MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages
Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 09.März 2012 Die PDF-Version unter www.carola-stauche.de
Berlin, 09.März 2012 Red.: Conni Rist MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-22771084 Fax: 030-22776184 07318 Saalfeld: Obere Straße 17 07318 Saalfeld Telefon: 03671-2747 Fax: 03671-529783 Büro Sonneberg Bahnhofstraße 12 96515 Sonneberg Telefon:03675-469622 Telefax: 03675-469624 Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-517079 Telefax: 03647-517123
Inhalt 1. Solar-Kürzung ist richtig 2. Einfacher Organe spenden 3. Mehr Menschlichkeit am Arbeitsplatz 4. Regierung arbeitet an Demografiestrategie 5. Mehr Schutz vor Kostenfallen im Netz
6. Gleichwertige Lebensverhältnisse auch auf dem Land
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Liebe Leserinnen und Leser, auf meine Einladung besuchte am Montag der Parlamentarische Staatssekretär bei Bundesministerin Ilse Aigner, MdB Dr. Gerd Müller, Landwirte des Landkreises Sonneberg und dem Raum Südthüringen. Heute Vormittag haben wir im Plenum in Erster Lesung über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) debattiert. Meine Meinung dazu lesen Sie gleich. Ich habe einen bunten Mix an Themen zusammengestellt und hoffe auf Ihr Interesse. Ein schönes Wochenende wünscht
1. Solar-Kürzung ist richtig Tausende aus ganz Deutschland protestieren nicht nur in Berlin gegen Einschnitte bei der Solarförderung. Die Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Wenn SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel den Demonstranten in Berlin aber zuruft, es gehe auch darum, die Energiewende zu schaffen, so braucht er sich nicht zu sorgen. Konsequenterweise vereinbarte der Koalitionsausschuss am Sonntag weitere Handlungserfordernisse mit Blick auf die Energiewende. Schwerpunkte liegen im Bereich der Netze und dem Kraftwerks- und Speicherbau. Eine stabile Versorgung ist ebenso wichtig, wie die Finanzierung der Energiewende. Warum kürzen wir die Solargelder? Um die Bürger nicht überdimensional mit der Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)Umlage zu belasten.
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Lesen Sie die Stellungnahme meines Kollegen Manfred Grund, deren Meinung ich teile: Solarstrom wird in Kürze ohne Subventionen am Markt bestehen können. Denn die Nachfrage wächst: Im letzten Jahr wurde die erwartete installierte Leistung weit übertroffen. Allein im Dezember 2011 kamen Anlagen mit 3 Gigawatt Leistung hinzu – so viel, wie für das ganze Jahr 2011 erwartet worden waren! Dieser exorbitante Boom zieht zwei Probleme nach sich: Stromverbraucher müssen den Ausbau teuer bezahlen und zwar mehr als 20 Jahre lang je Anlage. Zweitens gerät die Netzstabilität in Gefahr. Denn die Netze sind auf die vielen zusätzlichen dezentralen Anlagen nicht vorbereitet. Deshalb wird die garantierte Einspeisevergütung, die die Betreiber von Photovoltaikanlagen jeweils 20 Jahre lang plus Installationsjahr vom Energieerzeuger bekommen, abgesenkt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war erlassen worden, um Investitionsanreize in moderne dezentrale Energiegewinnungsanlagen zu lenken. Dieses Ziel wurde mit Blick auf die Photovoltaik mehr als übererfüllt! Die Reduzierung der Anreize ist notwendig und gerechtfertigt. Der Solarstrommarkt muss und kann vom geförderten in den nicht-geförderten Bereich überführt werden. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Für Dach- und Freiflächenanlagen bleibt es bis zum 31. März bei der bisherigen Rechtslage (im Regierungsentwurf war der 9. März als Stichtag genannt). Für Dachanlagen, die in der Regel von Hausbesitzern installiert werden, erfolgt zum 1. April eine Absenkung, je nach Anlagengröße auf Werte zwischen 16,5 und 19,5 cent pro kWh. Für Freiflächenanlagen erfolgt eine Absenkung zum 1. Juli auf einheitlich 13,5 cent pro kWh. Anschließend werden monatliche Kürzungen der Solarstromvergütung von 0,15 ct je kWh vorgenommen.
Diese Maßnahmen werden flankiert durch eine Änderung des Inbetriebnahmebegriffs (§ 3 Nummer 5 EEG): Zukünftig reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Die Photovoltaikanlage muss an ihrem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und dauerhaft mit einem Wechselrichter ausgestattet sein.
