4 € · G 14484
ZEITSCHRIFT DER KREISHANDWERKERSCHAFT METTMANN
Editorial …
Handwerk aktuell „Sterne des Handwerks 2015“ gesucht
Aus KH und Innungen Zur Lossprechung nach Dresden
Recht und Finanzen Abgeltungsteuersatz auch bei Darlehen zwischen Angehörigen
6.2014 19. Ja hrgang
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Recht + Finanzen
Aus KH und Innungen
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Inhaltsverzeichnis
Impressum
Meisterbrief 6.2014
Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Mettmann Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Mettmann Emil-Beerli-Straße 10 40822 Mettmann Tel.: (02104)9553–0 Fax: (02104)9553–50 eMail: info@handwerk-me.de www.handwerk-me.de Verantwortlich für den Inhalt: Martin Lindemann Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21-23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Geschäftsführung: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de
Editorial Die haben gut reden… . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsjubiläen . . . . . . . . . . . . . . . 32 Handwerk aktuell Eben nicht für jeden Jacke wie Hose: Der einheitliche Firmenlook . . . . . . . .
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Zusätzliche Energie für „meine 4 wände“ . . . . . . . . . . . . . .
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Neue Innungsmitglieder . . . . . . . . . . 32
Wenn Lehrherr und Arbeitsagentur mithelfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Diamantener Meisterbrief für Hermann Kipp . . . . . . . . . . . . . . 33
So klappt der Start in die Lehre . . . . . .
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Weniger Handwerker krank – dafür aber länger . . . . . . . . . . . . . . 10 Zahl der Pflegebedürftigen im Kreis Mettmann steigt um mehr als 52 Prozent. . . . . . . . . . . 11 Vergabe von Metallund Stahlbauarbeiten . . . . . . . . . . . . 12
Anzeigenberatung: Stefan Nehlsen (verantwortlich) Tel.: (02183)416521 | nehlsen@image-text.de
Ab 2015: Künstlersozialabgabe Thema bei jeder Arbeitgeberprüfung. . . . . . . 12
Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Martin Lindemann Druck: van Acken Druckerei u. Verlag UG, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.
Goldene Meister . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Diamantener Meister. . . . . . . . . . . . . 32
Handwerker-Forum der Kreishandwerkerschaft Mettmann . . . 33 Lehrlingsbegrüßung am Tag des Handwerks 2014 . . . . . . . . . . . . . 34 Ob Bubikopf, Clavi-Cut oder Stormy Dandy…. . . . . . . . . . . . 35
Inhaltsverzeichnis wird noch gestaltet
Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de
Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de
Aus KH und Innungen Arbeitnehmerjubiläum . . . . . . . . . . . 32
Kreis nutzt „Vergabemarktplatz NRW“ . . . . . . . . 13 „Unser Tag 2014“ sucht Erfolgsgeschichten über mehrere Generationen. . . . . . . . 13
Recht + Finanzen Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen . . 36 „Business-Kleidung“ nicht steuerlich als Berufskleidung abziehbar . . . . . . . 36 Recht auf Urlaub für Minijobber. . . . 36 Steuerliche Behandlung von Handwerkerleistungen nach Einzug in Neu-/Umbau . . . . . . . 38
BZB Krefeld: Brandschutz und Energieeinsparung online lernen . . . . 14 Außenstelle der Zertifizierung Bau im Baugewerbehaus . . . . . . . . . . 14
Branchen-Spezial RS-Fachbetriebe auf Wachstumskurs . . . . . . . . . . . . . . 27
Titelbild Der romanische Kirchturm St. Martin in Richrath – um 1180 erbaut und damit das älteste Baudenkmal in Langenfeld.
Mit Rollläden Heizkosten einsparen. . . . . . . . . . . . . 28 Hightech und Handwerk: Die Ausbildung zum R+S-Mechatroniker. . 28 Einbruchschutz – die Kriminalpolizei rät… . . . . . . . . 29 Roll- und Sektionaltore: Einbau vom Profi . . . . . . . . . . . . . . . 30
Foto: Martin Lindemann
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Editorial
Aus KH und Innungen
Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
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Martin Lindemann – Hauptgeschäftsführer –
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Handwerk aktuell
Aus KH und Innungen
Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
World Wide Work by MEWA: Der Katalog für den Arbeitsschutz ist da Wie kleiden sich Handwerker und Facharbeiter heute? Praktisch. So sicher, wie es die Arbeit erfordert. Aber bestimmt nicht langweilig. Eine ganze Welt an Möglichkeiten und ganz nah am Kunden zeigt „World Wide Work by MEWA“ auf 350 Seiten: In frischem Look präsentiert er mehr angesagte Marken und mehr Auswahl für alle Berufe und Branchen als je zuvor. Coole Sicherheitsschuhe vom britischen Trendsetter Lee Cooper, stylische Halbschuhe und Schnürstiefel vom jungen Label No Risk oder besonders leichte, sportliche Modelle von Ducati machen in Beruf und Freizeit gleichermaßen eine gute Figur. Von Freizeitschuhen beeinflusst ist
Korsar Textilschutzhandschuhe mit Latexbeschichtung sind flüssigkeitsabweisend und griffsicher
ebenfalls die erweiterte Kollektion der Marke Korsar mit Schuhen im mehrfarbigen Materialmix. Auch Hände wollen gut und schick geschützt werden. Auf über 50
Sportliche Schnürstiefel in Klasse S3 mit metallfreiem Durchtrittschutz (Fotos: MEWA)
Katalogseiten findet jeder Beruf den richtigen Handschutz in seiner Lieblingsfarbe, darunter neue Korsar-Modelle mit antistatischen Eigenschaften (ESD) und brandaktuelle Schweißerhandschuhe. Weil man heute bei der Arbeit gern kernig daherkommt, hat World Wide Work by MEWA Workwear von beliebten Outdoor-Marken wie Lowa oder Helly Hansen im Programm. Pilotenjacken, seit Jahren ein Renner, können in vielen neuen Farbkombinationen von Größe XS bis 5XL bestellt werden. Schließlich soll das ganze Team bequem und passend gekleidet sein. „Zahlreiche Anbieter liefern nur Standardkonfektion. Unsere Kunden schätzen, dass sie bei uns eine wirklich große Auswahl qualitativ hochwertiger TShirts, Pullis, Jacken, Hosen und Schuhen in allen Größen bekommen – für Herren
genauso wie für Damen“, sagt Horst Hübler, Manager Vertriebskoordination bei MEWA Textil-Management.
Angenehm leicht: Korsar Crossover Fleecejacke
Die Katalogartikel sind genau die richtige Ergänzung zum MEWA ServiceAngebot: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag garantiert den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft Mettmann fünf Prozent Preisvorteil gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine einmalige Ausstattung der Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen aus dem „MEWA Schuhpaket“. Kontakt: MEWA AG & Co. Vertrieb OHG, Hermann-Gebauer-Platz, 46238 Bottrop, Fon 02041/69328-0, Fax 02041/69328-2, E-Mail: handwerk@mewa.de
Schützen Hände vor mechanischen Verletzungen: Korsar Schutzhandschuhe aus Leder sind in vielen verschiedenen Farben erhältlich.
