Österreichische Gemeindefinanzen 2017 - Entwicklungen 2006 bis 2020

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Schriftenreihe des • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • GesundheitsÖsterreichischen Städtebundes einrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­ Februar 2017 heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßenverwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßen­ verwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • 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Stadtdialog

Österreichische Gemeindefinanzen 2017 – Entwicklungen 2006 bis 2020


Inhalt Österreichische Gemeindefinanzen 2017 – Entwicklungen 2006 bis 2020

Herausgeber: Österreichischer Städtebund 1082 Wien, Rathaus Tel.: 01/4000 - 89980, Fax: 01/4000 - 7135 E-Mail: post@staedtebund.gv.at Internet: www.staedtebund.gv.at Leitung: Dr. Thomas Weninger, MLS Redaktion: Mag.a Saskia Sautner, Mag.a Michaela Bareis, MA

1.

Gemeindefinanzen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

1.1

Gesamtentwicklung anhand wichtiger Finanzkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

1.2

Belastungen nach Aufgabenbereichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13

2.

Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15

2.1

Die Salden der Querschnittsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15

2.2

Die Gebarungsteile der Querschnittsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16

3.

Einnahmen der laufenden Gebarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

3.1

Entwicklung der laufenden Einnahmen und Einnahmenstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

3.2

Laufende Einnahmen nach EinwohnerInnen-Klassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

3.3

Laufende Einnahmen nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 21

3.4

Gemeindeabgaben und Ertragsanteile im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 22

4.

Ausgaben der laufenden Gebarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 25

4.1

Entwicklung der laufenden Ausgaben und Ausgabenstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 25

4.2

Laufende Ausgaben nach EinwohnerInnen-Klassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 25

4.3

Laufende Ausgaben nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27

4.4

Personalstand und Personalausgaben im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 28

5.

Investitionstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

31

5.1

Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

31

5.2

Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33

6.

Verschuldungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 35

6.1

Verschuldung, Schuldendienst und Haftungen gemäß Rechnungsabschluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 36

6.2

Öffentliche Schulden der Gemeindeebene gemäß ESVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38

7.

Länder-Gemeinde-Transfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 40

7.1

Entwicklung im 10-Jahres-Rückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

7.2

Transfers nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42

7.3

Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 45

8.

Auswirkungen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark auf die österreichischen Gemeindefinanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 46

8.1

Finanzausgleichsgesetz 2008 und Gemeindefusionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 46

Druck: Universitätsdruckerei Klampfer, 8181 St. Ruprecht/Raab

8.2

Auswirkungen auf ausgewählte zentrale Finanzkennzahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 47

9.

Veränderungen durch das FAG 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 50

Copyright für nicht (anders) bezeichnete Fotos: Österreichischer Städtebund

9.1

Zentrale Neuerungen bei den Ertragsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 50

Gestaltung: TrendCom Consulting Ges.m.b.H., 1080 Wien

Wien, im Februar 2017 ISBN 978-3-9502038-2-0

41

9.2

Auswirkungen auf die Gemeindeebene durch die Neuverteilung der Ertragsanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

9.3

Veränderungen im Transfersystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 52

51

10.

Zusammenfassung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 54

� Copyright Österreichischer Städtebund/KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische

10.1

Entwicklungen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 54

Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung der Autorinnen und Autoren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

10.2

Gemeindefinanzprognose bis 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 56

10.3

Handlungserfordernisse und -optionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 56

3


Stadt Wien/PID/Ian Ehm

Editorial

Neuer Finanzausgleich beschlossen – weitere Reformschritte müssen folgen In bewährter Weise legt das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine umfassende Finanzprognose für die kommunale Ebene vor. Aufgrund der Konjunkturdaten berechnen die ExpertInnen des KDZ halbjährlich die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung auf die Finanzen der Städte und Gemeinden. Die vorliegende Prognose (Stand Jänner 2017) zeigt, dass Stabilität in die Gemeindefinanzen eingekehrt ist. Den österreichischen Gemeinden (ohne Wien) wird aus der laufenden Gebarung im Jahr 2016 ein Überschuss von voraussichtlich 1,7 Mrd. Euro verbleiben. Dieser Spielraum für Investitionen und Schuldentilgungen liegt jedoch in realen Werten um 20 Prozent unter dem Vor-Krisen-Niveau von 2007. Für Gestaltungs- und Handlungsspielräume und damit Autonomie bleibt den Gemeinden auch künftig zu wenig aus der laufenden Gebarung. Denn Städte und Gemeinden müssen zu dem ausgeglichenen Gesamthaushalt auch gleichzeitig die Investitionen stärken. Denn davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger und die heimische Wirtschaft gleichermaßen. Nur durch echte Strukturreformen können die Gemeinden als wichtigster öffentlicher Investor ihrer Rolle auf hohem Niveau weiter nachkommen. Der beschlossene Finanzausgleich-Pakt hat vorerst eine gute Grundlage geschaffen. Mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Grundsteuer neu wurde ein erster wichtiger Schritt gesetzt. Für die Zukunft müssen jedoch Transferverflechtungen abgebaut und klare Aufgabenverteilungen geschaffen werden. Der Österreichische Städtebund steht für diese wichtigen Reformschritte mit seiner Expertise als Gesprächs­ partner gerne zur Verfügung.

Bürgermeister Dr. Michael Häupl Präsident des Österreichischen Städtebundes

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Gemeindefinanzen im Überblick

Österreichische Gemeindefinanzen 2017 – Entwicklungen 2006 bis 2020 Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung © Die nun abgeschlossenen Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 bringen einige Neuerungen für die Gemeinden, deren ­Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt nur teilweise abgeschätzt werden können. Einerseits wird es zu Verschiebungen zwischen den Gemeinden bei den Ertragsanteilen kommen, andererseits sind deutliche Veränderungen im Transfersystem zu erwarten, welche sich noch in der Konkretisierungsphase befinden. Eine nähere Analyse der letzten zehn Jahre gibt Auskunft über Trends und zeigt Ansatzpunkte für mögliche Reformen auf. Der vorliegende Beitrag soll einen breiten Bogen von den bisherigen Entwicklungen der letzten zehn Jahre bis hin zu einer Prognose der Gemeindefinanzen bis 2020 spannen. Bei der Analyse 2015 wirkt sich erstmals die Gemeindestrukturreform in der Steiermark aus. Um statistische Brüche in der Zeitreihe zu vermeiden, wurde die Gemeindestruktur 2015 auch für den Zeitraum 2006 bis 2014 angenommen. Näheres dazu findet sich in Kapitel 8. Es erfolgt zunächst eine Analyse der Gemeindefinanzen im Überblick (Kapitel 1). Darauf aufbauend werden Detailanalysen auf Basis des Voranschlags- und Rechnungsquerschnitts der Gemeinden in Österreich (Kapitel 2) und vertiefend in einzelnen Einnahmen- und Ausgabenbereichen der laufenden Gebarung (Kapitel 3 und 4) durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine nähere Analyse der kommunalen Investitionstätigkeit und Schuldenentwicklung (Kapitel 5 und 6) sowie eine Betrachtung der Entwicklungen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden (Kapitel 7). Zwei Sonderkapitel setzen Schwerpunkte einerseits auf die Veränderungen in der Gemeindefinanzstatistik aufgrund der Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark (Kapitel 8), andererseits auf die Neuerungen durch das FAG 2017 (Kapitel 9). Abschließend (Kapitel 10) erstellen wir eine Prognose über die finanzielle Entwicklung der österreichischen Gemeinden bis 2020 und erläutern Entwicklungsperspektiven und -potenziale im Bereich der österreichischen Gemeindefinanzen. Der umfassende Blick auf die Gemeindefinanzen ermöglicht dabei detaillierte Analysen nach EinwohnerInnenklassen ­(EW-Klassen) und Bundesländern1 und liefert zahlreiche Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den dargestellten ­Entwicklungen. Im Fokus steht dabei insbesondere eine rückblickende Betrachtung der Entwicklung des Zeitraums 2006 bis 2015, welche im Schlusskapitel um eine Prognose der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2020 ergänzt wird. Wien wird aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land – und der damit mangelhaften Vergleichbarkeit mit den Gemeinden und Städten in Österreich – in der Analyse nicht berücksichtigt.

1. Gemeindefinanzen im Überblick Um einen Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinden zu geben, wird die Gesamtentwicklung einerseits anhand ausgewählter Finanzkennzahlen dargestellt, andererseits wird der Zuschussbedarf (Nettobelastung) in einzelnen Aufgabenbereichen näher betrachtet, um auch die Struktur und die Veränderungen im Leistungsgefüge zu berücksichtigen.

elle Leistungsfähigkeit, die Investitionstätigkeit sowie die Schuldensituation einer Gemeinde geben. Die finanzielle Gesamtsituation einer Gemeinde bestimmt sich wesentlich über das Ausmaß an Überschüssen im laufenden Betrieb (laufende Gebarung), welche zur (teilweisen) Finanzierung von Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur bzw. für die Tilgung von Schulden zur Verfügung stehen.

1.1 Gesamtentwicklung anhand wichtiger Finanzkennzahlen Mittels ausgewählter Finanzkennzahlen wird ein grundlegendes Bild zur Entwicklung der finanziellen Situation der Gemeinden gezeichnet. Im Mittelpunkt stehen dabei Kennzahlen, welche Auskunft über die Ertragskraft, die finanzi-

1) Methodischer Hinweis zur Mittelwertberechnung: In der Regel wurde der Mittelwert aus den einzelnen Pro-Kopf-Werten bzw. Quoten berechnet. Klassifizierung nach Bevölkerungsstand 1. 1. 2015.

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Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Gemeindefinanzen im Überblick

Wesentliche Kenngröße hierzu ist die Finanzkraft pro Kopf 2, welche zeigt, in welchem Ausmaß eine Gemeinde auf eigene Steuern und Ertragsanteile zurückgreifen kann. Je höher die Finanzkraft pro Kopf ist, desto besser ist eine Gemeinde mit Finanzmitteln ausgestattet. Eine hohe Finanzkraft pro Kopf besagt jedoch noch nicht automatisch, dass eine Gemeinde deshalb auch mehr Mittel für den laufenden Betrieb und für Investitionen zur Verfügung hat, da die komplexen Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern (v. a. Umlagen an die Länder, laufende Transfereinnahmen von den Ländern) zu deutlichen Verschiebungen bei der finanziellen Ausstattung der Gemeinden führen. Die Entwicklung der Finanzkraft pro Kopf nach EW-Klassen (Tabelle 1) zeigt, dass sie sich im Zeitverlauf deutlich erhöht hat. So stieg sie in allen EW-Klassen seit 2006 zwischen 31 und 36 Prozent. Der Saldo 1 ­(Saldo

der laufenden Gebarung) gibt darüber Auskunft, inwieweit die laufenden Einnahmen ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Saldo 1 spiegelt neben den wesentlichen laufenden Einnahmequellen (Ertragsanteile und eigene Steuern) und den wichtigen laufenden Ausgabengrößen (Personalaufwand und Verwaltungs- und Betriebsaufwand) auch die laufenden Transferbeziehungen zu den Ländern wider. Hier zeigt sich seit 2006 eine Steigerung des Pro-Kopf-Wertes im Saldo 1 in der Höhe von 25 Prozent. Die Steigerung fiel damit deutlich niedriger aus als bei der Finanzkraft pro Kopf. Das ist zu einem wesentlichen Teil auf die besonders dynamische Entwicklung im Umlagenbereich (+59 Prozent) zurückzuführen.

Ausgaben übersteigen3 und inwieweit freie Mittel für Investitionen oder den Schuldenabbau zur Verfügung stehen. Ergänzend dazu berücksichtigt die Kennzahl der Quote der Freien Finanzspitze zusätzlich auch Tilgungen, da diese die freien Mittel für Investitionen schmälern.4

2) Summe der gemeindeeigenen Abgaben und der kommunalen Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben

3) Verhältnis Saldo 1 zu den laufenden Ausgaben

EinwohnerInnen-Klassen

2006

2009

Index 2015

2011

2012

2013

2014

2015

1.215 1.082 1.075 1.158 1.240 1.387 1.581 1.916 1.130

1.279 1.117 1.112 1.191 1.275 1.421 1.625 1.943 1.168

1.319 1.145 1.136 1.216 1.293 1.472 1.672 1.978 1.194

136 134 134 134 131 135 136 132 134

118 114 113 112 111 113 113 110 113

Finanzkraft pro Kopf 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

973 856 848 908 987 1.093 1.234 1.499 892

1.038 906 912 988 1.062 1.218 1.388 1.684 961

1.120 1.004 1.002 1.084 1.163 1.304 1.480 1.791 1.054

in Euro 1.151 1.038 1.035 1.119 1.199 1.343 1.531 1.852 1.088

Saldo 1 pro Kopf 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

274 179 212 217 201 217 240 185 211

136 115 144 159 146 152 164 48 143

219 233 235 249 252 295 214 130 239

in Euro 178 238 253 264 257 262 250 131 249

254 213 233 260 267 261 251 140 240

294 239 248 258 242 264 269 193 251

239 251 252 286 285 301 260 185 262

87 140 119 132 142 139 109 100 125

109 108 107 115 113 102 122 142 110

19 16 20 18 15 14 12 9 18

9 9 12 12 10 9 8 2 11

13 16 18 17 15 16 10 5 17

in Prozent 10 16 19 18 15 14 11 5 17

14 14 17 17 15 14 11 5 16

15 15 17 17 14 13 11 7 16

11 15 17 18 16 15 11 7 16

57 95 86 100 105 109 94 78 90

86 95 95 105 102 96 114 131 98

-4 -2 1 3 2 2 1 -1 1

in Prozent -1 -5 3 2 6 6 7 8 7 6 6 6 2 4 1 1 6 5

-1 2 5 7 7 6 4 1 5

0 2 6 7 6 6 5 2 5

-3 3 5 8 7 7 5 3 5

103 71 103 133 142 110 110 82

371 86 90 108 101 115 271 207 95

Öffentliche Sparquote - ÖSQ 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt Quote Freie Finanzspitze - FSQ 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

4 3 8 8 5 5 4 3 7

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

8

2006 2011 =100 =100

Tabelle 1: Ausgewählte Finanzkennzahlen zum laufenden Betrieb nach EW-Klassen 2006 bis 2015

Dies zeigt, dass sich zwar die Einnahmensituation der Gemeinden wieder stabilisiert hat, dass sich jedoch das Verhältnis aus laufenden Einnahmen und Ausgaben weniger

4) Verhältnis Saldo 1 abzüglich der ordentlichen Tilgungen zu den laufenden Einnahmen. Eine Quote der Freien Finanzspitze von 5,5 Prozent besagt, dass ca. 5,5 Prozent der laufenden Einnahmen für Investitionen zur Verfügung stehen.

Abbildung 1 zeigt, dass die Finanzkraft pro Kopf nach EW-Klassen tendenziell mit zunehmender Gemeindegröße steigt. Eine Ausnahme stellen die Kleinstgemeinden bis 500 EW dar, da in dieser EW-Klasse zahlreiche wirtschaftsstarke Tourismusgemeinden vertreten sind. Der Verlauf des Saldos 1 nach EW-Klassen hat sich aufgrund der Gemeinde­ strukturreform 2015 verändert. Bisher war ein konkaver Verlauf zwischen den EW-Klassen sichtbar. Nach den Gemeindefusionen, durch die zahlreiche finanzschwache Gemeinden bis 2.500 EW in größeren Gemeinden zusammengefasst wurden, ergibt sich 2015 beim Saldo 1 eine deutliche Annäherung bei den kleineren Gemeinden an den Durchschnitt. Der Saldo 1 pro Kopf variiert in den Gemeinden bis 10.000 EW nur um 45 Euro pro Kopf. Die Gemeinden ab 50.000 EW weisen mit 185 Euro pro Kopf den deutlich niedrigsten Saldo 1 auf. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich auch bei Betrachtung der Öffentlichen Sparquote und der Quote der Freien Finanzspitze, wo die Werte bei mittleren Gemeinden tendenziell besser sind als bei ganz kleinen Gemeinden sowie größeren Städten (Abbildung 2). So liegt die Öffentliche Sparquote im Jahr 2015 bei den Gemeinden von 501 bis 20.000 EW bei 15 bis 18 Prozent, bei den Gemeinden unter 500 EW sowie bei den Städten von 20.001 bis 50.000 EW bei ­ 11 Prozent und bei Städten über 50.000 EW bei nur 7 Prozent. Größere Städte hingegen haben ein größeres Aufgabenspektrum zu erfüllen, da sie auch regionale Versorgungsfunktionen wahrnehmen müssen. Zusätzlich ist hier auch

Abbildung 1: Finanzkraft und laufender Saldo nach EW-Klassen 2015 2.000

300

501 bis 1.000 EW

1.600

1.001 bis 2.500 EW 1.200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

800

10.001 bis 20.000 EW 400 0

350

0 bis 500 EW

20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Finanzkraft pro Kopf

Euro pro Kopf

Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen

In Tabelle 1 ist zu sehen, dass sowohl die Öffentliche Sparquote als auch die Quote der Freien Finanzspitze im Jahr 2009, bedingt durch die Finanzmarkt- und Wirtschafts­ krise, sehr gering waren. Seitdem haben sich die Werte zwar wieder erholt, sie liegen jedoch noch immer unter dem Vor-Krisen-Niveau.

Euro pro Kopf

Die Öffentliche Sparquote gibt darüber Auskunft, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen die laufenden

Aufgrund von empirischen Studien und der Beratungserfahrung des KDZ kann gesagt werden, dass eine Gemeinde über sehr gute finanzielle Spielräume verfügt, wenn die Öffentliche Sparquote über 25 Prozent und die Quote der Freien Finanzspitze über 15 Prozent liegt. Selbst in den finanziell stabileren Jahren vor der Finanzkrise konnten die österreichischen Gemeinden diese Werte im Durchschnitt nicht erreichen. Eine durchschnittliche Öffentliche Sparquote von 16 Prozent im Jahr 2015 ist gemäß diesen Beurteilungskriterien als befriedigend (= Schulnotenäquivalent 3) zu beurteilen, und eine durchschnittliche Quote der Freien Finanzspitze von 5 Prozent im selben Jahr entspricht nach diesen Bewertungskriterien ebenso einem befriedigenden Ergebnis.

günstig entwickelt hat. Damit bestehen nach der Finanz­ krise geringere finanzielle Spielräume für Investitionen und Schuldentilgungen.

250 200 150 100 50 0

Saldo 1 pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

9


Die differenzierte Darstellung nach Bundesländern (Abbildung 3) gibt vor allem über länderspezifische Besonderheiten, wie beispielsweise die Förderpolitik, aber auch wirtschaftsstarke bzw. -schwache Regionen, Auskunft. Bei der Finanzkraft pro Kopf ist tendenziell ein West-Ost-Gefälle erkennbar, da das regionale Steueraufkommen in den westlichen Bundesländern höher ausfällt und bei den Ertragsanteilen insbesondere der Getränkesteuerausgleich bei den westlichen Bundesländern höher ist als bei den östlichen

Bundesländern. Deutlich größere Differenzen zeigen sich hingegen bei der Betrachtung des Saldos 1 pro Kopf. Hier schwanken die Werte im Jahr 2015 zwischen 101 Euro pro Kopf in Kärnten und 404 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Dass sich bei der Finanzkraft pro Kopf und beim laufenden Saldo pro Kopf ein sehr unterschiedliches Bild je nach Bundesland ergibt, ist in hohem Maße auch auf unterschiedliche Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemein­ den zurückzuführen.5 Je nach Bundesland finden sich sehr ­unterschiedliche Belastungen durch Umlagen an die Landesebene. Es wirken sich aber auch die verschiedenen Förderpolitiken der Länder aus. Die Öffentliche Sparquote und die Quote der Freien Finanz­ spitze der österreichischen Gemeinden variieren sehr stark

0 bis 500 EW

15

501 bis 1.000 EW

2

5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

3

20.001 bis 50.000 EW

0 -2

50.001 bis 500.000 EW

-4

Öffentliche Sparquote

Niederösterreich

1.000

Oberösterreich

600

Steiermark

400

Tirol

200

Vorarlberg Finanzkraft pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

10

350 Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

1.200

0

400

Kärnten

Salzburg

12 8 4 0

10 8

Oberösterreich

6

Salzburg

4

Steiermark

2

Tirol

0

Vorarlberg

-2

Öffentliche Sparquote

Quote Freie Finanzspitze

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 aufauf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Finanzkrise zu einem Einbruch gekommen ist, welcher sich bis zum Jahr 2013 nicht wesentlich verbesserte. Seit 2014 ist es quer über alle EW-Klassen zu einem deutlichen Anstieg der Investitionstätigkeit gekommen, wodurch ein Anstieg um 41 Prozent seit 2011 verzeichnet werden konnte. Eine mögliche Erklärung ist, dass Investitionen aufgrund der längeren Vorplanungszeiten in der Regel zeitverzögert ­reagieren. Es ist jedoch auch ein Faktum, dass in den letzten Jahren verstärkt im Rahmen von ausgelagerten Gesellschaften bzw. in Gemeindeverbänden investiert wurde, was ab 2013 aufgrund der steuerlichen Änderungen wieder zurückgefahren wurde.6

6) Siehe hierzu Kapitel 5.1.

300 250 200 150 100 50 0

Saldo 1 pro Kopf

Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen 2006

2009

821 487 374 329 322 301 324 195 398

657 467 414 361 313 323 326 160 411

Verschuldung und Haftungen 0 bis 500 EW 3.700 501 bis 1.000 EW 2.741 1.001 bis 2.500 EW 2.291 2.501 bis 5.000 EW 2.220 5.001 bis 10.000 EW 2.126 10.001 bis 20.000 EW 2.185 20.001 bis 50.000 EW 2.277 50.001 bis 500.000 EW 1.960 Gemeinden gesamt 2.403

3.810 2.936 2.495 2.348 2.254 2.361 2.423 2.252 2.578

Investitionen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

450

Burgenland

800

Niederösterreich

EinwohnerInnenKlassen

Abbildung 3: Finanzkraft und laufender Saldo nach Bundesländern 2015

1.400

16

12

Quote Freie Finanzspitze

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

1.600

Kärnten

Steigende Investitionen und stabile Gesamtverschuldung Die sich verändernden finanziellen Spielräume der Gemeinden wirkten sich unmittelbar auf deren Investitionstätigkeit und Schuldensituation aus (Tabelle 2). Bei den Investitionen pro Kopf zeigt sich, dass es aufgrund der Wirtschafts- und

4

2.501 bis 5.000 EW

1.800

20

6

1.001 bis 2.500 EW

6

0

Burgenland

nach Bundesland (Abbildung 4). Die niedrigsten Werte finden sich hier in Kärnten, die höchsten im Burgenland und in Salzburg. In der Steiermark bestand in den Vorjahren ebenfalls eine negative freie Finanzspitze, die sich im Zuge der Gemeindefusionen, indem zahlreiche sehr finanzschwache Kleinstgemeinden mit größeren Gemeinden fusionierten, durch die Verbesserung des Saldos 1 ins Positive kehrte.

8

in Prozent

in Prozent

18

9

24

5) Siehe hierzu Kapitel 7.

Abbildung 2: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze nach EW-Klassen 2015

12

Abbildung 4: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze nach Bundesländern 2015 in Prozent

die Tilgungsbelastung aufgrund einer vergleichsweise hohen Anzahl an ausgelagerten Aufgabenbereichen niedriger. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Quote der Freien Finanzspitze, wobei die Gemeinden unter 500 EW sogar eine leicht negative Freie Finanzspitze aufweisen. Die negative Freie Finanzspitze bei den kleinsten Gemeinden ist ein Hinweis, dass der Saldo 1 nicht ausreicht, um die Tilgungen zu decken.

Gemeindefinanzen im Überblick

in Prozent

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

2011

2012

Index 2015 2006 2011 =100 =100

2013

2014

2015

649 399 358 306 297 283 285 177 361

615 487 420 389 359 304 304 179 424

777 493 452 377 313 333 306 156 443

95 101 121 115 97 110 95 80 111

146 124 148 139 135 148 128 113 141

in Euro pro Kopf 3.882 3.867 3.867 2.929 2.843 2.754 2.511 2.452 2.414 2.459 2.447 2.431 2.302 2.332 2.344 2.303 2.447 2.438 2.527 2.694 3.116 2.719 2.647 2.727 2.616 2.580 2.549

3.812 2.678 2.402 2.391 2.303 2.360 3.059 2.671 2.515

3.678 2.585 2.334 2.346 2.219 2.315 2.961 2.653 2.443

99 94 102 106 104 106 130 135 102

95 88 93 95 96 101 117 98 93

in Euro pro Kopf 533 612 398 386 306 322 270 283 232 275 225 249 240 282 137 166 315 332

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Tabelle 2: Ausgewählte Finanzkennzahlen – Investitionen und Verschuldung nach EW-Klassen 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Anmerkung: Investitionen umfassen den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie aktivierungsfähiger Rechte. Anmerkung: Investitionen umfassen den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie von aktivierungsfähigen Rechten.

