Intern Ausgabe 5/2014

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Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen

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Editorial

Energetische Gebäudesanierung – Der Handwerksbeitrag zum Klimaschutz Die „Bundesregierung entlastet Hausbesitzer.“ Mit dieser Überschrift war ein Artikel in einer überregional veröffentlichten Zeitung versehen. Beim ersten Betrachten der Überschrift könnte der Leser davon ausgehen, dass die Bundesregierung „lediglich“ die konjunkturelle Wirtschaftsentwicklung im Auge hat. Tatsächlich verbirgt sich hinter der beabsichtigten Unterstützung der Hauseigentümer, ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz.

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on 2015 bis 2019 an will die Bundesregierung für Steuererleichterungen jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dies geht aus dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ hervor. Gebäude nehmen eine Schlüsselrolle bei den Zielen der Bundesregierung zur Energiewende ein. Die Zielsetzung ist dabei sehr deutlich formuliert: Hauseigentümer sollen zu mehr Energieeinsparung bewegt werden. Die Motivation der Bundesregierung resultiert aus der eigenen Zielsetzung bis zum Jahr 2020 einen zum Ver-

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Ass. Michael Bier Geschäftsführer

gleich zum Jahr 1990 um 40 % reduzierten Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) zu erzielen. Neben den bekannten Maßnahmen wie etwa der Fassadendämmung sollen aber generell alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden gefördert werden. Klar ist auch, es ist das Handwerk, das die oben dargelegten Ziele tatsächlich umsetzt. Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Dachdecker, Zimmerer, Maurer, Kälteanlagenbauer und Maler leisten bei der energieeffizienten Gebäudesanierung einen entscheidenden Beitrag zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz. Darüber hinaus beraten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk sowie die handwerklichen Gebäudeenergieberater, wie Energie eingespart werden kann, damit die Energiekosten gesenkt werden und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften hat die energiepolitische Entwicklung aufgegriffen und in NRW

die „Handwerksoffensive Energieeffizienz“ ins Leben gerufen. Dies liegt sicherlich auch an dem Umstand, dass das Land NRW ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet und sich als Bundesland eigene verpflichtende Vorgaben gegeben hat. Die Kampagne unterstreicht den wesentlichen Beitrag der Kreishandwerkerschaft als bedeutender lokaler Partner der Energiewende vor Ort. Sind doch gerade in diesen die oben exemplarisch aufgezählten Gewerke als Innungen organisiert. Auch Ihre Kreishandwerkerschaft Solingen ist selbstverständlich dieser Initiative beigetreten. Neben der öffentlichkeitswirksamen Darstellung des Handwerks als „Energieausrüster der Nation“ soll in dem Zusammenschluss eine gemeinsame Plattform entstehen, die gegenüber Politik und Öffentlichkeit den unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz darlegt. Denn eines ist sehr sicher, ohne die handwerklichen Fachbetriebe, können die ehrgeizigen Ziele des Landes und der Bundesregierung nicht umgesetzt werden. Es sind gerade die Handwerksbetriebe vor Ort, die den Klimawandel tatsächlich umsetzen.

Kai Buschhaus Kreishandwerksmeister

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Inhaltsverzeichnis

Benannt nach dem gemeinsamen Schutzheiligen der Bäcker und Feuerwehrleute, steht „Florians Brot“ für eine äußerst engagierte Spendenaktion der Solinger Bäcker-Innung.

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Über interessante Seminare und Coachings berichten die Solinger Unternehmerfrauen des Handwerks. Unter anderem das IKKGesundheitsforum. Alle Jahre wieder: Jeder Gewerbetreibende sollte vor Ablauf des Jahres die ausstehenden Forderungen daraufhin überprüfen, ob ihnen eine Verjährung droht!

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E D I TO R I A L

RECHT & SERVICE

RECHT & SERVICE

Energetische Gebäudesanierung – Der Handwerksbeitrag zum Klimaschutz. . . . .3

Vermieter darf Mietobjekt nur im Ausnahmefall betreten. . . . . . . . .14

Ideal für das Handwerk und Kleinunternehmen: Transporter . . . . . .26

HANDWERK AKTUELL

Selbst genutztes Wohnhaus: Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers . . . . . .14

AU S K H U N D I N N U N G E N

Richtige Fassadendämmung ist ökologisch sinnvoll . . . . . . . . . . . . . . . .15

Obermeisterin Pia Schneider ehrt Solinger Friseure . . . . . . . . . . . . . . . .28

Mindestlohn ab 1.1.2015 . . . . . . . . . . . . . . .8

Ladeinfrastruktur vom E-Handwerk: Elektromobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Neuer Sachverständiger im Friseurhandwerk aus Solingen . . . . . . . .28

Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

Ausbildung im Dachdeckerhandwerk: 20 Mio. Dächer suchen liebevolle Pflege 18

Unternehmerfrauen im Handwerk: 19. IKK Gesundheitsforum . . . . . . . . . . .30

Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2014. . . . . . . . . . . . . . . . .10

Forschung: Kleine und mittlere Betriebe sollten vorbeugend im Arbeitsschutz handeln . . . . . . . . . . . . . . . .20

TITELBILD

Tolle Aktion in fünf Solinger Bäckereien: Floriansbrot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

RECHT & SERVICE

Autohaus Malt geehrt . . . . . . . . . . . . . . . .26

Neuregelung im Umsatzsteuergesetz. . . . .8

Steuerliche Behandlung von Handwerkerleistungen nach Einzug . . .10

Metallbau: Optimismus schwindet . . . .22

Haftung bei Arbeiten in einem Gefälligkeitsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . .13

Lassen Sie uns über private Altersvorsorge reden . . . . . . . . . . . . . . . . .24

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Energetische Gebäudesanierung ist nicht nur ein Mittel zur Senkung der Nebenkosten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.


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Handwerk aktuell

Tolle Aktion in fünf Solinger Bäckereien

Floriansbrot Benannt nach dem gemeinsamen Schutzheiligen der Bäcker und Feuerwehrleute, steht „Florians Brot“ für eine äußerst engagierte Spendenaktion der Solinger Bäcker-Innung Sie möchte damit – in Kooperation mit dem Deutschen Feuerwehrverband – die Arbeit der Jugendfeuerwehr unterstützen. Um auch weiterhin eine optimale Ausbildung des Brandschützer-Nachwuchses zu ermöglichen, werden von jedem verkauften „Florians Brot“ 40 Cent an die örtliche Jugendfeuerwehr gespendet.

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um guten Tun gesellt sich natürlich der gute Geschmack: Das „Florians Brot“ ist ein Mehrkornmehlbrot mit Einkorn, Emmer, Waldstaudenroggen, Dinkel und Dinkelsprossen. Diese zum Teil selten gewordenen Urgetreidesorten verleihen dem „Florians Brot“ seinen sehr typischen Charakter. Dank der harmonischen Zusammensetzung aus mildem Sauerteig, aromatischem Malzextrakt und besten Dinkelsprossen bekommt „Florians Brot“ ein einzigartiges Geschmacksprofil und eine appetitliche goldbraune Krume.

