Wuppertal 4/2014

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W U P P E RTA L E R

HANDWERKSBLATT

www.handwerk-wupper tal.de

Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Wuppertal Editorial Urlaubsgrüße

Aus KH und Innungen Kammer-Spitze besichtigt Junior-Uni

Branchen-Special Metall- und Elektrohandwerk im Rampenlicht

Nachrichten 100 Jahre Zimmerei & Holzbau Benn

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56. Jahrgang k 07433 f · 4 €

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Inhaltsverzeichnis WUPPERTALER

HANDWERKSBLATT Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Wuppertal

Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Wuppertal Hofkamp 148, 42103 Wuppertal Tel.: (0202)28090-0 Fax: (0202)28090-40 eMail: info@handwerk-wuppertal.de www.handwerk-wuppertal.de Verantwortlich für den Inhalt: Ass. jur. Falk Niederlehner Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Februar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21 – 23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Verleger: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Stefan Nehlsen Tel.: (02183)416521 | nehlsen@image-text.de

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E DI T OR I A L Urlaubsgrüße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

R EC H T & SE RV IC E GmbH-Geschäftsführer haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer. . . . . . .

AUS K H U N D I N N U NGE N Kammer-Spitze besichtigt Junior-Uni. . . . 6

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind nun steuerlich Arbeitslohn . . . . . . . 34

Langer Tisch in Wuppertal. . . . . . . . . . . . . . 6

Wann ist die „Rüstzeit“ Arbeitszeit? . . . 34

Komm auf Tour in Wuppertal . . . . . . . . . . 7 Hair World 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Einladung zur Lossprechung 2014. . . . . . . 8

P E R S ON A L I E N Zwei neue Sachverständige aus Wuppertal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Jürgen Bieg feiert Dienstjubiläum . . . . . . .9

BR A NC H E N-SP EC I A L Innung für Metallhandwerke Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau: Der vielseitige Beruf des Metallbauers . . . . . . . . . . . . . . . 10

Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de

So werden Treppen unfallsicher . . . . . . . . 11

Grafik: Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de

Erneutes Verzinken spart CO2 und Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Kreishandwerkerschaft Wuppertal Druck: Joh. Van Acken GmbH & Co. KG, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft abgegolten. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

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Elektro-Innung Zukunftssichere Ausbildungsberufe im E-Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Es werde LED . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Für Sicherheit auf Deutschlands Dächern . . . . . . . . . . . . . . . 28

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Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 Rahmenverträge » Rahmenvertrag: Forderungseinziehungen/Inkasso und ergänzende Rechtsberatung . . . . . . . . 36 » Strom-Sonderabkommen . . . . . . . . . . 36 » Rahmenverträge zwischen der Kreishandwerkerschaft Wuppertal und der Telekom . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37 Absturz bei unzureichend abgesicherten Dacharbeiten: Bauherr haftet nicht in jedem Fall . . . . . 38 Per 1. Juli 2014: Basiszinssatz hat sich geändert . . . . . . . . 39

NAC H R IC H T E N 100 Jahre Zimmerei & Holzbau Benn Zukunft braucht Vergangenheit . . . . . . . 40 Betriebsjubiläen und neue Innungsmitglieder . . . . . . . . . . . . . .

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Die neuen Meister . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten. . . . . . . . . . . . . 42

Werkstatt/Produktion: Wirtschaftlicher produzieren. . . . . . . . . . 29 Wie energieeffizient ist Ihr Betrieb?. . . . 29 Wie Sie künftig Ihren Kosten „einheizen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Bei fehlerhafter Arbeit keine Mängelansprüche: Teure Schwarzarbeit. . . . . . . . 31

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Editorial

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Urlaubsgrüße Wir wünschen allen, die ihn noch vor sich haben, einen schönen und erholsamen Urlaub und allen , die ihn schon genossen haben, einen guten Start in den Sommer. Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Interesse des gesamten Handwerks in unserer Wirtschaftsregion Wuppertal.

