IRZ 1/2024 Leseprobe

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ZeitschriftfürInternationale Rechnungslegung

AndreasRundag

Übertragungvon Single-AssetEntities: WelcherStandardgilt? 5

ChristianZwirner

DiepraktischeBedeutungderBuchwert-MarktwertLückefürdieDurchführungdesWertminderungstests 8

JensReinke 10odermehr(persönliche)Fragenan... Dr.JensReinke 12

JensW.BruneundBenitaHayn NachrichtenzuIFRSundUS-GAAP 14

OliverBeyhsundGermanFiglin SchwerpunktedesEnforcementsder Unternehmensberichterstattungin2024 17

GerdWinterling,NicolaszurNiedenundJochenPilhofer AuswirkungenmakroökonomischerUnsicherheitenund RisikenaufdieexterneFinanzberichterstattung 25

JensReinkeundStefanMüller VerbraucherundEndnutzerinder NachhaltigkeitsberichterstattungnachESRSS4 35

OliverVögele ControllingiminternationalenProfifußball–hohe AnforderungeninZeitenstarkerKommerzialisierung 41

Herausgegebenvon

Prof.Dr.DirkHachmeister

WP/StBProf.Dr.GernotHebestreit

Prof.Dr.RomanRohatschek

WP/StBProf.Dr.ThomasSenger Dr.EvelynTeitler-Feinberg

DerFall–dieLösung

Aufden.Punktgebracht!

IRZ-Blitzlicht

IRZ-Aktuell

Blickpunkt

Bilanzierungund Bilanzpolitik

ReportingundControlling

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I R Z

Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung

19.Jg. · Heft1 · Januar2024

Editorial LiebeLeserinnenundLeser

Aufden.Punktgebracht!

Übertragungvon Single-AssetEntities:WelcherStandardgilt?

DerFall–dieLösung

StB(Syndikus)/CPAAndreasRundag,Mannheim...................5

DiepraktischeBedeutungderBuchwert-Marktwert-Lückefürdie DurchführungdesWertminderungstestsnachIAS36

WP/StBProf.Dr.ChristianZwirner,München.....................8

IRZ-Blitzlicht

IRZ-Aktuell

Blickpunkt:Enforcement

BilanzierungundBilanzpolitikTop-Thema

ReportingundControlling

10odermehr(persönliche)Fragenan... Dr.JensReinke

Dr.JensReinke,Hannover.....

SchwerpunktedesEnforcementsderUnternehmensberichterstattung in2024

WoraufsichkapitalmarktorientierteUnternehmeneinstellenmüssen

WPProf.Dr.OliverBeyhs,Berlin,undProf.Dr.GermanFiglin,Nürnberg.....17

AuswirkungenmakroökonomischerUnsicherheitenundRisiken aufdieexterneFinanzberichterstattung

WPGerdWinterling,Eschborn,WPDr.NicolaszurNieden,München, undWP/StB/CPAProf.Dr.JochenPilhofer,Saarbrücken..............25

VerbraucherundEndnutzerinderNachhaltigkeitsberichterstattung nachESRSS4

Teil2:ManagementderAuswirkungen,RisikenundChancensowieParameter undZiele

Dr.JensReinke,Hannover,undUniv.-Prof.Dr.StefanMüller,Hamburg.....35 ControllingiminternationalenProfifußball – hoheAnforderungen inZeitenstarkerKommerzialisierung

Teil:1:KommerzialisierungundÜberblick

Dipl.-Ök.OliverVögele,CertifiedIFRS/IASAccountant,Winterthur........41

Impressum .......................................48

Zitatdes Monats „DieBedeutungdergeneralistischenForderungnacheiner ,FairPresentation‘ bekommtinZeitenerhöhtermakroökonomischerUnsicherheitenundRisikeneinumsogrößeres Gewicht.“

Winterling/zurNieden/Pilhofer,IRZ2024,26

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Editorial LiebeLeserinnenundLeser,

HerausgeberderIRZ:

Prof.Dr. Dirk Hachmeister, InhaberdesLehrstuhls fürRechnungswesen undFinanzierungan derUniversitätHohenheiminStuttgart. E-Mail:accounting@ uni-hohenheim.de

WP/StBProf.Dr. Gernot Hebestreit,Partner, GrantThorntonGermanyAG,Düsseldorf, sowieHonorarprofessoranderWestfälischenWilhelmsUniversität,Münster. E-Mail:gernot. hebestreit@de.gt.com

Prof.Dr. Roman Rohatschek,LehrstuhlinhaberamInstitutfürUnternehmensrechnungundWirtschaftsprüfungderUniversitätLinzsowiestellv. LeiterderOePR(Österr. PrüfstellefürRechnungslegung),Wien. E-Mail:roman. rohatschek@jku.at Foto:GregorHartl

WP/StBProf.Dr. ThomasSenger, Partner,GrantThornton GermanyAG,Düsseldorf,undHonorarprofessoranderHeinrichHeine-Universität,Düsseldorf.E-Mail:thomas. senger@de.gt.com

//imBlick. NaturgemäßistdasJahresendeterminlichdichtgedrängt. UndwennSienundasneueIRZ-HeftAnfangdesJahresinHändenhalten,istesdasProduktderletztenWochen.Traditionsgemäßwerden nochimDezemberdiePrüfungsschwerpunktederBaFinbekanntgegeben.Undwirfreuenuns,dassunserebeidenAutoren OliverBeyhs und GermanFiglin dieVeröffentlichungauchdiesmalverfolgtundinhaltlich gekonntsowieinformativaufbereitethaben.DieZeitderEinarbeitung fürdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtistvorbei,sagen sie.DennseitAnfang2022istsiealleinfürdasEnforcementderRechnungslegungzuständigunddürfteinzwischenindenRegelbetrieb übergegangensein.Spannendwirdeswohlzubeobachtensein,obder GesetzgeberderFinanzaufsichtzusätzlichzurÜberprüfungderfinanziellenBerichterstattungauchdieEnforcement-Verantwortungfürden Nachhaltigkeitsberichtübertragenwird.Wirwerdensehen.

ImStrudelderEreignisse

//imKrisenmodus.FürdieWirtschaftwar2023einweiteresvondurch Folgewirkungenausfrüheren(u.a.desUkraine-Kriegs)sowieneueren geopolitischenKrisengeprägtesJahr.DieindirektenFolgen,wieerhöhteInflationsraten(inkl.erhöhtePreise)sowiesteigendeLeitzinsender EZB,führtenzueinemsignifikantenAnstiegmakroökonomischerUnsicherheitenundRisikenfürdieWeltwirtschaft–mitentsprechenden konjunkturellenKonsequenzenfürdieUnternehmen.VordiesemHintergrundzeigen GerdWinterling,NicolaszurNieden und JochenPilhofer inihremwichtigenBeitragdieBedeutungmakroökonomischerFaktorenbeiderAufstellungvonIFRS-AbschlüssenamBeispielvonInflationsratensowieLeitzinsenundleitendaraufaufbauendHandlungsempfehlungenfürdieBerichterstattunginAnhangundLageberichtab.Das Top-ThemaimJanuar!

//imMilliardenspiel. PünktlichzumAuftaktdesneuenJahres–dasJahr derFußball-EMderMännerinDeutschland–dürfenwirSiefrühzeitig aufdasGroßereigniseinstimmenundihrenBlickaufdiedahinterliegendenfinanziellenAspekte lenken.Natürlichist der LieblingssportinzwischeneinMilliardengeschäft,dasentsprechenderfinanziellenFührung undinternerSteuerungbedarf.KanndasControllingmitdieserstarken KommerzialisierungSchritthalten? OliverVögele analysiertundordnet ein.

Dr. EvelynTeitler-Feinberg,Inhaberinvon TeitlerConsulting, Accounting+Communication,Zürich.E-Mail: consulting@teitler.ch

//imInterview.AlsFührungskraftimBereichControllingundAccounting könnteletzteresThemawomöglichauchaufdasInteressevonDr. Jens Reinke stoßen.DochsindseineArbeits-/Forschungsschwerpunktebreit gestreutundprivateheramMotorsportorientiert.FreuenSiesichauf dieoffenenAntwortendes„Nordlichts“–miteinerLeidenschaftfürZahlenundFinanzen.ImIRZ-Blitzlicht!

DasTeamderIRZwünschtIhnenGlückundGesundheitfürsneueJahr! Wirbleibenoptimistischgespannt,wasdasneueJahrbringenwird.ZumindestdieneuenIFRS18und19stehenalsbaldindenStartlöchern...

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Aufden.Punktgebracht!

DerFall–dieLösung

AndreasRundag,StB (Syndikus)/CPA,ist HeadofCorporate Accountingbeider PHOENIXPharmahandelGmbH&CoKGin Mannheim.E-Mail: a.rundag@ phoenixgroup.eu

Übertragungvon Single-AssetEntities: WelcherStandardgilt?

DerFall–dieLösung

AndreasRundag*

ImZusammenhangmitImmobilienkommenhäufigObjektgesellschaftenzumEinsatz,dereneinzigerVermögenswerteinGebäudemitzugehörigemGrundstückist(Single-AssetEntities).WerdendieseGesellschaftenveräußert,könnensichhinsichtlichderErmittlungund/oderdes AusweisesdesVeräußerungsergebnissesAbgrenzungsfrageninBezug aufdieanzuwendendenIFRS-Regelungenergeben.DiebeidennachfolgendenFällezu Single-AssetEntities zeigen,dassdiederzeitigenStandardsInterpretationsspielräumeoffenlassen.

1.Fall:Veräußerungvon SingleAssetEntities

Beispiel1:ÜbertragungeinerImmobilien-Objektgesellschaft1

EineGesellschafterrichtetundveräußertImmobilienimRahmenihrergewöhnlichenGeschäftstätigkeiten.Für jedeImmobiliewirdeineeigeneGesellschaftbeiErwerbeinesGrundstücksundvorAbschlusseinesVertragsmiteinemKundengegründet,die nurdieImmobilie(Grundstückund/ oderGebäude)sowie damitverbundeneSteuerforderungenbzw.-verbindlichkeitenhält(Immobilien-Objektgesellschaft).JedeImmobilien-ObjektgesellschafterfülltdieDefinitioneiner Tochtergesellschaft nachIFRS10. WennnachFertigstellungdieImmobilieaneinenKundenveräußertwird,erfolgtdiesmittelsVeräußerungvon 100%derAnteileanderImmobilienObjektgesellschaft.

ist: IFRS10oderIFRS15.Außerdem istzuklären,obdas Veräußerungsergebnis inderGesamtergebnisrechnung bruttoodernetto auszuweisenist.Der SachverhaltwurdeimRahmender IFRICIC-SitzungimJuni2019diskutiert,eineEntscheidungzurbilanziellen Abbildungwurdeabernichtgetroffen.2

StattdessenerfolgteeineWeiterleitung andenIASB,derimOktober2019den StabumeineMachbarkeitsanalyseeines NarrowScopeAmendments vonIFRS10 undIFRS15gebetenhat.3

InderSitzung desIASBimJuni2020wurdeein NarrowScopeAmendment diskutiert,nach demfürSachverhalte,wieinBeispiel1 dargestellt,IFRS15anzuwendenwäre. DieserVorschlagwurdeverworfen. 4

*DerAutorgibtseinepersönlicheAuffassung wieder.

Keywords:

■ IFRS10/IFRS15/IFRS16

■ Entkonsolidierung

■ Veräußerungsergebnis

■ Single-AssetEntities

■ Immobilien-Objektgesellschaften

■ Sale-and-Leaseback

ZurVeranschaulichung: BauunternehmenBhatteeine100% TochterTgegründet,dienureineImmobiliemiteinemBuchwertvon100 Mio.Euroundeinezugehörigelatente Steuerverbindlichkeitvon10Mio.Euroenthält.BveräußertGesellschaftT für110Mio.Euro.

1.1.Analyse

EsstelltsichdieFrage,welcherStandard fürderartigeTransaktionenanwendbar

1 Vgl.StaffPaperAgendaref6,Saleofasingle assetentitycontainingrealestate(IFRS10), zurIFRSIC-Sitzungam11.–12.Juni2019, Tz.5undTz.29,https://www.ifrs.org/conten t/dam/ifrs/meetings/2019/june/ifric/ap6-ifrs10-sale-of-a-single-asset-entity-containing-re al-estate.pdf,abgerufenam31.10.2023.

2 Vgl.IFRICUpdateJune2019,https://www.if rs.org/news-and-events/updates/ifric/2019/ifr ic-update-june-2019/#12,abgerufenam 31.10.2023.

3 Vgl.IASBUpdateOctober2019,https:// www.ifrs.org/news-and-events/updates/iasb/ 2019/iasb-update-october-2019/,abgerufen am31.10.2023.

4 Vgl.IASBUpdateJune2020,https://www.ifr s.org/news-and-events/updates/iasb/2020/ias b-update-june-2020/#7,abgerufenam31.10. 2023.

1.2.Lösung

BiszueinerendgültigenKlärungdurch denIASBwerden Unternehmenselbst einegeeigneteBilanzierungsmethode bestimmenmüssen,welchedannstetig anzuwendenist.Folgende Alternativen kommengrds.inFrage:

■ AnwendungvonIFRS10undNettoausweisdesVeräußerungsergebnisses,5

■ AnwendungvonIFRS10undBruttoausweisdesVeräußerungsergebnisses, soferndieTransaktiondiegewöhnlicheGeschäftstätigkeitwiderspiegelt,6

■ AnwendungvonIFRS15,soferndie TransaktiondiegewöhnlicheGeschäftstätigkeitwiderspiegelt,und BruttoausweisdesVeräußerungsergebnisses.7

Praxishinweis:

HandeltessichumTransaktionenim RahmendergewöhnlichenGeschäftstätigkeiteinesUnternehmens,erscheint dieAnwendungvonIFRS15sinnvoll, dadiesdenwirtschaftlichenGehaltder Transaktionamehestenabbildet.Handeltessichandererseitsnichtum TransaktionenimRahmendergewöhnlichenGeschäftstätigkeiteinesUnternehmens,sollteIFRS10angewendet unddasVeräußerungsergebnisnetto ausgewiesenwerden.

InderGesamtergebnisrechnung(Auszug)stellensichdiedreiVariantenwie folgtdar:8

IFRS10IFRS15

inMio.EuroVariante 1 Variante 2

Umsatzerlöse 110110

sonstigeErträge 20 Materialaufwand –90–90

BeimBruttoausweiswirddasNettovermögenvonGesellschaftT(d.h.inklusive derlatentenSteuerverbindlichkeit)als Materialaufwandausgewiesen.9

WeitereUnterschiedeinderAnwendung vonIFRS10undIFRS15könnensichin

solchenFällenergeben,indenenIFRS 15einezeitraumbezogeneErtragsrealisierungvorsieht.10

DanebensehenIFRS 10undIFRS15unterschiedlicheAnhangangabenvor.

2.Fall: Sale-and-Leaseback

Beispiel2: Sale-and-Leaseback bei einerImmobilien-Objektgesellschaft11

UnternehmenMhält100%derAnteile anT,dienureineImmobiliemiteinem Buchwertvon60Mio.Eurohält(die ImmobilieerfülltnichtdieVoraussetzungenfüreinenGeschäftsbetriebnach IFRS3).Mveräußert100%derAnteile anTaneinenDrittenfür100Mio.Euro undmietetgleichzeitigdievonTgehalteneImmobiliefüreinenbestimmtenZeitraumzurück(Leaseback;BarwertderLeasingzahlungen=80Mio. Euro).DerTransferderImmobilieerfülltdieKriterieneinerVeräußerung nachIFRS15.DerVerkaufspreisentsprichtdemVerkehrswertdesGebäudes.

2.1.Analyse

BeiAnwendungvonIFRS10würdeM infolgedesVerlustsderBeherrschung überTeinenEntkonsolidierungsgewinn inHöhevon40Mio.Euro(100Mio. EuroKaufpreisabzüglichNettovermögenvonTinHöhevon60Mio.Euro) realisieren.WenndagegendieRegelungenzu Sale-and-Leaseback-TransaktionennachIFRS16angewendetwerden, darfMeinenGewinnnurinsoweiterfassen,alsersichaufdieaufdenKäufer übertragenenRechtebezieht(IFRS 16.100(a)).

InderSitzungdes IFRSIC imSeptember2020wurde vorläufigbeschlossen, dassfürdieVeräußerungderImmobilien-Objektgesellschaft IFRS10 (Verlust derBeherrschung) und fürdas Leaseback-Verhältnis IFRS16anzuwenden ist.12

DasIFRSIChatangesichtsdererhaltenenRückmeldungeninseinerSitzungimFebruar2021demIASBdie Durchführungeines NarrowScope-ProjektszurBehandlungsolcheroderähnlicherTransaktionenempfohlen.13

sungdiesesBeitragsfandnochkeine DiskussiondiesesSachverhaltsstatt.

5 ErgebnisderAnalysedesStabs,vgl.StaffPaperAgendaref6,Saleofasingleassetentity containingrealestate(IFRS10),zurIFRSICSitzungam11.–12.Juni2019,Tz.20–39, https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/meetin gs/2019/june/ifric/ap6-ifrs-10-sale-of-a-singl e-asset-entity-containing-real-estate.pdf,abgerufenam31.10.2023.

6 Vgl.StaffPaperAgendaref6,Saleofasingle assetentitycontainingrealestate(IFRS10), zurIFRSIC-Sitzungam11.–12.Juni2019, 18,https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/me etings/2019/june/ifric/ap6-ifrs-10-sale-of-a-s ingle-asset-entity-containing-real-estate. pdf, abgerufenam31.10.2023.

7 VorschlageinesNarrowScopeAmendments, vgl.StaffPaperAgendaref12A,MaintenanceandConsistentApplication,Saleofa SubsidiarytoaCustomer,zurIASB-Sitzung am23.–25.Juni2020,Tz.6,https://www.ifrs. org/content/dam/ifrs/meetings/2020/june/ias b/ap12a-maintenanc e-and-consistent-applica tion.pdf,abgerufenam31.10.2023.

8 Vgl.StaffPaperAgendaref6,Saleofasingle assetentitycontainingrealestate(IFRS10), zurIFRSIC-Sitzungam11.–12.Juni2019, Tz.30,https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/ meetings/2019/june/ifric/ap6-ifrs-10-sale-ofa-single-asset-entity-containing-real-estate. pdf,abgerufenam31.10.2023.

9 Vgl.StaffPaperAgendaref6,Saleofasingle assetentitycontainingrealestate(IFRS10), zurIFRSIC-Sitzungam11.–12.Juni2019, Tz.30b),https://www.ifrs.org/content/dam/if rs/meetings/2019/june/ifric/ap6-ifrs-10-saleof-a-single-asset-entity-containing-real-estat e.pdf,abgerufenam31.10.2023.

10 Vgl.StaffPaperAgendaref12A,MaintenanceandConsistentApplication,Saleofa SubsidiarytoaCustomer,zurIASB-Sitzung am23.–25.Juni2020,Tz.B4,https://www.ifr s.org/content/dam/ifrs/meetings/2020/june/ia sb/ap12a-maintenance-and-consistent-applic ation.pdf,abgerufenam31.10.2023.

11 InAnlehnunganStaffPaperAgendaref2, SaleandLeasebackinaCorporateWrapper (IFRS16),zurIFRSIC-Sitzungam15.September2020,Tz.5f.,https://www.ifrs.org/co ntent/dam/ifrs/meetings/2020/september/ifric /ap2-sale-and-leaseback-in-a-corporate-wrap per-ifrs-16.pdf,abgerufenam31.10.2023.

12 Vgl.IFRICUpdateSeptember2020,https:// www.ifrs.org/news-and-events/updates/ifric/ 2020/ifric-update-september-2020/#1,abgerufenam31.10.2023.

13 Vgl.IFRICUpdateFebruary2021,https:// www.ifrs.org/news-and-events/updates/ifric/ 2021/ifric-update-february-2021/,abgerufen am31.10.2023. Der IASBwirddiesineinerspäterenSitzung diskutieren.14

14 Vgl.IASBPipelineProjects,https://www.ifrs .org/projects/pipeline-projects/,abgerufenam 31.10.2023. ZumZeitpunktderVerfas-

2.2.Lösung15

EsergibtsichdieimKastendargestellte bilanzielleAbbildungderTransaktion.

Praxishinweis:

Bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen imZusammenhangmitImmobilienObjektgesellschaftensolltedervom IFRSICinderSitzungimSeptember 2020vorläufigbeschlossenenVorgehensweisegefolgtwerden,nämlich, wieobeninderLösungzuBeispiel2 dargestellt,fürdieVeräußerungderImmobilien-ObjektgesellschaftIFRS10 (VerlustderBeherrschung)undfürdas Leaseback-VerhältnisIFRS16anzuwenden.

3.Ausblick

FürdenFall„Veräußerungvon SingleAssetEntities“wirdwohlinabsehbarer ZeitnichtmiteinerRegelungseitensdes IASBzurechnensein.AlsErgebnisdes PostImplementationReviews vonIFRS 10,IFRS11undIFRS12wurdenderartigeTransaktionenmitniedrigerPriorität eingestuftundaufdienächsteAgendaKonsultationin2026 verschoben,vorausgesetztdiePriorisierungwirddort entsprechendhochausfallen.16

übertragenen

DerFall„Sale-and-Leaseback einerImmobilien-Objektgesellschaft“stehtnoch aufderListederIASB pipelineprojects 17

Esbleibtabzuwarten,obund wannderIASBsichdamitauseinandersetzenwird.

BiszurVerabschiedungeinerfinalenRegelungdurchdenIASBmüssenBilanzierendeselbstanhandderbishergeführtenDiskussionengeeigneteBilanzierungsrichtlinienzur Übertragungvon Single-AssetEntities definieren.

I R Z

15 Vgl.StaffPaperAgendaref2,Saleand LeasebackinaCorporateWrapper(IFRS16), zurIFRSIC-Sitzungam15.September2020, Tz.33,https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/ meetings/2020/septem ber/ifric/ap2-sale-andleaseback-in-a-corporate-wrapper-ifrs-16. pdf,abgerufenam31.10.2023.

16 Vgl.ProjectReportandFeedbackStatement, PostImplementationReviewIFRS10ConsolidatedFinancialStatements,IFRS11Joint Arrangements,IFRS12DisclosureofInterestsinOtherEntities,Juni2022,9,https:// www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/pir-10 -11-12/pir-ifrs10-12-fbs-june2022.pdf,abgerufenam31.10.2023.

17 Vgl.IASBpipelineprojects,https://www.ifrs. org/projects/pipeline-projects/,abgerufenam 31.10.2023.

Juristische Fachinformationen zum Hören

Unter https://rsw.beck.de/podcasts finden Sieeinen Überblick über die verschiedenen Programmangebote für Ausbildung, Rechtspraxis und Verbraucher. Alle Podcasts sind frei abrufbar.

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DiepraktischeBedeutungder

Buchwert-Marktwert-Lückefürdie DurchführungdesWertminderungstests nachIAS36

ChristianZwirner

WP/StBProf.Dr. ChristianZwirner, PartnerderKleeberg ValuationServices GmbHWPG,München, www.kleebergvaluation.de.E-Mail: christian.zwirner@ crowe-kleeberg.de

Keywords:

■ IAS36

■ Buchwert-Marktwert-Lücke

■ Goodwill

■ Wertminderungstest

■ Impairment-Test

■ Marktkapitalisierung

■ zukünftigeErwartungen

IAS36enthältsachverhaltsübergreifendeRegelungenzurDurchführung einesWertminderungstests.Vorder quantitativenErmittlungeinesu.U. vorhandenenAbschreibungsbedarfsistzunächstanhandvonqualitativenIndikatoreneinemöglicheMinderungdesNutzungspotenzials einesVermögenswertsbzw.einerzahlungsmittelgenerierendenEinheit (ZGE)zuprüfen.IAS36.12listeteinenichtabschließendeAufzählung möglicherIndikatorenauf.HierunterfälltauchdieTatsache,dassder BuchwertdesbilanziellenEigenkapitalseinesUnternehmensgrößerals dessenMarktkapitalisierungist(IAS36.12d)ist:einesog.BuchwertMarktwert-Lücke.Diesekannu.a.einsog.„triggeringevent“i.S.d.IAS36, d.h.einAnhaltspunktfüreinenotwendigeaußerplanmäßigeAbschreibungeinesbilanziertenGoodwills,sein.

DervorliegendeBeitragbefasstsichmitderEntstehungeinerderartigenBuchwert-Marktwert-LückeundzeigtderenRelevanzimRahmen desWertminderungstestsnachIAS36auf.InderPraxisistdasVorliegen vonBuchwert-Marktwert-LückeninZeitenunsichererKapitalmärktezunehmendfestzustellen.

1.EntstehungvonDifferenzen zwischendemMarktwertund demBuchwertdesbilanziellen EigenkapitalseinesUnternehmens

Der Marktwert einesUnternehmens wirdregelmäßigdurchseineMarktkapitalisierungbestimmt.DiesekannzumjeweiligenStichtagdurchMultiplikation desBörsenkursesjeAktiemitderAnzahlanausgegebenenAktienermittelt werden.UnterderMarktkapitalisierung einesUnternehmensverstehtmanden WertdesUnternehmensi.S.e.MarktwertsdesEigenkapitals.Siereflektiert dieErwartungenderKapitalmarktteilnehmerhinsichtlichder(zukünftigen) ErtragskraftdesUnternehmens,dieden Eigenkapitalgebernzufließt.

Demgegenübersetztsichder Buchwert (desbilanziellenEigenkapitals)eines UnternehmensausdenverschiedenenbilanziertenEigenkapitalpostenzusammen.ZudiesenzählennebendemgezeichnetenKapital(abzüglichderausste-

hendenEinlagen)undderKapitalrücklageauchdasvomUnternehmenerwirtschafteteKapital,d.h.sowohlderaktuelleJahresüberschuss bzw.-fehlbetragals auchdiethesauriertenErgebnisseder vergangenenGeschäftsjahre.1

Auchdie nachIFRSGuV-neutraldirektimEigenkapitalzuerfassendenAufwendungen undErträgezählenzumbilanziellenEigenkapital.

ImGegensatzzurBuchwertMarktwert-LückeisteineMarktwertBuchwert-LückederRegelfall.

Markt-undBuchwertdesEigenkapitals einesUnternehmenswerdeni.d.R.nicht übereinstimmen.Vielmehristgrds.von einerdasbilanzielleEigenkapitalübersteigendenMarktkapitalisierungauszugehen.2

1 Vgl.stellvertretend Zwirner/Froschhammer, IRZ2013,51.

2 Vgl.hierzudieempirischeAnalysevon Küting,DB2012,1942.

Vergleich Marktwert und Buchwert des Eigenkapitals

Marktwert des Eigenkapitals > Buchwert des Eigenkapitals

Ergebnis des Vergleichs

Interpretation des Ergebnisses

Schlussfolgerung

Marktwert-BuchwertLücke

keinpotenzielles Bewertungsrisikobzgl. des bilanzierten Eigenkapitals erkennbar

kein Handlungsbedarf!

Buchwert des Eigenkapitals > Marktwert des Eigenkapitals

Buchwert-MarktwertLücke

einpotenzielles Bewertungsrisikobzgl. des bilanzierten Eigenkapitals erkennbar

Werthaltigkeitsüberlegungensind anzustellen!

Abb.1:Marktwert-Buchwert-LückeversusBuchwert-Marktwert-Lücke:Interpretation undSchlussfolgerung3

IndiesemFallkannvoneinersog. Marktwert-Buchwert-Lücke gesprochenwerden.Das Auseinanderfallen beiderWertgrößenistinersterLinieauf diebestehendenRechnungslegungsvorschriftenzurückzuführen.Dennwährend derMarktwertdesEigenkapitalspositive ErwartungenhinsichtlichderzukünftigenErtragsfähigkeiteinesUnternehmensgrds.berücksichtigt,isteinebilanzielleErfassungdessenausObjektivierungsgründenregelmäßignichtzulässig. SokönnenstilleReservenentstehen (z.B.ausdemAktivierungsverbotfürbestimmteselbsterstellteimmaterielleVermögenswertenachIAS38.63),diezusammenmitdemoriginärenFirmenwert desUnternehmensfür einenGroßteilder Marktwert-Buchwert-Differenzverantwortlichseindürften.Einoriginärer GoodwillstelltdendurchdasUnternehmenselbstgeschaffenenMehrwertdar undunterliegtnachIFRSeinemAnsatzverbot(IFRS3.48),sodassernichtim bilanziellenEigenkapitalerfasstist.4

keinedurchgängigeFairValue-Bewertungvorsehen.

DerumgekehrteFallistdiesog. Buchwert-Marktwert-Lücke.HierbeiübersteigtdasbilanzielleEigenkapitaldie MarktkapitalisierungeinesUnternehmens.DieskommtinderPraxisdeutlich seltenervorundistdaher einAusnahmefall.AllerdingslässtsichdieRelevanz derBuchwert-Marktwert-Lückeempirischnachweisen.5

Praxishinweis:

SoweitdieMarktteilnehmeraktuelle und/oderkünftigenegativeGeschäftsentwicklungendesUnternehmensin ihreKapitalmarktbewertungeinpreisen,dienochkeinenNiederschlagin derRechnungslegungdesUnternehmensgefundenhaben,kanndieMarktkapitalisierungeinesUnternehmens auchunterdessenbilanziellemEigenkapitalzumStichtagliegen.Dannliegt einesog.Buchwert-Marktwert-Lücke vor.

2.Impairment-TestundRelevanz einerBuchwert-Marktwert-Lücke

Die Relevanz derBuchwert-MarktwertLückefürdieRechnungslegungwirdin IAS36deutlich.HierbeiwirddieWerthaltigkeitdesGoodwillsdurchGegenüberstellungvonBuchwertundMarktwerteinerzahlungsmittelgenerierenden Einheit(ZGE)geprüft.DieZGEstellt dabeidiekleinsteidentifizierbareGruppevonVermögenswertendar,dieMittelzuflüsseerzeugenkönnenundweitestgehendunabhängigvonMittelzuflüssen andererVermögenswertesind(IAS36.6).

