MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages
Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 16. Dezember 2011 Die PDF-Version unter www.carola-stauche.de
Berlin, 16. Dezember 2011 Red.: Conni Rist MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-22771084 Fax: 030-22776184
1. Schlagwort Rentenangleichung führt in die Irre 2. Wehrhafte Demokratie stärken 3. Tourismus-Perspektiven für Thüringen
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8. Kurz notiert: Daten und Fakten
Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-517079 Telefax: 03647-517123
Bio-Betrug in Italien schnell aufklären
5. Pfändungsschutz-Konto bis 31. Dezember beantragen 6. Bund und Länder einigen sich beim Kinderschutz 7. Förderprogramm zur energetischen Stadtsanierung 9. Festessen für die Feiertage 10. Und jetzt ist bald Weihnachten Liebe Leserinnen und Leser, Weihnachten steht vor der Tür und das alte Jahr geht zu Ende. Die Zeit für Jahresrückblicke startet. Ich schaue auf ein politisch turbulentes Jahr zurück und rufe mir die wichtigsten Themen 2011 ins Gedächtnis. Bei Facebook bewegte der Tod der Sängerin Amy Winehouse die Deutschen am meisten, gefolgt von der Krankheit Ehec, die uns auch im Landwirtschaftsausschuss sehr beschäftigt hat und weiter beschäftigen wird. Besonders
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in Erinnerung geblieben sind außerdem mir die Beschlüsse zum Euro, zum Ausstieg aus der Atomenergie und zum Arbeitsmarktgesetz. Beschämt haben mich die rechtsextremistischen Morde. Wir trauern um Menschen, die mitten unter uns waren, und fühlen mit ihren Angehörigen, die geliebte Menschen verloren haben. Den Leserinnen und Lesern des „Blickpunkt Berlin“ wünsche ich besinnliche Weihnachten und alles Gute für 2012. Ich danke für Ihr Vertrauen und freue mich, wenn wir 2012 irgendwo, irgendwann wieder aufeinandertreffen, um Politik für Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg und Saale-Orla-Kreis zu gestalten. Herzliche Grüße
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Schlagwort „Rentenangleichung“ führt in die Irre
Die Rente war im Plenum in dieser Woche in mehrfacher Hinsicht Top-Thema. Am Donnerstag ging es um die Rente mit 67. Heute haben wir auf Antrag der Opposition die Rentenanpassung in den neuen Ländern debattiert. Dieses Thema ist stark emotional beladen. Leider führt das Schlagwort „Rentenanpassung“ nicht zwingend zu höheren Renten in den neuen Bundesländern! In einer Pressemitteilung vom 6. September habe ich Stellung zur Rentenangleichung bezogen und vor Schnellschüssen gewarnt, da noch Fragen offen sind: Was passiert zum Beispiel mit den Bonuspunkten der OstEinkommen? Wie gehen wir mit Härtefällen wie Krankenschwestern und DDR-Geschiedenen um? Unser parlamentarischer Geschäftsführer und mein Abgeordneten-Kollege Manfred Grund ist jetzt der Frage nachgegangen: Was ist gerecht? Richtig ist, dass der Rentenwert Ost 3,10 Euro unter dem Rentenwert West zurück bleibt. Aktuell erreichen Renten im Osten eine Höhe von 88,7 Prozent der Altersrenten in den AltBundesländern. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner in Ostdeutschland liegt bei rund 73 Prozent des Westniveaus, das Lohnniveau bei 83 Prozent.
