99-101 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 22.07.22 13:30 Seite 99
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Der Steuertipp
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A
Allgemein
Photovoltaikanlagen
RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Arbeitsrecht RA Tobias Burgmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Telefon 81 51 11
auf den Eigenverbrauch. Einkommensteuerlich erzielt der Anlagenbetreiber mit der PV-Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb. D. h. auch hier, dass ein erheblicher Deklarationsaufwand im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu betreiben ist. Die Einnahmen und Ausgaben der Anlage sowie der Eigenverbrauch müssen im Rahmen einer Gewinnermittlung jährlich festgestellt werden. Auch hier wurde eine Vereinfachungsregelung eingeräumt: Bei kleinen Anlagen besteht ein Wahlrecht, nach dem der Betreiber erklären kann, dass er keine Einkünfteerzielungsabsicht mit der Anlage ausübt und daher als Liebhabereibetrieb eingestuft werden kann. Damit entfällt neben den einkommensteuerlichen Erklärungspflichten allerdings auch die Möglichkeit, steuerliche Verluste aus der Anlage mit weiteren positiven Einkommen verrechnen zu können. Neben den steuerlichen Fragestellungen gibt es natürlich noch weitere Knackpunkte, z. B. wo finde ich einen Handwerker mit freien Kapazitäten, wie lange sind die Lieferzeiten der Module und wie lange muss ich Strom produzieren, bis sich die Investition selbst finanziert hat. Auf der anderen Seite locken weitere staatliche Förderungen sowie zinsgünstige Kredite und die Möglichkeit, durch erhebliche CO2-Einsparungen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Arbeitsrecht • Familienrecht Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg Tel. 040 / 39 84 74 0, E-Mail: info@bmrm.de, www.bmrm.de
Erbrecht • Familienrecht RA und Notar Maximilian Fischer M.A. Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de Kai-Jürgen Aßmann Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Klönschnack 8 · 2022
ufgrund der explodierenden Energiepreise erleben wir aktuell eine lebhafte Nachfrage nach Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Neben dem Ziel, Strom günstiger selbst produzieren zu können als bei einem Versorger einzukaufen, gibt es weitere Gründe, die für eine Anschaffung sprechen: z. B. in Kombination mit ElektroAutos, einer Wärmepumpe, einem Batteriespeicher und natürlich vor dem Hintergrund des Klimaschutzes. Da der größte Teil des Stroms zur Mittagszeit produziert wird, wird die Produktion regelmäßig nicht vollständig selbst verbraucht, sondern zumindest teilweise in das öffentliche Netz eingespeist. Hierfür erhält der Anlagenbesitzer eine Einspeisevergütung. Wichtig ist, dass dem Anlagenbetreiber bewusst ist, dass er mit der Installation der PVAnlage mit der gesamten Palette des deutschen Steuerrechts in Berührung kommt: Mit der Einspeisung von Strom in das Stromnetz wird der Betreiber umsatzsteuerlich Unternehmer. Grundsätzlich gibt es hier zwar die Möglichkeit, sich bei dem Finanzamt als Kleinunternehmer führen zu lassen und damit umsatzsteuerlich jeden Verwaltungsaufwand einzusparen, jedoch hat der Vollunternehmerstatus den Vorteil, dass die Investitionskosten netto, also ohne Umsatzteuer, kalkuliert werden können. Der Betreiber kann sich also die 19 % Umsatzsteuer vom Finanzamt auf die Installations- und Wartungskosten erstatten lassen. Dafür muss auf den selbst produzierten Strom – egal ob selbst verbraucht oder eingespeist, Umsatzteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Bemessungsgrundlage für die Umsatzteuer ist bei dem selbst verbrauchten Strom der fiktive Einkaufspreis. Hierbei handelt es sich um den konkreten Preis, den der Anlagenbetreiber für den im selben Zeitraum eingekauften Strom bei seinem Netzbetreiber bezahlt, d. h. mit der Erhöhung der Strompreise steigt auch die Umsatzsteuer
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