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Brief aus Berlin An t j e T i llm an n in f o rm ie rt
Liebe Leserinnen und Leser, am vergangenen Sonntag wurde das Regierungsprogramm der CDU und CSU für die Jahre 2013 bis 2017 beschlossen. Zuvor waren die Menschen in Deutschland eingeladen, sich an dem Programm zu beteiligen und zu sagen, was ihnen am Herzen liegt. Das Programm mit dem Titel „Gemeinsam erfolgreich für Deutschland“ bietet eine sehr gute Grundlage für weitere vier erfolgreiche Jahre für die Menschen in Deutschland. Dabei bleibt für uns der ausgeglichene Haushalt oberstes Gebot. In der kommenden Legislaturperiode ist erstmals geplant, Schulden zurückzuzahlen. Durch die erfolgreiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik schaffen wir Spielräume, um wichtige Vorhaben wie beispielsweise Infrastrukturinvestitionen, KitaAusbau, eine Erhöhung des Kindergeldes, die Einführung der Mütterrente und die Stärkung der Kommunen voranzutreiben. Ich lade Sie ein, sich das Regierungsprogramm unter http://www.cdu.de/regierungsprogramm anzusehen. Ich würde mich sehr freuen, mit Ihnen über das Programm an einem meiner zahlreichen Infostände ins Gespräch zu kommen. Herzliche Grüße, Ihre Antje Tillmann
Brief aus Berlin 11/2013 Juni 2013
Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ errichtet In kürzester Zeit brachten Bundesregierung und Bundestag die nötigen Beschlüsse zur Bewältigung der Hochwasserfolgen auf den Weg. Die enormen Aufwendungen für die Beseitigung der Flutfolgen konnten mit den gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden. Deshalb wurde ein 8 Mrd. Euro schwerer nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ errichtet. Der Aufbau des Fluthilfefonds macht im laufenden Haushaltsjahr einen Nachtragshaushalt erforderlich. Völlig überraschend hat die SPD im Haushaltsausschuss gegen den Nachtragshaushalt gestimmt. Damit hat sie sich faktisch gegen die Fluthilfen ausgesprochen. Der Bund wird im Rahmen des Fonds für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von 1,5 Mrd. Euro allein aufkommen. Die übrigen Mittel des Fonds stellen Bund und Länder je zur Hälfte (3,25 Mrd. Euro) zur Verfügung, wobei die Bundesseite den Länderanteil vorfinanziert. Dadurch erhalten die Länder 20 Jahre lang Zeit, Tilgung und Zinsen zu erbringen. Zusätzlich wird der Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Fluthilfefonds von Ländern und Kommunen, Privathaushalten und Unternehmen auch auf Vereine und Stiftungen und gemeinnützige und nicht gemeinnützige Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft ausgedehnt. -----------------------------------------------------------------------Sonderbriefmarke zur Unterstützung der Flutopfer Das Bundesministerium der Finanzen gibt am 18. Juli 2013 eine Sonderbriefmarke heraus. Die Marke wird einen Wert von 58 Cent haben, der Zuschlag soll 42 Cent betragen. Sie kann für 1 Euro in den Filialen der Deutschen Post AG erworben werden. Der Zuschlagserlös aus dem Verkauf der Marke wird über die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG) zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände verteilt. Die Erlöse sollen schnell und unbürokratisch für Hilfen vor Ort eingesetzt werden. -----------------------------------------------------------------------Steuersplittung auch für Lebenspartnerschaften Der Bundestag hat die begünstigende Regelung des Einkommensteuerrechts zum Splittingtarif über Ehepartner hinaus auf eingetragene Lebenspartner auf den Weg gebracht.
