Fahrradmobilitätsplan Südtirol

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3.

Erstellung

und

Ajourierung:

der

Weg

zum

Radmobilitätsplan 3.1.

Was ist ein Fahrradmobilitätsplan?

Ein Fahrradmobilitätsplan oder auch Radverkehrsplan ist ein Planungs- und Strategiedokument. Er dient als Grundlage für die weitere Entwicklung der Radmobilität. In Südtirol ist dieser Plan bis 2030 gültig. Er wird regelmäßig ajouriert und somit aktuell gehalten. Der Plan ist kein normatives Dokument, das technische Mindeststandards für die Infrastruktur vorgibt, sondern definiert die politischen, strategischen und organisatorischen Ziele.

3.2.

Erstellungsprozess

Der Bereich Green Mobility in der STA übernahm die Gesamtkoordination, lieferte inhaltlichen Input und verfasste diverse Kapitel. Expertise und Beteiligung sollten bei der Erstellung des Fahrradmobilitätsplans gleichermaßen Berücksichtigung finden. In der Inputphase wurde darauf geachtet, sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch viele unterschiedliche Stakeholder einzubinden.60 Gesamtprozess 3.2.1. Über 30 bunt gemischte Stakeholder – vom Landesbeirat für Schülerinnen und Schüler über die FIAB und ausgeloste Bürgerinnen und Bürger bis hin zum Bauernbund, der Freien Universität Bozen, dem Wirtschaftsring oder der Handelskammer – nahmen an drei Workshops und am Feedbackprozess teil. Hier galt es insbesondere, Anregungen zu Hürden und Anreizen für den Fahrradgebrauch einzuholen sowie den Blick für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Radmobilität zu schärfen. Als Grundlage dienten sowohl die Cycling Strategy (Frühjahr 2020), die das renommierte dänische Architekturbüro Gehl erstellt hatte, als auch eine große Bürgerumfrage (Mai 2020) mit über 11.000 Teilnehmenden. In Zusammenarbeit mit der Kommunikationsagentur Helios und der Forschungseinrichtung apollis ließen sich fünf Nutzertypen identifizieren, die in den Workshops zu Personas ausdifferenziert wurden. Sie stehen stellvertretend für die Südtiroler Gesellschaft. Externe Dienstleister unterstützten die Erstellung der Kapitel „4. Kommunikation, Radkultur & Beteiligung“, „5. Infrastruktur und Intermodalität“ und „7. Richtlinien und Gesetze“. Für die beiden letzten Kapitel gab es Workshops mit Fachexpertinnen und Fachexperten, in welchen die Erstversionen der Kapitel diskutiert wurden. Gemeinsam mit den externen Dienstleistern und der Abteilung Mobilität definierte man das Zielsystem und erarbeitete die notwendigen Maßnahmen.

60

Bei den großen Stakeholdertreffen waren folgende Institutionen/Personen eingeladen: Gemeindenverband, Bozen als größte Gemeinde, Meran, Schulamt, Landesbeirat für Schülerinnen und Schüler, Landesbeirat für Eltern, HDS, LVH, UVS, HGV, Bauernbund, Plattform Land, Südtiroler Wirtschaftsring, IDM, Generaldirektion Land, Uni Bozen, Städtenetzwerk, Eurac, Abteilung Mobilität, Abteilung Raumordnung, Sprecher für Radangelegenheiten der BZG, Stadtpolizei, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, ACI, FIAB, Ingenieurkammer, Architektenkammer, Ökoinstitut, apollis, kyklos, Handelskammer und mehrere Bürgerinnen und Bürger. Letztere wurden unter den Teilnehmenden der STAUmfrage „Zukunft Mobilität Südtirol“ ausgelost und nahmen an allen Treffen als aktive und gleichberechtigte Partnerinnen und Partner teil.

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