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AUS DEM AMTSGERICHT
Das Amtsgericht
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Klönschnack – eine Welt für sich... Aus dem Amtsgericht Lehrstunde
Eine in Deutschland lebende, aus Togo stammende Frau – Abla R. (Name geändert) – trifft auf einer afrikanischen Party in München einen Bekannten aus ihrem Heimatland. Der erkundigt sich nach ihrem Ergehen und erfährt, dass sie ohne ihre 15-jährige Tochter nach Deutschland gekommen ist, die jetzt bei ihrer Schwester in Togo lebt.
Der Bekannte, nennen wir ihn Yao D., bietet ihr seine Hilfe an, denn er kenne jemanden an der Botschaft in Togo. Sie solle ihm 2.000 Euro überweisen für Visum, Flug und „Geschenk“ für die Person in Togo. Ein Mittelsmann werde das Geld nach Togo mitnehmen (Da Überweisungen nach Afrika eine komplizierte Angelegenheit sind, ein vollkommen übliches Vorgehen.) und an den Bekannten an der Botschaft übergeben.
Abla R. schöpft Hoffnung, wieder mit ihrer Tochter zusammenzuleben, und überweist ihm das Geld. Das ist im November 2019. Im Februar 2020 telefoniert ihre Schwester mit dem Botschaftsmitarbeiter. „Jetzt geht es los“, erfährt sie und soll den Kinderausweis übergeben, was sie auch tut. Frau R. füllt ein Formular als Reisevollmacht für Minderjährige aus und schickt es nach Togo.
Was passiert dann? – Nichts. Das Geld ist weg, der Ausweis auch, die Tochter weiter in Togo und Yao D. ist unter keiner seiner drei Nummern telefonisch zu erreichen. Frau R. zeigt ihn an. Nun ist er angeklagt, sich das Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Er erscheint nicht vor Gericht, aber sein Verteidiger ist bevollmächtigt, ihn trotzdem zu vertreten. Den Vorgang räumt er ein, bestreitet aber, das Geld für sich behalten zu haben. Es sei nach Togo gegangen. Das folgende Rechtsgespräch wird zur Lehrstunde für den anwesenden juristischen Nachwuchs: Die Staatsanwaltschaft wird durch einen Referendar vertreten, die RichEin uneigen- terin hat eine Refenütziges Angebot kann sich niemand vorstellen ... rendarin mitgebracht, neben der Urkundsbeamtin sitzt eine ebensolche in Ausbildung. Wo das Geld abgeblieben ist, weiß niemand. Man vermutet in Togo. Jedenfalls ist ein Vorsatz für einen „unrechtmäßigen Vermögensvorteil – wir würden es Betrug nennen –auch nach der ausführlichen Zeugenbefragung von Frau R. nicht sicher nachweisbar. Dass Herr D. sein Angebot gänzlich uneigennützig gemacht hat, kann sich jedoch auch niemand vorstellen, auch wenn es keine Vereinbarung dazu gab. Das Verfahren wird gegen eine Geldstrafe von 300 Euro, die Abla R. erhalten soll, eingestellt. Alke Dohrmann