11


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Gemeindefinanzen im Überblick

Neben den Investitionen interessiert auch, wie sich die Verschuldung entwickelt hat. Durch die Auslagerung von Gemeindeinvestitionen in gemeindeeigene Gesellschaften wurde auch ein wesentlicher Teil der Schulden ausgelagert und durch Haftungen „ersetzt“. In Tabelle 2 werden daher die Verschuldung und die von den Gemeinden eingegangenen Haftungen gemeinsam betrachtet. Verschuldung und Haftungen pro Kopf 7 sind von 2006 bis 2015 um 2 Prozent gestiegen. Betrachtet man diesen Zeitraum, fällt auf, dass die Verschuldung und die Haftungen in den Städten ab 20.001 EW deutlich stärker angestiegen sind als in den anderen Gemeinden. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den starken Anstieg der Haftungen zurückzuführen. Seit 2014 ist die dynamische Entwicklung gestoppt und es kommt wieder zu einem Rückgang.8

sind dabei insbesondere auf zwei Faktoren zurückzuführen: Kleingemeinden müssen die gleiche Infrastruktur für weniger Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stellen, sodass dies zu höheren Pro-Kopf-Ausgaben führt. Andererseits steigt mit der Größenklasse das Ausmaß an ausgelagerten Dienstleistungen. Je größer eine Gemeinde ist, desto mehr Leistungen erbringt sie z. B. im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion. Diese Leistungen werden aber zumeist in ausgegliederten Einheiten erbracht, sodass dieser Bereich nicht im Gemeindebudget abgebildet ist. Ein direkter Vergleich zwischen den Größenklassen ist daher nicht möglich, da hier eine konsolidierte Betrachtung (also inklusive ausgegliederter Einheiten) notwendig wäre.

Bei der Interpretation muss auch berücksichtigt werden, dass es zur Beurteilung der Verschuldungs- und Investitionstätigkeiten notwendig wäre, die Vermögenssituation der Gemeinden vollständig darzustellen. Dies wird erst durch die neuen Regelungen der VRV 2015 ab dem Jahr 2019 bzw. 2020 möglich sein. Betrachtet man die Investitionstätigkeit nach EW-Klassen (Abbildung 5), zeigen sich besonders hohe Pro-Kopf-Investitionen bei den Kleinstgemeinden, wohingegen die großen Städte deutlich unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen aufweisen. Die niedrigeren Pro-Kopf-Investitionen

8) Ein Teil des starken Anstiegs bei den Haftungen kann auch durch eine mit den Jahren verbesserte Erhebung durch die Bundesländer bzw. die Statistik Austria zurückgeführt werden. Bei rund 22 Prozent der Gemeinden sind derzeit keine Haftungen erfasst.

7) Bei Betrachtung der Haftungen ist darauf hinzuweisen, dass nicht sämtliche Haftungen schlagend werden.

Abbildung 5: Investitionen und Verschuldung sowie Haftungen nach EW-Klassen 2015 800 700

1.001 bis 2.500 EW

500

2.501 bis 5.000 EW

400

5.001 bis 10.000 EW

300

3.000 Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

600

10.001 bis 20.000 EW

200

2.500 2.000 1.500 1.000

20.001 bis 50.000 EW

100 0

3.500

501 bis 1.000 EW

500

50.001 bis 500.000 EW

0

Investitionen pro Kopf

Neben der Betrachtung zentraler Finanzkennzahlen lohnt sich die Analyse der Mittelverwendung in Form der Netto­ belastung (Tabelle 3). Als Nettobelastung in diesem Sinne soll die Saldierung aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben bezeichnet werden. Diese gibt den Zuschussbedarf durch eigene Abgaben und Ertragsanteile wieder. Einmalige außerordentliche Vorhaben (insbesondere Investitionsvorhaben, Darlehensaufnahmen) werden daher nicht berücksichtigt.9 Eine besonders hohe Dynamik zeigt sich seit 2006 in der Gruppe 4 (Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung) und in der Gruppe 5 (Gesundheit). Die Nettobelastung erhöhte sich in diesen Gruppen von 2006 bis 2015 um 65 bzw. 52 Prozent, was in der hohen Dynamik der Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage begründet ist.

Die Schulden und Haftungen pro Kopf liegen bei den Kleinstgemeinden bis 500 EW mit 3.678 Euro weit über dem Durchschnitt der anderen EW-Klassen von rund 2.500 Euro. Infrastrukturleistungen und die damit verbundenen Schuldaufnahmen werden bei diesen Gemeinden auf weniger Köpfe aufgeteilt, wodurch es zum überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Wert kommt.

Sehr dynamische Bereiche sind weiters die Gruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) und die Gruppe 8 (Dienstleistungen) mit Steigerungen um 34 bzw. 37 Prozent. In den Bereich der Dienstleistungen entfallen vor allem öffentliche Einrichtungen, Betriebe mit markt­bestimmter Tätigkeit und wirtschaftliche Unternehmungen (z. B. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müll­beseitigung, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Stadtwerke). In der Gruppe 2 wirkt sich die Ausbauoffensive im Kinderbetreuungsbereich aus.

Ein ebenfalls differenziertes Bild zeigt sich bei Betrachtung von Verschuldung und Investionstätigkeit nach Bundesländern (Abbildung 6). Die Schwankungsbreite bei den ProKopf-Investitionen im Jahr 2015 liegt zwischen 279 Euro in Kärnten und 691 Euro in Vorarlberg. Auch im Bereich der Pro-Kopf-Verschuldung besteht eine sehr große Spannbreite von 1.611 Euro im Burgenland bis 4.552 Euro in Vorarlberg. Gründe hierfür liegen beispielsweise in unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen, aber auch in der unterschiedlichen Förderungsstruktur der Bundesländer.

4.000

0 bis 500 EW

1.2 Belastungen nach Aufgabenbereichen

9) Die Gruppe 9 (Finanzwirtschaft), in welcher jene Finanzflüsse dargestellt werden, die einzelnen Aufgabenbereichen nicht zugeordnet werden können (z. B. eigene Steuern, Ertragsanteile), wird hier nicht dargestellt.

Schulden und Haftungen pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen

Abbildung 6: Investitionen und Verschuldung sowie Haftungen nach Bundesländern 2015 700

4.500

Kärnten

4.000

500

Niederösterreich

3.500

400

Oberösterreich

300

Salzburg

200 100 0

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

600

3.000 2.500 2.000

Steiermark

1.500

Tirol

1.000

Vorarlberg Investitionen pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

12

5.000

Burgenland

2006

2009

2011

Gruppe 0 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 7 Gruppe 8 Gruppen gesamt

1.478 236 1.265 323 1.064 775 503 208 488 6.338

1.683 262 1.425 351 1.358 934 578 226 580 7.397

in Mio. Euro 1.694 1.754 264 280 1.465 1.569 354 368 1.529 1.490 1.002 1.076 515 561 216 225 544 636 7.582 7.960

2012

2013

2014

2015

1.788 292 1.617 380 1.541 1.102 584 223 658 8.184

1.852 290 1.661 395 1.648 1.153 569 213 639 8.419

1.859 297 1.695 400 1.758 1.178 535 199 667 8.589

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

500 0

Gruppen

Index 2015

Schulden und Haftungen pro Kopf

2006 2011 = 100 = 100 126 126 134 124 165 152 106 96 137 136

Tabelle 3: Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen 2006 bis 2015

110 113 116 113 115 118 104 92 123 113

Quelle: KDZ: eigene Berechnung auf Basis aus Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Anmerkung: Nettobelastung ist2017 die Differenz ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Anmerkung:Gruppe Gruppe = Vertretungskörper allgemeine Verwaltung; 1 = Öffentliche Ordnung und Gruppe Sicherheit; Anmerkung: 0 =0 Vertretungskörper und und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1Gruppe = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe32==Kunst, Unterricht, Sport und 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe Gruppe 4 = Soziale Gruppe Kultur Erziehung, und Kultus; Gruppe 4 = Wissenschaft; Soziale WohlfahrtGruppe und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wohlfahrt Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Gruppe 7 = und Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

13


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Die Nettobelastung ist seit 2011 in der Gruppe 8 (Dienstleistungen) mit 23 Prozent am stärksten gestiegen. Betragsmäßig hat allerdings der Anstieg des Zuschussbedarfs der Gruppe 2 in der Höhe von 230 Mio. Euro aufgrund des Ausbaus in der Kinderbetreuung seit 2011 die Gemeindehaushalte am stärksten belastet. Der Zuschussbedarf (Nettobelastung) nach EW-Klassen (Abbildung 7) zeigt einen U-förmigen Verlauf. Dies bedeutet, dass sowohl die kleinsten Gemeinden bis 500 EW als auch die großen Städte über 20.000 EW verstärkt auf ­allgemeine Steuermittel zurückgreifen müssen und ihre Leistungen nicht direkt über Leistungsentgelte oder Gebühren finanzieren können. Der geringste Zuschussbedarf besteht bei den Gemeinden zwischen 1.001 und 2.500 EW. Die Begründung für diese nach EW-Klassen sehr unterschiedliche Belastung findet sich insbesondere im Bereich der Gruppe 0 (Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung), wo der U-förmige Verlauf besonders ausgeprägt ist. So ist die Pro-Kopf-Nettobelastung in den Kleinstgemeinden bis 500 EW mit 566 Euro pro Kopf am höchsten. Dies ist tendenziell auf eine strukturelle Ineffizienz im Verwaltungsapparat zurückzuführen. Schließlich muss jede Gemeinde – unabhängig von der Größe – ein gewisses Grundangebot in der Verwaltung erbringen (z. B. Gemeindeamt, Mindestmaß an Verwaltungspersonal, BürgermeisterIn etc.).

Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt

Neben den unterschiedlichen Belastungen in der Gruppe 0 ist insbesondere ab einer EW-Klasse von 10.001 EW in den Bereichen Kultur (Gruppe 3), Soziale Wohlfahrt (Gruppe 4), Gesundheit (Gruppe 5) und im Bereich der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (Gruppe 8) eine mit der EW-Klasse steigende Nettobelastung zu beobachten. Dies erklärt sich dadurch, dass diese Gemeinden auch Infrastruktur und Leistungen zur Verfügung stellen, die von Bürgerinnen und Bürgern umliegender Gemeinden genutzt werden. Die Finanzierung obliegt aber zu großen Teilen ausschließlich den Zentralorten, weshalb hier die Nettobelastung steigt. Solche Leistungen werden als zentralörtliche Aufgaben bezeichnet und umfassen zum Beispiel Leistungen im Bereich der Kultur (Kulturhäuser, Veranstaltungszentren), Musikschulen, im Sport, in der Kinderbetreuung, in Schulen, im öffentlichen Verkehr etc. Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen kleineren und größeren Gemeinden in den Gruppen 4 und 5 (Soziales, Gesundheit). Hier steigen die Ausgaben der Gemeinden deutlich mit der Gemeindegröße an. Dieser Ausgabenverlauf wird maßgeblich durch die Umlagenbelastung der Gemeinden bestimmt, welche mit zunehmender Finanzkraft steigt. Ohne diese starken Unterschiede in der Umlagenbelastung wäre der Verlauf der Kurve deutlich flacher.

2. Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt Der Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt für Gemeinden10 eignet sich gut für vertiefende Analysen der Gemeinde­finanzen, da er alle Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Gesichtspunkten gliedert. Er unterteilt sich in folgende drei Gebarungen:

(Steuern, Gebühren etc.) gedeckt sind. Im Saldo 1 sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, der zur (teilweisen) Finanzierung von Investitionen und/oder zur Tilgung von Schulden bzw. Bildung von Rücklagen verwendet wird. Der Saldo der Vermögensgebarung (Saldo 2) stellt Einnahmen aus Vermögensveräußerungen und aus Zuschüssen Dritter zur Finanzierung der Investitionen den Ausgaben für Vermögenserwerb (Investitionsausgaben) gegenüber. Meist wird dieser Saldo negativ sein, da die Investitionen in Gemeindeinfrastrukturen in der Regel höher sind als die Veräußerungen.

• Laufende Gebarung (Saldo 1): Erfasst die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebs (z. B. Ertragsanteile, Personalausgaben). • Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 2): Erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vermögenserwerb und -veräußerungen sowie Kapitaltransfers (z. B. Bedarfszuweisungen für Investitionen). • Finanztransaktionen (Saldo 3): Erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen und -tilgungen sowie mit Rücklagen (Zuführen und Auflösen).

Das Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3) zeigt schließlich, in welchem Ausmaß Schulden- und Rücklagenstände in einem Jahr verändert werden. Einnahmen kommen in der Regel aus Auflösung von Rücklagen und durch Aufnahme von Darlehen zustande, während Ausgaben aus der Rückzahlung von Darlehen bzw. Zuweisung von Rücklagen entstehen. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben (Saldo 3 ist positiv), dann erhöht sich der Schuldenstand oder die Rücklagenstände verringern sich. Ein negativer Saldo 3 steht für ein Verringern der Schulden bzw. ein Erhöhen der Rücklagen.

In den folgenden Abschnitten werden diese drei Gebarungen dargestellt und kommentiert. Die Angaben betreffen jeweils den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt in Summe.

2.1 Die Salden der Querschnittsrechnung Der Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) gibt an, in welchem Umfang laufende Ausgaben (Personal, Betriebskosten, Transferzahlungen etc.) durch laufende Einnahmen Abbildung 7: Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen und EW-Klassen 2015

10) Gemäß Voranschlags-­und Rechnungsabschlussverordnung des Bundesministeriums für Finanzen 1997 (VRV 1997).

0 bis 500 EW

Gruppe 0

501 bis 1.000 EW

Gruppe 1

1.001 bis 2.500 EW

Gruppe 2

5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

1.500

Gruppe 4

1.000

Gruppe 5

500

Gruppe 7

50.001 bis 500.000 EW

Gruppe 8 200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1.800

2.000

Euro pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung: Gruppe 0 = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. und Wissenschaft; 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und und Wohnbauförderung; 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = StraßenAnmerkung: Gruppe 0Gruppe = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung Sicherheit; Gruppe 2Gruppe = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; und Wasserbau, 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen. Gruppe 3 = Kunst, Verkehr; Kultur undGruppe Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

14

2.000

Gruppe 3

Gruppe 6

20.001 bis 50.000 EW

Abbildung 8: Salden der Querschnittsrechnung und Jahresergebnisse 2006 bis 2015

in Mio. Euro

2.501 bis 5.000 EW

0

Die Ergebnisse der drei Gebarungsteile zeigen zusammen das Jahresergebnis ohne die Verrechnungen zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt und ohne die Abwicklung der Vorjahre (Saldo 4). Dieses sollte – einen

347

-500

870

227

53

0

-223 -1.231

-1.440

-1.000 -1.500 -2.000

2009

2011

1.728

1.609

1.550 109

85 -9

-2 -1.062

-235

-16

2006

1.595

1.524

1.299

-1.107

-379

2012

Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3)

-1.306

-246

2013

-1.410

-1.402

-209

-241

2014

2015

Ergebnis der Vermögensgebarung (Saldo 2) Jahresergebnis ohne Verrechnungen (Saldo 4)

Quelle: eigene Berechnung 2017 Basis Statistik Austria:Gemeindefinanzdaten Gemeindefinanzdaten 2006 Quelle: KDZ:KDZ: eigene Berechnung 2017 aufauf Basis Statistik Austria: 2006bis bis2015. 2015.

15


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

ausgeglichenen Haushalt vorausgesetzt – über einen längeren Zeitraum betrachtet in Summe null ergeben. Das heißt beispielsweise, dass bei hohen Überschüssen im Saldo 1, Abgänge im Saldo 2 (hohe Investitionstätigkeit) und Saldo 3 (Schuldentilgung) bestehen können, ohne dass das Haushaltsgleichgewicht gefährdet ist. Ist der Saldo 1 allerdings gering oder gar negativ, und es wird in der Gemeinde trotzdem viel investiert (hoher Abgang im Saldo 2), so muss der Saldo 3 entsprechend positiv sein (Aufnahme von Darlehen/Auflösung Rücklagen), um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.

Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt

Krise auf 870 Mio. Euro im Jahr 2009 ein. Seit dem Jahr 2011 wurden wieder jährlich leichte Anstiege des Saldos 1 erreicht. Im Finanzjahr 2015 betrug er 1.728 Mio. Euro. Der starke Einbruch aufgrund der Wirtschaftskrise zeigt sich auch bei Betrachtung des Saldos in Prozent des BIP. Der laufende Saldo der Gemeinden betrug vor und nach der Krise zwischen 0,48 und 0,51 Prozent des BIP, im Krisenjahr 2009 erreichte er nur 0,30 Prozent des BIP. Tabelle 4 zeigt, dass die Summe der laufenden Einnahmen ebenso wie die Summe der laufenden Ausgaben seit 2006 um 33 Prozent gestiegen ist. In den letzten fünf Jahren kann seit 2011 ein Wachstum bei der Summe der laufenden Einnahmen um 13 Prozent und bei der Summe der laufenden Ausgaben um 12 Prozent beobachtet werden. Innerhalb der einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkategorien kam es zu differenzierten Ergebnissen.

Seit 2006, mit Ausnahme 2009 und 2010, war der Saldo 1 (laufender Betrieb) höher als der Saldo 2 (Vermögensgebarung). Der Überschuss aus der laufenden Gebarung reichte somit aus, um die Investitionen (nach Abzug von Vermögensveräußerungen) zu finanzieren, ohne weitere Schulden aufbauen zu müssen. Gleichzeitig konnte der negative Saldo 3 seit 2012 mittels Schuldenabbau bzw. Rücklagenzuführungen fast jährlich reduziert werden. 2009 und 2010 wurde ein positiver Saldo 3 durch die hohe Aufnahme von Finanzschulden bei gleichzeitig erhöhter Auflösung von Rücklagen im Krisenjahr verursacht (Abbildung 8).

Insbesondere sind seit 2006 die Ertragsanteile mit 41 Prozent und die Einnahmen aus Leistungen mit 36 Prozent überdurchschnittlich gewachsen. Hingegen haben sich die Transfereinnahmen (laufende Förderungen) mit nur 21 Prozent unterdurchschnittlich entwickelt.

Tabelle 4: Entwicklung der laufenden Gebarung 2006 bis 2015 Bezeichnung Einnahmen der laufenden Gebarung Eigene Steuern Ertragsanteile Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Einnahmen aus Leistungen Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transfereinnahmen Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Einnahmen aus Veräußerungen und sonstigen Einnahmen Summe 1: Einnahmen der laufenden Gebarung Ausgaben der laufenden Gebarung Leistungen für Personal Pensionen und sonstige Ruhebezüge Bezüge der gewählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Verwaltungs- und Betriebsaufwand Zinsen für Finanzschulden Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transferausgaben Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Summe 2: Ausgaben der laufenden Gebarung Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung

Laufende Gebarung der Gemeinden 2006

2009

2011

2.514 4.350 1.423 1.182 489 870 144

2.710 4.879 1.558 1.323 448 872 191

in Mio. Euro 2.920 3.028 5.332 5.514 1.687 1.760 1.417 1.469 441 552 1.024 976 196 201

159 587 11.718

201 581 12.762

2.680 325 176 379 3.297 297 2.371 751

3.083 358 212 386 3.699 295 2.816 858

143 10.419

185 11.892

216 12.324

226 12.745

1.299

870

1.524

1.595

2006 2011 = 100 = 100

2013

2014

2015

3.128 5.751 1.814 1.509 452 999 175

3.210 5.953 1.854 1.550 483 1.021 177

3.286 6.146 1.895 1.608 456 1.049 178

131 141 133 136 93 121 124

113 115 112 113 103 102 91

266 576 14.671

287 620 15.152

278 691 15.587

175 118 133

121 115 113

in Mio. Euro 3.166 3.257 3.351 364 368 371 218 223 226 395 417 428 3.742 3.950 4.096 224 206 171 3.111 3.154 3.259 890 944 969

3.416 378 245 413 4.175 180 3.453 1.016

3.526 380 237 417 4.269 158 3.575 1.035

132 117 135 110 129 53 151 138

111 104 109 106 114 71 115 116

251 13.120

269 13.543

261 13.858

182 133

121 112

1.550

1.609

1.728

231 600 13.849

2012

Index 2015

241 599 14.339

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

2.2 Die Gebarungsteile der Querschnittsrechnung

Die laufenden Ausgaben haben sich in den letzten zehn Jahren wie die laufenden Einnahmen linear erhöht. Eine besonders starke Entwicklung ist im Bereich der laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts mit plus 51 Prozent zu beobachten. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um Ausgabensteigerungen für Umlagen der Gemeinden an die Länder und Gemeindeverbände

Der Saldo 1 unterlag im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2015 aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise Schwankungen (Abbildung 9). Ausgehend vom Vor-Krisen-Niveau erzielten die Gemeinden im Jahr 2006 einen Saldo 1 in der Höhe von 1.299 Mio. Euro. Danach brach er aufgrund der

Abbildung 9: Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) und Anteil am BIP 2006 bis 2015

0,60% 0,49%

1.600

0,50%

0,49%

0,48%

0,50%

0,49% 0,40%

1.200 0,30% 800

0,30% 1.524

1.299

1.595

1.609

1.550

1.728 0,20%

870

400

0

2006

2009

Die Struktur der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen der Gemeinden zeigt sich in Tabelle 5. Die Haupteinnahmen der Vermögensgebarung der Gemeinden sind die Kapitaltransferzahlungen von anderen öffentlichen Rechtsträgern, diese sind von 2006 auf 2015 um 28 Prozent gestiegen. Kapitaltransfereinnahmen sind zu einem wesentlichen Teil Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Länder, welche einen Vorwegabzug von den Gemeindeertragsanteilen darstellen. Zusätzlich zu den Gemeinde-Bedarfszuweisungen umfassen Kapitaltransfers auch einmalige Landesförderungen. Der Steigerung bei den Kapitaltransfereinnahmen steht auch ein gestiegenes Investitionsniveau12 gegenüber.

2014 findet sich gegenüber den Vorjahren ein markanter Anstieg der Ausgaben zum Erwerb von unbeweglichem Vermögen. Seit 2006 sind die Investitionen daher um 7 Prozent gestiegen, seit 2011 um 39 Prozent.13 Die Finanztransaktionen sind wesentlich durch die Aufnahme und Rückzahlung von Finanzschulden sowie durch die Entnahme und Zuführung von/zu Rücklagen bestimmt (Tabelle 6). Die Ergebnisse der Finanztransaktionen sind seit 2006 – mit Ausnahme der Krisenjahre 2009 und 2010 – immer negativ. Dies bedeutet, dass die Rückzahlung von Darlehen und die Bildung von Rücklagen die Auflösung von Rücklagen und die Aufnahme von Darlehen übersteigen: Die Schuldenstände sind also gesunken bzw. Rücklagen wurden aufgebaut. Dies ist insbesondere auf die Bemühungen im Rahmen des aktuellen Österreichischen Stabilitätspaktes zurückzuführen. Der positive Saldo in den Krisenjahren 2009 und 2010 wurde durch die hohe Aufnahme von Finanzschulden bei gleichzeitig erhöhter Auflösung von Rücklagen verursacht.

0,10%

2011

2012

2013

Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro

2014

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: BIP und Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

2015

0,00%

Die zentralen Ausgaben der Vermögensgebarung der Gemeinden sind der Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen ihm Rahmen von Investitionen. Im Jahr

Überschuss in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: BIP und Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

16

0,51% Überschuss in Prozent des BIP

Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro

2.000

(v. a. Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage, Landes­ umlage).11 Die Gemeinden haben es geschafft, die starken Zuwächse bei den Umlagenzahlungen an die Länder durch ein moderates Wachstum der Personalausgaben und des sonstigen laufenden Betriebs auszugleichen. Die Zinsen für Finanzschulden haben sich aufgrund des allgemein sehr niedrigen Zinsniveaus seit 2006 fast halbiert.

11) Siehe hierzu Kapitel 7.2. 12) Siehe hierzu Kapitel 5.

13) Siehe hierzu Kapitel 5.1.

17


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Einnahmen der laufenden Gebarung

3. Einnahmen der laufenden Gebarung

Tabelle 5: Entwicklung der Vermögensgebarung 2006 bis 2015 Vermögensgebarung der Gemeinden 2006

Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Veräußerung von unbeweglichem Vermögen 342 Veräußerung von beweglichem Vermögen 4 Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten 8 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts 931 Sonstige Kapitaltransfereinnahmen 63 Summe 3: Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 1.347 Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Erwerb von unbeweglichem Vermögen Erwerb von beweglichem Vermögen Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransferausgaben Summe 4: Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

Index 2015

2013

2014

2015

2006 =100

2011 =100

in Mio. Euro 265 177 4 4 0 0 1.043 1.050 63 72

216 5 1 1.147 77

210 4 0 1.194 111

61 108 3 128 178

82 128 313 129 188

1.241

1.376

1.304

1.446

1.519

113

122

2.009 285 6 119 437

2.033 269 6 114 500

108 122 100 104 142

140 136 91 111 91

113

127

2009

2011

293 4 0 1.087 67

256 3 0 923 59

1.452

2012

1.887 221 6 110 353

1.945 253 7 108 578

1.448 198 6 103 548

in Mio. Euro 1.578 1.713 230 247 5 6 105 107 565 537

2.577

2.892

2.303

2.483

2.610

2.856

2.922

-1.231

-1.440

-1.062

-1.107

-1.306

-1.410

-1.402

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Tabelle 6: Entwicklung der Finanztransaktionen 2006 bis 2015 Bezeichnung Einnahmen aus Finanztransaktionen Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Entnahmen aus Rücklagen Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Aufnahme von Finanzschulden von Trägern des öffentlichen Rechts Aufnahme von Finanzschulden von anderen Gruppen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 5: Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren Zuführungen an Rücklagen Gewährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gewährung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Rückzahlung von Finanzschulden bei anderen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 6: Ausgaben aus Finanztransaktionen Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen

Finanztransaktionen der Gemeinden

Index 2015

2006

2009

2011 =100

42 382

110 573

19

8

7

15 86 937

14 75 1.081

155 1.636

153 2.014

184 394 10 29 127 738

131 399 12 79 134 743

2013

2014

2015

2006 =100

77 426

59 478

50 493

119 129

45 151

17

5

15

5

26

72

24 54 907

37 53 858

27 50 1.069

26 71 1.023

33 38 1.032

225 44 110

136 69 114

139 1.570

154 1.605

161 1.815

170 1.842

169 1.820

109 111

122 116

181 540 8 24 166 963

45 631 7 26 159 988

152 555 8 15 163 981

83 141 81 53 128 133

127 109 134 44 130 114

2011

2012

in Mio. Euro 112 74 327 411

in Mio. Euro 119 80 509 505 6 6 35 30 126 181 859 1.016

170 1.652

169 1.667

151 1.805

165 1.983

178 2.061

194 2.050

186 2.061

-16

347

-235

-379

-246

-209

-241

Quelle: KDZ: KDZ: eigene eigene Berechnung Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis bis 2015. Quelle: Berechnung2017 2017auf aufBasis BasisStatistik Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 2015.