Ihr

Arnd Krüger Kreishandwerksmeister

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Aus KH und Innungen

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Bitte melden

Freie Lehrstelle? Kreishandwerkerschaft Wuppertal Sascha Bomann Hofkamp 148 42103 Wuppertal eMail: azubi@handwerk-wuppertal.de

Fix per Fax: (0202) 2 80 90-40

Ja, ich habe noch Lehrstellen frei! Im Ausbildungsberuf:

Anzahl:

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Anforderungsprofil:

Hauptschule

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Gymnasium

Besondere Anforderungen:

Mitteilung:

Ich bilde regelmäßig aus Betriebsadresse:

Ich möchte erstmals ausbilden Ansprechpartner:

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Kammer-Spitze besichtigt Junior-Uni Foto: Wilfried Meyer

Auf Anregung von Kreishandwerksmeister Arnd Krüger und auf die entsprechende Einladung des Junior-UniVorsitzenden Prof. Dr. Ernst-Andres Ziegler besichtigte die Spitze der Handwerkskammer Düsseldorf am 20. Juni 2014 die Junior-Universität Wuppertal.

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rof. Ziegler erläuterte der KammerSpitze um Präsident Andreas Ehlert die Entwicklung der Junior-Uni und ermöglichte eine Führung durch das Haus. Kreishandwerksmeister Arnd Krüger war es wichtig, diese hervorragende Einrichtung auch in Düsseldorf bekannt zu machen, da das Wuppertaler Handwerk zusammen mit der Junior-Uni Kurse über handwerkliche Themen entwickeln und anbieten möchte. Dabei darf natürlich gerne auf die Unterstützung aus Düsseldorf zurückgegriffen werden.

Das Bild zeigt von links nach rechts: HwKHauptgeschäftsführer Dr. Axel Fuhrmann, Kreishandwerksmeister Arnd Krüger, HwKPräsident Andreas Ehlert, Vorsitzender der

Junior-Uni Prof. Dr. Ernst-Andreas Ziegler, HwK-Geschäftsführer Dr. Lothar Vahling, HwK-Pressesprecher Alexander Konrad und HwK-Geschäftsführer Dr. Christian Henke.

Langer Tisch in Wuppertal

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m 28. Juni 2014 war der Lange Tisch die Attraktion in Wuppertal. Schon vor 5 Jahren war das Wuppertaler Handwerk vertreten. Standort diesmal war der Alte Markt in Wuppertal. Auch wenn das Wetter nicht so mitgespielt hat, war die Stimmung doch bestens. Danke an alle Mitstreiter und an Susanne Conrad für die Fotos.

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Komm auf Tour in Wuppertal „Du kannst mehr, als du bislang weißt. Probiere aus, was dir Spaß macht, Zuhause, in der Schule, im Praktikum.“

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o lautet eine zentrale Botschaft des Projekts „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“. Über 800 Jugendliche der 7. und 8. Klassen von Gesamt-, Haupt-, Real- und Förderschulen endeckten in einem 500 Quadratmeter großen Erlebnisparcours ihre Stärken. Mit Tempo geht es durch sechs Stationen: vom Reiseterminal über den Zeittunnel ins Labyrinth und von der sturmfreien Bude über die Bühne in die Auswertung. Je nach Wahl von Aufgabe und Lösungsweg vergibt die Moderation verschiedene Stärken an die Schülerinnen und Schüler. An so genannten „Stärkeschränken“ mit spannenden Mate-

rialcollagen erfahren die Jugendlichen am Schluss, welche Tätigkeiten und Berufsfelder zu ihren Stärken passen. Unter dem Motto „Prävention statt Reparatur“ unterstützen darüber hinaus Berufsberaterinnen und Berufsberater aus der Agenturen für Arbeit das Projekt „komm auf Tour“. Am Zeittunnel berieten Sascha Bomann von der Kreishandwerkerschaft und Carmen Bartl-Zorn von der IHK über 100 Eltern

bis in die späten Abendstunden und gaben Tipps zur Berufsorientierung und boten Unterstützung bei der Berufswahl an.

Hair World 2014

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eltmeisterschaften gibt es nicht nur im Fußball, sondern auch im Friseurhandwerk. Unsere Auszubildenden im Friseurhandwerk besuchten gemeinsam mit dem Berufskolleg am Kothen die Friseurweltmeisterschaften in Frankfurt, hier einige Bilder davon!

