagenfurt................................................................................................................................. 124 Tabelle 27: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte in der Stadtregion Klagenfurt, 2016................... 124 Tabelle 28: Erwerbsstatus in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 ........................................................................... 125 Tabelle 29: PendlerInnenverkehr in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 ................................................................ 125 Tabelle 30: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 im Bezirk Sankt Veit an der Glan .......................................................................................................................................... 126 Tabelle 31: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2016 ............ 126 Tabelle 32: Erwerbsstatus im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015..................................................................... 127 Tabelle 33: PendlerInnenverkehr im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 .......................................................... 127 Tabelle 34: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 im Bezirk Wolfsberg .................................................................................................................................................... 128

111 26.03.18


ANHANG

Tabelle 35: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte im Bezirk Wolfsberg, 2016 ................................ 128 Tabelle 36: Erwerbsstatus im Bezirk Wolfsberg, 2015 ........................................................................................ 128 Tabelle 37: PendlerInnenverkehr im Bezirk Wolfsberg, 2015 .............................................................................. 129

1.4

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Elemente/Schritte des Finanzausgleichssystems in Österreich ........................................................ 12 Abbildung 2: Prinzipien der Aufgaben- und Mittelverteilung im föderalen Staat .................................................... 16 Abbildung 3: Differenzierung der Ursachen unterschiedlicher Ausgabenlasten .................................................... 17 Abbildung 4: Entwicklung der wichtigsten Umlagenarten der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 .............................................................................................................................................................. 21 Abbildung 5: Entwicklung der „kleineren“ Umlagen und Beiträge der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016................................................................................................................................................ 22 Abbildung 6: Transfereinnahmen der Kärntner Gemeinden vom Land nach Aufgabenbereichen nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 .................................................................................................................................. 24 Abbildung 7: Transfereinnahmen der Kärntner Gemeinden vom Land nach Aufgabenbereichen nach FinanzkraftQuintilen, in Euro pro Kopf, 2016 .................................................................................................................. 24 Abbildung 8: Entwicklung der laufenden und einmaligen Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 .................................................................................................................... 30 Abbildung 9: Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenbereichen, in Euro pro Kopf, 2016 ..................................................................................................................................................... 31 Abbildung 10: Entwicklung des Transfersaldos der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016...... 32 Abbildung 11: Finanzkraft der Kärntner Gemeinden vor und nach Transfers nach Transferarten, nach EWKlassen, in Euro pro Kopf, 2016 .................................................................................................................... 33 Abbildung 12: Veränderung der Finanzkraft der Kärntner Gemeinden durch Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016............................................................................................................................................... 34 Abbildung 13: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Bezirksstädten, in Euro pro Kopf ,2016 ..................................................................................................................................................... 35 Abbildung 14: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze der Kärntner Bezirksstädte, 2016 ................ 36 Abbildung 15: Investitionen und Schulden der Kärntner Bezirksstädte, 2016 ....................................................... 36 Abbildung 16: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabentypen, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016................................................................................................................................................ 38 Abbildung 17: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in ausgewählten Aufgabenbereichen, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 .................................................................................................................... 39 Abbildung 18: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Bildung der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016........................................................................................................................ 40 Abbildung 19: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Soziales und Gesundheit der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 ............................................................................................ 41 Abbildung 20: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Verkehr der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016........................................................................................................................ 41 Abbildung 21: Entwicklung der Netto-Ausgaben des Aufgabenbereiches Freizeit und Kultur der Kärntner Bezirksstädte, in Euro pro Kopf, 2012 bis 2016 ............................................................................................ 42 Abbildung 22: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 in der Stadtregion Klagenfurt................................................................................................................................... 45 Abbildung 23: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Klagenfurt, 2007 bis 2017 ........................................ 45 Abbildung 24:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 ...... 46 Abbildung 25: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 ................ 47

112 26.03.18


ANHANG

Abbildung 26: Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Klagenfurt, 2015............................................................. 47 Abbildung 27: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 im Bezirk Sankt Veit an der Glan .................................................................................................................................. 62 Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2007 bis 2017 .................................. 63 Abbildung 29: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 .......... 64 Abbildung 30: Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 ...................................................... 64 Abbildung 31:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 65 Abbildung 32: Wohnbevölkerung 2017, Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017, Siedlungsdichte 2017 im Bezirk Wolfsberg ...................................................................................................................................................... 75 Abbildung 33: Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Wolfsberg, 2007 bis 2017 ...................................................... 76 Abbildung 34: Anteil der EinpendlerInnen an den Erwerbstätigen im Bezirk Wolfsberg, 2015 .............................. 77 Abbildung 35: Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Wolfsberg, 2015 .......................................................................... 77 Abbildung 36:Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung im Bezirk Wolfsberg, 2015 .................... 78 Abbildung 37: Pendlerverflechtungen, 2015 .......................................................................................................... 94 Abbildung 38: Bevölkerungsprognose 2017 bis 2030 nach Bezirken .................................................................... 94 Abbildung 39: Finanzkraft der Kärntner Gemeinden vor und nach Transfers nach Transferarten nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2016 ................................................................................................................................ 100

113 26.03.18


ANHANG

2

Anhangtabellen

2.1

Übersicht der Gemeinden nach betrachteten Regionen

Tabelle 13: Gemeinden in der Stadtregion Klagenfurt und den Bezirken Wolfsberg und Sankt Veit an der Glan Stadtregion Klagenfurt (20 Gemeinden) 20101 20402 20403 20409 20412 20414 20415 20416 20417 20418

Klagenfurt am Wörthersee Ebenthal in Kärnten Feistritz im Rosenthal Grafenstein Keutschach am See Köttmannsdorf Krumpendorf am Wörthersee Ludmannsdorf Maria Rain Maria Saal

20419 20421 20424 20425 20428 20432 20435 20442 20502 20806

Maria Wörth Moosburg Pörtschach am Wörther See Poggersdorf St. Margareten im Rosental Schiefing am Wörthersee Techelsberg am Wörther See Magdalensberg Brückl Gallizien

20913 20914 20918 20923

Sankt Andrä Sankt Georgen im Lavanttal Sankt Paul im Lavanttal Wolfsberg

20513 20515 20518 20519 20520 20523 20527 20530 20531 20534

Klein Sankt Paul Liebenfels Metnitz Micheldorf Mölbling Sankt Georgen am Längsee Sankt Veit an der Glan Straßburg Weitensfeld im Gurktal Frauenstein

Bezirk Wolfsberg (9 Gemeinden) 20901 20905 20909 20911 20912

Bad Sankt Leonhard im Lavanttal Frantschach-Sankt Gertraud Lavamünd Preitenegg Reichenfels

Bezirk St. Veit an der Glan (20 Gemeinden) 20501 20502 20503 20504 20505 20506 20508 20509 20511 20512

Althofen Brückl Deutsch-Griffen Eberstein Friesach Glödnitz Gurk Guttaring Hüttenberg Kappel am Krappfeld

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2017.

Tabelle 14: Anzahl der Gemeinden nach EW-Klassen, 2016 EW-Klasse Anzahl an Gemeinden 0 bis 1.000 EW 11 1.001 bis 2.500 EW 71 2.501 bis 5.000 EW 30 5.001 bis 10.000 EW 12 10.001 bis 20.000 EW 5 20.001 bis 50.000 EW 1 50.001 bis 500.000 EW 2 Gesamt 132 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstand 1.1.2016.

