Kompass März 2019

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kompass Nr. 2, März 2019

KVW Aktuell

Kommentar

Spezial

Tag des freien Sonntags

Bedarfsgerechte Mindestsicherung

Gebäude sanieren

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periodico

Katholischer Verband der Werktätigen

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DCOER1525

Omologato


Inhalt

Impressionen »Zukunft ist kein Schicksalsschlag, sondern die Folge der Entscheidungen, die wir heute treffen.« Franz Alt

INHALT Thema 4 Solidarität und Nächstenliebe Alle und alles sind miteinander verbunden  6 Die Solidarität im Mittelpunkt Der diözesane Tag der Solidarität fällt auf den 24. März

Kommentar 14 „Reddito di cittadinanza” in Südtirol Mindestsicherung ist für Italien neu

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KVW Aktuell 7 Arche im KVW bringt Landesrätin Deeg ihre Anliegen vor 7 Soziale Standards und Autonomie 8 Weniger Plastik neue Chancen 9 Tag des freien Sonntags 9 Einfach helfen leicht gemacht 10 Infobroschüren des KVW 11 Macht euch solidarisch 12 Gemeinschaft und Ausblick 13 Neuer Vorstand für Arge „Tanzen ab der Lebensmitte“ 13 Zeit für Steuererklärung 13 Jahresversammlung der IG Bewegung bis ins Alter

Spezial 34 Finanzielle Anreize für Gebäudesanierungen 37 Kubaturgeschenk in der Endrunde

Rubriken 3 Editorial und Splitter 18 Intern 26 Spenden für den KVW Hilfsfonds 28 Sommercamps 30 Bildung 32 Reisen


Editorial

KVW Splitter

SÜDTIROLER IN DER WELT

Vollversammlung Liebe Leserinnen, liebe Leser! Die Fluchtbewegungen und Migrationsströme der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, wie eng verstrickt die Welt ist. Der Wohlstand der industrialisierten Länder ist in den weniger entwickelten und ärmeren Ländern bekannt und wirkt wie ein Sog. Eine Abschottung ist nicht möglich. Auf der Welt gibt es viele Abhängigkeiten, dies ist nicht änderbar. Und vor dem Hintergrund unserer christlichen Religion kommt noch ein anderer Aspekt dazu. Es geht um Menschen, es geht um die Nächsten. Wir kennen alle den Satz „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“. Diese Aussage griff die Kommission für Arbeit und soziale Gerechtigkeit auf und formulierte als Thema des heurigen Tags der Solidarität „Den Nächsten zuliebe ... per un futuro solidale“. Professor Christian Spieß schreibt in der Titelgeschichte dieser Ausgabe ganz klar, worum es bei Solidarität und Nächstenliebe geht: es geht darum zu verstehen, dass das Wohl aller Menschen überall auf der Welt in einem Zusammenhang steht. Und es geht um die Wahrnehmung einer gegenseitigen Verpflichtung. Bei Solidarität geht es nicht um den Zusammenhalt zwischen Menschen mit gleichen Interessen, und bei der Nächstenliebe geht es nicht um eine Art Nachbarschaftshilfe. Diese klare Darstellung, was Solidarität und Nächstenliebe sind, passt gut als Erklärung für den Tag der Solidarität. Dieser wird in unserer Diözese am dritten Fastensonntag begangen, heuer ist es der 24. März. Ingeburg Gurndin

AKTION VERZICHT

Fastenzeit Die Fastenzeit geht heuer vom Aschermittwoch, 6. März, bis zum Karsamstag, 20. April. Die Aktion Verzicht wird von von mehr als 60 Südtiroler Einrichtungen mitgetragen, unter anderem auch vom KVW. Auf der Homepage und in den sozialen Medien gibt es Tipps und Inputs, auf was man verzichten kann.

WIT WENTAGUNG

Heuer im Forum in Brixen Die Witwentagung findet am Sonntag, 31. März, mit Beginn um 9.30 Uhr, im Forum Brixen statt. Referent ist Rudi Gamper, er spricht zum Thema „Sag einfach danke! Überlegungen übers Alleinsein“.

Jöchl Natz

Impressum Kompass Monatszeitschrift der Südtiroler Werktätigen Pfarrplatz 31 39100 Bozen Tel. 0471 300 214 Fax 0471 982 867 pressereferat@kvw.org www.kvw.org facebook.com/kvw.verband Im KVW Mitgliedsbeitrag enthalten ist das Abonnement von einem Euro für die Zeitschrift.

Am Samstag, 16. März, findet um 11 Uhr im Kulturheim Gries in Bozen, die Voll­ver­ sammlung der Südtiroler in der Welt statt.

Herausgeber und Eigentümer: KVW Landesleitung Eintragung beim Landesgericht in Bozen unter 70/54 vom 19.06.1954 ROC: Nr. 5506 Verantwortlicher Direktor: Hans Gamper Schriftleitung: Ingeburg Gurndin Redaktion: Irene Schullian Redaktionsteam: Werner Steiner, Josef Stricker, Maria Kusstatscher, Birgit Margesin, Annelies Angerer, Werner Atz. Erscheinungsweise: Jänner, März, Mai, Juli, September, November Redaktionsschluss: am 1. jeden vohergehenden Monats Auflage: 36.000 Gestalterische Beratung: mediamacs.it, Zeichnungen: Carmen Eisath Druck: LANAREPRO Ges.m.b.H. Fotos: KVW

Wenn des bei der Post so weitergeaht, leg i mir a Brieftaube zu.

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Thema

Solidarität und Nächstenliebe Alle und alles sind miteinander verbunden Auf der Welt gibt es unzählige Abhängigkeiten, alles hängt mit allem zusammen. Eine Abschottung nach außen kann es daher nicht geben. Dies betrifft Migrationsströme, Wirtschaft, Klima, Wissen, … Wie kann vor diesem Hintergrund der biblische Auftrag solidarisch zu sein umgesetzt werden?

T E X T: C H R I S T I A N S P I E S S , K AT H O L I S C H E P R I V AT- U N I V E R S I TÄT L I N Z

Solidarität und Nächstenliebe gehören für viele Christinnen und Christen untrennbar zusammen – beide Motive kulminieren im Gleichnis vom „barmherzigen Samaritan“, der jenem Unbekannten hilft, der auf dem Weg von Jerusalem nach Jericho unter die Räuber gefallen war. Tatsächlich erhält das christliche Verständnis von Solidarität und Nächstenliebe – nicht nur, aber auch durch diese Erzählung Jesu – einen ganz besonderen Akzent.

Durch Liebe zum Nächsten werden Nächstenliebe ist im Alten wie im Neuen Testament eine zentrale ethische Richtschnur, aber auch eine Richtschnur für die religiöse Gesinnung, wird sie doch unmittelbar mit der Gottesliebe verknüpft. Jesus antwortet im Lukasevangelium (Lk 10,25-37) auf die Frage eines Schriftgelehrten, wer denn der „Nächste“ im Sinne des Gebotes „Deinen Nächsten sollst Du lieben wie Dich selbst“ sei, mit einer der bekanntesten Beispielerzählungen des Neuen Testaments überhaupt. Während ein Priester und ein Levit an einem auf dem Weg zwischen Jerusalem und Jericho unter die Räuber gefallenen, ausgeplünderten und schwer verletzt zurückgelassenen Menschen vorü4

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bergehen, nimmt sich ein Mann aus Samarien dieses Menschen an, versorgt ihn und bringt ihn in rettende Sicherheit. Die Frage, die Jesus schließlich stellt, lautet, wenn man genau liest: „Wer ist dem unter die Räuber gefallenen zum Nächsten geworden?“ Selbst also, wenn die „Nächsten“ herkömmlich die Volksgenossen, die Landsleute sind, geht es hier um etwas grundlegend anderes (es wird ja überhaupt nicht gesagt, welcher Herkunft oder Abstammung oder Herkunft der unter die Räuber Gefallene ist): Durch die fürsorgende Tat und durch die Rettung in die schützende Umgebung des Gasthauses erweist sich der Helfende als der Nächste des Überfallenen. Der Handelnde also wird zum Nächsten dessen, der der Hilfe bedarf. Nächstenliebe ereignet sich in diesem Erzählbeispiel also gerade nicht zwischen Menschen, die sich nahe stehen oder aus Konvention füreinander Verantwortung tragen, sondern zwischen Menschen, die auf den ersten Blick nichts verbindet als das Ereignis, durch das sie einander überhaupt erst zu Nächsten werden. Mit anderen Worten: Nächstenliebe bedeutet nicht, dass wir einander helfen, weil wir einander nahe stehen, sondern dass wir einander zu Nächsten werden, weil wir einander helfen.

Einschließende und ausschließende Solidarität Auch Solidarität ist keineswegs einfach in eine ganz bestimmte Bedeutung zu fassen, sondern wird sehr unterschiedlich verstanden und interpretiert. Es gibt die Solidarität einer Gruppe, die durch gemeinsame Interessen verbunden ist („Con-Solidarität“), und es gibt die Solidarität, die Menschen für andere leisten, die der Hilfe bedürfen („ProSolidarität“). Beides ist natürlich berechtigt. Allerdings wird heute bereits eine verbreitete „ausschließende“ Solidarität diagnostiziert, also eine Solidarität, die sich in einer Art Gruppenegoismus zeigt und sich gegen andere wendet, die nicht zur Gruppe gehören (sollen). So kommt beispielsweise in der Debatte um eine angemessene (politische und gesellschaftliche) Haltung gegenüber Menschen auf der Flucht, die nach Europa kommen, Solidarität in zumindest zwei Hinsichten ins Spiel: zum einen als Solidarität im Sinne der Bereitschaft, den eigenen Wohlstand ein wenig mit den neu Hinzugekommenen zu teilen; zum anderen als Solidarität im Sinne der Abschottung gegen neu Hinzugekommene und gegenüber Fremden.


Thema

Gemeinverstrickung – Gemeinhaftung Für die sozialkatholische Tradition ist Solidarität als eines der Sozialprinzipien von zentraler Bedeutung. Das Solidaritätsverständnis der katholischen Soziallehre ist dabei weit weniger moralisch aufgeladen als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Es handelt sich vielmehr um ein ausgesprochen pragmatisches Verständnis von Solidarität. Vor allem die „Solidaristen“ in der Zeit zwischen den Weltkriegen – allen voran Oswald von Nell-Breuning SJ – entwickelten einen Solidaritätsbegriff, der recht nüchtern und sachlich vom Faktum der Solidarität ausgeht. Wir sind in modernen Gesellschaften – und man muss heute

ZUR PERSON

Christian Spieß, geb. 1970 in Dieburg (Deutschland), Studium der Philosophie, kath. Theologie und Religionspädagogik in Mainz, seit 2015 Professor für Christliche Sozialwissenschaften und Leiter des Johannes Schasching SJ Instituts an der Katholischen PrivatUniversität Linz. Veröffentlichung zu Fragen der christlichen Sozialethik und katholischen Soziallehre, zur Wirtschaftsethik sowie zum Zusammenhang von Religion und Politik in modernen Gesellschaften bzw. im säkularen Verfassungsstaat.

hinzufügen: wir sind in der Weltgesellschaft der Gegenwart – auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden. Wir können gar nicht aus dieser „Gemeinverstrickung“ ausbrechen, sondern können unser eigenes Wohl – im Sinne einer „Gemeinhaftung“ – nur als Wohl aller anderen („Gemeinwohl“) verwirklichen. Alles andere ist kurzsichtig, und die Flüchtlingsbewegungen aus den marginalisierten Weltgegenden nach Europa sind der beste Beweis dafür: Menschen aus benachteiligten und marginalisierten Weltgegenden, die von den Wohlstandsgewinnen der Globalisierung, von denen wir so selbstverständlich profitieren, ausgeschlossen sind, machen sich auf den Weg in die Welt der Globalisierungsgewinner. Gewiss ist die Migrations- und Flüchtlingspolitik eine große Herausforderung unserer Zeit. Aber wenn wir jetzt so tun, als könnten wir uns die lästigen Flüchtlinge durch Abschottung vom Hals halten, begehen wir nur noch einmal den selben Fehler, den wir ständig begehen, indem wir so tun, als gehe uns das Schicksal der Menschen in Asien und Afrika nichts an, als habe dieses Schicksal nichts mit unserer Lebensweise zu tun. „Gemeinverstrickung – Gemeinhaftung“ ist die Formel des katholischen Solidaritätsverständnisses. Das heißt: Es gibt eine „faktische Solidarität“, also ein Verwiesensein aller Menschen aufeinander; und es gibt eine „gesollte Solidarität“, also eine Verpflichtung, einander beizustehen, füreinander zu „haften“, weil wir aus der gemeinsamen „Verstrickung“ eben nicht herauskommen. Genau in dieser Hinsicht haben das Solidaritätsverständnis der katholischen Sozialtradition und das jesuanische Beispiel der Nächstenliebe

Banale Handlungen, etwa der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder eines Mobiltelefons, wirken sich mehr oder weniger positiv oder negativ auf die Lebensumstände anderer Menschen aus.

ihren gemeinsamen Kern: Es geht nicht um Solidarität als Zusammenhalt von ohnehin durch gemeinsame Interessen verbundene Menschen; und es geht nicht um Nächstenliebe als eine Art Nachbarschaftshilfe. Sondern es geht um die Einsicht in den unauflösbaren Gesamtzusammenhang des Wohls aller Menschen in allen Weltgegenden und eigentlich zu allen Zeiten und um die Wahrnehmung einer gegenseitigen Verpflichtung, die in die Tat der Liebe mündet.

Solidarität – Strukturen der Nächstenliebe Die Theologie der Befreiung hat uns die Einsicht in die „Strukturen der Sünde“ gelehrt, also in eine „Gemeinverstrickung“, in der jede unserer Handlungen unentrinnbar eingebunden ist. Noch die banalsten Handlungen, etwa der Kauf von Lebensmitteln oder eines Mobiltelefons, wirken sich mehr oder weniger positiv oder negativ auf die Lebensumstände anderer Menschen aus. Solidarität nimmt ebenso eine solche „Gemeinverstrickung“ an, wechselt aber das Vorzeichen und geht umgekehrt davon aus, dass Strukturen der Nächstenliebe aufgebaut werden müssen. Es darf nicht bei der einzelnen Tat der Liebe bleiben, sondern es müssen gesellschaftliche und politische Strukturen entwickelt werden, die die überraschende Tat des „barmherzigen Samaritan“ auf eine strukturelle Ebene heben und der „gemeinsamen Haftung“ aller Menschen gerecht werden. Das ist eine gewaltige Herausforderung, aber Solidarität und Nächstenliebe werden nicht billiger zu haben sein, wenn wir wirklich das christliche Verständnis dieser beiden Motive ernst nehmen. K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Thema

Die Solidarität im Mittelpunkt Der diözesane Tag der Solidarität fällt auf den 24. März Der „Tag der Solidarität“ wird inhaltlich von der Diözesankommission ‚Arbeit und soziale Gerechtigkeit‘ vorbereitet und organisatorisch von der Kommission in Kooperation mit KVW und ACLI umgesetzt. Das Motto für heuer lautet: „Den Nächsten zuliebe … per un futuro solidale“

Für Christen gehört Solidarität zu den grundlegenden Tugenden der Weltgestaltung. Der Glaube versteht sich nicht bloß als eine abstrakte Lehre, sondern als eine Wahrheit mit praktischer und gemeinschaftsbildender Bedeutung. Der Gott der Christen ist nicht bloß jenseitig, sondern mit Jesus in Raum und Zeit hineingeboren. Er ist somit mitten unter den Freuden, Hoffnungen und Ängsten der Menschen, also mitten unter den Herausforderungen der jeweiligen Zeit. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Konstitution „Kirche in der Welt von heute“ den Versuch unternommen, den gesellschaftspolitischen Auftrag der Christen auf eine neue, der säkularen Gesellschaft Rechnung tragende Grundlage zu stellen. Am 24. März wird der Tag der Solidarität begangen. Zum Thema „Den Nächsten zuliebe ... per un futuro solidale“ findet am 18. März eine Tagung statt (siehe Programm unten).

