CampInfo No4 2011

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Ausgabe 4 September 2011

Ferienaktivitäten auf unseren Campingplätzen Die Ferien genießen zu können, bedeutet nicht auf Anhieb, sich in der Sonne zu räkeln und in den Tag hinein zu leben. Findet ein solches ´´ dolce vita´´ gern großen Anklang bei erwachsenen Urlaubern, so mag das nicht von vornherein auf die Kleinen zutreffen. Spielt der Wettergott nicht mit, oder suchen die Eltern eine wohlverdiente Phase der Entspannung, so quengeln die Kids drauf los und es ist ersichtlich, dass die erhoffte Ferienstimmung allmählich leicht getrübt werden kann.

Web:

Bureau:

Secrétariat:

Linda Gedink, Kengert, L-7633 Larochette/Medernach Tel. 837186 * Fax 878 323 * Email : linda@camprilux.lu Adeline Krausch, Rue des Jardins 49, L-7782 Bissen Tél. 83 54 61 Gsm: 621 19 15 61 Fax: 26 293-560 Email: secretariat@camprilux.lu www.camping.lu * www.camprilux.lu

Umso mehr ist es in der heutigen Zeit angebracht, den Kindern erlebnisreiche Ferien zu bescheren und parallel dazu, den Vätern und Müttern die Möglichkeit zu gewähren, für ein paar Stunden die Seele baumeln zu lassen. Um dieses Vakuum aufzufüllen, greifen einige Campingbesitzer auf gut geschultes junges ausländisches Betreuungspersonal zurück; der Anspruch auf diese Dienste ist jedoch nicht kostenlos.

können ihre Kandidatur beim Ministerium einreichen und haben somit die Möglichkeit, neben einem lukrativen Ferienjob , ihre Geldbörse aufzubessern.

Schüler

und

Studenten

dabei

Die Aktivitäten sind recht vielseitig gelagert:

Darum entsprechen die Spiele und die Fragebögen einem leicht gehobenen Anspruch, wobei es darum geht, soviel Punkte als möglich zu sammeln.

Morgens stehen Bastelarbeiten jeglicher Art auf dem Programm. Nachmittags haben dann eher sportliche Anwendungen Vorrang: es geht zur Schatzsuche oder zur Fuchsjagd, Spiele werden ausgetragen und Sport betrieben.

Sehr viel Spaß, aber auch Gänsehaut, bereitet der Horrortrip: in dunkler Nacht machen sich die Gruppen im Wald auf einen vorher markierten Weg und werden unterwegs, von schauderhaft verkleideten Animateuren, das Fürchten gelehrt.

Deshalb wartet das Tourismusministerium, in enger Zusammenarbeit mit dem ORT AL und de m O RT Müllertal , ( den beiden regionalen Tourismusbüros), mit einer interessanten kostenlosen Alternative auf: Im Laufe des Jahres werden die Campingplätze daher aufgefordert, ihren Bedarf an Animateuren zu äußern , damit die Koordination der Teams in die Wege geleitet werden kann.

Sicherheitsgründen sein.

In dieser Ausgabe:

Den für das junge Publikum wohl interessantesten Teil des Angebots ist für Spätabends oder die Nacht reserviert. Bei diesen Rallyes und Nachtspielen müssen die Eltern aber aus

Ferienaktivitäten auf unseren Campingplätzen

1

Code de la consomaation

2

Camping Europe— Linkverbindungskampagne

5

Der Messekalender 2011/2012

6

Innovationsrojetkt „Unsere Silberne Generation“

8

Verleihung des EurewelcomeLabel

10

Seminar „Ausbildung zum Qualitätscoach―

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Retrospektive Campingplätze

12


Code de la Consommation (1) Code de la consommation, wie am 5. April 2011 abgestimmt in der Abgeorgnetenkammer (projet 5881A). Zusammenfassung für touristische Übernachtungsbetriebe Zuerst sei gesagt, dass dieser Text das ist, was in der Überschrift steht : nämlich eine Zusammenfassung. Alle Informationen sind mit der nötigen Sorgfalt zusammengetragen, damit es lesbar und verständlich bleibt, und mit einem Jurist der Handelskammer abgestimmt. Dennoch : bei etwaigen juristischen Problemen oder Details, verweisen wir Sie an den französischen Text des „Code de la Consommation―. Verschiedene Europäische Direktiven wurden mit dem Code de la consommation in Luxemburger Recht umgewandelt und die verschiedenen Gesetzestexte, die den Verbraucher/Konsumenten betreffen sind darin versammelt, damit so eine gröere Transparenz und Lesbarkeit garantiert ist. So wird z.B. auch das Gesetz vom 14. Juni 1994 über Pauschalreisen (voyages à forfaits) in einem Kapitel behandelt und wurde ohne Änderung im Gesetzestext übernommen. Nebenbei bemerkt ist auch die EU dabei, eine neue Direktive auszuarbeiten (COM (2008)614, die in 4 bestehende Direktiven einflieβen s o l l e n : - Direktive 93/13/CE über unfaire Klauseln - Direktive 99/44/CE über