114 26.03.18


ANHANG

2.2

Zuordnungen gemäß VRV

Tabelle 15: Zuordnung der Transferausgaben und -einnahmen gemäß VRV Umlagen und Beiträge Sozialhilfeumlage

Unterabschnitte gemäß VRV

Posten gemäß VRV

UA 240, 249, 400, 401, 410-419, 429, 430-439, 441 550-569, 590 930 210 220 690 530 restliche Unterabschnitte

751

Krankenanstaltenumlage Landesumlage Schulbaufonds Berufsschulen ÖPNV Rettungsbeitrag Sonstige Transferausgaben Transfereinnahmen laufende und einmalige Transfereinahmen alle Unterabschnitte Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2017

751, 752, 754, 771, 772, 775 751, 771 751, 771, 754 751, 771, 754 751, 771, 754 751, 771 751, 771 861, 871

Tabelle 16: Zuordnung der Aufgabenbereiche gemäß VRV Aufgabenbereich Bildung

Soziales und Gesundheit Verkehr Freizeit und Kultur Feuerwehrwesen

Aufgabenfeld

Unterabschnitt gemäß VRV

Aus- und Weiterbildung

210-219, 220-222, 224-229, 230, 231

Tertiäre Bildung und Foschungseinrichtungen

223, 280-289

Pflege und Betreuung

412-414, 420-424, 429, 430-432, 435, 439, 440 410. 411, 415-419, 425, 426, 441, 450, 451, 459, 460-463, 469, 511 550, 552, 557, 560-562, 569, 590 649, 690, 699, 875 610-613, 616-619, 640, 814, 816 261-269, 831, 833, 835, 839, 898 815, 830, 860, 896 310-312, 319, 323-325, 329, 330, 340, 341, 350, 351, 360363, 369, 370, 371, 379, 380-382, 390, 880

Soziale Einrichtungen und Leistungen Krankenanstalten Öffentlicher Verkehr Straßenverkehrsinfrastruktur Sport- und Freizeiteinrichtungen Erholungsflächen Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Feuerwehrwesen

160-169

Posten gemäß VRV ausgenommen Darlehensaufnahmen und Entnahmen aus alle Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und Rücklagen: Post 298, 349-359 außerordentlichen Haushalts ausgenommen Abwicklungskonten: Post 961-968 Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2017

.

115 26.03.18


ANHANG

2.3

Transferausgaben, -einnahmen und -saldo

Tabelle 17: Entwicklung der drei großen Umlagen in den Kärntner Bezirksstädten in Mio. Euro, 2012 bis 2016 2012 Sozialhilfeumlage inkl. Kinderbetreuung Feldkirchen 2,92 Hermagor 1,46 Klagenfurt 20,87 St. Veit a.d. Glan 2,83 Spittal a.d. Drau 3,35 Villach 13,27 Völkermarkt 2,31 Wolfsberg 5,38 Kärnten gesamt 113,94 Anteil Bezirksstädte 46%

Entwicklung 12-16 in %

Betrag pro Kopf, 2016

2013

2014

2015

2016

3,23 1,61 23,94 3,05 3,74 14,96 2,55 5,89 124,63 47%

in Mio. Euro 3,32 1,67 26,06 3,17 3,93 16,41 2,61 6,13 129,13 49%

3,76 1,86 30,18 3,52 4,41 19,14 2,93 7,15 146,60 50%

3,73 1,87 30,54 3,56 4,38 19,47 2,95 7,12 138,66 53%

28% 28% 46% 26% 31% 47% 27% 32% 22%

262 273 308 284 282 318 269 284 247

Krankenanstaltenumlage Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

1,88 0,95 14,73 1,74 2,16 9,26 1,49 3,57 75,67 47%

1,98 0,99 15,64 1,82 2,27 9,82 1,55 3,76 79,45 48%

in Mio. Euro 2,07 1,02 16,37 1,87 2,34 10,28 1,60 3,91 82,64 48%

1,89 0,93 15,12 1,71 2,13 9,46 1,46 3,59 75,72 48%

1,81 0,89 14,49 1,64 2,04 9,07 1,40 3,44 72,55 48%

-4% -6% -2% -6% -6% -2% -6% -4% -4%

127 131 146 131 132 148 128 137 129

Landesumlage Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

0,95 0,61 10,29 1,35 1,68 6,36 0,80 1,91 41,44 58%

0,98 0,61 10,68 1,36 1,69 6,68 0,81 2,01 42,97 58%

in Mio. Euro 0,98 0,62 10,68 1,35 1,72 6,88 0,84 2,06 43,62 58%

0,99 0,65 11,09 1,41 1,72 7,20 0,86 2,16 45,09 58%

1,00 0,65 11,26 1,40 1,71 7,37 0,87 2,18 45,85 58%

5% 7% 9% 4% 1% 16% 9% 14% 11%

71 95 114 112 110 120 80 87 82

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016, Rechnungsabschlüsse Stadt Klagenfurt und Stadt Villach.

116 26.03.18


ANHANG

Tabelle 18: Entwicklung der „kleinen“ Umlagen und Beiträge in den Kärntner Bezirksstädten in Mio. Euro, 2012 bis 2016 Entwicklung 12-16 in %

Betrag pro Kopf, 2016

2012

2013

2014

2015

2016

Schulbaufonds Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

207 103 1.531 185 228 945 164 389 8.306 45%

207 102 1.516 183 231 952 162 388 8.329 45%

in Tsd. Euro 235 115 1.735 207 258 1.085 183 443 9.449 45%

235 114 1.754 206 258 1.089 182 439 9.406 45%

230 111 1.738 202 253 1.076 177 432 9.284 45%

11% 8% 14% 10% 11% 14% 8% 11% 12%

16 16 18 16 16 18 16 17 17

Berufsschulen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

196 95 1.313 221 317 856 101 417 5.332 66%

191 87 1.168 189 296 810 96 392 5.587 58%

in Tsd. Euro 202 93 1.125 200 290 764 99 361 5.597 56%

166 83 1.260 203 296 888 120 377 5.669 60%

199 93 1.270 217 310 959 92 361 5.622 62%

2% -3% -3% -2% -2% 12% -10% -13% 5%

14 14 13 17 20 16 8 14 10

ÖPNV Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

95 86 1.155 120 185 629 76 281 8.656 30%

95 86 1.159 121 181 630 75 310 9.193 29%

in Tsd. Euro 94 86 1.184 120 171 631 74 310 8.779 30%

96 86 1.230 123 174 632 75 278 7.968 34%

98 176 1.282 124 178 632 77 278 7.859 36%

4% 106% 11% 4% -4% 0% 2% -1% -9%

7 26 13 10 11 10 7 11 14

Rettungsbeitrag Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

99 49 650 88 109 408 78 174 3.855 43%

100 49 661 88 110 415 78 175 3.901 43%

in Tsd. Euro 102 50 679 89 111 425 79 178 3.963 43%

121 59 817 106 132 508 94 211 4.720 43%

122 59 836 107 133 518 94 215 4.794 43%

24% 21% 29% 22% 22% 27% 21% 24% 24%

9 9 8 9 9 8 9 9 9

Sonstige Transfers ans Land Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten gesamt Anteil Bezirksstädte

56 20 216 35 41 187 53 80 4.241 16%

60 18 165 34 40 87 58 77 3.849 14%

in Tsd. Euro 54 19 329 34 42 186 47 78 3.690 21%

261 19 211 43 70 104 48 81 3.827 22%

449 20 180 37 156 126 48 70 3.988 27%

708% 0% -17% 4% 278% -33% -10% -12% -6%

32 3 2 3 10 2 4 3 7

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016, Rechnungsabschlüsse Stadt Klagenfurt und Stadt Villach.