Initiator der Aktion ist der Lehrlingswart der Solinger Bäcker-Innung Ralf Vogelskamp. Gemeinsam mit Obermeister Dirk Hermes hat der Bäckermeister und Mitinhaber der Firma Stöcker die Idee gemeinsam mit der Bäcker-Innung Solingen umgesetzt. Obermeister Hermes kann sich hierbei gut vorstellen, die Floriansbrote auch über den Veranstaltungs-zeitraum hinaus in den teilnehmenden Betrieben weiterhin anzubieten und ist gespannt, wie die Kundschaft das Brot annimmt. „Entschei-

den wird das dann jeder Bäcker selbst“, so Dirk Hermes. Auch die Jugendfeuerwehr beteiligt sich tatkräftig am Verkauf der Brote. Laut Stadtjugendfeuerwehrwart Dietmar Kühl „rückt“ diese mit Einsatzfahrzeugen an drei Wochenmarkttagen an. Erster „Einsatz“ war am Freitag, dem 24. Oktober, hier wurde das Floriansbrot auf dem Walder Wochenmarkt angeboten. Am 15. November, steht der Feuerwehr-Nachwuchs auf dem Ohligser Wochenmarkt und schließlich am Samstag, 22. November auf dem innerstädtischen Wochenmarkt. „Wir haben insgesamt 95 Mitglieder im Alter zwischen zehn und 18 Jahren, darunter sind auch sieben Mädchen“, so Dietmar Kühl. Das über die Brote eingenommene Geld soll für Fahrten und andere Aktionen verwendet werden. Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Solingen be-

ssteht seit 1974. Aus der damaligen eersten Gruppe ist heute ein fester B Bestandteil der Feuerwehr Solinggen geworden. Sechs Gruppen vertteilen sich auf das gesamte Solinger Stadtgebiet. So viele Mitglieder wie die Jugendfeuerwehr hat die Bäcker-Innung leider nicht. „Es gibt noch sieben Betriebe, die der Bäcker-Innung in Solingen angeschlossen sind“, erklärt Dirk Hermes, Er ist jedoch fest entschlossen, als Innung der Kreishandwerkerschaft weiter eigenständig zu bleiben.

Ü B E R D A S F LO R I A N S B R OT Im Jahr 2011 wurde die Idee Floriansbrot ins Leben gerufen. Im Aktionszeitraum vom 20. Oktober bis zum 22. November 2014 beteiligen sich in Solingen die Bäckereien Heinen, Lubrich, Lützenkirchen, Pompino und Stöcker. Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


Rund um‘s Handwerk


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Recht & Service

Wichtige Neuregelung im Umsatzsteuergesetz Handwerksbetriebe können künftig wieder sicher feststellen, in welchen Fällen sie oder ihre Auftraggeber die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.

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undestag und Bundesrat haben mit der Neufassung des § 13b Umsatzsteuergesetz zur Steuerschuld des Leistungsempfängers von Bau- und Gebäudereinigungsleistungen klargestellt, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer dann abführen muss, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt.

Brutto- oder Netto-Rechnung? Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) vergangenes Jahr die bis dahin bestehende langjährige Praxis der Finanzverwaltung verworfen hatte, wonach der Auftraggeber einer Bauleistung die Umsatzsteuer schuldet, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Stattdessen sollte der Auftraggeber nur für eine Bauleistung Umsatzsteuer zahlen, die er seinerseits für eine eigene Bauleistung verwendet. Betriebe konnten die Frage, wie ihr Auftraggeber die an ihn

erbrachte Bauleistung verwendet, kaum beurteilen. Die Folge war eine erhebliche Unsicherheit, ob eine Rechnung zuzüglich oder ohne Umsatzsteuer auszustellen war. Rückkehr zur alten Rechtslage Es ist jetzt klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, wie der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Leistung verwendet. Das Ergebnis seiner Überprüfungen, ob ein Auftraggeber nachhaltig Bauleistungen erbracht hat und ob die Steuerschuldnerschaft greift, bescheinigt das Finanzamt dem Auftraggeber in einem amtlichen Vordruck. Diese Bescheinigung ist drei Jahre lang gültig und kann nur für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Hält ein Unternehmer also eine Bescheinigung des Finanzamts in der Hand, kann er darauf vertrauen. Das Gesetz löst sachgerecht auch Altfälle, in denen Auftraggeber die von ihnen bereits abgeführte Umsatzsteuer nachträglich vom Finanzamt zurückverlangen und daher Unternehmen vom Finanzamt mit der Umsatzsteuer nachbelastet werden konn-

ten. Statt diesen aufzuerlegen, die vom Finanzamt geltend gemachten Beträge von ihren Auftraggebern zurückzufordern, ist eine Abtretung dieser Ansprüche an das Finanzamt vorgesehen. Die Abtretungsregelung stellt niemanden besser oder schlechter und gilt rückwirkend für alle Umsätze vor dem 15. Februar 2014. Sie vermeidet, dass Betriebe einseitig das Risiko tragen, wenn die Auftraggeber diese Beträge nicht auszahlen. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, zu den Modalitäten der Abtretung sowie zur Frage der Entstehung von Nachzahlungszinsen eine Verwaltungsanweisung zu veröffentlichen. Neuregelung ab Oktober 2014 Die Neufassung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Bis dahin sind Dachdeckerleistungen, die für bauleistende Unternehmer erbracht werden, nach den Grundsätzen des BFHUrteils zu besteuern. In Zweifelsfällen sollte vor Rechnungsstellung Kontakt mit dem Steuerberater aufgenommen werden.

Mindestlohn ab 1.1.2015 Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 1.1.2015 grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingeführt.

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n den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden; ab dem 1.1.2017 gilt der Mindestlohn dann ausnahmslos. Nachfolgend die wichtigsten Informationen hierzu: » Ab dem 1.1.2015 gilt grundsätzlich für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindest-

lohn von 8,50 €, z. B. auch für ausländische Beschäftigte, Saisonarbeiter, Minijobber und Praktikanten. » Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, erhalten keinen Mindestlohn. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsausbildungsgesetz geregelt. » Der Mindestlohn wird ab 1.1.2017 alle zwei Jahre angepasst. Über die Höhe der Anpassungen berät eine Kommission der Tarifpartner. » Bis zum 31.12.2016 sind Löhne unter 8,50 € nur erlaubt, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und

durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemein verbindlich erklärt wurde. » Zeitungszusteller erhalten im Jahr 2015 mindestens 75 % des Mindestlohns, im Jahr 2016 mindestens 85 %, im Jahr 2017 mindestens 8,50 € und ab dem Jahr 2018 den Mindestlohn ohne Einschränkung. » Bei Langzeitarbeitslosen kann der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vom Mindestlohn abweichen. (Quelle: KBHT) Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers Die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Aufwendungen gelten auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW.

