Handwerk vor Ort 4/2015

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4/2015 14. Jahrgang WWW.HANDWERK.DE

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Das offizielle Magazin der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg EDITORIAL: Engpassfaktor Gewerbeflächen HANDWERK AKTUELL: Bonner Energieeffizienz-Preis 2015 RECHT & FINANZEN: Unternehmensfinanzierung durch Darlehen Dritter KH & INNUNGEN: Neue Elektro-Lehrwerkstatt in Siegburg 4,– €

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Inhaltsverzeichnis

Handwerk – vor Ort 4.2015

Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Tel.: (02241)990-0 Fax: (02241)990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de www.khs-handwerk.de Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Radermacher Alois Blum Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21 – 23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Verleger: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Lore von der Linde Tel.: (02183)334 | von.der.linde@image-text.de Druck: van Acken Druckerei u. Verlag UG, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Editorial Engpassfaktor Gewerbeflächen . . . . . . . 4

Recht + Finanzen Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Bestellung des Handwerkers in seine Wohnung . . . . . . . . . . . . . .

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Handwerk Aktuell Frühstückstreffen des Bündnisses für Fachkräfte im Hause der Kreishandwerkerschaft . . . . . . . . . . 6

Handwerk lehnt Ein-PersonenGesellschaft nach EU-Muster ab. . . .

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Mindestlohn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Thema heute: Unternehmensfinanzierung durch Darlehen Dritter . . . . . . . . . . 31

Rechtssicherheit für Altgesellenregelung . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist . . . . . . . . . .

Urteil zu Stromdiebstahl in geringem Umfang . . . . . . . . . . . . . . 7

Stundenlohnarbeiten ohne Vollmacht angeordnet: Keine Vergütung . . . . . . 32

Kurz notiert: Ausnahmegenehmigungen Umweltzone Bonn . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Berufung zum ehrenamtlichen Richter . . . . . . . . . . . . 7 Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

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Versorgungswerk Engagement für gesunde Mitarbeiterschaft. . . . . . . . .

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Vollversammlung der HWK Köln wählt Präsidenten und Vorstand . . . . . . 8

Aus KH und Innungen Lossprechung der Zimmerer-Innung . . . . . . . . . . . . . .

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Kreditneugeschäft: Die Unternehmen greifen zu! . . . . . . . . 8

Gemütlicher Abend und Lossprechungsfeier der Fleischer-Innung. . . . . . . . . 35

Bildungsscheck NRW mit neuer Ausrichtung . . . . . . . . . . . . . 9

Neue Elektro-Lehrwerkstatt in Siegburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9. Bonner Energietag 2015 . . . . . . . .

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Betriebsbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bonner EnergieeffizienzPreis 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Jugend in Arbeit + . . . . . . . . . . . . . .

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Fairer Wettbewerb im Internetvertrieb . . . . . . . . . . . . . .

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Spezial 94 Prozent der Effizienzhausbesitzer würden ihre Modernisierungsmaßnahmen weiterempfehlen. . . . . .

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Was bedeutet energetische Modernisierung? . . . . . . . . . . . . . . .

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Tipps zum Modernisieren und Sanieren . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Elektromobilität wird unsere Städte verändern . . . . . . . . . .

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Die Energiewende beginnt zuhause . . . . . . . . . . . . . . . .

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KNX-Vernetzungsmöglichkeiten . . .

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Gesundes Licht mit vitaLED® . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Arbeitsagentur verleiht Ausbildungszertifikate . . . . . . . . . . . Das aktuelle Bild des Handwerks bei Jugendlichen . . . . . . . . . . . . . . . .

Recht + Finanzen Steuerliche Behandlung von JobTickets . . . . . . . . . . . . . . . . . Betrügerische E-Mails/Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Aktuelle Förderrichtlinie bis 31.12.2015 verlängert . . . . . . . . .

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„Verbote helfen nicht weiter“ . . . . . .

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Editorial

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Engpassfaktor Gewerbeflächen Das Gewerbeflächenpotenzial und der Bedarf bis zum Jahr 2035 in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wurde vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem Gutachten des Rhein-SiegKreises wird festgestellt, dass insbesondere die Stadt Bonn, aber auch einige Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis bereits heute zu wenige unbebaute Gewerbeflächen vorhalten, die vermarktet werden können. Nach aktuellen Hochrechnungen wird sich die Situation bis zum Jahr 2035 noch deutlich verschärfen, wenn nicht unmittelbar gehandelt wird. Insbesondere fehlt es an vermarktbaren zusammenhängenden Flächen für die Ansiedlung größerer Unternehmen. Wenn unsere Region im Wettbewerb mit anderen Regionen weiter wachsen, Arbeits- und Ausbildungsplätze bereithalten und das Steueraufkommen steigern soll, müssen Gewerbeflächen für Betriebserweiterungen, Verlagerungen und Neuansiedlun-

gen geschaffen werden. Davon profitiert auch das Handwerk, gerade wenn es um beschäftigungsintensive Unternehmen handelt. Erfreulich ist die Feststellung, dass kleinere Flächen zwischen 1000 qm und 5000 qm für die Ansiedlung von Handwerksunternehmen in fast allen Gewerbegebieten der 20 Kommunen vorhanden sind. Theoretisch gibt es im Kreisgebiet nach einem alten Planungsstand zahlreiche vorgesehene Flächen, die aber heute nicht mehr als Gewerbegebiete in Frage kommen. Einschränkungen durch die Lage, die Verkehrsanbindung, den Umweltschutz und den Gewässerschutz etc. finden ihren Niederschlag. Insofern begrüßen wir die Initiative des Rhein-Sieg-Kreises, dass die Kommunen gemeinsam mit Bonn nach Ansätzen suchen, um den Gewerbeflächenbedarf für die Zukunft zu planen bzw. zu decken. Die Planung der Gewerbeflächen liegt ausschließlich in den Händen der Kommunen. Insofern

können auch die Kommunen miteinander kooperieren und gegenseitig profitieren. Insbesondere der Bundesstadt Bonn bieten sich durch Kooperationen mit den umliegenden Kommunen zahlreiche Möglichkeiten, die Nachfrage nach Gewerbeflächen zu beantworten. Einen guten Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit zeigen die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid und Much mit der gemeinsamen Erschließung und Vermarktung einer Gewerbefläche. Denkbar ist auch, die fehlenden Flächenpotenziale einer Kommune einer Nachbarkommune zu übertragen mit einer vertraglichen Regelung von Lasten und Vorteilen. Mit Blick auf den Landesentwicklungsplan muss unsere Wirtschaftsregion näher zusammenrücken, um alle Potenziale, die im Landesentwicklungsplan enthalten sind, auszuschöpfen und damit im Wettbewerb mit anderen Regionen zu gewinnen.

Alois Blum

Thomas Radermacher

Hauptgeschäftsführer

Kreishandwerksmeister


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Unser Engagement für den Mittelstand. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, Motor für Wachstum und Innovation. Er schafft Ausbildungs- und Arbeitsplätze und investiert in Forschung und Entwicklung. Bereits jedes zweite Unternehmen in Köln und Bonn vertraut auf die Leistungen unseres Hauses. Damit sind wir der wichtigste Finanzpartner des Mittelstandes in der Region.

Gut für Köln und Bonn.

Sparkasse KölnBonn


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Editorial

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Frühstückstreffen des Bündnisses für Fachkräfte im Hause der Kreishandwerkerschaft Danach stellte Klaus Brandenburg, Parkettleger aus Gummersbach, seinen Betrieb und seine Geschichte vor. „Gute Ideen wachsen auf dem Lande“, meinte er und erklärte die Gesundheitsförderung aus Sicht seines Handwerksbetriebes.

Zu dem Thema „Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen“ hatten die Themenverantwortlichen des Handlungsfeldes I „Unternehmen – Potentiale finden, fördern und entwickeln“, Ingo Degenhardt (DGB), Jürgen Hindenberg (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Thomas Wagenländer (Handwerksammer zu Köln) und Oliver Krämer (Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg) des „Bündnis für Fachkräfte Bonn/Rhein-Sieg“ am 7. Mai 2015 im Rahmen des 16. Frühstückstreffens in die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg eingeladen. Rund 75 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und öffentliche Verwaltungen waren gekommen. Oliver Krämer als Hausherr und die Projektleiterin des „Bündnis für Fachkräfte Bonn/Rhein-Sieg“ Martina Schönborn-Waldorf von der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg begrüßten die Teilnehmenden. Zu Beginn führte Hermann Allroggen, Sozialdezernent des Rhein-Sieg-Kreis, grundsätzlich in das Thema betriebliches Gesundheitsmanagement und seine Bedeutung für Unternehmen ein. Besonders wenn die Arbeitsdichte kontinuierlich zunimmt, sei es umso wichtiger, sich für die eigene Gesundheit und die seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu engagieren.

Auf der Hand liegende Belastungsschwerpunkte eines Parkettlegers sind: das ständige Arbeiten auf den Knien oder in hockender Haltung, Heben und Transport von schweren Lasten, das vorübergebeugte Arbeiten mit ungünstigen Schwerpunkten. Was kann man tun, um den Mitarbeiten hier zu entlasten? Es gibt verschiedene technische Maßnahmen wie z. B. Hebe-

und Tragevorrichtungen, Stapler, RollKurbelheber zum Anheben und Transport schwerer Möbel. Man kann aber auch viel selber tun. Hier kam Trainer Aleksej ins Spiel, der ein Fitnessprogramm zur Stärkung der Muskulatur, das auch auf der Baustelle, im Betrieb oder zu Hause durchführt werden kann, mit den Mitarbeitern erarbeitete. Darüber gab es viele Kleinigkeiten. Ein Aufkleber soll helfen, sich zu erinnern, wie man richtig hebt. Es gibt einen wechselnden „Rückenbeauftragten“ im Betrieb. Es wird jährlich eine Wie-

derauffrischung des Trainings angeboten. Die Mitarbeiter werden freitags fürs Training eine Stunde freigestellt. Es gibt wöchentlich ein gemeinsames Frühstück. Die Kosten amortisieren sich durch den geringen krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter. Klaus Brandenburger betonte, dass es im Interesse des Betriebes liegen sollte, sich Gedanken zu machen, wie man die betrieblichen und menschlichen Faktoren positiv beeinflussen kann. Um diesem guten Beispiel direkt praktisch zu folgen, stellte Saskia Runge vom Bonner Zentrum für Ambulante Rehabilitation anschließend verschiedene Übungen für den Alltag vor. Die Teilnehmenden probierten direkt fleißig mit. Im anschließenden Fachaustausch konnten wieder interessante Aspekte, gute Vorschläge und konkrete Lösungsansätze zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement zusammen getragen werden.


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Mindestlohn Aufzeichnungspflicht entfällt bei einem regelmäßigen Bruttomonatsgehalt von mehr als 2.000,00 €.

Bisher lag die Einkommensschwelle ab der keine Arbeitsaufzeichnungen mehr zu führen waren bei 2.958,00 €. Das Bundesarbeitsministerium wird die entsprechende Verordnung in der Weise ändern, dass nunmehr keine Arbeitsauf-

zeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz mehr besteht, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000,00 € beträgt. Voraussetzung ist, dass dieses Arbeitsentgelt bereits mehr als 12 Monate regelmäßig ausgezahlt worden ist. Ansonsten verbleibt es bei der Schwelle von 2.958,00 €. Die geänderte Verordnung soll bereits in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Rechtssicherheit für Altgesellenregelung Mit Urteil vom 13. Mai 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Zeiten illegaler Handwerksausübung bei der Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (sog. Altgesellenregelung) nicht zu berücksichtigen sind. Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Entscheidung des BVerwG bringt

Rechtssicherheit für Handwerkskammern und Gewerbetreibende. Das BVerwG setzt ein klares Signal für Rechtstreue: Wer sich gegen die Rechtordnung stellt, wird dafür nicht auch noch belohnt. Jeder Altgeselle, der für seine Ausübungsberechtigung eine vierjährige Tätigkeit in leitender Stellung nachweisen muss, wäre benachteiligt, wenn illegal erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten später legalisiert würden.“ (Quelle: ZDH)

Urteil zu Stromdiebstahl in geringem Umfang

Kurz notiert:

Ausnahmegenehmigungen Umweltzone Bonn Die in der Stadt Bonn gültige Sonderregelung für gewerbliche Betriebe (Fuhrparkregelung) besagt, dass für jedes Fahrzeug, dass eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat, 3 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse(z.B. PKW oder Nutzfahrzeuge) als Ausgleich benannt werden müssen, die über eine grüne Umweltplakette verfügen. Die Fuhrparkregelung endet zum 31.12. 2015! Darüber hinaus wird es keine Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen zu dieser Regelung geben.

Berufung zum ehrenamtlichen Richter Fleischermeister Oliver Baum aus Siegburg wurde auf Vorschlag des Unternehmerverbands Handwerk NRW, Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks mit Wirkung vom 01.08.2015 zum ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Siegburg berufen. Die Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahre.

richte um eine erhebliche Pflichtverletzung innerhalb des Vertragsverhältnisses.

