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KLÖNSCHNACK-SERVICE
Der Steuertipp Photovoltaikanlagen
Aufgrund der explodierenden Energiepreise erleben wir aktuell eine lebhafte Nachfrage nach Photovoltaikanlagen (PV-An lagen).
Neben dem Ziel, Strom günstiger selbst produzieren zu können als bei einem Versorger einzukaufen, gibt es weitere Gründe, die für eine Anschaffung sprechen: z. B. in Kombination mit ElektroAutos, einer Wärmepumpe, einem Batteriespeicher und natürlich vor dem Hintergrund des Klimaschutzes. Da der größte Teil des Stroms zur Mittagszeit produziert wird, wird die Produktion regelmäßig nicht vollständig selbst verbraucht, sondern zumindest teilweise in das öffentliche Netz eingespeist. Hierfür erhält der Anlagenbesitzer eine Einspeisevergütung.
Wichtig ist, dass dem Anlagenbetreiber bewusst ist, dass er mit der Installation der PVAnlage mit der gesamten Palette des deutschen Steuerrechts in Berührung kommt: Mit der Einspeisung von Strom in das Stromnetz wird der Betreiber umsatzsteuerlich Unternehmer. Grundsätzlich gibt es hier zwar die Möglichkeit, sich bei dem Finanzamt als Kleinunternehmer führen zu lassen und damit umsatzsteuerlich jeden Verwaltungsaufwand einzusparen, jedoch hat der Vollunternehmerstatus den Vorteil, dass die Investitionskosten netto, also ohne Umsatzteuer, kalkuliert werden können. Der Betreiber kann sich also die 19 % Umsatzsteuer vom Finanzamt auf die Installations- und Wartungskosten erstatten lassen. Dafür muss auf den selbst produzierten Strom – egal ob selbst verbraucht oder eingespeist, Umsatzteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Bemessungsgrundlage für die Umsatzteuer ist bei dem selbst verbrauchten Strom der fiktive Einkaufspreis. Hierbei handelt es sich um den konkreten Preis, den der Anlagenbetreiber für den im selben Zeitraum eingekauften Strom bei seinem Netzbetreiber bezahlt, d. h. mit der Erhöhung der Strompreise steigt auch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.
Einkommensteuerlich erzielt der Anlagenbetreiber mit der PV-Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb. D. h. auch hier, dass ein erheblicher Deklarationsaufwand im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu betreiben ist. Die Einnahmen und Ausgaben der Anlage sowie der Eigenverbrauch müssen im Rahmen einer Gewinnermittlung jährlich festgestellt werden. Auch hier wurde eine Vereinfachungsregelung eingeräumt: Bei kleinen Anlagen besteht ein Wahlrecht, nach dem der Betreiber erklären kann, dass er keine Einkünfteerzielungsabsicht mit der Anlage ausübt und daher als Liebhabereibetrieb eingestuft werden kann. Damit entfällt neben den einkommensteuerlichen Erklärungspflichten allerdings auch die Möglichkeit, steuerliche Verluste aus der Anlage mit weiteren positiven Einkommen verrechnen zu können.
Neben den steuerlichen Fragestellungen gibt es natürlich noch weitere Knackpunkte, z. B. wo finde ich einen Handwerker mit freien Kapazitäten, wie lange sind die Lieferzeiten der Module und wie lange muss ich Strom produzieren, bis sich die Investition selbst finanziert hat. Auf der anderen Seite locken weitere staatliche Förderungen sowie zinsgünstige Kredite und die Möglichkeit, durch erhebliche CO2-Einsparungen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Telefon 81 51 11 Allgemein
RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Arbeitsrecht
RA Tobias Burgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze
Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Arbeitsrecht • Familienrecht
Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft
Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg Tel. 040 / 39 84 74 0, E-Mail: info@bmrm.de, www.bmrm.de
Erbrecht • Familienrecht
RA und Notar Maximilian Fischer M.A.
Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Kai-Jürgen Aßmann
Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de
Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht
RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht
Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de
RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Grundstück • Vermögensübertragung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht
Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de
Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht
Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut
Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de
Verkehrsrecht
RA Tobias Burgmann
RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de
Kommentar im August Die Patchwork-Familie und ihre erbrechtlichen Folgen
Frederike Borsdorff, LL.M. Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Telefon 605 33 73 1-0
Das Leben ist bunt und so auch unsere familiären Verhältnisse. Die Realität moderner Familien weicht von der Konstellation „Vater, Mutter, Kind“ immer häufiger ab. In Deutschland gibt es etwa 20 % Patchwork-Familien. Viele Konstellationen sind nach Scheidung, Tod, zweiter oder dritte Ehe mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen denkbar. Das gesetzliche Erbrecht des BGB, welches noch aus dem Jahr 1900 stammt, wird diesen vielschichtigen Beziehungen in der Regel nicht gerecht, wenn man nicht mit einem individuellen notariellen oder handschriftlichen Testament oder notariellem Erbvertrag vorsorgt. Ohne Testament werden der überlebende Ehegatte und die leiblichen Kinder gesetzliche Erben. Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht, sind dafür aber zumindest im Hinblick auf die Erbschaftsteuer und die geltenden Freibeträge von 400.000 € pro Kind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Unverheiratete Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Das Erbschaftsteuerrecht sieht für sie nur einen Freibetrag von 20.000 € und die ungünstige Steuerklasse III vor. Je nach familiärem Einzelfall muss genau analysiert werden, wie der zukünftige Erblasser seine Nachfolge gestalten möchte, um nach seinem Ableben nach Möglichkeit Streit in der Familie zu vermeiden und eine optimale erbschaftsteuerliche Gestaltung zu finden. Beispiel 1: Aus der ersten geschiedenen Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Der Ehemann heiratet neu und setzt seine zweite Ehefrau testamentarisch als alleinige Erbin ein. Die Kinder aus erster Ehe sind dann gegenüber der zweiten Ehefrau lediglich pflichtteilsberechtigt. Das führt oftmals zu heftigen Streitigkeiten nach dem Tod des Ehemannes über den Umfang und die Höhe des Pflichtteils, insbesondere bei lebzeitigen Vorschenkungen. Beispiel 2: Aus der ersten Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die Ehefrau verstirbt. Der Ehemann heiratet im hohen Alter erneut. Er möchte seine zweite Ehefrau absichern, aber seine Kinder sollen alleinige Erben werden. Hier bietet sich ein Testament an, wonach z. B. die Kinder erben und die zweite Ehefrau mit einem Wohnrecht an der Immobilie und einem Barvermächtnis abgesichert wird. Bei Bedarf berate ich Sie gerne hinsichtlich Ihrer Nachfolgeplanung, vertrete Sie anwaltlich bei Erbstreitigkeiten oder stehe als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung.
Erste Hilfe. Selbsthilfe.
Der Finanztipp Schöner leben und arbeiten
Viele Menschen arbeiten seit Monaten zu Hause und manche können oder wollen dies künftig – zumindest zeitweise – auch weiterhin tun. Doch etliche sitzen dabei am Küchentisch, am Wohnzimmertisch oder an anderen Behelfslösungen. Wäre es nicht an der Zeit, mal Nägel mit Köpfen zu machen und für eine ordentliche Lösung zu sorgen? Ein echter Schreibtisch, ein bequemer Stuhl, ein neuer Rechner mit großem Monitor ... Da fallen doch gleich noch ein paar Dinge ein, die längst geändert werden sollten, oder? Ein EBike oder Lastenrad zum Beispiel. Oder der Austausch alter Elektrogeräte durch sparsamere und leisere Modelle – auch angesichts der steigenden Energiepreise. Für diese und viele andere Fälle haben die Beraterinnen und Berater der Haspa eine gute Lösung, die zum Leben passt: vom kurzfristigen Dispo über den langfristigen Ratenkredit bis zum Abrufdarlehen, das immer bereitsteht, aber nur dann etwas kostet, wenn es tatsächlich in Anspruch genommen wird. Autos und Immobilien finanziert die Haspa natürlich auch.
Was auch immer Sie für Wünsche oder Pläne haben, die Sie sich erfüllen möchten: Mit einem Kredit von der Haspa schaffen Sie sich mehr finanziellen Spielraum. Nehmen wir zum Beispiel den Ratenkredit: Ihnen steht rasch und zu einem festen Zinssatz Geld zur Verfügung. Wer bereits mehrere Ratenkredite hat, kann diese einfach ablösen und in einem einzigen Kredit zusammenfassen. Auf diese Weise behält man besser die laufenden Kosten im Blick und fährt dabei meist auch noch günstiger.
Der Kredit orientiert sich sowohl bei der Darlehenshöhe (2.500 bis 80.000 Euro) als auch bei der Gestaltung der Rückzahlung (12 bis 120 Monate) ganz nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kunden. Sie können sich während der gesamten Laufzeit auf den festen Zinssatz verlassen. Der ist abhängig von der Kreditsumme, der Laufzeit und der Bonität. Den individuellen Zinssatz ermitteln die Beraterinnen und Berater der Haspa gern im persönlichen Gespräch, bei dem dann auch die Rate gefunden wird, die zur aktuellen Lebenssituation passt. Übrigens: Sie selbst können die Laufzeit verkürzen, indem Sie vorzeitig zurückzahlen. Mit anderen Worten: Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich. Und falls es zwischendurch mal einen finanziellen Engpass gibt, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Weitere Informationen gibt es in den Haspa-Filialen oder online unter haspa.de/privatkredit.
Ich informiere Sie auch gern über weitere Finanz themen. Sie erreichen mich unter Tel. 040/3578-95047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.
Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese
Klönschnack – eine Welt für sich …
Allgemein
Eick & Partner GbR, Dipl.-Kfm. Eckard Eick und Max Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung, Testamentsvollstreckung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: eick@eick.de, Internet: www.eick.de
Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater
Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 E-Mail: office@bd-partner.de
Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Blankeneser Bahnhofstraße 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de
Der Sachverständige §
Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com
Geben Sie Kindern eine Zukunft
Kinder leiden am meisten unter den Folgen von Umwelt zerstörung und Klimawandel. terre des hommes setzt sich deshalb dafür ein, dass für Kinder das Recht auf eine gesunde Umwelt verwirklicht wird.