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b die Aufwendungen für das Fahrzeug unangemessen sind, bestimmt sich weiter danach, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen – angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen nach den Umständen des Einzelfalles ebenfalls auf sich genommen haben würde. So hat der Bundesfinanzhof im Falle eines Tierarztes entschieden, der die Kosten

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für einen für rd. 2.000 € pro Monat geleasten Sportwagen als Betriebsausgaben abziehen wollte. Bei einer jährlichen Fahrleistung von nur 2.400 bis 3.800 km lag der durch Fahrtenbuch nachgewiesene betriebliche Anteil (Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen) bei etwa 90 %. Nach Ansicht des Gerichts waren die Aufwendungen für das Fahrzeug wegen des absolut geringen betrieblichen Nutzungsumfangs des Sportwagens sowie wegen der Beschränkung der wenigen Fahrten auf Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen oder Gerichtsterminen und damit wegen fehlenden Einsatzes in der berufstypischen tierärztlichen Betreuung einerseits und des hohen Repräsentationswerts eines Luxussportwagens für seine Nutzer andererseits

unangemessen. Zur Berechnung des angemessenen Teils der Aufwendungen kann auf durchschnittliche Fahrtkostenberechnungen für aufwendigere Modelle gängiger Marken der Oberklasse in Internetforen zurückgegriffen werden. Hinweis: Das Gericht hat hier auf Erfahrungswerte verwiesen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind. Welche Modelle der Oberklasse und welche Internetforen (in die man alles einstellen kann) sind gemeint? Wer ein Luxusfahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnet, muss im Einzelfall mit Kürzung der Aufwendungen rechnen, selbst wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. (Quelle: KBHT)

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Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Solingen informiert

Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2014 Jeder Gewerbetreibende sollte vor Ablauf des Jahres die ausstehenden Forderungen daraufhin überprüfen, ob ihnen eine Verjährung droht!

besondere durch Einschreiben ausgesprochene – Mahnung die Verjährung unterbreche oder hemme. Diese Auffassung ist nicht richtig!

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Durch Eintritt eines Hemmungsgrundes kommt die Verjährung zum Stillstand, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährung weiter. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird nicht in die Verjährung eingerechnet.

ivilrechtliche Ansprüche wie Werklohnforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Dies bedeutet, dass mit dem Ablauf des 31. Dezember 2014 grundsätzlich sämtliche Forderungen, die vor dem 1.1.2012 fällig geworden sind, der Verjährung unterliegen. Dringend gewarnt werden muss vor der oft vertretenen Auffassung, dass eine – ins-

Die Verjährung ist u. a. gehemmt bei » vereinbartem Leistungsverweigerungsrecht » schwebenden Verhandlungen bis zur Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen. Die Verjährung tritt frü-

hestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. » Rechtsverfolgungsmaßnahmen (vor allem durch Klageerhebung oder Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren). Die Hemmung endet 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des streitigen Verfahrens. Ferner beginnt die volle Verjährungsfrist neu, » wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in sonstiger Weise anerkennt, » oder wenn Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder beantragt werden.

Nach Einzug in Neu-/Umbau

Steuerliche Behandlung von Handwerkerleistungen Handwerkerleistungen, die der Steuerpflichtige nach Fertigstellung und nach Einzug in seinen Haushalt durchführen lässt, um weitere Wohn- bzw. Nutzflächen zu schaffen, können steuerlich ebenso wie Reparaturmaßnahmen begünstigt sein.

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rundsätzlich werden Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von jährlich maximal 6.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer steuerlich anerkannt. 20 Prozent dieser Kosten werden unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen. Die steuerliche Auswirkung ist folglich für alle Steuerpflichtigen unabhängig vom

persönlichen Steuersatz gleich. Sind Türen, Fenster, Treppen mit Geländer eingebaut, Innenputz und Estrich eingebracht und die Anschlüsse für Strom und Wasser, die Küchenanschlüsse, die Heizung und die sanitären Einrichtungen vorhanden, gilt das Haus als fertig gestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Handwerkerlöhne für durchgeführte Herstellungsmaßnahmen bis zum Höchstbetrag begüns-

tigt, sobald der Steuerpflichtige einzieht. Dazu zählen z. B. Arbeitslöhne für die Verlegung von restlichen Teppichböden, noch notwendige Tapezierarbeiten, für den Außenanstrich, die Pflasterung der Wege auf dem Grundstück, die Anlage eines neuen Gartens, die Umzäunung des Grundstücks, den Dachausbau, die Errichtung eines Carports, einer Garage, eines Wintergartens, einer Solaranlage oder eines Kachel- bzw. Kaminofens. Anmerkung: Der Tag des Einzugs kann z. B. durch die Umzugs-, Telefon-, Gas oder Stromrechnung nachgewiesen werden. Auch die Meldebestätigung der (zeitnahen) Ab- und Anmeldung bei der Behörde ist als Nachweis verwendbar. Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


Ihre Tischler-Fachbetriebe und Partner


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ImmobilienCenter der Stadt-Sparkasse Solingen

Alles unter einem Dach Im Leben eines Menschen hat das eigene Zuhause eine herausragende Bedeutung. So ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden für viele das wichtigste Ziel im Leben.

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ine wichtige Anlaufadresse dafür ist das ImmobilienCenter der StadtSparkasse an der Kölner Straße. „Hier finden Kunden in diskreter Atmosphäre optimale Lösungen rund um die Immobilie“, verspricht Andreas Hopf. Der Leiter des ImmobilienCenters hat eine klare Botschaft: „Will man in Immobilien einsteigen, sollte man das jetzt tun: Die Preise sind weiterhin relativ stabil und das Zinsniveau ist immer noch sehr günstig.“ Und noch ein Aspekt tritt immer mehr in den Vordergrund: die Immobilie als Altersvorsorge. Für Hopf liegen die Vorteile klar auf der Hand: „Eigennutzer zahlen später keine Miete und als Kapitalanleger verschafft man sich ein sicheres Zusatzeinkommen.“

Betongold bietet sicheren Schutz Durch die zurückliegende internationale Finanzkrise sind Sachwerte wie die Immobilie wieder stärker in den Fokus gerückt worden. Für Anleger, wie für Selbstnutzer, hat die langfristige Wertstabilität von Häusern und Wohnungen daher jetzt einen noch höheren Stellenwert. Nicht von ungefähr stellen die Immobilienspezialisten der Sparkasse auch ein wieder deutlich gestiegenes Interesse an Ein- und Mehrfamilienhäusern fest.

netzes verfügen wir über beste Kontakte und Informationen“, verspricht Hopf. Ein wesentliches Element der ganzheitlichen Beratung sind die Dienstleistungen für Finanzierungskunden. Dazu zählen u. a. maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, eine schnelle, unbürokratische Kreditentscheidung und die Prüfung von staatlichen Fördermöglichkeiten. Zusätzlich gibt es im ImmobilienCenter natürlich auch kompetente Beratung rund um die Themen Bausparen und Versichern.