110 125

123 114

Die Analyse der laufenden Einnahmen ermöglicht einen Einblick in die finanzielle Situation der Gemeinden. Einerseits werden nachfolgend deren gesamthafte Entwicklung sowie die der Einnahmenstruktur dargestellt, andererseits werden Unterschiede zwischen den EW-Klassen und Bundesländern nähergebracht. Abschließend wird auf die wichtigsten Gemeindeabgaben und die Ertragsanteile im Detail eingegangen.

3.1 Entwicklung der laufenden Einnahmen und Einnahmenstruktur Die Summe der laufenden Einnahmen ist von 11.718 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 15.587 Mio. Euro im Jahr 2015 gestiegen (Abbildung 10). Dies entspricht einer Steigerung um 33 Prozent. Im Vergleich dazu ist das BIP in diesem Zeitraum um 28 Prozent und der Verbraucherpreisindex (VPI) um 18 Prozent gestiegen. Seit 2011 ist die Summe der laufenden Einnahmen um 13 Prozent gewachsen, demgegenüber erhöhte sich das BIP um 10 Prozent und der VPI um 7 Prozent. Die betragsmäßig wichtigsten Einnahmen sind die Ertragsanteile, gefolgt von den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen sowie Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit. Weiters haben auch die eigenen Steuern einen wesentlichen Anteil. Die Einnahmen aus laufenden Transfereinnahmen und sonstigen laufenden Einnahmen sind betragsmäßig von geringerer Bedeutung.

Abbildung 11 zeigt, in welchem Ausmaß es in den letzten Jahren zu leichten Verschiebungen in der Einnahmen­ struktur gekommen ist. Die Ertragsanteile gewinnen an Bedeutung. Im Jahr 2012 war ein einmaliger Anstieg im Bereich der Gebühren sowie der Einnahmen aus Leistungen und Besitz sowie wirtschaftlicher Tätigkeit erkennbar. Das kann in hohem Maße durch den Verkauf der BEGAS-Anteile in den burgenländischen Gemeinden erklärt werden. Seit dem Jahr 2012 gehen die Anteile der Gebühren sowie Einnahmen aus Leistungen im Verhältnis des Anstiegs bei den Ertragsanteilen tendenziell zurück. Der Anteil der eigenen Steuern ist im Betrachtungszeitraum relativ stabil geblieben.

3.2 Laufende Einnahmen nach EW-Klassen Im Folgenden werden die wichtigsten laufenden Einnahmen der Gemeinden differenziert nach EW-Klassen dargestellt. Die Einnahmen aus gemeindeeigenen Steuern (Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.) pro Kopf steigen grundsätzlich mit der Gemeindegröße (Abbildung 12). Dies ist in hohem Maße auf das höhere Kommunalsteueraufkommen aufgrund der höheren Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zentralen Orten zurückzuführen. Eine Ausnahme stellen die Kleinstgemeinden bis 500 EW dar, da in dieser EW-Klasse zahlreiche wirtschaftsstarke Tourismusgemeinden vertreten sind.

Abbildung 10: Entwicklung der laufenden Einnahmen 2006 bis 2015

18.000 16.000 13.849

14.000 12.000 in Mio. Euro

Bezeichnung

11.718

14.339

14.671

2012

2013

15.152

15.587

12.762

10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

2006

2009

2011

2014

2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

18

19


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Einnahmen der laufenden Gebarung

Die Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind die wichtigste Einnahmenquelle der Gemeinden. Die Ertragsanteile der Gemeinden bis 10.000 EW sind ähnlich hoch. Jene der Kleinstgemeinden bis 500 EW sind mit 898 Euro pro Kopf aufgrund des ­Getränkesteuerausgleichs in den Tourismusgemeinden in den westlichen Bundesländern überdurchschnittlich hoch. Die Gemeinden über 10.000 EW erreichen höhere Ertragsanteilseinnahmen pro Kopf. Dies ist auf den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel sowie weitere Detailregelungen des ­Finanzausgleichsgesetzes (z. B. Vorausanteile) zurückzu­ führen.

Laufende Transfereinnahmen sind in erster Linie laufende Zuschüsse von Bund und Ländern (insbesondere Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung, Feuerwehren und Schulen) sowie Kostenersätze von anderen Gemeinden (beispielsweise im Rahmen von Schulgemeindeverbänden u. ä.). Die bei weitem höchsten laufenden Transfereinnahmen finden sich bei den Kleinstgemeinden. Daraus kann man schließen, dass es sehr oft Klein- und Kleinstgemeinden sind, die sowohl zur Finanzierung bestimmter Leistungen (Kinderbetreuung, Musikschulen etc.) als auch zum Haushaltsausgleich auf Zuschüsse angewiesen sind.

Wachstumsraten seit 2011 zwischen den EW-Klassen nur geringfügig unterscheiden.

Die Einnahmen aus Gebühren und aus Leistungen sowie aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit betreffen vor allem Infrastruktur- und Dienstleistungen der Gemeinden, die von den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Gebühren, von Entgelten, von Kostenbeiträgen sowie von Mieten und Pachten abgegolten werden. Insgesamt zeigt sich, dass dieser Einnahmenbereich mit der Gemeindegröße ansteigt, wobei dies auch auf das steigende Infrastrukturangebot in größeren Gemeinden und Städten zurückgeführt werden kann. Weiters ist auf zahlreiche Gemeindeverbände hinzuweisen, welche teilweise auch die Gebühreneinhebung übernehmen. Eine Ausnahme stellen wieder die Kleinstgemeinden bis 500 EW dar, da in dieser EW-Klasse zahlreiche wirtschaftsstarke Gemeinden vertreten sind.

Im nächsten Schritt wird die Entwicklung der wichtigsten laufenden Einnahmen der Gemeinden nach EW-Klassen für die Jahre 2006 bis 2015 dargestellt (Tabelle 7). Die Einnahmen aus eigenen Steuern sind insgesamt um 31 Prozent gewachsen. Tendenziell sind die eigenen Steuern bei den Gemeinden bis 10.000 EW stärker gewachsen als bei den Gemeinden über 10.000 EW. Die unterschiedliche Entwicklung zeigt sich auch seit dem Jahr 2011. Bei den Ertragsanteilen, die seit 2006 um durchschnittlich 35 Prozent gestiegen sind, ist zu erkennen, dass diese seit 2006 bei den Gemeinden über 10.000 EW stärker gestiegen sind als bei den Gemeinden unter 10.000 EW. Änderungen im Finanzausgleichsgesetz führten dazu, dass sich die

2006

21,5%

37,1%

2009

21,2%

38,2%

2011

21,1%

2012

21,1%

2013

21,3%

39,2%

2014

21,2%

2015

21,1% 0%

20%

8,7%

6,4%

26,1%

8,3%

6,1%

38,5%

25,6%

8,8%

6,0%

38,5%

26,4%

8,2%

5,9%

25,7%

8,0%

5,7%

39,3%

25,6%

7,9%

6,0%

39,4%

25,4%

7,9%

6,2%

60%

80%

100%

Anteile an den gesamten Einnahmen der laufenden Gebarung in Prozent eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

20

3.3 Laufende Einnahmen nach Bundesländern Die differenzierte Darstellung der laufenden Einnahmen nach Bundesländern zeigt eine unterschiedliche Finanzausstattung der Gemeinden (Abbildung 13). So sind beispielsweise die Einnahmen aus eigenen Steuern – nach dem Prinzip des örtlichen Aufkommens – in Vorarlberg mehr als doppelt so hoch wie im Burgenland. Dies ist auch auf das West-Ost-Gefälle bei den durchschnittlichen Gehältern zurückzuführen, das sich wiederum auf die Kommunal­ steuerhöhe auswirkt.

Bei den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen sowie Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit zeigen sich je nach Bundesland ebenfalls sehr unterschiedliche Werte, die vorwiegend aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen der Gebührenbereiche bestehen. Im Burgenland finden sich etwa flächendeckende Gemeindeverbände im Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsbereich, ­wodurch die Einnahmen in den Gemeindehaushalten verhältnismäßig gering sind. Die laufenden Transfereinnahmen spiegeln vor allem ­ die unterschiedlichen Förderpolitiken der Länder wider

Abbildung 12: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Einnahmen nach EW-Klassen 2015

26,4%

40%

Die Summe der laufenden Transfereinnahmen stagniert seit 2011, wobei sich die Entwicklungen nach EW-Klassen durchaus differenziert darstellen. Auffällig ist, dass seit 2006 die laufenden Transfereinnahmen in den Gemeinden bis 10.000 EW deutlicher gestiegen sind.

1.400 0 bis 500 EW 1.200

501 bis 1.000 EW

1.000 Euro pro Kopf

Abbildung 11: Entwicklung der Einnahmenstruktur der laufenden Gebarung 2006 bis 2015

Im Bereich der Einnahmen aus Gebühren, aus Leistungen, aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit fällt auf, dass seit 2006 die Gemeinden bis 2.500 EW deutlich stärkere Steigerungen als Gemeinden über 2.500 EW erzielten. Dies kann als Hinweis gedeutet werden, dass nun auch hier die Kostendeckungsgrade teils deutlich angehoben wurden.

Deutlich homogener sind die Pro-Kopf-Werte der Ertrags­ anteile zwischen den Bundesländern verteilt, wobei der nivellierende Effekt im Finanzausgleich deutlich wird (Verteilung über die Bevölkerungszahl bzw. den Abgestuften ­Bevölkerungsschlüssel). Die niedrigeren Pro-KopfErtragsanteile in den burgenländischen und steirischen Gemeinden sind der kleinteiligen Gemeindestruktur und den ergänzenden Verteilungsschlüsseln (z. B. Getränkes­ teuerausgleich) im Finanzausgleich geschuldet. Der Wert in der Steiermark hat sich trotz der Gemeindestruktur­ reform im Jahr 2015 kaum erhöht, da sich dies bei der Bildung der länderweisen Ertragsanteilstöpfe der Gemeinden aufgrund der Verteilungsregelungen des FAG 2008 nur gering auswirkt.

1.001 bis 2.500 EW

800

2.501 bis 5.000 EW

600

5.001 bis 10.000 EW

400

10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

200 0

50.001 bis 500.000 EW eigene Steuern

Ertragsanteile

sonstige laufende Einnahmen

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung: Laufende Transfereinnahmen setzen sich aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 15) sowie sonstigen laufenden Transfereinnahmen Laufende Transfereinnahmen setzen sich aus laufenden Transferzahlungen von Träger des öffentlichen Rechts (KZ 15) sowie sonstigen (KZAnmerkung: 16) zusammen.

laufenden Transfereinnahmen (KZ 16) zusammen.

21


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Einnahmen der laufenden Gebarung

(z. B. für Kinderbetreuung oder im Schulbereich). Die nieder­österreichischen Gemeinden erhalten etwa geringe laufende Transfers, da sie im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht für die Personalkosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen aufkommen müssen. ­ Die burgenländischen Gemeinden erhalten mit 312 Euro ­ pro Kopf überdurchschnittlich hohe laufende Transfereinnahmen, allerdings liegen sie bei den gesamten Transfereinnahmen (laufende plus Kapiteltransfers) im Mittelfeld, da sie im Gegenzug sehr geringe Kapitaltransfereinnahmen erhalten.

gen Gesamtvolumens kaum Einfluss auf die Gesamtentwicklung hat.

Seit 2006 haben die Gemeindeabgaben um 31 Prozent zugenommen. Dies ist vor allem auf den starken Anstieg ­ von 40 Prozent (2006) bzw. 16 Prozent (2011) bei den Einnahmen aus der Kommunalsteuer zurückzuführen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind hingegen im selben Zeitraum weniger stark gewachsen (+24 Prozent seit 2006 bzw. +16 Prozent seit 2011). Während die Interessenten­ beiträge stagnieren, haben die Einnahmen aus Fremden­ verkehrsabgabe, Orts- und Kurtaxen sowie sonstigen ­Gemeindeabgaben stark zugenommen (+12 Prozent seit 2006). Gegenüber 2011 kam es allerdings zu einem Rückgang um 8 Prozent, der jedoch aufgrund des relativ gerin-

3.4 Gemeindeabgaben und Ertragsanteile im Detail Der Großteil der eigenen Steuern der österreichischen Gemeinden (66 Prozent im Jahr 2015) ist auf Einnahmen aus der Kommunalsteuer zurückzuführen (Abbildung 14).

EinwohnerInnen-Klassen

Mittelwerte ausgewählter Einnahmen der laufenden Gebarung 2006

2009

2011

2012

Index 2015

2013

2014

2015

in Euro pro Kopf

2006 2011 = 100 = 100

eigene Steuern 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

303 236 253 313 399 452 446 598 286

333 250 272 342 418 474 472 644 307

344 274 294 370 452 511 503 684 332

351 282 305 384 470 529 521 701 343

370 293 314 393 484 539 531 726 354

404 302 325 401 496 544 543 728 365

421 309 333 411 500 557 555 730 374

139 131 132 131 125 123 125 122 131

122 113 113 111 110 109 110 107 113

Ertragsanteile 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

669 620 595 594 589 641 788 901 606

705 656 639 646 644 744 917 1.040 654

776 730 708 715 711 793 977 1.107 723

800 755 730 734 730 814 1.009 1.151 745

845 788 761 766 756 849 1.050 1.190 777

876 815 787 790 779 876 1.082 1.215 803

898 836 803 805 794 915 1.117 1.248 820

134 135 135 136 135 143 142 139 135

116 115 113 113 112 115 114 113 114

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 0 bis 500 EW 426 500 509 529 575 600 613 144 501 bis 1.000 EW 313 345 367 414 399 415 429 137 1.001 bis 2.500 EW 299 334 359 406 388 400 409 137 2.501 bis 5.000 EW 386 425 454 488 488 499 505 131 5.001 bis 10.000 EW 480 506 546 570 583 593 600 125 10.001 bis 20.000 EW 542 587 612 638 637 651 655 121 20.001 bis 50.000 EW 723 734 748 788 786 802 813 112 50.001 bis 500.000 EW 716 697 742 759 757 773 769 107 Gemeinden gesamt 353 389 415 455 448 461 470 133

120 117 114 111 110 107 109 104 113

laufende Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

114 101 98 103 109 81 111 103 102

464 250 154 123 120 153 214 179 177

480 271 169 138 125 139 168 184 190

497 311 194 153 136 200 172 202 215

496 303 185 150 136 147 176 211 207

548 311 189 152 144 150 185 198 214

572 319 190 151 142 156 192 205 217

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

22

568 316 190 158 147 162 192 207 219

122 127 123 128 122 106 90 116 124

Tabelle 7: Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung pro Kopf nach EW-Klassen 2006 bis 2015

lichen gemäß der wirtschaftlichen Gesamtlage. Die Rückgänge bei den Ertragsanteilen sind in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise gut zu erkennen.

Wichtigste laufende Einnahmenart sind die ­Ertragsanteile. In den letzten Jahren bewegte sich die Verteilung der Ertragsanteile auf die Gebietskörperschaften in einem stabilen Bereich (Tabelle 8). Mit dem Finanzausgleichs­gesetz 2008 wurden bei den Ländern Finanzzuweisungen in Ertragsanteile umgewandelt, weshalb es zu grundlegenden Verschiebungen zwischen den Gebietskörperschaften kam. Länder erhielten ergänzend auch zusätzliche Finanzmittel in den Bereichen LandeslehrerInnen, Spitäler, Kinderbetreuung und Abschaffung der Selbstträgerschaft.

Die Veränderungen betrafen nicht alle Gemeinden im selben Ausmaß. Erstmals wird dies im Jahr 2008 offenkundig, in welchem die erste Etappe des FAG 2008 relevant wurde. Hier wurde der Ersatz für die Abschaffung der Selbstträgerschaft schlagend, welcher sämtlichen Gemeinden über 2.000 EW als Ausgleich dient und insgesamt 32 Mio. Euro beträgt. Der Ausgleich entfällt mehrheitlich auf die Gemeinden über 10.000 EW. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diesen Einnahmen auch tatsächliche Ausgaben gegenüberstehen und diese Mehreinnahmen daher nicht zu einer Entlastung der Städtebudgets geführt haben.

Zu beachten ist weiters, dass in der Tabelle 8 die Ertrags­ anteile ohne Vorwegabzüge dargestellt werden. Bei den Ertragsanteilen der Gemeinden sind daher noch die Bedarfs­zuweisungsmittel in der Höhe von 12,7 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile abzuziehen. Durch das FAG 2008 kommt es bei den Gemeinden zu eindeutigen Veränderungen im Zeitverlauf. Dabei zeigt sich eine nach EW-Klassen sehr unterschiedliche Entwicklung. Abbildung 15 legt die jeweilige Veränderung gegenüber dem Vorjahr bei den Ertragsanteilen pro Kopf – differenziert nach zwei EW-Klassen – dar. Die Ertragsanteile pro Kopf in den einzelnen Jahren entwickeln sich dabei im Wesent-

Die nächste wesentliche Änderung ergab sich im Jahr 2009 aufgrund eines Methodenwechsels. Für die Berechnung des Finanzausgleichs wird nun die aktuelle Bevölkerungszahl herangezogen und nicht wie bis 2008 die Volkszählungszahlen (werden 10-jährlich erhoben). Da es Wanderungsbewegungen von den kleineren Gemeinden zu den Ballungszentren und Städten gibt, fiel der Rückgang der Ertragsanteile aufgrund der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 bei den Gemeinden über 10.000 EW weniger stark aus als bei den restlichen Gemeinden.

Abbildung 13: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Einnahmen nach Bundesländern 2015

1.000

Burgenland

900 Kärnten

800

Niederösterreich

700 Euro pro Kopf

Im Jahr 2006 lag der Anteil bei 62 Prozent. Zweitwichtigste Steuereinnahmenart ist die Grundsteuer mit einem Anteil von 17 Prozent im Jahr 2015 bzw. noch 18 Prozent im Jahr 2006.

600

Oberösterreich

500 Salzburg

400

Steiermark

300 200

Tirol

100 0

Vorarlberg eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

23


Im Jahr 2011 trat schließlich die zweite Etappe des FAG 2008 in Kraft. Hier erfolgte eine Annäherung der untersten Stufe des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels auf die Stufe der Gemeinden zwischen 10.001 und 20.000 EW. Die Verluste der Städte über 20.000 EW wurden dabei durch einen Vorausanteil grundsätzlich ausgeglichen. Daraus ergibt sich, dass die Ertragsanteile für die Städte über 20.000 EW gleich geblieben sind, die Gemeinden unter

Ausgaben der laufenden Gebarung

20.000 EW hingegen um 100 Mio. Euro mehr an Ertragsanteilen zur Verfügung haben, wodurch die unterschiedliche Entwicklung erklärt werden kann. In Summe steigen die Ertragsanteile der Gemeinden pro Kopf über 10.000 EW stärker (+40 Prozent) als bei den Gemeinden bis 10.000 EW (+35 Prozent).

Abbildung 15: Jährliche Veränderung der Ertragsanteile pro Kopf der Gemeinden nach Jahren 2006 bis 2015 0,18

FAG 2008 1. Etappe

0,15

FAG 2008 2. Etappe

13,1%

11,9%

0,12 Veränderung zum Vorjahr in %

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

8,8%

0,09

8,1%

6,9% 7,1%

0,06 2,9% 3,4%

0,03

-0,12

3.000

in Mio. Euro

2.500 2.000

190 256 452

218

179

252

246

514

491

219 248 525

233

250

250

246

541

547

sonstige Gemeindeabgaben

254 562

Fremdenverkehrsabgaben, Orts- und Kurtaxen

-4,2%

1.539

1.855

1.711

1.947

2.021

Grundsteuer

2.153

2.089

500 0

Kommunalsteuer

2006

2009

2011

2012

2013

2014

2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Anmerkung: „Sonstige Gemeindeabgaben“ umfassen die Abgaben von Anzeigen in Zeitungen, Getränkesteuer, Lustbarkeitsabgaben, Abgaben für das Halten von Tieren, Abgaben von Ankündigungen, Abgaben für denGemeindeabgaben" Gebrauch von öffentlichem Grund, die Verwaltungsabgaben und sonstige Gemeindeabgaben. Anmerkung: "Sonstige umfassen Abgaben von Anzeigen in Zeitungen, Getränkesteuer, Lustbarkeitsabgaben, Abgaben für

das Halten von Tieren, Abgaben von Ankündigungen, Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund, Verwaltungsabgaben und sonstige Gemeindeabgaben.

Entwicklung der Ertragsanteile Gebietskörperschaften Bund Länder (ohne Wien) Wien als Land Wien als Gemeinde Gemeinden (ohne Wien) Gesamt

Bund Länder (ohne Wien) Wien als Land Wien als Gemeinde Gemeinden (ohne Wien) Gesamt

2006

2009

39.517 6.019 1.533 1.741 5.008

38.838 9.592 2.552 1.876 5.418

53.818

73,4% 11,2% 2,8% 3,2% 9,3% 100,0%

2013

2014

2015

46.717 11.449 3.036 2.302 6.543

48.171 11.820 3.158 2.395 6.777

50.290 12.390 3.328 2.552 7.141

Anteil in % an der Summe der Ertragsanteile 66,6% 66,3% 66,5% 66,7% 66,6% 16,5% 16,5% 16,3% 16,3% 16,3% 4,4% 4,4% 4,3% 4,3% 4,4% 3,2% 3,3% 3,4% 3,3% 3,3% 9,3% 9,5% 9,5% 9,3% 9,4% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

66,4% 16,4% 4,4% 3,4% 9,4% 100,0%

58.276

2011

2012

Index 2015

in Mio. Euro 42.637 44.304 10.640 10.857 2.834 2.871 2.099 2.235 6.122 6.319 64.332

66.585

70.047

72.321

75.700

2006 2011 =100 =100 127 206 217 147 143 141

118 116 117 122 117 118

Quelle: KDZ: KDZ: eigene Öffentliche Finanzen 20062006 bis 2015. Quelle: eigene Berechnung Berechnung2017 2017auf aufBasis BasisStatistik StatistikAustria: Austria: Gemeindefinanzdaten bis 2015. Anmerkung: Investitionen umfassen den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie von aktivierungsfähigen Rechten.

24

Veränderung von 2006 auf 2015: bis 10.000 EW: 35% über 10.000 EW: 40%

-7,0%

Änderung Bevölkerungsbezug 2006/2007

2007/2008

2008/2009

2009/2010

unter 10.000 EW

2010/2011

2011/2012

2012/2013

2013/2014

2014/2015

über 10.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter / über 10.000 EW bezogen auf die Gesamtbevölkerung unter / über 10.000 EW. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter / über 10.000 EW bezogen auf die Gesamtbevölkerung unter / über 10.000 EW.

Interessentenbeiträge

1.500 1.000

3,2%

-1,2% -1,4%

-0,09

241

2,0%

FAG 2005

-0,06

3.500

3,2% 2,7%

0 -0,03

Abbildung 14: Entwicklung des Aufkommens der Gemeindeabgaben 2006 bis 2015

4,1% 3,7%

Tabelle 8: Entwicklung der Ertragsanteile bei Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Vorwegabzüge) 2006 bis 2015

4. Ausgaben der laufenden Gebarung Nach der ausführlichen Beschreibung der laufenden Einnahmen in Kapitel 3 widmet sich dieses Kapitel den laufenden Ausgaben, um das Bild der laufenden Gebarung zu vervollständigen. Hierzu werden wie zuvor die gesamthafte Entwicklung, die Entwicklung der Ausgabenstruktur seit 2006 sowie eine differenzierte Darstellung nach EWKlassen und Bundesländern gezeigt. Zusätzlich wird auf den Personalbereich als wichtigen Ausgabenbereich näher eingegangen. Dem Transferbereich – als betragsmäßig gewichtigstem Ausgabenbereich der laufenden Gebarung – wird ein eigenes Hauptkapitel (Kapitel 7) gewidmet.

4.1 Entwicklung der laufenden Ausgaben und Ausgabenstruktur Die Summe der laufenden Ausgaben erhöhte sich von 2006 bis 2015 um insgesamt 33 Prozent (Abbildung 16), seit 2011 um 12 Prozent. Damit entwickelten sie sich gleich wie die laufenden Einnahmen (ebenso +33 Prozent seit 2006). Mit einem Betrag von 13.858 Mio. Euro im Jahr 2015 lagen die laufenden Ausgaben damit bei 89 Prozent der laufenden Einnahmen. Im Zeitverlauf zeigen sich bei der Ausgabenstruktur strukturelle Veränderungen (Abbildung 17), welche insbesondere

auf Konsolidierungsbemühungen zurückzuführen sind. Während das Ausgabenwachstum in den zentralen Bereichen der Personalausgaben sowie des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes von den Gemeinden in den letzten Jahren unterdurchschnittlich wuchsen, sind vor allem die laufenden Transferausgaben an Träger des öffentlichen Rechts überdurchschnittlich stark gewachsen. Von 2011 bis 2013 ist eine Stabilisierung des Anteils der Transferausgaben zu erkennen, die insbesondere auf die Einführung des Pflegefonds zurückzuführen ist. Seit dem Jahr 2014 kam es wieder zu einem deutlichen Anstieg, wodurch der Anteil erstmals 33 Prozent erreichte. Die Ausgaben für den Verwaltungs- und Betriebsaufwand haben im Betrachtungszeitraum an relativem Gewicht verloren. Das kann als Ergebnis der zahlreichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gewertet werden. Der Anteil der Ausgaben für Personal hat sich von 2011 auf 2015 von 25,7 auf 25,4 Prozent leicht verringert.

