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Ein wertfreier Blick über den Tellerrand mit luffup.

Man kann einander nähren. Oder man kann einander auffressen. Real, symbolisch. Aktuell gewinnt das Auffressen die Oberhand. Was auch bedeutet, dass wir in einem Zeitalter des Raubes leben. Und dass der eigentliche Herr der Welt der Bankräuber ist. Konkret der Bankräuber, der das MG durch die Finanzmanipulation ersetzt hat. Das können wir noch immer nur schwer verdauen. Aber – so iss es! [Bankraub] Ein iss es-Gespräch mit dem Ökonomen Martin Schürz.

[iss es isst] Tagliatelle alla arrabiata, Weißwein und Espresso …

[Bös, böser, am bösesten] Die Antwort ist im Para­graphendschungel zu finden.


iss es: Die Welt ist in eine massive Finanzkrise gestürzt. Sucht man nach den Ursachen für letztere, stößt man immer wieder auf Akteure, die hochriskante Spekulationsgeschäfte abgewickelt haben – wohl auch mit Blick auf den ganz persönlichen Gewinn, und nicht nur in der Absicht, für das von ihnen betreute Bankhaus oder Versicherungsunternehmen Gewinn zu machen. Was unterscheidet solche Akteure eigentlich von Bankräubern?

In jedem von uns steckt – ein kleiner Bankräuber!

Martin Schürz: Der Bankräuber, der mit dem Gewehr in einen Kassen­raum stürmt, ist ein Anachronismus. Und zwar deshalb, weil er auf die physische Qualität des Geldes abstellt: Er hat noch immer den Zusammenhang von Geld und Gold im Hinterkopf. Oder anders formuliert: Er will Bares – Barren! – haben, aber das in einer Zeit, in der Geld de facto un-bar geworden ist. InternetGeld, das heute über internationale Netzwerke ohne Unterbrechung transaktioniert werden, hat keinen realen Raum mehr; es handelt sich dabei um Buchgeld. Und Buchgeld muss auf ganz andere Weise gestohlen werden …

iss es: … eben so, wie das all die Spekulanten in den vergangenen Jahren getan haben – und die damit moderne, zeitgemäße Bankräuber sind?

auch nur irgendetwas produziert worden war! Auf solche Weise mit Erwartungen zu spielen – das ist die zeitgemäße Form des Raubes.

Martin Schürz: Ich möchte diese Frage so beantworten: Das Qualifikationsprofil des Bankräubers hat sich mit der Etablierung der internationalen Finanzströme fundamental ge­wandelt. Der klassische Räuber zielte auf Bargeld ab und musste auf Gewalt setzen, etwa auf den ge­walt­ samen Zutritt zu Tresor­räumen, zu denen er prinzipiell keinen Zutritt hatte. Der moderne Räuber hingegen hat Buchgeld im Visier und braucht vor allem – Köpfchen! Das heißt, er muss z. B. Hoffnungen verkaufen können, wie das die Manager des mittlerweile legendären EnergieKonzerns ENRON vor bald einem Jahrzehnt in den USA machten: Dort wurden Unsummen damit verdient, dass man anderen Menschen den Erfolg von zukünftigen Kraftwerk-Projekten einredete; soll heißen: Man rechnete vor, welche gewaltigen Leistungen ein Kraftwerk erbringen würde – und ließ sich die, durch die möglichen Leistungen zu akquirierenden Einnahmen, gleich im Vorhinein abgelten. Also bevor

iss es: Aber ist das nicht einfach Betrug, oder noch trivialer: gängiges Spekulations-Geschäft, wie es zum modernen Kapitalismus dazu gehört? Gerade im Innovations-Sektor beginnen Geschäfte und Entwicklungsprojekte nicht selten auf diese Weise … Martin Schürz: Richtig, aber es ist auch ein Faktum, dass mit solchen Praktiken, die sich im Detail dann doch von einer Innovations-Strategie unterscheiden, private Aneignung von gesellschaftlichem Vermögen oder wenigstens dem Vermögen Anderer erfolgt. Denn, noch einmal: hier wird nichts produziert, beigetragen, sondern nur Bestehendes mit Versprechungen hinsichtlich einer wunderbaren Zukunft gleichsam „entwendet“ und „eingesackt“. Die Grenze zum Betrug hin ist fließend, aber ich denke, dass man einfach zwei Modelle von Bankraub unterscheiden muss: Das eine, das auf Aneignung durch Gewalt abstellt, und das andere, das die Aneignung durch List und Betrug als Basis hat.