Weitere Förderung gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen Mit der Entscheidung über den Bundeshaushalt 2014 hat das Bundeskabinett auch beschlossen, das sehr erfolgreiche Bundesprogramm INNO-KOM Ost, das 65,5 Millionen Euro umfasst, um ein weiteres Jahr bis Ende 2014 zu verlängern. In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche wirtschaftsnahe Forschungsinstitute – z.B. CiS in Erfurt, IAB in Weimar und Innovent in Jena – angesiedelt, die die marktvorbereitende Forschung für kleine und mittlere Unternehmen erbringen und sehr erfolgreich mit INNO-KOM Ost arbeiten. Mit der Verlängerung des Programms wird die erforderliche Planungssicherheit und eine durchgängige Entwicklungs- und Forschungsarbeit in den Forschungseinrichtungen gewährleistet. Damit ist auch der Weg für neue Investitionen in Personal und Ausstattung frei, die aus Sorge um ein mögliches Auslaufen der Förderung in vielen Instituten zunächst zurückgestellt worden sind. -----------------------------------------------------------------------Für die Eltern schnell gehandelt Ab dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres. Um diesen Rechtsanspruch möglichst weitgehend zu erfüllen, hat der Bund neben den bisherigen rund 4 Mrd. Euro den Kommunen nochmals 580,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln hat Thüringen 14,8 Mio. Euro erhalten. Hiervon erhielten Erfurt rund 1,6 Mio. Euro und Weimar rund 550.000 Euro. Mit 845 Mio. Euro jährlich wird sich der Bund an den Betriebskosten beteiligen. Von diesen Mitteln zur weiteren Förderung des KitaAusbaus müssen bis zum 30. Juni 2013 50 % bewilligt sein. Sofern diese Mittel nicht bewilligt sind, werden diese an die Bundesländer verteilt, die das Ziel zum 30. Juni 2013 erreicht haben. Nun zeigt sich, dass die Eile sinnvoll war und zu einem guten Ergebnis für Eltern und Kinder geführt hat: In Thüringen wurden bereits über 50 % der Mittel bewilligt. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und in den Kommunen für ihre geleistete Arbeit im Sinne der Eltern und Kinder. -----------------------------------------------------------------------Syrische Flüchtlinge schützen In einem gemeinsamen Antrag mit SPD und Grünen fordert die schwarz-gelbe Koalition die Bundesregierung auf, auch 5.000 besonders Schutzbedürftige und mit Deutschland verbundene Flüchtlinge aufzunehmen. Dadurch soll es in Deutschland lebenden Syrern ermöglicht werden, ihren Verwandten in Zeiten der Not beizustehen.
Deutsche Sprache fördern und sichern CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung auf, bundesweit vergleichbare Sprachtests für alle Kinder im Alter von vier Jahren einzuführen und bei Bedarf verpflichtende, gezielte Sprachprogramme anzubieten. Bei Gesetzestexten und anderen Veröffentlichungen der Bundesregierung soll zudem auf Verständlichkeit und die Vermeidung von Anglizismen geachtet werden. Zusätzlich soll die Bereitschaft junger Menschen im Ausland, Deutsch als Fremdsprache zu lernen, weiter unterstützt werden. In Wissenschaft und Forschung soll darauf geachtet werden, dass Deutsch die Wissenschaftssprache an deutschen Universitäten bleibt. -----------------------------------------------------------------------Landesverband Thüringen des Verbands deutscher Unternehmerinnen zu Gast in Berlin In dieser Woche war der Landesverband der deutschen Unternehmerinnen aus Thüringern zu Gast in Berlin. Nach der Begrüßung und einem Foto stand eine gemeinsame Führung durch den Bundestag auf dem Programm der Unternehmerinnen.
Antje Tillmann gemeinsam mit Vertreterinnen des Verbands deutscher Unternehmerinnen aus dem Landesverband Thüringen
-----------------------------------------------------------------------Spruch der Woche „Die Studie belegt auch, dass es vor allem Kinder aus ärmeren Elternhäusern sind, die für die Finanzierung ihres Studiums auf Bafög angewiesen sind.“ Und solche Studien bezahlen wir aus Steuergeld?! Generell ist Bafög nur für Studenten vorgesehen, deren Elternhaus ein Studium nicht (ausreichend) finanzieren kann. ----------------------------------------------------------------------Impressum Antje Tillmann, MdB antje.tillmann@bundestag.de Redaktion: Alexander Hein, 28. Juni 2013