Wenn ein Mieter innerhalb einer Wohnanlage vom Nachbarn oder vom Gemeinschaftsanschluss Strom stiehlt, dann ist das in aller Regel ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Denn es handelt sich nach Überzeugung der Ge-

Die Störung des Hausfriedens wird von der Justiz teilweise als so schwerwiegend betrachtet, dass nicht einmal eine Abmahnung nötig ist. In einem konkreten Fall bestand der „Stromdiebstahl“ darin, dass der Betroffene mit Hilfe fremder Energie ein bis zwei Mal das Licht in seinem Kellerabteil eingeschaltet hatte. Es handelte sich um einen fast nicht zu berechnenden Umfang. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wäre angesichts dieser höchst geringfügigen Menge vor einer Kündigung eine Abmahnung nötig gewesen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 304/14)

Rundfunkbeitrag Umrechnungen der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente Die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer hat am 18. Juni 2015 Korrekturen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen. Mit Wirkung zum 1.1.2017 sollen die Teilzeitbeschäftigten nur noch anteilig gerechnet werden. Die Berechnung nach Vollzeitäquivalenten statt nach Köpfen wird in manchen Branchen zu einer sehr deutlichen Reduzierung der Beitragslast führen.

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Editorial

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Vollversammlung der HWK Köln wählt Präsidenten und Vorstand

Foto: Arne Schröder, HWK Köln

Firma Fleischhauer (Arbeitnehmervertreter). Außerdem wählte die Vollversammlung neun weitere Vertreter des Handwerks. Dies sind aus unserem Innungsgebiet: Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher (Tischlermeister aus Meckenheim) und der stv. Kreishandwerksmeister Bernard Rott (Bäckermeister aus Bonn). Hinzu kommen Nicolai Lucks (Kreishandwerksmeister und Tischlermeister aus Köln), Willi Reitz (Maler- und Lackierermeister aus Bergisch Gladbach), Rolf Mauss (Kfz-Technikermeister aus Köln) und Birgit Gordes (Damenschneidermeisterin aus Köln).

Die Vollversammlung der HWK Köln trat Ende Mai zu Ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Wichtigster Punkt der Tagesordnung war die Wahl des Vorstandes. Hans Peter Wollseifer, seit 2010 Präsident, wurde

einstimmig für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zum Kammerpräsidenten gewählt. Neue Vizepräsidenten sind Bauunternehmer Rüdiger Otto aus Leverkusen (Arbeitgebervertreter) und Alexander Herbst von der

Drei Beisitzer im Vorstand entfallen auf die Arbeitnehmerseite: Uwe Jünger (Technischer Leiter aus Niederkassel), Jakob Mahlberg (KFZ-Elektrikermeister aus Sankt Augustin) und Andrea Schug (Friseurmeisterin aus Köln).

Kreditneugeschäft: Die Unternehmen greifen zu! Das von der KfW geschätzte Kreditneugeschäft der deutschen Banken und Sparkassen mit Unternehmen und Selbstständigen ist im 1. Quartal 2015 um 4,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gewachsen. Besonders stark waren die Zugewinne bei den langfristigen Krediten mit Laufzeiten über fünf Jahren, wie der aktuelle KfW-Kreditmarktausblick zeigt. KfW Research erwartet, dass sich der seit Herbst 2014 anhaltende Aufwärtstrend auf dem Kreditmarkt fortsetzt und geht für das zweite Quartal von einem Zuwachs in Höhe von 4 % gegenüber dem Vorjahresniveau aus (gleitende Zuwachsrate über zwei Quartale). „Nach seiner langen Schwächephase wächst der Unternehmenskreditmarkt endlich mit ansehnlichen Raten. Die Firmen investieren wieder mehr“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW. „Um

die chronische Investitionsschwäche zu überwinden, muss diese Entwicklung jedoch anhalten und kräftiger werden. Die guten Konjunkturaussichten für Deutschland und die hervorragenden Finanzierungsbedingungen für Unternehmen geben Rückenwind.“ Die Entwicklungen um Griechenland bergen jedoch das Risiko, dass sich die damit verbundene Unsicherheit negativ auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen auswirke, schränkte Zeuner ein. Die Angebotsbedingungen auf dem deutschen Kreditmarkt sind nach wie vor überaus günstig. Die ifo-Kredithürde erreicht ein Rekordtief nach dem anderen und lag im Mai bei nur noch 15,7 %. Lediglich jedes siebte befragte Unternehmen berichtet demzufolge von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken, bei den

Großunternehmen ist es nicht einmal jedes zehnte. Die Kreditkonditionen haben sich im vergangenen Quartal weiter verbessert, getrieben vom Wettbewerb der Banken untereinander. Der wichtigste Grund für die Belebung des Kreditneugeschäfts dürfte jedoch im niedrigen Zinsniveau zu finden sein. Für Kredite mit Laufzeiten über 5 Jahren verlangten die deutschen Banken im März 2015 durchschnittlich gerade noch 1,75 % und damit nochmals 100 Basispunkte weniger als im Jahr zuvor. So werden trotz weiterhin hervorragender Kassenlage und nur moderatem Wachstum der Unternehmensinvestitionen zur Finanzierung verstärkt Kredite herangezogen. Quelle: Pressemitteilung der KFW-Bankengruppe vom 10.07.2015


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Bildungsscheck NRW mit neuer Ausrichtung Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Unund Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen. Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Wer wird gefördert? Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe: 1. Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als

250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro (max. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten. 2. Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren. 3. Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. 4. Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen. 5. Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Was wird gefördert? Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Wie wird gefördert? Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss

von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ansprechpartner: HWK Köln: Ute Smania, Tel. 0221/2022-250 oder Geschäftsstelle Bonn: Stefan Schmitz, Tel. 0228/6047962

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9. Bonner Energietag 2015

Mit einer neuen Heizung in eine klimafreundlichere Zukunft 22 Aussteller überzeugten mit einer großen Auswahl an Heizsystemen und Energiearten Mit einem breiten Angebot und qualifizierter Beratung machten 22 Aussteller den 9. Bonner Energietag auf dem Münsterplatz zum Erfolg – und natürlich die vielen Bonnerinnen und Bonner, die davon intensiv Gebrauch machten. Die Bundesstadt Bonn, die Bonner Energie Agentur e. V., SWB Energie und Wasser und die Verbraucherzentrale NRW e. V. hatten den Aktionstag einmal mehr gemeinsam organisiert. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf energieeffizienter und klimafreundlicher Heizungstechnik – nicht nur vor dem Panorama der Münstertürme, sondern gleichzeitig im Vortragssaal des Münstercarrés. Zur Eröffnung des Bonner Energietages 2015 wies Celia Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energie Agentur (BEA), auf das in Bonn tief verankerte Energiebewusstsein hin: „Der Bonner Energietag ist die Nachfolgeveranstaltung der Bonner Solarwoche, die von 1996 bis 2006 jährlich durchgeführt wurde. Ziel ist gestern wie heute die praxisnahe Information und Anschauung für Bürgerinnen und Bürger anhand ausgestellter Objekte und eine begleitende Fachberatung.“

Quelle: BEA

Im Beisein von Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch wartete Joachim Helbig, Abteilungsleiter im Umweltamt der Stadt Bonn, im gleichen Kontext mit einem stolzen Jubiläum auf: „Wir feiern 20 Jahre Klima-

schutz in Bonn. Der Startschuss fiel 1995 mit dem politischen Beschluss einer Klimaoffensive für Bonn, die beispielsweise den Weg zu einer kostengerechten Einspeisevergütung für Solarstrom ebnete.“ Kerngedanke sei, dass Politik und Bürger nur gemeinsam etwas für das Klima erreichen können. Diese Idee stehe auch hinter der neuen Kampagne „Klar zur Wende?“. Im spielerischen Umgang mit „Meilensteinen des Klimaschutzes“ kamen interessierte Besucher und Mitarbeiter der Leitstelle am Ausstellungsstand ins Gespräch. Wer erfolgreich ein Memospiel absolvierte, verdiente sich einen Energiemüsliriegel. Ein gleichrangiges Jubiläum hatte die Energieberatung Bonn der Verbraucherzentrale NRW e. V. zu bieten. „Unsere Energieberatungsstelle ist jetzt 20 Jahre alt“, verriet Energieberater Stephan Herpertz und ergänzte: „Damit zählen wir zu den ältesten und gleichzeitig erfolgreichsten Beratungsstellen in NRW.“ Wie beim 9. Bonner Energietag stehe aktuell auch in der alltäglichen Beratung der Heizungsaustausch im Fokus. „Es geht darum, jedem Hausbesitzer individuell und bedarfsgerecht Alternativen zu altbekannten Systemen aufzuzeigen sowie ergänzende Maßnahmen zu er-

klären, wie zum Beispiel Dämmmöglichkeiten.“ Am Stand gab es zusätzlich zu wertvollen Ratschlägen kostenfreie Checklisten, um beispielsweise dem „falschen Boom der Wärmepumpen“ auf die Spur zu kommen. Außerdem konnten große und kleine Standbesucher an einem überdimensionalen Suchbild Stromfresser im Garten entlarven. Kompetente Betriebe mit dem BEA-Effizienz-Partner-System finden Als „BEA-Energieeffizienz-Partner“ stellte sich unter anderem der Betrieb König & Partner Versorgungstechnik mit seinem Angebot im Bereich Solar, Pellets und Brennwerttechnik vor. Michael Lux erklärte das klimaneutrale Heizen mit heimischen Holzpellets. Die Kinderkrankheiten seien komplett ausgemerzt. Die Technik sei in der Anschaffung etwa doppelt so teuer wie ein Gaskessel. Dafür gebe es aber über Förderprogramme des Bundes und des Landes bis zu 12.000 Euro zurück. Dazu kämen Bonusprogramme einzelner Hersteller. Lux lobte das Energieeffizienz-Partner-System der Bonner Energieagentur. Die BEA gibt eine Liste heraus, auf der Bauherren und Modernisierer qualifizierte Handwerksbetriebe, Planer und Energieberater aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis finden können (Download auf bonnerenergie-agentur.de). Die BEA-Partner stellen untereinander sicher, dass das für Verbraucher oft problematische, schwer zu koordinierende Nebeneinander der Gewerke in der Praxis durch ein Miteinander auf hohem Qualitätsniveau abgelöst wird. Im Gespräch mit Michael Lux von König & Partner beklagte Thomas Radermacher, Kreishandwerksmeister Bonn/Rhein-Sieg und Obermeister der Tischler-Innung, dass die Bundesregierung sich nicht zu einem steuerlichen Anreizprogramm für die energetische Gebäudesanierung entschließen konnte. Dies sei für die Firmen, die Bürger und das Klima gleichermaßen von Nachteil.


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Mit einem großen Beratungsangebot machte SWB Energie und Wasser auf die Handlungsoptionen für die Bürgerinnen und Bürger aufmerksam. Energieberater Christoph Caspary berichtete von den Erfahrungen aus dem Projekt „Bonner Musterfamilie“: „Unseren Duisdorfer Probanden gelang es, allein durch Verhaltensveränderungen den Energiebedarf ihres Drei-GenerationenHauses um knapp 30 Prozent herunterzuschrauben.“ Zur Heizungsanlagenerneuerung empfahl er Standbesuchern, das bequeme Erdgasangebot BonnPlus der Stadtwerke zu prüfen: „neue Heizungsanlage ohne direkte Anschaffungskosten aber inklusive

Quelle: BEA

Seit 2015 greift eine Neuerung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie besagt, dass Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, bis auf wenige Ausnahmen auszutauschen sind. Deshalb hatten sich neben den genannten Ausstellern viele weitere Handwerksbetriebe, das Beratungsmobil der Energieagentur NRW, Projektbetreiber von Bürgersolaranlagen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sorgfältig auf Fragen dazu vorbereitet.

Wartung und Reparaturen durch Fachhandwerker im 24-Stunden-Service“. SWB-Geschäftsführer Peter Weckenbrock lag am Herzen, auf die Fernwärme als Bonner Traditionsprodukt hinzuweisen: „Noch wissen viele Bonner nicht, dass Fernwärme genauso viel für Klima und Umwelt bringt wie etwa die Solarthermie oder die Dämmung. Das wollen wir mit unserem Programm Fernwärme 2020 ändern.“ Das umwelt- und klimafreundliche Angebot aus Müllverwertung und Kraft-Wärme-Kopplung werde in den nächsten Jahren erheblich ausgebaut, zunächst im Bonner Norden.

Die Welt war noch nie so unfertig. Bring sie in Schwung. Entdecke über 130 Ausbildungsberufe. handwerk.de

Zu dem Schwerpunktthema Heizungstechnik gab es Vorträge von Experten im Gangolfsaal des Münstercarrés. Es sprachen Thomas Zwingmann, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Siegburg, Lars Klitzke, Experte der Bonner Energie Agentur, und Hans-Jürgen Kalb, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Weitere Informationen zu Heizung, Dämmung und energieeffizientem Bauen und Sanieren bei der Bonner Energie Agentur sowie auf www.bonner-energie-agentur.de.