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Der Bankräuber der Gegenwart braucht Köpfchen, nicht Sprengsätze. Denn durch intelligente Finanz-Deals lässt sich mehr verdienen als durch jeden Einbruch. Speziell dann, wenn mit den Hoffnungen der Menschen gespielt wird: Das moderne Bankraub-Tier wildert in der Zukunft. Und zwar gnadenlos.


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Buchgeld hat Bargeld abgelöst. Und damit auch dem Raub ein anderes Gesicht gegeben. Ein iss es-Gespräch mit dem Ökonomen Martin Schürz.


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[Anton Schenk]

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Spitzname: Sunny Boy Beruf: Invest-Banker Outfit: Grau, Blau, Braun in Wert von: Euro 567,–


[Franz Mayer]

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Die Namen der Symbolfiguren sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind zufällig und nicht gewollt.

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Spitzname: Colt Beruf: Bankräuber Outfit: Rot und Grün in Wert von: Euro 3.235,–


iss es: Sind wir dann aber nicht ­ alle immer wieder Bankräuber? Beispiels­weise gegenüber dem Staat, den man nur allzu gerne mit Listen und Tricks um seine Steuereinnahmen zu bringen versucht? Martin Schürz: Es gibt gesellschaftlich akzeptierte und nicht akzeptierte Formen des Raubes. Die Steuerhinter­ ziehung wird akzeptiert, der klassische Überfall auf die Bank ­mit dem Maschinengewehr im Anschlag hingegen nicht. Wobei selbst der Bankräuber alten Schlages längst eine gesellschaftliche Funktion hat: Genau gesehen ist er seit Jahrzehnten nicht mehr wirklich erfolgreich; klassische Bankräuber entwenden in Relation zu dem, was sich auf dem Aktienmarkt abspielt, lediglich noch Peanuts. Aber: Bankräuber machen den Eigentumsschutz sichtbar; in ihrem permanenten Scheitern verdeutlichen sie, wie gut Banken funktionieren und wie gut aufgehoben das Geld heute in ihnen ist. Womit sie auf eine sehr grundsätz­ liche Weise zur Stabilisierung des Finanzsystems beitragen; sie machen es in gewisser Hinsicht „überzeugend“. Dazu passt auch, dass der Bankräuber viel länger ins Gefängnis geht als der veruntreuende Manager: „Schaut her, alles funktioniert!“, wird damit auf subtile Weise der Bevölkerung signalisiert; niemand kommt an Euer Geld ran …

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iss es: … außer denen, die wissen, wie man mit Aktien umgeht … Martin Schürz: … und zudem auch noch einen Riecher dafür haben, ­wann ­der richtige Zeitpunkt ist, auszusteigen. Wie etwa jener ENRONManager, der heute einer der größten Landbesitzer Colorados ist. Gegen diese Akteure ist der klassische Bankräuber ein ungemein bescheidener Geist.

