85-87 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 21.12.21 11:59 Seite 85
SERVICE RECHTSANWÄLTE
Der Steuertipp
Neuerungen bei Sachbezügen ab 2022
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Allgemein RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
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rbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern monatlich einen Sachbezug oder Gutschein zusätzlich zum Arbeitsentgelt zu gewähren. Diese Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat.
Arbeitsrecht RA Tobias Burgmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Die Vorteile des Sachbezugs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick Der Sachbezug ist steuerund sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter erhält diesen geldwerten Vorteil somit Brutto für Netto ohne Abzüge. Der Arbeitgeber hat eine Kostenersparnis in zweifacher Hinsicht. Zum einen müsste er für den gleichen Nettolohn höhere Kosten aufwenden, zum anderen entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung. Damit diese Vorteile weiterhin genutzt werden können, müssen ab 2022 verschärfte Voraussetzungen erfüllt werden: Berücksichtigt werden dürfen nur noch Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bei denen die Möglichkeit der Gelderstattung ausgeschlossen ist. Gutscheine müssen hierbei direkt beim Herausgeber des Gutscheins, wie z. B. Aral oder Edeka eingelöst werden. Bei mehr als einer möglichen Akzeptanzstelle darf der Gutschein zum Bezug von Waren und Dienstleistungen nur einen begrenzten Radius an Akzeptanzstellen im Inland ha-
Der Rechtsberater
Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tel. 688 77 21-0
ben. Achtung: Wird der Gutschein beim eigenen Arbeitgeber eingelöst, muss die Einlösung im selben Monat der Aushändigung erfolgen! Da es sich bei dem Sachbezug um eine Freigrenze handelt, wird bereits die gesamte Sachzuwendung steuer- und sozialversicherungspflichtig mit Überschreitung des ersten Cents. Werden in einem Monat mehrere Sachbezüge gewährt, sind diese zusammenzurechnen. Bei der Prüfung des Sachbezugs kann es vorteilhaft sein, weitere steuerliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Arbeitgeber können Getränke am Arbeitsplatz kostenlos zur Verfügung stellen oder Sachbezugsfreigrenzen in Form von persönlichen, anlassbezogenen Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro nutzen. Gern zeigen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern die zahlreichen steuerlichen Möglichkeiten auf. Sprechen Sie uns an!
Arbeitsrecht • Medizinrecht PRP Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte und Steuerberater, 20354 HH, Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Katja Paps, Steuerberater Peter Paul, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt Tel. 040 / 44 14 00 80, www.medizinanwalt.de
Erbrecht • Familienrecht RA und Notar Maximilian Fischer M.A. Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de Kai-Jürgen Aßmann Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht
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RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Klönschnack 1 · 2022
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RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de
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