Meisterbrief 4/2014

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ZEITSCHRIFT DER KREISHANDWERKERSCHAFT METTMANN

Editorial

Sommerpause?

Handwerk aktuell

Neuwahlen: Ohne Gesellenschsschüsse keine Prüfungen!

Aus KH und Innungen

Kammerpräsident Andreas Ehlert zu Gast bei der Frühjahrs-Mitgliederversammlung

Recht und Finanzen

Bundesfinanzministerium präzisiert Steuerschuld bei Bauleistungen

4.2014 19. Ja hrgang


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Recht + Finanzen

Aus KH und Innungen

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Inhaltsverzeichnis

Impressum

Meisterbrief 4.2014

Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Mettmann Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Mettmann Emil-Beerli-Straße 10 40822 Mettmann Tel.: (02104)9553–0 Fax: (02104)9553–50 eMail: info@handwerk-me.de www.handwerk-me.de Verantwortlich für den Inhalt: Martin Lindemann Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21-23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Geschäftsführung: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Stefan Nehlsen (verantwortlich) Tel.: (02183)416521 | nehlsen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Martin Lindemann Druck: Joh. van Acken GmbH u. Co. KG Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Editorial Sommerpause? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Branchen-Special Zukunftssichere Ausbildungsberufe im E-Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Wie Sie künftig Ihren Kosten „einheizen“ . . . . . . . . . . . . . . . .

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Wirtschaftlicher produzieren . . . . . . . .

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E-CHECK für Photovoltaikanlagen: Für Sicherheit auf Deutschlands Dächern . . . . . . . . . . . . .

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Handwerk aktuell Unterstützen Sie die kommenden Neuwahlen: Ohne Gesellenausschüsse keine Prüfungen! . . . . . . . . . . . . . . . 10 Vorschläge für die Verleihung des Heribert-Späth-Preises gesucht . . . . . Bündnis gegen Fachkräftemangel im Handwerk: Hochschule Niederrhein plant trialen Studiengang . . . . . . . . .

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Andreas Ehlert jetzt auch NWHT-Präsident . . . . . . . . . . . . . . . 12

Aus KH und Innungen Goldene Meister . . . . . . . . . . . . . . . .

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Diamantener Meister . . . . . . . . . . . .

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Stellenbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Kammerpräsident Andreas Ehlert zu Gast auf der Frühjahrs-Mitgliederversammlung . .

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Kurz berichtet: » Diamantener Meisterbrief für Wilhelm Pesch . . . . . . . . . . . . » Heinz Burkard seit 60 Jahren meisterlich . . . . . . . . . . » Ralf Heinz Weber neu im KH-Vorstand . . . . . . . . . .

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Aus unseren Innungen . . . . . . . . . . .

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Silbermeister geehrt . . . . . . . . . . . . .

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Dienstjubiläen bei der KH . . . . . . . .

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Recht + Finanzen Bundesfinanzministerium präzisiert Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b UStG . . . . . . . . . . . . . . . 34 Anerkennung von EhegattenArbeitsverhältnissen bei Einräumung einer PKW-Nutzung . . . . . . . . . . . .

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Shorts, Shirt und Schuhwerk: Was trägt man im Sommer auf der Baustelle? . . . . . . . . . . . . . . .

Umwandlung eines alten (400-€-)Minijobs in einen neuen (450-€-)Minijob . . . . . . . . . .

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Anforderungen an die Rechnungserstellung . . . . . . . . . . . . . . . 38

Aus KH und Innungen Tischler-Lossprechung . . . . . . . . . . .

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Friseur-Lossprechung . . . . . . . . . . . .

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Maler-Lossprechung . . . . . . . . . . . . .

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Neue Innungsmitglieder . . . . . . . . . .

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Arbeitnehmerjubiläum . . . . . . . . . . .

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Geschäftsjubiläen . . . . . . . . . . . . . . .

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LGH: Seit sechs Jahrzehnten Dienstleister für das Handwerk in NRW . .

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Unser Tag 2014: nächste Gewinner gesucht . . . . . . . . . . . . . . .

Titelbild Freier Blick nach gut 100 Jahren: Der Abriss des Reichshofs mitten in Hilden lässt derzeit eine ungewohnte Sicht auf St. Jacobus zu. Aber nur vorübergehend – bis die Neubauten eines Pfarrzentrums und eines Wohngebäudes in die Höhe wachsen.

Foto: Martin Lindemann


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Editorial

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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Sommerpause? Die Sommerschulferien sind bei uns schon bald wieder zu Ende, doch von einer Sommerpause war bisher kaum etwas zu spüren. International beherrschen die von Menschen gemachten Katastrophen in der Ukraine und im Nahen Osten beinah täglich die Schlagzeilen. Auf europäischer Ebene haben wir einen ziemlichen Theaterdonner um die Kür des Wahlsiegers Juncker zum Kommissionspräsidenten erlebt, die vermutlich mit erheblichen Zugeständnissen erkauft worden ist. Und die EU-Kommission stellt gerade die deutsche Meisterprüfung als Berufsregulierung, aber in Wahrheit als vermeintlich unzulässige Marktzugangsbarriere schon wieder auf den Prüfstand, was nach einer endlich einmal offensiven Antwort des deutschen Handwerks und der Bundesregierung verlangt, zumal Berufsbildung eine nationale Angelegenheit ist und bleiben muss. Hierzulande wiederum drängt sich der Eindruck auf, als wolle die übermächtige Große Koalition nicht nur die übliche politische Sommerpause machen, sondern anschließend drei Jahre lang mehr oder minder die Hände in den Schoß legen. Wie anders wäre zu erklären, dass fast alle großen Vorhaben aus dem Regierungsprogramm in den letzten Wochen atemlos, völlig unbeirrt von allen guten Gegenargumenten, aber wunderbar kaschiert von der Fußball-WM durchgepeitscht worden sind? Damit dürfte politisch und vor allem finanziell das Pulver verschossen worden sein, sodass für weitere Gestaltung –

etwa für die überfällige Beseitigung der kalten Progression – der Handlungsspielraum fehlt. Daran ist zweifellos geschickt, einschneidende Veränderungen möglichst früh durchzusetzen und deren negative Folgen möglichst spät eintreten zu lassen, damit es beim nächsten Wahltermin nicht mehr oder noch nicht auffällt. Aber redlich finde ich den Kuhhandel nicht, jedem Koalitionspartner sein Lieblingswahlgeschenk ohne Rücksicht auf die Kosten oder andere Nebenwirkungen zu erlauben. So geschehen beim gesetzlichen Mindestlohn, dessen Höhe weit weniger problematisch sein dürfte als sein massiver Eingriff in die bewährte Tarifautonomie und seine ausbildungsschädlichen Anreize bei einem Mindestalter von 18 Jahren. So geschehen beim Rentenpaket, das mit der ungekürzten Rente ab 63 eine unglaubliche demografische Rolle rückwärts schlägt, eine recht kleine und ohnehin besser versorgte Gruppe auf Kosten aller privilegiert und zusammen mit der Mütterrente die Rentenreserven bis pünktlich nach der nächsten Wahl plündern und dann allen Beitragszahlern und den kommenden Generationen eine völlig unzumutbare Milliardenlast auf die Schultern legen wird. Mal sehen, ob noch Kraft und Geld übrig bleiben, um ein so sinnvolles Instrument wie

die flexible Teilrente im Alter auf den Weg zu bringen. Und schließlich auch so geschehen beim sommerlochtauglichen Pkw-Maut-Konzept für alle Straßen, dessen EU-Konformität in Frage steht, das jetzt schon unsere europäischen Nachbarn provoziert und überdies in seiner Pauschalität weder unterschiedliche Umweltnoch Straßenbelastungen berücksichtigt. Auch in unserem Bundesland herrscht in diesem Sommer keineswegs eitel Sonnenschein. Nachdem der Landesregierung die letzte Beamtenbesoldungsrunde wegen falsch gesetzter Sparsignale verfassungsgerichtlich um die Ohren geflogen ist, herrscht notgedrungen Haushaltssperre und der pünktliche Tritt auf die Schuldenbremse ist höchst fraglich geworden. Wegen der dilettantisch umgesetzten Schulzeitverkürzung bis zum Abitur gibt es wieder heftigen Streit um acht oder neun Schuljahre. Dagegen mutet es beinah „popelig“ an, dass die unbürokratische Errungenschaft der städtischen Ausgabe von Handwerkerparkausweisen für den gesamten Regierungsbezirk vom Verwaltungsgericht Düsseldorf kassiert worden ist. Für unsere Betriebe ist das ein überaus lästiger und kostspieliger Rückschritt, Schleunigste Abhilfe ist dringend geboten, lässt aber derzeit leider noch auf sich warten. Sommerliche Entspannung will sich diesmal wohl nicht so recht einstellen. Aber wenigstens macht auch das sonst übliche Sommertheater bislang Spielpause.