Tagung am Montag, 18. März um 19.30 Uhr im Pastorlazentrum in Bozen, Domplatz Grußworte Kitty De Guelmi Cuccurullo, Kommission für Arbeit und soziale Gerechtigkeit Bischof Ivo Muser Vorträge Adriano Sella, Koordinator des interdiözesanen Netzwerkes Nuovi stili di vita: „Per un futuro solidale“ Wolfgang Platter, ehemaliger Direktor Nationalpark Stilfserjoch: „Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie“ Abschluss Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW-ACLI Moderation Sepp Kusstatscher, Präsident der Kommission für Arbeit und soziale Gerechtigkeit Simultanübersetzung

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KVW Aktuell

Soziale Standards und Autonomie T E X T: J O S E F S T R I C K E R

Arche im KVW bringt Landesrätin Deeg ihre Anliegen vor Gestaltung des Wohnbaufördergesetzes, Pilotprojekt für leistbares Wohnen Eine Delegation der Arche im KVW mit der Obfrau Ulrike Thalmann, den MitarbeiterInnn Lisa Ploner und Leonhard Resch sowie KVW Geschäftsführer Werner Atz haben die neue Landesrätin für Wohnbau, Waltraud Deeg, besucht. Die Arche im KVW darf auf eine lange und gute Zusammenarbeit mit Deeg zurückblicken. Als Stadträtin in Bruneck war Deeg für den geförderten Wohnbau zuständig und hat sich gemeinsam mit der Arche im KVW darum bemüht, dass Familien ihre eigenen vier Wände realisieren konnten. Beim Besuch haben die VertreterInnen der Arche die Meilensteine der vergangenen 20 Jahre Revue passieren lassen, die aktuellen Projekte vorgestellt und vor allem darüber gesprochen zu welchen Bereichen sich die Arche im KVW in den kommenden Jahren gerne einbringen möchte. Zum Thema „leistbares Wohnen“ möchte die Arche im KVW zusammen mit Land, Gemeinden und der Wirtschaft ein Pilotprojekt mit Modellcharakter starten. Das Nutzen von bestehenden Bauvolumen in Zentrumsnähe war und ist der Arche im KVW ein großes Anliegen. Zu diesem Thema möchte die Arche im KVW gemeinsam mit der Landesrätin, der Plattform Land und anderen Akteuren Möglichkeiten aufzeigen wie leer stehende Gebäude für den geförderten Wohnbau ge-

nutzt werden können. Die Obfrau der Arche im KVW deponierte den Wunsch die Erfahrungen aus 20 Jahren Arbeit im geförderten Wohnbau auch in die Gestaltung der zukünftigen Wohnbauförderung, das geplante neue Wohnbauförderungsgesetz einbringen zu dürfen. Der Arche im KVW ist es ein großes Anliegen das aktuelle Wohnbauförderungsgesetz bzw. die entsprechenden Durchführungsbestimmungen an einigen Punkte so abzuändern, dass der Grundgedanke des Gesetzes beibehalten wird, als unnötig erachteter bürokratischer Aufwand jedoch reduziert wird. Ein solcher Punkt wäre zum Beispiel ein Änderungsvorschlag der die Umsetzung des Bauprogramms für den Mittelstand vereinfachen und wesentlich verkürzen könnte. Landesrätin Deeg hat die Anliegen und Wünsche der Arche im KVW aufgenommen wird diese mit ihrem neuen Team besprechen. Viele der vorgebrachten Punkte decken sich mit Themen, die auch der Landesrätin ein Anliegen sind, weshalb auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit gehofft werden darf.

Die römische Regierung will eine Art Grundeinkommen einführen, um die Armut in Italien zu bekämpfen. An sich eine lobenswerte Initiative. Schaut man das komplizierte Gesetzeskonstrukt aus dem zuständigen Ministerium genauer an, macht sich Ernüchterung breit. Arbeitslose Einzelpersonen ohne Einkommen sollen eine monatliche Gutschrift von 780 Euro erhalten, Familien, die unter der Armutsgrenze leben, etwas mehr. Dafür sollen andere Sozialleistungen wegfallen. Südtirol hat in Sachen Sozialfürsorge primäre Zuständigkeit. Hierzulande gibt es die Grundsicherung in Form von sozialem Mindesteinkommen schon seit dem 30. Oktober 1973. Damals wurde mit dem Landesgesetz Nr. 77 ein einheitlich strukturiertes System der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es besteht aus verschiedenen Leistungen. Die mit Abstand wichtigsten sind das Lebensminimum und der Beitrag für Miete und WohnungsneJosef Stricker, benkosten. Der Landtag hat geistlicher Assistent des KVW aufgrund des Autonomiestatutes in Sachen Öffentliche Fürsorge primäre Zuständigkeit. Diese ist auf jeden Fall zu verteidigen und die Rechtslage, falls notwendig, neuen Herausforderungen und Bedürfnissen anzupassen. In Südtirol haben wir bezüglich Grundsicherung noch ein anderes, mindestens ebenso wichtiges Problem. Einzelne Politiker und Teile der öffentlichen Meinung pflegen einen rein defensiven Umgang mit diesem für die Armutsbekämpfung im Lande durchaus tauglichen Instrument. Man tut so, als wäre im Umgang mit Leistungen der wichtigste Gradmesser die Verhinderung von Missbräuchen. Zugegeben, Missbrauch ist ein Problem und als solches ernst zu nehmen. Dennoch, die eigentliche Stoßrichtung muss eine andere sein, nämlich die Bekämpfung von Armut und Armutsgefährdung. Mit anderen Worten, wir brauchen einen an der Not bedürftiger Menschen und nicht einen nach ethnischen Kriterien ausgerichteten Zugang zum sozialen Mindesteinkommen.

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KVW Aktuell

Weniger Plastik - neue Chancen Frauen im KVW machen konkrete Umweltfrage zu ihrem Jahresthema „Weniger Plastik – neue Chancen“, so lautet das heurige Jahresthema der Frauen im KVW. „Dabei kommt es auf jede von uns an, jeder kleine Schritt kann die Welt verändern“, sagt die Landesvorsitzende der KVW Frauen, Helga Mutschlechner.

Der Landesausschuss der Frauen im KVW hat die aus Ratschings stammende Umweltaktivistin Magdalena Gschnitzer zu einem Vortrag über Plastik eingeladen. Mit diesem Einführungsvortrag starten die Frauen im KVW ihre Aktivitäten zum neuen Jahresthema. Magdalena Gschnitzer ist Autorin, Filmemacherin, Taucherin und Referentin; sie berichtete von ihren Erfahrungen mit der Meeresschutzorganisation Sea Shepherd und ihrem Einsatz für die Meere rund um den Globus. Eines ihrer Ziele ist es, den Menschen Mut zu machen und aufzuzeigen, dass jeder noch so kleine Schritt die Welt verändern kann. Deshalb ist es wichtig, dass jede und jeder Plastikmüll reduziert, wiederverwendet und wiederverwertet. Die Frauen im KVW werden im Laufe des Jahres weitere Vorträge zu

Der Landesausschuss der Frauen im KVW mit Magdalena Gschnitzer (4.v.r.)

Plastik sind Kunststoffe, welche in der Natur nicht vorkommen und künstlich hergestellt werden. Kunststoffe halten ziemlich lang. Das ist zwar praktisch, aber für die Umwelt sehr belastend, denn sie zerfallen nicht wie Holz oder andere Stoffe aus der Natur – sondern werden in immer kleinere Teilchen zerrieben. Es dauert zum Beispiel 450 Jahre, bis sich eine normale Getränkeflasche aus Plastik vollständig aufgelöst hat.

Alchemilla

Landesversammlung des KVW

Buchvorstellung

am Samstag, 6. April 2019, von 8.30 bis 12.30 Uhr im Waltherhaus in Bozen

Lesebuch von Frauen für Frauen Samstag, 16. März um 10 Uhr, Landesbibliothek Tessmann, Bozen Mit Last Chance (Lea Pellegrin & Co.) und Alchemilla; Moderation: Heidi Hintner und Alessia Dughera Donnerstag, 21. März, um 20 Uhr, Bibliothek in Seis Mit: Maria Ditha Santifaller, Karin Dalla Torre und Alchemilla; Moderation: Barbara Pichler Samstag, 30. März, um 10 Uhr, Hotel Elephant in Brixen Mit Alchemilla; Moderation: Claudia Messner

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Thema Plastikmüll und Plastikvermeidung in den Bezirken organisieren. „So erreichen wir viele Frauen und Interessierte, wir sensibilisieren für das Thema Plastik, wobei es vor allem um die Vermeidung geht“, erklärt die KVW Landesvorsitzende der Frauen, Helga Mutschlechner. Magdalen Gschnitzer erklärte den Frauen im Landesausschuss ausführlich die Problematik von Plastik. Dieses Material ist aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken.

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Begrüßung durch den KVW Landesvorsitzenden Werner Steiner Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2018, Bilanzvorstellung, Bericht des Rechnungsrevisors; Genehmigung der Abschlussrechnung, des Tätigkeitsberichtes 2018 und des Haushaltvoranschlages 2019 Statutenänderung Pause mit Imbiss 11 Uhr: Eröffnung des zweiten Teiles der Landesversammlung und Begrüßung durch den KVW Landesvorsitzenden Werner Steiner Referat von Sepp Kußtatscher Schlusswort durch den Geistlichen Assistenten des KVW Josef Stricker


KVW Aktuell

Tag des freien Sonntags Frauen im KVW erinnern an Sonntagschutz Die Frauen im KVW, die Sonntagsallianz und andere Verbände machen am 3. März jeden Jahres auf den Wert des freien Sonntags aufmerksam. Die Frauen im KVW haben heuer Teebeutel mit Hinweisen auf die Wichtigkeit des gemeinsamen freien Tags anfertigen lassen.

Am 3. März 321 nach Christus hat der römische Kaiser Konstantin zum ersten Mal in der Geschichte den Sonntag zum staatlich geschützten wöchentlichen Feiertag erklärt und damit das erste Gesetz zum Schutz des Sonntags erlassen. Daran erinnern jährlich die Frauen im KVW, heuer haben sie Teebeutel mit Botschaften zum Wert des freien Sonntags verteilt. Angefertigt hat die kleinen Geschenke das Sozialzentrum „Fugger“ der Bezirksgemeinschaft Wipptal. Den Frauen im KVW ist es ein Anliegen, dass der gesetzliche Schutz des Sonntags erhalten bleibt: unverplante, arbeitsfreie Zeit, gemeinsame Zeit mit und für die Familie, Zeit frei von Konsumzwang und Leistungsdruck, sind enorm wichtig. Der christliche Sonntag hebt sich

von den normalten Arbeitstagen der Woche ab, er ist eine Einladung zu Ruhe, Mensch zu sein und auch zur Feier der heiligen Messe. „Der freie Sonntag ist zunehmend gefährdet“, sagt KVW Frauenvorsitzende Helga Mutschlechner. „Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nimmt zu, dies wurde gesetzlich ausgeweitet.“ Umso wichtiger sei es, dass das Bewusstsein für die Bedeutung des Sonntags und dessen Wichtigkeit für die Menschen und die Gemeinschaft erhalten bliebe. Deshalb nutzen die Frauen im KVW den 3. März dazu, auf den internationalen Tag des freien Sonntags aufmerksam zu machen. Der Sonntag soll seine Bedeutung als Tag des Herrn, als Tag der Ruhe und Tag für die Familie erhalten.

Einfach helfen leicht gemacht Denken Sie an die katholische Kirche und an den KVW bei Ihrer Steuererklärung T E X T: W E R N E R AT Z

Vor einigen Jahren wurde bei der Erstellung der Steuererklärung oder durch das Formblatt CU die Möglichkeit eingeführt, fünf Promille der eigenen angefallen Steuer einem gemeinnützigen Verein zuzuführen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Zweckbestimmung von acht Promille für die Katholische Kirche weitergeführt. Für die Zweckbestimmung der fünf Promille ist eine einfache Unterschrift mit der Angabe der Steuernummer des Vereines zu machen, welchem die fünf Promille der Einkommenssteuer zugeführt werden sollen. Durch die Zweckbindung der fünf Promille ist es für die Organisationen möglich, gemeinnützige Projekte und Tätigkeiten zu beginnen, voranzutreiben und weiterzuführen, welche ansonsten aufgrund fehlender FinanzWerner Atz mittel nicht umgesetzt werKVW Geschäftsführer den könnten.

Keine Mehrkosten für Steuerpflichtigen Sowohl die acht Promille als auch die fünf Promille werden von der ohnehin geschuldeten Einkommenssteuer abgezogen und erzeugen für Sie als Steuerpflichtigen keine Mehrkosten. Auch für uns im KVW ist diese Finanzierungsquelle für viele unserer Tätigkeiten sehr wichtig und deshalb möchten wir uns bei allen jenen bedanken, die uns bereits in der Vergangenheit ihr Vertrauen geschenkt haben und gleichzeitig die Bitte aussprechen, dies auch weiterhin zu tun. Helfen Sie den ehrenamtlichen Organisationen in Südtirol, indem Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Ich meinerseits werde die fünf Promille meiner Einkommenssteuer dem KVW und acht Promille der katholischen Kirche zukommen lassen und somit einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

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KVW Aktuell

Infobroschüren des KVW Ratgeber „Trau dich“ und Neuauflage von „Baby - Bürokratie - Beiträge“ Der Ratgeber „Trau dich“ ist aus dem Anliegen entstanden, Paaren eine Orientierungshilfe in den Fragen rund um die Entscheidung „heiraten oder zusammenleben“ zu bieten. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ehe und Familie erschienen. „Als KVW war es uns ein Anliegen, die Südtirolerinnen und Südtiroler über die Unterschiede zwischen heiraten und zusammenleben aufzuklären. Es gibt gar einige Dinge, die dabei zu beachten sind, vor allem dann, wenn es gemeinsame Kinder gibt“, erklärt Olav Lutz vom KVW. In Gesprächen mit den Menschen draußen in den Orten, bei Beratungen und verschiedenen Veranstaltungen wurde er oftmals auf das Thema „heiraten oder zusammenleben“ angesprochen, sagt Lutz. Dabei hat er festgestellt, dass viel Unwissenheit herrscht oder auch Halbwahrheiten kursieren. Um dem zu begegnen und fundierte Informationen zu geben, ist der Ratgeber „Trau dich“ entstanden. In diesem Ratgeber geht es nicht darum, die finanziellen Vorteile oder Nachteile einer Ehe herauszustreichen. Sondern es geht darum zu informieren, welche Auswirkungen eine Eheschließung hat. Es werden die rechtlichen Aspekte erklärt, es werden die Unterschiede bei den Beiträgen und bei der Steuer aufgezeigt, und es werden die Gründe für eine kirchliche Hochzeit angeführt.

Gut informiert, selber entscheiden Die Entscheidung liegt beim Paar selbst. Dem KVW ist es wichtig, die jungen Menschen über die verschiedenen Aspekte von Ehe und Lebensgemeinschaft aufzuklären. Die Unterschiede müssen bekannt sein, so die möglichen Auswirkungen beim Ansuchen um Beiträge, um Familien- und Kindergeld, die steuerlichen Aspekte sowie die Hinterbliebenenrente. Die Broschüre ist ein Ratgeber und eine Orientierungshilfe. 10

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V.l. Hans Telser, Elisabeth Scherlin, Olav Lutz und Johanna Brunner

Verschiedene Fachleute haben die Inhalte der Broschüre geschrieben und zusammengefasst. Es sind dies der Rechtsanwalt Hans Telser aus Lana, der Ehe- und Familienseelsorger Toni Fiung sowie Johanna Brunner vom Amt für Ehe und Familie der Diözese. Vom KVW haben Patronatsdirektorin Elisabeth Scherlin und der Steuerfachmann Christian Bosin die nützlichen Informationen zusammengetragen.