4.2 Laufende Ausgaben nach EW-Klassen Im Folgenden werden die wichtigsten laufenden Ausgaben der Gemeinden differenziert nach EW-Klassen dargestellt. Betrachtet man die Gemeinden nach EW-Klassen (Abbil-

25


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Ausgaben der laufenden Gebarung

dung 18) zeigt sich, dass insbesondere die Ausgaben für Personal und für laufende Transfers mit der EW-Klasse steigen. Der durchschnittliche (Pro-Kopf-)Aufwand für Verwaltung und Betrieb hingegen ist in einer Kleinstgemeinde (bis 500 EW) deutlich höher als in den großen Städten, den niedrigsten Aufwand verzeichnen Gemeinden mit 1.001 bis 2.500 EW.

Funktion zu verweisen, wodurch in der Regel Infrastruktur in größerem Ausmaß vorhanden ist, die wiederum deutlich höhere Kosten verursacht. Diese werden lediglich auf die Gemeindebevölkerung aufgeteilt, obwohl auch die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden bzw. der Region davon profitieren.

1.000 EW bestehen hingegen höhere Pro-Kopf-Ausgaben für Personal als bei den Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW, weil es eine gewisse Anzahl an Personal in der Verwaltung geben muss. Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird besonders deutlich, dass die Infrastrukturerhaltung in Kleinstgemeinden sowie in Gemeinden ab 5.001 EW überdurchschnittlich teuer ist. Bei den Kleinstgemeinden hängt dies damit zusammen, dass die Fixkosten der Infrastruktur für verhältnismäßig wenige Einwohnerinnen und Einwohner getragen werden müssen und diese damit weniger effizient sind. Bei den größeren Gemeinden ist auf ihre zentralörtliche

Die Pro-Kopf-Werte der Personalausgaben der österreichischen Gemeinden steigen mit zunehmender Gemeindegröße. Dies ist damit zu erklären, dass Gemeinden ab einer bestimmten Größe ein umfangreicheres Aufgabenportfolio haben als kleinere Gemeinden. Bei den Gemeinden bis

15.000 13.500 12.000

in Mio. Euro

10.500

11.892

12.324

12.745

13.120

13.858

13.543

Abbildung 16: Entwicklung der laufenden Ausgaben 2006 bis 2015

10.419

Die laufenden Transferausgaben sind in hohem Ausmaß von den bundeslandspezifischen Regelungen im Bereich der Umlagen abhängig, welche insbesondere die Finanzkraft als bestimmenden Faktor festlegen. So müssen finanzkräftigere Gemeinden einen größeren Anteil der Gesamtumlagenbelastung der Gemeinden eines Bundeslandes tragen als Gemeinden mit einer geringeren Finanzkraft. Meist sind es größere Städte und Gemeinden, welche eine hohe Finanzkraft aufweisen. Deshalb ist die Pro-Kopf-Belastung der Gemeinden durch laufende Transferausgaben umso höher, je größer die Gemeinde ist. Tabelle 9 weist die Höhe und die Veränderung wichtiger laufender Ausgaben zwischen 2006 und 2015 pro Kopf nach EW-Klassen der Gemeinden aus. Die Personalausgaben stiegen von 2006 bis 2015 um 37 Prozent, der Verwaltungsund Betriebsaufwand um 29 Prozent und die laufenden Transferausgaben um 47 Prozent.

9.000 7.500 6.000 4.500 3.000 1.500 0

2006

2009

2011

2012

2013

2014

2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Bei den Personalausgaben und beim Verwaltungs- und ­Betriebsaufwand fällt auf, dass diese umso deutlicher steigen, je kleiner die Gemeinden sind. Dies ist – zumindest

teilweise – durch verstärkte Ausgliederungen bei den mittleren und großen Gemeinden zu erklären. Der markante Anstieg bei den Kleinst- und Kleingemeinden ist u. a. auch auf einen Leistungsausbau zurückzuführen (beispielsweise im Kinder­betreuungsbereich). Im Zehnjahresvergleich fällt der überproportional starke Anstieg um 47 Prozent bei den laufenden Transferaus­ gaben auf. Aufgrund der dynamischen Entwicklung stellen die laufenden Transferausgaben seit dem Jahr 2011 die betragsmäßig wesentlichste Ausgabengruppe dar und sind seither um 13 Prozent gestiegen. Gründe für diesen starken Zuwachs sind die kräftigen Erhöhungen der Sozialhilfeumlage ­(+68 Prozent seit 2006 bzw. +14 Prozent seit 2011) sowie der Krankenanstaltenumlage (+55 Prozent seit 2006 bzw. +18 Prozent seit 2011). Seit 2006 ist die Transferbelastung für die kleineren und mittleren Gemeinden deutlich stärker gewachsen als bei den Städten. Dies ist nicht zuletzt ein Hinweis auf die bessere Finanzkraftausstattung und die verbesserte Aus­ stattung der Kleingemeinden über das Finanzausgleichs­ gesetz 2008.

4.3 Laufende Ausgaben nach Bundesländern Abbildung 19 zeigt starke Unterschiede bei den ausgewählten laufenden Ausgaben aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern. In Niederösterreich sind z. B. die Personal-

Abbildung 17: Entwicklung der Ausgabenstruktur der laufenden Gebarung 2006 bis 2015 Abbildung 18: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Ausgaben nach EW-Klassen 2015

2006

25,7%

31,6%

30,0%

12,7%

2009

25,9%

31,1%

30,9%

12,1%

2011

25,7%

30,4%

32,5%

11,5%

2012

25,6%

31,0%

32,2%

11,3%

2013

25,5%

31,2%

32,2%

11,0%

25,2%

30,8%

33,0%

11,0%

2015

25,4%

30,8%

33,3%

10,5%

Leistungen für Personal

25,0%

50,0%

75,0%

100,0%

Anteile an den gesamten Ausgaben der laufenden Gebarung in Prozent

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

laufende Transferausgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

0 bis 500 EW

900

2014

0,0%

26

1.000

sonstige laufende Ausgaben

501 bis 1.000 EW

800

Euro pro Kopf

700

1.001 bis 2.500 EW

600

2.501 bis 5.000 EW

500

5.001 bis 10.000 EW

400 10.001 bis 20.000 EW

300

20.001 bis 50.000 EW

200 100 0

50.001 bis 500.000 EW

Leistungen für Personal

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

laufende Transferausgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung: LaufendeTransferausgaben Transferausgaben setzen setzen sich sich aus anan Träger desdes öffentlichen Rechts (KZ 26) sonstigen laufenden Transferausgaben (KZ 27) (KZ 27) Anmerkung: Laufende aus laufenden laufendenTransferzahlungen Transferzahlungen Träger öffentlichen Rechts (KZsowie 26) sowie sonstigen laufenden Transferausgaben zusammen. zusammen.

27


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Ausgaben der laufenden Gebarung

Mittelwerte ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung Index 2015 EinwohnerInnen-Klassen

2006

2009

326 293 262 313 393 480 680 658 302

397 340 308 364 458 540 725 750 353

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 0 bis 500 EW 651 501 bis 1.000 EW 460 1.001 bis 2.500 EW 374 2.501 bis 5.000 EW 418 5.001 bis 10.000 EW 524 10.001 bis 20.000 EW 555 20.001 bis 50.000 EW 623 50.001 bis 500.000 EW 655 Gemeinden gesamt 431 laufende Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

Leistungen für Personal 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

436 399 387 410 474 497 553 635 408

2011

2012

2006 2011 = 100 = 100

2013

2014

2015

in Euro pro Kopf 414 436 361 377 322 333 379 388 474 488 550 563 733 741 759 778 368 380

455 389 344 401 501 573 759 789 393

474 399 351 408 510 579 760 797 401

494 412 362 423 522 596 769 809 414

151 141 138 135 133 124 113 123 137

119 114 113 112 110 108 105 107 112

751 487 417 470 558 633 672 727 477

in Euro pro Kopf 742 812 475 514 416 449 465 493 555 591 613 641 672 710 762 793 473 508

843 549 479 523 588 670 735 787 536

887 556 486 532 606 680 744 783 546

958 550 495 538 608 696 778 792 555

147 120 132 129 116 125 125 121 129

129 116 119 116 109 114 116 104 117

541 474 463 496 533 575 639 751 487

in Euro pro Kopf 567 571 517 531 510 516 540 553 578 587 627 637 703 708 800 831 532 541

613 548 531 567 606 649 731 856 558

629 575 556 597 659 684 774 872 586

646 591 572 612 659 704 788 898 601

148 148 148 149 139 141 143 141 147

114 114 112 113 114 112 112 112 113

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Tabelle 9: Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung pro Kopf nach EW-Klassen 2006 bis 2015

Niederösterreich

Euro pro Kopf

700 600

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

2009

361 2.045 11.408 13.739 11.883 10.038 8.534 15.346 73.354

367 2.133 12.061 14.320 12.386 9.995 8.225 15.443 74.930

Steiermark Tirol

100

Vorarlberg Leistungen für Personal

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017Statistik auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

laufende Transferausgaben

2011

2012

Index 2015

2013

2014

2015

Bedienstete zum 31.12. 361 365 370 2.168 2.259 2.291 12.202 12.348 12.632 14.464 14.448 14.621 12.709 12.735 12.411 10.044 9.887 9.962 7.784 7.863 7.888 14.088 14.182 14.128 73.821 74.086 74.302

376 2.326 12.794 14.802 12.287 9.857 7.559 14.664 74.665

381 2.280 12.936 15.096 12.384 9.996 7.482 13.531 74.085

Anzahl der Gemeindebediensteten

Salzburg

200

0

2006

Quelle: eigeneBerechnung Berechnung2017 2017auf aufBasis Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten bis 2015. Quelle: KDZ: KDZ: eigene Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 20062006 bis 2015.

400 300

28

Anzahl der Gemeindebediensteten

Oberösterreich

500

Seit dem Jahr 2006 sind die Bedienstetenzahlen in den Gemeinden bis 10.000 EW leicht angestiegen, in den Gemeinden mit 1.001 bis 2.500 EW sogar um 13 Prozent. Demgegenüber ist der Personalstand in Gemeinden über 10.000 EW zurückgegangen. Diese Entwicklung bei den großen Städten dürfte insbesondere auf Konsolidierungsbemühungen und Ausgliederungen zurückzuführen sein. Auch bei Betrachtung nach Bundesländern (Tabelle 11) zeigt sich ein differenziertes Bild. Die Anzahl der Bediensteten in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Steiermark

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Kärnten

800

Ebenso bestehen beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand sehr deutliche Unterschiede. Die Ausgaben in Vorarlberg sind mehr als doppelt so hoch wie in Nieder- und Oberösterreich. Auch hier werden unterschiedliche Strukturen deutlich (z. B. unterschiedliches Ausmaß an Gemeindeverbänden oder Ausgliederungen).

14) Siehe hierzu Kapitel 7.2.

Burgenland

900

Die Personalausgaben stellen einen wesentlichen Ausgabenbereich des laufenden Betriebs dar. Personal in ausgelagerten Gemeindeeinheiten und Gemeindeverbänden und dessen Kosten sind in den Gemeindehaushaltsdaten nicht enthalten. Die Gemeinden beschäftigten im Jahr 2015 insgesamt 74.085 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit dem Jahr 2006 stagniert der Personalstand. Die Betrachtung der Bedienstetenzahl nach EW-Klassen zeigt, dass die Entwicklung in den Gemeinden recht unterschliedlich war (Tabelle 10).

Weitere sehr starke Differenzen sind bei den laufenden Transferausgaben erkennbar. Insbesondere die unterschiedlichen Co-Finanzierungsregelungen zwischen den Bundesländern wirken sich in den Bereichen Soziales und Gesundheit aus. Im Burgenland beträgt die Krankenanstaltenumlage nur 10 Prozent, während sie in den anderen Bundesländern im Schnitt 40 Prozent beträgt.14

Abbildung 19: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Ausgaben nach Bundesländern 2015

1.000

4.4 Personalstand und Personalausgaben im Detail

ausgaben mit 349 Euro pro Kopf am geringsten, da beispielsweise die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen beim Land Niederösterreich angestellt sind.

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2006

2009

2011

2.836 5.792 16.292 14.162 8.675 13.411 7.785 4.400 73.354

3.093 5.722 16.674 14.385 8.825 13.317 8.028 4.886 74.930

3.037 5.429 16.763 14.350 9.213 12.141 8.154 4.733 73.821

2012

2013

106 111 113 110 104 100 88 88 101

105 105 106 104 97 100 96 96 100

Index 2015

2014

2015

Bedienstete zum 31.12. 3.130 3.220 3.274 5.398 5.376 5.642 16.704 16.953 16.831 14.453 14.501 15.290 9.466 8.820 8.376 12.057 12.150 11.798 8.116 8.451 8.564 4.763 4.831 4.890 74.086 74.302 74.665

3.341 5.547 16.693 14.426 8.588 11.772 8.718 5.000 74.085

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

2006 2011 = 100 = 100

2006 2011 = 100 = 100 118 96 102 102 99 88 112 114 101

Tabelle 10: Entwicklung der Bedienstetenzahl der Gemeinden nach EWKlassen 2006 bis 2015

Tabelle 11: Entwicklung der Bedienstetenzahl der Gemeinden nach Bundesländern 2006 bis 2015

110 102 100 101 93 97 107 106 100

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

29


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Investitionstätigkeit

5. Investitionstätigkeit

Abbildung 20: Personalausgaben der Gemeinden nach VA-Gruppen 2006 und 2015

95

Gruppe 1

120 647

Gruppe 2 Gruppe 3

122

Gruppe 4

125 55

Gruppe 5

978

152 157

2006

2015

95 178 215

Gruppe 6 15 16

Gruppe 7

641

Gruppe 8 86

Gruppe 9 0

772

108

200

400

600

800 1.000 Personalausgaben in Mio. Euro

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

Quelle: KDZ: eigene0 Berechnung 2017 aufund Basis Statistik Verwaltung; Austria: Gemeindefinanzdaten 2006Ordnung und 2015. Anmerkung: Gruppe = Vertretungskörper allgemeine Gruppe 1 = Öffentliche und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Anmerkung: Gruppe 0 =und Vertretungskörper allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung,Verkehr; Sport und Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur Kultus; Gruppe und 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßenund Wasserbau, Gruppe 7= Gruppe 3 = Kunst, Kultur und8 Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wirtschaftsförderung; Gruppe = Dienstleistungen. Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen; Gruppe 9 = Finanzwirtschaft

wurde seit 2006 reduziert. Die burgenländischen und Vorarlberger Gemeinden haben hingegen ihr Personal seit 2006 um 18 Prozent bzw. 14 Prozent sowie seit 2011 um 10 Prozent bzw. 6 Prozent aufgestockt. Bei dieser Betrachtung wirken sich strukturelle Änderungen und Ausgliederungen stark aus. In der Kinderbetreuung haben aufgrund von Leistungssteigerungen die Personalstände zugenommen. Eine wichtige Begründung für die Stagnation in Niederösterreich liegt beispielsweise auch im Übertragen von Gemeindespitälern an das Land. Gegenläufig zum stagnierenden Personal entwickeln sich die diesbezüglichen Ausgaben. Seit 2006 haben die Personalausgaben der Gemeinden insgesamt um 32 Prozent zugenommen, bedingt durch die Altersstruktur, die Biennalsprünge im öffentlichen Dienst und Gehaltsanpassungen. Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der Personalausgaben der Gemeinden nach Voranschlagsgruppen (VA-Gruppen). Dabei fällt auf, dass jeweils rund ein Viertel der Personalausgaben in der VA-Gruppe 0 Allgemeine Verwaltung und

Erstmals mit 2012 erhöhten sich die Investitionen wieder. Mit 2015 lagen die Investitionen inkl. Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren um 5 Prozent über dem Vorjahr, ohne Beteiligungen und Wertpapiere stagnierten die Investitionen auf dem Niveau von 2014. Hier ist auf den besonders starken Anstieg im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent hinzuweisen (insbesondere für Straßenbau, Schulen und die Kinderbetreuung).

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Struktur der Gemeindeinvestitionen und über die regionalen Unterschiede in der Investitionstätigkeit.

905

politische Organe, der VA-Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft und in der VA-Gruppe 8 Dienstleistungen (allgemeine Daseinsvorsorge wie z. B. Wasser, Abwasser, Abfall etc.) anfallen. Die stärksten Zuwächse seit 2006 bestehen mit 73 Prozent in der VA-Gruppe 5 (Gesundheit) und mit 51 Prozent in der VA-Gruppe 2, wo insbesondere die Ausgaben für Kinderbetreuung und Schulen enthalten sind. Dieser Anstieg der Personalausgaben von 331 Mio. Euro bei der Kinderbetreuung belastet die Gemeindebudgets am stärksten. Die Entwicklung der Personalausgaben im Gesundheitsbereich ist bei einer langjährigen Betrachtung rückläufig, indem sie sich seit 2001 bis 2013 mehr als halbiert haben. ­ Dies ist auf die Ausgliederung der Spitäler in den Bereich der netto-budgetierten wirtschaftlichen Unternehmungen sowie auf die Übertragung von Gemeindespitälern an das Land (im Fall Niederösterreich) zurückzuführen. Der Anstieg seit 2013 ist auf eine der wenigen noch verbliebenen Gemeindekrankenanstalten zurückzuführen.

5.1 Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss Die österreichischen Gemeinden investierten im Jahr 2015 2,3 Mrd. Euro (Abbildung 21), zusätzlich erwarben sie Wertpapiere und Beteiligungen in der Höhe von 152 Mio. Euro. Bis zum Jahr 2011 zeigte sich ein langfristiger Trend mit rückläufigen Gemeindeinvestitionen, welcher mit den Einbrüchen in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der Wirtschaftskrise einen Tiefpunkt fand. Seitdem findet eine langsame Erholung statt.

Das durchschnittliche Investitionsvolumen der Gemeinden pro Kopf 16 lag im Jahr 2015 bei 443 Euro, 2006 lag es bei 398 Euro (Tabelle 12). Damit liegen die Investitionen pro Kopf (wie auch im Jahr 2014) absolut wieder über den Werten vor der Wirtschaftskrise. Seit 2006 stiegen die Investitionen um 9 Prozent. Demgegenüber stieg die Inflation im Zeitraum 2006 bis 2015 um 19,4 Prozent. Der Baukostenindex ist in diesem Zeitraum sogar um 24,7 Prozent gestiegen.

Bei der Interpretation der Investitionen ist auch das nicht zu vernachlässigende Ausmaß an ausgelagerten Gesellschaften zu berücksichtigen. Nach einer Erhebung für den Österreichischen Staatsschuldenausschuss belief sich das geschätzte ­außerbudgetäre Investitionsvolumen der Gemeindegesellschaften (ohne Wien) für das Jahr 2010 auf 1,2 bis 1,6 Mrd. Euro. Damit würden sich die Gemeindeinvestitionen verdoppeln.15 Neuere Schätzungen existieren derzeit nicht.

15) Vgl. Staatsschuldenausschuss: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2011, 2012, S. 153. Die Schätzung basiert auf einer Rücklaufquote von 14 Prozent bei der Befragung der öster­ reichischen Gemeinden. 16) Ohne den Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren.

Abbildung 21: Entwicklung der Gemeindeinvestitionen 2006 bis 2015

2.500 184 2.000 in Mio. Euro

705

Gruppe 0

221

131 253 80 119

152

285

269

2.009

2.033

2014

2015

247

230

198

1.500

1.000

181

45

1.887

1.945 1.448

1.578

1.713

500

0

2006

2009

2011

2012

2013

Erwerb von unbeweglichem Vermögen

Erwerb von beweglichem Vermögen

Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten

Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

30

31


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Investitionstätigkeit

Es konnte daher noch nicht an das Vor-Krisen-Niveau angeschlossen werden. Dies zeigt sich auch bei einem Vergleich mit dem Jahr 2009. Die Investitionen stiegen hier um 4,6 Prozent, die Inflation hingegen um 12,7 Prozent.

Die Gründe für eine hohe Investitionstätigkeit sind vielfältig und regional stark unterschiedlich, wie insbesondere eine hohe Finanzkraft in der Region oder auch ein besonders hohes Bevölkerungswachstum. Vor allem Tourismusgemeinden weisen sehr oft hohe Investitionen pro Kopf aus. In diesen Gemeinden wird die Infrastruktur für weit mehr Menschen benötigt, weil durch eine relativ hohe Hoteldichte die Bevölkerung saisonbedingt stark ansteigt.

Deutliche Differenzen bestehen im Niveau der Pro-Kopf-Investitionen. Unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen finden sich 2015 in den Gemeinden im Burgenland und in der Steiermark (30 bzw. 33 Prozent unter dem Durchschnitt). Überdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen traten in den Vorarlberger und Tiroler Gemeinden (56 bzw. 42 Prozent über dem Durchschnitt) auf. In Oberösterreich lagen die Werte erstmals seit mehreren Jahren wieder über dem Durchschnitt.

Insgesamt sinken die Pro-Kopf-Investitionen mit steigender Gemeindegröße. Wesentlicher Grund in den Kleinstgemeinden ist, dass die Infrastrukturleistung auf weniger Köpfe verteilt werden muss und es damit zu Ineffizienzen kommt. Es deutet aber auch auf einen verstärkten Infrastrukturausbau hin. Die niedrigen Pro-Kopf-Investitionen bei den Städten sind in hohem Maße auf die Auslagerung der Investitionen in ausgegliederte Gesellschaften zurückzuführen.

Die regionale Verteilung der Investitionstätigkeit wird in Abbildung 22 sichtbar. Dabei wurden die Gemeinden entsprechend ihren durchschnittlichen Pro-Kopf-Investitionen im Zeitraum 2011 bis 2015 in fünf Quintile17 eingeteilt. Dabei zeigen sich regionale Cluster intensiver Investitionstätigkeit verstärkt in touristisch geprägten Regionen, aber auch in Teilen Niederösterreichs. Regionen mit geringeren Investitionen finden sich in Unterkärnten, in der Obersteiermark sowie im Süden des Burgenlands.

Betrachtet man die Investitionen nach EW-Klassen seit dem Jahr 2011, zeigt sich, dass die Pro-Kopf-Investitionen in den Gemeinden bis 20.000 EW um 24 bis 48 Prozent angestiegen sind. Demgegenüber liegen die Zuwächse bei den größeren Städten mit 13 bzw. 28 Prozent in einem niedrigeren Bereich.

17) Zur Bildung von Quintilen werden die österreichischen Gemeinden nach der Höhe der Pro-Kopf-Investitionen geordnet und in fünf gleich große Quintile geteilt. Im 1. Quintil finden sich demnach die 20 Prozent der Gemeinden mit den niedrigsten Pro-Kopf-Investitionen.

Bei einem Vergleich nach Bundesländern zeigen sich seit 2011 Zuwächse zwischen 22 Prozent in Niederösterreich und 66 Prozent in Tirol (Tabelle 13).

EinwohnerInnenKlassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

Investitionen pro Kopf 2006

2009

821 487 374 329 322 301 324 195 398

657 467 414 361 313 323 326 160 411

2011

2012

in Euro pro Kopf 533 612 398 386 306 322 270 283 232 275 225 249 240 282 137 166 315 332

2013

2014

649 399 358 306 297 283 285 177 361

615 487 420 389 359 304 304 179 424

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

Index 2015 2006 2011 2015 = 100 = 100 777 493 452 377 313 333 306 156 443

Investitionen pro Kopf Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Bundesländer gesamt

2006

2009

279 332 446 395 261 290 537 514 398

267 292 494 466 295 294 476 397 411

2011

2012

in Euro pro Kopf 227 338 226 241 365 364 298 275 318 375 207 222 378 427 520 522 315 332

146 124 148 139 135 148 128 113 141

Index 2015

2013

2014

284 254 393 312 346 261 512 550 361

304 303 460 370 463 363 553 598 424

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

32

95 101 121 115 97 110 95 80 111

2006 2011 2015 = 100 = 100 306 279 445 471 423 298 627 691 443

110 84 100 119 162 103 117 134 111

135 124 122 158 133 144 166 133 141

Die erkennbaren Unterschiede nach Bundesländern sind auch auf organisatorische Gründe zurückzuführen. Sind wesentliche Bereiche ausgelagert (z. B. in rechtlich selbstständigen Einheiten oder in Gemeindeverbänden), finden sich diese Investitionen nicht mehr in den Gemeindehaushalten, weshalb es hier zu Verzerrungen kommen kann. Dies trifft insbesondere auf die häufig in Gemeindeverbänden organisierten Leistungen der Daseinsvorsorge zu (wie insbesondere Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllbeseitigung), weshalb es hier auch zu deutlichen Unterschieden zwischen den Bundesländern und Regionen kommen kann.