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Freiflächenanlagen haben eine längere Planungs- und Aufbauzeit, deshalb erfolgt die Kürzung später. Aber nur, wenn für diese Anlagen ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Stichtag 1. März vorlag. Sonst gilt die zum 1. April 2012 abgesenkte Einspeisevergütung. Außerdem wird ein neues Marktintegrationsmodell für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eingeführt, das perspektivisch auch auf andere erneuerbare Energien übertragen werden kann. Nach diesem Modell wird bei neuen Anlagen nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig sein; der darüber hinaus erzeugte Strom muss selbst verbraucht oder ohne finanzielle Förderung direkt vermarktet werden. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen, insbesondere bei weiterer Überschreitung des Zubaukorridors kann die Vergütung für Photovoltaikanlagen durch Rechtsverordnung aufgrund des neuen § 64h EEG deutlich schneller als bisher angepasst werden. Mit einem novellierten EEG erreichen wir, dass Solarstrom in diesem Jahr einen deutlichen Schritt Richtung Wettbewerbsfähigkeit geht. Für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland ist das der richtige Weg. Trotz der Reduzierung der Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012, der zusätzlichen Stufe im April und der dann monatlich einsetzenden weiteren Absenkungen bleibt die Investition in Photovoltaik lohnend. Ein Sinken der Nachfrage ist nicht absehbar. Auch in diesem Jahr werden wieder tausende Anlagen mit mehreren Gigawatt neuer Solarstromleistung aufgebaut und angeschlossen. Handwerker werden weiterhin sehr gut zu tun haben und gute Umsätze mit Solarenergie-Anlagen erwirtschaften. Die Probleme deutscher Hersteller liegen an der ausländischen Konkurrenz und nicht an der Höhe der Einspeisevergütung. Photovoltaikanlagen werden weiter gekauft und installiert, weil sie einen Ausweg bei steigenden Strompreisen bieten. Wer einen Teil seines Stroms als Firma oder Privatperson selbst erzeugt, spart Stromkosten. Schnellstmöglich müssen die Hersteller ihre Module um Speicherlösungen ergänzen, damit der am Mittag selbst erzeugte Sonnenstrom auch abends genutzt werden kann. Hier liegt das Potenzial für deutsche High-Tech-Produkte gegenüber ausländischen Massenprodukten. Für die deutsche Solarbranche gibt es zahlreiche Chancen und Herausforderungen. Die parlamentarischen Beratungen über den „Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strah-
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lungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beginnen am Freitag. 2. Einfacher Organe spenden Organspende rettet Leben. 12 000 Schwerkranke warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, nicht wenige sterben, bevor ihnen ein neues Herz oder eine neue Niere eingepflanzt werden kann. Auch ich kenne Menschen, die nur durch ein Spenderorgan überleben konnten. Nicht nur aus diesem Grund begrüße ich es außerordentlich, dass die Organspende neu geregelt wird, um die Bereitschaft zur Spende zu steigern. Auf Initiative der Unionsfraktion fanden fraktionsübergreifend Gespräche statt, bei denen eine Einigung erzielt wurde, die bald auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Künftig werden alle Deutschen regelmäßig von ihren Krankenkassen über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung über ihre Organspendebereitschaft aufgefordert. Dies geschieht erstmalig im Laufe des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes, erneut nach weiteren zwei Jahren und nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie dem Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. Wichtig ist, dass die Erklärung in jedem Fall freiwillig erfolgt. Es geht nicht um Zwang, sondern darum, die Menschen von der Notwendigkeit zur Organspende zu überzeugen. Insofern besteht auch keine Rückmeldepflicht. Die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen werden per Gesetz beauftragt, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch im Rahmen eines postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können. Bis Mitte 2013 muss dem Bundesministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden. Terminhinweis: Der 30. Tag der Organspende findet in diesem Jahr in Dresden statt. Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig!“ wird am 2. Juni bundesweit für Organspende geworben. Zusätzlich zeichnet an diesem Tag die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)-Region Ost gemeinsam mit den Ministerien aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen drei Krankenhäuser für ihr besonderes Engagement für die Organspende aus. Die Ehrung findet
