Carola Stauche: Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 2. Dezember 2011

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MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages

Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 2. Dezember 2011 Die PDF-Version unter www.carola-stauche.de

Berlin, 2. Dezember 2011 Red.: Conni Rist

Inhalt

MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-22771084 Fax: 030-22776184

1. Rund um Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

07318 Saalfeld: Obere Straße 17 07318 Saalfeld Telefon: 03671-2747 Fax: 03671-529783 Büro Sonneberg Bahnhofstraße 12 96515 Sonneberg Telefon:03675-469622 Telefax: 03675-469624 Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-517079 Telefax: 03647-517123

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Nachholbedarf bei Schulverpflegung

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Verbraucherinformationsgesetz positives Signal

2. Landarztgesetz kommt in Fahrt 3. Länder blockieren Kinderschutzgesetz 4. Nichts neues von der B90n Liebe Leserinnen und Leser, eine anstrengende Woche liegt hinter mir. Mehrere Anhörungen, Ausschusssitzungen, Sondersitzungen von Ausschüssen, namentliche Abstimmungen und abschließend noch eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin galt es zu bewältigen. Doch die Anstrengungen haben sich gelohnt, denn die Koalition hat einiges auf den Weg gebracht, was auch gerade in unserem ländlich geprägten Thüringen von großem Interesse ist. Einen besonders schönen Termin hatte ich am Donnerstag Abend, als ich dabei war, als Ministerpräsidentin „Die goldene Tanne“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. übergeben wurde.


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Ministerpräsidentin Lieberknecht, Carola Stauche und Christel Happach-Kasan nach der Preisverleihung

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Advents-Wochenende. Herzliche Grüße

Carola Stauche

1. Rund um Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Bundesrechnungshof-Gutachten zur Lebensmittelkontrolle

Der Bundesrechnungshof hat die deutsche Lebensmittelüberwachung gerügt und Verbesserungen vorgeschlagen. Nach dem Gutachten sind die Kontrollstellen in den zuständigen Bundesländern personell und finanziell schlecht ausgestattet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzt auf


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konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern. Nach den Dioxinfunden im Futtermittel Anfang 2011 - Ehec kam mitten in den Recherchen hinzu - sei das Gutachten vom Ministerium in Auftrag gegeben worden. Die Länder seien angefragt, welche Lehren sie aus dem BundesrechnungshofGutachten schließen.

Nachholbedarf bei Schulverpflegung

Schlechte Noten geben Experten der Schulverpflegung. Nicht nur die Qualität des Schulessens wurde bei der öffentlichen Anhörung zum Thema kritisiert. Als stark verbesserungswürdig wurden auch die Rahmenbedingungen eingestuft. Oft gebe es nur provisorische Mensen oder die Schüler müssten in Klassenzimmern essen. Die Zeit zum Mittagessen sei häufig zu kurz und die Räume mangels Schallschutz zu laut.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt das Thema sehr ernst – auch in Anbetracht der Tatsache, dass falsche Ernährung langfristig gravierende Folgen für Kinder haben kann. Wir fordern ein Gesamt-Konzept, mit dem die Einbindung der Ernährung in den Schulalltag gelingt.

Kinder und Jugendliche interessieren sich für das Thema Ernährung. Sie wünschen sich gesundes Schulessen, das schmeckt – zu fairen Preisen. Wir als Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind uns mit den Experten einig, dass alle Schüler die Möglichkeit bekommen sollen, an gesunder und attraktiver Schulverpflegung teilzunehmen.

Die Verpflegung in Schulmensen muss flächendeckend verbessert werden, ist das Ergebnis der Anhörung. Nachholbedarf gibt es sowohl bei der Qualität als auch bei der Ausstattung der Räume. Die Bundesländer, die für Bildung und damit auch die Schulverpflegung zuständig sind, müssen ihren Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten und gemeinsame Mindeststandards bei der Schulverpflegung festschreiben. Eingehend geprüft werden sollte der Start eines Schulfachs „Ernährung“.


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Da immer mehr Kinder in der Schule Mittag essen, müssen sich Politiker überlegen, wie sie die Rahmenbedingungen ändern können, damit eine Besserung eintritt. Nicht außer Acht gelassen werden darf aber auch die Verantwortung der Eltern in Ernährungsfragen.

Mich interessiert Ihre Meinung: Wie ist die Situation an Ihrer Schule in Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg und Saale Orla-Kreis? Inwiefern ist das Thema Ernährung in den Unterricht integriert, etwa durch einen eigenen Schulgarten oder Projekte zur gesunden Ernährung? Gibt es die passenden Räume, in denen in ruhiger Atmosphäre zusammen gegessen werden kann? Haben an Ihrer Schule Schüler eine Schülerfirma gegründet? Wo können Sie sich selbst helfen, wo muss die Politik den Rahmen abstecken? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen und Wünsche an carola.stauche@bundestag.de Ihre Ideen aus Thüringen werden im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingebracht.