5.2 Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG Zu bemerkenswerten Ergebnissen führt das Betrachten der Entwicklung der kommunalen Investitionstätigkeit der öffentlichen Haushalte mit dem gesamtwirtschaftlichen Investitionsvolumen und dem BIP über zehn Jahre hinweg (Tabelle 14). Gemäß ESVG 2010 werden ausschließlich die dem Sektor Staat zugeordneten Gemeindeinvestitionen berücksichtigt, nicht enthalten sind daher Investitionen in marktbestimmte Betriebe. Sehr wohl sind hingegen Investitionen von ausgegliederten, dem öffentlichen Sektor zugeordneten Unternehmen (z. B. Immobiliengesellschaften, Errichtungs- und Betriebsgesellschaften) einbezogen. Im Jahr 2015 entsprach das Investitionsvolumen der Gemeindeebene (inkl. Wien)18 3,68 Prozent der Bruttoinvestitionen aller österreichischen Gebietskörperschaften19, im Jahr

18) Die Daten zur Investitionstätigkeit werden von der Statistik Austria nur inkl. Wien veröffentlicht. 19) Die Bruttoinvestitionen aller Gebietskörperschaften umfassen neben dem Sektor Staat auch den Bereich der nicht finanziellen sowie finanziellen Kapitalgesellschaften.

Abbildung 22: Durchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen der Gemeinden – Durchschnitt 2011 bis 2015

Tabelle 12: Pro-Kopf-Investitionen nach EW-Klassen 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Tabelle 13: Pro-Kopf-Investitionen nach Bundesländern 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

33


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

2006 lag der Anteil bei 3,47 Prozent. Der niedrigste Anteil wurde 2011 mit 3 Prozent erreicht.

Verschuldungssituation

Vergleicht man hingegen die Entwicklung seit 2009, zeigt sich, dass sich die Investitionen aller Gebietskörperschaften um 22 Prozent erhöhten, die Investitionen der Gemeinden nur um 11 Prozent.

Während in den Jahren 2013 und 2014 bei den öffentlichen Investitionen der Gemeindeebene deutliche Anstiege gegenüber dem Vorjahr bestanden (12 bzw. 9 Prozent), konnte dieser Trend im Jahr 2015 mit einer Steigerung von nur 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr nicht fortgeführt werden. Seit 2006 wuchsen die öffentlichen Investitionen der Gemeinden dennoch mit 34 Prozent stärker an als die Bruttoinvestitionen aller Gebietskörperschaften (27 Prozent).

Betrachtet man das Verhältnis von Gemeindeinvestitionen im öffentlichen Bereich inkl. Wien (gemäß ESVG) und Wirtschaftsleistung (BIP) (Abbildung 23), zeigt sich, dass die Investitionen im Jahr 2015 mit 0,87 Prozent des BIP den bisher höchsten Wert seit 2010 erreichten, 2009 betrug er noch 0,93 Prozent.

Tabelle 14: Bruttoinlandsprodukt, Bruttoinvestitionen gemäß VGR, Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien gemäß ESVG 2010, 2006 bis 2015 Kommunale und volkswirtschaftliche Investitionstätigkeit laut ESVG 2010

Bruttoinlandsprodukt - BIP Bruttoinvestitionen der Gebietskörperschaften gesamt gemäß VGR Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien) 1) in Prozent des BIP in Prozent der Bruttoinvestitionen gesamt

2006

2009

266.478

286.188

63.076

65.379

74.612

76.171

2.189

2.651

2.240

2.372

0,82% 3,47%

0,93% 4,05%

2011

2012

Index 2015 2006 2011 = 100 = 100

2013

2014

2015

in Mio. Euro 308.630 317.117 322.539

330.418

339.896

128

110

76.877

78.163

79.899

127

107

2.649

2.884

2.942

134

131

0,73% 3,00%

0,75% 3,11%

0,82% 3,45%

0,87% 3,69%

0,87% 3,68%

6. Verschuldungssituation Eine Analyse der Verschuldung wird insbesondere durch die engen Vorgaben im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes relevant, wonach die Gemeinden nicht ­ zur Netto-Neuverschuldung beitragen dürfen.

Davon zu unterscheiden ist der Gesamtschuldenstand gemäß Rechnungsabschluss, in welchem auch die Schulden der Eigen­betriebe enthalten sind. Der Gesamtschuldenstand setzt sich daher aus den Schulden der Gemeinden (dunkelblau) und den Schulden der Eigenbetriebe (braun) zusammen. Ebenfalls dargestellt sind die Haftungen (orange). Hier ist darauf hinzuweisen, dass Haftungen wesentlich zur Besicherung von Schulden in ausgelagerten Gesellschaften und Gemeindeverbänden dienen und sich daher in weiten Teilen mit den öffentlichen Schulden der Gemeindeverbände und gemeindeeigenen Gesellschaften überschneiden.

In Abbildung 24 wird ein Überblick über die Verschuldungssituation der österreichischen Gemeindeebene gegeben. Dabei werden die öffentlichen Schulden der Gemeindeebene und die Gesamtschulden gemäß Rechnungsabschluss der Gemeinden dargestellt. Zur Berechnung der öffentlichen Schulden der Gemeindeebene werden von den Gesamtschulden der Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss die Schulden der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitt 85 – 89) (braun) abgezogen. Gleichzeitig werden zu den öffentlichen Schulden der Gemeinden (dunkelblau) jene Schulden von Gemeindeverbänden und gemeindeeigenen Gesellschaften hinzugezählt, welche dem öffentlichen Sektor zugewiesen werden (hellblau). Die öffentlichen Schulden der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände und gemeinde­eigenen Gesellschaften ergeben gemeinsam den öffentlichen Schuldenstand der Gemeindeebene.

Während die Verschuldung der Eigenbetriebe (NichtMaastrichtschulden der Gemeinden) von 2006 auf 2015 um 13 Prozent zurückgegangen sind, stiegen die Maastrichtschulden der Gemeinden um 50 Prozent. Die öffentlichen Schulden der ausgegliederten Gesellschaften und Gemeindeverbände sind ebenfalls leicht angestiegen. Da die Werte der Gemeindeebene ohne Wien vor 2010 von der Statistik Austria jedoch nicht veröffentlicht werden, kann nur der Zeitraum ab 2010 betrachtet werden. Von 2010 bis 2014 wuchs die Verschuldung der sonstigen Gemeindeebene, im Jahr 2015 gab es hier einen leichten Rückgang (Entwick-

Abbildung 24: Gesamtübersicht Verschuldung 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2006 bis 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2006 bis 2015. Anmerkung: 1) Öffentliche Investitionen Gemeindeebene: Stand 22.09.2016 Anmerkung: 1) Öffentliche Investitionen Gemeindeebene: Stand 22.09.2016

15.000 13.500

Abbildung 23: Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien sowie in Prozent des BIP 2006 bis 2015

3.208

12.000

2.800 2.400

0,73%

0,82%

0,75%

0,82%

0,87%

0,87%

0,80%

2.000

0,60%

1.600 1.200

2.189

2.651

2.240

2.372

2.649

2.884

2.942

800

0,40% 0,20%

400 0

1,00%

2006

2009

2011

2012

2013

Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien)

2014

0,00%

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2006 und 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2006 bis 2015. Anmerkung: Öffentliche Investitionen Gemeindeebene: Anmerkung: Öffentliche Investitionen Gemeindeebene: Stand 22.09.2016 Stand 22.09.2016

2015

6.742*

10.500 9.000 in Mio. Euro

0,93%

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Investitionen in Mio. Euro

3.200

3.120

2.671

3.534

7.500

4.500

0

3.468

8.370

8.310

3.982

2006

Nicht-Maastrichtschulden Kernhaushalt Gemeinden

3.446

7.115* 3.677

7.281* 3.835

11.351**

11.359**

3.280

7.297* 4.017

11.271**

11.256**

11.491**

10.981**

3.000 1.500

6.880*

11.641**

6.000

3.438

3.412

8.107 4.831

2009

7.891 5.619

2011

Maastrichtschulden Kernhaushalt Gemeinden

7.674 5.939

2012 Maastrichtschulden sonstige Gemeindeebene

6.446

2013 Haftungen

7.436

6.414

2014

7.239

6.177

2015

keine Werte vorhanden

* öffentlicher Schuldenstand der Gemeinden; ** Gesamtschuldenstand der Gemeinden gemäß Kernhaushalt

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Anmerkung: Nicht-Maastrichtschulden der auf Gemeinden sind jene Schulden aus den UA 85 bis 89.Gemeindefinanzdaten 2005 bis 2014. * Öffentlicher Schuldenstand der Gemeindeebene; ** Gesamtschuldenstand Gemeinden Anmerkung: Nicht-Maastrichtschulden der Gemeinden sind jene Schuldender aus den UA 85gemäß bis 89.Rechnungsabschluss

* Öffentlicher Schuldenstand der Gemeindeebene; ** Gesamtschuldenstand der Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss

34

35


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Verschuldungssituation

Der Schuldenstand erhöhte sich bis 2010 kontinuierlich und ist seit 2011 um 3 Prozent zurückgegangen. Dies ist nicht zuletzt auf die stärkere Dynamik des Schuldendienstes zurückzuführen. So erhöhte sich der Schuldendienst seit 2011 um 6 Prozent – trotz des sehr niedrigen Zinsniveaus in den letzten Jahren.

lung 2010 bis 2014: +22 Prozent). In Summe stiegen die Maas­trichtschulden (Gemeinden und sonstige Gemeindeebene) von 2010 bis 2015 mit 8 Prozent etwas geringer als das BIP mit 11 Prozent. Die Haftungen sind (wobei hier auf Einschränkungen aufgrund der statistischen Erfassung hinzuweisen ist) von 2006 bis 2014 stets angestiegen, 2015 waren auch diese erstmals rückgängig (Entwicklung 2006 bis 2015: +55 Prozent). Hier handelt es sich zu großen ­ Teilen um Haftungen für die Maastrichtschulden der sonstigen Gemeindeebene, weshalb sich eine ähnliche Entwicklung zeigt.

Seit dem Stabilitätspakt 2012 werden auch die Haftungen in die Beurteilung der Schuldensituation der Gemeinden miteinbezogen. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden Haftungsobergrenzen für die Gemeinden eingeführt.

6.1 Verschuldung, Schuldendienst und Haftungen gemäß Rechnungsabschluss

Grundsätzlich ist in Bezug auf die Haftungen der Gemeinden zu beobachten, dass diese seit 2006 nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu den Finanzschulden überproportional stark angewachsen sind. Betrugen die Haftungen

Tabelle 15 zeigt die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Haftungen der Gemeinden in den letzten zehn Jahren.

Verschuldung der Gemeinden

Schuldenstand Schuldendienst Haftungen

2006

2009

10.981 1.173 3.982

11.491 1.182 4.831

2011

2012

Index 2015

2013

2014

2015

in Mio. Euro 11.641 11.359 11.351 1.232 1.417 1.308 5.619 5.939 6.446

11.271 1.335 6.414

11.256 1.309 6.177

2006 2011 = 100 = 100 103 112 155

97 106 110

der Gemeinden im Jahr 2006 noch 36 Prozent bezogen auf die Schulden in diesem Jahr, so erreichten sie im Jahr 2014 mit einem Anteil von 57 Prozent am Schuldenstand einen Höhepunkt. Dieser Anteil reduzierte sich mit 2015 erstmals wieder auf 55 Prozent. Absolut stagnierten die Haftungen 2014 und sind im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent zurückgegangen. Der Grund für die seit zwei Jahren bestehende Trendwende könnte die im Stabilitätspakt vereinbarte Haftungsobergrenze sein. Weiters ist dies ein Anzeichen, dass der Trend zur Ausgliederung von kommunalen Leistungen gebremst ist. Andererseits muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Qualität der Datenerfassung in der Gemeindefinanzstatistik im Laufe der Jahre verbessert hat.

Tabelle 15: Schuldenstand, Schuldendienst und Haftungen 2006 bis 2015

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung (Tabelle 16) ist bei den Kleinstgemeinden um 38 Prozent höher als bei den Städten über 50.000 EW. Infrastrukturleistungen – und damit verbundene Darlehensaufnahmen – werden ­bei Kleinstgemeinden auf weniger Köpfe aufgeteilt, wodurch eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung entsteht. Anderer-

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Abbildung 25: Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden 2015

seits wurden insbesondere bei den Städten Schulden und Investitionen verstärkt in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert. Auch nach Bundesländern (Tabelle 17) variiert die ProKopf-Verschuldung. Eine vergleichsweise hohe Pro-KopfVerschuldung liegt in Vorarlberg, in Niederösterreich und in Oberösterreich vor. Unterdurchschnittliche Werte finden sich im Burgenland, in Kärnten und in Salzburg. Diese unterschiedlichen Werte sind auch auf divergierende Entwicklungen beim Schuldenstand zurückzuführen. Im Burgenland reduzierte sich der Schuldenstand seit 2006 deutlich um 21 Prozent, in Vorarlberg kam es hingegen zu einem Anstieg um 15 Prozent. In der regionalen Verteilung (Abbildung 25) häufen sich die Gemeinden mit hoher Pro-Kopf-Verschuldung überwiegend in den weniger dicht besiedelten peripheren Regionen wie beispielsweise im nördlichen Mühlviertel, im Waldviertel und den Alpen. Die dichter besiedelten Gemeinden in ­zentralen Lagen weisen großteils eine niedrigere Pro-KopfVerschuldung auf. Insbesondere bei den Städten ist jedoch

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

EinwohnerInnenKlassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

Verschuldung pro Kopf 2012

Index 2015

2006

2009

2011

2013

2014

2015

3.324 2.196 1.786 1.618 1.540 1.536 1.795 1.360 1.867

3.352 2.357 1.929 1.685 1.552 1.540 1.709 1.421 1.974

in Euro pro Kopf 3.377 3.305 3.278 2.356 2.281 2.218 1.927 1.869 1.823 1.691 1.635 1.604 1.521 1.466 1.418 1.533 1.477 1.450 1.768 1.737 1.744 1.499 1.511 1.577 1.974 1.914 1.870

3.223 2.175 1.815 1.599 1.408 1.416 1.754 1.479 1.854

3.098 2.100 1.801 1.563 1.384 1.419 1.721 1.528 1.820

2006 2011 = 100 = 100 93 96 101 97 90 92 96 112 97

92 89 93 92 91 93 97 102 92

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Verschuldung pro Kopf Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Bundesländer gesamt

2012

Index 2015

2006

2009

2011

2013

2014

2015

1.363 1.233 2.243 1.910 1.603 1.694 1.734 2.427 1.867

1.309 1.444 2.372 2.170 1.593 1.751 1.748 2.411 1.974

in Euro pro Kopf 1.224 1.162 1.129 1.432 1.434 1.406 2.378 2.317 2.281 2.244 2.144 2.035 1.508 1.495 1.436 1.711 1.651 1.617 1.692 1.622 1.603 2.581 2.601 2.695 1.974 1.914 1.870

1.097 1.471 2.271 1.940 1.425 1.620 1.614 2.775 1.854

1.080 1.446 2.223 1.880 1.396 1.606 1.590 2.799 1.820

2006 2011 = 100 = 100 79 117 99 98 87 95 92 115 97

88 101 93 84 93 94 94 108 92

Tabelle 16: Pro-KopfVerschuldung nach EW-Klassen 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Tabelle 17: Pro-KopfVerschuldung nach Bundesländern 2006 bis 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 und 2015.

36

37


zu berücksichtigen, dass die Schulden ausgegliederter Be­triebe in der Gemeindefinanzstatistik nicht erfasst werden und in dieser Darstellung folglich nicht berück­ sichtigt sind.20

6.2 Öffentliche Verschuldung der Gemeindeebene gemäß ESVG Öffentlicher Schuldenstand Seit dem Jahr 2013 gilt mit dem ESVG 2010 eine neue statistische Erfassung der öffentlichen Schulden der Gemeindeebene. Öffentliche Schulden sind dabei jene Schulden, welche dem Sektor Staat (staatliche Einheiten) zugeordnet werden. Gegenüber dem bis dahin geltenden ESVG 1995 kam es zu einer Verschiebung der Grenzen zwischen Sektor Staat und „nichtstaatlichen“ Einheiten bzw. zwischen Marktund Nichtmarktproduzenten. So wurde der Begriff des „beherrschenden Einflusses“ neu definiert und es wurden nun auch „reine Hilfseinrichtungen“ zum Sektor Staat hinzugezählt. Für die Gemeindeebene bedeutet dies, dass nun v. a. diverse Errichtungs- und Betriebsgesellschaften dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden. Durch die neue statistische Erfassung gemäß ESVG 2010 hat sich die Anzahl der Gemeindeeinheiten gegenüber der bisherigen Erfassung gemäß ESVG 1995 deutlich erhöht.21 Dies lässt sich auch am Schuldenstand der Gemeindeebene ablesen.

20) Zur Bildung von Quintilen werden die österreichischen Gemeinden nach der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung geordnet und in fünf gleich große Quintile geteilt. Im 1. Quintil finden sich demnach die 20 Prozent der Gemeinden mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung.

Verschuldungssituation

In der Tabelle 18 wird der öffentliche Schuldenstand des Gesamtstaates den Schulden der Gemeinden bzw. der Gemeindeebene gegenübergestellt. Die Verschuldung des Gesamtstaates gemäß ESVG 2010 hat sich seit 2006 um 62 Prozent erhöht. Demgegenüber stieg die öffentliche Verschuldung der Gemeinden (ohne ausgelagerte Einheiten) mit 50 Prozent in einem geringeren Ausmaß. Die Veröffentlichung der Werte für die Gemeindeebene (ohne Wien) erfolgt durch die Statistik Austria erst seit dem Jahr 2010. Von 2010 bis 2014 kam es zu einem Anstieg der Verschuldung auf der gesamten Gemeindeebene (ohne Wien) um 8 Prozent. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Verschuldung für die im ESVG 2010 neu erfassten ausgegliederten Gesellschaften für die Jahre vor 2013 zurückgerechnet wurde und daher keine genaue Erhebung zugrunde liegt. Für den Österreichischen Stabilitätspakt von Relevanz ist dabei insbesondere die Relation der Verschuldung zum BIP. Bei den Gemeinden zeigt sich in den letzten Jahren ein relativ konstanter Anteil an der Verschuldung (meist 1,1 bzw. 1,2 Prozent des BIP). Die Gemeindeebene (d. h. inklusive ausgegliederter Gesellschaften) insgesamt weist nach ESVG 2010 einen Anteil von 2,1 bzw. 2,2 Prozent auf. Die gesamtstaatliche Verschuldung hingegen hat deutlich zugenommen und ist von 2006 auf 2015 von 67,3 Prozent auf 85,5 Prozent des BIP gestiegen – zuletzt vor allem aufgrund des Bankenpaketes.

21) Vgl. Statistik Austria: Übersicht über die Einheiten des Öffentlichen Sektors gemäß ESVG – Stand September 2014. www.statistik.at

Tabelle 18: Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler Schuldenstand gemäß ESVG, 2006 bis 2015

Öffentlicher Schuldenstand

Gesamtstaat gemäß ESVG 2010 in Prozent des BIP

Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler öffentlicher Schuldenstand 2006

2009

2011

2012

2013

Index 2015 2006 2011 = 100 = 100

2014

2015

in Mio. Euro 179.444 229.225 254.858 260.091 262.300 278.919

290.762

162

114

67,3%

80,1%

82,6%

82,0%

81,3%

84,4%

2.671

3.120

3.534

3.468

3.677

3.835

4.017

150

114

Gemeindeebene laut ESVG 2010 (ohne Wien)1)

k.A.

k.A.

6.742

6.880

7.115

7.281

7.297

-

108

Gemeindeebene laut ESVG 1995 (ohne Wien)2)

k.A.

3.900

4.310

4.260

-

-

-

-

Gemeinden laut ESVG 2010 (ohne Wien) in Prozent des BIP in Prozent des BIP in Prozent des BIP

1,0% -

1,1%

-

1,4%

1,1%

2,2%

1,4%

1,1%

2,2%

1,3%

1,1%

2,2%

1,2%

2,2%

Quelle: KDZ:eigene eigene Berechnung auf Basis Statistik Öffentliche BIP und Gemeindefinanzdaten Quelle: KDZ: Berechnung 20172017 auf Basis Statistik Austria:Austria: Öffentliche Finanzen,Finanzen, BIP und Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.2006 bis 2015.

85,5% 1,2%

2,1%

-

Abbildung 26: Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates 2006 bis 2015

1,0% Defizit (-) / Überschuss (+) in Prozent des BIP

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

2006

2009

2011

2012

2013

2014

2015

0,0%

-1,0%

-2,0%

-3,0%

-4,0%

-5,0%

Bundesebene Landesebene (ohne Wien) Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2010) Wien (ab 2011) Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2011) Sozialversicherungsträger

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Budgetäre Notifikation. Daten gemäß ESVG 2010. Bundesländer einschließlich außerbudgetärer Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Budgetäre Notifikation. Daten gemäß ESVG 2010. Bundesländer einschließlich außerbudgetärer Einheiten. Einheiten. Landeskammern sind den einzelnen Bundesländern zugeordnet. (Stand 22.09.2016) Landeskammern sind den einzelnen Bundesländern zugeordnet. (Stand 22.09.2016)

Öffentliches Defizit Die zweite wesentliche Maßzahl der öffentlichen Verschuldung ist das „Maastricht-Defizit“ – auch öffentliches Defizit genannt – (gegebenenfalls auch ein Überschuss). Auch für diese Berechnung findet das neue ESVG 2010 seine Anwendung. Es drückt die Entwicklung der Finanzkraft der Verwaltungen ohne Eigenbetriebe (ausgenommen die Zuschüsse an oder die Ablieferungen von diesen) aus und stellt die Neuverschuldung (gegebenenfalls auch eine Entschuldung) der öffentlichen Haushalte ohne den Unternehmensbereich (Eigenbetriebe) nach Vornahme der Investitionen und Investitionsförderungen dar. Auch hier wird die Gemeindeebene insgesamt dargestellt – inkl. relevanter Gemeindeverbände und gemeindeeigener Gesellschaften. In Abbildung 26 werden die Maastricht-Ergebnisse nach Gebietskörperschaften von 2006 bis 2015 gezeigt. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von zehn Jahren wurde ein gesamtstaatliches öffentliches Defizit erwirtschaftet.

2009 und 2010 war das Defizit aufgrund der ungünstigen konjunkturellen Lage trotz des strengeren Österreichischen Stabilitätspaktes besonders negativ. Wenngleich der Bund den größten Anteil am Defizit hatte, wurde das hohe Defizit von allen Gebietskörperschaften (mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger) gemeinsam verursacht. Seit 2011 besteht insgesamt noch immer ein Defizit. Es ist zu sehen, dass vor allem das Maastricht-Ergebnis des Bundes stärkeren Schwankungen unterworfen ist. Nach einer neuerlichen Verschlechterung im Jahr 2014 aufgrund von Vermögenstransfers zur verstaatlichten Hypo Group AlpeAdria erreicht das Defizit im Jahr 2015 für die gesamte staatliche Ebene mit -1,0 Prozent des BIP nun seinen besten Wert innerhalb des Betrachtungszeitraums. Die Gemeinden erreichten seit 2011 immer ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Länder weisen seit 2013 ebenfalls ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

-

-

Anmerkungen: 1)1) Berechnungsstand für 2012 bis 2015: 22.09.2016; für 2011:für 30.09.2014; 2) Berechnungsstand 20.09.2013 (beides budgetäre Notifikationen); Anmerkungen: Berechnungsstand für 2012 bis 2015: 22.09.2016; 2011: 30.09.2014; 2) Berechnungsstand 20.09.2013 (beides budgetäre Notifikationen); k.A. ==keine verfügbar k.A. keineWerte Werte verfügbar

38

39


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Länder-Gemeinde-Transfers

7. Länder-Gemeinde-Transfers Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die wichtigsten Umlagen (Landes-, Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage) sind in den einzelnen Bundesländern meist verschiedenartig geregelt (sowohl hinsichtlich der Höhe als auch in Bezug auf die Berechnungsgrundlage), weiters bestehen zahlreiche Förderungen (laufende Transfereinnahmen, Bedarfszuweisungen und andere einmalige Kapitaltransfers), die ebenfalls divers geregelt und gehandhabt werden. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 besteht die Chance, dass in Zukunft eine Neuordnung der äußerst vielfältigen Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden entsteht. Näheres hierzu ist dem gesonderten Kapitel 9 zum Finanzausgleichs­ gesetz 2017 zu entnehmen. Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden zeigt folgende Struktur bzw. Finanz- sowie Transferströme (Abbildung 27): • I m Jahr 2015 haben die Gemeinden (ohne Wien) aus dem Finanzausgleich 7.040 Mio. Euro erhalten.

mittel dar, weshalb die Transfereinnahmen der Gemeinden im Ausmaß der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (1) in Höhe von 894 Mio. Euro zu reduzieren sind. Somit beläuft sich der negative Transfersaldo auf 2.369 Mio. Euro, das sind 33,7 Prozent der Gemeinde-Ertragsanteile.

• Davon gingen 894 Mio. Euro als Vorwegabzug ­(Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel) an die Länder (1), 6.146 Mio. Euro gingen als Ertragsanteile direkt an die Gemeinden (2). • Die Gemeinden erhielten von den Ländern 736 Mio. Euro an laufenden Transferzahlungen, z. B. für Kinderbetreuung, aber auch für den Haushaltsausgleich (3). • In einem nächsten Schritt (4) gingen 3.212 Mio. Euro als Umlagen (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) an die Länder (in einzelnen Bundesländern auch an Sozialhilfeverbände bzw. Landesfonds). • Schließlich wurden Kapitaltransfers in Höhe von 1.001 Mio. Euro von den Ländern an die Gemeinden überwiesen (5). • Insgesamt ergibt sich damit für die Gemeinden ein negativer Transfersaldo von 1.475 Mio. Euro.