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im Mauersbergersaal an der Kreuzkirche statt. Organisatoren der Veranstaltung zum Tag der Organspende sind die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Stiftung FÜRS LEBEN, die Patientenverbände Bundesverband der Organtransplantierten e.V., Bundesverband Niere e.V., Lebertransplantierte Deutschland e.V., TransDia, die Jungen Helden sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Transplantationsgesellschaft. 3. Mehr Menschlichkeit am Arbeitsplatz Für bessere Arbeitsbedingungen kämpft die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der ich Mitglied bin. Unter der Überschrift „Für eine Humanisierung der Arbeitswelt: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz stärken“ wurde ein Diskussionspapier erarbeitet. Depressionen aus der Tabuzone holen Durch neue Technologien und die fortschreitende Globalisierung ändert sich unsere Arbeitswelt stetig. Neben den Vorteilen birgt dies jedoch auch viele Nachteile. Sowohl Leistungsals auch Konkurrenzdruck nehmen kontinuierlich zu. Die Folgen: Psychische Erkrankungen von Arbeitnehmern steigen. Hinzu kommt, dass es depressive Menschen besonders schwer haben, weil sich ihre Krankheit im Gegensatz zu einer Lungenentzündung oder Krebs in der Tabuzone befindet. Viele trauen sich lange nicht, offen darüber zu reden, weil sie Angst haben, als nicht leistungsfähig genug abgestempelt zu werden. Viele Studien weisen eine Verbindung zwischen wachsender Arbeitsbelastung und psychischer Erschöpfung und Depression nach. Mittlerweile sind rund zwölf Prozent aller Tage, die Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, durch psychische Erkrankungen verursacht. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeitsfälle um ganze 40 Prozent. Psychische Erkrankungen und Erschöpfungszustände haben verheerende Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch für die Unternehmen, die Gesamtwirtschaft und das deutsche Sozialversicherungssystem: Sie kosten westliche IndustrieGesellschaften jährlich drei bis fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (für Deutschland ergibt das jährlich knapp 29 Milliarden Euro). Der Erhalt der psychischen Gesundheit von Beschäftigen muss deshalb zur Selbstverständlichkeit einer jeden Unternehmenskultur werden.
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„Unternehmen unternehmen Gesundheit“ In Deutschland sind wir auf einem guten Weg: Neben zahlreichen gesetzlichen Regelungen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollen durch staatliche Anreize auch die allgemeinen Gesundheitsstandards in der betrieblichen Gesundheitsförderung erweitert werden. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Projekte und Initiativen, die der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz dienen. Die Initiative „Unternehmen unternehmen Gesundheit“ mit ihren Best-Practice-Beispielen wird zum Beispiel vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin intensiv der Entwicklung von Präventionsstrategien bei Suchterkrankungen, Depressionen und Psychosen, zu denen auch die betriebliche Gesundheitsförderung zählt, widmen. Das allein reicht aber nicht aus. Deshalb fordert die Arbeitnehmergruppe unter anderem von der Bundesregierung: 1. Einen gesamtgesellschaftlichen Prozess zu starten, damit psychische Erkrankungen, vor allem Depressionen, aus der Tabuzone geholt werden. Um psychischen Krankheiten vorzubeugen, brauchen wir ein Klima der Wertschätzung. 2. Den Erhalt der psychischen und physischen Gesundheit am Arbeitsplatz als primäres Gesundheitsziel zu formulieren. 3. Einen Präventionsansatz zu entwickeln, der Arbeitswelt, Familie und Freizeit erfasst. 4. Auf einen Bewusstseinswandel der Unternehmen zu drängen, dass diese stärker für die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten Sorge tragen. 5. Maßnahmen für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben auszubauen sowie neue bedarfsgerechte Konzepte zu entwickeln. Das sind wesentliche Punkte des Antrags. Wenn Sie Vorschläge haben, wie die Arbeitswelt menschlicher werden kann und die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gestärkt werden kann, wenn Sie Firmen kennen, die sich im Bereich Gesundheitsförderung besonders engagieren, freue ich mich unter carola.stauche@bundestag.de über Ihre Nachricht.
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4. Regierung arbeitet an Demografiestrategie Weit über den Tag hinaus hat der Koalitionsausschuss geblickt, als er die Eckpunkte für eine Demografiestrategie beraten hat. Weil sich unser Land durch die Veränderung der Bevölkerungszahl und -zusammensetzung spürbar verändert, beschließt die Bundesregierung noch im Frühjahr ihre Demografiestrategie. Worum geht es? -
Die Familien sollen mehr Möglichkeiten zu flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten bekommen.
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Menschen sollen auch im Alter selbstbestimmt leben können.