Praxishinweis:

InderRegelwirdderMarktwertdes EigenkapitalseinesUnternehmens überdessenBuchwertliegen,mitunter einesog.Marktwert-Buchwert-Lücke vorliegen.Ursächlichhierfürsind nichtzuletztdieeinschlägigenRechnungslegungsstandards,dienebender Nicht-BilanzierungoriginärerGeschäftschancenundFirmenwerteauch

InsbesonderepessimistischeKonjunkturaussichtenund/oder alsnegativempfundenepolitischeEntwicklungensowieeingetrübteGeschäftsaussichtenkönnenKapitalmarktteilnehmerdazuveranlassen,dieseErwartungen durcheinenAbschlagimBörsenkurszu antizipieren.Darüberhinauskönnenaber auchspekulativeEinflüssegenausowie branchen-oderunternehmensspezifische GegebenheiteneinennegativenEinfluss aufdenBörsenwerteinesUnternehmens ausüben.WeitereUrsachenfürdasBesteheneinerBuchwert-Marktwert-Lücke könnensichauchausRechnungslegungsvorschriftenergeben.Sokönnenbspw. zukünftigewirtschaftlicheBelastungen, wieEventualverbindlichkeiten,dieim IFRS-AbschlusseinemPassivierungsverbotunterliegen(IAS37.27)undlediglich imAnhangerläutertwerden,sofernihre Eintrittswahrscheinlichkeitnichtgering (remote)ist(IAS37.86),vonKapitalmarktteilnehmernbereitsindenUnternehmenswerteingepreistwerden.GleicheskannfürRisikenausRechtsstreitigkeitengelten.

InIAS36.12werdendie Anhaltspunkte füreineWertminderung ininterneund externeInformationsquellenunterteilt. DabeiwirdnebendemAbsinkendes Marktwerts,dennachteiligenEntwicklungenimtechnischen,marktbezogenen, wirtschaftlichenoderrechtlichenUmfeld unddemAnstiegderMarktzinsenexplizitdasVorliegeneinerBuchwert-Marktwert-Lückegenannt.AusdiesenAnhaltspunktenfüreineWertminderungresultiertnachIAS36.9einverpflichtenderImpairment-TestderZGE,derder Goodwillzugeordnetist(ereignisbezogenerImpairment-Testaufgrundeines triggeringevents).Esisthierbeizubeachten,dassgem.IAS36.80(b)eine ZGEnichtgrößerseindarfalseinGeschäftssegmenti.S.d.IFRS8.InderFolgekannesschwierigsein,ein triggering event,insb.dasVorliegeneinerBuchwert-Marktwert-Lücke,aufeinzelneZGE

3 EigeneDarstellung.

4 Vgl. Küting,DB2012,1943. EineMarktwert-Buchwert-Lückeistalso der Regelfall

5 Vgl.stellvertretendbereitsdieempirischen Datenbei Küting,DB2012,1945;aktuelle Untersuchungenfindensichbspw.bei Zwirner/Busch/Zimny,KoR2021,529ff.; Zwirner/Busch/Zimny,KoR2022,437ff.

zuübertragen,daaufSegmentebeneselteneineMarktbewertungvorliegt.Inder FolgeergibtsichfürUnternehmenein erheblicherHandlungsspielraumbeider Frage,obeineWertminderungdes Goodwillsrespektivedereinzelnenzu bewertendenZGE erfolgensoll.

Praxishinweis:

LiegtbeidembilanzierendenUnternehmeneineBuchwert-Marktwert-Lücke vor,sostelltdaseinsog. triggeringevent darundbedingteinenanlassbezogenen WertminderungstestnachIAS36.

Beim Impairment-Test wirdderBuchwertderZGEzuzüglichdesdazugehörigenGoodwillsmitdemerzielbarenBetragderZGEverglichen.DerBuchwert derZGEenthältnachIAS36.75f.nur solcheVermögenswerte,diederZGE entwederdirektoder aufeinervernünftigenundstetigenBasiszugerechnetwerdenkönnen.DabeiistderBuchwertin ÜbereinstimmungmitderArt,inderder erzielbareBetragderZGEbestimmt wurde,zuermitteln.DerBuchwertvon Schuldenwirdi.d.R. nichtberücksichtigt,esseidenn,dererzielbareBetrag derZGEkannnichtohnedieBerücksichtigungderSchuldbestimmtwerden. VomÜbernahmetaganmussderGoodwillgem.IAS36.80denZGEzugeordnetwerden.DermitdemBuchwertzu vergleichendeerzielbareBetragderZGE istdefiniertdurchdenhöherenderbeidenBeträgeausbeizulegendemZeitwert abzgl.KostenderVeräußerungunddem NutzungswerteinerZGE(IAS36.74). ErsteresentsprichtdemBetrag,der durchdenVerkaufeinerZGEineiner TransaktionnachAbzugderVeräußerungskostenerzielt werdenkönnte,und LetzteresdemBarwertkünftigerCashflows,dervoraussichtlichausderZGE generiertwerdenkann(IAS36.6).

UnterschreitetdererzielbareBetragder ZGEdenBuchwertderZGEzuzüglich desdazugehörigenGoodwills,istein Wertminderungsaufwand i.H.d.Differenzgem.IAS36.90i.V.m.IAS36.104 zuerfassen.ImumgekehrtenFallist dementsprechendkeinWertminderungsaufwandzuberücksichtigen(IAS36.90).

DieSichtweisedesIAS36fürdasVorliegeneines triggeringevent beieiner zumBetrachtungsstichtagbestehenden Buchwert-Marktwert-Lücke hatbei einemfunktionierendenKapitalmarkt

denwiefolgtdargestelltenHintergrund: DasVorliegeneiner Buchwert-Marktwert-LückebeigleichzeitigemAusweis einesbilanziellenGoodwillslässt ZweifelandessenWerthaltigkeit sowiean derWerthaltigkeitdesbilanziertenEigenkapitals aufkommen.Ein Goodwill wirddurchpositivekünftigeGeschäftsaussichtengespeistundmitdiesenbegründet.SchätztderKapitalmarktdie künftigenGeschäftsaussichtenhingegen wenigerpositivein,solässtsichdiese Argumentationnichtmehrplausibelerklären.EinbilanzierterGoodwillschlägt sichimbilanziellenEigenkapitaldesUnternehmensnieder.EineunterdembilanziertenWertdesEigenkapitalsliegende Markterwartungbedeutethingegen,dass derGoodwillinHöhedieserDifferenz ggf.nichtwerthaltigseinkönnte.Eben dieses„Risiko“,dasbeiVorliegeneiner derartigenMarkteinschätzunggesehen wird,istderAnlassfüreinvomIAS36 explizitvorgeschriebenes„Testing“der WerthaltigkeitdesGoodwills.Führtder dannordnungsgemäß durchgeführteImpairment-TestzukeinerWertminderung desGeschäfts-oderFirmenwerts,ist auchdieseinzulässigesErgebnis.Eine Begründungkannbspw.darinliegen, dassderMarktRisikenundZukunftsaussichtenanders(weilvielleichtteilweise nichtbekannt)einschätztalsdasManagement.

EinevorliegendeBuchwertMarktwert-Lückelösteinen Impairment-TestdemGrundenach aus.Führtderdannordnungsgemäß durchgeführteImpairment-Testzu keinerWertminderungdesGeschäftsoderFirmenwerts,istauchdiesein zulässigesErgebnis.

Praxishinweis:

Einevorliegende Buchwert-MarktwertLückelösteinenImpairment-Testdem Grundenachaus.Diesersollsicherstellen,dassdieAnnahmen,diederWerthaltigkeitdesaktiviertenGoodwillszugrundeliegen,auchnochmalskritisch hinterfragtwerden.Zwarkanndie Buchwert-Marktwert-Lückeaucheine IndikationderHöhenachüberein möglichesWertminderungsrisikoliefern.EineverpflichtendeAbschreibung desGoodwillsistaberkeinesfalls zwangsläufig.Vielmehrergibtsichein

möglicherWertminderungsbedarfdann immereinzelfallbezogenaufBasisder zumjeweiligenBewertungszeitpunkt relevantenAnnahmenundParameter.

3.Nachgewiesenezunehmende praktischeRelevanzeiner Buchwert-Marktwert-Lücke

Verschiedene empirischeStudien konntenbelegen,dass inderPraxisdas VorliegeneinerBuchwert-MarktwertLücke vorkommenkann.6

AufBasis aktuellerempirischerBefundefürdas Berichtsjahr2022istdieAnzahlderUnternehmen,beidenenzumBilanzstichtagfürdasBerichtsjahr2022eineBuchwert-Marktwert-Lückefestgestelltwerdenkonnte,auf47Unternehmenangestiegen.8

Dieswarrd.einDrittelallerfür dasBerichtsjahr2022untersuchtenUnternehmen.

Vondiesen47Unternehmenhaben16 Unternehmeneine außerplanmäßige AbschreibungihresaktiviertenGoodwills vorgenommen.DesWeiterenhaben 19UnternehmenmiteinerMarktwertBuchwert-Lückeeineaußerplanmäßige AbschreibungdesGoodwillsvorgenommen.Insgesamtkamesalsobei35Unternehmen,d.h.rd.einemViertelderfür dasBerichtsjahr2022untersuchten Grundgesamtheitvon145Unternehmen, zueineraußerplanmäßigenAbschreibungaufihreaktiviertenGoodwills.

Praxishinweis:

FürdasBerichtsjahr2022konnten deutlichmehrFälledesVorliegens einerBuchwert-Marktwert-Lückeund auchmehrFällederVornahmeeiner außerplanmäßigenAbschreibungauf aktivierteGoodwillsimVergleichzum Vorjahrnachgewiesenwerden.

Im VergleichzumBerichtsjahr2021 habensichim Berichtsjahr2022deut-

6 Vgl.stellvertretendbereitsdieempirischen Datenbei Küting,DB2012,1945;aktuelle Untersuchungenfindensichbspw.bei Zwirner/Busch/Zimny,KoR2021,529ff.; Zwirner/Busch/Zimny,KoR2022,437ff. Zwirner/ Busch/Zimny wiesenaufBasisderuntersuchtenKonzernabschlüssefürdasBerichtsjahr2021in29 FälleneineBuchwert-Marktwert-Lückenach.7

7 Vgl. Zwirner/Busch/Zimny,KoR2022,443.

8 Vgl. Zwirner/Busch/Schöffel,KoR2023,442.

licheUnterschiede hinsichtlichdesVerhältnissesvonMarktwertundBuchwert desEigenkapitalsergeben,wassichauf dieBewertungvonGoodwillsauswirkt. ZwarliegtderMarktwertdesEigenkapitalsüberallebetrachtetenUnternehmen hinwegundinbeidenuntersuchtenBerichtsjahrendeutlichüberdemBuchwert.DieinsgesamtbestehendeMarktwert-Buchwert-Lückeistabermitrund 27%imBerichtsjahr2022imVergleich zumVorjahr2021mitrund75%überalleuntersuchtenIndizesundUnternehmenhinwegstarkgesunken.9

Eventualverbindlichkeiten.Dasichin einerBuchwert-Marktwert-LückenegativezukünftigeErtragsaussichtenwiderspiegelnkönnen,stelltsieeinenIndikatorfürdieverpflichtendeDurchführung einesWertminderungstestsnachIAS36 dar.IndiesemZusammenhangkann insb.dieWerthaltigkeiteinesbilanziertenderivativenGeschäfts-oderFirmenwertsinfragestehen. Dieserimpliziert regelmäßigpositiveErtragserwartungen desbilanzierendenUnternehmens.HierausergibtsichzunächsteinWiderspruch zwischeneinerseitsalswerthaltigangesehenenaktiviertenWertenundandererseitsnegativenMarkteinschätzungen. DieHöheeinervorliegendenBuchwertMarktwert-Lückestelltlediglicheinen AnhaltspunktfüreinenmöglichenWertminderungsbedarfdar.EineWertminderungaktivierterGoodwillsistindesnicht zwangsläufig.InwirtschaftlichunsicherenZeitentretenamKapitalmarkthäufigerUnterbewertungendesbilanzierten Eigenkapitalsaufalsinwirtschaftlich prosperierendenZeiten.Hintergrund sindvolatilereMärktemitzeitweise niedrigerenAktienkursen.Esbleibtabzuwarten,obsichaufBasisderempirischenDatenfürdas Berichtsjahr2023 erneutdieRelevanzderinIAS36genanntenBuchwert-Marktwert-Lückeals triggeringevent fürdieVornahmevon Goodwill-Impairment-Testsnachweisen lassenwirdoderdiesesogarweitergegenüberdemVorjahreszeitraumzunehmenwird. Zwirner

Die AnzahlderUnternehmen,welche eineBuchwert-Marktwert-LückeaufweisenundeineaußerplanmäßigeAbschreibungaufihreaktiviertenGoodwillsimBerichtsjahr2022vorgenommenhaben,istvonachtUnternehmen (2021)auf16UnternehmenimBerichtsjahr2022angewachsen.Diekonkreten Gründefürdievorgenommenen Goodwillabschreibungen bleibenin vielenFällenimVerborgenen.DieUnternehmengebenzumTeilinihremKonzernanhangoderKonzernlageberichtan, dassdieAbschreibungenaufdenGoodwillu.a.imZusammenhangmitdengestiegenenDiskontierungszinssätzensowiemitAnpassungenbeidenPlanannahmendurchdiegestiegenenKosten, einehoheInflation unddieAuswirkungendesUkraine-Kriegsstehen. Allerdings–undinsoweitandersund auchbemerkenswertimVergleichzum Vorjahr–wurdezumTeilauchangegeben,dassein RückgangderMarktkapitalisierungals triggeringevent zu einemImpairment-Testgeführthat,der

wiederumeineAbschreibungdesGoodwillsbedingte.EbeneinsolcherRückgangderMarktkapitalisierungführtzu einerBuchwert-Marktwert-Lückeund unterstreichtdamitdieNotwendigkeit, diebilanziertenGoodwillsgenauerzu analysieren.DieTatsache,dassimBerichtsjahr2022mehraußerplanmäßige Goodwillabschreibungenerfolgtsindals imVorjahr,stütztzudemdieWertrelevanzderfestgestelltenzugenommenen AnzahlvonvorliegendenBuchwertMarktwert-LückeninderPraxis.

Praxishinweis:

TeilweisegebendieUnternehmenexplizitan,dassderRückgangihrer MarktkapitalisierungimBerichtsjahr 2022zueinem triggeringevent und einemImpairment-Testgeführthat. FolglichistesinmehrFällenalsim VorjahrzuaußerplanmäßigenAbschreibungenaufdieaktiviertenGoodwillsgekommen.

4.Schlussbemerkungen

EineBuchwert-Marktwert-Lückeentsteht,wennderBuchwertdesbilanziellenEigenkapitalseinesUnternehmens größeristalsdessenMarktkapitalisierung.EineUnterbewertungdurchden Kapitalmarktz.B.aufgrundpessimistischerKonjunkturaussichtenkommtals UrsachehierfürgenausoinBetrachtwie konkreteRechnungslegungskonzeptionen,z.B.dasBilanzierungsverbotfür

9 Vgl. Zwirner/Busch/Schöffel,KoR2023,442.

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10odermehr(persönliche)Fragenan... Dr.JensReinke

Dr. JensReinke istseitüber15Jahrenim BereichAccountingundControllingtätig.SeineArbeits-/Forschungsschwerpunktesindbreitgestreutundliegenin derfinanziellenBerichterstattungnach internationalenbzw.nationalenRechnungslegungsnormenundindernicht-finanziellen(Nachhaltigkeits-)BerichterstattungsowiedemZusammenwirken beiderBerichterstattungen.AlsIRZ-AutorhaterzuletztBeiträgezudenAuswirkungenvonklima-undumweltbezogenen AspekteninIFRS-Abschlüssen(IRZ 2022,161;IRZ2022,231)undgemeinsammitProf.Dr. StefanMüller zuempirischenAnalysenzumImpairment-Test (IRZ2021,183;IRZ2021,459;IRZ 2021,507)veröffentlicht.Aktuellsindin derIRZseineBeiträgezuVerbrauchern undEndnutzerninderNachhaltigkeitsberichterstattungnachESRSS4erschienen, ebenfallsgemeinsammitProf.Dr. Stefan Müller (IRZ2023,545,bzw.indiesem HeftIRZ2024,35).EinwesentlicherFokusvonDr. JensReinke liegtdabeineben derwissenschaftlich-theoretischenFragestellungauchimmeraufdenAuswirkungenaufdiePraxissowiediedortigeoperativeUmsetzungundImplementierung.

HerrDr. Reinke,washabenSiesich fürsneueJahrvorgenommen?

AndieserStellewollenwirIFRS-Expertinnenund-ExpertenihrepersönlicheSeiteentlocken.LassenSiesichüberraschen!Inspiriertvomsog. Proust’schenFragebogen,habenwireineneigenen,auchIFRS-bezogenen„Questionnaire“entworfen,ausdemwirder/demBefragten10Fragenodermehrvorgelegthaben1 –undsindgespanntaufsehrpersönliche,interessante,amüsante,nachdenkliche,heitere,heikleoderauch provozierende,injedemFalleaberkurzweiligeAntworten:Indiesem HeftvonDr. JensReinke,FührungskraftimBereichControllingundAccountingbeiContinentalinHannover–aktuellLeiterControllingim WerkHannover/Stöcken.

PrivatwiewahrscheinlichvieleMenschenmehrSportzu machenundmich gesünderzuernähren.Beruflichweiter dieDigitalisierungundAutomatisierung unsererControlling-undReporting-Prozessevoranzutreiben.Fachlichmichmit der Nachhaltigkeitsberichterstattungvor demHintergrundvonCSRDundESRS, aberauchweiterhinmitderfinanziellen Berichterstattungzubeschäftigen.

WomithabenSieIhrerstesGeldverdient?

MeinersterJobwarwährendderSchulzeitübermehrereJahreineinemReisebüro,daschondamals(entfernte)SträndeunddasMeerhochimKursstanden. WährenddesStudiumshabeichdannin denSemesterferiennebenverschiedenen fachspezifischen Praktikau.a.auch mehrmalsinderProduktionvonIndustrieunternehmengearbeitet–einewichtigeLebenserfahrung.

WodurchhabenSieIhreLeidenschaft fürIFRSentdeckt?

IchhabeseitjehereineLeidenschaftfür ZahlenundFinanzen.Daraushatsich meinInteressefürAccountingundControllingsowiesteuerlicheThemenergeben,wasnatürlichaucheinInteressean dendazugehörigenRegelungenmitsich bringt–alsonebenvielenanderenGesetzenebenauchandenIFRS.

WiesiehteingelungenerArbeitstagin IhremLebenaus?

Wennich–gemeinsammitmeinem Team–Strukturen,ProzesseundRahmenbedingungenfür unsereArbeitverbesserthabeundwirqualitativhochwertigeErgebnisseabgelieferthabenund damiteinenBeitragzumErfolgvon Continentalleisten.

WielangebrauchenSievomBüro nachHause?

JenachVerkehrslagesindeszwischen 20und30Minuten.AllerdingsermöglichenesmirdieflexiblenArbeitsbedingungenbeiContinentalnatürlichauch, vonzuHauseoderanderenOrtenzuarbeiten.

WastunSieaufdemHeimweg?

Ganzklassisch–ichhöreMusikoder Nachrichtenbzw.nutzedieZeitnochfür Telefonate.

EinesIhrerspannendstenIFRS-Projekte?

...istder(Goodwill-)ImpairmentTest, welchermichseitgut15Jahrenbegleitet.ZuerstehertheoretischundempirischwährendderPromotion,danach übermehrereJahreinderpraktischen PrüfungundUmsetzungundaktuelleher wiedertheoretischundempirischals „wissenschaftlichesHobby“–geradenatürlichauchvordemHintergrunddes

1 DiegesamteFragenauswahlfindenSieunter www.irz-online.de.

10odermehr(persönliche)Fragenan...Dr.JensReinkeIRZ,Heft1,Januar2024

vomIASBveröffentlichtenDiskussionspapierszurFolgebewertungdesGoodwillsundderdiesbezüglich(malwieder) laufendenDiskussion,obderGoodwill einabnutzbarerVermögenswertist.

WorüberkönnenSiebeidenIFRS nochstaunen?

ÜberdieDauervonProjektendesIASB biszurfinalenUmsetzung.Soz.B.inder Vergangenheitdie10-jährigeProjektdauerdesIFRS16(insArbeitsprogramm 2006,Diskussionspapier2009,Standardentwürfe2010und2013,Standard 2016)undz.B.aktuelldasseitmehrals 8,5bzw.3,5JahrenlaufendeProjektzur FolgebewertungdesGoodwills(aufder Agendaseit2015,Diskussionspapier 2020).

DiedoppelteBuchführungist... ...eininsichlogischesKonstrukt,bei demmankeinenCross-Checkbraucht, dennwenndieBilanznichtaufgeht, weißman,dassirgendwoetwasnoch nichtstimmenkann.

WelcherIllusiongebenSiesichgerne hin?

DassWeiterentwicklungenvonGesetzen undStandardsauchdie praktisch-operativePerspektivebzw.Umsetzungbedenken,wasleidernichtimmer–bzw.leider zuselten–derFallist.

EineMarottevonIhnen? MeinAuto.

WelchesBuchwürdeniemandinIhrer Bibliothekerwarten?

WernerMomsen –50Dinge,dieein Norddeutscherwissenmuss.

Ichwürdegernemal... ...miteinemGT3am24-Stunden-RennenaufderNürburgring-Nordschleife teilnehmen–oderalternativDTMfahren.

WaswürdeniemandvonIhnenvermuten?

DassicheinganzpassablerStandardundLatein-Tänzerbin,dameineFrau

undichvorderGeburtunsererKinder übermehralszehnJahreregelmäßiggetanzthaben.

ZumSchluss

■ IFRSoderHGB? JenachUnternehmenundZielsetzung beides.

■ Goodwill-AbschreibungoderImpairment-only? PlanmäßigeGoodwill-Abschreibung.

■ Beach,BalkonoderBerge? BevorzugtStrandundMeer.

■ Onlineoderoffline? Online.

■ Printoderdigital? Grundsätzlichdigital,außer:DieBücherimUrlaubamStrandbleiben weiterhinPrint.

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1.IFRS-Stiftung/IASB/ISSB

IASBschlägtÄnderungenanIAS32 (undIAS1/IFRS7)vor

DerIASB(InternationalAccounting StandardsBoard)hatam29.November 2023denStandardergänzungsentwurf ED/2023/5„FinanzinstrumentemitEigenschaftenvonEigenkapital (VorgeschlageneÄnderungenanIAS32,IFRS7 undIAS1)“ veröffentlicht.ErenthältÄnderungsvorschläge,diedaraufabzielen, dieVorschriftenzurAbgrenzungvonEigen-undFremdkapitalinIAS32undder ihnenzugrundeliegendenPrinzipienzu verdeutlichen.Damitsollenbestimmte AnwendungsunsicherheitenundPraxisproblemeinBezugaufdieAnwendung vonIAS32adressiertwerden.

ZieldesProjektsistes,dieInformationenzuverbessern,dieUnternehmenin ihrenAbschlüssenüberdievonihnen ausgegebenenFinanzinstrumentebereitstellen.DazusollendiederAbgrenzung vonEigen-undFremdkapitalzugrunde liegendenPrinzipienklarerformuliert unddieAusweis-undAngabevorschriftenverbessertwerden.ImnunveröffentlichtenEntwurfwerdenfürdieKlassifizierungvonFinanzinstrumentendiesbezüglich Änderungen an IAS32 zufolgendenThemenbereichenvorgeschlagen:

■ AuswirkungeneinschlägigerGesetze oderVorschriftenaufdieKlassifizierungvonFinanzinstrumenten,

■ „Fixedforfixed”-BedingungfürDerivate,

■ VerpflichtungeinesUnternehmens zumKaufeigenerEigenkapitalinstrumente,

■ bedingteErfüllungsvereinbarungen,

■ ErmessenundRollederEigentümer sowie

■ UmgliederungenvonEigen-und Fremdkapital.

DarüberhinausbeinhaltetderEntwurf Vorschlägezu ÄnderungenanIFRS7 inBezugaufdieAngabenzuZielsetzung undAnwendungsbereichvonausgegebenenFinanzinstrumentensowieweitere ÄnderungenzurVerbesserungderbisher bereitsvorgeschriebenenAngaben.

WeiterhinschlägtderIASBauch ÄnderungenanIAS1 (zukünftigIFRS18) vor,wonachzusätzlicheInformationen zuaufStammaktienentfallendeBeträge gemachtwerdenmüssten.DiesevorgeschlagenenÄnderungenhättenAuswirkungenaufdieBilanz,dieErfolgsrechnung(en)sowiedieEigenkapitalveränderungsrechnung.

SchließlichenthältderEntwurfauch vorgeschlageneÄnderungendeszukünftigenIFRSzuTochterunternehmenohneöffentliche Rechenschaftspflicht,welcherberechtigtenTochterunternehmengestattet, dieAnforderungen zuAnsatz,BewertungundDarstellung indenIFRSmitverkürztenAnhangangabenanzuwenden.

DievorgeschlagenenÄnderungensollen –mitbestimmtenUmsetzungserleichterungen– rückwirkend anzuwenden sein. Stellungnahmen zumEntwurf könnendemIASB biszum29.März 2024 übermitteltwerden.

ISSBgibtneuesLehrmaterialfür IFRSS2heraus

ImRahmenderBemühungen,dieAnwendungvonIFRSS1undIFRSS2zu unterstützen,hatderInternationalSustainabilityStandardsBoard(ISSB)am 14.Dezember2023neuesSchulungsmaterialzuIFRSS2veröffentlicht.Das LehrmaterialenthältdreiBeispiele,die veranschaulichen, wieUnternehmenbei ihrenklimabezogenenAngabennatürlicheundsozialeAspekteklimabezogenerRisikenundChancenberücksichtigenkönnten.EinflussaufdieAnforderungenderStandardsergebensichaus demSchulungsmaterialnicht.DasenglischsprachigeLehrmaterialstehtaufder InternetseitederIFRS-Stiftungzum DownloadzurVerfügung(ifrs.org).

DieVeröffentlichungfolgtaufdenStart desIFRSSustainabilityKnowledge Hub,dernachAnkündigungderIFRSStiftungvom1.Dezember2023einen KernbestandteilihrerInitiativenzum Kapazitätsaufbaudarstellt.DerHubbeherbergtvonderIFRSFoundationentwickelteInhalteundmehrals100von DrittorganisationenentwickelteRessourcen.WeitereMaterialiensollenimLaufe derZeitalsReaktionaufMarktbedürf-

nisseundneuePraktikenhinzugefügt werden.

ZudenRessourcendesHubgehören eineEinführungindieIFRSS1und IFRSS2,einLeitfadenfürdenÜbergang vonTCFD-EmpfehlungenzuISSBStandardsundeineReihehäufiggestellterFragen(FAQs).

ISSBveröffentlichtÄnderungenan SASB-Standards

Am19.Dezember2023veröffentlichte derISSBgezielteÄnderungenanden StandardsdesSustainabilityAccounting StandardsBoard(SASB),umdereninternationaleAnwendbarkeitzuverbessern.DieseÄnderungensollendie SASB-StandardsunabhängigvonJurisdiktionenundRechnungslegungsvorschrifteninternationalanwendbarermachen,ohnedieZielsetzungoderdiezugrundeliegendenKonzeptederSASBStandardswesentlichzuändern.DieaktuellgeändertenSASB-StandardserleichterndenErstellerndieImplementierungundAnwendungvonIFRSS1 AllgemeineVorschriftenfürdieAngabe vonnachhaltigkeitsbezogenenFinanzinformationen.SietretenfürBerichtsperioden,dieamodernachdem1.Januar2025beginnen,inKraft;einevorzeitigeAnwendungwirdjedochempfohlen.

ZweiteAmtszeitfür EmmanuelFaber alsISSB-Vorsitzender

DieTreuhänderder IFRS-Stiftunghaben am4.Dezember2023dieBestellung von EmmanuelFaber füreinezweite dreijährigeAmtszeitalsVorsitzenderdes InternationalSustainabilityStandards Board(ISSB)abdem1.Januar2025bekanntgegeben.

IASB-undISSB-Arbeitsprogramm

GegenüberdeminIRZ12/2023erläutertenStanddeszusammengefasstenArbeitsprogrammsvonIASBundISSB (IRZ2023,521)habensichimZusammenhangmit weiterenSitzungender Boards wiederumnurwenigeVeränderungenbeidenlaufendenProjektenin denProjektkategorien„Standardsetzung“(neunProjekte), „Standardpflege“

(fünfzehnProjekte),„Forschung“(drei Projekte),„Taxonomie“(fünfProjekte), „StrategieundGovernance“(ein(ISSB-) Projekt)sowie„Anwendungsfragen“ (AgendaentscheidungendesIFRSIC; vierProjekte)ergeben.InderKategorie „Nachhaltigkeit“(Sustainability)werden einTaxonomieprojektundeinAgendakonsultationsprojektgeführt.NebeneinzelnenzeitlichenVerschiebungenund PräzisierungensinddiefolgendenmateriellenÄnderungenzuverzeichnen (Stand:21.Dezember2023):

■ ImBereichder Standardsetzungsprojekte wirdfürdasProjekt FinanzinstrumentemitEigenschaftenvon Eigenkapital(VorgeschlageneÄnderungenanIAS32,IFRS7und IAS1) alsnächsterProjektschrittdie ErörterungderRückmeldungenzum Standardentwurffürdas1.Quartal 2024angekündigt.