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Auch die Opposition sieht keinen „Zweifel, dass es sich bei der Rentenüberleitung um eine Herkulesaufgabe gehandelt hat, die von den Beschäftigten der Rentenversicherungsträger mit Bravour geleistet worden ist. In ihrem Ergebnis ist die Rentenüberleitung ein eindeutiger Erfolg. Für keine andere Bevölkerungsgruppe der DDR hat sich der Lebensstandard im Durchschnitt so verbessert wie für die Rentnerinnen und Rentner“ (Große Anfrage der SPD, Drs. 17/5540, S. 1 Vorbemerkung). In den neuen Bundesländern gibt es heute drei Gruppen von Betroffenen:
Bestandsrentner, die vor 1989 oder spätestens 1992 in Rente gegangen sind Menschen, die einen Teil ihres Arbeitslebens in der DDR verbracht haben, die nach 1990 auch in die Sozialversicherung der Bundesrepublik eingezahlt haben und die in den letzten Jahren in den Ruhestand getreten sind sowie Beschäftigte, die heute Beitragszahler und Steuerzahler sind.
Leider bringen die diskutierten Modelle der „Rentenanpassung“ nicht jeder Gruppe Vorteile. Die Besserstellung einer Gruppe wird jeweils mit Nachteilen in anderen Gruppen erkauft. Was ist gerecht? Zum Verständnis: Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Beitragsbezogenheit: Wer arbeitet, zahlt einen festen Prozentsatz seines Einkommens als Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür erwerben die Arbeitnehmer jeweils Ansprüche in Form von Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. So errechnet sich die persönliche Altersrente als Äquivalent der gezahlten Beiträge. Das größte Problem für die neuen Bundesländer ist der geringere Lohn der Beschäftigten. Um Nachteile der geringeren Ost-Löhne bei der Rente zu verhindern, werden seit 1992 die Arbeitsverdienste Ost mit einem Hochwertungsfaktor vervielfältigt, der den Abstand des Durchschnittsentgelts Ost zum Durchschnittsentgelt West widerspiegelt. Die Hochwertung des Arbeitsentgelts erreicht, dass das geringere Lohnniveau in den neuen Ländern nicht auch zu dauerhaft niedrigeren Altersrenten führt.
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Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker im Osten mit Jahreslohn von rund 27.000 Euro erreicht durch die Hochwertung ebensolche Rentenanwartschaften wie sein Westkollege mit rund 32.000 Euro Jahresverdienst. Die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts impliziert die Vereinheitlichung aller für die Rentenberechnung maßgeblichen Rechengrößen. Wer jetzt den Rentenwert für alle Rentenbezieher in Ost und West vereinheitlichen möchte, muss den Beitragszahlern zugleich erklären, warum er die Höherwertung der Löhne aufzugeben bereit ist. Die Höherwertung aufzugeben, hieße die Renten Ost anzuheben zulasten der Kinder und Enkel, die heute trotz geringer Löhne Rentenbeiträge und Steuern zahlen und für ihre eigene Rente zusätzlich privat vorsorgen sollen. Eine solche „Rentenanpassung“ aufgrund höherer Bewertung widerspräche sowohl systematisch als auch verteilungsmäßig der Idee der gesetzlichen Rentenversicherung. Es entstünden neue Unterschiede zwischen Ost und West. Dies wäre keine Lösung! Ziel der Rentenüberleitung bleibt die einheitliche Geltung des Rentenrechts nach der Regelungssystematik des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Wenn die Einkommensverhältnisse in Ost und West sich angleichen, ergibt sich automatisch eine Angleichung der Renten. Der Bund unterstützt im Rahmen des Solidarpaktes II zahlreiche Maßnahmen der Investitions-, Infrastruktur- und Innovationsförderung, die zu einer Erhöhung der Produktivität in den ostdeutschen Ländern beitragen. Damit wird auch eine wichtige Voraussetzung für die weitere Angleichung bei Löhnen und Gehältern unterstützt. Die Findung einer angemessenen Lohnhöhe liegt aber bei den Sozialpartner und nicht beim Staat. 2. Wehrhafte Demokratie stärken Mit dem Antrag Wehrhafte Demokratie stärken begrüßen wir die von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder wird die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren zum Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht klären. Desweiteren prüft eine Bund-LänderKommission aus vier Experten, wie zukünftig verhindert werden kann, dass eine Terrorgruppe über Jahre unerkannt
