Waste Abstracts
Oktober 2008
INHALTSVERZEICHNIS
1. KOMPTECH
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2. Österreich
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2.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc. 2.2 Abfallwirtschaft
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3. Deutschland
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3.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc. 3.2 Abfallwirtschaft 3.3 Diverses
8 13 16
4. Europäische Union
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4.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc. 4.2 Abfallwirtschaft 4.3 Diverses
19 30 31
5. Welt und nicht EU
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5.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc. 5.2 Abfallwirtschaft 5.3 Diverses
33 34 39
6. KOMPTECH INTERN
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7. Wettbewerb
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IMPRINT: KOMPTECH GmbH, Kühau 37, 8130 Frohnleiten, Österreich, Tel. +43 3126 505 - 0, Fax +43 3126 505 - 505 Autor: Joachim Hirtenfellner
1. KOMPTECH KLEINHOLZ IM SHOWPROGRAMM
KLEINHOLZ IM SHOWPROGRAMM
Fotos: zek
Bioenergie
Prospekte sind gut. „Live-Action“ aber noch besser. Gemäß diesem Motto präsentierte das österreichisch - deutsche UmwelttechnikUnternehmen Komptech im Rahmen seiner Road-Show Anfang Juli im Salzburger Bergheim neueste Maschinentechnik für die Biomasse-Aufbereitung beziehungsweise -Zerkleinerung. Star der Show war der neue mobile Hochleistungshacker Chippo 500, der vor den Augen des staunenden Fachpublikums so manchen mannsdicken Stamm verschlang und zu Kleinholz verarbeitete.
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ie Hauptdarsteller der brachialen Show, die jede Menge Kleinholz zum Ergebnis hatte, waren zu dritt auf das Gelände der Salzburger Abfallbeseitigung GmbH Siggerwiesen in Bergheim gekommen: Der neue mobile Hacker Chippo 500, der ebenfalls mobile Crambo Forest sowie die Multistar M3, ein Drei-Fraktionen-Sternsieb – allesamt Maschinen des österreichisch-deutschen Umwelttechnik-Spezialisten Komptech. In Zeiten steigender Nachfrage nach Brennholz hat gerade das Thema mechanische Aufbereitung von Holz in diversen Erscheinungsformen enorm an Bedeutung gewonnen. Für Komptech Grund genug, seine Spezialmaschinen einem fachkundigen Publikum vorzustellen und die Vorzüge „live“ und in Aktion zu demonstrieren. Besonders viele Blicke erntete der neue Chippo 500, ein mobiler Universalhacker, der sowohl Stammholz als auch Strauchwerk zerkleinert als wäre es Knabber-Gebäck. Die dafür nötige Power von bis zu 500 PS (360 kW) Antriebsleistung kommen derzeit von einem Traktor, LKWAufbauvarianten sind aber bereits in Entwicklung. Sobald die Greifzange ein Bündel an Strauchwerk am Einzugstisch deponiert hat, greift ein aggressiver Einzug. Von da an wird das Strauchwerk mitsamt dem Kronenmaterial kontinuierlich über die zwei vertika-
len und zwei horizontalen Transportwalzen zum Rotor mit seinen 12 massiven Messern geführt. Bei der Verarbeitung von Strauchwerk oder auch von Schwachholz arbeitet die Maschine mit einer Trommeldrehzahl von 560 U/min, wodurch eine Durchsatzleistung von bis zu 120 Schüttraummeter möglich wird. Bekommt es der Chippo 500 mit schwerem Stammholz zu tun, wird die Trommeldrehzahl auf 400 U/min gesenkt, um Stämme bis zu einem Durchmesser von 75 cm effizient zu hacken und Hackgut zu erzeugen, das den gängigen Normen entspricht. „Damit das auch längerfristig so bleibt, werden stumpfe Messer im eingebauten Zustand von der automatischen Schleifeinrichtung wieder nachgeschliffen“, erklärt Ing. Martin Reisenhofer von Komptech. ERST ZERKLEINERN – DANN SIEBEN Kaum weniger spektakulär als der Chippo 500 bei der Arbeit präsentierte sich der Crambo Forest, ein wahrer Alleskönner in Sachen Biomasse-Zerkleinerung. Ob tonnenschwere Wurzelstöcke oder Schwemmholz oder Strauchschnitt mit hohem Grasanteil oder Waldrestholz mit Erde durchsetzt: der Crambo mit seinem intelligenten System aus Schneidwerk mit Wechselzähnen und Siebkörben besteht jede Prüfung. „Gerade bei Tonnenschwere Wurzelstöcke und erddurchsetztes Astmaterial (links) - all das ist für den Zerkleinerer Crambo Forest (rechts) kein Problem. Auch längere Stämme bis zu einem Durchmesser von einem Meter kann das Mulititalent verarbeiten. Im außergewöhnlich großen Einzugsraum ermöglichen zwei gegenläufige Zerkleinerungswellen einen aggressiven Einzug.
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den Aufräumarbeiten nach den Sturmschäden der vergangenen Jahre ist regelmäßig nach Entfernen des nutzbaren Stammholzes eine sperrige Mischung aus Ästen, Erde und Wurzelstöcken zurückgeblieben. Dass man dieses Material auch in einen hervorragenden Brennstoff verwandeln kann, das garantiert der Crambo“, sagt Reisenhofer. Dabei zeigt sich die Maschine auch völlig unbeeinträchtigt durch Steine im Material. In Salzburg konnte man mit dem Crambo Forest eine mobile Variante bestaunen, die problemlos jeden Einsatzort erreicht. Wie das zerkleinerte Material letztlich ideal in die einzelnen Fraktionen aufgeteilt wird, demonstrierte die dritte Komptech-Maschine im Bunde, die Multistar M3. Mittels bewährter Sternsiebtechnik werden dabei in einem Arbeitsgang eine Fein-, eine Mittel- und eine Grobfraktion erzeugt. Die Mittelfraktion stellt dabei die definierte Brennfraktion dar. Eine höchst effiziente Siebtechnik, um aus dem heterogenen Material hochwertigen Brennstoff abzuscheiden. Welche Leistungen heute im Bereich der Biomasse-Aufbereitung möglich sind, demonstrierte das Maschinentrio aus dem Hause Komptech in Salzburg-Bergheim eindrucksvoll. Intelligente Maschinenpower für eine nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse.
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zek, S. 44, 08/08 44 August 2008 zek 3
2. ÖSTERREICH
2.1 Abfallwirtschaft
DIE LANDUNG DES MÜLLFRESSERS AM WIENER DONAUUFER: Die dritte, hochmoderne Müllverbrennungsanlage für Wien ist fertig - Bürger kämpfen seit 30 Jahren gegen die Verbrennung von Abfall Wien - International hat Wien in Sachen Müllentsorgung einen ausgezeichneten Ruf: Rund 200 Delegationen aus der ganzen Welt reisten in den letzten zwei Jahren nach WienSimmering, um sich die Entstehung der dritten Wiener Müllverbrennungsanlage aus der Nähe anzuschauen. Zuletzt holte sich der Umweltminister aus Singapur im orangen Zweckbau am südlichen Wiener Stadtrand Tipps zur Müllentsorgung mittels Verbrennung. 250.000 Tonnen Rest- und Sperrmüll kann die neue Anlage, die demnächst in Vollbetrieb geht, verbrennen. "Die Anlage spielt technisch alle Stückerln", sagt Umweltstadträtin Ulli Sima. "und die Entsorgungssicherheit ist durch sie für Jahrzehnte garantiert." Seit gut 30 Jahren wird in der Bundeshauptstadt Müll verbrannt - genauso lange kämpfen diverse Bürgerinitiativen gegen diese Form der Müllentsorgung. Vor allem die Inbetriebnahme der Anlage am Flötzersteig im 14. Bezirk löste zahlreiche Anrainerproteste aus. Die "überparteiliche BI MV Flötzersteig" kämpft bis heute mittels diverser Protestschreiben an die Stadtregierung gegen "gefahrengeneigte Anlagen" und sieht im Verfeuern von Müll den giftigsten Brennstoff überhaupt. Überkapazität Tatsächlich gibt es bis heute keine umfassenden Studien bezüglich der Emissionen von Müllverbrennungsanlagen. "Die Filtertechnik hat sich in den letzten Jahren zweifellos verbessert", sagt der grüne Umweltsprecher Rüdiger Maresch, "aber die Anlage Flötzersteig ist eine Dreckschleuder, daran haben auch die nachträglich eingebauten Filter wenig geändert."
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Derzeit produzieren die Wiener jährlich rund 500.000 Tonnen Restmüll, der verbrannt werden kann. Die beiden bereits bestehenden Anlagen am Flötzersteig beziehungsweise an der Spittelau können 430.000 Tonnen verarbeiten. Mit der Wärme, die der Verbrennungsvorgang erzeugt, wird inzwischen mittels Fernwärme ein Gutteil der Wiener Wohnzimmer beheizt. Die Schlacke, die übrig bleibt, landet auf der Deponie. Die Pfaffenau mache den Flötzersteig eigentlich überflüssig, findet Maresch. "Wenn die Anlage ökonomisch geführt werden soll, gibt es ein Interesse daran, mehr Müll zu erzeugen. Das war auch schon so, als die Spittelau aufgesperrt hat." Laut Umweltstadträtin Sima wurde die neue Anlage zum einen aufgrund der neuen EUDeponieverordnung, die ab Jänner 2009 in Kraft tritt, notwendig. Ab diesem Zeitpunkt darf kein unbehandelter Restmüll auf einer Deponie landen. Andererseits wachse Wien bevölkerungsmäßig so stark, dass eine dritte Müllverbrennungsanlage unbedingt notwendig sei. Einige Umweltorganisationen fürchten, nicht alle Delegationen könnten allein wegen der modernen Technik nach Wien-Simmering reisen, sondern vielmehr auf der Suche nach einem geeigneten Entsorgungsort für den Müll aus ihrem eigenen Land sein. Auch weil Bürgermeister Michael Häupl noch im Herbst nach Neapel reist, um dort über den Wiener Müll-Weg zu sprechen. "In der Pfaffenau wird nur Wiener Müll verbrannt", sagt Sima-Sprecher Karl Wögerer. Die Wiener Stadtregierung sieht in der Fertigstellung der Anlage jedenfalls einen Grund zum Feiern und bittet diesen Samstag zum "Eröffnungsfeuer" - mit Wolfgang Ambros und einem Feuerwerk. 1
Martina Stemmer/DER STANDARD, Printausgabe, 16. September 2008
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2. ÖSTERREICH
2.2 Diverses
34 PROZENT ERNEUERBARE LEICHT MÖGLICH: Nach turbulenten Zeiten ist der Pelletmarkt wieder auf dem Weg der Konsolidierung. Heizkesselhersteller erwarten eine Verdopplung der Verkäufe von Pelletheizungen gegenüber dem Vorjahr. Stark wächst auch die Nutzung von Pellets für die Beheizung großer Objekte wie Hotels, Gewerbebetriebe oder Wohnhausanlagen. Im Winter 2005/2006 sorgten mehrere gleichzeitig auftretende Faktoren für eine plötzliche Verknappung von Pellets. Neue Kraftwerke in Belgien begannen große Mengen an Pellets einzukaufen, sodass EUweit kaum freie Ware verfügbar war. Auf Grund rasant gestiegener Ölpreise wurden im Herbst 2006 Rekordzahlen bei der Neuinstallation von Pelletheizkesseln verzeichnet. Der Winter fiel äußerst streng aus und die hohe Schneelage führt zu einer akuten Verknappung bei Sägerundholz und in der Folge auch bei Sägespänen. Leere Lager nach dem kalten Winter sorgten für anhaltend hohe Nachfrage und stark gestiegene Rohstoffkosten trieben den Pelletpreis für den Endkunden innerhalb weniger Monate auf über 250 Euro/t. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind bekannt: Schlagartig fielen die Verkaufszahlen für Pelletheizungen und lagen im Jahr 2007 rund 60 % unter dem Vorjahrsniveau. Der warme Winter 2006/2007 brachte schließlich auch die Pelletpreise zu Fall.
