Kriminalität im Kontext von Zuwanderung Die Lageübersicht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des BKA und der Polizeien der Länder zeigt, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung: Bei den von Jahresbeginn bis Ende September erfassten Fällen machen Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Diebstahlsdelikte mit ca. 67 % den Hauptanteil aus. Der Anteil der Sexualstraftaten liegt bei unter 1 %.
Ländern und Kommunen helfen Der Bund wird Kommunen und Ländern konkret helfen, indem ab 2016 eine Pauschale pro Flüchtling und Monat in Höhe von 670 Euro gezahlt wird. Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung in Höhe von 3,7 Mrd. Euro. Ende 2016 erfolgt eine Spitzabrechnung. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erwartet, dass die Länder die Pauschale für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtling in den Kommunen auch an die Kommunen weiterreichen.
Noch geringer (ca. 0,1 %) ist der Anteil der Straftaten gegen das Leben. Überrepräsentiert sind Tatverdächtige aus Serbien, Kosovo und Mazedonien. Demgegenüber sind Tatverdächtige aus Syrien und Irak unterrepräsentiert. Natürlich ist jede einzelne Straftat eine zu viel. Es gibt aber keinen Grund für übertriebene Sorgen um den Anstieg der Kriminalität durch Asylbewerber und Flüchtlinge.
Für jeden abgelehnten Asylbewerber überweist der Bund ab 2016 den Ländern ebenfalls 670 Euro auf Basis der Verfahrensdauer eines Monats. Zusätzlich wird die Unterstützung der Kommunen in diesem Jahr um
Asylanträge in Deutschland
Quellen: BAMF, UNHCR, Stand: Oktober 2015
1. Januar - 31. Oktober 2015
Herkunftsländer
11 10 9 8 7
1
6 5 4 3
Impressum
2
Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)
Syrien Albanien Kosovo Afghanistan Irak Serbien Eritrea Mazedonien Pakistan ungeklärt Sonstige
30,3 % 14,8 % 9,7 % 6,2 % 6,0 % 4,6 % 2,6 % 2,4 % 1,8 % 1,7 % 19,8 %
vertreten durch den Vorsitzenden: Manfred Grund, MdB T 030.22778014 M manfred.grund@bundestag.de W landesgruppe.de | lgth.de
Fraktion im Deutschen Bundestag Landesgruppe Thüringen
1 Mrd. Euro auf nunmehr 2 Mrd. Euro verdoppelt. Immobilien des Bundes zur Unterbringung von Flüchtlingen werden den Kommunen bereits jetzt mietfrei zur Verfügung gestellt. Außerdem übernimmt der Bund zukünftig bei diesen Immobilien die Herrichtungskosten. Bereits jetzt hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben rund 120.000 Geflüchtete in ihren Liegenschaften untergebracht. Insgesamt wurden Bundesimmobilien mit einem Mietwert von 4,67 Mio. Euro / Monat mietzinsfrei überlassen.
Thema: Asyl Zur Lage: Zuwanderung, Asyl- und Flüchtlingspolitik
Fluchtursachen und Fehlanreize beseitigen Der Bund handelt: Asylverfahren werden beschleunigt erkennungsquote von Asylanträgen gegen Null geht, dass eine Einreise nach Deutschland zwecklos ist.
Die KfW bietet ab sofort eine zinsfreie Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ an. Mit diesen 500 Mio. Euro können Kommunen 50.000 Plätze finanzieren.
Schnelle Rückführung ist Aufgabe der Bundesländer >> Die Asylverfahren werden durch eine Einstufung der Länder Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beschleunigt und begrenzt. Die Einstufung führt u.a. dazu, dass Klagen gegen die Ablehnung des Asylantrages keine aufschiebende Wirkung mehr haben und die Ausreisefrist eine Woche beträgt.
Syrische Flüchtlinge seit 2011
Aufnahmeland
Asylsuchende
Libanon
1.078.338
24,1 %
630.776
9,8 %
2.181.293
2,9 %
24.134
0,7 %
Deutschland
163.726
0,2 %
Ägypten
128.019
0,15 %
Jordanien Türkei Irak
>> Um die Asylverfahren priorisieren und zügig bearbeiten zu können, sind Asylbewerber zukünftig verpflichtet, bis zu sechs Monate, solche aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben.
Anteil an der Gesamtbevölkerung
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1. Dezember 2015
In Berlin Die Mitglieder der CDU-Landesgruppe Thüringen (v.l.n.r.): Mark Hauptmann, Christian Hirte, Albert Weiler, Volkmar Vogel, Carola Stauche, Tankred Schipanski, Antje Tillmann, Johannes Selle (oben) und Vorsitzender Manfred Grund Bundestag und Bundesrat haben schon Mitte Oktober das Asylpaket beschlossen. Damit sollen die Flüchtlingszahlen deutlich reduziert werden. Bereits jetzt informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Ländern, in denen die An-
>> Für Ausreisepflichtige, deren Rechtsmittel ausgeschöpft sind und deren Ausreisedatum feststeht, werden die Leistungen auf die Zeit bis zum Ausreisedatum befristet. >> Nimmt der Ausreisepflichtige schuldhaft die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, endet sein Anspruch und ihm steht bis zu seiner umgehend einzuleitenden Ausreise nur noch der allgemeine Anspruch auf das unabdingbar Notwendige zu. >> Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Innerhalb von drei Wochen soll ihr Verfahren ein- >>
Den wirklich Verfolgten helfen
Im Bilde
Mit Sprachkursen und Arbeitsmöglichkeiten zur Integration
>> Die Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber mit Bleibeperspektive sowie für Geduldete geöffnet und entsprechend des Bedarfs ausgebaut. >> Zudem soll das Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ ausgebaut werden. Es unterstützt Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund.
>> Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt künftig nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. >> Für geringer qualifizierte Kräfte wird der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein. Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge sind aktuell nicht geplant. >> Gemeinsam mit dem Deutschen Volkshochschulverband unterstützt der Bund die Ausbildung von Ehrenamtlichen, vor allem auch Zugewanderter mit ausreichenden Sprachkenntnissen, zu Lernbeglei-
Fortsetzung von Seite 1
>>
schließlich des möglichen Widerspruchs beendet sein. Für diese Asylbewerber werden drei bis fünf Aufnahmeeinrichtungen bestimmt, aus denen abgelehnte Bewerber auch in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Beseitigung von Fehlanreizen Für entsprechende Flüchtlinge gibt es Geld- und Sachleistungen erst, wenn sie in einer solchen Aufnahmeeinrichtung sind. Sie dürfen den Landkreis nicht verlassen. Bei Verstößen entfällt der Leistungsanspruch. >> Die Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Zahlen der Erstanträge aus Albanien, Serbien und Mazedonien sind rückläufig (über 20 % im Oktober gegenüber September 2015). Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der Entscheidungen des BAMF im Oktober um 37,4 %, im Vergleich zum Vorjahr um 142,6 %.
Der bisher mit dem „Taschengeld“ abgedeckte Bedarf wird künftig in Form von Sachleistungen (auch Wertgutscheinen) erbracht. Geldleistungen werden künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt. Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen. Diese Karte wird allerdings nicht vergleichbar mit der Gesundheitskarte der gesetzlich Versicherten sein. Der Bund wird darauf achten, dass die Ausgestaltung der Gesundheitskarte nicht zu neuen Fehlanreizen führt. Für Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, aber nur „subsidiären Schutz“ genießen, wird für zwei Jahre der Familiennachzug ausgesetzt. „Subsidiären Schutz“ erhalten Flüchtlinge ohne Asylanspruch, die stichhaltig nachweisen, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
2 | Das Thema: Die neue Flüchtlings- und Asylpolitik | 1. Dezember 2015
tern, um den Flüchtlingen rasch Grundlagen in Sprachverstehen und Sprechfähigkeit zu vermitteln.
Fluchtrouten und illegale Grenzübertritte 2015
>> Ärzte unter den Asylbewerbern werden zukünftig in die medizinische Erstversorgung der Asylsuchenden eingebunden. >> Zusätzlich werden 10.000 neue Stellen beim Freiwilligendienst des Bundes geschaffen, der insoweit auch für Asylbewerber geöffnet wird.
Östliche Landroute Jan - Sept 2015: 1.430 illegale Grenzübertritte Westliche Balkanroute Jan - Okt 2015: 502.018 illegale Grenzübertritte
Weiterhin gilt der Grundsatz, dass Asyl lediglich für drei Jahre gewährt wird und danach eine Überprüfung stattfindet.
Die Datenlage für Thüringen Asylanträge Januar bis Oktober 2015: Abschiebungen bis Mitte Oktober 2015:
Westliche Mittelmeerroute Jan - Sept 2015: 10.454 illegale Grenzübertritte 11.315
Zentrale Mittelmeerroute Jan - Okt 2015: 140.705 illegale Grenzübertritte
Östliche Mittelmeerroute Jan - Sept 2015: 581.640 illegale Grenzübertritte
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Anteil am Bundespaket in Höhe von 2 Mrd. Euro für Kommunen (2015): ca. 52 Mio. Euro Anteil am Bundespaket in Höhe von rund 3,7 Mrd. Euro (2016): ca. 95 Mio. Euro Höhe der pauschalen Erstattung des Landes für Kommunen pro Flüchtling für Unterbringung, Betreuung und Beratung sowie sonstige Kosten: 6.612 Euro/Jahr Investitionspauschale vom Land je neu geschaffenen Unterbringungsplatz: 7.500 Euro (Quellen: Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz; Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz; BAMF)
Europäische Antwort finden Die Abgeordneten der CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag setzen sich für menschenwürdige Aufnahmestellen zur Registrierung (sog. „Hotspots“) in jenen EU-Mitgliedsstaaten ein, an deren Außengrenzen der Flüchtlingsandrang besonders groß ist.
Schleusungskriminalität bekämpfen
Zudem werden wir uns für eine solidarische Verteilung schutzbedürftiger Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedsstaaten einsetzen und auf eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer drängen.
Das Mandat ist Teil des europäischen Gesamtansatzes zur Flüchtlingspolitik:
Entlang der Balkanroute werden 100.000 Aufnahmeplätze geschaffen.
Bis zu 950 deutsche Soldaten werden als Teil einer EU-Mission zur Bekämpfung krimineller Schleuseraktivitäten im Mittelmeer entsendet.
>> Dieser umfasst neben der Schleuserbekämpfung auch die Seenotrettung, zu der die Bundeswehr seit Mai 2015 einen wichtigen Beitrag leistet.
sungen wird verschärft. Künftig gilt dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. Haftstrafe für illegale Wiedereinreise Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Flüchtlinge, die in ein Land wieder einreisen, aus dem sie zuvor abgeschoben wurden, mit Haftstrafen belegt werden dürfen. In Deutschland kann die illegale Einreise mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
>> Die Strafbarkeit von Schleu1. Dezember 2015 | Das Thema: Die neue Flüchtlings- und Asylpolitik | 3
Stand: Oktober 2015, Daten nach Frontex (www.frontex.europa.eu)
Verfolgten wollen wir schnell und menschenwürdig helfen.
Schengen-Raum Schengen-assoziiert (Schweiz)