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Bilder: Norbert Niemeyer

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Lossprechung 2014

Du hast es verdient! „Lass dich feiern, feier mit Freunden, feier mit der Familie, feier mit Kollegen, feier dich selbst..“ Moderiert von Dörte aus Heckhausen & Friends Facebook-Anmeldung

Bitte melde Dich und Deine Begleiter/-innen bis zum 23.8.2014 bei Herrn Bomann in der Kreishandwerkerschaft an: Tel.: 0202 - 280 90 20 Fax: 0202 - 280 90 40 azubi@handwerk-wuppertal.de

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Wann & Wo?

31.8.2014 10 bis 13 Uhr Historische Stadthalle Wuppertal Johannisberg 20 · 42103 Wuppertal

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Personalien

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Zwei neue Sachverständige aus Wuppertal

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Sie gehören zu den insgesamt 362 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern die fachliche Qualität erbrachter Leistungen begutachten.

Foto: Wilfried Meyer

homas Sobireg (Klempnerhandwerk) und Dipl.-Ing. Peter Weigel (Installateur- und Heizungsbauerhandwerk – Teilgebiet: Gas- und Wasserinstallateur) aus Wuppertal sind jetzt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Düsseldorf.

Dipl.-Ing. Peter Weigel (li.), Thomas Sobireg (Mitte) und Dr. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf (re.), nach der Verleihung der Bestellungsurkunde.

Jürgen Bieg feiert Dienstjubiläum

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m 1. Juli 2014 durfte Jürgen Bieg auf 25 Jahre Tätigkeit bei der Kreishandwerkerschaft Wuppertal zurückblicken. Gratulanten waren zahlreich vor Ort. Kreishandwerksmeister Arnd Krüger überreichte dem Leiter unserer Finanzabteilung einen Blumenstrauß. Die Entwicklung des Rentenrechts wird zeigen, ob noch einmal 25 Jahre dazukommen.

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Branchen-Special

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10 Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau

Der vielseitige Beruf des Metallbauers Die vielen Facetten des Metallbaus aufzuzählen ist nicht ganz einfach. Denn das Handwerk des Metallbauers und auch die Betriebe der MetallbauInnung sind unglaublich vielseitig. Zu Recht – denn bereits in der dreieinhalb jährigen Ausbildung gilt es für den Nachwuchs zwischen drei sehr unterschiedlichen Fachrichtungen zu entscheiden: der Konstruktionstechnik, der Metallgestaltung und dem Nutzfahrzeugbau.

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er Metallbauer mit Fachrichtung Konstruktionstechnik ist dabei der Fachmann, wenn es um das Herstellen und Montieren von Metall- und Stahlbaukonstruktionen und Bauteilen und Bauelementen oder das Einrichten von Arbeitsplätzen an Baustellen geht. Hierbei ist die Konstruktionstechnik einer der Schwerpunkte in der Arbeit der Wuppertaler Betriebe. Zwar ist das Neubauwesen rückläufig, jedoch nimmt die Konstruktionstechnik einen Großteil Arbeiten ein. Hierzu zählen auch Reparaturarbeiten für Schulen und Städte oder Aufträge wie der Bau von Carports, modernen Fensterfronten, Treppen, Balkonen oder Wintergärten. Sehr gefragt sind Kombinationen aus Glas und Metall.

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Beim Metallbauer mit Fachrichtung Metallgestaltung sind die Kunden aufgehoben, die es optisch nicht ganz so modern haben möchten oder den Charme eines Altbaus erhalten wollen. Diese Fachrichtung beschäftigt sich mit individuellen Arbeiten wie der kunstvollen Gestaltung von Balkonoder Treppengeländer, Handläufe oder auch schmiedeeiserne Tore. Hier ist Kreativität gefragt ist. Häufig hat der Kunde eine Idee von dem was er haben möchte, jedoch liegt die kunstvolle Ausgestaltung Kunstschmied. Damit Wunschvorstellung und

Resultat auch übereinstimmen, verwenden viele Firmen heute auch digitale Techniken, die dem Kunden die Wirkung der fertigen Arbeit zeigen können. Zum fertigen Zaun braucht es dann aber echte Handwerkskunst. Denn die Schmiedeteile werden natürlich auch heute noch in Handarbeit am Schmiedefeuer hergestellt. Diese Arbeiten können nicht durch Maschinen ersetzt werden. weiter auf Seite 12 »»»