Weiters muss berücksichtigt werden, dass die hier dargestellten Transferbeziehungen ausschließlich die Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern bzw. anderen den Ländern zuordenbaren Einheiten22 darstellen. Bei den hier ausgewiesenen Transfers werden grundsätzlich die tatsächlich geflossenen Transferströme einberechnet. Es wurde einbezogen, dass einzelne Statutarstädte gleichzeitig auch Sozialhilfeverband sind und direkt für die Ausgaben aufkommen (und daher keine bzw. eine betragsmäßig stark reduzierte Umlage ausgewiesen wird). Diese Nettoausgaben für Sozialhilfe wurden als fiktive Transferzahlungen an das jeweilige Land als Träger ermittelt und in den folgenden Auswertungen berücksichtigt.23 Transfers

Bei dieser Betrachtung müssen die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel gesondert berücksichtigt werden. Diese werden im Rahmen eines Vorwegabzugs bei den Gemeinde-Ertragsanteilen an die Länder zur Weitergabe an die Gemeinden überwiesen und stellen eigentlich Gemeinde-

22) Zum Beispiel wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände (daher Gemeindeverbände) verbucht. Auch bei den Krankenanstalten wird die Umlage nicht durchgängig als Transfers an die Länder verbucht.

von den Ländern an ausgegliederte Gesellschaften sind explizit nicht enthalten.

7.1 Entwicklung im 10-Jahres-Rückblick Der negative Transfersaldo24 zwischen Gemeinden und Ländern hat sich seit 2006 von 788 Mio. Euro auf 1.475 Mio. Euro (2015) erhöht und damit fast verdoppelt (Abbildung 28). Wichtiger Grund hierfür ist die unterschiedliche Entwicklung von Transfereinnahmen und Transferausgaben. Die Transferausgaben stiegen von 2006 bis 2015 um 56 Prozent bzw. 1.154 Mio. Euro an, die Transfereinnahmen zeigten hingegen mit 37 Prozent bzw. 465 Mio. Euro eine geringe Dynamik. Die starken Zuwächse bei den Transferausgaben sind insbesondere auf die Steigerungen bei der Krankenanstaltenumlage (+375 Mio. Euro bzw. +55 Prozent) sowie bei der Sozialhilfeumlage (+609 Mio. Euro bzw. +68 Prozent) zurückzuführen. 23) Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten wurden 76 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW. 24) Saldo sämtlicher Transfereinnahmen und -ausgaben der Gemeinden.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

1

Transfers an die Länder

2

3.212 Mio. Euro

6.146 Mio. Euro

4

GemeindeBedarfszuweisungsmittel 894 Mio. Euro

v.a. Sozialhilfe-, Krankenanstaltenund Landesumlage

3

Gemeinden 5

laufende Transfers an Gemeinden

Länder

736 Mio. Euro z.B. Haushaltsausgleich, Co-Finanzierungen

Kapitaltransfers an Gemeinden

1.001 Mio. Euro z.B. Investitionszuschüsse, einmalige Förderungen

250

8.000 200 6.000

4.000

5.332

5.514

5.751

5.953

6.146

1.270

1.498

1.484

1.535

1.564

1.672

1.737

-2.058

-2.463

-2.781

-2.802

-2.898

-3.088

-3.212

2006

2009

2011

2012

2013

2014

2015

4.879 4.350

2.000

0

-2.000

-4.000

Transfereinnahmen

Transferausgaben

Ertragsanteile

Index Nettotransfers

150

Index: 2006 = 100

7.040 Mio. Euro

-1.475 10.000

in Mio. Euro

gemäß FAG (Oberverteilung)

Transfersaldo: -1.475 Mio. Euro

Gemeindeertragsanteile

Abbildung 28: Entwicklung der Transfereinnahmen und -ausgaben und der Ertragsanteile 2006 bis 2015

Transfersaldo ohne Bedarfszuweisungen: -2.369 Mio. Euro

Abbildung 27: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern 2015

100

50

0

Index Ertragsanteile

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

40

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015. Anmerkung Berechnung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

41


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Länder-Gemeinde-Transfers

Aufgrund der hohen Dynamik bei den Transferausgaben interessiert auch ein Vergleich mit der Entwicklung der Ertragsanteile. Diese sind in den letzten zehn Jahren nur um 41 Prozent gestiegen, was aus Gemeindesicht zu einer Steigerung des negativen Transfersaldos um 87 Prozent führt. Wurden 2006 nur 18 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2015 bereits 24 Prozent. Damit ist fast die Hälfte des Anstiegs der Ertragsanteile der Gemeinden in den letzten zehn Jahren über höhere Transfers an die Länder geflossen.

der Gemeinden an der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent; • Unterschiedliche organisatorische Rahmenbedingungen: In Oberösterreich und der Steiermark sind Statutarstädte zugleich Sozialhilfeverband und zahlen keine Umlagen an sich selbst.25 • Umfang des Leistungsangebots im Bereich der Sozialhilfe und der Krankenanstalten und damit verbunden höhere oder niedrigere Lasten.

zu sein. In absoluten Zahlen wies Salzburg den geringsten Anstieg des Transfersaldos auf. Nach den starken Anstiegen bis zum Jahr 2011 kam es 2012 erstmals zu einem Rückgang des Transfersaldos. Dies ist die Folge der Neuorganisation des Landespflegegelds sowie des Pflegefonds, wofür die Gemeinden jedoch höhere Vorwegabzüge bei den Ertragsanteilen hinnehmen mussten. So konnte die Dynamik der Umlagen gedämpft werden. Seit 2013 nahm der negative Transfersaldo wieder um 5,5 Prozent pro Jahr zu.

7.2 Transfers nach Bundesländern Transfersaldo Der Transfersaldo – als Differenz aus Transfereinnahmen und -ausgaben – unterscheidet sich je nach Bundesland aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sehr deutlich (Tabelle 19). Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2015 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Kärnten aus.

Umlagen Die unterschiedlich hohen Transferlasten der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern sind die Folge der acht unterschiedlichen Transfersysteme. Sie differieren insbesondere hinsichtlich folgender Parameter: • Anzahl der Umlagen: Alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage ein; davon ausgenommen sind Niederösterreich (keine Landesum­lage) sowie die Steiermark (keine Krankenanstalten­umlage); • Höhe der Umlagen: Die Landesumlage schwankt zwischen 0 und 7,6 Prozent der Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstalten-Betriebs­ abgängen zwischen 10 und 40 Prozent, der Anteil ­

Insgesamt kam es von 2006 bis 2015 zu einem Anstieg des negativen Transfersaldos in sämtlichen Bundesländern. Die Finanzierungslast nahm daher deutlich zu, am höchsten in Kärnten (+169 Euro pro Kopf), in Niederösterreich (+149 Euro pro Kopf) sowie in Vorarlberg (+116 Euro pro Kopf). In Salzburg ist der Transfersaldo zwischen 2011 und 2013 stark gesunken, um 2014 wieder auf dem Niveau von 2011

reich sogar bei 243 Euro pro Kopf. In der Steiermark wird gänzlich auf die Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. In Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, sodass die Umlagenbelastung der niederösterreichischen Gemeinden im Mittelfeld liegt.

Damit zeigt die Umlagenhöhe für die Gemeinden eine sehr große Bandbreite (Abbildung 29). Im Jahr 2015 zahlten die oberösterreichischen Gemeinden 571 Euro pro Kopf, die Vorarlberger Gemeinden 538 Euro pro Kopf sowie die Kärntner Gemeinden 478 Euro pro Kopf. Im Gegensatz dazu war die Belastung der burgenländischen sowie der steirischen Gemeinden mit rund 265 bzw. 316 Euro pro Kopf fast nur halb so hoch. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 23 Euro pro Kopf betrug, lag sie in Oberösterreich bei 205 Euro pro Kopf, in Niederöster-

Neben der sehr unterschiedlichen Belastung in den Bundesländern besteht auch eine inhomogene Dynamik bei den einzelnen Umlagen (Tabelle 20). In Summe sind die Umlagen im Jahr 2015 mit 2.970 Mio. Euro um 1.104 Mio. Euro bzw. 59 Prozent über dem Wert von 2006. Gegenüber 2011 haben die Umlagen um 312 Mio. Euro zugenommen. Die Sozialhilfeumlage ist seit 2006 um 609 Mio. Euro bzw. 68 Prozent auf 1.509 Mio. Euro gestiegen, die Kranken­ anstaltenumlage hat um 375 Mio. Euro bzw. 55 Prozent auf 1.051 Mio. Euro zugenommen. Aufgrund des Einbruchs der Ertragsanteile in den Jahren 2008 und 2009 ist die Landes­umlage etwas geringer, nämlich nur um 120 Mio. Euro bzw. 41 Prozent auf 410 Mio. Euro, ge­ stiegen.

25) Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten ­wurden 76 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW.

Die Umlagen haben in den letzten zehn Jahren zwischen 41 und 68 Prozent zugenommen. In Salzburg war die Zunahme mit 28 Prozent verhältnismäßig gering, da es Änderungen bei den Gemeindeanteilen bei der Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage gab. Die höchsten Zuwächse

Abbildung 29: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart 2015

Bundesländer

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2006

2009

2011

-2 -77 -194 -308 -101 -12 -69 -24 -788

-4 -115 -168 -393 -97 -46 -101 -40 -964

-9 -138 -123 -220 -192 -10 -99 -66 -119

-16 -205 -105 -279 -184 -38 -143 -110 -145

2012

2013

2014

-9 -144 -288 -453 -108 -76 -159 -59 -1.297

in Mio. Euro -6 -10 -139 -145 -317 -360 -439 -441 -85 -85 -84 -105 -133 -135 -64 -52 -1.266 -1.334

-9 -170 -356 -467 -111 -81 -151 -72 -1.416

-32 -258 -179 -321 -204 -63 -225 -161 -194

in Euro pro Kopf -20 -36 -249 -261 -197 -222 -311 -311 -161 -160 -69 -87 -187 -189 -172 -140 -189 -199

-32 -306 -219 -328 -208 -66 -209 -192 -210

Index 2015 2015

2006 2011 = 100 = 100

-14 565 -171 221 -396 205 -431 140 -116 115 -128 1.047 -150 217 -69 289 -1.475 187 -47 547 -307 222 -242 198 -300 136 -215 112 -105 1.029 -206 207 -182 276 -217 182

151 119 137 95 107 168 94 116 114

Tabelle 19: Transfer­ saldo der Gemeinden vom/zum Land nach Bundesländern 2006 bis 2015

149 119 135 93 105 166 91 113 112

Quelle:KDZ: KDZ:eigene eigeneBerechnung Berechnung2017 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten bis 2015. Quelle: auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 20062006 bis 2015. Anmerkung der Gemeinden im im Bundesland bezogen auf auf die die Gesamtbevölkerung im Bundesland. AnmerkungBerechnung Berechung Pro-Kopf-Werte: Pro-Kopf-Werte:Summe SummeTransfersaldo Transfersaldo der Gemeinden Bundesland bezogen Gesamtbevölkerung im Bundesland.

42

0 -100

Euro pro Kopf

Transfersaldo der Gemeinden vom/zum Land

-200

-174

-176 -261

-292

-241

-162 -248

-23 -66

-300

-119 -136

-243 -205

-400

-75

-188 -199

-93

-86

-81 -91

-500 -600

-191

-74 Bgld

Ktn

Sozialhilfeumlage

Sbg

Krankenanstaltenumlage

Stmk

Tir

Vbg

Landesumlage

Quelle:Quelle: KDZ: eigene Berechnung auf Basis Statistik Austria: 2015. KDZ: eigene2017 Berechnung 2017 auf Gemeindefinanzdaten Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung Berechnung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

43


weisen burgenländische und steirische Gemeinden mit 80 bzw. 82 Prozent auf.

Länder-Gemeinde-Transfers

hinter Kärnten (261 Euro pro Kopf) an der Spitze. Die geringsten Anstiege zeigen sich im Burgenland mit 30 Prozent und in Salzburg mit 41 Prozent, wobei in beiden Ländern die Leistungen der Gemeinden für Krankenanstalten im Bundesländervergleich in der unteren Hälfte liegen.

Die Sozialhilfeumlage erhöhte sich im Burgenland auf mehr als das Doppelte, wobei hier die Gemeinden mit 176 Euro pro Kopf im Jahr 2015 den drittniedrigsten Wert im Bundesländervergleich aufweisen. Den geringsten Anstieg bei der Sozialhilfe zeigt Salzburg mit +16 Prozent, mit 191 Euro pro Kopf liegt die Sozialhilfebelastung hier im Mittelfeld.

7.3 Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene Die erfolgte Finanzkraftausstattung der Gemeinden im primären Finanzausgleich (Ertragsanteile und gemeinde­ eigene Steuern) wird durch den sekundären (Gemeinde-­ Bedarfszuweisungsmittel, Landesumlage) sowie den

Die Krankenanstaltenumlage stieg in Vorarlberg auf das Doppelte und liegt 2015 mit 248 Euro pro Kopf knapp

Umlagen Bundesländer Summe Umlagen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2006

-42 -173 -418 -547 -170 -212 -191 -113 -1.866

2009

-52 -216 -464 -681 -185 -285 -229 -140 -2.253

2011

2012

Index 2015 2013

2014

2006 2011 2015 = 100 = 100

-66 -230 -567 -736 -192 -335 -274 -157 -2.558

in Mio. Euro -62 -71 -230 -246 -585 -625 -753 -759 -188 -198 -319 -322 -271 -282 -159 -167 -2.568 -2.670

-73 -255 -657 -791 -207 -426 -307 -187 -2.902

-76 -266 -681 -821 -217 -386 -318 -204 -2.970

180 154 163 150 128 182 166 180 159

116 116 120 112 113 115 116 130 116

-48 -128 -273 -393 -97 -336 -116 -85 -1.477

-51 -146 -284 -419 -103 -294 -118 -94 -1.509

214 152 171 157 116 203 194 180 168

115 123 112 116 107 115 106 116 114

Sozialhilfeumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-24 -96 -166 -268 -88 -145 -61 -52 -900

-32 -121 -193 -344 -96 -213 -79 -73 -1.150

-44 -118 -255 -361 -96 -256 -111 -81 -1.322

in Mio. Euro -40 -46 -113 -124 -246 -259 -374 -381 -88 -93 -236 -235 -99 -100 -78 -80 -1.273 -1.318

Krankenanstaltenumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-5 -44 -251 -206 -46 0 -87 -38 -676

-6 -59 -272 -257 -51 0 -102 -42 -788

-6 -73 -312 -288 -54 0 -111 -48 -891

in Mio. Euro -6 -6 -76 -79 -339 -366 -287 -281 -55 -58 0 0 -116 -124 -51 -56 -930 -971

-6 -83 -384 -294 -62 0 -131 -70 -1.030

-7 -76 -397 -295 -64 0 -137 -75 -1.051

130 174 158 143 141 158 201 155

113 104 127 103 119 124 158 118

Landesumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-14 -33 0 -73 -36 -67 -44 -24 -290

-14 -36 0 -81 -39 -72 -48 -26 -315

-16 -39 0 -88 -43 -79 -52 -29 -345

in Mio. Euro -16 -18 -41 -43 0 0 -93 -97 -45 -47 -83 -87 -56 -58 -30 -31 -365 -381

-19 -44 0 -103 -48 -90 -60 -33 -396

-19 -45 0 -107 -50 -92 -63 -34 -410

139 135 146 140 138 144 146 141

121 117 121 117 117 120 120 119

Tabelle 20: Umlagen­ belastung der Gemeinden nach Bundesländern 2006 bis 2015

Abbildung 30: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach EW-Klassen 2015

2.100 0 bis 500 EW 1.800 Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

501 bis 1.000 EW

1.500

1.001 bis 2.500 EW

1.200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

900

10.001 bis 20.000 EW

600

20.001 bis 50.000 EW 300 0

50.001 bis 500.000 EW Finanzkraft (FK)

1

FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen

2

FK zzgl. lfd. Transfersaldo

3

FK zzgl. lfd. 4 Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Bundesland. Anmerkung Berechnung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

tertiären Finanzausgleich (Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage, Landesförderungen) massiv verändert. Die Finanzkraftausstattung (Abbildung 30) aus dem primären Finanzausgleich (1) zeigt eine gleich hohe Finanzkraft pro Kopf 26 bei den Gemeinden bis 2.500 EW, danach steigt die Finanzkraft kontinuierlich an. Das ist auf die höheren gemeindeeigenen Steuern sowie auch auf den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel ab 10.000 EW zurückzuführen. Die laufenden Transfereinnahmen (2) verbessern die Finanzkraft der Gemeinden bis 1.000 EW, da die Finanzkraft der primäre Verteilungsschlüssel zwischen den Gemeinden bei den drei Umlagen ist. Nach den laufenden Transferausgaben (3) haben die kleinsten Gemeinden folglich mehr Mittel als die Gemeinden zwischen 1.001 und 10.000 EW.

Unter Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4) verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über mehr Finanzmittel aus dem Finanzausgleich als die Gemeinden zwischen 1.001 und 20.000 EW. Während die Finanzkraftausstattung der Gemeinden mit 501 bis 1.000 EW von rund 1.140 Euro pro Kopf vor Transfers auf 1.272 Euro pro Kopf nach Transfers steigt, geht jene der Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW von 1.483 bis 1.693 Euro pro Kopf auf 1.148 bis 1.279 Euro pro Kopf zurück. Den größeren Gemeinden verbleiben somit weniger Mittel zur Finanzierung der Kernaufgaben wie auch der zentralörtlichen Aufgaben. Die Gemeinden zwischen 5.001 und 20.000 EW haben um 250 bis 580 Euro je EW weniger Mittel aus dem Finanzausgleich als die kleinsten Gemeinden.

26) Ertragsanteile zuzüglich gemeindeeigener Abgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2006 bis 2015.

44

45


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Auswirkungen der Gemeindestrukturreform auf die österreichischen Gemeindefinanzen

8. Auswirkungen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark auf die österreichischen Gemeindefinanzen Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark führt zu teils deutlich veränderten finanziellen Aussagen, da die starke Reduzierung der Kleinstgemeinden merkbare statistische Effekte hat. Dies wirkt sich selbst auf die statistische Betrachtung der Summe der österreichischen Gemeinden aus, da es hier vor allem bei den unteren EinwohnerInnenklassen gegenüber den bisherigen Jahren zu teilweise markant abweichenden Ergebnissen kommt. Um dennoch Aussagen im Zeitverlauf zu ermöglichen und damit die statistischen Brüche aufgrund der Gemeindezusammenlegungen zu vermeiden, wurde in der vorliegenden Publikation für sämtliche Gemeinden der Gebietsstand 2015 angewendet. Dadurch kommt es gegenüber unseren Vorpublikationen zu teils deutlich veränderten Ergebnissen. Es ist jedoch zu betonen, dass es sich bei den hier dargestellten verbesserten Ergebnissen um einen rein statistischen Effekt handelt und noch keinerlei Aussagen zur Effizienz der Gemeindezusammenlegungen getroffen werden können. Dies wird erst in zwei bis drei Jahren möglich sein. Nachfolgend wird eine Gegenüberstellung zentraler Finanzkennzahlen vor und nach der Gebietsstandsänderung vorgenommen. Dabei stehen die Veränderungen der bundesweiten Finanzkennzahlen im Vordergrund.

gerecht und qualitätsvoll erfüllen zu können. Die Strukturreform soll wirtschaftliche und leistungsfähige Gemeinden schaffen, die auf eine stabile finanzielle Situation verweisen können.27

seit 1. 1. 2015 in der Steiermark insgesamt neun Gemeinden mehr gibt, die über 10.000 EW haben, erhalten die steirischen Gemeinden bei der länderweisen Unterverteilung insgesamt höhere Ertragsanteile. Bei der gemeindeweisen Unterverteilung profitieren aufgrund der Regelungen des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels vor allem diese neun neuen Gemeinden über 10.000 EW von den Gemeinde­ fusionen am meisten. Zusätzlich erhielten alle fusionierten Gemeinden eine Fusionsprämie.

In der Steiermark erreichte die Gemeindestrukturreform am 1. 1. 2015 mit der Umsetzungsphase ihren Höhepunkt, indem durch Zusammenlegungen die Anzahl der steirischen Gemeinden von 539 auf 287 reduziert wurde. Die Anzahl der steirischen Gemeinden unter 2.500 EW verminderte sich von 454 auf 155. Demgegenüber erhöhte sich die Anzahl der Gemeinden zwischen 2.501 und 20.000 EW um 47 (von 82 auf 129). Im Jahr 2015 hat sich somit die Anzahl der österreichischen Gemeinden (ohne Wien) von 2.353 auf 2.099 reduziert (Abbildung 31). In der Steiermark ist die Anzahl um 252 Gemeinden und in Oberösterreich um 2 Gemeinden28 gesunken.

Der Bund wollte im FAG 2008 Anreize für die Bereinigung der Gemeindestrukturen in Österreich setzen und hat daher eine Anschubfinanzierung von Gemeindevereinigungen in § 21 Abs. 9 FAG 2008 aufgenommen. Dieser zeitlich befristete Vorweganteil für Gemeindevereinigungen ist in den Richtlinien der Länder vorzusehen und beträgt als Mindesthöhe je Gemeindefusion im ersten Jahr 80.000 Euro, im zweiten Jahr 60.000 Euro, im dritten Jahr 40.000 Euro und im vierten Jahr 20.000 Euro, gesamt somit 200.000 Euro. Bei Vereinigung von mehr als zwei Gemeinden erhöht sich der Vorweganteil je weitere Gemeinde um die vorstehenden Beträge.

8.1 Finanzausgleichsgesetz 2008 und Gemeindefusionen

Mit dieser Fusionsprämie sollen pauschal die Kosten der Fusion gedeckt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zu Beginn einer Gemeindefusion zusätzliche finanzielle Aufwendungen (z. B. für Organisationsänderungen und Umstrukturierungen) auf die neue Gemeinde zukommen. Allerdings geht die Gemeindestrukturreform davon aus, dass nach der Umstellungsphase rasch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung sowie ein verbesserter Ressourceneinsatz sichtbar werden. Nicht zuletzt ist eine deutliche Verringerung der Anzahl der politischen Organe auf Ebene der Gemeinden mit Kosteneinsparungen zum Vorteil der Gemeinden anzustreben. Durch die Gemeindestrukturreform sind mittel- bis langfristig positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinden zu erwarten.

Im Rahmen des Finanzausgleichs führen die Gemeindefusionen dazu, dass bei der länderweisen Unterverteilung der Gemeinde-Ertragsanteile ein Großteil der Mittel über den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt wird. Da es

Das Land Steiermark setzte in den Jahren zwischen 2012 und 2015 unter dem Leitbild „Stärkere Gemeinden – Größere Chancen“ eine Gemeindestrukturreform um. Das oberste Ziel dieser Reform war, die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken, um die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen zum Wohle der Bevölkerung sach-

27) Vgl. Land Steiermark: Erläuterungen zum Gemeindestrukturreformgesetz. 28) Die beiden oberösterreichischen Gemeinden Aigen und Schlägl fusionierten per 1. 5. 2015 zur Gemeinde Aigen-Schlägl. Weiter fusionierten Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach zur neuen Gemeinde Rohrbach-Berg.

Abbildung 31: Gegenüberstellung der Anzahl der Gemeinden mit Gebietsstand 2014 und 2015

8.2 Auswirkungen auf ausgewählte zentrale Finanzkennzahlen 17

Anzahl Gemeinden Gebietsstand 2014

190

436

1.070

430

151

2.353

51 8

17 Anzahl Gemeinden Gebietsstand 2015

112

326

959

459

158

60

2.099 8

0

200

400

0 bis 500 EW 5.001 bis 10.000 EW

600

800

501 bis 1.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

1.000

1.200

1.001 bis 2.500 EW 20.001 bis 50.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017 auf Basis Statistik Austria: Bevölkerungsstatistik 2014 und 2015.

46

1.400

1.600

1.800

2.501 bis 5.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

2.000

2.200 2.400 Anzahl Gemeinden

Die Auswirkungen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark auf die österreichischen Gemeindefinanzen werden in Abbildung 32 anhand zentraler Finanzkennzahlen dargestellt. Hierfür wurden die Gemeindefinanzdaten aus 29) Für die Berechnung mit dem Gebietsstand 2015 wurden die Gemeindefinanzen 2014 jener Gemeinden, die im Jahr 2015 fusionierten, „rückwirkend“ addiert. Die zuvor genannten positiven Effekte (z. B. Fusionsprämie), die aufgrund der Regelungen im FAG 2008 den fusionierten Gemeinden zukommen, finden in den nachfolgenden Beispielen keine Berücksichtigung, da mit den Finanzdaten aus dem Jahr 2014 (vor der Fusion) gerechnet wird.

dem Jahr 2014 sowohl mit dem Gebietsstand 2014 als auch mit dem Gebietsstand 2015 ermittelt.29 Die differenzierte Darstellung nach EW-Klassen macht deutlich, dass sich durch die Fusionen vor allem die österreichweiten zentralen Finanzkennzahlen der Gemeinden bis 1.000 EW statistisch verbesserten. Durch die Fusionen kam es zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der steirischen Kleinstgemeinden bis 500 EW von 81 auf 3 Gemeinden bzw. bei den Gemeinden von 501 bis 1.000 EW von 123 auf 13 Gemeinden. Abbildung 32 zeigt, dass diese 188 Gemeinden unter 1.000 EW, die nun mit größeren Gemeinden fusioniert wurden, vor allem finanzschwache Gemeinden waren. Finanzkraft und Saldo der laufenden Gebarung Bei der Finanzkraft pro Kopf, die sich aus gemeindeeigenen Abgaben und den kommunalen Ertragsanteilen zusammensetzt, führt die steirische Gemeindezusammenlegung zu einem Anstieg der durchschnittlichen Finanzkraft bei den österreichischen Gemeinden bis 500 EW um 126 Euro pro Kopf. Damit erzielen Kleinstgemeinden mit 1.278 Euro pro Kopf eine gleich hohe Finanzkraft wie Gemeinden mit 5.001 bis 10.000 EW. Ebenso führt die Reduzierung um 110 steirische Gemeinden in der EW-Klasse 501 bis 1.000 EW zu einem leichten Anstieg der Finanzkraft um 37 Euro pro Kopf. Die Finanzkraft in allen anderen EW-Klassen stagniert oder sinkt leicht. Die Ursache für das veränderte Bild bei den Kleinstgemeinden liegt in der hohen Heterogenität der Gemeinden bis 500 EW: einerseits kleine finanz- und strukturschwache Gemeinden im ländlichen Raum sowie andererseits finanzkräftige Tourismusgemeinden und wirtschaftsstarke Gemeinden mit einem breiten Infrastrukturangebot. Tourismusgemeinden erhalten sowohl überdurchschnittlich hohe Einnahmen an Gemeindeabgaben (z. B. Kommunalsteuer) als auch überdurchschnittlich hohe Ertragsanteile aufgrund des Getränkesteuerausgleichs. Dem Anstieg bei den kleinen Gemeinden bis 1.000 EW steht ein teilweiser Rückgang der Finanzkraft bei den größeren EW-Klassen gegenüber, da die bisherigen häufig finanzschwachen Kleinstgemeinden nun bei den mittleren Gemeinden eingegliedert sind. Hier ist jedoch darauf zu verweisen, dass dies in erster Linie ein statistischer Effekt ist, da die Ergebnisse 2014 der bis dahin bestehenden Gemeinden nur addiert wurden. Im Rahmen der tatsächlichen Fusionierung ab 2015 wird eine effizientere Nutzung der Infrastruktur sowie ein bestmöglicher Ressourceneinsatz erwartet. Die Auswirkungen der Gemeindestrukturreform auf das Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) sind deutlich

47


stärker als jene auf die Finanzkraft. Vor allem ergibt der bisher konkave Verlauf (die kleinsten und die größten Gemeinden erzielen den geringsten Saldo 1 pro Kopf) bei der neuen Darstellung nach EW-Klassen ein vollständig verändertes Bild. Der Saldo 1 der Kleinstgemeinden erhöhte sich auf das 2,5-fache. Mit 292 Euro pro Kopf erzielen nun die Kleinst­ gemeinden den höchsten Saldo 1.

