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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

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Lieber Leser

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Vorsorge statt Betreuung – Teil 2 Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Der Artikel „Vorsorge statt Betreuung“ in der Märzausgabe ist auf großes Interesse gestoßen. Die Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind sehr vielseitig und komplex. Über den Themeneinstieg und die Begriffserläuterung haben sich Fragen für die Praxis ergeben. Wie gehe ich welche Themen an? Welche Abläufe oder Anträge sind zu stellen? Gibt es Ansprechpartner oder Hilfestellungen? Der Schwerpunkt der Leserfragen bezogen sich auf die Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung. Daher wird die rechtliche Betreuung vorerst nicht vertieft.

Beispiel In der Regel beschäftigt man sich mit dem Thema der Vorsorgevollmacht erst im vorgeschrittenen Alter. Somit sind jedoch eventuelle Vorerkrankungen und Risiken schon bekannt. Diese sind teilweise richtungsweisend für den weiteren Verlauf. Im Optimalfall gibt es Angehörige, die diese Aufgaben per Vollmacht übernehmen.

Die Vollmacht & Patientenverfügung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit erteilt werden. Bei der Vorsorgevollmacht kann zusätzlich auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Untervollmachten zu erteilen. In der Praxis zeigt sich dies als gute zusätzliche Unterstützung. Mit der Übernahme der Vollmachten ergeben sich entsprechende Verpflichtungen gegenüber dem Vollmachtgeber.

Häufig kommt in diesem Zusammenhang die Fragestellung auf, wie regle ich das alles? Muss ich alles alleine erledigen? Nein! Ob man selber tätig wird oder Unterstützung durch Dienstleister, wie Ambulante Pflegedienste, Hauswirtschaftliche Hilfe oder Antragsstellungen beauftragt, bleibt unberührt. Dies hängt natürlich von der Situation ab und ist somit völlig individuell.

Als Beispiel kann nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung durch den Bevollmächtigten mitbestimmt werden. Kontakte zum Arzt und Pflegedienst sind hier zu nennen. Ein Versorgungs- und Betreuungsvertrag ZUR PERSON Stefan Kroll (52) Pflegefachwirt/ Berufsbetreuer aufgewachsen in Weiß 15 Jahre als Berufsbetreuer tätig Umzug des Büros nach Weiß 03.2020 Übernahme von Vollmachten

muss dann abgeschlossen werden. Geklärt werden sollte auch, ob eventuelle Anträge für Reha-Maßnahmen oder Anträge bei Kostenträgern, Deutsche Rentenversicherung etc. zu stellen oder zu delegieren sind. Sollte eine Rückkehr in das häusliche Umfeld nicht mehr möglich sein, muss ein Pflegeheim gesucht und die Finanzierung geklärt werden. Diverse Anträge sind u.a. bei der Krankenkasse und Kostenträgern zu stellen. Die Aufgabenkreise, wie sie in der Vorsorgevollmacht enthalten sind, werden an dieser Stelle kurz erläutert. Aufgabenkreise Gesundheitssorge: In diesem Bereich darf der Vollmachtsnehmer mit den behandelnden Ärzten kommunizieren und muss gegebenenfalls bei Behandlungen zustimmen. In bestimmten Ausnahmefällen muss der Bevollmächtigte eine Zustimmung vom Gericht einholen. Dies gilt bei Behandlungen, die lebensbedrohlich sein können. Antragsstellung zur Feststellung des Pflegegrades bei der Krankenkasse und andere Verordnungen der Behandlung sollten gestellt werden. Vermögenssorge: Der Bevollmächtigte muss sich um die finanziellen Angelegenheiten, wie in der Vollmacht beschrieben, kümmern. Er ist in der Regel berechtigt, Informationen des Geldinstitutes einzuholen. Überweisungen darf er tätigen, um beispielsweise Miet- und Stromzahlungen zu sichern. Bei den Geldinstituten ist eine persönliche Vorsprache und Eintragung der Kontovollmacht notwendig.

Postangelegenheiten: Die Post darf vom Bevollmächtigten in Empfang genommen und bearbeitet werden. Nachsendeanträge zur Sicherung der Bearbeitung können eingerichtet werden.

Behörden und Sozialversicherungsträger: Informationsaustausch mit den entsprechenden Behörden wie Jobcenter (SGB II) oder über das Sozialamt (SGB XII) oder Deutsche Rentenversicherung. Anträge zur Sicherung des Einkommens müssen gestellt oder überwacht werden.

Die kurz beschriebenen Aufgaben sind nicht abschließend. Viele Tätigkeiten sind sehr zeitintensiv und umfangreich. Eine individuelle Unterstützung biete ich im Rahmen einer Dienstleistung an. Gerne erläutere ich Ihnen die diversen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Hausbesuche sind möglich.

Text: Stefan Kroll

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