117 26.03.18


ANHANG

Tabelle 19: Entwicklung der Transfereinnahmen vom Land der Kärntner Bezirksstädte in Euro, 2012 bis 2016 Entwicklung 12-16 in %

2012

2013

2014

2015

2016

130.108 294.639 7.052.634 4.500 623.772 3.685.980 358.800 1.740.998 33.261.518

266.736 360.738 7.402.161 154.346 974.994 4.440.152 403.029 2.649.153 39.631.047

in Euro 346.039 415.846 8.220.893 181.750 865.852 4.704.560 553.644 2.551.614 38.828.140

391.210 426.462 10.351.183 231.093 941.772 5.057.805 490.324 1.625.172 42.129.502

397.019 422.333 9.614.111 275.579 1.012.603 5.114.796 547.851 1.238.014 43.473.402

205% 43% 36% 6024% 62% 39% 53% -29% 31%

einmalige Transfereinnahmen Feldkirchen 1.071.214 Hermagor 904.623 Klagenfurt 2.867.000 St. Veit a.d. Glan 1.895.233 Spittal a.d. Drau 410.476 Villach 985.104 Völkermarkt 532.236 Wolfsberg 415.284 Kärnten Gemeinden 76.931.947

919.299 1.038.559 1.833.637 1.399.291 778.705 1.031.801 1.989.215 801.901 80.281.087

in Euro 819.557 1.492.107 931.200 2.780.317 799.248 1.303.081 2.692.470 437.896 64.710.092

3.665.773 1.352.057 799.044 1.393.900 817.384 755.446 424.357 1.115.440 74.264.257

1.096.424 1.129.108 25.000 1.506.592 823.698 2.530.506 805.619 1.055.439 81.482.798

2% 25% -99% -21% 101% 157% 51% 154% 6%

laufende Transfereinnahmen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten Gemeinden

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

Tabelle 20: Entwicklung des Transfersaldos der Kärntner Bezirksstädte vom/zum Land, 2012 bis 2016 Transfersaldo der Städte vom/zum Land

Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärnten Gemeinden

2012

2013

-5,20 -2,17 -40,83 -4,66 -7,04 -27,24 -4,18 -10,05 -151,25

-5,66 -2,15 -45,69 -5,28 -6,81 -28,89 -2,98 -9,56 -158,00

2014 in Mio. Euro -5,89 -1,77 -49,01 -4,08 -7,20 -30,65 -2,28 -10,49 -183,34

2015

2016

-3,46 -2,02 -50,51 -5,69 -7,43 -33,21 -4,86 -11,54 -182,61

-6,15 -2,32 -51,95 -5,50 -7,32 -31,57 -4,36 -11,80 -163,64

Entwicklung 12-16 in %

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

118 26.03.18

18% 7% 27% 18% 4% 16% 4% 17% 8%


ANHANG

2.4

Netto-Ausgaben

Tabelle 21: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in Mio. Euro nach Aufgabentypen, 2012-2016 2012

2013

2014

2015

2016

Entwicklung 12-16 in %

Basisaufgaben Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

9,53 5,80 74,96 7,61 8,59 52,78 6,32 17,81 381,16

9,02 5,30 97,73 6,81 9,62 53,20 6,18 17,44 412,64

in Mio. Euro 9,35 6,72 66,98 8,70 11,77 52,98 6,72 18,76 391,10

6,14 6,23 82,18 3,35 7,94 54,81 6,98 18,64 393,49

8,55 6,61 81,01 5,80 10,58 54,71 7,08 19,92 407,91

-10% 14% 8% -24% 23% 4% 12% 12% 7%

Zentralörtliche Aufgaben Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

2,75 1,20 45,89 3,00 3,94 25,07 1,77 5,20 137,31

3,06 1,20 53,44 2,99 4,03 26,35 1,83 5,15 147,92

in Mio. Euro 3,12 1,25 52,33 6,71 3,94 27,61 1,87 5,22 152,56

2,86 1,23 52,87 5,61 3,63 28,36 1,78 5,07 149,81

2,87 1,19 42,92 4,89 3,91 28,65 1,69 4,83 137,36

4% 0% -6% 63% -1% 14% -5% -7% 0%

3,48 1,64 29,49 3,19 3,88 13,76 2,77 6,52 136,33

in Mio. Euro 3,49 1,66 31,61 3,24 3,92 15,05 2,76 6,78 139,59

4,02 1,87 34,46 3,66 4,52 16,64 3,17 7,82 157,10

3,70 1,76 33,41 3,49 4,25 16,92 3,05 7,31 149,96

18% 18% 22% 19% 25% 35% 23% 22% 20%

0,08 0,03 0,04 0,06 0,06 0,23 0,05 0,16 4,90

in Mio. Euro 0,12 0,04 0,07 0,06 0,05 0,19 0,05 0,19 4,34

0,09 0,03 0,04 0,05 0,06 0,24 0,05 0,16 4,88

0,10 0,03 0,12 0,04 0,06 0,22 0,05 0,19 4,97

-5% -6% 43% 38% 3% 4% 35% 13%

Ballungsraumspezifische Aufgaben Feldkirchen 3,13 Hermagor 1,49 Klagenfurt 27,30 St. Veit a.d. Glan 2,94 Spittal a.d. Drau 3,41 Villach 12,50 Völkermarkt 2,48 Wolfsberg 6,01 Kärntner Gemeinden 125,19 Naturraumbezogene Aufgaben Feldkirchen 0,10 Hermagor 0,03 Klagenfurt -0,01 St. Veit a.d. Glan 0,03 Spittal a.d. Drau 0,04 Villach 0,22 Völkermarkt 0,04 Wolfsberg 0,14 Kärntner Gemeinden 4,38

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

119 26.03.18


ANHANG

Tabelle 22: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte in Mio. Euro in ausgewählten Aufgabenbereichen, 2012-2016

2012 Bildung Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden Soziales und Gesundheit Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

2,34 0,78 11,44 1,32 2,45 8,97 1,16 4,11 69,93

Nettoausgaben nach Aufgabenbereichen 2013 2014 2015 in Mio. Euro 2,60 2,56 2,45 0,88 0,78 0,89 13,00 10,77 12,13 2,46 5,21 5,09 2,59 2,45 2,63 9,52 9,24 9,17 1,44 1,81 1,80 4,57 4,36 4,47 75,54 75,67 72,50

2016

Entwicklung 12-16 in %

2,63 0,95 9,89 3,81 2,63 9,50 1,49 4,40 68,98

12% 22% -14% 190% 7% 6% 29% 7% -1%

4,87 2,40 37,04 4,75 5,57 22,70 4,00 9,31 196,57

5,30 2,60 41,08 5,04 6,18 24,85 4,35 10,03 212,47

in Mio. Euro 5,39 2,67 43,71 5,12 6,28 26,67 4,39 10,45 218,95

5,72 2,79 46,03 5,41 6,64 28,37 4,65 11,19 231,30

5,32 2,63 44,04 5,14 6,30 28,23 4,49 10,52 220,76

9% 10% 19% 8% 13% 24% 12% 13% 12%

Verkehr Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

0,84 1,34 22,90 1,14 1,69 14,04 1,39 3,46 82,22

2,19 1,41 27,55 3,70 1,67 12,96 1,45 3,56 93,84

in Mio. Euro 1,85 1,65 21,74 1,84 2,62 13,60 1,28 4,70 89,38

1,41 1,46 18,08 1,70 1,79 13,56 0,94 3,44 77,65

2,70 1,13 19,19 1,37 1,57 12,96 1,05 4,43 80,59

220% -16% -16% 19% -7% -8% -24% 28% -2%

Freizeit und Kultur Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

0,73 0,14 17,37 1,94 1,45 6,41 0,62 1,81 45,97

0,91 0,16 26,96 2,03 1,47 9,03 0,74 1,94 60,03

in Mio. Euro 0,95 0,18 22,64 2,10 1,34 6,61 0,79 2,02 53,19

0,86 0,21 19,43 1,87 1,94 7,33 0,64 1,96 51,66

0,97 0,17 20,48 1,70 1,40 10,19 0,63 2,24 54,84

34% 18% 18% -12% -3% 59% 3% 24% 19%

Feuerwehrwesen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

0,21 0,24 6,11 0,24 0,49 2,20 0,61 0,34 18,27

0,14 0,07 6,38 0,24 0,43 2,27 0,27 0,96 18,69

in Mio. Euro 0,41 0,19 6,69 0,28 0,36 2,55 0,18 0,67 18,31

0,23 0,11 7,08 0,25 0,30 2,56 0,37 0,50 17,96

0,17 0,11 5,33 0,43 0,35 2,45 0,23 0,61 17,36

-19% -51% -13% 74% -28% 11% -62% 78% -5%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