Auswirkungen der Gemeindestrukturreform auf die österreichischen Gemeindefinanzen

das Verhältnis des Saldos 1 zu den laufenden Ausgaben und gibt Auskunft darüber, in welchem Ausmaß freie Mittel für Investitionen oder den Schuldenabbau zur Verfügung stehen. Die mit rund 15 Prozent nun deutlich höhere ÖSQ bei den Gemeinden bis 1.000 EW ist ebenfalls auf den Entfall zahlreicher steirischer Gemeinden mit bisher negativem Saldo 1 zurückzuführen. Die ÖSQ der Gemeinden bis 1.000 EW übersteigt nach der Strukturreform sogar jene der Gemeinden ab 5.000 EW.

Die starken Zuwächse des Saldos 1 um 179 Euro pro Kopf bei den Gemeinden der EW-Klasse bis 500 EW bzw. um 52 Euro pro Kopf bei Gemeinden zwischen 501 und 1.000 EW sind vorrangig damit begründet, dass rund die Hälfte der nun entfallenden Gemeinden im Finanzjahr 2014 ein negatives Ergebnis im laufenden Haushalt verbuchte. Den starken Zuwächsen bei den Gemeinden bis 2.500 EW stehen Reduktionen des Saldos 1 bei den Gemeinden zwischen 2.501 und 20.000 EW zwischen 11 und 16 Euro pro Kopf gegenüber.

Die Quote Freie Finanzspitze (FSQ) zeigt das Ergebnis der fortdauernden Gebarung (= laufende Gebarung unter zusätzlicher Berücksichtigung der laufenden ordentlichen Tilgungsverpflichtungen) in Relation zu den laufenden Einnahmen an. Die Kennzahl veranschaulicht, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen inklusive allfälliger Folgelasten nach Berücksichtigung der bestehenden ordentlichen Tilgungsverpflichtungen ist. Die FSQ der Kleinstgemeinden bis 500 EW betrug im Jahr 2014 -9 Prozent. Ein negativer Wert signalisiert, dass die fortdauernde Gebarung nur auf Basis einer Netto-Neuverschuldung finanzierbar ist.

Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze Die zuvor beschriebenen Auswirkungen der Gemeindefusio­ nen auf die Finanzkraft und den Saldo 1 spiegeln sich in der Öffentlichen Sparquote (ÖSQ) sehr gut wider. Die ÖSQ ist

Abbildung 32: Gegenüberstellung zentraler Finanzkennzahlen im Finanzjahr 2014, mit Gebietsstand 2014 und 2015 nach EW-Klassen

250

400

12

150

9 6

50

3

0

0

Finanzkraft pro Kopf

Saldo 1 pro Kopf

4 2 0 -2 -4 -6

Öffentliche Sparquote

Quote Freie Finanzspitze

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

2.000 1.600 1.200 5.001 bis 800 400 0 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Euro pro Kopf

Fin…

1.600

300 250

18 15

200

12

150

9

800

100

6

400

50

3

Finanzkraft pro Kopf

0

Saldo 1 pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014.

0

Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014 Gebietsstand 2015 Gebietsstand 2014

0 Gruppe 0

200 Gruppe 1

400 Gruppe 2

600 Gruppe 3

800 Gruppe 4

8 7 6 5 4 3

Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen Die Nettobelastung (Zuschussbedarf) der Gemeinden nach Gruppen wurde bereits bei Abbildung 7 ausführlich beschrieben. In Abbildung 33 wird die Nettobelastung 2014 nach Gruppen und nach EW-Klassen nach Gebietsstand 2014 bzw. 2015 dargestellt. Der konvexe Verlauf verstärkt sich durch die Gemeindefusionen. Die Nettobelastung der Kleinstgemeinden bis 500 EW in der Höhe von 1.428 Euro pro Kopf erreicht nach den Gemeindesfusionen fast das hohe Niveau der Gemeinden mit 20.001 bis 50.000 EW.

2 1 0 Öffentliche Sparquote

-1

Quote Freie Finanzspitze

1.000 Gruppe 5

1.200 Gruppe 6

1.400 Gruppe 7

1.600 Gruppe 8

1.800 2.000 Euro pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014. Anmerkung: Gruppe 0 = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

-8 -10

1.200

48

6

0 bis 500 EW

2.000

0

8

in Prozent

Gebietsstand 2015 Euro pro Kopf

100

in Prozent

0

15

200 1.200

800

18

in Prozent

in Prozent

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

1.600

300

Gebietsstand 2015

Durch die Berücksichtigung der Gemeindefusionen verbessert sich die FSQ der Gemeinden unter 1.000 EW deutlich. Jene der Gemeinden bis 500 EW steigt um 9 Prozentpunkte, wodurch sie nunmehr rund 0 Prozent beträgt. Diese Verbesserung kann damit begründet werden, dass diese auf 134 reduzierten Gemeinden im Finanzjahr 2014 eine negative FSQ erreichten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der verbleibenden Kleinstgemeinden in dieser EW-Klasse ist dennoch als kritisch einzustufen.

Gebietsstand 2014 2.000

Abbildung 33: Gegenüberstellung Nettobelastung der Gemeinden im Finanzjahr 2014 nach Gruppen, Gebietsstand 2014 und 2015 nach EW-Klassen

50.001 bis 20.001 bis 10.001 bis 5.001 bis 0 bis 500.000 50.000 20.000 10.000 2.501 bis 1.001 bis 501 bis 500 EW EW EW EW 5.000 EW 2.500 EW 1.000 EW EW

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

In Abbildung 33 ist gut erkennbar, in welchen Gruppen die steirischen Gemeinden unter 1.000 EW eine unter- bzw. überdurchschnittliche Nettobelastung tragen. Der starke Anstieg der Nettobelastung in der Gruppe 5 Gesundheit in den beiden EW-Klassen bis 1.000 EW aufgrund der

Gemeindefusionen beruht auf der Tatsache, dass in der Steiermark keine Krankenanstaltenumlage von den Gemeinden eingehoben wird, wodurch die steirischen Gemeinden eine stark unterdurchschnittliche Nettobelastung im Bereich Gesundheit verzeichnen. Der Wegfall der sehr geringen Nettobelastung in der Gruppe 5 der steirischen Gemeinden erhöht die durchschnittliche Nettobelastung pro Kopf in diesen beiden EW-Klassen. In der Gruppe 4 Soziales zeigt sich hingegen ein leichter Rückgang der Nettobelastung, da die Sozialhilfeumlage in der Steiermark im bundesweiten Vergleich leicht überdurchschnittlich ist. Ausblick Mit den Rechnungsabschlüssen 2015 stehen erstmals Finanzdaten der fusionierten Gemeinden zur Verfügung. Erste leichte Veränderungen sind erkennbar, vorrangig bei den Gemeinden unter 1.000 EW. Die zukünftig anhaltend schwache Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark dämpft die positiven Wirkungen, die aufgrund der Mechanismen im Finanzausgleich (Abgestufter Bevölkerungsschlüssel) durch Gemeindefusionen erzielt werden sollten. Erst mittel- bis langfristig wird sich zeigen, in welchem Ausmaß die erwarteten positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der steirischen Gemeinden sichtbar werden.

49


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Veränderungen durch das FAG 2017

9. Veränderungen durch das FAG 2017 Seit Anfang Jänner 2017 ist das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen sowie eine Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen auf die Gemeindeebene gegeben.

9.1 Zentrale Neuerungen bei den Ertragsanteilen Änderungen bei den Vorwegabzügen Mit dem FAG 2017 kommt es zu Veränderungen bei den Vorwegabzügen. In Tabelle 21 sind den bisherigen Regelungen des FAG 2008 die neuen Regelungen nach dem FAG 2017 gegenübergestellt.30 Hier kann zwischen drei Bereichen unterschieden werden. Bei den Vorwegabzügen vor der Oberverteilung handelt es sich um zweckgewidmete Abzüge bei der Summe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Diese Abzüge treffen daher alle drei Gebietskörperschaften. Die Vorwegabzüge nach der Oberverteilung beziehen sich auf die Summe der Gemeindemittel, die länderweisen Abzüge vor der Unterverteilung werden von den einzelnen Ländertöpfen abgezogen. Bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben entfallen kleinere Abzüge im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und bei der Tabaksteuer sowie der EU-Beitrag für die Gemeinden. Eine Änderung findet sich auch beim Landespflegegeld. Dieses wird nun nicht mehr gemeindeweise abgezogen, sondern als pauschaler Vorwegabzug zugunsten des Bundes. Ein zusätzlicher Abzug ist für die länderweisen Eisenbahnkreuzungsfonds reserviert. 30) Um einen Vergleich zu ermöglichen, beziehen sich beide Darstellungen auf die Werte 2015.

Abbildung 34: Gegenüberstellung der länderweisen und gemeindeweisen Verteilung gemäß FAG 2008 und FAG 2017

Die Siedlungswasserwirtschaft wird nun nicht mehr nur bei den Ländern und Gemeinden abgezogen, sondern ist ein Abzug bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Zuvor hat der Bundesanteil die gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht reduziert. Das führt dazu, dass geringere GemeindeErtragsanteile nach Abzügen zur Verfügung stehen würden als nach der bisherigen Regelung. Da jedoch nun zusätzlich 53 Mio. Euro durch den Bund zur Verfügung gestellt wurden, erhöht sich die Summe der Gemeindemittel gegenüber der vorherigen Verteilung.

FAG 2008

16%

52%

FAG 2017

16%

53%

0%

10%

Volkszahl

20%

30%

Vorwegabzüge 2015 (in Tsd Euro) gemäß FAG 2008

Vorwegabzüge 2015 (in Tsd Euro) gemäß FAG 2017 Aufkommen Gemeinschaftliche Bundesabgaben Vorwegabzüge VOR Oberverteilung Ausgleichsfonds für Familien (bei Einkommensteuer) Gesundheitsförderung; Beihilfe aufgrund des Wegfalls der Vorsteuer im Gesundheits- und Sozialbereich sowie Pflegefonds (bei Umsatzsteuer)

81.164.362 -3.356.870 -690.392 -2.370.408

Siedlungswasserwirtschaft (bei Umsatzsteuer) Ertragsanteile zur Verteilung davon Anteil Gemeinden Vorwegabzüge NACH Oberverteilung Krankenanstalten (bei Umsatzsteuer) Vorwegabzug Bund ehemaliges Landespflegegeld Ungekürzte Ertragsanteile Länderweise Abzüge vor Unterverteilung Bedarfszuweisungen Kostenbeitrag Eisenbahnkreuzungen Spielbankabgabe Gemeinde-Ertragsanteile nach Abzügen Finanzzuweisung vom Bund gemäß § 24 FAG 2017 Gemeinde-Ertragsanteile nach Abzügen plus Bundes-Finanzzuweisung

-296.070 77.807.493 9.945.111 -280.886 -153.728 -127.158 9.664.224 -1.252.433 -1.235.464 -4.810 -12.159 8.411.791 52.900 8.464.691

6%

10%

22% 50%

Fixschlüssel

60%

70%

10%

80%

Fixschlüssel für historische Ausgleiche**

90%

100%

Örtliches Aufkommen

gemeindeweise Verteilung 86%

FAG 2017

4% 3% 1% 6% 96%

0% Abgestufter Bevölkerungsschlüssel

10% FinanzkraftFinanzbedarfAusgleich

20%

30%

Vorausanteil (Pro-Kopf-Werte nach BL und EW-Klasse)

40%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017 auf Basis FAG 2008 und FAG 2017.

Aufgabenorientierung ab 2018 bzw. 2019 Ein Teil der Mittel soll in Zukunft lastenabhängig verteilt werden. Hierzu wurden die Bereiche Kinderbetreuung (ab 2018) und Pflichtschule (ab 2019) als Pilotprojekte festgelegt. Nach erfolgreicher Umsetzung sollen weitere Bereiche folgen. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Gemeinden ist dabei jedoch noch weitgehend offen. Es wird nur generell von quantitativen und qualitativen Parametern gesprochen. Ebenfalls ungeklärt ist die zu verteilende Summe. Eine Klärung ist bis September 2017 vorgesehen.

0,4%

3%

50%

Werbeabgabe Volkszahl

60%

Getränkesteuerausgleich

70% Vorausanteil Selbstträgerschaft

80% Vorausanteil für Gemeinden über 10.000 EW

90%

1%

100%

Vorausanteil Nächtigungen bei Gemeinden bis 10.000 EW

** Anmerkung: Getränkesteuerausgleich; Werbesteuerausgleich (60 Prozent); Selbstträgerschaft

eine Reduzierung über 15 Euro pro Kopf aufweisen, weitere 25 Prozent der Gemeinden eine Reduzierung zwischen 5 und 15 Euro. Auf der anderen Seite haben 14 Prozent der Gemein­den eine Steigerung zwischen 5 und 15 Euro pro Kopf, 20 Prozent eine Steigerung über 15 Prozent. 24 Prozent der Gemeinden bewegen sich im neutralen Bereich bei -5 Euro bis +5 Euro pro Kopf.

Die zuvor beschriebenen Neuerungen bei den Ertragsanteilen führen zu Verschiebungen zwischen den Gemeinden. Um die Auswirkungen der Neuregelungen einschätzen zu können, erfolgt hier eine Gegenüberstellung der Regelungen gemäß FAG 2008 sowie FAG 2017 auf Basis der Ertragsanteile des Jahres 2015. Es ist wichtig zu betonen, dass dies lediglich eine theoretische Gegenüberstellung ist. Unberücksichtigt bleiben bei diesem Vergleich die Übergangsregelungen des FAG 2017 (Mindestdynamik). Hier ist zu betonen, dass damit die hier dargestellten Effekte in den ersten Jahren deutlich abgeschwächt werden.

Dabei zeigt sich in erster Linie eine Verschiebung innerhalb der Bundesländer, da die länderweisen Gemeindetöpfe weitgehend beibehalten wurden. Durch den Entfall des Finanzbedarf-Finanzkraft-Ausgleichs verlieren dabei verstärkt finanzschwache Kleingemeinden. Gleichzeitig kommt es zu Verschiebungen durch den Entfall des Getränkesteuerausgleichs und die Einführung der Nächtigungszahlen als Verteilungsschlüssel. Gemeinden mit bisher hohem Getränkesteuerausgleich verlieren, wenn sie gleichzeitig auf keine hohen Nächtigungszahlen verweisen können (beispielsweise kleinregionale Zentren ohne touristische Bedeutung). Hingegen profitieren Gemeinden, bei denen sich die Nächtigungszahlen in den letzten 15 Jahren dynamischer entwickelten als der Getränkesteuerausgleich (dieser bezieht sich auf den Stichtag 2010). Starke Verluste bestehen auch bei einzelnen Gemeinden durch den Entfall des Werbesteuerausgleichs.

In Abbildung 35 sind die Veränderungen durch das FAG 2017 gegenüber dem FAG 2008 erkennbar. Bei den Gemeinden in den Rot- und Orange-Tönen kommt es zu einer Reduzierung gegenüber dem Status quo. In Grün finden sich Gemeinden mit Steigerungen. Gelb bedeutet eine neutrale Auswirkung. Es zeigt sich, dass 18 Prozent der Gemeinden

Durch die stärkere Gewichtung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels kommt es insbesondere bei größeren Gemeinden zu Steigerungen. Bei den Städten kommt es aber durchaus zu differenzierten Ergebnissen, da sich insbesondere der Entfall des Getränkesteuerausgleichs sehr unterschiedlich auswirkt.

9.2 Auswirkungen auf die Gemeindeebene durch die Neuverteilung der Ertragsanteile

Aufkommen Gemeinschaftliche Bundesabgaben 81.164.362 Vorwegabzüge VOR Oberverteilung -3.087.724 Ausgleichsfonds für Familien (bei Einkommensteuer) -690.392 Gesundheitsförderung; Beihilfe aufgrund des Wegfalls der Vorsteuer -2.370.408 im Gesundheits- und Sozialbereich sowie Pflegefonds (bei Umsatzsteuer) Kraftfahrzeugsteuer -14.500 Ausgleichsfonds Krankenversicherung (bei Tabaksteuer) -12.424 Ertragsanteile zur Verteilung 78.076.639 davon Anteil Gemeinden 10.139.683 Vorwegabzüge NACH Oberverteilung -317.662 EU-Beitrag (bei Abgaben mit einheitlichem Schlüssel) -126.045 Krankenanstalten (bei Umsatzsteuer) -153.728 Siedlungswasserwirtschaft: (bei vESt; Lst; Kest I, Ust) -37.888 Ungekürzte Ertragsanteile 9.822.021 Länderweise Abzüge vor Unterverteilung -1.384.468 Bedarfszuweisungen -1.229.908 Landespflegegeld -127.158 Spielbankabgabe -12.159 § 21 Abs. 9 FAG 2008 (Gemeindefusion Stmk) -15.242 Gemeinde-Ertragsanteile nach Abzügen 8.437.553 Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017 auf Basis FAG 2008 und FAG 2017.

17%

40%

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel

FAG 2008

Reduktion der Verteilungskriterien Deutliche Veränderungen gibt es bei der Verteilung der Ertragsanteile auf der Gemeindeebene. Es entfallen mehrere Regelungen, wie der Getränkesteuerausgleich, die Werbeabgabe oder der Finanzkraft-Finanzbedarf-Ausgleich. In Abbildung 34 sind die bisherigen Regelungen den neuen Regelungen des FAG 2017 gegenübergestellt. Dabei ist ersichtlich, dass sich die Zahl der Verteilungskriterien deutlich verringert hat. Für die Verteilung der Gemeindemittel auf die Ländertöpfe wurden bisherige Schlüssel in den Fixschlüssel eingerechnet. Ziel war es dabei, das aktuelle Verteilungsverhältnis zwischen den Ländern beizubehalten. Zusätzlich wurde auch die gemeindeweise Verteilung deutlich vereinfacht. So gelten hier in Zukunft nur mehr drei Verteilungsschlüssel. Die neuen Vorausanteile der Gemein­den über 10.000 EW wurden je nach Bundesland und Ein­wohnerklasse so gestaltet, dass die Verluste gegenüber den bisherigen Regelungen möglichst gering sind. Für die Gemeinden unter 10.000 EW gelten neben dem ABS nur mehr die Nächtigungszahlen. In den ersten Jahren bestehen Übergangsregelungen.

Tabelle 21: Gegenüberstellung der Vorwegabzüge und Bundes-Finanzzuweisung im Finanzjahr 2015 gemäß FAG 2008 und FAG 2017

50

länderweise Verteilung

51


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Veränderungen durch das FAG 2017

Die neuen Regelungen des FAG 2017 führen zwar zu Verschiebungen zwischen den Gemeinden, am grundsätzlichen Bild der Verteilung der Ertragsanteile ändern sie jedoch nichts. In Abbildung 36 werden die Ertragsanteile pro Kopf in Einnahmen-Quintile31 verteilt. Dabei zeigt sich – wie auch bereits in den Vorperioden – ein klares West-Ost-Gefälle bei den Pro-Kopf-Werten. Dies ist darin begründet, dass es im Rahmen der Unterverteilung auf die Ländertöpfe zu keinen wesentlichen Verschiebungen zwischen den Bundesländern gekommen ist.

schwache Gebiete, landesinterner Finanzkraftausgleich. Neu eingerichtet wurden länderweise Fonds für Eisenbahnkreuzungen in den Jahren 2017 bis 2029, welche nach landeseigenen Regeln verteilt werden (9,62 Mio. Euro pro Jahr).

9.3 Veränderungen im Transfersystem Durch das FAG 2017 kommt es auch zu zahlreichen Änderungen bei den Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften. Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden ist jedoch

31) Zur Bildung von Quintilen werden die österreichischen Gemeinden nach der Höhe der Pro-Kopf-Ertragsanteile geordnet und in fünf gleich große Quintile geteilt. Im 1. Quintil finden sich demnach die 20 Prozent der Gemeinden mit den niedrigsten Ertragsanteilen pro Kopf.

nicht möglich, da die Gestaltung oft noch offen ist bzw. bisherige Transferströme nicht ausreichend transparent waren. Ressourcenausgleich wird Ländern überlassen Der Finanzbedarf-Finanzkraft-Ausgleich bei den Ertragsanteilen sowie die bundeseinheitliche Verteilung im Rahmen des Gemeindekopfquotenausgleichs (§ 21 FAG 2008) auf die einzelnen Gemeinden entfallen. Der landesinterne Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden wird damit in Zukunft ausschließlich nach landesrechtlichen Regeln erfolgen. Es ist daher zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit zu Veränderungen bei landesgesetzlichen Finanzkraftregelungen kommt. Wie sich dies auf die einzelnen Gemeinden auswirken wird, ist daher noch vollständig offen. Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Eisenbahnkreuzungsfonds Die Bedarfszuweisungsmittel werden um die bisherigen § 21-Mittel (Gemeindekopfquotenausgleich) aufgestockt und um weitere Verwendungszwecke erweitert: Interkommunale Zusammenarbeit, Gemeindezusammenlegungen, struktur-

Abbildung 35: Ertragsanteile 2015 gemäß FAG 2017 und Veränderungen gegenüber FAG 2008

52

Neugestaltung der Finanzzuweisungen für ÖPNV Ein Teil der bisherigen Finanzzuweisungen an Gemeinden für den ÖPNV (§ 20 Abs. 1 FAG 2008) läuft in Zukunft ebenfalls über die Länder. So werden Ländertöpfe gebildet und die Mittel anhand der finanziellen Belastung der Gemeinden verteilt. Die Städte Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck erhalten einen fixen Anteil am Landestopf. Einmalzahlung für Migration und Integration Den Gemeinden werden vom Bund einmalig 37,5 Mio. Euro in Zusammenhang mit Migration und Integration zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt weitgehend nach Anzahl der Personen in der Grundversorgung. 60 Mio. Euro Strukturfonds Der Gemeinde-Strukturfonds soll vor allem von Bevölkerungsabwanderung betroffenen und finanzschwachen

Gemeinden und Städten zugutekommen. Die Verteilung erfolgt nach Bevölkerungsentwicklung, Abhängigenquote (Verhältnis der 15- bis 64-Jährigen zur restlichen Bevölkerung) und Finanzkraft (aus den Einnahmen aus Grundsteuer und Kommunalsteuer). Kostendämpfungspfade Gesundheit und Pflege Für den Bereich Gesundheit wurde der bestehende Kostendämpfungspfad verlängert, wobei die jährlichen Ausgabensteigerungen für das Gesamtsystem von 3,6 (2017) auf 3,2 Prozent p. a. (2020) sinken sollen. Für den Pflegebereich wurde für den Zeitraum 2017 bis 2021 eine Obergrenze für die jährlichen Ausgabensteigerungen von 4,6 Prozent paktiert. Wie weit diese auch für die Gemeindeumlagen an die Länder gilt, wird sich noch zeigen. Für die Vergangenheit traf dies jedenfalls nicht zu, was die Steigerung der Krankenanstaltenumlage seit 2013 um 4,1 Prozent p. a. zeigt (bei einem vereinbarten Kostendämpfungspfad von 3,6 Prozent p. a.). Die Sozialhilfeumlage hat seit 2013 sogar um 7,2 Prozent p. a. zugenommen.

Abbildung 36: Ertragsanteile 2015 gemäß FAG 2017 nach Einnahmen-Quintilen

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Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

10. Zusammenfassung und Ausblick Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen der Gemeindefinanzen geboten. Danach werden die Ergebnisse der Gemeindefinanzprognose bis zum Jahr 2020 dargestellt und es wird auf zentrale Handlungs­ erfordernisse und -optionen eingegangen.

