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Was kann man von der Steuer absetzen?

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Das Jahr ist schon zur Hälfte rum und die Steuererklärung 2022 ist, wenn Sie einen Steuerberater haben, bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt einzureichen. Ansonsten gilt für Sie der 2. Oktober 2023.

Die Frage „was kann man von der Steuer absetzen?“ stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie die im Laufe des Jahres angefallenen Belege für die Steuererklärung sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.

Zu den Werbungskosten gehört alles, was Sie ausgeben, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, Umzugskosten oder Beiträge zu Berufsverbänden sowie Berufskleidung und die Reinigung dieser etc. Wer schon einen Job hat, muss vielleicht in eine Fortbildung investieren, um ihn auch zu behalten. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber 1.200 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Hier nur einige Beispiele.

Absetzen können Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben, soweit Ihr Arbeitgeber sie Ihnen nicht steuerfrei ersetzt hat. Dazu zählt alles, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit einsetzen, als Arbeitsmittel. Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Sie ihn überwiegend für berufliche Zwecke nutzen. Dazu gehören zum Beispiel Aktentasche, PC, Schreibtisch, selbst bezahlter Bürostuhl, Bücherregal und Fachliteratur.

Die neu eingeführte Home-Office-Pauschale gehört ebenfalls zu den Werbungskosten und kann für 2022 mit 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro) berücksichtigt wer- den. Ab 2023 steigt der Betrag auf 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro).

Die Finanzämter erkennen Ausgaben für typische Berufskleidung und deren Reinigung als Werbungskosten an. Darunter fallen beispielsweise Arbeitskittel, Uniform, Blaumann, Sicherheitsschuhe, Arztmantel, Operationshose, die Robe eines Richters oder das Barett eines Berufssoldaten sowie die Amtstracht eines Geistlichen. Alle Kleidungsstücke, die Sie als „bürgerliche“ Bekleidung nutzen können, sind dagegen keine typische Berufskleidung.

Wenn Sie eine Arbeitsstelle suchen, können Sie beispielsweise Ausgaben für Inserate, Telefonkosten, Porto, Kosten für Fotokopien von Zeugnissen und nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte.

Auch die Kosten für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung können Sie in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für Bildungsmaßnahmen in einem schon ausgeübten Beruf als auch für eine Berufstätigkeit in Zukunft (wie z. B. die Vorbereitung eines Handwerksgesellen auf die Meisterprüfung). Typische Beispiele sind Lehrgänge, Tagungen und Seminare.

Wir betonen immer wieder: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“. Fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich häufig.

Allgemein

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de

Ottenser Hauptstraße 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado

Tel. 040 / 39 11 35, Fax 040 / 390 26 51, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht

Arbeitsrecht

RA Tobias Burgmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg

Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze

Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg

Telefon 040 / 68 87 79 44

E-Mail: info@lotze-ra.de

Erbrecht • Familienrecht

RA und Notar Maximilian Fischer M.A.

Am Marktplatz 2a

22880 Wedel

Telefon 04103 / 6574

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00

Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Kai-Jürgen Aßmann

Rechtsanwalt und Mediator

Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg

Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de

Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg

Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg

Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Der Rechtsberater §

Grundstück • Vermögensübertragung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de

Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00

Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht

Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg

Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de

Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut

Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg

Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Verkehrsrecht

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RAe Holzhäuser & Burgmann

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg

Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de

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