120 26.03.18


ANHANG

Tabelle 23: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 1

2012 Erholungsflächen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

197.858 82.313 7.863.828 575.309 687.964 2.700.271 101.812 387.941 15.613.728

Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern 2013 2014 2015 in Euro 310.826 239.901 231.096 82.820 94.470 120.790 8.590.358 8.766.468 7.754.547 592.709 569.834 634.190 666.418 686.243 714.743 3.083.906 3.275.815 3.458.255 102.450 145.564 74.457 423.750 465.133 462.715 16.873.783 17.550.484 16.676.379

2016

Entwicklung 12-16 in %

195.864 84.378 7.992.823 526.238 605.286 3.388.988 100.513 517.011 16.662.495

-1% 3% 2% -9% -12% 26% -1% 33% 7%

Sport- und Freizeiteinrichtungen Feldkirchen 269.235 Hermagor 5.877 Klagenfurt 1.596.678 St. Veit a.d. Glan 927.346 Spittal a.d. Drau 465.793 Villach 1.881.887 Völkermarkt 357.666 Wolfsberg 524.867 Kärntner Gemeinden 14.522.399

359.097 32.605 9.864.242 1.121.406 504.413 4.132.154 440.159 585.021 24.918.737

in Euro 465.880 37.463 5.606.884 1.155.458 345.933 1.310.985 489.856 609.001 18.088.130

400.158 42.535 3.688.729 898.265 950.943 1.918.405 405.135 510.276 17.560.254

517.688 39.128 5.281.571 874.607 529.824 4.882.744 387.730 644.700 20.882.411

92% 566% 231% -6% 14% 159% 8% 23% 44%

Volksschule Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

821.607 120.279 4.105.672 181.391 751.704 2.548.740 322.422 1.484.558 25.402.111

730.891 236.480 3.912.343 1.355.150 749.858 2.449.308 542.493 2.087.262 28.397.710

in Euro 632.893 99.066 3.998.846 616.523 570.409 2.762.920 845.047 1.840.706 27.012.853

605.211 188.810 4.585.299 1.145.409 683.531 2.460.470 732.574 1.825.885 26.684.952

746.289 265.020 3.978.708 493.761 638.241 2.349.886 526.366 1.808.676 23.939.643

-9% 120% -3% 172% -15% -8% 63% 22% -6%

weitere Pflichtschulen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

1.447.832 652.174 6.162.699 1.134.622 1.313.031 4.135.889 833.945 2.626.534 40.579.408

1.458.328 644.988 7.915.484 1.106.996 1.489.397 4.944.148 895.042 2.482.409 43.033.722

in Euro 1.533.397 666.395 5.829.171 1.161.327 1.455.069 4.078.861 961.791 2.520.742 40.993.730

1.446.646 696.245 6.457.440 1.162.961 1.480.113 4.294.742 1.071.648 2.605.378 41.972.267

1.389.496 682.293 4.835.171 1.185.273 1.538.656 4.288.758 961.552 2.539.755 40.586.258

-4% 5% -22% 4% 17% 4% 15% -3% 0%

414.551 1.520 0 0 19.000 0 0 0 445.002

in Euro 397.066 8.942 0 3.428.128 19.000 0 0 0 3.862.632

398.528 0 0 0 19.000 0 0 0 -219.079

499.060 0 0 0 17.100 0 0 0 -64.688

579% -10% -174%

AHS und mittlere u.höhere berufsbild. Schulen Feldkirchen 73.538 Hermagor 3.981 Klagenfurt 0 St. Veit a.d. Glan 0 Spittal a.d. Drau 19.000 Villach 0 Völkermarkt 0 Wolfsberg 0 Kärntner Gemeinden 87.692

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

121 26.03.18


ANHANG

Tabelle 24: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 2 Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern 2012 2013 2014 Tertiäre Bildung und Forschungseinrichtungen in Euro Feldkirchen 0 0 0 Hermagor 0 0 6.000 Klagenfurt 1.175.826 1.171.890 942.544 St. Veit a.d. Glan 0 0 0 Spittal a.d. Drau 371.085 330.194 410.049 Villach 2.286.167 2.127.553 2.400.645 Völkermarkt 0 0 0 Wolfsberg 582 1.017 0 Kärntner Gemeinden 3.857.743 3.662.874 3.798.791 Öffentlicher Verkehr Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

2015

2016

Entwicklung 12-16 in %

0 5.000 1.086.373 0 442.477 2.415.265 0 41.300 4.060.081

0 3.800 1.077.408 0 436.942 2.857.341 0 50.750 4.519.492

-8% 18% 25% 8624% 17%

96.590 51.134 10.714.942 119.561 184.617 797.880 75.662 281.484 14.914.165

98.608 69.360 11.031.903 120.534 181.274 776.709 75.426 309.984 15.311.590

in Euro 94.568 67.021 9.655.290 119.957 170.706 781.585 74.486 309.984 13.974.221

96.853 64.397 8.726.133 122.624 173.871 769.714 75.257 278.484 13.100.703

98.661 151.941 8.303.596 124.274 177.755 1.091.206 77.086 278.484 13.187.533

2% 197% -23% 4% -4% 37% 2% -1% -12%

Straßenverkehrsinfrastruktur Feldkirchen 747.599 Hermagor 1.285.065 Klagenfurt 12.182.226 St. Veit a.d. Glan 1.023.634 Spittal a.d. Drau 1.508.053 Villach 13.246.880 Völkermarkt 1.316.607 Wolfsberg 3.176.747 Kärntner Gemeinden 67.308.935

2.087.531 1.339.282 16.514.501 3.575.630 1.487.070 12.184.217 1.372.037 3.251.404 78.523.956

in Euro 1.756.917 1.578.105 12.083.493 1.722.048 2.450.475 12.823.138 1.200.549 4.385.072 75.410.662

1.310.204 1.391.868 9.351.411 1.579.002 1.616.256 12.795.190 865.904 3.166.392 64.544.922

2.600.646 973.746 10.884.275 1.241.829 1.392.651 11.866.902 977.516 4.154.640 67.403.472

248% -24% -11% 21% -8% -10% -26% 31% 0%

Kunst-, Kultur- und Kultuseinrichtungen Feldkirchen 259.829 Hermagor 51.343 Klagenfurt 7.909.077 St. Veit a.d. Glan 434.684 Spittal a.d. Drau 298.470 Villach 1.823.123 Völkermarkt 156.626 Wolfsberg 894.352 Kärntner Gemeinden 15.829.553

242.080 46.348 8.505.041 319.702 298.594 1.812.321 194.715 929.417 18.232.854

in Euro 239.569 48.077 8.269.825 374.833 309.797 2.019.430 155.019 950.686 17.552.124

