Preisliste_CARPYEN

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2009 PREISLISTE

UNVERBINDLICH EMPFOHLENE VERKAUFSPREISE


Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich Sämtliche, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen, liegen unseren nachstehend aufgeführten Bedingungen zugrunde. II. Leistungsumfang und Vertragsabschluß 1) Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals beim Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2) Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen als angenommen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 3) Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung gilt nur dann als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. 4) Verbindlich ist allein der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sämtliche technische Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen, sowie die 4.) Gewichts- und Maßangaben wurden sorgfältig erstellt. Irrtum bleibt vorbehalten. III. Zahlungsbedingungen, Versand und Mindestbestellmenge 1) Wenn nicht anders angegeben, sind Leuchtmittel nicht im Lieferumfang enthalten. Bestellungen über 600 EUR (netto ohne MwSt.) sind frei von Versandkosten. Für Aufträge mit einem Bestellwert unter 600 EUR wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 16 EUR berechnet. 2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis plus gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer) hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Ist ein Skonto vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind. Insoweit gilt jede Zahlung als auf die jeweils älteste offene Rechnung geleistet und wird entsprechend verbucht. Beträge bis zu 50 EUR für einen einzelnen Auftrag sind bei Lieferung ohne Abzug zahlbar. Für Sonderanfertigungen gelten folgende Bedingungen: 3) 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Bereitstellung, 1/3 bei Lieferung. 4) Ist der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. 5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. 6) Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 7) Schließt der Besteller Verträge, die den Untergang unseres Eigentumsvorbehaltes zur Folge haben, so ist er verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen und die erhal tenen Beträge unverzüglich zum Ausgleich unserer Forderungen an uns abzuführen. IV. Eigentumsvorbehalt 1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. 2) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 3 und 4 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 3) Die Forderung des Bestellers aus der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherheit wie die Vorbehaltsware. 4) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. 5) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Ziffer 2 bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den Absatz 3. Ziffer 6 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlagen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforder-lichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. 7) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gelten die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

Bright Concepts GmbH Exklusivvertrieb für Carpyen in Deutschland

V. Lieferfristen 1) Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragbestätigung, jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. 2) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jeglicher Art, insbesondere Streik, Aussperrungen, bei nicht rechtzeitiger Selbstlieferung sowie bei allen sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, wenn dieses erst während eines bereits vorliegendes Verzuges eintritt. Der Besteller wird hiervon unverzüglich benachrichtigt. 3) Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Bei teilweisem Verzug ist der Besteller, wenn deshalb die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. VI. Haftung und Mängel 1) Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir, indem wir Fehler in Konstruktion, der Fabrikation, der Qualität oder in der sonstigen Ausführung nach unserer Wahl unentgeltlich innerhalb angemessener Frist ausbessern, sei es durch Lieferung eines Ersatzteiles bzw. durch Ersatzlieferung. Das Recht des Bestellers, aus diesen Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Kaufpreisforderung zu verlangen, steht diesem nur zu, wenn wir zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage sind, oder wenn sich die Mängelbeseitigung über die gesetzte Frist hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche für Schäden, die nicht am Liefer-gegenstand entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Etwa ersetzte Teile oder Ware sind uns auf Wunsch unentgeltlich zurückzusenden. 3) Unsere Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass die Ware sachgemäß behandelt, fachgerecht montiert und in Betrieb genommen ist; dies ist uns im Falle eines Gewährleistungsschadens auf Verlangen nachzuweisen. Bei unsachgemäßer Instandsetzung sind wir von jeglicher Mängelhaftung befreit. 4) Die Gewährleistungspflicht beträgt – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – sechs Monate ab Gefahrübergang. Für Nachbesserung bzw. Ersatzstücke haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungspflicht. 5) Bei nachträglicher Änderung der Leuchten oder ihrer inneren Schaltungen oder Geräteausrüstungen sind wir von jeglicher Haftung entbunden. VII. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus verlassen hat – das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von uns nicht gesichert. Wir übernehmen jedoch das allgemeine Bruchrisiko bei Berechnung von 1,5% vom Nettowarenwert in der Weise, dass wir bei nachgewiesenem, unterwegs entstandenem Bruch die zerbrochenen Teile kostenlos ersetzen. Die Bruchmeldungen sind sofort nach Erhalt der Ware einzureichen. Eine Ersatzlieferung erfolgt erst dann, wenn die beschädigten oder zerbrochenen Teile (außer Glas) bei uns wieder eingetroffen sind. Fracht- bzw. Porto- sowie Verpackungskosten für die Ersatzliefer-ungen gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Abzug der Transportversicherung oder wenn auf Wunsch des Käufers keine Transportversicherung berechnet wird, wird generell kein kostenloser Ersatz geleistet. VIII. Rücksendungen Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtfrei vorgenommen werden. Bearbeitungskosten und alle Kosten für Liefern, Zurücknahmen, Instandsetzen und Neuverpacken werden unsererseits zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag bzw. einer berechtigten Reklamation. IX. Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche 1) Die Haftung für leichtfahrlässiges und grobfahrlässiges Verhalten unserer Angestellten und Erfüllungshilfen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit leitender Angestellter. 2) Soweit im übrigen vertragliche Ansprüche ausgeschlossen sind, gilt dies auch für gesetzliche Ansprüche jeglicher Art. Vertragliche Ansprüche und deliktische Ansprüche 3) verjähren in sechs Monaten soweit die Ansprüche aus einem Fehler oder Mangels unserer Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, beruhen; die Verjährungsfrist beträgt jedoch längstens 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. X. Gerichtsstand 1) Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Koblenz. Wir behalten und jedoch das Recht vor, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. 2) Im Übrigen gilt – auch für Transportverträge – deutsches Recht als vereinbart, die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes sind ausgeschlossen. XI. Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Änderungen Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen, um Vertragsinhalt zu werden, der Schriftform. Alle Angaben in dieser Preisliste ohne Gewähr. Preisänderungen vorbehalten. Alle Maße in cm.