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Verkauf und Garantie - Direktive 97/7/CE über Verkauf auf Distanz - Direktive 85/577/CE über Verträge die nicht in kommerziellen Gebäuden abge schlossen werden. Es gab lange Zeit keine Einigkeit zu bestimmten wichtigen Punkten in der neuen Direktive, bis jetzt im Juni 2011 ein Kompromiss für den Verkauf auf Distanz gefunden wurde. Der geänderte Text des Europa Parlaments (EP) besagt, die derzeitige Ausnahmeregelung für das Recht zur Widerrufung zu behalten. Allerdings sollten umfangreiche Vorschriften über die vorvertragliche Informationen aufgestellt werden. Das sind z.B. ausführliche Informationen für den Verbraucher (Name und Anschrift der Firma, der Preis einschließlich aller Steuern, Möglichkeit der Beschwerden, usw.), sowie eine obligatorische Bestätigung der Bestellung auf einem dauerhaften Datenträger. Auch dürfen Kontrollkästchen auf Webseiten nicht schon im Voraus angekreuzt sein. Diese Umänderungen sollen bis 2013 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, und Camprilux zusammen mit der Horesca und der Handelskammer werden darauf achten, dass in Luxemburg nicht mehr als die Direktive umgesetzt wird. Angesichts des besonderen Charakters des Verkaufs von Übernachtungen, dessen hohe Vergänglichkeit (eine reservierte Nacht wo keiner kam ist auf immer verloren), und bei der weit verbreiteten Verwendung von Buchungen per Telefon, ist eine solche Ausnahme von großer Wichtigkeit für unseren Sektor.

Zum Code und wie er touristische Übernachtungsbetriebe betrifft : 1. Timesharing : Man wird im Text erfahren, dass jetzt auch Timesharing in Wohnwagen unter diese Bestimmungen des Gesetzes fallen. Unsere europäische Vertretung hat hier schon im Vorfeld nachgefragt, als die EU-Direktive ausgearbeitet wurde, um welche Art von Ferien in Wohnwagen es sich handelt. Es wurde damals versichert, dass nur Timesharing-Produkte für Wohnwagen betroffen wären, d.h. wenn der Wohnwagen wie ein Haus oder ein Boot im Besitz mehrerer Personen ist, die abwechselnd das Benutzerrecht haben. In Luxemburg bestehen solche Arrangements unseres Wissens nach nicht und wir brauchen uns also in dieser Sache keine Sorgen zu machen.

2. Allgemeines zu Verträgen : Der Geschäftsmann (im Gesetz „le professionnel― genannt) muss in deutlichen und verständlichen Worten den Konsumenten über die Güter oder Dienstleistungen, die er anbietet, in Kenntnis setzen. Jedes Angebot oder Garantie, welche in einer Reklame angeboten wird, ist automatisch Teil des Vertrages, und wenn diese nicht eingehalten wird, darf der Konsument den Vertrag auflösen.

3. zur Preisangabe : Jeder „professionnel― muß den Konsumenten über den Preis seiner Produkte und Dienstleistungen informieren. Sei es durch Markierung, Etiketten, Aushängeschilder oder jede andere Möglichkeit muß auf eine Art geschehen, dass es unmissverständlich, einfach zu erkennen und gut lesbar ist. Preise müssen in Euro angegeben werden. Man darf keinen höheren Preis fragen als der, der ausgeschildert ist.


Code de la consommation (2) In Gaststätten, Übernachtungsbetrieben, Restaurationsbetrieben und ähnlichen, muss der Preis immer inklusive „Service― sein.

4. Preise von Produkten : Jeder „professionnel― muß dem Konsumenten den Verkaufspreis seiner Produkte angeben, sowie den Preis pro Maßeinheit. Der Verkaufspreis ist der Preis mit Mehrwertsteuer und allen hinzukommenden Steuern für eine Einheit oder ein gewisses Quantum des Produktes. Der Preis pro Maßeinheit ist der Preis mit Mehrwertsteuer und allen hinzukommenden Steuern für ein Kilogramm, ein Liter, ein Quadratmeter oder ein Kubikmeter. Die Angabe des Preises pro Maßeinheit gilt nicht für : a) Lebensmittel unter 100g/ml; für Gebäck und Brotprodukte anders als Brot (dort gibt es einen Stückpreis); für Obst, Gemüse, Kräuter und andere Produkte die normalerweise pro Stück oder einzeln verkauft werden. b) für nicht-Lebensmittel c) für Produkte, die zusammen mit einer Dienstleistung verkauft werden. Der Preis pro Maßeinheit braucht nicht angegeben zu werden wenn er identisch mit dem Verkaufspreis ist. Es genügt der Preis pro Maßeinheit wenn Produkte „en vrac― (also ohne vorherige Verpackung) angeboten und vor dem Konsumenten gewogen oder gemessen werden. Der Preis pro Maßeinheit braucht nicht angegeben zu werden wenn die Verkaufsfläche unter 400 m2 liegt (das trifft also bei den meisten der Läden auf Campingplätzen zu) oder bei Tür -zu-Tür Verkauf. Bei Reklamen müssen immer beide Preise angegeben werden und keine der oben genannten

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Ausnahmen (Verkaufsfläche unter 400m2 und Tür-zu-Tür Verkauf) ist gültig.