Martin Lindemann – Hauptgeschäftsführer –


Sichere Partnerschaft – ein gutes Gefühl. Wir verstehen unter Kundennähe Beratung und Betreuung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Das ist unsere Kompetenz. Wir sind Ihnen ein Partner, auf den Sie sich langfristig verlassen können. Das ist unsere Leistung. Das nennen wir Full-Service mit Köpfchen: Wir versorgen Sie im Mehrwegsystem mit Putztüchern, Berufs- und Schutzkleidung, Fußmatten und einer Vielzahl von Arbeitsschutzartikeln. Bringen und Holen, umweltschonendes Waschen, Pflegen und Ersetzen – unser Service für Sie unter www.mewa.de

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Handwerk aktuell

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Lust auf Vielseitigkeit, beste Karrierechancen und guten Verdienst? Es muss längst nicht immer Abitur und Studium sein

Zukunftssichere Ausbildungsberufe im E-Handwerk Nachwuchs- und Fachkräftemangel erleichtern den Berufseinstieg und -aufstieg. Besonders die elektro- und informationstechnischen Handwerke sind als wesentliche Aktoren der Energiewende stärker denn je nachgefragt. Denn alle Lösungen der Gebäudetechnik sind eng mit der Elektrotechnik verbunden und erfordern in hohem Maße umfassende Fachkompetenz. Viele Eltern betrachten noch immer Abitur und anschließendes Studium als wichtigste Voraussetzung für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Dabei gibt es auch ohne Studium beste Karrierechancenund die Aussicht auf ein gutes Einkommen. Die Berufe der E-Handwerke bieten außerdem spannende Tätigkeiten und beste Zukunftsaussichten. Die Aufgaben sind vielseitig und abwechslungsreich; ein Elektroniker geht heute mit hoch komplizierten und innovativen Techniken um. Kaum ein Berufsfeld ist so dynamisch wie die Elektrotechnik, was besonders auch durch die rasante Entwicklung im Bereich der mobilen Kommunikation und der intelligenten Vernetzung weiter vorangetrieben wird. Ausbildung zum/zur Elektroniker/in im Handwerk: all inclusive! Ein möglichst breites Spektrum der Fachrichtung zu vermitteln, ist auch das Ziel der überbetrieblichen Ausbildungszentren

Optimale Zukunftschancen in der Energie- und Gebäudetechnik Die Aufgabenbereiche sind nicht nur reizvoll, sondern auch enorm vielseitig und zukunftsweisend. Energieeffizienz, regenerative Energien, E-Mobilität, intelligente Vernetzung von Anwendungen, Systemen und Maschinen: Das E-Handwerk steckt voller Zukunftsthemen und bietet jungen Menschen eine solide Grundlage für einen Berufsweg voller Chancen. Denn im EHandwerk geht es längst nicht nur um Strom oder Energie, sondern darum, Zukunftstechnik zu beherrschen und aktiv mitzugestalten.

der Innungen vor Ort. Neben Betrieb und Berufsschule ist die überbetriebliche Ausbildung wichtige Station während der dreieinhalb jährigen Ausbildung zum Elektroniker. Denn die einzelnen Betriebe sind oft stark spezialisiert. InVerbindung mit der überbetrieblichen Ausbildung werden die Azubis daher zusätzlich in wichtigen, innovativen Technologiefeldern geschult, damit alle Absolventen eine ausgewogene und umfassende Ausbildung bekommen.

Technisch Interessierte, die von komplexer Energietechnik, Computern und digitalen Medien begeistert sind, können eine Elektroniker-Karriere anstreben und diese mit den zahlreichen Vorteilen einer soliden Ausbildung im Handwerk verbinden. Natürlich arbeitet ein Auszubildender nicht nur mit Laptop, Tablet PC & Co. an komplexen Schaltungen. Denn die Arbeit auf den Baustellen oder beim Kunden steht nach wie vor im Mittelpunkt. Allerdings haben sich die Akzente kräftig verschoben. Digitaltechnik, Netzwerktechnik, Telekommunikation sowie die Programmierung und Steuerung von Systemen muss künftig jeder Elektroniker mit im Gepäck haben. Die gesamte IT-Welt hat Einzug in die Elektroberufe gehalten.


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Handwerk aktuell

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Wie Sie künftig Ihren Kosten „einheizen“ Bei der Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik sind Energiesparlösungen besonders wertvoll, weil ihr Anteil am betrieblichen Energieverbrauch mit am höchsten ist. Einsparpotenzial: bis zu 75 %. Für neu entstehende Betriebsgebäude wird jeder vernünftige Unternehmer auf regenerative Energiequellen setzen, wenn es um die Wärme- und Klimatechnik geht. Aber auch bei bestehenden Gebäuden kann sich eine Umrüstung lohnen.

Effiziente Lösungen » Blockheizkraftwerke erzeugen gleich-

zeitig Wärme und Strom durch KraftWärme-Kopplung (KWK) und erzielen dadurch einen besonders hohen Wirkungsgrad. Sie haben einen Energienutzungsgrad von bis zu 90 %, während anfallende CO2-Emissionen um

bis zu 30 % gegenüber der zentralen Stromerzeugung reduziert werden. » Wärmepumpen machen die natürliche Wärmeenergie nutzbar, die in Grundwasser, Erdreich oder Umgebungsluft vorhanden ist. Ein Großteil der Heizenergie kommt gratis aus der Umwelt. » Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenenergie. Förderungen und Garantiepreisstellungen können wirtschaftliche Vorteile für Unternehmer und Investoren ergeben. Quelle: ZEVH

Wirtschaftlicher produzieren Wo produziert wird, ist der Stromverbrauch besonders hoch. Gut, dass auch die Einsparpotenziale groß sind: bis zu 50 %. Allein auf elektrische Antriebe entfallen rund zwei Drittel des Stromverbrauchs. Auch die Kälteerzeugung birgt große Sparpotenziale: Leistungsspitzen verursachen hohe Kosten. Durch einen Maximumwächter bzw. ein intelligentes

Lastmanagement kann der Großteil des Stromverbrauchs günstig über den Tag verteilt werden. Intelligente Steuerungsund Automatisierungstechnik reduziert den Energieverbrauch um 30% bis 50%. Effiziente Lösungen » Setzen Sie für energieoptimierte Pro-

zesse drehzahlgeregelte Antriebssyste-

me ein. Sie amortisieren sich in der Regel innerhalb von zwei Jahren. » Der Einsatz von energieeffizienten Motoren und Antrieben senkt den Energieverbrauch erheblich. » Rückspeisefähige Frequenzumrichter können Bremsenergie zurück in das Netz speisen. Quelle: ZEVH

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E-CHECK für Photovoltaikanlagen

Für Sicherheit auf Deutschlands Dächern Autorisierte Innungsfachbetriebe bieten spezielle Prüfung für Photovoltaikanlagen an: Über eine Million Photovoltaikanlagen (PV) sind inzwischen in Deutschland montiert und liefern Strom für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung ins Versorgungsnetz. Dabei kommt manche Photovoltaikanlage so langsam in die Jahre. Sonne, Wind und Wetter hinterlassen ihre Spuren, der Ertrag geht zurück, Verschleiß macht sich bemerkbar. Eine schadhafte PV-Anlage kann jedoch zur Gefahr für Menschen, Tiere und die Umgebung werden. Betreiber der Anlagen setzen zu Recht, wie bei allen elektrischen Installationen, ein hohes Maß an Zuverlässigkeit voraus, zumal sie auch für deren Sicherheit haften. Der E-CHECK PV bietet gleiche Sicherheit wie der klassische E-CHECK. Den ECHECK PV dürfen ausschließlich Innungsbetriebe der E-Handwerke anbieten, die einen entsprechenden Lehrgang gemacht haben. Beim E-CHECK PV wird die Photovoltaik-Anlage optisch, aber vor allem auch bezüglich aller technischer Installationen vom Mitarbeiter des autorisierten Fachbetriebes untersucht und im positiven Fall mit dem Prüfsiegel E-CHECK PV gekennzeichnet. Diesen Nachweis der attestierten Sicherheit belohnen beispielsweise einige Versicherungen in ihren Versicherungsprämien. Konkret sind folgende Maßnahmen im Rahmen eines E-CHECK PV vorgesehen: » Sichtprüfung auf Mängel und Beschä-

digungen,

» Bestandsaufnahme anhand Installati-

ons- oder Übersichtsschaltplan, » Messung des Isolationswiderstandes der Anlage und des Ableitstroms der Betriebsmittel,

» Prüfung und Messung der Wirksam-

keit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, elektrisch gezündeten Brand und Überspannung sowie » die Prüfung der Funktion und Ertragsleistung.


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VERNETZT: 20 JAHRE KNX & CO. steller Jung arbeitet, bekommt das System auch von ihm. Denn eNet wurde von der Insta Elektro GmbH entwickelt, dem gemeinsamen Entwicklungsunternehmen von Gira und Jung.

GESCHICHTE UND MARKT Was für ein Boom: Gira hat gerade das neue Schulungs- und Vertriebszentrum eröffnet, Hager hat das Schulungszentrum erweitert. Elektrogroßhändler stellen reihenweise junge Ingenieure ein. Der Grund ist der Europäische Installations Bus EIB. „Wir schätzen, dass sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren das System im privaten Wohnbereich durchsetzt“, sagt der Sprecher eines bekannten Industriepartners der Fachzeitschrift „Elektrobörse“. Das war ein Blick zurück aufs Jahr 1995, ein Jahr des „Bus-Booms“. Alle wollten auf den gerade in den Markt eingeführten Bus aufspringen. Seit 1994 konnten die damals rund 70 in der EIBA organisierten Hersteller serienmäßig Produkte liefern. Was ist in den vergangenen zwanzig Jahren passiert? Der EIB ist – einfach gesagt – zu KNX geworden und wir wissen heute, dass das Brett etwas dicker war. Bustechnik ist heute eher im Gewerbebau zu Hause. Bis zum Massenmarkt braucht es noch Zeit, wie auch das KNX-Kolloquium im November 2013 zeigte. Dennoch spricht viel dafür, dass sich das intelligente Haus durchsetzt. Denn in zwei Jahrzehnten haben das Internet und die mobile Kommunikation den Gedanken des Komforts durch Vernetzung verbreitet und salonfähig gemacht. Und die jüngere Generation im E-Handwerk ist mit PC etc. aufgewachsen – die Bedienung etwa der ETSSoftware gehört heute zum Handwerk. Der Markt scheint so interessant zu sein, dass Apple aktuell darüber nachdenken soll, Lösungen fürs Smart Home anzubieten. Und Google kaufte kürzlich den Hersteller Nest Labs für über drei Milliarden Dollar. Seit Beginn sprechen dieselben Argumente für Gebäudeautomation: Sicherheit, Komfort und Energieersparnis. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), seit dem 1. Mai in Kraft, wird die Gebäudeautomation neben Dämmung und Heiztechnik außerdem zur „erlaubten“ Stellschraube, um für mehr Energieeffizienz zu sorgen. Das kann dem Markt zusätzlich Anschub verleihen.