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schwerste Straftaten begeht. Wir begrüßen, dass die Aufklärung zusätzlich durch einen Sachverständigen nach § 7 PKGrG (Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes) unterstützt wird, der dem parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages berichtet. Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen, als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. 3. Tourismus-Perspektiven für Thüringen Die Marke von zehn Millionen Übernachtungen pro Jahr will Wirtschaftsminister Matthias Machnig in Thüringen knacken. Um dieses Ziel zu schaffen, fordert er mehr Qualität, besseren Service und mehr Vielfalt in den touristischen Angeboten. So weit, so gut. Warum er aber einen Tourismus-Wettbewerb für 2012 ankündigt, bei dem das Preisgeld von einer Million Euro an einen einzigen Sieger gehen soll, ist mir ein Rätsel. Es ist fraglich, ob der Freistaat damit Boden im Vergleich zu anderen Bundesländern gut machen kann. Sollte es nicht darum gehen, das Land als Ganzes zu sehen und auch Regionen zu unterstützen, die momentan weniger attraktiv für Touristen sind? Konzepte für kreativen Landurlaub gefragt Die Unionsfraktion im Bundestag konzentriert sich auf die Frage, wie neue Tourismus-Perspektiven für den ländlichen Raum geschaffen werden können. Warum? Die Regionen in der Fläche haben in Deutschland nicht vom Wachstum im Tourismus profitiert. Während die Gästezahlen in den Städten boomen, hinkt der ländliche Raum hinterher. Bei einer Expertenanhörung im Tourismusausschuss wurde gezeigt, wie Punkte gesammelt werden können, etwa durch spezielle Angebote zur regionalen Küche in Kombination mit Kochkursen oder einer gezielten Vermarktung von Familienurlaub auf dem Bauernhof. In dieser Woche nun wurde in Berlin das Projekt „TourismusPerspektiven für den ländlichen Raum“ vorgestellt. Eine Million Euro werden dafür nicht ausgegeben, aber ich erwarte mir Aufwind für den Fremdenverkehr jenseits der großen Städte. Die Initiative unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums
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für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfolgt das Ziel einer stärkeren Vernetzung von Akteuren und Zielgruppen. Damit mehr Gäste ihre Ferien auf dem Dorf verbringen, müssen Tourismus-Akteure an einem Strang ziehen. So kann das Potential besser genutzt werden und es eröffnen sich neue Chancen, den Tourismus zu beleben. Davon bin ich überzeugt. Das von der Bundesregierung geförderte Projekt ist eine gute Sache. Wenn wir es schaffen, mehr Menschen für ihren Urlaub im Thüringer Land zu gewinnen, können wir den Menschen vor Ort auch neue wirtschaftliche Perspektiven aufzeigen. Nicht nur im Thüringer Wald ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Viele Menschen sind fernab der Städte in Hotels, Gaststätten und Freizeitanlagen beschäftigt. Um ländliche Regionen attraktiv für Gäste zu machen, müssen neue Wege beschritten werden. Wir brauchen einen blühenden Land-Tourismus, weil Gäste aus nah und fern vielen Menschen nicht nur in der Gastronomie den Lebensunterhalt sichern. Damit ländliche Regionen auf Dauer nicht von Städten abgehängt werden, müssen Potentiale ausgeschöpft werden – von der Erschließung neuer Zielgruppen über die Etablierung einer festen Marke bis hin zu neuen Angeboten. Dass es noch