MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages
Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 17. Dezember 2010 Die PDF-‐Version unter www.carola-‐stauche.de
Berlin, 17. Dezember 2010 Red.: Sandra Neugärtner MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-‐22771084 Fax: 030-‐22776184 07318 Saalfeld: Obere Straße 17 07318 Saalfeld Telefon: 03671-‐2747 Fax: 03671-‐529783 Büro Sonneberg Bahnhofstraße 12 96515 Sonneberg Telefon:03675-‐469622 Telefax: 03675-‐469624 Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-‐517079 Telefax: 03647-‐517123
Inhalt Editorial I.
Die Zukunft der Europäischen Union
II.
Weltklimakonferenz in Cancún
III.
Maßnahmepaket zur Steuervereinfachung
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Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr neigt sich dem Ende. Es ist eine Zeit, in der wir auf das vergangene Jahr zurückblicken. Deutschland kann sich sehen lassen, Deutschland hat vieles in der Krise richtig gemacht. Ich denke, dass wir alle nicht gedacht hätten, dass wir bereits 2010 in Deutschland ein Wirtschaftswachstum haben, welches bei mehr als drei Prozent liegen wird, und dass die Arbeitslosenzahl auf unter drei Millionen sinken wird. Diese erfreulichen Zahlen zeigen, dass der Industriestandort Deutschland stark ist. Doch viele Menschen fühlen sich gegenüber den Marktmechanismen der Globalisierung ohnmächtig. Umso wichtiger ist es, dass wir neben der nationalen und europäischen Politik natürlich auch die globale Kooperation stärken. Wenn ich mir die letzten Monate anschaue, haben wir deutlich gemacht, dass wir zu einer Stärkung und Konkretisierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts bereit sind. Wir haben den Schirm geschaffen, damit ein Land wie Irland, das in einer schwierigen Situation ist, diesen Schirm beanspruchen kann. Das ist natürlich an Konditionen gebunden, die in der vergangenen Woche verhandelt wurden – mit dem Ergebnis eines Krisenmechanismus. Ich denke, dass Deutschland als eines der Länder, das vom Euro mit am meisten profitiert hat, sich nun auch für den Euro solidarisch einsetzten soll. Innerhalb Deutschlands finde ich es wichtig, die richtigen Anreize für das Aufnehmen von Arbeit zu setzen. Durch die Modifikation der Hinzuverdienstmöglichkeiten und durch die Neuregelung der Hartz-IVSätze hat die CDU/FDP-Fraktion diesbezüglich wichtige Wegmarken gesetzt. Ich begrüße, dass die Bundesregierung jedes Jahr drei Milliarden Euro mehr für Forschung und Bildung ausgeben wird, denn ich bin der Meinung, dass gerade in einem Land, das eine alternde Bevölkerung hat, der wichtigste Stoff, aus dem wir für die Zukunft Wohlstand generieren können, Wissenschaft, Forschung und Bildung sind. Wir sind in einigen Feldern gut, aber wir erleben auch, dass wir inzwischen ganze Bereiche
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an andere Regionen der Welt abgegeben haben. Der Wettbewerb wird härter werden und dem werden wir uns stellen. Wir haben eine stabile Demokratie, in der man vieles lösen kann und in der man gut arbeiten kann. Das haben wir im vergangenen Jahr gezeigt und das möchten wir auch in Zukunft zeigen.
Liebe Leser, ich wünsche Ihnen einen schönen vierten Advent und ein geruhsames, harmonisches Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen Gesundheit, viel Erfolg und Gottes Segen. Herzliche Grüße Carola Stauche
I. Die Zukunft der Europäischen Union Kaum ein anderes Land hat von der Europäischen Union so profitiert wie Deutschland. Europa ist unsere Zukunft. Ohne die EU gäbe es in einer globalisierten Welt keine wirksame Vertretung der europäischen, aber auch deutschen Interessen. Und noch immer ist die Europäische Union unser wichtigster Absatzmarkt. All dies wird bei der gegenwärtigen Diskussion über den Euro gerne vergessen. Gegenwärtig sorgen wir dafür, den Euro nachhaltig zu stabilisieren. Nur Stabilität und nachhaltiges Wirtschaften in allen Euro-Ländern schützen vor Spekulation. Eurobonds und eine Transferunion lehnen wir strikt ab. Deutschland leistet solidarische Hilfe, wo es nötig ist. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Wir müssen die Stabilitätskultur im Euroraum ausbauen, statt sie abzuschwächen, wie Rot-Grün es getan und dabei Glaubwürdigkeit in Sachen Stabilität verspielt hat.
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II. Weltklimakonferenz in Cancún Die Weltklimakonferenz in Cancún war ein Erfolg, da erstmalig das 2-Grad-Ziel von der Weltgemeinschaft offiziell anerkannt worden ist. Nach schwierigen Verhandlungen und in letzter Minute hat sich die Weltklimakonferenz auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, um dieses Ziel zu erreichen. Dieses Paket von Cancún umfasst Minderungsmaßnahmen von Industrie- und Entwicklungsländern, die Errichtung eines globalen Klimafonds, Verabredungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Waldschutz, zur Technologiekooperation und zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern. Es wurde ein Verfahren zur Überprüfung vereinbart, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels erforderlich sind. Außerdem wurden grundsätzliche Vereinbarungen zur Transparenz der Klimaschutzmaßnahmen von Staaten abgeschlossen. Die Industrieländer haben zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren. 24 Stunden vor dem Schluss des Klimagipfels behauptete Sigmar Gabriel, dass der Gipfel ein Fehlschlag werde. Als Schuldige hatte er die EU und Deutschland ausgemacht und war damit den deutschen und den europäischen Delegationen in den Rücken gefallen. Dass der Erfolg in Cancún die Äußerungen des SPD-Vorsitzenden als verantwortungslose Gerede entlarfte, erbaut mich persönlich sehr.