Das E-Haus funktioniert: Das Parade­ beispiel für vernetzte Gebäudetechnik wird seit Jahren präsentiert vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Auf allen wichtigen Messen präsentiert das E-Haus, was technisch geht. (Foto: A. Peters)

Auch gesellschaftliche Trends tragen zur Attraktivität der intelligenten Elektroinstallation bei. Deutschland wird immer älter: Hausautomation kann dazu beitragen, dass ältere Menschen dank technischer Unterstützung länger in ihren Wohnungen und Häusern bleiben können. EINE KLEINE AUSWAHL KNX, LON, LCN, ZigBee…: Es wäre unmöglich, alle aktuellen Systeme an dieser Stelle auch nur kurz zu erklären. Fangen wir mit der Basis an: Im Neubau und bei der umfassenden Renovierung sind Leerrohre unverzichtbar. Die neuen Datalight-Rohre der Fränkischen zeigen, dass das sogar dann sinnvoll ist, wenn Bauherr oder -frau gar kein Bussystem wollen! Denn die Neuheit beherbergt zugleich eine POF-Leitung für ein sehr sicheres und schnelles Netzwerk. Einfacher lässt sich eine zukunftsfähige Infrastruktur für Haus oder Wohnung kaum schaffen. Für die Nachinstallation von Intelligenz und Komfort bei der Renovierung sind Funksysteme ein gutes Mittel. Das System „eNet“ von Gira ist nun lieferbar und bietet alle wichtigen Funktionen. Dabei wurde auch daran gedacht, mobilen Nutzern die Bedienung via SmartPhone und App zu ermöglichen. Wer eher mit dem Her-

Mit Busch-free@home präsentierte Busch-Jaeger auf der Light+Building eine sehr interessante Lösung. Als Bussystem braucht Busch-free@home eine Busleitung – und ist daher eher für den Neubau geeignet. Aber: Busch-Jaeger hat aus der anspruchsvolleren Vermarktung komplexer Bussysteme die Konsequenz gezogen. Für Installation und Inbetriebnahme muss keine Software angeschafft werden – alles ist einfach. So wurde die Zahl möglicher Funktionen auf die wichtigen eingeschränkt (Fernsteuerung via App gehört allerdings auch dazu – ohne geht‘s heute nicht mehr). Und es wird betont, dass das System nur wenig mehr kostet als eine konventionelle Installa ion! Dieses kluge Konzept kann sehr viele Türen öffnen. Außerdem wachsen die Angebote für KNX. ABB bietet nun mit der KNX-Gefahrenmelderzentrale die erste Alarmanlage, die vollständig in den KNX-Standard integrierbar ist. Mehrfach erwähnt wurden Apps zur Fernsteuerung. Eine interessante Entwicklung, denn noch vor wenigen Jahren wurde vermutet, dass der Fernseher zur Zentrale des modernen Hauses wird. Die rasante Zunahme an Smartphones sowie die TabletPC haben das geändert. Diesem Trend kann sich niemand verschließen. So setzt Siedle bei Scope weiter auf den sicheren DECT-Standard, bietet nun aber zusätzlich die Möglichkeit, iPhone und iPad für die Türkommunikation zu verwenden. Osram und Philips bieten Systeme für die LED-Lichtsteuerung an, die via WLAN für Komfort und Effizienz sorgen. Quelle: Plein Elektro-Grosshandel GmbH & Co. KG Nettelbeckstraße 7-15 40477 Düsseldorf

Gewinner des E-Markenpartnerpreises des ZVEH 2013

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Unterstützen Sie die kommenden Neuwahlen

Ohne Gesellenausschüsse keine Prüfungen! Im September stehen die Neuwahlen der Gesellenausschüsse in der Maler- und Lackierer-Innung, in der Innung für Metalltechnik, in der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik und in der Tischler-Innung an; gut ein Jahr darauf folgen vier weitere Innungen – und außerdem unternehmen wir unverdrossen einen weiteren Anlauf, um in fünf Innungen, in denen zuletzt keine Gesellenausschüsse zustande gekommen sind, die Arbeitnehmer unserer Mitgliedsbetriebe erneut zur Wahl ihrer Vertretungen einzuladen. Für diese Wahlen brauchen wir dringend die tatkräftige Unterstützung unserer Mitgliedsbetriebe. Denn sonst hätten wir Wahlen und niemand ginge hin – weil niemand davon wüsste. Persönliche Wahlbenachrichtigungen scheiden aus, weil wir die Namen und Adressen der rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Mitgliedsbetrieben nicht kennen. Also führt der Weg zur Wahl nur über die Betriebe, die wir schon von dieser Stelle aus herzlich und eindringlich bitten, die von uns jeweils rechtzeitig verschickten Einladungen und Informationen zu den Gesellenausschuss-Wahlen schnell an ihre Beschäftigten mit Gesellen- oder Abschlussprüfung weiterzugeben.

Die Weitergabe allein reicht aber erfahrungsgemäß nicht aus. Es ist auch Überzeugungsarbeit nötig, damit die Wahlberechtigten auch tatsächlich wählen gehen. Und mit einer Extraportion an Motivation lassen sich gewiss auch geeignete und interessierte Kandidaten für die aktive Mitarbeit im Ausschuss gewinnen. Der Gesellenausschuss einer Innung hat satzungsgemäß beachtliche Mitwirkungsrechte: Zum einen wählt er die Arbeitnehmervertreter für den innungseigenen Gesellenprüfungsausschuss sowie für die Ausschüsse für Lehrlingsausbildung und Lehrlingsstreitigkeiten; zum anderen kann er in vielen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zusammen mit dem Innungsvorstand und der Innungsversammlung mitberaten und mitentscheiden – zum Beispiel über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in den Lehrwerkstätten oder über das Angebot an beruflichen Weiterbildungslehrgängen auf Innungsebene. Die Förderung des handwerklichen Wissens und Könnens ist immer wichtiger geworden. Denn die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks und damit auch die Sicherheit seiner Arbeitsplätze werden entscheidend geprägt von der fachlichen

Qualifikation und dem beruflichen Engagement aller Beschäftigten in unseren Betrieben – vom Meister bis zum Lehrling. Auf diesem weit gefächerten und interessanten Aufgabengebiet des handwerklichen Bildungs- und Prüfungswesens können und sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon im ureigenen Interesse konstruktiv mitarbeiten und Verantwortung übernehmen. Dafür brauchen wir dringend fachlich kompetente und im konstruktiven Sinn engagierte Vertreterinnen und Vertreter der „Gesellenseite“ – zu denen übrigens auch angestellte Meisterinnen und Meister (ohne Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis) gehören. Das ist im wohlverstandenen Sinn auch ein wichtiges Anliegen unserer Mitgliedsbetriebe und einer weiterhin funktionierenden handwerklichen Selbstverwaltung. Wenn wir weiterhin innungseigene Gesellenprüfungsausschüsse wollen, brauchen wir die Gesellenausschüsse der Innung dafür zwingend. In diesem Sinne sind wir dankbar für Ihre Schützenhilfe zu Gunsten einer möglichst hohen Arbeitnehmerbeteiligung an den bevorstehenden Gesellenausschuss-Wahlen.

Vorschläge für die Verleihung des Heribert-Späth-Preises gesucht Seit 1997 sucht die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. für die jährliche Verleihung des „Heribert-SpäthPreises“ Inhaberinnen oder Inhaber eines Handwerksbetriebes, die sich im besonderen Maße für die Aus- und Weiterbildung ihrer Auszubildenden einsetzen und noch aktiv im Berufsleben stehen. Der Preis ist

mit 3.000 € dotiert. Die Preisträgerin / der Preisträger wird am Samstag, 7. Dezember 2013, während der Schlussfeier des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks (PLW) in Dortmund ausgezeichnet. Betriebe können sich nicht selbst nominieren, wohl aber von anderen vorgeschla-

gen werden. Wenn Sie einen außergewöhnlich engagierten und erfolgreichen Ausbildungsbetrieb vorschlagen möchten, bitten wir um die Benennung bis spätestens 31. August an Gabriele Leßel in der Kreishandwerkerschaft (Tel.-Nr. 021049553-30, E-Mail: lessel@handwerk-me. de).


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Bündnis gegen Fachkräftemangel im Handwerk:

Hochschule Niederrhein plant trialen Studiengang Ein Bündnis gegen den Fachkräftemangel im Handwerk ist an der Hochschule Niederrhein auf den Weg gebracht worden. Dort unterzeichneten das Berufskolleg für Technik und Medien Mönchengladbach, die Handwerkskammer Düsseldorf, die Kreishandwerkerschaften Mönchengladbach und Niederrhein sowie die Hochschule Niederrhein eine Absichtserklärung, um zum Wintersemester 2015/16 einen neuen trialen Studiengang einzuführen. Ziel des trialen Studiengangs ist es, junge Menschen zu Spezialisten in ihrem Gewerk zu entwickeln und ihnen gleichzeitig betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu vermitteln. Dabei verbindet der triale Studiengang eine handwerkliche Aubildung, eine Meisterfortbildung und ein betriebswirtschaftliches Studium. Nach zehn Semestern soll den Absolventen der Gesellenbrief, der Meisterbrief und der Bachelorgrad (Bachelor of Arts) verliehen werden. „Mit dem neuen Studienangebot schaffen wir für die Handwerksbetriebe der Region eine interessante Perspektive: Wir verbinden die Ausbildung im Handwerk bis zum Meister mit einem Bachelorstudium und ermöglichen es auf diese Weise, qualifizierte Nachwuchskräfte langfristig an das

Handwerk zu binden und sie auf spätere Führungsaufgaben vorzubereiten“, sagte Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg anlässlich der Unterzeichnung der Absichtserklärung auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein. „Die Verknüpfung einer abgeschlossener Berufsausbildung und der Fortbildung zum Meister mit einem Hochschulstudium im Management von Handwerksunternehmen ist ein Durchbruch auf dem Weg zur bestmöglichen Synthese von beruflicher und akademischer Bildung“, bekräftigte der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert. „Der modellhafte Ausbildungs-Studiengang ist geeignet für eine Vielzahl von Schulabgängern mit Abi und FH-Reife, die zugleich in anwendungswissenschaftlicher Theorie und in beruflicher Praxis top-qualifiziert werden möchten. Und eine Riesenchance für tausende Handwerksunternehmen, die in den nächsten zehn Jahren einen Betriebsnachfolger benötigen.“ Die Hochschule Niederrhein ist die erste staatliche Fachhochschule in NordrheinWestfalen, die ein triales Studium anbietet. Damit ist sie erneut Vorreiter, wenn es um neue Studienformate geht. 1982 startete die Hochschule Niederrhein als erste