Alle Infos für werdende Eltern Die Broschüre „Baby –Bürokratie – Beiträge“ wurde neu herausgegeben, nachdem die erste Auflage ver-

griffen war. Sie richtet sich an werdende Eltern und will eine erste Orientierungshilfe sein, wenn es um bürokratische Erledigungen und Ansuchen um Beiträge geht. Werdende Mütter und Väter sind mit vielerlei Fragen beschäftigt. Dabei geht es nicht nur um den Namen fürs Kind, sondern auch um Elternzeit und Mutterschaft, ums staatliche Kindergeld und Geburtengeld, ums Mutterschaftsgeld und ums Familiengeld, um Wahl des Kinderarztes und den Kita-Bonus. Auch die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten sollte rechtzeitig überlegt und geplant werden. In all diesen Fragen will die Broschüre des KVW „Baby – Bürokratie – Beiträge“ informieren und weiterhelfen. Die beiden Ratgeber sind in allen KVW Bezirksbüros, bei den KVW Ortsgruppen, in den Pfarreien und vielen anderen Stellen kostenlos erhältlich. Online sind beide Broschüren unter www.kvw.org zu finden.


KVW Aktuell

Macht euch solidarisch KVW international eingebunden Beim Treffen der EBCA ging es um die Europawahlen und wie die Anliegen der Arbeitnehmer in Diskussion gebracht werden.

Vom 18. bis 20. Jänner 2019 fand bei Brüssel die jährliche Sitzung der Leitungsgruppe der EBCA, des europäischen Zusammenschlusses der christlichen ArbeitnehmerInnenverbände, statt. Diesmal nahmen VertreterInnen aus 13 europäischen Ländern teil. Konkret wurde überlegt, wie Verbände im Hinblick auf die Europawahlen die soziale Stimme erheben und die brennenden Anliegen der ArbeitnehmerInnen in den politischen Diskurs einbringen können. Ein vom KVW wesentlich mit erarbeitetes Grundsatzpapier wurde beschlossen und soll jetzt in allen

Ländern mit den KandidatInnen für das EU-Parlament besprochen werden.

VertreterInnen der EBCA in Brüssel mit dem Vorsitzenden Peter Koutny (hintere Reihe 4. von rechts) und dem KVW Vertreter Karl H. Brunner (vordere Reihe 1. von rechts)

5 Promille für den KVW 8 Promille für die Kirche Durch eine Unterschrift kann jede/r Steuerpflichtige fünf und acht Promille seiner Steuer zweckbestimmen, z.B. dem KVW und der katholischen Kirche. Die 5 und 8 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wer sie erhalten soll. Um sie dem KVW zu geben, braucht man dafür nur die Steuernummer angeben (80006160214) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promilleanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden.

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Jugend

KVW Aktuell

Gemeinschaft und Ausblick Klausurtag des Jugenvorstandes Im Jänner traf sich der Vorstand der KVW Jugend zur Klausurtagung am Sitz des Südtiroler Jugendrings in der Goethestraße in Bozen. Dabei wurden die neuen Mitglieder in der Gruppe begrüßt. Es wurde gemeinsam überlegt, wie sich die Jugend im Sinne der Werte des KVW in der Südtiroler Gesellschaft und für die jungen Mitglieder des Verbandes einbringen kann.

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendring und den Mitgliederorganisationen – aufgrund der Ausrichtung unseres Verbandes besonders mit der Katholischen Jungschar Südtirols und der Katholischen Jugend Südtirols – ist dem Vorstand ein wichtiges Anliegen. In Zukunft wird auch daran gedacht, den Kontakt zur ASGB-Jugend zu verstärken und gemeinsam Anliegen voranzubringen. Der Verein möchte bewusst Netzwerke knüpfen und sich hier auch einbringen. Außerdem wurde überlegt, welche Initiativen in den nächsten Jahren konkret umgesetzt werden können und wer wo mitarbeitet. Die KVW-Talentshow #zoagDi soll fortgeführt werden, die Erstellung eine KVW-Jugend-App ist ebenso geplant wie die Erarbeitung von Workshops für Schulen. Innerhalb des Verbandes will sich die Jugend weiterhin mit der eigenen Perspektive ergänzend einbringen und die Angebo-

Bei der Klausurtagung der KVW Jugend wurden viele Ideen besprochen, nun geht es an die Umsetzung.

te für die Menschen im Alter von 0 - 40 in Blick behalten, bei den Verbandsveranstaltungen präsent sein und die Ortsgruppen und Bezirke in ihren Angeboten für die jungen Mitglieder unterstützen. Die Statutenreform des KVW war auch Thema. Der Vorstand hat überlegt, wie sich die Jugend in diesem Prozess einbringen und wie sie

ihre Arbeit in Zukunft sinnvoll erfüllen kann. Das gesamte Team inklusive der beiden engagierten Mitarbeiterinnen Nina und Hanna ist gestärkt aus der Klausurtagung hervorgegangen und freut sich auf das kommende Jahr und die Umsetzung der vielen Ideen.

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Kreuzworträtsel:

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Finde die richtigen Begriffe und fülle sie in das Raster, um das Lösungswort zu erfahren.

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Viel Spaß beim Rätselrate n

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1) Wochentag, an dem in der Fastenzeit nicht gefastet wird 2) Zeit zwischen Fasching und Ostern 3) Wieviele Tage dauert die Fastenzeit? 4) Gedächtnistag des letzten Abendmahles 5) Erster Tag der Fastenzeit 6) Der KVW feiert am 3. Sonntag der Fastenzeit den Tag der ... 7) Was wird in der Osternacht erneuert?

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KVW Aktuell

Die bisherige Vorsitzende Notburga Pichler Friedl.

Vitalität im Alter durch Gymnastik Jahresversammlung der IG Bewegung bis ins Alter

Neuer Vorstand für Arge „Tanzen ab der Lebensmitte“ Am 12. Jänner 2019 hat im Kolpinghaus die ganztägige Jahresversammlung der ARGE Tanzen ab der Lebensmitte mit der Wahl des neuen Vorstandes stattgefunden. T E X T: M A R G I T F E L D E R E R W A L D N E R

In diesem Rahmen bedankten sich die Tanzleiterinnen bei den alten Vorstandmitgliedern mit einem kleinen Geschenk, Blumen und einem Riesenapplaus für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre wertvolle Arbeit, die sie in den vergangenen drei Jahren geleistet haben. Ein besonderer Dank galt der Vorsitzenden Burgi Pircher

für ihr langjähriges Engagement im Vorstand. Die Wahl des neuen Vorstandes ergibt für die nächsten drei Jahre folgende Zusammensetzung: Barbara Dietl, Christa Felderer, Margit Felderer, Josefine Frener, Roswita Holzknecht und Ingeborg Stecher.

Zeit für die Steuererklärung Termin beim KVW vereinbaren Für die Erstellung der Steuererklärung (Mod. 730/2019 bzw. Mod. Einkommen 19) steht das Steuerbeistandszentrum des KVW gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in einem der KVW Büros.

Sie können Ihren Termin rund um die Uhr und ohne telefonische Wartezeiten auf www.mycaf.eu selbst vormerken. Natürlich können Sie auch weiterhin Ihren Termin telefonisch vereinbaren.

Terminvereinbarung beim KVW

Jahresversammlung der Arbeitsgruppe „Bewegung bis ins Alter“ hat Ende Jänner stattgefunden. T E X T: A N N E M A R I E S T E I N E R S E P P I

Wie jedes Jahr trafen sich auch heuer wieder die Referentinnen der Seniorengymnastik aus ganz Südtirol zu Jahresrückblick und Planung des neuen Arbeitsjahres. Gerade im Alter bringen Bewegungsmangel oder falsche Bewegungsmuster gesundheitliche Probleme wie Funktionseinschränkungen, Muskelschwächen und daraus resultierende Schmerzen. Um die Vitalität im Alter zu erhalten braucht es die entsprechende Bewegung. So wurde im Herbst wieder ein Bildungslehrgang für neue Bewegungsleiter gestartet, um das Angebot für die Bevölkerung zu erhöhen. Im Treffpunkt der RAI und im Radio Grüne Welle berichteten mehrere Referentinnen über ihre praktischen Erfahrungen. Den Auftakt fürs neue Arbeitsjahr bildete das Referat von Evelina Ferrari über Faszientraining. Und mit praktischen Übungen war der Vormittag lehrreich und ausgefüllt. Weiteres wurden die Termine fürs neue Jahr wie Erste Hilfe Kurs, Wandertag, Übungstage und weiteres festgelegt. Die Vorsitzende der KVW Senioren, Maria Kußtatscher, nahm auch an der Sitzung teil und die neue hauptamtliche Mitarbeiterin im KVW Julia Troi stellte sich der Gruppe vor.

Im Internet unter: www.mycaf.eu Bozen

Tel. 0471 323 596

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Tel. 0474 413 704 K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Kommentar

„Reddito di cittadinanza“ in Südtirol Mindestsicherung ist für Italien neu Rund 1,43 Millionen Familien werden nach Angaben der italienischen Regierung von der Einführung der Mindestsicherung ab April profitieren. Die Einführung dieser für Italien neuen Mindessicherung würde der Staatskasse 8,5 Milliarden Euro kosten. Die Mindestsicherung von 780 Euro pro Monat soll ab dem 1. April an all jene volljährigen Staatsbürger ausgezahlt werden, die ein Einkommen von weniger als 6.000 Euro pro Jahr beziehen und in den Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben sind. Südtirol hat die primäre Zuständigkeit für die öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt und hat eine Mindessicherung bereits seit Jahrzehnten. T E X T: K A R L T R A G U S T

Was ist das soeben von der Regierung mit G.D, vom 28.1.2019, Nr. 4 eingeführte „Reddito di cittadinanza“? Ich schlage den Begriff Mindestsicherung vor. Die Übersetzung „Bürgereinkommen“ ist irreführend. Es handelt sich im deutschen Sprachgebrauch um eine Leistung der bedarfsgerechten Mindestsicherung. Über die Mindestsicherung soll den Betroffenen eine Leistung zur Befriedigung der Lebengrundbedürfnisse zustehen. Bedarfsgerecht bedeutet: Anspruch haben nur jene, deren Haushaltsgemeinschaft wegen ihrer Einkommens- und Vermögensituation „bedürftig“ ist, und welche ihrer Pflicht zur Selbsthilfe nachkommen, also zumutbare Arbeitsangebote annehmen. Wer nicht „bedürftig“ und nicht „arbeitswillig“ ist und nicht eine 10-jährige Ansässigkeit nachweisen kann, hat keinen Anspruch.

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Es ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Südtirol hat bereits Mindestsicherung

Die Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft bei der Bedarfsprüfung bedeutet, dass Unterhaltspflichten und -rechte eine Rolle spielen. Die Leistung ist also weit vom bedingungslosen Grundeinkommen entfernt. Bedingungslos würde bedeuten, dass jede/r unabhängig von seiner familiären und ökonomischen Situation Anspruch auf eine monatliche Leistung von der öffentlichen Hand hat. Diese Mindestsicherung garantiert das nicht. Das Arbeitsministerium und das Nationalinstitut für soziale Fürsorge INPS/NISF arbeiten zurzeit auf Hochtouren, um das Versprechen einzuhalten, die Mindestsicherung schnell auszuzahlen. Allerdings bezweifle ich, dass übermäßige Eile ein guter Ratgeber ist.

Und was bedeutet das für Südtirol, welches mit dem LG vom 26. Oktober 1973, Nr. 69 „Maßnahmen zugunsten der Grundfürsorge in der Provinz Bozen“, den nachfolgenden Anpassungen, dem Sozialen Mindesteinkommen und dem Mietgeld eine soziale und finanzielle Mindestsicherung garantiert?

Primäre Zuständigkeit hat das Land In Südtirol gibt das Autonomiestatut dem Land die primäre Zuständigkeit für die „Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt“. Das Land hat die Zuständigkeit genützt, Maßnahmen gesetzt und sie mit den Mitteln der Autonomie finanziert. Die Staatsgesetzgebung stand dabei nicht im Wege. Italien hat erst mit dem zi-


Kommentar

tierten GD 4/2019 eine staatliche Mindestsicherung geregelt, welche annähernd an das Niveau der Landesmindestsicherung herankommt. Die früheren zaghaften Versuche (das SIA: Sostegno per l’inclusione attiva 2016, das REI: Reddito di inclusione 2017) waren kein Thema, weil sie mit den Leistungen des Landes nicht konkurrieren konnten, wenn auch beim REI, welches über das INPS/NISF verwaltet wird, bereits ein Bruch im einheitlichen autonomen Landessystem akzeptiert wurde. Und so bereits heute zwei Mindestsicherungskompetenzen in Südtirol existieren: Jene des Landes, welche über die Gemeinden/Sozialsprengel abgewickelt werden und jene des Staates, die über die Gemeinden/ Sozialsprengen/INPS/ NISF abgewickelt werden. Das führt zu parallelen Zuständigkeiten, Verwirrung und Ineffizienzen.

Fürs Land Südtirol besteht Handlungsbedarf Jetzt die staatliche Mindestsicherung beim Staat/INPS/NISF zu belassen, wäre ein arger Bruch in der Sozial- und Autonomiepolitik des Landes. Dabei scheint der Staat die Befugnisse der autonomen Regionen und Provinzen durchaus respektieren zu wollen: im Finanzgesetz 2019 und im GD 4/19 sind die Schutzklauseln für die autonomen Befugnisse enthalten. Natürlich ist das im Detail zu verhandeln und die auch für Südtirol wichtigen Neuerungen und Schnittstellen mit dem Staat abzuklären. Das ist dringend und sollte die Grundlage für ein neues Landesgesetz bilden.

here Standards des Landes sind möglich. Für immer mehr Menschen wird wegen des rapiden Wandels der Arbeits- und Lebensbedingungen die Mindestsicherung ein wichtiger Sicherungsbereich.

Es braucht eine starke lokale Wohlfahrt Das Land soll sich auch vom Umstand nicht einbremsen lassen, dass das GD 4/19 Maßnahmen enthält, welche die Niedrigrenten (pensione di cittadinanza) anheben und Unterstützungen für Betriebe vorsehen, die arbeitslose Mindestsicherungsempfänger einstellen und deren Umschulung finanzieren. Das erschwert zwar die korrekte Einordnung ins autonome Wohlfahrtsgefüge des Landes, weist aber eine wichtige Tür in die Zukunft: Das Land, die Region, der Staat müssen eine starke lokale Wohlfahrt bauen, welche die Schnittstellen zwischen staatlicher Sozialversicherung (Renten, Arbeitslosigkeit, Unfall, Familiengeld) und steuerfinanzierter universeller Grundsicherung (Mindestsicherung, Pflege, Familienleistungen, Bildungsförderung, Wohnen) in ein abgestimmtes lokales Gesamtsystem bringen. Die bereits vorhandene aber nicht umgesetzte Durchführungsverordnung zum Autonomiestatut über die Übertragung ans Land der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und das seinerzeitige Konzept (unter Otto Saurer, 2002) für die Errichtung einer Autonomen Sozialversicherungsanstalt in Südtirol weisen in diese Richtung.

Staat gibt Mindeststandards vor Das Land soll hier also schnell gesetzgeberisch tätig werden. Die finanzielle Grundsicherung ist inzwischen komplex und auf Land, Region und Staat verteilt. Die neue Staatsgesetzgebung definiert Mindeststandards (livelli essenziali) an welche das Land gebunden ist. Hö-

Karl Tragust, von 1993 bis 2011 Leiter der Abteilung Sozialwesen, von 2010 bis 2015 Präsident der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung.

Kondominiumsverwaltung leicht gemacht Wer kennt das nicht: endlose Diskussionen ohne konkrete Ergebnisse, verschlampte Dokumente, versäumte Fristen... für viele ist die Kondominiumsverwaltung ein rotes Tuch und die jährliche Sitzung ein Ort des Grauens. Das muss nicht sein. C Plus hat es sich zum Ziel gesetzt, Kondominien nicht nur mit Fachkompetenz, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu verwalten. Wir legen großen Wert auf eine effiziente Kommunikation und die Wahrung der Interessen aller Miteigentümer.

