Volkmar Vogel: Newsletter „Brief aus Berlin“ vom 9. März 2012

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Volkmar Vogel Mitglied des Deutschen Bundestages

„Brief aus Berlin“ vom 09. März 2012

Volkmar Vogel, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-72233 Fax: +49 30 227-76798 volkmar.vogel@bundestag.de

Volkmar Vogel – Engagiert für Ostthüringen Bericht über das Personenbeförderungsgesetz

Wahlkreisbüro Ronneburg: Brunnenstraße 2 07580 Ronneburg Telefon: +49 36602 22318 Fax: +49 36602 22258 volkmar.vogel@wk.bundestag.de

Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - stellv. Vorsitzender stellv. Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

V.i.S.d.P.: Volkmar Vogel, MdB Bei Rückfragen: Karsten Schulze

Volkmar

Vogel

und

Peter

Götz

(r.),

Vorsitzender

der

AG

Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Vorsitzender der Kommunalpolitischen

Vereinigung

der

CDU

und

der

CSU

Deutschlands.

In der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik habe ich am Dienstagmorgen über den aktuellen Sachstand bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes gesprochen. Dabei habe ich hervorgehoben, was die Änderungen für die Kommunen bedeuten. bdo-Delegiertenversammlung Gleich zwei bekannte Gesichter habe ich am Mittwoch bei der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes deutscher Omnibusunternehmer (bdo) getroffen: den Omnibusunternehmer Hartmut Piehler aus dem Landkreis Greiz und natürlich als Gastgeber den bdo-Präsidenten Wolfgang Steinbrück.


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„Get together“-Treff des MDR Einen Besuch habe ich auch unserem Heimatsender MDR abgestattet. Dieser hatte zu einem Get together-Treffen in die Thüringer Landesvertretung eingeladen. Schülergruppen aus Münchenbernsdorf und Greiz Gleich zwei Schülergruppen fanden in dieser Woche den Weg nach Berlin. Am Donnerstag traf ich mit Schülern des Greizer Ulf-Merbold-Gymnasiums zusammen. Begleitender Lehrer dieser Gruppe war ein alter Bekannter: der langjährige frühere Greizer JU-Vorsitzende Christian Tischner. Ich bedauere sehr, dass ich die 17 Schüler der Regelschule Münchenbernsdorf, die am Freitag in Berlin eintrafen, aus terminlichen Gründen leider nicht persönlich treffen konnte. Jahresempfang des Landkreises Greiz Am Freitagabend besuche ich auf Einladung unserer Landrätin Martina Schweinsburg den Jahresempfang in der Vogtlandhalle Greiz. Ich bin mir sicher, dass es dort das eine oder andere gute Gespräch geben wird.

Sitzungswoche im Überblick Schuldenschnitt für Griechenland Griechenland ist einer Wende einen Schritt näher gekommen: Rund 95% der privaten Gläubiger tauschen ihre Anleihen ein. Für ihre alten Papiere erhalten sie neue mit einem geringeren Wert und längerer Laufzeit. Die Gläubiger verzichten damit wohl auf rund 70% ihres Geldes. Dieser Schuldenschnitt ist eine Grundbedingung für die Auszahlung des zweiten Rettungspakets, welches der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Koalitionsausschuss legt Planungen für die nächsten Monate vor Der Koalitionsausschuss mit Vertretern aus CDU, CSU und FDP hat in großer Einigkeit weitere Beschlüsse zur Sicherung und Stärkung des Wachstums, für solide Finanzen und zur Unterstützung des Zusammenhalts in unserem Land gefasst. Ein rechtspolitisches Paket setzt wichtige Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um: Der Warnschussarrest kommt für das Jugendstrafrecht, die Höchststrafe für jugendliche Mörder wird auf 15 Jahre heraufgesetzt. Die Kronzeugenregelung wird künftig


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auf die Fälle begrenzt, in denen die Offenbarung des Täters mit einer eigenen Straftat im Zusammenhang steht. Das gemeinsame Sorgerecht bei Nichtverheirateten wird auch verändert: wir stärken dabei die Rechte der Väter. Die gewerbsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe wird zukünftig unter Strafe stehen. Unser Augenmerk liegt auch auf der Umsetzung des Energiekonzeptes. Der Koalitionsausschuss hat konkrete Inhalte und zeitliche Umsetzungsziele vereinbart. Im Urheberrecht will der Koalitionsausschuss die Vorgabe des Koalitionsvertrages umsetzen, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere sogenannte Werkvermittler. In der Bildungspolitik wird eine Grundgesetzänderung geplant: Nicht nur bei Projekten, sondern auch bei der institutionellen Förderung von Hochschulen sollen Bund und Länder künftig zusammenwirken können. Mit einem sehr langfristigen Blick hat der Koalitionsausschuss eine Demografiestrategie beraten. Diese wird die Bundesregierung aufgrund der großen absehbaren Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur demnächst beschließen. Darin geht es um mehr Zeitsouveränität für Familien, qualifiziertes und gutes Arbeiten, selbstbestimmtes Leben im Alter, Lebensqualität für Stadt und Land sowie die Sicherung unserer Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Durchbruch bei der Organspende Die Organspende soll mit dem Ziel, dass sich mehr Menschen dazu bereit erklären, ihre Organe gegebenenfalls zu spenden, reformiert werden. Die vereinbarte Entscheidungslösung ist fraktionsübergreifend konsensfähig. Alle Deutschen werden dann regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung über ihre Organspendebereitschaft aufgefordert. Eine Erklärung wird in jedem Fall freiwillig erfolgen, somit besteht auch keine Rückmeldepflicht. Gemeindefinanzreformgesetz angepasst Wir haben in dieser Woche beschlossen, auf der Grundlage aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer anzupassen. Wir haben außerdem Verbesserungen für die Steuerzahler eingefügt. So müssen Arbeitnehmer, die System- und Anwendungsprogramme


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von ihrem Arbeitgeber auch privat nutzen, dies künftig nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Detailinformationen zur Photovoltaik-Anpassung Wie bereits in meinem Brief aus Berlin in der vergangenen Woche angekündigt, wird es Veränderungen bei der Förderung von Photovoltaikanlagen geben. Das hierfür notwendige Gesetz wurde am Freitag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Absenkung für Photovoltaik-Dachanlagen gilt ab dem 1. April 2012. Es wird ein weiter Inbetriebnahmebegriff (kaufmännische Inbetriebnahme) angesetzt. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat das alte Recht Gültigkeit, sofern der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012 erfolgt ist und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen worden ist.


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