Hochschule mit dem dualen Studium nach dem Krefelder Modell, bei dem eine betriebliche Ausbildung mit IHK-Abschluss und ein vollwertiger Studienabschluss verbunden werden. Das triale Studium überträgt das Krefelder Modell auf die Besonderheiten im Handwerk. Der Studienverlauf gliedert sich in drei Abschnitte: Während der ersten zwei Semester verbringen die Studierenden drei Tage pro Woche in ihrem Handwerksbetrieb und zwei Tage im Berufskolleg. Den Samstagvormittag nutzen sie, um sich an der Hochschule fit für das reguläre berufsbegleitende Studium zu machen. Ab dem 3. Semester lernen die trial Studierenden freitags von 17 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr an der Hochschule, sie verbringen einen Tag im Berufskolleg und drei Tage im Handwerksbetrieb. Das fünfte Semester schließt mit der Gesellenprüfung ab. Anschließend fällt das Berufskolleg weg, die frei gewordene Zeit kommt dem Betrieb zugute. Im achten und neunten Semester steht dann die Meisterschule an, die durch die Anrechnung von an der Hochschule Niederrhein erbrachten Leistungen auf ein Jahr verkürzt werden kann. Mit der Meisterprüfung und dem Bachelorabschluss endet der Studiengang nach zehn Semestern.

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Andreas Ehlert jetzt auch NWHT-Präsident Der neue Präsident der Dachorganisation Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT) heißt Andreas Ehlert. Die Neuwahl eines Vorsitzenden durch das oberste Beschlussgremium der Landeshandwerksvertretung, den NRW-Handwerksrat, war nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers Professor Wolfgang Schulhoff notwendig geworden. Der selbstständige Schornsteinfegermeister und Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf war einziger Kandidat und schon seit 2010 Stellvertreter Schulhoffs im NWHT-Präsidium. Ehlert lobte in seiner Antrittsrede die „atmosphärisch gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung und mit allen Landtagsfraktionen“, mahnte jedoch „verstärkt Ergebnisse“ an. „Die verbale Unterstützung für das Handwerk muss in konkreter Politik sichtbar werden. Die Saat muss jetzt einmal aufgehen“. Ehlert bezog sich auf konkrete, länger währende politische Offenlagen aus Handwerkssicht: „Die vielfach bezeugte Wertschätzung gegenüber dem Dualen System der Beruflichen Bildung darf ruhig auch einmal in eine

Exzellenzinitiative des Landes pro Berufsschulen führen. Das Mindeste ist endlich eine ausreichende Fachlehrerversorgung. Überhaupt müssten wir mit Blick auf Strukturförderung und Bildungsinnovation die besten Schulen in den strukturschwachen Regionen haben. Verwaltungsvereinfachung kann nicht mit zusätzlichen Mittelinstanzen wie einem Regionalverband Ruhr mit zusätzlichen eigenen Kompetenzen funktionieren. Die marode Verkehrs-infrastruktur in NRW muss für mindestens ein Jahrzehnt Vorrang erhalten. Und statt Fernwärme benötigt NRW mehr Wettbewerb und Dezentralität in der Energieversorgung und mehr politischen Willen zur Energieeinsparung, insbesondere beim größten Brocken, dem Gebäudebestand“, trug Ehlert als zentrale Punkte seiner Agenda vor. Die Landeshandwerksorganisation werde sich im Übrigen die komplett überarbeitete, auf junge Zielgruppen ausgerichtete zweite fünfjährige Phase der Aufklärungs- und Imagekampagne des deutschen Handwerks „voll zu eigen machen und mit Leben füllen“, kündigte Ehlert an.

Zum neuen Vizepräsidenten wählten die 90 Delegierten den Vorsitzenden des Fachverbands Sanitär Heizung Klima NW), Dipl.-Ing. Hans-Joachim Hering. Bei den letzten turnusmäßigen Gremienwahlen war bereits der Präsident der Handwerkskammer Arnsberg und des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), Dachdeckermeister Willy Hesse (Arnsberg), zum Vizepräsidenten gewählt worden. Weiter gehören dem NWHT-Vorstand an: Die Präsidenten der Handwerkskammer Münster, Schornsteinfegermeister Hans Rath, und der Handwerkskammer Köln, Maler- und Lackierermeister Hans Peter Wollseifer, zugleich Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, als Vertreter der Fachverbände Konditormeister Peter Kaiser und Friseurmeister und stv. Vorsitzender der Unternehmervereinigung Handwerk Olaf Kraußlach sowie für die Seite der Gemeinschaftseinrichtungen des NRW-Handwerks der Vorstandsvorsitzende der SIGNAL IDUNA AG, Ulrich Leitermann.

LGH: Seit sechs Jahrzehnten Dienstleister für das Handwerk in NRW Kopf-, Leit- und Ideenstelle: Das ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) seit Juni 1954 für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen. Auch sechzig Jahre danach sieht sie die Förderung und Unterstützung ihrer Mitglieder als ihre Kernaufgabe an. „Wir danken unseren Mitgliedern für das Vertrauen, das sie uns seit sechs Jahrzehnten entgegenbringen“, sagt Hans Rath, Vorsitzender der LGH. „In ihrer Form ist die LGH in Deutschland einzigartig, und die zentrale Bündelung der Aktivitäten für das Handwerk in NRW in Form dieser Gemeinschaftseinrichtung trägt sicherlich zur Umsetzung vieler erfolgreicher Initiativen bei“.

Reiner Nolten, Geschäftsführer der LGH, betont: „Als landesweite Abwicklungsstelle von Fördermitteln sind wir als LGH ein verlässlicher Partner für unsere Handwerks-Organisationen und die Fördermittelgeber auf Landes-, Bundes- und EUEbene. Gleichzeitig sind wir auch fachlicher Ansprechpartner, wenn es um Programme und Projekte geht“. An ihrem Gründungstag erhielt die LGH den Auftrag im Namen der Handwerkskammern und Fachverbände, kammerund verbandsübergreifende Initiativen zur Gewerbeförderung für alle Partner abzustimmen und umzusetzen. Diese Kernaufgabe ist eine Konstante und wird auch im

Jahr 2014 z.B. in Form der Betriebsberatungen und Betriebsvergleiche weiter wahrgenommen. Auch der Bereich Ausund Weiterbildung, der in den sechziger Jahren mit „Übungswerkstätten“ begann, ist stärker vertreten denn je. Zu den Projekten gehören u.a. „14plus“, „let’s go!“ und das neue Übergangssystem von der Schule in den Beruf „Kein Abschluss ohne Anschluss“. 1976 erfuhr das Aufgabenspektrum der LGH mit dem Bereich Innovationsförderung und Technologietransfer eine Erweiterung. Diese Disziplin erfüllt der Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW, der Betriebe auf neue Technologien einstellt,


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die dadurch beim namhaften Seifritz-Preis eine Auszeichnung gewinnen. Zudem ist der TTH Motor für den Einsatz neuer Technologien in den Handwerks-Unternehmen. Das Handwerk benötigt aber nicht nur technologische Impulse, sondern auch Unterstützung im Management von Betrieben. Dieses Themenfeld deckte zunächst das Marketing-Center Handwerk (1992– 2005) ab. Die Zukunfts-Initiative Handwerk 2.0 ist auf die fünf Gebiete Chancen der Globalisierung, Bewältigung des demografischen Wandels, Konsequenzen der Energiewende,

Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) und Professionalisierung von Klein- und Kleinstunternehmen fokussiert. Damit will sie die Betriebe auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten. Die LGH ist ein zentraler Teil der vom Land NordrheinWestfalen initiierten Handwerksinitiative. Unter dem Motto „Wir bewegen Ideen – Ideen bewegen uns“ will die LGH auch in Zukunft als stabiler Partner Service-Center und Kompetenzträger für seine Bezugsgruppen sein.

Fakten zur LGH 15. Juni 1954: Gründung der LGH Ziel: Initiativen zur Gewerbeförderungen abstimmen, sowie Aktivitäten, die kammer- und verbandsübergreifend sind, gemeinsam formulieren und lösen 1956: Die LGH gibt den ersten Betriebsvergleich heraus – für das Fleischerhandwerk. Bis 1969: Zwei „Schweißzüge“ der LGH waren in NRW als fahrbare Schulungsstätte unterwegs. 1986: Gründung des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW (TTH) 1992 – 2005: Das Marketing-

Center Handwerk (MCH), spätere Management-Center Handwerk, in Oberhausen unterstützt die Betriebe bei der Entwicklung von Marketing-Konzepten. Seit 1995: Existenzgründer/ Innen werden vom Land und der EU mit der Meistergründungsprämie unterstützt. Die LGH übernimmt die Abwicklung. Seit 2009: Das Projekt Zukunfts-Initiative Handwerk startet mit den drei Schwerpunkten Außenwirtschaft, Demografie und Marketing. Seit 2013 läuft mit der ZIH 2.0 die zweite Phase.