Handwerk aktuell
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Meisterbrief 6.2014
Verjährung droht Am 31.12.2014 werden, wie schon in den Vorjahren, Milliardenbeträge verjähren, weil Gläubiger sich gutmütig vertrösten ließen oder aber an Verjährung nicht dachten. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihre Forderungsbestände daraufhin zu überprüfen, ob Verjährung zum 31.12.2014 droht. Die Verjährungsfrist beträgt seit dem 1.1.2002 für alle Rechnungen nunmehr drei Jahre, betrifft also jetzt Vergütungsansprüche, die im Jahr 2011 fällig geworden sind. Dabei besteht kein Unterschied mehr, ob der Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreishandwerkerschaft (02104 9553-23 - Anja Becker)
Kreishandwerkerschaft pausiert „zwischen den Jahren“ Auch in diesem Jahr soll das Geschäftsstellenteam der Kreishandwerkerschaft Gelegenheit haben, um Weihnachten ein paar Stunden mehr der Familie zu widmen. Deshalb bleibt die Geschäftsstelle von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Silvester, Mittwoch, 31. Dezember 2014, geschlossen. Am Montag, 05. Januar 2015 sind wir dann wieder für Sie da. Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe um Verständnis für diese kleine Weihnachtspause und um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Weihnachten in allen betrieblichen Angelegenheiten mit Fristsetzung (Forderungen, Kündigungsfristen, Arbeitsgerichtstermine).
„Zuhause sicher“ weiter mit Herbertz und Heidenreich Einstimmig in ihren Ämtern bestätigt wurden Denis Herbertz als Vorsitzender und Simon Heidenreich als stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Mettmann im Netzwerk „Zuhause sicher“. Bei der Mitgliederversammlung dieses Zusammenschlusses aus Fachbetrieben für mechanischen Einbruchschutz und der Kreispolizeibehörde berichtete außerdem KK XY Herbrandt vom Kommissariat Vorbeugung und Opferschutz über die aktuelle Lage bei Haus- und Wohnungseinbrüchen. Und schließlich beschlossen die Versammlungsteilnehmer, die Mitgliedsbetriebe der Schutzgemeinschaft mit Roll-ups und Werbemitteln in ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungspräsentation zu unterstützen.
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Handwerk aktuell
Aus KH und Innungen
Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
Herbstgutachten: Handwerk stabilisiert Binnenkonjunktur Das stark binnenwirtschaftlich ausgerichtete Handwerk zeigt sich im bevölkerungsreichsten deutschen Handwerkskammerbezirk Düsseldorf vom konjunkturellen Stimmungswechsel und den strukturellen Umfeld-Risiken (Schuldenkrise im Euro-Raum; Absatzeinbrüche bei den Ausfuhren) derzeit noch wenig beeindruckt. Im Gegenteil: Der von der Handwerkskammer seit 40 Jahren per repräsentativer Umfrage erhobene Konjunkturlage-Index weist mit aktuell 86 Prozent den zweitbesten Wert seit der Jahrhundertwende aus. Immerhin 35 von 100 Unternehmen beschreiben die geschäftliche Situation allgemein als „gut“, nur 14 Prozent als problematisch. Ein strahlendes Geschäftsklima - obwohl der eigentliche Kassensturz lediglich „so la la“ ausfiel. Denn nur 25 Prozent der befragten Inhaber verbuchten seit dem Frühjahr nach eigenen Angaben steigende Umsätze; 28 Prozent dagegen sinkende. Die Umsatzentwicklung im Wirtschaftssektor blieb damit bereits zum dritten Mal in Folge tendenziell hinter den ein halbes Jahr zuvor formulierten Erwartungen zurück. Für die kommenden sechs Monate überwiegt bei den befragten Handwerksunternehmen der Optimismus allerdings nur noch leicht: 16 Prozent kalkulieren mit einer Intensivierung der Nachfrage, 15 % mit einer Abschwächung. „Immer noch prägen die Rekordzuwächse des Jahres 2011 das generelle Stimmungsbild. Viele Betriebe konnten vom hochwirksamen „Konjunkturpaket II“ von Bund und Land profitieren“, ordnete der Präsident der Handwerkskammer, Andreas Ehlert, das Delta im Handwerk zwischen gefühlter Konjunkturlage und realem Geschäftsergebnis ein. Für die Schlussbilanz des Jahres rechnet die Kammer beim UmsatzWachstum mit einer „schwarzen Null“. Auch Stabilität beim Beschäftigtenstand (aktuell 319.000 im HWK-Bezirk) erscheint erreichbar. Das Konjunkturbild im Einzelnen: „Harte“ Indikatoren untermauern die aktuell günstige Beurteilung der Konjunkturlage durch das Handwerk. Sowohl der
Auftragseingang, die Betriebsauslastung (78 % / Frühjahr 74 %) als auch die Auftragsreichweite (5,4 Wochen / 4,9 Wochen) legten im Vergleich zur Frühjahrsumfrage zu. Außerdem überwog der Anteil der Unternehmen, die höhere Verkaufspreise durchsetzen und auf diese Weise ihre Ertragslage stärken konnten. Dennoch übten die Handwerksunternehmer wie schon in den letzten beiden Jahren Zurückhaltung bei den Ausgaben für neue Anlagen und Gerätschaften sowie für den Faktor Personal. Über mittlerweile fünf Halbjahres-Konjunkturumfragen hinweg liegt der Saldo der Betriebe, die ihre Investitionen ausgeweitet bzw. reduziert haben, stabil bei minus acht Prozentpunkten. Gleichzeitig führt das anhaltend hohe Arbeitsvolumen im Handwerk nicht mehr automatisch zu einem Anwachsen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. „Zwischen der Beschäftigungs- und der Investitionsentwicklung gibt es einen Zusammenhang. Ein größer werdender Versorgungsengpass mit Fachkräften behindert einen Ausbau der Firmenkapazität. Das heißt, dass dann auch Investitionen in neue Maschinen und Fahrzeuge unterbleiben“, erläuterte Ehlert zum Hintergrund. „Das ist ein bedenklicher Befund dieser Herbstumfrage. Die Zukunft unserer Unternehmen steht und fällt mit ihrer Anpassungsfähigkeit an die Marktgegebenheiten. Dazu müssen sie die konkrete Nachfrage bedienen können, fortlaufend modernisieren und insbesondere energetisch sanieren, um dadurch auch die Produktionsverfahren weiter zu optimieren.“ Der Anteil der Unternehmen, die Bankenkapital erhielten, sank um 1 Prozentpunkt auf 38 Prozent. Dabei wird die Kreditvergabepolitik der Geldhäuser von den Betroffenen aktuell günstiger beurteilt. 30 Prozent und damit so wenige Handwerksunternehmer wie nie in den Jahren seit der Finanzkrise führen aktuell noch Klage über ein restriktives Verhalten der Kreditinstitute.