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Holz-Zentralblatt, S. 920, 22.08.2008
Das Jahr 2008 bringt nun eine Konsolidierung des Marktes. Die enormen Preissteigerungen bei Heizöl führen zu einem rasant steigenden Interesse an Pelletheizungen. Heizkesselhersteller erwarten, dass sich die Verkaufszahlen für Heizkessel im Jahr 2008 verglichen mit 2007 zumindest verdoppeln werden. Das könnte dazu führen, dass die Verkäufe von Pelletkesseln von derzeit knapp unter 10 000 Stück pro Jahr innerhalb von zwei bis drei Jahren auf über 50 000 Stück pro Jahr ansteigen. Pelletheizungen werden nicht zuletzt deswegen in den nächsten Jahren boomen, weil es für den Ersatz von alten Ölheizungen wenige Alternativen gibt. Die Menge des derzeit in Österreich eingesetzten Heizöls entspricht einer Pelletmenge von rund 4 Mio. t/Jahr. Geht man davon aus, dass die Hälfte des derzeit eingesetzten Heizöls in den nächsten zehn Jahren ersetzt wird, würde dies einen Anstieg der im Inland benötigten jährlichen Pelletmenge von derzeit rund 500.000 auf 2 Mio. t entsprechen. 2
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2. ÖSTERREICH BDI BIODIESEL VERBESSERT ZAHLEN IM ERSTEN HALBJAHR: deutlich verschoben. Erzielte das Unternehmen seine Umsätze im ersten Halbjahr 2007 noch ausschließlich innerhalb der EU, entfielen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 9,6 Mio. € schon fast ein Drittel der Umsätze auf Abnehmer außerhalb des bisherigen Tätigkeitsraumes. Nach Angaben von BDI beträgt der derzeitige Auftragsbestand 54,9 Mio. € und fällt somit um 35 Prozent niedriger aus als vor einem Jahr. Auf Grundlage dessen und nicht zuletzt auch durch die anhaltende öffentliche Diskussion um Herstellung und Nutzung von Biodiesel erwartet das Unternehmen eine Stabilisierung des Umsatzes auf schwächerem Niveau. Die EBITMarge soll sich hingegen durch die erfolgreiche Umsetzung effizienzsteigernder Maßnahmen gegenüber 2007 verbessern und dem anvisierten Ziel von zehn Prozent wieder annähern. 3
Der österreichische Anlagenhersteller BDI Biodiesel International AG hat sowohl Erlöse als auch Gewinn im ersten Halbjahr 2008 deutlich gesteigert. Laut Halbjahresfinanzbericht beliefen sich die Umsätze in den ersten sechs Monaten auf 32,0 Mio. €, 5,0 Mio. € mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Unternehmen sieht seine Erwartungen somit erfüllt. Das Periodenergebnis wurde gegenüber der ersten Jahreshälfte 2007 sogar auf 2,2 Mio. € verdoppelt. Wie das Unternehmen weiter ausführt, hat BDI zum 1. April mit der deutschen UIC-Gruppe einen Spezialisten für Destillationsprozesse und den Bau von Destillationsanlagen übernommen (EUWID 8/2008). Der Bau von Biodieselanlagen stellt mit Umsatzerlösen von 29,8 Mio. € aber auch weiterhin den bestimmenden Geschäftsbereich dar. Die regionale Verteilung der Umsätze hat sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr
FUNDERMAX NIMMT NEUES BIOMASSEKRAFTWERK IN BETRIEB: auf 420.000 MWh. Rund zwei Drittel der jährlichen 140.000 Tonnen eigesetzten Brennstoffe seien Holzabfälle aus der eigenen Produktion sowie Altholz, Rinden und Waldhackgut. Ein weiteres Viertel der Brennstoffmenge besteht aus Abfällen wie etwa Kunststoffen und eigenen Papierabfällen. Zudem werden zehn Prozent Klärschlamm aus der örtlichen Kläranlage beigemengt. 4
Der Holzwerkstoffhersteller FunderMax hat an seinem Standort im österreichischen St. Veit an der Glan sein neues Biomassekraftwerk in Betrieb genommen. Die Anlage für rund 21 Mio € versorgt einerseits das eigene Werk mit Prozesswärme und Strom, andererseits weitere 3.500 Haushalte mit Fernwärme und Strom, teilte das Unternehmen mit. Die Jahresleistung der Anlage mit einem stationären Wirbelschichtkessel beziffert FunderMax
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EUWID, S. 27, 20.08.2008
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EUWID, S. 29, 17.09.2008
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2. ÖSTERREICH EFFIZIENT BEHANDELN: Wie weiter mit der Abfallwirtschaft? Das was das Thema einer Konferenz des Institute for International Research (IIR, www.iir.at) Ende August in Wien. Im Wesentlichen waren sich die Experten aus Österreich und dem benachbarten Ausland einig, wohin die Reise geht: Ressourcenmanagement und umfassende Stroffstrombewirtschaftung sind die wichtigsten Herausforderungen der Zukunft. Und ganz schlecht ist die Branche keineswegs gerüstet. Die Lage im Allgemeinen umriss Leo Morf von der Züricher Beratungsfirma GEO Partners. Der Bedarf an Rohstoffen, sowie energiebasierten Dienstleistungen steige rapide, womit sich auch die Preise entsprechend entwickeln. Zusätzlich gerate die Abhängigkeit von Importen ins Blickfeld, zumal in den Industriestaaten. Erforderlich sei, den Ressourcenbegriff aus sogenannte „anthropogene Ressourcen“ auszuweiten, mit anderen Worten auf das, was gemeinhin „Müll“ heiße. Weil dieser als Rohstoffquelle bekannter Maßen mit allerlei Schadstoffen befrachtet sei, müsse das Ressourcenmanagement
durch ein umfassendes Schadstoffmanagement ergänzt werden. Nur dann sei es Möglich, Sekundärrohstoffe sinnvoll zu nutzen. So entspricht der Energiegehalt des jährlich in der EU-25 anfallenden Abfalls rund 100 bis 150 Millionen Tonnen Öläquivalent. Laut Morf könnten damit bereits heute rund 40 Prozent des Bedarfs der energieintensiven Industrie sowie der thermischen Kraftwerke an fossilen Primärenergieträgern wie Kohle, Erdgas und Erdöl gedeckt werden. Bis 2030 ist ihm zufolge eine Steigerung dieses Anteils auf bis zu 50 Prozent durchaus im Bereich des Möglichen. Auch an Primärrohstoffen lasse sich einiges einsparen, betonte Morf. Allein in der Schweiz sei es möglich, pro Jahr aus Schlacke Kupfer im Wert von umgerechnet rund 20 Millionen Euro zu recyceln. Werde zusätzlich Aluminium aus der Schlacke zurückgewonnen, bringe das eine CO2-Reduktion von rund 330.000 Tonnen pro Jahr: „Das ist immerhin etwa ein Zehntel der schweizerischen Ziellücke zum Kiotoprotokoll“, betonte Morf.
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Umweltschutz, S. 30-32, 9/2008
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3. DEUTSCHLAND
3.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc.
Erneuerbare Energien
EEG endgültig auf dem Weg
EEG ENDGÜLTIG AUF DEM WEG:
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien- Einstreu), nicht aufbereitete Gemüse-, HeilDie Neufassung des Erneuerbare-Energienputz,Schnittblumen Rübenschnitzel,sowie Pülpe, die Treber, Trester Gesetzes (EEG) wurde am 1. Juli 2008 vom und Gewürzpflanzen, Gesetzes (EEG) wurde am 1. Juli 2008 vom Werden in einer Biogasanlage Bundesrat endgültig verabschiedet und tritt zum 1. im Rahmen der Landschaftspflege anfallendefür NawaRo endgültig verabschiedet genÜber den die Vorgaben auch vom Stoffe eingesetz Pflanzenteileund genannt. Negativliste Januar 2009 in Kraft. Bundesrat Neben den Veränderungen tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Neben nicht bonusfähig sind, geht der Anspruch a der Grundvergütungssätze haben sich auch die Bonus ausgeschlossen werden dagegen v.a. den Veränderungen der Grundvergütungs- NawaRo-Bonus für die gesamte Anlage u aufbauenden Zusatzvergütungen (Boni) und Bioabfälle im Sinne der Bioabfallverordnung, sätze haben sich auch die aufbauenden Zu- Dauer verloren. Dies gilt auch, wenn nur sowieeines zahlreiche Rück- (z.B. Garten Voraussetzungen ihrer Gewährung verändert. satzvergütungen (Boni) und Heimtierexkremente, Voraussetzun- Mengen solchen Stoffes ständeAus aus der Parkabfall) landwirtschaftlichen FolgeAus dem sehr umfänglichen Regelwerk werden gen ihrer Gewährung verändert. dem eingesetzt wird und auch bere (Getreideund Nachweis. Gemüseabputz, im Folgenden einige sehr Punkteumfänglichen herausgehoben, die produktion Regelwerk werden im erstmaligem Rübenschnitzel, Pülpe, Treber, Trester u.a.). bei der Verwertung von Biomasse einige in Biogasbzw. herausgehoben, Folgenden Punkte Nur bestimmte pflanzliche Nebenprodukte die bei der Verwertung Biomasse in denen Werden in einer Biogasanlage fürin NawaRo etliche auch der o.g. „Negativliste Vergärungsanlagen von besonderem Interesse von BiogasVergärungsanlagen vonden behen) dürfen in Biogasanlagen entgegen Vorgaben auch Stoffe eingesetzt,für nachwach sind. Die neuen Sätze für diebzw. Grundvergütung sonderem Interesse sind. Rohstoffe eingesetzt werden, aufohne dass da und die Zusatzvergütungen (Boni) sind in den die nicht bonusfähig sind, geht der Anspruch der gesamte NawaRo-Bonus Tabellen 1 und 2 zusammengestellt. Bei den in den NawaRo-Bonus für die gesamte Anlage undverloren geh Die handelt neuen Sätze fürum dieeinen Grundvergütung die Dies welche es sich auf Dauerund verloren. gilt Stoffe auch, wenn nurhandelt, kleine ist der An Tabelle 2 genannten Boni es sich Zusatzvergütungen (Boni) sind in den Tabellen 1 Abschn. V EEG zu entnehmen (z.B. Gem Auszug, der für die Verwertung in Biogasanlagen Mengen eines solchen Stoffes (z.B. Garten- und und 2 zusammengestellt. Bei den in Tabelle 2 ge- putz, Getreideausputz u.a.). Diese sogena Parkabfall) eingesetzt wird und auch bereits bei relevant ist. nannten Boni handelt es sich um einen Auszug, „Koppelprodukte“ sind in NawaRo-Anlagen erstmaligem Nachweis. der für die Verwertung in Biogasanlagen relevant zulässig, der NawaRo-Bonus wird für de Nur bestimmte pflanzliche Nebenprodukte (von NawaRo-Bonus ist. diesen Stoffen erzielten Stromertrag jedoch denen etliche auchgezahlt. in derZur o.g.Berechung „Negativliste“ NawaRo-Bonus werden die Sta Tabelle 1: Grundvergütung für Biogasanlagen stehen) dürfen Biogaserträge in Biogasanlagen fürgenannt. Der Vergütungsfür solche Stoffe anspruch für die nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, Vergütung (alt) Vergütung (neu) Anlagenleistung EEG aktuell ab 01.01.2009 Verwertung nach- „Koppelprodukte“ sind oft Abfälle ohne dass dadurch der gesamte NawaRo-Bonus ct/kWh ct/kWh wachsender RohBei den in Anhang 2 Abschnitt verloren geht. Um welche Stoffe es sich handelt, V EEG gena stoffe pflanzlichen Nebenprodukten ist der (NawaRoAnlage 2 Abschn. V EEG zu entnehmen (Koppelpro bis 150 kWh 9,9 11,67 Bonus) in Biogashandelt es sich in der Regel (z.B. Gemüseabputz, Getreideausputz u.a.).um Stoffe, di anlagen besteht Abfallrecht unterliegen. Betreiber von Na bis 500 kWh 8,9 9,18 Diese sogenannten „Koppelprodukte“ sind in ausschließlich für Anlagen, die solche Stoffe einsetzen, müss NawaRo- Anlagen zwar zulässig, der NawaRobis 5 MW 8,9 8,25 Stoffe, die in der gende Punkte unbedingt beachten: Bonus wird nach für denx aus diesen Stoffen und erzielten „Positivliste“ Die Biogasanlage die erzeugten Gä 5 - 20 MW 8,4 7,79 Stromertrag jedoch nicht gezahlt. Zur Berechung Anlage 2 Abschn. stände unterliegen den abfallrechtliche Standard- stimmungen Biogaserträge solche IIIwerden EEG die genannt (v.a.fürder Bioabfallverordn Der Vergütungsanspruch die Verwertung sind. für Materialien, die in Stoffe der genannt. „NegativBioAbfV). liste“ (Anhang 2 Abschn. IV) nachwachsender Rohstoffe (NawaRo-Bonus) in aufgeführt werden, x Die einzusetzenden Stoffe (Abfälle) müs sindausschließlich nicht bonusfähig. Mit den beiden Listen hat sind der „Koppelprodukte“ oft Abfälle Biogasanlagen besteht für Stoffe, Anlagengenehmigung genannt sein. der Verordnungsgeber die Zuordnung bonusfähiIn fast allen Fällen müssen Bioabfälle, u V EEG genannten die in der „Positivliste“ nach Anlage 2 Abschn. Bei den in Anhang 2x Abschnitt ger Stoffe deutlich erleichtert. es sich i.d.R. handelt, nach den Vorgabe III EEG genannt sind. Materialien, die in der pflanzlichen Nebenprodukten (Koppelprodukte) In der „Positivliste“ sind neben vielen zielgerichBioAbfV behandelt werden. um Stoffe, die dem „Negativliste“ (Anhang 2 Abschn. IV) aufgeführt handelt es sich in der Regel tet angebauten Energiepflanzen - auch Exkremen- x Für die erzeugten Gärrückstände gelt werden, sind nicht bonusfähig. Mit den beiden Abfallrecht unterliegen. Betreiber von NawaRote von Nutztieren/Pferden (auch mit Einstreu), Untersuchungspflichten der BioAbfV. müssen Listen hat der Verordnungsgeber die Zuordnung Anlagen, die solche Stoffe nicht aufbereitete Gemüse-, Heil- und Gewürz- x Bei dereinsetzen, Abgabe der Gärrückstände g Punkte beachten: bonusfähiger Stoffe deutlich pflanzen,erleichtert. Schnittblumen sowie diefolgende im Rahmen der unbedingt abfallrechtliche Lieferscheinverfahren de • Die Biogasanlage und die erzeugten GärrückIn der „Positivliste“ sind - neben vielenPflanzenteile Landschaftspflege anfallende genannt. AbfV inkl. Flächennachweis und Berichts stände unterliegen den abfallrechtlichen Bestimzielgerichtet angebauten - auch ÜberEnergiepflanzen die Negativliste vom Bonus ausgeschlossen ten an zuständige Behörden. Gütegesi - BioAbfV). mungen Exkremente von Nutztieren/Pferden (auch mit im werden dagegen v.a. Bioabfälle Sinne der(v.a. Bio-der Bioabfallverordnung Gärrückstände können davon ausgeno abfallverordnung, Heimtierexkremente, sowie werden. zahlreiche Rückstände aus der landwirtschaftli8 (Fortsetzung auf chen Folgeproduktion (Getreide- und Gemüseab-
3. DEUTSCHLAND • Die einzusetzenden Stoffe (Abfälle) müssen in eingesetzt werden. Bis zu einer Leistung von der Anlagengenehmigung genannt sein. einschließlich 500 kW werden hierfür zusätzlich • In fast allen Fällen müssen Bioabfälle, um die 2 ct/ kWh gewährt. es sich i.d.R. handelt, nach den Vorgaben der (Fortsetzung von Seite 3) Tabelle 2: Boni für Biogasanlagen nach dem neuem EEG (Auszug) BioAbfV behandelt werden. Nur für Stoffe der Positivliste (Anlage 2 Garten-/Parkabfälle Bis einschließlich Abschnitt III). • Für die erzeugten Gärrückständesindgelten die keine NawaRo´s einer Leistung Ausschluss von Stoffen der Negativliste Garten- und Parkabfälle NawaRo-Bonus von 500 kW 7 ct/kWh, (Anlage 2 Abschn. IV) Untersuchungspflichten der BioAbfV. von 5 MW 4 ct/kWh Zusatz von „Koppelprodukten“ nach aus kommunaler SammAnlage 2 Abschn. V möglich. lung und von Gewerbe• Bei der Abgabe der Gärrückstände gilt das Bis einschließlich treibenden (z.B. Unter- „Gülle-Bonus“ einer Leistung Anteil Gülle jederzeit mind. 30 Gew.-%. nehmern Garten- (zusätzlich) abfallrechtliche Lieferscheinverfahren derdesBiovon 150 kW 4 ct/kWh (Anlage 2 Abschn. VI, Nr. 2b EEG) von 500 kW 1 ct/kWh und Landschaftsbaus), AbfV inkl. Flächennachweis und Berichtspflichten Nur für Pflanzen und Pflanzenbestandsowie Grünabfälle von Bis einschließlich teile, die im Rahmen der LandschaftsGolfplätzen etc. sind „Landschaftspflegeeiner Leistung Bonus“ (zusätzlich) pflege anfallen (keine Bioabfälle) an zuständige Behörden. Gütegesicherte von 500 kW 2 ct/kWh aufgrund ihrer Abfallei(Anlage 2 Abschn. VI, Nr. 2c EEG) genschaft nicht Nawa Gärrückstände können davon ausgenommen Technologiebonus (Auszug) Ro-bonusfähig. Da sie auch in der Liste Anlage Gasaufbereitung werden. 1-2 ct/kWh Vorgaben gemäß Anlage 1 Nr. 1 EEG 3 Abschn. V nicht als „Koppelprodukte“ aufgeführt sind, dürfen sie Garten-/Parkabfälle sind keine NawaRo´s in NawaRo-Biogasanlagen nicht eingesetzt Garten- und Parkabfälle aus kommunaler werden. Diese Stoffe sind Bioabfall(z.B. im Sinne Sammlung und von Gewerbetreibenden der BioAbfV und werUnternehmern des Garten und Landschaftsbaus), den von der Negativliste (Anlage 2 Abschn. IV sowie Grünabfälle von GolfplätzenNr. 10 etc. sind EEG) erfasst.