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Branchen-Special 11

So werden Treppen unfallsicher

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eden Tag gehen wir unzählige Stufen – treppauf, treppab – ohne darüber nachzudenken. Da wir das Treppensteigen seit Kindesbeinen viele Tausend Mal geübt haben, funktioniert es quasi vollautomatisch. Trotzdem oder gerade deswegen kommt es jedoch häufig zu Unfällen. Stürze passieren sehr oft, wenn die Treppe nicht an die Bedürfnisse der Benutzer angepasst ist, das heißt, wenn sie nicht dem natürlichen Bewegungsrhythmus des Menschen entspricht. So ist es sehr gefährlich, wenn die Treppe zu steil ist oder wenn die Stufen nicht tief genug sind. Dann gerät der Mensch aus dem Tritt, es kommt zu Unsicherheiten und zu Stürzen. Auch das Geländer spielt für die Sicherheit auf der Treppe eine wichtige Rolle, besonders, wenn Kinder im Haus sind: „Das Geländer sollte am besten senkrechte Gitterstäbe aufweisen, die maximal zwölf Zentimeter auseinander liegen, damit Kinder den Kopf dort nicht hindurchstecken können. Waagerechte Streben sollte man nicht verwenden, denn diese verleiten

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zum Darüberklettern und man muss sagen, Kinder sind wirklich wahre Kletterkünstler.“ Für ältere Menschen ist ein stabiler Handlauf wichtig. Dabei gibt es drei Dinge, an die man denken sollte. Zum einen sollte man schon bei ganz wenigen Stufen einen Handlauf anbringen, zum Beispiel, wenn man eine kleine Gartentreppe hat oder den Hauseingang. Der Handlauf als solcher sollte so sein, dass er weder zu dick noch zu dünn ist, man muss ihn mit der Hand gut umgreifen können. Der dritte Tipp ist, dass der Handlauf als solcher ein gutes Stück über die Treppe hinausragen sollte, damit man wirklich sicher steht zu ebener Erde und dann weitergehen kann. Treppen können im Nachhinein kaum noch umgebaut werden. Deshalb sollten Bauherren bereits bei der Planung gemeinsam mit dem Metallbaufachbetrieb abwägen, ob sie Wert auf ein architektonisches Highlight legen oder eine praktische breite Treppe bevorzugen, auf der man auch mal bequem sitzen kann. Quelle: DSH

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Branchen-Special

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In anderen Bereichen ist jedoch festzustellen, dass Firmen, die zum Beispiel mit fertig gelieferten Systemen wie Balkonkonstruktionen arbeiten, nicht die gleiche Qualität bieten können. Häufig wird der Preis qualitativer Handarbeit unterboten. Darüber hinaus ist auch nicht die notwendige Sicherheit gewährleistet, wenn bei-

spielsweise die Steinplatten eines Balkons einfach nur auf Traversen aus Aluminium gelegt werden. Wer sich im Bereich der Metallgestaltung weiterbilden möchte, kann sich auf den Denkmalschutz spezialisieren. Eine spezielle Weiterbildung ist für die Restaurie-

rungsarbeiten in Kirchen oder historischen Gebäuden unbedingt nötig, da viele Techniken und Materialien so heute nicht mehr angewandt werden und erst erlernt werden müssen. Neben der Konstruktionstechnik und der Metall-gestaltung umschließt der Beruf des Metallbauers zudem die Fachrichtung Nutzfahrzeugbau. Hier werden Komponenten wie zum Beispiel Behälter, Tanks, komplexe Schweißkonstruktionen, Abdeckbleche oder Werkzeugkästen hergestellt, wie man sie beispielsweise in Feuerwehrfahrzeugen, Kehrmaschinen, mobilen Kranen, Schneeräumgeräten, Fräsen oder Hydrauliksystemen findet.

Erneutes Verzinken spart CO2 und Ressourcen Auch langlebiger feuerverzinkter Stahl muss irgendwann, zumeist nach vielen Jahrzehnten, saniert oder erneuert werden.

