MdB Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages
Newsletter „Blickpunkt Berlin“ vom 30. März 2012 Die PDF-Version unter www.carola-stauche.de
Berlin, 30. März 2012 Red.: Conni Rist MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-22771084 Fax: 030-22776184 07318 Saalfeld: Obere Straße 17 07318 Saalfeld Telefon: 03671-2747 Fax: 03671-529783 Büro Sonneberg Bahnhofstraße 12 96515 Sonneberg Telefon:03675-469622 Telefax: 03675-469624 Büro Pößneck Steinweg 8 07381 Pößneck Telefon: 03647-517079 Telefax: 03647-517123
Inhalt 1. Verkehrs-Treff mit Peter Ramsauer 2. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz a) Wir müssen Lebensmittel wieder schätzen lernen b) Freiwilliges Regionalsiegel für Lebensmittel 3. Solarkompromiss gefunden 4. Freiwillige Feuerwehr nicht gefährden 5. Künstliche Befruchtung: Ausschuss gibt Mittel frei 6. Bessere Perspektiven für wissenschaftlichen Nachwuchs 7. Bund fördert Kindertagesstätten
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Liebe Leserinnen und Leser,
eine selbst gebackene Linzertorte mit Straßen-Motiven der Region brachte der Saalfelder Landratskandidat Hartmut Holzhey Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer mit, als wir uns gestern am Rande des Plenums zum Gedankenaustausch trafen, wie die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Saalfeld bei Verkehrs-Vorhaben im Sinne der Menschen vor Ort intensiviert werden kann. Was das politische Berlin in dieser Woche außerdem bewegt hat, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe meines „Blickpunkt Berlin“. Ich wünsche Ihnen frohe Ostern und grüße Sie herzlich
1. Verkehrstreff mit Minister Peter Ramsauer Was ist die vernünftigste Variante der Bundesstraße 281 um Rockendorf, Krolpa und Pößneck herum in Richtung A 9? Wann kann die neue Bundesstraße 90 gebaut werden? Das und die fehlende Autobahnanbindung in der Region SaalfeldRudolstadt an die A 71, A 4 generell und die B 88 Richtung
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Jena waren Thema des konstruktiven Gesprächs mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. 2. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
a) Wir müssen Lebensmittel wieder schätzen lernen Unter dem Motto „Zu gut für die Tonne“ hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Dienstag eine Aufklärungskampagne gestartet. Auf einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiierten Konferenz diskutierten Experten über Strategien gegen Lebensmittelverschwendung. Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begrüßt die Aufklärungskampagne und die Infobroschüre zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Verbraucher und Handel sind gleichermaßen in der Pflicht, Lebensmittelverschwendung zu verringern. Die Menschen müssen von Kindesbeinen an lernen, Lebensmittel wieder mehr zu schätzen. Wer von klein auf bei den Eltern sieht, dass im Einkaufswagen nur das liegt, was auch gekocht und gegessen wird, wer im Kindergarten erfährt, dass Essensreste nicht im Mülleimer landen, wird auch später wissen, dass Lebensmittel zu wertvoll für die Tonne sind. Handel und Großverbraucher wie Gaststätten oder Kantinen müssen ebenfalls ihren Umgang mit noch genießbaren Lebensmitteln überdenken. Der Handel sollte außerdem stärker auf die unterschiedlichen Lebensstile und Bedürfnisse der Kunden eingehen. Nicht jeder Kunde hat eine Großfamilie und braucht Joghurts und Schokoriegel im großen Vorteilspack. Die Mehrheit der Deutschen will möglichst wenige Lebensmittel weg werfen. Was wir jetzt brauchen, ist eine Gemeinschaftsleistung von Politik, Handel, Industrie, Verbrauchern, Vereinen und Verbänden, damit es uns gelingt, unsere Lebensmittelabfälle bis 2020 zu halbieren. Hintergrund: Eine Studie der Universität Stuttgart ergab, dass jährlich elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle in Deutschland entsorgt werden. Mit über 61 Prozent tragen dabei die privaten Haushalte den größten Anteil. So wirft durchschnittlich jeder Bundesbürger 81,5 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg. Pro Bürger wären etwa 53 Kilogramm jährlich vermeidbar. Das entspricht einem Wert von 235 Euro, also etwa
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15 Prozent der Haushaltsausgaben. In einem Vier-PersonenHaushalt ergibt das etwa 940 Euro. Fazit: Vermeidbare Verschwendung kosten die Deutschen bis zu 21,6 Millionen Euro jährlich.