5. Preise von Dienstleistungen : Jeder „professionel― muss dem Konsumenten den Stückpreis seiner meist gängigen Dienstleistungen mit allen Taxen inklusive angeben, ausser er übt eine „profession libérale“ aus (Arzt, Anwalt, etc). Wenn der Preis nicht im Voraus bestimmt werden kann, muß der Preis der verschiedenen Parameter, die benutzt werden, angegeben werden. So z.B. beinhaltet der Stundenpreis alle Taxen für Handarbeit und Fahrtkosten inklusive. Gibt es ein, dem Publikum zugängliches Verkaufslokal, so müssen die Preise sowohl von innen als von aussen sichtbar sein. Wenn die Anzahl der Dienstleistungen zu groß ist für eine deutliche Liste, ist auch ein Katalog oder eine Broschüre erlaubt, die dem Publikum in der Rezeption zur Verfügung steht. Man darf sogar das Dokument durch einen Kostenvoranschlag ersetzen, wo der totale Preis mit allen Taxen angegeben ist.

6. Unlautere kommerzielle Praktiken sind durch das Gesetz verboten: Hierbei handelt es sich zB um : f a l s c h e I n f o r m a ti o n e n

- Informationen, die den Käufer beeinflussen, eine kommerzielle Entscheidung zu treffen, die er sonst nicht genommen hätte - die Nicht-Angabe von Informationen, die den Käufer beeinflussen, eine kommerzielle Entscheidung zu treffen, die er sonst nicht genommen hätte, oder wenn diese Informationen nicht klar, unlesbar, unverständlich oder undeutlich sind. Folgende Angaben dürfen nicht fehlen : - die Hauptmerkmale des Pro dukte - die geografische Adresse und I d e n t i t ä t d e s „professionnel“ (seine „raison sociale―) oder ggf. diejenigen des „professionnel―, den er vertritt. - der Preis mit allen Taxen einbegriffen, oder die Art und Weise wie ein Preis kalkuliert wird und eventuelle Fahrt-, Lieferund Versandkosten oder, wenn diese nicht im Voraus zu berechnen sind, auf jeden Fall die Angabe, dass diese zu Lasten des Käufers sind. - die Modalitäten für Zahlung, Versand, Ausführung, Möglichkeiten der Beschwerde - wenn zutreffend : das Recht vom Ankauf zurückzutreten. In jedem Fall ist es verboten : - anzugeben, einem „code de conduite― (Verhaltenskodex) anzugehören wenn das nicht der Fall ist - ein Zertifikat, Qualitätslabel oder ähnliches auszuhängen wenn man nicht dazu befugt ist. - anzugeben, dass ein Verhaltenskodex die Zustimmung eines öffentlichen Instituts oder Ähnlichem bekommen hat, wenn das nicht der Fall ist - ein Produkt zu einem gewissen Preis anzubieten, und dann, um


Code de la consommation (3) ein anderes Produkt anzupreisen, zu verweigern das Produkt aus der Werbung zu zeigen, oder keine Bestellung dafür aufzunehmen oder ein beschädigtes Modell zu z e i g e n . - falsche Angaben zur Verfügbarkeit des Produktes zu machen, die den Konsumenten dazu führen eine Entscheidung zu treffen ohne Möglichkeit des Vergleichs zu hab e n . - eine Reklame zu machen mit redaktionellem Inhalt (man zahlt also als „professionnel― für den Inhalt der Reportage) wo nicht deutlich erwähnt ist, dass es sich um kommerziellen Inhalt handelt (publi-reportage). Es muß für den Konsumenten deutlich sein dass für den Inhalt gezahlt wurde. - einen Wettbewerb zu organisieren ohne, dass Preise ausgekehrt werden. - etwas als „gratis― anzubieten wenn der Konsument es doch auf eine andere Art bezahlen muss oder für den Erhalt oder Lieferung des Gratisproduktes zahlen muss. - schon bei der Werbung eine Rechnung oder ein ähnliches Dokument hinzuzufügen, wodurch der Konsument glaubt, das Produkt schon gekauft zu haben. (nicht komplette Liste, mehr im Code nachzulesen, so wie auch Bestimmungen über aggressive kommerzielle Praktiken die z.B. verbieten, ungefragt Produkte anzubieten über Telefon, Fax, email oder andere Kommunikation auf Distanz)

7. Verträge mit Konsumenten, missbräuchliche Klauseln : In Verträgen zwischen „professionnels“ und Konsument wird jede Klausel, die im Vertrag ein Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten zum Nachteil des Verbrauchers bringt, als Missbrauch gesehen und somit als null und nicht geschrieben bewertet. Im Zweifelsfall liegt der Vorteil immer beim Konsumenten. Als Beispiele von unfairen Klauseln gelten Seite 4

- ausgeklammerte Garantie bei versteckten Fehlern (vice caché) - Klauseln, die den Betrag erhöhen wenn ein Gericht eingeschaltet werden muß. - Klauseln, die dem Konsumenten verbieten die Zahlungen einzustellen wenn der „professionnel― seine Verplichtungen nicht einhält. - Klauseln, die dem „professionnel“ erlauben den Vertrag einseitig zu ändern oder ohne Motiv zu kündigen - Klauseln, die besagen, dass der Vertrag für mehr als ein Jahr verlängert wird wenn er nicht vor einem bestimmten Datum gekündigt wird. (nicht komplette Liste, mehr im Code nachzulesen)

8. Verkauf auf Distanz (also per Telefon, Fax oder e-mail, oder über eine Webseite) Wichtig hierbei sind folgende Punkte : - die geografische Adresse und Identität des „professionnel― (seine „raison sociale“) oder ggf. diejenigen des „professionnel―, den er vertritt. - die Hauptmerkmale des Produktes - der Preis mit allen Taxen inklusive, oder die Art und Weise wie ein Preis kalkuliert wird und eventuelle FahrtLiefer, und Versandkosten oder, wenn diese nicht im Voraus zu berechnen sind, auf jeden Fall die Angabe, dass diese zu Lasten des K ä u f e r s s i n d . - die Modalitäten für Zahlung, Versand, Ausführung, Möglichkeiten d e r B e s c h w e r d e

