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Zentralörtliche Funktion in OÖ Städten und deren Abgeltung im Transfersystem Grundlagenstudie ENDBERICHT 16.6.2020 verfasst von DIin Nikola Hochholdinger Dr.in Karoline Mitterer DIin Marion Seisenbacher
KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at
INHALT
Inhaltsverzeichnis I
II
Grundlagen............................................................................................................................ 6 1
Ausgangssituation und Projektziele ............................................................................. 6
2
Projektinhalte und methodischer Ansatz ...................................................................... 7
2.1
Inhalte ........................................................................................................................... 7
2.2
Methodische Hinweise .................................................................................................. 7
3
Theoretische Grundlagen zu Transferbeziehungen und Zentralörtlichkeit ................ 11
3.1
Einordnung und Zweck von Transfers........................................................................ 11
3.2
Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich ....................... 12
Transferbeziehungen in Oberösterreich .......................................................................... 17 1
Bedeutung der Transfers zwischen Land und Gemeinden ........................................ 17
2
Transferausgaben an das Land.................................................................................. 18
2.1
Überblick und Beschreibung....................................................................................... 18
2.2
Transferausgaben in Zahlen....................................................................................... 23
3
Transfereinnahmen vom Land.................................................................................... 26
3.1
Überblick und Beschreibung....................................................................................... 26
3.2
Transfereinnahmen in Zahlen..................................................................................... 30
4
Transfersaldo .............................................................................................................. 32
5
Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Finanzkraft..................................... 35
III
Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben ................................................................ 37
IV
Aufgabenbezug ................................................................................................................... 41 1
Strukturdaten in drei ausgewählten Stadtregionen .................................................... 41
1.1
Stadtregion Linz .......................................................................................................... 42
1.2
Stadtregion Wels ........................................................................................................ 49
1.3
Stadtregion Vöcklabruck ............................................................................................. 52
2
Verknüpfung von ausgewählten Finanz- und Leistungsdaten ................................... 55
2.1
Hauptverwaltung ......................................................................................................... 55
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INHALT
V
2.2
Pflichtschulen .............................................................................................................. 57
2.3
Vorschulische Erziehung ............................................................................................ 59
2.4
Sozialhilfe im engeren Sinn, Pflege und Jugendwohlfahrt ......................................... 61
2.5
Gesundheit bzw. Krankenanstalten ............................................................................ 65
2.6
Verkehr: Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr (OEPNV) ..................... 66
3
Mögliche aufgabenorientierte Kriterien....................................................................... 70
3.2
Pflichtschulen und Elementarpädagogik .................................................................... 73
3.3
Bestimmung der Zentralörtlichkeit .............................................................................. 77
4
Bezirksverwaltungsagenden....................................................................................... 78
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen....................................................... 80 1
Unzureichende Berücksichtigung der Zentralörtlichkeit bei den Länder-Gemeinde-
Transferbeziehungen............................................................................................................ 80
VI
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2
Besondere Aufgabenlasten von zentralen Orten ....................................................... 86
3
Empfehlungen für den Finanzausgleich ..................................................................... 91
3.1
Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes ...................................... 93
3.2
Stärkung der Gemeindeebene als Partner ................................................................. 95
3.3
Stärkung regionaler Zentren ....................................................................................... 96
3.4
Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen........................................ 97
Anhang ................................................................................................................................ 98 1
Tabellenanhang .......................................................................................................... 98
1.1
Datentabellen zu Kapitel II Transferbeziehungen in Oberösterreich ......................... 98
1.2
Datentabellen für Kapitel III Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben ............. 108
1.3
Datentabellen zu Kapitel IV Aufgabenbezug ............................................................ 110
2
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis....................................................................... 123
3
Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................. 125
INHALT
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GRUNDLAGEN
I
Grundlagen
1
Ausgangssituation und Projektziele
Die einzelnen Gemeinden erfüllen unterschiedliche Aufgaben und Funktionen innerhalb einer Region und befinden sich in verschiedenem Ausmaß in vielfältigen räumlichen Beziehungen zu anderen Gemeinden. Insbesondere Städte erbringen Versorgungsleistungen, von welchen auch die Bevölkerung aus anderen Gemeinden profitieren. Diese regionale Versorgungsfunktion ergibt für die Städte Mehraufgaben, welche mit höheren Ausgaben einhergehen. Klassische Beispiele sind etwa der Öffentliche Personennahverkehr sowie Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. Hinzu kommen besondere Zentrumslasten, welche sich in Agglomerationsräumen ergeben. Beispiele hierfür sind höhere soziale Lasten, Verwaltungskosten (z.B. Statutarstadt-Funktion) oder Kosten der höheren Siedlungsdichte (z.B. intensive Straßennutzung). In § 4 des Finanzverfassungsgesetzes wird festgelegt, dass der Finanzausgleich in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen hat und dass darauf Bedacht zu nehmen ist, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. Infolgedessen ist es Aufgabe des Finanzausgleichs, für eine ausreichende Finanzierung von zentralörtlichen Aufgaben zu sorgen. Die aktuelle Ausgestaltung des Finanzausgleichs kann dies jedoch nur bedingt gewährleisten. So sind bestehende Regelungen bei der Ertragsanteilsverteilung nicht ausreichend spezifiziert (z.B. keine direkte Abgeltung der zentralörtlichen Funktion) und es erfolgte bisher keine aufgabenorientierte Mittelverteilung, welche speziell zentralörtliche Mehraufwendungen berücksichtigt. Die Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen führen zu deutlich veränderten Verteilungswirkungen und heben die ursprüngliche Mittelverteilung bei den Ertragsanteilen auf. Gerade im oö. Bedarfszuweisungssystem ist eine Mittelverschiebung von den großen Städten zu den kleinen Gemeinden stark ausgeprägt.1 Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde die Verantwortung der Länder für die LänderGemeinde-Transferbeziehungen gestärkt. So erfolgte eine Übertragung der bisherigen ressourcenausgleichenden Bundes-Finanzzuweisungen an die Länder, um einen konsistenten Finanzkraftausgleich innerhalb des Landes zu ermöglichen. Dabei wurde auch vereinbart, dass bei einer Neugestaltung der Gemeinde-Länder-Transferbeziehungen weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen berücksichtigt werden sollen. Nicht erwünschte Effekte sollen damit verhindert werden.2 Eine ganzheitliche Betrachtung steht bisher noch aus. Vor diesem Hintergrund werden mit der Studie die folgenden Zielsetzungen verfolgt: Übersicht über die bestehenden Transferbeziehungen zwischen Land Oberösterreich und den oberösterreichischen Gemeinden inkl. Beschreibung der einzelnen Regelungen; Überblick über die Auswirkungen des oö. Transfersystems auf die finanzielle Situation der oö. Städte unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion und der Bezirksverwaltungsagenden; Herstellen eines Bezuges zwischen finanzieller Situation und Leistungserbringung; Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Transfersystems. 1 2
Vgl. hierzu auch die Studie Mitterer; Seisenbacher: Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht, 2020. Ziele gemäß den Erläuterungen zum FAG 2017.
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GRUNDLAGEN
2
Projektinhalte und methodischer Ansatz
2.1
Inhalte
Zur Beantwortung der gesetzten Fragestellungen braucht es einen knappen Überblick über die Grundlagen und Voraussetzungen von Transferbeziehungen, um in weiterer Folge Schlussfolgerungen für das oö. Transfersystem ziehen zu können. In einem zweiten Teil wird ein Überblick über die einzelnen Transferausgaben (zumeist Umlagen) und Transfereinnahmen (z.B. Förderungen nach Aufgabenbereichen) gegeben. Im dritten Schritt werden die finanziellen Auswirkungen des oö. Transfersystems auf ausgewählte oö. Städte dargestellt. Im vierten Schritt wird ein Aufgabenbezug hergestellt und es erfolgt eine Verknüpfung mit den Finanzdaten. Abschließend erfolgen in einem fünften Teil Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Transfersystems.
2.2
Methodische Hinweise
Abgrenzung Transfers Für die vorliegende Studie werden unter dem Begriff der Transfers sämtliche Finanzierungsströme des sekundären und tertiären Finanzausgleichs, welche zwischen Ländern und Gemeinden verlaufen, verstanden. Diese umfassen:
Transferausgaben der Gemeinden: - Umlagen (Krankenanstalten, Sozialhilfe, Landesumlage) - sowie sämtliche andere Zahlungen der Gemeinden an die Landesebene aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (z.B. auch Rettungsbeitrag, Pensionen) Transfereinnahmen der Gemeinden: - Landesförderungen (z.B. Personalkostenzuschüsse Kinderbetreuung) - Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen (z.B. Härteausgleichsfonds, Projektförderung)
Als Transferausgaben von Gemeinden an Länder werden daher jedenfalls sämtliche Transfers definiert, welche auf bundes- oder landesgesetzlichen Vorgaben beruhen, auch wenn diese nicht direkt ans Land überwiesen werden. Datengrundlage Zentrale Grundlage bildet der Datensatz der Statistik Austria zur Finanzgebarung der Gemeinden 2018:
Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018, Sonderauswertung.
Ergänzend zu den Gemeindegebarungen werden folgende Quellen berücksichtigt:
Land Oberösterreich: Rechnungsabschluss 2018 – Transfers zwischen Land und Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie kommunalen Beteiligungen; Stadt Linz: Auskunft über Förderung des Landes OÖ an die Stadt Linz über deren Beteiligungen, Rechnungsjahr 2018; Stadt Wels: Auskunft über Förderung des Landes OÖ direkt an die Beteiligungen der Stadt Wels auf Basis Rechnungsjahr 2018, Auskunft zur fiktiven Sozialhilfeumlage.
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GRUNDLAGEN
Die oberösterreichischen Statutarstädte Linz, Wels und Steyr nehmen aufgrund der erweiterten Aufgaben und spezifischen gesetzlichen Regelungen eine Sonderstellung ein und erfordern teilweise eine gesonderte Betrachtung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden insgesamt acht oberösterreichische Städte ausgewählt und in den Analysen – soweit sinnvoll und erforderlich – gesondert dargestellt. Bei der Auswahl der Städte wurde auf unterschiedliche Gemeindegrößen und verschiedene Grade der Zentralörtlichkeit geachtet:
Linz (Statutarstadt) Steyr (Statutarstadt) Wels (Statutarstadt) Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck
Die Visualisierung der zentralörtlichen Aufgaben und der Funktion der großen oberösterreichischen Städte erfolgt beispielhaft anhand der räumlichen Verteilung struktureller Kenngrößen (z.B. Bevölkerungswachstum, Arbeitsplätze etc.) und der Pendelbewegungen in den drei Stadtregionen Linz, Wels und Vöcklabruck. Bei der Auswahl der Stadtregionen wurde darauf geachtet, dass sich diese hinsichtlich Größe und Verflochtenheit unterscheiden. Die Auswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dabei finden ebenso wie in der Analyse der Gemeindefinanzen in Zusammenhang mit Leistungsdaten weitere Datenbestände der Statistik Austria Verwendung: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009, 2018 und 2019, Stand jeweils 01.01. des Jahres; Dauersiedlungsraum der Gemeinden, Gebietsstand 2019; Abgestimmte Erwerbsstatistik und Arbeitsstättenzählung 2017; Schulstatistik 2017/2018; Kindertagesheimstatistik 2018/2019; Tourismusstatistik-Beherbergungsstatistik 2018. Bei sämtlichen Pro-Kopf-Werten für das Jahr 2018 wurde zugrundegelegt:
Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018: STATcube – Statistische Datenbank.
Weiters wurden folgende Quellen verwendet:
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Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK): Regionalprognose 2018. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV): Regionalinformation zur Flächeninanspruchnahme 2019.
GRUNDLAGEN
Hinweise zur Berechnungsmethodik allgemein Um die Besonderheiten der Städte im Vergleich zu den anderen Gemeinden in Oberösterreich herauszuarbeiten, wurden die Gemeinden anhand folgender Kategorien klassifiziert und anhand von auf den gemeindeweisen Pro-Kopf-Werten basierenden Mittelwerten ausgewertet:
Einwohnerklassen Finanzkraft-Quintile Gemeinden in ländlichen oder städtischen Räumen Städtebundmitglieder und Nicht-Städtebundmitglieder.
Tabelle 1: Überblick über EW-Klassen, FK-Quintile, Raumtypen und ÖSTB-Mitglieder, 2018
0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum im Umland von Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
Anzahl Gemeinden 86 199 102 40 10 3 88 88 88 88 88 269 120 17 34 40 400 440
Bevölkerung Anteil 01.01.2018 Bevölkerung 61.431 4% 333.233 23% 351.509 24% 259.463 18% 163.530 11% 304.410 21% 64.710 4% 117.457 8% 167.337 11% 256.718 17% 867.354 59% 518.657 35% 303.534 21% 85.816 6% 565.569 38% 635.610 43% 837.966 57% 1.473.576 100%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis ÖSTB: Mitglieder Stand 26.02.2019, Statistik Austria: Register des Bevölkerungstandes 2018.
Detailliertere und spezifische Informationen zu den Berechnungen und Darstellungen finden sich in den jeweiligen Kapiteln. Darüber hinaus sind ergänzende Daten, Tabellen und Hintergrundinformationen beispielsweise zu den kartografischen Darstellungen im Anhang abgebildet. Zuordnung der Sozialhilfeumlage In Oberösterreich bestehen Sozialhilfeverbände, an welche eine Umlage zu entrichten ist. Bei den Sozialhilfeverbänden handelt es sich grundsätzlich um Gemeindeverbände, weshalb die Sozialhilfeumlage als Transfer an Gemeindeverbände verbucht ist. Da es jedoch eine landesgesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Sozialhilfeumlage gibt und Sozialhilfe grundsätzlich in die Regelungskompetenz des Landes fällt, wird die Sozialhilfeumlage in der vorliegenden Analyse wie eine Umlage ans Land behandelt.
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GRUNDLAGEN
Darstellung von Besonderheiten der Statutarstädten Die Vergleichbarkeit der Statutarstädte mit den weiteren Städten und Gemeinden in Oberösterreich ist in mehreren Transferbereichen eingeschränkt. Dies betrifft folgende Aspekte:
Sozialhilfeumlage: Die Statutarstädte sind gleichzeitig auch Sozialhilfeverband und entrichten daher keine Umlage an sich selbst. Pensionen: Die Statutarstädte tragen ihre Pensionen selbst und zahlen daher nicht in den landesweiten Pensionsfonds ein. Förderungen an Beteiligungen: Vor allem in Linz werden nennenswerte Förderungen des Landes direkt an ein ausgegliedertes Unternehmen der Stadt Linz ausbezahlt und finden sich daher nicht im Gemeindehaushalt.
Um dennoch eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen, erfolgte eine näherungsweise Bestimmung der Transfers:
Berechnung einer „fiktiven“ Sozialhilfeumlage: Basierend auf den durchschnittlichen Anteilen der Umlagen an den Netto-Ausgaben anderer österreichischer Städte über 50.000 EW ergibt sich ein Durchschnittswert von rund 77 Prozent an Umlagen an den Netto-Ausgaben. Es wird daher angenommen, dass eine etwaige Umlage, welche die oberösterreichischen Statutarstädte zahlen müssten, bei 77 Prozent der Netto-Ausgaben liegt. Die Stadt Wels hat Berechnungen einer „fiktiven Sozialhilfeumlage“ selbst beigestellt, um verbuchungstechnisch unterschiedliche Zuordnungen der Netto-Ausgaben zu berücksichtigen. Bei den Pensionen wurden die Pensionsbeiträge der Statutarstädte herangezogen. Die Förderungen an Beteiligungen wurden bei den Statutarstädten abgefragt.
Methodische Einschränkungen Im Rahmen der finanzstatistischen Untersuchungen muss auf mehrere Abgrenzungsschwierigkeiten hingewiesen werden. Insbesondere zu nennen sind hierbei Abgrenzungsprobleme der einzelnen Transferströme auf Basis der bestehenden Ansatz- und Postengliederung der aktuellen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) und die teils unterschiedliche Verbuchungspraxis der Gemeinden. Ein weiteres Problem liegt in einer exakten Abgrenzung der Transferform. Ein Beispiel hierfür ist der Sonderfall des Sozialhilfebereichs, wie oben ausgeführt wurde. Zu nennen sind auch weitergeleitete Transfers, wie dies auf den Kinderbetreuungsbereich zutrifft (über die Länder an die Gemeinden weitergeleitete Bundeszuschüsse). Eine Gesamtbeurteilung der Transferverflechtungen ist auch dadurch eingeschränkt, dass die Transferbeziehungen nicht nur zwischen Gemeinden und Ländern verlaufen, sondern dass zahlreiche Finanzierungs- und Organisationseinheiten außerhalb der Gemeinde- und Länderhaushalte bestehen. Deren finanzielle Gebarung ist jedoch oftmals nicht öffentlich zugänglich und in weiterer Folge auch nicht transparent. In der vorliegenden Erhebung sind nur die Landestransfers an ausgegliederte Unternehmen der drei Statutarstädte berücksichtigt.
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GRUNDLAGEN
3
Theoretische Grundlagen zu Transferbeziehungen und Zentralörtlichkeit
3.1
Einordnung und Zweck von Transfers
Transfers als Teil des Finanzausgleichssystems Insgesamt können drei Elemente bzw. sechs Schritte des österreichischen Finanzausgleichssystems unterschieden werden.3 Einerseits erfolgt die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben über die Ertragsanteile, andererseits bestehen zahlreiche Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften. Diese beiden Elemente werden ergänzt durch die Zuteilung der ausschließlichen Abgaben zu den Gebietskörperschaftsebenen (im Gegensatz zur Verteilung der gemeinschaftlichen Abgaben über die Ertragsanteile). Die Finanzmittelausstattung der Gemeinden wird durch das Zusammenspiel dieser drei Finanzausgleichselemente bestimmt. In der Vergangenheit ist hierbei eine deutliche Ausweitung der Transferbeziehungen – insbesondere zwischen Ländern und Gemeinden – erkennbar,4 was auch als „Transferchaos“ oder „Transferdschungel“ bezeichnet wird.5 Abbildung 1: Elemente/Schritte des Finanzausgleichssystems in Österreich
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2016.
Gemäß Finanzverfassung (F-VG) sind zwei wesentliche Grundsätze von Transfers zu nennen:
Konnexitätsgrundsatz (§ 2 F-VG 1948): Dieser Grundsatz – auch Grundsatz der eigenen Kostentragung genannt – bestimmt, dass die Gebietskörperschaften den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst tragen müssen. Sachlichkeitsgebot (§ 4 F-VG 1948): - Regelungen haben in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen und - die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dürfen nicht überschritten werden.
3
Nähere Ausführungen hier: Mitterer; Pichler: Finanzausgleich kompakt, 2020. Vgl. Bröthaler et al.: Funktionsweisen und Entwicklungen im Finanzausgleichssystem, 2017, S. 110. 5 Vgl. Biwald et al.: Projekt Transfers und Kostentragung, 2010, S 10 und 22. 4
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GRUNDLAGEN
Transferzwecke Es können vier Transferzwecke definiert werden:6
Ressourcenausgleich Lastenausgleich Abgeltung regionaler Spill-Overs und Realisierung von Economies of Scale Versicherung gegen exogene Schocks
Ein Ressourcenausgleich fokussiert auf den Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden. Insbesondere im tertiären Finanzausgleich mit den zahlreichen Umlagen und Förderungen erfolgt ein Finanzkraftausgleich, um auch finanzschwachen Gemeinden die Finanzierung der Basisaufgaben zu ermöglichen. Durch die stark wachsende Bedeutung von Umlagen und Förderungen in den letzten Jahren hat das Element des Ressourcenausgleichs sehr stark an Bedeutung gewonnen. Bei einem Lastenausgleich wird auf unterschiedliche Rahmenbedingungen der einzelnen Gemeinden eingegangen und es werden insbesondere sozio-demografische sowie geografischtopografische Indikatoren berücksichtigt. So stehen beispielsweise stark wachsende Gemeinden anderen Herausforderungen gegenüber als stagnierende oder schrumpfende Gemeinden. Auch Faktoren wie Integration, Altersstruktur der Bevölkerung oder die räumliche Lage einer Gemeinde haben wesentlichen Einfluss auf die Kostenstruktur. Weiters bedarf es der Berücksichtigung von Sonderlasten auf Grund zentralörtlicher Funktionen und anderer räumlicher Spill-Overs, welche im Zuge des Ressourcen- und Lastenausgleichs nicht abgedeckt werden. Dabei sollen insbesondere „Kosten- und Qualitätsvorteile durch die Mitversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft benachbarter (....) Gemeinden ausgelöst und/oder mögliche suboptimale Angebotslagen vermieden und last but not least Anreize für deren Bereitstellung geboten werden.“7 Daneben sollte auch eine Ausgleichsmöglichkeit von nicht verschuldeten Problemlagen – im Sinne einer Versicherung gegen exogene Schocks – gegeben sein. Man denke hier an schwierige räumliche oder sozio-ökonomische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise tiefgreifende Strukturänderungen (z.B. Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in Randund Berggebieten, ehemalige Industriegebiete). 3.2
Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich
Begriffsbestimmung: Regionale Versorgungsfunktion und besondere Zentrumslasten Für die vorliegende Studie werden unter Zentrumslasten einerseits die regionale Versorgungsfunktion, andererseits besondere Zentrumslasten aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen von Ballungsräumen verstanden.
6 7 8
Regionale Versorgungsfunktion8 Die regionale Versorgungsfunktion von zentralen Orten besteht in der Erfüllung gewisser Leistungen und der Bereitstellung bestimmter Angebote für umliegende Gemeinden oder Regionen, die in vielen Fällen nicht oder nur unvollständig durch die Nutzerinnen und
Vgl. Biwald et al.: Projekt Transfers und Kostentragung, 2010, S 102 ff. siehe Biwald et.al.: Reform Finanzausgleich, 2010, S. 105. Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 11 ff.
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GRUNDLAGEN
Nutzer finanziert sind, was zu einer fehlenden fiskalischen Äquivalenz führt (räumliche Spill-Over-Effekte). Beispielsweise wird ein Stadtbus auch von Einpendlerinnen und Einpendlern genutzt. Theatergäste kommen aus der gesamten Region. Auch der Tourismus wird dem Bereich der regionalen Versorgungsfunktion zugeordnet, da hier zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss. Besondere Zentrumslasten Darüber hinaus haben Städte spezifische Rahmenbedingungen. Etwa ist die Siedlungsdichte in Städten höher, weshalb die Straßeninfrastruktur intensiver genutzt wird. Städte weisen auch spezifische sozio-demografische Strukturen aus: Städte sind meist von Zuwanderung betroffen, weisen eine höhere Arbeitslosigkeit auf und haben einen hohen Anteil an Bezieherinnen und Beziehern von Bedarfsorientierter Mindestsicherung.
Verletzung des Äquivalenzprinzips Zur Ausgestaltung einer möglichst effizienten Aufgabenerbringung muss eine Reihe von Prinzipien und Rahmenbedingungen bei der Aufgabenerfüllung auf unterschiedlichen Ebenen sowie der Aufgabengestaltung und -finanzierung erfüllt sein (Abbildung 2). Das Konnexitätsprinzip zielt auf eine Übereinstimmung der Entscheidungsträger (Aufgaben- und Ausgabenverantwortung) mit den Finanzierungsträgern (Einnahmenverantwortung) ab. Abweichungen durch gesetzliche Regelungen sind hierbei möglich und in der Praxis weit verbreitet. Die Fiskalische Äquivalenz ist ein Prinzip der Deckungsgleichheit zwischen den Nutznießern eines öffentlichen Gutes und den Finanzierungsträgern. Das Kongruenzprinzip bezieht sich schließlich auf die räumliche Identität der Nutznießer öffentlicher Leistungen und der Aufgabenverantwortlichen („Accountability“).9 Abbildung 2: Prinzipien der Aufgaben- und Mittelverteilung im föderalen Staat
Entscheidungsträger Kompetenz, Aufgabenerfüllung Übergeordnete Einheit Effizienzprinzip
Subsidiaritätsprinzip
Nachgeordnete Einheit
Kongruenzprinzip
Nutzer Lokale / Regionale Inanspruchnahme der Leistungen, lokale / regionale Präferenzen
Konnexitätsprinzip
Finanzierungsträger Fiskalische Äquivalenz
Finanzierung der Leistungserbringung Leistungsfähigkeits-, Aufkommens-, Bedarfsprinzip
Quelle: Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20. 9
Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20 f.
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GRUNDLAGEN
Gerade bei Zentrumslasten sind diese Prinzipien häufig verletzt. Insbesondere für den Bereich der regionalen Versorgungsfunktion gilt, dass der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer verschiedener öffentlicher Leistungen nicht oder nicht vollständig mit dem Kreis der Zahlerinnen und Zahler und/oder dem Kreis der Entscheidungsträgerinnen und -träger übereinstimmt. Dies ist insbesondere in den folgenden Bereichen erkennbar: Benützen von Infrastruktur durch gemeindefremde Akteure (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen), Schaffen eines regionalen öffentlichen Gutes (z. B. bei sozialer Sicherheit oder Bildung), Regionale Wirkungen von Einrichtungen (z. B. bei Verkehr oder Naturschutz), Wirkungen durch Ausbau des lokalen Arbeitsplatzangebots bzw. von Nahversorgungsinfrastruktur für die Lebensqualität und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung einer gesamten Region.10 Anknüpfungspunkte für den Ausgleich von Zentrumslasten im Finanzausgleich Die kommunalen Aufgaben (Abbildung 3) können grundsätzlich in Abhängigkeit der Ursachen für die Aufgabenerfüllung in mehrere Kategorien unterteilt werden. In sämtlichen Gemeinden besteht ein im Rahmen einer Basisausstattung auszugleichender Grundbedarf. Darüber hinausgehend bestehen lokale Sonderlasten, welche im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs über einen Sonderlastenausgleich auszugleichen wären. Sonderlasten werden von sozio-demografischen oder geografisch-topografischen Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. Lage der Gemeinde in einer strukturschwachen Region, hoher Kinderbetreuungsbedarf aufgrund eines starken Zuzugs). Hierunter fallen weiters Ausgaben aufgrund besonderer Zentrumslasten, welche sich etwa aufgrund der höheren Komplexität bei größeren Städten ergeben. Bei zentralen Orten gilt es zusätzlich, auch die negativen finanziellen Spill-Overs (negative oder positive Wechselwirkungen zwischen Gemeinden), welche sich durch die Verflechtungen zwischen den Gemeinden ergeben, auszugleichen. Darüber hinausgehend besteht für die Gemeinden auch ein Wahlbedarf, um die eigenen Präferenzen erfüllen zu können. Abbildung 3: Differenzierung der Ursachen unterschiedlicher Ausgabenlasten
Quelle: Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 24.
10
Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 20 f.
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GRUNDLAGEN
Das derzeitige System des Finanzausgleichs weist keine ausreichende aufgabenorientierte Finanzierung auf und berücksichtigt daher die Zentrumslasten nur unzureichend. Nach aktuellen Empfehlungen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich11 sollte es jedoch aus finanzwirtschaftlicher Sicht eine Abgeltung der Zentrumslasten im Rahmen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs geben. Die Ausgabenlasten der regionalen Versorgungsfunktion können dabei vielfältig abgegolten werden (Tabelle 2). Im Zentrum der Lösungsansätze steht hierbei immer die Herstellung der fiskalischen Äquivalenz. Ein wichtiger Weg hierzu ist die Herstellung der räumlichen Übereinstimmung, wie dies durch die folgenden organisatorischen und steuerungspolitischen Maßnahmen möglich ist. Darüber hinausgehend ist auch eine Abgeltung der Spill-Overs im Rahmen von Transfers (hier als Sammelbegriff von Ertragsanteilen, Finanzzuweisungen des Bundes, Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sowie zwischen Gemeinden) möglich. Im Rahmen von fiskalischen Beziehungen sind hier insbesondere die folgenden Aspekte zu nennen. Die neben den Spill-Overs bestehenden zusätzlichen Belastungen der zentralen Orte aufgrund ihrer Zentrumsfunktion können in erster Linie über fiskalische Maßnahmen – etwa im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung – gelöst werden. Es zeigen sich daher sehr vielfältige Möglichkeiten, um die regionale Versorgungsfunktion sowie besondere Zentrumslasten von zentralen Orten im Rahmen des Finanzausgleichsmodells zu berücksichtigen. Es zeigt sich jedoch, dass mit Ausnahme des horizontalen Austausches zwischen Gemeinden noch keine Maßnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere bei vertikalen Transfers werden Zentrumslasten zu wenig berücksichtigt. Dies könnte jedoch im Rahmen der Land-Gemeinden-Transferbeziehungen umgesetzt werden.
11
z. B. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016; Bröthaler et al.: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs, 2011.
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GRUNDLAGEN
Tabelle 2: Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz und Abgeltung von besonderen Zentrumslasten Maßnahme Beschreibung Umsetzung Organisatorische und steuerungspolitische Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz Gemeindezusammenlegungen Fusion mehrerer Gemeinden zu einer jüngstes Beispiel: Gemeinde, um die Verflechtungen zwischen Gemeindestrukturreform Steiermark den Gemeinden zu „internalisieren“ von Gemeindeverbänden bis zu gemeinsamen bereits weit verbreitet: insbesondere Interkommunale Kooperationen Beschaffungsdiensten, um eine abgestimmte Gemeindeverbände im Ver- und Entsorgungsbereich oder Schulverbände Vorgehensweise zu erreichen und Skaleneffekte zu nutzen Schaffen von kleinregionalen regionale Planungs- und einzelne Beispiele der Kooperation: Ebenen Entwicklungsgemeinschaften zur Abstimmung z. B. Vision Rheintal des Leistungsangebotes innerhalb der Kleinregion bis hin zur Schaffung einer Gebietsgemeinde, welche überörtliche Leistungen erbringt Übernahme von überörtlichen Aufgaben werden in der Regel nicht Verlagerung von öffentlichen Aufgaben nach oben Gemeindeaufgaben durch Land oder Bund übernommen Privatisierung öffentlicher Aufgaben erhöht die fiskalische Äquivalenz, da der vollständige Privatisierung ohne Steuerzahler zur Finanzierung entfällt öffentliche Zuschüsse erfolgt in der Regel nicht Fiskalische Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz Abgeltung der regionalen eigener Lastenausgleich für zentrale Orte in meist keine spezifische Berücksichtigung Versorgungsfunktion im Rahmen Abhängigkeit des Ausmaßes ihrer regionalen bei Fördermitteln; mit dem abgestuften der Ertragsanteilsverteilung oder Versorgungsfunktion Land-Gemeinde-Transfers Bevölkerungsschlüssel besteht ein nur grobes Ausgleichsinstrument Interkommunale Finanzierung bei gemeinsame Finanzierung, v.a. im Rahmen bereits weit verbreitet: insbesondere überörtlichen Aufgaben von Gemeindeverbänden Gemeindeverbände im Ver- und Entsorgungsbereich oder Schulverbände Interkommunaler Ressourcenausgleich auf kleinregionaler Ebene Übertragung der Finanzierungsverantwortung nach oben
Ausgleich von Steuereinnahmen
vereinzelt umgesetzt; etwa bei gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten etwa Ko-Finanzierungen von Bund und erfolgt in großem Ausmaß im Rahmen Ländern für Gemeindeaufgaben der Gemeinde-Bedarfszuweisungen sowie bei Landes-Förderungen, teils auch Bundes-Finanzzuweisungen Fiskalische Maßnahmen zur Abgeltung von besonderen Zentrumslasten Abgeltung im Rahmen der Berücksichtigung von sozio-demografischen mit dem abgestuften Ertragsanteilsverteilung (z. B. Berücksichtigung der Personen mit Bevölkerungsschlüssel besteht ein nur Migrationshintergrund) oder geografischgrobes Ausgleichsinstrument topografischen Rahmenbedingungen (z. B. Siedlungsdichte) Abgeltung im Rahmen der Landwie oben meist keine spezifische Berücksichtigung Gemeinde-Transfers bei Fördermitteln
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020; auf Basis: Mitterer et al.: Regionale Versorgungsfunktion, 2016, S. 68 ff.; Prorok et al.: Kommunale Aufgaben in Stadtregionen, 2013, S. 49 ff.; Frey: Regionalpolitik, Agglomerationspolitik, 2005, S. 144 ff.
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
II
Transferbeziehungen in Oberösterreich
Die Zahlungsströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden begründen sich auf zahlreichen, teilweise sehr komplexen, gesetzlichen Regelungen. Die Transferbeziehungen zwischen dem Land Oberösterreich und den Oberösterreichischen Gemeinden sind vielfältig und bestimmen die finanzielle Situation der Gemeindeebene wesentlich mit. Nachfolgend wird ein Überblick über die Transferbeziehungen der Gemeinden in Oberösterreich gegeben. Die Transferströme von den Gemeinden werden folgend als Transferausgaben, die Transferströme an die Gemeinden als Transfereinnahmen bezeichnet. Der Saldo aus Transfereinnahmen und -ausgaben ergibt den Transfersaldo.
1
Bedeutung der Transfers zwischen Land und Gemeinden
Im Jahr 2018 betrugen die Transferausgaben der Oberösterreichischen Gemeinden12 insgesamt etwa 1.467 Mio. Euro.13 Der Großteil der Transfers geht an das Land Oberösterreich (41 Prozent) mit rund 602 Mio. Euro. Es folgen die Transfers an Sonstige (29 Prozent) mit rund 427 Mio. Euro und die Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände (25 Prozent) mit rund 370 Mio. Euro. Den Großteil der Transferzahlungen an das Land machen die Landes- und die Krankenanstaltenumlage aus. Die Transferzahlungen an Sonstige umfassen Transferzahlungen an Unternehmungen (bspw. Wirtschaftsförderung aber auch Abgeltung von erbrachten Leistungen), an private Organisationen ohne Erwerbszweck (bspw. Leistungen im Kinderbetreuungsbereich oder Rettungswesen), für Pensionen und an private Haushalte (bspw. Solarförderung). Der Schwerpunkt bei den Transferzahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sind die Zahlungen an die Sozialhilfeverbände im Rahmen der Bezirksumlage. Die Transfereinnahmen der Oberösterreichischen Gemeinden betrugen im Jahr 2018 insgesamt etwa 825,9 Mio. Euro.14 Der Großteil der Transfereinnahmen kommt vom Land (65 Prozent) mit rund 437,3 Mio. Euro. 145,8 Mio. Euro (22 Prozent) der Transfereinnahmen kommen vom Bund und rund 64,2 Mio. Euro (10 Prozent) von Sonstigen. Die Transfereinnahmen von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Sozialversicherungsträgern und sonstigen Trägern des öffentlichen Rechts sind verhältnismäßig niedrig. Die Transferzahlungen vom Land erfolgen vorwiegend für Gemeinde-Bedarfszuweisungen an die Gemeinden inkl. Gemeindestraßen sowie für die Kinderbetreuung. Der Bund leistet Transferzahlungen an die Gemeinden vorwiegend für Betriebe der Abwasserbeseitigung sowie in Form von Finanzzuweisungen und Zuschüssen. Sowohl bei den Transferausgaben als auch bei den -einnahmen machen die Transferzahlungen zwischen Land und Gemeinde den größten Anteil aus. Im Folgenden konzentriert sich die Analyse auf die entsprechenden Transferzahlungen zwischen diesen beiden Ebenen. Nähere Informationen zur Abgrenzung der Transfers finden sich im Anhang (Tabelle 21 und Tabelle 22).
12 13 14
Für eine Gesamtübersicht der Transfers siehe auch Mitterer et al.: Österreichische Gemeindefinanzen 2020, 2020. Die Detaildaten finden sich im Anhang Tabelle 21 – Transferausgaben der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich Die Detaildaten finden sich im Anhang Tabelle 22 – Transfereinnahmen der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
2
Transferausgaben an das Land
Die Transferausgaben der Gemeinden an das Land Oberösterreich sind vielfältig. Nachfolgend erfolgt zuerst ein Überblick über die Transferausgaben hinsichtlich Verwendungszweck und Kostentragungsregelungen. Weiters wird das Transfervolumen ausgeführt. Schließlich erfolgt eine Übersicht zu den Unterschieden in der Belastungshöhe nach Gemeindetypen sowie eine Betrachtung der zeitlichen Entwicklung.
2.1
Überblick und Beschreibung
Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Vielfalt an Transferzahlungen, welche die Gemeinden aufgrund von landesgesetzlichen Grundlagenlagen zu leisten haben. Hier umfasst sind einerseits die „großen“ Umlagen (Landesumlage, Krankenanstalten, Sozialhilfe). Andererseits leisten die oberösterreichischen Gemeinden auch zusätzliche Beiträge in den Bereichen Bildung, Rettung, öffentlicher Verkehr und Pensionen. Eine nähere Beschreibung folgt weiter unten. Wie in der zweiten Spalte „Verteilungskriterium“ erkennbar ist, stellen die Finanzkraft sowie die Volkszahl die zwei bedeutendsten Kriterien dar, welche die Höhe der Umlagen bestimmen. Nur im ÖPNV-Bereich kommen auch weitere Kriterien zum Tragen. Tabelle 3: Verteilungskriterien, Kostentragung und gesetzliche Grundlagen der wichtigsten Umlagen und Beiträge in Oberösterreich, 2018 Umlagen/Beiträge Landesumlage
Verteilungskriterium Finanzkraft
Kostentragung durch Gemeinden gesetzliche Grundlage 6,93% der ungekürzten Ertragsanteile + Oö. Landesumlagegesetz 3 Mio. Euro
Krankenanstaltenbeiträge (Umlage)
je zur Hälfte nach Volkszahl und Finanzkraft
40% des Abganges öffentl. Landeskrankenanstalten
Oö.Krankenanstaltengesetz
Sozialhilfe Bezirksumlage (exkl. Statutarstädte): Mindestsicherung, Pflege, Chancen1 gleichheit, Kinder- und Jugendhilfe Sozialhilfe Statutarstädte: v.a. Mindestsicherung, Chancengleichheit
Chancengleichheit: 40% nach Volkszahl, 60% nach Finanzkraft Sonstige: je zur Hälfte nach Volkszahl und Finanzkraft
40% der ungedeckten Kosten
Oö. Sozialhilfegesetz, Oö. Mindestsicherungsgesetz, Oö. Chancengleichheitsgesetz, Oö. Kinderund Jugendhilfegesetz
Volkszahl
40% des Kostenersatzes vom Land
Oö. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz
Schulerhaltungsbeiträge: Sonderschulen und Berufsbildende Pflichtschulen
Anzahl der SchülerInnen (Kopfquote)
Sonderschulen: Anteil am laufenden Schulerhaltungsaufwand; Berufsbildende Pflichtschulen: je 50% des laufenden Aufwands und des Bau- und Einrichtungsaufwands
Oö.Pflichtschulorganisationsgesetz
Rettungsbeitrag
Volkszahl
Oö.Rettungsbeitragsverordnung
Nah- und Regionalverkehr
22% Volkszahl, 45% Einpendler, 30% des Zuschusses Land für OÖVV 11% Auspendler, 22% Finanzkraft
Oö.Nah- und RegionalverkehrsFinanzierungsgesetz
Integrationsbeitrag Kinderbetreuung
2
75% Volkszahl, 25% Kosten des 15% des Zuschusses für regionale Verkehrsdienstes durch Anzahl der Verkehrsdienste, 30% für Rufbusse nutzenden Gemeinden Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Gemeindeärzte
Oö. Gemeindebedienstetengesetz, Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz, Oö. GemeindePensionsleistungsverordnung
Quelle: KDZ: eigene Darstellung auf Basis landesgesetzlicher Grundlagen Anmerkungen: 1) Beinhaltet auch Integrationsbeiträge im Kinderbetreuungsbereich von Nicht-Statutarstädten, welche nicht sinnvoll abgegrenzt werden können; 2) Beinhaltet überwiegend die Integrationsbeiträge der Statutarstädte, da jene der NichtStatutarstädte in der Bezirksumlage enthalten sind.