232.733 50.872 7.985.677 340.039 269.998 1.957.100 155.478 983.527 17.420.094

261.355 41.737 7.208.765 298.980 266.383 1.914.694 143.271 1.080.312 17.297.859

1% -19% -9% -31% -11% 5% -9% 21% 9%

Pflege und Betreuung Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

83.860 547 16.303.932 168.211 169.071 9.628.468 38.339 169.824 28.441.815

in Euro 67.354 4.345 17.032.201 174.503 133.509 10.302.659 38.873 201.779 29.949.700

63.169 -4.998 18.839.407 152.017 95.537 11.571.571 38.594 233.668 33.010.795

62.003 2.035 17.381.815 157.343 90.670 12.041.329 37.860 208.255 31.958.947

-27% -148% 15% -15% -33% 36% -4% 17% 22%

85.292 -4.270 15.079.369 185.097 135.052 8.872.218 39.598 178.164 26.275.986

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

122 26.03.18


ANHANG

Tabelle 25: Entwicklung der Netto-Ausgaben der Kärntner Bezirksstädte nach Aufgabenfeldern in Euro, 2012 bis 2016 – Teil 3

2012 Soziale Einrichtungen und Leistungen Feldkirchen 2.901.159 Hermagor 1.457.094 Klagenfurt 7.232.644 St. Veit a.d. Glan 2.828.974 Spittal a.d. Drau 3.272.346 Villach 4.572.286 Völkermarkt 2.474.574 Wolfsberg 5.565.302 Kärntner Gemeinden 94.618.771

Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern 2013 2014 2015 in Euro 3.231.944 3.260.102 3.765.645 1.608.569 1.641.403 1.860.366 9.129.588 10.301.901 12.072.387 3.050.699 3.078.074 3.549.917 3.737.464 3.806.624 4.409.781 5.394.617 6.089.390 7.338.238 2.761.920 2.748.663 3.147.458 6.093.976 6.337.830 7.368.623 104.662.143 106.368.586 122.567.204

2016

Entwicklung 12-16 in %

3.445.851 1.736.176 12.169.345 3.345.510 4.162.568 7.124.127 3.048.688 6.871.616 116.303.360

19% 19% 68% 18% 27% 56% 23% 23% 23%

Feuerwehrwesen Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

206.495 235.632 6.105.959 243.943 490.090 2.204.381 607.794 344.394 18.272.078

140.417 73.595 6.377.766 239.431 428.814 2.265.606 265.448 958.811 18.694.409

in Euro 405.788 187.168 6.692.286 283.609 358.395 2.547.430 176.247 667.033 18.306.796

233.736 107.347 7.084.248 251.934 297.200 2.558.737 368.627 503.434 17.964.321

168.067 114.776 5.329.655 425.052 350.722 2.453.901 231.121 612.256 17.362.418

-19% -51% -13% 74% -28% 11% -62% 78% -5%

Krankenanstalten Feldkirchen Hermagor Klagenfurt St. Veit a.d. Glan Spittal a.d. Drau Villach Völkermarkt Wolfsberg Kärntner Gemeinden

1.880.555 947.785 14.728.770 1.735.750 2.164.582 9.258.450 1.486.657 3.569.489 75.675.940

1.981.946 987.995 15.642.620 1.819.014 2.270.069 9.824.093 1.550.169 3.763.906 79.367.307

in Euro 2.065.668 1.022.705 16.373.507 1.870.434 2.335.784 10.277.320 1.599.142 3.913.641 82.633.689

1.890.308 932.047 15.119.420 1.707.168 2.130.889 9.461.935 1.464.559 3.588.329 75.717.603

1.811.464 893.172 14.488.800 1.635.963 2.042.011 9.067.285 1.403.473 3.438.663 72.501.251

-4% -6% -2% -6% -6% -2% -6% -4% -4%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2016.

123 26.03.18


ANHANG

2.5

Strukturdaten Klagenfurt

Tabelle 26: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 in der Stadtregion Klagenfurt Bevölkerungsentwicklung Name 2007-2017 0 bis 19 20 bis 64 65 und in Prozent Jahre Jahre mehr Jahre Brückl 2.735 19% 60% 21% -8,1% Ebenthal in Kärnten 7.837 19% 62% 20% 3,4% Feistritz im Rosenthal 2.493 18% 56% 25% -5,5% Gallizien 1.761 19% 62% 19% 0,5% Grafenstein 2.890 21% 62% 18% 5,1% Keutschach am See 2.450 19% 59% 22% 3,2% Klagenfurt am Wörthersee 99.790 18% 62% 20% 8,1% Köttmannsdorf 2.954 19% 58% 22% 2,0% Krumpendorf am Wörthersee 3.481 19% 59% 22% 7,4% Ludmannsdorf 1.802 19% 61% 20% -3,5% Magdalensberg 3.419 21% 59% 20% 8,1% Maria Rain 2.570 21% 60% 18% 14,9% Maria Saal 3.826 18% 61% 21% -2,0% Maria Wörth 1.584 16% 59% 25% 12,8% Moosburg 4.513 21% 57% 22% 1,5% Poggersdorf 3.155 21% 62% 18% 6,9% Pörtschach am Wörther See 2.693 16% 59% 26% 0,8% Schiefing am Wörthersee 2.619 19% 62% 18% 6,4% St. Margareten im Rosental 1.074 19% 59% 23% -1,4% Techelsberg am Wörther See 2.202 19% 61% 20% 1,6% MITTELWERT 7.792 19% 60% 21% 3,1% Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017. Bevölkerung 01.01.2017

Altersstruktur in Prozent

Tabelle 27: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte in der Stadtregion Klagenfurt, 2016 Name Brückl Ebenthal in Kärnten Feistritz im Rosenthal Gallizien Grafenstein Keutschach am See Klagenfurt am Wörthersee Köttmannsdorf Krumpendorf am Wörthersee Ludmannsdorf Magdalensberg Maria Rain Maria Saal Maria Wörth Moosburg Poggersdorf Pörtschach am Wörther See Schiefing am Wörthersee St. Margareten im Rosental Techelsberg am Wörther See MITTELWERT

Fläche 2016 in km2 46,6 55,0 71,7 46,8 50,1 28,4 120,1 28,2 11,9 26,2 42,9 25,5 34,8 17,4 36,8 30,7 12,6 28,6 44,0 28,3 39,3

Dauersiedlungsraum 2016 in km2 16,6 20,6 11,8 11,3 25,9 9,1 60,3 11,3 3,4 8,5 23,2 8,8 22,5 2,6 20,0 18,3 3,1 9,4 7,2 7,1 15,1

Siedlungsdichte Dauersiedlungsraum in EW je km² % der Fläche 58,7 35,6 142,5 37,4 34,8 16,5 37,6 24,2 57,7 51,7 86,4 32,0 830,7 50,2 104,9 40,2 293,1 28,4 68,8 32,4 79,7 54,0 100,8 34,6 109,9 64,6 91,1 15,1 122,8 54,5 102,6 59,5 213,5 24,9 91,4 32,9 24,4 16,4 77,8 25,1 136,5 36,5

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Regionale Gliederung 2016.