Carl-Spaeter-Straße 2n 56070 Koblenz

Tel.: 02 61 / 889 97 07 Fax: 02 61 / 805 88 82

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Leuchtmittel MODELL

EURO IVA +16%

+ 19%

COD.

BESCHREIBUNG

LEUCHTE

BOM069

Lampe E14 Reflektor 39 mm. 30 W

Viper

10,92

13,00

BOM095

E14 Par 16 Halogen 50 W

Vips

18,49

22,00

BOM031

Halogenlampe E27 Halolux. 250 W Osram

Frida (Ø 76 cm) Naomi Tischleuchte (Ø 45 cm), Naomi Stehleuchte, Odyssey

21,85

26,00

Jacky (Ø 16 cm) Mini Aladina, City

18,49 18,49 18,49

22,00 22,00 22,00

BOM019 BOM018 BOM070

Halogenlampe G9 25 W 40 W 75 W

EUROS

BOM020

Halogenlampe Hi-Spot ES-63 75 W

Flash, Focus mini

21,85

26,00

BOM022

Halogenlampe Hi-Spot 95 75 W

Focus

22,69

27,00

BOM025

Halogenlampe QR111 12V-100 W Osram

Dial

35,29

42,00

BOM045

Kompaktleuchtstofflampe GX53 9 W Color 830

Morgan, Morgan 45º, Morgan 45º outside

37,82

45,00

BOM006

Kompaktleuchtstofflampe Ø 7 mm FM T2 6W

Mondrian (37 cm)

30,25

36,00

BOM086

Kompaktleuchtstofflampe TL5 24 W

12,61

15,00

BOM087

39 W

12,61

15,00

BOM088

54 W

12,61

15,00

BOM089

80 W

Flexia (65 cm), Fritz (70cm), Infiniti (75 cm) Flexia (95 cm), Fritz (100 cm), Infiniti (100 cm) Flexia (125 cm), Fritz (130 cm), Infiniti (130 cm) Flexia (155 cm)

12,61

15,00

Kompaktleuchtstofflampe E27 230 V-7 W Weiß 230 V-7 W Gelb 230 V-7 W Rot 230 V-7 W Blau 230 V-7 W Grün

Lite box, Lite cube

BOM090 BOM091 BOM092 BOM093 BOM094

24,37 24,37 24,37 24,37 24,37

29,00 29,00 29,00 29,00 29,00

BOM043

Kompaktleuchtstofflampe E27 230 V-25 W

Harry

24,37

29,00

BOM028

Kompaktleuchtstofflampe GRZ-10t 30 W GE lighting

Square

52,94

63,00

CARPYEN / Preisliste April 2009 /

37


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