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Sozialfürsorge

Pension nach der Quote 100 Eine neue Rentenart für die Zeit zwischen 2019 und 2021 T E X T: E L I S A B E T H S C H E R L I N

Die Pension Quote 100 ist eine neue Rentenart, die für den Zeitraum 2019 bis 2021 Gültigkeit hat. Jene Personen, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2021 erreichen, könnenden Antrag um Rente Quote 100 trotzdem einreichen.

Voraussetzungen - Lebensalter von mindestens 62 Jahren (unabhängig Frau oder Mann) - 38 Beitragsjahre, davon mindestens 35 effektive Arbeitsjahre. Die Rente Quote 100 ist unvereinbar mit einem Arbeitseinkommen (aus lohnabhängiger und selbständiger Tätigkeit). Es gilt eine Ausnahme: gelegentliche selbständige Tätigkeit kann bis zu 5.000 Euro im Jahr ausgeübt werden. Die Unvereinbarkeit gilt bis zum Erreichen der Rentenvoraussetzung für die Altersrente.

Einstiegsfenster Die Rente Quote 100 beginnt nicht mit dem darauffolgenden Monat der Rentenvoraussetzungen sondern zeitlich verschoben – unterschiedlich im Privatsektor und im öffentlichen Dienst. Privaten Sektor: - Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 31.12.18: frühester Rentenbeginn 1. April 2019 - Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre ab 1.1.19: der Rentenbeginn startet nach drei Monaten ab Anreifen der Voraussetzungen Öffentlicher Dienst: - Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 29.1.19: frühester Rentenbeginn 1. August 2019 - Rentenvoraussetzungen nach dem 29.1.19: der Rentenbeginn startet frühestens sechs Monate nach Erreichen der Rentenvoraussetzungen

- für Lehrpersonen gilt das Fenster 1. September/1. November; der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss innerhalb 28.2.19 eingereicht werden, wenn man im Herbst 2019 die Rente Quote 100 beantragen möchte. - Der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss mindestens sechs Monate vor Berechtigung an die Verwaltung eingereicht werden. Pension Quote 100 gilt nicht für die Polizei, Berufsfeuerwehr und Finanz. Für öffentliche Angestellte starten die Zahlungszeiträume für die Abfertigung (TFR/TFS) erst nach dem virtuellen Erreichen der Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente oder Altersrente. Ab 2019 können öffentliche Angestellte, die eine direkte Rente beziehen, einen Vorschuss auf die Abfertigung TFS beantragen. Der Höchstbetrag ist 30.000 Euro und wird als vergünstigtes Darlehen ausbezahlt.

Vorzeitige Altersrente „pensione anticipata“ Keine Erhöhung der Rentenvoraussetzung Ab dem Jahre 2019 sind für die vorzeitige Altersrente 42 Dienstjahre plus zehn Monate für Männer und 41 Dienstjahre plus zehn Monate für Frauen notwendig. Bis 1. Jänner 2027 ist die Anpassung der Rentenvoraussetzungen ans Le-

bensalter ausgesetzt. Ab 2019 wird aber ein Einstiegsfenster für die vorzeitige Altersrente eingeführt – die Rente beginnt 3 Monate nach Erreichen der Rentenvorausetzungen. Werden die Voraussetzungen im Zeit-

„Opzione donna“ Frauen, die innerhalb 31.12.2018 mindestens 35 Versicherungsjahre und ein Alter von 58 für Lohnabhängige oder 59 für Selbständige vorweisen, können die beitragsbezogene Rente mit einem Einstiegsfenster von 12 bzw. 18 Monaten beantragen.

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raum 1.1.19 bis 29.1.19 angereift, so beginnt die Rente mit 1. April 2019. Für Lehrpersonen gelten wieder die Einstiegsfenster September/November.

TAG DER SOLIDARITÄT Der Tag der Solidarität findet am Sonntag, 24. März statt (siehe Seite 6 in dieser Ausgabe) Das Patronat KVW-ACLI bedankt sich für die Spenden, die an diesem Tag eingehen.


Sozialfürsorge

Obligatorische Vaterschaft und Mutterschaft T E X T: E L I S A B E T H S C H E R L I N

Obligatorische Vaterschaft Die obligatorische Vaterschaft wird für das Jahr 2019 von vier Tagen auf fünf Tagen erhöht und muss innerhalb von fünf Monaten ab Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die obligatorische Vaterschaft ist mit der obligatorischen

Mutterschaft vereinbar und wird zu 100 Prozent entlohnt. Der Antrag wird formlos über den Arbeitgeber eingereicht. Auch im Jahr 2019 gibt es einen weiteren Tag, den der Vater in Anspruch nehmen kann – freiwillig. Dieser Tag wird jedoch von der obligatorischen Mutterschaft der Mutter abgezogen.

Obligatorische Mutterschaft Ab 2019 kann bis zur Geburt gearbeitet werden. Die obligatorische Mutterschaft beträgt dann fünf Monate nach der Geburt. Es sind die ärztlichen Atteste vom Arbeitsmediziner sowie vom mit der Sanitätseinheit konventionierten Frauenarztes notwendig.

Nachkauf von Versicherungsjahren Nachkauf für Arbeitstätige im beitragsbezogenen System Im Zeitraum 2019 / 2021 können Versicherte der INPS und deren Verwaltungen maximal fünf Jahre an ungedeckten Zeiten nachkaufen. Es

ist kein Grund notwendig. Die nachzukaufenden Versicherungszeiten müssen vor dem 29.1.19 liegen und nach dem ersten Beitrag ab 1.1.96. Die Kosten können von der Einkommenssteuer Irpef im Ausmaß von 50

Prozent abgesetzt werden.

Nachkauf von Studienjahren Für Personen, die jünger als 45 Jahre alt sind, können vergünstigt Studienjahre nachkaufen.

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GIRLAN

EHRENBURG

Spende „Kinder in Not“

Die digitale Identität kennengelernt

Im November hat die Jahresversammlung mit Neuwahl des Ortsausschusses und der Ehrung langjähriger Mitglieder stattgefunden.

Die KVW Ortsgruppe Girlan hat kürzlich zur „Aktion Digitale Identität“ eingeladen.

Nach den Grußworten der Ehrengäste folgte eine Rückschau auf die Veranstaltungen der letzten Jahre. Es wurden Vorträge, Weiterbildungskurse, Fahrten und Feiern für die Bevölkerung organisiert. Danach erging das Wort an Elsa Wolfsgruber vom Verein „Kinder in Not“, welche über ihre Hilfsprojekte in Rumänien berichtete. Zu ihrer großen Freude wurde ihr ein Scheck in Höhe von 650 Euro von den Einnahmen des Kerzenverkaufs für Allerheiligen überreicht. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung langjähriger Mitglieder.

Teilnehmer im Alter zwischen 18 und 78 Jahren aus Eppan und Kaltern haben sich angemeldet. In Gruppentreffen und Einzelbegleitungen wurden 42 Interessierte zu neuen Inhabern einer digitalen Identität. Mit dem sogenannten SPID, dem öffentlichen System für die digitale Identität, erhalten sie Zugriff auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des Staates, rund um die Uhr, bequem von zu Hause aus am eigenen Computer, Ta-

blet oder Smartphone. Eltern schulpflichtiger Kinder können die Schulund Mensaeinschreibung durchführen. Haus- und Wohnungsbesitzer können im Gebäudekataster Einsicht nehmen und Auszüge ausdrucken. Um das Pendlergeld kann angesucht werden. Arbeitnehmer können beim Nationalinstitut für Soziale Fürsorge INPS ihre Dienstjahre herauslesen. Pensionisten drucken sich die Bescheinigung ihrer Jahrespension (ex CUD-Formular) aus. Auch die vorausgefüllte Einkommenserklärung 730 ist bei der Einnahmenagentur mit der digitalen Identifizierung abrufbar. PR-Text

Die Haut - Spiegel der Seele Mit einer Fläche von eineinhalb bis zwei Quadratmetern ist die Haut unser größte Sinnesorgan. Unsere Haut ist Schutzschild, Stimmungsanzeiger, Sinnesorgan, Temperatur- und Feuchtigkeitsregler zugleich. Ein gesunder Lebensstil, Ausgeglichenheit und vernünftige Pflege helfen der sensiblen Hülle bei ihren vielfältigen Funktionen. Dennoch treten immer wieder Hautprobleme auf. Hautausschlag, verdächtige Flecken, Verfärbungen und Schwellungen muss ein Hautarzt abklären.

Wie oft sollte man zur Vorsorge? Das ist bei jedem Patienten ganz individuell. Es gibt Menschen, die eine Vielzahl von Muttermalen, eine sehr helle Haut haben oder familiär vorbelastet sind, sprich wo bereits Melanome aufgetreten sind. Diese Risikogruppe sollte sich jährlich untersuchen lassen. Woran erkennt man, ob Muttermale bedenklich sind? Wenn Muttermale sich sehr schnell an Größe oder Farbe verändern, ist dies unbedingt abzuklären. Muttermale mit mehr als sieben Millimeter Durchmesser sollten generell kontrolliert werden. Wann ist der beste Zeitpunkt für das Entfernen von Muttermalen? Gutartige Muttermale oder Warzen sollte man in den Monaten Oktober bis März entfernen lassen. Narben färben sich im Sommer oft dunkel. Bei dringenden Fällen ist das Entfernen jederzeit durchzuführen. Bei Vitam D Mangel – was tun? Vitam D ist für unsere Knochen und als Schutz vor Krebs sehr wichtig. Bei Mangelerscheinungen sollte man Vitamin D Präparate einnehmen.

Im Gespräch mit Dr. Relja Stankovic, Facharzt für Dermatologie im Zentrum für Vorsorge und Gesundheit Martinsbrunn in Meran. 18

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Stichwort Neurodermitis – was hilft wirklich? Grundlage sind feuchtigkeitserhaltende Cremen, die die trockene Haut mit Fett und Feuchtigkeit versorgt, auch in der beschwerdefreien Zeit. Es gilt die Schutzfunktion der Haut aufrechtzuerhalten und Bakterien, Viren, Pilze und Allergene abzuwehren.


LATSCH

Das Bürokratiedschungelbuch

Der scheidende Ausschuss

LATSCH

70-jähriges Bestehen gefeiert Im Jahre 1949 wurde die KVW Ortsgruppe ins Leben gerufen. Die KVW Ortsvorsitzende Margit Hillebrand begrüßte alle Mitglieder und die zahlreichen Ehrengäste. Anhand einer Diaschau ließ die Vorsitzende Blitzlichter der letzten Jahre Revue passieren. In einem Vortrag sprach Werner Steiner über die Veränderung in der Arbeitswelt. Arbeit brauche Begrenzung, menschenwürdige Bedingungen müsse gefördert werden. Der KVW sorgt mit zahlreichen Kursen für

Weiter- und Allgemeinbildung. Im Wettlauf Mensch-Maschine fordert der Arbeitnehmer Sicherheit, der Arbeitgeber Flexibilität. Er warnte auch vor der Macht der Medien und deren Lobbys und forderte eine nachhaltige Sicherung des Sozialstaates und seiner Finanzierung. Von den 31 langjährigen Ehrenmitgliedern überreichte der Landesvorsitzende elf von ihnen die Urkunde und bedankte sich für ihre Treue zum Verband. Seit 70 Jahren Mitglieder sind Anna Gruber Platzer und Klara Trafojer Mantinger.

„Der italienische Staat hat nicht schlechte Gesetze, aber die Unart, es den Menschen nicht zu sagen“, so der KVW Landesvorsitzende Wermer Steiner. Wie recht er doch hat! Und: Wenn der Staat seine Gesetze kommuniziert, dann bleibt oft vieles unverständlich. Genau hier will Josef Bernhart mit dem „Bürokratiedschungelbuch“ ansetzen. So gibt es in Italien die Möglichkeit der „Eigenerklärung“ (Autocertificazione). Mit der Eigenerklärung kann der Bürger amtliche Bescheinigungen (zu Geburt, Wohnort usw.) im Verwaltungsverfahren ganz einfach ersetzen. Dies gilt auch für viele andere Tatsachen (abgelegte Prüfungen, bekleidete Ämter), die dem Bürger direkt bekannt sind. Was der Bürger selbst erklären darf, muss die öffentliche Verwaltung akzeptieren. Natürlich gibt es auch Kontrollen, mindestens sechs Prozent bei Förderungen. Und Falscherklärungen sind kein Kavaliersdelikt. Was also schon funktioniert und wie das Amt der Zukunft aussieht, steht im Buch von Eurac Research und Raetia Verlag.

DER NEUE TREFFPUNKT IN

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Das neue Cafè Kaan in Martinsbrunn ist eröffnet! Mo - Fr 7 – 18 Uhr, So 9 – 18 Uhr, Sa Ruhetag Laurinstraße 70 Gratsch in Meran

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MARTELL

Der KVW wird 70 Jahre

MARLING

Referat zur Solidarität Mitte Jänner lud der KVW zur Jahresversammlung in den Pfarrsaal ein. Nach der Begrüßung durch Mathilde Mitterhofer wurden unter anderem das Jahresprogramm für 2019 wurde vorgestellt. Josef Stricker, geistlicher Assistent des KVW, verstand es durch sein Referat, für Solidarität dem nächsten gegenüber zu sensibilisieren, aber auch zum Nachdenken anzuregen.Wieder gab es einige Ehrungen für langjährige treue Mitgliedschaft. Hervorzuheben ist dabei Marlene Ennemoser Marseiler, die seit 60 Jahren dem KVW angehört.

STEINEGG

Antonia Perkmann erzählt: „Bald nach meiner Zusage, diese Aufgabe zu übernehmen, besuchte ich einige Einführungskurse. Die Leute mussten informiert werden. Niemand wusste etwas von einer Alters- oder Invalidenrente. Ich hielt dann öfters nach den sonntäglichen Gottesdiensten Sprechstunden im Gasthaus Stieger und half beim Abfassen und Ausfüllen der Formulare.“ Im Jahr 1955 wurde dann die Ortsgruppe

Martell gegründet. Beim Kassieren der Beiträge halfen die Ausschussmitglieder fleißig mit. Ende der 50er Jahre wurde dann das Augenmerk auf die Unterstützung der armen und alleinstehenden Menschen gelegt. Sie konnten sich vor allem beim Abfassen von Gesuchen an den KVW wenden. Ab 1972 wurde eine Weihnachtsfeier für die Senioren organisiert. Das Tätigkeitsfeld weitete sich immer mehr aus. Von 1947 bis 2017 hat Antonia Perkmann vielen Menschen im Tal geholfen. Eine besondere Herausforderung war die Zeit nach der Katastrophe vom 24. August 1987. Nach der Eröffnung der Bezirkskanzlei in Schlanders nahm diese viel Arbeit ab. Die Menschen konnten sich nun direkt an das Patronat wenden.

Die geehrten langjährigen Mitglieder mit Werner Steiner und Bürgermeister Klaus Faller

RODENECK

Soziale Schwerpunkte

Jahresversammlung

Ende Jänner hat die alljährliche Mitgliederversammlung des KVW stattgefunden.

Am 9. Februar war es wieder soweit: Die KVW Mitglieder der Ortsgruppe Rodeneck trafen sich zur jährlichen Jahresversammlung.

Heuer konnte als Gastrednerin die Gemeindereferentin Maria Masoner gewonnen werden. Sie sprach zum Thema „Soziale Schwerpunkte in der Gemeinde“. Dabei ging sie ausführlich auf den Sozialsprengel ein und stellte die verschiedenen Dienste vor, die da untergebracht sind. Z.B ist der Sprengel offen für allgemeine Beratungsgespräche, wo sich auch einheimische Personen hinwenden können. Ein Schwerpunkt bildet die Sozialhilfe, die Integration und Migration, sowie auch die Familienbetreuung in der Gemeinde. 20

Der Katholische Verband der Werktätigen feiert heuer sein 70-jähriges Bestehen. Bereits vor der offiziellen Gründung des KVW auf Landesebene ersuchte der damals in Martell wirkende Pfarrer Alois Prossliner die Lehrerin Antonia Perkmann, die Menschen zu unterstützen, damit sie eine Rente erhielten.