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Die Lebensqualität für Stadt und Land soll gesichert werden.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Christoph Bergner (CDU), betonte, werde die Regierung mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft und die Abnahme der Bevölkerungszahl die wichtigsten Handlungsfelder und Initiativen für die kommenden Jahre aufzeigen. Nach Modellberechnungen des Statistischen Bundesamtes könnte die Bevölkerungszahl von heute rund 81,7 Millionen auf 65 bis 70 Millionen im Jahr 2060 zurückgehen. Das wäre ein Rückgang um 14 bis 21 Prozent. Bereits in den kommenden beiden Jahrzehnten wird danach der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung deutlich steigen. Im Jahr 2060 wird den Angaben zufolge jeder Dritte 65 Jahre und älter sein. Der demografische Wandel wird sich in den kommenden Jahrzehnten auf nahezu alle Bereiche des Lebens der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und in Staat und Gesellschaft auswirken. Bergner erläuterte, der demografische Wandel gehöre zu den herausragenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Der CDUParlamentarier betonte, der demografische Wandel sei aber „kein Anlass, Katastrophenstimmung zu verbreiten“.
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Die Bundesregierung begreife ihn vielmehr als „Modernisierungsauftrag“. Dies betreffe etwa die Bereiche Familie, Arbeit, Alter, ländliche und städtische Räume. Unter anderem mit dem Konzept zur Fachkräftesicherung habe die Bundesregierung bereits erste Weichenstellungen vorgenommen. „Wir sind schon auf dem Weg“, sagte Bergner.
Um ein Leitbild für die Gesellschaft von morgen zu erarbeiten, bittet die Unionsfraktion um konstruktive Zusammenarbeit. Welche Ideen haben Sie für die Arbeits- und Lebenswelt von morgen? Schreiben Sie an carola.stauche@bundestag.de 5. Mehr Schutz vor Kostenfallen im Netz Die Button-Lösung für Internet-Geschäfte kommt. Ein WarnButton soll vor Kostenfallen im Internet schützen. So werden Unternehmen verpflichtet, Konsumenten auf Kosten hinzuweisen. Wir wollen das Vertrauen in die Sicherheit im Netz weiter stärken. Damit lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, die Verbraucherrechte bei Internetgeschäften zu verbessern. Die Sicherheit für den Kunden steigt, die Gefahr von Missbräuchen sinkt. Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Internetanbieter wird in Zukunft nur noch dann zustande kommen, wenn der Konsument durch einen Klick auf eine extra Schaltfläche seine Kaufabsicht bestätigt. Diese muss mit der Bezeichnung ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein. Oberhalb der Schaltfläche müssen klar und in hervorgehobener Weise folgende wesentliche Vertragsbestandteile stehen: Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Vertragspartner und etwaige Versand- oder Lieferkosten. Die von der Fraktion der Grünen gestellte Forderung, eine Musterschaltfläche vorzugeben, sei ist nicht realisierbar. Zum einen wäre eine solche Musterschaltfläche nicht mit den Vorgaben der vollharmonisierten EU-Richtlinie vereinbar. Zum anderen wäre sie nicht technikneutral darstellbar. Die Darstellungsmöglichkeiten auf PC und Smartphone sind dafür zu unterschiedlich. Dies war einhelliges Votum der Experten der öffentlichen Anhörung. 6. Gleichwertige Lebensverhältnisse auch auf dem Land Ein klarer Standpunkt stand am Ende einer Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Ernährung, Land-
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wirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, in der Agroprodukt Sonneberg e.G. Ich hatte Dr. Müller zu einer Gesprächsrunde mit Mitgliedern des Kreisbauernverbandes Sonneberg/ Hildburghausen eingeladen. Trotz Schneeregens hatten viele Mitglieder des Bauernverbandes nach Rohhof gefunden. Nach einem Rundgang über das Gelände der Genossenschaft im südlichen Thüringen hatten wir eine breit gefächerte Auswahl an Themen: Angefangen von der Wegnahme von bester landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, dem strukturellen Mangel an Nutztieren in Thüringen bis hin zur Novellierung des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes wurden fachliche Fragen und Anregungen ausgetauscht. Die muntere Diskussion endete mit einem klaren Standpunkt von Dr. Müller: „Sowohl Carola Stauche als auch ich kämpfen in Berlin weiterhin für eine Anerkennung der Landwirtschaft. Wir brauchen gleichwertige – nicht gleiche – Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum.“ IMPRESSUM MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 – 11011 Berlin Tel. 030-22771084 carola.stauche@bundestag.de Der nächste Newsletter erscheint am 23. März.