Serviceleistungen aus einer Hand Das Serviceangebot im ImmobilienCenter umfasst neben der Beratung um die Baufinanzierung auch die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, Versicherungen und Bausparverträgen. Dabei können sich die potenziellen Kundinnen und Kunden auf die Kompetenz der Berater vom ersten Gespräch bis zum Vertragsabschluss verlassen: „Dank unserer Markt- und Ortskenntnisse sowie unseres Geschäftsstellen-

Ob Sie kaufen, verkaufen oder investieren möchten, vertrauen Sie einem seriösen Partner. Hier finden Sie uns: ImmobilienCenter der Stadt-Sparkasse Solingen Kölner Straße 68-72 · 42651 Solingen Tel.: 0212 286-1381 Fax.: 0212 286-1380 E-Mail: immobiliencenter@sparkasse-solingen.de Internet: www.sparkasse-solingen.de

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Haftung bei Arbeiten in einem Gefälligkeitsverhältnis Der Beklagte wurde vom Kläger mit der Montage von Solarmodulen auf dem Dach beauftragt. Zudem finden weitere Arbeiten im Objekt des Klägers statt. U.a. wurde ein Waschbecken demontiert.

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achdem der Beklagte seine Arbeiten fertiggestellt hatte, bat ihn der Kläger „mal eben“ das demontierte Waschbecken wieder anzubringen. Der Beklagte kommt dieser Gefälligkeit nach. Ein Nachtragsauftrag wurde nicht erteilt und der Beklagte verlangt hierfür auch keine Vergütung. Zu einem späteren Zeitpunkt kommt es zu einem Wasserschaden, der auf die mangelhafte Installation des Waschbeckens zurückzuführen ist. Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz. Dieser führt aus, dass er nicht hafte, es sich lediglich um Arbeiten aus einem Gefälligkeitsverhältnis handele. Dies sieht der Kläger anders und verweist darauf, dass der Beklagte über eine Haftpflichtversicherung verfüge, die den Schaden regulieren könne. Das Oberlandesgericht folgt dieser Argumentation nicht. Es führt aus, dass die Parteien zwar nicht ausdrücklich über einen Haftungsausschluss gesprochen haben, hier jedoch nur eine Haftung des Beklagten wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit eingreifen würde. Eine Haftungsmilderung kommt in einem Gefälligkeitsverhältnis in Betracht,

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wenn sich der Auftraggeber einem ausdrücklichen Ansinnen des Auftragnehmers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können. Vorliegend war es so, dass eine konkludente Ab-

sprache zwischen den Parteien bestand, dass der Beklagte für die gefälligkeitshalber übernommene Montage des Waschbeckens lediglich für die Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt,

bzw. dass seine Haftung sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränke. Letzteres sei vorliegend nicht gegeben. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 3.4.2014 – 5 U 168/13

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Recht & Service

Nur bei Bestehen eines sachlichen Grundes

Vermieter darf Mietobjekt nur im Ausnahmefall betreten Der Beklagte ist Mieter eines Hauses der Klägerin. Am 16.8.2012 besuchte die Klägerin vereinbarungsgemäß den Beklagten, um neu installierte Rauchmelder in Augenschein zu nehmen.

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ei dieser Gelegenheit versuchte sie gegen den Willen des Beklagten, das ganze Haus zu besichtigen und weitere als die mit Rauchmeldern versehene Zimmer zu betreten. Als sie einer Aufforderung zum Verlassen des Hauses nicht nachkam, umfasste sie der Beklagte und trug sie vor die Haustür. Die von ihr nach der daraufhin ausgesprochenen Kündigung erhobene Räumungsklage wurde vom Amtsgericht abgewiesen, hatte jedoch vor dem Landgericht Erfolg. Der Bundesgerichtshof sah dies wiede-

rum anders und hob das landgerichtliche Urteil auf. Im Einzelnen führt der Bundesgerichtshof wie folgt aus: Das Landgericht hat verkannt, dass der Klägerin selbst eine Pflichtverletzung in Form der Verletzung des Hausrechts angelastet werden kann mit der sie das Verhalten des Beklagten letztendlich provoziert hat. Grundsätzlich steht dem Vermieter weder ein periodisches Recht zu, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, noch ergibt sich ein solches Recht aus der Formularklausel im Mietvertrag der Parteien, wonach die Klägerin berechtigt sein soll, das vom Beklagten gemietete Haus nach vorheriger Ankündigung zur „Überprüfung des Wohnungszustands“ zu besichtigen. Eine Klausel, die dem Vermieter ein anlassloses Betretungsrecht einräumt, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam gemäß §

307 Abs. 1 BGB. Während der Dauer des Mietvertrags ist das alleinige und uneingeschränkte Gebrauchsrecht an der Wohnung dem Mieter zugewiesen. Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen „in Ruhe gelassen zu werden“. Eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann. Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.6.2014 – Az. VIII ZR 289/13

Selbst genutztes Wohnhaus

Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers Ein Arbeitszimmer, das sich in einem selbst genutzten Einfamilienhaus befindet, ist grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer. Diese Feststellung hat Bedeutung für die Höhe der abzugsfähigen Kosten.

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er Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob auch ein als Arbeitszimmer genutzter Kellerraum ein häusliches Arbeitszimmer sein kann. Dies ist nach Aussage des Gerichts

dann der Fall, wenn das Haus über eine Terrassentür verlassen werden kann und man so zu dem als Arbeitszimmer genutzten Kellerraum gelangt. Eine unmittelbare Verbindung zur Wohnung ist jedenfalls nicht erforderlich. Zum häuslichen Arbeitszimmer gehören beispielsweise auch Mansardenzimmer oder Räume in einem Anbau, auch wenn diese nicht vom Wohnraum aus, sondern über einen separaten Eingang vom Garten aus betreten werden können. Erst wenn die Einbindung des Büros in die häus-

liche Sphäre z. B. durch Publikumsverkehr aufgehoben wird, ist von einem außerhäuslichen Arbeitszimmer auszugehen. Die Unterscheidung ist insoweit von Bedeutung, als dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer die Kosten nur beschränkt, bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer jedoch in unbeschränkter Höhe abzugsfähig sind. (Quelle: KBHT) Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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Richtige Fassadendämmung ist ökologisch sinnvoll Sowohl Neu- als auch Altbauten sind betroffen: Der CO2-Ausstoß als Hauptverursacher des Treibhauseffektes soll mit einer weiteren Verschärfung beim Wärmeschutz reduziert werden.