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Nach der Begrüßung durch die Ortsvorsitzende Verena Ellecosta Klotzner konnte eine erfolgreiche Rückschau auf die letzte Legislaturperiode gehalten werden: 18 Vorträge zu den Themen Gesundheit, Familie und Lebenserfahrung, ein Computerkurs für Einsteiger, die jährliche Wassergymnastik, die jährliche Bil-

dungsfahrt, die Gestaltung der Maiandacht, des Schaukastens an der Pfarrkirche und vieles mehr konnte aufgezählt werden. Nach den heurigen Neuwahlen hat sich niemand der gewählten Mitglieder für die Mitarbeit im Ausschuss bereiterklärt. Es wird in Betracht gezogen, dass die KVW Senioren und die KVW Ortsgruppe zusammengelegt werden. Passend zum Thema referierte der Landesvorsitzende des KVW Werner Steiner über „70 Jahre KVW, sind wir noch zeitgemäß?“


VINSCHGAU

Grenzpendler informieren sich Mutterschaft und Familienförderungen war zwei der Schwerpunkte der heurigen Grenzpendlertagung.

VILLANDERS

70-Jahr-Feier der Ortsgruppe Die KVW Ortsgruppe Villanders ist 1949 gegründet worden und feiert das 70-jährige Bestehen. Zur 70-Jahr-Feier der KVW Ortsgruppe Villanders gab die Ortsvorsitzende Anna Baumgartner einen kurzen Überblick über die vielen Tätigkeiten im Ort. Einige Mitglieder wurden geehrt, die schon 70 oder 60 Jahre KVW-Mitglied sind. Pfarrer Konrad Morandell, der Bürgermeister Walter Baumgartner und Sepp Kusstatscher nahmen Bezug zum KVWJahresthema „Macht euch solidarisch“. Christliche Vereine sind heute mehr denn je gefordert, gegen die neo-liberale Marktwirtschaft aufzutreten und sich auf die Seite der Schwächsten zu stellen.

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Der Schweizer Gewerkschafter Arno Russi erklärte die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz, Karin Sanin vom Patronat KVW-ACLI ging auf die in Südtirol geltenden Gesetze und Bestimmungen ein. Frauen und Familien in Südtirol können Leistungen des Staates, der Region und des Landes in Anspruch nehmen. Es gelten, je nach Leistung, unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf Einkommen, Vermögen, Alter der Kinder usw. Christine Stieger führt seit einem Jahr die Beratungen für die Grenzpendler in der in Mals angesiedelten Stelle durch. Sie gab ein positives Resümee, die Stelle hat sich bewährt. An zwei

Tagen pro Woche werden Beratungen angeboten. Um die Krankenversicherung ging es in den Referaten von Generalsekretär Florian Zerzer und Abteilungsdirektor Martin Matscher. Während es vor einigen Jahren noch Unklarheiten diesbezüglich gab, ist inzwischen klar, dass Grenzpendler ein Optionsrecht für die Eintragung in den Südtiroler Landesgesundheitsdienst haben. Sie müssen dafür immer eine eigene Meldung im Gesundheitssprengel machen und die Grenzgängerbewilligung G vorweisen. Einen Überblick über den Steuerausgleich für die Gemeinden gab Dieter Pinggera von der Bezirksgemeinschaft. Die vorliegenden Zahlen beziehen sich auf 2016: Für das Jahr werden 1,1 Millionen Euro an die neuen Gemeinden des oberen Vinschgaus ausbezahlt.

rm in e 3 Th em en • 17 Te

Unsere

Veranstaltungen

im Frühling

Baumschnitttage März

Oscorna Bodentests März

Ein regelmäßiger Baumschnitt ist wichtig für ein gesundes Wachstum. Bei dieser Veranstaltung können grundlegende Fragen zum Schnitt sowie zur Erziehung von Gehölzen geklärt werden. Bitte zum Veranstaltungsbeginn um 9 Uhr erscheinen.

Unser Experte wird eine kostenlose Untersuchung Ihrer Bodenprobe durchführen und Ihnen Tipps geben, um mögliche Boden- und Wachstumsstörungen dauerhaft zu beheben. Bitte ca. 1 Liter Ihrer Gartenerde zur Analyse mitbringen. Veranstaltungstermine in unseren Zweigstellen:

Der Fachmann zeigt wie’s geht!

Veranstaltungstermine in unseren Zweigstellen:

Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen in unseren Zweigstellen, erfahren und erleben Sie Tipps und Tricks direkt beim Experten!

Lana Naturns Prad Bruneck

02.03. 09.03. 16.03. 23.03.

9-12 Uhr

Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Anmeldung direkt bei der jeweiligen Zweigstelle oder unter: - facebook.com/gartenmarkt

- www.gartenmarkt.it/veranstaltungen

Meran Schlanders Vahrn

15.03. 21.03. 22.03.

9-12 Uhr

Eppan Mals Bruneck

15.03. 21.03. 22.03.

15-18 Uhr

Kräutertage mit Bäuerinnen

April

Südtiroler Bäuerinnen geben allen Interessierten ihr Fachwissen sowie Tipps und Tricks rund um den Kräutergarten weiter. Welche Kräuter passen zusammen? Wie können die Kräuter verarbeitet werden? Welche Wirkung erzielen sie? Veranstaltungstermine in unseren Zweigstellen: Bozen St. Leonhard Sterzing Bruneck Vahrn

06.04. Lana 06.04. 06.04. Prad 13.04. 13.04. 20.04. 9-12 Uhr 20.04.


PUSTERTAL

Aktion „zwischenMENSCHlichkeit“ „Sei du selbst die Veränderung, die du dir für diese Welt wünschst!“ Mit diesem Leitsatz startet der KVW Bezirk Pustertal im Frühjahr 2019 die Aktion „zwischenMENSCHlichkeit“. Die Idee für dieses Projekt entstand bei einer Klausurtagung des Bezirksausschusses, bei der sich eine Arbeitsgruppe mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Die Welt wächst durch die Globalisierung zwar immer mehr zusammen, das bedeutet aber noch lange nicht, dass das Zusammenwachsen auch für das menschliche Miteinander in unserer Gesellschaft gilt. In einer hektischen und profitorientierten Zeit tut es daher besonders gut, sich gegenseitig einmal etwas Nettes zu sagen und sich zu ermutigen. Während Anerkennung und Wertschätzung fast nur noch über Erfolg und Leistung erfahrbar sind, werden innere Werte meist erst am Ende eines Lebens gewürdigt. Daher gilt es, die Menschen darauf hinzuweisen, wie wohltuend ihre ermutigenden Worte im Ohr eines anderen klingen und wie tröstend ihr nettes Lächeln wirken kann. Durch solch einfache Zeichen kann jeder einzelne für die Gesellschaft zu einem großen Geschenk werden. Aus diesem Grund hat der Bezirksausschuss beschlossen, mit sechs unterschiedlichen Plakaten zu den Themen „Wertschätzung, Entschleunigung, Mut, Achtsamkeit, Respekt und Dankbarkeit“ ein Jahr lang auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen. Mit der Vorstellung in den verschiedenen Medien startet die Aktion in der 1. Aprilwoche. In derselben Woche werden von Mitgliedern des Bezirkssauschusses im RaiMorgenmagazin des Senders Bozen die „Gedanken zum Tag“ gestaltet.

RIFFIAN/KUENS

Rege Tätigkeit und Vieles geplant Die KVW Jahresversammlung der Ortsgruppe Riffian/Kuens und Vernuer hat im Seniorenraum des Altenheims Sternguet stattgefunden. Der KVW Ortsvorsitzende Luis Prünster von Vernuer begrüßte die Mitglieder, in einer Power-Point Präsentation stellte Monika Hopfhauer die rege Tätigkeit des Vorjahres vor. Insgesamt elf Aktionen und Kurse wurden im Jahr 2018 vom KVW Riffian/Kuens und Vernuer angeboten und mit organisiert: Bau eines Insektenhotels, Filzen, Wassergymnastik, Mitwirken bei der 1300 Jahrfeier der Gemeinde Kuens „Vereine stellen

sich vor“, Frauenwallfahrt am Annatag, Seniorengymnastik und Fairflochtenen Geschichten. Auch für 2019 steht wieder einiges auf dem Programm. Zusätzlich wurden zwei Vorträge in das Jahresprogramm mit aufgenommen. Am 21. März zum Thema „Plastik“ mit der Referentin und Umweltaktivistin Magdalena Gschnitzer. Im September zum Thema „Globale Verantwortung“. Anschließend hielt Anneliese Angerer ein sehr interessantes Referat zum Thema „Geistig fit bleiben“. Bewegung, Emotionen und Ernährung, sind die Grundpfeiler für geistige und körperliche Fitness.

miteinander füreinander

Danke

Spenden für den KVW Hilfsfonds KVW Ortsgruppe Abtei KVW Ortsgruppe Montal KVW Ortsgruppe Girlan im Rahmen des Fadenlaufes KVW Ortsgruppe Lichtenberg KVW Ortsgruppe Jenesien KVW Ortsgruppe Villnöss KVW Ortsgruppe Haslach KVW Ortsgruppe Neumarkt Tanzgruppe Völlan der KVW Ortsgruppe Lana Flora Rainer, Pfitsch Maximilian Tötsch, Pfitsch Möbelhaus Tötsch, Pfitsch Sabina Stocker, Aldein Peter Paul Edler, Welsberg-Taisten Veronica Hofer, Pfitsch Gertraud Falk, Bruneck Alois Prünster, Riffian

Gesamtsumme: 6.595 Euro Bankdaten KVW Hilfsfonds Raiffeisen Landesbank: IBAN IT 48 S 03493 11600 000300037401 Südtiroler Sparkasse: IBAN IT 09 N 06045 11601 000000554000 Südtiroler Volksbank: IBAN IT 16 R 05856 11601 050571170098


Intern

ALGUND

EHRENBURG

Weihnachtsfeier für Senioren

Preiswatten in Ehrenburg

Die KVW Ortsgruppe Algund lud zur Weihnachtsfeier für Senioren und Alleinstehende. 80 Senioren waren gekommen, sie bekamen ein schmackhaftes Mittagessen sowie Kekse und Punch serviert.

Zahlreiche begeisterte Kartenspielerinnen und Kartenspieler aus nah und fern folgten der Einladung zum Preiswatten.Bei der Siegerehrung erhielten die ersten 12 Paare mit den meisten Punkten einen schönen Preis.

K ASTELRUTH

KLAUSEN

Ausflüge der Senioren von Kastelruth

Jahresversammlung

Einige schöne Ausflüge unternahmen die Senioren von Kastelruth, so nach Padua, nach St. Moritz in der Schweiz, ins Jaufental und nach Langtaufers mit Halt beim Reschensee.

Ende November fand die Jahresversammlung der Ortsgruppe Klausen statt. Nach einer Gedenkminute und dem Jahresbericht mit Tätigkeitsvorschau klang der Nachmittag bei einer gemütlichen Marende aus.

KLAUSEN

MERAN

Weihnachtsfeier der Senioren

Preiswatten − dabei sein ist alles

Die Weihnachtsfeier für alle Senioren von Klausen fand im Dürersaal statt. Den Nachmittag gestaltete der Männergesangsverein „Die Pfunderer“ mit besinnlichen Weisen. Viele fleißige Hände hatten geholfen, diesen Nachmittag vorzubereiten.

116 wattkundige Spieler haben für einen unterhaltsamen Nachmittag gesorgt. Einen reibungslosen Wettkampfablauf garantierte Schiedsrichter Gerhard Hölzl zusammen mit Helmut Schenk. Nach vier spannenden Stunden folgte die Preisverteilung, durchgeführt vom Ortsvorsitzenden Siegfried Gufler und Stadtrat Stefan Frötscher. K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Intern

SCHNALS

SPINGES

Spannendes Preiswatten

Herrlicher Sonntag am Achensee

Kürzlich lud der KVW Seniorenklub Schnals zum Senioren-Punktepreiswatten ein. 44 Senioren haben einen spannenden Nachmittag verbracht. Alle Teilnehmer konnten sich über einen Preis freuen.

Der alljährliche KVW Ausflug von Spinges führte an den Achensee. In Absam bei Innsbruck wurde der Sonntagsgottesdienst besucht, in Eben wurde die Wallfahrtskirche zur Heiligen Notburga besichtigt. Den Nachmittag krönte eine Schifffahrt. Mit interessanten Informationen zur Reise begleitete Hartmuth Staffler die Gruppe.

EINLADUNG Palliativ ohne Grenzen 2019 “Wege aus der Angst“ Meran, 07.-11.05.2019

Interprofessionelle Intensivworkshops 07.-09.05.2019 1 | Ethik – Modul II: „Ethische Entscheidungen treffen und tragen‘ 2 | Homöopathie: „Anwendungsmöglichkeiten in der palliativen Situation‘ 3 | Selfcare „Berufliche Zwickmühlen‘ 4 | Tell Your Story‘ 5 | Seelsorge:„Lebensbedrohliche Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen begleiten‘ 6 | Kommunikation:„Miteinander sprechen – Haltung und Handwerk‘

9. Internationales Symposium 09.-11.05.2019

Festvortrag: „Nur noch gefüttert und abgeputzt…?!‘ – Die Angst vor dem Verlust an Autonomie und Würde im Alter Prof. Dr. Dr. Dipl. Psych. Andreas Kruse

Vorträge und Kurzworkshops: Angst versus Depression bei Palliativpatienten (Dr. Jürgen Guldner); von der therapeutischen Kraft der Zuwendung (Angelika Feichtner); religiöse Wege und Erfahrungen zur Bewältigung der Todesangst (Prof. Dr. Ewald Volgger); Ängste bei Kindern und deren Eltern (Prof. Dr. Sven Gottschling); Angst und Schuld auf der Zielgerade des Lebens (Prof. Dr. Traugott Roser); „Jenseits des Flusses‘ (Musical; Richard J. Sigmund); Berührungsangst - interkulturelle Aspekte (Veronika Weizsäcker-Klotzner); Ernährung bei Krebs (Clemens Knoche); Rehabilitation am Lebensende (Peter Nieland); Heilsame Kommunikation (Klaus Aurnhammer); Neuropsychiatrische Symptome (Dr. Jürgen Guldner); u.v.a.mehr...

Informationen und Anmeldung unter: www.palliativohnegrenzen.com / 333 6048462 24

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Intern

PERCHA

MILLAND/SARNS

Monatliche Wanderungen

Winterausflug

Die bewegungsfreudigen Senioren des KVW Percha treffen sich einmal im Monat zu einer geführten Wanderung. Die Wanderung im Dezember führte von Montal über Ellen in das kleine Bergdorf Onach.

Im Jänner organisierte die Ortsgruppe einen Winterausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Ahrntal. In Steinhaus besichtigten sie die alte und die neue Kirche. Anschließend ging es in Begleitung von Paul Großgasteiger über den Sonnenseitenweg zum Platterhof.

SCHABS

RIDNAUN

Besinnliche Einstimmung

Feier für Senioren

Die KVW Ortsgruppe Schabs hat auch dieses Jahr zur Weihnachtsfeier eingeladen. Viele ältere Menschen und KVW-Mitglieder sind dieser Einladung zur besinnlichen Feier gefolgt. Mit dabei eine Bläsergruppe, der Kirchenchor und die Hausmusik Prader sowie Grundschulkinder.

Viele sind der Einladung zur Adventsfeier der KVW Ortsgruppe Ridnaun gefolgt. Bürgermeister Sebastian Helfer überreichte die Ehrenurkunden für langjährige Mitgliedschaft (50 und 60 Jahre).

SCHLANDERS

SCHLANDERS

Wertschätzung sichtbar machen

Lust aufs Kochen wecken

Jährlich laden die sechs KVW Ortsgruppen in Schlanders zur Weihnachtsfeier. Den Veranstaltern ist es wichtig Begegnungen zu ermöglichen, Gastfreundschaft mit Herzlichkeit und Einfachheit zu bieten und Wertschätzung und Dankbarkeit zu zeigen.

