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KLÖNSCHNACK-SERVICE
Der Steuertipp Neuerungen bei Sachbezügen ab 2022
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern monatlich einen Sachbezug oder Gutschein zusätzlich zum Arbeitsentgelt zu gewähren. Diese Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat.
Die Vorteile des Sachbezugs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick
Der Sachbezug ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter erhält diesen geldwerten Vorteil somit Brutto für Netto ohne Abzüge. Der Arbeitgeber hat eine Kostenersparnis in zweifacher Hinsicht. Zum einen müsste er für den gleichen Nettolohn höhere Kosten aufwenden, zum anderen entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung.
Damit diese Vorteile weiterhin genutzt werden können, müssen ab 2022 verschärfte Voraussetzungen erfüllt werden:
Berücksichtigt werden dürfen nur noch Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bei denen die Möglichkeit der Gelderstattung ausgeschlossen ist.
Gutscheine müssen hierbei direkt beim Herausgeber des Gutscheins, wie z. B. Aral oder Edeka eingelöst werden. Bei mehr als einer möglichen Akzeptanzstelle darf der Gutschein zum Bezug von Waren und Dienstleistungen nur einen begrenzten Radius an Akzeptanzstellen im Inland haben. Achtung: Wird der Gutschein beim eigenen Arbeitgeber eingelöst, muss die Einlösung im selben Monat der Aushändigung erfolgen!
Da es sich bei dem Sachbezug um eine Freigrenze handelt, wird bereits die gesamte Sachzuwendung steuer- und sozialversicherungspflichtig mit Überschreitung des ersten Cents. Werden in einem Monat mehrere Sachbezüge gewährt, sind diese zusammenzurechnen.
Bei der Prüfung des Sachbezugs kann es vorteilhaft sein, weitere steuerliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Arbeitgeber können Getränke am Arbeitsplatz kostenlos zur Verfügung stellen oder Sachbezugsfreigrenzen in Form von persönlichen, anlassbezogenen Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro nutzen.
Gern zeigen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern die zahlreichen steuerlichen Möglichkeiten auf. Sprechen Sie uns an!
Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tel. 688 77 21-0
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Unsere Verteiler sind angewiesen, in Briefkästen mit dem Hinweis „keine Werbung“ keinen Klönschnack zu hinterlassen. Möchten Sie dennoch einen erhalten, bekommen Sie bei uns im Verlag diesen Aufkleber
1x Allgemein
RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Arbeitsrecht
RA Tobias Burgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze
Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Arbeitsrecht • Medizinrecht
PRP Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte und Steuerberater,
20354 HH, Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Katja Paps, Steuerberater Peter Paul, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt Tel. 040 / 44 14 00 80, www.medizinanwalt.de
Erbrecht • Familienrecht
RA und Notar Maximilian Fischer M.A.
Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Kai-Jürgen Aßmann
Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de
Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht
RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht
Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de
RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Grundstück • Vermögensübertragung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht
Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de
Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht
Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut
Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de
Verkehrsrecht
RA Tobias Burgmann
RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de
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Kommentar im Januar Testamentsvollstreckung pro und contra
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Telefon 32 35 00
Der Erblasser, den Sie seit über 10 Jahren kennen, sitzt einmal mehr – nachdenklich und gedankenvoll – an seinem Schreibtisch und sinniert über die Aktualisierung seines Testaments. Alle drei bis fünf Jahre überprüft er dessen Aktualität, um es an die sich ändernden Lebensverhältnisse und an die aktuelle erbrechtliche und steuerliche Situa tion anzupassen.
Der Erblasser weiß, dass der Testamentsvollstrecker (TV) seine Vertrauensperson ist. Der TV agiert gemäß den Anordnungen des Erblassers.
Unzufriedene Erben können den TV allerdings auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Sie können beim Nachlassgericht beantragen, den TV zu entlassen, wenn ein wichtiger Entlassungsgrund vorliegt, insbesondere eine grobe Pflichtverletzung des TV oder seine Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
Positives Zwischenergebnis für den Erblasser: Durch den TV kann er über seinen Tod hinaus die vermögensrechtliche Herrschaft ausüben.
Hierbei ist es Aufgabe des TV, • den Erhalt des Nachlasses zu sichern; • behinderte sowie minderjährige Erben zu schützen; • den Nachlass vor geschäftlich und rechtlich unerfahrenen Erben zu schützen; • die Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen zu sichern; • bei streitenden Erben eine Streitlösung zu erreichen; • gegenüber den Erben Verwaltung und Verteilung des Nachlasses umzusetzen; • die administrative Entlastung des Erben und der Miterben zu erreichen.
Allerdings ist als ein für die Erben besonders wichtiger Aspekt zu berücksichtigen:
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schmälert wegen der Kosten den Nachlass.