Innovative Technik (z.B. Brennstoffzellen, Gasturbine, Sterlingmotoren)
2 ct/kWh
In Kombination mit Wärmenutzung gemäß Anlage 3 EEG oder elektrischer Wirkungsgrad > 45%
„Nachrottebonus“
2 ct/kWh
Bei ausschließlicher Vergärung von Bioabfällen, Nachrotte des festen Gärrestes und stoffliche Verwertung
3 ct/kWh
Vorgaben gemäß Anlage 3 EEG
Kraft-Wärme-Kopplung (Auszug) KWK-Bonus Herstellung getrockneter Düngemittel (zusätzlich)
Bei Altanlagen bis max. 500 kW 3 ct/kWh
Abwärmenutzung aus Biogas-BHKW zur Gärrestaufbereitung als Düngemittel (Anlage 3 Abschn. III, Nr. 7 EEG)
Emissionsminderung aufgrund ihrer Abfalleigenschaft nicht NawaNeu: Güllebonus Nur bei Einhaltung des Grenzwertes für Für Biogasanlagen ist Bis einschließlich Ro-bonusfähig. Da sie auch in der Liste Anlage Formaldehyd nach TA-Luft. Neuanlaeiner Leistung ein Zuschlag beim Na- Emissionsminderungs-Bonus gen: nur für BImSchG genehmigte Anlavon 500kW 1ct/kWh gen (§ 27 Absatz 5 EEG) waRo-Bonus für den 3 Abschn. V nicht als „Koppelprodukte“ aufgefFall vorgesehen, dass ührt sind, dürfen sie in NawaRo-Biogasanlagen der Anteil an Gülle jederzeit mehr als 30 % be- qualifiziert. Sie unterliegen folglich nicht mehr der Hierdurch sollen Anreize geschaffen wer- RAL-Gütesicherung Gärprodukt (RAL-GZ 245), nicht eingesetzt werden. Diese trägt. Stoffe sind Technologie-Bonus den, um das große Potential bislang energetisch sondern der RAL-Gütesicherung Kompost (RALungenutzter Wirtschaftsdünger Her- GZwird 251). Eine „Aerobisierung“ fester Gär- ein eingeführt inreinediesem Bereich Bioabfall im Sinne der BioAbfV und kunft werden von Neu tierischer besser auszuschöpfen. rückstände über nur wenige Tage, wird von der BGK allerdings als Nachrotte DiesernichtBonus inbewertet. Höhe von der Negativliste (Anlage 2 Abschn. IV Nr. 10 EEG) „Nachrottebonus“. Landschaftspflegebonus Im Übrigen ist festzustellen, dass der Technolo2 ct/kWh wird gewährt, wenn nach einer Vergärerfasst. Ein Zuschlag zum NawaRo-Bonus ist auch für den giebonus für die sogenannte „TrockenfermentaFall vorgesehen, dass Pflanzen und Pflanzenbe- tion“ gestrichen wird. Im Rahmen des Bestandsung von Bioabfällen die Gärrückstände standteile, die im Rahmen der Landschaftspflege schutzes gilt er nurfesten noch für die vor dem 1. Janu(nicht des Garten- und Landschaftsbaus, siehe ar 2009 in Betrieb genommenen Anlagen weiter. Neu: Güllebonus einer aeroben Nachbehandlung (Nachrotte) oben) anfallen und keine Bioabfälle sind, eingesetzt werden. Bis zu einer Leistung von einKWK-Bonus Für Biogasanlagen ist ein Zuschlag beim NawaRo- unterzogen und die dabei entstehenden Dünger schließlich 500 kW werden hierfür zusätzlich 2 ct/ Ähnlich wie beim NawaRo-Bonus wird auch für Bonus für den Fall vorgesehen, dass der Anteil an stofflich verwertet werden. Ziel ist eseinebei kWh gewährt. den Bonus bei Kraft-Wärmekopplung Posi- der tiv- und eine Negativliste geführt. Die Positivliste Gülle jederzeit mehr als 30 % beträgt. Hierdurch Kompostierung, enthält einen weiteren Technologie-Bonus neben den Beheizungen vonAnreiz Wohn- und zur Neu eingeführt wird in diesem Bereich ein Betriebsgebäuden sowie Tierstallungen auch zahlsollen Anreize geschaffen werden, um das energetischen „Vornutzung“ von Bioabfällen zu „Nachrottebonus“. Dieser Bonus in Höhe von 2 reiche industrielle Prozesse, die Prozesswärme ct/kWh wird gewährt, wenn nach einer Vergäbenötigen. Ausder der Negativliste ergibt sich u.a., große Potential bislang energetisch ungenutzter schaffen. Im Rahmen RAL-Gütesicherung rung von Bioabfällen die festen Gärrückstände dass die Trocknung von biogenen Rohstoffen zur einer aeroben Nachbehandlung (Nachrotte) un- energetischen Nutzung (z.B.Gärrückstände Trocknung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft besser werden die nachgerotteten terzogen und die dabei entstehenden Dünger Scheitholz) nicht mehr bonusfähig ist. auszuschöpfen. alsZiel ist Komposte Sie istunterliegen stofflich verwertet werden. es bei der Neuqualifiziert. in der Liste der Bonusfähigkeit die TrockKompostierung, einen weiteren Anreiz zur ener- nung von Gärrückständen zum Zwecke der stofffolglich nicht mehr der RAL-Gütesicherung getischen „Vornutzung“ von Bioabfällen zu schaf- lichen Verwertung als Düngemittel. fen. Landschaftspflegebonus Gärprodukt (RAL-GZ 245), sondern der RALIm Rahmen der RAL-Gütesicherung werden die auf Seite 5) Gärrückstände als Komposte Ein Zuschlag zum NawaRo-Bonus nachgerotteten ist auch für Gütesicherung Kompost (RALGZ(Fortsetzung 251). Eine Humuswirtschaft & Kompost aktuell 7_8/08, Seite 4 den Fall vorgesehen, dass Pflanzen und Pflanzenreine „Aerobisierung“ fester Gärrückstände über bestandteile, die im Rahmen der Landschafts- nur wenige Tage, wird von der BGK allerdings pflege (nicht des Garten- und Landschaftsbaus, nicht als Nachrotte bewertet. Im Übrigen ist siehe oben) anfallen und keine Bioabfälle sind, festzustellen, dass der Technologiebonus für die
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3. DEUTSCHLAND sogenannte „Trockenfermentation“ gestrichen wird. Im Rahmen des Bestandsschutzes gilt er nur noch für die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommenen Anlagen weiter. KWK-Bonus Ähnlich wie beim NawaRo-Bonus wird auch für den Bonus bei Kraft-Wärmekopplung eine Positivund eine Negativliste geführt. Die Positivliste enthält neben den Beheizungen von Wohn- und Betriebsgebäuden sowie Tierstallungen auch zahlreiche industrielle Prozesse, die Prozesswärme benötigen. Aus der Negativliste ergibt sich u.a., dass die Trocknung von biogenen Rohstoffen zur energetischen Nutzung (z.B. Trocknung von Scheitholz) nicht mehr bonusfähig ist. Neu in der Liste der Bonusfähigkeit ist die Trocknung von Gärrückständen zum Zwecke der stofflichen Verwertung als Düngemittel.
Ziel der Förderung ist es, durch die Wasserreduzierung die Transportwürdigkeit der Materialien zu erhöhen und damit u.a. die Konkurrenzsituation zu Wirtschaftsdüngern in Veredelungsgebieten (d.h. in Gebieten mit hohem Viehbesatz) zu vermindern. Die Förderung beträgt 3 ct/kWh, die als Wärmebedarf für die Trocknung eingesetzt wird. Die erzeugten Dünger sollen dabei einem Gütesicherungssystem unterstellt werden, welches die Einstufung und Eignung der getrockneten Gärprodukte als Düngemittel nachweist (z.B. RAL-GZ 245 oder RAL-GZ 246). Weitere Information unter: www.erneuerbareenergien.de/inhalt/40508 (KE/KI).6
EEG-NOVELLIERUNG: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juli das novellierte EEG verabschiedet, das der Bundestag bereits am 26.06.2008 verabschiedet hatte. Das neue EEG tritt am 01.01.2009 in Kraft. Die Grundvergütung, der Nawaro-Bonus
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H & K aktuell, S. 3-5, 7/8 2008
und der KWK-Bonus wurden jeweils um einen Cent angehoben. Zusätzlich gibt es unter anderem ab 1. Januar einen Bonus beim Einsatz von Gülle. 7
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FBK-News, S. 3, 3/2008
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3. DEUTSCHLAND AKTUELLE FRAGEN DER EEG-NOVELLE: Das EEG wurde inhaltlich und strukturell erheblich überarbeitet. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ungeklärte Vorschriften. Der Bundesrat hat am 4. Juli in seiner 846. Sitzung vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit zusammenhängender Vorschriften erhoben. Damit kann die vom Bundestag beschlossene Fassung der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Auch weiterhin wird das Gesetz zwar eine Abnahmeverpflichtung für Strom, Mindestvergütungssätze, die bekannten Boni, Kostentragungsregelungen für Netzanschluss und Netzausbau sowie die Umlage der EEGKosten auf Letztverbraucher geben. Wichtige Änderungen enthält das Gesetz aber bereits bei den Begriffsbestimmungen. Als besonders einschneidend erweist sich an dieser Stelle die Neugestaltung des Anlagenbegriffs zum Zwecke der Vergütungsmittlung, die trotz der im Gesetzgebungsverfahren vom Fachverband Biogas e. V. vorgetragenen Argumente auch für Anlagen gelten soll, die vor dem Inkrafttreten der novellierten Fassung des Gesetzes in Betrieb gegangen sind. 1. Grundvergütung Die Grundvergütung steigt für alle Anlagen – unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt – bis einschließlich einer elektrischen Anlagenleistung von 150 Kilowatt ab dem 1. Januar 2009 auf 11,67 Cent pro Kilowattstunde. Die Grund-vergütung unterliegt auch zukünftig der De-gression, die zwar auf ein Prozent sinkt, aber nunmehr auch die Boni erfasst. In der Begründung zum EEG wird nunmehr klargestellt, dass der Einsatz von Betriebsmitteln, die der Anlagen- und Verfahrenstechnik zuzurechnen
sind und aus denen selbst nachweislich keine nennenswerte Gas- beziehungsweise Stromproduktion erfolgt, mit dem Ausschließlichkeitsprinzip vereinbar ist und nicht zum Verlust der Grundvergütung und anderer Vergütungsbestandteile führt. 2. Luftreinhaltebonus Für Strom aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die kein Biogas aus dem Erdgasnetz entnehmen, sieht das EEG 2009 erstmalig einen Bonus in Höhe von einem Cent pro Kilowattstunde bis zu einer elektrischen Anlagenleistung von einschließlich 500 Kilowatt vor. 3. NawaRo-Bonus Der NawaRo-Bonus wird für alle Anlagen bis einschließlich einer elektrischen Anlagenleistung von 500 Kilowatt auf sieben Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die maßgebliche Leistungsgrenze bestimmt sich dabei – wie beim Gülle-, Landschaftspflege- und Luftreinhaltungsbonus – nach der tatsächlichen Einspeiseleistung. Mit der Erhöhung des NawaRo-Bonus trägt der Gesetzgeber den gestiegenen Produktionskosten für Energiepflanzen Rechnung. 4. Landschaftspflege-Bonus Das EEG 2009 sieht unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage erstmalig einen Landschaftspflege-Bonus in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt vor. Der Anspruch auf den Bonus setzt voraus, dass ein Anspruch auf den NawaRo-Bonus besteht und überwiegend Pflanzen oder Pflanzenbestandteile eingesetzt werden, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen.