Zur Lage in den sieben Branchengruppen: Auf der Sonnenseite des Konjunkturhimmels bewegen sich weiterhin unverändert die Ausbau- und Bauhandwerke, die vom zurückliegenden milden Winter zusätzlichen Schub erhielten. Die beiden gebäudenahen Branchengruppen belegen mit Geschäftsklimaindices von 88 % bzw. 86 % den Spitzenwert. Das Bauhauptgewerbe, dessen 6.000 Betriebe alleine 33.000 Menschen im Kammerbezirk Arbeit geben, profitierte besonders vom milden Winter: Im ersten Quartal kletterten die Branchenumsätze um annähernd ein Drittel und stiegen auch anschließend moderat weiter an. Spürbar gestiegene Klimabarometer weisen ferner die handwerklichen Gesundheitsberufe (85% / gegenüber 80 % im Frühjahr), das Kraftfahrzeughandwerk (84% / 78 %) und die Branchengruppe der personenbezogenen Dienstleistungen (u. a. Friseure; 82% / 77 %) auf. Das Branchenklima in den für den gewerblichen Bedarf bzw. die Industrie tätigen Handwerken verzeichnete dagegen eine leichte Klimaabkühlung gegenüber dem Frühjahrswert um zwei Prozentpunkte auf 82 %; die Auftragsreichweite sank um 1 Woche auf 7,5 Wochen. Ehlert: „Die außenwirtschaftliche Verunsicherung erreicht jetzt auch die Zulieferer aus dem Handwerk.“ Eine Ausnahme bildet die Gebäudereinigungsbranche: 32 Prozent der - auch im lukrativen Facility Management engagierten - bereichszugehörigen Firmen stockten ihren Personalstamm auf, nur 10 % bauten Personal ab. Das Lebensmittelhandwerk durchläuft derzeit einen starken Konzentrationsprozess: teilweise, weil Betriebsnachfolger fehlen, teilweise wegen zu geringer Margen. Nur 4 % der Bäckereien erzielen einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. €; sie vereinigen jedoch knapp zwei Drittel des Gesamtumsatzes der Branche im Kammerbezirk auf sich. Insbesondere die Erwartungen der Nahrungsmittel produzierenden Handwerksbetriebe fallen ge-
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genüber dem Herbst 2013 jedoch deutlich ab. Obwohl ihre Hauptsaison kurz bevorsteht, erwarten nur noch 14 Prozent der Bäcker, Fleischer und Konditoren in den nächsten sechs Monaten eine Belebung (Vorjahresumfrage: 26 Prozent). In regionaler Betrachtung: Die Geschäftsentwicklung vollzieht sich im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf derzeit in regional markant unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Am dynamischsten entwickelte sich die Geschäftstätigkeit im Handwerk im Großraum Düsseldorf (Geschäftsklima: 88 Prozent / Frühjahr: 87%); jedes sechste der befragten Unternehmen geht in dieser überdurchschnittlich einkommensstarken Region auch für den Zeitraum bis Frühjahr von einer weiteren Kräftigung der Nachfrage aus. Ebenfalls verbessert hat sich die Stimmung am Linken Niederrhein (87% / 86%). Dagegen meldet das bergische Städtedreieck aktuell einen Klimaindex von 82 Prozent (Frühjahr 84%); die Region Ruhr-West (einschl. Kreis Wesel) erreicht nur 83 Prozent (Frühjahr 85%). In den beiden letztgenannten Räumen hat sich insbesondere der Auftragsbestand verschlechtert, sodass auch die Vorzeichen für die weitere geschäftliche Entwicklung der Handwerkswirtschaft in diesen Regionen ungünstig stehen.
Fazit: Kammerpräsident Ehlert mahnte angesichts eines „auf der Kippe befindlichen“ konjunkturellen Gesamtbildes Impulse aus der Bundespolitik an: „Bis auf weiteres bleibt das Handwerk Zugpferd der Binnenkonjunktur. Die Eintrübung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums wird im nächsten Jahr jedoch auch das Handwerk erfassen. Impulse aus der Bundesregierung, endlich ein energetisches Gebäudesanierungs- und Mobilitätsprogramm aufzulegen, das die Investitionsschwelle spürbar senkt und verstärkt auf Steueranreize setzt, kämen „jetzt gerade noch rechtzeitig“, um das Handwerk als Stabilitäts- und Beschäftigungsgaranten und als Schrittmacher der Binnenkonjunktur zu erhalten. Zur Milderung des sich verschärfenden Fachkräfteengpasses im Handwerk sprach sich der Handwerkspräsident für eine „Exzellenzoffensive Handwerk“ des Landes NRW mit dem Ziel aus, praktische, werkkundliche und berufsorientierende Lehrinhalte an allen Schultypen auszubauen, „nicht zuletzt den weiterführenden“, und die Berufsschule „wieder deutlich attraktiver zu machen. Viel zu wenige Schüler und Pädagogen wissen um die nach oben unbeschränkten Karrierechancen im Handwerk“.
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Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
Die Konkurrenz im Blick: Erste LGH-Betriebsvergleiche 2013 liegen vor Was machen die Wettbewerber? Wie sieht mein Betrieb bei Materialkosten im Vergleich aus? Welche Verbesserungsmöglichkeiten und Spielräume hat mein Unternehmen? – Diese und andere Fragen beantworten die Betriebsvergleiche der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Auf Basis des Berichtsjahres 2013 sind bereits die Zahlenwerke für die Branchen Sanitär-Heizung-Klima (SHK), Friseure und Dachdecker fertig gestellt. In den kommenden Monaten folgen die Betriebsvergleiche aus den Bereichen KFZ, Maler, Fliesenleger, Fahrzeuglackierer, Hochbau, Straßen- und Tiefbau, Metallbau und Elektrotechniker. Diese dienen den Handwerksbetrieben wieder als Benchmark-Werte für die Unternehmenssteuerung.
In den Betriebsvergleichen werden Daten wie Personalkosten, Materialkosten, etc. zum Betrieb erhoben und Kennzahlen wie Wertschöpfung und der Stundenkostensatz errechnet. In der Analyse lassen sich dann im Vergleich zu den teilnehmenden Betrieben aus der jeweiligen Branche Stärken und Schwächen des Unternehmens identifizieren. In den Gesprächen mit den Betriebsberatern der Handwerkskammern, Verbände und anderen Organisationen können so Verbesserungspotentiale aufgedeckt und umgesetzt werden. Die Erstellung von Betriebsvergleichen und Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung haben eine lange Tradition bei der LGH. Seit knapp 60 Jahren dienen sie den Betrieben als Richtgröße und Vergleichsinstrument. Auch in 2015 werden wieder
zahlreiche Handwerksbranchen unter die Lupe genommen. Welche dies sein werden, können Sie im Frühling 2015 auf der Internetseite www.lgh.de einsehen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Lars Polomski unter der Telefonnummer 0211/ 30108-410 oder per E-Mail: polomski@ lgh.de zur Verfügung. Handwerksbetriebe sind herzlich eingeladen, sich an diesen Untersuchungen zu beteiligen. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn Sie bekommen umfangreiche Auswertungen, die Ihre betrieblichen Kennzahlen dem Branchendurchschnitt gegenüberstellen. Aus den Abweichungen zum Durchschnitt können Stärken und Schwächen des eigenen Betriebes lokalisiert werden und es können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Verachtet mir die Meister nicht. Das Handwerk auf der Opernbühne „Verachtet mir die Meister nicht – und ehrt mir ihre Kunst!“ ist ein in Festreden oft und gerne zitierter Satz aus der Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“. Doch ist wenig bekannt, welche handwerklichen Figuren die Opernbühnen der ganzen Welt bevölkern. Das will diese Neuerscheinung nun ändern. Der Berliner Musikkritiker Heiko Schon ist in über 500 Opern fündig geworden – und hat die Geschichten der besten mit leichter Hand und viel Humor in diesem Buch zusammengestellt. Der Autor entdeckt zahllose Barbiere und Tischler, Schlosser und Näherinnen, Bäcker und Brauer im Operngeschehen. Denn dass es kein Theater und keine Aufführung ohne Handwerker gäbe, ist auch den Komponisten bewusst: kein Orchester ohne Instrumentenmacher, kein Bühnenbild ohne Tischler, keine Kostüme ohne Schneiderinnen, keine Beleuchtung ohne Elektriker. Und so haben bekannte und weniger bekannte Komponisten die unterschiedlichsten Handwerker in ihren musi-
kalischen Werken verewigt, haben aus ihnen interessante Haupt- und Nebenfiguren gemacht, und so manche Oper führt einen Handwerksberuf sogar in ihrem Titel – nicht nur die Hochzeit des Figaro! Auch wissenswerte Anekdoten, die sich hinter der Opernbühne zugetragen haben, weiß das Buch zu erzählen – vor allem, wenn sie mit dem Handwerk zu tun haben. Zum Beispiel erfährt der Leser, welcher Bass oder welche Sopranistin sich zunächst mit ganz handfesten Arbeiten über Wasser gehalten haben, bevor ihr musikalisches Talent und ihre Stimmen sie tragen und ernähren konnten. Für alle, die dramatische Geschichten über Liebe, Tod und Handwerk lieben: Dieses leinengebundene Buch mit einer wunderbaren Titel-Zeichnung von Walter Hanel enthält alles, was man für unterhaltsame Mußestunden braucht. Und auch der Nicht-Opernfan wird sich festlesen und dabei bestens amüsieren. Also: Vorhang auf für die ehrbaren Handwerker!
