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Die 12 Landgrafen: Philipp von Hessen-Homburg
Philipp
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geb. 1779, gest. 1846, reg. 1839 –1846
Man sagt dem dritten Sohn von Friedrich Joseph nach, dass er sich nicht sonderlich für Homburg interessiert habe. Immerhin bewies Philipp so viel Weitblick, den Vertrag mit den Brüdern Blanc, den sein Bruder Ludwig ausgehandelt hatte, am 29. Juli 1840 zu genehmigen. Homburg ächzte unter einer Schuldenlast von rund 1,5 Millionen Gulden, und mit dem Tod von Landgräfin Elizabeth Anfang 1840 blieben die jährlich aus England fließenden Apanage-Gelder aus, mit denen auch die Witwe Eliza manches Projekt in Homburg gefördert hatte. Das Hasardspiel, das Philipp den Blancs erlaubte, hielt er für anrüchig, entsprechend die Zwillingbrüder, die auch noch Franzosen waren, für Zeitgenossen, die man nicht beachten sollte. Die Einnahmen, die aus dem Glücksspiel kamen, nahm er jedoch gerne entgegen.
Philipp hatte auch als Landgraf seinen eigentlichen Lebensmittelpunkt in Österreich. In dessen Heer brachte er es bis zum Feldmarschall, reiste zum Beispiel 1826 als Krönungsbotschafter nach Moskau und wurde zwei Jahre später mit Beginn des Krieges gegen die Türkei zum österreichischen Bevollmächtigten im russischen Hauptquartier ernannt. Aus diesen Kontakten ergab sich eine enge Beziehung des Homburgers zu Zar Nikolaus I.
© Stadtarc hiv Ba d Hom burg
Landgraf Philipp und die „steirische Venus“
Eng gestaltete sich auch das Verhältnis zur „steirischen Venus“ in Graz – Philipp heiratete diese als wunderschön angesehene, knapp 30 Jahre jüngere Frau im hohen Alter von 60 Jahren. Antonie Rosalie Pototschnig hatte nur einen Fehler: Sie gehörte nicht dem Adel an. Philipps Familie in Homburg war über die Missehe zum Teil höchst erbost, so sehr, dass die eine oder andere beim Erscheinen der neuen Schwägerin das Zimmer verließ. Da half auch nichts, dass der da noch regierende Landgraf Ludwig die Grazerin zur Gräfin von Naumburg erhob, benannt nach einer Burgruine im Amt Meisenheim. Einen Erben für Homburg konnte es aus dieser Verbindung nicht geben, weil die Ehe morganatisch geschlossen wurde, d.h. Nachkommen wären nicht erbberechtigt gewesen. Aber Philipp und Antonie Rosalie blieben ohnehin kinderlos.
Weil Philipp 1840 das Gouvernement der Landesfestung Mainz übernahm, hielt er sich häufig auswärts und wenig in Homburg auf. Dennoch regierte er „seine“ Landgrafschaft. Neben der Erlaubnis für das Spielbad, das Einnahmen auch in die Geldbeutel der Bürger spülte, erfreute er seine Untertanen mit Lockerungen beim Jagdfrondienst und bei den Einquartierungsbestimmunen für das Linienmilitär. Bislang mussten die Hausbesitzer Homburger Soldaten aufnehmen und verköstigen, ohne dafür auch nur einen Taler Geld zu bekommen. In einer Frage wies Philipp seine Untertanen aber strikt ab: Er verweigerte ihnen eine landständische Verfassung. Landgraf Philipp wollte alleiniger Herrscher über die staatliche Grundordnung und die Gesetzgebung bleiben. (es).