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rund: Weniger als ein Viertel der insgesamt 32 Millionen Gebäude in Deutschland sind ausreichend gedämmt. Dass deswegen die vermehrte Wärmedämmung von Gebäuden in Deutschland dringend notwendig ist, steht außer Frage. Immer noch wird etwa ein Drittel der verbrauchten Energie für die Raumwärme aufgewendet. Bereits vor 40 Jahren – also lange vor Ölkrise, Umweltbewegung und Klimadiskussion – hat das Maler- und Lackiererhandwerk zusammen mit der Industrie das bewährte Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) entwickelt und seitdem ständig verbessert. Die Fachkompetenz des Berufstandes bei Wärmedämm-Verbundsystemen zeigt sich darin, dass die Maler- und Lackiererbetriebe mit über 70 % am gesamten WDVSMarkt führend sind.

Auf der erprobten Basis des WDVS leisten die Maler- und Lackiererbetriebe einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Kostensenkung. So kann eine WDVS-Investition von 10.000 Euro bei einem Heizölpreis von 60 Cent pro Liter rund 1.200 Euro Heizkosten einsparen. Sie amortisiert sich also in 8,33 Jahren und bringt danach bares Geld in die Haushaltskasse. Erwünschter, wichtiger Nebeneffekt: Wärmedämm-Verbundsysteme steigern Immobilien- und Mietwert und wirken auch nach innen. Sie schützen das Haus vor Kälte und Feuchtigkeit und bewirken so ein ausgeglicheneres Raumklima. Kernstück jedes Wärmedämm-Verbundsystems ist eine Dämmstoffplatte, die entweder aus FCKW-frei produziertem Hartschaum oder Mineralwolle besteht. Diese Platte enthält die beste „Wärmebremse“, die es gibt – ganz einfach ruhende Luft. Die Dämmschichten selbst werden zunehmend dicker. Wurden früher Endbeschichtungen bis zu sechs Zentimeter gefertigt, so geht heute der Trend zu zwölf bis sechzehn Zentimeter starken Dämmstoffplatten mit noch besseren Dämmeigenschaften.

Damit sind zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten verbunden. Ob die Entscheidung nun auf organische Putze oder mineralische Silikatputze fällt, sie können in attraktiven Farben gestaltet werden. Wärmedämm-Verbund-systeme bieten heute für jeden Geschmack und jeden Zweck die richtige Lösung. So gibt es Systeme mit Flachverblendern, mit denen sich ganze Fassaden oder nur Teile davon in Sichtmauerwerksoptik gestalten lassen. Besonders wirtschaftlich ist die Entscheidung für ein Wärmedämm-Verbundsystem immer dann, wenn ohnehin eine Fassadenrenovierung ansteht. Gerade bei älteren Gebäuden kann durch sachgerechte Dämmung der Raumwärmeverbrauch um die Hälfte gesenkt werden. Das gilt besonders für Objekte, die zwischen 1950 und 1970 gebaut wurden. Vorteilhaft ist hier, dass die heutigen WDVS auch auf Untergründe aufgebracht werden können, die für Anstriche nicht mehr tragfähig sind. Aufwendige Vorarbeiten entfallen und selbst gerissene Putzflächen können mit Wärmedämm-Verbundsystemen sicher überrückt werden.

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Ladeinfrastruktur vom E-Handwerk: Elektromobilität Viele namhafte Autohersteller bieten mittlerweile Elektrofahrzeuge zu durchaus erschwinglichen Konditionen. Keine Frage, dass möglichst in einem ähnlichen Rhythmus wie die Anzahl der E-Mobile auf Deutschlands Straßen steigt, zugleich die Anzahl der Ladestationen ausgebaut werden muss.

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und 80 % aller Ladesäulen werden sich zukünftig im halböffentlichen und im privaten Bereich befinden – also im klassischen Marktumfeld der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke. Bis zum Jahr 2020 sind rund 1,3 Millionen Ladepunkte zu installieren, sollte das Ziel der Bundesregierung von einer Million E-Mobilen erreicht werden. Airbags und Fahrassistenzsysteme sorgen für eine sichere Fahrt; die E-Handwerke sorgen für das sichere Laden der Elektrofahrzeuge. Denn hier werden hohe Leistungen übertragen, für die die vorhandene Elektroinstallation ausgelegt sein muss; anderenfalls droht eine

Überlastung der Leitungen mit der möglichen Folge eines Brandes. Der Einbau einer am Netz fest installierten Ladestation oder einer Schutzkontaktoder Industriesteckdose zum Laden in eine bestehende Infrastruktur stellt eine Erweiterung der elektrischen Anlage dar, die nur durch Fachbetriebe erfolgen darf, die im Installateurverzeichnis des Energieversorgers eingetragen sind. Bevor an einer vorhandenen Schutzkontakt-Steckdose geladen wird, sollte die elektrische Anlage grundsätzlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Denn beim dauerhaften Laden an bestehenden Schutzkontakt- Steckdosen kann beispielsweise durch Alterungsprozesse der Kontakte oder der Stromleitungen eine Überlast entstehen, die Brandgefahren hervorruft. Das IFS (Institut für Schadensverhütung und Schadensforschung der öffentlichen Versicherer) schreibt bereits heute 34% der

Brandursachen der Elektrizität zu. Durch die hohe Belastung der Leitungen beim Laden eines Elektromobils kann dieser Prozentsatz wesentlich steigen. Damit das nicht passiert, ist auf jeden Fall für regelmäßige Ladevorgänge die Installation einer Ladestation oder einer Wallbox zu empfehlen. Hierdurch ist das höchste Maß an Sicherheit, Komfort und Zukunftssicherheit gewährleistet. Einfach so ein E-Fahrzeug über die Haussteckdose zu laden, ist niemandem anzuraten. Sprechen Sie in jeden Fall zuvor Ihren E-Handwerksbetrieb an, um ggf. auch fehlerhafte Elektroinstallationen aufzudecken, wie beispielsweise über einen Lichtschalter geschaltete Außensteckdosen, die für das Laden von Elektrofahrzeugen ungeeignet sind. Strom ist zu gefährlich, um hier ein (unnötiges) Risiko einzugehen, das sollte jedem klar sein. Quelle: FEW NRW Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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20 Mio. Dächer suchen liebevolle Pflege Ausbildung im Dachdeckerhandwerk mit ausgezeichneten Zukunftsperspektiven Auf die Frage, wie zukunftssicher eine Ausbildung im Dachdeckerhandwerk ist, lautet die präzise Antwort: In Deutschland gibt es nach Expertenschätzungen allein rund 20 Millionen Wohngebäude. Und jedes Haus besitzt ein Dach, das gepflegt, gewartet, irgendwann einmal repariert oder saniert werden muss.

