Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
29.Juni 2012 Inhalte 123456789-
Denkmalschutz gestärkt ESM und Fiskalpakt Zukunft der Solarförderung Warndatei gegen Rechtsextremisten Angehörige pflegen zuhause Neue Kontonummern ab 2016 verpflichtend Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR Im Sommer Kino auf Bundestags-Fassade Besuchergruppen aus dem Wahlkreis
Der Deutsche Bundestag hat am 14.06. den Nachtragshaushalt 2012 beschlossen, der wegen des vorgezogenen ESM - Vertrages erforderlich wurde. Erfreulich ist, dass es gelang, den Etat von Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei dieser Gelegenheit um 25 Mio. Euro zu erhöhen. Das ist eine große Ausnahme. Um 13,5 Mio. Euro konnte dabei das Denkmalschutzsonderprogramm III des BKM erhöht werden. Für dieses erfolgreiche Programm wurde der Etat schon bei Haushaltsbeschluss am 25.11.2011 durch die Abgeordneten von 9 Mio. auf 30 Mio. Euro aufgestockt. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern können so dringende Sanierungen kultureller Infrastrukturen fortgeführt werden. Denkmalschutz fördert die Identifikation mit unserer Geschichte und Heimat. Ein Verfall der Denkmale, ist ein Verfall kultureller Identität. In Zeiten der Globalisierung und der Krise benötigen Menschen Bindungen und regionale Identitäten. Deshalb sind der Erhalt und die Pflege historischer Denkmäler, Kirchen und Schlösser ein wichtiger Bestandteil der Kulturpolitik der Union. In Thüringen sind wir mit herausragenden Objekten reich gesegnet. Für manches habe ich mich als zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien persönlich eingesetzt.
Aktuelles
1- Denkmalschutz gestärkt
Johannes Selle, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Büro: Unter den Linden 71 Telefon: +49 30 227-70064 Fax: +49 30 227-76190 johannes.selle@bundestag.de Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien Mitglied im Ausschuss Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
So wurde zum Beispiel die Burganlage im Kyffhäuser mit Mitteln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm in Höhe von 180.000 Euro gefördert. Im Weimarer Land liegt mir besonders die Luther-Kirche in Apolda am Herzen. Mit ihrer in Thüringen einmaligen Bauweise in mächtiger Backsteingotik aus dem späten 19. Jahrhundert ist sie ein Wahrzeichen der Stadt Apolda und von besonderer kulturhistorischen Bedeutung für die Architektur Thüringens und darüber hinaus. So wie es mir selbst bei meinem ersten Besuch erging, kann sie durch das erhaltene Gesamtensemble bei Touristen aus allen Regionen Begeisterung wecken. Nachdem sich die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde in den letzten Jahren mit großem Einsatz um die Sicherung des Daches gekümmert hat, steht nun die Renovierung des Inneren und der Orgel auf der Tagesordnung . Dieses Vorhaben würde ich gern unterstützen.
2- ESM und Fiskalpakt Heute (am Freitag) entscheidet der Bundestag darüber, ob und wie sich Deutschland an der Lösung der Schuldenkrise in Europa künftig beteiligen wird. Die Bemühungen zur Sicherung der Währungsunion und zur Stärkung der Wachstumskräfte in Europa werden nach dem Abschluss des Europäischen Rates am späten Nachmittag beraten. Dies wird eine der wichtigsten Entscheidungen dieser Wahlperiode. Auch der Bundesrat wird morgen in einer Sondersitzung die Ergebnisse des Europäischen Rates beraten. Vor der Debatte an diesem Freitag wird die Bundeskanzlerin nach Rückkehr aus Brüssel vom Europäischen Rat in einer Regierungserklärung zur Schaffung einer Stabilitätsunion Stellung nehmen. Der Bundestag hat danach zu entscheiden über das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, das ESM-Finanzierungsgesetz – (ESMFinG), das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes, und Seite | 2
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
das Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Diese Abstimmungen erfolgen namentlich, so dass später das Bundestagsprotokoll ausweist, wer von den Abgeordneten mit Ja gestimmt hat, wer mit Nein und wer sich enthalten hat oder fehlte. Dem ESM und dem Fiskalpakt werde ich zustimmen. Nach sehr intensiven Verhandlungen über das Für und Wider überwiegt die Hoffnung, dass die Europäische Union in einer Krise zusammenhält und gestärkt und gewappnet für eine bessere Zukunft ist. Die EU hat uns ein Gefühl von Sicherheit und Frieden gegeben, das ich nicht missen möchte. Deutschlands Wirtschaft ist in Europa sehr erfolgreich. Aber auch auf weiteren Feldern (z. B. in der Sicherheitspolitik, in der Zusammenarbeit in Krisenherden) ist ein europäischer Auftritt von großem Vorteil. Bei der Einführung der gemeinsamen Währung war auf die notwendige Disziplin hingewiesen worden, damit keine Fehlentwicklung und Verwerfung entsteht. Ohne spürbare Not und ohne den Blick in den schrecklichen Abgrund der Zahlungsunfähigkeit zu haben, bestand in Europa nicht die Kraft, den Stabilitätspakt einzuhalten. Nun folgen viele Staaten unserem Vorschlag der Konsolidierung. In dieser Situation muss man Verantwortung übernehmen und die Chance nutzen. Die Beträge, mit denen wir ins Risiko gehen sind hoch. Sie sind aber auch beschränkt und nicht zwangsläufig verloren. Wir werden keine weiteren Risiken eingehen, weil wir uns selbst nicht überschätzen dürfen. Ein Scheitern von ESM und Fiskalpakt ist nicht ausgeschlossen, aber der Ausstieg ist ebenfalls teuer und weniger kalkulierbar. Auf jeden Fall ist er unmittelbar mit einer wachsenden Arbeitslosigkeit verbunden. Das will ich nun auf keinen Fall.