iss es: Jeder ist ein Künstler, meinte Joseph Beuys. Ist es vielleicht eher so, dass zwar nicht jeder ein Künstler, aber wohl jeder ein Bankräuber ist? Was wird doch nicht alles mit Krediten und speziell mit Fremdwährungskrediten herumgetrickst! Sind nicht demnach viele von uns ENRONManager im Kleinen? Martin Schürz: Der Kreditnehmer ist bestenfalls ein Hochstapler oder – wenn er mit Fremdwährungskrediten operiert – ein kleinbürgerlicher Zocker; aber er ist kein Räuber im oben beschriebenen Sinne. Denn er manipuliert ja nicht die Phantasien anderer Leute und bringt sie auf diese Weise um ein Vermögen. Auch dann nicht, wenn er sich Geld für die Gründung seines Unternehmens besorgt und alle buchstäblich mit seiner Vision bezaubern kann: Dennoch stimmt es natürlich: Auch der Kreditnehmer spielt dieses eigenartige Spiel mit Erwartungen und Hoffnungen mit, das der moderne Bankräuber auf hohem Niveau professionalisiert hat. Und manchmal wird es, wie bei ENRON, zu einem Spiel mit dem Nichts; nämlich dann,

wenn es um den Bau des Eigenheims quasi aus dem Nichts heraus geht. Wie es etwa bei den so genannten NINA-Krediten in den USA der Fall war: NINA – No Income, No Assets –, das kann nicht gut gehen. Ohne Job und ohne jeden Besitz zu etwas kommen zu wollen: das ist gleich verwegen wie das Abzocken für ein Energie-Kraftwerk, das noch nicht einmal gebaut ist. Allerdings waren es die Banken selbst, die dieses Kreditwesen in Gang brachten; hier kann man nicht den Kreditnehmern die Schuld geben. Ihnen wurden die phänomenalen Produkte ja eindringlich eingeredet!

iss es: Aber die Banken allein waren es doch wohl auch nicht, die diesen ganzen „Ich habe diese Idee für die Zukunft und brauche dringend Geld“-Rummel in Gang gebracht haben; stoßen wir hier nicht auf die „allgemeine Phantasie-Produktion“, die zum Kapitalismus gehört? Martin Schürz: Natürlich; allerdings will ich diese Phantasie-Produktion weniger psychologisch als ideologisch erklären: Sie ist ein Effekt der zunehmenden gesellschaftlichen Ungleichheit, die sich weltweit breit macht. Je reicher die Reichen werden, desto mehr stehen sie vor der Aufgabe, ihren Reichtum legitimieren zu müssen. In dem Zusammenhang kann es freilich sehr hilfreich sein, bei den Armen die Illusion – und damit das Phantasma! – zu schüren, dass jeder, und zwar

wirklich jeder, sein Eigenheim haben kann. Alle können am neuen Reichtum teilhaben; dieser Eindruck musste erzeugt werden. Was nur über ein Spiel der Phantasie möglich ist. Weil es ohne Vermögen und Einkommen zu keiner Teilhabe kommen kann. Das soll jetzt aber auch nicht verschwörungstheoretisch heißen, dass die Reichen das Spiel mit Hoffnungen und Erwartungen in das Wirtschaftsund Finanzsystem eingepflanzt haben. Es war das sich langsam aufschaukelnde Zusammenspiel vieler Kräfte, das am Ende zu NINA-Krediten und anderen Verrücktheiten dieser Art geführt hat: Es bedurfte Kreditnehmer, die sich auf diese Abenteuer einließen; Banken, die sie ermöglichten; Rating-Agenturen, die Banken NINA-Kredite zugestanden; Medien, die von Risiko und Unternehmertum schwärmten usw. usf.

iss es: Aus Nichts viel zu machen ist ja wohl auch eine der Ur-Phantasien des Menschen … Martin Schürz: … weil sie der Angst-Bekämpfung dient. Viele Menschen, die z. B. in Fonds investierten und auf diese Weise reich zu werden hofften, taten das tatsächlich zur Alters-Absicherung. Wenn diese Personen heute darüber klagen, wie viel sie im letzten Jahr verloren haben, so sitzen sie einem Irrtum auf, weil sie außer unreali­sierten Buchgeld-Werten nie etwas besessen haben …


iss es: … womit sie mit dem klassischen Bankräuber insofern im gleichen Boot sitzen, als sie einer alten Welt des Geldes angehören, das heißt in einer neuen Geld-Welt in der Logik von Barem und Barren ­denken …

grüne Technologie beispielsweise: Diese hat wohl die besten Chancen, Ideen zu nähren, die besagen, dass Konjunkturzyklen ausschaltbar sind und jährliche Renditen im zweistelligen Prozent-Bereich im Feld des möglichen liegen.