- wenn zutreffend : das Recht zurückzutreten vom Ankauf. Diese Angaben müssen auf deutliche und verständliche Weise ang e g e b e n w e r d e n . Im Falle eines Streitfalls obliegt es dem „professionnel― den Beweis zu erbringen, dass diese Informationen gegeben wurden. Die Rechte des Konsumenten zum Rücktritt von seinem Verkauf innerhalb von 7 Tagen treffen jedoch nicht zu für Verträge über Unterbringung, Transport, Gastronomie, Freizeit, in dem der Händler sich verpflichtet die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen („aux contrats de fourniture de service d‘hébergement, de transports, de restauration, de loisirs, lorsque le professionnel s‘engage, lors de la conclusion du contrat, à fournir ces prestations à une date déterminée ou à une période spécifiée‖). Momentan sind diese Verkäufe auch nicht an die genannten Informationspflichten gebunden, das wurde jedoch bei der Neugestaltung der EU-Direktive über Verkauf auf Distanz, eingeführt, wir haben jedoch die Ausnahme von den Rücktrittsfristen behalten können. Es ist das kleinere Übel, den Gast zu informieren, und Bestellungen auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen, das machen ja die meisten schon automatisch. Im Anfang dieses Artikels können Sie mehr zur aktuellen Lage lesen. Zu beachten ist zudem, dass z.B. der Verkauf von Gütern auf Distanz allen Bestimmungen des Gesetzes unterliegen; unsere Kollegen aus Groß-Britannien, die ja als Campingplatz oft Mobilheime und Wohnwagen an ihre Gäste verkaufen, sind gewarnt, diese Verkäufe nicht auf Distanz zu machen, nur im personellem eins-zu-eins Gespräch ansonsten der Käufer nach 7 Tagen sagen kann, er möchte den Wohnwagen doch nicht kaufen.


Code de la consommation (4) 9. Pauschalreisen („voyages à forfait“) Eine Pauschale wird wie folgt definiert : besteht aus der Kombination von mindestens zwei Operationen (Transport, Unterkunft oder eine andere touristische Dienstleistung) wenn die Dienstleistung 24 Stunden überschreitet oder eine Übernachtung einschließt und zum Verkauf angeboten wird zu einem Pauschalpreis, auch wenn die verschiedenen Vorgänge die das Package bilden separat an den Kunden verrechnet werden. („Constitue un forfait la prestation résultant de la combinaison préalable d‘au moins deux opérations portant respectivement sur le trans-

port, le logement ou d‘autres services touristiques non accessoires au transport ou au logement et représentant une part significative dans le forfait, lorsque cette prestation dépasse vingt-quatre heures ou inclut une nuitée et qu‘elle est vendue ou offerte à la vente à un prix tout compris, même si les diverses opérations constituant le forfait sont facturées séparément au client.‖) Die Regeln die im Code de la consommation angegeben werden beziehen sich nicht auf Personen oder Betriebe, die ein touristisches Etablissement führen, wenn sie Ihre eigenen Zimmer vermieten.

Im Klartext heiβt das z.B. dass man dem Gast ein Package anbieten darf mit Campingübernachtung, Busausflug und Töpfereikurs, wenn die Übernachtung auf dem eigenen Campingplatz stattfindet, ohne dass man als „agent de voyages― tätig ist. Man darf aber nicht die Übernachtung auf dem Camping im nächsten Dorf im gleichen Package anbieten, dann fällt man unter die Bestimmungen des „agent de voyage―. Linda Gedink, für Camprilux a.s.b.l, September 2011

Camping Europe - Linkverbindungskampage der EFCO&HPA Die Europäische Vereinigung der Campingplatzverbände (European Federation of Campingsite Organisations and Holiday Park Associations EFCO & HPA) arbeitet zusammen mit den 22 anderen Mitgliedsländern am Verbessern der Internetpräsenz der angeschlossenen Campingplätze. Um dieses Ziel zu verwirklichen, brauchen die jeweiligen Campingplätze ihre eigene Webseite bloß durch einen Gratislink zur Webseite der EFCO & HPA zu erweitern.

um Ihnen die Verknüpfung mit www.campingeurope.com zu erleichtern.

In ganz Europa gibt es über 26.000 Campingplätze und wenn jeder diesen Gratislink installiert, erzielen alle eine höhere Trefferquote der Internetsuchmaschinen. Eine Logoabbildung ist einsehbar auf der Webseite der Camprilux a.s.b.l www.camping.lu (unter dem Tab ―Links‖)

http://www.campingeurope.com/ link-to-us/?In=en

Wir möchten alle Mitglieder der Camprilux bitten, anhand unten stehender Anleitung den Link auf Ihrer Webseite zu installieren. Diese Beispiele wurden eigens entwickelt

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Somit brauchen Sie nur eine der unten aufgelisteten Verbindungen zu benutzen und den Angaben zu folgen: Französisch: http://www.campingeurope.com/ link-to-us/?In=fr Englisch:

Deutsch: http://www.campingeurope.com/ link-to-us/?In=de Sind Sie einmal eingeschrieben, werden Sie nach einer An m e l d u n g s b e s t ä t i g u n g z u r Verbindungsseite weitergeleitet, um mit Hilfe der Funktion ―copy-paste‖

einen Teil der HTML-Kodierung an Ihren Webmaster zu senden. In der Hoffnung, dass Sie den geeigneten Link zu Ihrer Webseite ausfindig machen können, wurden 12 verschiedene Möglichkeiten geschaffen. Die Verantwortlichen der Europäischen Vereinigung EFCO&HPA freuen sich über jeglichen Kommentar betreffend der Anwendungsprozedur und danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Natürlich ist es auch hilfreich einen Link zu der Camprilux Webseite www.camping.lu zu installieren. Hierzu können Sie gerne das Camprilux-Logo als Bild benutzen und als Bemerkung hinzufügen, Sie wären Camprilux-Mitglied. Viele unserer Mitglieder haben bereits diesen Link, aber vielleicht haben Sie ja gar nicht daran


Messekalender 2011/2012 Stadt

Messe

Datum

Webseite

OKTOBER Utrecht

Kampeer & Caravan Jaarbeurs

21/10/11 - 25/10/11

www.kampeercaravanjaarbeurs. nl

Bruxelles/Brüssel

International Caravan and Motorhome Mobicar’11

29/10/11 - 06/11/11

www.bccma.be

Montpellier

Salon SETT

02/11/11 - 04/11/11

www.salonsett.com

Bremen

Reiselust

04/11/11 - 06/11/11

www.messe-bremen.de

Frankfurt a. M.

VIVA Touristika & Caravaning

11/11/11 - 13/11/11

www.expotecgmbh.de

Leipzig

Touristik & Caravaning International

16/11/11 - 20/11/11

www.touristikundcaravaning.de

Rhein-NeckarPfalz

ReiseMarkt

06/01/12 - 08/01/12

www.reisemarkt-rhein-neckarpfalz.de

Chemnitz

ReiseMarkt

06/01/12 - 08/01/12

www.chemnitzer-reisemarkt.de

Utrecht

Vakantiebeurs

11/01/12 - 15/01/12

www.vakantiebeurs.nl

Stuttgart

CMT - Die Urlaubsmesse

14//01/12 - 22/01/12

www.messe-stuttgart.de

Luxembourg

Vakanz

20/01/12 - 22/01/12

www.luxexpo.lu

Antwerpen

Het International Vakantiesalon Vlaanderen

26/01/12 - 30/01/12

www.vakantiesalonantwerpen.be

Saarbrücken

Freizeit/Reisemarkt

27/01/12 - 29/01/12

www.saarmesse.de

Dresden

ReiseMarkt

27/01/12 - 29/01/12

www.dresdner-reisemarkt.de

Bruxelles/Brüssel Salon des vacances

02/02/12 - 06/02/12

www.vosvacances.be

Toulouse

Mahana - Salon du Tourisme

03/02/12 - 05/02/12

www.salonmahana.com

Hannover

ReiseZeit - Die Urlaubsmesse

03/02/12 - 05/02/12

www.heckmanngmbh.de/veranst altungen_de

Hamburg

Reisen– Internationale Ausstellung Tourismus & Caravaning

08/02/12 - 12/02/12

www.hamburg-messe.de

Liège/Lüttich

Salon vert, bleu, soleil

09/02/12 - 12/02/12

www.vertbleusoleil.be

Strasbourg

Salon du Tourisme de Strasbourg

10/02/12 - 12/02/12

www.tourissimo-strasbourg.com

NOVEMBER

JANUAR

FEBRUAR

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Stadt

Messe

Datum

Website

FEBRUAR (Fortsetzung) Lille

Tourissima - Salon du Tourisme

Amsterdam

Fiets en Wandelbeurs Salon Cyclisme et randonnées

10/02/12– 12/02/12

www.tourissima.fr

11/02/12 - 12/02/12

www.fietsenwandelbeurs.nl

15/02/12 - 19/02/12

www.charleroiexpo.be

Charleroi

Salon Idées Vacances

Essen

Reise + Camping—Die Urlaubsmesse 22/02/12 - 26/02/12

www.reise-camping.de/

München

f.re.e. - die Reise-und Freizeitmesse

22/02/12 - 26/02/12

www.c-b-r.de

Lyon

Mahana

02/03/12 - 04/03/12

www.salonmahana.com

Berlin

ITB

07/03/12 - 11/03/12

www.itb-berlin.de

Paris

Salon des Randonnées

25/03/12 - 27/03/12

www.randonnee-nature.com

MÄRZ

Werden Sie Naturpark Our Botschafter/in 

Seit

Wer kennt sich im Naturpark Our aus?

Wer kennt seine Sehenswürdigkeiten, seine Landschaften, seine Wanderwege, seine verborgenen Schätze und High-

lights?

Für weitere Informationen:

Wer hat Interesse, dieses Wissen über die Region des Naturparks Our an andere weiter zu geben?

Naturpark Our

Wem macht es Freude, mit Menschen umzugehen und mit ihnen zu plaudern?

Der Naturpark Our sucht solche „Naturpark-Botschafter/ innen―, um den Besuchern und Touristen die Vielfalt der Region näher zu bringen. Wenn Sie sich vorstellen könnten oder gegebenfalls jemanden kennen z.B. bei verschiedenen Veranstaltungen den Infostand des Naturparks zu betreuen, dann setzen Sie sich mit dem Naturpark in Verbindung.