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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Unser Tag 2014: nächste Gewinner gesucht Die Aktion „Unser Tag 2014“ geht in die zweite Auslosungsrunde. Am 15. August 2014 gibt es erneut 5.000 Euro zu gewinnen. Besonders Unternehmen, bei denen die Zeichen in diesem Jahr auf Expansion stehen, können sich jetzt noch mit ihrer Erfolgsgeschichte eine Wachstumsspritze sichern. Handwerksbetriebe aus den unterschiedlichsten Gewerken haben sich schon bei „Unser Tag 2014“ angemeldet und sind mit ihren betrieblichen Erfolgsmomenten des Jahres in die Online-Galerie auf der Aktionsseite eingegangen. Bei der ersten Auslosung am 30. Mai wurde bereits ein glücklicher Gewinner ermittelt: Der Bremer Malerbetrieb Aug. Hespenheide kann sich über 5.000 Euro freuen.

oder innovatives Franchise-Konzept – es gibt viele Möglichkeiten für Handwerksunternehmen, sich zu vergrößern. Wachstum eröffnet neue Perspektiven, gibt Impulse, definiert neue Ziele – für Mitarbeiter ebenso wie für Kunden. Oliver Gerrits, Marketingleiter bei Aktionspartner MEWA, freut sich auf ein breites Spektrum an Teilnehmerbeiträgen: „Vielleicht haben wir ja sogar einen Betrieb mit dabei, der erstmals internationales Terrain betritt.“ Bundesweit exportieren mehr als 50.000 Handwerksunternehmen ihre Waren und Dienstleistungen. Der Auslandsumsatz liegt heute bei über 14 Milliarden Euro. Dabei ist das grenzüberschreitende Geschäft nicht nur den Großen vorbehalten: 40 Prozent der Exporteure im Handwerk haben weniger als zehn Beschäftigte.

Für die zweite Auslosung am 15. August werden vor allem noch Handwerksunternehmen gesucht, bei denen in diesem Jahr die Zeichen auf Wachstum stehen: Ob neues Firmengebäude, Filialeröffnung

Eine Expansion des Unternehmens ist immer auch das Ergebnis einer betrieblichen Erfolgsgeschichte. Betriebe können sich mit ihrer Erfolgsstory auf www.unsertag-2014.de registrieren und mit etwas

Glück 5.000 Euro gewinnen. Selbstverständlich sind auch Betriebe, die in diesem Jahr andere Erfolge verzeichnen oder vielleicht auch kuriose Geschichten zu erzählen haben, eingeladen, sich zu bewerben. Die Storys werden professionell aufbereitet und auf der Aktionsseite www. unser-tag-2014.de präsentiert – für die Betriebe eine tolle Gelegenheit, Werbung in eigener Sache zu machen. Alle Teilnehmer, die sich jetzt noch registrieren oder bereits registriert sind, nehmen automatisch nicht nur an dieser, sondern auch an einer weiteren Auslosung Anfang November teil und haben so gleich zweimal die Chance auf einen 5000-Euro-Gewinn. Initiatoren von „Unser Tag 2014“ sind die Marketing Handwerk GmbH und MEWA, der Full-Service-Dienstleister für Berufskleidung, Putztücher und Schutzkleidung. Mit der Aktion wollen sie gemeinsam dafür sorgen, dass die kleinen und großen Erfolgsgeschichten des Handwerks auch erzählt werden.

Shorts, Shirt und Schuhwerk:

Was trägt man im Sommer auf der Baustelle? Endlich ist sie da, die schöne Jahreszeit. Doch wenn das Quecksilber steigt, stellt sich die Frage, wer nun Jacke, lange Hose und feste Schuhe gegen luftige T-Shirts, Shorts und Sandalen eintauschen darf. „Es hängt von der Tätigkeit ab, schließlich bleiben die Gefahren bei warmem Wetter ähnlich“, bringt es Wolfgang Wienbreyer, Vertriebsmanager bei MEWA und speziell für Kunden aus dem Handwerk zuständig, auf den Punkt. Er regt an: „Wenn nicht im Knien gearbeitet wird und keine Verletzungsgefahr durch Funken, Scharfkantiges oder Chemikalien besteht, ist gegen mehr Beinfreiheit sicher nichts zu sagen. Wer Kurz trägt, sollte aber ein gutes Sonnenschutzmittel gegen die UV-Strahlung verwenden.“ Entsprechend beliebt sind die Shorts und Dreiviertelhosen, die der Berufsbekleidungsspezialist MEWA in

der Frühjahrs- und Sommersaison im Programm hat. Kein Zutritt für Sandalenträger! Auf der Baustelle ist die Antwort eindeutig: Offene Schuhe gehen nicht. Ob Abbrucharbeiten oder Innenausbau, die Füße müssen durch geschlossene Sicherheitsschuhe geschützt werden: Am besten mit Zehenschutzkappen, einem durchtrittsicheren Schuhunterbau und einer Profilsohle, die auf jedem Untergrund Halt gibt. „Trotzdem muss keiner mit dampfenden Füßen arbeiten. Moderne Sicherheitshalbschuhe bestehen aus leichten, atmungsaktiven Materialien“, erklärt Wolfgang Wienbreyer. Damit sind sie so bequem wie Freizeit-, Fußball- oder Sportschuhe und sehen auch so aus. Aus farbigem Leder oder Kunststoff hergestellt und mit bunten

Schnürsenkeln versehen, überholen sie die gute alte Sandale nicht nur in Sachen Sicherheit, sondern auch modisch. Fünf Prozent Preisvorteil für KHS-Mitglieder Und das zu besten Konditionen für Mitglieder der Kreishandwerkerschaft Mettmann: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag garantiert den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft Mettmann als besonderes Sparprogramm fünf Prozent Preisvorteil gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine einmalige Ausstattung der Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen aus dem „MEWA Schuhpaket“.


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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Tischler-Lossprechung „Der schönste Beruf der Welt“ – darin waren sich Obermeister Frank Czasny bei der Begrüßung und Studiendirektor Olaf Gernandt als Festredner einig – ist das Tischlerhandwerk. In dessen dreijähriger Ausbildung haben die insgesamt 32 neuen Gesellinnen und Gesellen nach Gernandts eigener Erfahrung als Lehrling und Berufsschullehrer alle ihre eigenen Höhen und Tiefen erlebt, seien daran gewachsen, beim Kunden nicht einfach wegzulaufen, wenn es handwerklich knifflig wurde, und hätten bei der Anfertigung des Gesellenstücks sicher dann und wann auch gefühlt, wie das Blut in die Füße sackte. Der Festredner, der sich mit sehr persönlichen Dankesworten zugleich vom Mettmanner Tischlerhandwerk verabschiedete, weil er an ein Berufskolleg in Oberhausen wechselt, legte „seinen“ Schülerinnen und Schülern einen traditionellen Ausspruch aus dem Meisterbüro seines eigenen Ausbilders ans Herz: Meister ist, wer was ersann, Geselle ist, der’s bauen kann, Lehrling ist man lebenslang. Also gelte es, nach erfolgreich beendeter Ausbildung nicht auszuruhen, sondern weiterzustreben und neue Herausforderungen mit der Zuversicht von Bob dem Baumeister anzugehen: Wir schaffen das!

Daran anknüpfend machte Lehrlingswart Bernd Einig seine jungen Kolleginnen und Kollegen darauf gefasst, dass die lang ersehnte Freiheit von den Zwängen der Ausbildung schließlich zugleich den Verlust von Narrenfreiheit, Nachsicht und Unterstützung bedeute und nun die Zeit

ders gute Absolventen auch besonders aus – mit von Fördermitgliedern gestifteten Geschenken und mit dem Werkzeugkoffer 2.0 aus der Imagekampagne des Handwerks: als Prüfungsbeste Maria Lentz aus Velbert, ausgebildet von Bernhard-Jacob Hetzel in Heiligenhaus, sowie als Erst-

Zu den ersten Gratulanten von Maria Lentz, Daniela Vogt und Daniel Strohschein gehörten Obermeister Frank Czasny (l.) und Lehrlingswart Bernd Einig.

der Bewährung und der Selbstverantwortung beginne. Nun komme es darauf an, stets mit der Zeit zu gehen, um nicht eines Tages gehen zu müssen. Bei der Überreichung der Gesellenbriefe und Prüfungszeugnisse zeichneten Obermeister und Lehrlingswart dann beson-

und Drittplatzierte im Gestaltungswettbewerb „Die gute Form“ Daniel Strohschein und Daniela Vogt, beide aus Ratingen und beide dort ausgebildet von Michael Fischbach. Den zweiten Platz holte Josha Breganicanin (Jürgen Bell, beide Hilden), der an der Feierstunde freilich nicht teilnehmen konnte.


Recht + Finanzen

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Friseur-Lossprechung Ohne viel „Gedöns“ gratulierte die Friseur-Innung ihrem erfolgreichen, insgesamt 34-köpfigen Berufsnachwuchs im Rahmen einer zwanglosen Feier ohne lange Reden, dafür aber mit vielen entspannten Gesprächen untereinander.

Besonderen Grund zur Freude hatte Dana Pippia aus Ratingen, ausgebildet im Salon

DITO in Mettmann, die als Prüfungsbeste ein Cabrio-Wochenende geschenkt bekam.

Vor der Überreichung der Gesellenbriefe und Zeugnisse hob stv. Obermeister Uwe Ranke in einem kurzen Glückwunsch das Privileg der Friseure hervor, mit ihrem Handwerk den Menschen ganz nah zu kommen, was ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme verlange und für ein erfolgreiches Berufsleben zusammen mit dem handwerklichen Wissen und Können stetig weiterentwickelt werden müsse.

Als Prüfungsbeste freute sich Dana Pippia über ein Cabrio-Wochenende und wurde (v.l.n.r.) von Berufsschullehrerin Anja Rettig, vom Prüfungsausschussvorsitzenden Wolfgang Mohns und von Obermeister Dieter Kuhs zu ihrem Erfolg beglückwünscht.