124 26.03.18


ANHANG

Tabelle 28: Erwerbsstatus in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 Name Brückl Ebenthal in Kärnten Feistritz im Rosenthal Gallizien Grafenstein Keutschach am See Klagenfurt am Wörthersee Köttmannsdorf Krumpendorf am Wörthersee Ludmannsdorf Magdalensberg Maria Rain Maria Saal Maria Wörth Moosburg Poggersdorf Pörtschach am Wörther See Schiefing am Wörthersee St. Margareten im Rosental Techelsberg am Wörther See MITTELWERT

Erwerbspersonen 2015 Erwerbstätige 2015 Beschäftigte 2015 Arbeitsmarktsättigung Wohnort Wohnort Arbeitsort in Prozent 1.402 1.300 839 60% 4.145 3.849 1.514 37% 1.163 1.077 765 66% 911 858 305 33% 1.533 1.462 861 56% 1.231 1.154 484 39% 50.659 45.758 72.492 143% 1.468 1.380 576 39% 1.673 1.566 1.197 72% 961 892 359 37% 1.692 1.588 802 47% 1.314 1.249 368 28% 1.935 1.827 1.150 59% 739 687 577 78% 2.188 2.047 1.204 55% 1.700 1.589 883 52% 1.302 1.169 1.109 85% 1.327 1.221 465 35% 539 518 137 25% 1.164 1.075 466 40% 3.952 3.613 4.328 54%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Arbeitsmarktsättigung = Anteil der Beschäftigten an den Erwerbspersonen.

Tabelle 29: PendlerInnenverkehr in der Stadtregion Klagenfurt, 2015 Name Brückl Ebenthal in Kärnten Feistritz im Rosenthal Gallizien Grafenstein Keutschach am See Klagenfurt am Wörthersee Köttmannsdorf Krumpendorf am Wörthersee Ludmannsdorf Magdalensberg Maria Rain Maria Saal Maria Wörth Moosburg Poggersdorf Pörtschach am Wörther See Schiefing am Wörthersee St. Margareten im Rosental Techelsberg am Wörther See MITTELWERT

EinpendlerInnen 2015 411 836 399 91 447 156 35.522 229 787 139 395 134 692 382 580 553 659 181 23 213 2.141

AuspendlerInnen Tagesbevölkerung 2015 2015 888 2.296 3.202 5.412 763 2.122 680 1.183 1.102 2.240 852 1.747 10.384 123.833 1.068 2.061 1.170 3.226 686 1.263 1.203 2.501 1.022 1.598 1.371 3.170 507 1.398 1.484 3.589 1.292 2.401 782 2.566 933 1.860 407 685 844 1.576 1.532 8.336

Anteil AuspendlerInnen Anteil EinpendlerInnen an Erwerbspersonen an Erwerbstätigen 63% 32% 77% 22% 66% 37% 75% 11% 72% 31% 69% 14% 20% 78% 73% 17% 70% 50% 71% 16% 71% 25% 78% 11% 71% 38% 69% 56% 68% 28% 76% 35% 60% 56% 70% 15% 76% 4% 73% 20% 68% 30%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Tagesbevölkerung = Wohnbevölkerung abzüglich der AuspendlerInnen und zuzüglich der EinpendlerInnen im Berufs- und Ausbildungsverkehr.

125 26.03.18


ANHANG

2.6

Strukturdaten Sankt Veit an der Glanz

Tabelle 30: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 im Bezirk Sankt Veit an der Glan Bevölkerungsentwicklung Name 2007-2017 0 bis 19 20 bis 64 65 und in Prozent Jahre Jahre mehr Jahre Althofen 4.785 19% 61% 19% 2,5% Brückl 2.735 19% 60% 21% -8,1% Deutsch-Griffen 911 16% 60% 24% -7,7% Eberstein 1.296 17% 60% 23% -14,7% Frauenstein 3.607 22% 59% 20% 1,0% Friesach 4.989 17% 58% 24% -5,7% Glödnitz 811 16% 61% 23% -13,2% Gurk 1.247 19% 59% 22% -2,9% Guttaring 1.481 20% 59% 21% -2,0% Hüttenberg 1.431 16% 58% 26% -14,9% Kappel am Krappfeld 1.992 20% 61% 19% -0,7% Klein Sankt Paul 1.853 19% 58% 23% -8,5% Liebenfels 3.285 21% 60% 19% 1,0% Metnitz 2.023 20% 57% 23% -13,0% Micheldorf 1.023 16% 62% 23% -9,9% Mölbling 1.320 20% 63% 17% -0,1% St. Georgen am Längsee 3.706 21% 60% 19% 1,9% St. Veit a.d. Glan 12.491 18% 61% 21% -3,6% Straßburg 2.086 21% 57% 23% -6,3% Weitensfeld im Gurktal 2.113 19% 58% 23% -9,0% MITTELWERT 2.759 19% 60% 22% -5,7% Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017. Bevölkerung 01.01.2017

Altersstruktur in Prozent

Tabelle 31: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2016 Siedlungsdichte Dauersiedlungsraum in EW je km² % der Fläche Althofen 12,3 6,6 389,3 53,6 Brückl 46,6 16,6 58,7 35,6 Deutsch-Griffen 71,4 9,8 12,8 13,7 Eberstein 65,2 14,4 19,9 22,1 Frauenstein 93,2 29,1 38,7 31,2 Friesach 120,8 34,6 41,3 28,6 Glödnitz 74,7 11,1 10,9 14,9 Gurk 39,7 11,8 31,4 29,7 Guttaring 54,9 15,9 27,0 28,9 Hüttenberg 134,5 18,2 10,6 13,5 Kappel am Krappfeld 49,7 27,8 40,1 55,8 Klein Sankt Paul 68,6 15,8 27,0 23,0 Liebenfels 58,8 29,0 55,8 49,2 Metnitz 223,1 28,8 9,1 12,9 Micheldorf 17,0 5,2 60,2 30,4 Mölbling 49,0 19,0 27,0 38,9 Sankt Georgen am Längsee 69,8 26,8 53,1 38,4 Sankt Veit an der Glan 50,8 29,5 245,9 58,2 Straßburg 97,6 27,9 21,4 28,6 Weitensfeld im Gurktal 95,8 22,0 22,1 22,9 MITTELWERT 74,7 20,0 60,1 31,5 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Regionale Gliederung 2016. Name

126 26.03.18

Fläche 2016 in km2

Dauersiedlungsraum 2016 in km2


ANHANG

Tabelle 32: Erwerbsstatus im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 Name Althofen Brückl Deutsch-Griffen Eberstein Frauenstein Friesach Glödnitz Gurk Guttaring Hüttenberg Kappel am Krappfeld Klein Sankt Paul Liebenfels Metnitz Micheldorf Mölbling St. Georgen am Längsee St. Veit a.d. Glan Straßburg Weitensfeld im Gurktal MITTELWERT

Erwerbspersonen 2015 Erwerbstätige 2015 Beschäftigte 2015 Arbeitsmarktsättigung Wohnort Wohnort Arbeitsort in Prozent 2.407 2.233 3.515 146% 1.402 1.300 839 60% 413 393 190 46% 650 619 350 54% 1.867 1.786 701 38% 2.421 2.265 2.101 87% 405 385 213 53% 625 596 354 57% 728 692 389 53% 694 641 268 39% 1.047 999 404 39% 909 852 670 74% 1.645 1.559 1.018 62% 998 961 492 49% 503 469 342 68% 728 694 324 45% 1.881 1.784 857 46% 6.339 5.822 7.851 124% 980 919 714 73% 1.047 968 664 63% 1.384 1.297 1.113 64%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Arbeitsmarktsättigung = Anteil der Beschäftigten an den Erwerbspersonen.