Zum Autor: Der Wahl-Berliner Heiko Schon (geb. 1978 in Görlitz) ist seit 1997 für das Land Berlin tätig – bis 1998 im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und 2001 als Vertriebsmitarbeiter an der Deutschen Oper Berlin. Seit 2002 ist er ständiger Rezensent bei Kultura extra sowie Klassik in Berlin. Als Verfasser von kulturellen Beiträgen bei verschiedenen Stadtmagazinen kam er 2013 mit seinem Jubiläumsbeitrag „Wonne, Wahn und Wagner-Jahr“ im Deutschen Handwerksblatt 05/2013 als freier Autor zur Verlagsanstalt Handwerk, wo jetzt sein neues Buch erschienen ist. Heiko Schon. Verachtet mir die Meister nicht. Das Handwerk auf der Opernbühne. 228 Seiten, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf 2014, € 19,80 zzgl. Versandkosten; ISBN 978-3-86950-299-1 Bestellungen: www.vh-buchshop.de/ handwerk-und-oper.html oder Telefon 0211/390 98-27
Recht + Finanzen
Aus KH und Innungen
Handwerk aktuell
Meisterbrief 6.2014
„Mit einer Stimme“ Fair-Play-Initiative gegen die Haftungsfalle bei Produktmängeln Ob Handwerker oder Endverbraucher Material bei einem Händler kaufen, ist im Fall von Produktmängeln noch lange nicht das gleiche: Wenn sich das vom Handwerker beim Kunden eingebaute Material im Nachhinein als mangelhaft erweist, bleibt der Handwerker auf den Aus- und Einbaukosten sitzen und kann von seinem Lieferanten lediglich den Materialersatz verlangen. Der Privatkunde hingegen hat gegenüber dem Händler den vollen Anspruch auf Ersatz des Materials und der Aus- und Einbaukosten.
Dieses ungleiche Gewährleistungsrecht beim Kaufvertrag will die Bundesregierung jedenfalls nach ihrem Bekenntnis im Koalitionsvertrag überwinden. Damit das kein Lippenbekenntnis bleibt, ist die auch von zahlreichen Fachverbänden unterstützte Handwerksinitiative „Mit einer Stimme“ begründet worden, die mit einer Online-Petition den politischen Druck zugunsten der bislang in die Röhre schauenden Handwerksbetriebe verstärken will. Dazu ist die Internetseite www.miteinerstimme.org eingerichtet worden, auf der
zunächst über die aktuelle Situation der Haftungsfalle informiert und für das wichtige Thema sensibilisiert wird. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr können dann auch Stimmen für die geplante Petition abgegeben werden. Interessierte Handwerksbetriebe müssen sich zunächst auf der Internetseite registrieren, was auch schon jetzt erfolgen kann. Registrierte Handwerker sollen per EMail laufend über den Fortgang der Initiative informiert werden.
Digitale Bauakte und eBauenApp: Mobiles E-Business bei Bauvorhaben Wie lässt sich in Zeiten von Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein Bauprojekt ressourcenschonend entwickeln? Wie bleiben alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen und der Bauherr immer auf dem aktuellsten Stand? Wie können Entwürfe und Planungen effizient mit elektronischer Unterstützung umgesetzt werden? – Unter dem Motto „Baumanagement für die Hosentasche“ präsentierten die Ruhr-Universität Bochum, das mib Management Institut Bochum GmbH und die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) die bisherigen Projektergebnisse des Forschungsprojekts „eBauen“. Das Potential von digitalen Geschäftsprozessen bei Bauvorhaben ist enorm, erfuhren die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Projektbeteiligten. Noch umfasst die Dokumentation und das Management von Bauprojekten unzählige Zeichnungen, Angebote, Aufmaße, Verträge und sonstige Unterlagen in dicken Papierordnern. Doch die im Rahmen des Projekts entstandene digitale Bauakte ermöglicht eine vollständige digitale Verwaltung ohne teure und kompli-
zierte Spezialprogramme. Über ein Tablet oder das Smartphone lassen sich die Unterlagen auf der Baustelle abrufen und sogar durch Fotos oder Videos ergänzen, erklärten Klaus Arbeiter, Firmenchef des Kölner Trockenbauunternehmens TROKA Trockenbauweise u. Akustik GmbH & Co. KG., und Philipp Kersebohm von der Ruhr-Universität Bochum. Durch die zentrale Speicherung werden Fehler reduziert und die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird verbessert. Außerdem lassen sich diese Daten, etwa hinsichtlich der Visualisierung von Vorhaben, für den Kunden nutzen.
Das Forschungsprojekt „eBauen“ wird vom BMWi gefördert. In einem ersten Schritt wurden die Geschäftsprozesse der beiden Projektpartnerunternehmen, der Brammertz Schreinerei GmbH und TROKA Trockenbauweise u. Akustik GmbH & Co. KG, untersucht und analysiert. Danach wurde die Vernetzung mit Kunden und Anbietern betrachtet. Abschließend wurde eine Lösung entwickelt, die die Abläufe und Prozesse durch den Einsatz von digitalen Standards verbessert. Ein besonderer Fokus bei der Projektarbeit liegt auf den Schwerpunktthemen „Marketing und Vertrieb“, „Partner und Einkauf“ sowie „Kundenintegration“.
Auch die im Projekt „eBauen“ entwickelte eBauenApp wurde in einem Vortrag vorgestellt. Noch ist die App in der Erprobungsphase, doch schon bald könnte sie die Baustellenkommunikation in eine neue Dimension führen. Die App ermöglicht allen an einem Bauvorhaben Beteiligten eine einfache Kommunikation sowie die Koordination der Arbeiten. So lassen sich Kosten und Zeit sparen. Ein weiterer Schritt, um die Abwicklung der Prozesse auf einer Baustelle mobil und digital erfassbar zu machen.
Mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Vereinfachung der betriebsübergreifenden Kommunikation wird das Baugewerbe nachhaltig zukunftssicherer gemacht und auch kleine Baubetriebe bleiben wettbewerbsfähig. Interessierte Handwerker, die mehr über das Projekt „eBauen“ erfahren möchten, können sich direkt an den Lehrstuhl für Industrial Sales Engineering der Ruhr-Universität Bochum wenden (www.ise.rub.de, Prof. Joachim Zülch, Tel.: 0234/3226388). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ebauen.de.