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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Maler-Lossprechung Sich beruflich wertvoll machen, für andere engagieren und andere Länder, andere Sitten kennenlernen – auf diese Formel brachte Martin Lindemann seine Glückwünsche an die 42 neuen Gesellinnen und Gesellen sowie Bauten- und Objektbeschichter im Maler- und LackiererHandwerk und an eine Gesellin aus dem Raumausstatterhandwerk. Dem weit verbreiteten und durch tägliche Kleinanzeigen von Dilettanten genährten Irrtum, praktisch jedermann könne „malern“, könnten die jungen Fachleute am besten mit stets aktuell gehaltener beruflicher Qualifikation Paroli bieten, so der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, der außerdem eine Lanze für die uralte Tradition des Gesellenwanderns brach und dazu ermunterte, eine Zeitlang auf die Walz zu gehen und dabei neue Techniken, Arbeitsmethoden, Lebensweisen und Menschen kennenzulernen. Die Mitmenschen im Betrieb, im Familien- oder Freundeskreis, in der Nachbarschaft, in Vereinen oder in der Stadt rückte der Festredner auch unter dem Aspekt in den Blickpunkt, sich für andere einzusetzen und so ein bisschen von der selbst erfahrenen Unterstützung zurückzugeben, zu-

mal die Gesellschaft ohne ehrenamtliches Engagement deutlich an Lebensqualität verlieren würde. Zuvor hatte Maler-Obermeister Ralf Heinz Weber bei der ersten gemeinsamen Lossprechungsfeier seiner Innung mit der Raumaustatter- und Sattler-Innung an die mittelalterlichen Lossprechungsbräuche der Zünfte erinnert und die erfolgreichen Absolventen dazu ermuntert, trotz vieler gut gemeinter Ratschläge ihre eigenen Erfahrungen zu machen, ihre Grenzen auszutesten, dabei aber auch die Risiken des

jeden Tag etwas dazuzulernen. Für die Berufsschullehrer gratulierte Oliver Kreilkamp vom Berufskolleg Neandertal seinen Schützlingen und nahm mit herzlichen Dankesworten Abschied vom Handwerk im Kreis Mettmann, weil er zum neuen Schuljahr an ein Berufskolleg in Oberhausen wechselt.

eigenen Handelns für sich und andere zu bedenken. „Nach den Lehrjahren folgen nun die Lernjahre, der Anspruch an ihre Leistung wächst, sie übernehmen von nun an nicht nur die Ausführung, sondern auch die Verantwortung für ihre Arbeiten“, so der Obermeister, der den jungen Kolleginnen und Kollegen ans Herz legte,

zeichneten Melanie Tontarski, ausgebildet von Santec Farbkonzepte (beide Düsseldorf ) sowie René-Roger Schulz aus Wuppertal (E.D.B. Bildungsgesellschaft, Velbert) als Prüfungsbeste mit einem Buchgeschenk und dem Werkzeugkoffer 2.0 aus der Imagekampagne des deutschen Handwerks besonders aus.

Vor dem Grillen und Chillen unter freiem Himmel überreichten Weber und Lehrlingswart Markus Bohn die Gesellen- und Abschlussbriefe nebst Zeugnissen und


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Handwerk aktuell

Aus KH und Innungen

Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

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So erreichen Sie uns telefonisch im Haus des Handwerks. Unsere Durchwahlen auf einen Blick – damit es beim Telefonieren schneller klappt. E-Mail: info@handwerk-me.de – und wenn Sie „info“ durch einen Nachnamen aus unserem Team ersetzen, kommt Ihr E-Mail direkt an der richtigen Stelle an.

Dachdecker- und Zimmerer-Innung » Klaus Beckert aus Ratingen » M. Serim Bedachungen GmbH aus Langenfeld

telefonverzeichnis

Direkt gewählt geht’s meistens schneller

Zentrale » Heike Wallborn

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Bau-Innung » Otto Buchinger aus Velbert

Elektro-Innung » Nutz GmbH aus Ratingen » Dominik Gregor Vlasic aus Erkrath » Pascal Wildförster aus Langenfeld

Hauptgeschäftsführer » Martin Lindemann

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Friseur-Innung » Wolfgang Dillenberg aus Mettmann » Susanne Zimmermann aus Velbert

Sekretariat » Heike Wallborn

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Handwerksrolle » Margarethe Kirsch

Innung für Sanitär- und Heizungstechnik » Frank Sander aus Langenfeld

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Rechtsabteilung / Geschäftsführer » André Schnelle

02104/9553-20

Tischler-Innung » Tischlerei Sebastian Heß GmbH aus Erkrath » Kröll & Cremerius Einrichtungs GmbH aus Ratingen

Sekretariat » Melanie Pernik » Anja Becker (Inkasso/vormittags)

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Berufsbildung / Abteilungsleitung » Gabriele Leßel

02104/9553-30

Arbeitnehmerjubiläum 25 Jahre » Hubert Ulitzka beschäftigt bei Rudolf Glittenberg GmbH & Co. KG in Velbert

Geschäftsjubiläen

Ausbildung, ÜBL, Prüfungen » Lubov Spitzer (vormittags) » Angela Reinecke (vormittags) » Bernhard Hahn (auch AU/SP)

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Berufsvorbereitung » Renate Schiparowski-Kürner » Anke Bergen-Mens » Christian Coolhaas

02104/9553-36 02104/9553-37 02104/9553-38

Kasse/Buchhaltung » Claudia Hachmann (vormittags) » Regina Müller-Keddouh

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» KH-Fax

02104/9553-50

Lehrwerkstätten Kfz » P. Kruk » Jürgen Heuger Tischler » Carsten Hinnenthal Metall » Roland Derwell Elektro » Kai-Axel Hartmann Maler » Rainer Schäfer » Ralf Heinz Weber Friseure » Annkatrin Stein

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25 Jahre » Olaf Naumann, Kraftfahrzeugtechnikerbetrieb in Langenfeld 40 Jahre » Ursula Peters, Friseurbetrieb in Ratingen 50 Jahre » Karl-Heinz Lommel, Inh. Detlef Schulz, Installateur- und Heizungsbauerbetrieb in Velbert

Goldene Meister » » » » » »

Klaus Feld, Raumausstattermeister in Mettmann Bodo Pötschke, Elektromaschinenbauermeister in Hilden Martin Willem, Metallbauermeister in Ratingen Klaus Morsbach, Elektroinstallateurmeister in Langenfeld Manfred Busch, Maler- und Lackierermeister in Mettmann Hermann Gustenhofen, Kraftfahrzeugmechanikermeister in Heiligenhaus

Diamantener Meister » Wilhelm Pesch, Elektroinstallateurmeister in Monheim am Rhein


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Meisterbrief 4.2014

Kammerpräsident Andreas Ehlert zu Gast auf der FrühjahrsMitgliederversammlung Im April gewählt und schon im Juni erwartungsvoll begrüßter Ehrengast der Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft: Handwerkskammerpräsident Andreas Ehlert steckte in seiner ersten Rede vor den Mettmanner Obermeistern und Innungsdelegierten mit markanten Pflöcken sein Ziel- und Aufgabenfeld ab. So müsse das Handwerk auf allen Ebenen miteinander im Gespräch bleiben, um geschlossen und handlungsfähig aufzutreten, wobei die Kreishandwerkerschaften als Gesamtinteressenvertretung des selbstständigen Handwerks „die wichtigste Einrichtung vor Ort sind“, wie der Präsident betonte. Dort wie in der gesamten Organisation sei das Handwerk ohne das Ehrenamt nicht darstellbar, das für die Organisations- und die Qualifikationskultur unseres Wirtschaftszweiges unentbehrlich sei. Damit war zugleich der Bogen zur dualen Ausbildung gespannt, die Ehlert als „Kern der Qualifikationskultur und als unbestrittene ‚best practice’ in Europa“ bezeichnete sowie als Garant für die geringste Jugendarbeitslosigkeit und die höchste Bestandsfestigkeit von Betrieben. Diese hohe Anerkennung könne freilich nur mit der entsprechenden Güte des Ausbildungssystems gewährleistet bleiben, wozu nach Auffassung der Handwerkskammer durchaus eine Qualitätsoffensive zur weiteren Verbesserung angezeigt sei – sowie ein offensives Bekenntnis zum Meisterbrief als Marktzugangsvoraussetzung

und als Schlüssel zum Erfolg der dualen Ausbildung. Von beidem muss Brüssel nach Meinung des Präsidenten mehr denn je und mit einer fundierten Zukunftsvision des Handwerks überzeugt werden, wozu auch das feste Eintreten für mehr Subsidiarität und Dezentralität in einer weiterhin notwendigen Europadiskussion über die angemessene Kompetenzverteilung zwischen Brüssel und den Mitgliedsstaaten gehöre – nicht etwa, um Europa in Frage zu stellen, sondern um die Akzeptanz der EU als „großartiges Friedensprojekt“ zu steigern. Und schließlich bekräftigte Ehlert die intensive Werbung für den Geist des Unternehmertums und die Gewinnung der Jugend für ein Handwerk mit hoher Attraktivität und guten Zukunftsaussichten als weitere zentrale Anliegen seiner Arbeit. Mit seinen Ausführungen und einer freimütige Diskussion mit den Versammlungsteilnehmern kam der neue Kammerpräsident bei den Vertretern der Mettmanner Innungen ausgezeichnet an und wurde mit großem Beifall bestärkt.

Diamantener Meisterbrief für Wilhelm Pesch Anfang Juli vor 60 Jahren legte Wilhelm Pesch vor der Handwerkskammer Oldenburg seine Meisterprüfung im Elektroinstallateurhandwerk ab. Im selben Jahr 1954 eröffnete der damals erst 24-jährige Meister einen Handwerksbetrieb in Monheim am Rhein, den er 39 Jahre lang alleine führte. Mitte 1993 übergab er seinen Betrieb an Schwiegersohn Peter Bormacher, der ihn bis heute weiterführt. Zum 60. Meisterjubiläum gratulierte Obermeister Rainer Uhl für die ElektroInnung und überreichte Wilhelm Pesch den Diamantenen Meisterbrief.

Heinz Burkard seit 60 Jahren meisterlich Im Juni 1954 legte Heinz Burkard vor der Handwerkskammer Düsseldorf seine Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk ab. Elf Jahre später übernahm er den 1932 von seinem Vater Paul Peter Burkard gegründeten Familienbetrieb und führte ihn 26 Jahre lang erfolgreich weiter. 1991 folgte mit Dachdeckermeister Heinz-Peter Burkard wieder ein Sohn dem Vater in der nunmehr dritten Familiengeneration. Zum 60. Meisterjubiläum gratulierte auch die Dachdecker- und Zimmerer-Innung Heinz Burkard herzlich. Stellvertretender Obermeister Holger Stubbusch überbrachte mit den Glückwünschen den Diamantenen Meisterbrief.