Tabelle 33: PendlerInnenverkehr im Bezirk Sankt Veit an der Glan, 2015 Name Althofen Brückl Deutsch-Griffen Eberstein Frauenstein Friesach Glödnitz Gurk Guttaring Hüttenberg Kappel am Krappfeld Klein Sankt Paul Liebenfels Metnitz Micheldorf Mölbling St. Georgen am Längsee St. Veit a.d. Glan Straßburg Weitensfeld im Gurktal MITTELWERT

EinpendlerInnen 2015 2.369 411 39 109 264 979 73 103 147 42 138 288 506 47 211 140 415 4.931 270 244 586

AuspendlerInnen Tagesbevölkerung 2015 2015 1.103 6.075 888 2.296 242 726 400 1.030 1.415 2.501 1.176 4.817 246 648 384 981 469 1.123 429 1.069 748 1.413 491 1.638 1.084 2.697 569 1.533 345 893 529 929 1.362 2.667 3.046 14.397 526 1.888 585 1.807 802 2.556

Anteil AuspendlerInnen Anteil EinpendlerInnen an Erwerbspersonen an Erwerbstätigen 46% 106% 63% 32% 59% 10% 62% 18% 76% 15% 49% 43% 61% 19% 61% 17% 64% 21% 62% 7% 71% 14% 54% 34% 66% 32% 57% 5% 69% 45% 73% 20% 72% 23% 48% 85% 54% 29% 56% 25% 61% 30%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Tagesbevölkerung = Wohnbevölkerung abzüglich der AuspendlerInnen und zuzüglich der EinpendlerInnen im Berufs- und Ausbildungsverkehr.

127 26.03.18


ANHANG

2.7

Strukturdaten Wolfsberg

Tabelle 34: Bevölkerung 2017, Altersstruktur 2017 und Bevölkerungsentwicklung 2007 bis 2017 im Bezirk Wolfsberg Bevölkerungsentwicklung Name 2007-2017 0 bis 19 20 bis 64 65 und in Prozent Jahre Jahre mehr Jahre 20% 59% 22% -6,9% Bad Sankt Leonhard im Lavanttal 4.398 18% 58% 24% -8,6% Frantschach-Sankt Gertraud 2.632 18% 60% 22% -10,1% Lavamünd 2.938 17% 57% 25% -12,8% Preitenegg 940 21% 61% 19% -5,5% Reichenfels 1.869 19% 60% 21% -4,6% Sankt Andrä 10.062 21% 62% 18% -1,7% Sankt Georgen im Lavanttal 2.009 19% 59% 22% -6,9% Sankt Paul im Lavanttal 3.346 Wolfsberg 25.042 19% 60% 21% -1,3% MITTELWERT 5.915 19% 60% 21% -6,5% Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2007 bis 2017. Bevölkerung 01.01.2017

Altersstruktur in Prozent

Tabelle 35: Fläche, Dauersiedlungsraum und Siedlungsdichte im Bezirk Wolfsberg, 2016 Siedlungsdichte Dauersiedlungsraum in EW je km² % der Fläche Bad Sankt Leonhard im Lavanttal 111,8 31,8 39,3 28,4 Frantschach-Sankt Gertraud 101,0 18,3 26,1 18,2 Lavamünd 93,8 21,9 31,3 23,3 Preitenegg 68,3 15,0 13,8 22,0 Reichenfels 87,2 17,8 21,4 20,5 Sankt Andrä 113,5 59,3 88,7 52,3 Sankt Georgen im Lavanttal 72,4 16,1 27,8 22,2 Sankt Paul im Lavanttal 47,3 23,9 70,7 50,5 Wolfsberg 278,3 89,1 90,0 32,0 MITTELWERT 108,2 32,6 45,4 29,9 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Regionale Gliederung 2016. Name

Fläche 2016 in km2

Dauersiedlungsraum 2016 in km2

Tabelle 36: Erwerbsstatus im Bezirk Wolfsberg, 2015 Name Bad Sankt Leonhard im Lavanttal Frantschach-Sankt Gertraud Lavamünd Preitenegg Reichenfels Sankt Andrä Sankt Georgen im Lavanttal Sankt Paul im Lavanttal Wolfsberg MITTELWERT

Erwerbspersonen 2015 Erwerbstätige 2015 Beschäftigte 2015 Wohnort Wohnort Arbeitsort 2.317 1.288 1.518 497 975 5.192 1.080 1.702 12.861 3.048

2.220 1.201 1.448 474 947 4.907 1.038 1.599 12.105 2.882

Arbeitsmarktsättigung in Prozent

2.332 1.522 699 376 437 4.382 404 2.126 13.200 2.831

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Arbeitsmarktsättigung = Anteil der Beschäftigten an den Erwerbspersonen.

128 26.03.18

101% 118% 46% 76% 45% 84% 37% 125% 103% 82%


ANHANG

Tabelle 37: PendlerInnenverkehr im Bezirk Wolfsberg, 2015 EinpendlerInnen 2015 Bad Sankt Leonhard im Lavanttal 1.011 Frantschach-Sankt Gertraud 930 Lavamünd 174 Preitenegg 157 Reichenfels 131 Sankt Andrä 2.279 Sankt Georgen im Lavanttal 101 Sankt Paul im Lavanttal 1.293 Wolfsberg 4.910 MITTELWERT 1.221 Name

AuspendlerInnen Tagesbevölkerung 2015 2015 933 4.482 767 2.825 970 2.185 271 843 642 1.376 3.132 9.224 751 1.336 912 3.759 4.402 25.559 1.420 5.732

Anteil AuspendlerInnen Anteil EinpendlerInnen an Erwerbspersonen an Erwerbstätigen 40% 46% 60% 77% 64% 12% 55% 33% 66% 14% 60% 46% 70% 10% 54% 81% 34% 41% 56% 40%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2015. Anmerkung: Tagesbevölkerung = Wohnbevölkerung abzüglich der AuspendlerInnen und zuzüglich der EinpendlerInnen im Berufs- und Ausbildungsverkehr.

129 26.03.18


ANHANG

3

Ausfüllhilfe zum Erhebungsbogen

Teil A: Herausforderungen der Stadt Bitte geben Sie hier eine Gesamteinschätzung zu den besonderen Herausforderungen ihrer Stadt in Bezug auf Zentrumslasten. Kurzbeschreibung der Stadt Bitte geben Sie uns hier einen kurzen Überblick über die Besonderheiten in Ihrer Stadt. Daher: „Was macht Ihre Stadt aus?“  

Dies kann beispielsweise inhaltliche Schwerpunkte betreffen (z. B. Theaterstadt, Tourismus, Industriestadt, Lebensqualität, Übernahme von Bezirksverwaltungsagenden) oder auch besondere geografische oder topografische Rahmenbedingungen (z. B. Lage an der Autobahn, Höhenunterschiede im Ortsgebiet, Nähe zu einem noch zentraleren Ort).

Rolle in der Region Städte nehmen eine zentrale Rolle innerhalb einer Region ein. Dabei werden nicht nur Leistungen erbracht, von welchen die gesamte Region profitiert. Sondern häufig übernehmen Städte auch koordinierende oder leitende Funktionen (etwa bei regionalen Konzepten). Wie schätzen Sie die Rolle Ihrer Stadt innerhalb der Region ein? Daher: „Wie wichtig ist Ihre Stadt für die Region?“  

Wie wichtig schätzen Sie die Bedeutung als Leistungserbringer für die Region ein? In welchen Bereichen übernimmt die Stadt koordinierende oder leitende Funktionen (z. B. regionale Wirtschaftskonzepte, Tourismus, Ver- und Entsorgung)?