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick zum Transfervolumen. Um ein vollständiges Bild zu den Transferbeziehungen zu erhalten, werden hier neben der Daten gemäß der GemeindeRechnungsabschlüsse auch die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses des Landes Oberösterreich gegenübergestellt. Dabei zeigen sich jedoch teils Unterschiede, welche zumindest teilweise auf unterschiedliche Abgrenzungen zurückzuführen sein dürften. Auch das Bestehen der Sozialhilfeverbände erhöht die Komplexität. Die Transferausgaben der Gemeinden an das Land sowie die Sozialhilfeverbände betragen insgesamt 951 Mio. Euro. Der weit überwiegende Teil – daher 788 Mio. Euro – betrifft die drei großen Umlagen. Von den gesamten 951 Mio. Euro werden 632 Mio. ans Land und 319 Mio. Euro an die Sozialhilfeverbände gezahlt. Der Anteil der drei Statutarstädte an den gesamten Transfers liegt bei 20,3 Prozent. Bei diesem Wert ist jedoch darauf zu verweisen, dass die drei Statutarstädte im Bereich der Sozialhilfe und der Pensionen keine Umlagen leisten, sondern diese Ausgaben selbst tragen. Die Transferbelastung der Statutarstädte würde daher bei gleichen organisatorischen Rahmenbedingungen deutlich höher liegen. Dies wird später im Kapitel „Transferausgaben in Zahlen“ entsprechend berücksichtigt. Tabelle 4: Transferausgaben (Umlagen/Beiträge) an das Land bzw. Sozialhilfeverbände in Mio. Euro, 2018 Land OÖ: Transfereinnahmen von den Gemeinden und den Sozialhilfeverbänden gemäß RA Land OÖ
Gemeinden OÖ: Transferausgaben an das Land und Sozialhilfeverbände gemäß RAs der Gemeinden davon an das Land davon an Sozialhilfeverbände -
gesamt 115.275.993
davon von Gemeinden 115.275.993
davon von Sozialhilfeverbänden 0
Umlagen/Beiträge Landesumlage
gesamt 114.493.865
gesamt 114.493.865
von Statutarstädten 38.929.056
Krankenanstaltenbeiträge (Umlage)
353.362.285
353.362.285
89.102.183
-
352.184.100
352.184.100
0
Sozialhilfe Bezirksumlage (exkl. Statutarstädte): Mindestsicherung, Pflege, Chancen1 gleichheit, Kinder- und Jugendhilfe Sozialhilfe Statutarstädte: v.a. Mindestsicherung, Chancengleichheit
319.667.324
519.810
-
319.147.514
150.461.437
39.462.027
110.999.410
38.223.143
38.208.769
38.208.769
14.374
978.536
978.536
915.775
-
5.803.588
1.196.454
4.607.134
Schulerhaltungsbeiträge: Sonderschulen und Berufsbildende Pflichtschulen
20.943.436
20.943.436
6.293.037
-
20.155.209
20.155.209
0
Rettungsbeitrag
14.850.294
14.850.294
2.683.541
-
3
3
3
8.180.690
8.180.690
547.136
-
11.935.659
11.935.659
0
Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Gemeindeärzte
57.998.127
57.998.127
-
-
58.505.268
58.505.268
0
Sonstige
22.695.674
22.695.674
16.554.822
-
20.832.929
15.850.363
4.982.566
951.393.374
632.231.486
193.234.320
319.161.888
735.154.182
614.565.072
120.589.110
Integrationsbeitrag Kinderbetreuung
2
Nah- und Regionalverkehr
Transferzahlungen gesamt
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Land Oberösterreich: Rechnungsabschluss 2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Beinhaltet auch Integrationsbeiträge im Kinderbetreuungsbereich von Nicht-Statutarstädten, welche nicht abgegrenzt werden können; 2) Beinhaltet überwiegend die Integrationsbeiträge der Statutarstädte, da jene der NichtStatutarstädte in der Bezirksumlage enthalten sind; 3) Wird direkt an Rettungsorganisationen gezahlt; 4) Laut RA Land OÖ 2018: Pensionsbeiträge für Gemeindebedienstete (ans850, post880).
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Im rechten Teil der Tabelle 4 sind die Transfereinnahmen des Landes von den Gemeinden und Sozialhilfeverbänden gemäß Landesrechnungsabschluss ausgewiesen. Diese belaufen sich insgesamt auf 735 Mio. Euro. Die Differenz gegenüber den 951 Mio. Euro Transferausgaben der Gemeinden ergeben sich dadurch, dass ein Großteil der Sozialhilfeumlage bei den Sozialhilfeverbänden verbleibt und daher nur ein geringer Teil (etwa für die Kinder- und Jugendhilfe) an die Länder weitergegeben wird. Dennoch ergibt sich eine Differenz bei der direkten Gegenüberstellung der Transferausgaben der Gemeinden ans Land (632 Mio. Euro) und den Transfereinnahmen des Landes von Gemeinden (615 Mio. Euro), was zu einem wesentlichen Teil durch den Rettungsbeitrag (15 Mio. Euro) begründet ist, welcher nicht ans Land, sondern an die Rettungsorganisationen überwiesen wird. Weiters ist von Abgrenzungsunterschieden auszugehen. Landesumlage Das Land Oberösterreich hebt von den Gemeinden einschließlich der Statutarstädte eine Landesumlage ein, welche 6,93 Prozent der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zuzüglich eines jährlichen Betrags in Höhe von 3 Mio. Euro bis zum Jahr 2043 beträgt.15 Der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Anteil an der Landesumlage richtet sich nach deren Finanzkraft im jeweiligen Vorjahr. Diese Finanzkraft wird ermittelt durch Heranziehung16:
der Grundsteuer auf das Grundvermögen bei einem Hebesatz von 360 Prozent; von 39 Prozent der tatsächlichen Erträge der Kommunalsteuer des zweitvorangegangenen Jahres.
Krankenanstaltenumlage Die Gemeinden haben 40 Prozent der Betriebsabgänge aller oberösterreichischer Fondskrankenanstalten17 zu leisten. Dies sind die nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsund Erhaltungsausgaben eines Kalenderjahres abzüglich der geleisteten Zahlungen des OÖ Gesundheitsfonds.18 Der Berechnung der Krankenanstaltenumlage liegen folgende Kriterien zugrunde:19
50 Prozent nach dem gemeindeweisen Verhältnis der Finanzkraft (gemäß der Definition der Bezirksumlage); 50 Prozent nach dem gemeindeweisen Verhältnis der Volkszahl (gemäß Finanzausgleichsgesetz); gesonderte Berücksichtigung, wenn eine Gemeinde Träger einer öffentlichen Krankenanstalt ist.
Sozialhilfe: Bezirksumlage in den Städten und Gemeinden ohne Statut Mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut sind die Gemeinden verpflichtet, bezirksweise eine Bezirksumlage zu entrichten.20 15
Oö. Landesumlagegesetz 2008, LGBl.Nr. 4/2008 idF. LGBl.Nr. 86/2016; §1. Oö. Landesumlagegesetz 2008, LGBl.Nr. 4/2008 idF. LGBl.Nr. 86/2016; §2. 85% der Gesamtsumme der Betriebsabgänge aller Fondskrankenanstalten. Vgl. Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl.Nr. 132/1997 idF. LGBl.Nr. 73/2018, §75 Abs. 1 18 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl.Nr. 132/1997 idF. LGBl.Nr. 73/2018, §75 Abs. 3. 19 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl.Nr. 132/1997 idF. LGBl.Nr. 73/2018, §76 Abs. 2 20 Bezirksumlagegesetz 1960, LGBl.Nr. 26/1960 idF LGBl.Nr. 44/1996, § 1 Abs. 1 und 2 16 17
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Der Berechnung der Bezirksumlage liegen zugrunde: 21, 22
50 Prozent Volkszahl; 50 Prozent Finanzkraft (im Wesentlichen basierend auf Ertragsanteilen, Grundsteuer und Kommunalsteuer).
Die Bezirksumlage dient zur Finanzierung der Sozialhilfe (inkl. Pflege und Bedarfsorientierte Mindestsicherung), Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendhilfe. Die Gemeinden tragen 40 Prozent der nicht gedeckten Kosten für soziale Hilfen und der Kosten für die Sozialberatungsstellen. 60 Prozent trägt das Land.23 Die Sozialhilfeverbände haben weiters laut Chancengleichheitsgesetz insgesamt 40 Prozent der vom Land in diesem Bereich zu tragenden Kosten zu übernehmen. Die Höhe dieses Transfers orientiert sich zu 40 Prozent an der Volkszahl und zu 60 Prozent an der Finanzkraft.24 Sozialhilfe: Statutarstädte Die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr als unmittelbare Träger der Sozialhilfe – Doppelfunktion als Stadt und Bezirkshauptmannschaft – leisten keine Bezirksumlage, woraus jedoch nicht auf eine geringere Kostenbelastung in diesem Bereich geschlossen werden kann.25 Sie erbringen die Leistungen im Sozialhilfebereich selbst und die entsprechenden Ausgaben sind brutto im eigenen Stadthaushalt dargestellt. Um in den folgenden Berechnungen dennoch eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wird für die Städte Linz uns Steyr näherungsweise eine "fiktive" Sozialhilfeumlage bestimmt und bei den laufenden Transferausgaben an das Land hinzugezählt.26 Die Stadt Wels hat entsprechende Werte zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2018 beläuft sich die „fiktive“ Sozialhilfeumlage auf:
Linz: 100,5 Mio. Euro Steyr: 19,4 Mio. Euro Wels: 23,7 Mio. Euro
Integrationsbeitrag Kinderbetreuung Die regionalen Träger sozialer Hilfe nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 haben insgesamt 40 Prozent der vom Land zu übernehmenden Kosten im Bereich Integration und Kinderbetreuung zu tragen. Dies umfasst beispielsweise die Fachberatung, Kostenersatz für heilpädagogische Gruppen, Transportkosten von Kindern mit Beeinträchtigungen oder Kosten für Assistenzkräfte.27 Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt nach der Volkszahl.28 Die Integrationsbeiträge im Kinderbetreuungsbereich sind bei den Gemeinden und Städten ohne Statut in der Bezirksumlage enthalten und werden dann von den Sozialhilfeverbänden ans Land weiterüberwiesen. Die Statutarstädte überweisen die Beträge direkt ans Land. 21
Oö. Sozialhilfegesetz 1998, LGBl.Nr. 82/1998 idF. LGBl.Nr. 107/2019, §40 Abs. 3 Bezirksumlagegesetz 1960, LGBl.Nr. 26/1960 idF LGBl.Nr. 44/1996, § 3 Abs. 1 Vgl. RH: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden anhand der Beispiele Ansfelden und Feldkirchen in Kärnten, 2019, S. 20. 24 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008, LGBl.Nr. 41/2008 idF. LGBl.Nr. 87/2019 §46 Abs. 2 25 Vgl. RH: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden anhand der Beispiele Ansfelden und Feldkirchen in Kärnten, 2019, S. 14. 26 77,3 Prozent der Netto-Ausgaben im Bereich Sozialhilfe (ohne Wohnbauförderung). Näheres zur Berechnungsweise ist dem methodischen Kapitel zu entnehmen. 27 Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2007; LGBl.Nr. 39/2007 idF LGBl.Nr. 47/2019.; Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, LGBl.Nr. 35/1992 idF LGBl.Nr. 113/2019 28 Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2007; LGBl.Nr. 39/2007 idF LGBl.Nr. 47/2019 §36 22 23
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Schulerhaltungsbeitrag: Sonderschulen und berufsbildende Pflichtschulen Das Land Oberösterreich ist Erhalter diverser Sonderschulen und erhält von den Gemeinden dementsprechende Schulerhaltungsbeiträge. Als Grundlage für die Berechnung dient der nicht gedeckte laufende Schulerhaltungsaufwand. Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen.29 Im Bereich der berufsbildenden Pflichtschulen haben die Gemeinden 50 Prozent des laufenden Schulerhaltungsaufwandes (laufende Schulerhaltungsbeiträge) und des Bau- und Einrichtungsaufwandes (Bau- und Einrichtungsbeiträge) zu tragen. Für die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler relevant.30 Rettungsbeitrag Die Oberösterreichischen Gemeinden haben an die Rettungsorganisationen, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben, jährlich einen Beitrag zu den Kosten des allgemeinen örtlichen Hilfs-und Rettungsdienstes (Rettungsbeitrag) zu entrichten. Die Höhe des Rettungsbeitrags wird durch eine jährliche Verordnung der Landesregierung festgesetzt.31 2018 lag er bei 8,36 Euro pro Kopf.32 Nah- und Regionalverkehr Die Gemeinden tragen 30 Prozent der Zuschüsse für die Finanzierung von Verkehrsdiensten im OÖ Verkehrsverbund.33 Zusätzlich tragen sie einen Beitrag von 15 Prozent zu den PlanNettokosten34 für zusätzliche Verkehrsdienste sowie von 30 Prozent für Rufbusverkehre.35 Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte (ausgenommen Statutarstädte) Die Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden werden vom Land übernommen.36 Im Gegenzug übermitteln die Gemeinden dem Land monatlich Pensionsbeiträge.37 Die Höhe der monatlichen Pensionsbeiträge wird im Rahmen der alle zwei Jahre erlassenen Oö. Gemeinde-Pensionsleistungsverordnung geregelt.38 Die Statutarstädte sind von dieser Regelung ausgenommen. Pensionszahlungen für Gemeindeärzte (ausgenommen Statutarstädte) Für die bis zum Jahr 2006 vorgeschriebenen Gemeindeärztinnen und -ärzte haben die Gemeinden Pensionsbeiträge an das Land zu übermitteln. 39 Seit dem Inkrafttreten des Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2006 werden die Ärzte für ihre Tätigkeiten direkt bezahlt, weshalb es sich um eine auslaufende Regelung handelt. Die Statutarstädte sind von dieser Regelung ausgenommen.40
29
Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, LGBl.Nr. 35/1992 idF LGBl.Nr. 113/2019, § 51 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, LGBl.Nr. 35/1992 idF LGBl.Nr. 113/2019 Oö. Rettungsgesetz 1988, LGBl.Nr. 27/1988 idF. LGBl.Nr.95/2017, § 6 Abs. 1. 32 Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2018, LGBl. Nr. 21/2018, §1. 33 Oö. Nah-und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz 2014 idF LGBl.Nr. 5/2014, § 3 Abs. 1 34 die zu Beginn einer Leistungsperiode erwarteten Bruttokosten für diese Verkehrsdienste abzüglich der erwarteten Einnahmen (Oö. Nah-und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz 2014 § 2 Abs. 2) 35 Oö. Nah-und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz 2014 idF LGBl.Nr. 5/2014, § 3 Abs. 2 36 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001; LGBl.Nr. 48/2001 idF LGBl.Nr. 8/2020, §163 Abs. 1 37 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001; LGBl.Nr. 48/2001 idF LGBl.Nr. 8/2020, §163 Abs. 2 38 Oö. Gemeinde-Pensionsleistungsverordnung 2019; LGBl. Nr. 14/2019 39 Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 1978, LGBl. Nr. 29/1978 idF. LGBl. Nr. 84/2002, §3 40 Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006, LGBl.Nr. 72/2006 idF. LGBl.Nr. 54/2012, § 1 Abs. 1 und 2 30 31
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Pensionszahlungen in Statutarstädten Die Statutarstädte tragen ihre Pensionen selbst und zahlen daher nicht in den landesweiten Pensionsfonds ein. Die 2018 von den Städten direkt ausgewiesenen Pensionsbeiträge (Post 760 laut VRV 1997) betragen:
Linz: 59,4 Mio. Euro Steyr: 6,7 Mio. Euro Wels: 10,7 Mio. Euro
Diese Beträge wurden in die folgenden finanzstatistischen Berechnungen miteinbezogen. Sonstige Transferzahlungen der Gemeinden an das Land Die Gemeinden leisteten 2018 weiters Transferzahlungen in der Höhe von 22,7 Mio. Euro an das Land Oberösterreich (siehe Tabelle 4). Davon wurden insgesamt 14,4 Mio. Euro (63,5 Prozent) in den Bereichen Kunst, Kultur und Kultus aufgewendet. Davon entfielen ca. 13,85 Mio. Euro auf die Statutarstädte; 12,8 Mio. Euro davon zahlte die Stadt Linz für das Landes- und Musiktheater. Etwa 2,6 Mio. Euro (11,4 Prozent) entfielen auf die Bereiche Unterricht, Erziehung Sport und Wissenschaft. 1,6 Mio. Euro (7 Prozent) wurden im Bereich „Dienstleistungen“, 1,4 Mio. Euro (6 Prozent) im Bereich „Straßen- und Wasserbau, Verkehr“ sowie 1,1 Mio. Euro (4,8 Prozent) im Bereich „Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung“ aufgebracht. Die übrigen 1,7 Mio. Euro Transferausgaben entfallen großteils auf die Bereiche „Finanzwirtschaft“ und „öffentliche Ordnung und Sicherheit“. 2.2
Transferausgaben in Zahlen
Pro-Kopf-Ausgaben nach Gemeindetypen Die Belastung der Gemeinden mit Transferausgaben hängt von mehreren Faktoren ab. Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Pro-Kopf-Belastung nach unterschiedlichen Gemeindetypen. Um die Besonderheiten der Statutarstädte transparent zu machen, werden diese in der Abbildung gesondert dargestellt. Dies betrifft einerseits die „fiktive“ Sozialhilfeumlage, andererseits die Pensionszahlungen.41 Insgesamt sind die folgenden Unterschiede erkennbar:
41
Deutlich steigende Werte mit größerer EW-Klasse: Unter Berücksichtigung der fiktiven Sozialhilfeumlage sowie Pensionszahlungen ist die Pro-Kopf-Belastung bei den Statutarstädten doppelt so hoch wie bei den Gemeinden bis 1.000 EW. Die Belastung der Statutarstädte liegt auch um 49 Prozent höher als jene der Städte über 10.000 EW. Transferausgaben steigen mit der Finanzkraft: Die Finanzkraft ist ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die Höhe der Transferausgaben. Insbesondere das Fünftel mit der höchsten Finanzkraft zahlt auch mehr Transferausgaben pro Kopf. Im 5. FinanzkraftQuinitil wird auch die erhöhte Belastung in den drei Statutarstädten deutlich.
Näheres hierzu im methodischen Kapitel bzw. im Vorkapitel 2.1 bei der Beschreibung der einzelnen Transferausgabenbereiche.
23 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Abbildung 4: Transferausgaben der Gemeinden an das Land in Euro pro Kopf, 2018 in Euro pro Kopf
0 Linz
200
400
557
Wels
563
360
944 860 537 577
2.501 bis 5.000 EW
588 661
über 10.000 EW
789 591
FK-Quintil 1
524
FK-Quintil 2
548
374
213
Transferausgaben gemäß RAs der Gemeinden Fiktive Sozialhilfeumlage
FK-Quintil 3
584
FK-Quintil 4
593
Ländlicher Raum iUv Zentren
175
737
1.001 bis 2.500 EW
Ländlicher Raum
175
628
Vöcklabruck
FK-Quintil 5
673
Pensionszahlungen
129
89
583 541
Regionale Zentren
701
Urbane Zentren
692
198
ÖSTB-Mitgliieder
700
176
Nicht-ÖSTB-Mitglieder
136 121
573
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
24 16.06.20
1.400
290
388
Ried im Innkreis
Statutarstädte
1.200
838
Leonding
5.001 bis 10.000 EW
1.000
373
Braunau am Inn
0 bis 1.000 EW
800
654
Steyr
Freistadt
600
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Die Transferausgaben der Städtebund-Mitglieder liegen um 74 Prozent höher als diese der Nicht-Städtebund-Mitglieder. Auch dies korreliert mit der Finanzkraft. Durchaus unterschiedliche Pro-Kopf-Belastungen bei ausgewählten Städten: Geht man rein nach den Werten der Rechnungsabschlüsse würden die drei Statutarstädte vergleichsweise geringe Transferausgaben pro Kopf aufweisen. Berücksichtigt man jedoch die „fiktive“ Sozialhilfeumlage sowie Pensionszahlungen, weisen diese drei Städte die höchste Transferbelastung auf. Die Transferhöhe variiert bei den ausgewählten Städten zwischen 628 Euro (Freistadt) und 1.304 Euro (Linz).
Zeitliche Entwicklung Die Transferausgaben der Gemeinden stiegen in Abhängigkeit der EW-Klasse von 2014 auf 2018 zwischen 7 und 13 Prozent. Die geringste Dynamik weisen die Städte über 10.000 EW auf, da sich auch deren Finanzkraft unterdurchschnittlich dynamisch entwickelte. Am stärksten stieg die Transferbelastung bei den Gemeinden bis 5.000 EW, deren Finanzkraft sich besser entwickelte als in den Städten. Bei den Statutarstädten zeigt sich bei den Transferausgaben ans Land (ohne Sozialhilfeumlage und Pensionen) eine Dynamik von 10 Prozent, bei den Pensionen von nur 2 Prozent. Hingegen gab es sehr deutliche Anstiege in der Belastung im Sozialhilfebereich um 20 Prozent, womit sich insgesamt eine Dynamik von 11 Prozent ergibt (siehe auch Tabelle 24 im Anhang). Abbildung 5: Entwicklung der Transferausgaben der Gemeinden an das Land nach EWKlassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 +11%
Fiktive Sozialhilfeumlage Sozialhilfeumlage Krankenanstaltenumlage
318 331 328 336 339
51 53 53 52 56
76 78 78 77 79
94 95 95 93 98
118 120 121 122 126
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
222 220 233 240 252
188 188 200 207 218 45 47 48 48 52 2014 2015 2016 2017 2018
201 200 212 220 231
233 53 246 53 250 53 254 53 258 54
181 181 193 200 210 2014 2015 2016 2017 2018
200
190 189 201 209 220
400
+13%
225 53 237 56 243 56 249 57 252 56
600
+12%
264 59 276 61 280 60 288 62 289 61
+10% +13%
103 105 99 103 100
+7%
Landesumlage
204 61 216 63 221 62 228 64 230 63
in Euro pro Kopf
800
310 343 375 366 374
Pensionszahlungen 1.000
243 242 256 272 292
Sonstige Transferausgaben
209 177 209 166 209 183 212 166 213 174
1.200
0
0 bis 1.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
2.501 bis 5.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
über 10.000 EW
Statutarstädte
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.
25 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
3
Transfereinnahmen vom Land
Im Bereich der Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land zeigen sich mit den GemeindeBedarfszuweisungen und den laufenden Förderungen zum Kinderbetreuungsbereich zwei zentrale Fördertöpfe. Im Folgenden erfolgt ein Überblick über die Förderungen hinsichtlich Verwendungszweck sowie Transfervolumen. Weiters werden die durchschnittlichen Transfereinnahmen der Gemeinden pro Kopf in Abhängigkeit verschiedener Gemeindetypen betrachtet. Schließlich wird der zeitliche Verlauf der Förderungen beschrieben.
3.1
Überblick und Beschreibung
Die Förderlandschaft für Gemeinden ist in Oberösterreich überschaubar. Zentrale Rolle nimmt hierbei die „Gemeindefinanzierung neu“ ein, welche im Wesentlichen die gemäß Finanzausgleichsgesetz zu verwendenden Gemeinde-Bedarfszuweisungen an die Gemeinden weiterleitet. Daneben stellt der Kinderbetreuungsbereich mit Kinderkrippen, Kindergärten und Horten einen wichtigen Förderbereich dar. Hier bestehen laufende Personalkostenzuschüsse durch das Land. Ein dritter Transferbereich betrifft die Zuschüsse des Landes für den Sozialhilfebereich in den drei Statutarstädten. Tabelle 5: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land bzw. von Sozialhilfeverbänden
Einnahme Sozialhilfe
Beschreibung Beitrag des Landes z.B. mobile Dienste, Sozialhilfearbeit, Jugendhilfe
Sozialhilfe Chancengleichheit
Entgelte an Gemeinden, Beiträge zum laufenden Aufwand + Personalkostenzuschüsse
Kinderbetreuung
Beitrag zum laufenden Aufwand (Landesbeitrag) + Kindertransport + Integrationsbeitrag
Schülerhorte Gemeindefinanzierung neu (ohne Statutarstädte)
gesetzliche Grundlage Oö. Sozialhilfegesetz, Oö. Mindestsicherungsgesetz, Oö. Kinder-und Jugendhilfegesetz Oö. Chancengleichheitsgesetz
Oö. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz
Weitergabe von Gemeinde-Bedarfszuweisungen + Richtlinie „Gemeindefinanzierung Landesförderungen an die Gemeinden (laufende neu“ Mittel + Investitionszuschüsse)
Quelle: eigene Darstellung auf Basis landesgesetzlicher Grundlagen
Während die Transferausgaben der Gemeinden bei 951 Mio. Euro lagen (ohne Berücksichtigung organisatorischer Besonderheiten in den Statutarstädten)42, bewegten sich die Transfereinnahmen mit 435 Mio. Euro nur etwa bei der Hälfte. Eine konkrete Abgrenzung der Mittel aus der Gemeindefinanzierung neu ist im Rahmen der Rechnungsabschlüsse der Gemeinden nicht möglich, weshalb diese Mittel nicht gesondert dargestellt werden können. Abgrenzbar sind hingegen die Mittel im Kinderbetreuungsbereich (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), wo insgesamt Einnahmen von rund 100 Mio. Euro verbucht wurden. Der Kostenanteil des Landes im Bereich Sozialhilfe der Statutarstädte beläuft sich auf 12 Mio. Euro. 42
Siehe Vorkapitel II2
26 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Zum Vergleich sind im zweiten Teil der Tabelle 6 auch die Ausgaben des Landes Oberösterreich für Transfers an die Gemeinden dargestellt. Insgesamt wurden vom Land an Gemeinden 512 Mio. Euro überwiesen. 251 Mio. davon – das sind 49 Prozent – betreffen die Gemeindefinanzierung neu. Im Bereich Kinderbetreuung sind rund 120 Mio. Euro ausgewiesen, daher doch deutlich mehr als in den Gemeinde-Rechnungsabschlüssen. Ähnliches gilt auch für den Soziallhilfebereich. Weitere Transferzahlungen belaufen sich auf 71 Mio. Euro. Hierunter fällt beispielsweise der Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds (32,4 Mio. Euro), welcher auf Seiten der Gemeinden jedoch nicht als Transfer vom Land verbucht wird. Neben der Gemeindefinanzierung neu bestehen jedoch auch weitere Förderungen des Landes, etwa für den Kultur- oder Sportbereich. Tabelle 6: Transfereinnahmen vom Land in Mio. Euro, 2018 Gemeinden OÖ: Transfereinnahmen vom Land gemäß RAs der Gemeinden
Land OÖ: Transferausgaben an Gemeinden gemäß RA Land OÖ
gesamt 55.880.631
an Gemeinden 19.130.195
an Sozialhilfeverbände 36.750.436
Einnahme Sozialhilfe
gesamt 12.309.945
davon Statutarstädte 11.496.098
Kinderbetreuung
92.250.272
7.146.198
103.099.097
102.983.553
115.544
7.690.000
1.434.910
16.700.905
16.664.674
36.231
323.229.438
34.195.470
485.249.916
373.503.951
111.745.965
davon Gemeindefinanzierung neu
nicht abgrenzbar
nicht abgrenzbar
251.353.973
251.353.973
0
davon Förderungen an Pflichtschulen (teils Gemeindefinanzierung neu)
52.086.639
5.578.005
37.708.672
37.708.672
0
davon Förderungen an Gemeindestraßen (teils Gemeindefinanzierung neu)
47.083.800
8.567.474
11.632.232
11.632.232
0
435.479.655
54.272.676
660.930.549
512.282.373
148.648.176
Schülerhorte Weitere Transferzahlungen 1 vom Land
Transfereinnahmen gesamt
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu den BZ-Mitteln, Rechnungsabschluss 2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Inkl. Zweckzuschuss des Pflegefonds, der zwar über das Land ausbezahlt, bei den Gemeinden allerdings als Transfer vom Bund verbucht wird.
Nachfolgend werden die zentralen Transfereinnahmenbereiche kurz ausgeführt. Beteiligung des Landes an den Kosten der Statutarstädte im Bereich der Sozialhilfe Da die drei Statutarstädte selbst als Sozialhilfeträger auftreten, erfolgt der Kostenbeitrag des Landes an den Kosten der Statutarstädte für den Sozialhilfebereich analog zur Kostenbeteiligung bei den Sozialhilfeverbänden. Die Überweisung des Landes erfolgt in diesem Fall nicht an einen Sozialhilfeverband, sondern an die Städte direkt.43
43
Oö. Sozialhilfegesetz 1998, LGBl.Nr. 82/1998 idF. LGBl.Nr. 107/2019, §40 Abs. 1a
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Die Kostentragung betrifft die Bereiche Pflege, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Chancengleichheit.44 Bei Eltern- und Mutterberatungsstellen in den Statutarstädten wird der Aufwand in Höhe festgelegter Standards ersetzt.45 Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorte) Das Land leistet den Gemeinden als Rechtsträger von Kinderbetreuungseinrichtungen einen Beitrag zum laufenden Aufwand. Der Landesbeitrag wird in Gruppenpauschalen gewährt und die Berechnung erfolgt nach Finanzierungsstunden. Die Höhe der Förderung variiert daher in Abhängigkeit der Gruppenanzahl und der Öffnungszeiten. Die Rechtsträger von heilpädagogischen Gruppen und alterserweiterten heilpädagogischen Kindergartengruppen haben zusätzlichen Anspruch auf weiteren Kostenersatz in den Bereichen des laufenden Aufwandes und des Transportes. Das Land ersetzt den Rechtsträgern den Aufwand für die anfallenden Stunden der Assistenzkräfte für Integration.46 Gemeindefinanzierung neu Die seit dem 1.1.2018 geltende Richtlinie „Gemeindefinanzierung neu“ dient der Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen über die Länder an die Gemeinden. In geringem Ausmaß fließen auch Landesmittel in die Regelung ein. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeinden Oberösterreichs. Davon ausgenommen sind die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr, da für diese ein jährliches Bedarfszuweisungs-Kontingent besteht. Die „Gemeindefinanzierung neu“ besteht aus mehreren Elementen (Abbildung 6):47
44
Strukturfonds: Mittel zur Stärkung der Gemeindeautonomie. Die Verteilung erfolgt primär nach der Finanzkraft und Einwohnerzahl, es finden sich aber auch im geringen Ausmaß aufgabenorientierte Verteilungskriterien. Härteausgleichsfonds: Mittel zum Haushaltsausgleich und zur Finanzierung von Eigenmittelanteilen bei Infrastruktur-Projekten. Die Mittel gehen an Gemeinden mit Haushaltsabgängen sowie Gemeinden mit niedriger Finanzkraft. Projektfonds: Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Förderquote orientiert sich an der Finanzkraft. Regionalisierungsfonds: Mittel zur Regionalisierung von Infrastruktur-Projekten durch Gemeinde-Kooperationen. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Förderquote im Projektfonds.
Oö. Mindestsicherungsgesetz 2011, LGBl.Nr. 74/2011 idF LGBl.Nr. 107/2019, $45 Abs.4; Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014, LGBl.Nr. 30/2014 idF LGBl.Nr. 55/2018. §23 Abs. 5f; Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008, LGBl.Nr. 41/2008 idF. LGBl.Nr. 87/2019 §46 Abs. 1 und 4 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014, LGBl.Nr. 30/2014 idF LGBl.Nr. 55/2018, §23 Abs. 2f 46 Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2007, LGBl.Nr. 39/2007 idF LGBl.Nr. 47/2019 §35 Abs. 1 bis 3 47 Amt der oö. Landesregierung: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“ 45
28 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Abbildung 6: Elemente „Gemeindefinanzierung neu“
Quelle: Land OÖ: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“, S.4.
Bei der Bestimmung der Höhe der Förderung ist in sämtlichen Fonds die Finanzkraft ausschlaggebend. Einzig im Strukturfonds kommen auch aufgabenorientierte Kriterien wie die Kinderzahl oder die Straßenkilometer zur Anwendung. Aber auch dort kommen diese nur bei niedriger Finanzkraft zu tragen. Insgesamt zeichnet sich daher die „Gemeindefinanzierung neu“ durch einen sehr starken Ressourcenausgleich aus, welcher ausschließlich an der Finanzkraft anknüpft. Gleichzeitig ist der Lastenausgleich massiv unterrepräsentiert. Vertiefende Informationen zur Regelung und zu den finanziellen Auswirkungen der „Gemeindefinanzierung neu“ können auch der ergänzenden Studie „Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht“ entnommen werden.48 Sonstige Förderungen des Landes Neben den oben angeführten Zahlungen des Landes Oberösterreich bestehen noch Förderungen, welche über die Gemeindefinanzierung neu hinausgehen, wie etwa laufende Förderungen für den Kultur- und Sportbereich. Direkte Zahlungen des Landes an Beteiligungen der Statutarstädte Weiters bestehen Förderungen des Landes Oberösterreich, die direkt an Beteiligungen der Städte ergehen und somit nicht in den Gemeindefinanzdaten enthalten sind. Dies betrifft primär die Stadt Linz, in geringem Ausmaß auch die Stadt Wels. In Steyr bestehen keine direkten Förderungen an Beteiligungen.
48
Diese Studie wurde ebenfalls im Auftrag des Oberösterreichischen Städtebundes vom KDZ im Jahr 2020 erstellt. Mitterer u. Seisenbacher: Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht, 2020.
29 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
3.2
Linz: 34 Mio. Euro - davon Kinderbetreuung: 25,9 Mio. Euro an das Kinder- und Jugendservice Linz (Krabbelstuben, Kindergärten, Horte) - davon Kultur: 8 Mio. Euro an LIVA und Ars Electronica Gmbh - davon Sport: 0,2 Mio. Euro an die Linz AG Wels: 77.850 Euro an Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H.
Transfereinnahmen in Zahlen
Pro-Kopf-Einnahmen nach Gemeindetypen Im Bereich der Transfereinnahmen zeigen sich deutliche Unterschiede der Pro-Kopf-Einnahmen nach Gemeindetypen. Bei der vergleichenden Darstellung muss darauf hingewiesen werden, dass unterschiedliche Verbuchungspraktiken in den Gemeinden die Vergleichbarkeit einschränken können49:
Deutliche höhere Förderung bei kleinen Gemeinden: Die Höhe der Transfereinnahmen sinkt deutlich mit der Gemeindegröße. Dieses Muster ist nur bei den Statutarstädten etwas durchbrochen, da hier punktuell auch Förderungen für zentralörtliche Aufgaben (v.a. Theatervertrag der Stadt Linz) bestehen. Insgesamt sind die Transfereinnahmen der Gemeinden bis 1.000 EW pro Kopf mehr als dreimal so hoch wie bei den Städten über 10.000 EW. Starke Orientierung an der Finanzkraft: Ein sehr klares Bild zeigt sich nach FinanzkraftQuintilen. So betragen die durchschnittlichen Transfereinnahmen der finanzschwächsten Gemeinden das 2,9-fache jener Transfers im höchsten Finanzkraft-Quintil. Doppelt so hohe Förderung im ländlichen Raum: Ein sehr deutliches Bild zeigt sich auch im Verhältnis städtischer und ländlicher Raum. Auch hier wirkt sich die hohe Finanzkraftorientierung aus. Regionale und urbane Zentren erhalten die niedrigsten Förderungen. Die Transfereinnahmen der Nicht-Städtebund-Mitglieder sind etwa doppelt so hoch wie jene der Städtebund-Mitglieder. Die Betrachtung ausgewählter Städte zeigt durchaus unterschiedliche Ergebnisse, da hier auch einmalige Förderungen zu jahresweise verschiedenen Werten führen. Besonders niedrige Transfereinnahmen pro Kopf zeigen sich 2018 in Vöcklabruck, Steyr, Leonding und Braunau am Inn.
In der vorliegenden Darstellung sind direkte Zahlungen des Landes an ausgelagerte Einheiten der Statutarstädte berücksichtigt und gesondert dargestellt.50
49 50
z.B. Werden gewisse Leistungen in einigen Gemeinden als Transfereinnahme, in andere Gemeinden als Kostenbeiträge oder Rückersätze gebucht. Näheres hierzu in den methodischen Erläuterungen sowie im Vorkapitel 3.1.
30 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Abbildung 7: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro pro Kopf, 2018 in Euro pro Kopf
0 Linz Steyr Wels Braunau am Inn
200 159 189 1
235 195 268 189
Ried im Innkreis Vöcklabruck
329 161
0 bis 1.000 EW
712
1.001 bis 2.500 EW
448
2.501 bis 5.000 EW
Transfereinnahmen gemäß RAs der Gemeinden
294
5.001 bis 10.000 EW
229
über 10.000 EW
217
Statutarstädte
Förderungen Land OÖ an Städte über deren Beteiligungen
56
195
FK-Quintil 1
695
FK-Quintil 2
513
FK-Quintil 3
421
FK-Quintil 4 FK-Quintil 5
315 2
240
Ländlicher Raum
487
Ländlicher Raum iUv Zentren
411
Regionale Zentren
233
Urbane Zentren
235
ÖSTB-Mitgliieder
231
Nicht-ÖSTB-Mitglieder
600
166
Freistadt Leonding
400
5 4 458
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
Zeitliche Entwicklung Da ein wesentlicher Teil der Transfereinnahmen Projektförderungen betrifft, kommt es teils zu deutlichen Schwankungen zwischen den Jahren, was insbesondere auf die Gemeindeklassen bis 5.000 EW zutrifft. Vergleichsweise konstante Transfereinnahmen bestehen hingegen bei den Gemeinden über 5.000 EW. Die Steigerungsraten fielen jedoch im Zeitraum 2014 bis 2018 eher bescheiden aus. Sie lagen bei +5 Prozent bei den Gemeinden von 5.000 bis 10.000 EW und bei +7 Prozent bei den Gemeinden über 10.000 EW. Bei den Statutarstädten besteht sogar ein Rückgang um 9 Prozent. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Mittel aus den GemeindeBedarfszuweisungen an die Statutarstädte nicht angepasst wurden.
31 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Abbildung 8: Entwicklung der Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land nach EWKlassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 800 +1%
Förderungen Land OÖ an Städte über deren Beteiligungen
700 Transfereinnahmen gemäß RAs der Gemeinden
500
+6%
400
202 213 213 218 217
219 210 194 195 195
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
55 55 58 59 56
217 242 249 229 229
100
-9% +7%
2014 2015 2016 2017 2018
+5%
316 388 348 302 294
200
-7%
424 512 449 386 448
300
705 698 612 576 712
in Euro pro Kopf
600
0 bis 1.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
0
2.501 bis 5.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
über 10.000 EW
Statutarstädte
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.
4
Transfersaldo
Pro-Kopf-Belastung nach Gemeindetypen Unter Berücksichtigung der organisatorischen Besonderheiten in den Statutarstädten übersteigen die Transferausgaben mit 1.103 Mio. Euro 51 die Transfereinnahmen mit 469 Mio. Euro52 deutlich. Insgesamt ergibt dies einen negativen Transfersaldo in der Höhe von 634 Mio. Euro bzw. eine durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung von 151 Euro. Betrachtet man den Transfersaldo nach Gemeindetypen ergibt sich folgendes Bild:
51 52
Der Transfersaldo pro Kopf wird mit steigender Gemeindegröße deutlich negativer. Die Gemeinden bis 1.000 EW weisen sogar einen positiven Transfersaldo auf – sie erhalten daher mehr Förderungen als sie Transfers ans Land zahlen. Während der negative Transfersaldo bei Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW bei -129 Euro pro Kopf liegt, steigt dieser bei den Statutarstädten auf -928 Euro pro Kopf. Nach Finanzkraft-Quintilen zeigt sich ein ähnliches Bild wie nach EW-Klassen sowie deutlich die hohe Relevanz der Finanzkraft bei der Bestimmung des Transfersaldos. Ein sehr deutliches Bild zeigt sich auch bei der Betrachtung des ländlichen und städtischen Raums. Der ländliche Raum weist eine deutlich niedrigere Belastung auf. Deutlich am stärksten belastet sind die Statutarstädte. Sehr deutlich präsentieren sich auch Unterschiede zwischen Städtebund- und NichtStädtebund-Mitgliedern. Der Transfersaldo der Städtebund-Mitglieder beträgt das 6,6fache der Nicht-Städtebund-Mitglieder.
Siehe Vorkapitel II2. Siehe Vorkapitel II3.
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Nach einzelnen Städten zeigt sich – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen organisatorischen Rahmenbedingungen – die höchste Transferbelastung bei den drei Statutarstädten. Die niedrigste Belastung weist Freistadt auf.
Abbildung 9: Transfersaldo der Gemeinden mit dem Land in Euro pro Kopf, 2018 in Euro pro Kopf
-1.000
-800
-600
-400
-200
-484
0
200 Linz
-495 -548
Steyr
-368
-561
Wels
-328
Braunau am Inn
-643
Freistadt
-360
Leonding
-548
Ried im Innkreis
-616
Vöcklabruck
-699 175
Transfersaldo gemäß RAs der Gemeinden
1.001 bis 2.500 EW
-129
2.501 bis 5.000 EW
-294
Bereinigungen*
5.001 bis 10.000 EW
-431
über 10.000 EW
-572 -531
Statutarstädte
-397 172 -35 -163
FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4
-278 -216
0 bis 1.000 EW
FK-Quintil 5
-433 -96 -130
Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren
-467
Regionale Zentren
-329
-457
Urbane Zentren
-293
-468
ÖSTB-Mitgliieder -115
Nicht-ÖSTB-Mitglieder
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: *) Statutarstädte: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften.