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Bonner Energieeffizienz-Preis 2015 Das Engagement von Bonner Bürgern und Unternehmen in Sachen Energieeffizienz, der Einsatz Erneuerbarer Energien und Klimaschutz werden von SWB Energie und Wasser mit dem Bonner EnergieeffizienzPreis ausgezeichnet. Die SWB unterstützen ihre Kunden konsequent dabei: » Energie sparsam zu verwenden » benötigte Energie intelligent und effizi-

ent einzusetzen und » Erneuerbare Energien zu nutzen

Viele SWB-Kunden leisten darüber hinaus selbst bewundernswerte und innovative Beiträge zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz. Mit der Ausschreibung des Bonner Energieeffizienz-Preises sollen diese Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Firmen für ihr ganz persönliches Engagement ausgezeichnet werden. Wer kann sich bewerben? Der Bonner Energieeffizienz-Preis richtet sich an Kunden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und Preisvergabe alle zur Verfügung stehenden Energiearten (Strom, Erdgas und/oder Fernwärme) von SWB Energie und Wasser beziehen. Das Objekt, bzw. der Betrieb muss seinen Sitz in Bonn haben. Er wird ausgeschrieben für: (1) Privatkunden » Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern » Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern (2) Geschäftskunden z.B. Einzelhandel, Hotels und Gaststätten, Arztpraxen, Dienstleistungsberufe, Bäcker, Fleischer, Friseure, Schreinereien, Kfz-Werkstätten, Produktionsbetriebe, Vereine, Verwaltungen, Bürogemeinschaften, Einrichtungen im öffentlichen und sozialen Bereich, Kirchen (Städtische Liegenschaften sind ausgeschlossen) (3) Mehrfamilienhäuser » Private Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern » Wohnungsbaugesellschaften » Baugenossenschaften (auch Mehrgenerationenprojekte) » Hausverwaltungen » Bauherren von Neubauten für Mietwohnungen

» Eigentümergesellschaften

in Mehrfamilienhäusern » Mietergruppen Handwerksbetriebe und Architekten können ihre Kunden dazu animieren, sich in den Kategorien „Privatkunden“ oder „Mehrfamilienhäuser“ zu bewerben. Sofern es sich um Konzepte handelt, die nicht das normale Leistungsangebot umfassen (z.B. Umstellung auf Erdgas- oder Elektroantrieb) ist auch eine Bewerbung des Betriebs möglich. Mit welchen Maßnahmen / Projekten können Sie sich bewerben? Energieeffiziente Gebäudekonzepte inkl. Beleuchtung Neubau: Passivhausbauweise, Plusenergie-

häuser, Neubauten mit Primärenergiebedarf von < 40 kWh/m2/a, Tageslichtnutzung, Zonierung nach Temperaturbereichen, Einsparung durch Verbesserung der Abläufe im Haus Altbau: Verbrauchsminderung um mind. 50 Prozent durch energetische Verbesserung, Umbauten zu mehr Solargewinnen, energiesparende Nutzungsänderungen, Wärmedämmung, neue Beleuchtungskonzepte (bedarfsgerecht gesteuert) Gewerbebauten: z.B. auch Passivhausbauweise, Tageslichtnutzung, Intelligente Steuerung und Regelung, Gewerbe-/Bürogebäude mit passiver Kühlung, neue Beleuchtungskonzepte, Nutzerverhalten In Wohn- und Gewerbegebäuden: Optimierung bestehender Heizsysteme, neue Anlagentechnik, umfassende Nutzungskonzepte inkl. Warmwasserbereitung und Speicher, Wärmerückgewinnung, kontrollierte Lüftungssysteme und Klimatisierung, hocheffiziente Pumpen, Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, Geothermie, Holz, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung) In Betrieben: Blockheizkraftwerke, Stirlingmotor, Holzvergasung u.a., Photovoltaik nur im Rahmen von Gesamtkonzepten, z.B. zur 100 % Versorgung mit erneuerbaren Energien, Nutzung von Fernwärme, Solare Wärme oder Erdwärme zur Klimatisierung und Kühlung, Wärmerückgewinnung, Nutzung von Abwärme aus der Produktion, Veränderung der Fertigungsabläufe, effiziente Hallenbeheizung, bedarfsgerechte Beleuchtungssteuerung

Haushalte, Büros: Energieeffiziente Geräteausstattung, Optimierung von vorhandenen Geräten, z.B. auch Pumpenaustausch bei Aquarien, Stand-by-Reduzierung, Energieverbrauchskontrollen, umgesetzte Ideen zur Energieeinsparung, Gebäudeleittechnik, Beleuchtung über Energieeinsparlampen hinaus, nutzungsorientierte oder tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Kühlung und Klimatisierung Organisatorische Konzepte: Beispiele hierfür sind Initiativen zur Information und Beratung, Gemeinschaftsaktionen, Anreizsysteme für Personal, Lieferanten oder Kunden, Nachbarschaftshilfe, Initiativen in Familien und Wohnheimen, Genossenschaftslösungen, Finanzierungsmodelle besonderer Art, z.B. Mietermodernisierung, energetische Sanierung mit geringen Kostenerhöhungen, behutsame Sanierung im Bestand unter Eibeziehung der Mieter, Selbsthilfe von Mietern Mobilität: Umstellung des Fuhrpark auf Erdgas- oder Elektrofahrzeuge, Biotreibstoffe, energiesparende Motoren, Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge bei Einspeisung von solar oder regenerativ erzeugtem Strom, Nachbarschafts-, Belegschafts- oder Siedlungskonzepte, Gemeinschaftsbeförderung, innovative betriebliche Mobilitätskonzepte mit dem ÖPNV

Eine Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen nach den genannten Kriterien und stellt die Preisträger fest. Der Jury 2015 gehören an: » Alois Blum, Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg » Nikolaus Decker, Bund Deutscher Architekten BDA Bonn/Rhein-Sieg » Helmut Hergarten, Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V. » Dr. Reinhard Loch, Verbraucherzentrale NRW » Dr. Rainer Neuerbourg, Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg » Rainer Virnich, Sparkasse KölnBonn für die Stiftung Bonner Klimabotschafter » Mirco Theiner, Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. » Peter Weckenbrock, SWB Energie und Wasser » Wolfgang Zimmer, Journalist


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» Dr. Ute Zolondek, Stadt Bonn, Amt

für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Die Bewertungskriterien Die eingereichten Bewerbungen werden nach verschiedenen Kriterien bewertet. Alle eingereichten Beiträge werden ganzheitlich betrachtet, das eine Projekt wird innovativer sein, das andere stärker zur Primärenergieeinsparung beitragen. 1. Persönliches Engagement

2. 3. 4. 5.

Primärenergieeinsparung Innovationsgrad Kooperation und Multiplikatoreffekt Einbindung in ein Gesamtkonzept

Das können Sie gewinnen! Beim Bonner Energieeffizienz-Preis 2015 gibt es insgesamt Preise im Wert von 20.000 Euro zu gewinnen. Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Die weiteren Preise werden als Geld- oder Sachpreise vergeben.

Die Jury behält sich vor, die Verteilung der Preise den eingereichten Beiträgen anzupassen oder auch einen Sonderpreis zu vergeben. Teilnehmen können ausschließlich Kunden von SWB Energie und Wasser. Bewerbung unter: www.bonner-energieeffizienz-preis.de

Einsendeschluss ist der 15. November 2015.

Fairer Wettbewerb im Internetvertrieb ZDK im Visier der Bundeskartellamtes: fairer Wettbewerb im Online-Handel – Forsa-Umfrage: Kunden wollen den Autohändler vor Ort – Petition an die EUKommission: klare Regeln für Kennzeichnungspflichten im Autohaus gefordert

Der Fabrikatshandel im Deutschen KfzGewerbe zeigt starke Präsenz in Berlin. Unter der Überschrift „Alte Welt versus neue Welt“ diskutierten über 350 Teilnehmer auf dem 4. Fabrikatshändlerkongress am 5. Mai 2015 in Berlin über fairen Wettbewerb im Internet, Kundenwünsche in einer digitalen Welt und klare Regeln bei der Verbrauchskennzeichnung. Im Zuge seiner Befassung mit dem Thema Neuwagenvermittlung im Internet ist der ZDK jetzt ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Fairer Wettbewerb im Online-Handel Der ZDK beschäftigt sich schon seit langem aktiv mit dem Thema Internetvertrieb. Sein Bestreben ist es, dabei einen fairen Wettbewerb für alle Beteiligten zu gewährleisten. Als wesentliches Element fairen Wettbewerbs sieht es der ZDK an, dass Anbieter sich auch im Internet dem Verbraucher gegenüber zu erkennen geben. Die daraus resultierende kritische Haltung des ZDK gegenüber Neuwagen-Vermittlungsplattformen, bei denen die dahinter stehenden Anbieter ihre Identität bis zuletzt verbergen, hat nun die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts geweckt und die Behörde veranlasst, sich über die Sicht des ZDK auf dem Kongress selbst zu informieren. Wie in anderen Branchen sollte nach Meinung von ZDK-Vizepräsident Ulrich Fromme im Neuwagenvertrieb der Ver-

käufer dem Kunden offline wie online namentlich gegenübertreten. Der Kunde sollte jederzeit klar und eindeutig nachvollziehen können, mit wem er es zu tun hat. Dies aber sei bei den Internetplattformen gerade nicht der Fall. Das Fehlen dieser Transparenz hat nach Überzeugung von Fromme nichts mit fairem Wettbewerb oder Verbraucherschutz zu tun, sondern dient allein den geschäftlichen Interessen der Betreiber solcher Plattformen. Kunden wollen den Autohändler vor Ort Darüber hinaus behandelte der Kongress den Spagat des markengebundenen Autohandels zwischen hohen Standortinvestitionen und fortschreitender Digitalisierung. Eine ForsaUmfrage zeigt, was Kunden wirklich beim Autokauf erwarten. Danach bleibt der stationäre Autohandel auch in Zeiten des Internets unersetzlich. „Persönliche Beratung vor Ort hat das Internet nicht im Angebot“, bestätigte ZDK-Vizepräsident Ulrich Fromme. Für fast alle Autokunden ist beim Kauf eines Neuwagens der persönliche Kontakt zum Händler vor Ort nahezu unverzichtbar (87 Prozent). Fast alle Käufer (92 Prozent) möchten das Auto, dort wo sie es kaufen, auch direkt sehen. Damit ist laut Fromme klar: „Internet und virtuelle Stores werden den stationären Handel nicht ersetzen können.“ „Hersteller bürden dem Handel teils hohe Investitionen in die ‚alte Welt‘ auf: eine neue Fassade, neue Möbel, Fliesen, etc. Aber passen die Vorgaben zu den Erwartungen der Kunden?“, hinterfragt der Sprecher der Fabrikate im ZDK. Denn besonders wichtig sind für neun von zehn Käufern Service-Leistungen wie persönliche Beratung und Probe-

fahrt. Deutlich weniger relevant sind eine moderne Gestaltung des Autohauses (28 Prozent) und zusätzliche Angebote wie Kaffeebar (22 Prozent). Beides findet eher bei Jüngeren unter 30 Zuspruch. Während sich jeder Dritte eine zentrale Lage des Autohauses wünscht, bevorzugt jeder Fünfte ein großes Autohaus, auch wenn es außer Orts liegt. Hersteller sind gemeinsam mit ihren Händlern gefordert, die Online- und Offlinewelt sinnvoll zu verzahnen. Es ist laut Fromme alles daran zu setzen, den Kunden im Internet zu empfangen und von einem Kauf im Autohaus zu überzeugen. Zumal die klare Mehrheit (85 Prozent) den eigentlichen Kauf des Neuwagens im Netz ohnehin skeptisch sieht. Nicht überraschend ist, dass zwei Drittel der internet-affinen Käufer vorab Leistungen eines Händlers beanspruchen und sich beraten lassen. Nur sieben Prozent der Befragten reicht es, den Autokauf komplett von zu Hause aus abzuwickeln, und geben sich mit Fotos oder Filmen der Fahrzeuge zufrieden. Und wie steht es um eine Alternative zum eigenen Auto? Car-Sharing zu nutzen und dafür ganz auf das eigene Auto zu verzichten, ist für eine deutliche Mehrheit (75 Prozent) ausgeschlossen. Noch am ehesten käme Car-Sharing für die 18- bis 29-jährigen Autofahrer als Alternative in Frage (37 Prozent). In Großstädten ist die Bereitschaft auf Car-Sharing umzusteigen und auf ein eigenes Auto zu verzichten höher als in Städten mit weniger als 100 000 Einwohnern oder in kleineren Ortschaften. Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

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Mit Ausbildung eigenen Fachkräftebedarf decken