3- Zukunft der Solarförderung Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat für die Förderung von Solarstrom folgenden Kompromiss erzielt: Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt bestehen. Bundestag und Bundesrat haben das Ergebnis diese Woche beraten. Der Seite | 3
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundestag hat am Donnerstag zugestimmt. Sofern der Bundesrat am heutigen Freitag keinen Einspruch erhebt, wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt. Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 % der Jahresstrommenge gesetzlich vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt. Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung. Mit Erreichen des Gesamtausbauziels entfällt sofort jedwede Förderung für dann neue Anlagen. Derzeit laufen rund 28 GW installierte PV-Leistung. Der Einspeisevorrang bleibt für zusätzliche neue Anlagen auch nach Erreichen des Gesamtausbauziels gesichert. Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt erhalten. Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen. Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert. In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Seite | 4
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.
4- Warndatei gegen Rechtsextremisten Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus besteht die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern. Mit diesem Instrument, das durch das Bundeskriminalamt (BKA) zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus betreut wird, erreicht unsere wehrhafte Demokratie eine deutliche Verbesserung ihrer Möglichkeiten im Kampf gegen den gewaltbereiten Rechtsextremismus. Die Arbeit des schon bestehenden „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums Rechts“ wird sinnvoll ergänzt. Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, werden die beteiligten Behörden zu diesem Zweck verpflichtet, in der Datei Informationen zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein vorgelegter Änderungsantrag der Unions- und der FDP-Fraktion sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die Speicherung sogenannter Kontaktpersonen noch enger zu fassen als vorgesehen. Die SPD-Fraktion spricht von einem „notwendigen“ und „anständigen“ Gesetz. Sie hat angekündigt, dem Gesetz zuzustimmen, weil damit im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein „Mosaikstein gesetzt“ werde. Die Fraktion begrüßt zugleich, dass in den Beratungen über den Gesetzentwurf Verbesserungen etwa hinsichtlich des Datenschutzes erreicht worden seien.
Seite | 5
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
5- Angehörige pflegen zuhause Ebenfalls in dieser Woche beschloss der Bundestag über das PflegeNeuausrichtungs-Gesetz. 500.000 Menschen mit Demenzerkrankung erhalten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Damit die Pflege zu Hause weiter Vorrang vor der Pflege im Heim hat, setzen wir einen Schwerpunkt bei den pflegenden Angehörigen und ihren Familien. Die Pflegebedürftigen lassen sich lieber in vertrauter Umgebung und von vertrauten Menschen pflegen. Das ist ein Stück Menschlichkeit in unserer Gesellschaft. Wir Unionsabgeordnete verfolgen den Grundsatz „ambulant vor stationär“ seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre. Jetzt ermöglichen wir pflegenden Angehörigen erstmals Auszeiten. Wer mehrere Pflegebedürftige pflegt, darf bei der Rente nicht schlechter gestellt werden. Auch das wird künftig berücksichtigt. Wir erweitern das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste um häusliche Betreuungsleistungen. Pflegebedürftige und Pflegekräfte werden künftig mitreden, auch bei der Bewertung und Einstufung der Pflege. Pflegebedürftige entscheiden künftig selbstbestimmt, was für sie beste Hilfe und Pflege ist. Der Bundestag schafft mehr Flexibilität, um von einem starren Minutenkorsett in der Pflege wegzukommen. Der Grundsatz „Wiederherstellung vor Pflege“ wird nachhaltig umgesetzt. Neue Wohnformen entstehen. Versicherte werden nicht alleingelassen, sondern frühzeitig beraten – mit verbesserter Rechtssicherheit. In Pflegeheimen wird die ärztliche und zahnärztliche Versorgung auf eine neue, sichere Grundlage gestellt. Die mit der Beitragssatzerhöhung ab 2013 erzielten Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro sind gut angelegt. Sie werden nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern dort eingesetzt, wo das Geld am dringendsten gebraucht wird: bei den pflegenden Angehörigen und ihren Familien.