33 16.06.20
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Zeitliche Entwicklung Betrachtet man den Transfersaldo im Zeitverlauf zeigen sich durchaus unterschiedliche Entwicklungen je nach EW-Klassen. Die deutlichen Schwankungen im Bereich der Transfereinnahmen bei den Gemeinden bis 2.500 EW spiegeln sich auch beim Transfersaldo deutlich wider. Klare Aussagen zur Entwicklung können daher nicht getroffen werden. Die höchsten Steigerungen in der Transferbelastung zeigen sich bei den Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW mit +39 Prozent im Zeitraum 2014 bis 2018, gefolgt von +13 Prozent bei den Gemeinden von 5.001 bis 10.000 EW und von +7 Prozent bei den Städten über 10.000 EW. Deutliche Steigerungen gab es auch bei den Statutarstädten mit 18 Prozent. Gründe für die unterschiedliche Entwicklung liegen einerseits daran, dass die kleineren und mittleren Gemeinden im Vergleich zu den Städten im Betrachtungszeitraum an Finanzkraft aufholten und damit auch die Umlagenbelastung steigt. Andererseits bestehen Schwankungen bei den Transfereinnahmen im Zeitverlauf, welche eine konkrete Aussage erschweren. Abbildung 10: Entwicklung des Transfersaldos der Gemeinden mit dem Land nach EWKlassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018
-366
-531
+7%
-800 Bereinigungen*
Transfersaldo gemäß RAs der Gemeinden
1.001 bis 2.500 EW
2.501 bis 5.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
über 10.000 EW
Statutarstädte
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkungen: *) Statutarstädte: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften.
2018
2016
2015
2014
2018
2017
2016
2015
2014
2018
2017
2016
2015
2014
2018
2017
2016
2015
2014
2018
2017
2016
2015
2014
2018
2017
2016
2015
2014
0 bis 1.000 EW
2017
+18%
-1.000
34 16.06.20
-397
-519
-318
-366 -527
-319 -464
+13% -600
-496
+39%
-400
-572
-541
-554
-535
-538
-418
-431
-372
-382
-266
-382
in Euro pro Kopf
-200
-294
-153
-208
-211
-129
-99
-175
-88
-15
175
104
0
51
228
205
200
TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
5
Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Finanzkraft
Die Transferbeziehungen beeinflussen die finanzielle Situation der Gemeinde, sind aber nur einer von mehreren bestimmenden Faktoren. Insbesondere Städte verfügen auch über eine höhere Finanzkraftausstattung. Städte über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner können von deutlich höheren Ertragsanteilen pro Kopf profitieren, gleichzeitig zeigt sich hier auch eine bessere Ausstattung mit eigenen Steuern (insbesondere mit Kommunalsteuer aufgrund des höheren Arbeitsplatzangebotes). Diesen höheren Einnahmen stehen nun die höheren Ausgaben im Bereich der Transferausgaben (Umlagen) und die niedrigeren Transfereinnahmen (Förderungen) gegenüber. Abbildung 11 und Tabelle 7 zeigt den Zusammenhang zwischen Finanzkraft (= Ertragsanteile + eigene Steuern) und Transferströmen. Betrachtet man die Finanzkraft pro Kopf nach EW-Klasse zeigt sich ein deutlich steigender Verlauf mit der Gemeindegröße. Im zweiten Bereich der Abbildung wird die Finanzkraft um die Transferausgaben – das sind vorwiegend die Umlagen – reduziert. Dadurch werden die Unterschiede zwischen den EWKlassen bereits deutlich nivelliert. Die Reduktion liegt dabei – mit Ausnahme der Statutarstädte – einheitlich bei 46 Prozent der ursprünglichen Finanzkraft. Beim dritten Teil der Abbildung wird der gesamte laufende Transfersaldo berücksichtigt. Neben den Transferausgaben betrifft dies sämtliche Förderungen und sonstige Transfereinnahmen vom Land. Insgesamt zeigt sich hier ein klarer Umverteilungseffekt zugunsten der kleineren Gemeinden. In Summe ergibt sich, dass die kleinsten Gemeinden bis 1.000 EW pro Kopf sogar höhere Mittel zur Verfügung haben wie die Statutarstädte. Die geringsten Pro-Kopf-Mittel aus der Summe aus Ertragsanteilen, eigenen Steuern und Transfers finden sich bei den Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW. Abbildung 11: Finanzkraft vor/nach Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2018 2.500
1.000
+15% -10% -23% -30% -33% -43% -12%
1.500
-46% -46% -46% -45% -46% -54% -46%
in Euro pro Kopf
2.000 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte
500
Ø Oberösterreich
0 Finanzkraft vor Transfers
Finanzkraft nach Transfers 1
Finanzkraft nach Transfers 2
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: Veränderungen betreffen die Differenz gegenüber der Finanzkraft vor Transfers. Finanzkraft = Ertragsanteile plus eigene Steuern. Inkl. Berücksichtigung organisatorischer Rahmenbedingungen der Statutarstädte: „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften. Näheres siehe Vorkapitel.
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TRANSFERBEZIEHUNGEN IN OBERÖSTERREICH
Tabelle 7: Veränderung der Finanzkraft der Gemeinden nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2018 Finanzkraft vor/nach Transfers in Euro pro Kopf
Finanzkraft nach Transfers 1** Finanzkraft vor Transfers*
Veränderung durch Transferausgaben
gesamt
Finanzkraft nach Transfers 2*** Veränderung durch Transfereinnahmen
gesamt
Transfersaldo
0 bis 1.000 EW
1.161
624
-537
1.336
712
175
1.001 bis 2.500 EW
1.248
671
-577
1.119
448
-129
2.501 bis 5.000 EW
1.277
689
-588
983
294
-294
5.001 bis 10.000 EW
1.457
797
-661
1.026
229
-431
über 10.000 EW
1.714
925
-789
1.142
217
-572
Statutarstädte
2.178
1.000
-1.178
1.250
250
-928
Ø Oberösterreich
1.274
686
-588
1.123
437
-151
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: Inkl. Berücksichtigung organisatorischer Rahmenbedingungen der Statutarstädte: „fiktive“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften.
Die stark umverteilende Wirkung zeigt sich auch bei einer Betrachtung einzelner Städte, deren Finanzkraft sich 2018 durchgehend um 360 bis 979 Euro pro Kopf reduzierte. Der Oberösterreichschnitt liegt bei 151 Euro pro Kopf. Abbildung 12: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft ausgewählter Oberösterreichischer Städte in Euro pro Kopf ,2018
-151 Euro
-889 Euro
-916 Euro
-979 Euro
-548 Euro
-699 Euro
1.000
-360 Euro
1.500
-643 Euro
in Euro pro Kopf
2.000
-616 Euro
2.500
500
0 Braunau am Inn
Freistadt
Finanzkraft vor Transfers
Leonding
Linz
Ried im Innkreis
Finanzkraft nach Transfers 1
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Ø OÖ
Finanzkraft nach Transfers 2
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: Inkl. Berücksichtigung organisatorischer Rahmenbedingungen der Statutarstädte: „fiktive“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften. Näheres siehe Vorkapitel.
Vertiefende Tabellen zur Finanzkraft vor und nach Transfers nach weiteren Gemeindetypen können dem Anhang entnommen werden.
36 16.06.20
NETTO-AUSGABEN FÜR ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN
III Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben Neben den Transferbelastungen sind im Zusammenhang mit der Finanzierung zentralörtlicher Aufgaben die tatsächlichen Nettofinanzierungserfordernisse53 in Zusammenhang mit der regionalen Versorgungsfunktion von Interesse. Dies ermöglicht einen Hinweis auf die unterschiedlichen Aufgabennotwendigkeiten von Städten und kleineren Gemeinden. Städte erbringen nicht nur Leistungen für die eigene Bevölkerung, sondern versorgen auch die umliegenden Gemeinden im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion. In welchem Ausmaß dies erfolgt, kann in der folgenden Tabelle 30 abgelesen werden. Die Darstellung nach Aufgabentypen ermöglicht eine Unterscheidung zwischen Basisaufgaben, ballungsraumspezifischen Aufgaben, zentralörtlichen Aufgaben und naturraumbezogenen Aufgaben. Bei Basisaufgaben gemäß der Definition von Bröthaler et al.54 handelt es sich um Aufgaben, welche behördliche, dienstleistungsmäßige und infrastrukturelle Kernaufgaben umfassen und als Folge gesetzlicher Bestimmungen und zur Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung wahrgenommen werden. Beispiele für Basisaufgaben wären etwa: allgemeine Verwaltung, allgemein bildender Unterricht und vorschulische Erziehung, allgemeine Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt, medizinische Bereichsversorgung, Bauhof, Straßen, öffentliche Infrastruktureinrichtungen und Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ballungsraumspezifische Aufgaben umfassen Aufgaben, die aus der hohen Bevölkerungsdichte, der spezifischen Bevölkerungsstruktur in Ballungsräumen oder der höheren Komplexität größerer Verwaltungen resultieren. Der Nutzerkreis dieser Leistungen umfasst sowohl die Bevölkerung der Kernstadt als auch die des (engeren) Umlandes. Beispiele hierfür sind die Ämter der Bauverwaltung, Einrichtungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt und Gesundheit (Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) oder Verkehrsbetriebe. Zentralörtliche Aufgaben sind Aufgaben, deren Nutzeffekte (Spill-Over) über die administrativen Grenzen einer Gemeinde im wesentlichen Ausmaß hinausgehen und somit auch für die Bevölkerung aus dem weiteren Umland zur Verfügung stehen bzw. auch genutzt werden. Beispiele für zentralörtliche Aufgaben sind: allgemeinbildende höhere Schulen, sonstige Bildungs-, Forschungseinrichtungen, Kunst- und Kultureinrichtungen, Krankenanstalten und spezielle Einrichtungen der Gesundheitspflege, der sozialen Wohlfahrt, spezielle Sport- und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus kommen noch die Agenden der Bezirksverwaltungsbehörden in den Städten mit eigenem Statut hinzu. Naturraumbezogene Aufgaben umfassen etwa den Natur- und Landschaftsschutz, die Wildbachverbauungen, den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau oder Sand- und Schottergruben. Wie in Abbildung 13 erkennbar ist, unterscheidet sich bereits das Niveau der Basisaufgaben je nach Stadt bzw. Klassifikation. Dies kann einerseits auf unterschiedliche Leistungsniveaus zurückzuführen sein – wie etwa im Bereich der Kinderbetreuung. Andererseits ist auch auf
53 54
Netto-Ausgaben umfassen alle Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, ausgenommen Darlehensaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen, ausgenommen Abwicklungskonten (Post 961 bis 968), Vgl. Bröthaler et al.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich, 2002, S. 6.ff.
37 16.06.20
NETTO-AUSGABEN FÜR ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN
unterschiedliche Verbuchungspraktiken der Gemeinden hinzuweisen, da die Zuordnung zu den Aufgabentypen nicht immer eindeutig ist. Abbildung 13: Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp in Euro pro Kopf, 2018 in Euro pro Kopf
-2.500 -2.250 -2.000 -1.750 -1.500 -1.250 -1.000 -750 -874
-690
-743
-337 -427
-91 -323
-366 -103 -392
-90
-296 -301 -331 -381
Zentralörtliche Aufgaben (inkl. Krankenanstalten- und Teile der Sozialhilfeumlage)
Wels
-795 -697 -938
-871 -779 -729 -813
Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW
-828
Statutarstädte
-267
-791
FK-Quintil 1
-282
-769
FK-Quintil 2
-730
FK-Quintil 3
-771
FK-Quintil 4
-492
Ballungsraumspezifische Aufgaben
Linz
-852
-895
Basisaufgaben (inkl. Naturraumbezogene Aufgaben)
250
Steyr
-970 -272
0
-894
-1.025
-459
-809
-250
-739
-450
-809
-500
-287 -298 -368
-925 -297 -282
-803 -746
FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren
-856
Regionale Zentren
-379
-829
Urbane Zentren
-395
-855
ÖSTB-Mitgliieder
-337
-292
-785
Nicht-ÖSTB-Mitglieder
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich 2002. Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
38 16.06.20
NETTO-AUSGABEN FÜR ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN
Insgesamt zeigt sich folgendes Bild:
Die Pro-Kopf-Werte der Basisaufgaben sind in allen Städten und Gemeinden ähnlich hoch. Deutliche Unterschiede gibt es hingegen bei den zentralörtlichen und ballungsraumspezifischen Aufgaben. Ballungsraumspezifische Aufgaben treten nur bei größeren Städten auf – etwa die Bereitstellung des städtischen Verkehrs. Die zentralörtlichen Aufgaben betreffen nach der obigen Definition auch den Gesundheitsbereich und Teilbereiche der Sozialhilfe (Behindertenhilfe, Jugendwohlfahrt), womit auch die Umlagen in diesem Bereich umfasst sind. Damit treffen diese Aufgaben sämtliche Gemeinden. Die Statutarstädte Linz, Steyr und Wels weisen vor allem bei den zentralörtlichen Aufgaben hohe Pro-Kopf-Werte auf. Diese sind nahezu doppelt so hoch wie in den Bezirksstädten und liegen mit dem Faktor 2,5 bis 3 über den Werten der Gemeinden bis 10.000 EW sowie der Gemeinden im ländlichen Raum sowie in regionalen Zentren. Die ballungsraumspezifischen Aufgaben sind bei den drei Statutarstädten ebenfalls (drei- bis sechsfach) höher, als in den restlichen Städten. Nach Finanzkraft-Quintilen sticht insbesondere das 5. Finanzkraft-Quintil, in welchem die Städte stark vertreten sind, hervor. Unterschiede zeigen sich auch bei einer Betrachtung nach städtischem und ländlichem Raum sowie zwischen Städtebund- und Nicht-Städtebund-Mitgliedern.
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung zeigen sich durchaus Unterschiede nach Aufgabentypen. Im Bereich der Basisaufgaben ist eine deutliche Steigerung von 2014 bis 2016 erkennbar, danach ein Rückgang. Diese Schwankungen sind etwa auf Investitionen im Kinderbetreuungsbereich, bei Gemeindestraßen, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und freiwilligen Feuerwehren zurückzuführen. Auch der Bereich der ballungsraumspezfischen Aufgaben ist von Schwankungen gekennzeichnet, wenn auch in geringerem Ausmaß. Insgesamt stiegen diese um 9 Prozent. Hierunter fallen beispielsweise die Berufsfeuerwehr, das Jugendamt oder Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Die stärksten Zuwächse zeigten sich bei den zentralörtlichen Aufgaben mit einem Plus von 21 Prozent. Hier sind einerseits die Umlagen für Krankenanstalten und Teile der Sozialhilfeumlage (v.a. Jugendwohlfahrt und Behindertenhilfe) enthalten, andererseits gab es auch Anstiege etwa hinsichtlich Investitionen in neuen Mittelschulen.
39 16.06.20
NETTO-AUSGABEN FÜR ZENTRALÖRTLICHE AUFGABEN
Abbildung 14: Indexentwicklung der Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp, 2014 bis 2018 Euro pro Kopf
1000 900
-2%
800 700 600
2014
+21%
500 400
2015 2016
300
2017
+9%
200
2018
100 0 Basisaufgaben (inkl. naturraumbezogene Aufgaben)
Ballungsraumspezifische Aufgaben
Zentralörtliche Aufgaben (inkl. Krankenanstalten- und Teile der Sozialhilfeumlage)
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkungen: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich, 2002. Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Bei einem Vergleich der ausgewählten Städte zeigen sich bei den Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben nahezu doppelt so hohe Werte der drei Statutarstädte wie in den Bezirksstädten. Die ballungsraumspezifischen Aufgaben sind in den Statutarstädten ebenfalls deutlich höher als in den Bezirksstädten. Bei den Basisaufgaben zeigen sich sehr differenzierte Ergebnisse mit teils merkbaren Schwankungen, welche auch auf einmalige Investitionen und damit verbundene Investitionszuschüsse zurückgeführt werden können. Abbildung 15: Entwicklung der Netto-Ausgaben von ausgewählten Oberösterreichischen Städten nach Aufgabentypen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018
373 378 396 612 459
322 272 450 890 392 1.066 1.016 836 602 1.025
848 986 1.070 852 970
2014 2015 2016 2017 2018
2014 2015 2016 2017 2018
398 306 117
294 293 303 340 366 1.056 918 1.009 975 938 2014 2015 2016 2017 2018
812 1.029 1.136 1.186 795 2014 2015 2016 2017 2018
395 323
992 852
823 796 914 558 697
894 938
2014 2015 2016 2017 2018
427
302 336 350
850 877 885 890 894 2014 2015 2016 2017 2018
1.438 828 739 660 690 739
500
331
352 337
668 708 347 777 809 315 310
630 668 692 697 743 367 443 481 458 450
1.000
576 585 622 639 690
1.500
2014 2015 2016 2017 2018
Netto-Ausgaben pro Kopf
2.000
760 770 848 827 874
794
2.500
Linz
Steyr
Basisaufgaben (inkl. Naturraumbezogene Aufgaben)
Wels
2014 2015 2016 2017 2018
0
Braunau am Inn Ballungsraumspezifische Aufgaben
Freistadt
Leonding
Ried im Innkreis
Vöcklabruck
Zentralörtliche Aufgaben (inkl. Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage)
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkungen: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich 2002. Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
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AUFGABENBEZUG
IV Aufgabenbezug Grundlage für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich, der ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich aufweisen soll, bildet die Kenntnis über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Anforderungen an die Städte, die das Leistungsniveau und damit auch die Ausgaben wesentlich bestimmen. In nachfolgenden Abschnitten wird daher zunächst die Versorgungsfunktion der zentralen Orte bzw. der Städte von drei oberösterreichischen Stadtregionen – den Stadtregionen Linz, Wels und Vöcklabruck – beispielhaft dargestellt (siehe Abschnitt IV1 Strukturdaten in drei ausgewählten Stadtregionen). Anschließend werden die Ausgaben einzelner Aufgabenbereiche in Bezug zu ausgewählten Struktur- und Leistungsdaten gesetzt, um die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen und erweiterten Aufgaben (bzw. Lasten) der oberösterreichischen Städte aufzuzeigen (siehe Abschnitt IV2 Verknüpfung von ausgewählten Finanz- und Leistungsdaten). Ergänzend dazu werden im dritten Abschnitt die Unterschiede im Leistungsniveau und bei leistungsbestimmenden Rahmenbedingungen in Abhängigkeit der Gemeindegröße analysiert. (siehe Abschnitt IV3 Mögliche Aufgabenorientierte Kriterien).
1
Strukturdaten in drei ausgewählten Stadtregionen
Stadtregionen sind eng verflochtene Lebensräume, die sich aus mehreren Städten und Gemeinden zusammensetzen. Das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben in den Stadtregionen macht vor den administrativen Gemeindegrenzen nicht Halt, es existieren vielfältige Austauschbeziehungen zwischen den Gemeinden und innerhalb der Region. Insbesondere die zentralen Städte und städtischen Kernzonen erbringen zahlreiche Leistungen, von denen alle Bewohnerinnen und Bewohner profitieren. Insbesondere die Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen und kulturellen Angeboten in den Städten werden auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der umliegenden Gemeinden in Anspruch genommen. Diese regionale Versorgungsfunktion ergibt für die zentralen Städte erhöhte Anforderungen und erweiterte Aufgaben, welche mit höheren Ausgaben einhergehen. Hinzu kommen besondere Zentrumslasten, welche sich in Agglomerationsräumen ergeben. Beispiele hierfür sind höhere soziale Lasten, Verwaltungskosten (beispielsweise durch die Funktion als Statutarstadt) oder Kosten der höheren Siedlungsdichte (z.B. intensive Straßennutzung). Nachfolgend werden die Aufgaben und Rollen der zentralen Orte bzw. Städte und das Zusammenspiel mit den Gemeinden in den Stadtregionen Linz55, Wels und Vöcklabruck anhand folgender Strukturdaten dargestellt:
Bevölkerung und Siedlungsdichte Bedeutung der Kernstädte als Arbeitszentrum Räumliche Beziehungen im Berufspendelverkehr
Detaildaten zu einzelnen Gemeinden finden sich im Anhang. 55
Die Stadtregionen werden nach der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria abgegrenzt (http://www.statistik.gv.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/stadt_land/index.html). Sie bestehen aus mehreren Gemeinden und verfügt jeweils über eine Kernzone und eine Außenzone. (https://www.stadtregionen.at/definitionen;
41 16.06.20
AUFGABENBEZUG
1.1
Stadtregion Linz
Die Stadtregion Linz umfasst insgesamt 71 Gemeinden56 (Gebietsstand 1.1.2019), wovon 7 Gemeinden in der Kernzone und 64 in der Außenzone liegen. Rund 500.000 Menschen leben in der Region und es existieren beinahe 300.000 Arbeitsplätze57, rund 182.000 davon alleine in der Landeshauptstadt Linz. Bevölkerung und Siedlungsdichte
In Summe lebten am 1.1.2019 in der Stadtregion Linz 493.478 Menschen, wovon beinahe 60 Prozent in der Kernzone und mit 205.726 Personen mehr als 40 Prozent in der Landeshauptstadt Linz beheimatet sind. In räumlicher Nähe zu Linz bzw. direkt angrenzend an die Landeshauptstadt liegen mit Leonding, Traun und Ansfelden drei weitere bedeutende Städte mit mehr als 15.000 EW und einer stark dynamischen Entwicklung. Tendenziell nimmt die Bevölkerungszahl der Gemeinden ab, je weiter sie von der Kernzone entfernt liegen. Dies spiegelt sich gleichsam in der Siedlungsdichte (Bevölkerung je km² Dauersiedlungsraum) wider. In der Kernzone wohnen im Mittel über die Gemeinden bzw. Städte mehr als 1.100 Personen auf einem Quadratkilometer Dauersiedlungsraum, in Linz mehr als 1.600, nur Steyregg ist weniger dicht besiedelt. Die Stadtregion Linz zählt zu den Regionen Österreichs mit einer sehr starken demografischen und wirtschaftlichen Dynamik: Die gesamte Stadtregion und auch die meisten Gemeinden verzeichneten 2009 bis 2019 ein Bevölkerungswachstum, die Gemeinden der Kernzone sind im Mittel in diesem Zeitraum um mehr als 8 Prozent gewachsen, auch die Kernstadt Linz wuchs um mehr als 9 Prozent. Entsprechend der hohen Dynamik ist die Bevölkerung in der Linzer Stadtregion auch tendenziell etwas jünger als in vielen anderen österreichischen Regionen; im Mittel sind 21 Prozent der Bevölkerung jünger als 20 Jahre. Besonders starker Zuzug erfolgte in den Gemeinden Sonnberg im Mühlkreis (+ 23,1 Prozent), Allhaming (+ 20,6 Prozent), Kematen an der Krems (+ 19,4 Prozent), Leonding (+ 18,3 Prozent) und Hargelsberg (+ 18,1 Prozent), während Stagnation vorwiegend Gemeinden im nördlichen Bereich der Außenzone betrifft.
56 57
Die Gemeinde St. Florian ist in der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria ein eigenes regionales Zentrum, wurde für gegenständliche Analyse jedoch der Außenzone von Linz zugeordnet. Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017: Arbeitsplätze = Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse.
42 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Abbildung 16: Wohnbevรถlkerung 2018, Bevรถlkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Linz
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
43 16.06.20
AUFGABENBEZUG
-10,2%
3,8%
7,2%
6,2% 6,5% 4,5% 4,7%
8,4%
-0,3% 2,8%
11,1%
6,8%
14,6%
5,9% 6,2%
9,3%
1,2%
6,6%
7,6%
11,0% 18,1%
3,6%
9,0%
-1,4% -2,1%
12,3%
1,8% 1,0%
9,1%
2,2%
6,5% 6,5%
11,5%
-3,1% -1,1%
2,4% 2,0%
-15,0%
-10,0%
-5,0%
-0,1% 0,0%
5,8%
4,0% 5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
6,6%
10,7%
3,1%
5,2% 4,9%
6,1%
4,2%
5,5%
0,9% 0,5%
14,0%
7,4%
1,5%
5,2%
7,2% 7,1%
0,6%
10,3%
4,0%
15,6%
14,3%
11,5%
3,2%
15,4%
9,9%
18,3% 23,1% 25,0%
Alberndorf in der Riedmark Alkoven Allhaming Altenberg bei Linz Ansfelden Asten Eidenberg Engerwitzdorf Feldkirchen an der Donau Gallneukirchen Goldwörth Gramastetten Gutau Hagenberg im Mühlkreis Haibach im Mühlkreis Hargelsberg Helfenberg Hellmonsödt Herzogsdorf Hirschbach im Mühlkreis Hofkirchen im Traunkreis Hörsching Katsdorf Kefermarkt Kematen an der Krems Kirchberg-Thening Kirchschlag bei Linz Kleinzell im Mühlkreis Langenstein Lasberg Leonding Leonding Lichtenberg Linz Linz Luftenberg an der Donau Mauthausen Neuhofen an der Krems Neumarkt im Mühlkreis Niederneukirchen Niederwaldkirchen Oberneukirchen Oftering Ottenschlag im Mühlkreis Ottensheim Pasching Piberbach Pregarten Puchenau Pucking Reichenau im Mühlkreis Ried in der Riedmark Schenkenfelden Sonnberg im Mühlkreis St. Florian St. Georgen an der Gusen St. Gotthard im Mühlkreis St. Johann am Wimberg St. Leonhard bei Freistadt St. Marien St. Martin im Mühlkreis St. Oswald bei Freistadt St. Ulrich im Mühlkreis St. Veit im Mühlkreis Steyregg Traun Unterweitersdorf Vorderweißenbach Waldburg Walding Wartberg ob der Aist Wilhering Zwettl an der Rodl
8,8%
14,2%
20,6% 19,4%
Bevölkerungsentwicklung 2009-2019 in Prozent
Abbildung 17: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Linz, 2009 bis 2019
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009 und 2019.
44 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Auch künftig wird von der ÖROK58 vor allem für die Kernzone, die Stadt Linz ebenso wie für den Bezirk Linz-Land ein weiterhin starkes Wachstum von 11 bzw. 14 Prozent prognostiziert (siehe Abbildung 18). Der nördliche Bereich der Stadtregion hingegen wird bis 2020 etwas langsamer wachsen. Die Wachstumszonen konzentrieren sich entlang der höchstrangigen Verkehrsverbindungen, insbesondere von Osten nach Westen entlang der Westbahn und der Westautobahn. Davon profitieren auch die Stadtregionen Wels und Vöcklabruck. Abbildung 18: Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 nach Bezirken
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
Bedeutung der Kernstadt als Arbeitszentrum Mit rund 181.700 Arbeitsplätzen bzw. Beschäftigungsverhältnissen 2017 ist die Stadt Linz der wichtigste Arbeitsstandort in der Region, die Arbeitsmarktsättigung, sprich der Anteil an Arbeitsplätzen am wohnhaften Arbeitskräftepotential (Erwerbspersonen), beträgt fast 170 Prozent. Auch die anderen Gemeinden der Kernzone verfügen über ein großes Arbeitsplatzangebot, so dass mehr als drei Viertel aller Arbeitsplätze (rund 76 Prozent) in der Kernzone als Pullfaktor für die gesamte Region wirken. Neben Linz, wo mehr Personen einpendeln als auspendeln, stellen die südwestlich an Linz angrenzenden Gemeinden der Kernzone Leonding, Traun, Ansfelden und Pasching bedeutende Arbeitszentren dar, in denen die Mehrheit der Arbeitsplätze von EinpendlerInnen aus anderen Gemeinden belegt sind. In der Außenzone bietet insbesondere die Stadt St. Florian, die ein eigenes regionales Zentrum darstellt, mit mehr als 10.000 Arbeitsplätzen ein wichtiges Arbeitszentrum auch für die Stadtregion Linz. Weiters bietet auch die Gemeinde Hörsching zahlreiche Arbeitsplätze für die Bevölkerung der Region. 58
Österreichische Raumordnungskonferenz: Regionalprognose 2018.
45 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Abbildung 19: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Linz, 2017
Anmerkung: Detaildaten im Anhang; Arbeitsmarktsättigung: Verhältnis der Beschäftigten in Arbeitsstätten (=Arbeitsplätze) zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose).
46 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Pendelbeziehungen 2017 im Berufsverkehr – Stadtregion Linz Linz nimmt durch seine günstige Lage die Funktion eines transeuropäischen Verkehrsknotens ein, da hier hochrangige Verbindungen zwischen Westen und Osten sowie Norden und Süden, für den Schienenverkehr, den motorisierten Verkehr und den Schiffverkehr an der Donau bestehen, über die die Landeshauptstadt sehr gut und schnell erreicht werden kann. Zwei hochrangige Straßen durchqueren die Region – die Westautobahn (A1) und die Mühlkreisautobahn (A7). In der räumlichen Darstellung der Pendlerströme (AuspendlerInnen im Berufsverkehr) wird der große bzw. sehr weitreichende Einzugsbereich der Landeshauptstadt Linz vor allem auch bis in die peripheren Regionen nördlich der Donau deutlich. Insgesamt mehr als 105.000 Berufstätige pendeln täglich in die Landeshauptstadt zu ihrem Arbeitsplatz, beinahe die Hälfte davon kommt aus dem direkten Stadtumland, den Bezirken Linz-Land und Urfahr-Umgebung. Aus dem Bezirk Freistadt kommen insgesamt rund 10.740, aus dem Bezirk Perg rund 8.170 und aus dem Bezirk Rohrbach rund 6.280. Damit ist vor allem die nördlich der Donau liegende Region des Mühlviertels sehr stark auf die Landeshauptstadt Linz ausgerichtet. In der Mehrheit der Gemeinden der Stadtregion Linz pendeln mehr als 70 Prozent der Erwerbstätigen aus, um andernorts zu arbeiten, die Mehrheit davon mit dem Ziel Linz. Nur in den Kernzonen selbst und in einigen kleinen Gemeinden an der äußeren Grenze der Stadtregion liegen die Anteile der AuspendlerInnen niedriger. Besonders stark tritt in der grafischen Visualisierung die enge Verflechtung im Berufsverkehr in den Gemeinden entlang der Ost-West-Hauptverkehrsachse im Linzer Zentralraum hervor: Mehr als 7.200 Personen überschreiten auf dem täglichen Weg zur Arbeit die Stadtgrenze von Leonding nach Linz. In die Gegenrichtung fahren mehr als 3.000 Linzer täglich zur Arbeit nach Leonding. Auch nach Pasching und Traun pendeln mehr als 2.000 Berufstätige aus Linz, mehr als 1.250 jeweils nach Ansfelden und Hörsching.
47 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Abbildung 20: Pendlerverflechtungen, 2017
48 16.06.20
AUFGABENBEZUG
1.2
Stadtregion Wels
Die Stadtregion Wels grenzt direkt an die Stadtregion Linz an und zählt in Summe 20 Gemeinden – 4 in der Kernzone und 16 in der Außenzone. Die Gesamtbevölkerung beträgt 126.692 Menschen (Stand 01.1.2019) und die Summe der Arbeitsplätze bzw. Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort beläuft sich auf mehr als 78.800, die Mehrheit davon im Zentrum, in der Stadt Wels. Bevölkerung und Siedlungsdichte
Die Stadtregion Wels liegt zum Teil im Einzugsbereich der Stadt Linz. Aufgrund der räumlichen Nähe nutzen viele Berufstätige, die in Linz arbeiten, die Stadt Wels und die umliegenden Gemeinden als Wohnstandort. Dies dürfte mit ein Grund für die teilweise stark dynamische Bevölkerungsentwicklung in mehreren Gemeinden dieser Stadtregion sein. Im Mittel sind die Gemeinden dieser Stadtregion von 2009-2019 um etwa 10 Prozent gewachsen, die Stadt Wels selbst jedoch um etwas weniger als 6 Prozent. Von den 126.692 EW wohnen rund 70 Prozent in der Kernzone, das Zentrum Wels selbst beherbergt mit rund 60.000 Personen beinahe die Hälfte der Stadtregionsbevölkerung. Am stärksten sind die Gemeinden Holzhausen, Stadl-Paura und Schleißheim gewachsen (Abbildung 14). Die Bevölkerungsprognose der ÖROK59 (siehe Abbildung 18 Seite 45) verortet im Bezirk Wels (Stadt) mit zusätzlich rund 10 Prozent bis 2020 das drittstärkste Wachstum in Oberösterreich nach den Bezirken Linz (Stadt) und Linz-Land. Bedeutung der Kernstadt als Arbeitszentrum Die Stadtregion Wels profitiert wirtschaftlich von der guten räumlichen Lage bzw. der Nähe zum Linzer Zentralraum. Die Region bietet deutlich mehr Arbeitsplätze als Erwerbspersonen in der Region wohnhaft sind. Ähnlich wie in der Stadtgemeinde Linz konzentrieren sich die Arbeitsplätze stark auf das Zentrum Wels (ca. 50.300 Arbeitsplätze bzw. rund 64 Prozent). Dementsprechend liegt auch die Arbeitsmarktsättigung in der Gemeinde Wels über 150 Prozent. Zirka 80 Prozent der Beschäftigten arbeiten in den Gemeinden der Kernzone: Neben Wels bilden auch Marchtrenk, Gunskirchen und Thalheim bei Wels wichtige Wirtschaftsstandorte für die Region. Aber auch außerhalb der Kernzone weisen die Gemeinden Edt bei Lambach mit einer Arbeitsmarktsättigung von 125 Prozent und Steinhaus mit einer Arbeitsmarktsättigung von über 170 Prozent einen Arbeitsplatz-„überschuss“ aus, der der Bevölkerung in den anderen Gemeinden zu Gute kommt.
59
Österreichische Raumordnungskonferenz: Regionalprognose 2018.
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AUFGABENBEZUG
Abbildung 21: Wohnbevölkerung 2018, Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Wels
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
Abbildung 22: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Wels, 2009 bis 2019 50,0% 43,2%
45,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0%
22,0%
21,5%
20,0% 14,0%
15,0%
11,0% 4,6%
5,6%
3,7%
Steinhaus
Sipbachzell
Schleißheim
Pichl bei Wels
Pennewang
Offenhausen
Marchtrenk
Lambach
Krenglbach
Kematen am Innbach
Holzhausen
Gunskirchen
Fischlham
Edt bei Lambach
Buchkirchen
0,0%
5,6%
1,7%
0,1%
Wels Wels
6,0% 5,5%
Weißkirchen an der Traun
5,6%
3,7%
5,0%
7,4%
Wallern an der Trattnach
8,4%
Thalheim bei Wels
6,9%
Stadl-Paura
10,0%
13,6%
10,8%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009 und 2019.
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AUFGABENBEZUG
Pendelbeziehungen 2017 im Berufsverkehr Auch die Stadtregion Wels profitiert von der Lage an der Ost-West Hauptverkehrsroute einerseits und ihrer räumlichen Nähe zum Linzer Zentralraum andererseits. Neben der Westbahnstrecke, die durch die Kernzone verläuft, ist die Stadtregion Wels durch die Westautobahn (A1), die Innkreisautobahn (A8) und die Welser Autobahn (A25) verkehrlich erschlossen und folglich auch aus beinahe allen Richtungen gut zu erreichen. In der Karte der Pendelverflechtungen (siehe Abbildung 20) wird die starke Verbindung zwischen Linz und Wels im Berufspendelverkehr deutlich: Mehr als 2.300 Berufstätige60 pendeln aus Wels in die Landeshauptstadt Linz, während Wels selbst mit seinen Arbeitsplätzen insgesamt rund 30.000 EinpendlerInnen täglich aus der Region anzieht. Weitere bedeutende Pendlerziele in der Kernzone der Stadtregion Wels bilden die Gemeinden Marktrenk und Gunskirchen mit mehr als 3.000 bzw. mehr als 4.000 EinpendlerInnen sowie Thalheim bei Wels mit mehr als 2.000 EinpendlerInnen. Mit mehr als 1.600 täglichen EinpendlerInnen ist auch die kleinere Gemeinde Steinhaus (rund 2.220 EW) außerhalb der Kernzone südlich von Wels ein bedeutender Wirtschaftsstandort für die Stadtregion Wels. Abbildung 23: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Wels, 2017
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
60
Insgesamt pendeln rund 11.600 berufstätige Welser aus.
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1.3
Stadtregion Vöcklabruck
Zur Stadtregion Vöcklabruck gehören 20 Gemeinden, wovon 8 in der Kernzone und 12 in der Außenzone liegen. Die Stadtregion liegt unmittelbar neben der Stadtregion Gmunden auf halber Strecke zwischen den überregionalen Zentren Linz und Salzburg. Insgesamt zählt die Stadtregion Vöcklabruck 70.411 EW (Stand 1.1.2019), wovon 70 Prozent in der Kernzone leben. An Arbeitsplätzen bzw. Beschäftigungsverhältnissen sind in der gesamten Stadtregion rund 38.000 erfasst. Bevölkerung und Siedlungsdichte Die Bevölkerung in der vergleichsweise kleineren Stadtregion Vöcklabruck ist deutlich weniger stark auf das Zentrum konzentriert, sie verteilt sich stärker insbesondere auf beinahe alle Gemeinden der Kernzone. Das Zentrum ist mit rund 12.300 EW nur etwas größer als die benachbarte Stadt Attnang-Puchheim und etwa doppelt so groß wie die Gemeinden Regau, Lenzing und Seewalchen am Attersee. Die gesamte Region ist auch deutlich weniger dicht besiedelt als andere, größere Stadtregionen. Die Gemeinden der Kernzone weisen im Mittel eine Siedlungsdichte von rund 570 EW je km2 Dauersiedlungsraum auf. Die Entwicklung ist insgesamt weniger dynamisch als in anderen oberösterreichischen Stadtregionen: Zwischen 2009 und 2019 ist in den meisten Gemeinden ein leichtes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen, in 5 der 20 Gemeinden ist die Bevölkerung jedoch leicht geschrumpft. Für den gesamten Bezirk Vöcklabruck wird von der der ÖROK61 (siehe Abbildung 4) ein mäßiger Anstieg der EW-Zahl bis 2040 um 3,4 Prozent prognostiziert. Bedeutung der Kernstadt als Arbeitszentrum Die Stadtregion Vöcklabruck liegt zwar ebenso verkehrsgünstig an der Ost-WestHauptverkehrsachse und der Westbahn-Strecke, doch sind die großen Wirtschaftszentren Linz und Salzburg mit mehr als einer Stunde Fahrzeit im Individualverkehr vergleichsweise weit entfernt. Die gesamte Stadtregion bietet mit insgesamt rund 38.000 Beschäftigungsverhältnissen 2017 nur geringfügig mehr Arbeitsplätze als Erwerbspersonen wohnhaft sind. Die Wirtschaftsstandorte konzentrieren sich weniger stark auf das Stadtregionszentrum sondern sind (vergleichbar der Bevölkerung) stärker polyzentrisch – auf mehrere Gemeinden – verteilt. Mit rund 13.500 Arbeitsplätzen bietet die Stadt Vöcklabruck zwar mehr als doppelt so viele Beschäftigungsverhältnisse wie Erwerbspersonen wohnhaft sind (Arbeitsmarktsättigung über 200 Prozent, siehe Abbildung 26), doch repräsentieren diese nur etwas mehr als ein Drittel aller Arbeitsplätze der Stadtregion. Neben Vöcklabruck sind vor allem die Gemeinden Lenzing und Attnang-Puchheim weitere bedeutende Arbeitszentren für die Bevölkerung der Stadtregion. Auch deutet der negative Pendlersaldo der Kernzone (mehr AuspendlerInnen als EinpendlerInnen darauf hin, dass dieser Kernzone und dem Zentrum Vöcklabruck selbst im Vergleich zu den anderen Stadtregionen eine geringere Bedeutung zur Versorgung der Region zukommt. Verdeutlicht wird diese Erkenntnis auch durch die Darstellung der Pendlerströme (Abbildung 20).
61
ÖROK: Regionalprognose 2018.
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AUFGABENBEZUG
Abbildung 24: Wohnbevölkerung 2019, Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Vöcklabruck
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
Abbildung 25: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Vöcklabruck, 2009 bis 2019 15,0%
13,8%
12,3%
10,8% 10,7%
9,5%
10,0%
9,7%
8,8% 6,1% 6,7%
6,3% 5,0%
3,9% 2,0%
3,6%
3,0%
1,8%
0,0%
-5,0%
-2,2% -3,0%
-4,4%
-4,2%
-5,2%
Zell am Pettenfirst
Weyregg am Attersee
Vöcklabruck Vöcklabruck
Ungenach
Timelkam
Seewalchen am Attersee
Schörfling am Attersee
Regau
Redlham
Pühret
Puchkirchen am Trattberg
Pilsbach
Ottnang am Hausruck
Oberndorf bei Schwanenstadt
Manning
Lenzing
Gampern
Aurach am Hongar
Attnang-Puchheim
Ampflwang im Hausruckwald
-10,0%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2009 bis 2019.
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AUFGABENBEZUG
Pendelbeziehungen 2017 im Berufsverkehr Die Pendlerfahrten ins Zentrum der Stadtregion Vöcklabruck fallen bedingt durch die niedrigere Bevölkerungsdichte im Vergleich zu den anderen Stadtregionen geringer aus, etwas mehr als 10.300 Berufstätige pendeln täglich ins Zentrum der Stadtregion (siehe Abbildung 20). Die Pendlerströme verteilen sich auf mehrere kleinere Arbeitszentren, neben Vöcklabruck auch auf die Gemeinden Lenzing, Attnang-Puchheim, Regau, Schörfling am Attersee, Timelkam und Gampern. Abbildung 26: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Vöcklabruck, 2017
Anmerkung: Detaildaten im Anhang.