Arbeitsagentur verleiht Ausbildungszertifikate

Vier Betriebe aus dem Wirtschaftsraum Bonn/Rhein-Sieg, die sich besonders bei der Berufsausbildung von Jugendlichen hervorgetan haben, erhielten am 16.06.2015 das Zertifikat für Nachwuchsförderung der Bundesagentur für Arbeit. „Stellvertretend für alle Unternehmen der Region, die intensiv ausbilden und eng mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit kooperieren, möchte ich Sie heute mit der Verleihung der Ausbildungszertifikate für Ihr herausragendes Engagement in der Nachwuchsförderung ehren.“ Mit diesen Worten wandte sich Marita Schmickler-Herriger, Leiterin der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, am Mittwoch an die Vertreter von vier Ausbildungsbetrieben des Wirtschaftsraumes Bonn/Rhein-Sieg, denen sie das Zertifikat für Nachwuchsförderung der Bundesagentur für Arbeit verlieh. Aus dem Handwerk werden in diesem Jahr das Unternehmen Weingarten Bedachungen aus Lohmar und Café Breuer aus Bonn ausgezeichnet. Aus dem Bereich der IHK kommen TeeGschwendner aus Meckenheim und das Maritim Hotel Königswinter. Das Unternehmen Weingarten Bedachungen GmbH, bietet in Lohmar Dach-, Wand und Abdichtungstechnik sowie alle

Klempnerarbeiten an und feiert im nächsten Jahr das 60-Jährige Firmenjubiläum. In dem Lohmarer Traditionsbetrieb arbeiten 25 Mitarbeiter, darunter drei Auszubildende. Das Familienunternehmen bildet seit seiner Gründung pro Ausbildungsjahr jeweils mindestens einen Dachdecker aus. Es ist stolz darauf, dass seit seiner Gründung bislang 15 Meister aus dem Betrieb hervorgegangen sind. Für Britta Weingarten, Mitgeschäftsführerin, ist ein Aspekt besonders wichtig: „Wir bringen den Auszubildenden Respekt entgegen und bilden sie gründlich aus. Wir haben festgestellt, dass die jungen Menschen eine Vorbildfunktion benötigen.“ Theoretisch schwächere Kandidaten werden über die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Agentur ergänzend schulisch gefördert. Selbst Jugendliche ohne Schulabschluss bekommen durch

diese Unterstützung und den besonderen Einsatz der Firma Weingarten Bedachungen GmbH die Möglichkeit eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Die jungen Auszubildenden werden nicht nur in die Gestaltung von (grünen) Dachlandschaften einbezogen, sondern lernen auch neue Techniken und Materialien im Fassadenbereich kennen. Der innovative Einsatz von hochwertigen und nachhaltigen Materialien, besonders für die Dämmung der Gebäudehülle, ist zu einem Schwerpunkt der Firma Weingarten Bedachungen GmbH geworden. Die Mitarbeiter und Auszubildenden werden regelmäßig im Gebrauch neuer Techniken geschult. Diese Aspekte sprechen sich offenbar auch bei jungen Leuten herum. Weingarten mangelt es nicht an ausbildungsinteressierten Kandidaten. Die Café Breuer GmbH ist eine wahre Bonner Institution. Mit ihren Tortenkreationen verzückte der Betrieb lange Jahre die politische Prominenz, einige Zeit sogar bis nach Berlin. Die 18 Mitarbeiter und fünf Auszubildenden werden von der Firmenchefin, Margareta Sauder, geleitet, die ihr Handwerk aus dem Effeff beherrscht. Angefangen hat sie nämlich selber vor 48 Jahren im Unternehmen, das sie vor zehn Jahren übernommen hat. Ausgebildet werden klassischerweise Fachverkäufer/innen für die Bereiche Bäckerei und Konditorei sowie Konditor/innen und Bäcker/innen. Margareta Sauder gibt nicht nur schwächeren Auszubildenden


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eine Chance, sondern setzt auch auf die Teilzeitausbildung: „Wir haben gute Erfahrungen mit der Ausbildung in Teilzeit gemacht. Uns ist es wichtig, den Müttern Zeit für ihre Kinder zu geben. Gute Kommunikation und echtes Interesse an der Ausbildung sind die wichtigen Voraussetzungen für ein Gelingen der Ausbildung.“ Mit der Auszeichnung verfolgen die Partner im Ausbildungskonsens aber auch das Ziel die Unternehmen zu motivieren, die bisher nicht ausbilden, dem guten Beispiel zu folgen und in ihrem eigenen Interesse aktiv Nachwuchsförderung zu betreiben. Darin sind sich Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/RheinSieg, Oliver Krämer, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft und Marita Schmickler-Herriger einig: „Durch eigene Ausbildung bleiben Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig. Die einzelnen Branchen sind Chancengeber. Daher appellieren wir, frühzeitig den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zu kontaktieren und damit die eigene (Unternehmens-) Zukunft aktiv zu gestalten.“ Das Angebot an Berufsnachwuchs wird aufgrund der demografischen Entwicklung auch im Raum Bonn/Rhein-Sieg mittelfristig knapper.

Marita Schmickler-Herriger dankte allen, die sich in der Ausbildung engagieren, und appellierte an die Betriebe und öffentlichen Einrichtungen des Wirtschaftsraumes Bonn/Rhein-Sieg, jede Möglichkeit zur Schaffung von Ausbildungsplätzen zu nutzen und freie Stellenangebote der Agentur für Arbeit zu melden, damit alle Vermittlungschancen genutzt werden können und der Fachkräftebedarf gesichert ist. Ihr Aufruf richtet sich aber auch an die Jugendlichen, die noch auf Ausbildungssuche sind. Sie sind aufgefordert, ihre berufliche Zukunft selbstständig zu gestalten. Jetzt ist es allerhöchste Zeit in alternativen

Ausbildungsberufen zu denken. Hierbei unterstützen die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur. Jugendliche, die bisher noch keinen Kontakt zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit hatten, melden sich unter 0800 / 4 5555 00. Betriebe, die an der Verleihung eines Zertifikates für Nachwuchsförderung interessiert sind, wenden sich telefonisch an die Agentur für Arbeit in Bonn (0228) 9241444. Freie oder wieder frei gewordene Ausbildungsstellen nimmt die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800 / 4 5555 20 entgegen.

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Das aktuelle Bild des Handwerks bei Jugendlichen Im Rahmen einer Leitbilddiskussion zur Zukunft des Handwerks hat das forsa Institut im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Aktion Modernes Handwerk e.V. bereits im Frühjahr 2008 eine Befragung zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rolle des Handwerks in Deutschland durchgeführt. Insbesondere wurde von forsa das Image des Handwerks in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen untersucht. Aufbauend auf dieser Erhebung beauftragte der ZDH jeweils im Frühjahr 2011, 2012 und 2013 eine Trendmessung zur Wahrnehmung des Handwerks. Im Zuge der Neuausrichtung der Imagekampagne des Handwerks wurde der Fokus der aktuellen Befragung auf junge Menschen – im Alter zwischen 14 und 24 Jahren – gelegt. Ziel der Kampagne ist es, Jugendlichen die attraktiven Perspektiven im Handwerk aufzuzeigen. Mit neuen aktivierenden Slogans und vielfältigen Werbemaßnahmen soll der Aufforderungscharakter der Kampagne erhöht und die junge Zielgruppe direkt angesprochen werden. Die neue Kampagne soll neben Anzeigen und Plakaten auch mit Spots und Aktionen in sozialen Netzwerken auf das Handwerk aufmerksam machen. Vor diesem Hintergrund wurde im Februar 2015 eine weitere Untersuchung durchgeführt. Bundesweit wurden junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren online befragt. Die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst: » Die Wahrnehmung des Handwerks bei den Jugendlichen ist weiter gestiegen. Knapp jeder zweite Jugendliche (48%) hat in der letzten Zeit etwas über das Handwerk gehört oder gelesen. Bei den 14- bis 19jährigen sind es 43 Prozent, bei den 20- bis 24jährigen sogar mehr

als die Hälfte (53%). 2013 lag dieser Wert noch bei 39 Prozent. » Jugendliche, die etwas über das Handwerk wahrgenommen haben, nennen in diesem Zusammenhang sehr häufig die (aktuelle) Kampagne (36%). Es folgen Themen wie Nachwuchssorgen (16%), das Handwerk als Ausbilder (11%) sowie der Fachkräftemangel im Handwerk. Das Thema „Handwerk sucht Nachwuchs“ ist also bei den Jugendlichen angekommen. Weitere Themen sind der direkte Kontakt zu Handwerkern (in der Familie, dem Freundeskreis) und das Thema Mindestlohn (je 8%). » Die Mehrheit der Jugendlichen (80%) schätzt die persönliche Bedeutung des Handwerks (sehr) hoch ein. Neu erhoben wurde der „Coolness-Faktor“: 48 Prozent der Jugendlichen finden aktuell, dass Handwerk „eigentlich ganz cool“ sei. » Dennoch wird das Ansehen des Handwerks weiterhin als eher niedrig (79%) beurteilt. » Insgesamt halten 41 Prozent der Jugendlichen das Handwerk für einen (sehr) attraktiven Arbeitgeber. Demgegenüber stehen allerdings 48 Prozent, für die das Handwerk als Arbeitgeber weniger oder überhaupt nicht attraktiv ist. Dieses Bild zieht sich durch alle untersuchten Teilgruppen: der Anteil der Jugendlichen, die das Handwerk attraktiv finden ist jeweils etwas kleiner als der Anteil derer, für die es weniger oder überhaupt nicht attraktiv ist. » Hierfür dominieren ganz eindeutig zwei Gründe: eine (vermutete) niedrige Entlohnung der Handwerksberufe sowie die als unattraktiv wahrgenommenen Arbeitsbedingungen. Beispielhaft werden die anstrengende, körperliche Arbeit und sich daraus evtl. ergebende gesundheitliche Beeinträchtigungen im Alter genannt, ebenso wie lange Ar-

beitszeiten (mit Überstunden) und schmutzige Arbeit. Während also die Jugendlichen die Handwerksberufe als solche zunehmend attraktiv finden, stoßen sie sich aber an dem, was sie für die betriebliche Realität halten. » Für viele Jugendliche liegt die geringe Attraktivität des Handwerks in der Diskrepanz zwischen ihren Ansprüchen an einen Arbeitsplatz und dem, was das Handwerk - nach ihrer Meinung - bietet. Insbesondere tritt diese Diskrepanz bei den Weiterbildungsmöglichkeiten, den Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten sowie der Entfaltung eigener Neigungen und Interessen auf. » Von den fünf untersuchten Motiven der aktuellen Kampagne wurde „Glanz verleihen“ von den Jugendlichen mit Abstand am stärksten wahrgenommen. Jeder Vierte (25%) hat angegeben, dieses Motiv schon einmal gesehen zu haben. Im Vergleich zu den anderen Motiven der aktuellen Kampagne, aber auch zu den früheren Kampagnen (2012 / 2013) ist dieser Wert herausragend gut. Auch für die weiteren aktuellen Motive (In Schwung bringen“, „Versüßen“ und „Stil geben“) werden gute Wahrnehmungswerte erreicht. Lediglich das eher „technische“ Motiv „Einheizen“ fällt in der Wahrnehmung etwas ab. » Am Besten gefällt den Jugendlichen ebenfalls mit klarem Abstand - das Motiv „Versüßen“. Acht von zehn Befragten gefällt dieses Motiv (sehr) gut. Kein Motiv der Kampagnen aus 2012 / 2013 wurde besser beurteilt. „Einheizen“ fällt auch in dieser Kategorie etwas ab. Immerhin noch fünf von zehn Befragten geben an, dass Ihnen das Motiv (sehr) gut gefällt. » Alle Motive werden als sehr gut bis gut zum Handwerk passend erachtet. Quelle: forsa Institut


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Steuerliche Behandlung von JobTickets Zahlreiche Unternehmen aus der Region stellen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern preisgünstige JobTickets der VRS zur Verfügung. Auch kleine Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern können über das „Solidarmodell“ mit der Kreishandwerkerschaft ein JobTicket für ihre Arbeitnehmer beziehen, sofern sie auch Innungsmitglieder sind.Nunmehr wurde die Frage nach der steuerlichen Behandlung an die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) herangetragen. Nach Auffassung der OFD liegt ein Sachbezug dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein JobTicket unentgelt-

lich oder verbilligt erhält. Die ggfls. unerwünschten lohnsteuerlichen Folgen können allerdings durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer hinsichtlich der unternehmensinternen Weitergabe des VRS-JobTickets vermieden werden. Ist nach einer entsprechenden Vereinbarung das Jobticket vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu jedem Monatsende ohne Vorliegen weiterer Bedingungen kündbar, spricht das für eine monatliche Überlassung des Jobtickets und somit auch für einen monatlichen Zufluss des Sachbezugs „Jobticket“. Dazu enthält das Lohnsteuer-Handbuch 2014 eine Regelung, wonach bei der monatlichen

Überlassung einer Monatsmarke oder einer monatlichen Fahrberechtigung für ein JobTicket, das für einen längeren Zeitraum gilt, die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EStG anwendbar ist. Es ist also ausreichend, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung trifft, dass der Arbeitnehmer jederzeit zum Monatsende den Bezug des JobTickets kündigen kann. Dieser von der Oberfinanzdirektion aufgezeigte Weg ist für viele JobTicket-nehmende Unternehmen ein wichtiger Hinweis für die Praxis. Wir empfehlen Ihnen, dieses Thema mit ihrem Steuerberater zu besprechen.