viele Möglichkeiten gibt, den Landtourismus anzukurbeln, hat die von der Unionsfraktion beantragte öffentliche Anhörung zum Thema „Ländlicher Tourismus“ gezeigt. Thüringen hat nicht nur ganz viel Kultur zu bieten, es kann bei Reisenden auch mit Natur pur punkten. Beim Besuch der Tourismus-Expertin der Unionsfraktion, Marlene Mortler, etwa wurde das Projekt "Kreativer Landurlaub" in Thüringen vorgestellt so könnte es gehen. Ich bin gespannt auf die Handlungsempfehlungen und Praxis-Leitfäden, die im Rahmen des Projekts bis 2013 erarbeitet werden. Und ich hoffe, dass bei den besten Methoden aus der Praxis für die Praxis, die vorgestellt werden, ein Beispiel aus Thüringen dabei ist – auch ohne eine Million Preisgeld. Daran können sich dann alle Thüringer Tourismus-Akteure orientieren. 4. Bio-Betrug in Italien schnell aufklären Kein schönes Thema hatten wir kurz vor Weihnachten im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. In der Sitzung am Mittwoch diskutierten wir über die Fälschung von italienischen Bioprodukten. Gefälschte Bio-Zertifikate, manipulierte Produktionsprozesse und Tarnfirmen – die europäische Öko-Branche wird derzeit
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von einem Betrugsskandal erschüttert. Ausgehend von Italien wurden 700 000 Tonnen als Öko-Lebensmittel deklarierte Waren im Wert von 220 Millionen Euro in verschiedenen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, vermarktet. Die getäuschten Verbraucher wie auch die Bio-Bauern haben jetzt ein Recht auf schnelle Aufklärung und Benennung der Verantwortlichen. Wir begrüßen deshalb, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über seine zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in Kontakt mit den italienischen Behörden getreten ist und die notwendigen Informationsmaßnahmen in Deutschland eingeleitet hat. Der mutmaßliche Großbetrug in der Biobranche wirft die Frage auf, ob wir es hier nur mit der Spitze eines Eisberges zu tun haben. Auch deshalb sind Behörden und Bioverbände dringend aufgerufen, die eigenen Strukturen auf Schlupflöcher für Fälscher und Betrüger zu überprüfen. Sonst droht den Produzenten von Biolebensmitteln ein herber Vertrauensverlust bei den Verbrauchern. 5. Pfändungsschutzkonto bis 31. Dezember beantragen Nur noch bis zum 31. Dezember 2011 kann ein Pfändungsschutz auch ohne spezielles Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollten Bankkunden bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig bei der Bank bzw. Sparkasse beantragen. Über das P-Konto erhalten Personen im Falle einer Pfändung Pfändungsschutz, ohne dass sie dies vorher gerichtlich beantragen müssen. Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf allerdings nur ein Konto als P-Konto führen. Dieser automatische Pfändungsschutz beträgt 1.028,89 Euro (Grundfreibetrag) pro Monat. Über Kontoguthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrages kann auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügt werden, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist (z. B. auch durch Überweisungen und Lastschriften). Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen höhere Freibeträge als den Grundfreibetrag vor. Bei der Bank bzw. Sparkasse können Bescheinigungen vorgelegt werden, mit denen Unterhalts-
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pflichten oder auch der Eingang von Kindergeld auf dem Konto nachgewiesen werden. So lässt sich der monatliche Grundfreibetrag um die gesetzlichen Pauschalbeträge erhöhen, so dass das Existenzminimum gesichert ist. Alternativ kann ein Gericht den monatlichen Freibetrag auch individuell höher festsetzen. Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z. B. das Jobcenter), die Familienkasse oder Schuldnerberatungsstellen können die Bescheinigung kostenlos ausstellen. Die Umstellung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto kostenlos. Die Entgelte für die anschließende Führung des neuen Kontos ergeben sich aus dem Aufwand und unterscheiden sich von Bank zu Bank. 6. Bund und Länder einigen sich beim Kinderschutz