b) Freiwilliges Regionalsiegel für Lebensmittel Zur Grünen Woche hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ein Regionalsiegel für Lebensmittel angekündigt. Nun sollen bis Ende 2012 Verpackungen von regional produzierten Lebensmitteln mit einem freiwilligen „Regionalfenster“ gekennzeichnet werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Dazu heißt es weiter, dass eine Erprobung und Einführung dieses Siegels durch einen noch zu gründenden Verein erfolgen soll. 3. Solarkompromiss gefunden Änderungen bei der Solarförderung standen am Donnerstag auf der Tagesordnung im Plenum. Bund und Länder haben hierzu in den vergangenen Tagen intensiv beraten. Mit großer Mehrheit hat der Bundestag den geplanten Kürzungen in der Solarförderung zugestimmt. Mein Kollege Christian Hirte, Mitglied im Umweltausschuss, hatte vorab betont, beim Vertrauensschutz für Investoren sei ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden. Jetzt müssten auch die Länder zustimmen. Die Vergütung für Solaranlagen sinkt nach dem vorliegenden Entwurf zum 1. April um 20 bis 30 Prozent je nach Anlagentyp als Reaktion auf die in den letzten Monaten erheblich gesunkenen Systempreise. Freiflächenanlagen, für die ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan von der Gemeinde vor dem 1. März vorliegt, können bis zum 30. Juni in Betrieb genommen werden und erhalten dann noch die derzeit gültigen Vergütungen. Für Anlagen, die auf Konversionsflächen erbaut werden, verlängert sich die Frist für die Inbetriebnahme bis zum 31. August. Zudem soll ein „atmender Deckel“ die künftigen Kürzungen regeln. „Damit können wir je nach Ausbaugeschwindigkeit die Förderung stärker oder schwächer absenken. Das hilft, einen zu schnellen Zubau einzudämmen, der die Stromnetze massiv überfordern würde“, sagte Hirte. Ich schließe mich der Meinung Hirtes an, dass auch Thüringen mitziehen sollte. In den letzten Tagen herrschte unter
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Investoren, Solarherstellern und Handwerkern große Unruhe darüber, welche Konditionen gelten werden. Ein weiteres zähes Verhandeln über Wochen oder Monate hinweg wäre ein verheerendes Signal. Wir brauchen einen guten Interessenausgleich, der für Stabilität sorgt: bei den Preisen, bei den Stromnetzen, bei den Investoren. Diesen Komponenten trägt der Kompromiss Rechnung und führt nun zu Planungssicherheit. 4. Freiwillige Feuerwehr nicht gefährden Mit einer möglichen Gesetzesnovelle der EU-Arbeitszeitnovelle hat sich die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik in dieser Woche beschäftigt. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) befürchtet Nachteile, sollten Änderungen in Kraft treten. Die Kommunalpolitiker der CDU/CSUBundestagsfraktion unterstützen die klare Position der Freiwilligen Feuerwehren. Freiwillige Feuerwehrmänner und – frauen generell in die europäische Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen und diese in nationales Recht umzusetzen, würde Freiwillige Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen gefährden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das derzeitige Recht beizubehalten. Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und unterliegen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Ehrenamtliches Engagement, ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk oder bei anderen Hilfsorganisationen darf grundsätzlich nicht als Arbeitszeit definiert werden.
Hintergrund: Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren wie ein Arbeitsverhältnis gewertet würde, müsste diese Tätigkeit arbeitszeitrechtlich bezüglich der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten mit einer beruflichen Tätigkeit zusammengerechnet werden. Außerdem würde ein solcher Dienst die Ruhezeit nach der Arbeit unterbrechen, sodass der Arbeitnehmer im Anschluss an den Feuerwehrdienst erst nach 11 Stunden Ruhezeit wieder beschäftigt werden dürfte. 5. Künstliche Befruchtung: Ausschuss gibt Mittel frei Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hatte 2011 eine Initiative zur besseren Finanzierung künstlicher Befruchtung auf den Weg gebracht, der in einem Bundesratsbeschluss mündete. Auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die notwendigen Mittel für die Unterstützung ungewollt Kinderloser freigegeben, wie meine Kollegin Antje Tillmann,
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Mitglied im Ausschuss, informierte. Im Bundeshaushalt 2012 sind 7 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung von ungewollt kinderlosen Paaren bei künstlichen Befruchtungen vorgesehen. Viele Paare wünschen sich ein Kind, können auf natürlichem Weg aber keines bekommen. Ungewollt Kinderlose leiden unter dieser Situation. Wir müssen ungewollte Kinderlosigkeit aus der Tabuzone holen. Wir lassen die Paare nicht allein, sondern unterstützen sie dabei, dass sich ihr Wunsch nach einem Kind erfüllt. Paaren, die sich den Strapazen einer künstlichen Befruchtung unterziehen, dürfen nicht noch hohe Kosten zugemutet werden. Häufig werden vier Versuche bei der künstlichen Befruchtung benötigt, und deshalb müssen wir die Paare auch beim vierten Versuch finanziell