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inzu kommen natürlich noch die Gewerbeobjekte, der Gebäudebestand in öffentlicher Hand sowie Neubauten. Und auch damit ist das Auftrags- und Zukunftspotenzial des Dachdeckerhandwerks nicht erschöpft. Denn als Fachgewerk für die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sind Dachdecker auch für Fundamentabdichtungen gegen drückendes Wasser und für die energetische Optimierung der gesamten Gebäudehülle einschließlich vorgehängter hinterlüfteter Fassadensysteme (kurz VHF) gefragte Fachleute. Wer von Zukunft redet, muss auch über Klimawandel sprechen. Dachdecker gehörten bereits in den 1970er Jahren unmittelbar nach der sogenannten „Ölkrise“ zu den wenigen Gewerken, die sich mit der Energiegewinnung per Solarkraft befassten. Die technische Weiterentwicklung von Solaranlagen und die effektive Nutzung von neuen Speichersystemen machen auch künftig die Energiegewinnung auf dem Dach und an der Fassade attraktiv.

Da jede Bebauung z. B. durch dringend benötigten Wohnraum zu einer Bodenversiegelung führt, kann die Begrünung von Dächern bis hin zur Mitwirkung bei der Gestaltung ganzer Dachlandschaften durch das Dachdeckerhandwerk einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von Kleinbiotopen in den Städten schaffen. Und wenn historische Stadtbilder erhalten werden, sorgen auch Dachdecker für den gelungenen „Spagat“ zwischen denkmalgeschützter Bausubstanz und der HightechUmsetzung ökologischer Anforderungen. Damit gehört das Dachdeckerhandwerk zu den vielseitigsten Ausbildungsberufen im Handwerk überhaupt. Die Bandbreite reicht von der Be- und Verarbeitung von

Holz und Metall bis zu keramischen Werkstoffen, Bitumen und Kunststoffen. Übrigens kommt auch der Spaß nicht zu kurz – wenn z. B. Fachleute gesucht werden, die sich für eine Actionsport-Veranstaltung mit Mountainbikes am Bau von bis zu 15 m hohen Rampen aktiv beteiligen wie erst im Sommer 2014 bei einem der größten Events seiner Art in Deutschland. Da versteht es sich von selbst, dass die Anforderungen an den Beruf „ganz oben“ nicht zu niedrig sind. Technisches Verständnis, Sportlichkeit und der Wille, an der frischen Luft und nicht am Schreibtisch zu arbeiten, sind Grundvoraussetzungen für alle, die Dachdecker – oder auch Dachdeckerin – werden wollen. Quelle: Dachdeckerverband Nordrhein

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Forschung:

Kleine und mittlere Betriebe sollten vorbeugend im Arbeitsschutz handeln

Auch kleine Unternehmen weisen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine hohe Bedeutung zu. Das zeigt eine repräsentative Befragung von rund 1.000 geschäftsführenden Personen und 2.000 Beschäftigten, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurden Kenntnisstand und betriebliches Handeln im Arbeitsschutz.

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ie Ergebnisse liegen jetzt als Bericht „Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU“ vor. Sie verdeutlichen den Kontrast zwischen dem Wissen über Arbeitsschutz und dem täglichen Handeln im Betrieb. Zugleich zeigt der Bericht Wege zur Wissensvermittlung auf. „Hauptsache wir verstoßen nicht gegen Gesetze“ – dieses Handlungsmuster ist nach wie vor in den meisten Klein- und Kleinstbetrieben verwurzelt. Dennoch spielen Sicherheit und

Gesundheit aus der Sicht der entscheidenden betrieblichen Akteure eine wichtige Rolle. Hingegen sind ihnen gesetzliche Arbeitsschutzregelungen weitgehend unbekannt, während sie die Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend kennen. In Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht Informationsbedarf insbesondere zu den Themen Gesundheitsförderung, Unfallverhütung, Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstress. Um Sicherheit und Gesundheit zu verbessern, greifen die Unternehmen oft auf praktikable Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten zurück. Es finden auch regelmäßige Gespräche über Gefahren und Risiken statt, die anschließend behoben werden. Regelmäßige Schulungen und anlassbezogene Unterweisungen sind dagegen keine Selbstverständlichkeit. Informations- und Beratungsangebote, die einen starken Praxisbezug haben, bewerten Arbeitgeber und Beschäftigte am besten. Am liebsten wird am praktischen Beispiel gelernt. Aus den Ergebnissen der

Befragung leiten die Experten Ansatzpunkte für Modelle und bedarfsgerechte Konzepte der Kompetenzerweiterung und -vertiefung ab. Die Verantwortlichen im Arbeitsschutz für die positiven Effekte von Prävention zu sensibilisieren, sollte dabei im Vordergrund stehen. Da die Unternehmen gern „aus der Praxis für die Praxis“ lernen, führt der Bericht Modelle wie die kollegiale Beratung, das Lernen in Netzwerken oder Pool- und Verbundberatung auf. „Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeitsund Gesundheitsschutzes in KMU“; Dr. Cordula Sczesny, Sophie Keindorf, Patrick J. Droß, Dr. Gerda Jasper; 1. Auflage. Dortmund/Berlin/Dresden; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014; 329 Seiten, ISBN 978-3-88261-005-5 Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen steht unter www.baua.de/publi kationen. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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Metallbau: Optimismus schwindet Zum Ende des dritten Quartals 2014 kann sich das nordrhein-westfälische Metallhandwerk der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung nicht entziehen. Trotz einer nahezu unveränderten aktuellen wirtschaftlichen Lage, mehren sich die skeptischen Signale für die Zukunft.

zeugen zwar auch von einer stabilen Entwicklung, im Detail jedoch zeigen sich hier erste Eintrübungen: So ist der Anteil derjenigen Unternehmen mit einem Auftragsbestand von einem halben Jahr und mehr bei den Metallbauern um drei Prozentpunkte und im feinwerkmechanischen Bereich um fast 10 Prozentpunkte gesunken.