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3. DEUTSCHLAND 5. Gülle-Bonus Der neu in das EEG 2009 aufgenommene Gülle-Bonus sieht bis einschließlich einer elektrischen Anlagenleistung von 150 Kilowatt eine Zusatzvergütung in Höhe von vier Cent pro Kilowattstunde und für den Leistungsbereich von 150 Kilowatt bis einschließlich von 500 Kilowatt eine Zusatzvergütung in Höhe von einem Cent pro Kilowattstunde vor. Anlagen mit einer darüber hinausgehenden Leistung können den Bonus anteilig geltend machen.
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Biogas Journal, S. 14-15, 3/08
Der Anspruch auf Gülle-Bonus setzt voraus, dass jederzeit mindestens 30 Masseprozent Wirtschaftsdünger eingesetzt werden, und kann für Strom aus Anlagen, die keinen Anspruch auf den NawaRo-Bonus haben oder Biogas aus dem Erdgasnetzt entnehmen, nicht geltend gemacht werden. Ungeklärt ist derzeit die Frage, wie der Anteil der eingesetzten Gülle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben praxisgerecht nachgewiesen werden kann. 8
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3. DEUTSCHLAND
3.2 Abfallwirtschaft
MODELL NEAPEL:
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3. DEUTSCHLAND
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3. DEUTSCHLAND
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Der Spiegel, S. 32-32, 39/2008
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3. DEUTSCHLAND
3.3 Diverses
LEISTUNGSPROFIL FÜR BEHANDLUNGSVERFAHREN VON BIOLOGENEN ABFÄLLEN: (ARGE Kompost und Biogas) Die EPEA Internationale Umweltforschung GmbH hat in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen VHE – Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. einen zielwirkungsorientierten Kompass oder Leitfaden entwickelt, der die ökologische Leistung von Verfahren zur Behandlung von biogenen Reststoffen vergleichbar macht. Konklusionen: • Die rein thermische Nutzung von Bioabfällen ist nicht in der Lage, einen nennenswerten Beitrag weder zur Energieversorgung noch zum Klimaschutz zu leisten • Biologische Verfahren der Bioabfallbehandlung und allen voran die Kompostierung haben qualitativ und quantitativ ein herausragendes ökologisches Potenzial auf anderen Gebieten als dem Klimaschutz • Die Getrenntsammlung, professionelle Kompostierung und landwirtschaftliche Verwertung von Bioabfällen haben Priorität
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FBK-News, S. 3, 3/2008
Ausblick: • Würdigung des ökologischen Potenzials von anderen Bioabfällen • Option der Verfeinerung und Ausweitung der Anwendung des Kompasses auf andere biogene Stoffströme Diese Untersuchung weist insgesamt die ökologischen Vorteile der Kompostierung von Bioabfällen nach und rechtfertigt die Intensivierung der getrennten Sammlung für eine optimale Behandlung in Kompostierungsanlagen und eine optimale Anwendung in der Landwirtschaft. Die Verbrennung vernichtet dagegen gänzlich diese bedeutenden ökologischen Potenziale von Bioabfällen. 10
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3. DEUTSCHLAND GESAMTUMSATZ MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN IN DEUTSCHLAND 2007 AUF 25 MRD. € GESTIEGEN: In Deutschland wurde 2007 mit erneuerbaren Energien ein Gesamtumsatz von rund 25. Mrd. € erzielt. Die Zahl der Beschäftigten stieg Ende 2007 auf ca. 249.300 Menschen. Das ist ein Plus bei den Beschäftigten von etwa 55 Prozent in den letzten drei Jahren. Für die Folgejahre ist gemäß dieser Studie eine Fortsetzung des positiven Trends wahrscheinlich. Bis zum Jahr 2020 sind demnach etwa 400.000 Beschäftigte in der Branche der erneuerbaren Energien möglich. So hat der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren stark zugenommen. Mit einem Anteil von 14,2 Prozent an dem deutschen Stromverbrauch 2007 sind sie zu einer wichtigen Säule der Energiewirtschaft geworden. Ihr Anteil am gesamten Endenergieverbrauch hat sich seit
dem Jahre 2000 auf 8,6 Prozent mehr als verdoppelt. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien konnte im Jahr 2007 der Ausstoß von rund 115. Mio. Tonnen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 vermieden werden.
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IN DEUTSCHLAND ERSTMALS MEHR STROM AUS BIOMASSE ALS AUS WASSERKRAFT: Deutschland hat im vergangenen Jahr erstmals mehr Strom aus Biomasse als aus Wasserkraft produziert. Zusammen mit Deponie- und Klärgas sowie dem biogenen Anteil von Abfällen betrug die Stromgewinnung aus Biomasse 23,8 Terawattstunden. Der Anteil am Bruttostromverbrauch lag bei 3,8 Prozent. Zur Wärmebereitstellung trug die Biomasse mit rund 84 Terawattstunden bei, das sind 93 Prozent des Beitrags der erneuerbaren Energien in diesem Bereich. Zur Wärmeerzeugung steuerte der biogene Anteil des Abfalls im letzten Jahr 4.910
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EUWID, S. 3, 06.08.2008
Gigawattstunden bei. Das entspricht 0,4 Prozent des Endenergieverbrauchs für Wärme. Wie der Dokumentation weiter zu entnehmen ist, wurden im letzten Jahr durch den Einsatz biogener Abfälle bei der Stromproduktion 3,766 Mio Tonnen Kohlendioxid eingespart. Durch das genutzte Deponiegas betrug die Einsparung 1,143 Mio Tonnen. Bei der Wärmeproduktion konnten durch die Verwertung biogener Abfälle 1,137 Mio Tonnen KohlendioxidEmissionen vermieden werden. 12
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EUWID, S. 23, 05.08.2008
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3. DEUTSCHLAND KFW-PROGRAMM FÖRDERT GROSSE BIOMASSE-ANLAGEN: Am 1. September startet das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der KfW-Förderbank. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mitteilte, hat die Europäische Kommission die Richtlinien des KfW-Programms genehmigt. Damit ist das KfWProgramm „Erneuerbare Energien“ den Angaben zufolge nun für besonders förderwürdige große Anlagen geöffnet. Ab September können Unternehmen, Freiberufler und Kommunen bei Hausbanken, der KfW-Förderbank oder direkt bei der KfW Förderanträge einreichen. In diesem Jahr stehen dem Programm 350 Mio € zur Verfügung. Ab 2009 werden bis zu 500 Mio € jährlich bereit stehen.
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EUWID, S. 25, 26.08.2008
Die KfW fördert unter anderem BiomasseAnlagen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW. Die Grundförderung beträgt 20 € je kW installierter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 50.000 € je Einzelanlage, geht aus der Richtlinie des Marktanreizprogramms hervor. Weitere 20 € je kW gewährt die KfW, wenn die staubförmigen Emissionen maximal fünf mg pro Kubikmeter betragen. Anlagen werden mit weiteren 10 € je kW gefördert, wenn für den Kessel ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen vom 30l/ kW Nennwärmeleistung installiert wird. Die Gesamtförderung beträgt maximal 100.000 € je Anlage. 13
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4. EUROPÄISCHE UNION EUROPA-PARLAMENT LINIE ZU:
STIMMT
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie legt die Grundlage für einen verbesserten Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft und formuliert Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfall, die bis 2020 zu erreichen sind. In Europa werden jedes Jahr mehr als 1,8 Mrd. Tonnen Abfall produziert. Die Abfallmenge steigt schneller als das BIP und europaweit werden weniger als ein Drittel des Abfalls wiederverwertet. In einigen Mitgliedstaaten werden 90 % der Siedlungsabfälle auf Deponien verbracht, in anderen nur 10 %. Die Kommission hat im September 2005 eine Überarbeitung der EU Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 1975 vorgeschlagen, um insbesondere Recyclingvorschriften festzulegen und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, bindende nationale Programme zur Abfallverringerung anzunehmen. Zielvorgaben für Recycling Aufgrund entsprechender Forderungen der Abgeordneten wird die Richtlinie einen neuen Artikel zu Wiederverwendung und Recycling erhalten, der weder im Kommissionsvorschlag noch im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vorgesehen war. Der Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen annehmen sollen, um die folgenden Ziele zu erfüllen: • bis 2020 sollen 50 % von Papier, Metall und Glas aus Hausmüll und ähnlichen Abfallströmen wieder verwendet oder recycled werden; • bis 2020 sollen 70 % der nicht gefährlichen Bau und Abbruchabfälle wieder verwendet oder recycled werden.
4.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc.
ABFALLRAHMENRICHT-
Eine Zielvorgabe für Abfälle aus Herstellungsprozessen und für Industrieabfälle, wie von den Abgeordneten gefordert, ist nicht im Kompromiss enthalten. Die Kommission muss jedoch die gesamten Zielvorgaben bis 2020 überprüfen und sie eventuell verschärfen oder die Setzung von Zielvorgaben für andere Abfallströme in Betracht ziehen. Fünf-Stufen Hierarchie Durch den Kompromiss wird die so genannte FünfStufen Hierarchie, die das Ziel hat, die Abfallproduktion zu vermeiden und zu verringern, bindender und verständlicher gemacht. Die Hierarchie legt eine Prioritätenfolge für die Abfallbewirtschaftung fest: an erster Stelle steht die Abfallvermeidung gefolgt von Wiederverwendung, Recycling und der sonstigen Verwertung und als letztmögliche Option die Abfallbeseitigung. Die Mitgliedstaaten sollen die Hierarchie als eine „Prioritätenfolge“ und nicht nur als ein „Leitprinzip“ behandeln. Ausnahmen von der Hierarchie sind möglich, sofern dies durch „Lebenszyklusdenken hinsichtlich der gesamten Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung dieser Abfälle gerechtfertigt ist“. Abfallvermeidung wird gestärkt Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Abfallbewirtschaftungspläne erstellen und innerhalb von fünf Jahren Abfallvermeidungsprogramme mit Zielen für die Abfallvermeidung erstellen. Der Kompromiss sieht die Einfügung eines weiteren Artikels zur Abfallvermeidung vor, um diese zu stärken: Die Kommission soll – wenn angebracht– bis Ende 2014 einen Vorschlag für Ziele für die Abfallvermeidung bis 2020 vorlegen.
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4. EUROPÄISCHE UNION Bioabfallverwertung Hinsichtlich Bioabfälle wurde ein eigenständiger Artikel in die Richtlinie aufgenommen in dem gefordert wird, die Bioabfallverwertung durch eine eigenständige Regelung zu stärken. Die Kommission soll - mit Blick auf die Erarbeitung einer eigenständigen Richtlinie - die Potentiale einer Behandlung von Bioabfällen untersuchen und Vorgaben für die Behandlung von Bioabfällen und Qualitätsstandards für Komposte und Gärrückstände erarbeiten. Ende der Abfalleigenschaft Zudem wird der Abfallbegriff präzisiert. Es wird zum einen europarechtlich sichergestellt, dass der Abfallbegriff auf bewegliche Sachen fokussiert wird. Darüber hinaus werden verbindliche Regelungen für die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten und das Ende der Abfalleigenschaft geschaffen. Damit wird das Ziel verfolgt eine verbesserte Akzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten zu schaffen. Inwieweit auch das Ende der Abfalleigenschaft von Kompost in der Abfallrahmenrichtlinie definiert wird oder ob dies in einer eigenständigen EU-weiten Bioabfallrichtlinie erfolgt, ist noch offen.