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Handwerk aktuell
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Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
„Sterne des Handwerks 2015“ gesucht Der bundesweite Wettbewerb „Sterne des Handwerks“ ist in seine sechste Auflage gestartet. Auf den Betrieb mit der kreativsten Fahrzeugbeschriftung wartet getreu dem Motto „Gewinne einen Stern, der deinen Namen trägt“ der neue Mercedes-Benz Vito inklusive Fahrzeugbeschriftung. Alle eingetragenen Handwerksbetriebe sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2015 mit Fotos ihrer teil- oder vollverklebten Firmenwagen zu bewerben. Mitmachen kann man online unter www.sterne-deshandwerks.de . Die Experten-Jury aus Handwerk, Marketing, Werbetechnik und Design wird Konzept, Gestaltung, Funktionalität und Umsetzung aller Beklebungen unter die Lupe nehmen und die besten drei auswählen. Auch für die zweit- und drittbesten Teilnehmer gibt es attraktive Preise zu gewinnen: ein Team-VIP-Package für 5 Personen zur DTM bzw. ein Wochenendurlaub für zwei Personen. Der Wettbewerb unter Schirmherrschaft der Aktion Modernes Handwerk e. V. (AMH) und unterstützt von MercedesBenz Deutschland Vertrieb Transporter und Vans macht in seiner Neuauflage auf die Marketing-Potenziale des firmeneigenen Fuhrparks aufmerksam. „Mit ‚Sterne des Handwerks‘ wollen wir besonders innovativen werblichen Maßnahmen von Handwerksbetrieben eine
Bühne bieten. Ihre Fahrzeuge prägen das Straßenbild unserer Städte und beeinflussen nachhaltig das Image des Handwerks in der Öffentlichkeit. Deswegen ist in diesem Jahr erneut die Beschriftung von Handwerkerfahrzeugen das Wettbewerbsthema“, so der AMHVorsitzende und Jurymitglied Joachim Wohlfeil. „Wir freuen uns auch diesmal auf großen Zuspruch und zahlreiche Einsendungen, die die Vielfalt und den Ideenreichtum des Gesamthandwerks unterstreichen.“
Die Vergabe der Preise findet am 12. März 2015 im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München statt. Neben der Ehrung des Siegers sowie der Zweit- und Drittplatzierten ist eine Live-Beklebung des Gewinnerfahrzeugs vor Publikum geplant. Informationen zum Wettbewerb, den Preisen und Teilnahmebedingungen sowie eine Foto-Galerie mit allen Teilnehmerfahrzeugen gibt es unter www.sternedes-handwerks.de.
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Meisterbrief Mettmann 6.2014 | 23
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Recht + Finanzen
Aus KH und Innungen
Handwerk aktuell
Meisterbrief 6.2014
Zur Lossprechung nach Dresden Per Bus und per Pedes die sächsische Landeshauptstadt kennenlernen, zwei gesellige Abende mit Speis und Trank im „Sophienkeller“ und im „Italienischen Dörfchen“, „Seine Majestät mit seinen Mätressen“ und kabarettistisches „Odole mio“ im Rahmenprogramm so-
wie zwei Werksbesichtigungen in Bernsdorf und Schwepnitz – der renommierte Hersteller Bauder, Systemanbieter für Flach-, Grün- und Steildächer, und die Dachdecker-Einkaufsgenossenschaft Solingen hatten als Gastgeber ein abwechslungsreiches Programm zusammenge-
stellt für die diesmal nach Dresden führende Studienfahrt der Dachdeckerund Zimmerer-Innung zur Lossprechung ihrer neuen Gesellen. Schade nur, dass sich mehr als die Hälfte des 20-köpfigen Berufsnachwuchses dieses Erlebnis entgehen ließ.
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Handwerk aktuell
Aus KH und Innungen
Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2014
Silbermeister
„Meister ist, wer was ersann“ – mit diesem sprichwörtlichen Kompliment gratulierte Handwerkskammer-Vizepräsident Siegfried Schrempf den diesmal 14 Handwerksmeisterinnen und -meistern zu ihrem 25. Jubiläum, das mit einer kleinen Feierstunde im Haus des Handwerks begangen wurde. Bevor der Ehrengast die von ihm vor zehn Jahren ins Leben gerufenen Silbernen Meisterbriefe überreichte, hob er das unverändert Besondere der Meisterprüfung im Handwerk hervor, die nach wie vor ein anerkannter Qualitätsbeweis und „ein tolles Fundament für Beruf und Leben“ sei.
Aus gutem Grund hatte stv. Kreishandwerksmeister Reiner Schumacher die Feierstunde eröffnet und die Jubilare mit deren Angehörigen herzlich begrüßt. Denn diesmal gehörte Kreishandwerksmeister Thomas Grünendahl selbst zu den Geehrten, und mit Heinz Banzhaf erhielt gleich noch ein zweiter Obermeister an diesem Abend seinen Silbernen Meisterbrief. Folgende Meisterinnen und Meister standen im Mittelpunkt der Jubilarfeier: Heinz Banzhaf, Kaarst (Rollladen- und Jalousiebauer); Markus Boddenberg, Hilden (Friseur); Philipp Boenicke, Mon-
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Wer an 364 Tagen anpackt, darf einen Abend lang auspacken.
heim am Rhein (Maler- und Lackierer); Roland Derwell, Hilden (Maschinenbaumechaniker); Michele Fili, Langenfeld (Kraftfahrzeugmechaniker); Horst Gemke, Ratingen (Tischler); Thomas Grünendahl, Hilden (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger); Hans Hasselhuhn, Erkrath (Kraftfahrzeugmechaniker); Heinz-Jürgen Heynen, Haan (Gas- und Wasserinstallateur); Antonio de Meo, Hilden (Friseur); Jutta Schilewski, Heiligenhaus (Friseurin); Oliver Schnelle, Velbert (Elektroinstallateur); Michael Schulze, Ratingen (Gasund Wasserinstallateur); Uwe Vinke, Haan (Gas- und Wasserinstallateur)
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Inhaber: Frank Schöning Henry-Ford II-Str. 15 42489 Wülfrath Tel.: (0 20 58) 7 42 36 www.autolackiererei-wuelfrath.de info@kalsdorf-karosseriebau.de Rappold Karosseriewerk GmbH Mettmanner Str. 147 42489 Wülfrath Tel.: (0 20 58) 89800 Fax: (0 20 58) 898042 info@rappold-karosserie.de
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Aus unseren Innungen An die Schwelle zwischen Ruhrgebiet und Münsterland führte der diesjährige Jahresausklang der Innung Rollladenund Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die gesellige Reisegruppe machte in einem Landhotel im für den Chemiepark genauso wie für den GrimmePreis bekannten Marl Station und probierte sich zunächst im Bogenschießen und Cocktail-Mischen, ehe der erste Tag mit einem festlichen Abendessen, aufgelockert mit heiteren Geschichten von Ringelnatz und Kästner, ausklang. Am nächsten Vormittag stand abschließend der Besuch einer Ziegenkäserei in Dorsten auf dem Programm. Alles Wichtige rund um den Kesseltausch und die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 stand im Mittelpunkt der Herbstversammlung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik. Dipl.-Ing. Norbert Schmitz vom Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW machte seine Zuhörer mit den einschlägigen Normen und Richtlinien zum rechtssicheren Kesseltausch, zur Heizungsbefüllung, zur Vermeidung von Anlagenschäden und zum hydraulischen Abgleich vertraut und informierte über die für Installateure und Heizungsbauer relevanten Änderungen durch die jüngste EnEV-Novelle. Und als wichtige Neuerung in der Berufsausbildung vereinbarten die Versammlungsteilnehmer mit dem Berufskolleg Neandertal die Einführung des Ganz-
