20 | 1. Schwangerschaft & Geburt
Was ist außerdem noch wichtig? Vorbereitungen ganz konkret ... Und in der Arbeit? Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Mütter und Väter Sowohl die Elternzeit als auch die Erziehungszeiten werden durch verschiedene Maßnahmen geschützt. Sie gelten mit wenigen Ausnahmen auch für Adoptiv- und Pflegeltern. Aktuelle Informationen zu den verschiedenen Beiträgen und Unterstützungsmaßnahmen finden Sie auf der Website des Nationalen Fürsorgeinstitutes unter www.inps.it im Bereich „Einkommensstützende Maßnahmen“. Entlassungsschutz Eine Frau darf in der Zeit ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes nicht entlassen werden (außer in gesetzlich geregelten Fällen). Dieser Schutz steht auch dem Vater zu, wenn er die Elternzeit beansprucht. Die berufstätige Mutter ist auch vor der Zuweisung von Aufgaben geringerer Qualität geschützt, ihr müssen somit bisher ausgeführte Aufgaben zugewiesen werden. Obligatorische Mutterschaftszeit Der obligatorische Mutterschaftsurlaub dauert 5 Monate und kann wie folgt genutzt werden: å 2 oder 1 Monat vor dem voraussichtlichen Geburts termin, å 3 oder 4 Monate nach der Geburt, å innhalb 5 Monate nach der Geburt mit Bescheini gung des Arztes. Während des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes hat die Mutter Anspruch auf 80% des Lohnes (viele Verträge sehen sogar 100% vor). Dem Vater steht der obligatorische Mutterschaftsurlaub zu den gleichen Bedingungen zu, falls die Mutter verstorben oder schwer krank ist oder bei alleiniger Anvertrauung des Kindes durch das Gericht.
Falls die Geburt früher anfällt Die Tage des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes, die nicht beansprucht wurden, können zum restlichen Mutterschaftsurlaub hinzugezählt und nach der Geburt beansprucht werden. Aufenthalt des Säuglings im Krankenhaus Bei einem Krankenhausaufhalt des Kindes kann die Mutter die Unterbrechung des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes beantragen und denselben dann ab dem Datum der Entlassung des Kindes wieder aufnehmen (dies ist nur einmal pro Kind möglich und gilt auch bei Adoptionen). Vaterschaftsurlaub für Väter in der Privatwirtschaft Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die Vater werden, haben das Anrecht auf 5 Tage obligatorischer Vaterschaftsurlaub und 1 fakultativen Tag (anstelle der Mutter). Diese Tage können Vater in der Zeit von der Geburt bis zum 5. Lebensmonat des Kindes nutzen auch im Falle einer Adoption oder Pflegeanvertrauung. Die Tage können auch einzeln genommen werden. Fakultative Freistellung (Elternzeit) für lohnabhängige Arbeitnehmerinnen Die Elternzeit steht beiden Eltern zu: Sie können für einen zusammenhängenden oder aufgeteilten Zeitraum von insgesamt 10 Monaten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes von der Arbeit fern bleiben. Die/der lohnabhängig beschäftigte Mutter/Vater (öffentlicher Dienst und Privatgewerbe) haben Anspruch auf eine Freistellung von: å höchstens 6 Monaten (beide miteinander insgesamt bis zu 10 Monaten) bzw. 10 Monaten, falls sie/er alleinerziehend ist. å falls der Vater mehr als 3 aufeinanderfolgende Mo nate Elternzeit nimmt, erhöht sich die Gesamtdauer der Elternzeit, die beiden Elternteilen zusteht, von