■ IndieGruppeder Standardpflegeprojekte wurdedasProjekt Verwendung einerhyperinflationärenDarstellungswährungdurcheinnicht-hyperinflationäresUnternehmen(IAS21) aufgenommen. HierwirddieVeröffentlichungdesEntwurfseinerStandardergänzungimLaufedeszweiten Halbjahres2024erwartet.Darüber hinauswirddieVeröffentlichungvon StandardergänzungsentwürfenimProjekt Rückstellungen–gezielteVerbesserungen sowieimProjekt Stromerwerbsverträge fürdaszweiteHalbjahr2024angekündigt.Infolge derVeröffentlichungderfinalen ÄnderungenderSASB-Standards wurdedasentsprechendeProjektausdem (ISSB-)Arbeitsprogrammentfernt.

■ ImBereichder Forschungsprojekte wurdedasProjektzuRohstoffindustrienmiteinerProjektzusammenfassungabgeschlossen;eineweitergehendeBearbeitungwirdnichterfolgen.

■ NachderErörterungderRückmeldungenzudenVorschlägenzurAktualisierungder IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben wirdals nächsterProjektschrittdiefinale IFRS-TaxonomiefürdaszweiteQuartal2024angekündigt.NeuaufgenommenwurdeeinProjektzu TochterunternehmenohneöffentlicheRechenschaftspflicht(AngabenundÄnderungenvonIFRS7undIFRS9),für dasdieVeröffentlichungeinesVorschlagszurAktualisierungderIFRS-

TaxonomieimzweitenHalbjahr2024 erwartetwird.

■ ImBereichder Anwendungsfragen wurdenzweineueFragestellungen–zu klimabezogenenVerpflichtungen (IAS37) bzw.der Offenlegungvon UmsatzerlösenundAufwendungen fürberichtspflichtigeSegmente (IFRS8) –diskutiert.DieRückmeldungenaufdievorläufigenAgendaentscheidungensollenimerstenQuartal2024ausgewertetwerden.

DieaktuelleVersiondesArbeitsplans (diesichjedochgegenüberdemvorstehendbeschriebenenStandaufgrundder laufendenAktualisierungbereitswieder geänderthabenkann)istaufderWebsite derIFRS-Stiftung(ifrs.org)tagesaktuell abrufbar.

2.EU/ESMA/EFRAG

StatusdesÜbernahmeprozessesin derEU

Am20.Dezember2023hatdieEuropäischeKommissiondieStandardergänzungzuIAS1 „DarstellungdesAbschlusses“ betreffenddieKlassifizierungvonSchuldenalskurz-undlangfristigbzw.mitNebenbedingungenim RahmendesKomitologieprozessesanerkannt.InfolgediesesEU-Endorsements hatEFRAGihrenStatusberichtbetreffenddenÜbernahmeprozessderIFRS, einschließlichStandards,InterpretationenundÄnderungen,gemäßdereuropäischenRechnungslegungsregulierung am20.Dezember2023letztmaligangepasst.Erumfasstnunmehrnurnoch zwei Posten,derenAnerkennungdurchdie EUderzeitnochaussteht

DerjeweilsaktuelleStanddesEndorsement-StatusreportskannaufderWebsite derEFRAG(efrag.org)eingesehenwerden.

3.BaFin

BaFin-Prüfungsschwerpunkt2024

DieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht(BaFin)hatam4.Dezember2023zusätzlichzudendreivonder ESMAbereitsam25.Oktober2023 veröffentlichtenPrüfungsschwerpunkten (1)AuswirkungenvonKlima-undUm-

weltaspekten,(2)makroökonomisches Umfeldund(3)nichtfinanzielleBerichterstattung(sieheIRZ11/2023,472)als weiterennationalenPrüfungsschwerpunktdie DarstellungderGeschäftsmodelleundSteuerungssystemeim Lagebericht festgelegt.Wiebereitsin Vorjahrensollzudemweiterhinauf nachvollziehbareund nachprüfbare Buchführungsunterlagen beidengeprüftenUnternehmengeachtetwerden. (SiehehierzuindiesemHeftdenHauptbeitragvon Beyhs/Figlin,IRZ2024, 17ff.)

4.FAF/FASB

DerFinancialAccountingStandards Board(FASB)hatimabgelaufenenMonatdreiendgültigeVerlautbarungenzur AktualisierungderRechnungslegungsstandardsindenUSAveröffentlicht (fasb.org):

■ AccountingStandardsUpdate2023–07: SegmentReporting(Topic280): ImprovementstoReportableSegment Disclosures (Veröffentlichung:27.November2023).

■ AccountingStandardsUpdate2023–08: Intangibles–GoodwillandOther–CryptoAssets(Subtopic350–60): AccountingforandDisclosureof Crypto Assets (Veröffentlichung:14.Dezember2023).

■ AccountingStandardsUpdate2023–09: IncomeTaxes(Topic740): ImprovementstoIncomeTaxDisclosures (Veröffentlichung:18.Dezember2023). DarüberhinauswurdedasfolgendeEntwurfsdokumentveröffentlicht:

■ ProposedAccountingStandardsUpdate: Debt–DebtwithConversion andOtherOptions(Subtopic470–20): InducedConversionsofConvertibleDebtInstruments (Veröffentlichung:19.Dezember2023,Endeder Kommentierungsfrist:18.März2024).

DieDokumentestehenderinteressierten ÖffentlichkeitaufderWebsitedesFASB (fasb.org)zurEinsichtnahmeundzum DownloadzurVerfügung.

VerantwortlichfürAuswahlundAufbereitungderInhalte:WP/StBDr. JensW. Brune,GrantThorntonAG,Düsseldorf, undDr. BenitaHayn,GrantThornton AG,Hamburg.

Zeitschriftenbeiträge:

Buchs,Andreas/Huber,Jean-Marc/ Hüppin,Ursina/Nagel-Jungo,Gabriela: Nachhaltigkeitsberichterstattung–eineStandortbestimmung, EF2023, 638–644

Büngeler,Clarissa/Weller,Sebastian: ZurzukünftigenDarstellungvonFinanzinformationennachIFRS18–EinÜberblicküberdieÄnderungen, PiR2023,409–411

Fischer,DanielT.: Operationalisierung desBegriffs„Wesentlichkeit“:Befunde ausderPraxis, PiR2023,407–408

Fodor,Jürgen/Puschinski,WilhelmFriedrich: RechnungszinsundInflationsratefürbetrieblicheVersorgungsleistungenimnationalenundinternationalenJahresabschlusszum31.12.2023, BB2023,2858–2862

Haaker,Andreas/Schaden,Stefan: AnalogeAnwendungdesIAS2im HGB-Abschluss?, PiR2023,403–406 Lanfermann,Georg/Kutter,Denny: Q&A-PlattformderEFRAGalsMechanismuszurKlarstellungvonESRSZweifelsfragen, BB2023,2923–2926

Lüdenbach,Norbert: Bilanzierungim MetaversebeimPlattformbetreiber–AktivierungundBewertungvonEntwicklungskosten,Ertragsrealisierung ausGrundstückstransaktionen, PiR 2023,394–397

Müller,Stefan/Warnke,Lina: Neue monetäreSchwellenwerteimHGB:BilanzpolitischeMaßnahmenzurUnterschreitungderGrößengrenzen, BC2023, 558–562

Patloch-Kofler,Markus/Keskin,Sibel: Managementplanungunderwartungstreue PlanunginderUnternehmensbewertung. BerichtzurForschungsinitiativeBusiness Valuation, RWZ2023,331–334

Raschle,Irina/Hecht,Andreas: NachhaltigkeitinderUnternehmensfinanzierung, EF2023,590–595

Medienspiegel

Reinke,Jens/Müller,Stefan: EntwicklungvonRückstellungenfürPensionen undähnlicheVerpflichtungen–EmpirischeAnalysederKonzernabschlüsse 2022derDAX40-Unternehmenvordem HintergrundgestiegenerZinsen, PiR 2023,383–393

Richard,Jörg/Plüss,Adrian: ESG-DueDiligenceimSchweizerM&A-Geschäft, EF2023,604–611

Rota,AndreaRoberto/Etter,Christian: Interview:«Wirdürfennichtauf perfekteDatenwarten», EF2023, 616–619

Verzeichnisderausgewerteten Fachzeitschriften

AGDieAktiengesellschaft

BBBetriebsBerater

BCZeitschriftfürBilanzierung, Rechnungswesenund Controlling

CONControlling

DBDERBETRIEB

DStRDeutschesSteuerrecht

EFEXPERTFOCUS(ehemals:Der SchweizerTreuhänder)

FPForderungsPraktiker

GesRZDerGesellschafter

KoRZeitschriftfürinternationaleund kapitalmarktorientierte Rechnungslegung

PiRNWBInternationaleRechnungslegung

r&crechnungswesen&controlling

RdWZeitschriftÖsterreichisches RechtderWirtschaft

RWZZeitschriftfürRechtund Rechnungswesen

StuBUnternehmensteuernund Bilanzen

SWISteuer-undWirtschaftskartei International

SWKSteuer-undWirtschaftsKartei

WPgDieWirtschaftsprüfung

Schunk,Melanie/Schaden,Stefan: RechnungslegungbeiHochinflation nachIAS29–Betroffenheitsanalyseam BeispielvonUnternehmendesDAX40 undHerausforderungenfürdiePraxis, PiR2023,398–402

Stein,Patrick: Auswirkungenvon ESG-MaßnahmenaufVerfahrender Unternehmensbewertung–HerausforderungenbeiderBerücksichtigungvon ESG-EffektenundpraktischeLösungsansätze, DB2023,2833–2838

VanBakel-Auer,Katharina/Strakova, Jacqueline/Brandstetter,Michael: InternationalerRundblick, RWZ2023, 354–358

VonKeitz,Isabel/Borcherding,Nils: DieStakeholder-EinbindungimRahmen derNachhaltigkeitsberichterstattung–EinAbgleichderkünftigenAnforderungengem.CSRDundESRSmitderaktuellenBerichtspraxisausgewählterUnternehmen, DB2023,2897–2904

Bücher:

Lenzen: KünstlicheIntelligenz Wassiekann&wasunserwartet C.H.Beck,5.Aufl.2023

Dahm/Twesten: DerArtificialIntelligenceActalsneuer MaßstabfürkünstlicheIntelligenz SpringerGabler2023

Podcast/Webcast: GesetzgebungsupdatesZukunftsfinanzierungsgesetz,Wachstumschancengesetz&Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz Frischserviert–derSteuerpodcastvon PwCundC.H.Beck https://ch.beck.de/i5hn Greenwashing–WelcheVorgaben kommenaufUnternehmenzu? Linde.AmPunkt. https://ch.beck.de/gq97

Blickpunkt:Enforcement

WPProf.Dr. Oliver Beyhs istWirtschaftsprüferundUnternehmensberater.Erist außerdemander FreienUniversitätBerlin,FachbereichWirtschaftswissenschaft,als Lehrbeauftragtertätig undMitgliedimIDWArbeitskreisIFRS-Rechnungslegung,sowiein derWorkingPartyfürSustainabilityReporting StandardsvonAccountancyEurope.E-Mail: obeyhs@wp-beyhs.de

Prof.Dr. GermanFiglin istUnternehmensberaterundlehrtExternes Rechnungswesenund allgemeineBetriebswirtschaftslehreander TechnischenHochschuleNürnberg. E-Mail:german.figlin@ th-nuernberg.de

SchwerpunktedesEnforcementsder Unternehmensberichterstattungin2024

WoraufsichkapitalmarktorientierteUnternehmen einstellenmüssen

OliverBeyhsundGermanFiglin

ImJahr2022–ihremerstenJahrderalleinigenZuständigkeitfürdasEnforcementderUnternehmensberichterstattunginDeutschland–hat dieBaFin40Bilanzprüfungenabgeschlossen,wobeibei11Prüfungen Fehlerfestgestelltwurden.FürdiePrüfungssaison2023liegennochkeineErgebnissevor,dieAufmerksamkeitderkapitalmarktorientiertenAbschlusserstellerrichtetsichbereitsaufdieSchwerpunktthemenvon ESMAundBaFinfür2024.DerfolgendeBeitraggehtaufdieseThemen einundunterstütztbetroffeneUnternehmenmitpraktischenHinweisen.

1.Einführung

DieZeitderEinarbeitungistvorbei.NachdemdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht(BaFin)aufBasisdes Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG)seitAnfang2022alleinfürdasEnforcementderRechnungslegungzuständig ist,dürftediezuständigeAbteilungderBehördeinzwischenindenRegelbetrieb übergegangensein.DieserEindruckverstärktsichauchbeiBeobachtungderim zurückliegendenJahrvonderBaFin durchgeführtenEnforcement-Verfahren.

forcementslegtdie ESMA dabeieuropäischeSchwerpunktefest,diefüralle EU-Ländergelten.Die BaFin wiederum hatdarüberhinaus dieMöglichkeit,nationaleSchwerpunktezubestimmen.1

2.EuropäischePrüfungsschwerpunktederESMA

Keywords:

■ PrüfungsschwerpunkteESMA/BaFin

■ Enforcement

■ NichtfinanzielleErklärung

■ ESG-Berichterstattung

■ klimabezogeneAspekteinder Rechnungslegung

■ EU-Taxonomie

■ Connectivity

■ Konnektivität

■ DRS20„Konzernlagebericht“

■ Geschäftsmodell

■ Steuerungssystem

■ Buchführungsunterlagen

Gleichzeitigwar2023fürdieWirtschaft einJahr,daseinerseitsdurchFolgewirkungenausfrüherensowiedurchneuere geopolitischeKrisengeprägtwar–mit entsprechendenkonjunkturellenKonsequenzen.AndererseitsrücktderKlimawandelimSchulterschlussmitweiteren Nachhaltigkeitsthemenmehrundmehr indenFokusvonUnternehmen.AlswärendiesnichtHerausforderungengenug, sehensichdieUnternehmendaneben einerimmerintensiverenRegulatorik ausgesetzt,diezusätzlicheRessourcen bindet.AlsAbbildderwirtschaftlichen Realitätbeeinflusstalldiesnaturgemäß auchdiefinanzielleBerichterstattung. IndiesemUmfeldhabenvoreinigen WochenzunächstdieESMA(European SecuritiesandMarketsAuthority)und dannauchdieBaFindieSchwerpunkte fürdieanstehende Enforcement-Saison bekanntgegeben.ImRahmeneineszunehmendeuropäischharmonisiertenEn-

AbermalshatdieESMAimHerbst2023 die Schwerpunktthemen desEnforcementsfürdieUnternehmensberichterstattung in2024 veröffentlichtunderläuterndbeschrieben.2

Dabeiwerdenzwei derdreiSchwerpunktthemendesVorjahres3

1 Vgl.BaFin,Meldungvom4.12.2023,https:// www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichun gen/DE/Meldung/2023/meldung_2023_12_0 4_Bilanzkontrolle_2024.html,abgerufenam 11.12.2023.DiePrüfungsschwerpunktevon ESMAundBaFinwurdendarüberhinausin einemVortragaufder15.JahrestagungBilanzkontrolleundAbschlussprüfungdes DeutschenAktieninstitutsam6.Dezember 2023von RalfBecker,GruppenleiterGruppe BilanzkontrollebeiderBaFin,sowievonDr. RalfStruffert,ReferatsleiterBilanzkontrolle2 beiderBaFin,vorgestellt;einAutordieses BeitragswarTeilnehmerderTagung.

2 Vgl.hierzudasdiesmalsinsgesamt14-seitige PapierderESMA,Europeancommonenforcementprioritiesfor2023annualfinancialreports,https://www.esma.europa.eu/sites/defa ult/files/2023-10/ESMA32-193237008-1793 _2023_ECEP_Statement.pdf,abgerufenam 30.10.2023.SieheauchIRZ2023,472.

3 Siehehierzu Beyhs,IRZ2023,22ff. fürdiefinanzielleBerichterstattung

Blickpunkt

Hierin kommtauchdiebesondereBedeutung, dieESMAdiesenbeidenThemenbeimisst,zumAusdruck:

■ Auswirkungenklima-undanderer umweltbezogenerAspekteaufIFRSAbschlüsse,5

■ makroökonomischesUmfeld.

GleichbleibendgegenüberdemVorjahr istauchdie BetonungderGleichwertigkeitvonfinanziellerundnichtfinanziellerBerichterstattung:6

DiejeweiligenThemenwerdeninderEinleitungderStellungnahmeplakativnebeneinanderdargestellt.DiesesMalwerdendieAnforderungenderEU-Taxonomie-Verordnungnebendreianderen SchwerpunktenalsBestandteilklimabezogenerAspekteaufgeführt.Dies kannalsHervorhebungderBedeutung vonVerbundenheitundKonsistenzder finanziellenundnichtfinanziellenBerichterstattunggedeutetwerden(Stichwort: connectivity7

DieGleichwertigkeitunddie connectivity zwischenfinanziellerund nichtfinanziellerBerichterstattung werdenvonderESMAabermals hervorgehoben.

2.1.Klima-undandereumweltbezogeneAspekte

ImUnterschiedzudenvergangenenJahrenbeschränktsichderPrüfungsschwerpunktnichtnurauf klimabezogene,sondernerstrecktsichdiesesMalauchauf

Abb.1:ESMA-Prüfungsschwerpunkt„Klima-undandereumweltbezogeneAspekte“ fürdieanstehende Periodemitwenigen Anpassungenübernommen.4

(andere) umweltbezogene Aspekte.HierinisteineParallelezurstufenweisen EinführungderEU-Taxonomie–zuerst verpflichtendeBerichterstattungzuden klimabezogenenZielenmitanschließenderBerücksichtigungderrestlichenvier Ziele–zusehen.

KlimabezogeneAspektekönnensehr vieleInhalteundOrteinderFinanzberichterstattungbetreffen.8

Gleichwohl hatsichdieESMAdazuentschieden,in derVeröffentlichungderPrüfungsschwerpunkteinsbesondereaufdiein derAbb.1dargestelltenfünf Unterthemen erläuterndeinzugehen,wobeider Prüfungsschwerpunkt„Konsistenz“als einalleBereichebetreffendesThemabetrachtetwerdenkann.9

2.1.1.Konsistenz

AlswesentlicheVoraussetzungzurMinderungdesRisikosvon„Greenwashing“siehtdieESMAwiebereitsimvergangenenJahreinekonsistenteBehandlungklimabezogenerAspekteindergesamtenUnternehmensberichterstattung. Konsistenz indiesemSinnebedeutet beispielsweise,dass –insbesonderezukunftsbezogene–Aussagen(wieetwa ZieleoderSelbstverpflichtungenzurReduzierungvonTreibhausgasemissionen oderDekarbonisierungspläne)imLageberichtoderanderenTeilenderUnternehmensberichterstattungimEinklang mitdengetroffenenBilanzierungsentscheidungensind, diedenAnsatzoder dieBewertungvonVermögenswerten undSchuldenimIFRS-Abschlussbetreffen.

SeitensderESMAbestehtdieErwartungshaltung,dass berichtspflichtigeUnternehmendie zeitlichen unddie finan-

ziellenAuswirkungen geplanterInvestitionenundvonÜbergangsplänenauf dieBilanzierungbeurteilenundihreEinschätzungggf.indenAbschlüssenoffenlegen.DasNichterfüllendieserErwartungshaltung–undsomiteinemangelndeKonsistenzzwischendenAngabenimLageberichtundimAbschlussan-

Klima-und andere umweltbezogene Aspekte

7 Vgl. Wagenhofer,IRZ,2023,513f. ).

Konsistenz

Emissionshandelssysteme und Zertifikate für erneuerbare Energien Wertminderungen

Thematische und sachverhaltsbezogene Prüfungsschwerpunkte

Energiebeschaffungsverträge

Spezifische Erwartungshaltung an Finanzinstitute

Branchenspezifischer Prüfungsschwerpunkt

4 AußerdementhältdieESMA-Stellungnahme bezüglichderfinanziellenBerichterstattung auchallgemeineÜberlegungenzurerstmaligenverpflichtendenAnwendungdesIFRS17 sowiezuÄnderungendesIAS12inBezug aufdiePillar-II-Steuergesetze.DanebenenthältdasESMA-PapiereinenTeil,indemauf dieESEF-AnforderungensowiesolchezualternativenLeistungskennzahlenhingewiesen wird;aufdieseThemenwirdindiesemBeitragnichttiefereingegangen;vgl.hierzuESMA,Europeancommonenforcementprioritiesfor2023annualfinancialreports,https:// www.esma.europa.eu/sites/default/files/2023 -10/ESMA32-193237008-1793_2023_ECEP _Statement.pdf,abgerufenam30.10.2023.

5 NebendenklimabezogenenAspekteninder RechnungslegungenthältdasESMA-Papier auchdreiweitereklima-undumweltbezogeneSchwerpunktefürdienichtfinanzielle Berichterstattung:AngabenimZusammenhangmitArtikel8derEU-Taxonomie,BerichterstattungzuKlimazieleneinschließlichdazugehörigerMaßnahmenundFortschritteundBerichterstattungüberScope-3Treibhausgasemissionen.AufdiesenichtfinanziellenThemenwirdindiesemBeitrag nichttiefereingegangen;vgl.hierzuESMA, Europeancommonenforcementpriorities for2023annualfinancialreports,https:// www.esma.europa.eu/sites/default/files/202 3-10/ESMA32-193237008-1793_2023_EC EP_Statement.pdf,8ff.,abgerufenam 30.10.2023.

6 BisherunterlaginDeutschlanddienichtfinanzielleBerichterstattungkeinemEnforcement.Esbleibtabzuwarten,obderGesetzgeberimRahmenderTransformationder CSRDindasnationaleRecht,diebisJuli 2024erfolgenmuss,derBaFinzusätzlichzur ÜberprüfungderfinanziellenBerichterstattungauchdieEnforcement-Verantwortung fürdenNachhaltigkeitsberichtübertragen wird.

8 Vgl.hierzuhttps://www.idw.de/IDW/Medien/ Arbeitshilfen-oeffentlich/Support-Dokument e-oeffentlich/IDW-ESG-IFRS.pdf,abgerufen am9.11.2023.

9 ZuBeginnderErläuterungendesPrüfungsschwerpunktsweistdieESMAsowohlauf dasvomIASBveröffentlichteSchulungsmaterialzuAuswirkungenvonklimabezogenen AspektenaufFinanzberichtealsauchaufdie eigenenVeröffentlichungenzuPrüfungsschwerpunktenfürBerichtsjahre2021und 2022hin.

hang–führtebeimEnforcementbereits zuFehlerfeststellungen.10

DarüberhinaussollenUnternehmenggf. auftretende Abweichungen zwischenden getroffenenAnnahmenimRahmenvon Werthaltigkeitstests(einschließlichSensitivitätsanalysen)11

FürdiebessereBeachtungderKonsistenzanforderungsolltenkapitalmarktorientierteUnternehmenu.a.das IASB EducationalMaterial „Effectsofclimate-relatedmatters onfinancialstatements“12

unddie IDW-Veröffentlichung „FragenundAntworten zurBerücksichtigungvonESG-bezogenenAspektenin IFRS-Abschlüssen“13

beachten.PraktischeBeispiele,wieUnternehmenihre AngabenzuklimabezogenenThemenin Abschlüssenaufnehmen können,sindim aktuellen ESMA-Bericht „TheHeatis On:DisclosuresofClimate-Related MattersintheFinancialStatements“14

Praxishinweis:

UnternehmensolltenimRahmender Abschlusserstellungeinestrukturierte „Climate-to-Finance“-Analysedurchführen,inderdieveröffentlichtenklimabezogenenAussagen untersuchtund anschließendindiefinanzielleBerichterstattungübersetztundintegriertwerden.

tungunddieFinanzlageauswirken,und angeben,welchePostenimJahresabschlussbetroffensind.SolltensichbilanzielleAuswirkungenaufgrundverschiedenartigerSystemeineinzelnenJurisdiktionenunterscheiden,sohatdasberichtendeUnternehmendaraufhinzuweisen.InsgesamterwartetdieESMAbeispielsweisequantitativeAngabenzur HöhederTreibhausgasgutschriftenoder derZertifikatefürerneuerbareEnergien, dieUnternehmenbesitzen,verbrauchen, verkaufenodernochschulden.

11 Vgl.IAS1.31undIAS1.122ff. oderbeiderRückstellungsbildungundihrenveröffentlichten klimabezogenen(Selbst-)Verpflichtungen,Plänenund/oderStrategien erläutern.Dieskönnterelevantsein,wenn z.B.Investitionen,diefürdieErreichung vonpubliziertenDekarbonisierungszielen erforderlichsind,nichtindieWerthaltigkeitstestseinbezogenwerden.

2.1.2.Emissionshandelssystemeund ZertifikatefürerneuerbareTechnologien DieESMAweistwieinderVergangenheitdaraufhin,dassUnternehmenInformationenüberdie Rechnungslegungsmethodenbereitstellensollen,diefür Ansatz,BewertungunddieDarstellung vonRechtenundPflichtenimZusammenhangmitEmissionshandelssystemen undvonZertifikatenfürerneuerbare Energienverwendetwerden.15

Praxishinweis:

SolltenparallelzudenEU-Vorgaben nationaleVorschriftenfürEmissionshandels-oderZertifikatesystemeexistieren,derenbilanzielleAbbildungsich nachIFRSunterscheidet,sohatdas Mutterunternehmen daraufimKonzernabschlusshinzuweisen.

Unternehmenmüssenaußerdem–sodie ESMA–Rückstellungenpassivieren unddarüberberichten,wennrechtliche BestimmungenineinerJurisdiktiondazu führen,dassfürbereitsrealisierteEmissionenTreibhausgasemissionsrechtegekauftwerdenmüssen,solltedasUnternehmenzumStichtagkeineRechtein ausreichenderAnzahlbesitzen.16

Esfälltauf,dasssichdiemeisten PrüfungsschwerpunkteaufThemen undSachverhalteundwenigerauf spezifischeBranchenbeziehen.

2.1.3.Wertminderungen

SollteeinParameterimZusammenhang mitklimabezogenenAspektenalszentraleAnnahmefürdieDurchführung einesWerthaltigkeitstestsidentifiziert werden,sowirderwartet,dassUnternehmensowohldieverwendetenquantifiziertenAnnahmen(z.B.dieaktuellen undprognostiziertenCO2-Preise,ZeitpunkteundKostenvonErsatzinvestitionen)offenlegenals auchdieGrundlage fürdieQuantifizierungenbenennen. DieseGrundlagekannsowohlinterner alsauchexternerNatursein,wobeidie ESMAhervorhebt,dassden externen Informationen (z.B.Schätzungenvon Forschungsinstitutenoderunabhängigen Gutachtern)ein größeresGewicht beigemessenwerdensoll.

SolltenklimabezogeneAspekteAuswirkungenaufdieFinanzplanungdesUnternehmenshaben,erwartetdieESMA eineOffenlegungvon

■ entsprechendenAnnahmenimbeider ErmittlungdeserzielbarenBetrags verwendetenBusinessPlan,

■ InformationenüberdenZeitraum,der überdenDetailplanungszeitraumhinausgeht,sowieüberAuswirkungen vonKlimaaspektenaufZahlungsströmeindiesemZeitraumund/oder

■ verwendetenfinanziellenAnnahmen, wieetwademAbzinsungssatzundder Wachstumsrate.

10 Vgl.hierzuhttps://www.esma.europa.eu/sites /default/files/2023-03/ESMA32-63-1465_27 th_Extract_from_the_EECS%27s_Database_ of_Enforcement.pdf,S.17ff.,abgerufenam 9.11.2023.

12 Vgl.hierzuhttps://www.ifrs.org/content/dam/ ifrs/supporting-implementation/documents/e ffects-of-climate-related-matters-on-financia l-statements.pdf,abgerufenam9.11.2023.

13 Vgl.hierzuhttps://www.idw.de/IDW/Medien /Arbeitshilfen-oeffentlich/Support-Dokumen te-oeffentlich/IDW-ESG-IFRS. pdf,abgerufenam9.11.2023.

15 Vgl.IAS1.112;IAS8.10. DieseInformationensollenauchAngabenzuden wichtigstenEigenschaftenundBedingungensolcherSystemebeinhalten.Erläutertwerdensolldaneben,wiesich dieseSystemeaufdiefinanzielleLeis-

14 Vgl.hierzuhttps://www.esma.europa.eu/sites /default/files/2023-10/ESMA32-1283113657 -1041_Report_-_Disclosures_of_Climate_Re lated_Matters_in_the_Financial_Statements. pdf,abgerufenam9.11.2023. zufinden.