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Ralf Heinz Weber neu im KH-Vorstand Ralf Heinz Weber aus Monheim am Rhein wurde von der Frühjahrs-Mitgliederversammlung einstimmig in den Vorstand der Kreishandwerkerschaft gewählt. Der Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung tritt damit die Nachfolge seines Innungsvorstandskollegen Frank Kastner an.

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Aus KH und Innungen

Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Aus unseren Innungen Ein regelrechtes Brillant-Feuerwerk zum aktuellen Autorecht zündete Rechtsanwalt K. Martin Hake bei der Frühjahrsversammlung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks. Entlang einer bunten Reihe juristischer Fallgestaltungen lieferte der in der Branche bundesweit anerkannte Fachmann eine Fülle von Praxisinformationen für Werkstattinhaber und Autohändler, die nach seiner langen Erfahrung in den allermeisten Fällen im Recht wären, dafür aber viel zu häufig vor Gericht verlieren, weil sie meist ihre Anwälte nicht mit wirklich vollständigen Informationen zum Sachverhalt versorgten. Nur bei alles

umfassenden Schilderungen hätten gute Anwälte die Chance, gegebenenfalls über die oft vernachlässigten Grundsätze von „Treu und Glauben“ bzw. „gute Sitten“ den weiten Ermessensspielraum von Richtern im deutschen Gesetzesrecht zugunsten der Kfz-Unternehmer auszuschöpfen. Über diese grundsätzliche Empfehlung hinaus legte Hake den Versammlungsteilnehmern dringend ans Herz, bei allen Rechtsgeschäften gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch klare Hinweise und Möglichkeiten zur Kenntnisnahme durch den Kunden zu vereinbaren, weil nur so das erweiterte Pfandrecht

oder die verkürzte Sachmängelhaftung von einem Jahr anwendbar seien. Der Referent rief ferner die entscheidenden Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung sowie das Recht des Käufers in Erinnerung, bei Sachmängeln zunächst frei zwischen Umtausch und Nachbesserung wählen zu können. Und schließlich ermunterte Hake seine Zuhörer, in der Werkstatt zusätzliche Einnahmechancen etwa durch Geltendmachung von Gutachterhilfskosten, von Vergütungen für Kostenanschläge oder sogar für die Unfallabwicklung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu nutzen.

Mit einer souveränen und auf die Kerngedanken eines praxisgerechten Arbeitsschutzes konzentrierten Darstellung von Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilungen rückte Dipl.-Ing. Horst Brück, Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, bei der Frühjahrsversammlung der Innung für Metalltechnik so manches schiefe Bild über vermeintlich völlig überzogene BG-Vorschriften zurecht. Ausgehend vom Kernbegriff der groben Fahrlässigkeit, umschrieben als Missachtung „des Naheliegenden“ oder dessen, „was jeder hätte wissen müssen“,

sollten nach Auffassung des Referenten wichtige und vor allem vorhersehbare Faktoren für die Entstehung von Unfällen im Mittelpunkt von Gefährdungsbeurteilungen stehen und zunächst in einer Erstanalyse und in der Folge jeweils bei Veränderungen der Technik oder Arbeitsorganisation bewertet werden. Die notwendige Dokumentation könne sich auf die Beurteilung des Unfallpotenzials, auf die vorgesehenen Maßnahmen zur Risikovermeidung und auf die Kontrolle ihrer Wirksamkeit beschränken. Und Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeits-

mittel sollten immer dann formuliert und mit den Beschäftigten kommuniziert werden, wenn sie explizit vorgeschrieben sind, wenn sie sich unmittelbar aus Gefährdungsbeurteilungen ergeben oder wenn der Unternehmer sie für notwendig hält. Der kompetente Referent legte den Metallunternehmern schließlich ans Herz, die umfangreichen Onlinehilfen des Internetportals der Berufsgenossenschaft und die individuelle Beratung durch die BG intensiv zu nutzen, und beantwortete in einer lebhaften Diskussion zahlreiche Einzelfragen.

„Fassade zum Dritten“ hatte die Dachdecker- und Zimmerer-Innung ihre jüngste Versammlung überschrieben, um ihre Mitglieder einmal mehr für das ebenso attraktive wie anspruchsvolle Geschäftsfeld der hinterlüfteten Fassaden zu begeistern. Bei diesem dritten Teil standen die moderne Fassadengestaltung mit der symmetrischen Deckung unter Verwendung großformatiger Schieferplatten sowie

Dämmstoffe und Brandschutzmaterialien für Fassaden im Mittelpunkt. Für den Gestaltungsaspekt zeichnete Fachberater Ralph Hauwetter von Rathscheck Schiefer verantwortlich, der mit zahlreichen Ausführungsbeispielen das weitgefächerte Plattensortiment – von unterschiedlichen Schieferformaten bis neuerdings hin zum Naturstein – des renommierten Herstellers präsentierte. Besonders formstabile und

kaum Wasser aufnehmende Dämm- und Brandschutzplatten aus Steinwolle stellte Rockwool-Gebietsleiter Marco Levering vor, der zudem die unterschiedlichen Brandschutzvorschriften für Fassaden über 7 Meter Höhe erläuterte und die Versammlungsteilnehmer außerdem mit einem neuen Fassadensystem aus Dämmplatten, Furnierholzplanken und Nagelbrettern als Verbindungselementen vertraut machte.


Recht + Finanzen

Aus KH und Innungen

Handwerk aktuell

Meisterbrief 4.2014

Silbermeister geehrt Wie zur Bekräftigung einer nun schon im zehnten Jahr unverändert lebendigen Idee war die Beteiligung an der Silbermeisterfeier in diesem Frühjahr rekordverdächtig hoch: 24 Jubilarinnen und Jubilare wurden von Handwerkskammer-Vizepräsident Siegfried Schrempf für ihre 25-jährige handwerkliche Meisterschaft mit dem Silbernen Meisterbrief der Handwerkskammer Düsseldorf geehrt. Als „Vater“ dieser guten, nach der Handwerksordnungsnovelle von 2004 in die Tat umgesetzten Idee hob der Vizepräsident einmal mehr die seit damals verfolgte Absicht dieser Ehrung hervor: Nach wie vor sei es notwendig, den hohen Stellenwert des Handwerks für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft deutlich zu machen. Und was liege näher, als ein unübersehbares Zei-

chen für die Leistungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Handwerks diejenigen hervorzuheben, die den „Königsweg“ der Qualifikation in unserem Wirtschaftszweig beschritten und dann 25 Jahre lang Führungsverantwortung übernommen hätten. Der Vizepräsident (vorn Mitte) gratulierte zusammen mit stv. Kreishandwerksmeister Reiner Schumacher (l.) diesmal folgenden Jubilaren: Gerhard Boddenberg (Tischler, Langenfeld), Margareta Bonke (Friseurin, Hilden), Frank Czasny (Tischler, Langenfeld), Markus Cramer (Malerund Lackierer, Langenfeld), Sylvia Engemann (Friseurin, Haan), Ralf Franz (Kraftfahrzeugmechaniker, Langenfeld), Rolf Haukamp (Dachdecker, Hilden), Frank Heinrichs (Maler- und Lackierer,

Mettmann), Carmen Hildebrandt (Friseurin, Mettmann), Frank Hölter (Karosserie- und Fahrzeugbauer, Ratingen), Michael Jacobs (Maler- und Lackierer, Hilden), Andreas Kranz (Gas- und Wasserinstallateur, Mettmann), Gabriele Lewe (Friseurin, Erkrath), Andreas Lilienthal (Dachdecker, Heiligenhaus), Paul Michael Paulzen (Installateur- und Heizungsbauer, Langenfeld), Markus Preuß (Gasund Wasserinstallateur, Hilden), Thomas Reys (Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Erkrath), Annette Rödig (Friseurin, Hilden), Andreas Schmidt (Metallbauer, Velbert), Frank Sperling (Zimmerer, Wülfrath), Claus-Dieter Stange (Elektroinstallateur, Langenfeld), Michael Strate (Dachdecker, Langenfeld), Rainer Uhl (Elektroinstallateur, Haan), Volker Voigt (Maurer, Haan).

Beginn ihrer Ausbildung zur Bürokauffrau zur Kreishandwerkerschaft, betreut in der Berufsbildungsabteilung alle Stationen

der Ausbildung vom Lehrvertrag bis zum Gesellenbrief und arbeitet überdies in der Berufsorientierung mit.

Dienstjubiläen bei der KH Auf 25 (und mehr) Jahre Tätigkeit bei der Kreishandwerkerschaft und für das heimische Handwerk konnten jetzt Margarethe Kirsch (l.) und Angela Reinecke zurückblicken, die dafür bei einer kleinen Feierstunde im Haus des Handwerks aus der Hand von Kreishandwerksmeister Thomas Grünendahl die Bronzene Medaille der Handwerkskammer Düsseldorf erhielten. Frau Kirsch, gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, ist seit 1. Juli 1989 für alle Fragen rund um die Eintragung von Betrieben bei der Handwerkskammer und um die Mitgliedschaft in unseren Innungen zuständig; Frau Reinecke kann noch ein paar Dienstjahre mehr aufweisen, gehört seit

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Handwerk aktuell

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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b UStG