Betrügerische E-Mails/Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern Z Zt. sind E-Mails und Schreiben im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht und Schadsoftware verteilt wird. Steuererstattung: In den E-Mails von der E-Mail-Adresse bzst.bund@munich.com mit dem Betreff „Rückerstattung/refund“ steht folgender Text: „Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)“. In der Anlage befindet sich ein Dateianhang “Steuerbescheid.pdf.

rar”. Inhalt dieses rar-Files ist eine Datei “k12.exe.” Hinter der Datei befindet sich vermutlich eine Schadsoftware. Wir bitten Sie daher dringend, diese E-Mails auf keinen Fall zu öffnen und umgehend zu löschen! Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Des Weiteren befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) angeboten wird. Die Vergabe von USt-IdNr. ist

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stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das BZSt. In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr. Diese übernitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Bitte beachten Sie! Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.

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MeistergründungsprämieNRW:

Aktuelle Förderrichtlinie bis 31.12.2015 verlängert Die Landesrichtlinie über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnenund Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen (Meistergründungsprämie NRW) wurde bis zum 31.12.2015 verlängert. Bislang konnten durch die Zuwendung, die hälftig vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Uniongetragen wird, knapp 17.000 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistergefördert wer-

den. Die Meistergründungsprämie hat sich unverändert als das effizienteste Förderinstrument im Bereich der Unternehmensgründungen und der Schaffungbzw. Sicherung von Arbeitsplätzen bewährt. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten einen Zuschuss zur Gründung ihrer ersten selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Höhe von 7.500 Euro, wenn sie zusagen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.

Die Anträge für die Förderung sind von Interessentinnen und Interessenten bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer einzureichen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses obliegt der LandesGewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks (LGH). Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt LGH-Mitarbeiter Stefan Geisler unter der Telefonnummer 0211/ 30271523 oder per E-Mail: geisler@lgh.de.

Wirtschaftsverbände kritisieren verkehrsbeschränkende Maßnahmen

„Verbote helfen nicht weiter“ Die regionalen Wirtschaftsverbände - Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/ Rhein-Sieg, Handwerkskammer zu Köln, Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg, DEHOGA Nordrhein e.V., Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V. sowie der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. lehnen verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn ab. „Die von der Bezirksregierung Köln vorgeschlagenen Verkehrsverbote, die Einführung einer City-Maut, kennzeichengesteuerte Zufahrtsbeschränkungen oder das Verbot von Dieselfahrzeugen in der Bonner Innenstadt sind unverhältnismäßig und nicht zielführend“, so der Tenor einer gemeinsamen Stellungnahme: „Sie sind rechtlich unzulässig und würden den Wirtschaftsstandort Bonn nachhaltig schädigen.“ Durch die angedachten Verkehrsbeschränkungen für die Reuterstraße würde eine Verlagerung der Pendlerströme in bislang weniger belastete Stadtteile stattfinden. So komme der gesamte Innenstadtverkehr zum Erliegen. Der Umstieg von Pendlern auf den ÖPNV sei angesichts des derzeitigen ÖPNV-Angebots unrealistisch. „Schon jetzt sind die Kapazitäten von Bussen und Bahnen in der Hauptverkehrszeit auf den wichtigsten Strecken ausgereizt. Deshalb muss

das ÖPNV-Angebot insbesondere in den Stoßzeiten zunächst weiter verbessert werden, anstatt den Individualverkehr zu beschränken und im Gegenzug auf einen Umstieg zu hoffen“, stellen die Wirtschaftsorganisationen fest. Die vorgeschlagenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen führten im Gegenteil zu Umweg- und Zusatzverkehren, die sich nicht nur negativ auf die Transportkosten der Unternehmen, sondern auch negativ auf den Schadstoffausstoß insgesamt auswirken würden. Die Wirtschaftsorganisationen fordern deshalb die Steuerung der Verkehrsströme mit dem Ziel eines besseren Verkehrsflusses. Aus Sicht der Wirtschaft macht die Fokussierung auf die bislang bekannten beiden Belastungs-Hotspots Reuterstraße und Bornheimer Straße im Rahmen des Luftreinhalteplans Bonn angesichts der hohen NO2-Hintergrundbelastung wenig Sinn. Wegen der verkehrlichen Verflechtung der gesamten Region Bonn/Rhein-Sieg und der anstehenden weiteren Brücken- bzw. Autobahnsanierungen müsse dringend ein Verkehrskonzept für die gesamte Region Bonn/Rhein-Sieg entwickelt werden. Hier bringe sich die Wirtschaft gerne in den Diskussionsprozess ein. Der weiter zunehmende Transitverkehr mache zusätzliche Ost-West-Verbindungen bzw. einen Ausbau der bestehenden Autobahnen rund

um Bonn unumgänglich. Die Wirtschaftsverbände: „Hätten wir die jahrzehntealten Planungen realisiert, gäbe es heute wahrscheinlich keinen Hotspot „Reuterstraße“. Solange keine weiträumige Umfahrung der Bonner Innenstadt geschaffen wird, wird sich die Belastungssituation weder an der Reuterstraße noch an anderen neuralgischen Punkten im Hinblick auf die verkehrliche Belastung positiv verändern.“ Zumindest, was kleinräumige Verkehrsströme angeht, könnte aus Sicht der Wirtschaft eine Verbesserung der Angebote für Radfahrer (z. B. Ausbau des Radwegenetzes) zu verkehrlichen Entlastungen führen. Als wenig sinnvoll angesehen wird in diesem Zusammenhang allerdings die flächendeckende Einführung einer Tempo 30-Zone, da diese zu deutlichen Problemen bei allen Wirtschaftsverkehren führen würde. Zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV begrüßen die Wirtschaftsverbände den Bau des neuen DB-Haltepunktes UN-Campus/ Kongresszentrum sowie die Schaffung einer durchgängigen Bahn-Verbindung vom Flughafen zur Bonner Innenstadt. Ebenso könnte die Schaffung eines neuen Haltepunkts T-Mobile auf der rechten Rheinseite die geplanten Maßnahmen ergänzen. Sinnvoll erscheint auch die Unterstützung von flexiblen Carsharing-Modellen.


Die Steuerberatungsund Buchführungsstelle der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg steht allen Handwerksbetrieben für deren betriebliche Belange zur Verfügung.

kompetent – handwerksorientiert – vertraulich Unsere Leistungen: • Erstellung der Jahresabschlüsse sämtlicher Rechtsformen mit Bilanzbesprechung • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen • Umfassende individuelle steuerliche Beratung • Begleitung bei Betriebsveräußerungen, -übertragungen, Rechtsformwechsel etc. • Begleitung und Unterstützung der Mandanten bei Betriebsprüfungen • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung • Lohn- und Gehaltsabrechnung incl. Baulohn • Betriebsvergleichswerte aufgrund zahlreicher Mandanten aus dem Handwerk • Besprechung der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen • Prüfung von Steuerbescheiden incl. sämtlicher notwendiger Rechtsbehelfsverfahren

Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Steuerberatungs- und Buchführungsstelle Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Ansprechpartner: Steuerberater Dipl.-Kfm. Andreas Arens Telefon: (0 22 41) 990-147 Steuerberaterin Christina Offergeld Telefon: (0 22 41) 990-132


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Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Bestellung des Handwerkers in seine Wohnung Das Amtsgericht Bad Segeberg hatte kürzlich darüber zu entscheiden, wann das seit letztem Jahr geltende Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Anwendung findet.

Zu Recht, so die Ansicht der Richter. Der Zahlungsanspruch bestehe, da der Kläger wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe (Urt. v. 13.04.2015, Az.: 17 C 230/14).

Es ging dabei um die Renovierung einer Treppe. Der Wohnungsbesitzer hatte bezüglich eines solchen Vorhabens einen Handwerker benachrichtigt, der nach Besichtigung im Juni 2014 ein Angebot für die Durchführung einer Renovierung unterbreitete. Die Treppe sollte nach den individuellen Bedürfnissen des Bestellers gestaltet werden. Man einigte sich mündlich auf die Durchführung der Arbeiten zu einem Betrag von 4.275 EUR, wobei zunächst nur eine Anzahlung geleistet werden sollte. Die Arbeiten selbst sollten im Januar 2015 durchgeführt werden.

Das AG stellte zunächst fest, dass trotz der fehlenden Schriftlichkeit ein Vertrag über die Renovierung zustande gekommen war. Jedoch habe der Kontrakt aufgrund des Widerrufs rückabgewickelt werden können. Daran ändere auch nichts, dass zunächst der Verbraucher auf den Unternehmer zuging. Entscheidend sei, dass der Vertrag in der Wohnung des Klägers zustande gekommen ist.

„Kündigung“ des Verbrauchers Nach einer Woche überlegte es sich der Auftraggeber jedoch anders und kündigte den Vertrag. Da das der Handwerker wiederum nicht akzeptierte, kam es zu dem Verfahren in Bad Segeberg, bei dem der klagende Verbraucher seine geleistete Anzahlung zurückforderte.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht nicht anwendbar Auch sei keiner der Bereichsausnahmen des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 BGB einschlägig. Der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass es sich um „dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten“ handelte. Immerhin waren die Arbeiten erst ein halbes Jahr später geplant. Auch handelte es sich nicht um Waren, die speziell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt wurden. Der vorliegend geschlossene Vertrag war als Werkvertrag zu qualifizieren. Eine Anwen-

dung der Ausnahmevorschrift auf solche Verträge, die im Kern Dienstleistungen enthalten, sei nicht möglich. Schließlich scheiterte der Widerruf auch nicht daran, dass der Kläger den Vertrag „kündigte“. Zwar gilt seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie am 13.6.2014, dass z.B. ein kommentarloses Zurücksenden der Ware nicht mehr ausreicht, um wirksam den Widerruf zu erklären. Aus der EU-Richtlinie ergebe sich allerdings nicht, dass ausdrücklich das Wort „Widerruf“ verwendet werden müsse. Vielmehr genügt, dass dem Unternehmer der unmissverständliche Wille zum Ausdruck gebracht wird, sich vom Vertrag lösen zu wollen. Fazit Seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 hat sich einiges geändert. So ist gerade für Unternehmer zu beachten, dass es nicht darauf ankommt, auf wessen Veranlassung der geschäftliche Kontakt zustande kommt. Sobald der Vertrag mit einem Verbraucher nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wird, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Anders ist es nur dann, wenn die gesetzliche geregelten Ausnahmen Anwendung finden.

Handwerk lehnt Ein-PersonenGesellschaft nach EU-Muster ab Das Plenum des Deutschen Bundestages hat eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur EinPersonen-Gesellschaft beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

cietas Unius Personae (SUP) birgt erhebliche Risiken für den seriösen Geschäftsverkehr. Die Interessen von Gläubigern, Verbrauchern und Arbeitnehmern werden durch die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne angemessene Kapitalausstattung kaum berücksichtigt.

„Die Stellungnahme des Bundestages ist ein wichtiges Signal nach Brüssel. Der von der EU-Kommission im April 2014 vorgelegte Richtlinienentwurf zur Schaffung einer So-

Die von der EU-Kommission positiv hervorgehobene Möglichkeit einer OnlineGründung innerhalb von drei Tagen ist nur um den Preis möglich, dass weder die

hinter der Gründung stehenden Verantwortlichen, noch die eingereichten Unterlagen überprüft werden. Dies geht zu Lasten des gesamten Rechtsverkehrs. Das Handwerk hat sich stets für die Schaffung einer europäischen Kapitalgesellschaftsform für den Mittelstand eingesetzt. Doch nur ein umfassendes Gesellschaftsstatut trägt den tatsächlichen Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung.“


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Die Kreishandwerkerschaft fragt – die Kanzlei MEYER-KÖRING antwortet

Thema heute: Unternehmensfinanzierung durch Darlehen Dritter Ein strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz? Heute stellt sich Herr Alexander Knauss, Fachanwalt für Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Sozietät MEYER-KÖRING, den Fragen der Kreishandwerkerschaft. Für viele Unternehmen ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, Bankkredite zu bekommen. Umgekehrt gibt es auf dem Sparbuch kaum noch Zinsen. Das führt manche Unternehmer zu der Überlegung, sich einen Kredit lieber von Arbeitnehmern, aus dem familiären Umfeld oder von Freunden geben zu lassen. Manchmal wird diese Überlegung auch aus der Not geboren, weil die Bank die Kreditlinie nicht ausweiten will. Kann eine solche Art der Finanzierung allen Ernstes strafbar sein? Ja, das kann in der Tat sein. Denn wer fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums entgegennimmt, betreibt damit das sogen. „Einlagengeschäft“. Dabei handelt es sich um ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Und für das Betreiben solcher Bankgeschäfte braucht man eine Erlaubnis, sonst macht man sich nach § 54 KWG strafbar - und zwar auch bei nur fahrlässiger Begehung. Das Einlagengeschäft erfasst grundsätzlich alle Gelder, die von Dritten stammen, d.h. auch von Arbeitnehmern, Verwandten, Freunden und Bekannten. Voraussetzung ist lediglich, dass sie „unbedingt rückzahlbar“ sind, wie z.B. Darlehen (auch Gesellschafterdarlehen und sogen. partiarische Darlehen), Einlagen stiller Gesellschafter (sofern deren Verlustbeteiligung nach § 231 Abs. 2 HGB ausgeschlossen ist), Guthaben auf Gesellschafter- oder Verrechnungskonten (bei Personengesellschaften wie OHG und KG).