16 Vgl.IAS37.14zurPassivierungspflichtund IAS37.84ff.zuAngabenimAnhang.

Liegensog. TriggeringEvents füreinzelneVermögenswerteoderCGUsvor, soistgemäßIAS36einImpairment-Test durchzuführen.KlimabezogeneEntwicklungenwieVeränderungenaufgrundvonTransitionsplänenoderaufgrundvongesetztenZielenund (Selbst-)Verpflichtungenkönnensolche TriggeringEvents darstellen.InsbesonderehierbeiistaufkonsistenteInformationeninderfinanziellenunddernichtfinanziellenBerichterstattungzuachten. WirddieWerthaltigkeitsüberprüfunganhanddesNutzungswertsvorgenommen, soweistdieESMAdaraufhin,dassPlanungsrechnungenaufvernünftigenund vertretbarenAnnahmenbasierensollen, diediebestmöglicheSchätzungdesManagementszudenAuswirkungenvon klimabezogenenAspektenaufeinenVermögenswertoderaufeineCGUwährend derverbleibendenNutzungsdauerwiderspiegeln.17

17 Vgl.IAS36.33.

Blickpunkt

EinigeUnternehmenschließenVerträge (PowerPurchaseAgreements,PPAs)ab, indenenderPreisfürdieLieferungvon Strom(z.B.auserneuerbarenEnergien) imVorausfixiertwird(z.B. virtuelle Stromabnahmeverträge).Dashiermit vorrangigverfolgteZielistdieVerringerungdesCO2-Fußabdrucks,sekundär sollaucheineAbsicherunggegenüber schwankendenPreisenerreichtwerden.18

AngesichtsderzunehmendenVerbreitungsolcherVerträgeerwartetdieESMA vondenberichtspflichtigenUnternehmen,dasssieEinzelheitenzudenMerkmalenderabgeschlossenenVerträge(z.B. Preisbedingungen,vereinbartesEnergievolumen,ZieleundLaufzeit)sowiederenbilanzielleBehandlungimAbschluss erläutern.AucheineErläuterungderbilanziellenNicht-Erfassungistvorzunehmen,wennessichz.B.umVerträgehandelt,dieunterdiesog. ownuseexemption inIFRS9fallen.19

IndiesemZusammenhangweistdie ESMAauchaufdieIFRIC-Sitzungvon AnfangJuni2023unddiehierzuveröffentlichtenPapierehin.Indieserhatte dasInterpretationsCommitteedemIASB vorgeschlagen,einStandardsetzungsprojektzuerwägen,dassichmitderAnwendungvonIFRS9.24aufeinigephysischeStromabnahmeverträgezumKauf vonEnergiebefassensoll.20

2.1.5.SpezifischeErwartungshaltungan Finanzinstitute

VonFinanzinstitutenerwartetdieESMA, dasssieInformationenüberihrEngagementin GreenFinancing (z.B.ESG-indexierteKrediteundandereanESG-KriteriengebundeneInvestitionen)offenlegen,damitdieAbschlussadressatendie AuswirkungenunddasAusmaßderspe-

Abb.2:ESMA-Prüfungsschwerpunkt„MakroökonomischesUmfeld“ 2.1.4.Energiebeschaffungsverträge

Zinsanstieg und Refinanzierungsrisiko

zifischenRisikenbeurteilenkönnen,die mitdiesenFinanzinstrumentenverbundensind.21

DarüberhinaussollenFinanzinstitutediewesentlichenbilanziellenErmessensentscheidungenoffenlegen,diebeiderBilanzierungsolcherInstrumentezumEinsatzkommen.Dazu kannu.a.dieBeurteilunggehören,obes sichbeidenvertraglichenCashflowsvon finanziellenVermögenswertenmitESGMerkmalenumTilgungs-und/oderZinszahlungenaufdenausstehendenKapitalbetraghandelt.22

DarüberhinausstelltdieESMAfest, dassdasKlimarisikozueinembedeutendenFaktorwird,derdieerwartetenKreditverluste(expectedcreditlosses)der Bankenbeeinflusstundangemessenin denkonzeptionellenRahmenzurKreditvorsorgeeinbezogenwerdensollte.Die ESMAempfiehltdenBankendaher nachdrücklich,ihreBemühungenzuverstärken,dieAuswirkungendesKlimarisikosindenKreditverlustenzuerfassen undfürausreichendeTransparenzinihrenFinanzberichtenzusorgen.

2.2.MakroökonomischesUmfeld

ImÜberblickstellensichdieunterdiesemPrüfungsschwerpunktvonderESMA beleuchtetenRechnungslegungsthemen wieinAbb.2illustriertdar.

2.2.1.Refinanzierungundandere finanzielleRisiken

RefinanzierungsrisikenresultierenbeispielsweiseaussteigendenZinsenund sichsomitverteuernden(Re-)Finanzierungskonditionen.DieAbschlusserstellersollenerklären,wiesiediesenRisikenbegegnenund Abschlussadressaten u.a.mitentsprechenden Sensitivitätsanalysen inAbhängigkeitvonderkünftigenZinsentwicklunginformieren.

AufgrundvonvolatilenMärkten,höherenZinsenundInflationweistdieESMA auchaufdaserhöhteLiquiditätsrisiko (etwaaufgrundmöglicherCovenantsBrüche)hinundruftdiebilanzierenden Unternehmendazuauf,imRahmender Berichterstattungv.a.die AngabepflichteninIFRS7 indiesemZusammenhang zubeachten.DanebensollendieAuswirkungenaufdenAbschlussgewürdigtsowiedetaillierteInformationendazuoffengelegtwerden.

DasErfüllenvonBedingungenandie Bilanzierungvon Sicherungsbeziehungen (hedgeaccounting)kannvomaktuellenUmfeldnegativbeeinflusstwerden. IneinemsolchenFallfordertdieESMA dringenddazuauf,sowohldetaillierte InformationenüberdieWirksamkeitvon Sicherungsbeziehungenwährenddes undamEndedesBerichtszeitraumsanzugebenalsauchAngabenüberbeendeteSicherungsbeziehungenbereitzustellen.23

2.2.2.FairValue-BewertungundAngaben InderaktuellenmakroökonomischenSituationkannbeieinigenBilanzposten einerhöhtesMaßanUnsicherheithinsichtlichderErmittlungderbeizulegendenZeitwertebestehen.Änderungendes beizulegendenZeitwertskönnenerheblicheAuswirkungenaufdasBilanzbild unddasErgebniseinesUnternehmens haben.DieskannnachAnsichtderESMA insbesonderedannderFallsein,wenn dasModelldesbeizulegendenZeitwerts zurBewertungvonalsFinanzinvestition gehaltenenImmobilien24

18 ZurBilanzierungvonEnergielieferverträgen vgl.z.B. Brüggemann/Polster,DB2020, 1073ff.; Freiberg/Große,PiR2023,117ff.; Zwirner/Boecker,IRZ2023,313ff.

19 Vgl.IFRS9.2.4.

20 Vgl.IFRIC,UpdateJune2023,https://www.i frs.org/news-and-events/updates/ifric/2023/ ifric-update-june-2023/#2,abgerufenam 30.10.2023.

21 Sosindz.B.dieHauptmerkmalederFinanzinstrumente,Buchwerte,Laufzeiten,Umweltkriterien,dieAuswirkungenaufundSensitivitätvonCashflows,diespezifischenRisiken, diemitdiesenInstrumentenverbundensind, undwiesiegemessenundgesteuertwerden, zuberichten.Vgl.dazuIFRS7.31,.33f.

22 Vgl.IFRS9.4.1.2(b)und.B4.1.1–B4.26.

23 Vgl.IFRS7.22Aund.24C.

24 Vgl.IAS40.33–.55. oderzurSchätzungdeserzielbarenBetragsvonVermögenswertenfürdieWerthaltigkeitsprüfunggemäßIAS36angewendetwird.

Bei alsFinanzinvestitiongehaltenen Immobilien weistdieESMAdaraufhin, dassdieBewertunganhandvonPreisen ausTransaktioneninderVergangenheit aufgrundderaktuellenmakroökonomischenBedingungennichtsachgerecht seinkönnte.DieberichtendenUnternehmenmüsstendaherzusätzlicheBewertungsmethodenanwenden,umsicherzustellen,dassderanhanddesVergleichs geschätztePreisinnerhalbeinerangemessenenWertespanneliegt.25

AuchwenndieBewertungvonalsFinanzinvestitiongehaltenenImmobilien oftdurchdenEinsatzexternerExperten durchgeführtwird,erwartetdieESMA vonberichtspflichtigenUnternehmen, dassdetaillierteInformationenüberdie Bewertung–dieInputs,dasVorgehen unddieErgebnisse–aufbewahrtwerden unddasZustandekommenderBewertungsannahmenimAnhang(z.B.über denKapitalisierungszinssatzoderdie Rendite)26

IFRS13.93h(i)erforderteine BeschreibungderSensitivität desbeizulegenden Zeitwertsgegenüber Änderungennicht beobachtbarerInputfaktoren,wenn eineÄnderungdieserInputfaktorenzu erheblichenÄnderungendesbeizulegendenZeitwertsführenkönnte.Obwohl derStandardnichtausdrücklichdieOffenlegungeinerSensitivitätsanalysefür beobachtbareInputfaktorenvorschreibt, werdenEmittentendurchdieESMAaufgefordert,einesolcheAnalysefürwichtigeInputfaktorenbereitzustellen.

ZusätzlichzurBerichterstattungüber verwendeteBewertungstechnikenund InputfaktorenerwartetdieESMAvon Unternehmen–wennzutreffend–auch eineErläuterung,wieKlimaaspekte (z.B.TransformationsrisikenundphysischeRisiken)beiderBewertungvonals FinanzinvestitiongehaltenenImmobilienberücksichtigtwurden;insbesondere andieserStellesollenUnternehmenauf die Konsistenz derAnnahmenundAngabeninderfinanziellenundnichtfinanziellenBerichterstattungachten.

Praxishinweis:

DaImmobilienvondenmeistenUnternehmengehaltenund/odergenutztwerdenundvondenAngabepflichtender EU-Taxonomie-Verordnungbetroffen sind,sollendieentsprechendenTaxonomie-InformationenimRahmeneiner strukturierten Climate-to-Finance-Ana-

lyseindiefinanzielleBerichterstattung integriertwerden.

SchließlichgehtdieESMAaufdie Fair ValuesvonFinanzinstrumenten ein, diezufortgeführtenAnschaffungskosten bewertetwerden,undweistaufdieNotwendigkeitundBedeutungderAngaben zuderenbeizulegendenZeitwertenim EinklangmitIFRS7undIFRS13hin.27

Praxishinweis:

DieserSchwerpunktscheintinsbesonderefürdiejenigenUnternehmenvon Relevanz,diediesenAngabeninder VergangenheitimRahmenihrerGenerierung–ggf.ausGründenderWesentlichkeit–wenigerBeachtunggeschenkthaben.

DiebeidenEnforcement-Instanzen verdeutlichen,wiewichtigihnenein konsistentesund ineinandergreifendesVerhältnisvon finanziellerundnichtfinanzieller Unternehmenspublizitätist.

3.NationalerPrüfungsschwerpunkt derBaFin

AbgeleitetausdenErkenntnissender durchgeführtenPrüfungenseitBeginn 2022undaufgrundvonteilweisenichthinreichendverständlichenBeschreibungen vonGeschäftsmodellenhatsichdieBaFin fürdieschwerpunktmäßigePrüfungder Beschreibungvon Geschäftsmodellen und Steuerungssystemen in(Konzern-) Lageberichtenentschieden(vgl.Abb.3).28

SomitstehtauchdiediesbezüglicheAnwendungdesDRS20„Konzernlagebericht“imFokusderBilanzkontrolle. DieFinanzaufsichterwartetvollständige,verlässlicheundausgewogeneInformationen,29

sodassAbschlussadressaten befähigtwerden,sicheinBildvonder LagedesberichtendenUnternehmens machenzukönnen.DieBeschreibung desGeschäftsmodellssolldabeisowohl aufinterneOrganisationsstrukturenund Geschäftsprozessewiez.B.Produktion eingehenalsauchdieBeschreibungvon Beschaffungs-undAbsatzmärktenberücksichtigenundrelevanteBrancheninformationenbereitstellen.30

DieSteuerungdesUnternehmenssoll v.a.anhandderbedeutsamstenLeistungsindikatorenbeschriebenwerden. Dabeisollen sowohlfinanzielleals auchnichtfinanzielle –wenndanach ebenfallsgesteuertwird– Kennzahlen erläutertwerden.HabensichdieSteuerungskennzahlenimVergleichzumVorjahrverändert,sowirdvomberichtenden UnternehmeneineErklärungdieserVeränderungerwartet.

26 Vgl.IFRS13.92d. erläutertwird.

Abb.3:BaFin-Prüfungsschwerpunkt„DarstellungimLagebericht“

Praxishinweis:

EineAufzählungvonLeistungsindikatorenistnichtausreichend.Vielmehr müssenUnternehmenerläutern,wie dieseindasSteuerungssystemeingebundenundausdenZahlendesKonzernabschlussesüberleitbarsind.

AuchbeiderBeschreibungdesGeschäftsmodellsunddesSteuerungssystemsspieltdie Konsistenz einegroße Rolle.ZumeinensolldieBeschreibung innerhalbderfinanziellenBerichterstattungundihrerBestandteilewieRisikoundChancenbericht, SegmentberichterstattungnachIFRS8oderUmsatzlegung gem.IFRS15konsistentseinundauf

25 Vgl.IFRS13.63.

27 Vgl.IFRS7.25;IFRS13.97.

28 Vgl.hierzudenVortragderBaFin-Vertreter aufder15.JahrestagungBilanzkontrolleund Abschlussprüfung(sieheFn.1).

29 Vgl.zurDefinitionderGrundsätzederLageberichterstattungDRS20,Tz.12ff.

30 Vgl.DRS20.37. Hierbei scheintinteressantzusein,dassdasGeschäftsmodelldesUnternehmenswichtigeTeileseiner Wertschöpfungskette abdeckt,diewiederumeinezentralePerspektivederCSRD-Berichterstattungrepräsentiert.Insofernbestehteine Verbindung zwischendiesemPrüfungsschwerpunktzurfinanziellenBerichterstattungundderNachhaltigkeitsberichterstattung.

Blickpunkt

Danebenfälltauf,dasssichdiemeisten PrüfungsschwerpunkteaufThemenund Sachverhalteundwenigeraufspezifische Branchenbeziehen.Bewertungsbezogene Themen(z.B.vonIAS36oderIFRS9) unddiedamitverbundenenAnhangangabenstehendabeiinsbesonderefürdie ESMAimVordergrund.AuchderPrüfungsschwerpunktderBaFinistbranchenübergreifend,beziehtsichjedochaufden LageberichtundsomitnichtaufIFRS-Vorschriften,sondernaufausDRS20resultierendenBerichterstattungspflichten. 22 IRZ,Heft1,Januar2024

Hinzukommt,dassdieBaFinnichtnur eineBeschreibungderUnternehmenssteuerungerwartet,sondernaucheine Erläuterung,„wie[...]dasUnternehmen [...]diegestecktenZieleerreichen will“31

.Auchhierinisteine Parallelezu Berichtspflichtangabengem.CSRD undESRS zusehen.Soschreibendie europäischenStandardszurNachhaltigkeitsberichterstattungvor,dassüber StrategieundZiele,Managementvon Auswirkungen,RisikenundChancen undüberdieMessparameterzuberichten ist.NachdemkünftigderNachhaltigkeitsberichtverpflichtendinnerhalbdes Lageberichtsoffenzulegenseinwird, könnteindieserErwartungseitensder BaFinaucheingewisserAnspruchauf dieinZukunftzuerwartendeKonsistenz zwischenderfinanziellenundnichtfinanziellenBerichterstattungzumAusdruckkommen.

Praxishinweis:

DasGeschäftsmodellunddasSteuerungssystembetreffendiefinanzielle unddienichtfinanzielleSphäredesUnternehmensgleichermaßen.DieentsprechendenInhalteinderBerichter-

Konsistenz

Abb.4:Enforcement-Schwerpunkte2024 möglicheWechselwirkungenhinweisen. Sokönntez.B.erläutertwerden,wiesich –ausgehendvomGeschäftsmodell–die SegmentierungergibtoderwiedieBeurteilungvonRisikenundChancenmit deneinzelnenBestandteilendesGeschäftsmodellsverknüpftist.ZumanderensolldieKonsistenzauchzurnichtfinanziellenBerichterstattung(z.B.mit BlickaufdienichtfinanziellenLeistungsindikatoren)sichergestelltwerden.

stattungsolltenvonUnternehmendaherunterBerücksichtigungderKonnektivitätalsBindegliedzwischenfinanziellerundNachhaltigkeitsberichterstattungbegriffenwerden.

ImVergleichzudenbeidenVorjahren fälltauf,dassdieBaFindie Buchführungsunterlagen nichtmehrgesondert unterdenPrüfungsschwerpunktenthematisiert.UnterBerücksichtigungdes praktischenVorgehensinihrenPrüfverfahrenundderZeitlosigkeitdesThemas istallerdingszuerwarten,dassdieBehördehieraufeinen gleichbleibendhohenFokus legenwird.

DerfürUnternehmen anspruchsvollste Prüfungsschwerpunktdürfteinder Gesamtschauderjenigezur Berücksichtigungklimabezogener undandererumweltbezogener AspekteimIFRS-Abschlusssein.

4.Zusammenfassungund Würdigung

HabensichimvergangenenJahrdiePrüfungsschwerpunktevonESMAundBaFinstarkunterschieden,fälltinderGesamtschaudesEnforcementsderUnternehmensberichterstattungin2024auf, dasssowohldieESMA-PrüfungsschwerpunktealsauchderPrüfungsfokusderBaFindieKonnektivitätsanforderungandieUnternehmensberichterstattungverstärktindenBlicknehmen

Klima- und andere umweltbezogene Aspekte

Emissionshandelssysteme und Zertifikate für erneuerbare Energien

Wertminderungen Energiebeschaffungsverträge

Spezifische Erwartungshaltung an Finanzinstitute

(siehehierzuauchdiezusammenfassendeAbb.4).DiebeidenEnforcement-Instanzenverdeutlichendamit,wiewichtig ihneneinkonsistentesundineinandergreifendesVerhältnis vonfinanzieller undnichtfinanziellerUnternehmenspublizitätist.VordemHintergrundderanstehendenverpflichtendenAnwendung derCSRDmitdenESRSsundderdamit verbundenenAufnahmederNachhaltigkeitsberichterstattunginden(Konzern-) Lageberichterscheint dieseFokussierungverständlich,sachgerechtundzukunftsweisend.

31 MitteilungderBaFinzuPrüfungsschwerpunkten2024,https://www.bafin.de/SharedD ocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2023/ meldung_2023_12_04_Bilanzkontrolle_202 4.html,abgerufenam11.12.2023.

Makroökonomisches Umfeld

Zinsanstieg und Refinanzierungsrisiko Liquiditätsrisiko

Hedge Accounting Bedingungen

Fair Values von Finanzinvestitionsimmobilien

Fair Values von Finanzinstrumenten, die zu Kosten bewertet werden

Darstellung im Lagebericht

Geschäftsmodell

Steuerungssystem

Ursprung ESMA BaFin

Schwerpunkt der Verortung in der Berichterstattung IFRSAbschluss und weitere Publizität IFRS-Anhang IFRS-Bilanz und -Anhang IFRS-Bilanz und -Anhang

Art des Schwerpunkts Übergreifend Themen- oder sachverhaltsspezifisch

Branchenausrichtung

Branchenübergreifend

IFRS-Bilanz und -Anhang

IFRS-Anhang IFRS-Bilanz und-Anhang Lagebericht

ÜbergreifendThemen- oder sachverhaltsspezifisch

Finanzinstitute

Branchenübergreifend Im Wesentlichen betroffene Vorschriften

Konnektivitätspotenzial

Übergreifend

Beyhs/Figlin,SchwerpunktedesEnforcementsder

DerfürUnternehmenanspruchsvollste PrüfungsschwerpunktdürfteinderGesamtschauderjenigezurBerücksichtigungklimabezogenerundandererumweltbezogenerAspekteimIFRS-Abschlusssein.VordiesemHintergrund stehendiefürdieBerichterstattungVerantwortlichenvor dreizentralenHerausforderungen:

1.allerelevantenInformationenmitklima-undanderenumweltbezogenen Aspektenzuerkennenundstrukturiert zukategorisieren,

2.zuanalysieren,welchebilanziellen Konsequenzensich unterBerücksichtigungderRechnungslegungsstandardsausdiesenKategorienergeben und 3.siedannanschließendindiefinanzielleBerichterstattungzuübersetzenund zuintegrieren.32

MitSpannungwirdzu beobachtensein, wiesichdieBaFinimnächstenJahrden ausgegebenenPrüfungsschwerpunkten inderPraxisnähernwird.Insbesondere hinsichtlichderKonnektivitätsanforderunggibtesbereitseinigedankbareStelleninderUnternehmensberichterstattung–soz.B.durchdieAngabennach derEUTaxonomie–fürkritischeNachfragenhinsichtlicheinerinsichkonsistentenPublizität.EinJahrspäter–mit dererstmaligenBerichterstattungnach derCSRDimLagebericht–werdensich unterdiesemGesichtspunktabernoch einmaldeutlichmehrPotenzialefürdie Bilanzpolizeiergeben.

I R Z

32 Siehehierzuauch Buchberger/Richter,IRZ 2023,29ff.

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Bilanzierungund Bilanzpolitik

Top-Thema

GerdWinterling,WP, PartnerderErnst& YoungGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft,HeadofFinancialAccounting AdvisoryServicesGermany,Eschborn. E-Mail:gerd.winterling @de.ey.com

Dr. NicolaszurNieden, WP,PartnerderErnst& YoungGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft,Bereich Audit,München.E-Mail: nicolas.zur.nieden @de.ey.com

Auswirkungenmakroökonomischer

UnsicherheitenundRisikenaufdie externeFinanzberichterstattung

GerdWinterling,NicolaszurNiedenundJochenPilhofer

Gesellschaft,PolitikundWirtschaftbegegnenseitdemKalenderjahr 2022vielschichtigenundinterdependentenHerausforderungen.Allem voranseiindiesemKontextstellvertretendaufdenimmernochandauerndenRussland-Ukraine-Konfliktundseinevielfältigenpolitischenund wirtschaftlichenFolgenhingewiesen.ZumeinenwarenalsdirekteFolgendesKonfliktsinderUnternehmenslandschaftnichtseltennegative AuswirkungenaufdieProduktionsprozessesowieaufdieEinkaufs-und Logistikprozessezubeobachten,beispielsweisebeiderEnergieversorgungsowiemitBlickaufbeschaffungsseitigeEngpässeundUnterbrechungenvonLieferketten.ZumanderenführtendieindirektenFolgen desKonflikts,v.a.dieerhöhtenInflationsraten(einschließlichderPreise fürRohstoffe,EnergieundVorleistungsgüter)sowiediesteigendenLeitzinsenderEuropäischenZentralbank(EZB),zueinemsignifikantenAnstiegdermakroökonomischenUnsicherheitenundRisikenfürdieWeltwirtschaft.Dieaktuellimmernochandauerndenmakroökonomischen UnsicherheitenundRisikenführengerademitBlickaufdieexterneFinanzberichterstattungzunichtunerheblichenHerausforderungen.

Prof.Dr. JochenPilhofer,WP/StB/CPA,ProfessoranderFakultät fürWirtschaftswissenschaftenderHochschulefürTechnikund WirtschaftdesSaarlandes,ProfessurfürAllgemeineBetriebswirtschaftslehreund betrieblichesRechnungswesen, Saarbrücken.E-Mail:pilhofer@htwsaar.de

DervorliegendeBeitragzeigtdieBedeutungmakroökonomischerFaktorenbeiderAufstellungvonIFRS-AbschlüssenamBeispielvonInflationsratensowieLeitzinsenundleitetdaraufaufbauendHandlungsempfehlungenbetreffenddieBerichterstattunginAnhangundLageberichtinZeitenerheblichermakroökonomischerUnsicherheitenab.

1.Erheblichemakroökonomische UnsicherheitenundRisikenals zentraleProblemstellungim RahmenderexternenFinanzberichterstattung

Keywords:

■ Makroökonomie

■ Inflation

■ Zinssatz

■ Unsicherheiten

■ Risiken

Nachden„goldenen10ern“begegnen Gesellschaft,PolitikundWirtschaftzu Beginnder „20er“vielschichtigenund teilsinterdependentenHerausforderungen,dieinderFolgezu nichtunerheblichenmakroökonomischenUnsicherheitenundRisiken führen.StellvertretendseiandieserStelleaufdenRussland-Ukraine-Konflikt,diehohenInflationsratenmiteinerzuerwartendenRezession,1

schaftsprüferinDeutschlande.V.,Düsseldorf“(IDW)hatmitBlickaufdie vielschichtigenHerausforderungenbereitsam30.9.2022mitderVeröffentlichungeines„FachlichenHinweises“mit demTitel„EntwicklungdeswirtschaftlichenUmfeldsundAuswirkungenauf Finanzberichtezumodernachdem 30.09.2022“(nachfolgendkurz„FachlicherHinweisdesIDWvom30.09. 2022“)reagiert.3

DieDeutscheBundesbankstelltebereits inihremMonatsberichtSeptember2022 „ersteAnzeichenfüreineRezessionder deutschenWirtschaft imSinneeines deutlichen,breitangelegtenundlänger

1 Vgl.ausführlichKapitel2.1.

2 Vgl.stattvielerIDW(Hrsg.),FachlicherHinweisvom30.09.2022,1.

Das„InstitutderWirt-

dassteigende Zinsumfeld,volatileEnergiekosten,HandelsbeschränkungenundSanktionen,Arbeitskräftemangelsowieauf Lieferkettenengpässe hingewiesen.2

3 Vgl.IDW(Hrsg.),FachlicherHinweisvom 30.09.2022,1ff.

■ imRahmenderDurchführungvon Wertminderungstestsgem.IAS36;

■ beiderBeurteilungderWerthaltigkeit latenterSteueransprüchei.S.v.IAS12;

■ beiderBestimmungvonbeizulegendenZeitwertenimRahmeneinerFairValue-BewertungvonEigenkapitaloderSchuldtitelngem.IFRS9;

BewertungvonRückstellungengem. IAS19respektiveIAS37;

■ beiderWährungsumrechnungvon ausländischenGeschäftsbetriebenin Hochinflationsländerngem.IAS29;

■ beiderBeurteilungderAnnahmeder Unternehmensfortführunggem.IAS1 (z.B.beierheblichenUnsicherheiten imRahmenvonCovenants-Klauseln oderRefinanzierungsvereinbarungen); und

■ beiderRisiko-undPrognoseberichterstattungimRahmenderAufstellung von(Konzern-)Lageberichteni.S.v. §§289,315HGB.

DieBedeutungdergeneralistischen Forderungnacheiner„Fair Presentation“bekommtinZeiten erhöhtermakroökonomischer UnsicherheitenundRisikenein umsogrößeresGewicht.

2.BedeutungmakroökonomischerFaktorenbeider AufstellungvonIFRS-Abschlüssen amBeispielvonInflationsraten sowieLeitzinsen

■ beiderBeurteilung desBonitätsrisikos imRahmenderBestimmungderWerthaltigkeitvonForderungenausLieferungenundLeistungengem.IFRS9;

6 IAS1.15. DieBedeutungdiesergeneralistischen Forderungnacheiner„FairPresentation“bekommtinZeiten erhöhter makroökonomischerUnsicherheiten undRisiken einumsogrößeresGewicht. MitBlickaufdieexterneFinanzberichterstattung ergebensichin diesemUmfeld vielschichtigeHerausforderungen, 7

■ beiderBestimmung deranzuwendendenAbzinsungssätzeimRahmender

2.1.AnalysevonInflationsratenund LeitzinsenimZeitverlauf

4 Vgl.StBa(Hrsg.),InflationsrateinDeutschlandvonOktober2021bisOktober2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1 045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-v eraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zu m-vorjahresmonat/,abgerufenam24.11. 2023. anhaltendenRückgangsderWirtschaftsleistung“5

5 DeutscheBundesbank(Hrsg.),Monatsbericht September2022,5. fest.„AbschlüssehabendieVermögens-,Finanz-undErtragslagesowiedieCashflowseines UnternehmensdentatsächlichenVerhältnissenentsprechenddarzustellen“.6

7 ImErgebnisauch Naumann,BB12/2023,I. soz.B.

DasaktuellenationaleWirtschaftsumfeldsiehtsichunverändertmiterhöhten InflationsratenundmitjüngstgestiegenenLeitzinssätzenkonfrontiert.Nach denAngabendes„StatistischenBundesamts“(StBA)erreichtendie Inflationsraten inDeutschland ihrenHöhepunkt indem Halbjahreszeitraumzwischen September2022undFebruar2023 mit Raten oberhalbvon8% (vgl.Abb.1). SeitdemsinddieInflationsratenzwar

Inflationsrate (Vergleich Vorjahresmonat)

Abb.1:InflationsrateninDeutschlandimZeitverlauf(VergleichVorjahresmonat)4

Abb.2:LeitzinssatzderEZBimZeitverlauf(Hauptrefinanzierungsgeschäft)8

monotonbisunter4%gesunken,liegen aberimmernochoberhalbdervonder EZBgesetzten Obergrenzevon2% 9

SeitFebruar2023 istein kontinuierlicherRückgang des Verbraucherpreisindex zuverzeichnen.Diesistganz maßgeblichdaraufzurückzuführen,dass diePreisefürEnergieimporteumrund 13%gegenüberdemVorjahrgesunken sind(Stand:Oktober2023).DieErzeugerpreiselagenimAugust2023um 12,6%unterhalbdesVorjahresniveaus, womitderstärksteRückganginderGeschichtederBundesrepublikzuverzeichnenwar.10

8 Vgl.StBA(Hrsg.),EntwicklungdesZinssatzesderEuropäischenZentralbankfürdas Hauptrefinanzierungsgeschäftvon1999bis 2023(Stand:Oktober2023),https://de.statist a.com/statistik/daten/studie/201216/umfrage/ ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsg eschaeft-seit-1999/,abgerufenam24.11. 2023.

9 Vgl.EZB(Hrsg.),Pressemitteilungvom8.7. 2021,https://www.ecb.europa.eu/press/pr/dat e/2021/html/ecb.pr210708 dc78cc4b0d.de. html,abgerufenam24.11.2023.

10 Vgl. Otte inBusinessInsider(Hrsg.),DieInflationgehtjetztspürbarzurück–undder Preisdrucklässtweiternach,zeigendiese neuenDatenundGrafiken,https://www.busin essinsider.de/wirtschaft/inflation-in-deutschl and-geht-weiter-zuru eck-das-sind-die-gruen de/,abgerufenam24.11.2023.