III. Maßnahmepaket zur Steuervereinfachung Union und FDP haben beschlossen, wie Steuererklärungen einfacher, schneller und auch papierloser erledigt werden sollen. Ich freue mich, dass das steuerliche Entlastungsvolumen von jährlich 590 Mio. Euro Arbeitnehmern und Familien mit Kindern zugute kommt. Außerdem werden Unternehmen um 4 Mrd. Euro pro Jahr an Bürokratieaufwand entlastet.
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Die wesentlichen Änderungen: Werbungskostenpauschale: Die auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezeichnete Pauschale steigt von 920 auf 1000 Euro. Durch die Neuregelung wird der Steuerzahler entlastet, der geringere Werbungskosten als 1000 Euro hat. Wer Werbungskosten im Volumen zwischen 920 Euro und 1000 Euro geltend macht, stellt sich zwar finanziell nicht besser. Es müssen aber künftig wegen der höheren Pauschale keine Belege mehr vorgelegt werden. Falls man über 1000 Euro liegt, müssen dem Finanzamt alle Nachweise über die gesamte Summe eingereicht werden. Insgesamt beläuft sich die Entlastung auf 330 Millionen Euro.
Alle zwei Jahre: Künftig ist es möglich, die Steuererklärungen alle zwei Jahre abzugeben. Das wird durch eine Fristverlängerung um ein Jahr erreicht. Es ist also auch künftig für jedes Jahr eine eigene Erklärung nötig. Kinderbetreuungskosten: Künftig ist es egal, ob die Kosten für den Kindergarten oder eine andere Betreuungseinrichtung aus privaten oder beruflichen Gründen anfallen. Die Ausgaben werden generell anerkannt. Damit kommen auch mehr Steuerpflichtige in den Genuss dieser Regelung. In der „Anlage Kind“ der Steuererklärung kann eine von drei Seiten entfallen. Kindergeld: Das Kindergeld (184 Euro) beziehungsweise der steuerliche Kinderfreibetrag (7008 Euro) bei volljährigen Kindern in Ausbildung wird künftig unabhängig von den eigenen Einkünften des Nachwuchses gewährt. Bisher bekommen die Eltern das Kindergeld nur dann, wenn die Einkünfte des Kindes 8004 Euro im Jahr nicht überschreiten. Die Regelung nutzt unter anderem Studenten, die sich neben dem Bafög noch Geld hinzuverdienen. Entfernungspauschale: Nutzt der Steuerzahler für den Arbeitsweg
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abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen Pkw, sind heute noch umfangreiche Aufzeichnungen und Berechnungen erforderlich. In Zukunft soll nur noch eine Jahresrechnung notwendig sein.
Steuererklärungsfrist für Land- und Forstwirte: Mit dem Ziel einer Harmonisierung der Steuererklärungsfristen wird zukünftig auch für Land- und Forstwirte die Regelabgabefrist von 5 Monaten (bisher 3 Monate) nach Ablauf des maßgeblichen Besteuerungszeitraums gelten. Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in der Forstwirtschaft: Die Besteuerung der Gewinne aus Forstwirtschaft bei außerordentlichen Holznutzungen wird auf eine neue Grundlage gestellt. Durch den Wegfall des Nutzungssatzes als zwingende Voraussetzung für die Abgrenzung der einzelnen Holznutzungen ist die Erstellung eines „Gutachtens“ nicht mehr zwingend. Da zukünftig auf umfangreiche Sonderrechnungen verzichtet werden kann, vereinfacht sich auch die Anlage Forstwirtschaft zur Steuererklärung. Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung: Durch die Neuregelung werden die heute hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer reduziert. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle sicherstellen zu können, wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronisch übermittelte Rechnungen einsehen zu können. Weitere Vereinfachungsansätze ohne unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern: KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert. Für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess werden schrittweise IT-
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basierte Verfahren entwickelt und angeboten. Mit der papierlosen Kommunikation wird den Bürgern die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie aller erforderlichen Belege ohne Medienbruch ermöglicht. Im Gegenzug sollen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung auch rechtsverbindlich in elektronischer Form den Bürgern, Unternehmen bzw. ihren Beratern übermittelt werden, um auch dort wieder ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand in die jeweilige Datenverarbeitung eingespeist werden zu können und so letztlich den Bescheid auf Papier zu ersetzen. Elektronische Lohnsteuerkarte: Durch Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Besteuerungsgrundlagen von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt werden. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen. Bereitstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung: Dem aktuellen Veranlagungsjahr zuzuordnenden Daten, soweit sie der Finanzverwaltung bereits vorliegen, werden automatisch in den richtigen Feldern der Steuererklärung vorausgefüllt. Der Steuerpflichtige kann seine Erklärung im Internet abrufen und überprüft die ausgefüllten Angaben. Nach ggf. erforderlicher Ergänzung und Korrektur wird die vervollständigte Erklärung wieder an das Finanzamt übermittelt.
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Frohe Weihnachten!