Die KVW Ortsgruppe Schlanders hat den traditionellen Kochkurs organisiert. Profikoch Manfred Ziernheld zeigte den Männern an drei Abenden die Zubereitung von einfachen und auch speziellen Speisen. Kursbegleiter Ernst Wiesler dankte allen Teilnehmern, dem Koch Manfred Ziernheld, dem Bürgerheim Schlanders und der Köchin Waltraud Tanner. K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Intern

VÖLS AM SCHLERN

Vortrag: Rheuma – Leid mit vielen Gesichtern Dr. Armin Maier hielt einen vielbeachteten Vortrag, Rosina Rabanser, Bezirksleiterin der Rheuma-Liga Südtirol erläuterte die Angebote in Völs.

WEITENTAL

Eine gelungene Sternsinger-Aktion Seit über 30 Jahren organisiert die KVW Ortsgruppe mit der Grundschule die Sternsinger-Aktion für die Pfarrei Weitental. Die zwei Gruppen musizierten, sprachen ansprechende Texte und gewannen die Herzen der Hausbewohner. Es wurden mehr als 5.000 Euro gespendet.

WEITENTAL

Mit Kindern über Gott reden

Kochkurs für junge Familien

Die KVW Ortsgruppe Weitental organisierte in Zusammenarbeit mit dem Bildungsausschuss einen Vortrag mit Familienseelsorger Toni Fiung zum Thema „Mit Kindern über Gott reden“. Fiung erklärte wie man auf religiöse Fragen von Kindern eine gute Antwort findet.

Viele verschiedene Gerichte einfach und schnell zubereiten, das war das Ziel dieses Kurses. Köstliche Vorspeisen und Hauptspeisen wurden zubereitet, und auch die Nachspeisen durften nicht fehlen.

WIPPTAL

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WIESEN

WIPPTAL

Feier im Schloss Moos

Soziale Medien im Blick

Der KVW Bezirksausschuss Wipptal hat am Goldenen Sonntag eine kleine gesellige Weihnachtsfeier für die Bewohner im Schloss Moos organisiert. Eine Gruppe Volksschulkinder aus Wiesen mit ihrer Lehrerin haben ein Krippenspiel einstudiert und musiziert.

Die KVW Frauen und der Jugenddienst Wipptal organisierten einen Abend zum Thema „Führen moderne Medien zu Abhängigkeit und Isolation?“ Don Paolo Renner empfahl den Eltern, mit den Kindern über klare Regeln, über Inhalte und Nutzung der Medien zu diskutieren, denn das mediale Netz könne wie eine gefährliche Straße sein.

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Intern

SEIS

Seniorenklub feiert Jubiläum Der KVW Seniorenklub Seis hat sein 25-Jahr-Jubiläum gefeiert. Mit dabei waren die zwei Gründerinnen Luise Schmuck und Paula Rungger.

MILLAND/SARNS

Rückschau und Ausblick KVW Senioren

Austauschtreffen der Seniorenklubs der LeiterInnen und MitarbeiterInnen in den Seniorenklub, sowie in der Seniorenarbeit Tätige. in Bozen/Unterland Zeit: 2.4.2019, 9 - 12 Uhr Ort: Bozen, Pastoralzentrum im Pustertal Zeit: 5.4.2019, 9 - 12 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum im Vinschgau Zeit: 10.4.2019, 14.30 - 17.30 Uhr Ort: Schlanders, KVW Kursraum in Meran/Burggrafenamt Zeit: 1.4.2019, 14.30 - 17.30 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 im Eisacktal/Wipptal Zeit: 4.4.2019, 14.30 - 17.30 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum

Anfang Jänner traf sich die KVW Ortsgruppe Milland/Sarns um Rückblick zu halten,und um das Programm für das Jahr 2019 auszuarbeiten. Die Jahresversammlung wird am 2. April unter anderem mit einem Referat der Volksanwältin stattfinden.

Rabatte im Vinschgau Mit dem KVW Ausweis erhalten Mitglieder in folgenden Geschäften beim Einkauf einen Rabatt: Latsch - Hildegards Textilshop - 10% Latsch - Konfektion Trafojer - 5%

Naturalia, der Biomarkt

Gebühr: kostenlos Hinweis: Anmeldung erwünscht, senioren@kvw.org oder 0471 309 175

Im neuen Senioren online Cafés in Ihrer Nähe erfahren Sie viel Neues aus der digitalen Welt. Kommen Sie mit Ihren Fragen rund um die digitalen Medien zu uns! Die freiwilligen BegleiterInnen unterstützen Sie dabei. Bei jedem Treffen beschäftigen wir uns mit einem spezifischen Thema. Im zweiten Teil bleibt bei einem gemütlichen Kaffee genügend Zeit um auf individuelle Fragen einzugehen. Zeit: Ort:

15.4.2019, 9 - 11 Uhr Bozen, Pastoralzentrum

Zeit: Ort:

14.5.2019, 9 - 11 Uhr Brixen, KVW Kursraum

Zeit: Ort:

11.4.2019, 9 - 11 Uhr Bruneck, KVW Kursraum

Zeit: Ort:

16.5.2019, 9 - 11 Uhr Meran, KVW Kursraum 84

Gebühr: Euro 5

Biologische Lebensmittel und Naturkosmetik für ihr Wohlbefinden fotolia . evgenyb . egal

Treffpunkt Senior Online Café

www.naturalia.it Meran · Meinhardstr. 49 · T 0473 22 10 12 · info.me@naturalia.it Bozen · Brennerstr. 28 · T 0471 05 29 29 · info.bz@naturalia.it K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Bildung

FOTO: PIXELIO / S. HOFSCHLAEGER

Sommercamps 2019

SOMMER

Spaß, Abenteuer und Gemeinschaft erleben Die KVW Bildung bietet im Sommer ein umfangreiches Angebot für Kinder und Jugendliche an. Dieses umfasst sowohl Erlebnis- und Abenteuercamps, Sprachkurse, Fotocamps, Waldschule und Klettercamps. Eine kleine Auswahl zeigen wir Ihnen hier. ALLE Sommerangebote finden Sie auf unserer Homepage bildung.kvw.org oder kontaktieren Sie unserer Bildungsbüros.

Klettercamps Im Klettercamp erlernen die Kinder die Grundkenntnisse im Klettern unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, verschiedene Klettertechniken sowie das Erkennen von eigenen Stärken und Schwächen. Dies soll das Selbstbewusstsein stärken und das soziale Lernen in der Gruppe unterstützen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins für sich und für andere gelegt. Beim Klettern ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass sich die beiden Kletterpartner aufeinander verlassen können und Verantwortung für das eigene Tun übernehmen; beide Kompetenzen werden in diesem Sommercamps altersgerecht geschult und geübt. Ort: Sterzing, Umgebung Sterzing Gebühr: 135/125 Euro für Geschwister, finanzielle Förderung für Mitglieder der EbK 1. Turnus / 2. Turnus Zielgruppe: Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren Zeit: 29.7. - 2.8.2019, 8.30 - 12 Uhr 13.30 - 17 Uhr 3. Turnus Zielgruppe: Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren Zeit: 19.8. - 23.8.2019, 8.30 - 12 Uhr

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein! Und diese Freiheit erlebt ihr auf der Berghütte Maseben auf 2.200 Metern. Ein Abenteuerurlaub ganz ohne Eltern. Übernachtung und Verpflegung auf der Berghütte Maseben, Spaß beim Wandern auf Almen, die Natur entdecken, Astronomie erfahren mit Feldstecher und kleinem Teleskop sowie eure Erlebnisse fotografisch festhalten. Abends werden die Fotos gemeinsam projiziert und prämiert. Ihr seid der Geschichte auf der Spur bei einer Wanderung nach Glurns, bei der Besichtigung der Etschquelle und bei der Führung durch einen Bunker. Erlebt den Streichelzoo auf Manuelas Bauernhof, eisiges Abenteuer bei einer Wanderung auf die Weißkugelhütte am Rande des Gletschers und erlebt die lebendige Käse-Alm in Melag. Ebenso erwarten euch bei Schlechtwetter die Bausteine der Erlebisschule Langtaufers: Bienen, Filzen oder Brot backen. Schiff ahoi zu guter Letzt... zum Abschluss der Erlebniswoche erwartet dich und deine Eltern noch eine Schifffahrt auf dem Reschensee bevor es nach Hause geht.

Über den Wolken - Zeit für uns Naturwochenende für Eltern mit Kind/ern Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein! Und diese Freiheit erlebt ihr auf der Berghütte Maseben auf 2.200 Metern. Ein Wochenende ganz im Sinne der Familie mit Übernachtung und Verpflegung auf der Berghütte Maseben. Zeit für die Familie, viel Ruhe, den sagenhaften Ausblick genießen sowie Astronomie erleben mit Feldstecher und kleinem Teleskop! Es wird gewandert, gespielt und gebastelt ... und alles in der freien Natur. Schlechtwetterprogramm vorgesehen; das Programm wird der Kondition der Gruppe, Älter der Kinder und den Wetterverhältnissen angepasst. Zielgruppe: für Eltern mit Kindern von 5 bis 14 Jahren Zeit: 26.7. - 28.7.2019, 8.30 - 17 Uhr Ort: Graun in Vinschgau, Langtaufers Ref.: Wolfgang Thöni, Graun im Vinschgau Gebühr: Euro 250 für 1 Erwachsener + 1 Kind mit Übernachtung und Verpflegung auf der Berghütte Maseben (jedes weitere Kind 50 Euro, 2. Elternteil 70 Euro)

Zeit: 29.07. – 2.8.2019 Ort: Graun im Vinschgau, Langtaufers Ref.: Wolfgang Thöni Gebühr: 250 Euro mit Übernachtungen auf der Hütte Maseben und Verpflegung, finanzielle Förderung für Mitglieder der EbK

FOTO: PIXELIO / S. HOFSCHLAEGER

4. Turnus Zielgruppe: Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren Zeit: 19.8. - 23.08.2019, 13.30 - 17 Uhr

Über den Wolken - Erlebnis- und Abenteuercamp in Langtaufers

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Bildung

SOMMER

FOTO: PIXELIO / RAINER STURM

Sprachangebote

Abenteuerwoche

Waldschule Natur

Naturerlebnis für Kinder von 6 bis 11 Jahren. Gemeinsam begeben wir uns mit allen Sinnen auf eine Entdeckungsreise in unseren Wald. Was ist alles los im Wald? Was gibt es zu entdecken? Was wächst und lebt im Wald? Wir lernen den Wald als Schatztruhe kennen. Gemeinsam werden wir dem Wald Geheimnisse entlocken. Wir basteln mit Naturmaterialien, spielen tolle Abenteuerspiele, erfahren wichtige Informationen über die Waldtiere und hören spannende Geschichten und Sagen. An unserem Ausflugstag wird gegrillt!

Im Wald werden wir spielerisch mit all unseren Sinnen die Natur erleben und die Möglichkeiten kennenlernen, die sich uns bieten. Biodiversität, Kartenkunde und Herstellung einiger Produkte wie Salben für die eigene Gesundheit. Es sind die Kinder, die in Zukunft unsere Natur pflegen und nützen dürfen, daher ist es wichtig, ihnen Achtsamkeit vor der Natur beizubringen. Am dritten Tag werden wir zum Thema Naturküche einige Alltagsrezepte mit den gesammelten Materialien zubereiten, wie z. B. Fichten-Mayonnaise, Baumwürste usw.

Ort:

Zielgruppe: Kinder von 8 - 10 Jahre Zeit: 28.8. - 30.8.2019, 8.30 - 12.30 Uhr Ort: Pfitsch, Auen und Grundschule St. Jakob Ref.: Martin Martinelli Gebühr: 85/80 Euro für Geschwister, zusätzlich 10 Euro Materialspesen finanzielle Förderung für Mitglieder der EbK Mitzubringen: geeignete Wanderausrüstung (warm/kalt) und gutes Schuhwerk.

Ratschings, Treffpunkt Parkplatz in Untertelfes (Knappenhof) Gebühr: Euro 115/105 für Geschwister, finanzielle Förderung für Mitglieder der EbK Mitzubringen: Rucksack mit Sitzkissen, gesunder Jause und Trinkflasche, wetterfeste Kleidung und Schuhe (wir verbringen die ganze Woche draußen in der Natur - wetterunabhängig) 1. Turnus Zeit: 8.7. - 12.7.2019, 8 - 13 Uhr Zeit: Judith Gögele, Alexandra Wild 2. Turnus Zeit: 5.8. - 9.8.2019, 8 - 13 Uhr Zeit: Judith Gögele, Alexandra Wild

Movie Camp: Werde zum Star im eigenen Film

Fotocamp-fotoGRAFICamente

FOTO: PIXELIO / TONY HEGEWALD

Zielgruppe: 10- bis 14-Jährige Zeit: 1.7. - 5.7.2019, 8.30 - 12 Uhr Ort: Sterzing, im Freien, KVW Sitzungsraum Sterzing, Computerraum

Sprachenlernen ist nicht nur wichtig, sondern macht auch Spaß. Im Sommerangebot haben Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, ihre bereits vorhandenen Sprachkenntnisse zu festigen und zu erweitern und zudem werden Freundschaften geschlossen!

Allerlei Italienisch Zeit: Ort:

Mo. - Fr. von 9 bis 12 Uhr Pustertal, verschiedene Dörfer

Kochen auf Italienisch Zeit: Ort:

Mo. - Fr. von 9 bis 12 Uhr Pustertal, verschiedene Dörfer

Italiano e circo Zeit: Ort:

Mo. 8.7.2019 – Fr. 19.7.2019 8 bis 16.30 Uhr Meran

Italiano & nuoto Zeit: Ort:

19.8. - 30.8.2019, 9 - 16 Uhr Brixen, Acquarena Brixen

Englisch und Schwimmen Zeit: Ort:

1.7. - 12.7.2019, 9 - 16 Uhr Brixen, Acquarena Brixen

Allerlei Italienisch in Toblach/ Kiens Zielgruppe: Grundschüler Zeit: Toblach: 25.6. - 29.6.2018, 2.7. - 6.7.2018, Kiens: 2.7. - 6.7.2018, 9.7. 13.7.2018, jew. 9 - 12 Uhr Zeit: Laura Plazzer, Anna Elisa Gualtieri Gebühr: 70/60 Euro für Geschwister

In Zusammenarbeit mit alpha beta piccadilly und urania meran finden Sie noch viele weitere Angebote auf unserer Homepage bildung.kvw.org

Erlebe die Filmwelt hautnah, vom Drehbuch über Schauspiel bis zum Schnitt. Wir erstellen unseren eigenen Film, versehen diesen mit professionellen Effekten und spannender Musik. Jede/jeder TeilnehmerIn wird der Star im eigenen Film und erhält zum Schluss eine DVD vom eigenen Werk. Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren Zeit: 29.7. - 2.8.2019, 8.30 - 12.30 Uhr Ort: Bruneck, Oberschule in Bruneck Ref.: David Kammerer, Adam Kammerer Gebühr: 155/145 Euro für Geschwister

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Bildung

MÄRZ / APRIL / MAI KVW Bildung Bozen

KVW Bildung Brixen

KVW Bildung Pustertal

Maschinisten und Betriebsleiter von Umlaufbahnen

„Sprich mit mir...“ - Die verbale und nonverbale Kommunikation

50+ EDV Aufbaukurs

Zeit: 30.5.-19.6.2019, 8.30 - 17 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus, Bozen Ref.: FachreferentInnen Gebühr: Euro 198

Zeit: 3.5.2019, 14 - 18 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: Hannelore Rizzoli Gebühr: Euro 50/47 für KVW Mitglieder

Maschinisten und Betriebsleiter von Schlepp- und Sesselliften

Videoerstellung auf dem Smartphone

Zeit: 2.5.-28.5.2019, 8.30 - 17 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: FachreferentInnen Gebühr: Euro 198

Ressourcen-orientierte Elternarbeit/Elterncoaching Zeit: 12.4.-13.4.2019, 9 - 18 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: Birgit Widmann-Rebay von Ehrenwiesen Gebühr: Euro 350

Neues aus der Lerncoaching-Toolbox Zeit: 14.5.-15.5.2019, 9 - 18 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: Iris Komarek Gebühr: Euro 350