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2
Verknüpfung von ausgewählten Finanz- und Leistungsdaten
Die Verknüpfung von Aufgaben und Finanzierung ist im österreichischen Finanzausgleich nur unzureichend ausgeprägt. Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden landesinternen Transferbeziehungen.62 Für die Ausgestaltung eines Transfersystems sollte jedoch genau dies eine entscheidende Grundlage sein. Neben dem Ressourcenausgleich braucht es auch einen Lastenausgleich. Dementsprechend werden Analysen benötigt, inwieweit es in einzelnen Gemeinden zu unterschiedlichen Aufgabenbelastungen kommt. Eine Verknüpfung von Finanz- und Leistungsdaten ist aufgrund der unzureichenden Datenlage jedoch nicht in allen Aufgabenbereichen möglich. Insbesondere bei klassischen Aufgabenbereichen mit regionaler Versorgungsfunktion, wie etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, stehen keine flächendeckenden Daten zur Verfügung. Nachfolgend werden daher nur die folgenden Bereiche dargestellt:
Hauptverwaltung Pflichtschulen Vorschulische Erziehung Sozialhilfe im engeren Sinn, Pflege und Jugendwohlfahrt Gesundheit bzw. Krankenanstalten Verkehr: Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr (OEPNV)
Es ist wichtig zu betonen, dass die hier ausgewählten Aufgabenbereiche nicht das gesamte Aufgabenspektrum der Gemeinden abdecken, sondern dass aufgrund der mangelnden Datenlage noch deutliche Lücken bestehen. Auch die folgend ausgewählten Indikatoren können die Aufgabenbereiche meist nicht zur Gänze abdecken. Die Auswertungen dienen daher in erster Linie dafür, eine Ersteinschätzung zu der Thematik zu erhalten. Für weitergehende Schritte – insbesondere auch in Vorbereitung der Integration von stärker aufgabenorientierten Elementen – wären weitergehende Untersuchungen und Erhebungen notwendig. Folgend werden die Auswertungen für die 8 ausgewählten Städte Linz, Wels, Steyr, Leonding, Vöcklabruck, Braunau, Ried im Innkreis und Freistadt durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine Darstellung nach Einwohnergrößenklassen. 2.1
Hauptverwaltung63
Die oberösterreichischen Gemeinden haben 2018 rund 421 Mio. Euro für die Hauptverwaltung (inklusive Bezirksverwaltungsagenden) ausgegeben, wovon der überwiegende Teil – rund 313 Mio. Euro als Nettoausgaben in diesem Bereich verbleiben. Die Ausgaben der Hauptverwaltung stellen folglich mit rund 10 Prozent einen zentralen Teil des Gemeindebudgets dar. Bezogen auf die Wohnbevölkerung ergeben sich daraus in einer mittleren oberösterreichischen Gemeinde Nettoausgaben von rund 170 Euro pro Kopf , bezogen auf die Anzahl der öffentlich Bediensteten im Mittel rund 22.200 Euro pro Bedienstetem. Die Nettoausgaben pro Kopf als auch je öffentlich Bediensteten sinken mit der Gemeindegröße und steigen bei den größten Städten wieder deutlich an (wegen der regionalen Versorgungsfunktion und der Stellung als Statutarstadt). 62 63
Siehe hierzu das Kapitel II, in welchem auf den starken ressourcenausgleichenden Effekt der Transfers verwiesen wird. Abschnitte 01*, 02*, 03*, 050 sowie alle Ämter ab 200: *00 sowie 202, 401, 501 und 801; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
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AUFGABENBEZUG
Tatsächlich liegen die Ausgaben pro Kopf für die Hauptverwaltung der Statutarstädte deutlich über denjenigen der anderen Städte. Dies wird zum Teil durch erhöhte Einnahmen64 ausgeglichen, sodass die Nettoausgaben der Statutarstädte weniger stark hervortreten. Bei Einzelbetrachtungen von Gemeinden ist auf unterschiedliche organisatorische Zuordnungen hinzuweisen. Eine direkte Vergleichbarkeit – etwa der drei Statutarstädte – ist auf Basis des Gemeindefinanzdatensatzes alleine nicht möglich. Ausschlaggebend für die sinkenden Ausgaben pro Kopf in Abhängigkeit der Bevölkerungszahl der Gemeinde sind primär Skaleneffekte bzw. Größenvorteile bei der Leistungserbringung. Abbildung 27: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung65 in Euro pro Kopf 2018 450 400
in Euro pro Kopf
350 0 bis 1000 EW
300
1.001 bis 2.500 EW
250
2.501 bis 5.000 EW
200
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
150
20.001 bis 500.000 EW
100
MITTELWERT gesamt
50 0 AG gesamt
EN gesamt
Mittlere Nettoausgaben je öffentlich Bedienstete/n 2018
in Euro je EW
in Euro je öff. Bed.
Anzahl Gemeinden Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
AG gesamt SS SS SS
86 199 102 40 8 5
Nettoausgaben
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn 2018
561 480 438 193 271 296 202 195 286 227 206 223 215 402 235
EN gesamt 104 271 67 23 56 32 38 21 75 61 64 75 31 97 66
Nettoausgaben 457 209 372 170 215 265 164 174 211 166 142 147 184 305 169
AG gesamt 69.841 36.783 21.622 15.001 27.030 20.627 15.097 13.126 43.063 30.008 25.283 27.232 15.634 33.677 30.992
EN gesamt 12.946 20.784 3.298 1.816 5.550 2.203 2.831 1.419 12.636 7.794 7.645 9.499 2.137 8.005 8.760
Nettoausgaben 56.895 15.999 18.324 13.186 21.480 18.424 12.266 11.706 30.427 22.214 17.638 17.733 13.497 25.672 22.232
440
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Öffentlich Bedienstete: Summe der pragmatisierten Bediensteten und der Vertragsbediensteten
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
64
z.B.: Linz: 11,5 Mio. Euro Leistungserlöste im Bereich der Geschäftsstelle der Kranken- und Unfallfürsorge; Steyr: 1,4 Mio. Euro Leistungserlöse im Bereich der Geschäftsstelle der Kranken- und Unfallfürsorge sowie 6,3 Mio. Euro an Gewinnentnahmen von Unternehmen und marktbestimmten Betrieben im Bereich der Finanzwirtschaft. 65 Abschnitte 01*, 02*, 03*, 050 sowie alle Ämter ab 200: *00 sowie 202, 401, 501 und 801; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
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AUFGABENBEZUG
Abbildung 28: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung66 in Euro je öffentlich Bedienstetem 2018 50.000 45.000 40.000 0 bis 1000 EW
in Euro pro Kopf
35.000
1.001 bis 2.500 EW
30.000
2.501 bis 5.000 EW 25.000
5.001 bis 10.000 EW
20.000
10.001 bis 20.000 EW
15.000
20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt
10.000 5.000 0 AG gesamt
EN gesamt
Nettoausgaben
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
2.2
Pflichtschulen67
Auch bei der Finanzierung der Pflichtschule sind deutliche Skaleneffekte – eine Abnahme der mittleren Nettoausgaben je PflichtschülerIn am Schulort68 – in den Gemeinden bis zur Klasse zwischen 10.000 und 20.000 EW erkennbar. Bei den großen Gemeinden ab 20.000 EW sind die mittleren Nettoausgaben je PflichschülerIn am Schulort wieder leicht erhöht, wobei dies überwiegend auf niedrigere Einnahmen (umfassen vor allem auch Investitionsförderungen) zurückzuführen ist. Insgesamt verbuchten alle oberösterreichischen Gemeinden 2018 rund 263 Mio. Euro auf den Pflichtschulbereich, dies entspricht etwas mehr als 3.200 Euro je PflichtschülerIn in einer mittleren oberösterreichischen Gemeinde, als Nettoausgaben verbleiben im Mittel rund 1.900 Euro je PflichtschülerIn. Bezogen auf die Anzahl der in den Gemeinden wohnhaften PflichtschülerInnen (6-14-Jährige) ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede in den Nettoausgaben unterschiedlich großer Gemeinden. Hier erfolgt ein interkommunaler Ausgleich über die Gastschulbeiträge von den Wohnsitzgemeinden der SchülerInnen an die Schulstandortgemeinden. Die Stadt Freistadt hat für die Schulversorgung der Region eine vergleichsweise große Bedeutung. Es gehen deutlich mehr PflichtschülerInnen in Freistadt zur Schule als 6- bis 14-Jährige wohnhaft sind, obwohl die Anteile in der AHS-Unterstufe in dieser Auswertung nicht berücksichtigt sind. Dies hat vergleichsweise hohe Einnahmen der Stadt Freistadt in Form von Gastschulbeiträgen und vergleichsweise niedrige Netto-Ausgaben zur Folge. 66
Abschnitte 01*, 02*, 03*, 050 sowie alle Ämter ab 200: *00 sowie 202, 401, 501 und 801; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 210-214 und 219; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. 68 Gemeinden, die über keine Pflichtschule verfügen sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. 67
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AUFGABENBEZUG
Abbildung 29: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen69 in Euro pro Kopf je 6- bis 14-Jährige/n 2018 3.000
in Euro pro Kopf (je 6-14Jährige/n)
2.500 0 bis 1000 EW
2.000
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
1.500
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
1.000
20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt
500
0 AG gesamt
Anzahl Gemeinden Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
EN gesamt Mittlere Nettoausgaben je 6-14 Jährige/n 2018
Mittlere Nettoausgaben je PflichtschülerIn 2018
in Euro je 6-14Jährige/n (Wohnort)
in Euro je SchülerIn (Ausbildungsort)
AG gesamt SS SS SS
86 199 102 40 8 5
Netto-ausgaben
1.223 1.974 1.827 2.017 2.122 1.545 3.341 1.471 1.546 2.172 2.162 2.384 2.026 1.637 2.058
EN gesamt 250 974 374 495 1.544 716 1.853 606 441 1.037 1.145 1.344 992 535 967
Nettoausgaben 972 1.000 1.453 1.521 578 829 1.488 866 1.105 1.135 1.017 1.040 1.034 1.101 1.091
AG gesamt 1.509 1.966 2.197 2.273 1.420 2.109 1.977 1.100 3.652 3.567 2.631 2.751 1.962 1.973 3.216
EN gesamt 309 970 449 558 1.033 978 1.096 453 1.073 1.454 1.239 1.470 960 635 1.321
Nettoausgaben 1.200 996 1.748 1.715 387 1.132 881 647 2.579 2.113 1.393 1.281 1.002 1.338 1.894
440
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Mittelwerte werden nur über diejenigen Gemeinden gezogen, die auch über einen eigenen Schulstandort verfügen.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Schulstatistik 2017/2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
69
Abschnitte 210-214 und 219; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
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Abbildung 30: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen70 in Euro je PflichtschülerIn am Schulort 2018 4.000
in Euro pro Kopf (je PflichtschülerIn)
3.500 3.000
0 bis 1000 EW
2.500
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
2.000
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
1.500
20.001 bis 500.000 EW 1.000
MITTELWERT gesamt
500 0 AG gesamt
EN gesamt
Nettoausgaben
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Schulstatistik 2017/2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
2.3
Vorschulische Erziehung71
Die vorschulische Erziehung der Kinder im Alter bis zum Schuleintritt mit 6 Jahren (weniger als 3 Prozent der Bevölkerung) bildet in allen oberösterreichischen Gemeinden mit insgesamt rund 281 Mio. Euro Gesamtausgaben 2018 bzw. rund 7 Prozent einen wesentlichen Schwerpunkt. Eine mittlere oberösterreichische Gemeinde gibt mehr als 6.000 Euro je betreutem Kind aus, rund 2.800 Euro davon verbleiben je betreutem Kind als Nettoausgaben in diesem Bereich. Berücksichtigt man die nicht ganztags betreuten Kinder nur mit dem Faktor 0,6572, ergeben sich im Mittel mehr als 8.000 Euro je gewichtetem betreuten Kind (=Wert für Ganztagsäquivalente bzw. Ganztageskind) bzw. rund 3.750 Euro an Nettoausgaben. Bei den Ausgaben und Einnahmen zeigt sich ein Skaleneffekt in den Gemeindenklassen von den kleinsten zu den mittleren Gemeinden, danach steigen die Ausgaben und Einnahmen wieder mit der Gemeindegröße. Die niedrigsten mittleren Ausgaben je gewichtetem betreuten Kind weist die Gemeindeklasse mit 2.501-5.000 EW auf. In den Gemeinden mit mehr als 10.000 EW sind die Ausgaben als auch die Einnahmen im Mittel wieder deutlich höher. Diese erhöhten Ausgaben in den großen Städten sind auf das quantitativ und qualitativ erweiterte Angebot und insbesondere die längeren Öffnungszeiten (siehe Tabelle 15) zurückzuführen. Auch ist der Anteil an Kindern, die gemäß den VIF-Kriterien73 betreut werden, 70
Abschnitte 210-214 und 219; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 240,241 und 249; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Es wird zugrunde gelegt, dass ein Halbtagsplatz 65 Prozent eines Ganztagsplatzes kostet. Die Gewichtung basiert auf vom KDZ durchgeführten interkommunalen Kennzahlenvergleichen im Kinderbetreuungsbereich. 73 Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) wurde entwickelt, um zu erfassen, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Er findet in Bund-Länder-Verträgen (B-VG Art 15a Vereinbarungen) als Kriterium zur Förderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen Eingang. Die VIF-Kriterien sind: mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) geöffnet, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot eines Mittagessens und maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen. 71 72
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in den großen Städten deutlich höher (siehe Tabelle 15, Seite 76). Einen guten und aktuellen Überblick zum Angebot im Bereich der Kinderbetreuung in den Gemeinden bzw. in der räumlichen Verteilung in Oberösterreich bietet auch der Kinderbetreuungsatlas74 der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Kinderbetreuung wird in Linz durch die Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) erbracht, die Ausgaben sind folglich nur zum Teil in den betrachteten Abschnitten des Gemeindehaushaltes erfasst (2.530 Euro je gewichtetem betreuten Kind im Vergleich zu Gesamtausgaben von rund 8.260 Euro je gewichtetem betreuten Kind in einer mittleren oberösterreichischen Gemeinde). Gemäß Rechnungsabschluss des Kinder- und Jugendservice Linz 2018 wurden insgesamt rund 16,9 Mio. Euro für Krabbelstuben und Kindergärten vom Land Oberösterreich an das KJS transferiert. Rund 64,9 Mio. Ausgaben verzeichnete das KJS 2018, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass das KJS auch für die Betreuung in Horten zuständig ist und folglich die Ausgaben auch diejenigen für Horte umfassen (insgesamt erfolgten zusätzliche Transfers des Landes zum KJS für Horte in der Höhe von rund 9 Mio. Euro). Bei den kleineren Gemeinden bis 2.500 EW zeigt sich, dass zwar die Ausgaben pro Kopf im Verhältnis hoch sind, dass diesen aber auch vergleichsweise hohe Einnahmen gegenüberstehen. Hier zeigen sich etwa die höheren Investitionszuschüsse für kleine bzw. finanzschwache Gemeinden. Abbildung 31: Nettoausgaben im Bereich der Vorschulischen Erziehung75 in Euro pro Kopf je gewichtetem betreuten Kind 2018 8.000
in Euro pro Kopf (je gewichtetem betreuten Kind)
7.000 6.000
0 bis 1000 EW
5.000
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
4.000
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
3.000
20.001 bis 500.000 EW 2.000
MITTELWERT gesamt
1.000 0 AG gesamt
74 75
EN gesamt
Netto-ausgaben
http://kba.arbeiterkammer.at/ Abschnitte 240,241 und 249; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
60 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden SS SS SS
86 199 102 40 8 5
Mittlere Nettoausgaben je betreutem Kind 2018
Mittlere Nettoausgaben je gewichtetem betreuten Kind 2018
in Euro je betreutem Kind (Betreuungsort)
in Euro je gewichtetem betreuten Kind (Betreuungsort)
AG gesamt 2.371 5.346 7.563 6.875 3.403 8.431 5.761 6.727 6.566 6.376 5.271 5.728 7.141 6.979 6.090
EN gesamt 702 2.270 2.926 3.592 491 4.218 2.766 2.329 4.017 3.560 2.700 2.681 3.354 3.409 3.325
NettoAG gesamt EN gesamt ausgaben 1.669 2.526 748 3.076 6.955 2.954 4.637 9.415 3.642 3.283 8.617 4.502 2.912 4.485 647 4.213 9.830 4.918 2.995 7.409 3.557 4.398 7.974 2.760 2.549 9.268 5.700 2.816 8.740 4.862 2.571 7.047 3.611 3.047 7.252 3.396 3.787 9.045 4.257 3.570 8.585 4.211 2.766 8.260 4.516
Nettoausgaben 1.778 4.002 5.773 4.115 3.838 4.913 3.851 5.214 3.567 3.879 3.436 3.855 4.788 4.374 3.744
440
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Betreute Kinder in Kindertagesheimen über alle Formen (Kinderkrippen, Kindergärten, altersgemischte Einrichtungen und Horte [insgesamt 48 Kinder unter 6 Jahren in Horten]). Betreute Kinder gewichtet: Anzahl der ganztags betreuten Kinder zuzüglich der halbtags betreuten Kinder mit dem Faktor 0,65.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2018/2019; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
2.4
Sozialhilfe im engeren Sinn76, Pflege77 und Jugendwohlfahrt78
Sozialhilfe im engeren Sinn (vorwiegend Sozialhilfeumlage) Die oberösterreichischen Gemeinden haben 2018 insgesamt rund 514 Mio. Euro für die Sozialhilfe im engeren Sinn ausgegeben, wovon der überwiegende Teil – rund 437 Mio. Euro als Nettoausgaben in diesem Bereich verbleiben. Die Ausgaben der Sozialhilfe im engeren Sinn nehmen damit rund 12 Prozent der Gemeindeausgaben insgesamt in Anspruch und bilden gemeinsam mit den Ausgaben der oberösterreichischen Gemeinden für die Pflege in der Höhe von rund 43 Mio. Euro und der Jugendhilfe in der Höhe von 77 Mio. Euro von den betrachteten Bereichen den größten Teil der Gemeindeausgaben ab. Insgesamt wurden 2018 rund 15 Prozent des Gemeindebudgets für diese drei Bereiche bzw. den Bereich Soziales aufgewendet. Im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn als auch der Jugendhilfe lukrieren mit Ausnahme der Statutarstädte die oberösterreichischen Gemeinden selbst kaum Einnahmen. Die Leistungen im Bereich Soziales werden zu großen Teilen durch die Sozialhilfeverbände79 erbracht, die Gemeinden zahlen einen anteiligen Finanzierungsbeitrag für die Sozialhilfeleistungen als Transfer im Rahmen der Sozialhilfeumlage direkt an die Sozialhilfeverbände und das Land Oberösterreich (Chancengleichheit).80 Etwa 70 Prozent der Ausgaben der Gemeinden im Bereich Sozialhilfe im engeren Sinn fließt in die Sozialhilfeumlage, die die Sozialhilfe inklusive Pflege und Bedarfsorientierter 76
Abschnitte 400, 410-419; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 420-424 und 429; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 401, 430-439; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. 79 http://www.shv.at/gs/index.php 80 Siehe hierzu auch das Kapitel II2. 77 78
61 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Mindestsicherung, Behindertenhilfe (Chancengleichheit) und Jugendwohlfahrt umfasst. Bei den restlichen 30 Prozent handelt es sich im Wesentlichen um die direkte Leistungserbringung der Statutarstädte als Sozialhilfeträger. Da die Sozialhilfeumlage der Gemeinden neben der Bevölkerungszahl auch an der jeweiligen Finanzkraft bemessen wird, steigen die Ausgaben der Gemeinden im Bereich Soziales tendenziell mit der Größe der Gemeinde: Rund 3.000 Euro je EinwohnerIn im Alter von 75 Jahren und mehr gab eine mittlere oberösterreichische Gemeinde 2018 für die Sozialhilfe im engeren Sinn aus. Die Höhe der Nettoausgaben im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn variiert bei den unteren Gemeindeklassen nur geringfügig, in den größeren Gemeinden hingegen mit mehr als 10.000 EW sind die Ausgaben einer mittleren Gemeinde mit rund 3.320 Euro deutlich höher. Die größte Klasse der Gemeinden ab 20.000 EW wird durch die Ausgaben der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr, die aufgrund gesonderter Regelungen und ihrer Funktion als eigener Sozialhilfeverband deutlich höhere Ausgaben aufweisen, bestimmt. Rund 5.480 Euro insgesamt, davon 3.980 netto wurden 2018 im Mittel in dieser Klasse der größten Gemeinden je EinwohnerIn im Alter von 75 Jahren und mehr ausgegeben. Allerdings stehen den deutlich höheren Ausgaben der Statutarstädte auch Einnahmen gegenüber. Insgesamt ist die Nettobelastung der Statutarstädte dennoch um 25 Prozent (Wels), 33 Prozent (Linz) bzw. 41 Prozent (Wels) höher als bei der durchschnittlichen oberösterreichischen Gemeinde. Eine Betrachtung der ausgewählten einzelnen Städte ergibt insgesamt, dass die Nettoausgaben je EinwohnerIn über 75 Jahren weit über dem Durchschnitt liegen. Abbildung 32: Nettoausgaben im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn81 in Euro pro Kopf je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren 2018
in Euro pro Kopf (je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren)
6.000
5.000 0 bis 1000 EW
4.000
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
3.000
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
2.000
20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt
1.000
0 AG gesamt
81
EN gesamt
Netto-ausgaben
Abschnitte 400, 410-419; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
62 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren 2018 in Euro je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren AG gesamt
SS SS SS
86 199 102 40 8 5
EN gesamt 6.660 6.705 6.027 3.454 3.352 3.956 3.450 3.289 2.838 2.970 3.006 3.150 3.322 5.480 3.004
2.700 2.492 2.285 8 0 0 0 0 0 0 1 4 2 1.501 18
Nettoausgaben 3.960 4.213 3.743 3.445 3.352 3.956 3.450 3.289 2.837 2.970 3.005 3.147 3.320 3.979 2.986
440
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
Pflege und Jugendwohlfahrt Der Bereich der Pflege82 ist in Oberösterreich gesamtheitlich mit wenigen Ausnahmen von den Sozialhilfeverbänden organisiert und wird von den Gemeinden über die Sozialhilfeumlage mitfinanziert. Für die Pflege in den Statutarstädten existieren wiederum eigene Regelungen und Finanzierungssysteme, welche sich auch in den Rechnungsabschlüssen niederschlagen. Insgesamt haben die oberösterreichischen Gemeinden im Jahr 2018 rund 42,6 Mio. Euro in den betrachteten Abschnitten für Alten- und Pflegeheime, Tagesheimstätten, Essen auf Rädern, Heimhilfe und Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen verbucht (Tabelle 8). Mehr als die Hälfte davon (mehr als 60 Prozent) entfällt auf die drei Statutarstädte Linz, Steyr und Wels. Eine mittlere oberösterreichische Gemeinde gab damit etwa 101 Euro je EinwohnerIn im Alter von 75 Jahren und mehr für die Pflege aus, davon verbleiben rund 34 Euro je EinwohnerIn im Alter von 75 Jahren und mehr als Nettoausgaben. Die Schwerpunkte der Ausgaben der Gemeinden exklusive Statutarstädte liegen beim Dienst Essen auf Rädern (rund 6,7 Mio. Euro, überwiegend durch Einnahmen gedeckt), der von vielen Gemeinden eigenständig organisiert wird, und den Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen (rund 4,3 Mio. Euro). Die starken Unterschiede bei den Ausgaben der ausgewählten Städte sind auf die jeweilig spezifischen Aufgabenwahrnehmungen (z.B. Tagesstätten, Essen auf Rädern) zurückzuführen: Gleichsam wird die Jugendwohlfahrt (siehe Tabelle 9) über die Sozialhilfeverbände und die Umlagen finanziert, so dass nur in den Statutarstädten Linz, Steyr und Wels höhere NettoAusgaben in der Höhe von rund 1.000 bis 1.600 Euro je EinwohnerIn unter 18 Jahren verzeichnet sind. Beinahe zwei Drittel der 2018 verbuchten Gesamtausgaben für die Jugendhilfe aller oberösterreichischen Gemeinden entfallen auf die drei Statutarstädte. Eine mittlere 82
Abschnitte 420-424 und 429; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
63 16.06.20
AUFGABENBEZUG
oberösterreichischen Gemeinde gab 2018 nur rund 28 Euro im Bereich der Jugendwohlfahrt je EinwohnerIn unter 18 Jahren aus.
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Bevölkerng ab 75 Jahren (01.01.2018)
Anzahl Gemeinden
Tabelle 8: Nettoausgaben im Bereich der Pflege83 2018 Nettoausgaben 2018
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren 2018
in Euro
in Euro je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren
86 199 102 40 8 5
19.778 4.061 5.430 1.815 674 2.473 1.341 1.399 5.244 29.210 31.512 24.295 11.430 33.952
Ausgaben gesamt 15.192.187 4.500.129 6.881.079 130.054 169.078 937.113 153.500 238.868 132.142 1.819.487 6.044.211 4.436.945 1.871.651 28.312.616
Einnahmen gesamt 8.487.030 2.869.056 3.991.776 10.958 150.681 224.643 365 160.316 65.020 1.056.017 4.813.457 2.887.680 940.245 15.843.376
440
135.643
42.617.052
25.605.795
SS SS SS
NettoAG gesamt EN gesamt ausgaben 6.705.157 768 429 1.631.073 1.108 706 2.889.303 1.267 735 119.096 72 6 18.396 251 224 712.470 379 91 153.135 114 0 78.552 171 115 67.121 23 11 763.469 56 32 1.230.754 184 145 1.549.266 179 115 931.406 171 83 12.469.241 777 417 101 67 17.011.257
Nettoausgaben 339 402 532 66 27 288 114 56 12 24 40 64 87 360 34
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Bevölkerng bis 17 Jahre (01.01.2018)
Anzahl Gemeinden
Tabelle 9: Nettoausgaben im Bereich der Jugendwohlfahrt84 2018 Nettoausgaben 2018
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn unter 18 Jahren 2018
in Euro
in Euro je EinwohnerIn unter 18 Jahre
86 199 102 40 8 5
33.143 6.474 11.330 2.806 1.488 5.427 1.963 2.007 11.881 63.373 65.750 47.202 19.315 60.991
Ausgaben gesamt 53.887.114 7.728.984 11.078.846 47.616 22.433 344.042 6.150 0 226.271 1.087.967 1.004.613 1.229.368 536.531 73.090.189
Einnahmen gesamt 8.170.797 1.294.449 1.925.685 0 0 34.021 0 0 24.702 100.531 104.051 117.336 66.886 11.424.953
440
268.512
77.174.939
11.838.458
SS SS SS
NettoAG ausgaben gesamt 45.716.317 1.626 6.434.535 1.194 9.153.161 978 47.616 17 22.433 15 310.021 63 6.150 3 0 0 201.569 20 987.436 17 900.563 15 1.112.032 26 469.644 26 61.665.236 774 27 65.336.480
EN gesamt 247 200 170 0 0 6 0 0 2 2 2 3 3 125 3
Nettoausgaben 1.379 994 808 17 15 57 3 0 18 16 13 24 23 650 24
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang. 83 84
Abschnitte 420-424 und 429; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 401, 430-439; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
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AUFGABENBEZUG
2.5
Gesundheit bzw. Krankenanstalten85
Die Ausgaben im Gesundheitsbereich der Gemeinden bestehen beinahe ausschließlich aus den Zahlungen für die Krankenanstaltenumlage an das Land Oberösterreich. Insgesamt flossen 2018 mehr als 353 Mio. Euro von den Gemeinden an das Land. Da die Krankenanstaltenumlage bzw. der anteilige Beitrag der Gemeinden zur Deckung der Betriebsabgänge der Krankenanstalten im Land Oberösterreich86 neben der Bevölkerungszahl auf Basis der Finanzkraft verteilt wird, entfallen rund 37 Prozent dieser Ausgaben auf die großen Städte über 10.000 EW, die etwas weniger als ein Drittel der Bevölkerung beherbergen. Dies hat zur Folge, dass die relativen Ausgaben der großen Städte pro Kopf deutlich höher sind als in kleinen Gemeinden. Je größer eine Gemeinde, desto höher sind in der Regel auch die mittleren Ausgaben je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren. Eine kleine Gemeinde mit weniger als 1.000 EW gibt im Mittel rund 540 Euro je EW im Alter von 50 und mehr Jahren aus, eine große Gemeinde mit mehr als 20.000 EW im Mittel hingegen rund 700 Euro. Den Gesundheitsausgaben der Gemeinden stehen keine nennenswerten Einnahmen gegenüber, sodass die Nettoausgaben in etwa den Gesamtausgaben entsprechen. Ergänzend zur Krankenanstaltenumlage wurden von den oberösterreichischen Gemeinden 2018 zusätzlich rund 14,9 Mio. Euro für die Rettungsdienste (Abschnitt 530) und rund 5,2 Mio. Euro für die medizinische Bereichsversorgung (Abschnitt 510) wie beispielsweise den Gemeindearzt überwiegend auch als Transfer an das Land Oberösterreich ausgegeben. Diese Ausgaben sind jedoch in nachfolgender Auswertung nicht enthalten. Abbildung 33: Nettoausgaben in der Gesundheit 2018 - Krankenanstaltenumlagen87 in Euro pro Kopf je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren 2018
in Euro pro Kopf (je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren)
800 700 600
0 bis 1000 EW
500
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
400
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
300
20.001 bis 500.000 EW 200
MITTELWERT gesamt
100 0 AG gesamt
85 86 87
EN gesamt
Netto-ausgaben
Abschnitte 550-569 und 590; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Näheres zur Krankenanstaltenumlage siehe Kapitel II2. Abschnitte 550-569 und 590; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
65 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Anzahl Gemeinden
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren 2018 in Euro je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren AG gesamt
SS SS SS
86 199 102 40 8 5
EN gesamt 764 680 760 588 572 663 649 586 538 549 550 566 602 704 551
3 3 0 2 2 2 2 2 2 2 2 5 2 2 2
Nettoausgaben 761 677 760 586 570 661 647 584 536 547 548 562 600 702 549
440
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
2.6
Verkehr: Straßenbau88 und öffentlicher Personennahverkehr89 (OEPNV)
Die oberösterreichischen Gemeinden haben 2018 insgesamt rund 410 Mio. Euro für die Straßenverkehrsinfrastruktur – daher für Errichtung und Instandhaltung – ausgegeben, wobei rund 155 Mio. Euro als Nettoausgaben nach Abzug der spezifischen Einnahmen bei den Gemeinden verbleiben. Die Ausgaben der Gemeinden im Bereich der Straßeninfrastruktur stellen damit mit etwas weniger als 10 Prozent der Gesamtausgaben einen zentralen Teil der Gemeindebudgets dar. Zusätzlich wurden rund 14,6 Mio. Euro (12,4 Mio. Nettoausgaben) bzw. etwas weniger als 0,4 Prozent der Gesamtausgaben von den Gemeinden für den öffentlichen Personennahverkehr ausgegeben. Straßenbau Eine mittlere oberösterreichische Gemeinde gibt etwa 300 Euro insgesamt, davon rund 84 Euro netto pro Kopf für den Bereich der Straßeninfrastruktur aus. Die geringere Siedlungsdichte und folglich zahlreichen (großen) Verkehrsflächen pro Kopf bedingen deutlich höhere Gesamtausgaben in den Klein- und Kleinstgemeinden bezogen auf die Wohnbevölkerung. Allerdings generieren kleinere Gemeinden auch deutlich höhere Förderungen in diesem Bereich, so dass letztlich die Nettoausgaben eine steigende Tendenz in Abhängigkeit der Gemeindegröße ausweisen: In einer mittleren Kleinstgemeinde unter 1.000 EW verbleiben 2018 rund 66 Euro pro Kopf an Nettoausgaben, in einer großen Stadt mit mehr als 20.000 EW mit rund 117 Euro hingegen beinahe das Doppelte.
88 89
Abschnitte 610-619, 640, 814 und 816; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Abschnitte 649, 690, 699 und 875; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
66 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Die mit der Einwohnerzahl der Gemeinde überproportional stark steigenden Ausgaben im Bereich des Straßenbaus in Bezug zur Größe der Verkehrsflächen weisen einerseits auf einen höheren Ausbaugrad (z.B. Gehsteige) und andererseits auch auf hohe Folgekosten (Instandhaltung und Reinigung) der stärkeren Belastung des Straßennetzes hin. Die Gesamtausgaben je Quadratmeter Verkehrsfläche betrugen 2018 in einer mittleren Gemeinde mit mehr als 20.000 EW etwa das 3-fache der Ausgaben einer mittleren Kleinstgemeinde unter 1.000 EW, bei den Nettoausgaben sogar etwa das 10-fache. Abbildung 34: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus90 in Euro pro Kopf 2018
in Euro pro Kopf
400 350 300
0 bis 1000 EW
250
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
200
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
150
20.001 bis 500.000 EW 100
MITTELWERT gesamt
50 0 AG gesamt
EN gesamt
Anzahl Gemeinden Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Nettoausgaben
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn 2018
Mittlere Nettoausgaben je Verkehrsfläche 2018
in Euro je EinwohnerIn
in Euro je m2
AG gesamt EN gesamt SS SS SS
86 199 102 40 8 5
337 267 221 232 280 110 669 229 362 302 261 281 258 205 300
154 114 132 170 298 34 457 155 297 217 174 175 151 88 216
NettoNettoAG gesamt EN gesamt ausgaben ausgaben 183 5,3 2,4 2,9 153 3,8 1,6 2,2 88 2,3 1,4 0,9 62 2,2 1,6 0,6 -18 2,4 2,5 -0,1 75 1,5 0,5 1,1 212 7,1 4,9 2,3 74 2,4 1,6 0,8 66 0,8 0,6 0,1 85 0,8 0,6 0,2 86 1,0 0,7 0,3 106 1,7 1,1 0,6 108 2,2 1,4 0,8 117 2,8 1,2 1,7 84 1,0 0,7 0,3
440
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Verkehrsflächen: Straßenverkehrsanlagen, Verkehrsrandflächen, Parkplätze, Schienenverkehrsanlagen.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018; BEV: Regionalinformation der Grundstücksdatenbank vom 31.12.2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang. 90
Abschnitte 610-619, 640, 814 und 816; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
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AUFGABENBEZUG
Abbildung 35: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus91 in Euro je m2 Verkehrsfläche 2018
in Euro je Quatratmeter Verkehrsfläche
3,0
2,5 0 bis 1000 EW
2,0
1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW
1,5
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
1,0
20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt
0,5
0,0 AG gesamt
EN gesamt
Netto-ausgaben
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018; BEV: Regionalinformation der Grundstücksdatenbank vom 31.12.2018.
ÖPNV Der größte Teil der Ausgaben der Gemeinden für den ÖPNV (rund 12 Mio. Euro) ist im Abschnitt 690 Verkehr, Sonstiges verbucht. Darunter fallen insbesondere die Transfers an das Land als Beitrag zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen bzw. zur Finanzierung von Verkehrsdiensten des OÖ Verkehrsverbundes und von zusätzlichen Verkehrsdiensten im Kraftfahrlinienverkehr in der jeweiligen Region92. Etwas weniger als die Hälfte der 14,6 Mio. Euro Ausgaben im ÖPNV wurde von den 13 großen Städten über 10.000 EW geleistet, die etwa ein Drittel der Wohnbevölkerung umfassen. Kleinere Gemeinden verfügen häufig über kein bzw. nur ein stark eingeschränktes Angebot an gemeindeeigenen öffentlichen Transportmitteln, entsprechend liegen die Ausgaben pro Kopf in den großen Städten, welche den städtischen öffentlichen Verkehr gewährleisten, im Mittel etwa 4 mal höher als diejenigen der kleinen Gemeinden. Nur rund 8 Euro hat eine mittlere oberösterreichische Gemeinde pro Kopf im Jahr 2018 für den ÖPNV ausgegeben. Eine mittlere große Stadt mit mehr als 10.000 EW hingegen mehr als 25 Euro pro Kopf. Der Öffentliche Personennahverkehr in Linz wird über eine ausgegliederte Gesellschaft der Stadt – der Linz AG – organisiert und abgewickelt, in den betrachteten Bereichen sind folglich hier keine Ausgaben ausgewiesen. Die Ausgaben der Stadt Linz für die Linz AG bzw. die Einnahmen von der Linz AG werden gesamthaft im Abschnitt 879 Stadtwerke verbucht, eine Abgrenzung des ÖPNV ist aufgrund der zahlreichen anderen Aufgabenbereiche der Linz AG (z.B. Bäder etc.) nicht möglich.
91 92
Abschnitte 610-619, 640, 814 und 816; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang. Näheres siehe Kapitel II2.
68 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Überdurchschnittlich hoch lagen 2018 insbesondere die Ausgaben der Stadt Leonding, welche sich finanziell an der Verlängerung der Linzer Straßenbahnlinie 3 bis zum Harter Plateau in Leonding beteiligt hat. Tabelle 10: Nettoausgaben im Bereich des OEPNV93 2018
in Euro pro Kopf
35 30 25
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW
20
2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW
15
10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW
10
MITTELWERT gesamt 5 0 AG gesamt
EN gesamt
Nettoausgaben
Mittlere Nettoausgaben je EinwohnerIn 2018 Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
in Euro je EinwohnerIn
Anzahl Gemeinden AG gesamt SS SS SS
86 199 102 40 8 5
EN gesamt 0 9 8 21 26 80 38 39 6 7 8 11 26 29 8
Nettoausgaben 0 3 0 1 2 17 14 5 0 1 1 2 4 5 1
0 5 7 20 24 63 24 35 6 6 7 9 22 24 7
440
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Detaildaten zu dieser Abbildung/Tabelle finden Sie im Anhang.
93
Abschnitte 649, 690, 699 und 875; siehe Liste der Ansatz-Unterabschnitte der Gemeindefinanzdaten im Anhang.
69 16.06.20
AUFGABENBEZUG
3
Mögliche aufgabenorientierte Kriterien
Das oberösterreichische Transfersystem weist eine hohe Finanzkraftlastigkeit aus. So ist die Finanzkraft sowohl im Bereich der Umlagen als auch bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungen das bestimmende Verteilungskriterium.94 Um eine stärkere Differenzierung des Transfersystems zu ermöglichen und insbesondere eine stärkere Verknüpfung von Aufgaben und Finanzierung herzustellen, bedarf es weiterführender Überlegungen. Wie bereits im Eingangskapitel 0 zu den theoretischen Grundlagen von Transfers ausgeführt, können und sollen Transfers mehrere Zwecke verfolgen. Dies betrifft erstens den Ressourcenausgleich, welcher derzeit bereits in ausreichendem Maße wahrgenommen wird. Zweitens werden jedoch auch der Lastenausgleich – daher eine höhere Mittelzuteilung bei einem höheren Aufgabenniveau – sowie drittens die Abgeltung regionaler Spillovers als zentrale Transferzwecke genannt. Letzteres bezieht sich auf die Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion, daher von Aufgaben zentraler Orte, von welcher ganze Regionen profitieren. Während der Ressourcenausgleich in Österreich bereits eine lange Tradition hat, steckt der Lastenausgleich – auch gerne aufgabenorientierter Finanzausgleich – noch in den Kinderschuhen. Gerade in Zeiten knapper werdender Mittel ist dabei der effiziente und effektive Umgang mit öffentlichen Mitteln von steigender Bedeutung. Veränderte und komplexer werdende Rahmenbedingungen und Entwicklungen erfordern auch differenzierte Steuerungsmodelle. Dies spricht für eine stärkere Aufgabenorientierung auch in den Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden, um auch in Zukunft die bestmögliche Bereitstellung von Dienstleistungen und Infrastrukturen für die österreichische Bevölkerung zu gewährleisten. Im Folgenden stellt sich nun die Frage, welche aufgabenbezogenen Indikatoren geeignet wären, um bei den Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen miteinbezogen zu werden. Diese Frage ist jedoch nicht einfach zu beantworten, solange nicht geklärt ist, welche konkreten Konzepte und Zielsetzungen mit der stärkeren Aufgabenorientierung verfolgt werden sollen. So kann etwa grundsätzlich zwischen einem „Stellvertreter-Konzept“ und einem „StandardkostenKonzept“ unterschieden werden. Ersteres stellt auf allgemeine – v.a. sozio-ökonomische oder geografisch-topografische – Rahmenbedingungen ab, Zweiteres orientiert sich an zu ermittelnden Standardkosten pro Fallzahl.95 Je nach gewähltem Konzept müssten auch andere Kriterien herangezogen werden. In den nun folgenden Ausführungen kann daher nur näherungsweise an diese Fragestellung herangegangen werden. Hierzu werden mögliche aufgabenorientierte Kriterien, deren Datenverfügbarkeit ausreichend gegeben ist, näher betrachtet. Im Fokus stehen dabei vorerst unterschiedliche Verteilungswirkungen nach EW-Klassen. Diese Auswertungen können eine erste Basis für weitergehende Überlegungen für einen stärkeren Lastenausgleich bieten, können jedoch keine umfassende Analyse ersetzen.
