ÖPNV-Finanzzuweisung gemäß §23 Abs. 1 FAG 2017 - Umsetzungsstand

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EINLEITUNG

Einleitung Mit dem FAG 2017 kam es zu weitreichenden Veränderungen bei der Vergabe der ÖPNVFinanzzuweisungen gemäß § 23 Abs. 1 FAG 2017 (ehemals § 20 Abs. 1 FAG 2008). Es änderten sich sowohl der Verteilungsprozess als auch die Verteilungskriterien, was zu veränderten Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene führte. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Veränderungen im Vergabeprozess auf die Gemeinden haben. Nachfolgend werden daher die folgenden Fragestellungen vertiefend behandelt:  

Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich durch die Neuregelung? Inwieweit unterscheiden sich die Verteilungskriterien in den einzelnen Bundesländern?

Im Folgenden wird zuerst ein Überblick über die aktuelle Regelung und ihre Hintergründe gegeben. Weiters erfolgt eine Gegenüberstellung der Regelungen der Länder, nach welchen die Netto-Ausgaben der Gemeinden im ÖPNV-Bereich erhoben werden. Danach erfolgt eine Einschätzung zu den finanziellen Folgen der Regelungen. Schließlich erfolgt ein kurzes Resümee.

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