Abfallverbrennung Ein strittiges Thema in den Verhandlungen war, wie die Verbrennung von festen Siedlungsabfällen eingestuft werden soll: als „Beseitigung“ oder als die bessere Option der „Verwertung“. Der Kompromiss unterstützt nun den ursprünglichen Kommissionsvorschlag und den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, welche vorsehen, dass die Abfallverbrennung als Verwertung angesehen werden soll, sofern die Verbrennungsanlage eine gewisse Energieeffizienz erfüllt. Dies bedeutet, dass bei der Verbrennung ein respektabler Anteil an verwertbarem Strom oder Fernwärme gewonnen werden muss. Zustimmung des Rates steht noch aus Der Beschluss des Europäischen Parlaments muss formell noch vom Rat gebilligt werden. Die Richtlinie muss innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Veröffentlichung von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dazu das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz geändert werden, dieses soll in das Umweltgesetzbuch überführt werden. (SI)
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besserte Akzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten zu schaffen. Inwieweit auch das Ende der Abfalleigenschaft von Kompost in der Abfallrahmenrichtlinie definiert wird oder ob dies in einer eigenständigen EU-weiten Bioabfallrichtlinie erfolgt, ist noch offen.
an verwertbarem Strom oder Fernwärme gewonnen werden muss.
Zustimmung des Rates steht noch aus Der Beschluss des Europäischen Parlaments muss formell noch vom Rat gebilligt werden. Die Richtlinie muss innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Abfallverbrennung Veröffentlichung von den Mitgliedsstaaten in natiEin strittiges Thema in den Verhandlungen war, onales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wie die Verbrennung von festen Siedlungsabfällen wird dazu das Kreislaufwirtschafts- und AbDie Gesetzgebungsverfahren der EU eingestuft werden soll: als "Beseitigung" oder als fallgesetz geändert werden, dieses soll in das UmEine der wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments ist die Einflussnahme auf die europäischen die bessere Option der "Verwertung". Der Kom- weltgesetzbuch überführt werden. (SI) Gesetze. Der Weg, auf in Europa entstehen, unterscheidet sich grundlegend von den promiss dem unterstützt nun die denGesetze ursprünglichen
4. EUROPÄISCHE UNION
üblichen Verfahren der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten.
Die Gesetzgebungsverfahren der EU
Eine der wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments ist die Einflussnahme auf die europäischen Gesetze. Der Weg, auf dem in Europa die Gesetze entstehen, unterscheidet sich grundlegend von den üblichen Verfahren der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten. Gesetze auf europäisch Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. x Richtlinien sind Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politische Forderung der Gemeinschaft auf, die von den Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. x Verordnungen sind dagegen EU-Gesetze, die sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Jedes Gesetz braucht wiederum Bestimmungen, an die sich die Verwaltung bei der Ausführung halten muss. Diese Durchführungsbestimmungen heißen in der EU ebenfalls Verordnungen. Der Rat ermächtigt die Kommission, solche Verordnungen zu erlassen, kann sich dieses Recht aber auch selbst vorbehalten. Die Regierungen können sich in jedem Falle ein Mitspracherecht einräumen: Beamte aus nationalen Ministerien bilden Ausschüsse, die der Kommission bei der Formulierung dieser Verordnungen zur Seite stehen. Parlament und Ministerrat als Gesetzgeber Gesetzgebung in der EU ist Aufgabe des "institutionellen Dreiecks". Das sind die beiden "europäischen" Organe Kommission und Parlament sowie der Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten das Sagen haben. Für die meisten Politikbereiche schreibt der EG-Vertrag das Mitentscheidungsverfahren vor. Parlament und Rat erlassen dabei gemeinsam die Gesetze. Die Vorschläge entwirft in der Regel die Kommission. Rat und Parlament können solche Vorschläge der Kommission auch anfordern. Weitere Informationen zur EU-Gesetzgebung finden Sie unter http://www.europarl.de/parlament/arbeitsweise/gesetzgebungsverfahren.html. (SI)
Humuswirtschaft & Kompost aktuell 7_8/08, Seite 9
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4. EUROPÄISCHE UNION Gesetze auf europäisch Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. • Richtlinien sind Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politische Forderung der Gemeinschaft auf, die von den Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. • Verordnungen sind dagegen EU-Gesetze, die sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Jedes Gesetz braucht wiederum Bestimmungen, an die sich die Verwaltung bei der Ausführung halten muss. Diese Durchführungsbestimmungen heißen in der EU ebenfalls Verordnungen. Der Rat ermächtigt die Kommission, solche Verordnungen zu erlassen, kann sich dieses Recht aber auch selbst vorbehalten. Die Regierungen können sich in jedem Falle ein Mitspracherecht einräumen: Beamte aus nationalen Ministerien
bilden Ausschüsse, die der Kommission bei der Formulierung dieser Verordnungen zur Seite stehen. Parlament und Ministerrat als Gesetzgeber Gesetzgebung in der EU ist Aufgabe des "institutionellen Dreiecks". Das sind die beiden "europäischen" Organe Kommission und Parlament sowie der Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten das Sagen haben. Für die meisten Politikbereiche schreibt der EG-Vertrag das Mitentscheidungsverfahren vor. Parlament und Rat erlassen dabei gemeinsam die Gesetze. Die Vorschläge entwirft in der Regel die Kommission. Rat und Parlament können solche Vorschläge der Kommission auch anfordern. Weitere Informationen zur EUGesetzgebung finden Sie unter http:// www.europarl.de/parlament/arbeitsweise/ gesetzgebungsverfahren.html. (SI) 1
EU – OB DIE KLÄRSCHLAMMRICHTLINIE NOVELLIERT WIRD, IST NOCH VÖLLIG OFFEN: Die Europäische Kommission wird voraussichtlich in einem Jahr bekannt geben, wie sie die aus dem Jahr 1986 stammende Klärschlammrichtlinie 86/278/EEC revidieren will. Das sagte Bartosz Zambrzycki von der Generaldirektion Umwelt in der vergangenen Woche bei einem internationalen Klärschlammsymposium in Fürstenfeldbruck. Zurzeit schätze die Kommission die ökologischen und sozialen Folgen einer Revision ab und bereite mögliche Vorschläge vor. Dabei würden Arbeitspapiere und Vorschläge aus den Jahren 1999 bis 2003 sowie weiterführende Studien ausgewertet. Zudem starte bald eine neue Studie, um die Risiken der Klärschlammverwertung zu bewerten.
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H & K aktuell, S. 8-9, 7/8 2008
„Zwischen Klärschlamm und Bioabfällen gibt es bei der bodenbezogenen Verwertung einige Parallelen“, so der Kommissionsvertreter weiter. So müssten ähnliche Risiken beachtet werden, wenngleich die Zusammensetzung von Klärschlamm und Bioabfällen nicht vergleichbar und der Verwertungszweck (Dünger beziehungsweise Bodenverbesserer) ein anderer sei. Aber auch bei Bioabfällen würden derzeit Qualitäts- und Behandlungsstandards diskutiert und Maßnahmen eruiert, die die Verbreitung der Bioabfallverwertung voranbringen sollen. Dies könnte die Diskussion um die Klärschlammverwertung in Europa ergänzen, sagte Zambrzycki. 2
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EUWID, S. 23, 08.07.2008
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4. EUROPÄISCHE UNION NEUE EINSPEISTARIFE FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEQUELLEN: - seit 1. Juli 2008 sind neue Einspeistarife gültig Seit 1.7.2008 sind in Slowenien neue Einspeistarife für Strom aus erneuerbaren Energien, die im Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 65/30.06.2008 veröffentlicht waren, gültig. Einspeistarife für Strom aus erneuerbaren Energien, seit 1. 7. 2008 Art des QK, eingeteilt nach Quellen der Primärenergie Nr. Größenordnung
Einheitlicher Jahrespreis
Einheitliche Jahresprämie
€/MWh
€/MWh
Wasserkraftwerke
1 2
bis einschließlich 1 MW über 1 MW bis 10 MW
65,72 63,41
13,34 11,03
Biomasse
3 4
bis einschließlich 1 MW über 1 MW
123,17 119,35
70,79 66,97
5
über 1 MW
/
22,00
6 7
bis einschließlich 1 MW über 1 MW
64,84 62,61
12,46 10,23
8
62,61
10,23
9 10
bis einschließlich 50 kW über 50 kW
399,57 339,57
347,19 347,19
11
120,89
83,33
kombinierte QK
12
66,98
29,42
QK oder Heizwerke für Komm.Abfälle 4
13 14
bis einschließlich 1 MW über 1 MW bis 10 MW
56,77 52,89
4,39 0,51
Fernwärme
15 16
bis einschließlich 1 MW über 1 MW bis 10 MW
79,63 75,07
27,25 22,69
17
bis einschließlich 1 MW
77,35
/
Mitverbrennung von Biomasse 1 Wind Geothermalenergie Photovoltaik andere QK 2 3
Industrieheizwerke 5
Quelle: Beschluss über die Preise und Prämien für den Ankauf elektrischer Energie von qualifizierten Produzenten (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 65/30.06.2008: http://www.uradni-list.si/1/content?id=87373); Bemerkungen: (1) Mitverbrennung von Biomasse in Kohlekraftwerken, bei der die Biomasse bis 5%
des Energiewerts der Eingangsenergie darstellt und für die Mitverbrennung keine Rekonstruktion der Verbrennungsanlage durchgeführt wurde. Die Menge der, auf diese Art produzierten Energie die einheitliche Jahresprämie erhält, darf im Jahr 2008 nicht höher als 130 GWh sein. (2) Kraftwerke, die als Eingangsenergie jede Art von anderen erneuerbaren Energiequellen
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4. EUROPÄISCHE UNION verwenden, die nicht fossiler oder nuklearer Herkunft sind, dazu gehören auch QK auf Biogas und Tierabfälle
Jahresprämie pro kWh bezahlt. Die ausbezahlte Jahresprämie wird dann dem Energiedistributionsunternehmen vom Staat refundiert.
(3) Kombination der angeführten Kraftwerke für erneuerbare Energie
Beispiel: Ein Wasserkraftwerkbetreiber bis 1 MW bekommt z.B. von Elektro Celje d.d. 0,06572 EUR/kWh ausbezahlt. Die Fa. Elektro Celje d.d. bekommt wiederum vom Staat den Betrag in Höhe von 0,01334 EUR/kWh refundiert. Folgende Reduzierungen bzw. Abschläge der Einspeisetarife sind zu berücksichtigen:
(4) QK und Heizwerke für Kommunalabfälle inkludieren auch QK für Deponiegas und QK für Gas aus Kläranlagen (5) der durchschnittliche Preis für Industrieheizwerke bis 1 MW gilt für alle Überschüsse über dem Eigenverbrauch, welche das QK ins öffentliche Netz schickt Abkürzungen: – QK: qualifiziertes Kraftwerk Die oben genannten Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Die Abrechnung der angekauften Energie erfolgt monatlich. Dem qualifizierten Produzenten werden der einheitliche Jahrespreis und die einheitliche
5%: für qualifizierte Produzenten, die an das Hochspannungsnetz angeschlossen sind (Art. 12 der oben genannten Verordnung) nach 5 Betriebsjahren bei geförderten Investitionen pro 10% des Förderungswertes 10%: nach 10 Betriebsjahren 3
ERNEUERBARE ENERGIE IN UK - 15% BIS 2020: Britisches Wirtschaftsministerium stellt Strategiepapier zur Umsetzung des EU 2020 Ziels vor Bis 2020 sollen 20% des Gesamtenergiebedarfs der EU durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Der Beitrag des Vereinigten Königreichs zur Erreichung dieses Ziels ist, seinen Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch von derzeit 1,5% auf 15% 2020 zu erhöhen. Das Wirtschaftsministerium DBERR (Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform) hat Ende Juni ein Strategiepapier vorgestellt, wie das Vereinigte Königreich dieses ambitionierte Ziel erreichen soll. Noch bis Ende Septmember können Verbände, Wirtschaft und interessierte Parteien Kommentare und Änderungsvorschläge einbringen.