12 Parc L-9836 Hosingen Herr Christian Kayser Tel.: +352 90 81 88 633 Email: christian.kayser@naturpark-our-lu www.naturpark-our.lu

Copyright Fotos: "Joelle Mathias".


Innovationsprojekt „Unsere Silberne Generation― Generationen Luxemburg die Treue halten und immer wieder hier bei uns im Lande Ihre Ferien genießen. Opa und Oma wagten den ersten Schritt über die Grenze in den 50er und 60er Jahren mit dem Zelt. Ihre Kinder kamen dann in den 70er und 80er mit der Familie im Faltcaravan und heute campen die Enkelkinder mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen immer noch auf dem gleichen Campingplatz. Jeder hat Erinnerungen, Anekdoten oder eine wahre Liebesgeschichte zu Luxemburg, die er mit anderen gleichgesinnten Familien und Senioren, die alle Teil der großen Campinggemeinschaft sind, teilen möchte. Am Anfang stand die Idee…. Inspiriert von der Auswahl des Themas 2011 im Luxemburger Tourismus: ‚die silberne Generation‗ kam bei uns, der Camprilux, der Gedanke auf uns an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Es wäre natürlich eine Möglichkeit gewesen das Wie und Warum der Beliebtheit der Luxemburger Campingplätze bei der (älteren) niederländischen und flämischen Bevölkerung zu untersuchen. Diese Kundschaft war schlieβlich maβgeblich an der Entwicklung des Luxemburger Campingtourismus beteiligt und zeigt eine grosse Kundentreue sowie Zufriedenheitsrate. Jedoch schien uns dies zu langweilig. Im Zeitalter von Web 2.0, Austauschforen, Bewerbungsplatftormen, Facebook und Twitter wo jeder sein halbes Leben mit dem Rest der Welt teilt, sollte man doch lieber den Gast direkt zu Wort kommen lassen um uns von Nostalgie, Familie und Camping erzählen. Jeder Campingplatz kennt sie: diese Familien, die schon seit Seite 8

Genau diese Geschichten möchten wir einfangen und in einer Art „Life Style Magazin― vorstellen. Das Ziel unseres Marketingprojektes ist vielfältig: Wir zeigen wie wichtig die silberne Generation für den Luxemburger Tourismus war, jetzt immer noch ist und wahrscheinlich immer bleiben wird. Der Luxemburger Campingtourismus muss sich dieser Entwicklung ganz deutlich bewusst sein und sein Marketing, seine Angebote und seine Infrastruktur hierauf anpassen. Der Senior ist mit seiner Zeit mitgewachsen und verlangt genau so viel, wenn nicht m e h r , a l s d e r Durschschnittsneucamper heutzutage. Ausserdem legt der Senior Wert auf Familie und wird darauf achten ob für seine nächsten Generationen der Tourismus auch genügend zu bieten hat. Dank unseres Magazins wird gezeigt dass es toll und modern ist mit der ganzen Familie oder als Senior zu campen. Der Camping bleibt der ideale Ort

um Generationen zusammenfliessen zu lassen und hier wird die ältere Generation die neue, moderne Generation ins Campen einführen und eine Leidenschaft teilen. Hierbei sollen junge Familien zur gleichen Zeit inspiriert werden einen ähnlichen Campinggenerationsablauf aufzubauen. Die positive Auswirkung auf die Kundschaft, die wir mit diesem Projekt ansprechen wird bewirken, dass der Campingtourismus in Luxemburg sich immer mehr über das ganze Jahr verteilen wird und nicht mehr hauptsächlich aus den zwei Sommermonaten bestehen wird. Senioren verreisen häufiger in der Vor- und Nachsaison und machen viele Kurzurlaube, was zu einer Verteilung der Besetzung auf Jahrbasis führen könnte. An zweiter Stelle könnte das Magazin junge Familien mit kleinen Kindern, die angetan sind von unseren Generationsgeschichten, dazu anregen auch immer mehr Kurzurlaube in unserer Region zu unternehmen. Luxemburg wird also nicht nur als Seniorenziel dargestellt, sondern auch als Familienreiseziel für alle Generationen. Ausserdem wird das Land Luxemburg an sich mit wunderschöner Natur, Sehenswürdigkeiten, Kultur und kulinarischen Hochleistung in Hochglanz dargestellt. Das Magazin wird somit wie eine persönliche Postkarte wirken, die nach Hause geschickt wird, in der man vom Urlaubsort schwärmt und tolle Geschichten erzählt. Hiermit wird das Magazin, der persönliche Gruβ aus dem Reiseziel, eine innovative Visitenkarte für den Luxemburger Tourismus. Der Impakt dieses Projektes wird also vielfältig sein und wird den Luxemburger Tourismus wesentlich vorantreiben.