Martin Schürz: … so könnte man es formulieren, ja! Doch etwas ermöglichte dieser ganze AnlageWahnsinn den Menschen sehr wohl: er eröffnete Möglichkeits-Horizonte im Kopf. Ein anderes Alter wurde denkbar; ein Alter und damit Leben, in dem sich etwas unternehmen lässt. Was jedoch auch nichts anderes bedeutet, als dass wir es hier mit einem wirklich gewaltigen Paradox zu tun haben: Um die Zukunft abzusichern, wird die Zukunft verspielt! Eigentlich tragisch.

Das wird im Übrigen das Qualifikations-Profil des Bankräubers wieder ein wenig verändern: Er wird sich zukünftig nicht nur auf Buchgeld verstehen müssen; ebenso muss er zum Menschenfreund werden, der sich überzeugend der Diskussion mit seinen Opfern stellt und souverän belegen kann, wie ökologisch und ethisch er doch vorgeht: Keine Kinderarbeit, keine verschmutzten Flüsse, keine gebrochenen Sozial­ gesetze – der Bankräuber der Zukunft schaut dem Polizisten zum Verwechseln ähnlich. Nur dass er weiterhin anderen seine Illusionen verkauft und so aus dem Nichts heraus und am besten ohne jede echte Produktion Milliarden verdient – durch Aktiengeschäfte, die er im Unterschied zu anderen aber rechtzeitig zu realisieren weiß.

iss es: Martin Schürz, herzlichen Dank für das Gespräch!

iss es: Haben wir also keine Chance, dem Raub zu entkommen? Martin Schürz: Oh doch, wir könnten unterkomplexe Wirtschaftsformen entwickeln, in denen direkte Tauschformen die wirtschaftliche Realität bilden. Was jedoch einen Sprung zurück in die Welt frühchristlicher Gemeinschaften bedeuten würde … Doch Scherz bei Seite: So lange wir komplexe Wirtschaftsformen pflegen werden, werden wir auch mit dem Raub leben müssen.

[Mag. Dr. rer. soc. oec. Martin Schürz], geb. 1964, studierte Ökonomie, Philosophie und Politikwissenschaft. Seine Forschungsarbeiten erstrecken sich insbesondere auf Fragen der Vermögensverteilung in Österreich. Er ist Mitherausgeber mehrerer ökonomischer Fachbücher wie „Institutional Conflicts and Complementarities“ (Kluwer Verlag, Boston 2004) oder „Economic Policy under uncertainty: the role of truth and accountability in policy advice“ (Edward Elgar Verlag, Cheltenham 2005). Zum Thema Geld erschien von ihm im Vorjahr „Das Wissen vom Geld. Auf dem Weg zum Finanzbildungsbürgertum“ (zusammen mit Beat Weber; Nausner & Nausner Verlag, Graz).

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Martin Schürz: Ich vermute, dass es nach der Krise wie gehabt weitergehen wird: Die Börsen werden wieder wachsen, nur dass es nicht wie zur Jahrtausendwende um Internet-Technologien oder wie in den vergangenen Jahren um den Finanzsektor als solchen gehen wird, sondern dass irgend etwas eher Menschlicheres und Ethischeres zum Objekt der Phantasien und Spekula­ tionen werden wird; irgendeine

Martin Schürz: Dennoch ist das etwas anderes, als wenn mit Erwartungen und Phantasien operiert wird: Im direkten Tausch passieren Verkürzungen und Verkennungen, die ärgerlich sein können, aber das ist noch nicht per se Betrug oder gar eine betrügerische Aneignung. Zu der wird es erst dann, wenn das achtjährige Pferd als zweijähriges ausgegeben wird; aber das ist wieder ein anderes Thema. Dem listigen Betrug gibt unsere gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzwelt gewaltigen Spielraum.