DieBundesrepublik Deutschlandbefindetsichaktuellineiner technischenRezession 11

DiesvordemHintergrundder Tatsache,dassdas „Bruttoinlandsprodukt“(BIP)bereitsim1.Quartal2023 gegenüberdem4.Quartal2022abermals um0,3%(preis-,saison-undkalenderbereinigt)gesunkenist.12

WährenddasBIP im2.Quartal2023geringfügigum0,1% zumvorherigenQuartalgestiegenist, warmitBlickaufdas3.Quartal2023erneuteingeringfügigerRückgangum 0,1%zuverzeichnen.13

Der LeitzinssatzfürdasHauptrefinanzierungsgeschäft wurdevonderEZB zwischenMärz2016undSeptember 2023 in zehnZinsschrittenvon0,0% auf4,5% monotonangehobenundliegt inetwain vergleichbarerHöhe wiezu-

11 Offizielltritteinesog.„technischeRezession“ein,wenndasBIPinzweiaufeinanderfolgendenQuartalenimVergleichzudenjeweiligenVorjahresquartalennichtwächst, sondernzurückgeht.

12 Vgl.StBA(Hrsg.),PressemitteilungNr.203 vom25.5.2023,https://www.destatis.de/DE/P resse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_203 _811.html,abgerufenam24.11.2023.

13 Vgl.StBA(Hrsg.),PressemitteilungNr.420 vom30.10.2023,https://www.destatis.de/DE/ Presse/Pressemitteilungen/2023/10/PD23_42 0_811.html,abgerufenam24.11.2023.

letztzu BeginnderFinanzmarktkrise 2008 (vgl.Abb.2).

MittelfristigwirddieInflationsratetrotz dererneutenAnhebungweitüberder ZielmarkederEZBliegen,sozumindest nachExpertenmeinungdervom„Leibniz-ZentrumfürEuropäischeWirtschaftsforschungGmbHMannheim“ (ZEW)befragtenTeilnehmerimMai 2023.Dieserechnen voraussichtlich erstnachdemJahr2025 mitdem ErreichendesInflationszielsderEZB AußerdemgabendiebefragtenExpertinnenundExpertendesZEWan,dassnebenderzutreffend prognostiziertenAnhebungimSeptember2023derEZBLeitzinsindenJahren2024und2025 schrittweisefallendürfte.14

14 Vgl. Brückbauer/Ausäderer/Bräutigam in ZEW(Hrsg.),Pressemitteilungvom30.5. 2023,https://www.zew.de/presse/pressearchi v/ezb-inflationsziel-bleibt-in-weiter-ferne, abgerufenam24.11.2023. Indiesem Kontextseidaraufhingewiesen,dassder EZB-Rat inseinerSitzungvom26.Oktober2023aufeine erneuteLeitzinsanhebungverzichtet hat.15

15 Vgl.EZB(Hrsg.),Pressemitteilungvom 26.10.2023,https://www.ecb.europa.eu/press /pr/date/2023/html/ecb.mp231026 6028cea 576.de.html,abgerufenam24.11.2023. DieAuswirkungenderjüngstvorgenommenenLeitzinsanhebungenaufdasnationaleWirt-

schaftsumfeldsindvielfältigundwirken sichv.a.aufGuthabenzinsenbetreffend Tages-undFestgeldkonten,Kreditzinsen,AnleihenpreisesowieaufdieLiquiditätunddieBewertungderAktienmärkteaus.

2.2.AuswirkungenerhöhterInflationsratenundjüngstgestiegener LeitzinsenaufausgewählteBilanzierungsthemen

Dasaktuellvon erhöhtenInflationsraten und jüngstgestiegenenLeitzinsen geprägteWirtschaftsumfeldwirktsich aufdieBilanzierungeiner Vielzahlvon Geschäftsvorfällen aus–sowohldem GrundealsauchderHöhenach.Dabei sind nahezusämtlicheIFRS-Rechnungslegungsstandards vonInteresse. Stellvertretendwerdennachfolgenddie folgendenwesentlichen Themenfelder indergebotenenKürzeskizziert(siehe auchAbb.3):

■ DurchführungvonWertminderungstests(IAS36);

■ BewertungvonPensionsverpflichtungen(IAS19)undvonsonstigenRückstellungen(IAS37);

■ Umsatzrealisierung(IFRS15); und

■ Leasingbilanzierung(IFRS16).

Dasaktuellvonerhöhten Inflationsratenundjüngst gestiegenenLeitzinsengeprägte Wirtschaftsumfeldwirktsichaufdie BilanzierungeinerVielzahlvon Geschäftsvorfällenaus–sowohldem GrundealsauchderHöhenach. DabeisindnahezusämtlicheIFRSRechnungslegungsstandardsvon Interesse.

2.2.1.WertminderungvonVermögenswerten(IAS36)

ImRahmenvonWertminderungstests i.S.v.IAS36sindbeiderErmittlungvon demsog. „erzielbarenBetrag“ regelmäßig zukünftigeCashflowszuschätzen. 17

Diesunabhängigdavon,obdererzielbareBetragals beizulegenderZeitwertabzüglichKostenderVeräußerung („fairvaluelesscostsofdisposal“, kurz„FVLCOD“)oderals Nutzungswert („valueinuse“,kurz„VIU“)ermitteltwird.InbeidenFällengelangenrealiterganzdominierendsog.„DiscountedCash-Flow-Verfahren“(DCF-Verfahren)zurAnwendung.ImRahmender ErmittlungdesVIUausderfortgesetzten NutzungdesVermögenswertsbzw.der zahlungsmittelgenerierendenEinheit(en) undausderletztendlichenVeräußerung sindstetsCashflowszuschätzen.18

mittlungeinesMarktwertsurrogatsunter Bezugnahmevon IFRS13 regelmäßig alsangemessenzubeurteilensein.19

Durchführung von Wertminderungstests

Leitzins

Inflation

Nutzungswert respektive beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung

Einzelfallanalyse

Bewertung von Rückstellungen

Barwert der Verpflichtung

Inpraxiwirdder Abzinsungssatzregelmäßigausden(unternehmensspezifischen)gewogenen durchschnittlichenKapitalkosten („WeightedAverageCostofCapital“, kurz„WACC“)derzubetrachtenden zahlungsmittelgenerierendenEinheitabgeleitet,wobeiausgehendvondieserBasiszwingendentsprechendeAdjustierungenanMarkteinschätzungenvorzuneh-

16 EigeneDarstellung.

17 DererzielbareBetrageinesVermögenswerts odereinerzahlungsmittelgenerierendenEinheitistderhöherederbeidenBeträgeausbeizulegendemZeitwertabzüglichKostender VeräußerungundNutzungswert(soexplizit IAS36.6).

18 Vgl.IAS36.30. Auch beiderErmittlungeinesFVLCODdürfte eineaufDCF-VerfahrenberuhendeEr-

19 Vgl.IAS36.BC58sowieganzausführlich IDWRSHFA40:EinzelfragenzuWertminderungenvonVermögenswertennachIAS36, Tz.15ff. UmimRahmenderartigerDCF-BewertungsmodellesowohlimRahmenderErmittlungeinesVIUalsaucheines FVLCODdenerwartetenBarwertder künftigenCashflowswiderzuspiegeln, istein „angemessener Abzinsungssatz“ zuschätzen.20

20 SoexplizitIAS36.31mitBlickaufdenVIU; betreffenddenFVLCODsieheIDWRSHFA 40:EinzelfragenzuWertminderungenvon VermögenswertennachIAS36,Tz.16f.

Umsatzrealisierung

Leasingbilanzierung

kundenseitige Übernahme einer Finanzierungsfunktion Neuverträge

lieferantenseitige Übernahme einer Finanzierungsfunktion

Erfassung von Umsatzerlösen

Einzelfallanalyse

Altverträge keine Auswirkungen (Ausnahme: Pflicht zur Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten) Neuverträge

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Altverträge (mit Vertragsänderungen) Neuverträge

Altverträge keine Auswirkungen (Ausnahme: Indexänderungen oder Vertragsänderungen)

Abb.3:AuswirkungenerhöhterInflationsratenundjüngstgestiegenerLeitzinsenaufausgewählteBilanzierungsthemen16

mensind.21

Der WACC wirdvoneiner VielzahlmakroökonomischerFaktoren beeinflusst,sou.a.ganzmaßgeblichvon denLeitzinsenderEZB. DieLeitzinsen sindeinganzzentralerFaktorsowohlbei derErmittlungderdemWACCzugrunde liegendenEigenkapital-alsauchder Fremdkapitalkosten.22

Leitzinserhöhungen führenimErgebnis zueinem niedrigerenerzielbarenBetrag (Grundsatz:„jehöherderAbzinsungssatz,destoniedrigeristderBarwert“)unddamitceterisparibusimErgebniszueinem niedrigeren„Headroom“ (bzw.zueinemWertminderungsaufwand).23

FolglichsteigtmitansteigendenLeitzinsendasRisikoeineserfolgswirksamzuerfassendenWertminderungsaufwands.24

Preissteigerungen beeinflussendieim RahmenderErmittlungdeserzielbaren BetragsvorzunehmendenSchätzungen derkünftigenCashflowsaufzweierleiArt undWeise(„ZusammenspielvonKosten undErlösen“25

). BeschaffungsmarktseitigeKostensteigerungen führenceteris paribuszueinem niedrigenerzielbaren Betrag (Verminderungeinesbestehenden Headroom).Gegenläufigführen absatzmarktseitigeErlössteigerungen ceteris paribuszueinem höherenerzielbaren Betrag (Erhöhungeinesbestehenden Headroom).DieGesamtauswirkungauf denerzielbarenBetraghängtimErgebnis somitdavonab,inwelchemUmfangim jeweilszubeurteilendenSachverhaltdie steigendenBeschaffungsmarktpreiseabsatzmarktseitig(anEndkunden)weitergegebenwerdenkönnen.

2.2.2.Pensionsverpflichtungen(IAS19) undsonstigeRückstellungen(IAS37)

Die LeistungennachBeendigungdes Arbeitsverhältnissesi.S.v.IAS19 (Pensionsverpflichtungen)könnenauf beitragsorientierten oderauf leistungsorientiertenPlänen beruhen.26

tungsstichtaghatsicham fristadäquatenZinsfürhochwertigefestverzinslicheUnternehmensanleihen zuorientieren,deraufBasiseinerBetrachtung vorderBerücksichtigungvonSteuern zuermittelnist.29

DieserZinssatzwird (zumindestindirekt)vonden Leitzinsen derEZBbeeinflusst

Die BewertungvonsonstigenRückstellungen i.S.v.IAS37erfolgtnach dem Konzeptderbestmöglichen Schätzung(„bestestimate“) 30

Rückstellungensind abzuzinsen undmitdem Barwert anzusetzen,wennderausder DiskontierungresultierendeZinseffekt (UnterschiedsbetragzwischenBarwert undRückzahlungsbetrag) wesentlich ist.31

MaßgeblicheEinflussfaktorenzur BeurteilungderWesentlichkeit sind die Fristigkeit,die absoluteHöhe der Verpflichtungsowieder Zinssatz 32

VordemHintergrunddes Wesentlichkeitsgrundsatzes kommteine Abzinsung realitergrundsätzlich nur„füralle nachmehralszwölfMonatenfälligen Verpflichtungen“inBetracht.33

sichtigungvonunterUmständengegenläufigenBilanzierungseffektenausder BewertungdesPlanvermögens).WährenddieAuswirkungenvonLeitzinserhöhungenaufdieBilanzbeiderBewertungvonRückstellungeneindeutigzu beurteilensind,erforderndieentsprechenden AuswirkungenaufdieErfolgsrechnung einewesentlich diffizilereAnalyse.WährendbeiLeitzinserhöhungenzumZeitpunktderUmbewertungdesBarwertsderVerpflichtungzunächstniedrigere Zinsaufwendungenresultieren,sinddemgegenüberinnachfolgendenAbrechnungsperiodenhöhere Zinsaufwendungenzuerwarten.Mit BlickaufdieBewertungvonPensionsverpflichtungensinddieZinseffekteaus Umbewertungenindes imGegensatzzu densonstigenRückstellungennicht zwingendinderGewinn-undVerlustrechnungzuerfassen,sondernggf.erfolgsneutralimsonstigenErgebnisals Teilderversicherungsmathematischen Gewinnebzw.Verluste.37

UmgekehrtkanndieAbzinsungvonlängerfristigenVerpflichtungendann unterbleiben,wennderZinseffekt unwesentlich ist.

ImRahmenderAbzinsungistgem. IAS37.47ein risiko-undfristadäquaterZinssatzvorSteuern anzuwenden,35

derganzmaßgeblich vondenLeitzinsen derEZBgeprägtist.Esseiandieser Stelleergänzenddaraufhingewiesen, dassdersichauseiner Zinsänderung ergebendeAnpassungsbetrag einer Rückstellunggrundsätzlichinvollem UmfanginderPeriodederAnpassung erfolgswirksam alsZinsaufwandoder -ertragzuerfassenistunddieAuswirkungenausder AnpassungdesZinssatzes im Anhang anzugebensind.36

21 Vgl.ganzausführlich Bösser/Pilhofer,PiR 2011,219ff.

22 Vgl.stattvieler Erbetal. inBeck’sches IFRS-Handbuch,6.Aufl.,München2020, §27,Rn.71ff.

23 Headroom:positiveDifferenzzwischendem erzielbarenBetragunddemeinschlägigen Buchwert.

24 Wertminderungsaufwand:negativeDifferenz zwischendemerzielbarenBetragunddem einschlägigenBuchwert.

25 Morich,BB2023,2091.

26 Vgl.IAS19.8. RückstellungenfürPensionsverpflichtungen sindgrundsätzlichnurfür leistungsorientiertePläne zuerfassen.27

27 Vgl.IAS19.55ff. Ausgangspunktfürdie BewertungvonPensionsverpflichtungenfürleistungsorientiertePläneistdie„DefinedBenefitObligation“(defactoderbasierendaufversicherungsmathematischenAnnahmenzu ermittelnde BarwertderbiszumBilanzstichtagerdientenPensionsansprüche) 28

28 Vgl.IAS19.67ff. Derdabeianzuwendende Rechnungszins fürdieDiskontierung derVerpflichtungenaufdenBewer-

29 Vgl.IFRIC,IFRICUpdatefromJuly2013,2 sowieIAS19.83ff.NurwennkeinausreichenderMarktfürderartigeUnternehmensanleiheninderfürdieBewertungrelevanten Währungexistiert,kannvonentsprechenden StaatsanleihengleicherWährungausgegangenwerden.Vgl.ergänzendEY(Hrsg.),InternationalGAAP2021,Chichester2020, Chapter35,Abschnitt7.6,2924ff.

30 Vgl.IAS37.36ff.

31 SoexplizitIAS37.45.

33 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg,HaufeIFRSKommentar,21.Aufl.,Freiburg2023,§21, Rz.148. Indes kannauchbei kurzfristigenRückstellungen eine Abzinsung beiwesentlichen Beträgen,v.a.bei hohenNominalbeträgen und/oder hohenDiskontierungszinssätzen,erforderlichsein.34

Leitzinserhöhungen führensowohlbei derBewertungvonPensionsverpflichtungeni.S.v.IAS19alsauchbeiderBewertungvonsonstigenRückstellungen i.S.v.IAS37grundsätzlichzueinem niedrigerenBarwertderVerpflichtungen (Grundsatz:„jehöherderAbzinsungssatz,destoniedrigeristderBarwert“)unddamitimErgebniszueinem niedrigerenBilanzansatzdereinschlägigenVerpflichtungen (ohneBerück-

32 Vgl.stattvieler Schrimpf-Dörges in Beck’schesIFRS-Handbuch,6.Aufl.,München2020,§12,Rn.74ff.

34 Vgl. Heuser/Theile (Hrsg.),IFRSHandbuch, 6.Aufl.,Köln2019,Rz.26.67.

35 Vgl.ausführlichEY(Hrsg.),International GAAP2021,Chichester2020,Chapter26, Abschn.4.3,1950ff.

36 Vgl.IAS37.84.

37 Vgl.IAS1.7Stichwort„Othercomprehensiveincome”i.V.m.IAS19.127ff.

Preissteigerungen sindgem.IAS37in dieRückstellungsbewertungeinzubeziehen,sofernausreichende objektive und nachprüfbareHinweise überihrenEintrittvorliegen.38

DiebloßeErmessensentscheidungdesManagementsreicht nichtaus.39

ÄhnlichesgiltmitBlickauf dieBewertungvonRückstellungenfür Pensionsverpflichtungen,beidergrundsätzlichauchkünftigeGehaltssteigerungenundAnpassungenderzugesagten Leistungenzuberücksichtigensind.Dies giltsowohlfürvertraglichealsauchfür faktischeVerpflichtungen.SinddieGehaltssteigerungenimEinzelfallnichtexplizitimPlanvereinbart,sindsiebestmöglichzuschätzen(d.h.wederunvorsichtignochübertriebenvorsichtig). 40

WesentlichenausKosten-undEffizienzgründen45

ImFalleeinerBerücksichtigungdes ZeitwertsdesGeldesistein laufzeitundrisikoadäquaterZinssatz zuwählen.47

DerjüngstzubeobachtendeLeitzinsanstiegderEZBkannimErgebnis dabeizunichtunerheblichenAuswirkungenaufUmsatz,Bruttomargeund EBITführen.IndiesemKontextsinddie beidenfolgendenFallkonstellationenzu unterscheiden:

(a)KundenseitigeÜbernahmeeiner Finanzierungsfunktion:

Wirddie GegenleistungeineerheblicheZeitvorderLieferungdes Gutesbzw.vorderErbringung derDienstleistung geleistet,besteht dieVerpflichtungzurErfassung einer Vertragsverbindlichkeit48

Verfügungsmachterlangtbzw.ohnehin besitzt;oder(c)keinVermögenswertmit alternativerNutzungsmöglichkeitgeschaffenwirdunddasUnternehmen einenrechtlichdurchsetzbarenAnspruch aufZahlungderbishererbrachtenLeistungenhat.49

2.2.3.ErlöseausVerträgenmitKunden (IFRS15)

ImRahmenderUmsatzrealisierungist beider BestimmungdesTransaktionspreises gem.IFRS15.60ff.zubestimmen,obderzubeurteilendeKundenvertragi.S.v.IFRS15eine Finanzierungskomponente enthält. DivergierenLeistungs-undZahlungszeitpunkte,bestehtgrundsätzlichdanneine VerpflichtungzurAufspaltungineineFinanzierungs-undineineLeistungskomponente,wenndieexplizitoderimplizit vereinbarteFinanzierungskomponente als wesentlich einzustufenist.EineFinanzierungskomponentekann(ausVereinfachungsgründen)immerdannals unwesentlich eingestuftwerden,wenn dieZeitspannezwischenLeistungund ZahlungdieDauervoneinemJahr unterschreitet. 42

(b)LieferantenseitigeÜbernahme einerFinanzierungsfunktion:

BeiAnwendungeiner zeitraumbezogenenUmsatzrealisierung sinddieUmsätzezeitraumbezogenentsprechend dem Leistungsfortschritt zurealisieren. DerLeistungsfortschrittistmitdemjenigenFertigstellungsgrad(input-oderoutputorientiert)zuermitteln,derdiejeweiligenProjektgegebenheitenunterwirtschaftlicherBetrachtungsweisezutreffendwiderspiegelt.50

40 Vgl.IAS19.87ff. BeiderSchätzungdermaßgeblichenParametersind wirtschaftlicheZusammenhängezuberücksichtigen,wiez.B. derZusammenhangzwischenZinsniveauundInflationsrate.41

Der ZeitwertdesGeldes istnichtnurin denFällenzuberücksichtigen,indenen das leistendeUnternehmeneineFinanzierungsfunktionübernimmt (dieZahlungalsoerheblicheZeitnachderLieferungodersonstigenLeistungerfolgt), sondernauchimFalleder kundenseitigenÜbernahmeeiner Finanzierungsfunktion (d.h.imFallevonVorauszahlungen).43

45 SoexplizitIFRS15.BC233(a). eineAufzinsunggenerellzu unterbleiben.46

Wirddie GegenleistungeineerheblicheZeitnachderLieferungdes Gutesbzw.nachderErbringung derDienstleistung geleistet,besteht die VerpflichtungzurAufspaltung der Gesamterträge ineinen Umsatzanteil undineinen Zinsanteil. ImErgebnisresultiert beisteigendenZinssätzen mitBlickaufdie ErfolgsrechnungbeigleichbleibendenGesamterträgenein Anstiegder zuerfassendenZinserträge bei gleichzeitiger Verminderungder Umsatzerlöse

48 Vgl.IFRS15.105. sowiezur Aufzinsung dieserVerbindlichkeitimZeitverlaufbiszurUmsatzrealisierung,d.h.biszudem Zeitpunktderertragswirksamen AusbuchungderVerbindlichkeitgegendieUmsatzerlöse.ImErgebnis resultiert beisteigendenZinssätzen sowohlein AnstiegderUmsatzerlöse alsauchderentsprechenden Zinsaufwendungen

Inpraxikommenin diesemZusammenhangv.a. inputbasierteMethoden zurAnwendung,allen vorandiesog.„Cost-to-Cost-Methode“, beiderderFertigstellungsgradentsprechenddemVerhältnisderbiszumAbschlussstichtagangefallenenKostenzu dengeschätztenGesamtkostenermittelt wird.DerQuotientdieserbeidenGrößen ergibtdenzumAbschlussstichtagzurealisierendenAnteildesProjekterlöses. Zu erwartendeAuftragsverluste werden nachdeneinschlägigenRegelungenzur BilanzierungbelastenderVerträgebilanziertundgrundsätzlich sofortinvollem UmfangindasAuftragsergebnis einbezogen.51

Die AuswirkungenvonPreissteigerungen imRahmenderAnwendungeiner

38 AnalogieschlussausderBerücksichtigung künftigerEreignisse,diedannzuberücksichtigensind,soweitobjektivmitausreichender SicherheitmitihremEintrittgerechnetwerdenkann(IAS37.48).

39 SoexplizitIAS37.49.

41 Vgl. Höpken/Torner inBeck’schesIFRSHandbuch,6.Aufl.,München2020,§26,Rn. 58.

42 SoexplizitIFRS15.63.

43 Vgl.ganzausführlichEY(Hrsg.),InternationalGAAP2021,Chichester2020,Chapter 29,Abschn.2.5,2192ff. Eine Ausnahme giltimFalle vonKundenvorauszahlungenindesin denFällen,indenen derZeitpunktder Leistungserbringungim Ermessendes Kunden steht(z.B.beisog.„PrepaidKarten“oderbeiderEinlösungvon Treuepunkten).44

Preissteigerungen könnensichv.a.bei derAnwendungeiner zeitraumbezogenenUmsatzrealisierung auswirken. Einezeitraumbezogene(kontinuierliche) Umsatzrealisierungistsowohlfür Güter alsauchfür Dienstleistungen dann(und nurdann)geboten, wennentweder(a) derKundekontinuierlichamProjektfortschrittdurchentsprechendenNutzenzuflussprofitiert;(b)imFallederHerstellungoderBearbeitungeinesVermögenswertsderKundeindiesemZeitraumdie

46 V.a.mitBlickaufdieKomplexitätderErmittlungeinesentsprechendenAufzinsungszeitraums.

47 Vgl.IFRS15.64.

49 Vgl.IFRS15.35.

50 Vgl.IFRS15.39ff.NurindenAusnahmefällen,indenenkeinevernünftigenSchätzungen desFertigstellungsgradsvorgenommenwerdenkönnen,isteinesog.„gewinnneutraleErtragsrealisation“vorzunehmen.

51 Vgl.IAS37.66ff.

44 Vgl.IFRS15.62. IndiesenFällenhatim

zeitraumbezogenenUmsatzrealisierung bedürfenletztlicheiner Einzelfallanalyse („ZusammenspielvonKostenundErlösen“52

).BeiAnwendungderinpraxibeliebten Cost-to-Cost-MethodekannesgeradebeiFestpreisverträgenzueiner Stornierungbzw.ReduktionbishererfassterUmsatzerlöse kommen,undzwarin denFällen,indenensichderLeistungsfortschrittbedingtdurchdieErhöhungder geschätztenGesamtkostensystemimmanentreduziert.MitBlickaufKundenverträgemit festkontrahiertenTransaktionspreisen (ohnePreisanpassungsklauseln)könnten inEinzelfällen sogar Verlustverträge entstehenundsomit„belastendeVerträge“i.S.v.IAS37vorliegen. Demgegenüberkönntensichbeikontrahierten Preisanpassungsklauseln indiesemKontextdiezuerfassendenUmsatzerlöseaucherhöhen,dadiesteigenden GesamtkosteninderartigenFällenabsatzmarktseitigimErgebnisanEndkunden weitergegebenwerdenkönnen.

(c)beieiner verändertenEinschätzung desvomLeasingnehmerim Rahmeneiner Restwertgarantie voraussichtlichzuzahlendenBetrags;58

und/oder

(d)beieiner Änderung desdemLeasingverhältniszugrundeliegenden IndexoderZinssatzes 59

Inden beidenerstgenanntenKonstellationen hatderLeasingnehmerzugleich eine NeubewertungdesAbzinsungssatzeszumZeitpunktderAnpassung vorzunehmen,währendderLeasingnehmerinden beidenletztgenannten Konstellationen eine Neubewertung desAbzinsungssatzes zumZeitpunkt derAnpassung grundsätzlichnichtvorzunehmenhat.60

nichtbestimmbarist–unddasdürfteinsbesonderebeiamEndederLaufzeitdes Leasingverhältnisseszu erwartendennicht unwesentlichenRestwertendenRegelfall inpraxidarstellen–, derGrenzfremdkapitalzinssatzdesLeasingnehmers, 66

derganzmaßgeblichvondenLeitzinsen derEZBgeprägtwird.

MitBlickauf„Altverträge“ergeben sichbei steigendenZinssätzen grundsätzlich keineAuswirkungen.BeiVorliegenderobendargestelltenbestimmten Ereignisseistausnahmsweiseindeseine NeubewertungderLeasingverbindlichkeitauchfürAltverträgegeboten,wobei nichtzwingendbei allenEreignissender aktuelleZinssatzanzuwendenist. Winterling/zurNieden/Pilhofer

52 Morich,BB2023,2091.

2.2.4.Leasingverhältnisse(IFRS16) EinLeasingnehmerhat füralleLeasingverhältnisse imAnwendungsbereich von IFRS16 zuBeginndesLeasingverhältnissesein Nutzungsrecht zuaktivierenundeinekorrespondierendeSchuld inFormeiner Leasingverbindlichkeit zupassiveren,53

53 Vgl.IFRS16.22. esseidenn,dassvon den Erleichterungsvorschriftenfür kurzfristigebzw.fürwertmäßigunbedeutendeLeasingverhältnisse Gebrauchgemachtwird.54

Diejeweilige Leasingverbindlichkeit(zugleichdieBasisfürdieErfassungdeskorrespondierendenNutzungsrechts)bemisstsich beimerstmaligenAnsatznachdemBarwertderüberdieLaufzeitdesLeasingverhältnissesvomLeasingnehmerzu leistendenundzumZeitpunktdesBeginnsdesLeasingverhältnissesnochausstehendenLeasingzahlungen. 55

ImRahmender Folgebewertung sind LeasingverhältnissevomLeasingnehmer imHinblickaufdas VorliegenbestimmterEreignisse hinzuüberprüfen,dieeine NeubewertungderLeasingverbindlichkeit erfordern.EineNeubewertungbasierendaufdengeändertenInputdatenzum Neubewertungszeitpunktistgem.IFRS 16.39verpflichtendvorzunehmen:

(a)beieiner ÄnderungderLaufzeit desLeasingverhältnisses;56

(b)beieiner verändertenEinschätzungderAusübungeinerKaufoption durchdenLeasingnehmer;57

Eine NeubewertungderLeasingverbindlichkeit istunterUmständenauch beieinerÄnderungdesLeasingverhältnisses unabdingbar. EineÄnderung desLeasingverhältnissesistalsneues Leasingverhältniszubilanzieren(ohne AuswirkungenbetreffenddasursprünglicheLeasingverhältnis),wenn

(a)durchdieVertragsänderungdem Leasingnehmer einzusätzliches Nutzungsrecht gewährtwird,das nichtbereitsBestandteilderursprünglichenVereinbarungwar;61

54 Vgl.zudenErleichterungsvorschriftenausführlich Pilhofer/Helmschrott/Port,IRZ 2021,329ff.und395ff.

55 Vgl.IFRS16.26.ImErgebnissindfolglich diefolgendendreiBewertungsparameter maßgebend:LaufzeitdesLeasingverhältnisses,LeasingzahlungenundDiskontierungszinssatz.

56 Vgl.IFRS16.40(a)

57 Vgl.IFRS16.40(b).

58 Vgl.IFRS16.42(a).

59 Vgl.IFRS16.42(b).

60 AusnahmsweisehatauchindenbeidenletztgenanntenFälleneineNeubewertungmitangepasstenZinssätzenzuerfolgen,wennvertraglichvariableZinssätzevereinbartsind.

61 Vgl.IFRS16.44(a). und

(b)dieVertragsänderung zueinerErhöhungdesEntgeltsführt,diedem Einzelveräußerungspreis deszusätzlichenNutzungsrechtsentspricht (ggf.unterBerücksichtigungvon AdjustierungenzurBerücksichtigungderspezifischenUmständeim jeweiligenEinzelfall).62

Soferndagegen mindestenseineBedingungnichterfülltist (soz.B.beieiner reinenAnpassungderVertragslaufzeit),63

hatderLeasingnehmerzumZeitpunktderÄnderungdesLeasingverhältnissessowohldie LaufzeitdesLeasingverhältnissesneueinzuschätzen als auch dieLeasingverbindlichkeitneu zubewerten (unterBerücksichtigung vonzudiesemZeitpunktggf.zurevidierendenLeasingzahlungenundeinesggf. zurevidierendenDiskontierungssatzes).64

62 Vgl.IFRS16.44(b).

63 EinereineAnpassungderVertragslaufzeit führtstetszueinerAnpassungdesursprünglichenLeasingverhältnisses,dademLeasingnehmerkeinzusätzlichesNutzungsrechti.S.v. IFRS16.44(a)gewährtwird.