„Onze Zilveren Kampeergeneratie“ Das Magazin: Das Magazin beinhaltet Interviews von Familien, die über mehrere Generationen hinweg bereits auf einem Campingplatz in Luxemburg ihren Urlaub verbringen und von einer nied e r l ä n d i s c h e n J o u r n a l i s ti n i n Geschi chten z us ammengef ass t wurden. (siehe Beispielporträt rechts) In jedem Porträt wird der Campingplatz sowie das Luxemburger Land vorgestellt und soll dem Gast Inspiration liefern, Luxemburg erneut oder zum ersten Mal zu entdecken. Hiermit wird das Magazin perfekt zum Thema ‚Best Agers-Seniorentourismus‗ passen welches das Tourismusministerium für 2012 ausgewählt hat. Das Magazin wird aus folgenden Teilen bestehen:

Inhaltsverzeichnis mit Karte von Luxemburg

Vorwort

16 Portraits von 16 verschiedenen Camprilux Mitgliedern.

In jedem Portrait steht nicht nur die silberne Campinggeneration im Vordergrund und es wird nicht nur das ultimative Familiengefühl beim Campen in Luxemburg rübergebracht, es wird zusätzlich reichlich Werbung für jeden Campingplatz gemacht. Ausserdem soll jede Seite von einer Touristenattraktion in der Umgebung oder anderen Betrieben finanziert werden , die in einem Banner mit den Worten ‚diese Seite wird Ihnen angeboten durch XXX‗ nach vorne kommen. Es wird also auf unterschiedlichen Ebenen Werbung für Luxemburg als ultimatives Campingziel gemacht: - Touristische Information über Luxemburg, angeliefert von ORT Müllerthal, Ardennen, LCTO und ONT. - Allgemeine Informationen über Camprilux und eine Liste der Mitglieder, die teilgenommen haben. Die Erstellung des Magazins mit dem Arbeitstitel „zilveren kampeergeneratie Luxemburg„ und Slogan Seite 9

„kamperen in Luxemburg houdt je jong― hat eine professionelle Werbeagentur übernommen. Anfang Oktober sollen dann 10.000 Exemplare für den niederländischsprachigen Raum gedruckt werden und auf (Senioren) Messen (z . B . Kampeer- en Caravan Jaarbeurs Utrecht in Oktober und Vakantiejaarbeurs Utrecht im Januar) und bei Caravan- und Zeltmaterialverkäufern verteilt und auf Anfrage verschickt werden.

Die Marketingkampagne: Eine Pressekampagne wird das Ganze begleiten und somit hoffentlich eine Reihe von Artikeln in der niederländischen und belgischen Presse zur Folge haben.

Natürlich wird auch auf Internet, auf der Seite www.camping.lu s o w i e a u f www.facebook.com/CampingsL u x e m b u r g u n d www.twitter.com/Camprilux das Ganze mitverfolgt und mediatisiert. Sehr wahrscheinlich wird eine neue Twitter-und Facebookseite nur für dieses Projekt ins Leben gerufen werden, die an die Camprilux-Seiten gelinkt ist und Interessierte dazu einlädt sich ganz spezifisch zum Thema ‚zilveren kampeergeneratie in Luxemburg‗ zu äußern und ihre Geschichte zu erzählen. Auf der Webseite der Camprilux werden Besucher die Updates dieser Fanseiten immer mitverfolgen können.


Verleihung des Eurewelcome-Label…...

In Urlaub fahren, Besorgungen machen, öffentliche Transportmittel benutzen, alles nicht so einfach für Menschen mit Behinderungen. Um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, stellen sich immer mehr Betriebe, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen auf Rollstuhlfahrer und andersartig behinderte Menschen ein. Gestern wurden 17 Betriebe, die die Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen, vom Tourismusministerium mit dem Label „Eurewelcome― ausgezeichnet. Die Behindertenorganisation „Info Handicap― berät Betriebe beim behindertengerechten Umbau. Eine Liste der ausgezeichneten Betriebe gibt es im Internet. Das europäische Label „Eurewelcome“ für barrierefreie Betriebe gibt es seit 2004. Seit 2010 zeichnet das Luxemburger Tourmusministerium Betriebe mit dem Qualitätslabel aus, dies in Seite 10

Zusammenarbeit mit der Behindertenorganisation „Info Handicap―, die die Betriebe beim barrierefreien Umbau berät. Die am Eingang von Gebäuden und Anlagen angebrachte Tafel informiert behinderte Menschen über den Grad der Barrierefreiheit. 2010 erhielten 42 Betriebe und Einrichtungen das Label. 2011 kamen 17 weitere hinzu: Hotels, Restaurants, Campingeinrichtungen, Verwaltungen, aber auch Frisörbetriebe, Promenaden und sogar das Fahrgastschiff MS „Princesse Marie-Astrid“ gehört nun zu den Label-Trägern. Auf Anfrage macht „Info Handicap― zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie breit sind die Türen, Durchgänge oder Parkplätze? Sind Rollstuhlrampen vorhanden? Wie hoch sind die Empfangstheken? „Es gibt Mindesstandards, die erfüllt sein müssen―, sagte Yannick Breuer, „coordinateur en

accessibilité― bei „Info Handicap―. „Die ganze Anlage oder Einrichtung wird zentimetergenau abgemessen.― Silvio Sagramola, Direktionsbeauftragter von „Info Handicap―, zufolge gelten bei der Evaluierung elementare Regeln: eine detaillierte Bestandsaufnahme durch ausgebildete Fachleute, zuverlässige Informationen und technische Ratschläge, die abgeleitet werden von dem, was Behinderte unter Barrierefreiheit verstehen. „Info Handicap“ liefert auf Anfrage eine Checkliste mit allen technischen Details. Das Label ist ein Jahr lang gültig und kostet 300 Euro. Die jährliche Erneuerung kostet 50 Euro 2005 wurde die Internets eite www.welcome.lu ins Leben gerufen. Mit Hilfe einer Suchmaschine können die mit dem Label ausgezeichneten Betriebe und Anlagen abgerufen werden, in-


…...im Tourismusministerium dem man den Namen oder die Art eines Betriebes, eine Region oder einen Ort eingibt. Das gleiche Label ist in den Nachbarländern anzutreffen, um so den Wiedererkennungswert über die Grenzen hinaus zu garantieren.