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iss es: Werden wir ein solches Verspielen der Zukunft um der Zukunft willen auch in den nächsten Jahren wieder sehen? Oder führt die Finanzkrise zu einem Umdenken?

iss es: Aber steckt nicht sogar schon im direkten Tausch ein Moment des Raubes drinnen? Ein Kamel ist schließlich etwas anderes als ein Pferd; wird eines gegen das andere getauscht, entsteht eine Asymmetrie, die durchaus für eine der Seiten etwas Räuberisches an sich haben kann.


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Tagliatelle alla arrabiata, Weißwein und Espresso … An einem regnerischen Montagabend im Juni bat luffup Dr. Stefan Schoeller und Dr. Martin Schürz, die Mitwirkenden der ersten iss es-Ausgabe, zu Tisch. Frei nach der zweiten luffup-Leidenschaft – die erste gilt der visuellen Kommunikation – wirklich Wichtiges vorzugsweise beim gemeinsamen Kochen und Essen zu diskutieren, zu kreieren und zu realisieren. Die Umsetzung erfolgte dann auch beinahe ideen-getreu. Dr. Schürz musste krankheitshalber auf Ein­ ladung, Essen und Diskussion rund um den zeitgemäßen Bankraub und seine Ausprägungen verzichten. Ergebnis der kulinarischen Diskus­ sion, deren Ende bei Redaktionsschluss noch nicht abzusehen war: neue Erkenntnisse, interessante Perspektiven und überraschende Zukunftsprognosen.

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Bös, böser, am bösesten Welche Entscheidungen trifft der Gesetzgeber bei der Bestrafung von Delikten gegen Leib und Leben, materielle und immaterielle Rechtsgüter?

Betrug nach § 146 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Schwerer Betrug nach § 147 StGB:

Wer durch die Betrugstat einen € 40.000,00 übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren zu bestrafen. Raub nach § 142 StGB:

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren zu bestrafen. Schwerer Raub nach § 143 StGB:

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Wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn durch die ausgeübte Gewalt jemand schwer verletzt wird. Hat die Gewaltanwendung jedoch eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zur Folge, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren, hat sie aber den Tod eines Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. Strafrecht im Urheberrecht / § 91 UrhG:

Wer eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren zu bestrafen. Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.

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Strafrecht im Markenschutz / § 60 MSchG:

Wer im geschäftlichen Verkehr gewerbsmäßig eine Marke verletzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Die Verletzung wird nur auf Verlangen des Verletzten verfolgt. VerstoSS gegen Wettbewerbsrecht:

In Fällen aggressiver oder irreführender Geschäftspraktiken kann der Täter zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden; eine strafrechtliche Komponente fehlt.

Der Schriftsteller Bert Brecht brachte es auf den Punkt: „Was ist ein Dittrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Bevor man den Unrechtsgehalt von Handlungen und die Entscheidungen des Gesetzgebers, diese durch Strafen zu sanktionieren, näher betrachtet, muss „Kriminalität“ definiert werden. Die Natur gibt – wenn man den Konsens aller Völker, aller Zeiten über das Unrecht schwerster Verbrechen als Natur ansehen möchte, nur bei schwersten Delikten vor, welches Verhalten richtig oder falsch ist. Was hingegen im weiteren Sinne als „kriminell“ gilt, ist von Gesellschaft zu Gesellschaft, von Zeitgeist zu Zeitgeist und von Epoche zu Epoche verschieden. Waren früher Homosexualität und Schwangerschaftsabbruch verboten, ist dies heute (zumindest in weiten Teilen Europas) erlaubt. Während in früheren Epochen das Schlagen von Kindern und Halten von Sklaven erlaubt war, herrscht heute breiter gesetzlicher Konsens, dass dies zu pönalisieren ist. Womit wir beim nächsten Thema wären: Zahlt sich für einen Täter ein Blick auf den Strafkatalog aus, bevor er seine Tat plant? Hintergrund dieser provokanten Frage ist eine schlichte Betrachtung der Kriminalität aus dem Blickwinkel Geld. Anders gefragt: Sollte ein Täter nicht – bevor er die Bank mit einer Spielzeugpistole stürmt, ein paar tausend Euro raubt,