tags-Berufsschulunterrichts möglichst ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016. Erstmals „auf Tour“ ging die Malerund Lackierer-Innung und verband ihre Herbstversammlung mit einer ausgiebigen Erkundung des Naturbauhauses Hetfeld in Velbert-Langenberg. Dort machte Gründer und Inhaber Peter Hetfeld die Malermeister bei einem höchst informativen Rundgang mit seinem konsequent verfolgten Firmenkonzept vertraut: die jahrhundertelang bewährten Vorzüge natürlicher Bau- und Werkstoffe für das heutige Bauen wiederzuentdecken und mit fachgerechter Verarbeitung und sorgfältig aufeinander abgestimmter Kombination gewissermaßen gegen den Strich industrieller Massenprodukte zu bürsten, deren leichtere Anwendung nicht selten mit am Ende dann doch nicht mehr preiswerten Nachteilen und Nebenwirkungen einhergehe. Passend zu diesem Ansatz stellte Uwe Szielasko von der schweizerischen Haga AG Naturbaustoffe ein System aus Grund- und Feinputzen, Farben und Lasuren, Spachtel und Stucco für die Wandgestaltung mit Naturkalk sowie Isolier- und Entfeuchtungsputze vor. Beide Schwerpunktthemen der jüngsten Tischler-Innungsversammlung befassten sich mit Sicherheit, aber auf höchst unterschiedliche Weise: Während Thomas Scherf vom weltweit renommierten Türtechnik-Hersteller Dorma moderne
Schließer und Beschläge sowie Produkte für barrierefreies Bauen präsentierte, machte Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW, die Versammlungsteilnehmer mit SIAM vertraut. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich ein vom Verband neu entwickeltes Konzept zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung von Tischlereien, das ab Januar 2015 nutzbar sein wird, auf einem detailliert ausgebauten Internetportal mit geschütztem Bereich für Dokumente und aktuelle Informationen für teilnehmende Betriebe basiert und zudem ein Netzwerk von Arbeitsmedizinern und Assistenzdienstleistern aufbaut. Die neue und sehr praxisnahe Lösung war notwendig geworden, nachdem die fusionierte Berufsgenossenschaft Holz und Metall den von der früheren HolzBG angebotenen Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Dienst eingestellt hatte. Um die alternative Erzeugung und möglichst effiziente Nutzung von Energie drehte sich fast alles bei der Herbstversammlung der Elektro-Innung, die passend zum Themenschwerpunkt am kürzlich erst grundlegend erweiterten und energetisch ausgeklügelten Produktionsstandort von „Ihr Bäcker Schüren“ in Hilden stattfand. Vor einem Backstubenrundgang erläuterte Inhaber Roland Schüren sein aus der „heißen Säule“ der Backöfen, der „kalten Säule“ wassergekühlter Kältemaschinen sowie einer
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Meisterbrief 6.2014
Wärmerückgewinnung bestehendes Energiekonzept, mit dem eine Halbierung des Energieverbrauchs erreicht werden konnte und das mit einem Mobilitätskonzept für den Fuhrpark ergänzt wird, in dem es inzwischen keine Fahrzeuge mit klassischem Antrieb mehr gibt, während die Elektroautos am weithin sichtbaren Elektroladepark mit Photovoltaikdach „auftanken“ können. Auf dem Ve r s a m m l u n g s p r o g r a m m standen ferner zwei Beiträge der Beratungsfirma GeconEnergie: Werner Schenning referierte über Energieberatung und Energiemanagementsysteme und Christian Müsch zeigte die Einsatzmöglichkeiten und das Einsparpotenzial von LED-Beleuchtungen im gewerblichen Bereich auf. Den Referentenreigen beschloss Heinz Peter Tebest von Westnetz mit einer Zusammenfassung der bei Arbeiten am Hausanschlusskasten zwingend zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen und mit einer Präsentation der dafür eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstung. Bremsprüfstände müssen computertauglich werden, um Bremswerte automatisch zu erfassen und zu dokumentieren; Prüfplätze für die Scheinwerfereinstellung dürfen künftig praktisch keine Neigung mehr aufweisen und werden zusammen mit neuen Scheinwerfereinstellgeräten zu einem System, das regelmäßig zu prüfen ist; und ein ab Juli 2015 eingesetzter HUAdapter liefert viel mehr Mängeldaten vor allem zu sicherheitsrelevanten Systemen bei der Hauptuntersuchung als bisher. Über diese bevorstehenden Neuerungen in der technischen Fahrzeugprüfung informierte Fachabteilungsleiter Markus von Dollen von
der DEKRA-Niederlassung Düsseldorf, der zusammen mit dem neuen Niederlassungsleiter Jochen Hof bei der Herbstversammlung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks zu Gast war. Als Dritter im DEKRA-Bund stellte Frank Ingermann die Leistungen seiner neuen Abteilung Industrie, Bau und Immobilien vor. Im Finanzteil des Versammlungsprogramms verabschiedeten die Teilnehmer den Innungshaushalt 2015 und eine Umstellung vom bisherigen Lehrlingsbeitrag auf Lehrgangsgebühren für die überbetriebliche Unterweisung. Vor das gesellige Vergnügen eines leckeren Abendessens zum Jahresausklang hatte die Dachdecker- und Zimmerer-Innung die Arbeit an zwei gänzlich verschiedenen Themen gesetzt: Zunächst ging es um den Schutz von Unternehmern und Führungskräften gegen persönliche Regressansprüche, die beispielsweise die Berufsgenossenschaft im Wege der Durchgriffshaftung im Schadensfall bei gravierenden Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen geltend machen kann. Hierzu referierten Pascal Zerwes und Sascha Rother von EFFEKT Assekuranzmakler, die von einer Zunahme solcher Haftungsansprüche berichteten, ausführlich die Verschuldensgrade von der Fahrlässigkeit bis zum Vorsatz erläuterten und den Ha n d we rk s u n t e r n e h m e r n eindringlich die Lektüre der Unfallverhütungsvorschriften und eine sorgfältige Prüfung ihrer Betriebshaftpflichtpolicen mit besonderem Augenmerk auf mögliche Leistungsausschlüsse in den Besonderen Versicherungsbedingungen ans Herz legten. Im zweiten Beitrag über die
Merkmale eines guten Internetauftritts und dessen Optimierung für Suchmaschinen empfahl Mathis Janesch von Content Management AG den Versammlungsteilnehmern ebenso eindringlich, die Bedeutung einer attraktiven und stets aktuellen betrieblichen Homepage für die Umsatzentwicklung und sogar für die Fachkräftegewinnung auf
keinen Fall zu unterschätzen, weil das Internet inzwischen zum meistgenutzten Informations- und Suchmedium für ernsthaft interessierte Verbraucher geworden sei. Passend dazu präsentierte der Referent ein leicht zu handhabendes „Werkzeug“ für die eigene Erstellung und Pflege maßgeschneiderter Internetseiten.