64 Vgl.IFRS16.45.

65 DerdemLeasingverhältniszugrundeliegende ZinssatzistderDiskontierungszinssatz,bei demzuBeginndesLeasingverhältnissesdie SummederBarwertederLeasingzahlungen zzgl.desnichtgarantiertenRestwertsderSummedesbeizulegendenZeitwertsdesLeasinggegenstandszzgl.deranfänglichendirekten KostendesLeasinggebersentspricht(soexplizitIFRS16.26i.V.m.IFRS16.AppendixA).

66 DerGrenzfremdkapitalzinssatzdesLeasingnehmersentsprichtdemZinssatz,dender Leasingnehmerentrichtenmüsste,wenner zurFinanzierungdesErwerbseinesdemNutzungsrechtamLeasinggegenstandvergleichbarenVermögenswertseinenKreditmitvergleichbarenZahlungen,vergleichbarerLaufzeitundmitvergleichbarerBesicherung(d.h. SicherheitfürdenKredit)aufnehmenwürde, wieimLeasingvertragvorgesehen(soexplizitIFRS16.26i.V.m.IFRS16.AppendixA).

oder,soferndieser

Als Diskontierungszins istder demLeasingverhältniszugrundeliegendeZinssatz zuverwenden65

67 Vgl.stattvielerEY(Hrsg.),International GAAP2021,Chichester2020,Chapter23, Abschnitt4.6,1748ff.

DemgegenüberergibtsichmitBlickauf „Neuverträge“bei steigendenZinssätzen ceterisparibuseine Verminderung derbilanziertenNutzungsrechteund Leasingverbindlichkeiten

MitBlickauf„Altverträge“führenauch allgemeine Preissteigerungen grundsätzlich zukeinenAnpassungender NutzungsrechteundderLeasingverbindlichkeiten.NurbeiVorliegenvon Vertragsänderungen oderimFallevon Indexanpassungen68

erhöhensichdie NutzungsrechteundLeasingverbindlichkeiten.Letzteresgiltanalogauch mitBlickauf„Neuverträge“.

3.MakroökonomischeUnsicherheitenundRisiken:Handlungsempfehlungenbetreffenddie BerichterstattunginAnhangund Lagebericht

GeradeinZeiteneiner erhöhtenVolatilitätvonmakroökonomischenFaktoren istdie BerichterstattunginAnhangundLagebericht über makroökonomischeUnsicherheiten undderen möglicheunternehmensspezifischeFolgenbishinzumBestehenvonbestandsgefährdendenRisikenvon ganzerheblicherBedeutung.VieleBewertungsentscheidungensindinsbesonderein Zeiten makroökonomischerUnsicherheiten zumTeilmit erheblichenSchätzungsunsicherheiten verbunden,sou.a. beideninKapitel2thematisiertenBilanzierungsthemenwiederErmittlungeines Nutzungswertsbzw.einesbeizulegenden ZeitwertsabzüglichKostenderVeräußerunggem.IAS36,derErmittlungdes BarwertsderVerpflichtungimRahmen derBewertungvonRückstellungengem. IAS19bzw.IAS37sowieBewertungsentscheidungenimRahmenderUmsatzrealisierung(IFRS15)sowiederLeasingbilanzierung(IFRS16).

GeradeinZeiteneinererhöhten Volatilitätvonmakroökonomischen FaktorenistdieBerichterstattungin AnhangundLageberichtüber makroökonomischeUnsicherheiten undderenmögliche unternehmensspezifischeFolgenbis hinzumBestehenvon bestandsgefährdendenRisikenvon ganzerheblicherBedeutung.

Die primärenAbschlussbestandteile69

Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung täuschen denAbschlussadressaten eineinWahrheit nichtvorhandeneExaktheitvor. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg stellenin diesemKontextzutreffendfest:„Wo SollundHabenpfenniggenauaufgehen, BilanzundGuVdasgleicheErgebnis zeigen,diesegensreicheErfindungder DoppikihresAmteswaltet,neigtdasPublikumzudemSchluss,dasZahlenwerk habe,soweitesdennnichtbetrügerisch manipuliertsei,eineabsoluteExaktheit.“70

VordiesemHintergrundhaben geradederAnhangundderLagebericht inZeitenvolatilermakroökonomischer Faktorenv.a.auchdieFunktion,anprominenterStelledemAbschlussadressaten AusmaßundGrad dervorgenommenen zentralenErmessensausübungenundSchätzungen transparentzu machen.Diesv.a.deshalb,dadieBewertungsentscheidungennichtseltenerheblichebilanzielleAuswirkungenhaben können.DieInformationeninAnhang undLageberichttragendabeiausSicht derAbschlussadressatenzueiner ErhöhungderTransparenz bei.

DieBerichterstattunginAnhangundLageberichtist unternehmensspezifisch vorzunehmen.Dabeigilteszunächst,die vondenmakroökonomischenUnsicherheiten amgravierendstenbetroffenen WertansätzeinBilanzundErfolgsrechnung zuidentifizieren.Indiesem Zusammenhangstehen nichtseltendie imRahmendiesesBeitragsstellvertretendthematisiertenThemenbereicheim BrennpunktdesInteresses.

MitBlickaufmakroökonomischeUnsicherheitenhatdie internationaleBörsenaufsichtsbehördeIOSCO („InternationalOrganizationofSecurities Commissions“)bereitsimNovember 2022ihreErwartungenanFinanzberichteklarzumAusdruckgebracht:71

3.1.BerichterstattungimAnhang

DieAngabepflichtvon wesentlichen QuellenvonSchätzungsunsicherheiten gem.IAS1.125ff.erstrecktsichnur aufsolcheBewertungsunsicherheiten, dieein beträchtlichesRisiko beinhalten,dassbeiden vonderSchätzungbetroffenenBuchwerten derjeweiligen VermögenswerteundSchulden innerhalbdesnächstenGeschäftsjahres eine wesentlicheAnpassung vorgenommenwerdenmuss.73

Liegendiesestark ermessensbehaftetenVoraussetzungen kumulativvor,sind entscheidungsnützlicheInformationen fürdenprimären AdressatendesAbschlussesanzugeben, umdieAnnahmendesManagements überdiezukünftigeEntwicklungverstehenzukönnen.Zwingendangabepflichtigsinddabeidie Buchwertedervon derSchätzungbetroffenenVermögenswertebzw.Schulden 74

68 IndieBemessungderLeasingzahlungensind nebenfixenLeasingzahlungen(IFRS 16.27(a))auchvariableLeasingzahlungen (IFRS16.27(b))einzubeziehen,soferndiese entwederaneinenIndexoderZinssatzgekoppeltsindoderquasi-fixeZahlungendarstellen.EineNeubewertungerfolgtinderFolge nurbeieinerÄnderungdesdemLeasingverhältniszugrundeliegendenIndexoderZinssatzes(IFRS16.42(b)).

69 Vgl.ausführlichIAS1.10.

70 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg,HaufeIFRSKommentar,21.Aufl.,Freiburg2023,§5, Rz.64.

71 DieIOSCOhatindiesemKontextdiefolgendenRisikenidentifiziert:Lieferkettenherausforderungen,fortdauerndeAuswirkungenvon Corona,Ukrainekrieg,steigendeEnergiekostenbzw.Energieknappheiten,Arbeitskräftemangel,Inflation,VolatilitätvonWechselkursensowiesteigendeZinsen. Bei wesentlicherunternehmensspezifischerBetroffenheit sinddieunternehmensspezifischrelevantenRisikenim Anhanganzugeben, undzwarnichtnur imHinblickauf Schätzungsunsicherheiten,sondernauchimHinblickaufdie Unternehmensfortführung,auf EreignissenachdemBilanzstichtag undauf Ermessensentscheidungen 72

72 Vgl.IOSCO,IOSCO/OR/07/2022vom 14.11.2022,www.iosco.org/library/pubdocs/ pdf/IOSCOPD720.pdf,abgerufenam24.11. 2023.

73 Vgl. Driesch inBeck’schesIFRS-Handbuch, 6.Aufl.,München2020,§19,Rn.38.

74 SoexplizitIAS1.125. Ergänzend hierzusollengem.IAS1.129inAbhängigkeitvondenspezifischenFaktenund Umständenimjeweilszubeurteilenden Sachverhalt detaillierteAnhangangaben angegebenwerden,soz.B.diewesentlichstenAnnahmeninklusivezugehörigerNachweise,dieErläuterungvon SzenarienunddieDurchführungvon SensitivitätsanalysenmitderDarstellung derAuswirkungenvonsichändernden AnnahmenimZeitverlauf.GrundsätzlichgiltindiesemKontextzubeachten: JehöherdieSchätzungsunsicherhei-

tensind, destodetaillierteristüberdie AnnahmenbeiderParameterbestimmungzuberichtenundumsowichtiger werdenletztlicheinschlägigeSensitivitätsanalysen. AuchbeiderDurchführungvonSensitivitätsanalysenistaufdie FaktenundUmständeamStichtagabzustellen(sog. „Stichtagsprinzip“):FührenwertbegründendeEreignissenach demBilanzstichtagzudiesbezüglichen Verzerrungen,sinddiesegem.IAS10.21f. im Nachtragsbericht zweckszutreffenderDarstellungderRisikolageangabepflichtig.

InZeitenerheblicher makroökonomischerUnsicherheiten dürfteSensitivitätsanalyseneine immergrößereBedeutung zukommenundzwarauchinden Fällen,indenenbislangaus Wesentlichkeitsgründenaufdie AngabeverschiedenerSzenarienund entsprechenderSensitivitäten verzichtetwerdenkonnte.

SowohldieIdentifikationderwesentlichenQuellenvonSchätzungsunsicherheiteni.S.v.IAS1.125ff.(ganzkonkret dieFrage,wanneinRisikosignifikant bzw.wanneineWertanpassungalswesentlichgilt)alsauchderDetaillierungsgraddereinschlägigenAngabenist„in hohemMaßeermessensbehaftet“.75

In diesemKontextschlussfolgert Driesch treffend:„DerbeiUnternehmensomit vorhandeneerheblicheErmessensspielrauminBezugaufdenDetaillierungsgradderAngabenkannjedochauchzu unnötigsperrigenAnhangangabensowie zueinerunterschiedlichenHandhabung inderPraxisführen“.76

Nachderhier vertretenenAuffassungdürfteinZeiten erheblichermakroökonomischerUnsicherheiten Sensitivitätsanalysen eine immergrößereBedeutungzukommen, undzwarauchindenFällen,indenen bislangausWesentlichkeitsgründenauf dieAngabeverschiedenerSzenarienund entsprechenderSensitivitätenzutreffend verzichtetwerdenkonnte.Nichtselten dürftenUnternehmenmitBlickaufrelevanteSchätzungsunsicherheitensomit erstmalszurAngabederdurchgeführten Szenarioanalysenund Sensitivitätsanalysenverpflichtetsein.DieSensitivitätsanalysenbeschränkensichdabeinicht nuraufdieinpraxiohnehinbereitslangjährigeingespielten Szenarioanalysen betreffenddieWertminderungvonVer-

mögenswerten(IAS36),sondernbetreffenv.a.auchalleanderenimRahmen diesesBeitragsthematisiertenThemenfelder(eineindividuelleBetroffenheit freilichvorausgesetzt).

InZeitenvolatilermakroökonomischer FaktorenkönnensichmitBlickaufdie AngabepflichtbetreffenddiewesentlichenQuellenvonSchätzungsunsicherheitengem.IAS1.125ff.dienachfolgendaufgeführten Handlungsempfehlungen alshilfreicherweisen(sowohl fürZins-alsauchfürPreissensitivitäten):

■ Bewertungsmodelle sollten unterschiedlicheSzenarien inBetracht ziehenunddieWertauswirkungen dieserSzenarientransparentmachen;

■ EntwicklungverschiedenerSzenarien,ggf.unterNutzungeinschlägigerWahrscheinlichkeiten (regelmäßigvorzufindensindin praxidiedreiSzenarien„bestcase“, „basecase“und„worstcase“);

■ Ausweitung derfürmöglichgehaltenenÄnderungender BandbreitenvonwesentlichenBewertungsannahmen;

■ stärkereGewichtungvonexternenHinweisen beiderPrognose künftigerBewertungsannahmen (keineunveränderteFortschreibung bisherverwendeterFaktoren);

■ PrognosenundSchätzungen von Bewertungsannahmenmüssen plausibel,kohärentundfürDrittenachvollziehbar sein;

■ kontinuierlicheÜberprüfung und ggf. Anpassung einzelnerBewertungsannahmenin engeren(d.h. auchunterjährigen)Zyklen (keineunveränderteauchunterjährige FortschreibungbisherveröffentlichterBewertungsannahmen);

■ EinklangderBerichterstattung im(Konzern-)Lagebericht mit denrelevanten Bewertungsannahmen („InternalConsistency“);

■ Informationsfluss:stärkereVernetzunginnerhalbverschiedener Unternehmensbereiche,u.a.von ControllingundFinanzberichterstattung (insbesonderemitBlick aufdiezunehmendeBedeutungder ErmittlungeinschlägigerSensitivitätsanalysen).

3.2.BerichterstattungimLagebericht

DiegesetzlichenVertretersindverpflichtet,imLagebericht denGeschäftsverlauf einschließlichdesGeschäftsergebnisses unddieLagederGesellschaftsodarzustellen,dassein dentatsächlichenVerhältnissenentsprechendesBildder wirtschaftlichenSituation desUnternehmensvermitteltwird.Diezentrale ZielsetzungdesLageberichtsbestehtin einer ausgewogenenundumfassenden AnalysedesGeschäftsverlaufsund derLagederGesellschaft,diedem UmfangundderKomplexitätderGeschäftstätigkeitgerechtwird.77

DieBerichterstattungimLagebericht musszwingendimEinklangstehenmit deneinschlägigenAngabenimAnhang, v.a.umeine„InternalConsistency“(mit BlickauffinanzielleInformationen) bzw. „Connectivity“ (mitBlickauf nicht-finanzielleInformationen)zwischendiesenbeidenBerichtselementen zugewährleisten.Insbesonderegiltesin diesemKontext, widersprüchlicheAussageninAnhangundLageberichtzu vermeiden

MakroökonomischeUnsicherheiten undRisiken sindmitBlickaufdenLageberichtv.a.beider Risikoberichterstattung sowiebeider Prognoseberichterstattung darzustellen.78

DieBerichterstattungumfasstnebenderbloßenNennung derjeweiligenChancenundRisiken aucheineAngabeüberdie zugrundeliegendenAnnahmen,umeineBeurteilungundBewertungderjeweiligen ChancenundRisikenzuermöglichen.80

DieBerichterstattunghat ausgewogen zuerfolgen,wobeidieAuswirkungen

75 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg,HaufeIFRSKommentar,21.Aufl.,Freiburg2023,§5, Rz.52.

76 Driesch inBeck’schesIFRS-Handbuch, 6.Aufl.,München2020,§19,Rn.42.

77 Vgl.DRS20.3.

78 ImErgebnisauch Naumann,BB12/2023,I. ImRahmender Risikoberichterstattung istüberdiewesentlichsten ChancenundRisiken zuberichten,diesowohlausSichtdesUnternehmens aus demUnternehmensumfeld (externe ChancenundRisiken)alsauch ausdem Unternehmen (interneChancenundRisiken)hervorgehen.79

79 Vgl.DRS20.147sowieDRS20.165.

80 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze,JahresabschlussundJahresabschlussanalyse,26.Aufl., Stuttgart2021,973ff.

vonChancen-undRisiken nichtmiteinanderverrechnet werdendürfen.81

4.Zusammenfassung/Fazit

DervorliegendeBeitragwidmetsichder BedeutungmakroökonomischerFaktoren beider AufstellungvonIFRSAbschlüssen amBeispielvon Inflationsraten sowie Leitzinsen undleitet daraufaufbauend Handlungsempfehlungenbetreffend dieBerichterstattunginAnhangundLageberichtin ZeitenerheblichermakroökonomischerUnsicherheiten ab.

DiewesentlichenErkenntnisselassen sichwiefolgtthesenförmigzusammenfassen:

demGrundealsauchderHöhenach. Dabeisind nahezusämtlicheIFRSRechnungslegungsstandards von Interesse.IndiesemZusammenhang stehennichtseltendieimRahmen diesesBeitragsstellvertretendthematisiertenThemenbereichewiedie DurchführungvonWertminderungstests,die Bewertungvon Rückstellungen sowiediebeiden Themenfelder Umsatzrealisierung und Leasingbilanzierung imBrennpunktdesInteresses.

ImRahmender Prognoseberichterstattung sindnebendenAngabenüberdie voraussichtlicheEntwicklung eines Unternehmensauch Prognosender KonzernleitungzumGeschäftsverlauf undzur LagedesKonzerns darzustellen.83

DiejeweiligenPrognosenbeziehensichdabeiaufdie bedeutsamstenfinanziellenundnichtfinanziellenLeistungsindikatoren84

81 Vgl.DRS20.166f. Im RahmenderRisikoberichterstattungsind diekünftigenRisikengrundsätzlichaus SichtdesAbschlussstichtagesfür mindestensdasnachfolgendeGeschäftsjahr darzustellen.Gleichwohlweistdas IDWindiesemKontextinseinemfachlichenHinweisvom30.09.2022explizit daraufhin,dasssich Risikennachdem SchlussdesBerichtszeitraums (biszur BeendigungderAufstellungdesLageberichts)inihrerBedeutungauch ändern, neuauftretenoderentfallen können.In einemsolchenFall„istdiegeänderte EinschätzungderRisikenzusätzlichdarzustellen,wennanderskeinzutreffendes BildvonderRisikolagedesUnternehmensvermitteltwird“.82

(1) Kapitel1: Nachden„goldenen 10ern“begegnenGesellschaft,PolitikundWirtschaftzu Beginnder „20er“ vielschichtigenundteilsinterdependentenHerausforderungen, dieinderFolgezu nichtunerheblichenmakroökonomischenUnsicherheitenundRisiken führen. StellvertretendseiandieserStelle aufdenRussland-Ukraine-Konflikt, diehohenInflationsratenmiteiner zuerwartendenRezession,dassteigendeZinsumfeld,volatileEnergiekosten,Handelsbeschränkungenund Sanktionen,ArbeitskräftemangelsowieaufLieferkettenengpässehingewiesen.

84 Vgl.DRS20.126. undsindentweder inFormvonPunktprognosen,Intervallprognosenoderqualitativ-komparativen Prognosendarzustellen;komparative undqualitativePrognosensindgrundsätzlichunzulässig.85

(2) Kapitel2.1: Dasaktuellenationale WirtschaftsumfeldsiehtsichunverändertmiterhöhtenInflationsratenund mitjüngstgestiegenenLeitzinssätzen konfrontiert.NachdenAngabendes StBAerreichtendie Inflationsraten inDeutschland ihrenHöhepunkt in demHalbjahreszeitraum zwischen September2022undFebruar2023 mitRaten oberhalbvon8%.SeitdemsinddieInflationsratenzwarmonotonbisunter4%gesunken,liegen aberimmernochoberhalbdervon derEZBgesetzten Obergrenzevon 2%.Der Leitzinssatz fürdas Hauptrefinanzierungsgeschäft wurdevon derEZB zwischenMärz2016und September2023 in zehnZinsschrittenvon0,0%auf4,5% monotonangehobenundliegtinetwain vergleichbarerHöhe wiezuletztbei BeginnderFinanzmarktkrise2008

85 Vgl.DRS20.130. Indeskönnenbei erheblichenmakroökonomischenUnsicherheitenundRisikendieVoraussetzungenfürausnahmsweise verringerte AnforderungenandieGenauigkeit vonPrognosen derbedeutsamstenfinanziellenundnichtfinanziellenLeistungsindikatorenalserfülltanzusehen sein,wenn„eineaußergewöhnlichhohe UnsicherheithinsichtlichderZukunftsaussichtenaufgrundgesamtwirtschaftlicherRahmenbedingungenundgleichzeitigeinewesentlicheBeeinträchtigung derPrognosefähigkeitdesUnternehmens“86

(4) Kapitel3: GeradeinZeiteneiner erhöhtenVolatilitätvonmakroökonomischenFaktoren istdie BerichterstattunginAnhangund Lagebericht über makroökonomischeUnsicherheiten undderen möglicheunternehmensspezifische FolgenbishinzumBestehenvon bestandsgefährdendenRisikenvon ganzerheblicherBedeutung.Vor diesemHintergrundhabengerade derAnhangundderLageberichtin Zeitenvolatilermakroökonomischer Faktorenv.a.auchdieFunktion,an prominenterStelledemAbschlussadressaten AusmaßundGrad der vorgenommenen zentralenErmessensausübungenundSchätzungen transparentzumachen.Nachder hiervertretenenAuffassungdürfte inZeitenerheblichermakroökonomischerUnsicherheiten Sensitivitätsanalysen eineimmergrößere Bedeutungzukommen,undzwar auchindenFällen,indenenbislang ausWesentlichkeitsgründenaufdie AngabeverschiedenerSzenarien undentsprechenderSensitivitäten zutreffendverzichtet werdenkonnte. NichtseltendürftenUnternehmen mitBlickaufrelevanteSchätzungsunsicherheitensomiterstmalszur AngabederdurchgeführtenSzenarioanalysenundSensitivitätsanalysenverpflichtetsein.

82 IDW(Hrsg.),FachlicherHinweisvom30.09. 2022,9,mitVerweisaufDRS20.155.

83 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze,JahresabschlussundJahresabschlussanalyse,26.Aufl., Stuttgart2021,972f.,sowieDRS20.117f.

86 IDW(Hrsg.),FachlicherHinweisvom30.09. 2022,9.Hinweis:Dieserbeziehtsichaufdie SituationimSeptember2022. bestehen.ImErgebniskönntein diesenAusnahmefällenunterWürdigung sämtlicherFaktenundUmständeimEinzelfalldieAbgabe reinkomparativer Prognosengenügen oderkönnteeine DarstellungdervoraussichtlichenEntwicklungderLeistungsindikatorenin verschiedenenZukunftsszenarienunter AngabeihrerjeweiligenAnnahmenerfolgen.87

Dagegenistein Unterlassen jeglicherPrognosen imLagebericht auchbeihohenUnsicherheitenundRisikengenerell(d.h.ausnahmslos) unzulässig 88

(3) Kapitel2.2: Dasaktuellvon erhöhtenInflationsraten und jüngstgestiegenenLeitzinsen geprägteWirtschaftsumfeldwirktsichaufdieBilanzierung einerVielzahlvonGeschäftstransaktionen aus–sowohl

87 Vgl.imErgebnisauchIDW(Hrsg.),FachlicherHinweisvom30.09.2022,9.

88 Vgl.DRS20.133.

ReportingundControlling

VerbraucherundEndnutzerinder Nachhaltigkeitsberichterstattungnach ESRSS4

Teil2:ManagementderAuswirkungen,Risikenund ChancensowieParameterundZiele

Dr. JensReinke ist HeadofControllingim WerkHannover/StöckenderContinental AG.Zuvorwarerals HeadofControlling, IT&PurchasingNPM imWerkBudapest, Ungarn,sowieinverschiedenenFunktionen imHeadquarterder ContinentalAGtätig.

Prof.Dr. StefanMüller istInhaberderProfessurfürBetriebswirtschaftslehre,insbesondereRechnungslegung undWirtschaftsprüfungswesen,derHelmut-Schmidt-Universität/UniversitätderBundeswehrHamburg. E-Mail:smueller@ hsu-hh.de

JensReinkeundStefanMüller*

Diebereitsab2024füraktuellnach§289bHGBoder§315bHGBverpflichtetenUnternehmenbzw.ab2025fürallegroßenKapital-unddenenüber§264aHGBgleichgestelltenPersonengesellschaftennötige NachhaltigkeitsberichterstattungstelltdieErstellendenvorgroßeHerausforderungen.Inaktuell12 EuropeanSustainabilityReportingStandards (ESRS)werdendieGrundzügederkünftigenBerichterstattung überNachhaltigkeitsaspektevorgegeben.Diedieseninnewohnende KomplexitätsollexemplarischaneinemeherüberschaubarenThema bzw.ESRSaufgezeigtwerden.ESRSS4regeltdieAnforderungenandie BerichterstattungüberVerbraucherundEndnutzer.NebenderHerausforderungderBestimmungderWesentlichkeit,aufdieinTeil1desBeitragsinIRZ12/2023(IRZ2023,545)eingegangenwurde,stehendabei dasManagementderAuswirkungen,RisikenundChancensowiedie konkretenParameterund(unternehmerischen)ZieleimMittelpunkt. DernachfolgendeBeitraggibteinenÜberblickzudengefordertenAngabepflichten,welcheunterEinbezugvonHinweisenundBeispielen kommentiertwerden.

1.Einleitung

Am31.7.2023hatdieEuropäischeKommissiondenDelegiertenRechtsakt C(2023)5303zumSet1der European SustainabilityReportingStandards (ESRS) veröffentlicht,1

dernachInkrafttreten verpflichtendzubeachtenistunddie UmsetzungderEU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate SustainabilityReportingDirective,CSRD2

pekteimKontextvon Verbrauchernund Endnutzern(consumersandend-users) brauchtnurberichtetzuwerden,wenn diesewesentlichsind.4

Dahierbeidas Konzeptder doppeltenWesentlichkeit zurAnwendungkommenmuss,istnebenderfinanziellenWesentlichkeit,die sichinRisikenundChancenfürdasUn-

*DieAutorengebenausschließlichihrepersönlicheMeinungwieder.

Keywords:

■ ESRSS4

■ Nachhaltigkeitsberichterstattung

■ Verbraucher

■ Endnutzer

■ Angabepflichten

■ Auswirkungen

■ RisikenundChancen

) konkretisiert.ESRSS4isteinerdervier StandardsausdemBereich Sozialaspekte (social).Darüberhinausgibtesdie beidenQuerschnittsnormen (crosscutting-standards)ESRS1zuAllgemeinenGrundsätzenundESRS2zuAllgemeinenAngaben.NebendenStandards ausdemBereichSozialaspekte(social) gibteszudemfünfStandardsausdem Bereich Umweltaspekte (environment) undeinenStandardausdemBereich Governance-Aspekte (governance).3

ÜberdierelevantenNachhaltigkeitsas-

1 DerDelegierteRechtsaktC(2023)5303zu Set1derESRSistderzeitabrufbarunter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/T XT/PDF/?uri=PI_COM:C(2023)5303(Abruf:1.12.2023).

2 Richtlinie(EU)2022/2464v.14.12.2022zur ÄnderungderNachhaltigkeitsberichterstattungvonUnternehmen,EU-Amtsblattv. 16.12.2022,L322/15ff.

3 Vgl.ausführlich Freiberg/Lanfermann,Haufe ESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburgi.Br. 2023.

4 FürmehrDetailszuESRSS4sieheauch Müller/Reinke in Freiberg/Lanfermann,Haufe ESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburgi.Br. 2023,§15.

ternehmenausdrückt,auchdieFrageder Auswirkungendesunternehmerischen Handelnszuklären,wasinderRegel einenStakeholder-Dialogbedingt.5

ESRSS4stellt–beivorliegender WesentlichkeitundmitAusnahme dererstenbeidenAnwendungsjahre fürUnternehmenmitbiszu750 Beschäftigten–fürdieErstellervon Nachhaltigkeitsberichtendie LeitlinienfürAngabenüberAspekte imKontextmitVerbrauchernund/ oderEndnutzerndar.Diekonkreten Angabepflichtensindaktuellstark verengtaufdie(Nicht-)Einhaltungder Menschenrechte.

2.ManagementderAuswirkungen, RisikenundChancen

2.1.StrategienimZusammenhang mitVerbrauchernundEndnutzern

UnternehmenbereitsalsTeileinesanderenESRSoffengelegtwurde.IndiesenFällenmussdasUnternehmennach ESRSS4.AR10einengenauenQuerverweisangeben,umaufdieAspekte derStrategiehinzuweisen,diedieAnforderungenderAngabepflichtdes ESRSS4.13erfüllen.

ZieldieserAngabepflichtistesnach ESRSS4.14,einVerständnisdafürzu vermitteln,inwieweitdasUnternehmen überStrategienverfügt,umeinerseitsdie Ermittlung,dieBewertung,dasManagementund/oderdieBehebung wesentlicherAuswirkungen aufVerbraucher und/oderEndnutzeranzugehensowie andererseitsdie wesentlichenRisiken oderChancen inBezugaufVerbraucher und/oderEndnutzerabzudecken.Die AngabenmüssenInformationenüberdie Strategienbzw.dieUnternehmenspolitik desUnternehmensinBezugaufdenUmgangmitwesentlichenAuswirkungen, RisikenundChancenimZusammenhangmitVerbrauchernund/oderEndnutzerngemäßESRS2MDR-Pzu Policies zumUmgangmitwesentlichenNachhaltigkeitsaspektenenthalten.DarüberhinaushatdasUnternehmenanzugeben,ob dieseStrategienbestimmteGruppen oderalleVerbraucherund/oderEndnutzerabdecken(ESRSS4.15).

Hinweis:

5 Vgl. Reinke/Müller,IRZ2023,545ff. Die Phase-In-RegelndesESRS1inAnlageC erlaubenesUnternehmenmitbiszu 750Beschäftigten,indenerstenbeiden AnwendungsjahrenESRSS4nichtzubeachten.DernachfolgendeBeitragstellt diewesentlichenAngabepflichtendes ESRSS4kommentierenddar,ergänzt miteinigenHinweisensowieBeispielen zurUmsetzungundkannexemplarisch fürandereAspektederNachhaltigkeitsberichterstattunggesehenwerden.