alle zu Tode erschreckt – kurz inne halten und überlegen, ob sich das „auszahlt“. Die Antwort ist im Paragraphendschungel zu finden. Eine Richtlinie bietet die Orientierung an den Strafdelikten und den dort enthaltenen Strafdrohungen, dies in Gegenüberstellung, was aus der Verwirklichung solcher Tatbestände für den Rechtsbrecher „zu verdienen“ ist. Wie folgend gezeigt wird, ist allein diese nüchterne, vor dem Hintergrund der sozialen Verantwortung durchaus zynische Herangehensweise geeignet, dem White Collar Crime gegenüber dem brutalen Raub mit Knüppel und Sack den Vorzug zu geben. Zurück zum bewaffneten Räuber, der mit einer ungeladenen Schusswaffe, einer Gaspistole oder einem Schürhaken (siehe OGH in SSt 60/143), ja sogar eine Injektionsspritze mit Nadel (siehe Entscheidung in EvBl 2001/169) die Trafik betritt und „Geld her“ schreit. Aufgrund seiner Bewaffnung handelt es sich um schweren Raub nach § 143 StGB (siehe Infokasten), ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren zu bestrafen. Selbst wenn er keinen Schürhaken oder kein Stanleymesser in der Hand hat, die Trafikantin oder ein Gast so zu Sturz kommt, dass eine länger als 24-tägige Gesundheitsgefährdung vorliegt, beträgt der Strafrahmen bis zu 15 Jahre. Stürzt der Kunde in der Trafik nach einem Stoß des mit einer Gaspistole bewaffneten Räuber so unglücklich oder schlägt der Täter mit der ungeladenen Gaspistole beim

Ausräumen der Handkassa so zu, dass der Unglückliche stirbt, kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe ­vorgegangen werden (siehe Kasten ­ zu § 143 StGB). Die Botschaft des Gesetzgebers ist ­dabei eindeutig: Wenn sich eine Straftat gegen das geschützte Rechtsgut „Leib und Leben“ richtet bzw. die körperliche Integrität beeinträchtigt wird, ist das schwerste Unwerturteil zu fällen und mit einer höchstmöglichen Strafe vorzugehen, damit Täter, Opfer und Gesellschaft das Unrecht deutlich erkennen. Ein anderes geschütztes Rechtsgut wird beim Betrug verletzt. Hier kommt es durch die Handlung, Duldung oder Unterlassung des Täters „nur“ zu einer Vermögensschädigung einem Dritten. Der Täter muss mit Bereicherungsvorsatz agieren, wobei sich dieser Vorsatz darauf richtet für sich oder einen Dritten eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen und zu diesem Zweck einen anderen über Tatsachen zu täuschen. Wesentlich ist hier, dass Angriffsziel niemals Leib und Leben oder Gesundheit eines Dritten ist, sondern dessen Sparstrumpf. Die hohen Strafen beim Betrug drohen im Regelfall erst dann, wenn dem


Bei höhergradiger krimineller Intelligenz muss es den Täter aber zwangsläufig zu jenen Straftatbeständen ziehen, z. B. des Urheberrechtes oder Markenrechtes, bei denen nicht materielles Gut – wie etwa Geld – begehrt wird, sondern Angriffsgegenstand ein immaterielles Gut, wie eben Urheber-, Marken- oder Patentrechte sind. Die aus Sicht des Verbrechers massive Vorteil dieser Delikte liegt nämlich darin, dass sie nur über Verlangen des Verletzten verfolgt werden (siehe Infokasten zu Urheberrechtsund Markenschutzgesetz). Verfolger ist daher nicht der mit riesigem Polizei- und Erhebungsapparat ausgestattete Staatsanwalt, sondern der private