94 95
Vergleiche hierzu das Kapitel II2 und II3. Vgl. Mitterer: Aufgabenorientierter Finanzausgleich, 2019, S. 109.
70 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Indikatoren, welche im Rahmen des Finanzausgleichssystems Anwendung finden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere:
Aussagekraft: Der Indikator muss geeignet sein, die beabsichtigte Aufgabenstellung sachlich abzubilden. Datenverfügbarkeit: Die Daten müssen gemeindeweise und zeitnah verfügbar sein. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand erhoben werden können und dem Datenschutz entsprechen. Datenqualität: Diese muss ausreichend hoch sein, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden zu ermöglichen. Anreizkompatibilität: Von den Indikatoren dürfen keine negativen Anreizwirkungen (insb. Anreize für Ineffizienzen oder ein Überangebot) ausgehen.96
Eine umfassende Prüfung aller möglichen verfügbaren Indikatoren würde den Rahmen dieser Studie sprengen. Für die folgenden Analysen wurden daher ausschließlich Datensätze herangezogen, welche von der Statistik Austria zur Verfügung gestellt wurden, um eine ausreichende Datenqualität und Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Hinsichtlich der Aussagekraft sollen die folgenden Analysen unterstützen. Es erfolgt dabei eine Betrachtung der Leistungsindikatoren nach EW-Klassen. Sind die Unterschiede nach EWKlassen ausreichend groß, kann davon ausgegangen werden, dass diese genügend unterschiedliche Aufgabenbedarfe widerspiegeln. Basierend auf den Einschränkungen aufgrund der Datenverfügbarkeit konzentrieren wir uns nachfolgend auf die folgenden drei Bereiche:
erstens wird auf allgemeine Rahmenbedingungen abgestellt; zweitens werden die beiden Aufgabenbereiche Pflichtschule und vorschulische Erziehung vertiefend betrachtet; drittens werden Kriterien zur Bestimmung der Zentralörtlichkeit herangezogen.
Als mögliche aufgabenorientierte Kriterien sind nachfolgend dargestellt:
Allgemeine Rahmenbedingungen: Siedlungsdichte und Bevölkerungsentwicklung Allgemeine Rahmenbedingungen: Altersstruktur bzw. ausgewählte Bevölkerungsgruppen nach Alter Pflichtschulen: Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache Vorschulische Erziehung: Betreute Kinder nach Alter und Gruppenanzahl, VIF97 -konform betreute Kinder und Öffnungszeiten Weitere Kriterien der Zentralörtlichkeit: Nächtigungen, EinpendlerInnen im Berufsverkehr und Erwerbstätige am Arbeitsort für ausgewählte Bereiche
Weitere Aufgabenbereiche können aufgrund der (noch) nicht ausreichenden Datenlage nicht näher betrachtet werden. Dies betrifft beispielhaft den Kultur-, Sport- oder Sozialbereich. Welche Indikatoren etwa für die Bestimmung der Zentralörtlichkeit geeignet wären (und daher noch zu
96 97
Vgl. Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion, 2016, S. 49. Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF)
71 16.06.20
AUFGABENBEZUG
erheben wären), können einer Studie der TU Wien mit dem KDZ beispielhaft entnommen werden.98 Allgemeine Rahmenbedingungen: Siedlungsdichte und Bevölkerungsentwicklung Die Auswertung der Bevölkerungsentwicklung nach Einwohnerklasse zeigt tendenziell ein mit der Gemeindegröße stärkeres Wachstum in den vergangenen 10 Jahren, wobei insbesondere die großen oberösterreichischen Städte über 20.000 EW überdurchschnittlich im Mittel um rund 7 Prozent gewachsen sind. Auch eine mittelgroße oberösterreichische Gemeinde ab 2.500 EW wächst überdurchschnittlich stark. Neben der Größe der Gemeinde nehmen jedoch auch noch einige andere Faktoren – und hier insbesondere die räumliche Lage und Erreichbarkeit (siehe dazu IV1 Strukturdaten in drei ausgewählten Stadtregionen) – wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungsdynamik. Mit zunehmender Bevölkerungszahl steigt in der Regel auch die Siedlungsdichte, die zwar nicht direkt eine Leistung abbildet, jedoch in Zusammenhang mit vielen erweiterten Anforderungen an die Städte steht (z.B. Ver- und Entsorgung, Verkehr etc.). Die Siedlungsdichte weist daher eine ausreichende Differenzierung nach Gemeindetypen auf.
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt Oberösterreich
Bevölkerung (Stand 01.01.)
83 200 102 40 8 5
2009 57.706 326.445 337.202 247.611 106.024 333.631
2019 60.088 336.297 354.005 261.232 111.382 359.091
438
1.408.619
1.482.095
Mittlere Fläche Bevölkerungs2 in km entwicklung 2009-2019 in Prozent (%) 4,4 1.548 3,2 5.130 5,1 3.340 5,8 1.395 5,2 361 7,1 208 4,2 11.983
Dauersiedlungsraum (DSR) km2
Einwohnerklasse
Anzahl Gemeinden
Tabelle 11: Allgemeine Rahmenbedingungen: Siedlungsdichte und Bevölkerungsentwicklung
715 3.004 1.944 852 146 180
Mittlere Bevölkerungsund Siedlungsdichte 2019 EW je km² 60,3 94,1 208,4 347,8 630,9 1.542,8 163,8
EW je km² DSR 101,8 135,6 277,0 457,2 919,6 1779,4 224,6
6.842
Anmerkung: Gebietsstand 2019;
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009 und 2019, Stichtag jeweils 01.01.; Statistik Austria: Dauersiedlungsraum der Gemeinden, Gebietsstand 2019.
Altersstruktur bzw. ausgewählte Bevölkerungsgruppen nach Alter Spezifische Leistungen und Angebote der Gemeinden richten sich häufig an eine bestimmte Altersgruppe bzw. werden einige Leistungen überwiegend von einer bestimmten Altersgruppe in Anspruch genommen. Folglich weisen die jeweiligen Altersgruppen auch eine grundsätzliche Eignung für eine aufgabenorientierte Verteilung der Mittel auf. So ist beispielsweise das Alter ein wesentlicher Faktor zur Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen und Krankenanstaltenbereich. Insbesondere ab dem Alter von 50 Jahren steigen auch die Gesundheitskosten99, weshalb die Zahl der ab 50-Jährigen als Indikator für den Bereich der Krankenanstalten herangezogen werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch 98 99
Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion, 2016. Vgl. Bauer et al.: Reform Finanzausgleich Aufgabenorientierung, 2010, S. 111 ff.
72 16.06.20
AUFGABENBEZUG
der jeweilige Versorgungsbereich der Krankenanstalten. Gleiches gilt auch für den Bereich der Pflege, für den die Altersgruppe der 75 plus als Verteilungskriterium herangezogen werden kann. Die spezifischen Altersgruppen stellen auch im Bereich der vorschulischen Bildung und der Pflichtschulen, in denen überwiegend eine Verpflichtung zum Besuch besteht, eine treffende Anforderungsgröße dar, soferne der jeweilige Einzugsbereich berücksichtigt wird. Die Leistungen in diesen Bereichen werden jedoch flächendeckend und jährlich im Rahmen der Kindertagesheimstatistik und Schulstatistik erfasst, so dass die Altersgruppen hier als ergänzende Kriterien, beispielsweise über die Betreuungsquote im vorschulischen Bereich, eingehen können. Im Bereich der Jugendhilfe hingegen fehlen entsprechende lokale Leistungsdaten, so dass hier auf die Daten der Altersgruppen zurückgegriffen werden muss. Die tabellarische Übersicht zur Altersstruktur der Gemeinde in den jeweiligen Größenklassen zeigt nur einen geringen Zusammenhang der Altersverteilung mit der Gemeindegröße: Kleinere Gemeinden werden häufig aufgrund des größeren Frei- und Grünraums von Familien als Wohnstandort bevorzugt, so dass es hier tendenziell auch einen etwas höheren Anteil an Kindern und Jugendlichen gibt. Für ältere Menschen hingegen ist die Mobilität und Versorgung in kleineren Gemeinden erschwert, weshalb viele Menschen im Alter Städte als Lebensraum bevorzugen bzw. Alten- und Pflegeheime verstärkt in zentralen Orten liegen.
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Altersstruktur
75 Jahre und mehr
50 Jahre und mehr
65 und mehr Jahre
0-17 Jahre
0 bis 19 20 bis 64 Jahre Jahre
Mittlerer Anteil ausgewählter Altersgruppen in Prozent (%) 6-14 Jahre
Bevölkerung 01.01.2018
Einwohnerklasse
Anzahl Gemeinden
Tabelle 12: Allgemeine Rahmenbedingungen: Altersstruktur 2018
86 199 102 40 8 5
61.431 333.233 351.509 259.463 110.355 357.585
13.289 70.770 73.512 52.940 21.651 68.289
37.697 204.674 215.224 158.189 66.450 222.090
10.445 57.789 62.773 48.334 22.254 67.206
9,5 9,4 9,3 8,9 8,6 8,7
19,4 19,0 18,8 18,2 17,5 17,9
39,4 39,9 40,2 41,1 41,9 39,5
8,5 8,8 8,9 9,4 10,4 9,4
440
1.473.576
300.451
904.324
268.801
9,3
18,9
40,0
8,8
Anmerkung: Gebietsstand 2018
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2018, Stichtag 01.01.2018.
3.2
Pflichtschulen und Elementarpädagogik
Pflichtschulen: Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache Die Anzahl an wohnhaften Pflichtschülerinnen und -schülern an der Bevölkerung einer Gemeinde ist in allen Gemeinden in einem ähnlichen Bereich. Als aufgabenorientierter Indikator ist er alleine daher nicht geeignet, da er zu wenig auf unterschiedliche Rahmenbedingungen im Pflichtschulbereich abstellt. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch beispielsweise bei den
73 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Schülerinnen und Schülern mit nicht-deutscher Umgangssprache, deren Anteil auch ein wichtiger Indikator für den Bildungserfolg der jungen Menschen ist. Als ergänzendes Kriterium für den Ausgleich der erhöhten Anforderungen an den Unterricht kann der Anteil der Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler mit nicht-deutscher Umgangssprache im Verteilungsschlüssel Anwendung finden. Infolge des von Zuwanderinnen und Zuwanderern bevorzugten städtischen Umfeldes sinkt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Umgangssprache in den Pflichtschulen auch mit der Größe der Gemeinde. In einer mittleren oberösterreichischen Stadt mit mehr als 20.000 EW beträgt der Anteil der Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler mit nicht-deutscher Umgangssprache etwas mehr als die Hälfte, in kleineren Gemeinden mit bis zu 2.500 EW liegt der entsprechende Anteil unter 10 Prozent.
nicht-deutsch
2.335 21.194 29.156 20.515 9.513 24.310
2.169 19.301 24.455 15.497 5.582 10.420
166 1.893 4.701 5.018 3.931 13.890
440 132.060
107.023
77.424
29.599
Mittlere Anteile in Prozent (%) Umgangssprache nicht-deutsch
deutsch
5.845 31.437 32.677 23.173 9.500 29.428
86 199 102 40 8 5
Umgangssprache
deutsch
PflichtschülerInnen (Schulort) Schulstatistik 2017/2018
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden
Einwohnerklasse
6- bis 14-Jährige (Wohnort) 01.01.2018
Tabelle 13: Potentielle Kriterien Pflichtschulen: Umgangssprache 2018
93 92 85 76 59 45 87
7 8 15 24 41 55 13
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2018, Stichtag 01.01.2018; Statistik Austria: Schulstatistik 2017/2018.
Vorschulische Erziehung: Betreute Kinder nach Alter und Gruppenanzahl, VIF-konform betreute Kinder und Öffnungszeiten Im Bereich der vorschulischen Erziehung können die Anforderungen an die Gemeinde annähernd über die in der Kindertagesheimstatistik erfasste Anzahl der betreuten Kinder (bzw. die errechnete Anzahl der Ganztagesäquivalente) bestimmt werden. In Zusammenhang mit der Gemeindegröße zeigen sich jedoch zwei gegenläufige Effekte: Einerseits sinken die Ausgaben mit der Größe der Einrichtung (Skaleneffekte, siehe dazu Abschnitt IV2.3 Vorschulische Erziehung) und andererseits steigen die Ausgaben mit der Größe der Stadt infolge erhöhter Anforderungen und eines erweiterten Angebotes. Die Ausgaben der Gemeinde werden jedenfalls auch maßgeblich von der Qualität des Angebotes und vom jeweiligen Leistungsniveau beeinflusst. Ausschlaggebend sind aufgrund des erforderlichen Personaleinsatzes jedenfalls die Öffnungszeiten der Einrichtungen, aber auch etwaige Zusatz- und Förderangebote. Die
74 16.06.20
AUFGABENBEZUG
erweiterten Öffnungszeiten können entweder in Form des Anteils an Kindern, die in Einrichtungen mit besonders langen Öffnungszeiten (z.B. zumindest 9 Stunden täglich von Montag bis Freitag) betreut werden oder als „angebotene Kinderbetreuungszeit“100 (siehe Tabelle 15). Der Anteil der Kinder in Eirichtungen mit längeren Öffnungszeiten ist in großen Städten deutlich höher als in kleinen Gemeinden: In den Städten mit mehr als 20.000 EW haben beinahe alle Einrichtungen 8 Stunden oder länger geöffnet, so dass mehr als 95 Prozent der Kinder in diesen Einrichtungen betreut werden. In kleinen Gemeinden unter 2.500 EW beträgt der entsprechende Anteil nur etwas mehr als ein Drittel. Das erweiterte Betreuungsangebot mit zunehmender Gemeindegröße kommt insbesondere auch bei der Betrachtung des Anteils der Kinder, die in Einrichtungen mit VIF-Standard101 betreut werden, zum Ausdruck (siehe Tabelle 15). In kleinen Gemeinden bis 2.500 EW existiert de facto kein adäquates Angebot bei den Kinderbetreuungseinrichtungen, die beiden Eltern eine Berufstätigkeit ermöglichen. In Städten über 10.000 EW werden immerhin mehr als ein Drittel der Kinder in Einrichtungen betreut, die ein VIF-konformes Angebot aufweisen. In den großen Städten Linz, Wels, Steyr, Leonding und Traun beträgt der entsprechende Anteil 2018 bereits mehr als 40 Prozent. Als Anreiz zur Ausweitung des Angebotes kann auch die Betreuungsquote, in der die Anzahl der betreuten Kinder in einer Gemeinde der wohnhaften Bevölkerung in der entsprechenden Altersklasse gegenübergestellt wird, in die Verteilung miteinbezogen werden. Infolge des verpflichtenden Kindergartenjahres variiert jedoch die Betreuungsquote bei den 3- bis 5-Jährigen nur geringfügig zwischen den Gemeinden, so dass von keiner relevanten Steuerungswirkung ausgegangen werden kann. Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass in den Daten der Kindertagesheimstatistik die Betreuung durch Tageseltern nicht enthalten ist bzw. auch aufgrund der teilweise bestehenden ergänzenden Betreuung durch Tageseltern nicht addiert werden kann. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die Betreuung der Kleinstkinder (0-2 Jahre) nicht vollständig abgebildet werden kann. Weniger geeignet als Verteilungsindikator zur Abgeltung der besonderen Lasten der zentralen Orte bzw. Städte erweist sich die Gruppenanzahl, da einerseits die Gruppengröße nur annähernd bestimmt werden kann102 und sich keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf die Gemeindegröße und andererseits kein Anreiz zur Optimierung der Gruppen gegeben wäre. Darüber hinaus existieren unterschiedliche Vorgaben der Gruppengröße für verschiedene Betreuungsformen, deren jeweiliger Angebotsmix in den einzelnen Gemeinden großen Einfluss auf die durchschnittliche Gruppengröße hat.
100
Berechnung der angebotene Kinderbetreuungszeit: Betreute Kinder multipliziert mit den Öffnungsstunden der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) wurde entwickelt, um zu erfassen, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Er findet in Bund-Länder-Verträgen (B-VG Art 15a Vereinbarungen) als Kriterium zur Förderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen Eingang. Die VIF-Kriterien sind: mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) geöffnet, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot eines Mittagessens und maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen. 102 Die durchschnittliche Gruppengröße wird aktuell aus der Summe der betreuten Kinder durch die Summe der Anzahl der Gruppen aller Einrichtungen mit der jeweiligen Form in der Gemeinde errechnet, da keine einrichtungsspezifischen Daten verfügbar sind. Gibt es mehrere Einrichtungen mit kleiner Gruppengröße und wenige mit großen Gruppen, wird folglich das Ergebnis verzerrt und spiegelt nicht die tatsächliche Verteilung der Gruppengrößen auf die einzelnen Einrichtungen wider. 101
75 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Tabelle 14: Potentielle Kriterien Kinderbetreuung 2018: Betreute Kinder nach Alter und Gruppen
Betreute Kinder in Kindertagesheimen nach Alter
78 93 96 94 96 92 91
107 668 733 522 208 716
17,2 17,4 17,2 17,1 16,9 16,7 17,2
2.954
8 95 162 125 45 171
9,8 10,0 9,3 9,6 9,2 9,5 9,6
606
77 469 536 381 163 533
18,2 18,3 19,3 19,5 19,1 18,8 18,7
2.159
mittlere Gruppengröße
Anzahl Gruppen
mittlere Gruppengröße
altersgemKindergarten ische Gruppen
Anzahl Gruppen
mittlere Gruppengröße
Anzahl Gruppen
Kinderkrippe
mittlere Gruppengröße
gesamt
Anzahl Gruppen
49.898 7.650 42.248
8 13 17 19 16 16 14
3-5 Jahre
440
169 1.629 1.418 9.875 1.922 10.503 1.478 7.372 510 3.009 2.153 9.860
0-2 Jahre
1.798 11.293 12.425 8.850 3.519 12.013
3-5 Jahre
86 199 102 40 8 5
0-2 Jahre
gesamt 0-5 Jahre
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden
Einwohnerklasse
Gruppen und Gruppengröße nach Einrichtungsart
Mittlere Betreuungsquote1
22 104 35 16 0 12
16,0 17,3 17,0 17,7 17,0 17,1
189
Anmerkung: Vorschulische Betreuung in Krippen, Kindergärten und altersgemischten Einrichtugnen; 1) Betreuungsquote: betreute Kinder in der jeweiligen Altersgruppe der Wohnbevölkerung mit Stand 01.10.2018
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2018/2019.
2.524
4.372
6.508
5 36 75 88 82 96 47
10 Stunden und mehr
8.058
1.950
7 8 9 9 10 11 8
9 Stunden und mehr
16.741 9.942
127 4.192 6.190 4.485 547 1.200
mittlerer Anteil betreute Kinder nach Öffnungszeit der Einrichtung 8 Stunden und mehr
0 0 0 136 171 2.217
551 2.889 1.790 525 558 195
mittlere Kinderbetreuungszeit (Angebot)
0 77 517 300 937 6.227
623 2.529 814 254 62 90
11 und mehr Stunden
0 764 2.971 2.929 1.236 2.042
516 963 170 246 7 48
bis unter 6 Stunden
mittlerer Anteil VIF in Prozent (%)
10 bis unter 11
12.094
9 bis unter 10
440
0 1 11 14 34 41 6
8 bis unter 9
0 171 1.771 1.184 1.207 7.761
7 bis unter 8
86 199 102 40 8 5
Betreute Kinder nach Öffnungszeiten der Einrichtung 6 bis unter 7
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
VIF-betreute Kinder
Einwohnerklasse
Anzahl Gemeinden
Tabelle 15: Potentielle Kriterien Kinderbetreuung 2018: Betreute Kinder nach VIF-Kriterien und Öffnungszeiten
0 5 25 38 65 85 15
0 0 3 5 32 63 3
Anmerkung: Vorschulische Betreuung in Krippen, Kindergärten und altersgemischten Einrichtugnen; Kinderbetreuungszeit Angebot: Betreute Kinder multipliziert mit den Öffnungsstunden der Einrichtung
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2018/2019.
76 16.06.20
AUFGABENBEZUG
3.3
Bestimmung der Zentralörtlichkeit
Nächtigungen 2018, EinpendlerInnen und Erwerbstätige am Arbeitsort In einer Studie zur Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion 2016103 wurden mehrere stellvertretende Indikatoren zur Bestimmung der Zentralörtlichkeit vorgeschlagen. Dies betrifft die Indikatoren Nächtigungen, EinpendlerInnen und Beschäftigte. Im Folgenden werden diese Indikatoren näher ausgeführt. Im Bereich des Tourismus stehen aktuell flächendeckend auf Gemeindeebene nur Daten zur Anzahl der Nächtigungen von Mehr-Tages-BesucherInnen zur Verfügung, der TagesausflugsTourismus kann nicht abgebildet werden. Die Anzahl der Gäste und Nächtigungen variiert in Abhängigkeit der Attraktivität und Anziehungskraft der jeweils vorhandenen Sehenswürdigkeiten und touristischen Angebote. Die Größe der Gemeinde spielt keine Rolle. Bei den EinpendlerInnen im Berufsverkehr in eine Stadt zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang mit der Anzahl der EW. In der Regel finden sich in größeren Gemeinden auch mehr Arbeitsplätze, die auch von den BewohnerInnen der umliegenden Gemeinden belegt werden. Die Anzahl der Personen, die sich tagsüber in den Städten aufhält, steigt überproportional zur Anzahl der EW und ist ein zentrales Kriterium für die zentralörtliche Bedeutung und Funktion einer Stadt – insbesondere in Bezug auf Wirtschaft. Häufig übersteigt die Anzahl der tagsüber in einer großen Stadt aus unterschiedlichen Gründen bzw. zu unterschiedlichen Zwecken (z.B. Berufsausübung, Bildung, Einkauf, Freizeit, Medizinische Versorgung etc.) anwesenden Personen um ein Vielfaches die Wohnbevölkerung und führt zu einer überproportionalen Beanspruchung der städtischen Infrastrukturen und Angebote. Entsprechend höher fallen auch die Ausgaben für viele städtische Aufgabenfelder aus. Demnach stellen die EinpendlerInnen ein adäquates Kriterium zur Abbildung der besonderen Lasten der Städte insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr dar, auch wenn damit nur ein Teil der Personen, die tagsüber in die Stadt kommen, abgebildet werden kann. Alternativ dazu kann auch eine fiktive Tagesbevölkerung, errechnet aus der Wohnbevölkerung abzüglich aller AuspendlerInnen zuzüglich aller EinpendlerInnen Anwendung finden. Auch bei der Anzahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort in den ausgewählten, vorwiegend öffentlich erbrachten Bereichen „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“ zeigt sich ein überproportional stark steigender Anteil in Bezug auf die Wohnbevölkerung. Dies kann gleichsam als Indikator für den Grad der Zentralörtlichkeit der Städte und das erweiterte Angebot in diesen Fachbereichen, welches zu guten Teilen auch der Bevölkerung aus den umliegenden Gemeinden bzw. der Stadtregion zu Gute kommt, gesehen werden. Auch im Wirtschaftsbereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ ist eine leicht steigende Tendenz mit Gemeindegröße abzulesen, die auf das erweiterte Angebot der Städte im Kulturund Freizeitbereich schließen lässt.
103
Vgl. Mitterer et al: Regionale Versorgungsfunktion, 2016.
77 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Tabelle 16: Weitere potentielle Kriterien der Zentralörtlichkeit: Nächtigungen 2018, EinpendlerInnen und Erwerbstätige am Arbeitsort in ausgewählten Bereichen 2017
440
8.095.005
13 7 8 5 7 2 8
6.535 62.663 79.152 98.801 53.458 170.707 471.316
48.366
72.003
6.080
10 15 23 29 45 54 18
6 13 27 50 121 62 21
Kunst, Unterhaltung und Erholung <R>
113 834 845 765 606 2.917
Gesundheits- und Sozialwesen <Q>
420 4.278 9.996 12.440 12.623 32.246
Mittelwert Erwerbstätige 3 am Arbeitsort je 1.000 EW
Erziehung und Unterricht <P>
654 5.148 8.179 7.576 4.863 21.946
Kunst, Unterhaltung und Erholung <R>
Mittlerer Anzahl je EW3
0,10 0,19 0,22 0,39 0,50 0,42 0,20
Erwerbstätige am Arbeitsort in … Gesundheits- und Sozialwesen <Q>
791.850 1.917.303 2.237.351 1.006.201 738.159 1.148.966
Mittlere Anzahl der Nächtigungen je EW 2
Nächtigungen 1
86 199 102 40 8 5
Erwerbstätige am Arbeitsort 2017 in ÖNACE-Gruppe (ÖNACE 2008)
Erziehung und Unterricht <P>
0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden
Einwohnerklasse
EinpendlerInnen in Gemeinden
EinpendlerInnen im Berufsverkehr 2017
Nächtigungen 2018
2 3 2 3 6 6 2,4
Anmerkungen: 1) Nächtigungsdaten werden auf Gemeindeebene für weniger als 3 Betriebe einer Unterkunftsart aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht, daher entspricht die Summe der Nächtigungen in Öberösterreich gesamt nicht der Summe der einzelnen Gemeindegrößenklassen; 2) Wohnbevölkerung Stand 01.01.2018; 3) Wohnbevölkerung Stand 31.10.2017
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017; Statistik Austria: Tourismusstatistik-Beherbergungsstatistik 2018.
4
Bezirksverwaltungsagenden
Im bisherigen Transfersystem unzureichend berücksichtigt sind die Bezirksverwaltungsagenden der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr. Auch im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung gibt es keinen expliziten Ersatz. Dies führt dazu, dass dieser Aufgabenbereich keine entsprechende Finanzierung aufweist, weshalb eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes gemäß § 4 F-VG 1948 naheliegt. Demnach müssen Finanzausgleichsregelungen in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung erfolgen. Der explizite Lastenbezug erscheint hier jedoch nicht gegeben. Die Ausgaben für die Bezirksverwaltungsagenden der drei Statutarstädte können dabei aufgrund der teils engen Verflochtenheit mit kommunalen Aufgabenbereichen nicht explizit benannt werden. Allerdings ist eine Annäherung möglich. Gemäß Landesrechnungsabschluss Oberösterreich des Jahres 2018 belaufen sich die Ausgaben für die Bezirkshauptmannschaften auf 90,6 Mio. Euro. Bezogen auf die Einwohnerzahl (exkl. der drei Statutarstädte) ergibt dies einen Pro-Kopf-Betrag von 78 Euro. Dem stehen Einnahmen in der Höhe von 21,4 Mio. Euro gegenüber. In Summe ergibt dies Netto-Ausgaben von 59 Euro pro Kopf. In einem Rechnungshofbericht zu den Niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2014104 lagen alleine die Personalausgaben bei durchschnittlich 77 Euro pro Kopf. Allerdings konnte der Rechnungshof eine deutliche Spanne bei den Pro-Kopf-Werten feststellen, welche zwischen 56 und 116 Euro pro Kopf variiert. 104
Rechnungshof Niederösterreich: Bezirkshauptmannschaften, 2014.
78 16.06.20
AUFGABENBEZUG
Geht man nun für die oberösterreichischen Statutarstädte von einem durchschnittlichen NettoAufwand von 59 Euro pro Kopf aus, ergibt sich, dass die Ausgaben für Bezirksverwaltungsagenden die Einnahmen aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungen übersteigen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde-Bedarfszuweisungen für Landesaufgaben verwendet werden müssen. Tabelle 17: Gegenüberstellung Aufwand der Statutarstädte für Bezirksverwaltungsagenden und Gemeinde-Bedarfszuweisungen in Euro, 2018 berechnete NettoAusgaben für Bezirksaktuelle Gemeindeverbleibende Mittel für verwaltungsagenden Bedarfszuweisungsmittel Gemeindeaufgaben Statutarstädte Linz 12.076.047 10.521.338 keine Wels 3.613.023 3.350.000 keine Steyr 2.279.680 2.390.000 110.320 Summe 17.968.750 16.261.338 keine Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis: Land Oberösterreich: Rechnungsabschluss 2018; Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich 2018. Anmerkung: Die berechneten Netto-Ausgaben basieren auf den durchschnittlichen Netto-Ausgaben für Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich.
79 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
V
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Die Transferbeziehungen zwischen dem Land Oberösterreich und den oberösterreichischen Gemeinden sind vielfältig und dynamisch. Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über die bestehenden Transferbeziehungen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation der oberösterreichischen Städte und anderer Gemeindetypen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die unterschiedliche Leistungserbringung nach Gemeindetypen und insbesondere auf eine Darstellung der regionalen Versorgungsfunktion gelegt. Basierend auf den so durchgeführten Analysen werden schließlich Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Transfersystems gezogen. Folgend werden Schlüsse auf Basis der voranstehenden Analysen gezogen:
1
Erstens wird analysiert, inwieweit das Ausmaß der Zentralörtlichkeit innerhalb der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen ausreichend berücksichtigt wird. Zweitens werden der finanziellen Analyse die unterschiedlichen Aufgabenlasten der Gemeinden gegenübergestellt, wobei auch hier besonders die Lasten zentraler Orte herausgearbeitet werden. Drittens werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Unzureichende Berücksichtigung der Zentralörtlichkeit bei den LänderGemeinde-Transferbeziehungen
Länder-Gemeinde-Transfers als zentrales Finanzausgleichselement Der Gemeinde-Finanzausgleich basiert auf zwei wesentlichen Elementen. Zum Einen erhalten die Gemeinden eine finanzielle Grundausstattung im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung. Ein wesentliches Verteilungskriterium ist hierbei zwar der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, welcher größeren Gemeinden auch höhere Mittel zuordnet. Die Differenzierung desselben kann jedoch als unzureichend eingeschätzt werden. So erhalten sämtliche Gemeinden unter 20.000 EW eine finanzielle Ausstattung pro Kopf in einem ähnlichen Ausmaß. Regionale Spill-Overs von Gemeinden unter 20.000 EW mit zentralörtlicher Funktion werden damit jedoch nicht ausreichend bei der Ertragsanteilsverteilung berücksichtigt. Zum Anderen besteht ein Länder-Gemeinde-Finanzausgleich, welcher sowohl horizontale (Umverteilungseffekte zwischen den Gemeinden) als auch vertikale Elemente (Verschiebungen von der Gemeinde- zur Länderebene) aufweist.105 Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde die Verantwortung der Länder für diese Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen gestärkt. So erfolgte eine Übertragung der bisherigen ressourcenausgleichenden Bundes-Finanzzuweisungen an die Länder, um einen konsistenten Finanzkraftausgleich innerhalb des Landes zu ermöglichen. Dabei wurde auch vereinbart, dass bei einer Neugestaltung der Länder-GemeindeTransferbeziehungen weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen berücksichtigt werden sollen. Nicht erwünschte Effekte der Finanzkraftregelungen sollen damit verhindert werden.106 Die Übernahme der bisherigen Bundes-Finanzkraftausgleichszahlungen (Gemeindekopfquotenausgleich) erfolgte derart, dass den Ländern ab dem Jahr 2017 die bisherigen vom Bund direkt an die Gemeinden übergebenen Mittel übertragen wurden und diese die zusätzlichen Mittel im Rahmen von aufgestockten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln an 105 106
Wie insbesondere in Kapitel 0 ausgeführt. Ziele gemäß den Erläuterungen zum FAG 2017.
80 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
die Gemeinden weitergeben. Mit Beginn 2018 traten dann die grundlegend überarbeiteten Vergaberichtlinien der Gemeinde-Bedarfszuweisungen in Kraft. Nähere Ausführungen hierzu können auch der ergänzenden Studie „Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht“107 entnommen werden. Insgesamt stellen die Transfers zwischen Land und Gemeinden daher ein zentrales Element innerhalb des Finanzausgleichs dar, welches einerseits in jüngerer Zeit mehrfach Anpassungen erhalten hat. Andererseits umfasst das Finanzausgleichssystem starke ressourcenausgleichende Elemente bei gleichzeitiger Vernachlässigung von lastenausgleichenden Elementen. Die Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion ist dabei in nur sehr eingeschränkter Weise gegeben. Transferausgaben (Umlagen): Hohe Bedeutung der Finanzkraft, stärkere Belastung von Städten Bei der Landes-, Bezirks- und Krankenanstaltenumlage erfolgt insgesamt keine Berücksichtigung des Ausmaßes der Zentralörtlichkeit. Vielmehr ist die Finanzkraft das entscheidende Verteilungskriterium auf Gemeindeebene, meist in Kombination mit der Volkszahl. Die Finanzkraft lässt jedoch keine Schlüsse auf die Aufgabenlast einer Gemeinde zu. So weisen die finanzkräftigen Gemeinden eine sehr große Heterogenität auf. So finden sich hier sowohl kleine als auch große Gemeinden, sowohl dienstleistungsorientierte Städte als auch Tourismusgemeinden. Neben den genannten Umlagen bestehen noch weitere Beiträge der Gemeinden an die Länder, etwa der Rettungseitrag oder für den Nah- und Regionalverkehr. Bei diesen Zahlungen nimmt die Finanzkraft eine untergeordnete Rolle ein, die Volkszahl gewinnt hingegen an Bedeutung. Teilweise werden auch leistungsbezogene Kriterien verwendet (etwa Anzahl der SchülerInnen, PendlerInnen). Die Benachteiligung der Städte fällt hier daher geringer aus als bei den finanzkraftlastigen, großen Umlagen. Aufgrund ihrer betragsmäßig aber geringeren Bedeutung, können die stark ressourcenausgleichenden Wirkungen insgesamt nicht abgeschwächt werden. Insgesamt bedeutet dies eine überdurchschnittliche Belastung der zentralen Orte im Bereich der Transferausgaben. „Gemeindefinanzierung neu“: grundsätzlich positive Entwicklung, aber keine ausreichende Berücksichtigung zentralörtlicher Leistungen Die Umsetzung der „Gemeindefinanzierung neu“ kann nach Einschätzung von StädtevertreterInnen grundsätzlich als positiver Schritt gewertet werden. Durch die Neuregelung konnte eine höhere Nachvollziehbarkeit und eine Erhöhung der Planungssicherheit erreicht werden. Gewisse Verbesserungen gab es in den Bereichen Gemeindeautonomie und Fördervergabeprozess. Verschlechterungen ergeben sich bei der Transparenz, der Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen und bei den Umverteilungswirkungen. Insbesondere der hohe Ausgleich von Unterschieden zwischen städtischem und ländlichem Raum wurde negativ bewertet.108 Bei einer finanzwirtschaftlichen Sicht zeigt sich eine sehr hohe Bedeutung des Ressourcenausgleichs. In sämtlichen Fonds ist die Finanzkraft entscheidend für die Auszahlungshöhe der Mittel. Hingegen ist der Lastenausgleich deutlich unterrepräsentiert und 107 108
Mitterer u. Seisenbacher: Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht, 2019. Vgl. Mitterer u. Seisenbacher: Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht, 2019, S. 34 ff.
81 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
erfolgt ausschließlich im Rahmen des Strukturfonds. Durch die enge Verwobenheit von Ressourcen- und Lastenausgleich wird das ohnehin nur gering ausgeprägte lastenausgleichende Element zusätzlich massiv geschwächt. Kriterien zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion fehlen zur Gänze. Sonderregelung für die drei Statutarstädte nicht ausreichend Die drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr sind von den sonst für alle Oberösterreichischen Gemeinden geltenden Vorschriften zur Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen ausgenommen. Ihnen wird ein jährliches Bedarfszuweisungs-Kontingent zugewiesen. Durch die „Gemeindefinanzierung neu“ reduzierte sich jedoch der Anteil der drei Statutarstädte an den gesamten Mitteln von 7,2 Prozent im Jahr 2017 auf 6,2 Prozent im Jahr 2018. Gleichzeitig liegt deren Bevölkerungsanteil bei 20,8 Prozent mit steigender Tendenz. Bei der Bestimmung des Anteils der Statutarstädte an den Mitteln der Gemeinde-Bedarfszuweisungen ist die regionale Versorgungsfunktion kein berücksichtigtes Kriterium. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Bezirksverwaltungsagenden, deren Aufwand weder über das Finanzausgleichsgesetz noch über Transfers vom Land Oberösterreich an die Statutarstädte abgegolten wird. Eine Umlegung der Pro-Kopf-Belastungen der Bezirkshauptmannschaften ergibt sogar, dass die Belastung der Statutarstädte höher ist als die derzeit erhaltenen GemeindeBedarfszuweisungsmittel. Dies bedeutet, dass die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel bereits zur Gänze für die Bezirksverwaltungsaufgaben aufgebraucht sind und daher nicht mehr zur Aufrechterhaltung der eigentlichen Gemeindeaufgaben oder für die regionale Versorgungsfunktion genutzt werden können. Dabei entstehen den Statutarstädten nennenswerte Netto-Ausgaben im Bereich der regionalen Versorgungsfunktion. Diese treten dabei in erster Linie in den Statutarstädten auf, wie beispielsweise die Bereitstellung eines städtischen öffentlichen Verkehrs. Es ergeben sich jedoch auch höhere Basisaufgaben, etwa durch bessere Angebotsnotwendigkeiten im Bereich der Kinderbetreuung (inkl. Horte) oder durch das Betreiben von Sozialeinrichtungen. Abbildung 36: Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2018 0 bis 1.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
2.501 bis 5.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
über 10.000 EW
Statutarstädte
-500
-871
-779
-729
-813
-895
-828
-1.000
-272
-296
-301
-331
-381
-492
500
in Euro pro Kopf
0
-1.500
-809
-2.000 -2.500 Basisaufgaben (inkl. Naturraumbezogene Aufgaben)
Ballungsraumspezifische Aufgaben
Zentralörtliche Aufgaben (inkl. Krankenanstaltenund Sozialhilfeumlage)
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich, 2002.
82 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Transfersaldo: in Summe ressourcenausgleichende Wirkung Mit 65 Prozent der weit überwiegende Teil der Transfereinnahmen betrifft die GemeindeBedarfszuweisungen mit der oben ausgeführten deutlich ressourcenausgleichenden Wirkung. 27 Prozent der Transfereinnahmen betreffen den Bereich Kinderbetreuung, in welchem ein Beitrag zum laufenden Aufwand geleistet wird. Der dritte nennenswerte Transferbereich betrifft die Zuschüsse des Landes für den Sozialhilfebereich in den drei Statutarstädten, welche an konkrete Leistungen geknüpft sind. Auf der anderen Seite zeigt sich auch bei den Umlagen die stark ressourcenausgleichende Wirkung. Insgesamt ergibt dies in Abhängigkeit der Finanzkraft, der Einwohnerklasse und des Raumtyps eine deutlich unterschiedliche Transferbelastung (Abbildung 37). Geringe Förderung von Gemeindekooperationen Durch die engen Verflechtungen zwischen den Gemeinden, vor allem in den Bereichen der Berufs- und Schülerpendlerinnen und -pendler oder bei der Nutzung von Freizeit- oder Einkaufsmöglichkeiten, kommt es zwischen den Gemeinden zu mehrfachen Wechselbeziehungen. So profitieren zentrale Orte von Arbeitseinpendlerinnen und -einpendlern, da sich dies positiv auf die Kommunalsteuereinnahmen auswirkt. Gleichzeitig entstehen den Arbeitsorten dadurch jedoch auch Mehrausgaben, da sie eine entsprechend ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Zusätzlich bieten zentrale Orte auch verstärkt Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen an, welche nicht nur von der gemeindeeigenen Bevölkerung, sondern von der Bevölkerung der gesamten Region genutzt werden. Da solche Einrichtungen in der Regel nicht kostendeckend geführt werden können, kommen die zentralen Orte hier für die Kosten der gesamten Region auf, ohne diese von den umliegenden Gemeinden entsprechend abgegolten zu bekommen. Im Rahmen des Finanzausgleichs bestehen mehrere Möglichkeiten, dies zu lösen.109 Ein sehr häufig gewählter Ansatz ist die Bildung von Gemeindeverbänden – etwa im Bereich der Schulverbände oder auch bei Musikschulen, wodurch ein interkommunaler Austausch erfolgt. Doch auch durch die Ausgestaltung der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen können entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein häufiges und im Finanzausgleichsgesetz explizit verankertes Prinzip ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bzw. von Gemeindezusammenlegungen. Die Anreize für Gemeindekooperationen im Rahmen der Gemeinde-Bedarfszuweisungen bewegen sich jedoch in einem niedrigen Bereich. Durch die hohe Bedeutung des Härteausgleichsfonds liegt vielmehr der Schluss nahe, dass mit der „Gemeindefinanzierung neu“ die bestehenden Gemeindestrukturen konserviert werden, da den Gemeinden ohnehin Abgänge im Haushalt ersetzt werden und sie sich daher nicht um Effizienzmöglichkeiten außerhalb ihrer Gemeindegrenzen (Kooperationen und Zusammenlegungen) kümmern müssen.110
109 110
Siehe hierzu Kapitel I3.2 Berücksichtigung von zentralörtlichen Aufgaben im Finanzausgleich. Vgl. Mitterer u. Seisenbacher: Gemeindefinanzierung neu aus Städtesicht, 2019, S. 29 ff.