Besondere Zentrumslasten außerhalb der regionalen Versorgungsfunktion Städte haben spezifische Rahmenbedingungen. Etwa ist die Siedlungsdichte in Städten höher, weshalb die Straßeninfrastruktur intensiver genutzt wird. Städte weisen auch spezifische soziodemografische Strukturen aus: Städte sind meist von Zuwanderung betroffen, weisen eine höhere Arbeitslosigkeit auf und haben einen hohen Anteil an Bezieherinnen und Beziehern von Bedarfsorientierter Mindestsicherung. Bitte schätzen Sie ein, welche besonderen Herausforderungen in Ihrer Stadt bestehen (im Vergleich zu den anderen Gemeinden in der Region). Daher: „Welche Herausforderungen ergeben sich aufgrund der Funktion Stadt?“ 

 

130 26.03.18

Welche Herausforderungen entstehen aufgrund besonderer sozio-demografischer Rahmenbedingungen? (z. B. starke Zuwanderung, hoher Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache) Welche Herausforderungen entstehen aufgrund der geografischen Rahmenbedingungen? (z. B. hohe Siedlungsdichte, Verkehr) Bestehen noch weitere Herausforderungen, welche auf die Funktion als Stadt zurückzuführen sind?


ANHANG

Teil B: Zentrumsfunktionen Der vorliegende Teil B dient dazu, die Relevanz des Leistungsangebotes Ihrer Stadt für die gesamte Region einzuschätzen und die besonderen Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion darzustellen. Wenn möglich soll auch eine Einschätzung zum Mehraufwand erfolgen. Jedes Aufgabenfeld gliedert sich wie folgt: Relevanz des Leistungsangebots für die Region Bitte geben Sie uns hier einen kurzen Überblick über Ihr Leistungsportfolio mit regionaler Versorgungsfunktion und Hinweise zu den Besonderheiten in Ihrer Stadt. Daher: „Warum ist dieser Aufgabenbereich für die Region wichtig?“ 

Welchen Nutzen haben Ihre Leistungsangebote für die Region? (z. B. Parkanlage als Ausflugsziel, einzigartige Sport- oder Kultureinrichtung in der Region, hohe Verkehrsleistungen aufgrund der Pendlerströme, einzigartige soziale Beratungsangebote in der Region, Spezialausrüstungen der Feuerwehr) Haben Sie Leistungsangebote, welche besonders touristischen Zwecken dienen? (z. B. Tagestourismus aus dem Umland, internationaler Tourismus)

Besondere Herausforderungen aufgrund der Zentrumsfunktion Städte haben aufgrund Ihrer Funktion als Stadt besondere Herausforderungen, welche in kleineren Gemeinden nicht bestehen. Bitte geben Sie uns hierzu eine Einschätzung ab. Daher: „Welche zusätzlichen Aufgaben entstehen aufgrund der Funktion als Stadt?“ 

 

Ergeben sich aufgrund der regionalen Versorgungsfunktion spezifische Herausforderungen (z. B. Bereitstellung höherer Kapazitäten, höheres Verkehrsaufkommen)? Ergeben sich besondere Herausforderungen aufgrund besonderer Zentrumslasten (z. B. Siedlungsdichte, sozio-demografische Struktur)? Durch welche Maßnahmen entstehen Ihnen tatsächlich finanzielle Mehraufwendungen? (z. B. höheres Angebot an Verkehrsleistungen, hohe Straßennutzung, hoher Koordinationsaufwand)

Leistungsangebot und Finanzierungsbedarf Dieser Frageblock dient dazu, einen Überblick über das Leistungsportfolio in Ihrer Stadt zu erhalten. Daher: „Welche Leistungen bestehen in diesem Aufgabenbereich und was kosten sie?“ Zur Beschreibung des Angebotes haben wir einen Vorschlag für eine Leistungsübersicht anhand gängiger Kennzahlen eingefügt. Ergänzend können Sie bei vorhandenen Daten weitere relevante Kennzahlen mit Leistungsinformationen hinzufügen. Sollten Sie bereits eine vorliegende alternative Leistungsbeschreibung haben, können Sie gerne auch diese ergänzend in das Dokument einfügen. Der Erhebungsbogen ist bewusst als Word-Dokument gestaltet, damit Sie hier flexibel reagieren können.

131 26.03.18


ANHANG

Zur Beschreibung des Leistungsangebotes und Finanzierungsbedarfes:  

Zeitlicher Bezug: Verwenden Sie bitte die aktuellsten verfügbaren Daten und tragen Sie die Information des zeitlichen Bezugs in der jeweils ersten Zeile ein. Trennung in Gemeinde- und Privat-/Dritteigentum: Zur Einschätzung, inwieweit das Leistungsangebot direkt von der Gemeinde beeinflusst werden kann, ersuchen wir um eine Trennung der Infrastruktur in Gemeinde- und Privat-/Dritteigentum. Die Leistungserbringung in ausgelagerten Einrichtungen der Städte ordnen Sie hierbei bitte dem Gemeindebereich zu. Wichtig ist daher nicht die rechtliche Organisationsform, sondern die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden. Gemeindeverbände (z. B. Schulverbände, Sozialhilfeverbände) oder Landes- oder Bundeseinrichtungen behandeln Sie bitte als Dritteigentum (und tragen daher den Zuschuss ein). Kennzahlen-Vorschlag „ÖSTIZ“: Als Hilfestellung zur Befüllung der aktuellen Leistungsdaten wurden in der rechten äußeren Spalte die verfügbaren Daten, die im Rahmen der Publikation „Österreichs Städte in Zahlen“ (ÖSTIZ) erfasst wurden, eingetragen (grau markiert). Finanzierungsbedarf der Stadt pro Jahr: Um die finanzielle Relevanz eines Aufgabenbereiches darzustellen, bitten wir um eine Einschätzung des Finanzierungsbedarfes der Stadt. Sollten keine ausreichend abgrenzbaren Daten vorliegen, bitten wir um eine Schätzung (und um einen entsprechenden Vermerk im Feld „Anmerkungen“, dass es sich um eine Schätzung handelt). Bitte geben Sie uns folgenden Finanzierungsbedarf bekannt: - Bei Einrichtungen in Gemeindeeigentum (inkl. ausgelagerter Betriebe) sind die NettoAusgaben anzugeben (Einnahmen abzüglich Ausgaben; laufender Betrieb und Investitionsbereich); - bei Einrichtungen in Privateigentum ist der Zuschuss, den die Stadt an diese Einrichtungen leistet, anzugeben (z. B. laufende Förderungen, Investitionszuschüsse). Anmerkungen: Bitte tragen Sie hier Ihre Anmerkungen ein, die nach Ihrer Ansicht für die Interpretation dieses Aufgabenbereiches notwendig sind. Dies können beispielsweise Konkretisierungen bei der Kennzahlendefinition sein oder etwa der Hinweis, dass der Finanzierungsbedarf der Stadt nur auf Schätzungen beruht.

Regionale Versorgungsfunktion Diese Frage dient der Einschätzung des Ausmaßes an regionaler Versorgungsfunktion. Daher: „In welchem Ausmaß werden Leistungen von Personen genutzt, deren Hauptwohnsitz außerhalb Ihrer Stadt liegt?“ 

132 26.03.18

Bitte treffen Sie hier eine Gesamteinschätzung, wie viele Nutzerinnen und Nutzer der Dienstleistung oder Infrastruktur nicht aus der eigenen Stadt kommen. Sollten keine genauen Informationen vorliegen (z. B. Kundenstromanalyse), schätzen Sie bitte den Anteil in Prozent. Verschiedene Leistungsangebote können durchaus unterschiedliche regionale Versorgungsfunktionen erfüllen. Sie können hier ergänzend ausgewählte Infrastrukturen bzw. Dienstleistungen aufzählen (z. B. Stadtpark, Fachhochschule), welche besonders hohe regionale Versorgungsfunktion wahrnehmen.



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