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Analog zu dieser Entwicklung haben sich die Einschätzung zur nahen Zukunft stark eingetrübt: Mittlerweile rechnet jeder dritte Metallbauer und jeder vierte Feinwerkmechaniker mit einer Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Situation.

uch aktuell schätzen vier von zehn Unternehmen des Metallhandwerks ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als gut oder besser ein. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 2,81 ist die Veränderung zu den beiden Vorquartalen marginal. Die durchschnittlichen acht (Metallbau) bzw. elf (Feinwerkmechanik) Wochen aktueller Auftragsbestand zum Quartalsende

Ein weiteres Puzzleteil der eher eingetrübten Aussichten ist die stark zurückgehende Investitionsbereitschaft der Unternehmen: Gerade einmal ein Drittel der Un-

ternehmen planen weitere Investitionen in der nächsten Zukunft. Zwar geht die Investitionsneigung im dritten Quartal immer zurück, ein derart starker Rückgang (-15 Prozentpunkte) ist seit 2009 nicht erfasst worden. Parallel zu diesen skeptischen Aussichten verändern sich wahrgenommenen Herausforderungen: Lediglich jedes dritte Unternehmen sieht sich aktuell und in naher Zukunft vom Fachkräftemangel betroffen, nahezu 6 von 10 Betrieben fürchten jedoch einen zunehmenden Preiskampf auf den Absatzmärkten. Das dieser bereits begonnen hat, verdeutlicht auch die Einschätzung der aktuell erzielbaren Preise. Nicht einmal mehr jedes zehnte Unternehmen bezeichnet diese als gut, jedes sechste Unternehmen jedoch als ungenügend. Fast ein Drittel bangt um ausreichende Aufträge. Quelle: Fachverband Metall Nordrhein-Westfalen

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Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen

Herausgeber Kreishandwerkerschaft Solingen Heinestraße 5, 42651 Solingen Telefon: (02 12)2 22 14-0 Telefax: (02 12)2 22 14 18 eMail: info@kh-solingen.de Internet: www.kh-solingen.de

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Verantwortlich für den Inhalt KH-Geschäftsführerin Sonja Dominikowski

Redaktion Georg Maria Balsen (Leitung) Wolfram Lumpe Tel.: (0 21 83) 334 | redaktion@image-text.de

Erscheinungsweise Zweimonatlich, beginnend im Februar eines jeden Jahres.

Vertriebsleitung Wolfgang Thielen Tel.: (0 21 83) 41 76 23 | thielen@image-text.de

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Anzeigenberatung Stefan Nehlsen (verantwortlich) Tel.: (0 21 83) 41 65 21 | nehlsen@image-text.de

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Am 1. Januar 2015 sinkt der Rechnungszins in der Lebens- und Rentenversicherung

Lassen Sie uns über private Altersvorsorge reden

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hne zusätzliche private Altersvorsorge kann es nach dem aktiven Berufsleben finanziell eng werden. Rentenversicherungen sind dabei nach wie vor ein wichtiges Standbein der privaten Daseinsvorsorge. Ein Argument, gerade jetzt konkrete Schritte in Sachen Altersvorsorge zu unternehmen, ist die bevorstehende Senkung des Rechnungszinses. „Anker setzen“ nennt die SIGNAL IDUNA ihre Aktion, mit der sie Kunden und Interessenten auf die kommende Zinssenkung aufmerksam macht. Diese Absenkung um 0,5 Prozentpunkte wirkt sich deutlich auf die Höhe der garantierten Renten zum Rentenbeginn aus. So liegen die Garantierenten zum alten Zinssatz um bis zu 26 Prozent höher als für nach dem 1. Januar 2015 geschlossene Verträge. „Für einen 30-Jährigen, der noch vor dem 1. Januar eine private Renten-

Foto: SIGNAL IDUNA

Zum 1. Januar 2015 treten die meisten Vorschriften der vom Gesetzgeber beschlossenen Lebensversicherungsreform in Kraft. Die bringt unter anderem mit sich, dass der Rechnungszins für neue Verträge von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinkt. „Wer sich noch den höheren Zinssatz sichern will, sollte nicht mehr zu lange warten“, so Frank Balla, Bezirksdirektor der SIGNAL IDUNA in Solingen.

versicherung für einen Monatsbeitrag von 50 Euro abschließt, bedeutet dies einen Vorteil von über 2.200 Euro“, rechnet Frank Balla vor. Das Gute: Wer sich noch in diesem Jahr dafür entscheidet, mit einer privaten Rentenversicherung, etwa der SI Flexible Rente, aktive Altersvorsorge zu betreiben, profitiert über die gesamte Vertragslaufzeit vom höheren Zinssatz. Dieser gilt für Zuzahlungen, Dynamiken sowie Erhöhungen des Versicherungsschutzes – auch für eine eventuell integrierte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und der Versicherte profitiert von weiteren exklusiven Vorteilen. So erhalten Verträge, die bis zum Jahresende geschlossen werden, zusätzliche Garantien, mit denen sich die Altersvorsorge noch flexibler an den persönlichen Bedarf anpassen lässt.

So kann zum Beispiel die versicherte Altersrente innerhalb der ersten fünf Jahre um bis zu 400 Prozent erhöht werden. Später sind Erhöhungen um bis zu 100 Prozent pro Jahr möglich, für Versicherte bis zum vollendeten 50. Lebensjahr sogar ohne, danach mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Einen Vorsorge-Anker setzen kann man bereits ab einem Monatsbeitrag von 15 Euro. Balla: „So sichert man sich den aktuellen Zinssatz und gleichzeitig alle Optionen, seine Altersvorsorge zu diesen Konditionen weiter auszubauen.“ Weitere Informationen gibt es unter anderem über die speziell eingerichtete Internetseite www.vorsorgeanker.de/frank.balla. Hier haben Interessierte auch die Möglichkeit, ihren persönlichen Vorsorge-Anker online abzuschließen.

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Ideal für das Handwerk und Kleinunternehmen

Transporter Wenn es darum geht schnell, flexibel und wirtschaftlich kleinere Mengen an Gütern von einem Standort zum Nächsten zu transportieren sind Kleintransporter unschlagbar.

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anz im Gegenteil zu ihren größeren Brüdern, den LKWs verfügen Sie zwar nur über einen begrenztes Zuladungsvolumen, das sich meist im Bereich zwischen einer und eineinhalb Tonnen bewegt, dürfen aber von Gesetzes wegen mit deutlich höheren Geschwindigkeiten auf allen Spuren der Autobahnen bewegt werden. Viel Flexibilität für den „kleinen“ Führerschein Ein weiterer Vorteil ist die Betriebserlaubnis: So dürfen Kleintransporter mit maximalen Gesamtgewichten von bis zu 3,5 Tonnen von Fahrzeugführern mit einer normalen

Fahrerlaubnis der Klasse B bewegt werden. So entfallen teure Kosten für Logistikunternehmen, da die Klasse C Führerscheine für LKWs und Busse mehrere 10.000 Euro kosten und in der Regel von den Unternehmen für ihre Kraftfahrer bezahlt werden müssen. Nach der Straßenverkehrsordnung sind die kleinen Alleskönner als Hochdachkombis, also normale Personenkraftwägen zugelassen und unterscheiden sich von normalen Fahrzeugen nur durch fehlende Seitenscheiben im hinteren Bereich. Beim Ladevolumen scheiden sich die Geister. Typischerweise liegen hier Volumina zwischen 2 und 19 Kubikmetern Stauraum. Insassensicherheit groß geschrieben Hersteller bis zu 220 Kilometer pro Stunde schneller Kleintransporter setzen seit der Neuentwicklung sprintstarker und verbrauchsarmer Turbodiesel-Antriebsaggre-