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Im Bereich der Elektrizität sollen 3.000 Windkraftwerke auf See und 4.000 auf Land bis 2020 errichtet werden. Erst jüngst wurde die Genehmigung zur Errichtung des 456 MW Clyde Windparks in Schottland erteilt. Ein Ausbau der Elektrizätsinfrastruktur wird unumgänglich sein, so werden für die Offshore Windkraftwerke Stromkabel am Meeresgrund verlegt werden müssen. Weitere 5% des britischen Strombedarfs sollen durch ein kolossales Gezeitenkraftwerk am Severn Astuary abgedeckt werden. Die geschätzten Kosten des Riesenprojekts belaufen sich auf 15 Milliarden Pfund; zurzeit läuft eine Machbarkeitstudie der US-Firma Parsons Brinckerhoff. Eine Reform des marktbasierten Fördersystems für die Ökostromerzeugung,
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=414059&DstID=625
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4. EUROPÄISCHE UNION die sogenannte Renewables Obligation, soll mit Frühjahr 2009 in Kraft treten und verstärkt Finanzmittel für besonders förderungswürdige Technologien (z.B. PV, Ozeanenergie, Biogas) bereit stellen. Während Wärmeenergie mit einem Anteil von 49% vom Gesamtverbrauch auch die Hälfte der britischen CO² Emission verursacht, stecken erneuerbare Energieformen in diesem Bereich mit 0,6% noch in den Kinderschuhen. Dies liegt u.a. daran, dass bisher Haushalten und Unternehmen vergleichsweise geringe Förderungen für den Kauf und die Installation von erneuerbaren Energietechnologien gewährt wurden und es wenig Unterstützung für die Anlage von Fernwärmenetzen gibt. 82% der erneuerbaren Wärmeenergie im Vereinigten Königreich stammte 2006 aus Bioenergie. In Zukunft soll hauptsächlich auf die Nutzung von Biomasse (v.a. auch Altholz und biologische Abfälle) und Micro-Generation (Wärmepumpen, solarthermische Anlagen etc.) gesetzt werden, die bis 2020 30% der erneuerbaren Wärmeenergie bereitstellen sollen. Um Micro-Generation effizient zu fördern, wird die Einführung eines Einspeisetarifs überlegt; keine Aussagen gibt es aber noch zur Höhe eines allfälligen Tarifs. Außerdem wird der Einsatz von erneuerbaren Energiequellen in Gebäuden durch gesetzliche
Vorgaben (Code for Sustainable Homes) gefördert; ab 2016 sollen alle Neubauten CO2emissionsneutral errichtet werden. Aus Biomasse wird zurzeit aufgrund des bestehenden Renewable Obligations Subsidy Systems vor allem Strom erzeugt, dies soll sich in Zukunft durch verstärkte Förderungen von Kraft-WärmeKoppelungsanlagen ändern. Im Bereich des Transports, der derzeit für 25% der britischen CO² Emission verantwortlich ist, sollen gemäß der EU Richtlinie für erneuerbare Energie die Verwendung von Biotreibstoffen von derzeit 1% auf 10% im Jahr 2020 gesteigert werden. Im Vereinigten Königreich trat am 1. April 2008 die Renewable Transport Fuel Obligation (RTFO) in Kraft und bis 2010 sollen Biotreibstoffe 5% des Treibstoffbedarfs abdecken. Der erweiterte Einsatz von Biosprit für Eisenbahn und Schifffahrt sowie auch die Unterstützung der Fortentwicklung von Hydrogen- und Elektromotoren für KFZ sind angedacht; die Nachhaltigkeit der Biotreibstofferzeugung wird aber zunehmend kritisch beurteilt. Zahlreiche österreichische Anbieter im Bereich erneuerbare Energie sind bereits erfolgreich im Vereinigten Königreich vertreten und in den kommenden Jahren werden sich noch bessere Marktchancen für Anbieter eröffnen - die AHSt London berät beim Markteinstieg. 4
ISSUES FOR GOVERNMENT ACTION – 1 BIOWASTE: The Composting Association recently published recommendations for Government Action regarding rateable values for composting sites. Rateable values for composting sites – An often overlooked expense biowaste facilities face is that of business rates. Until recently, the Valuation Office (VO) has paid little attention to this sector of the waste industry and few sites processing organic waste to produce compost were challenged to pay rates on its sites. Currently, the rateable value of a site (referred to 4
as the hereditament), represents a hypothetical rent paid by a hypothetical tenant on a particular date. To calculate the actual amount payable, the rateable value (based on the hypothetical rental value) is multiplied by a figure called the Uniform Business Rate. Set by the Government each year, it reflects rises in inflation, and for the year 2007/08 it currently stands at 44,4 pence in the pound. The majority of feedstock treated currently in the UK is treated outdoors through open-air windrow systems. Feedstock, which is predominantly
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=413641&DstID=626
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4. EUROPÄISCHE UNION of municipal origin collected from domestic household either from the kerbside or from Civic Amenity sites, will be discharged on site. It will subsequently be shredded to reduce particle size an laid out in long trapezoidal rows referred to as ‘windrows’. These are actively managed through turning and the addition of water as required, to maintain the ideal aerobic conditions to promote rapid degradation. After six to ten weeks the material will be screened to the desired size (dependent on final market requirements) to remove any potential contaminants such as plastic or stones. In order to carry out all of these operations, it is necessary to install significant on site infrastructure both to comply with the Environment Agency statutory requirements (the regulatory body) and to ensure effective process management. This will include considerable areas of hard standing (eg concrete) for pre-treatment storage of biowaste, for composting and for lagoons in which liquor (liquid run-off and leachate from the composting area) is stored and treated. Beyond regulatory requirements, composting facilities may include covered areas of buildings for under cover storage, blending or bagging of composts. Such provisions facilitate reduction in compost moisture, which in turn aids its handling and helps to maintain compost quality. As an example, a typical windrow composting facility licenced for 25,000 input tonnes per annum, will pay £30,000 per annum in rates, whether it processes 15,000 or 25,000 input tonnes per annum. For a more sophisticated facility dealing with food wastes and other animal by-product wastes, the number of vessels or buildings could incur a rate bill of more than £100,000. According to current procedures for determining rateable values, the addition of any units, vessels, building or processing machinery such as conveyor belts at a facility, will increase its rateable value. When rates increase, this adds to costs of production and operators seek to increase gate fees for acceptance of biowaste. This may or
may not be a sufficient reason to renegotiate a biowaste composting contract with a client (eg a local authority), depending on contractual terms and conditions. It is crucial that the issue of rates for organic treatment plants is dealt with on a fair and appropriate basis. It is accepted that businesses must pay rates, but a composting site is somewhat different from factory or retail premises. A simple solution would be either a rate per tonne of input materials composted, or a flat rate according to the facility’s maximum permitted input material throughput per annum; whether it be an open air turned windrow composting facility, an invessel composting facility or an anaerobic digestion facility. The composting Association suggests that any biowaste management facility with an environmental permit/waste management licence is valued according to the input tonnes of biowaste that it processes per annum. Small-scale composting sites registered with the regulator (as ‘licence exempt’) are currently allowed to process up to 100 m3 of materials at any one time. Given that it may not own, or have access to a weighbridge, the Composting Association suggests that a licence exempt composting site is valued on the basis of its maximum allowed capacity (currently 100 m3 at any one time). Biowaste facilities play a major and growing part in helping the UK tackle its climate change commitments. In particular, since the advent of the EU Landfill Directive, the importance of diverting significant quantities of biodegradable waste from landfill has never been greater. In order to meet these targets it is anticipated that the industry will need to at least treble in the next decade. However, if disproportionate costs are levied on biowaste facilities, along with the problematic planning system, fever facilities will be built and local authorities will be unable to meet their targets, will ultimately damage the UK’s attempts to reduce emissions and meet EU targets. 26
4. EUROPÄISCHE UNION The Composting Association requests that the Government review the basis upon which composting rateable values are determined, with a view to basing facility valuations on: • Input tonnes of biowaste composted per annum if the facility operates under a waste management licence/environmental permit, or
• Maximum allowed capacity at any one time if a composting site operates under a waste management licence exemption. 5
EUGH KLÄRT ABGRENZUNGSFRAGEN BEI DER ABFALL- UND MITVERBRENNUNG: Wenn eine Kraft-Wärme-Koppelungsanlage aus mehreren Kesseln besteht, so sind die einzelnen Kessel und die jeweils mit ihnen zusammenhängenden weiteren Anlagenteile für die Zwecke der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie als gesonderte Anlage anzusehen. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche in einem Verfahren, das ihm vom obersten Gerichtshof Schwedens zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde (Rechtssache C-251/07). Ob dabei eine Anlage als Verbrennungs- oder als Mitverbrennungsanlage im Sinne der Richtlinie eingestuft wird, richtet sich dem Urteil zufolge nach ihrem Hauptzweck. Diesen Hauptzweck anhand der tatsächlichen Umstände festzustellen ist die Aufgabe der zuständigen Behörde.
„Bei dieser Beurteilung sind insbesondere die Menge der von der betreffenden Anlage erzeugten Energie oder produzierten stofflichen Erzeugnisse im Vergleich zur Menge der in dieser Anlage verbrannten Abfälle sowie die Gesichtspunkte Stabilität oder Kontinuität dieser Produktion zu berücksichtigen“, heißt es in dem Urteil. Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren vor dem obersten schwedischen Gericht, mit dem der kommunale Versorger Gävle Kraftvärme eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Einstufung geplanter neuer Kessel in der KWK-Anlage anficht. Diese Anlage ist dem EuGH zufolge die Grundproduktionsanlage im Fernwärmenetz des Unternehmens. 6
ABFALLRAHMENRICHLINIE BIS ENDE 2008 VERÖFFENTLICHT: Nach der zu erwartenden Zustimmung im Oktober oder November um Umweltrat wird die Abfallrahmenrichtlinie voraussichtlich bis Ende des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann, so Frank Petersen, Leiter des Referats Abfallrecht im BMU, verbleiben den EUMitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Gegenwärtig würden die Sprachfassungen für die einzelnen Mitgliedsländer erarbeitet.
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Composting news, S. 14, Volume 12 Issue 3 Autumn 2008 EUWID, S. 1, 16.09.2008
Aus dem nationalen Blickwinkel zeigte sich Petersen mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie zufrieden. Auch wenn das BMU seine Vorstellung nicht vollständig habe durchsetzten können, so sei die Richtlinie doch entscheidend von Deutschland geprägt worden, zumal die politische Einigung im Umweltministerrat Ende Juni letzten Jahres unter deutscher Präsidentschaft erfolgte. 7
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EUWID, S. 24, 23.09.2008
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4. EUROPÄISCHE UNION NEW EU WASTE LEGISLATION APPROVED: A new directive has been put in place following the decision of MEPs to adopt amendments to EU waste legislation. Member states will now be required to draw up binding waste disposal and recycling targets and adhere to them. Waste prevention targets will be considered by the European Commission in future, and incineration of waste will be classified as a recovery operation providing it meets certain energy efficiency criteria. This second reading vote by the European Parliament took place on 17 June in Strasbourg and approved the agreement previously reached with the Council to revise the waste framework directive. European Environment Commissioner Stavros Dimas said ‘This legislation marks a shift in thinking about waste from an unwanted burden to a valued resource and helps to make Europe a recycling society.’ Caroline Jackson, MEP, has been campaigning tirelessly for the new measures to be put in place. She has received backing from many other MEPs, many of whom were disappointed that no binding waste prevention target was put in place. After hearing
the results Jackson said ‘It has been a long and tortuous road to this second reading. There was much resistance to what we wanted to do and the Council drove a very hard bargain. That is the best deal available. Anyone who thinks that we could get anything better by going to conciliation would be deceiving themselves.’ One victory for the MEPs was the re-use and recycling targets which state that 50% of all household waste material, such as paper, metal and glass, and similar waste streams must be recycled by 2020, plus 70% of all non-hazardous construction and demolition waste. The new legislation also sets out a five-step hierarchy of waste management options which deems that government priorities for the handling of waste should run this order: prevention of waste being the most important, then reuse, recycling and other forms of recovery, followed by safe disposal as a last option. The legislation has clarified some important terms too, creating new definitions of ‘recycling’, ‘recovery’ and ‘waste’. 8