unterstützen. Das Konzept von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sieht vor, dass Bund, Länder und Krankenkassen künftig 75 Prozent der Kosten beim ersten bis dritten Versuch übernehmen. Beim vierten Versuch, der bislang vollständig von den betroffenen Paaren allein finanziert werden musste, sollen künftig 50 Prozent der Kosten allein durch Bund und Länder übernommen werden. Damit ungewollt kinderlosen Paaren nach diesem Konzept schnellstmöglich geholfen werden kann, hat der Haushaltsausschuss die bislang gesperrten Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro heute kurzfristig freigegeben. Diese Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare ist allerdings nur möglich, wenn auch die Länder den vorgesehenen finanziellen Beitrag leisten. Hierzu sollen Anfang April die Sondierungsgespräche zwischen Bund und Ländern beginnen. Wir fordern alle Länder auf, nicht zu blockieren, und die erforderliche finanzielle Unterstützung für die betroffenen Paare endlich möglich zu machen. Hintergrund: 12,8 Millionen Menschen zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland wünschen sich sehnlich Kinder oder haben sich früher welche gewünscht. Darunter sind 1,4 Millionen Frauen, die auch nach einem Jahr „Probieren“ nicht schwanger wurden. Das Problem ungewollter Kinderlosigkeit aus medizinischen Gründen wurde bislang kaum öffentlich diskutiert. Angesichts sinkender Geburtenzahlen könnte sich dies ändern. Eine neue Studie mit dem Titel „Ungewollt kinderlos", die das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung gemeinsam mit dem Institut für Demoskopie Allensbach erarbeitet hat, beschäftigt sich mit der Frage, welchen Beitrag die Fortpflanzungsmedizin zur Abmilderung der demografi-
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schen Krise in Deutschland leisten kann. Gegen eine Schutzgebühr von sechs Euro können Sie die Studie bestellen. Schreiben Sie eine Mail an info@berlin-institut.org 6. Bessere Perspektiven für wissenschaftlichen Nachwuchs Wie können bessere Aussichten für Nachwuchswissenschaftler geschaffen werden? Darum drehte sich das Fachgespräch im Ausschuss für Bildung und Forschung. Mein Kollege Tankred Schipanski berichtete, die Unionsfraktion wird einen Antrag vorlegen, der zur Voll- und Juniorprofessur einen neuen Professorentitel vorschlägt. Für diese neue Professorenkategorie müssen unbefristete Arbeitsverhältnisse und ein eigenes Promotionsrecht gelten. Hochschulen sind gefordert, die die Verlässlichkeit, die der Bund durch seit 2006 jährlich wachsende Mittel für die Hochschulen bietet, in attraktive und planbare Karriereperspektiven für hervorragende Nachwuchswissenschaftler umzusetzen. Die Länder können ihren Beitrag leisten, indem sie ihre Hochschulen ebenso verlässlich finanzieren. Zudem fordert die Fraktion, die Dauer der Verträge von Nachwuchswissenschaftlern generell an die Laufzeit der Projekte zu koppeln, in denen diese beschäftigt sind. Ein vereinbartes Qualifikationsziel muss zügig während der Laufzeit des Vertrages erreichbar sein. Nur mit attraktiven und familienfreundlichen Rahmenbedingungen und planbaren Karriereperspektiven für gesuchte Nachwuchswissenschaftler bleiben wir im Kampf um die klügsten Köpfe weltweit wettbewerbsfähig. Hintergrund: Eine Evaluation des im April 2007 in Kraft getretenen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die HIS GmbH hat ergeben, dass derzeit 83 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis angestellt sind. Die Hälfte der Arbeitsverträge der an Hochschulen beschäftigten Postdocs hatte zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
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7. Bund fördert Kindertagesstätten Die Integrative Kindertagesstätte Regenbogen in Saalfeld und der Kindergarten Kinderland in Bad Lobenstein bekommen ab April Bundesmittel aus dem Programm „Frühe Chancen“. Die Kitas können nun mit je 25.000 Euro pro Jahr bis 2014 ihre Sprachförderung ausbauen. Erzieher und pädagogische Fachkräfte können eingestellt werden, die die Kinder beim Sprechen lernen begleiten und stärken. Neue Bücher können gekauft werden. Bildung im Kindergartenalter ist wichtig. Ein Dreijähriger, dem keine Geschichten vorgelesen werden und mit dem keiner singt, ist schnell im Verzug. Gute Sprachkenntnisse sind Basis für späteren Erfolg in Schule und Beruf. Hintergrund: Mit der Offensive „Frühe Chancen“ stellt das Bundesministerim für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld können Kindertageseinrichtungen zu sogenannten „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ ausgebaut werden. Seit dem Frühjahr 2011 werden deutschlandweit 3.010 Einrichtungen in einer ersten Förderwelle als SchwerpunktKitas gefördert. Die zweite Förderwelle mit rund 1.000 weiteren Kitas startet zum 1. April 2012. Nähere Informationen finden Sie auf www.fruehe-chancen.de IMPRESSUM MdB Carola Stauche Platz der Republik 1 – 11011 Berlin Tel. 030-22771084 carola.stauche@bundestag.de Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Sollte sich mal der Fehlerteufel eingeschlichen haben, bitte ich um Entschuldigung. Der nächste Newsletter erscheint am 27. April.