Bund und Länder haben sich beim Kinderschutzgesetz geeinigt, wie meine Kollegin Antje Tillmann, Mitglied im Vermittlungsausschuss, mitteilt. Knackpunkt war die Finanzierung der Familienhebammen. Der Bund übernimmt die Kosten dauerhaft und nicht wie ursprünglich geplant lediglich für vier Jahre. Nun stehen 2012 30 Millionen Euro zur Verfügung, 2013 sollen es dann 45 Millionen sein und ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro. Die FDP hatte kritisiert, dass die Länder zum wiederholten Mal ihre Zustimmung zu einem Gesetz an die Bedingung geknüpft hatten, dass der Bund finanziell noch einmal draufsattelt. An diesem in der Tat unerfreulichen Phänomen wollten wir dieses wichtige Gesetz aber nicht scheitern lassen. Ich bin sehr froh, dass der Kinderschutz nicht am Geld scheitert. Wie bereits beim Kita-Förderprogramm ‚Frühe Chancen‘ entlastet der Bund die Kommunen erneut in großem Umfang. Schon lange gibt es in Thüringen ausgebildete Familienhebammen, die aber aufgrund der ungeklärten Finanzierung noch nicht komplett eingesetzt werden konnten. Auch mit dem Thüringer Kinderschutzgesetz, das bereits 2008 verabschiedet wurde, ist der Freistaat Vorreiter auf diesem Gebiet. Nun können auch in allen anderen Bundesländern die Kinder profitieren. Neben dem verstärkten Einsatz von Familienhebammen soll das Bundeskinderschutzgesetz Kinder künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen.
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7. Förderprogramm zur energetischen Stadtsanierung
Gute Nachrichten auch für Thüringen hatte diese Woche mein Kollege Volkmar Vogel, stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die christlich-liberale Koalition bringt die Förderung der energetischen Stadtsanierung auf den Weg und nimmt eine wichtige Etappe bei der Umsetzung des Energiekonzeptes der Regierungskoalition. Ab Februar 2012 werden Investitionen für bessere Energieeffizienz in Stadtquartieren gefördert. Kommunen und kommunale Unternehmen können ab sofort das mit vorerst 92 Millionen Euro ausgestattete Programm „Energetische Stadtsanierung - energieeffiziente kommunale Versorgung“ in Anspruch zu nehmen. Vogel weist darauf hin, dass die Förderung mit anderen Städtebau-Förderprogrammen kombiniert werden kann. Dies ist im Blick auf altersgerechte Umbauten und Belangen des Denkmalschutzes hilfreich für Hauseigentümer, aber auch für Städte und Gemeinden. Das Programm richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Erstere schicken ihre Anträge an die KfWKommunalbank; für kommunale Unternehmen ist die Hausbank Ansprechpartner. Gefördert werden die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie Investitionen in energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier. Die Laufzeit der zinsverbilligten Kredite beträgt zwischen zehn und 30 Jahren, wobei mit Rücksicht auf die Liquidität von Kommunen und Betrieben zwischen einem und fünf tilgungsfreien Jahren möglich sind. Die Kreditsumme wird zu 100 Prozent in einem Betrag oder wahlweise in Teilbeträgen ausbezahlt. Dieses Investitionsförderprogramm schließt sich unmittelbar an das bereits laufende Programm in Höhe von fünf Millionen für 2011 bzw. acht Millionen für 2012 zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte an. In diesem ersten Schritt ging es vor allem darum, dass so genannte Sanierungsmanager unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Energieversorger und anderer Akteure Sanierungskonzepte entwickeln konnten, die nun wiederum in einem zweiten Schritt umgesetzt werden können.