Autohaus Malt geehrt

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nlässlich des 25-jährigen Betriebsjubiläums der Firma Petra Malt übergab Ernst-Robert Nouvertné (Foto rechts), Obermeister der Kraftfahrzeug-Innung Solingen die Urkunde. Mit ihm freuten sich Frau Petra Malt (Mitte) und Ehemann Ralf Malt (Rechts).

gate immer mehr auf Leistung. So lassen sich moderne Transporter gebraucht oder als Neuwagen mit Längen von bis zu 6 Metern und Radständen über 4 Metern ähnlich wie konventionelle Kombifahr-zeuge manövrieren. Sechsganggetriebe, adaptive Fahrwerke und Federbeine erhöhen besonders im Bereich der Fahrerkabine, die meist durch massive Aufbauten vom Ladebereich getrennt ist und bietet nachhaltigen Schutz der Insassen und ein komfortables Fahrgefühl. Breites Spektrum optionaler Features im Inter- und Exterieur In Sachen Innenausstattung bieten viele Hersteller eine breite Palette an optionalen Features. Ob Lederlenker, Klimaautomatik oder Rückfahrkamera, kaum ein Kundenwunsch, den moderne Kleintransporter nicht erfüllen. In der Basisausstattung kommen die meisten Modelle aber meist in einer Dreisitzvariante und auf harten Arbeitseinsatz getrimmte Werkstoffe. Robuste Böden aus verschleißfesten Kunststoffen, Variable Gurtbefestigungssysteme und steife und stabile Wände bieten in Kombination mit Antirutschmatten eine perfekte Ladungssicherung auch bei höheren Geschwindigkeiten. Zusätzliche passive Sicherheitssystem wie das Antiblockiersystem ABS oder elektronische Stabilitätssystem ESP sind in dieser Klasse meist Standard und verringern weitere Gefahren im Straßenverkehr.

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Aus KH und Innungen

Friseur-Innung Solingen

Obermeisterin Pia Schneider ehrt Solinger Friseure Anlässlich der Lossprechung der Friseur-Innung Solingen ehrte Pia Schneider drei Innungsmitglieder.

Z

u seinem 40. Betriebsjubiläum erhielt Harri Jablonski eine Urkunde. Irmgard Koch und Hans Peter Statz erhielten den Goldenen Meisterbrief zum 50. Jahrestag ihrer Meisterprüfung von der Handwerkskammer Düsseldorf. Eine besondere Ehre war es für Pia Schneider die Auszeichnung ihrer Mutter überreichen zu dürfen.

Neuer Sachverständiger im Friseurhandwerk aus Solingen Foto: Wilfried Meyer

Karlheinz Höhmann (Friseurhandwerk) aus Solingen ist jetzt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf.

E

r gehört zu den insgesamt 380 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern die fachliche Qualität erbrachter Leistungen begutachten. Dr. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf (Bild rehts) überreichte Karlheinz Höhmann die Bestellungsurkunde. Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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Partner der Innung


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Aus KH und Innungen

29.8.2014 in Hamm

19. IKK Gesundheitsforum Kollegiales Coaching war dieses Jahr das Motto des UFH Landesverbands und der IKK classic. 48 Teilnehmerinnen aus ganz NRW waren gekommen, um neue Wege in der Kommunikation zu erlernen.

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emeint ist eine klar strukturierte Beratungsform – der Blick durch eine andere Brille – ein Austausch, der in einem Kreis von 6-8 KollegInnen erfolgt. Die Themen können so vielfältig sein wie die Alltagsprobleme von Führungskräften: vom schwierigen Mitarbeiter bis hin zu kniffeligen Kundenbeziehungen. Aber auch verloren gegangene Werkzeuge und Maschinen sind immer wieder ein leidiges Thema im Betrieb. Gerade dann wenn sich keiner verantwortlich fühlt.

ses mit „falsch“ und „richtig“ oder sogar die pauschale Titulierung mit „Das ist ein

Die Urteilsfähigkeit und Standhaftigkeit in Krisen zu stärken als auch seine eigenen Möglichkeiten im Bereich Wahrnehmung, Kommunikation und Verhalten zu erweitern ist Ziel dieser Beratungsform.

Anhand von Übungen, die zunächst der Selbstreflexion dienten, wuchs die Erkenntnis, dass alle Menschen durch individuelle Umstände geprägt wurden und somit eigene Motive haben, nach denen sie handeln. Diese Motive zu erkennen, das „AndersSein“ zu akzeptieren und die Vorteile hieraus für ein lebendiges und fruchtbares Zusammen-Leben und Zusammen-Arbeiten wertzuschätzen und mehr und mehr zu nutzen: Das wurde von den Teilnehmerinnen als lohnendes Ziel empfunden. Doch der Weg dorthin lässt sich nicht von heute auf morgen beschreiten. Deshalb ermutigten die Referenten, sich auf diesen Prozess einzulassen und weiter „dran zu bleiben“. Und so gibt es vielleicht demnächst im Bergischen eine Variante der Kölschen Redensart, die – im Wissen um die eigene Unvollkommenheit – für Toleranz und Nachsicht steht: „Jede Jeck ist anders“…

UFH-Wochenende „Du bist so anders als ich!“ Freitag, 5./6.9.2014 Anlass zu diesem Seminar waren Rückmeldungen, es im Berufsalltag immer häufiger mit „schwierigen“ Kunden zu tun haben. Doch auch mancher Umgang in privaten Beziehungen wird als nicht ganz einfach empfunden. Ist eine Beurteilung des Verhaltens nur aufgrund des eigenen Werteverständnis-

schwieriger Mensch“ nützlich? Führen diese nicht eher in eine kommunikative Sackgasse und kosten ausschließlich Zeit und Nerven? Wie kann ich mein Verhalten so anpassen, dass der Kontakt positiver verläuft?

Nächster Termin: 27.11.2014 „Kinsky legt los“ Theater Solingen mit anschließendem Ausklang in den Christians Villen

Diesen Fragen stellten sich in gewohnt vertrauensvoller Atmosphäre die Teilnehmerinnen des diesjährigen UFH-Wochenendseminars.

Kontakt für Interessentinnen: Jutta Monscheuer Tel. 0151 414 22 11 3 www.ufh-solingen.de Intern Solingen 5/2014 www.kh-solingen.de


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IBIA

Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen Tel.: (0 21 83)3 34 · Fax: (0 21 83)41 77 97 E-Mail: nehlsen@image-text.de Image Text Verlagsgesellschaft mbH · Deelener Straße 21-23 · 41569 Rommerskirchen



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