MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages
Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 25. Februar 2011 Die PDF-Version unter www.carola-stauche.de
Berlin, 25. Februar 2011 Red.: Sandra Neugärtner, Susann Herrmann MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-22771084 Fax: 030-22776184 07318 Saalfeld: Obere Straße 17 07318 Saalfeld Telefon: 03671-2747 Fax: 03671-529783 Büro Sonneberg Bahnhofstraße 12 96515 Sonneberg Telefon:03675-469622 Telefax: 03675-469624 Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-517079 Telefax: 03647-517123
Inhalt Editorial I.
Höchster Erwerbstätigenstand seit 1990
II.
Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
III.
100 Jahre Internationaler Frauentag
IV.
Wehrrechtsänderungsgesetz
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Liebe Leserinnen und Leser, eine ereignisreiche Sitzungswoche liegt hinter mir. Die Plagiatsaffäre von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg war natürlich allgegenwärtiges Thema. Ich denke, dass jeder Mensch Fehler macht und hoffe, dass Herr zu Guttenberg sein Amt weiterhin ausüben wird. Es gibt aber auch Erfreuliches von dieser Sitzungswoche zu berichten. So freue ich mich besonders darüber, dass es gelungen ist, die Hartz-IV-Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Aktuelle Informationen hierzu finden sie in einem gesonderten Schreiben. Besonders freue ich mich über die neu veröffentlichten Erwerbszahlen des Statistischen Bundesamtes. Im letzten Quartal des vergangenen Jahres war der Erwerbstätigenstand in Deutschland so hoch wie seit 1990 nicht. Nähere Informationen zu diesem und weiteren Themen dieser Woche finden Sie in diesem Newsletter. Zum Schluss möchte ich Sie noch auf die Telefonaktion der CDU-Landesgruppe hinweisen. Am 15. März haben Sie zwischen 18:00 Uhr und 20:30 Uhr die Möglichkeit zum Telefonaustausch mit den Thüringer Bundestagsabgeordneten. Genauere Informationen zur Kontaktaufnahme werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein schönes Wochenende und beste Grüße Carola Stauche
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I.
Höchster Erwerbstätigenstand seit 1990
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im 4. Quartal 2010 gegenüber dem Vorquartal nochmals um 362.000 (+0,9%) an. Im saisonalen Vergleich zum Vorjahr gingen 422.000 Personen (+1%) mehr einer Beschäftigung nach. Während die Zahl der Arbeitnehmer einen Zuwachs um 1,2% auf 36,61 Mio. erfuhr, sank die Zahl der Selbstständigen um 0,2% auf 4,43 Mio. Diese aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bescheinigen den höchsten deutschen Erwerbsstand seit 1990.
II. Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes Ich begrüße den Beschluss der Bundesregierung, als zweite Säule der Freiwilligendienststruktur in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Mit dem BFD wurde ein Konzept erarbeitet, mit dem die Freiwilligendienste in Deutschland insgesamt gestärkt und der Wegfall des Zivildienstes teilweise kompensiert werden kann.
Der BFD wird parallel zu den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten in Trägerverantwortung eingerichtet werden und
richtet sich an Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Die Dauer des Dienstes soll in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 18 Monate betragen. Ausnahmsweise soll er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden können.
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Gemeinwohlorientierte Hilfstätigkeiten Der BFD soll ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes tätig sind. Der BFD umfasst unterstützende, zusätzliche, also keine hauptamtlichen Tätigkeiten. 35 000 Freiwillige jährlich Die Kosten des neuen BFD beziffert die Bundesregierung auf 234 Millionen Euro jährlich. Diese Ausgabenberechnung beruhe auf dem Ausbauziel von 35 000 Freiwilligen pro Jahr, für die den Einsatzstellen ein Höchstbetrag von maximal 550 Euro (600 Euro für besonders benachteiligte Jugendliche) erstattet werden sollen. Insgesamt beabsichtigt der Bund, aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln 294 Millionen Euro jährlich für die Unterstützung der Freiwilligendienste vorzusehen.
III. 100 Jahre Internationaler Frauentag Der Internationale Frauentag wurde 1910 auf Antrag von Clara Zetkin und Käthe Duncker auf der II. Internationalen sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen als Aktionstag beschlossen. Seitdem ist der 8. März der Tag, an dem Millionen Frauen gegen Ausbeutung und Krieg, für Partizipation und Selbstbestimmung kämpfen. Ich spreche mich deutlich
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für Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit und die Durchsetzung von Frauenrechten aus. Am 8. März 2011 jährt sich zum 100. Mal der Internationale Frauentag. IV. Wehrrechtsänderungsgesetz Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz soll die Bundeswehr neu ausgerichtet und die gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls ausgesetzt werden. Das Artikelgesetz beinhaltet insbesondere Änderungsbedarf im Soldatengesetz, in der Soldatenlaufbahnverordnung, im Wehrsoldgesetz, im Unterhaltssicherungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist das Ziel einer Reduzierung der Truppenstärke von derzeit 250 000 auf zukünftig 185 000 Soldatinnen und Soldaten verbunden. Gleichzeitig mit der Aussetzung soll der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt werden. Auf diese Weise sollen Freiheit und Verantwortung neu austariert werden. Der freiwillige Wehrdienst soll es ermöglichen, nach dem Prinzip der Freiwilligkeit einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten, und ergänzt damit bereits bestehende freiwillige Dienste, wie z. B. beim Technischen Hilfswerk oder in sozialen Einrichtungen. Der freiwillige Wehrdienst besteht aus einer sechsmonatigen Grundwehrdienstzeit und einer bis zu 17 Monate dauernden zusätzlichen Wehrdienstzeit. Neben 170 000 Berufs- und Zeitsoldaten sollen künftig 15 000 freiwillig Wehrdienst Leistende einen zwischen 12 und 23 Monaten dauernden Wehrdienst ableisten können.
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Die Novellierung des Wehrpflichtgesetzes mit der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes erfordert Folgeänderungen in den Vorschriften, in denen die Berücksichtigung des bisherigen Grundwehrdienstes angesprochen wird. Der nächste Newsletter erscheint am 18. März 2011.