6- Neue Kontonummern ab 2016 verpflichtend Bankkunden in Deutschland sollen noch eine Zeit lang ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Seite | 6
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) vor. Banken dürfen danach Verbrauchern eine Möglichkeit anbieten, damit sie inländische Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden können und noch nicht die internationale Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) gebrauchen müssen. Bis zum 1. Februar 2016 soll den Verbrauchern in Deutschland ohne zusätzliche Gebühren erlaubt sein, „inländische Zahlungen weiterhin nach dem vertrauten Muster unter Verwendung der bisherigen Kontokennung vorzunehmen“. Bei der Konvertierung handelt es sich um freiwillige Angebote der Banken. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. Ohne SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vorhandener EUKompatibilität wegfallen. Beim ELV gibt der Kunde der Verkaufsstelle eine Zahlungskarte (zum Beispiel BankCard). Der Verkäufer nutzt die auf der Karte vorhandenen Kontodaten nur zum Erstellen einer Einzugsermächtigung. Die Eingabe einer PIN-Nummer erfolgt nicht. Die Karte dient nicht als Zahlungsauthentifizierungsinstrument. Die Übergangsbestimmung soll auch dazu dienen, den betroffenen Wirtschaftsbereichen Zeit für die Entwicklung eines Nachfolgeinstruments auf Basis des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (Single Euro Payments Area = einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) zu geben.
7- Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR Der Petitionsausschuss spricht sich für eine gesetzliche Neureglung der Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR aus, die nach 1936 geboren wurden. Am Mittwoch beschloss der Ausschuss einstimmig, eine Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzuwenden. Flüchtlinge und Aussiedler sollen wie Berufskollegen behandelt werden, die immer in den alten Bundesländern rentenversichert waren. Durch die RentenversicheSeite | 7
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
rungsträger erfolgte nach 1990 eine Berechnung wie für Versicherte, bei denen der Verdienst, für den Beiträge zur Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden, maßgeblich ist. Die Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem führt zu teils erheblichen Rentenminderungen und behandle die Betroffenen nachträglich wieder als DDR-Bürger. Der Petitionsausschusses stellte fest, dass im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) 1991 festgelegt war, dass die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten nach dem Fremdrentenrecht ihre Legitimation verloren habe und für die Rentenberechnung die tatsächlichen Entgelte maßgeblich sein sollen. Mit dem RentenüberleitungsErgänzungsgesetz sei dies aber geändert worden. Anstelle des Rentenbeginns wurde nunmehr auf das Geburtsjahr der Versicherten abgestellt, wodurch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung erreicht worden sei. Außerdem sollten Renten nicht für mehrere Jahrzehnte nach zweierlei Recht bewertet werden. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung des RÜG geht jedoch nicht hervor, ob die sich für Übersiedler ergebenden Folgen „absehbar und gewollt waren“. Nach Auffassung des Ausschusses sollten DDR-Übersiedler und Flüchtlinge in den Bestand der Eingliederung vertrauen können, wie es etwa bei deutschstämmigen Aussiedlern aus Polen der Fall sei.
8- Im Sommer Kino auf Bundestags-Fassade Ein besonderes Erlebnis bietet der Bundestag in diesem Sommer. Unter dem Titel „Dem deutschen Volke: Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag.“ findet in der Zeit vom 28. Juni bis 3. Oktober 2012 mit Beginn der Dunkelheit am Reichstagufer eine abwechslungsreiche Installation von Film-, Lichtund Toneffekten an der Fassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Gezeigt wird ein bewegender Film über unvergessliche historische Momente, die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und ihre Bedeutung. Eine Vorführung dauert circa 30 Minuten und wird zwei Mal hintereinander ab 22:00 Uhr gezeigt.
Seite | 8
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
9- Besuchergruppen aus dem Wahlkreis In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hatte ich zwei Besuchergruppen aus meinem Wahlkreis in Berlin zu Gast. Am Mittwoch kam die neunte Klasse des Geschwister-SchollGymnasiums aus Sondershausen für einen Tag nach Berlin. Die politisch interessierten15-jährigen folgten meinen Ausführungen über Politik und die politischen Abläufe mit großer Aufmerksamkeit. Sie stellten anschließend konkrete Fragen. Die Schüler hatten ein straffes Programm in Berlin. Nach einem kurzen Abstecher auf die Reichstagskuppel stand noch eine Visite der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Hohenschönhausen (Zentrale Gedenkstätte) auf der Tagesordnung. Anschließend erfolgte die Heimreise per Bus. Foto anbei:
Seite | 9
Johannes Selle Mitglied des Deutschen Bundestages
Eine zweite Besuchergruppe kam am Donnerstag. Hier handelte es sich um interessierte Bürger, die im Landkreis Sömmerda ansässig sind. Auch mit dieser Gruppe stand ein Gespräch mit mir auf dem Programm. Insbesondere zum Thema „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ und „Fiskalpakt“ gab es viele offene und auch sehr kritische Fragen. Hierzu können Sie meine Erläuterungen weiter oben nachlesen. Es wurden auch kritische Fragen zum Raketenabwehrschild der NATO gestellt. Während unseres Gesprächs waren die Lichtanlagen ausgefallen, so dass ich eine Abstimmung im Plenum leider versäumte. Diese Gruppe hielt sich für drei Tage in Berlin auf. Sie konnten noch einer Plenarsitzung beiwohnen und hatten noch einen Gesprächstermin im Bundesfamilienministerium. Foto anbei:
Seite | 10