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Das geht ja ziemlich weit. Gibt es Ausnahmen? Natürlich, keine Regel ohne Ausnahmen: » Kein Einlagengeschäft liegt vor, wenn die Rückzahlung nicht „unbedingt“ ist, d.h. die zur Verfügung gestellten Gelder am wirtschaftlichen Risiko beteiligt sind,

d.h. die Rückzahlungsverpflichtung durch Verluste geschmälert wird. Das ist oft eine Frage des Einzelfalls. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkennt in ständiger Verwaltungspraxis an, dass die Stellung bestimmter Sicherheiten den Tatbestand des Einlagengeschäfts ausschließen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Darlehensgeber seinen Rückzahlungsanspruch notfalls auch unmittelbar befriedigen kann. Hierfür kommen vor allem folgende Sicherheiten in Betracht: Bürgschaft, Garantie o.ä., die Verpfändung von Guthaben des Darlehensnehmers bei einem inländischen Kreditinstitut oder Grundpfandrechte an inländischen Immobilien. Bei Darlehen (insbesondere Gesellschafterdarlehen) kann die Behandlung als Einlagengeschäft nur vermieden werden, wenn die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs solange und soweit ausgeschlossen wird, wie dadurch ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt wird (sogen. „qualifizierter Rangrücktritt“). Einen solchen Rangrücktritt wird ein Dritter, der nicht am Unternehmen beteiligt ist, aber nicht ohne weiteres vereinbaren wollen. Es liegt auch kein Einlagengeschäft vor, wenn das Darlehen von einem verbundenen Unternehmen gewährt wird. Hierbei handelt es sich schon nicht um „Gelder des Publikums“. Darüber hinaus sieht § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG ein sogen. „Konzernprivileg“ für Unternehmen vor, die derartige Geschäfte „ausschließlich“ mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochteroder Schwesterunternehmen betreiben. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Diese müssen allerdings kapitalmarktfähig sein, individuell ausgestellte Schuldverschreibungen genügen dafür nicht.

Was heißt das nun für die Praxis? Erfahrungsgemäß sind Unternehmen bzw. Unternehmer sich dieser aus dem Bankaufsichtsrecht stammenden Problematik gar nicht bewusst. Aber Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Unternehmer sollten deshalb prüfen, inwieweit bestehende Finanzierungen den gesetzlichen Anforderungen genügen, um die Einstufung als unerlaubtes Einlagengeschäft zu vermeiden. Erforderlichenfalls sollten ggf. erforderliche Maßnahmen veranlasst werden, soweit möglich. Wer sich neue Finanzquellen erschließen will, um von der Hausbank unabhängiger zu werden, sollte sich bewusst sein, dass zur Vermeidung eigener Strafbarkeit bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen, deren Einhaltung aber womöglich dazu führt, dass der alternative Geldgeber nicht bereit ist, Mittel zu gewähren (z.B. qualifizierter Rangrücktritt) oder es für das Unternehmen unattraktiv ist, das Darlehen nicht bei der Hausbank aufzunehmen, weil auch dann ggf. Sicherheiten gestellt werden müssen. Keinesfalls sollte man das Thema ignorieren und denken „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Denn auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die BaFin von sich aus auf Verstöße aufmerksam wird, gilt doch der Grundsatz: „Der Geschäftsfreund von heute ist womöglich der Feind von morgen.“ Sollten die Einlagen nämlich trotz anfänglich bester Absichten irgendwann nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden können, muss man damit rechnen, dass der Geschädigte nicht nur sein Geld einklagt, sondern womöglich auch die BaFin informiert. Autor Der Autor Alexander Knauss ist Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Sozietät MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater mit Büros in Bonn und Berlin.

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Mängelanzeige per Email

Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist Nach § 13 Abs. 5 VOB/B hat nur eine schriftliche Mängelanzeige eine verjährungsverlängernde Wirkung. Eine Mängelanzeige per Mail hat mangels eigenhändiger Unterschrift keine verjährungsverlängernde Wirkung. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in folgendem Fall entschieden: Die Klägerin ist Eigentümer eines Bürogebäudes. Die Beklagte baute dort im Auftrag der Klägerin 2010 Kältemaschinen ein. Die Leistung wurde im August 2010 abgenommen. Insoweit haben die Parteien eine zweijährige Verjährungsfrist vereinbart. Im August 2011 sandte ein Mitarbeiter der Klägerin sodann per Email eine Mängelanzeige. In der darauf folgenden Woche fand ein Ortstermin statt ohne weitere Erkenntnisse. Mit Schreiben aus Mai 2013 wandte sich die Klägerin sodann nochmals an die Beklagte und meldete Mängel an und forderte unter

Fristsetzung auf, diese Mängel zu beseitigen. Dies wurde durch die Beklagte unter Verweis auf eine etwaige Verjährung abgelehnt. Sodann vergab die Klägerin die Mängelbeseitigung an einen Dritten, der ihr dafür 42.900,00 € in Rechnung stellte, deren Erstattung die Klägerin nunmehr von der Beklagten mit der Klage verlangt. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen, denn die Forderungen der Klägerin seien verjährt. Da die Abnahme im August 2010 erfolgte, war ein Mangelbeseitigungsverlangen im Mai 2013 nach Ablauf der Verjährung und konnte diese Verjährung nicht mehr unterbrechen. Ein früheres wirksames Mängelbeseitigungsverlangen lag nicht vor. Insbesondere entsprach die Email aus August 2011 nicht den Anforderungen an eine wirksame Mängelanzeige. Nach § 13 Abs. 5 VOB/B hat nur eine schriftliche Mängelanzeige eine verjäh-

rungsverlängernde Wirkung. Dies setzt voraus, dass die Mängelanzeige eigenhändig unterschrieben wird. Eine solche eigenhändige Unterschrift kann nur durch eine sog. qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, die vorliegend ebenfalls fehlte. Eine einfache Email war nicht ausreichend. Hinweis: Die Entscheidung des Landgerichts wird in der juristischen Literatur teilweise stark kritisiert. Ein Urteil des höchsten Gerichts, des Bundesgerichtshofs, gibt es dazu bisher noch nicht. Daher sollte man rechtssicher Mängelanzeigen nur in Schriftform vornehmen. Eindeutig und beweiswirksam sind Schreiben auch in der heutigen Zeit nur, wenn sie eigenhändig unterschrieben und nachweislich mit der Post zugestellt worden sind! Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 8.1.2015, Az. 2 – 20 O 229/13

Stundenlohnarbeiten ohne Vollmacht angeordnet: Keine Vergütung Die Vertragsklausel, dass Stundenlohnarbeiten schriftlich angeordnet werden müssen, ist zulässig. Vollmachtsprobleme rund um Stundenlohnarbeiten sind an der Baustelle Alltag. Im vorliegenden Fall (OLG Hamm, 19. Juni 2012, Az.: 21 U 85/11) hatte der angestellte Bauleiter des Auftraggebers Stundenlohnarbeiten mündlich und ohne entsprechende Vollmacht angeordnet. Im Vertrag war geregelt, dass Stundenlohnarbeiten nur vergütet werden, wenn der Auftraggeber sie zuvor schriftlich anordnet. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestehen auch im Bereich des AGB-Rechts, also bei vorformulierten Standardvertragsklauseln, keine Bedenken. Allein daran wäre also schon der Anspruch auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten gescheitert. Des Weiteren waren die Stunden-

lohnarbeiten durch den Bauleiter des Auftraggebers aber auch ohne spezielle Vollmacht angeordnet worden. Im zugrunde liegenden Bauvertrag war eine Vertretungsberechtigung des Bauleiters nicht vorgesehen. Auch die Tatsache, dass die streitigen Stundenlohnarbeiten in einer Abschlagsrechnung erfasst waren, die dann vom Auftraggeber zunächst kommentarlos bezahlt wurde, konnte nicht zu einem Anerkenntnis bzw. einer Vergütungspflicht für die Nachträge führen. Grundsätzlich ist die Bezahlung von Abschlagsrechnungen nicht mit irgendeiner Anerkenntniswirkung verbunden. Anmerkung: Das Urteil stellt drei an sich bekannte Situationen am Bau noch einmal deutlich klar: » Vertragsklauseln, wonach Stundenlohnarbeiten schriftlich angeordnet

werden müssen, sind wirksam. » Auch Bauleiter haben (genauso wie frei-

berufliche bauleitende Architekten) keine grundsätzliche Vertretungsvollmacht für den Auftraggeber. Diese müsste im Bauvertrag schon extra ausgewiesen sein. Ansonsten sind nur die rechtsgeschäftlichen Vertreter vertretungsberechtigt, also Geschäftsführer oder Prokuristen. Der Vollmachtsnachweis ist für den Auftragnehmer bei Anordnung von Stundenlohnzetteln also absolut wichtig. » Bezahlung von Abschlagsrechnungen, in denen auch später streitige Dinge stecken, z. B. Nachträge oder Stundenlohnarbeiten, haben bei kommentarloser vollständiger Zahlung keinerlei Anerkenntniswirkung. Diese tritt nur bei Zahlungen auf Schlussrechnungen oder Teilschlussrechnungen ein.


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Engagement für gesunde Mitarbeiterschaft Bedachungen Degen macht sich für die Krebsprävention in den eigenen Reihen stark! Am Arbeitsplatz etwas für die Gesundheit tun – damit waren bei Degen Bedachungen bisher die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen und seit drei Jahren eine wöchentliche betriebliche Firmengymnastik gemeint. Die Vorbeugung und Früherkennung von Krebs war dagegen kein Thema. Dabei gibt es hier durchaus etwas zu sagen und zu tun, finden Bärbel und Martin Weihsweiler von der Firma Degen. Aus diesem Grund hatte das Unternehmen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 28.05.2015 eine spezielle InfoVeranstaltung zur Früherkennung von Hautkrebs angeboten. Dies ist eher ein ungewöhnliches Thema für die innerbetriebliche Gesundheitsvorsorge, dennoch nicht weniger wichtig, in diesem Punkt sind sich Geschäftsführung und Belegschaft einig. Fachliche Unterstützung bekam das Unternehmen Degen dabei von der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. die in Kooperation mit der IKK classic die Veranstaltung durchführte. Unter dem Motto „informiert und motiviert“ bietet die Krebsgesellschaft Unternehmen, öffentlichen Betrieben und Ämtern in NRW spezielle Veranstaltungen zur Vorbeugung und Früherkennung verschiedener Krebserkrankungen an. Vor Ort durchgeführt werden die Veranstaltungen dann von einer Fachärztin oder einem Facharzt.

Daher ist der IKK classic Prävention so wichtig, sagt die Regionaldirektorin des Rhein-Sieg-Kreises Claudia Winter. Früh erkannt lassen sich die genannten Tumorerkrankungen in der Regel gut behandeln.

zu engagieren. Es lohnt sich auf jeden Fall“, so Herr Weihsweiler.

Mit Blick auf die Schulungsinhalte hatte sich die Firma Degen für das Thema Hautkrebs als eine der vier der häufigsten Krebserkrankungen entschieden.

„Mit der Veranstaltung wollten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas anbieten, das über die übliche Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz hinausgeht“, berichtet Herr Weihsweiler vom Unternehmen Bedachungen Degen.

Regionaldirektion Rhein-Sieg-Kreis Ariane Gabriel, Telefon 02241-540434 ariane.gabriel@ikk-classic.de

An hellem Hautkrebs erkranken in Deutschland schätzungsweise jährlich etwa 200.000 Menschen und circa 15.000 an schwarzem Hautkrebs. Hautkrebs scheint auf dem Vormarsch zu sein: So hat sich von 1990 bis 2004 die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen etwa vervierfacht.