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8. Kurz notiert: Daten und Fakten Deutschland setzt auf Forschung. Die deutsche Wirtschaft hat im Jahr 2010 insgesamt 46,93 Milliarden Euro in interne Forschung und Entwicklung (FuE) investiert – 3,7 Prozent mehr als im Jahr 2009. Damit blieb die Quote der FuE-Aufwendungen der Wirtschaft als Anteil am Bruttoinlandsprodukt BIP praktisch auf dem Stand des Vorjahres bei 1,8 Prozent. Zusammen mit den staatlichen Aufwendungen beläuft sich die Quote auf geschätzt 2,88 Prozent. Nach den neuesten Plandaten haben die Unternehmen im Jahr 2011 rund 49,34 Milliarden Euro für FuE aufgewendet, 2012 werden es voraussichtlich sogar 49,9 Milliarden sein. Im europäischen Durschnitt lag die FuE-Quote geschätzt nur bei 1,9 Prozent. Staaten wie Schweden, Finnland, Japan oder Korea aber liegen über der 3 Prozent-Marke, und China holt weiter kräftig auf. Von 1995 bis 2009 hat China den Anteil der Forschungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt von 0,57 auf 1,7 Prozent mehr als verdreifacht (Quelle: Stifterverband für die deutsche Wissenschaft). Dauer der Beschäftigungsverhältnisse konstant. Rein statistisch betrachtet werden die Arbeitsplätze in Deutschland alle drei bis vier Jahre neu besetzt. Diese Fluktuationsrate von 25 bis 30% ist seit Jahrzehnten mehr oder weniger konstant und wird nur durch konjunkturelle Schwankungen leicht beeinflusst. Gleichwohl gibt es Beschäftigtengruppen, die wechselfreudiger sind als andere: Jüngere, Hochqualifizierte oder Menschen ohne Migrationshintergrund weisen in der Regel eine höhere Mobilität auf als andere Personengruppen. Rechnerisch treten die 15- bis 24-Jährigen alle zwei Jahre eine neue Stelle an, während die Generation 50plus dies nur alle sechs Jahre tut. Auch Qualifizierte wechseln häufiger: Bei UniAbsolventen ist die Wechselwahrscheinlichkeit um fast ein Drittel höher als bei Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung. Eine Ursache ist, dass sich für Hochqualifizierte der Antritt einer neuen Stelle oft auch finanziell mehr lohnt als für Bewerber, die einen Lehrabschluss in der Tasche haben. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln) 9. Festessen für die Feiertage Bronze für die Thüringer Rindsroulade mit Kloß. Bei der Wahl der beliebtesten Gerichte Deutschlands hat es unsere Leibspeise auf den dritten Platz geschafft, gewonnen hat der Bayrische Schweinsbraten mit Kartoffelknödel und Biersoß,
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Zweiter wurde Württemberg.
der
Zwiebelrostbraten
aus
Baden-
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte mit der ARD und allen Dritten Programmen einen kulinarischen Wettbewerb der besten Regionalgerichte initiiert.
Mich freut es, dass die Zuschauer – gezählt wurden 250 000 Stimmen - auf der „Speisekarte Deutschlands“ ein klares Votum für regionale Küche abgegeben haben. Immer mehr kaufen Produkte aus ihrer Heimat und kochen mit frischem Gemüse der Saison und Eiern, die in der Region gelegt wurden. Mein Tipp für Rindsrouladen: das dünn geklopfte Fleisch von beiden Seiten pfeffern und salzen, mit scharfem Born Senf bestreichen, Gurken und Speck quer über die Roulade legen, wickeln und mit Rouladen-Nadeln befestigen, damit sie beim Braten nicht auseinanderfällt. 10. Und jetzt ist bald Weihnachten Dies war es von mir aus Berlin für 2011. Danke für Ihr Interesse, positive wie negative Rückmeldungen und Nachfragen. Ich hoffe, Sie lesen auch 2012 gerne im „Blickpunkt Berlin“. Tschüss bis zum nächsten Jahr, frohe Festtage im Kreis Ihrer Lieben und ein gutes, gesundes neues Jahr. IMPRESSUM MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 – 11011 Berlin Tel. 030-22771084 carola.stauche@bundestag.de Der nächste Newsletter erscheint am 19. Januar 2012.