NachESRSS4.13istdieStrategiebzw. Unternehmenspolitikhinsichtlichdes UmgangsmitdenwesentlichenAuswirkungenvonProduktenund/oderDienstleistungenaufVerbraucherund/oderEndnutzersowiedendamitverbundenenwesentlichenRisikenundChancenzubeschreiben.DieenglischeOriginalfassung desESRSS4sprichtvon„Policies“,weshalbdiedeutscheÜbersetzungmitStrategienichtganztreffenderscheint.6

Esgeht hiereherumdie Unternehmensrichtlinienbzw.-politik,alsoumeinensehrweit verstandenenStrategiebegriff.

Hinweis:

DieweitverstandeneStrategiekann daheralsinterneRichtlinieverabschiedetseinoderineinemumfassenderen Dokument–etwaeinemEthikkodex odereinerallgemeinenNachhaltigkeitsstrategie–enthaltensein,dasvom

DieenglischeOriginalfassungdes ESRSS4sprichtvon„Policies“, weshalbdiedeutscheÜbersetzung mitStrategienichtganztreffend erscheint.Esgehthiereherumdie Unternehmensrichtlinienbzw. -politik,alsoumeinensehrweit verstandenenStrategiebegriff.

BeiderOffenlegungvon menschenrechtspolitischenRichtlinienbzw.Verpflichtungen inderNachhaltigkeitsberichterstattungsollsichdasUnternehmennachESRSS4.16aufdieAspekte konzentrieren,diefür Folgendeswesentlichsind,sowieaufdenallgemeinenAnsatzinBezugdarauf:

■ AchtungderMenschenrechtederVerbraucherund/oderEndnutzer,

■ ZusammenarbeitmitVerbrauchern und/oderEndnutzernund

■ Maßnahmen,dieAbhilfebeiMenschenrechtsverletzungenschaffenund/ oderermöglichen.

BeiderBeschreibungmussdasUnternehmennachESRSS4.AR9auchErläuterungenzuwesentlichenimBerichtsjahrvorgenommenenÄnderungenvonmenschenrechtspolitischen Richtlinienbzw.Verpflichtungengeben (z.B.neueErwartungenanGeschäftskunden,neueoderzusätzlicheAnsätze andieSorgfaltspflichtunddie(erwartete)Abhilfe).

EinUnternehmenlegtdaheroffen,ob undwiedieUnternehmenspolitikinBezugaufVerbraucherund/oderEndnutzer mit internationalanerkanntenInstrumenten,diefürVerbraucherund/oder Endnutzerrelevantsind,inEinklang steht–einschließlichderLeitprinzipien derUNfürWirtschaftundMenschenrechte.7

DasUnternehmenlegtauchoffen,inwieweitinseinernachgelagerten WertschöpfungsketteFällederNichteinhaltungderUN-LeitprinzipienfürWirtschaftundMenschenrechte,derIAO-ErklärungübergrundlegendePrinzipien undRechtebeiderArbeit8

,dieVerbraucherund/oder Endnutzerbetreffen,gemeldetwurden, undgibtggf.an,umwelcheArtvonFällenessichhandelt(ESRSS4.17).

Hinweis:

BeiderOffenlegung,wiedienachaußengerichtetenunternehmenspolitischenStrategieneinbezogenwerden, kanndasUnternehmendienachinnen gerichtetenVerkaufs-undVertriebs-

6 Vgl. Müller/Reinke in Freiberg/Lanfermann, HaufeESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburg i.Br.2023,§15,Rz.48.

7 SiehehierzuDeutschesGlobalCompact Netzwerk,LeitprinzipienfürWirtschaftund Menschenrechte,2.Aufl.,Berlin2014,derzeitabrufbarunter:https://www.auswaertiges -amt.de/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa 060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf (Abruf:1.12.2023).

8 IAO,ErklärungderILOübergrundlegende PrinzipienundRechtebeiderArbeitundihre Folgemaßnahmen,1998,derzeitabrufbarunter:https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/publ ic/---europe/---ro-geneva/---ilo-berlin/docum ents/normativeinstrument/wcms_193727.pdf (Abruf:1.12.2023). oderder OECD-LeitsätzefürmultinationaleUnternehmen9

9 OECD,OECD-Leitsätzefürmultinationale Unternehmen,2011,derzeitabrufbarunter: https://mneguidelines.oecd.org/48808708.pdf (Abruf:1.12.2023).

strategienunddieAbstimmungmitanderenStrategieninBezugaufVerbraucherund/oderEndnutzerberücksichtigen(ESRSS4.AR12).Dabeikannnach ESRSS4.AR13auchoffengelegtwerden,wiedasUnternehmenseineStrategiendenjenigenEinzelpersonen,PersonengruppenoderUnternehmenmitteilt, fürdiesierelevantsind–entweder weilvonihnenerwartetwird,dasssie dieseumsetzen(z.B.Beschäftigtedes Unternehmens,Auftragnehmerund Lieferanten),oderweilsieeindirektes InteresseanihrerUmsetzunghaben (z.B.eigeneArbeitnehmerundInvestoren).

2.2.VerfahrenzurEinbeziehung vonVerbrauchernundEndnutzern inBezugaufdieAuswirkungen

BeibestehenderWesentlichkeitmüssen nachESRSS4.18dieallgemeinenVerfahrenzurEinbeziehungvonVerbrauchernundEndnutzernsowiederenVertreterninBezugauf tatsächlicheund potenzielleAuswirkungen aufsieoffengelegtwerden.Zielistes,dadurchein Verständniszuvermitteln,obundwie dasUnternehmenbeiseinerlaufenden SorgfaltspflichtVerbraucherund/oder Endnutzer,derenrechtmäßigeVertreter oderderenglaubwürdigeStellvertretendebeiwesentlichentatsächlichenund potenziellenpositivenund/odernegativenAuswirkungeneinbezieht(ESRS S4.19).Zudemistanzugeben,obund wiedie Sichtweisen derVerbraucher und/oderEndnutzer beidenEntscheidungsprozessendesUnternehmensberücksichtigtwerden(ESRSS4.19).

Hinweis:

AlsglaubwürdigeStellvertretende,die dieInteressen,ErfahrungenoderPerspektivenvonVerbrauchernundEndnutzernkennen,könnennachESRS S4.AR14nationaleVerbraucherschutzstellengesehenwerden.

richtszeitraumzurückgegriffenwerden (ESRSS4.AR17).

DasUnternehmenlegtnachESRSS4.20 unterBeachtungdesWesentlichkeitsvorbehaltsoffen,obundinwieferndie SichtweisenderVerbraucherund/oder EndnutzerinseineEntscheidungenoder Tätigkeitenzur BewältigungtatsächlicherundpotenziellerAuswirkungen aufVerbraucherund/oderEndnutzereinfließt.DiesumfassteineErläuterungder folgendenPunkte–sofernrelevant:

■ obdieZusammenarbeitmitdenbetroffenenVerbrauchernund/oderEndnutzernerfolgt,

■ diePhase(n),inder/denendieEinbeziehungstattfindet,dieArtderEinbeziehungunddieHäufigkeitderEinbeziehung,

■ dieFunktionunddiehöchstePosition innerhalbdesUnternehmens,diedie operativeVerantwortungfürdiese Einbeziehungträgt,und

■ ggf.dieArtundWeise,wiedasUnternehmendieWirksamkeitseinerZusammenarbeitmitVerbrauchernund/ oderEndnutzernbewertet,undggf.alleVereinbarungenoderErgebnisse, diesichausdieserEinbeziehungbzw. Zusammenarbeitergeben.

HinweisezuBeispielen:

■ FürdiePhase(n),inder/denendie Einbeziehungstattfindet,können BeispielefürdieFestlegungvon MinderungsansätzenoderfürdieBewertungihrerWirksamkeitangegebenwerden.

■ FürdieArtderEinbeziehungkönnen sichdieBeispieleaufdieBeteiligung,dieKonsultationund/oderdie Informationenbeziehen.

HinweiszuBeispielen:

ZurVerdeutlichung,wiedieSichtweisenvonVerbrauchern und/oderEndnutzernbestimmteEntscheidungen oderTätigkeitendesUnternehmensbeeinflussthaben,kannaufexemplarischeBeispieleausdemaktuellenBe-

■ FürdieHäufigkeitderEinbindung könnenInformationen darübergegebenwerden,obdieEinbeziehungregelmäßig,zubestimmtenZeitpunktenineinemProjektoderGeschäftsprozesserfolgt,obsiealsReaktion aufrechtlicheAnforderungenund/ oderaufWunschvonStakeholdern erfolgtundobdieErgebnisseder EinbeziehungindenEntscheidungsprozessendesUnternehmensberücksichtigtwerden.

■ FürdieRollemitoperativerVerantwortungkönnenInformationenangegebenwerden,obdasUnterneh-

menbestimmteFähigkeitenvondenjeweiligenBeschäftigtenverlangtoder obesihnenSchulungenoderdenAufbauvonKapazitätenbzw.Kompetenzenanbietet,umdieEinbeziehung durchzuführen.

ESRSS4.21nimmtdiesozialeInklusion indenFokus,dahierdieOffenlegung derunternommenenSchrittegefordert wird,umEinblickindieSichtweisender Verbraucherund/oderEndnutzerzugewinnen,diebesonders anfälligfürAuswirkungen sindund/oderausgegrenzt werden(z.B.MenschenmitBehinderungen,Kinderusw.). DieseForderungbasiertaufdeninArt.19aAbs.2Buchst.f)i) derCSRDgefordertenAngabenzuden angewandtenSorgfaltspflichtverfahren. SollteeinUnternehmendieseInformationentrotzfestgestellterWesentlichkeit nichtoffenlegen,weilkeinallgemeines VerfahrenzurEinbeziehungvonVerbrauchernund/oderEndnutzerneingeführtwurde,somussdiesoffengelegt werden.IndiesemZusammenhang kann einZeitrahmenangegeben werden,bis einsolchesVerfahren eingeführtseinsoll (ESRSS4.22).

2.3.VerfahrenzurBehebung negativerAuswirkungenund Kanäle,überdieVerbraucherund EndnutzerBedenkenäußernkönnen

ESRSS4.23fordertdieBeschreibung dereingerichtetenVerfahren,umnegativeAuswirkungenaufVerbraucherund Endnutzer,mitdenendasUnternehmen inVerbindungsteht,zubehebenoderan derBehebungmitzuwirken,sowiedie BeschreibungderKanäle,diedenVerbrauchernundEndnutzernzurVerfügungstehen,umBedenkenzuäußern unddieseprüfenzulassen.DieBerichterstattunghatnachESRSS4.24dasZiel, ein VerständnisfürdieformalenWege bzw.Mittel zuschaffen,

■ auf/mitdenenVerbraucherund/oder EndnutzerihreAnliegenundBedürfnisseunmittelbarvorbringenkönnen, diedemUnternehmen direktbekannt sind,und/oder

■ mitdenendasUnternehmendieVerfügbarkeitsolcherKanäle(z.B.Beschwerdemechanismen)imRahmen seinerGeschäftsbeziehungenunterstützt,und Reinke/Müller

■ wiegemeinsammitdiesenVerbrauchernund/oderEndnutzernFolgemaßnahmeninBezugaufdievorgebrachtenProblemeundaufdieWirksamkeit dieserKanäledurchgeführtwerden.

DafürmussdasberichtspflichtigeUnternehmennachESRSS4.25beiWesentlichkeitFolgendesbeschreiben:10

■ denallgemeinenAnsatzunddieVerfahrenfürdieDurchführungvonoder dieBeteiligunganAbhilfemaßnahmenbeiwesentlichennegativenAuswirkungenaufVerbraucherund/oder Endnutzer,

■ allespezifischenKanäle,überdieVerbraucherund/oderEndnutzerihreAnliegenoderBedürfnissedirektandas Unternehmenherantragenundprüfen lassenkönnen,

■ dieVerfahren,mitdenendasUnternehmendieVerfügbarkeitsolcherKanäleimRahmenseinerGeschäftsbeziehungenunterstütztoderverlangt, und

■ dieArtundWeise,wiedieaufgeworfenenundzuklärendenFragenbzw. Probleme(nach)verfolgtundüberwachtwerdenundwiedieWirksamkeitderKanälesichergestelltwird.

Hinweis:

MöglicheKanälesindBeschwerdemechanismen,Hotlines,Dialogprozesse oderandereMittel,überdieVerbraucherund/oderEndnutzerBedenken oderBedürfnisseinBezugaufAuswirkungenäußernkönnen,diedasUnternehmenihrerMeinungnachberücksichtigensollte.ZudenKanälenkönnenauchsolchegehören,diedirekt vomUnternehmenbereitgestelltwerden.DieinternensowieexternenKanälesindzusätzlichzuallenanderenMechanismenoffenzulegen,diedasUnternehmennutzt,umEinblickeindas ManagementderAuswirkungenauf Verbraucherund/oderEndnutzerzuerhalten,wiez.B.Compliance-Audits (ESRSS4.AR19).

NachESRSS4.26istanzugeben,obund wiedasUnternehmendieBewertung vorgenommenundfestgestellthat,dass Verbraucherund/oderEndnutzerdiese StrukturenoderVerfahrenkennenund daraufvertrauen,dasssieihre Bedenken oderBedürfnisse vorbringenundprüfen

lassenkönnen.Darüberhinaushatdas Unternehmenanzugeben,obesüber Strategienverfügt,umEinzelpersonen vorVergeltungsmaßnahmenzuschützen, wennsiesolcheStrukturenoderVerfahrennutzen.

Hinweis:

DatenüberdieWirksamkeitderKanäle ausderPerspektivederVerbraucher und/oderEndnutzerkanndasUnternehmenselbstvorlegenundaufUmfragenbeiVerbrauchern und/oderEndnutzern,diesolcheKanälegenutzthaben, zurückgreifen.ZurVeranschaulichung desNutzungsgradssolcherKanäle kanndasUnternehmendieAnzahlder vonVerbrauchernund/oderEndnutzern währenddesBerichtszeitraumseingegangenenBeschwerdenoffenlegen (ESRSS4.AR23).

MitESRSS4.27wirddieOffenlegung fehlenderVerfahrenverlangt,wennein UnternehmendiemitESRSS4-3gefordertenInformationennichtoffenlegen kann,weileskeinenKanalfürdieMeldungvonBedenkeneingerichtethatund/ oderdieVerfügbarkeitvonBeschwerdemechanismenimRahmenderGeschäftsbeziehungennichtunterstützt.DasUnternehmen kanneinenZeitrahmenangeben,innerhalbdesseneseinensolchen KanalodersolcheVerfahreneinrichten will.

2.4.MaßnahmeninBezugauf wesentlicheAuswirkungenund AnsätzezumManagementwesentlicherRisikenundzurNutzung wesentlicherChancen

DasberichtspflichtigeUnternehmen mussnachESRSS4.28offenlegen,wie esMaßnahmenergreift,umwesentlichenAuswirkungenaufVerbraucher undEndnutzerzubegegnen,wesentliche Risikenzumanagen undwesentliche ChancenimZusammenhangmitVerbrauchernundEndnutzernzunutzen, undwiewirksamdieseMaßnahmenund Ansätzesind.InESRSS4.BC81wird klargesellt,dassdieseAngabepflicht Teil desProzessesdermenschenrechtlichenSorgfaltspflicht istundimEinklangmitArt.19aAbs.2Buchst.f)iii) derCSRDsteht.

MitderAngabepflichtdesESRSS4-4 werdenzweiZieleverfolgt(ESRSS4.29):

EskannÜberschneidungenmitder generellenNotwendigkeitzur DarstellungderwirtschaftlichenLage einesUnternehmensimRisiko-und Chancenberichtgeben.Daherbietet essichan,miterlaubtenundklaren Verweisenzuarbeiten.

■ Das ersteZiel istes,einVerständnis füralleMaßnahmenundInitiativenzu vermitteln,mitdenendasUnternehmenversucht,dienegativenmateriellenAuswirkungenauf dieVerbraucher und/oderEndnutzerzuverhindern,abzumildernundzubeheben,und/oder positivematerielleAuswirkungenfür dieVerbraucherund/oderEndnutzer zuerzielen.DabeierkenntESRS S4.AR25an,dasseseinigeZeitinAnspruchnehmenkann,negativeAuswirkungenzuverstehenundnachzuvollziehen,wiedasUnternehmenüber seinenachgelagerteWertschöpfungsketteindieseAuswirkungenverwickeltseinbzw.mitdieseninVerbindunggebrachtwerdenkann,aberauch dasseseinigeZeitdauernkann,geeigneteMaßnahmenzuermittelnunddieseindiePraxisumzusetzen.DiegeeignetenMaßnahmenkönnenunterschiedlichsein,je nachdem,obdas UnternehmenwesentlicheAuswirkungenverursachtoderzuihnenbeiträgt oderobdiewesentlichenAuswirkungenaufgrundeinerGeschäftsbeziehungdirektmitdeneigenenTätigkeiten,ProduktenoderDienstleistungen verbundensind(ESRSS4.AR26).

■ Das zweiteZiel istes,einVerständnis dafürzuermöglichen,wiedasUnternehmendiewesentlichenRisikenangehtunddiewesentlichenChancenin BezugaufdieVerbraucherund/oder Endnutzerverfolgt.Diesführtjedoch zuÜberschneidungenmitdergenerellenNotwendigkeitzurDarstellungder wirtschaftlichenLageeinesUnternehmensimRisiko-undChancenbericht. Daherbietetessichan,hiermiterlaubtenundklarenVerweisenzuarbeiten.

GemäßESRSS4.30isteinezusammenfassendeBeschreibungderAktionspläne undRessourcenzumManagenderwesentlichenAuswirkungen,Risikenund

10 SiehehierzudetaillierterESRSS4.25sowie Müller/Reinke in Freiberg/Lanfermann,HaufeESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburgi.Br. 2023,§15,Rz.76.

ChancenimKontextderVerbraucher undEndnutzergemäßESRS2MDR-A zuMaßnahmenund RessourceninBezugaufNachhaltigkeitsfragenvorzunehmen.KonkretistinBezugaufdie wesentlichenAuswirkungen nachESRS S4.31Folgendeszubeschreiben:

■ ergriffene,geplanteoderlaufende MaßnahmenzurVerhinderung,MilderungoderBehebungwesentlichernegativerAuswirkungenaufVerbraucherund/oderEndnutzer,

■ obundwieMaßnahmenergriffenwurden,umAbhilfeinBezugaufeinetatsächlichewesentlicheAuswirkungzu schaffenoderzuermöglichen,

■ etwaigezusätzlicheMaßnahmenoder Initiativen,dieinersterLiniedazu dienen,einenpositivenBeitragzu besserensozialenErgebnissenfürVerbraucherund/oderEndnutzerzuleisten,

■ wiedasUnternehmendieWirksamkeitdieserMaßnahmenundInitiativen imHinblickaufdasErzielenderangestrebtenErgebnissefürdieVerbraucherund/oderEndnutzer(nach)verfolgtundbewertet.

VordemHintergrundvonESRSS4.28 mussdasUnternehmennachESRS S4.32Folgendesbeschreiben:

■ dieVerfahren,mitdenenesermittelt, welcheMaßnahmenalsReaktionauf einebestimmtetatsächlicheoderpotenziellenegativeAuswirkungauf Verbraucherund/oderEndnutzererforderlichundangemessensind,

■ seineAnsätzefürMaßnahmeninBezugaufbestimmtewesentlichenegativeAuswirkungenaufVerbraucher und/oderEndnutzer,11

■ wieessicherstellt,dassMaßnahmen zurVerfügungstehen,dieimFallerheblichernegativerAuswirkungen Abhilfeschaffenoderermöglichen, dassdieseMaßnahmenwirksamumgesetztwerdenundzuErgebnissen führen.

InBezugaufESRSS4.32kanndasUnternehmennachESRSS4.AR33Folgendesoffenlegen:

■ Informationendarüber,obundinwiefernVerbraucherund/oderEndnutzer anEntscheidungenüberdieGestaltungundDurchführungdieserProgrammeoderVerfahrenbeteiligtsind, und

■ Informationenüberdiebeabsichtigten odererzieltenpositivenErgebnisse dieserProgrammeoderVerfahrenfür Verbraucherund/oderEndnutzer.

BeiderOffenlegungderbeabsichtigten positivenErgebnisseseinerMaßnahmen fürdieVerbraucherund/oderEndnutzer istnachESRSS4.AR35zuunterscheidenzwischen

■ demNachweis,dassbestimmte Tätigkeitenstattgefundenhaben (z.B.x VerbraucherhabenInformationen übergesundeErnährungsgewohnheitenerhalten)und

■ demNachweisder tatsächlichenErgebnisse fürVerbraucherund/oder Endnutzer(z.B.xVerbraucherhaben jetztgesündereErnährungsgewohnheitenangenommenundihreallgemeineGesundheithatsichverbessert).

InBezugaufwesentlicheRisikenund ChancenmussdasUnternehmennach ESRSS4.33beschreiben,

■ welcheMaßnahmengeplantsindoder ergriffenwurden,um wesentlicheRisiken fürdasUnternehmenzumindern,undwiedieWirksamkeitinder Praxisverfolgtwird;und

■ welcheMaßnahmengeplantsindoder ergriffenwurden,um wesentliche Chancen fürdasUnternehmenimZusammenhangmitVerbrauchernund/ oderEndnutzernzunutzen.

Beispiele:

■ ZudenRisikenimZusammenhang mitdenAuswirkungendesUnternehmensaufdieVerbraucherund/ oderEndnutzerkönnenReputationsrisikenoderrechtlicheRisikengehören,wennmangelhaftkonzipierte oderfehlerhafteProduktezuVerletzungenoderTodesfällenführen.

■ ZudenRisikenimZusammenhang mitdenAbhängigkeitendesUnternehmensvonVerbrauchernund/oder EndnutzernkannderVerlustderGeschäftskontinuitätgehören,wenn sichdieVerbraucheraufgrundeiner WirtschaftskrisebestimmteProdukte oderDienstleistungennichtmehr leistenkönnen.

ßereAttraktivitätfürdieKunden durchdasAngebotsichererProdukte oderdatenschutzfreundlicherDienstleistungengehören.

■ DieGeschäftschancenimZusammenhangmitdenAbhängigkeiten desUnternehmensvonVerbrauchern und/oderEndnutzernkönnendarin bestehen,eineloyalekünftigeKundenbasiszugewinnen,indembspw. sichergestelltwird,LGBTQI-PersonenzurespektierenunddurchVerkaufspraktikendesUnternehmens diesePersonennichtvondenangebotenenProduktenoderDienstleistungenauszuschließen.12

NachESRSS4.34hatdasUnternehmen offenzulegen,obundwieesMaßnahmen ergreift,umzuvermeiden,dassesdurch seineeigenenPraktiken,auchinBezug aufMarketing,VerkaufundDatennutzung, wesentlichenegativeAuswirkungen aufVerbraucherund/oderEndnutzerverursachtoderzuihnenbeiträgt. DazukannauchdieOffenlegungdes Ansatzesgehören,wie imFallvonSpannungenzwischenderVermeidungbzw. MinderungwesentlichernegativerAuswirkungeneinerseitsundsonstigemunternehmerischenDruckandererseitsvorgegangenwird.BeiderErstellungder OffenlegungnachESRSS4hatdasUnternehmenzuprüfen,ob schwerwiegendeMenschenrechtsproblemeund-vorfälle imZusammenhangmitseinenVerbrauchernund/oderEndnutzerngemeldetwurden.SoferndasderFallist,sind dieseentsprechendanzugeben(ESRS S4.35).BewertetdasUnternehmendie WirksamkeiteinerMaßnahme,indemes einZielfestlegt,sohatesnachESRS S4.36beiderOffenlegungderinESRS S4.32(c)gefordertenInformationen ESRS2MDR-TzurNachverfolgungder WirksamkeitvonRichtlinienundMaßnahmendurchZielvorgabenzuberücksichtigen.

Hinweis:

ZuVerfahrenzur(Nach-)Verfolgungder WirksamkeitderMaßnahmenkönnen interneoderexterneAuditsoderÜberprüfungen,Gerichtsverfahrenund/oder

11 SiehehierzuimDetailESRSS4.32b)sowie Müller/Reinke in Freiberg/Lanfermann,HaufeESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburgi.Br. 2023,§15,Rz.101. und

■ ZudenGeschäftschancenimZusammenhangmitdenAuswirkungendes UnternehmensaufdieVerbraucher und/oderEndnutzerkönneneine Marktdifferenzierungundeinegrö-

12 Vgl.ESRSS4.AR37.

damitzusammenhängendeGerichtsurteile,Folgenabschätzungen,Bewertungssysteme,RückmeldungenvonStakeholdern,Beschwerdemechanismen,externe LeistungsbewertungenundBenchmarkinggehören(ESRSS4.AR31).

DasUnternehmenhatzudemgemäß ESRSS4.37offenzulegen,welche MittelfürdasManagement seinerwesentlichenAuswirkungenbereitgestelltwerden,undzwarmit Informationen,die denNutzerneinenEinblickermöglichen, wiediewesentlichenAuswirkungengehandhabtwerden.

3.ZieleimZusammenhangmit

derBewältigungwesentlicher negativerAuswirkungen,der FörderungpositiverAuswirkungen unddemUmgangmitwesentlichenRisikenundChancen

DieMetrikenundZielesindinSet1der ESRSfürdenESRSS4nochnichttiefergehendausgeführt, wasaberineiner späterenÜberarbeitungnachgeholtwerdensoll.Unternehmenhabendahernach ESRSS4.38nurdie zeitgebundenen undergebnisorientiertenZiele offenzulegen,diesiesichggf.gesetzthaben:

■ zurVerringerungdernegativenAuswirkungenaufdieVerbraucherund/ oderEndnutzerund/oder

■ zurFörderungpositiverAuswirkungenaufdieVerbraucherund/oder Endnutzerund/oder

■ zumManagementwesentlicherAuswirkungenundChancenimZusammenhangmitVerbrauchernund/oder Endnutzern.

DieseAngabepflichtzieltdaraufab,ein Verständniszuvermitteln,inwieweitdas UnternehmenzeitgebundeneundergebnisorientierteZieleverwendet,um Fortschrittevoranzutreiben undzumessen (ESRSS4.39)

■ beiderBewältigungwesentlichernegativerAuswirkungenund/oder

■ beiderFörderungpositiverAuswirkungenaufVerbraucherund/oder Endnutzerund/oder

■ beimManagementwesentlicherRisikenundChancenimZusammenhang mitVerbrauchernund/oderEndnutzern.

Beispiel:

NachESRSS4.AR44kanndasUnternehmenauchzwischenkurz-,mittelundlangfristigenZielenfürdieselbe strategischeVerpflichtungunterscheiden.Soz.B.kanndasUnternehmenals einesseinerHauptzieleverfolgen,seine Online-DienstefürMenschenmitBehinderungenzugänglichzumachen–mitdemlangfristigenZiel,bis2030 seineOnline-Dienstezu100%anzupassen,undmitdemkurzfristigenZiel, jedesJahrbis2030xbarrierefreie Funktionenhinzuzufügen.

AuchwennsichESRSS4starkanden Menschenrechtenorientiert,sollteein breitererAnsatzverfolgtwerden, sodassallewesentlichenThemenim RahmendesStakeholder-Dialogsbei derBerichterstattungberücksichtigt werden.

4.Zusammenfassung

ESRSS4stelltfürdieErstellervon NachhaltigkeitsberichtenbeivorliegenderWesentlichkeitdieLeitlinienfürAngabenüberAspekteimKontextmitVerbrauchernund/oderEndnutzerndar.Die konkretenAngabepflichtensindaktuell starkverengtaufdie(Nicht-)Einhaltung der Menschenrechte 13

VielederAngabepflichtendesESRSS4fußenauf schonvorliegendenNachhaltigkeitsberichterstattungsstandardsundRichtlinien,undesgibtauchVerknüpfungenmit anderenRegulierungenderEU.Allerdingsistdaraufhinzuweisen,dassdie sonstimMittelpunktstehenden Kunden teilweiseübersprungen werden.HändleroderWeiterverarbeiter,dieebenfalls starkeStakeholderseinkönnen,sind ausgeklammertundwerdenauchinden anderenESRSeheralsZulieferervonInformationenverstanden.

DaESRSS4nochkeineberichtspflichtigenKennzahlenbeinhaltet,fokussiert

dieBerichterstattungaufdie BerücksichtigungvonInteressen derVerbraucherund/oderEndnutzeralsStakeholder vonUnternehmen–undhierzumeist verengtaufdieEinhaltungderMenschenrechte.VordiesemHintergrundist imKontextvonVerbrauchernundEndnutzern–immerunterdemWesentlichkeitsvorbehalt–überFolgendeszuberichten:

■ InteressendieserStakeholder,

■ negativesowiepositiveAuswirkungen,

■ RisikenundChancen,

■ Strategie(Unternehmenspolitik,Unternehmensrichtlinien),

■ VerfahrenderEinbeziehungderInteressendieserStakeholder,

■ VerfahrenzurBehebungnegativer AuswirkungeneinschließlichderBeschwerdemechanismen,

■ MaßnahmenzurEindämmungnegativerAuswirkungenundVerringerung vonRisikenbzw.derFörderungder positivenEffekteeinschließlichder EvaluationderSystemeundMaßnahmensowie

■ ZieleimZusammenhangmitderBewältigungwesentlichernegativerAuswirkungen.

AuchwennsichESRSS4starkanden Menschenrechtenorientiert,sollteu.E.ein breitererAnsatzverfolgtwerden,sodass allewesentlichenThemenimRahmendes Stakeholder-DialogsbeiderBerichterstattungberücksichtigtwerden.Aufgrundder bislangkaumvorhandenenIndikatoren liegtdie BeschreibungderVerfahren undMaßnahmen imMittelpunktderBerichterstattung–ausdenenhervorgehen soll,dassVerbraucherbzw.Endnutzerund derenInteressenvonUnternehmenwahrgenommenundbeiHandlungenbzw.Entscheidungenberücksichtigtwerden,was abereigentlichaucheineökonomische Notwendigkeitist.