Fazit:
Der Erblasser muss die Vorteile und die Nachteile einer Testamentsvollstreckung sorgfältig abwägen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung muss – auch aus der Sicht der Erben – Sinn machen. Der Erblasser muss auf die Persönlichkeit des TV achten, um die Akzeptanz der Erben zu erreichen.
Kernfrage hierbei ist, ob der TV sich eignet, zwischen streitenden Miterben einen Interessenausgleich und einen allseits akzeptierten Teilungsplan im Rahmen der Auseinandersetzung durchzusetzen.
Mehr zum psychologischen Anforderungsprofil des souveränen TV in einer der nächsten Ausgaben, wohl Mai 2022.
Die Entscheidung über den TV ist also eine schwierige Entscheidung. Sie erfordert eine sorgsame Analyse der Familienaufstellung und des Vermögensstatus.
Zufrieden lehnt sich der Erblasser zurück in seinen Schreibtischsessel.
Nun hat er Klarheit und Zutrauen, wen er gemäß § 2197 BGB zum TV ernennen will und welchen Vergütungsgrundbetrag in Prozent des Bruttonachlasswertes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer der TV erhalten soll.
Der Finanztipp Gut beraten, passend finanziert, schön wohnen
Wer eine Immobilie sucht, an- oder umbauen möchte, eine energetische oder altersgerechte Sanierung plant, sein Dach neu decken muss oder eine Anschlussfinanzierung sucht, braucht die beste Beratung und passende Konditionen. Insbesondere bei einer Anschlussfinanzierung sollte auch über mögliche Veränderungen nachgedacht werden: Wie alt ist die Heizung? Wie alt ist die Küche? Gibt es schon länger den Wunsch nach mehr Platz, einem zusätzlichen Arbeits- oder Kinderzimmer, nach einem Wintergarten? Solche Maßnahmen erhöhen den Wohnkomfort und steigern den Wert der Immobilie. Wenn eh eine neue Finanzierung ansteht, sollte darüber nachgedacht werden, welche möglichen weiteren Maßnahmen mit in ein solches Paket gepackt werden könnten. Denn das ist einfacher, als sich ein paar Jahre später erneut Gedanken über eine Finanzierung zu machen.
Die Hamburger Sparkasse ist der größte Baufinanzierer in der Metropolregion Hamburg und verfügt über mehr als 100 Immobilienspezialisten vor Ort. Dass es bei der Haspa eine ausgezeichnete Baufinanzierungsberatung gibt, belegt die Note „sehr gut“ in bundesweiten Bankentests. Weitere Pluspunkte sind ein vielseitiges Partner-Netzwerk und hilfreiche Services wie der Haspa Heimvorteil, die objektunabhängige Finanzierungsbestätigung, mit der man schnell „Maklers Liebling“ werden kann. Beim Volltilger-Darlehen, das besonders gern für Anschlussfinanzierungen genutzt wird, ist die Haspa bei den Konditionen bundesweit ganz vorn. Und auch bei anderen Kreditarten ist die Haspa erste Wahl: Denn mit dem Haspa BaufinanzFinder werden zusätzlich rund 300 seriöse Finanzanbieter aus ganz Deutschland betrachtet. Die Kundinnen und Kunden bekommen also die beste Beratung und suchen sich die Konditionen nach ihren individuellen Rahmenbedingungen (wie Eigenkapitalhöhe, Höhe der monatlichen Rate, Vertragslaufzeit, Zinsbindung, Fördermittel etc.) selbst aus. Sie können sich im Beratungsgespräch bei der Haspa – vor Ort oder in einer Videokonferenz – entscheiden, ob sie eine Finanzierung von der Haspa oder über die Haspa möchten. In letzterem Fall berät die Haspa bis zum Vertragsabschluss und übermittelt dann sämtliche Daten und Dokumente an den ausgewählten Finanzierungsanbieter. Es müssen keine weiteren Gespräche mehr geführt und keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt werden – denn die bekommt man direkt bei der Haspa.
Die Kundinnen und Kunden erhalten eine ausgezeichnete Beratung mit der besten Finanzierungslösung – transparent und ohne viel Aufwand. Das gilt von Altona bis Zollenspieker, von Wedel bis Geesthacht, von Langenhorn bis Neugraben, oder direkt hier in Blankenese – egal wo Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und informiere Sie auch gern über weitere Finanzthemen. Sie erreichen mich unter Telefon 040/3579-5047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.
Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese Allgemein
Eick & Partner GbR, Dipl.-Kfm. Eckard Eick und Max Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung, Testamentsvollstreckung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: eick@eick.de, Internet: www.eick.de
Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater
Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 E-Mail: office@bd-partner.de
Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Blankeneser Bahnhofstraße 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de
Der Sachverständige §
Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com