Verbraucherinformationsgesetz als positives Signal

Zum Verbraucherinformationsgesetz habe ich am Freitag im Plenum geredet. Schneller, billiger und unbürokratischer erhalten Verbraucher künftig Informationen von Behörden. So werden formlose telefonische oder Mail-Anfragen möglich. Kosten entstehen nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand durch die Behörden-Mitarbeiter. Das Spektrum wird erweitert – künftig können auch Auskünfte über Spielsachen, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel eingeholt werden. Mit dem Gesetzentwurf ziehen wir außerdem Konsequenzen aus den Dioxin-Funden. Eingeführt wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefahren und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht ein schnelleres Handeln in der Krise.

2. Landarztgesetz nimmt Fahrt auf Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKVVStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen der Vergangenheit angehören.


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„Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich bei uns auf dem Land in Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg oder Saale Orla-Kreis niederzulassen. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen. Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben. Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählten neben eine Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.

3. Kinderschutzgesetz blockiert

Enttäuscht bin ich, dass der Bundesrat das Kinderschutzgesetz blockiert hat. Die Länder konnten sich nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen. So kann das Gesetz nicht Anfang 2012 in Kraft treten. Im Bundestag haben wir das Gesetz Ende Oktober angenommen. Diese Verweigerungshaltung zu Verbesserungen im Kinderschutz verstehe ich nicht. „Das Thema Kinderschutz darf nicht zum Spielball zwischen Bund und Ländern werden. Gerade angesichts der nicht enden wollenden schrecklichen Fälle von Kindesmisshandlung ist es umso unverständlicher, dass die Länder nicht auf die Kompromissangebote des Bundes eingegangen sind und auch nicht vorhaben, in einem Vermittlungsverfahren Gemeinsamkeiten auszuloten.“ Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte den Ländern angeboten, direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes über eine Verstetigung der Bundesfinanzierung zu verhandeln,


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um die zusätzlichen Kosten für den Einsatz von Familienhebammen zu klären. Das Bundeskinderschutzgesetz soll Kinder künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. So sollen Ärzte den Jugendämtern nun melden dürfen, wenn sie Anzeichen von Missbrauch entdecken. Bisher bestand hier aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht eine rechtliche Grauzone. Auch der Einsatz von Hebammen in Problemfamilien im ersten Jahr nach der Geburt soll verstärkt werden. Dafür will der Bund in den nächsten drei Jahren 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen. „Thüringen ist beim Aufbau der Arbeit mit Familienhebammen Vorreiter. Das Kinderschutzgesetz und die dadurch fließenden Mittel wären für das Ziel, in Thüringen einen möglichst flächendeckenden Einsatz von Familienhebammen zu erreichen, sehr hilfreich.“ Nun haben Bundesregierung und Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Im Sinne der Kinder halte ich eine Anrufung unbedingt für erforderlich. Ein Scheitern des Gesetzes wäre fatal.“ 4. Nichts Neues zur B 90

Zur Frage des Ausbaus der B 90 als schnelle Verbindung zwischen Städtedreieck und Thüringer Wald-Autobahn erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche:

Es gibt in Berlin nichts Neues zur B 90. Das Verfahren ist immer noch so wie es Parlamentarischer Staatssekretär Jan Mücke bei einer Veranstaltung im Wahlkreis allen erklärt hat – von der Landrätin über Bürgermeister bis hin zu Abgeordneten. Der Bund teilt den Ländern anteilsmäßig Geld für Bauprojekte zu – auch anteilig des mehr beschlossenen Geldes. Welche Verkehrsprojekte in Angriff genommen werden, entscheidet das jeweilige Landesministerium mit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges). Thüringen hat das Geld, das es vom Bund erhält, bereits verplant.

Anbei möchte ich Ihnen noch Information zu den zusätzlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-


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lung zur Verwendung (BMVBS) freigegebenen Mittel für die Straßeninfrastruktur. zukommen lassen:

- Der Haushaltsausschuss behält sich tatsächlich vor, abschließend über die einzelnen Projekte zu entscheiden.

- Dazu soll in Federführung des BMVBS bis spätestens März 2012 ein Vorschlag erarbeitet werden.

- Die AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSUBundestagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, dies fachlich zu begleiten.

- Die Verteilung der einen Milliarde Euro erfolgt in etwa nach dem "Königsteiner Schlüssel".

- Die 600 Mio. für Straßen-Infrastruktur sollen aufgeteilt werden in ca. 400 Mio. in 2012 und 200 Mio. 2013.

- Die 400 Mio. dienen vorrangig dazu, in Auftrag befindliche Projekte weiter zu finanzieren. Nur in Bundesländern, wo keine laufenden Projekte weiter zu führen sind, ist Neubeginn möglich.

- Die 200 Mio. für 2013 können in bestimmten Fällen auch für neu zu beginnende Projekte in Frage kommen; hier aber nur für kleinere Investitionen, z.B. Ortsumgehungen und Lückenschlüsse, deren Investitionssumme nicht höher als 20 Mio. ist.

IMPRESSUM MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 – 11011 Berlin Tel. 030-22771084 carola.stauche@bundestag.de Der nächste Newsletter erscheint am 16. Dezember.


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