Das mangelnde Unrechtsbewusstsein großer Bevölkerungsschichten bei Urheber- oder Markenverstößen zeigt sich auch aus einem politischen Blickwinkel. So haben die Raubkopierer aus Schweden, Piratebay, aufgrund ihrer in der Öffentlichkeit geschickt eingenommenen Robin-Hood-Rolle bei der EU-Parlamentswahl 2009 sogar ein Mandat ergattert. Der aus diesen Straftaten zu ziehende Gewinn sollte den rein geldorientierten Täter bei seiner Abwägung immer zu solchen Privatanklagedelikten führen. Die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes sieht etwa nur vor, dass über Antrag des Markeninhabers im Höchstfall bei geschäftsmäßiger Verletzung eine

Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen ist, auch das Urheberrecht sieht im § 91 Abs 2 a keine höhere Höchststrafe vor. Dass der unbescholtene Ersttäter selbst bei hohen Schadenssummen oft nur eine bedingte Strafe zu befürchten hat, ergibt sich aus dem grundsätzlich funktionierendem System der Erschwerungs- und Milderungsgründe, die zur fallangemessenen Ausmittlung der Strafe führen sollen. Ganz aus den Fugen gerät das Strafsystem aber in jenen Bereichen, in denen durch massiv wettbewerbswidrige Werbung Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verwirklicht werden. So verbietet zwar § 1 UWG z. B. irreführende gesundheitsbezogene Werbung, der EU-Gesetzgeber hat sogar ausdrückliche „per se“-Verbote erlassen, die die unrichtige Behauptung verbieten, ein Produkt könne Krankheiten oder Missbildungen heilen. Der Gesetzesbehelf, der gegen Verstöße aber zur Verfügung steht, berührt nicht einmal ansatzweise das Strafrecht, da Klagsverbänden oder Konkurrenten de facto nur Unterlassungs- und Veröffentlichungsansprüche zustehen. Ein geschickt agierender Täter, wird daher Verbraucher mit krass irreführender Werbung in diversen Zeitungen betrügen, während das unschuldig verpackte, durch wettbewerbswidrige Werbung massiv gehypte Produkt dann monatelang im Handel oder über die Vertriebshotline erhältlich ist. Der Unterlassungsanspruch wird bei Auftraggebern von Zeitungs- oder Wettbewerbswerbung oder Internetwerbung, die ihren

Firmensitz geschickt in einem Staat platziert haben, in dem z. B. das Zustellwesen oder die Rechtsordnung nur schleppend funktionieren, nur auch zivilrechtlich schwer zu klagen sein. Der theoretisch denkbare Fall, das sich ein Staatsanwalt eines solchen „Volksbetruges“ annimmt und ihn unter Betrugsverdacht mit hohen Strafdrohungen stellt, ist meines Wissens noch nicht eingetreten und wird durch die zunehmende Personalverknappung in den Bereichen der Justiz auch immer unwahrscheinlicher. Verlässt man nun den Blickwinkel des eiskalt kalkulierenden Täters und wendet sich dem Opferschutz zu, gibt es zwei abschließende Über­legungen: Natürlich muss der Staat ­Gewaltdelikte gegen Leib und Leben und körperliche Integri­ tät massivst, mit der ganzen im Gesetz­buch stehenden Härte und all seinen Ressourcen bekämpfen, aus Sicht des Täters ergibt aber eine ­einfache Risikoabwägung, dass er sich in Bereiche des White Collar Crime bzw. in ­Rechtsgebiete ­begeben muss, deren soziale Akzeptanz auf die ­Strafgerichte so wenig Druck ausüben, um die Täter vor Haftstrafen zittern lassen zu müssen. Zum anderen muss schon aus dem Aspekt einer social responsibility solchen Täterüberlegungen ein Riegel vorgeschoben werden, indem durch Staatsanwälte zu verfolgende Betrugsdelikte auch auf jene Gebiete ausgedehnt werden, die entweder nur über Antrag des Verletzten verfolgbar sind, in denen oftmals ein gesellschaftliches Augenzwinkern besteht oder bei denen erkennbar ist, dass sich Täter in eine zynische Abwägung begeben, welche Rechtsgutverletzungen als geringsten sanktioniert ist.