13 Vgl. Müller/Reinke in Freiberg/Lanfermann, HaufeESRS-Kommentar,1.Aufl.,Freiburg i.Br.2023,§15,Rz.132.

ReportingundControlling Controllingiminternationalen

Profifußball–hoheAnforderungenin ZeitenstarkerKommerzialisierung

Teil1:KommerzialisierungundÜberblick

OliverVögele

OliverVögele,Diplom-Ökonom,Certified IFRS/IASAccountant, Stv.LeiterderFachstelleAccountingand CorporateReporting, InstitutfürFinancial Managementander ZürcherHochschulefür AngewandteWissenschaften(ZHAW),Winterthur.Erlehrtmit SchwerpunktManagementAccounting,FinancialAccountingundConsolidatedFinancial Statements,istindiversenWeiterbildungsgefäßen(MBA,MAS,CAS)aktivundbearbeitetim erweitertenLeistungsauftragProjekteinden BereichenDienstleistungensowieForschung undEntwicklung.E-Mail:voeg@zhaw.ch

IminternationalenProfifußballistseitrundzweiJahrzehnteneinezunehmendeKommerzialisierungzubeobachten,diesichinjüngererVergangenheitnochakzentuiertundzueinemMilliardenmarktentwickelt hat.SosindindeneuropäischenTop5-Ligen–PremierLeague(England),Bundesliga(Deutschland),LaLiga(Spanien),SerieA(Italien)und Ligue1(Frankreich)–insbesondereinderletztenDekadeUmsätze, LohnsummenundauchTransferzahlungenstarkangestiegen,sodass sichzunehmendauchFragennach derProfitabilitätundVerschuldungssituation–unddamiteinhergehendnachderfinanziellenFührungund internenSteuerungderProfifußballklubs–stellen.

VordiesemHintergrundbeschäftigtsichdasInstitutfürFinancialManagementseitrundneunJahrenmitFragestellungen,obdasControlling unddieinterneSteuerungmitdieserstarkenKommerzialisierungSchritt haltenunddensteigendenAnforderungengerechtwerden.ImMittelpunktderUntersuchungenstehtdabeizunächstdieFrage,wiesichdas VerständnisvonControllingiminternationalenProfifußballpräsentiert undwelcheBereicheundGeschäftsfelderindasControllingeinbezogen sind.IneinemweiterenSchrittzielendieRecherchendaraufab,herauszufinden,wiedasControllingausgestaltetistundwelcheAnsätze,MethodenundInstrumentarienhierbeizumEinsatzkommen.

1.Kommerzialisierungim internationalenFußballmarkt

1.1.Umsatzentwicklung

Keywords:

■ Profifußball

■ Kommerzialisierung

■ Umsatzentwicklung

■ Lohnsummen

■ Profitabilität

■ Verschuldung

■ FinancialSustainabilityRegulations

■ erweitertesVerständnis NonFinancials

■ ökonomischesGesamtkonstrukt

Derinternationale Profifußballhatsich insbesondereimletztenJahrzehntzu einemMilliardengeschäftentwickelt, daszunehmendüberEuropahinausauch indenUSAundindenasiatischenMärktenweiteranDynamikgewinnt.Der Schwerpunkt dieserEntwicklungliegt abereindeutiginEuropa.SohatsichgemäßDeloitte(Deloitte,2023)der europäischeMarkt seitderSaison2012/ 2013von19,7Mrd.Euroauf29,5Mrd. EuroinderSaison2021/2022vergrößert.1

DenbedeutendstenAnteilhieran hattendieTop5-Ligen:PremierLeague (England),Bundesliga(Deutschland),La Liga(Spanien),SerieA(Italien)undLigue1(Frankreich).

Der MarktanteilderBigFive erhöhte sichvon49,7%in2012/2013auf58,3%

in2021/2022.Siehtmansichden Umsatz derKlubsindiesenLigenan,sohat sichdieservoninsgesamt2,497Mrd. EuroinderSaison1996/1997auf 17,244Mrd.EuroinderSaison2021/ 2022nahezu versiebenfacht.Denmit AbstandgrößtenAnteilinderSaison 2021/2022mit6,442Mrd.Eurohaben dieKlubsderenglischenPremierLeague, gefolgtvonSpanien(3,277Mrd.Euro), Deutschland(3,149Mrd.Euro)undItalienmit2,350Mrd.EuroUmsatz.Die umsatzschwächsteLigaderfünfTop-LigenistdiefranzösischeLigue1mit 2,026Mrd.EuroUmsatzinderSaison 2021/2022.DasUmsatzwachstumwurde beiallenLigendurchdieCorona-PandemieinderSaison2019/2020vorübergehendgestoppt,wieinAbb.1ersichtlich wird.

DurchdieAussetzungdesSpielbetriebs aufgrundder Corona-Maßnahmen wa-

1 Vgl.Deloitte,AnnualReviewofFootballFinance2023,Deloitte2023a,3.

Abb.1:ÜbersichtUmsatzwachstumTop5-LigeninEuropa(Deloitte,2023a,8)

Lohnaufwand in Mio.Euro

England: Premier League

Spanien: La Liga

Italien: Serie A

Deutschland: 1. Bundesliga

Frankreich: Ligue 1

01.0002.0003.0004.0005.000

Abb.2:EntwicklungLohnaufwand(Deloitte2023b)

rendieFußballklubsmiteinemstarken Umsatzeinbruchkonfrontiert.Seitder Saison2020/2021istüberwiegendallerdingswiederein starkesUmsatzwachstumzuverzeichnen,unddieErlösebewegensichaufRekordniveau.Fürdie Saison2022/2023sindnochkeinefinalenDatenverfügbar;esistallerdings nachExperteneinschätzungenmitweiter steigendenZahlenzurechnen.

1.2.EntwicklungderLohnsummen

NebendenUmsätzenistauchbeiden LöhnenüberdieletztenJahreeinesukzessiveErhöhungzuverzeichnen.Be-

trachtetmandieEntwicklungvonder Saison2017/2018biszurSaison2021/ 2022,sosindbeiallenfünfTop-Ligen starkeZuwächse zubeobachten,wobei inFrankreichinderLigue1,ausgehend vomabsolutbetrachtettiefstenNiveau, mit40%diegrößteSteigerungstattgefundenhat.2

Abb.2reflektiertdieLohnentwicklunginden einzelnenLigen. Wieerwartet,sindinder PremierLeague die höchstenLohnsummen anzutreffen, alleininderSaison2021/2022wurden 4,306Mrd.EurofürLohnzahlungenaufgewendet. Schlusslicht bildet,trotz stärksterprozentualerSteigerung,die Ligue1,welcheinderSaison2021/2022

eineLohnsummevon1,760Mrd.Euro aufweist.Interessantistauch,dasssich überdiebetrachtetenSaisonsinEngland,SpanienundFrankreichdieLohnsummenkonstantgesteigerthaben,währendinItalienundDeutschlandauch phasenweiseeinRückgangzuverzeichnenwar.Esbleibtjedochfestzuhalten, dassindenBigFivegesamthaftseitder Saison2018/2019Löhnevonmehrals 10Mrd.EuroproSaisonausbezahltwurden.

WirddasoperativeErgebnismitden Transferaktivitätenergänzt,bestätigt sichdiehäufiggeäußerteVermutung, dassnichtmehralleKlubsinallen LigeninjederSaisonpositive ErgebnissezuerzieleninderLage sind.

1.3.ProfitabilitätundVerschuldung

InunmittelbaremZusammenhangmit denaufgezeigtenEntwicklungenimBereichderUmsätzeundLöhnestehtauch

2 Vgl.Deloitte,AufwandfürGehälterinden europäischen„Bigfive“Fußball-Ligenvon 2017/2018bis2020/2021,Deloitte2023b: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1 130434/umfrage/big-five-fussball-ligen-euro pas-personalkosten/.

Vögele,ControllingiminternationalenProfifußball–hoheAnforderungeninZeitenstarkerKommerzialisierungIRZ,Heft1,Januar2024

Abb.3:ProfitabilitätaufStufe operatingresult (Deloitte,2023a)

dieFragenachderProfitabilitätundFinanzierungderFußballklubs.DieAnalysenzeigen,dasssichaufStufe operating result (Betriebsergebnis vorTransferaktivitätenundSondereffekten)dieProfitabilitätderLigensehrunterschiedlich präsentiert,weisendieZahlenteilweise dochDifferenzenaufvonüber1Mrd. EurobeiBetriebsergebnissen,dievon starkpositivbisstarknegativschwanken.3

Abb.3zeigtdieProfitabilitätauf Stufe operatingresult

Ergänzt manineinemnächstenSchritt diesesoperativeErgebnismitden Transferaktivitäten,bestätigtsichdie häufiggeäußerteVermutung,dassnicht mehralleKlubsinallenLigeninjeder SaisonpositiveErgebnissezuerzielen inderLagesind.Abb.4veranschaulichtdieseKonstellationinderPremier League.4

DieNettoverschuldungistinder PremierLeagueindenletztenJahren sukzessiveangestiegen–mit AusnahmederSaison2021/2022.

ProfitabilitätPremierLeaguevorundnach Transferaktivitäten (EUR Mio.)

-1’500 Operating result vor Transferaktivitäten Gewinn/Verlustnach Transferaktivitäten Transferdefizit Akkumulierter Gewinn/Verlustnach Transferaktivitäten

Abb.4:Profitabilitätvor/nachTransferaktivitäten(DarstellunginAnlehnunganDaten vonDeloitte,2023a,undtransfermarkt.de,2023)

DievorangestelltenÜberlegungen,welcheinderPremierLeagueeinenakkumuliertenVerlustinHöhevon764Mio. Euroüberdiedargestellten10Saisons aufzeigen,leitenüberzurFragenachder Verschuldungssituation iminternationalenProfifußball.

3 Vgl.Deloitte,AnnualReviewofFootballFinance2023,Deloitte2023a.

4 Vgl.Deloitte,AnnualReviewofFootballFinance2023,Deloitte2023a;Transfermarkt GmbH&Co.KG,PremierLeagueTransfereinnahmenundAusgaben2022/2023,2023: https://www.transfermarkt.de.

Abb.5:EntwicklungNettoverschuldung(Deloitte,2023a)

WirdstellvertretendauchhierfürdiePremierLeagueeinergenauerenAnalyse unterzogen,zeigtsichdeutlich,dassdie NettoverschuldungüberdieletztenJahre,mitAusnahmederSaison2021/2022, sukzessiveangestiegenistundsichim Milliardenbereichbewegt.5

Abb.5veranschaulichtdieseKonstellation.

DieaufgezeigtenEntwicklungenimBereichderKommerzialisierungmachen deutlich:FürdieKlubsbestehteinegroße Notwendigkeit füreine solidefinanzielleFührung,wofüreinzweckdienlichesControllinginstrumentariumzu implementierenist.WiediesesControllingimProfifußballausgestaltetist,wurdemitnachfolgendbeschriebenemForschungsansatzuntersucht.

2.Forschungszieleund-methodik

2.1.Zielsetzungen

DiebisherdiskutiertenÜberlegungen machendeutlich,dassiminternationalen ProfifußballausverschiedenenPerspektivenindenletztenJahreneinestarke Kommerzialisierungstattgefundenhat. DieseEntwicklungdürftenachüberwiegenderEinschätzungdermitdenrelevantenSachverhaltenvertrautenPersonenauchinZukunftandauern.

VordiesemHintergrundbeschäftigtsich dasInstitutfürFinancialManagement seitrundneunJahrenmitderFrage,ob dasControllingunddieinterneSteuerungderProfifußballklubsmitdieser starkenKommerzialisierungSchritthaltenunddensteigendenAnforderungen gerechtwerden.Die Zielsetzungender

durchgeführtenUntersuchungen warenmehrgeteiltundsehenwiefolgtaus:

■ WiepräsentiertsichdasVerständnis vonControllingiminternationalen Profifußball?

■ WelcheBereiche/Geschäftsfeldersind indasControllingeinbezogen?

■ WieistdasControllingausgestaltet, welcheAnsätze,MethodenundInstrumentarienkommenhierbeizum Einsatz?

2.2.Methodik

Gesamthaftwurden38 Profifußballklubs ausPremierLeague(England),Bundesliga(Deutschland),LaLiga(Spanien),SerieA(Italien)undSchweizerSuperLeague indiebisherdurchgeführtenUntersuchungeneinbezogen.Eserscheintwichtig zubetonen,dassdieverschiedenenKlubs sehrunterschiedlichzudenUntersuchungsergebnissenbeigetragenhaben,da dervertraulicheCharakterdesForschungsgegenstandsdieKlubsteilweise dazubewogenhat,defensivundzurückhaltendinihrenAussagenzuagieren.

Die Analysen fokussiertenaufdenProfifußballderMänner,wennauchderprofessionelleFrauenfußballindenletzten Jahrensportlichundkommerziellmassiv anBedeutunggewonnenhatundweiter zunehmenwird.DieBreiteundTiefeder durchgeführtenAnalysenermöglichten insgesamtdieGewinnungbelastbarer, verwertbarerErkenntnisse,wennauch ausstatistischerPerspektivekeinAnspruchaufRepräsentativitäterhoben werdenkann.Die UntersuchungsergebnissewerdenausGründenderVertraulichkeitnachfolgendanonymdiskutiert, wennaucheinTeilderInformationenöffentlichzugänglichist.

Aus forschungsmethodischerSicht kamenbeidenUntersuchungennachfolgende dreiInstrumente zumEinsatz:

■ SemistrukturiertesInterviewinder UnterausprägungdesproblemzentriertenInterviews

■ TeilnehmendeBeobachtung(Variante „offen“)

■ Sekundärforschung.

Das semistrukturierte Interview kann inderAusprägungderProblemzentrie-

5 Vgl.Deloitte,AnnualReviewofFootballFinance2023,Deloitte2023a.

Entwicklung Nettoverschuldung (GBP Mio.)

runginsbesonderedannwertvolleErkenntnisseliefern,wenndieErfahrungen undWahrnehmungen derinterviewten PersonenzueinerbestimmtenProblemstellungvonsubstanziellemInteresse sind.6

Die teilnehmendeBeobachtung, ebenfallseinAnsatzderqualitativenSozialforschung,kannsichvoneinerüberwiegendpassivgeprägtenPräsenzbis hinzueinerausgeprägtenAktivitätund InteraktionmitdenanwesendenPersonenerstrecken.DieErfahrungzeigt,dass dabeieineausgewogeneMischungaus NäheundDistanzerforderlichist,da LetzteredieVoraussetzungbildet,einer ÜbernahmedesGruppendenkensund -handelnsvorzubeugenunddieErfahrungenundBeobachtungeneinerkritischenReflexionzuunterziehen.Inden durchgeführtenUntersuchungenkamdie teilnehmendeBeobachtunginderAusprägungder„passivgeprägtenPräsenz“ zumEinsatz.7

GemäßUEFA-Vorgabensollendie Profifußballklubseinegewisse finanzielleStabilitätundjederzeitige Zahlungsfähigkeitsicherstellen, wobeieinSchwerpunktaufeiner verbessertenKostenkontrolleliegt.

3. FinancialSustainability Regulations

■ Nooverduepaymentrule

■ Footballearningsrule

■ Squadcostrule.

Diese Vorschriften tratenimJuni2022 inKraftundwerdenübereinenZeitraum vondreiJahrenschrittweiseumgesetzt, umdenKlubsZeitfürdienotwendigen Anpassungenzugeben.DieNeuerungen verfolgenprimärdas Ziel,dassdie KlubseinegewissefinanzielleStabilität undjederzeitigeZahlungsfähigkeitsicherstellen,wobeieinSchwerpunktauf einerverbessertenKostenkontrolleliegt. DieVorschriftenwurdeninZusammenarbeitmitverschiedenenInteressensvertreternentwickelt, darunternationale Verbände,dieEuropäischeKommission unddasEuropäischeParlament.

3.1.DieRegelungfürüberfällige Zahlungen

DieRegelungfürüberfälligeZahlungen stärktdieSolvenzundschütztdieIntegritätderWettbewerbe,indemsiedie Klubsverpflichtet, fälligeZahlungen an andereFußballklubs,Mitarbeitende,Sozial-/SteuerbehördenunddieUEFAbis zubestimmtenFristen zu begleichen SindüberfälligeZahlungenzukonstatieren,könnenverschiedene Sanktionen auferlegtwerden.

3.2.DieRegelungfürFußballeinnahmen

2026.Verstößedagegenkönnen Sanktionen,basierendaufderSchwereund derAnzahl,zurFolgehaben.

Dieo.g.Ausführungenmachendeutlich, dassesfürdieKlubsauchaufgrunddieservonderUEFAlanciertenRegularien praktischunumgänglichist,einwieauch immergeartetes Controlling-und Steuerungsinstrumentarium zu implementieren.IndennachfolgendenDiskussionenwirddabeideutlichwerden, dassdieKlubsgareinerweitertesVerständnisvonControllinghaben,dasweit überdiefinanzielleFührungineinem engerenbetriebswirtschaftlichenKontexthinausreicht.

SpezifischeControllinginstrumente vonProfifußballklubssindz.B.KPIs ausdemTrainings-undSpielbetrieb sowieStadionauslastung,Anzahlder ProdukteimMerchandisingoder Ticketingetc.

4.ControllingimProfifußball

4.1.ErweitertesVerständniszur Privatwirtschaft

,welchesalsSäulendesControlling Vögele,ControllingiminternationalenProfifußball–hoheAnforderungeninZeitenstarkerKommerzialisierungIRZ,Heft1,Januar2024

AlleindieUntersuchungeinbezogenen Profifußballklubsunterliegenneben denjeweiligennationalenBestimmungenauchdemReglementdeseuropäischenFußballverbandsUEFAunddamitdemgrundsätzlichenZwang,zumindest mittelfristigkostendeckend zuarbeiten;denndieAusgabendürfen dieEinnahmenineinemsubstanziellen Ausmaßnichtüberschreiten.Diese VorgabeistaufdasKonzeptder„FinancialSustainabilityRegulations“ (vormals„FinancialFairPlay“)zurückzuführen,mitwelchemsichdie UEFAdasZielsetzt, finanzielleNachhaltigkeit durchdreiEckpfeilerzuerreichen:8

■ Solvency

■ Stability

■ Costcontrol.

DabeideckendieneuenRegelnnachfolgende Aspekte ab:

DieRegelungfürFußballeinnahmensoll dieKlubsermutigen,EigenkapitalaufzubauenundinInfrastrukturundJugendentwicklungzuinvestieren,indem sieverlangt,dassdie KostenfürrelevanteInvestitionenmit vorhandenem Eigenkapital oder Beiträgengedeckt werden.DieakzeptableAbweichung wurdevon30Mio.Euro(gemäßdenaltenFFP-Regeln)auf60Mio.Euroüber dreiJahreerhöht,mitderMöglichkeit weitererErhöhungenfürfinanziellgesundeKlubs.

3.3.DieRegelungfürKaderkosten

DieRegelungfürKaderkosten beschränktdieAusgaben fürSpieler-und Trainergehälter,TransfersundAgenturgebühren auf70%derKlubeinnahmen,mitschrittweiserUmsetzungvon biszu90%imJahr2023/2024,80%im Jahr2024/2025und70%imJahr2025/

BereitszuBeginnderUntersuchungen wurderaschdeutlich,dassdieMehrzahl derKlubseinVerständnisvonControllingaufweisen,welchesmehrumfasst alsdiereinfinanziellePerspektive.So verstehendieKlubsmehrheitlichunter Controllingzwarauchein funktionsübergreifendesSteuerungsinstrument, dasmitseinenElementenPlanung,KontrolleundSteuerungeinenzentralenBeitragleistet,denunternehmensweiten Entscheidungs-undSteuerungsprozess durchBereitstellungadäquaterInformations-undEntscheidungsgrundlagenzu unterstützen.Auchim HouseofControlling9

6 Vgl. Kaiser,R.,QualitativeExperteninterviews.KonzeptionelleGrundlagenundpraktischeDurchführung.Lehrbuch.Wiesbaden 2014,SpringerVS.

7 Vgl. Lüders,C.,TeilnehmendeBeobachtung, in Bohnsack,R./Marotzki,W./Meuser,M. (Hrsg.),HauptbegriffeQualitativerSozialforschung,Opladen2011,151–153.

8 Vgl.UEFA,2022.

9 Vgl.Horv´ath&Partners,TheControlling Concept.CornerstoneofPerformanceManagement,München2019.

AllerdingszeigtsichgesamthafteindifferenziertesBild,dadieKlubshinsichtlichderBedeutungderverschiedenen Controllinginstrumentarien,denEinsatzfeldernunddengeneriertenundweiterverarbeitetenInformationen unterschiedlichePrioritäten verfolgen.Dies mitderKonsequenz,dassgewisseElementeausdem„klassischen“ControllingnichtodernurinrudimentärerForm anzutreffensind,andererseitsaberauch miteinerFülleanInformationengearbeitetwird,dieweitüberdieunmittelbareDimensiondesFinanzcontrollinghinausreichen(„Non-Financials“).So wirdbspw.aucheine VielzahlanKPIs ausdemTrainings-undSpielbetrieb erhoben,ebensowerden absatzbezogeneThemenstellungen adressiert,wie z.B.Stadionauslastung,Mitgliederentwicklung,ZusammensetzungFanbasis, AnzahlProdukteimMerchandisingoder Ticketing.

4.2.OrganisatorischeEinbettung undpersonelleAusgestaltung

ZuBeginnwaresvonInteresse,wiedas ControllingorganisatorischinderGesamtorganisationverankertist.Diesauch vordemHintergrund,dassheutenurnoch diewenigstenKlubsrechtlichalsVerein fungieren,sondernderProfifußball meist ineine Kapitalgesellschaft (teilweise börsennotiert)ausgegliedertist.

Abb.6:DasSystemProfifußballundseineLeistungsbeziehungen(Staudt,2006) dasManagementAccounting,dieoperativeundstrategischePlanung,dasFinanzmanagementundFinanzcontrolling sowiedasManagementReportingbenennt,reflektiertsichfürdiebefragten KlubsimGrundsatzdieAuffassungvon Controlling.

Dabeizeigtsich,ähnlichwieinderPrivatwirtschaft,dassorganisatorischund personellnichtimmereinestrikteTrennungzwischendeminternenunddem externenRechnungswesenfestzustellen ist.Teilweiseexistiertlediglich ein Rechnungswesen,indessenRahmenvon bestimmtenPersonenzugewissenZeitpunktenoderPhasen(Reporting,Budgetierung,Abschlusserstellung,Geschäftsleitungssitzungenetc.)Controllingaufgabenwahrgenommenwerden,das Controlling folglichals Bestandteileines „Gesamtrechnungswesens“ angesehen werdenkann.

Auchanzutreffenwareine organisatorischeTrennung des internen unddes externenRechnungswesens –vonSchweizerKlubsgernealsFIBUundBEBUbezeichnet–,bestimmtePersonenaberzwischendiesenbeidenOrganisationseinheitenhin-undherwechseln,weilsiefinanzundbetriebsbuchhalterischeAufgaben wahrnehmen.Zudemsindpunktuellauch externeMitarbeitende indasRechnungsweseneingebundenfürFunktionen wiebspw.dieSteuerberatung.

BeiwiederanderenKlubswardasControllingnichtBestandteileiner Linienfunktion,sondernistals Stabsstelle direktbeiderGeschäftsführungangesiedelt,wobeidiesePersonenteilweise Controlling-undAssistenzfunktionen wahrnehmen.BeimanchenKlubswurde betont,dassControllingprimärnichtals OrganisationseinheitoderPersonverstandenwerde,sondernControllingein Tätigkeitsfeld sei,welchesimIdealfall vonallenMitarbeitendeninihremjeweiligenWirkungskreiswahrgenommen werde.Abschließend seierwähnt,dass mancheKlubsauchnichtbereitwaren, hierüberAuskunftzugeben.

VordemHintergrundo.g.Ausführungen istesnurimAnsatzmöglich,die personelleAusstattung desControllingin deneinzelnenKlubs konkretzubeziffern.DieAngabenschwankendabei zwischen1und5Personen,wobeidiese InformationensicherlichmiteinergewissenVorsichtzubehandelnsind;zu großscheinenÜberschneidungenmit demexternenRechnungswesenund/oder unklareZuordnungen.

ControllingrelevanteBereicheund GeschäftsfeldervonFußballklubs orientierensichanderprioritären Einnahmen-undAusgabenstruktur, wodiebedeutendsten Investitionsentscheidungenzutreffen sindundwelchemittel-und langfristigsubstanzielldie finanzwirtschaftlichePerformance dominieren.

4.3.ControllingrelevanteBereiche undGeschäftsfelder

DasSystemdesProfifußballsistein ökonomischesGesamtkonstrukt,welchesdurchKomplexitätundeineVielzahlanInterdependenzengekennzeichnetist.Das primäreProdukt bildetdabeidieLeistungserbringungimProfifußball,welchesdiverse sekundäreProdukte,wieSponsoring, Merchandising, TV-Übertragungsrechteetc.,aufverschiedeneArteninpositiveroderauch negativerWeisebeeinflusst.DieAbb.6 zeigtdasSystemProfifußballamBeispielderdeutschenBundesliga.10

WerdendieKlubsmit derFragestellung konfrontiert,welcheBereicheund Geschäftsfelder indie Controllingaktivitäten einbezogensind,sozeigtsichein relativhomogenesBild,dassichauchin derDarstellungderAbb.6desSystems Profifußballwiederfindet.Sowerdenals controllingrelevanteBereicheundGeschäftsfelderzumeistdiejenigenBereichegenannt,welchederprioritärenEinnahmen-undAusgabenstrukturfolgen, wodiebedeutendstenInvestitionsentscheidezutreffensindundwelchemittel-undlangfristigsubstanzielldie finanzwirtschaftlichePerformanceder Klubsdominieren.AufdeninAbb.7

10 Vgl. Staudt,E.,Reportingundstrategische SteuerungimProfifußball,2006

Vögele,ControllingiminternationalenProfifußball–hoheAnforderungeninZeitenstarkerKommerzialisierungIRZ,Heft1,Januar2024

gezeigtenBereichenundGeschäftsfeldernsinddieKlubsmitdiversenControllingaktivitäten(Controllership)aktiv, wennauchmitunterschiedlichenIntensitätenundInstrumentarien.

FüreinengroßenTeildieserBereiche undGeschäftsfelderwirdeinControlling betrieben,welchesElementederprivatwirtschaftlichenAusgestaltungbeinhaltet.SokommenfürdieAnalyseundBewertunggesamthaftnachfolgende Instrumentarien zumEinsatz:

■ KennzahlenundPerformance-Messungen

■ BudgetierungundPlanung

■ Benchmarking

■ EntwicklungvonSteuerungsmaßnahmenundRessourcenallokation

■ Risikomanagement

■ ReportingundKommunikation. BevordasControllingvonzweiausgewähltenGeschäftsfeldernnähererläutert wird,werdenineinemnächstenSchritt dieControllingaktivitätenaufaggregierterStufebeschrieben.

4.4.ControllingaufStufe Gesamtorganisation

DieKlubsbetonen,dasssieineinem SpannungsfeldzwischenProfitorientierungundLiquiditätssicherungstehen undhierfüraufaggregierterStufeein ControllingimEinsatz haben,indessen

Sponsoring

TV-Übertragungsrechte/ Verbandseinnahmen

Profimannschaft

Merchandising

Digital Business eSports

Controlling

Nachwuchsleistungszentrum Fanbasis/Mitgliedschaft

Spieltag

Stadion/Infrastruktur

Medizinabteilung

Geschäftsführung/ Verwaltung

Abb.7:ControllingrelevanteBereicheundGeschäftsfelder(eigeneDarstellung)

Rahmendie finanziellePerspektiveim Fokus derAktivitätensteht.Konsequenterweisefindensich hierauchInstrumente,dieausdemklassischenKontext derfinanziellenFührungbekanntsind. Zubemerkengilthierbei,dassvon einemGroßteilderKlubslediglichein operativesControlling implementiert wurde,strategischeElementeweitgehendfehlenundbeiVorhandenseinnur imAnsatzmitdemoperativenControllingverzahntsind. Damitbestätigendie KlubsfrühereAussagenvon Stahl (Stahl,1992),dassfürdieVerankerung einesoperativenControllingnichtzwingenddiestrategischeEbeneBerücksichtigungfindenmuss,wenndiesauchaus Effizienzgründenangezeigtwäre.11

SchwerpunktmäßigkommenaufderStufeGesamtorganisationfür Monitoring

undReporting derzentralenKostenundWerttreibernachfolgendedrei Instrumente zumEinsatz:

■ Kosten-undLeistungsrechnung

■ OperativePlanungundBudgetierung

■ KennzahlenundKennzahlensysteme.

DieKosten-undLeistungsrechnung sowiedieKennzahlenundKennzahlensystemewerdenindernächsten IRZ,inTeil2,näherbeleuchtet.

11 Vgl. Stahl,H.-W.,Controlling:Theorieund PraxiseinereffizientenSystemgestaltung: strategischesControlling,operativesControlling,Gemeinkosten-/Produktkosten-/Vertriebscontrolling,VerrechnungspreiseinProfitCenter-Organisationen,Gabler1992,96.

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Geschrieben von

Prof. Dr. Bernd Heuermann, VRiBFH a.D.; Prof. Dr. Harald Jatzke, VRiBFH; Dr. Friedrich Klenk, RiBFH a.D.; Dr. Carsten Leipold, RiFG; Dr. Suse Martin, VRiBFH a.D.; Dr. Alexander Oelmaier, VRiFG; Dr. Sandy Schüler-Täsch, RiBFH; Dr. Karin Suabedissen, RiFG; Andreas Treiber, RiBFH; Dr. Christoph Wäger, VRiBFH; Dr. Wilfried Wagner, VPräsBFH a. D

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