83 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Abbildung 37: Transfersaldo der Gemeinden mit dem Land in Euro pro Kopf, 2018 in Euro pro Kopf
-1.000
-800
-600
-400
-200
-484
0
200 Linz
-495
Steyr
-368
-548
Wels
-328
-561
Braunau am Inn
-643
Freistadt
-360
Leonding
-548
Ried im Innkreis
-616
Vöcklabruck
-699 175
Transfersaldo gemäß RAs der Gemeinden
1.001 bis 2.500 EW
-129
2.501 bis 5.000 EW
-294
Bereinigungen*
5.001 bis 10.000 EW
-431
über 10.000 EW
-572
Statutarstädte
-397
-531
172 -35 -163
FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4
-278 -216
0 bis 1.000 EW
FK-Quintil 5
-433 -96 -130
Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren
-467
Regionale Zentren
-329
-457
Urbane Zentren
-293
-468
ÖSTB-Mitgliieder -115
Nicht-ÖSTB-Mitglieder
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: *) Statutarstädte: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften
Starke Umverteilungswirkungen der Land-Gemeinde-Transferbeziehungen Die empirischen Evidenzen weisen eine stark umverteilende Wirkung der Land-GemeindeTransferbeziehungen auf, wie sich dies insbesondere bei einer Betrachtung der Finanzkraft vor und nach Transfers zeigt (Abbildung 28). Man sieht einerseits, dass mit den Transferbeziehungen ein sehr hohes Transfervolumen bewegt wird. Andererseits kommt es zu einer Verschiebung der
84 16.06.20
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Finanzmittel von den größeren zu den kleineren Gemeinden. Dies führt dazu, dass grundsätzlich finanzkräftige Gemeinden und Städte aufgrund der Finanzkraftabschöpfung finanziell schlechter dastehen können, als ursprünglich finanzschwache Gemeinden. So bewegt sich die durchschnittliche Finanzkraft vor Transfers in Abhängigkeit der EW-Klasse zwischen 1.161 Euro und 2.178 Euro pro Kopf. Die kleinsten Gemeinden generieren daher aus Ertragsanteilen und eigenen Steuern um rund 50 Prozent weniger Mittel als die Statutarstädte. Nach Transfers verändert sich dieses Verhältnis jedoch gravierend und die kleinsten Gemeinden haben pro Kopf sogar mehr Mittel zur Verfügung als Statutarstädte. Abbildung 38: Finanzkraft vor/nach Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2018 2.500
1.000
+15% -10% -23% -30% -33% -43% -12%
1.500
-46% -46% -46% -45% -46% -54% -46%
in Euro pro Kopf
2.000 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte
500
Ø Oberösterreich
0 Finanzkraft vor Transfers
Finanzkraft nach Transfers 1
Finanzkraft nach Transfers 2
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: Veränderungen betreffen die Differenz gegenüber der Finanzkraft vor Transfers. Finanzkraft = Ertragsanteile plus eigene Steuern. Statutarstädte: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Pensionszahlungen und Förderungen an stadteigene Gesellschaften
Fehlende transparente Zielsetzungen zu den gewünschten Verteilungswirkungen Insgesamt zeigt sich daher, die Verteilungswirkungen des Oberösterreichischen Transfersystems gehen zugunsten kleiner und finanzschwacher Gemeinden. Es ist davon auszugehen, dass damit das Ziel verfolgt werden soll, auch im ländlichen Bereich gleichwertige Lebensbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen. In den bestehenden rechtlichen Grundlagen zu den Umlagen und Förderungen wird dieses Ziel jedoch nicht explizit angeführt. Wie im Grundlagenkapitel ausgeführt, kann zwischen verschiedenen Transferzwecken unterschieden werden:
Ressourcenausgleich Lastenausgleich Abgeltung regionaler Spill-Overs und Realisierung von Economies of Scale Versicherung gegen exogene Schocks
Demnach gilt es nicht nur einen Ressourcenausgleich zu verfolgen, sondern auch andere Transferzwecke – wie insbesondere einen Lastenausgleich sowie die Abgeltung regionaler Spill-
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Overs. Die aktuellen Transferbeziehungen zeigen eine sehr starke Gewichtung des Ressourcenausgleichs bei gleichzeitiger massiver Vernachlässigung anderer Transferzwecke. Eine explizite Festlegung von Verteilungszielen wird auch vom Rechnungshof empfohlen.111 So sieht er die hohe Umverteilungswirkung kritisch, da damit negative Anreizeffekte ausgelöst werden können. Auch empfiehlt er eine stärkere Zusammenführung von Ausgabenverantwortung und Finanzierung, etwa indem unterschiedliche Leistungen der Gemeinden bei der Transferhöhe berücksichtigt werden, die hohe Bedeutung der finanziellen Leistungsfähigkeit reduziert wird oder regionalpolitische Strategien ein höheres Gewicht erhalten.
2
Besondere Aufgabenlasten von zentralen Orten
Besondere Aufgaben und Rahmenbedingungen zentraler Orte Ein zeitgemäßer Finanzausgleich stellt eine ausreichende Basisfinanzierung für alle Gemeinden zur Verfügung, gleicht unterschiedliche Einnahmenpotenziale aus und berücksichtigt auch unterschiedliche Bedarfe. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei eine ausreichende Berücksichtigung von regionalen Spill-Overs sowie die Abgeltung von besonderen zentralörtlichen Lasten. Diese haben im Finanzausgleich im engeren Sinn – also im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung – bisher mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel in nur wenig differenzierter Weise Berücksichtigung gefunden, wenngleich dies eine bereits langjährige Forderung der finanzwirtschaftlichen Expertinnen und Experten112 ist. Zentrale Orte weisen gegenüber kleineren Gemeinden ohne regionale Versorgungsfunktion mehrere zusätzliche Aufgabenbedarfe auf. Hierfür können insbesondere die folgenden Gründe genannt werden:113
111
zentralörtliche Einrichtungen, etwa in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport, Einkaufen, Behördenverwaltung, Förderstellen. In den größten Städten finden sich auch Einrichtungen mit Ballungsraumwirkung wie etwa Universitäten, Stadien oder der Sitz der Landesregierung; besondere Lasten aufgrund der hohen Pendlerverflechtungen, wie insbesondere Umweltprobleme (Feinstaubbelastung) oder die Bereitstellung der notwendigen Mobilitätsinfrastruktur (Stauvermeidung, Stärkung des öffentlichen Verkehrs); höhere Bedarfe im Kinderbetreuungsbereich (z.B. Nachmittagsbetreuung an Schulen, Kleinkindbetreuung); höhere Bedarfe an integrationsfördernden Maßnahmen; städtetouristische Bedeutung, welche entsprechende Infrastrukturmaßnahmen nach sich zieht; Ausbau der Infrastruktur aufgrund von Bevölkerungszuwachs, wie etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Straßeninfrastruktur, Ver- und Entsorgung; Schaffen von leistbarem Wohnraum im urbanen Gebiet; Städte als Verkehrsknotenpunkte bedingen entsprechende Verkehrskonzepte und die Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Park & Ride-Anlagen, öffentlicher Verkehr).
Rechnungshof: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden, 2019. Vgl. Berger et al.: Förderung strukturschwacher Gemeinden, 2014; Mitterer: Abgeltung zentralörtlicher Funktionen, 2014; Bauer et al.: Verstärkte Aufgabenorientierung, 2010. 113 Vgl. Mitterer: Berücksichtigung besonderer Lasten von zentralen Orten im Kärntner Transfersystem, 2018, S. 92. 112
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
In der folgenden Abbildung zeigt sich die Bedeutung der Pendlerverflechtungen innerhalb der in den Fallstudien betrachteten Stadtregionen. Insbesondere die Stadt Linz fungiert hier als Arbeitszentrum. Abbildung 39: Pendlerverflechtungen, 2017
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Eine wichtige Herausforderung der Zukunft ist die Bevölkerungsentwicklung. Hier zeigen sich in Oberösterreich durchaus differenzierte Ergebnisse. Vor allem in den Städten – allen voran Linz und Wels – wird es deutliche Zuwächse geben, wohingegen andere, ländlichere Bezirke mit Bevölkerungsrückgängen rechnen müssen. Dies verdeutlicht die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, vor denen der ländliche Raum und die Städte stehen. Während die Städte ihre Infrastruktur kontinuierlich ausbauen müssen, konzentriert sich der ländliche Raum auf die Infrastrukturerhaltung, welche insbesondere durch eine Stärkung der kleinregionalen Zentren im ländlichen Raum unterstützt werden kann. Abbildung 40: Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 nach Bezirken
Verknüpfung von Finanz- und Leistungsdaten Die Netto-Belastung der Gemeinden ist auch in Relation mit Leistungsdaten zu setzen. So sollte ein moderner Finanzausgleich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich aufweisen, um eine ausreichende Finanzierung der tatsächlich erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Hierzu interessiert einerseits, inwieweit sich die Ausgaben je Leistungseinheit zwischen verschiedenen Gemeindeklassen unterscheiden. Andererseits ist es für die potenzielle Auswahl von aufgabenorientierten Kriterien im Transfersystem relevant, inwieweit es Unterschiede im Leistungsniveau bzw. bei leistungsbestimmenden Rahmenbedingungen gibt. Eine Betrachtung der Netto-Ausgaben in einzelnen Aufgabenbereichen nach EW-Klassen zeigt durchaus differenzierte Ergebnisse:
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Hauptverwaltung: Hier zeigt sich ein U-förmiger Verlauf. Sowohl große als auch kleine Gemeinden weisen höhere Netto-Ausgaben auf. Auch kleinere Gemeinden müssen ein
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gewisses Grundangebot in der Verwaltung erbringen (z.B. Gemeindeamt, Mindestmaß an Verwaltungspersonal, Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister etc.), können aber Skaleneffekte nicht nutzen. Bei den großen Städten kommt es zu Mehrausgaben aufgrund der Bezirksverwaltungsagenden und durch Pensionszahlungen. Pflichtschulen: Hier zeigen sich mit steigender EW-Klasse sinkende Netto-Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler, hingegen annähernd ähnliche Netto-Ausgaben je 6-14-Jährigen. Vorschulische Erziehung: Es bestehen leicht steigende Netto-Ausgaben mit steigender EW-Klasse. Sozialhilfe und Krankenanstalten: Insgesamt steigt die Netto-Belastung mit der EWKlasse. Im Sozialhilfebereich zeigt sich eine erhöhte Belastung der Statutarstädte. Straßenbau: In Summe ergeben sich mit der EW-Klasse steigende Netto-Ausgaben pro Kopf. Dieses Ergebnis besteht, obwohl die Ausgaben pro Kopf in kleinen Gemeinden deutlich höher sind als in großen Gemeinden. Erfolgt ein Bezug auf die Verkehrsfläche verdeutlichen sich unterschiedliche Qualitäten der Infrastruktur. ÖPNV: Hier zeigen sich deutlich höhere Nettoausgaben bei Gemeinden über 10.000 EW aufgrund des Angebotes an städtischem ÖPNV.
Diese Betrachtung gibt einen ersten Einblick in unterschiedliche Ausgabennotwendigkeiten der Gemeinden in Abhängigkeit der EW-Klasse. Gleichzeitig zeigt sich hier, wie schwierig eine Verknüpfung von Finanz- und Leistungsdaten ist, da nur eingeschränkt Leistungsdaten zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für zentrale Aufgabenbereiche mit regionaler Versorgungsfunktion, wie insbesondere für den Sport-, Kultur- und Freizeitbereich. In weiterer Folge wären hier daher weitergehende Erhebungen und Untersuchungen notwendig. Aufgabenorientierte Kriterien Ebenfalls schwierig gestaltet sich die Auswahl an geeigneten aufgabenorientierten Kriterien, welche stärker im Rahmen der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen berücksichtigt werden könnten. So ist die Datenverfügbarkeit eingeschränkt und es fehlen noch Analysen zum Zusammenhang mit Ausgabenerfordernissen. Betrachtet man ausgewählte Struktur- und Leistungsdaten zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede in Abhängigkeit der EW-Klasse. Betrachtet wurden dabei ausgewählte Leistungs- und Strukturdaten. Diese betreffen:
Allgemeine Rahmenbedingungen wie Siedlungsdichte, Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur; die beiden wichtigen kommunalen Aufgabenbereiche Kinderbetreuung und Pflichtschule; und stellvertretende Indikatoren zur Bestimmung der Zentralörtlichkeit.114
Bedeutende Abweichungen bestehen bei den allgemeinen Rahmenbedingungen, konkret im Bereich der Bevölkerungsentwicklung und der Siedlungsdichte. Bei starkem Bevölkerungswachstum bedarf es zusätzlicher Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Straßen). Eine höhere Siedlungsdichte stellt andere Anforderungen an die Infrastruktur als dies auf dünn besiedelte Gebiete zutrifft. Unterschiede ergeben sich auch bei der Altersstruktur. So ist die Bevölkerung in kleineren Gemeinden insgesamt jünger, in Städten leben verhältnismäßig viele ältere Personen.
114
Gemäß der Studie Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion, 2016.
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Im Bereich der Pflichtschule zeigen sich deutliche Differenzen beim Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Umgangssprache. Liegt der Anteil in den Kleinstgemeinden gerade einmal bei 7 Prozent, steigt er bei den größten Städten auf 55 Prozent. Auch der Kinderbetreuungsbereich weist deutliche Unterschiede auf. So steigt die Betreuungsquote sowohl bei den Kindern unter 2 Jahren als auch bei den Kindern von 3-5 Jahren mit der EW-Klasse. Gleichzeitig ist auch die mittlere Betreuungszeit bei Städten höher als in kleinen Gemeinden. Der Anteil von VIF-konformen Plätzen (Plätze, die mit meinem Vollzeitjob kompatibel sind) liegt bei den Gemeinden bis 2.500 EW bei nur 1 Prozent, bei den Städten über 20.000 EW bei 41 Prozent. In einer Studie im Auftrag des BMF115 wurden stellvertretende Indikatoren zur Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion vorgeschlagen. Diese umfassen die Nächtigungszahlen, Einpendlerinnen und -pendler sowie die Anzahl an Erwerbstätigen in Aufgabenbereichen mit hoher zentralörtlicher Relevanz (Erziehung/Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Kultur/Unterhaltung/Erholung). Die Anzahl an Nächtigungen pro Kopf nimmt mit der EW-Klasse ab. Die Anzahl an Einpendlerinnen und Einpendlern pro Kopf steigt hingegen mit der EW-Klasse deutlich. Auch bei den Erwerbstätigen in den genannten Aufgabenbereichen zeigen sich höhere Werte mit steigender EW-Klasse. Insgesamt zeigt sich, dass aufgabenorientierte Kriterien zur Verfügung stehen, welche auch bei den Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden Berücksichtigung finden könnten. Beinahe sämtliche hier dargestellte Indikatoren zeigen differenzierte Ergebnisse in Abhängigkeit der EW-Klasse und können daher als lastenausgleichende Elemente berücksichtigt werden.
115
Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion, 2016.
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3
Empfehlungen für den Finanzausgleich
Die einzelnen Städte und Gemeinden erfüllen innerhalb einer Region unterschiedliche Aufgaben und Funktionen und befinden sich in vielfältigen Beziehungen zueinander. Insbesondere (größere) Städte erbringen Versorgungsleistungen, welche auch der Bevölkerung aus anderen (kleineren, umliegenden) Gemeinden zugutekommen (= regionale Versorgungsfunktion). Dadurch entstehen Städten jedoch auch Mehrausgaben. Klassische Beispiele dafür sind etwa der Öffentliche Personennahverkehr sowie Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. Hinzu kommen besondere Zentrumslasten, welche sich in Ballungsräumen ergeben. Beispiele hierfür sind höhere soziale Lasten, Verwaltungskosten (beispielsweise durch die Funktion als Statutarstadt) oder Kosten aufgrund einer höheren Siedlungsdichte (z.B. intensive Straßennutzung). Die Finanzierung dieser Zentrumslasten stellt die Städte ebenfalls zunehmend vor Herausforderungen. In § 4 des Finanzverfassungsgesetzes wird festgelegt, dass der Finanzausgleich in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen hat und dass darauf Bedacht zu nehmen ist, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. Infolgedessen ist es Aufgabe des Finanzausgleichs, für eine ausreichende Finanzierung von zentralörtlichen Aufgaben zu sorgen. Wie eine nähere Betrachtung der aktuellen Transferbeziehungen zwischen Land Oberösterreich und den Oberösterreichischen Gemeinden ergeben hat,116 erfolgt keine ausreichende Berücksichtigung der zusätzlichen Aufgabenbedarfe von zentralen Orten. Im Gegenteil kommt es durch die Transfers zu einer weitgehenden Aushöhlung der Finanzkraft der Städte.117 Im Rahmen eines zeitgemäßen Finanzausgleichs sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich geachtet werden. Dass die Stärkung des Lastenausgleichs ein zentrales Anliegen der Finanzausgleichspartner ist, zeigt sich darin, dass mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 eine stärkere Aufgabenorientierung bei der Verteilung der Gemeinde-Ertragsanteile vorgesehen war. Dieser wichtige Reformschritt sollte auch in den Ländern umgesetzt werden. Der Gemeindefinanzausgleich muss dabei als Summe aus Gemeinde-Ertragsanteilsverteilung und Land-Gemeinde-Transferbeziehungen gesehen werden. Das Zusammenwirken dieser beiden Elemente bestimmt die finanzielle Ausstattung der Gemeinden. Eine gemeinsame Betrachtung und gegenseitige Berücksichtigung bei Reformschritten muss daher ein wesentlicher Schritt in die Richtung eines modernen Finanzausgleichs sein. Nachfolgend werden zentrale Ansätze für einen modernen Finanzausgleich vorgeschlagen, um die Aufgabenbedarfe von zentralen Orten in ausreichendem Ausmaße decken zu können.
116 117
Siehe hierzu auch das Vorkapitel. Siehe Kapitel 0 Auswirkungen der Transferbeziehungen auf die Finanzkraft.
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Tabelle 18: Handlungsempfehlungen Empfehlung
Maßnahme
Diskussionsprozess zu den Zielen und Festlegen auf einen Grundrahmen eines Transferkonzeptes Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes Neuordnung der Transferbeziehungen auf Basis des vereinbarten Grundrahmens des Transferkonzeptes
Stärkung der Gemeindeebene als Partner
Schaffen einer neuen Steuerungskultur
Erhöhen der Transparenz Berücksichtigen der regionalen Versorgungsfunktion Stärkung regionaler Zentren Anwendung aufgabenorientierter Indikatoren
Reduzieren des Transfervolumens Stärken von lastenausgleichenden Verteilungskriterien Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020. Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen
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Beschreibung Klären der Zielsetzungen des Transfersystems, z. B. angestrebte Verteilungsziele, Verknüpfung mit Strukturreformen, stärkeres Denken in Regionen, Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich * Zusammenspiel von städtischen und ländlichen Regionen verbessern * Gemeindestrukturen durch Gemeindekooperationen optimieren * Stärkung kleinregionaler Zentren im ländlichen Raum * ausgewogenes Verhältnis von Ressourcen- und Lastenausgleich * Einbezug von Transfers zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion * Berücksichtigen von Wechselwirkungen von Ertragsanteilen und eigenen Steuern * Evaluierbarkeit der Zielsetzungen * Steuerungspotenziale des Transfersystems optimieren * vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden * stärkere Einbindung der Gemeindeebene bei der Ausgestaltung der Transferbeziehungen jährliche Transferberichte * Berücksichtigung in der "Gemeindefinanzierung neu" * Bilden von Kleinregionen für überörtliche Aufgaben * Stärkung Gemeindekooperationen, insbesondere auch Stadt-Umland-Kooperationen * Berücksichtigen der Siedlungsdichte und Bevölkerungsentwicklung * Berücksichtigen unterschiedlicher Angebote, etwa in der Kinderbetreuung * Indikatoren zur Bestimmung des Grades an Zentralörtlichkeit * Abgeltung der Mehrausgaben für Bezirksverwaltungsagenden * Entflechten von Aufgaben und deren Mischfinanzierungen * Reduzieren der hohen Bedeutung der Finanzkraft als Verteilungskriterium * stärkerer Fokus auf die Funktion einer Gemeinde
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
3.1
Zielkonkretisierung und Erstellen eines Transferkonzeptes
Entsprechend den Intentionen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 sollte eine grundlegende Neugestaltung der Transferbeziehungen in Angriff genommen werden. Hierzu werden die folgenden zwei Eckpunkte vorgeschlagen. Diskussionsprozess zu den Zielen und Festlegen auf einen Grundrahmen eines Transferkonzeptes In einem ersten Schritt ist das formelle Verständnis der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen zu diskutieren und festzulegen. Hierbei wird die folgende grundlegende Ausrichtung vorgeschlagen:
„Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden dienen der Feinsteuerung und sind als Ergänzung zum primären Finanzausgleich zu sehen. Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen müssen den Gemeinden ausreichend Spielraum bieten, damit diese ihre gemeindeeigenen Aufgaben erledigen, dass sie stabilitätspolitische Vorgaben erreichen und effizient und effektiv agieren können. Die Gemeindeautonomie darf durch Länder-Gemeinde-Transfers nicht übermäßig eingeschränkt werden. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden muss ausreichend gegeben sein.“118
Basierend auf diesem Grundverständnis bedarf es einer Diskussion zu den mit dem Transfersystem verbundenen Zielsetzungen. Wichtige Fragen hierbei sind: Welche Wirkungsziele sollen mit dem Transfersystem verbunden sein (z.B. Gleichheitsziele, Stärken von Stadtregionen als Wirtschaftszentren, Stoppen der Abwanderung)? Wie sollen diese überprüft werden? Wie kann die fiskalische Äquivalenz (Übereinstimmen von Nutznießern, Kostenträgern und Entscheidungsträgern) erhöht werden (z.B. Reduzieren der KoFinanzierungsleistungen, Ausgleich von Spill-Overs, Stärkung der interkommunalen Kooperationen)? Wie kann ein stärkeres Denken in Regionen im Finanzausgleich integriert werden und damit die bestehende Raumblindheit des Finanzausgleichs zumindest reduziert werden (z.B. Definition von Versorgungsstandards einer Region, Schaffen von Kleinregionsfonds)? Welche Verteilungswirkungen sollen mit den Transfers erzielt werden (z.B. gleiche Ausstattung für alle oder gezielte Stärkung der Gemeinden und Regionen entsprechend bestehender Programme – etwa Raumordnungsprogramme)? Wie soll das Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich gestaltet sein? Soll die hohe ressourcenausgleichende Bedeutung der Finanzkraft als Verteilungskriterium zwischen den Gemeinden beibehalten werden? Oder soll stärker auf lastenausgleichende Kriterien gesetzt werden, welche unterschiedliche Rahmenbedingungen der Gemeinden berücksichtigen – wie etwa sozio-demografische oder geografisch-topografische Bedingungen. Wie weit sollen unterschiedliche Funktionen von Gemeinden berücksichtigt werden (z.B. Ballungsraumzentrum, kleinregionales Zentrum, Tourismusgemeinde)?
118
Siehe Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 123.
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
In welcher Form soll ein Lastenausgleich erfolgen? Welche Lasten sollen ausgeglichen werden? In welcher Form und in welchem Ausmaß soll eine Abgeltung regionaler Spill-Overs erfolgen? Inwieweit sollen mit Transfers auch zeitlich befristete Programme verfolgt werden (z.B. gezielte Stärkung des ländlichen Raums, Stärkung von Stadt-Umland-Kooperationen)? Wie kann die Transparenz der Transferströme erhöht werden?
Die Verteilungswirkungen eines Transfersystems sind dabei das Ergebnis politischer Prozesse und den damit verbundenen Zielsetzungen. Die grundsätzliche Frage bleibt dabei: „Wer bekommt wie viel Geld und wofür?“ Bei Beantwortung dieser Fragestellung stößt man auf sehr unterschiedliche Interessen und damit verbundene Forderungen. Hierbei ist zu betonen, dass die unterschiedlichen Interessenlagen kein unüberbrückbares Problem darstellen dürfen. Nur durch ein funktionierendes Zusammenspiel der städtischen und ländlichen Regionen kann die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht werden. Die Folge unterschiedlicher Zielsetzungen ist „eine Konkurrenz in der Entwicklung von Agglomerationen und ländlichen Räumen: Diejenige Seite, die ihre Möglichkeiten besser nutzt, gewinnt auf Kosten der anderen. Angesichts der wachsenden Verflechtungen von Stadt und Land besteht dabei das Risiko, dass auf lange Sicht beide Seiten verlieren.“119 Daraus resultiert, dass in Zukunft politische Strategien immer die Entwicklung von Stadt und Land einschließen und die spezifischen Stadt-Land-Beziehungen berücksichtigen sollten.120 Häufig fehlen jedoch noch adäquate Governance-Strukturen, um diese Konflikte zu lösen. Die Aufgabe des Finanzausgleichs wäre nun, Verteilungskonflikte zwischen diesen Partnern zu lösen. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in der heutigen Fachdebatte durchaus kritisch gesehen wird. So ist davon auszugehen, dass eine differenzierte Steuerung einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz erhöht. „Die spezifischen Stärken der ländlichen Räume müssen gestärkt, nicht finanzielle Ressourcen für wirtschaftlich unergiebige Tätigkeiten umverteilt werden. Das heißt: Nicht mehr überall alles und vor allem nicht überall das Gleiche!“121 Dies wird dadurch unterstrichen, dass auch innerhalb von ländlichen Regionen ein Trend zur Konzentration auf regionale Zentren gegeben ist. „Die dezentrale Konzentration auf die regionalen Zentren ist begleitet vom Rückzug der Daseinsvorsorge aus den kleinen Gemeinden in der Peripherie. Die Kleinzentren brauchen gezielte Entwicklungsimpulse, die auf bestehenden Stärken aufbauen. In den von Abwanderung bedrohten kleinen ländlichen Gemeinden ist es besonders wichtig, dass die gemeinwesenorientierte Selbstorganisation gestärkt wird.“122 Eine gezielte Stärkung der regionalen Zentren – und damit der Ausgleich der regionalen Versorgungsfunktionen – bringt daher einen deutlichen Nutzen für die gesamte Region.
119
siehe Schneider: Gemeinsam Stadt und Land, 2010, S. 10. vgl. Schneider: Gemeinsam Stadt und Land, 2010, S. 11. siehe Frey: Starke Zentren – starke Alpen, 2008, S. 93. 122 siehe Dax: Handlungsmöglichkeiten ländliche Räume, 2009, S. 9. 120 121
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Neuordnung der Transferbeziehungen auf Basis des vereinbarten Grundrahmens des Transferkonzeptes Um die Steuerungspotenziale des Transfersystems optimal ausschöpfen zu können, bedarf es aufbauend auf den oben erwähnten politisch akkordierten Zielsetzungen einen klugen Einsatz von Transfers. Es geht hier um eine nachvollziehbare Ausgestaltung der Transferbeziehungen, welche sowohl einen Ressourcen- als auch einen Lastenausgleich in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Darüber hinausgehend bedarf es auch Transfers zur Abgeltung regionaler Spill-Overs und zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Schließlich muss das Transfersystem ausreichend flexibel sein, um politische Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Bei einer Neuausrichtung der Transferbeziehungen zwischen Land Oberösterreich und den Oberösterreichischen Gemeinden ist dabei auf das Zusammenwirken mit den beiden anderen Säulen des Gemeinde-Finanzausgleichs zu achten – insbesondere die eigenen Abgaben sowie die Ertragsanteile. Eine isolierte Betrachtung der Land-Gemeinde-Transferbeziehungen sollte jedenfalls vermieden werden. Ein Transferkonzept ist weiters so auszugestalten, dass dieses laufend evaluiert werden kann, um es an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Ansprüche anpassen zu können. 3.2
Stärkung der Gemeindeebene als Partner
Die Gemeindeebene als Hauptbetroffene des Transfersystems sollte im Sinne der Stärkung der Gemeindeautonomie in den Prozess gut als Partner eingebunden sein. Schaffen einer neuen Steuerungskultur Bei der Erstellung eines Transferkonzeptes sollte der Steuerungsaspekt stärker ins Bewusstsein rücken. Durch eine gezielte Ausgestaltung des Transfersystems ergibt sich für das Land Oberösterreich die Chance einer stärker zielorientierten Steuerung, um einen möglichst effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten. Dies erfordert transparente und messbare Zielsetzungen. Um insbesondere die Potenziale einer besseren Zusammenarbeit von Länder- und Gemeindeebene ausschöpfen zu können, wird hier auf die neuesten Erkenntnisse der MehrEbenen-Steuerung hingewiesen. Ein stärkerer Fokus auf Interaktionsmuster und Koordinierungsmechanismen zwischen verschiedenen Akteuren ermöglicht eine Verbesserung der Zusammenarbeit. So gilt es, Koordinierungsdefizite oder Informationslücken zu schließen. Auch eine gemeinsame Bearbeitung von administrativen Lücken, wie sie sich etwa aufgrund der Problematik der räumlichen Verflechtungen ergeben, wäre hier zu nennen.123 Dies bedingt, dass Länder- und Gemeindeebene stärker als Partner empfunden werden. Es wäre daher ein moderierter Diskussionsprozess zweckmäßig, in welchem alle beteiligten Akteure bei der Überarbeitung des Transfersystems eingebunden sind (daher sowohl Gemeindebund als auch Österreichischer Städtebund). Schließlich gilt es, eine vertrauensvolle Basis zwischen den Akteuren zu schaffen.
123
Vgl. Bauer u. Biwald: Vom Regieren zum Steuern, 2017, S. 425 ff.
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Eine stärkere Einbindung der Gemeinden, sodass diese verstärkt selbst über die Transferbeziehungen bestimmen können, wäre im Sinne einer höheren Konnexität notwendig. Möglich wäre zumindest:124 kooperative Festlegung der Umlagenhöhe und -dynamik zwischen Land und Gemeinden; Stärkung des Mitspracherechtes der Gemeinden im Rahmen der Aufgabenverantwortung (z.B. Festlegen von Leistungsstandards); gemeinsame Bestimmung der Verteilungswirkungen auf die finanzielle Situation der Gemeinden (Orientierung der Verteilungskriterien an der Finanzkraft und/oder an alternativen Kriterien); Evaluierung der „Gemeindefinanzierung neu“ unter breiter Beteiligung der Städte- und Gemeindeebene.
Erhöhen der Transparenz Die Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen sowie die Vergabe der Landesförderungen sollen transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht sein. Jedenfalls wären jährliche Transferberichte zu empfehlen, in denen folgende Punkte transparent dargestellt werden: „Art und Volumen der Transferbeziehungen nach Aufgabenbereichen; Differenzierte Darstellung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen; Darstellen der Wirkungen und Verteilungswirkungen von Transfers auf die einzelnen Gemeinden; Räumliche Verteilungswirkungen des Transfersystems; Darstellen des Zielerreichungsgrades (z.B. Ausbaustand des Kinderbetreuungsangebotes in Abhängigkeit der Förderungen).“125
3.3
Stärkung regionaler Zentren
Berücksichtigen der regionalen Versorgungsfunktion Das derzeitige Transfersystem sieht keine ausreichende Berücksichtigung der speziellen Bedarfe von regionalen Zentren vor. Zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion und Berücksichtigung von Spillovers wären die folgenden Instrumente möglich: stärkere Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion in der „Gemeindefinanzierung neu“: eigene Mittel für zentrale Orte wären zu integrieren. Aufnahme der Statutarstädte in die „Gemeindefinanzierung neu“ wäre zu überlegen. Verknüpfung mit dem Zentrale-Orte-Konzept des Landesraumordnungsprogrammes des Landes Oberösterreich: Dies ermöglicht eine gezieltere Steuerung. Bilden von Kleinregionen: Bestimmte Aufgaben werden von Kleinregionen übernommen, wie etwa Schulen, Kinderbetreuung, Standesamt, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Sport- und Kultureinrichtungen oder Feuerwehren. Zur Finanzierung dieser Ausgaben bestehen Transfers an einen Kleinregionsfonds, über welchen die Gemeinden gemeinsam entscheiden.126 Verstärkte Verankerung von Gemeindekooperationen in den Förderkriterien: Die Förderhöhe von Projekten kann merkbar erhöht werden, wenn diese als Kooperationsprojekte umgesetzt werden.
124 125 126
Vgl. Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 130. Siehe Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016, S 130. Vgl. Prorok et al.: Kommunale Aufgaben in Stadtregionen, 2013, S. 49 ff.
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Lösung der Stadt-Umland-Problematik: Bei zukünftigen Investitionen, die in irgendeiner Weise vom Land mitfinanziert werden und einen überörtlichen Effekt haben, könnten Kooperationslösungen verpflichtend sein.
Anwendung aufgabenorientierter Indikatoren Darüber hinaus eigenen sich einzelne aufgabenorientierte Indikatoren, um die unterschiedlichen Anforderungen auf der Gemeindeebene abzugelten: Berücksichtigen der Siedlungsdichte und/oder Bevölkerungsentwicklung: Sowohl deutlich wachsende als auch deutlich schrumpfende Gemeinden weisen höhere Pro-KopfAusgaben auf. Wachsende Gemeinden müssen zusätzliche Infrastruktur schaffen, schrumpfende Gemeinden müssen die bestehende Infrastruktur für immer weniger Menschen aufrechterhalten.127 Dementsprechend wären sowohl Bevölkerungswachstum als auch ein Bevölkerungsrückgang als besondere Last einzuschätzen und bei der Mittelvergabe in demografieabhängigen Aufgabenbereichen zu berücksichtigen; Berücksichtigen unterschiedlicher Angebote, etwa im Kinderbetreuungsbereich sowie des unterschiedlichen Förderbedarfs im Bereich der Integration von Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache; Ausgleich anhand stellvertretender Indikatoren zur Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion: Die Verwendung von aufgabenbezogenen Indikatoren ermöglicht eine differenzierte Berücksichtigung des Zentralitätsgrades einer Gemeinde; Abgeltung der Mehrausgaben für Bezirksverwaltungsagenden.
3.4
Reduzieren der derzeitigen starken Verteilungswirkungen
Das derzeitige Oberösterreichische Transfersystem weist ein hohes Transfervolumen mit starken Umverteilungseffekten auf. Dies belastet zunehmend zentrale Orte, welche jedoch für die Funktion ganzer Regionen essentiell sind. Um das Transfersystem auch zielorientiert steuern zu können, werden die folgenden Aspekte vorgeschlagen. Reduzieren des Transfervolumens Bei einer Reform des Finanzausgleichs ist eine Reduktion der Transfers wesentlicher Bestandteil. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitigen intensiven Transferverflechtungen mit ebenfalls zahlreichen Verflechtungen im Aufgabenbereich einhergehen und es demgemäß zu zahlreichen Mischfinanzierungen kommt. Eine Entflechtung der Transferbeziehungen muss daher stets auch mit einer Entflechtung von Aufgaben und deren Mischfinanzierungen einhergehen und dementsprechend zumindest die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung zusammenführen. Stärken von lastenausgleichenden Verteilungskriterien Die derzeitige starke Bedeutung der Finanzkraft bei der Umlagenberechnung, aber auch die stark umverteilende Wirkung bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln zu den Kleinstgemeinden sollte reduziert werden. Stattdessen wird ein Einsatz von stärker auf die jeweilige Funktion der Gemeinde bezogenen Indikatoren vorgeschlagen. Dies ermöglicht einen stärker differenzierten Einsatz von Transfers, der sich weniger an der Inputgröße Finanzkraft, sondern verstärkt an tatsächlichen Aufgabenbedarfen aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen orientiert.
127
Bauer et al.: Abhängigkeiten der Gemeindefinanzen von demografischen Entwicklungen, 2008, S. 86 ff.
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ANHANG
VI Anhang 1
Tabellenanhang
1.1
Datentabellen zu Kapitel II Transferbeziehungen in Oberösterreich
Tabelle 19: Transferausgaben der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich in Euro, 2018 2018 Laufende Transfezahlungen an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern
Transfers gesamt Kapitaltransferzahlungen
absolut
in Prozent (%)
268.057
2.450.151
2.718.209
0%
an Länder, Landesfonds und Landeskammern
597.377.971
4.513.480
601.891.451
41%
an Gemeinden, Gemeindeverbände und -fonds
365.652.574
4.412.398
370.064.972
25%
5.572.367
25.604
5.597.971
0%
53.356.865
6.417.140
59.774.005
4%
326.110.335
101.089.848
427.200.183
29%
1.348.338.169
118.908.622
1.467.246.790
an Sozialversicherungsträger an sonstige Träger des öffenlichen Rechts (TdöR) 1
an Sonstige
Transfezahlungen gesamt
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: 1) Inkl. Transfer an Unternehmungen und Finanzunternehmungen, an private Organisationen ohne Erwerbszweck, an private Haushalte, an das Ausland sowie Transfers für Pensionen, Ruhebezüge und Entschädigungen. Exkl. Gewinnentnahmen, Investitions- und Tilgungszuschüssen.
Tabelle 20: Transfereinnahmen der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich in Euro, 2018 2018
Transfers gesamt
Laufende Transfezahlungen 83.764.075
Kapitaltransferzahlungen 62.026.331
von Ländern, Landesfonds und Landeskammern
226.035.091
von Gemeinden, Gemeindeverbände und -fonds
vom Bund, Bundesfonds und Bundeskammern
von Sozialversicherungsträgern von sonstigen Trägern des öffenlichen Rechts (TdöR) von Sonstigen
1
Transfereinnahmen gesamt
absolut
in Prozent (%)
145.790.405
22%
211.281.408
437.316.499
65%
4.230.619
3.882.028
8.112.648
1%
487.007
45.075
532.082
0%
7.140.273
4.690.521
11.830.794
2%
45.306.239
18.876.367
64.182.605
10%
366.963.304
300.801.730
667.765.034
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: 1) Inkl. Transfer von Unternehmungen und Finanzunternehmungen, von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, von privaten Haushalten, vom Ausland und von der Europäischen Union. Exkl. Gewinnentnahmen, Investitions- und Tilgungszuschüssen.
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ANHANG
Tabelle 21: Abgrenzung der Transferausgaben der Gemeinden für Umlagen und Beiträge an das Land Abgrenzung der Ausgaben in den RAs der Gemeinden
Unterabschnitte Posten laut VRV 1997 laut VRV 1997 930 751, 771
Umlagen/Beiträge Landesumlage
550-569, 590
751, 771
400, 401, 410, 411, 412, 413, 419, 430439
751, 771, 752, 772
412, 413, 430-439
751, 771, 752, 772
240, 241, 249
751, 771
213, 220, 229
751, 771, 720
Rettungsbeitrag
530, 539
751, 757, 771, 777
Nah- und Regionalverkehr
690, 875
751, 771
80, 510
751, 771
alle, außer obige
751, 771
Krankenanstaltenbeiträge (Umlage) Sozialhilfe Bezirksumlage (exkl. Statutarstädte): Mindestsicherung, Pflege, Chancen1 gleichheit, Kinder- und Jugendhilfe Sozialhilfe Statutarstädte: v.a. Mindestsicherung, Chancengleichheit Integrationsbeitrag Kinderbetreuung
2
Schulerhaltungsbeiträge: Sonderschulen und Berufsbildende Pflichtschulen
Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Gemeindeärzte Sonstige Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020.
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ANHANG
Tabelle 22: Abgrenzung der Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land Abgrenzung der Einnahmen in den RAs der Gemeinden
Unterabschnitte Posten laut VRV 1997 laut VRV 1997 400, 401, 410, 411, 419, 861, 871, 420-429, 430-439 862, 872
Einnahme Sozialhilfe
412, 413
861, 871, 862, 872
240, 241, 249
861, 871
250
861, 871
nicht abgrenzbar
861, 871
davon Förderungen an Pflichtschulen
210 - 214
861, 871
davon Förderungen an Gemeindestraßen
612, 616
861, 871
davon weitere Mittel Strukturfonds (laufend)
nicht abgrenzbar
861, 871
nicht abgrenzbar (alle, außer obige)
861, 871
Sozialhilfe Chancengleichheit Kinderbetreuung Schülerhorte Gemeindefinanzierung neu (ohne Statutarstädte)
Sonstiges1
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020.