Bundesfinanzministerium präzisiert Steuerregelung bei Bauleistungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.8.2013 die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b UStG präzisiert. Nach seiner Entscheidung sind diese einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kommt es nicht an. Im Übrigen sei es nicht entscheidungserheblich, ob sich die Beteiligten über die Handhabung der Steuerschuldnerschaft ursprünglich einig waren oder nicht. Die Entscheidung des BFH hat mittelbar auch Auswirkungen auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. Das Bundesfinanzministerium legt nunmehr mit Schreiben vom 5.2.2014 Folgendes fest: Werden Bauleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und selbst Bauleistungen erbringt. Darüber hinaus muss der Leistungsempfänger die an ihn erbrach-

te Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwenden; auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten Bauleistungen an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kommt es dagegen nicht an. Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er diese nicht unmittelbar zur Erbringung eigener Bauleistungen verwendet. Beispiel: Der Bauunternehmer A beauftragt den Unternehmer B mit dem Einbau einer Heizungsanlage in sein Bürogebäude und einer Photovoltaikanlage auf das Dach des Bürogebäudes. A bewirkt Bauleistungen. Der Einbau der Heizungs- und Photovoltaikanlage durch B ist keine unter § 13b UStG fallende Werklieferung. Für diesen Umsatz ist B Steuerschuldner, da A die Leistung des B nicht zur Erbringung einer Bauleistung verwendet. B muss also die Rechnung an A

mit Umsatzsteuerausweis schreiben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Abwandlung: Würde B die Heizung bei einer Privatperson im Auftrag von A einbauen käme die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum Tragen. B müsste also eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis schreiben und A auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft in seiner Rechnung hinweisen. A muss dann die Umsatzsteuer abführen. Dem leistenden Unternehmer steht es frei, den Nachweis mit allen geeigneten Mitteln zu führen, aus denen sich ergibt, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Legt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer eine im Zeitpunkt der Ausführung einer Bauleistung gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes ausdrücklich für umsatzsteuerliche Zwecke für diesen Umsatz vor, gilt diese als Indiz dafür, dass der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Leistung seinerseits für eine Bauleistung verwendet. Anmerkung: Diese Regelungen sind ab sofort anzuwenden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei jeder Bauleistung die Versicherung des Leistungsempfängers einzuholen, dass die Leistung als Bauleistung weiterverwendet wird, und sich auch für diese Leistungen jeweils eine entsprechende Freistellungsbescheinigung vorlegen zu lassen. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft


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Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

Einräumung einer PKW-Nutzung

Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen grundsätzlich als Betriebsausgaben an. Angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten muss jedoch sichergestellt sein, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht – z. B. als Unterhaltsleistungen – dem privaten Bereich zuzurechnen sind. Indiz für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächli-

auch die Überlassung eines Pkws im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses grundsätzlich an, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die konkreten Konditionen der Kfz-Gestellung im Einzelfall auch fremdüblich sind. chen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Dabei ist allerdings nach Auffassung des BFH auch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen. Damit erkennt die BFH-Rechtsprechung

Anmerkung: Im entschiedenen Fall hat das Finanzgericht die Fremdüblichkeit im Hinblick auf den vereinbarten Inhalt des Arbeitsverhältnisses (einfache Büro- und Reinigungsarbeiten), die geringe Höhe der Vergütung und die im Gegensatz dazu stehende uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Pkws – mit im Übrigen nachvollziehbarer Begründung – verneint. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Umwandlung eines alten (400-E-)Minijobs in einen neuen (450-E-)Minijob Erhöht der Arbeitgeber bei einem vor dem 1.1.2013 aufgenommenen 400-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro, handelt es sich um einen rentenversicherungspflichtigen Minijob nach neuem Recht. Hierbei gilt Folgendes zu beachten: Nicht gewünschte Beitragszahlung zur Rentenversicherung: Der Minijobber kann sich von der Ren­ ten­ ver­ sicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag wirkt höchstens bis zum Ersten des Monats zurück, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingegangen ist. Meldepflicht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der MinijobZentrale die Befreiung innerhalb von 6 Wochen (42 Kalendertagen) nach Eingang des Befreiungsantrages des Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch für

die Fälle, in denen Arbeitgeber das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf mehr als 400 Euro anheben beziehungsweise bereits angehoben haben. Wird der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht später gemeldet, wirkt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs folgt. Kein Beitragsgruppenwechsel: In Fällen, in denen eine bisher rentenversicherungsfreie Beschäftigung nahtlos in eine von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigung übergeht, ändert sich die bestehende Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung nicht. Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass das Beschäftigungsverhältnis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Erhöhung des Verdienstes auf mehr als 400 Euro mit dem Meldegrund „33“ abgemeldet und mit Beginn des fol-

genden Kalendermonats mit dem Meldegrund „13“ wieder angemeldet wird. Meldungen per Papierbeleg können mit dem Formular „Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ erfolgen. Eine Kopie dieser Meldung muss der Arbeitgeber mit den Entgeltunterlagen aufbewahren. Wird in Entgelterhöhungsfällen bis Juni 2014 die Meldung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Fall der Entgelterhöhung auf über 400 Euro vom Arbeitgeber versäumt, ist es entscheidend, ob im Monat der Erhöhung des regelmäßigen Entgelts auf mehr als 400 Euro ein Befreiungsantrag vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber vorlag. Wichtig: Es besteht die Verpflichtung, auch für bereits beendete Beschäftigungsverhältnisse entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft


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Handwerk aktuell

Meisterbrief 4.2014

Exklusiv für Bau-Verbandsmitglieder:

Die Baubasisrente der VHV Leben Die wenigsten Selbständigen sind freiwillig in der gesetzlichen Rente versichert. Die Gründe sind verschieden: Zu hoher Beitrag, der über das gesamte Jahr hinweg kontinuierlich gezahlt werden muss, zu unflexibel bei Liquiditätsengpässen oder das Thema Rente wurde schlicht immer wieder vertagt, weil man beim Aufbau des Unternehmens etwas anderes im Kopf hatte. Je näher der Ruhestand rückt, desto bewusster wird dann, dass die erworbenen Rentenansprüche für die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter nicht ausreichen werden. Kein Grund für Torschlusspanik Trotz der Niedrigzinsphase gibt es immer noch attraktive Möglichkeiten insbesondere für Leute um die 50 privat vorzusorgen: Mit einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die steuerliche Förderung in der Ansparphase und Steuernachlässe im Rentenbezug wirken wie ein Renditebeschleuniger. Hier profitieren rentennahe Jahrgänge besonders durch einen positiven Steuer-Effekt. Die Differenz zwischen Steuerentlastung des Beitrags und der Rentenbesteuerung beträgt zurzeit beachtliche zehn Prozent. Die VHV Baurente Basis, die exklusiv

für Verbandsmitglieder konzipiert wurde, bietet darüber hinaus noch einen besonderen Kostenvorteil durch die Vielzahl der versicherten Bauunternehmer- weniger Kosten, mehr Rendite. Die VHV Baurente Basis ist damit eine klassische Rentenversicherung, die sich mit besonderes hohen garantierten Leistungen und einer überdurchschnittlichen Gewinnbeteiligung deutlich vom Markt abhebt. Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben – dieser Anteil steigt von heute 78% bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 % auf 100 % – steuerlich geltend gemacht werden. Durch den Steuerspareffekt ist die VHV Baurente Basis trotz Niedrigzinsphase hoch attraktiv. Die VHV Baurente Basis – flexibel, wie es Unternehmer sein müssen Kunden können sich mit z. B. 300 Euro monatlich eine solide Grundlage sichern und je nach Verlauf des Geschäftsjahres ggf. mit ihrem Steuerberater zusammen entscheiden, ob sie am Ende des Jahres noch eine individuelle Zuzahlung leisten möchten. Der automatische Erinnerungsservice der VHV Leben im Herbst eines jeden Jahres erinnert die VHV-Kunden, ob sie den Renditeturbo zün-

den wollen und zusätzlich ihren Vertrag aufstocken möchten. Sicher: Was Kunden einzahlen bleibt auch dem Kunden Damit das Kapital aus der Basisrente auf jeden Fall für die Altersvorsorge zur Verfügung steht, dürfen die Leistungen ausschließlich zur regelmäßigen Rentenzahlung verwendet werden. In der Ansparphase sind die Beiträge insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher und können auch nicht beliehen werden. So können Kunden gewiss sein, dass sie ihr Vorsorgeziel auch erreichen – sicher. VHV Baurente Basis – Altersvorsorge mit Steuer-Zins-Effekt Wer aktuell über zu niedrige Zinsen auf seine Sparanlagen klagt, sollte sich den Steuer-Zins-Effekt bei der VHV Baurente Basis berechnen lassen. Hierfür stehen Ihnen die VHV Bauexperten gern zur Verfügung. Kontakt: VHV Gebietsdirektion Köln, Klaus Müller-Trojanus, T. 0221.20 70 292, kmueller-trojanus@vhv.de

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Aus KH und Innungen

Recht + Finanzen Meisterbrief 4.2014

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Anforderungen an die Rechnungserstellung

Rechtsanwälte

Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung kann in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. V R 28/13). Im Streitfall begehrte der Kläger den Vorsteuerabzug aus erhaltenen Rechnungen, die zur Beschreibung der ihm gegenüber erbrachten Dienstleistung auf bestimmte Vertragsunterlagen verwiesen. Diese Vertragsunterlagen waren den Rechnungen allerdings nicht beigefügt. Daher versagte das Finanzamt den Abzug der Vorsteuerbeträge, und das Finanzgericht bestätigte dies mit der Begründung, es fehle in den Rechnungen eine hinreichende Leistungsbeschreibung für die erbrachten Dienstleistungen. Daran ändere auch die Bezugnahme auf bestimmte Vertragsunterlagen nichts, weil diese Unterlagen den Rechnungen nicht beigefügt worden seien. Der BFH widersprach dem Urteil des Finanzgerichts. Eine Rechnung muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglicht. Zur Identifizierung der abgerechneten Leistung können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wobei lediglich Voraussetzung ist, dass die Rechnung selbst auf diese anderen Unterlagen verweist und eindeutig bezeichnet. Solche Vertragsunterlagen müssen zwar existent, aber den Rechnungen nicht beigefügt sein. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft



Mit Energie und Leistung f체rs Handwerk

Die Versorgungsunternehmen im Kreis Mettmann MEGA Monheimer Elektrizit채ts- und Gasversorgung GmbH 0 21 73 / 95 20-0, ww.mega-monheim.de rhenag Rheinische Energie AG 0 21 04 / 95 08-0, www.rhenag.de RWE Vertrieb AG 0 22 71 / 47 55-42 42 Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH 0 21 73 / 9 79-0

Stadtwerke Erkrath GmbH 0 21 04 / 9 43 60-70 Stadtwerke Haan GmbH 0 21 29 / 93 54-0 Stadtwerke Langenfeld GmbH 0 21 73 / 9 79-0 Stadtwerke Velbert GmbH 0 20 51 / 9 88-555 Stadtwerke W체lfrath GmbH 0 20 58 / 9 03-0


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