„Auch wenn die Beschäftigung mit dem Thema Krebs nicht leicht fällt, gibt es doch Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung, die man kennen sollte, um die eigene Gesundheit und die der Familie zu fördern. Wir wollen unsere Belegschaft darin bestärken und auch andere Arbeitgeber motivieren, sich hier

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, stehen Ihnen die Ansprechpartner der IKK classic gerne zur Verfügung:

Regionaldirektion Bonn und Rhein-Erft-Kreis Stefanie Kriegenburg Telefon 0228-9894 112 stefanie.kriegenburg@ikk-classic.de Degen Bedachungen Inh. Martin Weihsweiler Am Wiesenpfad 16 53340 Meckenheim Telefon 02225-94450

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Aus KH und Innungen Handwerk – vor Ort 4.2015

Lossprechung der Zimmerer-Innung Bonn · Rhein-Sieg Am 20. Juni 2015 feierte die ZimmererInnung Bonn • Rhein-Sieg auf dem Gelände der Zimmerei Thomas Mandt in Niederkassel-Mondorf die Lossprechung von zwölf Prüflingen. Der Prüfungsausschussvorsitzende Frank Apel überreichte den Prüflingen die Gesellenbriefe und ehrte die drei Prüfungsbesten. Er lobte die gezeigten Leistungen gerade im praktischen Teil der Prüfung. Die berufliche Zukunft der jungen Gesellen beurteilte Heinz-Josef Hoja, Obermeister der Zimmerer-Innung Bonn · Rhein-Sieg, als hervorragend. „Im Zimmerer-Handwerk besteht nach wie vor Bedarf an Fachkräften. Die Jung-Gesellen

haben daher sehr gute Berufsaussichten.“ An die Betriebe richtete er die Bitte, mit der Ausbildungsbereitschaft nicht nachzulassen, damit dem Handwerk auch in Zukunft gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher verlieh als Zeichen der Anerkennung meisterlichen Schaffens aus Anlass des 50-jährigen Meisterjubiläums Johann Josef Mandt und Peter Engels den Goldenen Meisterbrief. Die über 150 Gäste ließen sich nach dem offiziellen Teil die Bratwürstchen schmecken und feierten in gemütlicher Runde Rund bis nach Mitternacht.


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Gemütlicher Abend und Lossprechungsfeier der Fleischer-Innung Bonn · Rhein-Sieg

Zu einem gemütlichen Abend in dessen Mittelpunkt die Lossprechung der Auszubildenden stattfand hatte die Fleischerinnung Bonn.Rhein-Sieg am Samstag, den 27.06.15 ins Parkrestaurant Rheinaue geladen. Obermeister Adalbert Wolf konnte ca. 100 Gäste bei bestem Wetter begrüßen. Neben den neuen Gesellinnen und Gesellen waren auch deren Partner, Eltern und Freunde sowie einige Innungsmitglieder und die Lehrer des Berufskollegs geladen. Auch zahlreiche Altmeister der Innung freuten sich auf ein paar gesellige Stunden. Einen besonderen Dank richtete Adalbert Wolf an die ebenfalls anwesenden Inhaber

der Ausbildungsbetriebe. Er betonte, dass die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe weiterhin ausgesprochen hoch sei. Allerdings habe der Beruf des Fleischers auch so viele interessante Facetten, so dass er für junge Leute immer attraktiver werde. Von insgesamt 18 Fachverkäufer(-innen) und Fleischern, hatten 2 besonderen Grund zum jubeln. Als innungsbeste Prüfungsabsolventen wurden die Fachverkäuferin Eva Maria Stürmer von der Metzgerei Knein in Niederkassel-Rheidt und der Fleischer Benjamin Hielscher von der Metzgerei Hielscher in Sankt Augustin besonders ausgezeichnet.

Selbstverständlich wurden auch alle anderen Prüflinge der Innung gebührend geehrt und erhielten eine dekorative Armbanduhr zur Erinnerung an die Ausbildungszeit. Obermeister Wolf gratulierte im Namen der Innungsmitglieder und Ausbilder und ermutigte die Absolventen die zahlreichen Fortund Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen im Fleischerhandwerk zu nutzen. Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung lud die Fleischerinnung zum Buffet und geselligen Beisammensein.

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Neue Elektro-Lehrwerkstatt in Siegburg

Für die überbetriebliche Unterweisung der Elektroniker/-innen für Energieund Gebäudetechnik steht seit Beginn des Jahres eine neu eingerichtete Lehrwerkstatt zur Verfügung. Damit stellt sich die Kreishandwerkerschaft dem technischen Fortschritt und den Ansprüchen der Unternehmen an eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. Finanziert wurde die Elektrowerkstatt zum Großteil aus öffentlichen Mitteln. Die Lehrwerkstatt bietet in einem hellen, großen Raum Platz für 12 Auszubildende. Der Ausbildungsmeister Guido Ockenfeld vermittelt hier das nötige Know-

how rund um intelligente Gebäude: Von der Installation einer Beleuchtungsanlage bis hin zum Aufbau und Verdrahtung von Schaltschränken und der Programmierung von Steuerungen. Dabei wird hochmoderne Technik wie ein Active Board oder ein Building System Trainer eingesetzt, der die Elektronik eines kompletten Einfamilienhauses abbildet. Der Beruf ist vielseitig und hat Zukunft. Immer mehr Menschen wollen mehr Komfort im Büro und Zuhause. Zugleich wird Energie immer wertvoller, die Systeme müssen entsprechend immer sparsamer werden. Und das bedeutet heute viel mehr als Licht aus, Fernseher aus, Stecker ziehen. Moderne Ge-

bäude fahren z. B. bei Sonneneinstrahlung automatisch die Jalousien runter. Eine Photovoltaikanlage wandelt die Sonnenstrahlen zugleich in Strom um, der Energieverbrauch wird optimiert. Für das ausbildungsstarke Elektrohandwerk betreibt die Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg drei Werkstätten: Eine in Bonn und zwei Siegburg. Auch die Durchführung der praktischen Teile der Gesellenprüfung nimmt einen breiten Raum ein. Jährlich legen ca. 100 Auszubildende die Gesellenprüfung als Elektroniker/in Fachrichtung Energieund Gebäudetechnik in den Bildungszentren der Kreishandwerkerschaft ab.


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Betriebsbörse Ansprechpartner: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Frank Jäger, Tel. (02241)990-109, Fax (02241)990-154 · eMail: jaeger@khs-handwerk.de

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38 Jugend in Arbeit + Handwerk – vor Ort 5.2014

Sie suchen junge Leute, die Ihr Unternehmen verstärken??? Sprechen Sie uns an!!! Wir vermitteln!!! Nachdem die Nachfragesituation der Unternehmungen nach jungen Menschen, die Arbeit suchen, zu Beginn des Jahres etwas rückläufig war, spüren wir aktuell eine deutliche Steigerung. Die Konzentration auf die Vermittlung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Rahmen der Landesinitiative „Jugend in Arbeit +“ hat sich bewährt, was Ihre Resonanz deutlich macht. Schließlich engagieren wir uns bereits seit Anfang 2013 mit guten Ergebnissen in diesem Bereich. Hierfür steht ein Zeitbudget von 20 Stunden in der Woche zur Verfügung. Wenn Sie mich einmal nicht erreichen sollten, können Sie darauf vertrauen, dass Rückrufe so schnell wie möglich erfolgen und Emails zeitnah beantwortet werden.

Wer denkt, dass hier nur schwach aufgestellte junge Menschen zur Vermittlung zur Verfügung stehen, sollte sich durch die Praxis überzeugen lassen. Gerade im Augenblick rechnen wir vermehrt mit jungen Leuten, die auch über einen Ausbildungsabschluss oder erste Berufserfahrung verfügen – das wird die nächste Zeit zeigen. So oder so sollten Sie uns davon in Kenntnis setzen, wenn Sie Verstärkung suchen. Sprechen Sie uns einfach an!!!

In der Regel bin ich zu folgenden Zeiten erreichbar. Montags: 13:30 – 17:00, Dienstags: 7:30 – 11:30 Mittwochs: 7:30 – 11:30, Donnerstags: 7:30 – 12:00 Freitags: 7:30 – 11:00 Die Kontaktdaten lauten: Mark Ditges, mail: ditges@khs-handwerk.de Fon: 02241 / 969040-290 · Fax: 02241/ 969040-292 Die Erfahrungen aus dem Jahren 2013/2014 haben gezeigt, dass sich der Einsatz für junge Menschen lohnt. Wir konnten etliche nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse initiieren. Trotz verringerter Stundenzahl – können die Ergebnisse sich sehen lassen. Das bestärkt uns darin, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben, uns im Rahmen „JiA+“ einzusetzen. Das war und ist nur mit ihrer Hilfe und mit ihrer Nachfrage möglich. Der allgegenwärtige Fachkräftemangel spielt uns hier zu. Zunehmend bekommen wir von den Unternehmen aller Gewerke zurückgemeldet, dass sich Chancen für junge Menschen ergeben können und eine große Bereitschaft besteht, hier eine Einarbeitungsleistung und Anlernphase im Sinne einer nachhaltigen Beschäftigung zu leisten. Die Faktoren des max. 2- wöchigen Probearbeitens und die Option eines Eingliederungszuschusses, der bis max. 6 Monate 50% betragen kann, sind hier probate Mittel, die Minderleistung des jeweiligen Jugendlichen zu kompensieren und den Aufwand von Seiten des Betriebes zu relativieren. Der organisatorische Aufwand ist gering und wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab. Überwiegend überzeugen die Jugendlichen durch eine gute Motivationslage und durch den Willen, sich beruflich zu etablieren. Hierfür setzen sich die meisten überdurchschnittlich ein. Einige suchen ihr berufliches Ziel auf Helferbasis, um sich weiterführende Ziele zu erarbeiten, wiederum andere verfügen über einen Berufsabschluss.

IHK Bonn · Rhein-Sieg Christiane Gröhnke 0228 / 72284-206 groehnke@boo.ihk.de Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Mark Ditges 02241 / 969040-290 mail: ditges@khs-handwerk.de


Ansprechpartner im Überblick Zentrale: Telefon: (02241) 990-0 · Telefax: (02241) 990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de · Internet: www.khs-handwerk.de HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG Alois Blum, Dipl. Kfm. _____________________ blum@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -122 SEKRETARIAT Birgit Seifert _____________________________ postfach@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -124 ZENTRALE, AUSKÜNFTE, ABGASUNTERSUCHUNGEN Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 Michaela Kuppert _________________________ kuppert@khs-handwerk.de __________ (02241) 990 -110 JURISTISCHE BERATUNG UND VERTRETUNG Oliver Krämer, Assessor ____________________ kraemer@khs-handwerk.de _________ Wolfgang Schmeil, Assessor ________________ schmeil@khs-handwerk.de __________ Elke Siewert, Assessorin ___________________ siewert@khs-handwerk.de __________ Ernst Wittlich, Assessor ____________________ wittlich@khs-handwerk.de __________

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BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG Frank Jäger, Dipl. Kfm. _____________________ jaeger@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -109 STEUERBERATUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSSTELLE Andreas Arens, Steuerberater, Dipl. Kfm.______ arens@kh-brs-steuerberatung.de ______ (02241) 990 -147 Christina Offergeld, Steuerberaterin _________ offergeld@kh-brs-steuerberatung.de ___ (02241) 990 -132 ÜBERBETRIEBLICHE UNTERWEISUNG Andreas Maybaum, Leitung ________________ maybaum@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -116 Manuela Eberz, Organisation _______________ eberz@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -177 AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN Dagmar Brast ____________________________ brast@khs-handwerk.de ____________ (02241) 990 -113 Siegrid Beunings _________________________ beunings@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -119 LEHRVERTRÄGE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 TARIFAUSKÜNFTE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 JOB TICKET, SCHIEDSSTELLE-KFZ Eva Fleischhacker _________________________ fleischhacker@khs-handwerk.de ______ (02241) 990 -104 MITGLIEDERVERWALTUNG, BEITRAGSWESEN Marita Hiller _____________________________ hiller@khs-handwerk.de____________ (02241) 990 -121 JUGEND IN ARBEIT PLUS Mark Ditges _____________________________ ditges@khs-handwerk.de _________ (02241) 969040-290 SCHWEISSKURSE Rolf Busse _______________________________ busse@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -311


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94 Prozent der Effizienzhausbesitzer würden ihre Modernisierungsmaßnahmen weiterempfehlen Verbessertes Wohlbefinden überzeugt Modernisierer Bewohner von Effizienzhäusern sind sehr zufrieden mit den umgesetzten Effizienzmaßnahmen und loben die hohe Wohnqualität. Das belegt eine Umfrage, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS) unter selbstnutzenden Eigentümern von Effizienzhäusern durchgeführt hat. So würden 94 Prozent der Einfamilienhaus-besitzer

die umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen weiterempfehlen. Ungefähr die Hälfte der Bewohner gibt an, dass sich ihr gesundheitliches Wohlbefinden im sanierten Effizienzhaus im Vergleich zu vorher verbessert oder deutlich verbessert hat. Bei rund 40 Prozent der Bewohner ist zudem die Belastung durch bestehende Pollenallergien deutlich zurückgegangen.