VERÖFFENTLICHUNG IN 2008 ERWARTET: Laut dem Leiter des Referates Abfallrecht Frank Petersen im Bundesministerium für Umwelt wird die Abfallrahmenrichtlinie noch in diesem Jahr verabschiedet. Erwartet wird, dass der Umweltrat Ende Oktober bzw. Anfang November den vom
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Waste, S. 11, 2008-2009
EU Parlament im Juni zugestimmten Entwurf positiv beurteilt. Innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung muss die Umsetzung im nationalen Recht erfolgt sein. (SI) 9
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Humuswirtschaft & Kompost aktuell 10_08, Seite 8
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4. EUROPÄISCHE UNION GRÜNBUCH ÜBER BIOABFÄLLE: Aufgrund des eigenständigen Bioabfall-Artikels im Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie arbeitet die EU Kommission z. Z. mit Nachdruck an einem Grünbuch über Bioabfälle. Die Kommission war aufgefordert worden - mit Blick auf die Erarbeitung einer eigenständigen Richtlinie - die Potentiale einer Behandlung von Bioabfällen zu untersuchen und eine Folgenabschätzung in Auftrag zu geben. Anlässlich der Jahrestagung der Europäischen Förderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD)
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Humuswirtschaft & Kompost aktuell 10_08, Seite 8
ließ Karolina Fras von der Generaldirektion Umwelt verlauten, dass die Kommission beabsichtigt bis Ende des Jahres das Grünbuch vorzulegen und dass ab 2009 unter anderem mit Workshops an dem Thema weiter gearbeitet wird. Ein Richtlinienentwurf o. ä. könnte dann unter dem spanischen EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2010 erfolgen. (SI) 10
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4. EUROPÄISCHE UNION
4.2 Abfallwirtschaft
FRANKREICHS RECYCLINGSEKTOR VERARBEITET 36 MIO TONNEN: Die französische Recyclingbranche ist 2007 weiter gewachsen. Nach Zahlen des Recyclingverbands Federec hat Frankreich im vergangenen Jahr 36 Mio Tonnen Recyclingmaterial hergestellt. Das sind 6,3 Prozent auf über zehn Mrd € gestiegen. 11
TSCHECHIEN – ABFALLWIRTSCHAFT MIT STEIGENDER NACHFRAGE: In der Tschechischen Republik könnte die Nachfrage nach verschiedenen Technologien der Abfallaufbereitung und –verwertung sowie nach Kompostierungs- und Biogasanlagen in den nächsten Jahren stark anziehen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) hervor. Ursächlich hierfür sei die erwartete Novellierung des Abfallgesetzes. Der Widerverwertung und dem Recycling soll künftig ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Dagegen könnten sich die Gebühren für deponierte Abfälle bis zum Jahr 2013 fast verdreifachen. Neben den Verschärfungen des rechtlichen Rahmens in der Abfallwirtschaft führt die bfai auch di umfangreichen Fördermittel der Europäischen Union als Grundlage für eine positive Einschätzung der künftigen Entwicklung an. Im Operationellen Programm Umwelt sind unter „Verbesserung der Qualität der Abfallbehandlung“ bis 2013 EU-Mittel mit einer Gesamthöhe von 520,3 Mio € vorgesehen. Für Projekte zur „Sanierung von Industriearealen und kontaminierten Böden“ stehen weitere 256,3 Mio € zur Verfügung. Ziele des Operationellen Programms Umwelt sind unter anderem die Anhebung des RecyclingAnteils an der Gesamtabfallmenge auf 75 Prozent sowie die Nutzung von mindestens 50 Prozent der Kommunalabfälle. Die förderungswürdigen
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EUWID, S. 26, 05.08.2008
Projekte reichen dabei von unterschiedlichen Systemen und Anlagen der Abfallbehandlung, -sammlung und – verwertung über die Rekultivierung alter Deponien und den Abbau illegaler Müllhalden bis zu Kompostierungs- und Biofermentierungsanlagen. Das Abfallaufkommen in der Tschechischen Republik lag 2007 bei rund 25 Mio Tonnen und somit in etwa auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Dies gab die bfai mit Bezug auf das Tschechische Statistikamt an. Während es der Industrie, der Energiewirtschaft, dem Bergbau und der Landund Forstwirtschaft gelang, die Menge ihrer Abfälle zum Teil deutlich zu reduzieren, stieg das Volumen an Bauschutt und Klärschlamm an. Insgesamt wurden im letzten Jahr 28,5 Mio Tonnen Müll behandelt. Davon wurden 5,5 Mio Tonnen dem Recycling oder der Regeneration zugeführt, und sechs Mio Tonnen wurden etwa durch Lagerung, Verbrennung oder Biologische Bearbeitung beseitigt. Als problematisch gelten jedoch weiterhin die geringen Wiederverwertungsquoten kommunalen Abfalls, der immer noch größtenteils deponiert wird. Mit der Novelle des Abfallgesetztes könnte daher für die Kommunen künftig auch das Angebot zur Trennung von biologischen Haushaltsabfällen verpflichtet werden. 12
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EUWID, S. 29, 23.09.2008 30
4. EUROPÄISCHE UNION
4.3 Diverses
MÜLLTRENNUNG SOLL HAUSHALTEN CASH BRINGEN: Müllverwerter Recoplast zieht in Italien eine Franchise-Kette mit Müllläden auf Mailand - "Komm in unser Geschäft, wir kaufen dir den Müll ab." Mit diesem Slogan wirbt die Müllverwertung Recoplast Srl für ihr erstes Müllgeschäft Ecopunto Recoplast in Moncalieri nächst Turin. Ab September können Kunden dort ihren Hausmüll zum Verkauf anbieten - sofern es sich um getrennten Abfall handelt. Für ein Kilo Aluminium bekommt man 50 Cent, für Eisen 20, für Pet-Flaschen 18 und pro Kilo Altpapier zwei Cent. "Es handelt sich auch um eine Reaktion auf die Preishausse an den Rohstoffmärkten", meint Umweltforscher Niels Schulz vom britischen Imperial College über die Initiative, die auf die Umweltverwertungsgesellschaft Recoplast zu-
rückgeht, die den im Laden erworbenen Hausmüll verwertet. Im Oktober werden zwei weitere Müllläden in den Provinzen San Gilio und Santena eröffnet. Im November bekommt die süditalienische Hafenstadt Messina ihr eigenes Müllgeschäft. Bis 2009 sollen es 50 sein. 8000 Gemeinden haben bereits ihr Interesse angemeldet. "Wir definieren noch den Geschäftsplan für das Franchising-System, wir wollen die Läden den Betreibern schlüsselfertig übergeben", präzisiert Recoplast-Berater Roberto Gravinese. Zu den Bedingungen zählt, dass die Gemeinde mindesten 2500 Müllkunden oder Haushalte zählt. Den Gewinn pro Filiale erwartet man zwischen 2000 bis 2500 Euro pro Monat. 13
TRENDRESEARCH SIEHT GROßES POTENZIAL FÜR ABFALLVERBRENNUNG IN OSTEUROPA: Deponierung derzeit allerdings noch dominierender Entsorgungsweg. Die Energieerzeugung aus Abfall gewinnt auch in den osteuropäischen Ländern zunehmend an Bedeutung. Allein in den Ländern Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei wird sich das Marktvolumen bis zum Jahr 2020 auf etwa 1,6 bis 1,7 Mrd € erhöhen, so das Ergebnis einer aktuellen Studie des Bremer Marktforschungsinstituts Trendresearch. Vor allem Polen als bevölkerungsreichstes Land mit dem größten Müllaufkommen biete großes Potenzial. Allerdings gebe es in allen vier Ländern derzeit noch eine Vielzahl von Faktoren, die die Realisierung neuer Müllverbrennungsanlage und Ersatzbrennstoffkraftwerke erschwerten. Nach Angaben von Trendresearch bewegt sich das jährliche Abfallaufkommen in den vier untersuchten Ländern gegenwärtig zwischen 25 Mio Tonnen (Slowakei) und 149 Mio Tonnen
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(Polen), und beläuft sich insgesamt auf 274 Mio Tonnen. Davon werden bisher lediglich etwa neun Mio Tonnen thermisch verwertet und eine Mio Tonnen mechanisch-biologisch behandelt. Wie es heißt, befindet sich die Abfallverbrennung noch immer in scharfer Konkurrenz zur Deponierung, die mit einer Menge von 25 Mio Tonnen noch immer den häufigsten Entsorgungsweg darstelle. Zwar hätten die vier Staaten mit dem EU-Beitritt 2004 ihre Abfallgesetzgebung an EU-Recht angepasst, es fehle allerdings noch an einer hinreichenden Umsetzung in den Ländern. Die eingeführten Deponiesteuern seinen noch zu gering, um das Wachstum auf dem Abfallverbrennungsmarkt zu forcieren. Die Forscher rechnen damit, dass in den osteuropäischen Staaten in den Jahren 2010 und 2013 stärkeres Gewicht auf die Durchsetzung der EU-Deponierichtlinie gelegt wird. 14
Thesy Kness-Bastaroli, Mailand, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.8.2008 EUWID, S. 11, 09.09.2008
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4. EUROPÄISCHE UNION LÄNDERPROFIL UNGARN: WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG MIT STEIGENDEM WOHLSTAND: Nach Angaben des IDCED (International Dialogue Centre Environment and Development) erreichte im Jahr 2000 die Gesamtmenge am Abfall knapp 70 Millionen Tonnen. Eine Zahl die durch eine Resolution des ungarischen Parlaments zu Nationalen Umweltprogrammen bestätigt wird. Die Vereinten Nationen sprachen allerdings von 100 bis 110 Millionen Tonnen pro Jahr. Im Pro-Kopf-Aufkommen am gesamten Abfallvolumen lag Ungarn 2002 mit Vergleich zu zentral- und osteuropäischen Nationen mit Zypern am Ende der Rangliste. Mit rund 500 Kilogramm an Siedlungsabfällen produzierte jeder Ungar im Jahr 2004 aber rund doppelt soviel wie Slowaken, Kroaten und Tschechen. Aktuelle Zahlen über Abfallverwertung in Ungarn liegen nicht vor – mit aktuelleren Daten tut sich das ungarische Umweltministerium ohnehin schwer. Für das Jahr 2000 nennt die IDCED eine Verwertungsquote von 27 Prozent; die übrigen 73 Prozent Abfälle seinen „beseitigt“ worden. Für 2003 liegen Zahlen speziell für die Entsorgung des Siedlungsabfalls vor: etwa zehn Prozent wurden verwertet, knapp 90 „beseitigt“. Siedlungsabfälle wurden und werden in Ungarn hauptsächlich auf Deponien entsorgt. Während 1995 noch drei Viertel der Abfälle auf Halde gebracht wurden, stieg der Anteil bis 2003 auf fast 85 Prozent – vermutlich vor allem infolge geänderter Konsumgewohnheiten. Auch circa 75 Prozent der gefährlichen Abfälle und 60 Prozent der Industrieabfälle enden auf Deponien.
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Sekundär-Rohstoffe, S. 14, 09/2008
Für die Verbrennung von Hausmüll ist einzig eine Anlage in Budapest in Betrieb: Sie arbeitet ein Volumen von 340.000 Tonen pro Jahr ab, was 60 Prozent des regionalen anfallenden Abfalls bedeutet. Kritiker behaupten, das ungarische RecyclingKonzept stecke immer noch in den Kinderschuhen. Allerdings sah der nationale Abfallwirtschaftsplan vor, dass Ungarn von 2003 bis 2008 über 400 Millionen Euro in den Abfallsektor investiert, wobei allein die Einrichtung nationaler Sammelzentren mit rund 100 Millionen Euro zu Buche schlagen sollte. Alles in allem ergab sich für den Zeitraum 2003 bis 2008 ein Finanzbedarf von rund gerechnet 1,5 Milliarden Euro. Diese Kosten, wies eine kanadische Studie aus, könne zu etwa einem Drittel der Staat tragen. Ein gleicher Anteil werde aus EU-Geldern beigesteuert, während die restlichen 30 bis 40 Prozent privat finanziert würden. Die Abfallentsorgungsbranche bleibt im Aufwind, da infolge der EU-Vorgaben in den nächsten Jahren große Veränderungen in der ungarischen Abfallwirtschaft anstehen. Dafür will die öffentliche Hand bis 2015 rund sechs Milliarden Euro zur Realisierung der EU-Umweltstandards zur Verfügung stellen. 15
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5. WELT UND NICHT EU
5.1 Gesetze, Richtlinien, Normen etc.
ENERGIEGESETZ LÖST INVESTITIONSBOOM AUS: Geförderte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins Elektrizitätsnetz beschlossen Das Schweizer Parlament hat die Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ins Elektrizitätsnetz beschlossen. Mit diesen Vergütungen soll der kostendeckende Betrieb alternativer Energiegewinnung gefördert werden, was einen Ansturm auf das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) ausgelöst hat. Binnen zwei Monaten gingen 5000 Anmeldungen für Neuanlagen ein, ein Investitionsboom für die Branche zeichnet sich ab. Kostendeckende Einspeisevergütung sind verfügbar für Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Fotovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse. Wie das BFE mitteilt, ist das Interesse an erneuerbarem Strom gewaltig.
Ab 1. Januar 2009 ein Zuschlag von max. 0,6 Rappen/kWh auf den Strom-Endverbrauch erhoben. Beim aktuellen Stromverbrauch rechnet man mit Einnahmen von jährlich rund 344 Mio. CHF (ca. 215 Mio. EUR). Dieser Betragsteht für die Finanzierung der Einspeisevergütungen zur Verfügung, mit der hohen Zahl von angemeldeten Projekten könnte jedoch die Kostendeckung für die Einspeisevergütung gesprengt werden. Das neue Energiegesetz legt fest, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Dies entspricht rund 10 Prozent des aktuellen Stromverbrauchs. 1
HOHES INTERESSE AN SCHWEIZER EINSPEISEVERGÜTUNG FÜR ÖKOSTROM: In der Schweiz ist das Interesse von Ökostromproduzenten an der neuen kostendeckenden Einspeisevergütung groß. Die nationale Netzgesellschaft swissgrid AG verzeichnete nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) zwischen Anfang Mai und Ende Juli 2008 rund 5.000 Anmeldungen. Der Hauptteil der Anmeldungen kam mit 82 Prozent aus dem Photovoltaik-Bereich. Aufgrund der hohen Nachfrage erhalten jedoch nur 29 Prozent der Antragsteller einen positiven Bescheid, was einer angemeldeten Leistung von 21.420 kW entspricht. Im Bereich der Windenergie wird swissgrid Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 656.000 kW und im Bereich Wasserkraft von rund 238.000kW fördern. In diesen beiden Bereichen
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konnte damit allen Anmeldungen entsprochen werden. Bei Biomasse-Anlagen wurden 97 Prozent der Anträge genehmigt, die geförderte Leistung beträgt dabei rund 142.000 kW.