Heilpflanzen für die Fruchtbarkeit und Empfängnisregelung Zeit: 27.3.2019, 8 - 16 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: Adelheid Pfandl Gebühr: Euro 155/150 für KVW Mitglieder

Computerkurs Leichtfortgeschrittene Zeit: 3.5.-24.5.2019, 14 - 16 Uhr Ort: Bozen, C-Link Ref.: FachreferentIn Gebühr: Euro 132/127 für KVW Mitglieder

Lohnstreifen – richtig lesen und verstehen Zeit: 27.3.2019, 20 - 21.30 Uhr Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: Helmut Wahlmüller Gebühr: Euro 5

Fotografieren mit meiner Spiegelreflex Zeit: 5.4.-6.4.2019 Ort: Bozen, Kolpinghaus Ref.: Armin Huber Gebühr: Euro 140/135 für KVW Mitglieder Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Bozen, Pfarrplatz 31, Tel. 0471 978 057; bildung.bozen@kvw.org

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K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

Zeit: 3.4.2019, 8.30 - 12.30 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: David Kammerer Gebühr: Euro 48/45 für KVW Mitglieder

Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung Niv. B1 (ex C) Zeit: 18.3. - 8.5.2019, 19.30 - 21 Uhr Ort: Brixen, Landesberufsschule Tschuggmall Gebühr: Euro 135/130 für KVW Mitglieder

Spanisch Zeit: 20.3. - 10.4.2019, 19 - 21 Uhr Ort: Brixen, Landesberufsschule Tschuggmall Ref.: Abril Cristina Sanchez Castillo Gebühr: Euro 72/67 für KVW Mitglieder

Wege in der Erziehung zu mehr Gelassenheit und Freude Zeit: 9.4.-7.5.2019, 19.30 - 22 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: Elisabeth Kusstatscher Feichter Gebühr: Euro 49/63 pro Paar (Vater und Mutter)

Die Kraft der Knospen Zeit: 16.3.2019, 14 - 18 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: Karin Dejaco Gebühr: Euro 48/45 für KVW Mitglieder

Hormone im Gleichgewicht Zeit: 26.3.2019, 19.30 - 21.30 Uhr Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: Konstanze Jung Gebühr: Euro 5

Fotografie Basiskurs Zeit: 3.4.-12.4.2019 Ort: Brixen, KVW Kursraum Ref.: Fabian Haspinger Gebühr: Euro 140/135 für KVW Mitglieder Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Brixen Hofgasse 2, Tel. 0472 207 978; bildung.brixen@kvw.org

Zeit: 19.3.- 4.4.2019, 17.45 - 19.30 Uhr Ort: Bruneck, Grundschule Bachlechner Ref.: Melitta Irschara Feichter Gebühr: Euro 137/132 für KVW Mitglieder

Handy und Tablets: so geht‘s einfacher Zeit: 10.5.-17.05.2019, 16.30 - 19 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum Ref.: David Kammerer Gebühr: Euro 85/80 für KVW Mitglieder

Gesundheit beginnt im Darm Zeit: 10.4.2019, 19.30 - 21.30 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum Ref.: Kathrin Fischer Gebühr: Euro 5

Die Kraft der Knospen Zeit: 30.3.2019, 14 - 18 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum Ref.: Karin Dejaco Gebühr: Euro 48/45 für KVW Mitglieder

Fotoschule Zeit: 22.3. - 21.9.2019 Ort: Bruneck, Brixen, im Freien, Schutzhütte Ref.: Fabian Haspinger, Caroline Renzler Gebühr: Euro 890

Fotobuch und Co. Zeit: 6.5.-17.5.2019, 19 - 22 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum Ref.: Caroline Renzler Gebühr: Euro 162/152 für KVW Mitglieder

Englisch für die Reise Zeit: 2.5.-28.5.2019, 19.30 - 21.30 Uhr Ort: Bruneck, KVW Kursraum Ref.: Barbara Bodner Gebühr: Euro 115/107 für KVW Mitglieder

Starke Eltern – Starke Kinder® Zeit: 20.3.-29.5.2019, 20 - 22.30 Uhr Ort: Bruneck, KVW Sitzungsraum Ref.: Roland Feichter Gebühr: Euro 89/114 pro Paar (Vater und Mutter)

Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Pustertal, Dantestraße 1, Tel. 0474 413 705; bildung.pustertal@kvw.org


Bildung

MÄRZ / APRIL / MAI KVW Bildung Vinschgau

KVW Bildung Meran

KVW Bildung Wipptal

Italienisch

Verkaufstechniken

Nähkurs für AnfängerInnen

Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung

für eine effiziente Kundenbetreuung

Zeit: 11.3.-10.4.2019, 18 - 20 Uhr Ort: Schlanders, Wirtschaftsfachoberschule Ref.: FachreferentIn Gebühr: Euro 120/115 für KVW Mitglieder

Zeit: 12.3.2019, 9 - 17 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Elke Moeltner Gebühr: Euro 120/115 für KVW Mitglieder

Zeit: 11.3.- 25.3.2019, 19 - 21.30 Uhr Ort: Sterzing, Sterzing, Jugenddienst Wipptal Ref.: Sieglinde Siller Gebühr: Euro 60/55 für KVW Mitglieder

Das 1x1 der Buchhaltung

Computerkurs-absolute Anfänger

Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung

Zeit: 14.3.-21.5.2019 Ort: Meran und Schlanders Ref.: verschiedene Fachreferenten/innen Gebühr: Euro 430

Zeit: 14.3. - 4.4.2019, 14 - 16 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Harald Zimmerhofer Gebühr: Euro 107/104 für KVW Mitglieder

Zeit: 12.3.- 11.4.2019, 19 - 21Uhr Ort: Sterzing, KVW Kursraum Ref.: Francesca Lo Feudo Gebühr: Euro 120/115 für KVW Mitglieder

Einstieg in die digitale Fotografie mit einer Spiegelreflex-Kamera

Das 1x1 der Buchhaltung

EFT-Klopftechnik

Zeit: 14.3. - 21.05.2019 Ort: Meran und Schlanders Ref.: verschiedene Fachreferenten/innen Gebühr: Euro 430

Zeit: 13.3.-3.4.2019, 19.30 - 21 Uhr Ort: Sterzing, Jugenddienst Wipptal Ref.: Markus Plaikner Gebühr: Euro 68/64 für KVW Mitglieder

MBSR - Stressreduzierung durch Achtsamkeit

Starke Eltern – Starke Kinder®

Infoabend: 19.3.2019, 18.30 - 20 Uhr

Zeit: 25.3.2019, 19.30 - 21.30 Uhr Ort: Sterzing, KVW Kursraum Ref.: Silvia Agreiter Gebühr: kostenlos

Zeit: 22.3.- 23.3.2019 Ort: Schlanders, KVW Kursraum Ref.: Siegfried Lercher Gebühr: Euro 80/75 für KVW Mitglieder

Computerkurs für AnfängerInnen Zeit: 25.3.- 15.4.2019, 16.30 - 18.30 Uhr Ort: Schlanders, Wirtschaftsfachoberschule Ref.: Mirko Stocker Gebühr: Euro 107/104 für KVW Mitglieder

Fit im Service Qualität im Gastgewerbe Zeit: 30.3.-13.4.2019, 8.30 - 17.30 Uhr Ort: Schlanders, KVW Kursraum Ref.: Caroline Breitenberger Gebühr: Euro 285

Modulare Reihe: Mit bezahltem Online Marketing zum Erfolg Zeit: 4.4.-11.4.2019, 9 - 18 Uhr Ort: Schlanders, KVW Kursraum Ref.: Tatjana Christina Finger Gebühr: Euro 432

Russisch Russischabend Moskau Zeit: 17.4.2019, 19 - 20.30 Uhr Gebühr: Euro 15 Russisch - Schnupperkurs Zeit: 8.5.-29.5.2019, 19 - 21 Uhr Ort: Schlanders, KVW Kursraum Ref.: Ramona Telser Gebühr: Euro 72/67 für KVW Mitglieder

Englisch – Grundlagen für die Reise Zeit: 2.5.-21.5.2019, 19 - 21 Uhr Ort: Schlanders, KVW Kursraum Ref.: Ramona Telser Gebühr: Euro 90/82 für KVW Mitglieder Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Vinschgau, Hauptstraße 131, Tel. 0473 746 721; bildung.vinschgau@kvw.org

8-Wochen-Kurs nach Jon Kabat-Zinn Zeit: 4.4. - 30.5.2019 Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Michèle Honeck Gebühr: Euro 280

Erfolgreich reden vor Publikum wie fessle ich meine Zuhörer? Zeit: 22.3.2019, 9 - 17 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Monika Gogl Gebühr: Euro 90/85 für KVW Mitglieder

Naturnahes & biologisches Gärtnern (Gärtnern ohne Gift) Zeit: 22.3.2019, 18 - 21 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Alexander Huber Gebühr: Euro 30/27 für KVW Mitglieder

Fußreflexzonenmassage Zeit: 29.4. - 6.5.2019, 19 - 21 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Cornelia Oberrauch Gebühr: Euro 55/50 für KVW Mitglieder

Informationsvortrag

Französisch - Schnupperkurs Zeit: 1.4.-23.4.2019, 19 - 21 Uhr Ort: Sterzing, KVW Kursraum Ref.: Yasmina Cordahi Gebühr: Euro 72/67 für KVW Mitglieder

Die Kraft der Knospen Zeit: 13.4.2019, 14 - 18 Uhr Ort: Sterzing, KVW Kursraum Ref.: Karin Dejaco Gebühr: Euro 48/45 für KVW Mitglieder

Wanderkarten lesen & verstehen Zeit: 16.4.2019, 19 - 22 Uhr Ort: Sterzing, KVW Kursraum Ref.: Martin Martinelli Gebühr: Euro 35/32 für KVW Mitglieder

Töpfern: Gartenkeramik Zeit: 9.5. - 16.5.2019 Ort: Sterzing, Ckrealis, Streunturngasse 3° Ref.: Barbara Baldessari Unterrainer Gebühr: Euro 50/45 Euro für KVW Mitglieder

Natürlich selbstgemacht! Herstellung von Tinkturen, Oxymel, Öl & Co. Zeit: 7.5.2019, 19-22 Uhr Ort: Meran, KVW Kursraum 84 Ref.: Barbara Wieser Gebühr: Euro 35/33 für KVW Mitglieder

Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Wipptal, Brennerstraße 13, Tel. 0472 751 152; bildung.wipptal@kvw.org

Auskünfte und Anmeldungen: KVW Bildung Meran, Goethestraße 8, Tel. 0473 229 537; bildung.meran@kvw.org K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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’19 KVW Mitglieder sparen 10 Euro. Bei einzelnen Reisen ermäßigte Preise für Personen ab 70! (da von der Autonomen Provinz gefördert)

SPRACHFERIEN

ERHOLUNGS reisen

Die neue Sprachferien-Broschüre 2019 ist fertig und alle unserer Programme sind unter http://reisen.kvw.org/de/sprachferien.html einsehbar. Die Einschreibungen für die Junior Kurse laufen bereits an. Hier eine kleinen Auswahl …

Hotel Aurora*** in Abano

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7. bis 13. April 2019

Torbay in Großbritannien (LAL) 12-17 Jahre

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ab 1 Woche Sprachkurs (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Ausflugsprogramm mit Unterkunft (Gastfamilie, Mehrbett VP)

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ab 1 Woche Sprachkurs (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Au sflugsprogramm mit Unterkunft (Schulresidenz, DZ VP) 880 Euro*

Wellness und Wandern

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St. Paul’s Bay auf Malta (BELS) 11 - 16 Jahre

ab 1 Woche Sprachkurs (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Ausflugsprogramm mit Unterkunft (Gastfamilie, Mehrbett VP)

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13 Tage

k Marianne Hofer

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Dublin in Irland (EC) 13-17 Jahre

Normalpreis: 795 €

6. bis 18. Juni 2019

13 Tage

k Ivone Stimpfl

G Preis ab 70: 770 €

Normalpreis: 840 €

18. bis 29. Juni 2019

12 Tage

k Wilhelm Runggaldier

G Preis ab 70: 740 €

Italienisch in …

Normalpreis: 805 €

Florenz in der Toskana (Europass) 14 - 17 Jahre

ab 1 Wochen (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Ausflugsprogramm mit Unterkunft (Gastfamilie, Mehrbett VP)

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7 Tage

715 Euro*

Cambridge in Großbritannien (Select English) 14 - 17 Jahre

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29. Juni bis 7. Juli 2019

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Lignano Sabbiadoro an der Adria (Linguaviva) 12 - 17 Jahre

ab 2 Wochen (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Ausflugsprogramm mit Unterkunft (Residenz, Mehrbett VP)

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Hotel Manila*** in Jesolo 31.Mai bis 10. Juni 2019

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Spanisch in … Cadiz in Spanien (CLIC) 13 - 17 Jahre

ab 1 Woche Sprachkurs (20 Lekt./Wo.) inkl. betreutem Aktivitäten- und Ausflugsprogramm mit Unterkunft (Gastfamilie, DZ VP)

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Hotel Marilu*** in Eraclea Mare 29. Mai bis 7. Juni 2019

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Information & Anmeldung

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10 Tage

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11 Tage

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Lust auf Reisen

Hotel Caravelle**** in Cattolica 2. bis 15. Juni 2019

19

Hotel Trio d’ Oro*** in Rivazzurra/Rimini 14 Tage

2. bis 15. Juni 2019

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14 Tage

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Normalpreis: 825 € inkl. Vollpension und Strand

Meer im Grandhotel Portoroz****s und im Hotel Apollo****

Hotel Savoia*** in Misano Adriatico 2. bis 15. Juni 2019

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23. bis 30. Juni 2019

8 Tage

30. Juni bis 7. Juli 2019

8 Tage

G Preis: 805 € G Preis ab 70: 750 € inkl. Vollpension und Strand Normalpreis: 830 € inkl. Vollpension und Strand

G Preis: 895 €

AKTIVreisen 1. bis 6. April 2019

6. bis 12. April 2019

Tanzen am Gardasee k Martina Kager

Tanzen am Gardasee k Mara Rammlmair

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6. bis 13. April 2019

27. April bis 4. Mai 2019

Basenfasten, wandern und wilde Thermen in der Toskana k Paula Holzer

Ischia - grüne Berge und heiße Quellen k Gerlinde Auckenthaler

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1.030 €

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Sardinien – archaische Landschaften der Barbagia k Günther Gramm G

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23. bis 29. Juni 2019

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10 Seen Runde im Salzburger Land mit dem E-Bike k Günther Gramm

Comer See – ein Paradies für E-Biker k Günther Gramm

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550 €

1.135 €

KULTUR reisen 16.-19. Mai 2019

31. Mai bis 3. Juni 2019

Ligurien – ein kulturelles und kulinarisches Erlebnis k Hans Staffler

Salzkammergut mit Narzissenfest k Claudia Gilli

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620 €

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580 €


Bauen, Energie, Sanieren

Spezial

Finanzielle Anreize für Gebäudesanierungen Land und Staat bieten zahlreiche finanzielle Anreize, die dazu verlocken oft nicht genau hin zu schauen, welches wohl die richtige Wahl oder Kombination wäre. Sich rechtzeitig informieren kann im Nachhinein einigen Ärger sparen. T E X T: C H R I S T I N E R O M E N , D I P L . E N E R G I E B E R AT E R I N , E N E R G I E F O R U M S Ü D T I R O L ( A F B )

Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen, für die Sanierung der Erstwohnung, zinslose Darlehen, Steuerabzüge für energetische Sanierungen, Steuerabzüge für Instandhaltungsarbeiten und dann noch die staatliche Förderung für erneuerbare Energien: in dieser Vielfalt an Möglichkeiten kann man ganz schnell den Überblick verlieren. Die verschiedenen Mindestanforderungen, Voraussetzungen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche machen das Ganze nicht einfacher. Um den Überblick zu behalten sollte man alle Möglichkeiten auf Landesund Staatsebene getrennt betrachten.

Landesförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energie Das Amt für Energieeinsparung vergibt für folgende Maßnahmen einen Beitrag von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten: • Wärmedämmung von Dächern, Außenmauern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 12.01.2005 ausgestellt und das Gebäude erhält nach der Sanierung die Zertifizierung als KlimaHaus C oder das Gütesiegel R. Werden hingegen nur die geforderten Wärmedämmwerte (U-Werte) eingehalten, so reduziert sich der Beitrag auf 30 Prozent. Kondominien mit mindestens fünf Baueinheiten können sogar einen Beitrag in Höhe von 70 Prozent in Anspruch nehmen. 34

K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

Wärmedämmwerte (U-Werte) in W/m²K Klimazone E

Klimazone F

Dächer, oberste Geschossdecken, Terrassen

0,24

0,22

Außenmauern

0,28

0,26

Unterste Geschossdecken und Lauben

0,29

0,28

• Austausch der Fenster und Fenstertüren an bestehenden Gebäuden, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 12.01.2005 ausgestellt und das Gebäude erhält nach dem Austausch die Zertifizierung KlimaHaus C oder das Gütesiegel R. • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung an bestehenden Gebäuden, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 12.01.2005 ausgestellt und das Gebäude erhält nach der Sanierung die Zertifizierung KlimaHaus C oder das Gütesiegel R. Zudem müssen die eingebauten Geräte einige technische Voraussetzungen erfüllen. • Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 12.1.2005 ausgestellt und die Wohnung erhält nach der Sanierung den Nachweis Gütesiegel R. Für die einzelnen Baueinheiten kann für folgende Maßnahmen um einen Beitrag angesucht werden: Wärmedämmung des Daches, der Außenmauern, der obersten und untersten Geschossdecke und der Lauben. Austausch der Fenster, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. • Durchführung eines hydraulischen Abgleiches an bestehenden

Heiz- und Kühlanlagen, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 30.06.2000 ausgestellt. Außerdem müssen die Maßnahmen eine Reduzierung der Durchflüsse sowie des Stromverbrauches der Umwälzpumpen mit sich bringen und die geltenden Richtlinien über die verbrauchabhängige Erfassung des Energiebedarfes eingehalten werden Bis zu 40 Prozent Landesbeitrag wird für folgende Maßnahmen vergeben. • Einbau von thermischen Solaranlagen, vorausgesetzt: die Sonnenkollektoren verfügen über das Qualitätslabel Solar Keymark. • Einbau von Wärmepumpen, vorausgesetzt die Baukonzession wurde vor dem 12.01.2005 ausgestellt und das Gebäude erhält nach der Sanierung das Zertifizierung KlimaHaus C oder das Gütesiegel R. Zudem muss die Wärmepumpe gewisse technische Voraussetzungen erfüllen und die geltenden Richtlinien über die verbrauchabhängige Erfassung des Energiebedarfes müssen eingehalten werden. Bis zu 65 Prozent Landesbeitrag wird für folgende Maßnahmen vergeben: • Für Fotovoltaikanlagen und Wind-


Spezial

Bauen, Energie, Sanieren

kraftanlagen, bei welchen keine wirtschaftlich oder technisch vertretbare Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Stromnetz besteht, wird ein Beitrag in Höhe von bis zu 65 Prozent der anerkannten Kosten vergeben. Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen muss das Gesuch innerhalb 1. Jänner und 31. Mai und auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten im zuständigen Landesamt eingereicht werden. Die Gesuche werden chronologisch nach Eingang genehmigt, bis die verfügbaren Geldmittel erschöpft sind. Wer also sicherstellen möchte in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, sollte keine Zeit verstreichen lassen. Zuständiges Landesamt: Amt für Energieeinsparung, http://umwelt.provinz.bz.it/energie.asp

Landesförderung für die Sanierung der Erstwohnung (Wohnbauförderung) Wer eine Wohnung sanieren möchte, kann zwischen zwei verschieden Formen der Wohnbauförderung wählen und zwar zwischen der Wiedergewinnung der Erstwohnung und der konventionierten Wiedergewinnung. Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, müssen je nach Förderungsart verschiedene Voraussetzungen betreffend das Einkommen und Vermögen, das Eigentum, sowie Kriterien wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Erreichen des Lebensminimums usw. erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Für die Punkteermittlung sind zahlreiche Kriterien ausschlaggebend, wie z.B. wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit, usw. Zuständiges Landesamt: Amt für Wohnungsbau, http://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/default.asp

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Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden, sowie den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude und den Ankauf von Möbeln und energieeffizienten Elektrogeräten im Zuge der Sanierung und der Pflege von Gärten und Grünanlagen bestehender Gebäude, kann ein Steuerabzug in Anspruch genommen werden. Der Steuerabzug kann im Ausmaß von 50 Prozent bzw. im Falle der Pflege von Gärten und Grünanlagen im Ausmaß von 36 Prozent der Ausgaben in Anspruch genommen werden. Der Steuerabzug wird von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen und muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufgeteilt werden. Daher sollte vorab geklärt werden, ob ausreichend Einkommenssteuer bezahlt wird, um den Steuerabzug im vollen Ausmaße nutzen zu können. Maximale jährliche Anerkannter abschreibbare Höchstbetrag Summe pro Wohneinheit

Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten

96.000 Euro

4.800 Euro

Möbel und energieeffiziente Elektrogeräte

10.000 Euro

500 Euro

5.000 Euro

180 Euro

Pflege von Gärten und Grünanlagen

Qualität seit mehr

Steuerabzug für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten

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Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen, müssen neben den erforderlichen Unterlagen und Meldungen, wie Baukonzession oder Bauermächti-

www.naturafit.it

WEITER SEITE 36 K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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Spezial

Bauen, Energie, Sanieren

gung, Ersatzerklärung, Baubeginnmeldung auch die Baustellenvorankündigung (sofern für diese Sanierungsmaßnahmen erforderlich) ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt werden. Zudem müssen die Zahlungen innerhalb 31. Dezember mittels Bank- oder Postüberweisung (Ausnahme Möbelund Elektrogerätebonus) unter Angabe des Zahlungsgrundes und des entsprechenden Gesetzes durchgeführt werden. Seit 2018 müssen für die Energiesparmaßnahmen den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen und die Elektrogeräte, innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten Bauende (Abnahme, Bescheinigung des Bauendes, Konformitätserklärung) eine Mitteilung an die ENEA erfolgen.

Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen

Vorfinanzierung des Steuerabzuges durch das Land

Für folgende Maßnahmen kann der Steuerabzug im Ausmaß von 65 Prozent der Ausgaben in Anspruch genommen werden: • Für energetische Sanierungsarbeiten zur Verbesserung von bestehenden Gebäuden, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte (Bedarf an Primärenergie) in Abhängigkeit der Klimazone, Gebäudenutzung und Gebäudekompaktheit (Oberflächen/Volumenverhältnis) eingehalten werden. • Für Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneinheiten sofern diese die vorgegeben Wärmedämmwerte (UWerte) einhalten. Begünstigt werden Ausgaben für die Wärmedämmung von Mauern, Dächern, Decken und Böden.

Seit 01.07.2014 kann für den Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungen (50 Prozent) bei Erstwohnungen um eine Vorfinanzierung durch das Land angesucht werden. Die Vorfinanzierung wird in Form eines zinslosen Darlehens gewährt, welches in zehn gleichen Jahresraten zurückerstattet werden muss. Um in den Genuss dieses zinslosen Darlehens zu kommen, muss der Gesuchsteller das ausschließliche und volle Eigentum oder das Fruchtgenussrecht der von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Wohnung nachweisen, sowie den meldeamtlichen Wohnsitz in der oben erwähnten Wohnung haben oder diesen innerhalb sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten in diese Wohnung verlegen und seit mindestens fünf Jahren den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Provinz Bozen haben. Die Vorfinanzierung von Seiten des Landes für das Jahr 2019 muss erst durch die Landesregierung genehmigt werden. Zuständiges Landesamt: Amt für Wohnbauförderung, http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z. asp?bnsv_svid=1030284 36

K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

Für energetische Sanierungsmaßnahmen können sogar bis zu 75 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer (IRPEF bzw. IRES) abgezogen werden. Der Steuerabzug muss jeweils zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufgeteilt werden. Bis zu 75 Prozent Steuerabzug erhält man für energetische Sanierungsmaßnahmen an Kondominien Für die energetischen Sanierungsarbeiten an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien können bis zu 75 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Zahlungen müssen innerhalb 31.12.2021 erfolgen.

• Den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Hybridanlage (Kombination aus einer Wärmepumpe und einem anderen Heizwärmeerzeuger). • Der Austausch des traditionellen Systems für die Warmwasserbereiter und deren Ersetzen mit einer Wärmepumpe. • Den Austausch der alten Heizanlage und das Ersetzen mit einer Kraft-Wärmekoppelung, sofern durch den Austausch eine Einsparung der Primärenergie von mindestens 20 Prozent erzielt wird. • Die Anschaffung von Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung. • Den Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme multimedialer Vorrichtungen für die Fernsteuerung von Heizungs-, oder Warmwassererzeugungs- oder Klimatisierungsanlagen in den Wohneinheiten. Für folgende Maßnahmen kann der Steuerabzug in Abhängigkeit der Effizient im Ausmaß von 50 Prozent bzw. 65 Prozent in Anspruch genommen werden: • Den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, sowie die diesbezügliche Überprüfung und Anpassung des Verteilersystems. Für folgende Maßnahmen kann der Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben in Anspruch genommen werden: • Den Austausch von Fenstern ein-

Wärmedämmwerte (U-Werte) in W/m²K Bauteil

Klimazonen E

F

Feste vertikale Strukturen (Mauern)

0,27

0,26

Feste horizontale Strukturen (Dächer, Decken)

0,24

0,236

Feste horizontale Strukturen (Böden)

0,30

0,28


Spezial

Bauen, Energie, Sanieren

schließlich Fensterstöcke sofern diese die vorgegeben Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten. Auch für den Einbau von Verschattungselementen zur Vermeidung einer Überhitzung kann der Steuerabzug genutzt werden. • Den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch Biomasseanlage (Holz, Hackgut, Pellets, Mais), sowie die diesbezügliche Überprüfung und Anpassung des Verteilersystems.

Um in den Genuss der verschiedenen Steuerabzüge zu kommen, müssen die erforderlichen Unterlagen und Meldungen, wie Baukonzession, Bauermächtigung, Ersatzerklärung, Baubeginnmeldung, ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt werden. Zudem müssen die Zahlungen innerhalb 31. Dezember mittels Bank- oder Postüberweisung unter Angabe des Zahlungsgrundes und des entsprechenden Gesetzes durchgeführt werden.

Außerdem muss innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eine Mitteilung (Ausfüllen der entsprechenden Formularblätter), in elektronischer Form (siehe http://finanziaria2018.enea.it/index.asp) an die ENEA übermittelt werden. Wärmedämmwerte (U-Werte) in W/m²K Klimazonen

Bauteil Fenster einschließlich Fensterstöcke, Eingangstüren

E

F

1,80

1,60

Kubaturgeschenk in der Endrunde Seit 2009 besteht in Südtirol die Möglichkeit im Zuge einer energetischen Sanierung zusätzliche Kubatur zu verbauen. Mit Ende des Jahres läuft der Energiebonus nun aus. T E X T: C H R I S T I N E R O M E N , D I P L . E N E R G I E B E R AT E R I N , E N E R G I E F O R U M S Ü D T I R O L ( A F B )

Nach zehn Jahren läuft die Möglichkeit ein Gebäude im Zuge einer energetischen Sanierung zu erweitern aus. Auf eine Verlängerung werden so manche Hausbesitzer hoffen, die es bis dato nicht geschafft haben, ihr Gebäude energetisch zu verbessern. Bis Ende des Jahres ist es auf jeden Fall noch möglich das Kubaturgeschenk des Landes zu nutzen. Durch den so genannten Energiebonus, können Gebäuden, welche vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden, im Zuge der energetischen Sanierung erweitert werden. Damit man in den Genuss des Energiebonus für die energetische Sanierung kommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden: • Das Gebäude muss im Zuge der Sanierungsarbeiten von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse mindestens als KlimaHaus-C-Klasse eingestuft werden oder mit der Zertifizierung Klimahaus R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreichen. • Das Gebäude muss vor dem 12.1.2005 errichtet worden sein, bzw. vor diesem Datum über die Baukonzession verfügt haben.

• Das Gebäude muss eine Baumasse über Erde von wenigstens 300 m³ aufweisen. • Das Gebäude muss vorwiegend (mindestens 50 Prozent) für Wohnzwecke genutzt werden. • Bei der Erweiterung muss es sich um Baumasse für Wohnzwecke handeln. Durch die Inanspruchnahme des Energiebonuses kann das Gebäude im Zuge der Sanierungsarbeiten im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse erweitert werden. Dabei kann die Erweiterung in die Höhe, Breite oder Tiefe gehen. Bei einer Erweiterung im Bereich des Dachgeschosses kann die zulässige Gebäudehöhe um bis zu einen Meter und in Ausnahmefällen auch drei Meter und mehr erhöhte werden. Es gibt aber auch Ausnahmen in welchen der Energiebonus nicht bzw. nur eingeschränkt angewandt werden kann: • Die Gemeinde kann Zonen ausweisen, wo der Energiebonus teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommt. • Für Gebäude unter Denkmalschutz bzw. Gebäude, welche sich in der

Nähe befinden und somit das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten, ist ein positives Gutachten des Denkmalamtes erforderlich. Für Gebäude, welche hingegen unter Ensembleschutz stehen oder sich in Wiedergewinnungszonen befinden, hängt es von den individuellen Bestimmungen ab. • Der Energiebonus ist im Wald, im alpinen Grünland und im Gewerbegebiet (Ausnahme bestehende Wohngebäude) nicht anwendbar. • Für geschlossene Höfe kann der Energiebonus nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden.

Abbruch und Wiederaufbau Beim Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäude, bei welchem mehr als 50 Prozent der bestehenden Baumasse abgebrochen werden, kommt der Energiebonus für den Neubau zur Anwendung. In diesem Fall muss das Gebäude nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten mindestens dem KlimaHaus A nature Standard entsprechen. Wird dieser erfüllt, so kann der Energiebonus im Ausmaß von zehn Prozent der zulässigen Baumasse in Anspruch genommen werden. K O M PA S S M Ä R Z 2 0 1 9

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PR-Text

Mini-Hausbauseminar 2019 Im Rahmen des 1,5 tägigen Mini-Hausbau-Seminars werden die wichtigsten Themen im Bereich der Gebäudesanierung nähergebracht. Die Infos und Tipps sollen dabei helfen, mit gutem Gefühl die richtigen Entscheidungen bei der Sanierung des Eigenheims zu treffen.

Förderungen und Steuerabzüge

Sanieren und Heizen

12. April, 9 - 12 Uhr) • Landesbeitrag für Energiesparmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energiequellen • Steuerabzüge für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten (50 Prozent) • Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen (65 Prozent) • Energiebonus für Neubau und Sanierung • Staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen (Conto termico – Wärmekonto) • Förderung für Fotovoltaikstrom Christine Romen

(13. April, 9 - 17 Uhr • Energiesparend Sanieren (KlimaHaus) • Gesetzliche Mindeststandards • Wärmedämmwerte (U-Werte) und Wärmedämmstoffe im Vergleich • Aufbau von Bauteilen: Außenwand, Dach, Decken, Unterböden, Balkone • Fenster und Verschattungen, Heizsysteme im Vergleich, Lüftungsanlagen Christine Romen

Seminargebühren

zusätzlich für den Ehepartner bzw. Lebensgefährten/in aber ohne die Seminarunterlagen

180 € für 2 Tage

135 € für 2 Tage

110 € für 1 Tag

80 € für 1 Tag

90 € für ½ Tag*

70 € für ½ Tag*

*nur gültig und möglich für 12.4.2019 Die Seminargebühren beinhalten die Aushändigung einer umfangreichen seminarbegleitenden Informationsmappe.

Anmeldung und weitere Infos:

Pfarrhofstraße 60/a, 39100 Bozen Tel. 0471 254 199, Fax 0471 1880 494, info@afb-efs.it; info@energieforum.bz

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