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telefonverzeichnis
Meisterbrief 6.2014
Direkt gewählt geht’s meistens schneller Unsere Durchwahlen im Haus des Handwerks auf einen Blick. E-Mail: info@handwerk-me.de – und wenn Sie „info“ durch einen Nachnamen aus unserem Team ersetzen, kommt Ihr E-Mail direkt an der richtigen Stelle an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie in unserem Zeitfenster für die individuellen Mittagspausen in der Geschäftsstelle zwischen 12 Uhr und 14 Uhr ein Team-Mitglied für kurze Zeit nicht erreichen bzw. antreffen. Zentrale » Heike Wallborn
02104/9553-0
Geschäftsjubiläum 25 Jahre » J & A Automobile GmbH, Kraftfahrzeugbetrieb in Langenfeld » Banzhaf GmbH, Rollladen- und Jalousiebauerbetrieb in Kaarst 40 Jahre » Markus Stein und Renate Stein GbR, Friseurbetrieb in Ratingen 50 Jahre » Katharina Selzener, Friseurbetrieb in Velbert » Stephan Mausberg, Kraftfahrzeugmechanikerbetrieb in Erkrath
Goldener Meister
Hauptgeschäftsführer » Martin Lindemann
02104/9553-10
» » » » » » » »
Sekretariat » Heike Wallborn
02104/9553-11
Handwerksrolle » Margarethe Kirsch
02104/9553-12
Rechtsabteilung / Geschäftsführer » André Schnelle
02104/9553-20
Sekretariat » Melanie Pernik » Anja Becker (Inkasso/vormittags)
02104/9553-21 02104/9553-23
Friseur-Innung » Eugenia Stroh aus Velbert » Gabriele Fanslau aus Mettmann
Berufsbildung / Abteilungsleitung » Gabriele Leßel
02104/9553-30
Innung des Kraftfahrzeughandwerks » Holger Gentz aus Langenfeld
Ausbildung, ÜBL, Prüfungen » Lubov Spitzer (vormittags) » Angela Reinecke (vormittags) » Bernhard Hahn (auch AU/SP)
02104/9553-22 02104/9553-33 02104/9553-34
Berufsvorbereitung » Renate Schiparowski-Kürner » Christian Coolhaas
02104/9553-36 02104/9553-38
Kasse/Buchhaltung » Claudia Hachmann (vormittags) » Regina Müller-Keddouh
02104/9553-42 02104/9553-41
» KH-Fax
02104/9553-50
Lehrwerkstätten Kfz » P. Kruk » Jürgen Heuger Tischler » Carsten Hinnenthal Metall » Roland Derwell Elektro » Kai-Axel Hartmann Maler » Rainer Schäfer » Ralf Heinz Weber Friseure » Annkatrin Stein
02104/9553-61 02104/9553-62 02104/9553-65 02104/9553-70 02104/9553-76 02104/9553-85 02104/9553-66 02104/9553-80
Hermann Plump, Tischlermeister in Langenfeld Norbert Hennen, Maler- und Lackierermeister in Ratingen Werner Krause, Kraftfahrzeugelektriker in Ratingen Gerhard Luckow, Elektroinstallateur in Hilden Hans Meinert, Elektroinstallateur in Velbert Josef Heinrich, Friseurmeister in Langenfeld Martin Hillebrand, Friseurmeister in Haan Gerhard Selzener, Friseurmeister in Velbert
Neue Innungsmitglieder
Maler- und Lackierer-Innung » Mirko Heines aus Wülfrath
Stellenbörse Wir sind ein moderner und zuverlässiger Fachbetrieb für Elektroinstallationen in Wülfrath und suchen eine/n Kaufmännische/n Mitarbeiter/in in Vollzeit ab 1.Dezember 2014 oder nach Vereinbarung. Als Kontaktperson in unserem Sekretariat sind Sie unsere Anlaufstelle für Kunden und Lieferanten. Neben allgemeinen Sekretariatsaufgaben sind Sie u. a. verantwortlich für die Terminkoordination der Technikereinsätze, Bearbeitung der Buchhaltung, Erstellung der Korrespondenz. Sie sind es gewohnt, selbstständig und exakt zu arbeiten, haben gute PCKenntnisse und behalten auch in hektischen Situationen den Überblick. Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. Foto senden Sie bitte an: Elektro Erbach GmbH, Heumarktstr. 12, 42489 Wülfrath info@erbachgmbh.de, Telefon 02058 / 2557
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Lieferung von Stahl und Metallhalbzeugen
Wichtige Änderung im Umsatzsteuerrecht Der Gesetzgeber hat zum 01. Oktober 2014 (mit Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014) die Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht auf die Lieferungen von Stahl und metallischen Halbzeugen beschlossen. (§ 13b Abs.2, Nr. 11 UStG). Die betroffenen Produkte sind in der Anlage 4 des oben angeführten Gesetzes aufgeführt. Bislang gilt: Der Lieferant fakturiert mit Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Der Leistungsempfänger kann die Vorsteuer beim Finanzamt gel-
tend machen. Seit Oktober gilt für die Lieferung von Metallerzeugnissen aus Eisen und Stahl sowie Roheisen oder Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen etwas anderes. Bei diesen Lieferungen und vielen weiteren Erzeugnissen aus anderen Metallen schuldet künftig der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Der Lieferant darf dann nur noch Nettorechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. In den Rechnungen wird dann durch den Vermerk:
„Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach § 13 b Bas. 2 Nr. 11 UStG“ auf die neue Regelung hingewiesen. Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Er muss dazu den Umsatz in seiner eigenen Umsatzsteuervoranmeldung angeben und versteuern. Gleichzeitig kann er die Vorsteuer aus dieser Leistung abziehen, ohne dass dafür die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein muss.
Auch nach dem Tod des Arbeitnehmers
Offener Urlaubsanspruch muss abgegolten werden Die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. Der Verstorbene war vom 1.8.1998 bis zu seinem Tod am 19.11.2010 bei dem Unternehmen K+K beschäftigt. Von 2009 bis zu seinem Tod war er auf Grund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig. Bis er starb, hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Die Witwe des Verstorbenen forderte von K+K eine Abgeltung für den von ihrem Ehegatten nicht genommenen Jahresurlaub. Das Unternehmen wies die Forderung zurück und äußerte Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung. Das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht möchte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gestattet, wonach im Fall der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht. Ferner möchte es wissen, ob eine solche Abgeltung von einem Antrag des Betroffenen im Vorfeld abhängt. In seinem Urteil erinnert der Europäische Gerichtshof daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts ist und dass die Ansprüche auf Jahresurlaub und auf Bezahlung während des Urlaubs zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs darstellen (EuGH, Urt. v. 20.1.2009 – C-350/06 und C-520/06). Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm jeder Genuss des Anspruchs auf Urlaub vorenthalten wird (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 – C-337/10). Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung geschuldet wird, obwohl er krankheitsbedingt nicht in den Genuss seines be-
zahlten Jahresurlaubs kommen konnte. Der Europäische Gerichtshof betont, dass der Begriff des bezahlten Jahresurlaubs bedeutet, dass für die Dauer des Jahresurlaubs das Entgelt des Arbeitnehmers fortzuzahlen ist. Ein finanzieller Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers stellt die praktische Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs sicher. Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen. Der Europäische Gerichtshof stellt deshalb klar, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Er stellt weiter fest, dass diese Abgeltung nicht davon abhängt, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat. Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.6.2014 – C-118/13
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Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften nutzen verstärkt das Onlinebanking-Verfahren. Kontoauszüge werden daher zunehmend in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Sofern eine elektronische Übermittlung der Kontoauszüge erfolgt, sind diese aufbewahrungspflichtig, da es sich hierbei um originär digitale Dokumente handelt. Der Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs und die anschließende Löschung des digitalen Dokuments verstoßen gegen die Aufbewahrungspflichten. Der Ausdruck stellt lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs dar und ist beweisrechtlich einem originären Papierkontoauszug nicht gleichgestellt. Die ausschließlich digitale Aufbewahrung setzt voraus, dass Sicherheitsverfahren eingesetzt werden und die Verfahren und die vorhandenen Daten den Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränder-
barkeit entsprechen. Die Übermittlung von Kontoumsatzdaten an den Bankkunden in auswertbaren Formaten (z. B. als xls- oder csvDatei) dient in der Regel der maschinellen Weiterverarbeitung der Umsatzdaten. Die digitale Aufbewahrung lediglich der xls- oder csv-Datei ist nicht ausreichend. Eine Alternative zu den dargestellten Anforderungen kann die Vorhaltung des Kontoauszugs beim Kreditinstitut mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit während der Aufbewahrungsfrist sein.