10.1 Entwicklungen im Überblick Betrachtet man die Gemeindefinanzen 2015, so lässt sich grundsätzlich eine Fortführung der Entwicklungen der Vorjahre erkennen. Es zeigt sich, dass es in der laufenden Gebarung zu keiner nachhaltigen Verbesserung gekommen ist, was sich in den stagnierenden Finanzkennzahlen widerspiegelt. Das ist nicht zuletzt auf die nun wieder deutlich steigende Umlagenbelastung zurückzuführen. Mit den stagnierenden Überschüssen aus der laufenden Gebarung wurden vermehrt Investitionen getätigt, wogegen sich der Schuldenstand nur minimal verringert hat. Gleichbleibende finanzielle Spielräume Der Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) ist von 2014 auf 2015 um 119 Mio. Euro gestiegen und liegt nun mit 1.728 Mio. Euro absolut um 9 Prozent höher als im Jahr 2007. Im Jahr 2007 wurde mit 1.586 Mio. Euro ein sehr positiver Saldo der laufenden Gebarung erreicht. Danach brach dieser aufgrund der Wirtschaftskrise auf 870 Mio. Euro im Jahr 2009 ein. Mit dem Jahr 2014 konnte der Saldo 1 dann erstmals wieder das Niveau des Jahres 2007 leicht übersteigen (+1 Prozent) und erreicht nun 2015 seinen Höhepunkt. Berücksichtigt man jedoch, dass die Inflation in diesem Zeitraum 17 Prozent32 betragen hat, so entstand ein deutlicher realer Rückgang. Dieser Trend verteilt sich jedoch nicht auf alle Gemeinden im gleichen Ausmaß. So stieg der Saldo der laufenden Gebarung der durchschnittlichen Gemeinden von 251 Euro pro Kopf im Jahr 2014 auf 262 Euro pro Kopf im Jahr 2015. Seit 2006 stiegen jedoch nur die Werte für die Gemeinden von 500 bis 20.000 EW. Dass die Akutphase der Wirtschaftskrise im Wesentlichen überwunden ist, bestätigt sich auch bei einer Kennzahlenbetrachtung: Hier zeigen sich nun wieder stabile Kennzahlen. Die Werte aus den Vor-Krisen-Jahren konnten jedoch nicht mehr erreicht werden. Wieder starker Anstieg der Umlagen Nachdem die Dynamik der Umlagenbelastung (v. a. Landes-, Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage) im Jahr 2012 32) Gemäß Statistik Austria: Verbraucherpreisindex 2005

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aufgrund der Einführung des Pflegefonds und des Wegfalls des Landespflegegeldes deutlich gebremst worden ist, zeigen sich seit 2013 wieder dynamischere Steigerungen. Es bestehen nun wieder ähnliche Steigerungsraten wie in den Jahren vor 2011 (zwischen 5 und 8 Prozent pro Jahr). Damit ist klar, dass der Pflegefonds nur eine kurze Verschnaufpause gebracht hat, langfristig jedoch keine Entlastung zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch darauf verwiesen werden, dass diese Entlastung 2012 tatsächlich nicht erfolgte, da für diese Zwecke Vorwegabzüge bei den Ertragsanteilen vorgenommen werden. Die geringeren Transferausgaben gehen daher auch mit geringeren Einnahmen über die Ertragsanteile in der gleichen Höhe einher. Betrachtet man einen längeren Zeitraum, ist eindeutig eine überproportionale Belastung der Gemeindehaushalte im Transferbereich zu erkennen. Insgesamt bestand im Jahr 2015 ein negativer Transfersaldo der Gemeinden von den/ zu den Ländern in der Höhe von 1.475 Mio. Euro. Im Jahr 2006 lag die Belastung noch bei 788 Mio. Euro, sodass sich der negative Transfersaldo beinahe verdoppelt hat (+87 Prozent bzw. +687 Mio. Euro). Seit dem Jahr 2011 ist der negative Transfersaldo um 14 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu sind die Ertragsanteile seit 2006 um nur 41 Prozent (+1.796 Mio. Euro) gestiegen, seit 2011 um 15 Prozent (+814 Mio. Euro). Reduziert man den Transfersaldo weiters um die Gemeinde-Bedarfszuweisungen, welche den Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs zustehen, erhöht sich der negative Saldo sogar auf 2.369 Mio. Euro. Insgesamt ist festzustellen, dass die Gemeinden je nach Bundesland in sehr unterschiedlichem Ausmaß mit Umlagen durch die Bundesländer belastet werden. Leicht positive Entwicklung der Investitionen Die Investitionen33 sind 2015 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 0,8 Mrd. Euro gestiegen. Hierbei ist jedoch auf besonders starke Anstiege im Jahr 2014 vor allem in den Bereichen Straßenbau, Schulen und Kinderbetreuung hinzuweisen. Eine deutlich dynamischere Entwicklung zeigten seit 2011 vor allem die Gemeinden bis 20.000 EW. Die Investitionen der Städte über 50.000 EW gingen im Jahr 2015 hingegen zurück, wobei hier auf ein hohes Maß an ausgelagerten Gesellschaften hinzuweisen ist, über die der Großteil der städtischen Investitionen abgewickelt wird. 33) Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und aktivierungsfähigen Rechten

Zusammenfassung und Ausblick

2011 erreichten die Investitionen in Vermögen mit 1,65 Mrd. Euro einen Tiefpunkt. Seitdem gibt es wieder Zuwächse. Seit dem Jahr 2014 konnte absolut betrachtet wieder an das Vor-Krisen-Niveau angeknüpft werden. Seit 2006 stiegen die Investitionen um 9 Prozent. Demgegenüber erhöhte sich der VPI im Zeitraum 2006 bis 2015 um 19,4 Prozent. Der Baukostenindex ist in diesem Zeitraum sogar um 24,7 Prozent gestiegen. Es konnte daher noch nicht an das VorKrisen-Niveau angeschlossen werden. Marginaler Schuldenabbau Seit 2006 erhöhten sich die Finanzschulden um nur drei Prozent. Seit dem Jahr 2011 sinken die Finanzschulden der Gemeinden – nicht zuletzt aufgrund der strengeren Regelungen des geltenden Österreichischen Stabilitätspaktes. Von 2014 auf 2015 kam es – wie auch im Vorjahr – zu einem minimalen Rückgang. Seit 2014 ist auch bei den Haftungen ein Rückgang erkennbar. Grund für diese Trendwende könnte die im Stabilitätspakt vereinbarte Haftungsobergrenze sein. In Summe weisen die Gemeinden Finanzschulden von 11,3 Mrd. Euro sowie Haftungen von 6,2 Mrd. Euro auf. Zusätzlich ist noch auf außerbudgetäre Schulden aufgrund der zahlreichen Ausgliederungen und Gemeindeverbände hinzuweisen. Hier kommen nochmals 3,3 Mrd. Euro an Maastricht-relevanten Schulden für den Gemeindesektor hinzu, welche jedoch teilweise mit Haftungen der Gemeinden gedeckt sind. Zu den weiteren Verschuldungsdaten ausgegliederter Gesellschaften, welche nicht dem öffentlichen Bereich zugeordnet werden, sind keine Zahlen verfügbar. Die Gemeinden erreichten mit Ausnahme der beiden negativen Jahre 2009 und 2010 immer ein ausgeglichenes oder positives Maastricht-Ergebnis. Regionale Unterschiede Bei den Einnahmen sind klare regionale Unterschiede zu erkennen. Grundsätzlich sind die Einnahmen im Westen Österreichs höher als im Osten (ohne Wien). Dies liegt insbesondere auch an der unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangssituation. In wirtschaftsstarken Regionen können höhere Pro-Kopf-Einnahmen erzielt werden als in wirtschaftsschwachen Gemeinden. Während bei den eigenen Abgaben und Gebühren sehr starke Differenzen bei den Gemeinden nach Bundesländern bestehen, fällt der Differenzbetrag bei den Ertragsanteilen – aufgrund der nivellierenden Effekte des Finanzausgleichsgesetzes – geringer aus. Auch auf der Ausgabenseite zeigt sich ein West-Ost-Gefälle, was teilweise auf unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten zurückzuführen ist. Zusätzlich ist jedoch auch auf die unterschiedlich hohe Belastung an Umlagen je Bundesland hinzuweisen. Die Umlagenbelastung ist bei den drei zent-

ralen Umlagen (Landesumlage, Sozialhilfe und Krankenanstalten) deutlich gestiegen. Die höchste Belastung pro Kopf befindet sich dabei 2015 in Oberösterreich, Vorarlberg und Kärnten. Gemeindegröße beeinflusst Finanzausstattung Finanziell besonders enge Spielräume finden sich einerseits bei den sehr kleinen Gemeinden bis 500 EW, andererseits bei den Städten ab 20.000 EW. Besonders deutlich wird dies bei Betrachtung der Öffentlichen Sparquote und der Quote der Freien Finanzspitze. Während die Gemeinden zwischen 501 und 20.000 EW im Jahr 2015 Öffentliche Sparquoten zwischen 15 und 18 Prozent aufweisen, liegen die Werte bei den Kleinstgemeinden und den Städten über 20.000 EW bei 7 bzw. 11 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt auch die Quote der Freien Finanzspitze. Hier ergibt sich für die Kleinstgemeinden ein negativer, für die Gemeinden von 501 bis 1.000 EW sowie für die Städte über 50.000 EW ein nur schwach positiver Wert. Demgegenüber liegen die Quoten der anderen Gemeinden bei 5 bis 8 Prozent. Die schlechten Ausgangswerte bei den Kleinstgemeinden konnten jedoch durch die Gemeindefusionen in der Steiermark deutlich verbessert werden. Die Pro-Kopf-Einnahmen im Bereich der eigenen Steuern sind bei den Großstädten ab 50.000 EW um 73 Prozent höher als bei den Kleinstgemeinden bis 500 EW. Weniger starke Differenzen bestehen im Bereich der Ertragsanteile, wo aufgrund des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels die Städte ab 10.000 EW verstärkt profitieren. Laufende Transfereinnahmen gehen zugunsten der kleineren Gemeinden. Auf der Ausgabenseite steigen insbesondere die Personalausgaben sowie die laufenden Transferausgaben mit der EW-Klasse. Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist ein U-förmiger Verlauf erkennbar. In Summe weisen die Gemeinden bis 1.000 EW im Jahr 2015 deutlich höhere Netto-Ausgaben pro Kopf auf als die Gemeinden von 1.001 bis 10.000 EW. Im Verwaltungsbereich sind die Netto-Ausgaben der kleinen Gemeinden bis 1.000 EW pro Kopf am höchsten. Sowohl bei der Verschuldung als auch bei den Investitionen sinken die Pro-Kopf-Werte mit der EW-Klasse. Gleichzeitig steigt die Spanne bei den Pro-Kopf-Investitionen deutlich. Lagen die Pro-Kopf-Investitionen im Jahr 2006 bei den Kleinstgemeinden beim 3,9-fachen der Städte über 50.000 EW, so liegt der Wert 2015 beim 5-fachen. Die Pro-KopfVerschuldung bei Kleinstgemeinden ist 2015 doppelt so hoch wie bei den Großstädten. Hier muss berücksichtigt werden, dass das Ausmaß an Ausgliederungen für kommunale Aufgabenbereiche mit der EW-Klasse steigt und daher nur ein Teil der Investitionen und der Verschuldung, für welche die Gemeindepolitik verantwortlich ist, dargestellt werden.

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Insgesamt keine Vergrößerung der finanziellen Spielräume Grundsätzlich ist keine substanzielle Verbesserung der finan­ziellen Situation der Gemeinden zu erkennen. Das Ergeb­nis der laufenden Gebarung und auch die freie Finanz­ spitze können nicht an die Vor-Krisen-Werte anknüpfen. Obwohl die Gemeinden ihre Ausgaben für Personal und Verwaltungs- und Betriebsaufwand gedämpft haben, kann dies die Steigerungen im Umlagenbereich nicht vollständig ausgleichen. Dennoch konnten die Gemeinden in vielen Bereichen auch einen Ausbau des Leistungsangebotes erreichen – wie beispielsweise im Kinderbetreuungsbereich. Die gestiegene Investitionstätigkeit war nur aufgrund eben­ falls gestiegener Investitionszuschüsse durch die Länder möglich und betrifft dabei in erster Linie nur kleinere und mittlere Gemeinden. Schließlich ist auf den realen Rückgang an Investitionen und Schuldentilgungen hinzuweisen.

10.2 Gemeindefinanzprognose bis 2020 Um die zukünftige Entwicklung der Gemeindefinanzen einschätzen zu können, werden nachfolgend die Ergebnisse der Gemeindefinanzprognose von Dezember 2016 vorgestellt, welche im Haupt-Szenario auf aktuellen Prognose­ werten von Bund (betreffend Ertragsanteile), Ländern (betreffend Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage) sowie Forschungsinstituten (WIFO und IHS betreffend Konjunkturentwicklung, Entwicklung Löhne und Gehälter sowie Verbraucherpreis-Index) basiert.34 Stagnierenden Ertragsanteilen im Jahr 2017 stehen weiterhin steigende Umlagen von mehr als 4 Prozent gegenüber. Die laufenden Transfers an Träger des öffentlichen Rechts (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) werden 2017 um voraussichtlich 140 Mio. Euro zunehmen. Der Über­schuss der laufenden Gebarung (Einnahmen minus Ausgaben) wird somit 2017 um voraussichtlich 160 Mio. Euro geringer sein als in den Jahren 2015/2016. Knapp 10 Prozent werden den Gemeinden 2017 aus der laufenden Gebarung für Investitionen und Schuldentilgungen übrig bleiben – 2007 waren dies noch 15 Prozent, 2015 fast 13 Prozent. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird auch 2017 nicht geschlossen, sie geht weiter auf, womit die finanziellen Spielräume weiter sinken.

daut ist und dass die Umlagensteigerungen entsprechend den im Finanzausgleich vereinbarten Kostendämpfungspfaden für die Bereiche Gesundheit und Pflege moderat ausfallen werden. • Worst-Case-Szenario: Es wird angenommen, dass die Ertragsanteile konjunkturbedingt ab 2018 nicht um 4 Prozent p. a. steigen, sondern dies um einen Prozentpunkt geringer ausfällt. Ebenso liegt diesem Szenario zugrunde, dass die Kostendämpfungspfade wie in der Vergangenheit für die Gemeinden nicht vollständig gelten und damit die Umlagen um 5 Prozentpunkte p. a. steigen. • Best-Case-Szenario: Hier besteht die Annahme, dass sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen konjunkturbedingt ab 2017 um 0,5 bis 1 Prozentpunkte besser entwickeln als prognostiziert. Ergänzend wird eine geringere Steigerung der Umlagen als in den Kostendämpfungspfaden vereinbart erhofft. Im Haupt-Szenario steigt der Überschuss der laufenden Gebarung bis 2020 auf 1,8 Mrd. Euro bzw. 11,7 Prozent der laufenden Ausgaben. Dieser Wert liegt real noch ein Fünftel unter jenem von 2007. Im Worst-Case-Szenario sinkt der Überschuss der laufenden Gebarung bis 2020 auf 1,4 Mrd. Euro bzw. auf 8,8 Prozent Öffentliche Sparquote (Anteil an den laufenden Ausgaben). Dieser Wert liegt nur knapp über jenen der Krisenjahre 2009/2010. Das Best-Case-Szenario geht von einer grundsätzlich positiven Entwicklung aus. Der Saldo der laufenden Gebarung würde sich dann auf 2,2 Mrd. Euro bzw. 14,2 Prozent Öffentliche Sparquote erhöhen – dies ist fast der Wert aus 2007. Ob das Haupt-Szenario auch eintreffen wird, ist wesentlich davon bestimmt, wie weit die Kostendämpfungspfade Gesundheit und Pflege auch für die Gemeinden relevant sind. Ist dies wie in der Vergangenheit nicht der Fall, könnten die Gemeindefinanzen sich in den nächsten Jahren in Richtung Worst-Case-Szenario bewegen.

Zusammenfassung und Ausblick

Abbildung 37: Entwicklungstrend der Gemeindefinanzen bis 2020 – am Beispiel Überschuss der laufenden Gebarung in Prozent der laufenden Ausgaben (Öffentliche Sparquote)

16% Öffentliche Sparquote in Prozent

Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

14%

14,9% 12,7%

12,6%

12% 10%

10,4%

8%

11,3% 10,1%

13,4%

11,6% 9,5%

14,2%

11,7% 8,8%

7,4%

6% 4% 2% 0%

ÖSQ

RA 2007

Hauptszenario

RA 2009

RA 2011

Best-Case-Szenario

RA 2013

RA 2015

Worst-Case-Szenario

Vorschau Progn. 2017 Progn. 2018 Progn. 2019 Progn. 2020 2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2007 bis 2015, aktuelle Prognosewerte von BMF, WIFO, IHS und Bundesländern.

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2016 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2007 bis 2015, aktuelle Prognosewerte von BMF, WIFO, IHS und Bundesländern.

österreichweit möglichst einheitliche Standards zu schaffen. Mit dem KDZ-Kontierungsleitfaden für Gemeinden soll auch im neuen Haushaltssystem eine weitgehend einheitliche und standardisierte Kontierung gefördert werden. Mit dem Projekt Muster-Voranschlag und Rechnungsabschluss für Gemeinden wird bis zum Frühjahr 2017 ein einheitlicher Mindeststandard geschaffen. Bei der Vermögensbewertung können abgestimmte Bewertungsleitfäden und Tools35 einen Beitrag für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erstbewertung schaffen. Für eine erfolgreiche Umsetzung 2019/2020 bedarf es einer möglichst bald erfolgenden Novellierung der VRV 2015, um die bestehenden inhaltlichen und redaktionellen Lücken und Mängel zu beheben. Weiters bedarf es einer umfassenden Weiterbildungsoffensive für Gemeindebedienstete wie auch für die politischen VertreterInnen zum neuen Gemeinde-Haushaltsrecht.

Die Prognose bis 2020 erfolgt in 3 verschiedenen Szenarien: • Haupt-Szenario: Dieses Szenario entspricht den aktuellen Prognosewerten. Es wird davon ausgegangen, dass die Gegenfinanzierung der Steuerreform 2018/2019 voll ver-

In den nächsten Jahren stehen für die Gemeinden aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen einige große Herausforderungen bevor. Zu nennen ist hier einerseits die Haushaltsrechtsreform, andererseits die Neuregelungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017. Nachfolgend werden zentrale Handlungserfordernisse und -optionen vom KDZ zusammengeführt und dargestellt.

34) WIFO-Prognose 10/2016; BMF-Ertragsanteilsprognose 04/2016 und 10/2016; IHS-Prognose 07/2015; Umfrage bei Ländern zu Transferentwicklung Herbst 2016.

VRV neu Für die weitere Konkretisierung der Haushaltsrechtsreform für Länder und Gemeinden (VRV neu) wird es wichtig sein,

35) Siehe dazu auch KDZ-Leitfaden zur Vermögensbewertung sowie das KDZ-Tool Kommunale Vermögensbewertung auf www.praxisplaner.at

56

11,6%

12,6%

12,0%

Neugestaltung der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden Durch das FAG 2017 wird es notwendig, die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden zumindest teilweise neu zu gestalten. So erfolgt nun kein Ressourcenausgleich mehr über die Ertragsanteilsverteilung oder Bundestransfers, sondern dieser ist ausschließlich im Rahmen von länderinternen Regeln zu gestalten. Eine Neuausrichtung sollte dabei mehrere Aspekte berücksichtigen, wie insbesondere: • Gemeinsame Betrachtung von Ertragsanteilen, Bundestransfers und länderinternen Transferregeln: Bisher

10.3 Handlungserfordernisse und -optionen

12,3%

zeigte sich, dass die länderinternen Transferregeln die im FAG vorgesehene Mittelverteilung durch Ertragsanteile deutlich veränderte bzw. sogar aufhob. Die zentralen Transferregeln sollten sich jedoch ergänzen. • Annäherung der länderweisen Regeln: Die derzeitigen Transfersysteme sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es bestehen vor allem große Unterschiede hinsichtlich des Ausmaßes an Umverteilung und der generellen Belastung der Gemeinden. • Gemeinsame Betrachtung von Ressourcen- und Lastenausgleich: Eine finanziell gesunde Gemeinde braucht ­einerseits ausreichend Mittel für ihre Leistungserbringung (Ressourcenausgleich), gleichzeitig muss jedoch auch genügend Spielraum für die spezifischen Leistungsanforderungen (Lastenausgleich) gegeben sein. • Reduzierung des Transfervolumens: Durch die zusätzlichen Gemeinde-Bedarfszuweisungen durch das FAG 2017 sowie durch die dynamische Entwicklung der Umlagen erhöht sich das Transfervolumen weiter. Dies führt zu massiven Umverteilungsprozessen zwischen den Gemeinden, das Zusammenwirken der Regeln ist nicht mehr überschaubar. Eine massive Reduzierung des gesamten Transfervolumens wäre notwendig, um tatsächlich beabsichtigte Verteilungswirkungen verfolgen zu können. Dies kann auch auf der Ebene der einzelnen Länder erfolgen. Die im Paktum vereinbarten Kostendämpfungspfade in den Bereichen Gesundheit und Soziales sollten auch für die Umlagenentwicklung (Krankenanstaltenumlage, Sozial­ hilfeumlage) gelten.

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Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Modellprojekt Aufgabenorientierung Mit dem FAG 2017 sind zwei Pilotprojekte der Aufgaben­ orientierung vorgesehen. Ab 2018 soll ein Teil der Ertragsanteile aufgabenorientiert für den Kinderbetreuungsbereich und ab 2019 für den Pflichtschulbereich verteilt werden. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Gemeinden ist dabei jedoch noch weitgehend offen. Es wird nur generell von quantitativen und qualitativen Parametern gesprochen. Ebenfalls ungeklärt ist die zu verteilende Summe. Im Jahr 2017 gilt es daher, ein Modell zu entwickeln, welches den Namen Aufgabenorientierung auch tatsächlich verdient: • Orientierung an unterschiedlichen Leistungen – unabhängig von Ländergrenzen: Das derzeitige Angebot an Kinderbetreuung unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. Dementsprechend sollten auch die Gemeinden jener Bundesländer, welche bereits jetzt gut ausgebaute Angebote haben, mehr Mittel erhalten. Anteilsmäßige Verschiebungen zwischen den Ländern gegenüber dem Status quo müssen daher möglich sein. • Österreichweite Annäherung des Leistungsangebotes: Das System sollte so ausgestaltet werden, dass ausreichend Anreizwirkungen bestehen, um das Leistungsangebot auszubauen. • Dynamisierung der Mittel: Bei steigendem Betreuungsangebot bedarf es einer entsprechenden Dynamik bei den Gesamtmitteln. Die Finanzierungsquellen sind zu klären. • Trennung der Finanzierung für laufenden Betrieb und Investitionsförderung: Die bundesweit einheitlichen Ertragsanteile sollten in erster Linie die Finanzierung des laufenden Betriebes sichern. Ausbaumaßnahmen sollten im Rahmen von Ausbauprogrammen gefördert werden. Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion Ein Ausgleich der regionalen Versorgungsfunktion wurde im FAG 2017 noch nicht aufgegriffen. Gemeinden, welche Leistungen nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern für eine ganze Region erbringen, benötigen auch die entsprechenden Mittel. Mit einem Ausgleich wäre ein Ersatz des vergleichsweise undifferenzierten Abgestuften Bevölkerungsschlüssels möglich.

Ein Kooperationsprojekt von KDZ und TU Wien36 beschäftigte sich intensiv mit der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden und den damit verbundenen Auswirkungen für den Finanzausgleich. In der Studie wurden jene Aufgabenbereiche bestimmt, welche im Rahmen des Finanzausgleichs im Zuge einer regionalen Versorgungsfunktion abgegolten werden sollten. Darüber hinaus wurden Indikatoren zur Bewertung der regionalen Versorgungsfunktion vorgeschlagen. Darauf aufbauend wäre nun eine Modellentwicklung erforderlich.

Ich will meine Gemeinde gestalten. Nicht nur verwalten.

Finalisierung der Grundsteuerreform Eine Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ soll bis Mitte 2017 eine Reform der Grundsteuer vorbereiten. Diese Arbeitsgruppe basiert auf bereits konkreten gemeinsamen Vorschlägen von Städtebund und Gemeindebund. Im Fokus stehen dabei eine Vereinfachung der Bemessungsgrundlage und eine verfassungskonforme Lösung. Nun wäre ein rascher Abschluss notwendig. Steigerung der Transparenz Mit dem FAG 2017 wurden mehrere Regelungen vereinbart, um die Transparenz hinsichtlich Finanzierung und Leistungserbringung der Gebietskörperschaften zu erhöhen. So ist die Einführung von Spending Reviews beabsichtigt, um das Zusammenspiel von Aufgaben und Ausgaben hinsichtlich Effizienz und Effektivität näher zu untersuchen und eine Aufgabenkritik durchzuführen. Für Bund, Länder und Sozialversicherungen ist ab 2019 ein Benchmarking bei allen Aufgabenbereichen vorgesehen. Für Gemeinden wird auf landesinterne Vergleiche hingewiesen.

RUND

50%

Wenn diese Maßnahmen ernst genommen werden, bieten sie viel Potenzial. Es sollte daher rasch an ihnen gearbeitet werden.

36) Vgl. Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden, 2016.

Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung ist Kompetenzzentrum und Wissensplattform für • Public Management und Consulting • Finanzwirtschaft • Europäische Governance und Städtepolitik Das KDZ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, der seit 1969 dem öffentlichen Sektor angewandte Forschung, Beratung und Weiterbildung anbietet. Das Denken und Handeln der Organisation ist ganzheitlich und interdisziplinär. Die Sichtweise umfasst Städte und Gemeinden, Länder, Bund und die europäische Ebene. Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald

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