rern und ihren Familien wider – repräsentativ für rund 150 Ein- und Zweifamilienhäuser, die im dena-Modellvorhaben saniert wurden“, so Ulrich Benterbusch, Geschäftsführer der dena. „Die Ergebnisse zeigen, dass eine energieeffiziente Modernisierung zu einer deutlich höheren Wohnqualität und damit zu einer hohen Lebensqualität beiträgt.“

„Die dena-Umfrage spiegelt die Erfahrungen von zahlreichen Effizienzhaussanie-

Raumtemperatur und Luftqualität haben sich verbessert Mehr als 80 Prozent der Einfamilienhausbesitzer empfinden Luftqualität und Raum-temperatur im modernisierten Effizienzhaus angenehmer als vor der Sanierung – sowohl im Wohn- und Schlafbereich als auch nach längerer Abwesenheit. Fast 100 Prozent der Einfamilienhausbesitzer stehen daher voll hinter ihrem Entschluss: Sie würden wieder energieeffizient sanieren und sich sowohl bei Fenstern und Fassadendämmung als auch bei der Heizund Lüftungstechnik wieder für die jeweils durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entscheiden. Lediglich bei der Photovoltaik-Anlage sinkt die hohe Zustimmungsrate der Einfamilienhausbesitzer auf 73 Prozent – rund ein Viertel würde sich hier also bei der nächsten Modernisierung anders entscheiden. Quelle: DENA


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Was bedeutet energetische Modernisierung? Der Begriff „energetische Modernisierung” umfasst Maßnahmen, die den Wärmeschutz und/oder die Wärmeverteilung eines Gebäudes optimieren und dazu beitragen, Energie und/oder Wasser einzusparen. Darunter fallen z. B. Dämmungen (Außenwände, Dach, Kellerdecke) und die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage. Energetische Modernisierung ist ein Zugpferd, wenn es darum geht, den CO2-Ausstoß im Gebäudebestand zu reduzieren. Und nur, wer sein Gebäude energetisch modernisiert, macht sich bzw. dessen Bewohner von zukünftigen Energiepreissteigerungen unabhängiger. Eine Modernisierung kommt selten allein Viele Modernisierungsmaßnahmen sind kombinierbar und gerade durch das Zusammenspiel besonders rentabel. Soll die Fassade erneuert werden, lohnt es sich, auch über eine Dämmung nachzudenken – die Errichtung eines Gerüsts ist ohnehin notwendig. Vor Beginn einer energetischen Sanierung sollte man einen Innungsfachbetrieb hinzuziehen, um für das jeweilige Gebäude das optimale Maßnahmenbündel zu finden.

Tipps zum Modernisieren und Sanieren Nicht nur modernisieren, sondern auch optimieren! Um die größtmögliche Einsparung zu erzielen, sollte im Zuge der Modernisierung auch die Gebäudetechnik verbessert werden. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems bringt beispielsweise Ersparnisse bei Heizkosten und Betriebsstrom von zehn bis 15 Prozent. Mit Fördermitteln wird es günstiger! Energetische Modernisierungen haben Energieeinsparungen zur Folge und schützen die Umwelt. Da das ein Gewinn für die Allgemeinheit ist, fördert die Bundesregierung solche Maßnahmen auf vielfältige Weise. Beim Modernisieren Maßnahmen kombinieren! Wenn schon, denn schon! Eine Gebäudesanierung ist ein großes Projekt. Viele Maßnahmen sind möglich, nicht alle sind nötig. In jedem Fall sollten Sie einen Innungsfachbetrieb zu Rate ziehen, bevor Sie mit der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen beginnen.

Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Wolfgang Thielen (02183)417623


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Aus KH und Innungen Handwerk – vor Ort 4.2015

Elektromobilität wird unsere Städte verändern Fahrzeuge erhebliche Vorteile genießen. Weit verbreitet sind inzwischen Elektrofahrräder, sog. Pedelecs. Die Fahrräder sind praktisch, bequem, schnell und können oft eine Fahrt mit dem Auto ersetzen. Der ÖPNV ist auch nicht ausgenommen – Straßenbahnen werden seit jeher elektrisch betrieben und Hybridbusse, die neben dem Dieselmotor auch mit Batterie ausgestattet sind, werden in vielen Städten erprobt. Fachleute prognostizieren, dass die individuelle Mobilität weniger vom eigenen Auto abhängig sein wird und in großen Städten immer mehr Menschen auf andere Mobilitätslösungen zurückgreifen. Die großen Automobilhersteller produzieren Elektrofahrzeuge bereits in Serie und in vielen Städten ist Elektromobilität schon sichtbar: Ladesäulen werden an zentralen Orten aufgebaut, es gibt spezielle

Parkplätze und vor allem sieht man immer mehr Elektroautos fahren. International gibt es bereits Innenstadtzonen, in denen elektrisch angetriebene

Auch Nutzfahrzeuge können elektrisch Elektronutzfahrzeuge eignen sich gut für die Erledigung städtischer Aufgaben wie z. B.


Aus KH und Innungen

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Müllsammlung oder Landschafts- pflege. Sie emittieren lokal fast keine Schadstoffe und sind extrem geräuscharm – besonders wichtig in Innenstädten und Umweltzonen mit hohem Verkehrsaufkommen. Wo kann ich mir Elektrofahrzeuge ansehen und Probe fahren? Nahezu jeder große Autohersteller hat Elektrofahrzeuge im Programm. Rufen Sie einfach beim Fahrzeughersteller oder bei einem Autohaus in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin! Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge im Rahmen von Car-Sharing-Angeboten in Nordrhein-Westfalen zu testen. Wie viel kostet Fahren mit dem Elektrofahrzeug? Die Fahrt mit einem Elektrofahrzeug kostet im Vergleich mit einem Fahrzeug mit konventionellem Verbrennungsmotor ungefähr die Hälfte – also ca. 3–6 € pro 100 km statt über 10 €. Gibt es finanzielle Hilfe zum Kauf von öffentlicher Seite?

Für Elektrofahrzeuge entfallen die jährlichen Kfz-Steuern über einen Zeitraum von 10 Jahren. Außerdem gibt es z. T. lokale/kommunale Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, z. B. durch Ihren Energieversorger vor Ort. Darüber hinaus können Unternehmen über die NRW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen für Elektrofahrzeuge erhalten. Für Dienstwagenfahrer gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen zum geldwerten Vorteil. In Deutschland werden derzeit keine staatlichen Kaufprämien für Elektroautos gezahlt. Muss ich meine Stromversorgung zu Hause umbauen? Grundsätzlich nicht! Es empfiehlt sich

eine sogenannte „Wall-Box“ installieren zu lassen, über die eine schnellere Ladung als über den normalen SchuKoStecker möglich ist und die weitere Schutzfunktionen während der Ladevorgänge übernimmt. Die Wall-Boxen werden häufig gemeinsam mit dem Fahrzeug angeboten. Wo kann ich mich weiter über Elektromobilität und Elektro-Autos informieren? Auf www.elektromobilitaet.nrw.de finden Sie alle Informationen zum Thema Elektromobilität sowie Veranstaltungshinweise. Oder Sie nehmen einfach direkt mit uns Kontakt auf. Quelle: Elektromobilität NRW

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Know-how reinstecken – Energie rausholen

Die Energiewende beginnt zuhause Strom ist kostbare Energie – wer sie intelligent nutzen will, braucht den nötigen Durchblick. Die Fachbetriebe der E-Handwerke zeigen wie es geht: das Zauberwort heißt „Energieoptimierung“. Wenn es um Energieeinsparung geht, denken viele gleich an Wärmedämmung oder an neue Fenster und Türen. Doch Energiesparen heißt auch Strom sparen. Dass die Strompreise weiter steigen, ist sicher. Schon allein deshalb lohnt es sich für alle privaten Haushalte über Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzudenken. Mit moderner Elektrotechnik bieten sich überzeugende Lösungen an, die für mehr Energieeffizienz sorgen. Bedarfsgerechte Komfort- und Sicherheitslösungen zählen genauso dazu wie elektronisch geregelte Energiesparpumpen für die Heiztechnik oder der Einbau einer Photovoltaikanlage. Ob Wohnung oder Haus, Wärme oder Licht, Küche oder Keller: Der Energiebedarf in Ihrem Zuhause ist jeden Tag anders. Wenn die ganze Familie da ist, soll es wohlig warm sein. Wenn die Sonne scheint, darf es drinnen nicht zu heiß werden. Wohnkomfort zu genießen muss nicht heißen, kostbare Energie zu verschwenden. Um alle Einsparpotenziale auszuschöpfen, brauchen Sie intelligente Technik – und einen Profi, der alles bedarfsgerecht abstimmt. Sie werden staunen, wie viel Geld Sie mit dem sinnvollen Einsatz von Strom sparen können. Energieeffizienz-Lösungen bieten die Fachbetriebe im Elektrotechniker- und IT-Handwerk (www.feh-nrw.de, Fachbetriebssuche).


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KNX-Vernetzungsmöglichkeiten

Beleuchtung Auf Tastendruck werden beim Verlassen der Wohnung alle Lichter ausgeschaltet und Szenenschaltungen für programmierte Lichtszenarien gesteuert. Beschattung Sonnenschutzanlagen werden wetter- bzw. sonnenstandsabhängig oder zeitgesteuert geöffnet und geschlossen. Fenster, Türen Bei einsetzendem Regen werden automatisch Dachfenster geschlossen oder die Lüftung bei schlechter Luftqualität eingeschaltet. Heizung Hier ist eine individuelle Einzelraumregelung, auch per Telefon steuerbar. Über Fensterkontakte werden automatisch die Heizungsventile bei geöffnetem Fenster gesteuert um Heizenergie zu sparen. Sicherheitsanlagen Umfassende Überwachungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich sowie Überfall- und Paniktaster mit Weitermeldung an externe Sicherheitsdienste, Anwesenheitssimulation durch Licht- und Rollladensteuerung, Videoüberwachung mit TV-Anbindung bringen größtmögliche Sicherheit. Bewässerung Über eine Steuerung von Pumpen und Ventilen ist es möglich die Gartenbewässerung zu automatisieren. KNX ermöglicht somit den Fernzugriff auf sämtliche dieser Einsatzfelder per LCD-Display, Schalter, Infrarot- und Funkfernbedienungen oder Telefon sowie die Information über den Status der Installationseinheiten. Den Einbau von KNX-Systemen übernehmen geschulte Elektroinstallateure, die am „KNX Partner“-Logo zu erkennen sind.


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Unterstützung des Biorhythmus und mehr Freiräume durch generationsgerechte Beleuchtung

Gesundes Licht mit vitaLED® Das Thema Beleuchtung umfasst mehr als nur die reinen Leuchten. Eine gute Lichtplanung verleiht den Räumen ein Ambiente in dem sich Menschen gern aufhalten und sorgt zudem für mehr Sicherheit und Orientierung, kann aber auch gesundheitliche Vorteile bieten oder weitere Funktionen wie das Schaffen von Kaufimpulsen in Shops fördern. vitaLED® ist eine innovative Beleuchtungslösung mit intelligenter Steuerung, die sogar in der Lage ist, den circadianen Verlauf des Lichts nachzuempfinden. Zusätzlich zum RGB-Farbraum (Rot, Grün, Blau) lässt sich hier auch der gesamte Bereich des Weißlichts stufenlos regeln. Je nach Mischung der farbigen Anteile wirkt das Licht leistungssteigernd oder entspannend, aktivierend oder beruhigend. Zudem lassen sich Lichtkonzepte umsetzen, welche neben einem effizienten Energieein-

ein durchdachtes Lichtkonzept eine zentrale Komponente, um sich in den eigenen vier Wänden möglichst lange wohlzufühlen. Die mit zunehmendem Lebensalter abnehmende Lichtdurchlässigkeit der Augenlinsen für kurzwellige Spektralanteile kann somit berücksichtigt werden und z.B. die Beleuchtung durch erhöhten Blauanteil entsprechend ausgeglichen werden was sich nachweislich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit auswirkt. satz, optimale Bedingungen für eine generationsgerechte Beleuchtung schaffen. Ein angenehmes Lichtambiente in Verbindung mit einer komfortablen Lichtsteuerung, ermöglicht eine ganzheitliche auf die individuellen Bedürfnisse angepasste, situationsgerechte Lichtlösung. Da sich mit zunehmendem Alter auch die Ansprüche an das Wohnen wandeln, ist neben nahezu barrierefreien Zugängen und Möglichkeiten, die den Alltag erleichtern,

Über alle Bereiche hinweg, von der privaten Anwendung in Bad oder Wohnraum bis zu professionellen Anwendungen in Wellnesseinrichtungen, Gesundheitszentren oder Pflegebereichen, vom Autohaus bis zum Einkaufszentrum, für Nutzer jeden Alters kann vitaLED® von allen Anforderungen der flexiblen aber zielgerichteten Beleuchtung gerecht werden. Quelle: Brumberg




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