Die Beachtung einer ordnungsmäßigen Buchführung liegt in allen Fällen in der Verantwortung des Steuerpflichtigen! Im Privatkundenbereich besteht - mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt - keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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Meisterbrief 6.2014
Exklusiv für Bau-Verbandsmitglieder:
Die Baubasisrente der VHV Leben Die wenigsten Selbständigen sind freiwillig in der gesetzlichen Rente versichert. Die Gründe sind verschieden: Zu hoher Beitrag, der über das gesamte Jahr hinweg kontinuierlich gezahlt werden muss, zu unflexibel bei Liquiditätsengpässen oder das Thema Rente wurde schlicht immer wieder vertagt, weil man beim Aufbau des Unternehmens etwas anderes im Kopf hatte. Je näher der Ruhestand rückt, desto bewusster wird dann, dass die erworbenen Rentenansprüche für die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter nicht ausreichen werden. Kein Grund für Torschlusspanik Trotz der Niedrigzinsphase gibt es immer noch attraktive Möglichkeiten insbesondere für Leute um die 50 privat vorzusorgen: Mit einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die steuerliche Förderung in der Ansparphase und Steuernachlässe im Rentenbezug wirken wie ein Renditebeschleuniger. Hier profitieren rentennahe Jahrgänge besonders durch einen positiven Steuer-Effekt. Die Differenz zwischen Steuerentlastung des Beitrags und der Rentenbesteuerung beträgt zurzeit beachtliche zehn Prozent. Die VHV Baurente Basis, die exklusiv
für Verbandsmitglieder konzipiert wurde, bietet darüber hinaus noch einen besonderen Kostenvorteil durch die Vielzahl der versicherten Bauunternehmer- weniger Kosten, mehr Rendite. Die VHV Baurente Basis ist damit eine klassische Rentenversicherung, die sich mit besonderes hohen garantierten Leistungen und einer überdurchschnittlichen Gewinnbeteiligung deutlich vom Markt abhebt. Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben – dieser Anteil steigt von heute 78% bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 % auf 100 % – steuerlich geltend gemacht werden. Durch den Steuerspareffekt ist die VHV Baurente Basis trotz Niedrigzinsphase hoch attraktiv. Die VHV Baurente Basis – flexibel, wie es Unternehmer sein müssen Kunden können sich mit z. B. 300 Euro monatlich eine solide Grundlage sichern und je nach Verlauf des Geschäftsjahres ggf. mit ihrem Steuerberater zusammen entscheiden, ob sie am Ende des Jahres noch eine individuelle Zuzahlung leisten möchten. Der automatische Erinnerungsservice der VHV Leben im Herbst eines jeden Jahres erinnert die VHV-Kunden, ob sie den Renditeturbo zün-
den wollen und zusätzlich ihren Vertrag aufstocken möchten. Sicher: Was Kunden einzahlen bleibt auch dem Kunden Damit das Kapital aus der Basisrente auf jeden Fall für die Altersvorsorge zur Verfügung steht, dürfen die Leistungen ausschließlich zur regelmäßigen Rentenzahlung verwendet werden. In der Ansparphase sind die Beiträge insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher und können auch nicht beliehen werden. So können Kunden gewiss sein, dass sie ihr Vorsorgeziel auch erreichen – sicher. VHV Baurente Basis – Altersvorsorge mit Steuer-Zins-Effekt Wer aktuell über zu niedrige Zinsen auf seine Sparanlagen klagt, sollte sich den Steuer-Zins-Effekt bei der VHV Baurente Basis berechnen lassen. Hierfür stehen Ihnen die VHV Bauexperten gern zur Verfügung. Kontakt: VHV Gebietsdirektion Köln, Klaus Müller-Trojanus, T. 0221.20 70 292, kmueller-trojanus@vhv.de
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Abgeltungsteuersatz auch bei Darlehen zwischen Angehörigen Mit drei Urteilen vom 29.04.2014 (Az. VIII R 9 / 13, VIII R 44 / 13 und VIII R 35 / 13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 Prozent (Abgeltungsteuer) nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind. Von diesen Urteilen profitieren insbesondere Familien, die ihren Angehörigen ein Darlehen für berufliche Zwecke gewähren. Im ersten Verfahren (Az. VIII R 9 / 13) gewährten die verheirateten Kläger ihrem Sohn und ihren erwachsenen Enkeln, im zweiten Verfahren (Az. VIII R 44 / 13) gewährte der Kläger seiner Ehefrau und seinen Kindern fest verzinsliche Darlehen zur Anschaffung von fremd vermieteten Immobilien.
Rechtsanwälte
Im dritten Streitfall (Az. VIII R 35 / 13) stundete die Klägerin ihrem Bruder den
Kaufpreis für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Der Kaufpreis war ab dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft zu verzinsen. Die jeweiligen Finanzämter besteuerten die Kapitalerträge nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit der tariflichen Einkommensteuer; der niedrigere Abgeltungsteuersatz sei gemäß gesetzlicher Ausnahme nicht anzuwenden, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahe stehende Personen“ seien. Auch die jeweiligen Finanzgerichte hatten diese Rechtsauffassung bestätigt und die Klagen abgewiesen. Anders der BFH in seinen Urteilen. Der gesetzliche Tatbestand sei nach dem Willen des Gesetzgebers dahingehend einschränkend auszulegen, dass ein solches Näheverhältnis „einander nahe stehender Personen“ nur dann vorliegt, wenn auf eine der Vertragsparteien ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, oder wenn ein eigenes wirtschaft-
liches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen besteht. Es läge eine mit Art. 6 GG unvereinbare Diskriminierung der Familie vor, wenn der besondere Steuertarif für Kapitaleinkünfte nur deshalb ausscheidet, weil das Darlehen zwischen Familienangehörigen gegeben wird. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Darlehen zwischen fremden Personen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund des Steuersatzgefälles ein Gesamtbelastungsvorteil entsteht, da Ehe und Familie bei der Einkünfteermittlung keine Vermögensgemeinschaft begründen. Anmerkung: In einer weiteren Entscheidung vom 14.05.2014 (Az. VIII R 31 / 11) stellte der BFH in diesem Zusammenhang ferner klar, dass der Abgeltungsteuersatz auch dann nicht ausgeschlossen ist und die vorstehenden Grundsätze gelten, wenn der Gläubiger ein Darlehen an eine GmbH gewährt hat, an der ein Angehöriger zu mehr als 10 Prozent beteiligt ist. In diesem Streitfall hatte die Steuerpflichtige einer GmbH ein Darlehen gewährt, an der Tochter und Enkel beteiligt waren. Aber: Der Abgeltungsteuersatz gilt jedoch nicht für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 Prozent beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines Darlehens an die GmbH erzielt. Nach Auffassung des BFH verstößt der Ausschluss der Abgeltungsteuer in diesem Fall nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des GG (Urteil vom 29.04.2014, Az. VIII R 23 / 13). Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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Die Versorgungsunternehmen im Kreis Mettmann MEGA Monheimer Elektrizit채ts- und Gasversorgung GmbH 0 21 73 / 95 20-0, ww.mega-monheim.de rhenag Rheinische Energie AG 0 21 04 / 95 08-0, www.rhenag.de RWE Vertrieb AG 0 22 71 / 47 55-42 42 Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG 0 21 73 / 9 79-0
Stadtwerke Erkrath GmbH 0 21 04 / 9 43 60-70 Stadtwerke Haan GmbH 0 21 29 / 93 54-0 Stadtwerke Langenfeld GmbH 0 21 73 / 9 79-0 Stadtwerke Velbert GmbH 0 20 51 / 9 88-555 Stadtwerke W체lfrath GmbH 0 20 58 / 9 03-0