Diversität und Qualität seien wichtige Faktoren für Luxemburg, um in der Tourismusbranche in der oberen Liga mitspielen zu können. Die ausgezeichneten Betriebe 2011:

Das Tourismusministerium

Heringer Millen—Tourist Info

Betriebe mit dem QualitätsLabel erfüllen nicht notgedrungen alle erdenklichen Kriterien für Barrierefreiheit. Das Label verspricht vielmehr Mindestkriterien und unterstreicht die Bemühungen des Betriebes in Richtung Komfort und Lebensqualität für alle, ob behindert oder nicht.

Camping Officiel Echternach

Camping Woltzdal, Maulusmuehle

Camping Kautenbach

Hôtel Best Western– Hôtel International

Hôtel Parc Belle Vue

„Barrierefreiheit hat im Tourismus eine besonders große Bedeutung―, sagte gestern Tourismusministerin Françoise Hetto-Gaasch bei der Label-Verleihung.

Hôtel Plaza

Château de Schengen

Cornelyshaff

Restaurant-Bar New Inn

Prabelli– Centre socioculturel

Ms Princesse Marie-Astrid

Sentier de l‗Eglise à Koerich

Für weitere Informationen:

FF

Seminar „Ausbildung zum Qualitäts-Coach― ServiceQualität LETZEBUERG Luxemburg setzt auch weiterhin auf Qualität und die Erfolgsgeschichte geht weiter. Die Ministerin für Tourismus, Françoise Hette-Gaasch, lud im Mai 2011 zur dritten offiziellen Auszeichnung der neuen, mit Stufe I und II zertifizierten Betriebe ein. Beweisen auch Sie den Wert Ihrer Dienstleisung und lassen Sie sich zertifizieren! Motivierte Mitarbeiter—zufriedene Kunden— weniger Kosten—mehr Gewinn, das sind nur einige der Vorteile guter Servicequaltiät. Die Initiative « ServiceQualitéit LETZEBUERG » des Ministeriums für Mittelstand und Toursimus Luxemburg ist Ihr Startsignal für mehr Servicequalität. Es gibt bereits mehr als 70 zertifizierte Betriebe, der Stufe I und davon haben mehrere erfolgreich den Schritt in Richtung _Stufe II gemacht! 238 Mitarbeiter aus mehr als 130 Betrieben (Tourimus, Dienstleistung, Handel, Seite 11

etc) sind bereits dabei. Nehmen auch Sie am nächsten Seminar « Ausbildung zum QualitätsCoach » teil und nutzen Sie die Vorteile der Servicequaltiät.

Die mit Stufe I ausgezeichneten Unternehmen können im Seminar « Ausbildung zum QualitätsTrainer » den nächsten Schritt einleiten:

Die nächsten Seminare :

b) Qualitätstrainer Stufe II

a)

Qualitätscoach Stufe I

27. und 28.09.2011, in

27. und 28.09.2011, Luxemburg-Stadt

in

Luxemburg-Stadt

Der Kursus beinhaltet 1,5 Seminartage am oben genannten Ort:

Am ersten Tag von

Beide Seminare werden jeweils in deutscher als auch in französischer Sprache angeboten. Anmeldung und weitere Information unter:

14h00-17h30

www.servicequaltiteit.lu oder

ETI/Project M

Am zweiten Tag von

09h00– 17.30

Dr. Hein-Dieter Quack

Die Seminargebühr beträgt 295,- € (exkl. MwSt.). Im Preis inklusive sind Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ein Mittagessen sowie Seminarunterlagen (Ordner mit CD-Rom)

Am Wissenschafspark, 25-27

enthalten.

E-mail: hdquack@et.de

D-54296 Trier Tel: 0049.651.97866.18 Fax: 0049.651.97866.18


Retrospektive: Campingplätze wie sie früher aussahen

Camping Toodlermillen

Cotisation / Beitrag Camprilux Der Beitrag 2011 für Campingplatzbetreiber ist wie folgt festgesetzt: Mitgliedschaft „STANDARD―: 3,45 Euro pro Stellplatz oder Mitgliedschaft „PLUS―: 7,45 Euro pro Stellplatz

www.camping.lu www.camping.lu

Der Beitrag 2011 für Ferienwohnungsanbieter ist wie folgt: Adresse Bureau: Adeline Krausch 49, rue des Jardins L-7782 Bissen Telefon: 83 54 61 Fax: 26 293-560 E-Mail: secretariat@camprilux.lu Homepage: www.camprilux.lu

Seite 12

Mitgliedschaft „STANDARD―: 20,00 € pro Ferienwohnung oder Mitgliedschaft „PLUS―: 40,00 € pro Ferienwohnung Kassenführer: Marc Bissen, L-9659 Heiderscheidergrund BGL n° IBAN LU48 0030 2353 1931 0000 Campinfo ist eine Publikation von der Camprilux a.s.b.l. und wird kostenlos alle 2 Monate, außer Juli, an alle Mitglieder verschickt.


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