100 16.06.20
ANHANG
Tabelle 23: Transferausgaben der Gemeinden ans Land in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 Transferausgaben der Gemeinden an das Land 2018
in Euro pro Kopf
Anteil an den Transferausgaben gesamt in Prozent (%)
in Euro
in Euro pro Kopf
Anteil an den Transferausgaben gesamt in Prozent (%)
inkl. Fiktive Sozialhilfeumlage 2 und Pensionszahlungen
in Euro
exkl. Fiktive Sozialhilfeumlage 1 und Pensionszahlungen
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4
134.029.312
654,3
14,5%
267.194.377
1.304,4
24,1%
21.361.195
557,3
2,3%
42.353.353
1.104,9
3,8%
34.465.597
562,9
3,7%
68.924.889
1.125,6
6,2%
14.326.639
838,1
1,6%
14.326.639
838,1
1,3%
FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
4.969.993
628,4
0,5%
4.969.993
628,4
0,4%
21.152.733
737,1
2,3%
21.152.733
737,1
1,9%
11.239.001
944,2
1,2%
11.239.001
944,2
1,0%
10.575.996
859,9
1,1%
10.575.996
859,9
1,0%
33.134.608
537,1
3,6%
33.134.608
537,1
3,0%
192.980.645
577,3
20,9%
192.980.645
577,3
17,4%
206.794.292
587,9
22,4%
206.794.292
587,9
18,6%
171.092.182
660,6
18,6%
171.092.182
660,6
15,4%
127.415.096
788,8
13,8%
127.415.096
788,8
11,5%
189.856.104
591,5
20,6%
378.472.619
1.178,3
34,1%
33.866.446
523,5
3,7%
33.866.446
523,5
3,1%
63.504.184
548,2
6,9%
63.504.184
548,2
5,7%
96.175.571 148.904.764
584,2 593,2
10,4% 16,2%
96.175.571 148.904.764
584,2 593,2
8,7% 13,4%
578.821.962
672,8
62,8%
767.438.476
692,8
69,1%
309.864.332
582,7
33,6%
309.864.332
582,7
27,9%
166.777.067
541,1
18,1%
166.777.067
541,1
15,0%
61.688.975
700,7
6,7%
61.688.975
700,7
5,6%
382.942.554
692,0
41,6%
571.559.069
743,8
51,5%
431.050.169
699,5
46,8%
619.666.684
743,5
55,8%
490.222.758 921.272.927
572,9 584,4
53,2% 100,0%
490.222.758 1.109.889.442
572,9 588,4
44,2% 100,0%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Statutarstädte Linz und Steyr: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Wels: eigene Angaben der Stadt zur Sozialhilfeumlage (siehe Kapitel 0). Diese Zahlungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt
101 16.06.20
ANHANG
Tabelle 24: Entwicklung der Transferausgaben nach Transferarten nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 Transferausgaben der Gemeinden an das Land in Euro pro Kopf
Statutarstädte
Ăźber 10.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
2.501 bis 5.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
0 bis 1.000 EW
EWKlasse Transferart Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt Landesumlage Krankenanstaltenumlage Sozialhilfeumlage Fiktive Sozialhilfeumlage Pensionszahlungen Sonstige Transferausgaben Transferausgaben gesamt
2014
2015
2016
2017
31 181 204 61
33 181 216 63
33 193 221 62
33 200 228 64
477
493
508
525
45 188 225 53
47 188 237 56
48 200 243 56
48 207 249 57
512
527
548
561
51 190 233 53
53 189 246 53
53 201 250 53
52 209 254 53
527
541
556
568
76 201 264 59
78 200 276 61
78 212 280 60
77 220 288 62
600
614
631
647
94 222 318 103
95 220 331 105
95 233 328 99
93 240 336 103
737
751
754
772
118 243 310 209 177
120 242 343 209 166
121 256 375 209 183
122 272 366 212 166
1.057
1.079
1.145
1.138
Entwicklung 2018 in Prozent (%) 35 11,4% 210 15,9% 230 12,8% 63 2,8% 537 12,6% 52 14,9% 218 15,8% 252 11,8% 56 4,9% 577 12,8% 56 10,1% 220 15,6% 258 10,8% 54 1,5% 588 11,5% 79 4,6% 231 15,0% 289 9,5% 61 3,5% 661 10,1% 98 4,5% 252 13,8% 339 6,3% 100 -3,0% 789 7,0% 126 7,0% 292 19,9% 374 20,3% 213 2,1% 174 -1,6% 1.178 11,5%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.
102 16.06.20
ANHANG
Tabelle 25: Transfereinnahmen von Gemeinden vom Land in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land 2018 inkl. Förderungen des Landes 2 an Städte über Beteiligungen
in Euro pro Kopf
Anteil an den Transfereinnahmen gesamt in Prozent (%)
in Euro
in Euro pro Kopf
Anteil an den Transfereinnahmen gesamt in Prozent (%)
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
in Euro
exkl. Förderungen des Landes 1 an Städte über Beteiligungen
32.646.584
159,4
7,5%
66.612.878
325,2
14,2%
7.250.350
189,2
1,7%
7.250.350
189,2
1,5%
14.405.761
235,3
3,3%
14.483.611
236,5
3,1%
3.340.732
195,4
0,8%
3.340.732
195,4
0,7%
2.121.625
268,3
0,5%
2.121.625
268,3
0,5%
5.416.386
188,7
1,2%
5.416.386
188,7
1,2%
3.912.168
328,7
0,9%
3.912.168
328,7
0,8%
1.981.417
161,1
0,5%
1.981.417
161,1
0,4%
42.498.090
712,3
9,8%
42.498.090
712,3
9,1%
145.037.060
448,1
33,3%
145.037.060
448,1
30,9%
102.271.472
293,6
23,5%
102.271.472
293,6
21,8%
57.530.205
229,2
13,2%
57.530.205
229,2
12,3%
33.823.382
216,9
7,8%
33.823.382
216,9
7,2%
54.302.695
194,6
12,5%
88.346.839
250,3
18,8%
43.476.391
695,4
10,0%
43.476.391
695,4
9,3%
58.779.455
512,8
13,5%
58.779.455
512,8
12,5%
70.246.305
421,2
16,1%
70.246.305
421,2
15,0%
80.806.000
315,4
18,6%
80.806.000
315,4
17,2%
182.154.752
240,3
41,8%
216.198.896
242,2
46,0%
204.394.715
487,0
46,9%
204.394.715
487,0
43,5%
102.762.891
410,9
23,6%
102.762.891
410,9
21,9%
18.807.067
233,4
4,3%
18.807.067
233,4
4,0%
109.498.230
235,1
25,1%
143.542.374
240,0
30,6%
126.536.583 308.926.320
231,1 457,6
29,1% 70,9%
160.580.727 308.926.320
235,3 457,6
34,2% 65,8%
435.462.903
437,0
100,0%
469.507.047
437,4
100,0%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Linz: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für das Kinder- und Jugendservice Linz, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H, die Ars Electronica Gmbh und die Linz AG. Wels: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H. (siehe Kapitel 0). Diese Förderungen wurde auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt.
103 16.06.20
ANHANG
Tabelle 26: Transferzahlungen der Gemeinden ans/vom Land in Euro, 2018 Transferzahlungen der Gemeinden an das/vom Land 2018 in Euro
Saldo1
Saldo2, 3 inkl. Fiktiver Sozialhilfeumlage und Pensionszahlungen sowie Förderungen des Landes an Städte über Beteiligungen
267.194.377,5 42.353.352,8 68.924.888,5
32.646.583,8 7.250.350,5 14.405.760,7
66.612.879,8 7.250.350,5 14.483.610,7
-101.382.728,4 -14.110.844,8 -20.059.835,9
-200.581.497,7 -35.103.002,4 -54.441.277,8
14.326.639,2 4.969.993,3 21.152.732,6 11.239.000,9
14.326.639,2 4.969.993,3 21.152.732,6 11.239.000,9
3.340.731,6 2.121.625,1 5.416.386,5 3.912.167,5
3.340.731,6 2.121.625,1 5.416.386,5 3.912.167,5
-10.985.907,6 -2.848.368,3 -15.736.346,1 -7.326.833,4
-10.985.907,6 -2.848.368,3 -15.736.346,1 -7.326.833,4
Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW
10.575.996,2 33.134.608,4 192.980.645,2 206.794.292,0 171.092.181,8
10.575.996,2 33.134.608,4 192.980.645,2 206.794.292,0 171.092.181,8
1.981.416,7 42.498.090,1 145.037.059,9 102.271.471,6 57.530.204,6
1.981.416,7 42.498.090,1 145.037.059,9 102.271.471,6 57.530.204,6
-8.594.579,5 9.363.481,7 -47.943.585,3 -104.522.820,4 -113.561.977,2
-8.594.579,5 9.363.481,7 -47.943.585,3 -104.522.820,4 -113.561.977,2
über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2
127.415.096,1 189.856.104,0 33.866.446,3 63.504.184,1
127.415.096,1 378.472.618,8 33.866.446,3 63.504.184,1
33.823.381,5 54.302.695,0 43.476.391,1 58.779.455,1
33.823.381,5 88.346.841,0 43.476.391,1 58.779.455,1
-93.591.714,5 -135.553.409,0 9.609.944,8 -4.724.729,0
-93.591.714,5 -290.125.777,8 9.609.944,8 -4.724.729,0
FK-Quintil 3 FK-Quintil 4
96.175.571,4 148.904.764,0
96.175.571,4 148.904.764,0
70.246.304,6 80.805.999,7
70.246.304,6 80.805.999,7
-25.929.266,9 -68.098.764,3
-25.929.266,9 -68.098.764,3
FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren
578.821.961,5 309.864.332,1 166.777.066,9
767.438.476,4 309.864.332,1 166.777.066,9
182.154.752,2 204.394.714,8 102.762.891,4
216.198.898,2 204.394.714,8 102.762.891,4
-396.667.209,3 -105.469.617,3 -64.014.175,5
-551.239.578,2 -105.469.617,3 -64.014.175,5
Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
61.688.974,7 382.942.553,6 431.050.168,9 490.222.758,5 921.272.927,4
61.688.974,7 571.559.068,5 619.666.683,8 490.222.758,5 1.109.889.442,3
18.807.067,0 109.498.229,5 126.536.583,2 308.926.319,6 435.462.902,7
18.807.067,0 143.542.375,5 160.580.729,2 308.926.319,6 469.507.048,7
-42.881.907,8 -273.444.324,1 -304.513.585,7 -181.296.438,9 -485.810.024,7
-42.881.907,8 -428.016.693,0 -459.085.954,6 -181.296.438,9 -640.382.393,5
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis
2
134.029.312,2 21.361.195,2 34.465.596,6
gesamt1
gesamt3 inkl. Förderungen des Landes an Städte
Transfersaldo
gesamt1
Transfereinnahmen
gesamt inkl. Fiktiver Sozialhilfeumlage und Pensionszahlungen
Transferausgaben
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Statutarstädte Linz und Steyr: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Wels: eigene Angaben der Stadt zur Sozialhilfeumlage (siehe Kapitel 0). Diese Zahlungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt; 3) Linz: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für das Kinder- und Jugendservice Linz, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H, die Ars Electronica Gmbh und die Linz AG; Wels: Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H (siehe Kapitel 0). Diese Förderungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt.
104 16.06.20
ANHANG
Tabelle 27: Transferzahlungen der Gemeinden ans/vom Land in Euro pro Kopf, 2018 Transferzahlungen der Gemeinden an das/vom Land 2018 in Euro pro Kopf
2, 3
Saldo
1
3
Saldo inkl. Fiktiver Sozialhilfeumlage und Pensionszahlungen sowie Förderungen des Landes an Städte über Beteiligungen
Transfersaldo
gesamt inkl. Förderungen des Landes an Städte
gesamt
2
1
Transfereinnahmen
gesamt inkl. Fiktiver Sozialhilfeumlage und Pensionszahlungen
gesamt
1
Transferausgaben
Linz Steyr Wels
654,3 557,3 562,9
1.304,4 1.104,9 1.125,6
159,4 189,2 235,3
325,2 189,2 236,5
-494,9 -368,1 -327,6
-979,2 -915,8 -889,1
Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
838,1 628,4 737,1 944,2 859,9 537,1 577,3
838,1 628,4 737,1 944,2 859,9 537,1 577,3
195,4 268,3 188,7 328,7 161,1 712,3 448,1
195,4 268,3 188,7 328,7 161,1 712,3 448,1
-642,6 -360,1 -548,3 -615,5 -698,8 175,2 -129,3
-642,6 -360,1 -548,3 -615,5 -698,8 175,2 -129,3
2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3
587,9 660,6 788,8 591,5 523,5 548,2 584,2
587,9 660,6 788,8 1.178,3 523,5 548,2 584,2
293,6 229,2 216,9 194,6 695,4 512,8 421,2
293,6 229,2 216,9 250,3 695,4 512,8 421,2
-294,3 -431,4 -571,9 -396,9 171,9 -35,4 -163,0
-294,3 -431,4 -571,9 -928,0 171,9 -35,4 -163,0
FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder
593,2 672,8 582,7 541,1 700,7 692,0 699,5
593,2 692,8 582,7 541,1 700,7 743,8 743,5
315,4 240,3 487,0 410,9 233,4 235,1 231,1
315,4 242,2 487,0 410,9 233,4 240,0 235,3
-277,7 -432,5 -95,7 -130,1 -467,3 -456,9 -468,4
-277,7 -450,7 -95,7 -130,1 -467,3 -503,8 -508,2
Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
572,9 584,4
572,9 588,4
457,6 437,0
457,6 437,4
-115,3 -147,4
-115,3 -151,0
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Statutarstädte Linz und Steyr: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Wels: eigene Angaben der Stadt zur Sozialhilfeumlage (siehe Kapitel 0). Diese Zahlungen wurde auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt; 3) Linz: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für das Kinder- und Jugendservice Linz, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H, die Ars Electronica Gmbh und die Linz AG; Wels: Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H (siehe Kapitel 0). Diese Förderungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt.
105 16.06.20
ANHANG
Tabelle 28: Finanzkraft vor/nach Transfers in Mio. Euro, 2018 Finanzkraft vor/nach Transfers in Mio. Euro 1
Finanzkraft 6 nach Transfers 2
Finanzkraft Transfersaldo
Finanzkraft 4 vor Transfers
Finanzkraft 5 nach Transfers 1
Finanzkraft 6 nach Transfers 2
Finanzkraft Transfersaldo
2,3
Finanzkraft 5 nach Transfers 1
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
inkl. Bereinigungen
Finanzkraft 4 vor Transfers
exkl. Bereinigungen
461,0 79,9 134,7 30,8 10,3 49,4 23,6 21,1 72,2 417,4 449,0 376,7 280,0 675,6 70,2 137,3 208,5 321,9 1.532,9 669,4 365,7 134,3 1.101,5 1.206,4 1.064,5 2.270,9
326,9 58,5 100,3 16,5 5,3 28,3 12,3 10,5 39,1 224,4 242,2 205,6 152,6 485,7 36,3 73,8 112,3 173,0 954,1 359,5 198,9 72,6 718,6 775,3 574,2 1.349,6
359,6 65,8 114,7 19,8 7,4 33,7 16,2 12,5 81,6 369,5 344,4 263,2 186,4 540,0 79,8 132,6 182,6 253,8 1.136,3 563,9 301,7 91,4 828,1 901,9 883,2 1.785,0
-101,4 -14,1 -20,1 -11,0 -2,8 -15,7 -7,3 -8,6 9,4 -47,9 -104,5 -113,6 -93,6 -135,6 9,6 -4,7 -25,9 -68,1 -396,7 -105,5 -64,0 -42,9 -273,4 -304,5 -181,3 -485,8
461,0 79,9 134,7 30,8 10,3 49,4 23,6 21,1 72,2 417,4 449,0 376,7 280,0 675,6 70,2 137,3 208,5 321,9 1.532,9 669,4 365,7 134,3 1.101,5 1.206,4 1.064,5 2.270,9
193,8 37,5 65,8 16,5 5,3 28,3 12,3 10,5 39,1 224,4 242,2 205,6 152,6 297,1 36,3 73,8 112,3 173,0 765,5 359,5 198,9 72,6 530,0 586,7 574,2 1.161,0
260,4 44,8 80,3 19,8 7,4 33,7 16,2 12,5 81,6 369,5 344,4 263,2 186,4 385,5 79,8 132,6 182,6 253,8 981,7 563,9 301,7 91,4 673,5 747,3 883,2 1.630,5
-200,6 -35,1 -54,4 -11,0 -2,8 -15,7 -7,3 -8,6 9,4 -47,9 -104,5 -113,6 -93,6 -290,1 9,6 -4,7 -25,9 -68,1 -551,2 -105,5 -64,0 -42,9 -428,0 -459,1 -181,3 -640,4
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Statutarstädte Linz und Steyr: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Wels: eigene Angaben der Stadt zur Sozialhilfeumlage (siehe Kapitel 0). Diese Zahlungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt; 3) Linz: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für das Kinder- und Jugendservice Linz, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H, die Ars Electronica Gmbh und die Linz AG; Wels: Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H. (siehe Kapitel 0); 4) Ertragsanteile plus eigene Steuern; 5) Ertragsanteile plus eigene Steuern abzüglich Transferausgaben; 6) Ertragsanteile plus eigene Steuern abzüglich Transferausgaben plus Transfereinnahmen
106 16.06.20
ANHANG
Tabelle 29: Finanzkraft vor/nach Transfers in Euro pro Kopf, 2018 Finanzkraft vor/nach Transfers in Euro pro Kopf 1
Finanzkraft 6 nach Transfers 2
Finanzkraft Transfersaldo
Finanzkraft 4 vor Transfers
Finanzkraft 5 nach Transfers 1
Finanzkraft 6 nach Transfers 2
Finanzkraft Transfersaldo
2,3
Finanzkraft 5 nach Transfers 1
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitglieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
inkl. Bereinigungen
Finanzkraft 4 vor Transfers
exkl. Bereinigungen
2.250 2.084 2.200 1.803 1.296 1.723 1.979 1.713 1.161 1.248 1.277 1.457 1.714 2.178 1.088 1.194 1.280 1.290 1.518 1.257 1.182 1.532 1.605 1.601 1.241 1.274
1.596 1.527 1.637 965 668 986 1.035 854 624 671 689 797 925 1.587 565 646 695 697 845 674 641 831 913 902 668 690
1.755 1.716 1.873 1.161 936 1.175 1.363 1.015 1.336 1.119 983 1.026 1.142 1.781 1.260 1.158 1.117 1.012 1.085 1.161 1.051 1.064 1.148 1.133 1.126 1.127
-495 -368 -328 -643 -360 -548 -616 -699 175 -129 -294 -431 -572 -397 172 -35 -163 -278 -433 -96 -130 -467 -457 -468 -115 -147
2.250 2.084 2.200 1.803 1.296 1.723 1.979 1.713 1.161 1.248 1.277 1.457 1.714 2.178 1.088 1.194 1.280 1.290 1.518 1.257 1.182 1.532 1.605 1.601 1.241 1.274
946 979 1.075 965 668 986 1.035 854 624 671 689 797 925 1.000 565 646 695 697 825 674 641 831 861 858 668 686
1.271 1.168 1.311 1.161 936 1.175 1.363 1.015 1.336 1.119 983 1.026 1.142 1.250 1.260 1.158 1.117 1.012 1.067 1.161 1.051 1.064 1.101 1.093 1.126 1.123
-979 -916 -889 -643 -360 -548 -616 -699 175 -129 -294 -431 -572 -928 172 -35 -163 -278 -451 -96 -130 -467 -504 -508 -115 -151
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkungen: 1) Werte entsprechend der realen Verbuchungen in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden; 2) Statutarstädte Linz und Steyr: Berücksichtigung der „fiktiven“ Sozialhilfeumlage, Wels: eigene Angaben der Stadt zur Sozialhilfeumlage (siehe Kapitel 0). Diese Zahlungen wurden auch in den entsprechenden EW-Klassen, FK-Quintilen, etc. berücksichtigt; 3) Linz: Berücksichtigung der Förderungen des Landes OÖ für das Kinder- und Jugendservice Linz, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H, die Ars Electronica Gmbh und die Linz AG; Wels: Welser Heimstättengenossenschaft m.b.H (siehe Kapitel 0); 4) Ertragsanteile plus eigene Steuern; 5) Ertragsanteile plus eigene Steuern abzüglich Transferausgaben; 6) Ertragsanteile plus eigene Steuern abzüglich Transferausgaben plus Transfereinnahmen.
107 16.06.20
ANHANG
1.2
Datentabellen für Kapitel III Netto-Ausgaben für zentralörtliche Aufgaben
Tabelle 30: Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp
Naturraumbezogene Aufgaben
Zentralörtliche Aufgaben
Ballungsraumspezifische Aufgaben
Basisaufgaben
Naturraumbezogene Aufgaben
-179.056.317 -28.463.987 -49.541.585 -7.295.677 -2.555.479 -10.491.016 -4.666.647 -5.642.865 -16.802.036 -98.804.347 -106.730.543 -85.810.721 -60.886.302 -257.061.889 -16.684.376 -58.552.811 -78.935.478 -74.830.190 -397.092.984 -159.627.235 -88.119.414 -29.542.042 -348.807.148 -377.255.026 -248.840.813 -626.095.839
in Euro pro Kopf
Basisaufgaben
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW über 10.000 EW Statutarstädte FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren ÖSTB-Mitgliieder Nicht-ÖSTB-Mitglieder OÖ Gemeinden gesamt
Ballungsraumspezifische Aufgaben
Zentralörtliche Aufgaben
in Euro
-141.296.933 -151.118.404 -17.253.107 -34.270.001 -20.636.826 -52.139.830 -1.548.508 -13.537.659 -86.756 -5.408.159 -2.941.753 -26.854.857 -1.076.218 -12.201.460 -662.559 -11.888.988 1.219.775 -52.518.255 209.401 -257.818.059 480.919 -254.956.393 -10.035 -209.671.873 -11.082.596 -146.526.642 -179.186.866 -237.528.235 300.038 -46.804.074 488.456 -147.148.609 -378.616 -191.932.662 1.234.000 -182.757.043 -190.013.281 -590.377.068 1.962.704 -402.698.500 1.002.696 -221.897.114 -180.349 -71.733.283 -191.154.453 -462.690.560 -190.655.180 -526.067.676 2.285.778 -632.951.781 -188.369.402 -1.159.019.457
-294.840 0 -10.635 -56.645 -105.493 -57.777 0 -42.367 -152.246 -878.545 -1.154.775 -370.209 -711.156 -305.475 -191.958 -400.684 -811.882 -1.015.843 -1.152.038 -1.878.425 -750.616 -148.653 -794.712 -946.288 -2.626.118 -3.572.406
-874 -743 -809 -427 -323 -366 -392 -459 -272 -296 -301 -331 -381 -809 -267 -282 -287 -298 -368 -297 -282 -337 -379 -395 -292 -301
-690 -450 -337 -91 -11 -103 -90 -54 18 1 2 1 -63 -492 1 5 -1 8 -15 7 3 -1 -66 -54 5 0
-738 -894 -851 -792 -684 -936 -1.025 -967 -869 -777 -725 -811 -891 -828 -787 -768 -727 -767 -923 -800 -744 -857 -827 -854 -783 -789
-1 0 0 -3 -13 -2 0 -3 -2 -2 -4 -2 -4 -1 -3 -1 -3 -4 -2 -3 -2 1 -2 -1 -3 -3
Quelle: KDZ: eigenen Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018. Anmerkung: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich 2002.
108 16.06.20
ANHANG
Tabelle 31: Entwicklung der Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereich nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereichen in Euro pro Kopf
Statutarstädte
über 10.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
2.501 bis 5.000 EW
1.001 bis 2.500 EW
0 bis 1.000 EW
EWKlasse
Aufgabenart Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt Naturraumbezogene Aufgaben Basisaufgaben Ballungsraumspezifische Aufgaben Zentralörtliche Aufgaben Netto-Ausgaben gesamt
2014 3 852 1 219 1.075 3 771 2 237 1.013 3 732 2 255 992 4 822 4 274 1.104 6 964 63 301 1.335 1 856 419 686 1.962
2015 7 879 2 226 1.112 3 803 1 240 1.047 4 772 -1 250 1.024 3 858 3 284 1.148 5 988 69 320 1.382 1 850 446 715 2.012
2016 7 931 0 237 1.175 5 812 1 255 1.074 4 766 -3 255 1.022 3 850 4 261 1.118 5 991 84 352 1.431 1 993 483 778 2.256
2017 0 962 11 253 1.226 3 827 2 279 1.112 3 798 1 283 1.084 2 881 5 315 1.204 7 928 73 433 1.442 1 856 483 767 2.108
Entwicklung 2018 in Prozent (%) 2 -17,4% 869 1,9% -18 -2218,6% 272 24,1% 1.125 4,6% 2 -34,7% 777 0,8% -1 -145,6% 296 24,8% 1.074 6,0% 4 9,7% 725 -0,9% -2 -232,4% 301 18,2% 1.028 3,7% 2 -52,2% 811 -1,3% -1 -125,5% 331 20,9% 1.143 3,6% 4 -27,0% 891 -7,6% 63 0,3% 381 26,4% 1.339 0,4% 1 -46,7% 828 -3,3% 492 17,5% 809 17,9% 2.129 8,5%
Quelle: KDZ: eigenen Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkungen: Zuordnung der Aufgabentypen nach Bröthaler et at.: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich 2002. Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
109 16.06.20
ANHANG
1.3
Datentabellen zu Kapitel IV Aufgabenbezug
Tabelle 32: Abschnitt 1 Stadtregionen: Bevölkerung Stadtregion Linz Name Linz Ansfelden Leonding Pasching Traun Puchenau Steyregg Alkoven Gutau Hagenberg im Mühlkreis Hirschbach im Mühlkreis Kefermarkt Lasberg Neumarkt im Mühlkreis Pregarten St. Leonhard bei Freistadt St. Oswald bei Freistadt Unterweitersdorf Waldburg Wartberg ob der Aist Allhaming Asten Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening St. Florian Neuhofen an der Krems Niederneukirchen Oftering Piberbach Pucking St. Marien Wilhering Katsdorf Langenstein Luftenberg an der Donau Mauthausen Ried in der Riedmark St. Georgen an der Gusen Kleinzell im Mühlkreis Niederwaldkirchen St. Johann am Wimberg St. Martin im Mühlkreis St. Ulrich im Mühlkreis St. Veit im Mühlkreis Helfenberg Alberndorf in der Riedmark Altenberg bei Linz Eidenberg Engerwitzdorf Feldkirchen an der Donau Gallneukirchen Goldwörth Gramastetten Haibach im Mühlkreis Hellmonsödt Herzogsdorf Kirchschlag bei Linz Lichtenberg Oberneukirchen Ottenschlag im Mühlkreis Ottensheim Reichenau im Mühlkreis St. Gotthard im Mühlkreis Schenkenfelden Sonnberg im Mühlkreis Walding Zwettl an der Rodl Vorderweißenbach MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Bevölkerung 01.01.2019 205.726 16.654 28.795 7.607 24.650 4.453 4.888 6.087 2.672 2.751 1.202 2.138 2.796 3.163 5.422 1.388 2.906 2.161 1.382 4.276 1.176 6.690 1.388 6.134 1.896 2.857 2.414 6.185 6.521 2.096 2.125 1.888 3.971 4.785 5.948 3.140 2.529 4.207 4.890 4.259 4.177 1.596 1.847 1.016 3.778 637 1.227 1.584 4.142 4.601 2.097 8.811 5.380 6.503 835 5.136 919 2.337 2.571 2.174 2.667 3.191 544 4.767 1.302 1.304 1.587 995 4.144 1.753 2.640 6.936 41.825 3.120 492.478
Altersstruktur in Prozent Bevölkerungsentwicklung 0 bis 19 20 bis 64 65 und 2009-2019 in Prozent Jahre Jahre mehr Jahre 18,2% 63,1% 18,7% 9,1% 22% 61% 17% 6,2% 21% 61% 18% 18,3% 20% 62% 18% 15,6% 21% 61% 18% 3,1% 18% 57% 25% 0,6% 19% 60% 21% 5,2% 21% 62% 17% 14,2% 21% 62% 17% -0,3% 19% 66% 15% 6,6% 21% 60% 18% 5,9% 22% 62% 17% 2,8% 21% 60% 20% -1,4% 21% 60% 18% 3,2% 20% 62% 18% 10,3% 21% 59% 20% -3,1% 23% 61% 15% 6,1% 23% 63% 15% 10,7% 24% 60% 16% 2,4% 20% 63% 17% 5,8% 20% 64% 16% 20,6% 21% 65% 14% 7,2% 23% 63% 14% 18,1% 20% 61% 18% 6,8% 24% 61% 14% 14,6% 24% 63% 13% 19,4% 20% 59% 21% 3,6% 19% 60% 21% 7,4% 21% 61% 18% 15,4% 21% 63% 16% 11,5% 22% 61% 17% 11,5% 24% 61% 16% 4,0% 21% 62% 17% 7,1% 22% 63% 15% 5,5% 22% 59% 19% 4,0% 22% 63% 15% 11,1% 20% 63% 17% -2,1% 20% 63% 17% 9,9% 20% 61% 19% 1,0% 22% 63% 15% 5,2% 21% 60% 19% 14,0% 22% 59% 19% 12,3% 23% 61% 16% 6,5% 23% 60% 17% 0,5% 22% 63% 14% 4,2% 25% 59% 17% -1,1% 21% 59% 20% 4,9% 20% 59% 21% 1,2% 23% 62% 15% 8,8% 23% 60% 17% 8,4% 22% 64% 14% 4,7% 21% 62% 17% 6,5% 19% 61% 19% 4,5% 20% 63% 17% 3,8% 19% 64% 17% -10,2% 21% 59% 20% 11,0% 21% 62% 17% 7,6% 18% 60% 22% 9,3% 21% 64% 15% 6,2% 22% 62% 16% 9,0% 21% 61% 18% 1,8% 22% 60% 18% 2,2% 23% 61% 16% 14,3% 21% 60% 19% 6,5% 23% 64% 14% 7,2% 21% 61% 18% 0,9% 21% 61% 18% 1,5% 23% 63% 14% 23,1% 20% 60% 20% 6,6% 24% 59% 17% -0,1% 23% 61% 17% 2,0% 21% 61% 17% 6,8% 20% 61% 19% 8,3% 21% 61% 17% 6,6%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009 und 2019, Stichtag jeweils 01.01.
110 16.06.20
ANHANG
Stadtregion Wels Name Wels Gunskirchen Marchtrenk Thalheim bei Wels Kematen am Innbach Wallern an der Trattnach Buchkirchen Edt bei Lambach Fischlham Holzhausen Krenglbach Lambach Offenhausen Pennewang Pichl bei Wels Schleißheim Sipbachzell Stadl-Paura Steinhaus Weißkirchen an der Traun MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Bevölkerung 01.01.2019 61.727 6.138 13.802 5.526 1.402 3.018 4.065 2.265 1.341 1.025 3.179 3.523 1.703 916 2.930 1.406 2.025 5.037 2.226 3.438 6.335 21.798 2.469 126.692
Altersstruktur in Prozent 0 bis 19 20 bis 64 65 und Jahre Jahre mehr Jahre 21% 61% 18% 21% 60% 18% 22% 62% 16% 20% 59% 21% 24% 62% 13% 21% 61% 19% 22% 61% 17% 21% 63% 17% 20% 61% 19% 23% 67% 10% 22% 61% 16% 20% 60% 19% 22% 63% 15% 23% 63% 14% 23% 62% 16% 25% 61% 14% 24% 61% 15% 19% 60% 21% 22% 60% 18% 22% 62% 16% 22% 62% 17% 21% 61% 18% 22% 62% 16%
Bevölkerungsentwicklung 2009-2019 in Prozent 5,6% 10,8% 14,0% 1,7% 5,6% 5,6% 6,9% 8,4% 3,7% 43,2% 7,4% 4,6% 6,0% 5,5% 3,7% 21,5% 13,6% 0,1% 22,0% 11,0% 10,0% 8,0% 10,5%
Stadtregion Vöcklabruck Name Attnang-Puchheim Lenzing Redlham Regau Schörfling am Attersee Seewalchen am Attersee Timelkam Vöcklabruck Ampflwang im Hausruckwald Aurach am Hongar Gampern Manning Oberndorf bei Schwanenstadt Ottnang am Hausruck Pilsbach Puchkirchen am Trattberg Pühret Ungenach Weyregg am Attersee Zell am Pettenfirst MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Bevölkerung 01.01.2019 9.042 5.159 1.596 6.700 3.459 5.635 5.672 12.324 3.350 1.729 2.965 800 1.375 3.952 621 1.080 614 1.500 1.589 1.249 3.521 6.198 1.735 70.411
Altersstruktur in Prozent 0 bis 19 20 bis 64 65 und Jahre Jahre mehr Jahre 21% 59% 20% 18% 61% 20% 21% 62% 17% 22% 62% 16% 19% 62% 19% 20% 62% 19% 19% 61% 20% 18% 60% 22% 19% 60% 21% 22% 63% 15% 24% 62% 15% 22% 59% 18% 19% 63% 19% 23% 59% 18% 21% 62% 17% 25% 61% 14% 24% 60% 16% 22% 62% 16% 20% 58% 22% 20% 62% 18% 21% 61% 18% 20% 61% 19% 22% 61% 17%
Bevölkerungsentwicklung 2009-2019 in Prozent 2,0% 1,8% 10,8% 10,7% 9,7% 8,8% -5,2% 3,6% -4,4% 9,5% 13,8% -2,2% -3,0% 3,9% -4,2% 12,3% 3,0% 6,3% 6,1% 6,7% 4,5% 5,3% 4,0%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2009 und 2019, Stichtag jeweils 01.01.
111 16.06.20
ANHANG
Tabelle 33: Abschnitt 1 Stadtregionen: Bevölkerungsprognose
Bevölkerungsprognose nach Prognoseregionen 2019-2060
2060
2011-2019
2001-2011
2019-2040 (21 Jahre)
2019-2060 (41 Jahre)
Linz(Stadt) Steyr(Stadt) Wels(Stadt) Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Linz-Land Perg Ried im Innkreis Rohrbach Schärding Steyr-Land Urfahr-Umgebung Vöcklabruck Wels-Land
Bevölkerungsprognose in Prozent (%)
2040
Oberösterreich
Prognoseregion
Bevölkerungsentwicklung1 in Prozent (%)
Bevölkerungsprognose
01.01.2019
Wohnbevölkerun g
205.726 38.193 61.727 104.408 33.156 66.621 101.631 64.721 56.866 150.273 68.459 61.204 56.524 57.307 60.427 85.505 136.253 73.094
234.425 38.991 67.753 110.511 34.199 66.981 103.253 66.894 56.338 167.034 71.527 60.638 54.448 58.004 60.199 89.372 140.888 76.588
246.309 39.030 70.054 111.033 33.853 64.602 100.989 65.830 54.657 172.597 70.894 57.983 50.640 56.174 57.850 88.586 139.591 76.821
8,3 0,0 5,4 6,7 4,5 2,3 2,2 3,5 2,4 8,0 4,1 4,5 -0,3 1,6 2,9 5,0 4,6 7,6
3,5 -2,9 3,7 2,8 3,3 1,7 0,0 1,0 0,7 7,8 2,8 0,6 -1,2 -1,0 1,9 4,0 2,9 7,8
14,0 2,1 9,8 5,8 3,1 0,5 1,6 3,4 -0,9 11,2 4,5 -0,9 -3,7 1,2 -0,4 4,5 3,4 4,8
19,7 2,2 13,5 6,3 2,1 -3,0 -0,6 1,7 -3,9 14,9 3,6 -5,3 -10,4 -2,0 -4,3 3,6 2,4 5,1
Quellen: STATISTIK AUSTRIA: Statistik des Bevölkerungsstandes 2019, Stichtag 01.01.2019, STATcube - Statistische Datenbank; ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (ÖROK): Regionalprognose 2018; Bearbeitung KDZ 2019.
112 16.06.20
ANHANG
Tabelle 34 Abschnitt 1 Stadtregionen: Siedlungsdichte Stadtregion Linz Name Linz Ansfelden Leonding Pasching Traun Puchenau Steyregg Alkoven Gutau Hagenberg im Mühlkreis Hirschbach im Mühlkreis Kefermarkt Lasberg Neumarkt im Mühlkreis Pregarten St. Leonhard bei Freistadt St. Oswald bei Freistadt Unterweitersdorf Waldburg Wartberg ob der Aist Allhaming Asten Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening St. Florian Neuhofen an der Krems Niederneukirchen Oftering Piberbach Pucking St. Marien Wilhering Katsdorf Langenstein Luftenberg an der Donau Mauthausen Ried in der Riedmark St. Georgen an der Gusen Kleinzell im Mühlkreis Niederwaldkirchen St. Johann am Wimberg St. Martin im Mühlkreis St. Ulrich im Mühlkreis St. Veit im Mühlkreis Helfenberg Alberndorf in der Riedmark Altenberg bei Linz Eidenberg Engerwitzdorf Feldkirchen an der Donau Gallneukirchen Goldwörth Gramastetten Haibach im Mühlkreis Hellmonsödt Herzogsdorf Kirchschlag bei Linz Lichtenberg Oberneukirchen Ottenschlag im Mühlkreis Ottensheim Reichenau im Mühlkreis St. Gotthard im Mühlkreis Schenkenfelden Sonnberg im Mühlkreis Walding Zwettl an der Rodl Vorderweißenbach MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Fläche in km2 96 31 24 12 15 8 33 43 45 15 24 28 44 47 28 35 41 11 27 19 14 8 18 20 14 22 16 44 18 21 14 17 20 38 30 15 12 17 14 33 7 16 28 20 35 15 16 25 40 36 29 41 39 5 11 40 14 18 35 17 18 35 13 12 10 12 26 13 15 15 63 25 32 24 1.752
DauersiedlungsSiedlungsdichte 2019 raum (DSR) EW je km² DSR in % der in km2 DSR Fläche 77,5 27,6 22,8 12,2 12,5 5,8 17,8 34,0 24,9 10,4 16,0 19,9 26,0 29,5 21,6 13,3 20,9 8,6 19,2 16,1 11,8 7,2 17,0 17,8 13,0 19,4 14,4 38,5 17,4 19,9 13,1 16,3 16,3 36,2 18,0 13,5 7,9 10,9 12,5 27,1 5,9 11,2 22,3 13,1 23,2 11,7 11,2 13,2 25,9 28,6 18,9 33,6 30,2 4,9 7,1 28,0 8,4 8,6 26,1 10,2 12,5 23,4 6,8 8,1 6,6 8,6 18,1 7,9 13,5 11,0 30,1 17,9 25,2 17,1 1.273
2.654 603 1.261 621 1.978 769 275 179 107 264 75 107 108 107 251 105 139 250 72 266 100 936 82 345 146 147 167 160 375 105 162 116 244 132 331 233 320 386 390 157 706 143 83 78 163 54 110 120 160 161 111 263 178 1.333 117 183 110 272 98 213 213 136 80 588 196 152 88 127 307 159 88 310 1.166 216
80,8% 88,1% 95,0% 98,1% 80,4% 70,7% 53,8% 79,9% 54,8% 69,2% 67,5% 71,5% 59,3% 63,2% 77,6% 37,9% 51,1% 75,6% 72,2% 82,9% 82,6% 84,3% 95,1% 88,9% 93,1% 90,2% 90,7% 87,2% 96,5% 95,7% 97,2% 94,1% 82,6% 96,1% 59,9% 92,0% 63,9% 64,7% 89,4% 82,8% 83,1% 69,3% 78,9% 66,2% 66,5% 76,2% 68,8% 53,6% 64,0% 78,9% 64,4% 81,7% 76,6% 94,2% 65,7% 69,7% 57,6% 47,6% 73,9% 60,9% 67,7% 67,7% 51,3% 68,7% 69,6% 71,5% 70,7% 62,5% 88,2% 71,7% 47,3% 74,5% 81,0% 73,8%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Dauersiedlungsraum der Gemeinden, Gebietsstand 2019.