http://portal.wko.at/wk/format_detail_ee.wk?AngID=3&StId=412303&DstID=667 EUWID, S. 30, 03.09.2008
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5. WELT UND NICHT EU
5.2 Abfallwirtschaft
RUSSLAND HAT HOHEN BEDARF AN UMWETTECHNOLOGIEN: In Russland fallen jährlich etwa 3,4 Mrd Tonnen Siedlung- und Industrieabfälle an. Davon sind etwa 36 Mio Tonnen Siedlungsabfälle. Der Markt für Umwelttechnologien wachse jährlich um 65 Prozent. Zwar gebe es ein russische „Gesetz über Industrie- und Haushaltsabfälle“, aber
keine Verwaltungsvorschriften und Normen, die die allgemeinen Gesetze mit konkreten Durchführungsbestimmungen verbinden. Nur zirka acht Prozent der Deponien entsprächen den allgemeinen technischen Standards. 3
WENN MÜLLRIESEN FUSIONIEREN: Überraschende Wendung bei Übernahmegesprächen am US-Abfallmarkt Historischer Merger am turbulenten USAbfallmarkt? Nach Bekanntgabe der Übernahme von Allied-Waste (Nr. 2 US-weit) durch Republic Services Inc. (Nr. 3), mischt nun auch Waste Management Inc. gewaltig mit. Die unbestrittene Nummer 1 der US-Festmüllindustrie möchte nun die Nummer 3 übernehmen. Waste Management Inc., das größte Unternehmen am US-Abfallmarkt, hat angekündigt die Nummer 3, Republic Services Inc., übernehmen zu wollen. Erst vorigen Monat hat Republic Services
bekannt gegeben den zweitgrößten Konkurrenten am Markt, Allied-Waste, um USD 6,1 Mrd. aufzukaufen. Umso überraschender kommt nun die Meldung von Waste Management Inc., einen 22%igen Anteil an ihrem Mitbewerber Republic Services Inc. erwerben zu wollen. Durch die Akquisition erwartet sich Waste Management Inc. ein jährliches Steigen der Einnahmen um mindestens USD 150 Mio. Nähere Informationen: Republic Services kauft Allied Waste um 6,1 Mrd. USD Wirbel am US-Abfallmarkt 4
KROATIEN BAUT ZWEI NEUE REGIONALE ABFALLWIRTSCHAFTSZENTREN: Standorte: Piskornica in Nordwest- und Orlovnjak in Ostkroatien Sollte sich - wie derzeit - pro Einwohner der Gespanschaften Medjimurje, Varazdin, KrapinaZagorje und Koprivnica-Krizevci pro Tag ein Kilo Müll ansammeln, so werden dieses Jahr mehr als 120.000 Tonnen Müll erzeugt. Weniger bekannt ist aber die Tatsache, dass 95% dieses Abfalls nicht gemäß den Vorschriften deponiert werden, und dass es statt einem einzigen regionalen Abfallwirtschaftszentrum in Nordwestkroatien 48 und in Ostkroatien ca. 20 Mülldeponien gibt. Nach einem bereits seit eineinhalb Jahren laufenden Projekt, das das regionale Umweltschutzzentrum für Mittel- und Osteuropa (REC) 3 4
durchgeführt hat, wird dieses Jahr mit dem Bau von zwei regionalen Abfallwirtschaftszentren in Nordwest- und Ostkroatien begonnen. Für Nordwestkroatien ist der Standort „Piskornica“ in Koprivnicki Ivanec und für Slawonien „Orlovnjak“ in Antunovac vorgesehen. In Kroatien zahlt es sich nur dann aus, ein Abfallwirtschaftszentrum zu bauen, wenn Abfall von mindestens 300.000 Einwohnern auf einer Stelle bearbeitet wird. So findet im Abfallwirtschaftszentrum in Nordwestkroatien eine Bearbeitung des Abfalls von 570.000 Einwohnern statt. Das Zentrum wird in mehreren Phasen gebaut, wobei die erste Phase, mit einem Wert von EUR 38. Mio. bereits Ende 2008
EUWID, S. 29, 22.07.2008 http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=412012&DstID=603
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5. WELT UND NICHT EU in Betrieb gesetzt werden soll. Im Zentrum in Slawonien wird Abfall von 535.000 Einwohnern bearbeitet. Die Bauarbeiten beginnen in diesem und die Mülldeponierung im nächsten Jahr. Die Gespanschaft Primorje-Gorje hat mit den Vorbereitungen eines Abfallwirtschaftszentrums die meisten Fortschritte gemacht. Die Gespanschaft hat Anfang 2001 die Firma Ekoplus gegründet und sich für den 34 ha großen Standort „Mariscina“ in der Gemeinde Viskovo entschlossen. Der Investitionswert der ersten Phase beträgt EUR 41,1 Mio. Dieses erste Pilotprojekt eines regionalen Abfallwirtschaftszentrums in Kroatien soll bis Ende 2010 50 neue Arbeitsplätze schaffen und alle Abfallarten bearbeiten.
Informationen über bereits geplante bzw. in Bau befindliche Abfallwirtschaftszentren sowie aktuelle oder geplante Umwelt- bzw. Energieprojekte finden Sie in unserer „Projektliste 2008 der Außenhandelsstelle Zagreb“. Falls Sie daran interessiert sind, bestellen Sie die „Projektliste 2008 der Außenhandelsstelle Zagreb“ unter: zagreb@wko.at. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der AHST Zagreb (zagreb@wko.at, Tel: +385 1 4881 900) jederzeit gerne zur Verfügung! 5
GENERALPLAN ZUR BESEITIGUNG FESTER ABFÄLLE IN AUSGEWÄHLTEN PROVINZEN ARGENTINIENS: Zahlreiche Weltbank-Ausschreibungen in Argentinien im Zuge eines weitläufigen nationalen Umweltprojekts Die nicht adäquate Behandlung von Abfällen, die bisher angewandten mangelhaften Praktiken sowie die geringe Akzeptanz der Bedeutung von aktivem Abfallmanagement in Argentinien wirken sich nicht nur negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung sowie auf die Umwelt aus, sondern bringen teilweise auch ernstzunehmende Konsequenzen mit sich. Im Allgemeinen liegt die Behandlung von Abfällen im Verantwortungsbereich der einzelnen Gemeinden, jedoch sind diese damit teilweise überfordert und sehen sich unverhältnismäßig hohen Kosten gegenüber, die sie allein nicht tragen können. Aus diesem Grund wurde von der argentinischen Regierung mittels der „Estrategia Nacional de Gestión Integral de Residuos Sólidos Urbanos" das Proyecto Nacional para la Gestión Integral de los Residuos Sólidos Urbanos, ein nationales Projekt zum integralen Management von festen Abfällen, ins Leben gerufen. Hauptziel des Projekts
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ist die Implementierung geeigneter Strategien und Maßnahmen zur landesweiten Koordinierung der Müllbehandlung und –entsorgung sowie in Folge die nachhaltige Verbesserung von Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Konkrete Einzelziele hierbei sind die Errichtung umweltgerechter Mülldeponien, -verwertungsund -entsorgungsanlagen und die gleichzeitige Schließung von Deponien unter freiem Himmel, die Entwicklung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, die Beobachtung, Beratung, technische und finanzielle Unterstützung bei den eingeführten Maßnahmen, die Schaffung eines geeigneten finanziellen Managements im Bereich der einzelnen Gemeinden, um die Nachhaltigkeit der neu angewandten Maßnahmen zu garantieren sowie die Promotion von Recycling- und Müllreduktionsmaßnahmen sowohl auf nationaler, provinzieller als auch städtischer Basis. Verantwortliches Organ für die Umsetzung des Projekts ist die argentinische Regierung, die über die Secretaría de Ambiente y Desarrollo Sustentable (Sekretariat für Umwelt und
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=410017&DstID=666
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5. WELT UND NICHT EU nachhaltige Entwicklung) agiert. Für den Großteil der Finanzierung kommt die Weltbank auf, die Argentinien hierfür ein Darlehen von insgesamt US$ 40 Mio. gewährt hat. Zur finanziellen Unterstützung der Provinzen und Gemeinden gewährt der Staat den Provinzen als wirtschaftlichen Anreiz eine einmalige Subvention, deren Höhe von der Erfüllung ausgewählter Kriterien abhängig ist. Gedeckt werden im Rahmen des Projekts die Anfangs- bzw. Anschaffungskosten in die notwendige Infrastruktur sowie die Kosten der Entwicklung adäquater technischer Unterstützung und Technologien, jedoch nicht die laufend anfallenden Durchführungs- und Instandhaltungskosten, die von den Provinzen bzw. Gemeinden selbst zu tragen sind. Das Darlehen der Weltbank hat Gültigkeit bis 2012, danach ist eine Weiterführung des Projekts durch 2 Folgeprojekte vorgesehen, die von 2012
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bis 2016 bzw. von 2016 bis 2020, basierend auf dem Ausgangsprojekt, implementiert werden sollen. Gleichzeitig wurden auch weitere Subprojekte und Kleinaufträge in Gang gesetzt, die alle auf eine Verbesserung des Abfallmanagements in Argentinien abzielen. Dazu zählen u.a. ein Projekt zur Förderung der Nachhaltigkeit und Pflege von touristischen Gegenden in Argentinien sowie zahlreiche Kleinaufträge an ConsultingUnternehmen hinsichtlich der Beratung, Kontrolle und Beobachtung von Services betreffend die Abwasser- und Abfallentsorgung in den verschiedensten Provinzen. Nähere Informationen zu den einzelnen Sub-Aufträgen sind auf Anfrage bei der Außenhandelsstelle Buenos Aires erhältlich. 6
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=422052&DstID=589
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5. WELT UND NICHT EU RECYCLING FOOD SCRAPS:
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Time Magazine, S. 42, 15.09.2008
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5. WELT UND NICHT EU ERRICHTUNG EINER NEUEN ABFALLDEPONIE IN SAO PAULO: Investitionen in Höhe von R$ 400 Mio. Die Stadt Sao Paulo wird bis voraussichtlich März 2009 eine dritte Abfalldeponie eröffnen, auf der jährlich 1,74 Mio. Tonnen Haushaltsmüll eines Einzugsgebietes von 6. Mio. Einwohnern gelagert werden können. Mit einer Gesamtfläche von 1,1 Mio. m² soll die Lebensdauer der Deponie 11 Jahre betragen und die bisherige Anlage Sao Matheus ersetzen, welche bereits mit 30 Mio. Tonnen Müll und einer Höhe von 150 m an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen ist. Nach Angaben des Präsidenten der Betreibergesellschaft EcoUrbis, Herrn Ricardo Acar, sind Investitionen in Höhe von R$ 400 Mio. geplant, wobei bis zur Fertigstellung bereits R$ 150 Mio. anfallen werden.
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Für die neue Deponie ist die Einrichtung einer Entsorgungsstation für das Deponiesickerwasser geplant, was zu einer bedeutenden Kosteneinsparung führen wird. Durch die Aufbereitung der Rückstände direkt vor Ort entfällt der Transport – im Durchschnitt 70 Ladungen pro Tag - zu einer zuständigen Klärstation. Ebenfalls vorgesehen ist ein Projekt zur Umwandlung der Deponiegase in Energie, mit der insgesamt 400.000 Haushalte versorgt werden können. EcoUrbis geht davon aus, dass auf Grund der umweltfördernden Maßnahmen auch Potential für die Schaffung von Klimazertifikaten besteht. 8
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=421566&DstID=646
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5. WELT UND NICHT EU
5.3 Diverses
CHINA PLANT ENERGETISCHE NUTZUNG VON WALD-BIOMASSE UND SANDSTÜRMEN: Mehr als 150 Mio. Hektar Land für Ausforstung identifiziert China plant, in diesem Jahr die ersten Wälder zur Energieherstellung anzupflanzen. Ziel sei es, die energetische Nutzung von Biomasse voranzutreiben und die Energiestruktur des Landes zu optimieren. Geplant wurde eine gesamte Aufforstungs-Fläche von 40.000 Hektar. Aus den Baumsamen soll pro Jahr planmäßig 60.000 Tonnen Bio-Diesel erzeugt werden. Schätzungen des Staatlichen Amts für Forstwirtschaft zufolge besitze China ein großes Potenzial für die Nutzung von WaldBiomasse. Landesweit gebe es mehr als 54 Mio. Hektar Ödland, die für Aufforstung geeignet sind.
Hinzu kämen nahezu 100 Mio. Hektar versalzter Boden sowie Sand- und Bergbaufläche. Auch für die Energieerzeugung verwendbare Baumarten seien in China in großer Auswahl vorhanden, heißt es weiter. Um das Potenzial nutzbar zu machen ist das Staatliche Forstwirtschafts-Amt derzeit dabei, die Kooperationen mit betreffenden in- und ausländischen Unternehmen und Institutionen zu verstärken. Gemäß einem entsprechenden Plan soll China bis zum Jahr 2010 mehr als 800.000 Hektar Energie-Wälder anpflanzen. Auch vorhandene Wälder sollen zur Energieherstellung genutzt werden. 9
KOMPOGAS PLANT WEITERE BIOGASANLAGEN IN DER SCHWEIZ: Die schweizerische Kompogas AG baut in Altdorf das erste Biomassekraftwerk in Kanton Uri. Mitte August fand der erste Spatenstich durch die Bauherrin EWA Elektrizitätswerk Altdorf AG statt, wie Kompogas mitteilte. Ab dem kommenden Frühjahr sollen in der Anlage aus jährlich
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5.000 Tonnen Biomüll Strom, Wärme und Naturdünger produziert werden. Die Investitionskosten beziffert Kompogas auf rund fünf Mio. Schweizer Franken (etwa 3 Mio. €). Darüber hinaus gebe es Planungen für zwei weitere neue Kompogas-Anlagen. 10
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5. WELT UND NICHT EU ALL THE WASTE IN CHINA:
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