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[Dr. Stefan Schoeller] ist Spezialanwalt für Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Medienrecht in Graz und Partner der Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH (www.pmsp.at,+43 316 8068).

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Fazit: Schon die Gegenüberstellung von Raub und Betrug zeigt, dass es aus Sicht des Verbrechers nur einen gezielten, einmaligen, höchst lukrativen Betrug geben kann, bei dessen Begleitumständen er schon die Strafmilderungsgründe vorbereitet.

Verletzte. Das Verfahren findet zwar vor dem Strafgericht statt, am Platz des Staatsanwaltes sitzt aber ein Privater, der sich dieses Verfahren mit allen Unwägbarkeiten erst einmal leisten muss. Selbst Großkonzerne, mit teils berühmten Marken überlegen es sich zweimal, in einen relativ kleinen gefährdeten Markt, wie etwa Österreich tausende Euro an Rechtsverfolgungskosten für ­Rechtsanwälte, Patentanwälte und Detektive zu pumpen, da ihnen eine einfache Kosten-/Nutzenrechnung zeigt, dass nur supranationales Vorgehen Sinn macht, jedoch der einzelne nationale Markt mittels Privatanklagen nur schwer kontrollierbar ist. Zwar wird der internationale Schutz zur Abwehr der wirtschaftlich zunehmenden Bedeutung von Markenfälschung und gewerbsmäßiger Verletzung von Urheberrechten vom Gesetzgeber zunehmende Aufmerksamkeit geschenkt und wurden die Strafrahmen erst in den letzten Jahren deutlich erhöht.

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Betrüger mehr als € 40.000,00 winken; erst ab dieser Grenze werden Strafen von einem bis zu 10 Jahren verhängt. Im Idealfall erhält sohin der unbescholtene, reuige Täter, der bis dahin einen tadellosen Leumund vorzuweisen hat, bestenfalls nur einen Geschädigten (und nicht z. B. ein Heer von Kleinanlegern) zurücklässt, und der eine verlockende Gelegenheit nachweisen kann (§ 34 Z 9 StGB) nur ein Jahr Freiheitsstrafe oder erhält vielleicht sogar seine Strafe bedingt ­nachgesehen.



Grüne Technologien sind gut. Ihnen gehört die Zukunft. Vielleicht sind sie aber auch nur das nächste Spekula­ tionsgut in einem Wirtschaftssystem, das wieder einmal seine Durchlaufposten variiert. Damit dieses Wirtschaftssystem das nicht muss, was es am meisten fürchtet: Nämlich sich selbst grundlegend zu verändern.

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Impressum: Thematisches Periodikum iss es, Ausgabe 01.09, Bankraub Herausgeber: luffup Büro für Grafik und Werbung GesmbH, Brockmanngasse 42, 8010 Graz, Austria. www.luffup.com Konzept: Tomislav Bobinec (luffup) in Zusammenarbeit mit Mag. Christian Eigner (Büro für PerspektivenManagement) und Dr. Michaela Ritter (Büro für PerspektivenManagement), Layout: Tomislav Bobinec, Text: Mag. Christian Eigner (Büro für PerspektivenManagement), Dr. Stefan Schoeller (Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH), Bettina Purkarthofer (p+ purkarthofer public relations), Satz: Ljubomir Sužnjevic´ , Litho: Jürgen Pagger, Fotografie: Shutterstock, InHouse, Druck: Universitätsdruckerei Klampfer GmbH, Papier: Maynova Matt, 80 g/m², Auflage: 1000 Stück. Erschienen in Graz am 26. Juni 2009.

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luffup hat sich unter anderem auf die Produktion von Geschäftsberichten spezialisiert. In diesem Zusammenhang ist luffup Firmen dabei behilflich, deren Geschäftsfeld auf revolutionäre und ungewohnte Weise darzustellen. Bei luffup geht es nicht um Werbung und Bilder, sondern um visuelle Kommunikations-Innovationen.


luffable. www.luffup.com


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