113 16.06.20
ANHANG
Stadtregion Wels Name Wels Gunskirchen Marchtrenk Thalheim bei Wels Kematen am Innbach Wallern an der Trattnach Buchkirchen Edt bei Lambach Fischlham Holzhausen Krenglbach Lambach Offenhausen Pennewang Pichl bei Wels Schleißheim Sipbachzell Stadl-Paura Steinhaus Weißkirchen an der Traun MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Fläche in km2 46 36 23 16 13 15 32 21 16 8 15 4 15 18 26 8 25 15 25 22 20 30 17 399
DauersiedlungsSiedlungsdichte 2019 raum (DSR) EW je km² DSR in % der in km2 DSR Fläche 43,4 1.423 94,5% 33,2 185 91,6% 21,0 657 91,0% 15,6 355 95,3% 10,8 130 84,9% 13,6 222 92,9% 29,9 136 92,9% 15,3 149 72,0% 12,4 108 79,3% 7,7 132 99,6% 13,8 231 89,6% 3,5 1.015 92,9% 12,6 135 83,9% 14,6 63 79,5% 23,0 128 87,2% 6,8 206 90,1% 21,6 94 87,1% 5,5 923 36,3% 23,3 96 92,5% 18,3 188 84,1% 17,3 329 85,9% 28,3 655 93,1% 14,5 247 84,1% 346
Stadtregion Vöcklabruck DauersiedlungsSiedlungsdichte 2019 raum (DSR) EW je km² DSR in % der in km2 DSR Fläche Attnang-Puchheim 12 7,7 1.177 62,4% Lenzing 9 8,1 635 91,4% Redlham 8 7,4 216 91,8% Regau 34 23,5 286 69,1% Schörfling am Attersee 23 10,3 336 44,3% Seewalchen am Attersee 24 18,9 298 79,6% Timelkam 18 14,3 396 79,0% Vöcklabruck 16 10,1 1.217 65,0% Ampflwang im Hausruckwald 21 9,3 359 45,3% Aurach am Hongar 25 12,1 143 48,9% Gampern 26 21,8 136 83,1% Manning 10 8,4 95 84,3% Oberndorf bei Schwanenstadt 6 5,9 232 98,1% Ottnang am Hausruck 30 20,7 191 68,1% Pilsbach 10 5,9 106 57,3% Puchkirchen am Trattberg 8 6,4 169 82,8% Pühret 7 5,6 109 85,8% Ungenach 14 13,3 113 92,1% Weyregg am Attersee 55 8,9 180 16,2% Zell am Pettenfirst 14 9,7 128 71,1% MITTELWERT 18 11,4 326 70,8% MITTELWERT - Kernzone 18 12,5 570 72,8% MITTELWERT - Außenzone 19 10,7 163 69,4% Gesamt 369 228 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Dauersiedlungsraum der Gemeinden, Gebietsstand 2019. Name
114 16.06.20
Fläche in km2
ANHANG
Tabelle 35 Abschnitt 1 Stadtregionen: Erwerbstätigkeit und Beschäftigte Stadtregion Linz Name Linz Ansfelden Leonding Pasching Traun Puchenau Steyregg Alkoven Gutau Hagenberg im Mühlkreis Hirschbach im Mühlkreis Kefermarkt Lasberg Neumarkt im Mühlkreis Pregarten St. Leonhard bei Freistadt St. Oswald bei Freistadt Unterweitersdorf Waldburg Wartberg ob der Aist Allhaming Asten Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening St. Florian Neuhofen an der Krems Niederneukirchen Oftering Piberbach Pucking St. Marien Wilhering Katsdorf Langenstein Luftenberg an der Donau Mauthausen Ried in der Riedmark St. Georgen an der Gusen Kleinzell im Mühlkreis Niederwaldkirchen St. Johann am Wimberg St. Martin im Mühlkreis St. Ulrich im Mühlkreis St. Veit im Mühlkreis Helfenberg Alberndorf in der Riedmark Altenberg bei Linz Eidenberg Engerwitzdorf Feldkirchen an der Donau Gallneukirchen Goldwörth Gramastetten Haibach im Mühlkreis Hellmonsödt Herzogsdorf Kirchschlag bei Linz Lichtenberg Oberneukirchen Ottenschlag im Mühlkreis Ottensheim Reichenau im Mühlkreis St. Gotthard im Mühlkreis Schenkenfelden Sonnberg im Mühlkreis Walding Zwettl an der Rodl Vorderweißenbach MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
Erwerbspersonen 2017 Erwerbstätige 2017 Beschäftigte 2017 Wohnort Wohnort Arbeitsort 107.329 8.272 15.444 4.072 12.550 2.175 2.594 3.178 1.556 1.552 650 1.180 1.520 1.745 2.944 764 1.630 1.186 743 2.339 680 3.697 769 3.311 1.057 1.591 1.237 3.304 3.343 1.179 1.133 1.059 2.239 2.722 3.107 1.769 1.360 2.277 2.607 2.337 2.217 855 1.025 576 2.159 361 666 807 2.292 2.524 1.224 4.732 2.911 3.504 489 2.714 509 1.285 1.495 1.194 1.429 1.784 287 2.463 759 736 865 561 2.174 948 1.502 3.680 21.777 1.700 261.248
98.123 7.609 14.703 3.845 11.579 2.118 2.510 3.076 1.522 1.525 636 1.157 1.481 1.696 2.850 748 1.590 1.149 717 2.271 657 3.528 749 3.155 1.024 1.546 1.201 3.216 3.225 1.159 1.092 1.034 2.179 2.642 3.033 1.708 1.302 2.201 2.486 2.274 2.127 838 1.011 560 2.124 353 658 781 2.242 2.481 1.208 4.629 2.853 3.395 478 2.654 499 1.251 1.478 1.165 1.401 1.732 279 2.388 746 717 847 553 2.120 923 1.484 3.469 20.070 1.653 246.291
181.697 8.239 13.181 7.665 11.672 859 1.812 1.805 685 1.281 352 730 768 856 1.961 301 713 742 236 1.238 886 2.980 289 6.566 312 806 476 10.884 2.141 497 744 239 1.015 1.280 1.285 577 668 1.261 2.300 692 1.015 339 755 279 1.653 147 262 422 721 982 376 2.435 1.631 3.235 188 1.274 126 638 573 674 589 1.079 76 1.654 245 175 369 230 1.200 528 742 4.187 32.161 1.128 297.303
Arbeitsmarktsättigung in Prozent
169,3% 100% 85% 188% 93% 39% 70% 57% 44% 83% 54% 62% 51% 49% 67% 39% 44% 63% 32% 53% 130% 81% 38% 198% 30% 51% 38% 329% 64% 42% 66% 23% 45% 47% 41% 33% 49% 55% 88% 30% 46% 40% 74% 48% 77% 41% 39% 52% 31% 39% 31% 51% 56% 92% 38% 47% 25% 50% 38% 56% 41% 60% 26% 67% 32% 24% 43% 41% 55% 56% 49% 62% 106% 57%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017, Stichtag 31.10.2017.
115 16.06.20
ANHANG
Stadtregion Wels Erwerbspersonen 2017 Erwerbstätige 2017 Beschäftigte 2017 Arbeitsmarktsättigung Wohnort Wohnort Arbeitsort in Prozent Wels 31.877 28.959 50.278 158% Gunskirchen 3.318 3.220 4.400 133% Marchtrenk 7.480 7.146 6.255 84% Thalheim bei Wels 2.897 2.766 2.870 99% Kematen am Innbach 822 793 285 35% Wallern an der Trattnach 1.639 1.592 1.399 85% Buchkirchen 2.261 2.196 1.175 52% Edt bei Lambach 1.232 1.184 1.536 125% Fischlham 730 712 407 56% Holzhausen 617 598 561 91% Krenglbach 1.729 1.673 1.046 60% Lambach 1.754 1.622 1.437 82% Offenhausen 969 944 407 42% Pennewang 517 509 203 39% Pichl bei Wels 1.606 1.552 1.055 66% Schleißheim 778 751 226 29% Sipbachzell 1.107 1.069 713 64% Stadl-Paura 2.662 2.504 1.247 47% Steinhaus 1.186 1.157 2.040 172% Weißkirchen an der Traun 1.947 1.891 1.412 73% MITTELWERT 3.356 3.142 3.948 80% MITTELWERT - Kernzone 11.393 10.523 15.951 118% MITTELWERT - Außenzone 1.347 1.297 947 70% Gesamt 67.128 62.838 78.952 Name
Stadtregion Vöcklabruck Erwerbspersonen 2017 Erwerbstätige 2017 Beschäftigte 2017 Arbeitsmarktsättigung Wohnort Wohnort Arbeitsort in Prozent Attnang-Puchheim 4.422 4.075 4.733 107% Lenzing 2.612 2.451 5.472 209% Redlham 835 806 924 111% Regau 3.733 3.606 2.971 80% 81% Schörfling am Attersee 1.870 1.794 1.517 Seewalchen am Attersee 2.973 2.868 1.491 50% Timelkam 2.947 2.805 1.830 62% Vöcklabruck 6.166 5.784 13.469 218% Ampflwang im Hausruckwald 1.697 1.595 1.121 66% Aurach am Hongar 988 965 272 28% Gampern 1.629 1.592 1.522 93% Manning 427 416 95 22% Oberndorf bei Schwanenstadt 744 723 410 55% Ottnang am Hausruck 2.018 1.936 866 43% Pilsbach 361 355 97 27% Puchkirchen am Trattberg 566 552 382 67% Pühret 334 325 90 27% Ungenach 842 816 252 30% Weyregg am Attersee 833 806 382 46% Zell am Pettenfirst 661 633 204 31% MITTELWERT 1.833 1.745 1.905 73% MITTELWERT - Kernzone 3.195 3.024 4.051 115% MITTELWERT - Außenzone 925 893 474 45% Gesamt 36.658 34.903 38.100 Name
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017, Stichtag 31.10.2017.
116 16.06.20
ANHANG
Tabelle 36: Abschnitt 1 Stadtregionen: BerufspendlerInnen Stadtregion Linz Name Linz Ansfelden Leonding Pasching Traun Puchenau Steyregg Alkoven Gutau Hagenberg im Mühlkreis Hirschbach im Mühlkreis Kefermarkt Lasberg Neumarkt im Mühlkreis Pregarten St. Leonhard bei Freistadt St. Oswald bei Freistadt Unterweitersdorf Waldburg Wartberg ob der Aist Allhaming Asten Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening St. Florian Neuhofen an der Krems Niederneukirchen Oftering Piberbach Pucking St. Marien Wilhering Katsdorf Langenstein Luftenberg an der Donau Mauthausen Ried in der Riedmark St. Georgen an der Gusen Kleinzell im Mühlkreis Niederwaldkirchen St. Johann am Wimberg St. Martin im Mühlkreis St. Ulrich im Mühlkreis St. Veit im Mühlkreis Helfenberg Alberndorf in der Riedmark Altenberg bei Linz Eidenberg Engerwitzdorf Feldkirchen an der Donau Gallneukirchen Goldwörth Gramastetten Haibach im Mühlkreis Hellmonsödt Herzogsdorf Kirchschlag bei Linz Lichtenberg Oberneukirchen Ottenschlag im Mühlkreis Ottensheim Reichenau im Mühlkreis St. Gotthard im Mühlkreis Schenkenfelden Sonnberg im Mühlkreis Walding Zwettl an der Rodl Vorderweißenbach MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt (ohne Helfenberg)
AuspendlerInnen 2017
-
30.247 5.427 11.560 2.983 8.432 1.762 1.952 2.401 1.111 1.203 458 889 1.117 1.284 2.137 533 1.198 960 554 1.825 485 2.880 592 2.379 843 1.225 998 2.459 2.379 877 885 873 1.772 2.102 2.411 1.429 1.050 1.846 1.860 1.842 1.729 669 698 401 1.483 271 487
1.788 1.840 955 3.790 2.085 2.636 396 2.007 411 987 1.134 866 1.089 1.198 222 1.800 591 596 625 447 1.639 697 1.074 2.055 8.909 1.293 143.831
EinpendlerInnen 2017 106.402 5.727 9.552 6.387 8.316 434 1.177 1.027 204 878 108 398 351 367 1.141 69 238 443 49 742 692 2.286 117 6.328 96 418 234 9.484 1.192 181 514 75 568 634 578 226 383 484 1.561 239 592 156 381 87 907 43 78 198 306 57 1.496 757 1.956 82 542 19 309 181 295 249 416 12 1.024 77 44 118 100 685 214 234 2.599 19.714 697 181.915
Pendlersaldo 2017
-
76.155 300 -2.008 3.404 -116 -1.328 -775 -1.374 -907 -325 -350 -491 -766 -917 -996 -464 -960 -517 -505 -1.083 207 -594 -475 3.949 -747 -807 -764 7.025 -1.187 -696 -371 -798 -1.204 -1.468 -1.833 -1.203 -667 -1.362 -299 -1.603 -1.137 -513 -317 -314 -576 -228 -409
-1.590 -1.534 -898 -2.294 -1.328 -680 -314 -1.465 -392 -678 -953 -571 -840 -782 -210 -776 -514 -552 -507 -347 -954 -483 -840 544 10.805 -596 38.084
Anteil AuspendlerInnen an Erwerbspersonen
Anteil EinpendlerInnen an Erwerbs-tätigen
28% 66% 75% 73% 67% 81% 75% 76% 71% 78% 70% 75% 73% 74% 73% 70% 73% 81% 75% 78% 71% 78% 77% 72% 80% 77% 81% 74% 71% 74% 78% 82% 79% 77% 78% 81% 77% 81% 71% 79% 78% 78% 68% 70% 69% 75% 73% -
108% 75% 65% 166% 72% 20% 47% 33% 13% 58% 17% 34% 24% 22% 40% 9% 15% 39% 7% 33% 105% 65% 16% 201% 9% 27% 19% 295% 37% 16% 47% 7% 26% 24% 19% 13% 29% 22% 63% 11% 28% 19% 38% 16% 43% 12% 12% -
78% 73% 78% 80% 72% 75% 81% 74% 81% 77% 76% 73% 76% 67% 77% 73% 78% 81% 72% 80% 75% 74% 72% 75% 66% 76%
9% 12% 5% 32% 27% 58% 17% 20% 4% 25% 12% 25% 18% 24% 4% 43% 10% 6% 14% 18% 32% 23% 16% 37% 79% 32%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017, Stichtag 31.10.2017.
117 16.06.20
ANHANG
Stadtregion Wels Name Wels Gunskirchen Marchtrenk Thalheim bei Wels Kematen am Innbach Wallern an der Trattnach Buchkirchen Edt bei Lambach Fischlham Holzhausen Krenglbach Lambach Offenhausen Pennewang Pichl bei Wels Schleißheim Sipbachzell Stadl-Paura Steinhaus Weißkirchen an der Traun MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
AuspendlerInnen 2017 11.636 2.137 5.236 2.116 648 1.194 1.746 937 540 487 1.346 1.240 710 382 1.180 610 789 1.980 846 1.462 1.861 5.281 1.006 37.222
EinpendlerInnen 2017 29.866 3.083 4.171 2.100 132 833 654 1.089 221 411 673 994 167 54 595 78 397 605 1.630 909 2.433 9.805 590 48.662
Pendlersaldo 2017 18.230 946 -1.065 -16 -516 -361 -1.092 152 -319 -76 -673 -246 -543 -328 -585 -532 -392 -1.375 784 -553 572 4.524 -416 11.440
Anteil AuspenAnteil EinpendlerInnen an dlerInnen an ErwerbsErwerbs-tätigen personen 37% 103% 64% 96% 70% 58% 73% 76% 79% 17% 73% 52% 77% 30% 76% 92% 74% 31% 79% 69% 78% 40% 71% 61% 73% 18% 74% 11% 73% 38% 78% 10% 71% 37% 74% 24% 71% 141% 75% 48% 72% 53% 61% 83% 45% 75%
Stadtregion Vöcklabruck Name Attnang-Puchheim Lenzing Redlham Regau Schörfling am Attersee Seewalchen am Attersee Timelkam Vöcklabruck Ampflwang im Hausruckwald Aurach am Hongar Gampern Manning Oberndorf bei Schwanenstadt Ottnang am Hausruck Pilsbach Puchkirchen am Trattberg Pühret Ungenach Weyregg am Attersee Zell am Pettenfirst MITTELWERT MITTELWERT - Kernzone MITTELWERT - Außenzone Gesamt
AuspendlerInnen 2017 2.844 1.479 671 2.778 1.319 2.215 2.159 3.174 1.103 774 1.158 346 609 1.442 283 439 267 660 550 504 1.239 1.943 1.063 24.774
EinpendlerInnen 2017 3.511 4.479 783 1.884 1.000 811 1.113 10.325 547 70 1.087 25 287 347 13 218 30 80 96 68 1.339 2.664 1.007 26.774
Pendlersaldo 2017 -667 -3.000 -112 894 319 1.404 1.046 -7.151 556 704 71 321 322 1.095 270 221 237 580 454 436 -100 -721 55 -2.000
Anteil AuspenAnteil EinpendlerInnen an dlerInnen an ErwerbsErwerbs-tätigen personen 64% 86% 57% 183% 80% 97% 74% 52% 71% 56% 75% 28% 73% 40% 51% 179% 65% 34% 78% 7% 71% 68% 81% 6% 82% 40% 71% 18% 78% 4% 78% 39% 80% 9% 78% 10% 66% 12% 76% 11% 73% 49% 69% 105% 73% 35%
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017, Stichtag 31.10.2017.
118 16.06.20
ANHANG
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
SS SS SS
öffentliche Bedienstete je 1.000 EW (Mittelwert)
öffentliche Bedienstete 2018
Stadt Einwohnerklasse
Bevölkerung 01.01.2018
Anzahl Gemeinden
Tabelle 37: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung 2018
204.846 38.331 61.233 17.095 7.909 28.698 11.903 12.299 61.431 333.233 351.509 259.463 110.355 357.585
1.647 500 1.241 220 79 412 159 183 535 2.879 3.486 2.482 1.501 4.091
440 1.473.576
14.975
86 199 102 40 8 5
Nettoausgaben 2018 in Euro
AG gesamt
8,0 13,0 20,3 12,9 10,0 14,4 13,4 14,8 8,5 8,6 9,7 9,5 13,7 13,5 9,1
115.007.988 18.381.669 26.843.050 3.298.954 2.143.991 8.508.070 2.406.233 2.395.552 17.141.348 75.019.023 72.470.439 57.956.615 23.697.261 174.415.161
EN gesamt
Nettoausgaben
21.317.671 93.690.317 10.386.411 7.995.258 4.094.228 22.748.821 399.259 2.899.694 440.208 1.703.784 908.594 7.599.477 451.208 1.955.025 259.021 2.136.531 4.508.965 12.632.383 20.816.981 54.202.042 22.373.468 50.096.971 19.638.279 38.318.337 3.352.906 20.344.355 36.937.600 137.477.560
420.699.848 107.628.199 313.071.648
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Öffentlich Bedienstete: Summe der pragmatisierten Bediensteten und der Vertragsbediensteten
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
SS SS SS
Pflichtschüler (Schulort) Schulstatistik 2017/2018
6-14Jährige (Wohnort) 01.01.2018
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Anzahl Gemeinden
Tabelle 38: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen 2018
86 199 102 40 8 5
15.746 3.265 5.509 1.367 706 2.628 919 958 5.845 31.437 32.677 23.173 9.500 29.428
12.760 3.278 4.581 1.213 1.055 1.925 1.553 1.281 2.335 21.194 29.156 20.515 9.513 24.310
440
132.060
107.023
Nettoausgaben 2018 in Euro Ausgaben Einnahmen gesamt gesamt 19.250.633 3.942.247 6.444.980 3.180.986 10.064.470 2.059.020 2.756.824 677.020 1.498.429 1.090.247 4.060.621 1.882.327 3.070.344 1.702.794 1.409.541 580.354 9.070.930 2.624.711 68.590.067 34.075.319 69.380.158 35.881.971 53.128.834 28.946.152 18.846.778 8.878.594 43.500.961 11.888.238 262.517.728
Nettoausgaben 15.308.386 3.263.994 8.005.450 2.079.804 408.182 2.178.294 1.367.549 829.188 6.446.219 34.514.749 33.498.187 24.182.682 9.968.184 31.612.723
122.294.986 140.222.742
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Mittelwerte werden nur über diejenigen Geme eigenen Schulstandort verfügen.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018, Schulstatistik 2017/2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
119 16.06.20
ANHANG
Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
SS SS SS
86 199 102 40 8 5
7.087 1.119 2.087 459 251 996 384 367 1.798 11.293 12.425 8.850 3.519 12.013
440 49.898
Betreute Kinder gewichtet (0-5 Jahre)
Nettoausgaben 2018 Betreute Kinder (0-5 Jahre)
Stadt Einwohnerklasse
Anzahl Gemeinden
Tabelle 39: Nettoausgaben im Bereich der Vorschulischen Erziehung 2018
6.651 860 1.676 366 190 854 299 310 1.295 8.312 9.417 7.017 2.770 10.612
in Euro Ausgaben gesamt 16.803.969 5.981.709 15.784.414 3.155.820 854.229 8.397.379 2.212.201 2.468.748 12.671.958 71.549.194 66.317.325 49.904.297 25.379.844 55.065.473
Einnahmen gesamt 4.975.673 2.540.091 6.106.057 1.648.812 123.193 4.200.860 1.062.266 854.644 7.358.818 40.373.866 34.320.007 22.690.140 11.936.529 22.839.240
Nettoausgaben 11.828.296 3.441.619 9.678.357 1.507.008 731.036 4.196.519 1.149.936 1.614.104 5.313.141 31.175.328 31.997.317 27.214.158 13.443.315 32.226.233
39.424 280.888.091 139.518.599 141.369.492
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Betreute Kinder in Kindertagesheimen über alle Formen (Kinderkrippen, Kindergärten, altersgemischte Einrichtungen und Horte [insgesamt 48 Kinder unter 6 Jahren in Horten]). Betreute Kinder gewichtet: Anzahl der ganztags betreuten Kinder zuzüglich der halbtags betreuten Kinder mit dem Faktor 0,65. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2018/2019; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
120 16.06.20
ANHANG
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Bevölkerng ab 75 Jahren (01.01.2018)
Anzahl Gemeinden
Tabelle 40: Nettoausgaben im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn 2018 Nettoausgaben 2018
in Euro
86 199 102 40 8 5
19.778 4.061 5.430 1.815 674 2.473 1.341 1.399 5.244 29.210 31.512 24.295 11.430 33.952
Ausgaben gesamt 131.717.970 27.230.576 32.728.276 6.268.229 2.259.329 9.782.768 4.625.986 4.601.792 14.274.305 84.832.094 91.150.127 75.429.229 37.430.053 210.413.899
Einnahmen gesamt 53.396.354 10.119.642 12.405.513 14.935 0 0 0 0 1.156 6.443 34.376 113.116 32.720 75.986.703
Nettoausgaben 78.321.616 17.110.934 20.322.763 6.253.294 2.259.329 9.782.768 4.625.986 4.601.792 14.273.149 84.825.651 91.115.751 75.316.113 37.397.333 134.427.196
440
135.643
513.529.706
76.174.514
437.355.193
SS SS SS
Anmerkung: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Bevölkerng ab 50 Jahren (01.01.2018)
Anzahl Gemeinden
Tabelle 41: Nettoausgaben in der Gesundheit 2018 – Krankenanstaltenumlagen Nettoausgaben 2018 in Euro
86 199 102 40 8 5
78.659 16.255 23.684 7.401 3.083 10.958 4.965 5.390 24.215 132.979 141.688 106.488 46.201 139.366
Ausgaben gesamt 60.056.824 11.047.978 17.997.381 4.351.272 1.763.014 7.270.545 3.222.293 3.158.450 12.907.286 72.784.242 77.295.923 60.033.361 27.620.557 102.765.832
Einnahmen gesamt 214.318 40.890 0 15.735 6.463 25.908 11.897 11.522 41.104 250.802 269.462 447.224 100.864 304.607
Nettoausgaben 59.842.506 11.007.088 17.997.381 4.335.537 1.756.551 7.244.637 3.210.396 3.146.928 12.866.182 72.533.440 77.026.462 59.586.138 27.519.693 102.461.225
440
590.937
353.407.201
1.414.062
351.993.139
SS SS SS
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
121 16.06.20
ANHANG
Verkehrsflächen (m2)
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Bevölkerung 01.01.2018
Anzahl Gemeinden
Tabelle 42: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus 2018 Nettoausgaben 2018
in Euro
204.846 38.331 61.233 17.095 7.909 28.698 11.903 12.299 61.431 333.233 351.509 259.463 110.355 357.585
13.027.466 2.692.418 5.959.118 1.821.301 938.325 2.034.872 1.121.072 1.163.207 31.191.683 137.341.391 99.354.854 50.088.329 15.065.674 25.406.920
Ausgaben Einnahmen gesamt gesamt 69.048.999 31.509.287 10.224.848 4.377.154 13.503.809 8.113.336 3.969.123 2.901.406 2.214.813 2.354.421 3.151.806 989.551 7.962.394 5.437.322 2.812.709 1.903.279 22.270.227 18.254.994 98.460.252 70.107.625 90.410.192 60.293.786 72.646.487 44.566.990 27.588.365 16.088.585 98.170.842 45.085.478
440 1.473.576
358.448.851
409.546.365
SS SS SS
86 199 102 40 8 5
Nettoausgaben 37.539.713 5.847.694 5.390.473 1.067.717 -139.608 2.162.254 2.525.072 909.430 4.015.233 28.352.627 30.116.407 28.079.497 11.499.780 53.085.364
254.397.457 155.148.908
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968. Verkehrsflächen: Straßenverkehrsanlagen, Verkehrsrandflächen, Parkplätze, Schienenverkehrsanlagen.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018; BEV 2018: Regionalinformation der Grundstücksdatenbank vom 31.12.2018.
Stadt Einwohnerklasse Linz Steyr Wels Braunau am Inn Freistadt Leonding Ried im Innkreis Vöcklabruck 0 bis 1000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 500.000 EW MITTELWERT gesamt Gesamt
Nettoausgaben 2018 Bevölkerung 01.01.2018
Anzahl Gemeinden
Tabelle 43: Nettoausgaben im Bereich des OEPNV 2018
in Euro
86 199 102 40 8 5
204.846 38.331 61.233 17.095 7.909 28.698 11.903 12.299 61.431 333.233 351.509 259.463 110.355 357.585
0 330.263 459.808 361.753 207.272 2.287.178 447.392 485.474 355.175 2.289.838 2.850.431 2.725.591 2.805.975 3.614.678
Einnahmen gesamt 0 120.000 11.072 25.313 19.591 491.124 165.537 58.505 18.872 290.144 413.754 399.589 440.881 651.023
440
1.473.576
14.641.688
2.214.263
SS SS SS
Ausgaben gesamt
Nettoausgaben 0 210.263 448.736 336.440 187.681 1.796.054 281.855 426.969 336.303 1.999.694 2.436.677 2.326.001 2.365.095 2.963.655 12.427.425
Anmerkungen: SS: Statutarstadt; Ausgaben und Einnahmen exklusive Post 298, 349-359, 961-968.
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 01.01.2018; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018.
122 16.06.20
ANHANG
2
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Elemente/Schritte des Finanzausgleichssystems in Österreich 11 Abbildung 2: Prinzipien der Aufgaben- und Mittelverteilung im föderalen Staat 13 Abbildung 3: Differenzierung der Ursachen unterschiedlicher Ausgabenlasten 14 Abbildung 4: Transferausgaben der Gemeinden an das Land in Euro pro Kopf, 2018 24 Abbildung 5: Entwicklung der Transferausgaben der Gemeinden an das Land nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 25 Abbildung 6: Elemente „Gemeindefinanzierung neu“ 29 Abbildung 7: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro pro Kopf, 2018 31 Abbildung 8: Entwicklung der Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 32 Abbildung 9: Transfersaldo der Gemeinden mit dem Land in Euro pro Kopf, 2018 33 Abbildung 10: Entwicklung des Transfersaldos der Gemeinden mit dem Land nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 34 Abbildung 11: Finanzkraft vor/nach Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2018 35 Abbildung 12: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft ausgewählter Oberösterreichischer Städte in Euro pro Kopf ,2018 36 Abbildung 13: Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp in Euro pro Kopf, 2018 38 Abbildung 14: Indexentwicklung der Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp, 2014 bis 2018 40 Abbildung 15: Entwicklung der Netto-Ausgaben von ausgewählten Oberösterreichischen Städten nach Aufgabentypen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 40 Abbildung 16: Wohnbevölkerung 2018, Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Linz 43 Abbildung 17: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Linz, 2009 bis 2019 44 Abbildung 18: Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 nach Bezirken 45 Abbildung 19: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Linz, 2017 46 Abbildung 20: Pendlerverflechtungen, 2017 48 Abbildung 21: Wohnbevölkerung 2018, Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Wels 50 Abbildung 22: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Wels, 2009 bis 2019 50 Abbildung 23: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Wels, 2017 51 Abbildung 24: Wohnbevölkerung 2019, Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2019, Siedlungsdichte 2019 in der Stadtregion Vöcklabruck 53 Abbildung 25: Bevölkerungsentwicklung in der Stadtregion Vöcklabruck, 2009 bis 2019 53 Abbildung 26: Beschäftigte, EinpendlerInnen und Arbeitsmarktsättigung in der Stadtregion Vöcklabruck, 2017 54 Abbildung 27: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung in Euro pro Kopf 2018 56 Abbildung 28: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung in Euro je öffentlich Bedienstetem 2018 57 Abbildung 29: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen in Euro pro Kopf je 6-14Jährige/n 2018 58 Abbildung 30: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen in Euro je PflichtschülerIn am Schulort 2018 59 Abbildung 31: Nettoausgaben im Bereich der Vorschulischen Erziehung in Euro pro Kopf je gewichtetem betreuten Kind 2018 60 Abbildung 32: Nettoausgaben im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn in Euro pro Kopf je EinwohnerIn im Alter von 75 und mehr Jahren 2018 62 Abbildung 33: Nettoausgaben in der Gesundheit 2018 - Krankenanstaltenumlagen in Euro pro Kopf je EinwohnerIn im Alter von 50 und mehr Jahren 2018 65 Abbildung 34: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus in Euro pro Kopf 2018 67 Abbildung 35: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus in Euro je m2 Verkehrsfläche 2018 68 Abbildung 36: Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2018 82 Abbildung 37: Transfersaldo der Gemeinden mit dem Land in Euro pro Kopf, 2018 84 Abbildung 38: Finanzkraft vor/nach Transfers nach EW-Klassen, in Euro pro Kopf, 2018 85 Abbildung 39: Pendlerverflechtungen, 2017 87 Abbildung 40: Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 nach Bezirken 88
123 16.06.20
ANHANG
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Überblick über EW-Klassen, FK-Quintile, Raumtypen und ÖSTB-Mitglieder, 2018 9 Tabelle 2: Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen fiskalischen Äquivalenz und Abgeltung von besonderen Zentrumslasten 16 Tabelle 3: Verteilungskriterien, Kostentragung und gesetzliche Grundlagen der wichtigsten Umlagen und Beiträge in Oberösterreich, 2018 18 Tabelle 4: Transferausgaben (Umlagen/Beiträge) an das Land bzw. Sozialhilfeverbände in Mio. Euro, 2018 19 Tabelle 5: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land bzw. von Sozialhilfeverbänden 26 Tabelle 6: Transfereinnahmen vom Land in Mio. Euro, 2018 27 Tabelle 7: Veränderung der Finanzkraft der Gemeinden nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2018 36 Tabelle 8: Nettoausgaben im Bereich der Pflege 2018 64 Tabelle 9: Nettoausgaben im Bereich der Jugendwohlfahrt 2018 64 Tabelle 10: Nettoausgaben im Bereich des OEPNV 2018 69 Tabelle 11: Allgemeine Rahmenbedingungen: Siedlungsdichte und Bevölkerungsentwicklung 72 Tabelle 12: Allgemeine Rahmenbedingungen: Altersstruktur 2018 73 Tabelle 13: Potentielle Kriterien Pflichtschulen: Umgangssprache 2018 74 Tabelle 14: Potentielle Kriterien Kinderbetreuung 2018: Betreute Kinder nach Alter und Gruppen 76 Tabelle 15: Potentielle Kriterien Kinderbetreuung 2018: Betreute Kinder nach VIF-Kriterien und Öffnungszeiten 76 Tabelle 16: Weitere potentielle Kriterien der Zentralörtlichkeit: Nächtigungen 2018, EinpendlerInnen und Erwerbstätige am Arbeitsort in ausgewählten Bereichen 2017 78 Tabelle 17: Gegenüberstellung Aufwand der Statutarstädte für Bezirksverwaltungsagenden und GemeindeBedarfszuweisungen in Euro, 2018 79 Tabelle 18: Handlungsempfehlungen 92 Tabelle 19: Transferausgaben der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich in Euro, 2018 98 Tabelle 20: Transfereinnahmen der Gemeinden nach Transfernehmer in Oberösterreich in Euro, 2018 98 Tabelle 21: Abgrenzung der Transferausgaben der Gemeinden für Umlagen und Beiträge an das Land 99 Tabelle 22: Abgrenzung der Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land 100 Tabelle 23: Transferausgaben der Gemeinden ans Land in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 101 Tabelle 24: Entwicklung der Transferausgaben nach Transferarten nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 102 Tabelle 25: Transfereinnahmen von Gemeinden vom Land in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 103 Tabelle 26: Transferzahlungen der Gemeinden ans/vom Land in Euro, 2018 104 Tabelle 27: Transferzahlungen der Gemeinden ans/vom Land in Euro pro Kopf, 2018 105 Tabelle 28: Finanzkraft vor/nach Transfers in Mio. Euro, 2018 106 Tabelle 29: Finanzkraft vor/nach Transfers in Euro pro Kopf, 2018 107 Tabelle 30: Netto-Ausgaben nach Aufgabentyp in Euro und in Euro pro Kopf, 2018 108 Tabelle 31: Entwicklung der Netto-Ausgaben nach Aufgabenbereich nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2014 bis 2018 109 Tabelle 32: Abschnitt 1 Stadtregionen: Bevölkerung 110 Tabelle 33: Abschnitt 1 Stadtregionen: Bevölkerungsprognose 112 Tabelle 34 Abschnitt 1 Stadtregionen: Siedlungsdichte 113 Tabelle 35 Abschnitt 1 Stadtregionen: Erwerbstätigkeit und Beschäftigte 115 Tabelle 36: Abschnitt 1 Stadtregionen: BerufspendlerInnen 117 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2020; auf Basis Statistik Austria: Abgestimmte Erwerbsstatistik 2017, Stichtag 31.10.2017.Tabelle 37: Nettoausgaben in der Hauptverwaltung 2018 118 Tabelle 38: Nettoausgaben im Bereich der Pflichtschulen 2018 119 Tabelle 39: Nettoausgaben im Bereich der Vorschulischen Erziehung 2018 120 Tabelle 40: Nettoausgaben im Bereich der Sozialhilfe im engeren Sinn 2018 121 Tabelle 41: Nettoausgaben in der Gesundheit 2018 – Krankenanstaltenumlagen 121 Tabelle 42: Nettoausgaben im Bereich des Straßenbaus 2018 122 Tabelle 43: Nettoausgaben im Bereich des OEPNV 2018 122
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ANHANG
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Literatur- und Quellenverzeichnis
Amt der Oö. Landesregierung: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“, 2018. Bauer, Helfried; Biwald, Peter: Vom Regieren zum Steuern – Wirkungsziele im Finanzausgleich; in: Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 411-430. Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Hochholdinger, Nikola; Reis, Sebastian; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs: Verstärkte Aufgabenorientierung. Projektendbericht, Studie von IHS, KDZ, TU Wien, Wien 2010. Bauer, Helfried; Hochholdinger, Nikola; Mitterer, Karoline: Theoretische und empirische Abhängigkeiten der Gemeindefinanzen von demografischen Entwicklungen in Österreich, Wien 2008. Berger, Johannes; Graf, Nikolaus; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Förderung strukturschwacher Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs. Studie der Eco Austria. Wien 2014. BEV: Regionalinformation der Grundstücksdatenbank vom 31.12.2018. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Pitlik, Hans; Schratzenstaller, Margit; Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien. Endbericht. Wien 2011. Bröthaler, Johann; Haindl, Anita; Mitterer, Karoline: Funktionsweisen und finanzielle Entwicklungen im Finanzausgleichssystem. In Bauer, Helfried; Biwald, Bauer; Mitterer, Karoline; Thöni, Erich (Hrsg.): Finanzausgleich 2017. Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2017. Wien Graz 2017, 2017, S. 79116. Bröthaler, Johann; Sieber, Lena; Schönbäck, Wilfried; Maimer, Alexander; Bauer, Helfried: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich. Befunde und Optionen. Springer, 2002. Dax, Thomas; Neue Handlungsmöglichkeiten für periphere ländliche Räume; Geschäftsstelle der österreichischen Raumordnungskonferenz; Wien 2009. Frey, René L.: Regionalpolitik, Agglomerationspolitik und Gebietsreformen; in: Frey, René L. (Hrsg.): Föderalismus – zukunftstauglich?!, Zürich, 2005, S. 127-156. Frey, René L.: Starke Zentren. Starke Alpen. Wie sich die Städte und ländlichen Räume der Schweiz entwickeln können. Zürich, 2008. Gesetz vom 1. Juli 1960 betreffend die Errichtung einer Umlage durch die Gemeinden für Zwecke der Bezirksgemeindeverbände und die Ermächtigung der Landesregierung zur Erhebung bestimmter Gemeindeabgaben (Bezirksumlagegesetz 1960): Bezirksumlagegesetz 1930, LGBl.Nr. 26/1960 idF LGBl.Nr. 44/1996 Gesetz vom 4. März 1988 über das Hilfs- und Rettungswesen im Land Oberösterreich (Oö. Rettungsgesetz 1988): Oö. Rettungsgesetz 1988, LGBl.Nr. 27/1988 idF. LGBl.Nr.95/2017 Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. Chancengleichheitsgesetz): Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008, LGBl.Nr. 41/2008 idF. LGBl.Nr. 87/2019 Landesgesetz über das Dienstrecht der Bediensteten der oö. Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbände (Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001): Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001; LGBl.Nr. 48/2001 idF LGBl.Nr. 8/2020, §163 Abs. 2 Landesgesetz über den Kostenbeitrag der Gemeinden zur Finanzierung von Verkehrsdiensten des Nah-und Regionalverkehrs in Oberösterreich: Oö. Nah-und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz 2014 idF LGBl.Nr. 5/2014 Landesgesetz über den Sanitätsdienst in den Gemeinden des Landes Oberösterreich mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006): Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 1978, LGBl. Nr. 29/1978 idF. LGBl. Nr. 84/2002
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Landesgesetz über die Einhebung einer Landesumlage (Oö. Landesumlagegesetz 2008): LGBl.Nr. 4/2008 idF. LGBl.Nr. 86/2016 Landesgesetz über die Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014): Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014, LGBl.Nr. 30/2014 idF LGBl.Nr. 55/2018 Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich (Oö. Sozialhilfegesetz): Oö. Sozialhilfegesetz 1998, LGBl.Nr. 82/1998 idF. LGBl.Nr. 107/2019 Landesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Kinderbildung und -betreuung in der Gruppe erlassen werden (Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz): Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2007; LGBl.Nr. 39/2007 idF LGBl.Nr. 47/2019 Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich (Oö. Mindestsicherungsgesetz): Oö. Mindestsicherungsgesetz 2011, LGBl.Nr. 74/2011 idF LGBl.Nr. 107/2019 Mitterer, Karoline: Aufgabenorientierter Finanzausgleich aus der Governance-Perspektive. In: Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Mitterer, Karoline (Hrsg.): Governance-Perspektiven in Österreichs Föderalismus. Herausforderungen und Optionen. Wien Graz 2019, S. 107-132. Mitterer, Karoline: Berücksichtigung besonderer Lasten von zentralen Orten im Kärntner Transfersystem. Wien. 2018. Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen; Status und Reformoptionen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ-Studie. Wien. 2016. Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Seisenbacher, Marion: Österreichische Gemeindefinanzen 2020 – Entwicklungen 2009 bis 2023. Stadtdialog. Februar 2020. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita; Hochholdinger, Nikola; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Kramar, Hans; Strohmayer, Florian: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden. Studie von KDZ und TU Wien. Wien. 2016. Mitterer, Karoline; Pichler, Dalilah: Finanzausgleich kompakt. Fact Sheets 2020 zum Finanzausgleich mit Fokus auf Gemeinden. Wien 2020. Mitterer, Karoline; Seisenbacher, Marion: "Gemeindefinanzierung neu" aus Städtesicht. Wien 2019. Oö. Krankenanstaltengesetz: Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl.Nr. 132/1997 idF. LGBl.Nr. 73/2018 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992: Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, LGBl.Nr. 35/1992 idF LGBl.Nr. 113/2019 Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK): Regionalprognose 2018. Prorok, Thomas; Mitterer, Karoline; Hochholdinger, Nikola; Haindl, Anita: Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen. Österreichischer Städtetag 2013, Wien, 2013. Rechnungshof Niederösterreich: Bezirkshauptmannschaften – Sprengelgrößen und Effizienz. Bericht des Rechnungshofes Niederösterreich 2014/4. Rechnungshof Österreich: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden anhand der Beispiele Ansfelden und Feldkirchen in Kärnten. In: Reihe Oberösterreich 2019/7. Schneider, Steff: Gemeinsame Politik für Stadt und Land; in: Die Schweizer Gemeinde, UrtenenSchönbühl 2010. Statistik Austria (STATcube – Statistische Datenbank): Abgestimmte Erwerbsstatistik und Arbeitsstättenzählung 2017.
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Statistik Austria (STATcube – Statistische Datenbank): Schulstatistik 2017/2018. Statistik Austria (STATcube – Statistische Datenbank): Statistik des Bevölkerungsstandes 2009, 20142019. Statistik Austria: Dauersiedlungsraum der Gemeinden, Gebietsstand 2019. Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014-2018. Sonderauswertung. Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2018/2019. Sonderauswertung. Statistik Austria: Tourismusstatistik-Beherbergungsstatistik 2018. Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2018): Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2018, LGBl. Nr. 21/2018 Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die von den Gemeinden zu entrichtenden Pensionsleistungen für Beamtinnen und Beamte ab 1. Jänner 2019 angepasst werden (Oö. Gemeinde-Pensionsleistungsverordnung 2019): Oö. Gemeinde-Pensionsleistungsverordnung 2019; LGBl. Nr. 14/2019
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