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eben dem Recyceln oder dem Beschichten ist das erneute Verzinken durch einen MetallbauFachbetrieb eine wirtschaftliche und besonders nachhaltige Lösung. Hierdurch können in erheblichen Maße Ressourcen geschont und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Untersuchungen zur Wiederverwendung von Schutzplanken durch Demonta-

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ge, Reinigung, Kontrolle, Entzinken und erneutes Verzinken lieferten die nachfolgenden Ergebnisse, die auch auf andere Anwendungen übertragen werden können: » Wenn bestehende Systeme erneut verzinkt werden, sind durch die Wiederverwendung der Schutzplanken erhebliche Kosteneinsparungen von bis zu 40 Prozent möglich. » Erneutes Verzinken schont Ressourcen. Das Zink aus dem Entzinkungsprozess wird recycelt. Hierdurch werden pro Tonne wiederaufgearbeiteter Schutzplanken 45 kg Zink aus der Primärzinkerzeugung, das heißt aus Erzen eingespart. » Pro Tonne aufgearbeiteter Schutzplan-

ken verringert sich der CO2 Verbrauch um 790 bis 1300 kg CO2. Auch wenn das erneute Verzinken von sanierungsbedürftigen Stahlbauteilen noch nicht die Regel ist, gewinnt es in der Praxis an Bedeutung. Nicht nur bei kleineren Konstruktionen an Gebäuden wie Balkonen, Treppenanlagen, Türen oder Toren bietet sich das Neuverzinken an, auch an Stahlteilen im öffentlichen Raum wie Lichtund Ampel- oder Verkehrsschildmasten ist es eine ökologisch und auch wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise. Ob die Bauteile neu verzinkbar sind, sollte mit dem Metallbaumeister geklärt werden.

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HANDWERKSBLATT NGSU N N I E R IH E B E I R T E B FACH R E N T R A UN D P L A T R E P P IN WU

Handwerk ordert beim k r e w d n a H Wtaler Handwerksblatt 4-2014.indd 13

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Branchen-Special

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26 Lust auf Vielseitigkeit, beste Karrierechancen und guten Verdienst? Es muss längst nicht immer Abitur und Studium sein.

Zukunftssichere Ausbildungsberufe im E-Handwerk Nachwuchs- und Fachkräftemangel erleichtern den Berufseinstieg und -aufstieg. Besonders die elektro- und informationstechnischen Handwerke sind als wesentliche Aktoren der Energiewende stärker denn je nachgefragt.

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enn alle Lösungen der Gebäudetechnik sind eng mit der Elektrotechnik verbunden und erfordern in hohem Maße umfassende Fachkompetenz. Viele Eltern betrachten noch immer Abitur und anschließendes Studium als wichtigste Voraussetzung für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Dabei gibt es auch ohne Studium beste Karrierechancen und die Aussicht auf ein gutes Einkommen. Die Berufe der E-Handwerke bieten außerdem spannende Tätigkeiten und beste Zukunftsaussichten. Die Aufgaben sind vielseitig und abwechslungsreich; ein Elektroniker geht heute mit hoch komplizierten und innovativen Techniken um. Kaum ein Berufsfeld ist so dynamisch wie die Elektrotechnik, was besonders auch durch die rasante Entwicklung im Bereich der mobilen Kommunikation und der intelligenten Vernetzung weiter vorangetrieben wird. Ausbildung zum/zur Elektroniker/in im Handwerk: all inclusive!

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Ein möglichst breites Spektrum der Fachrichtung zu vermitteln, ist auch das Ziel der überbetrieblichen Ausbildungszentren der Innungen vor Ort. Neben Betrieb und Berufsschule ist die überbetriebliche Ausbildung wichtige Station während der

dreieinhalb jährigen Ausbildung zum Elektroniker. Denn die einzelnen Betriebe sind oft stark spezialisiert. In Verbindung mit der überbetrieblichen Ausbildung werden die Azubis daher zusätzlich in wichtigen, innovativen Technologiefeldern geschult, damit

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alle Absolventen eine ausgewogene und umfassende Ausbildung bekommen. Optimale Zukunftschancen in der Energie- und Gebäudetechnik Die Aufgabenbereiche sind nicht nur reizvoll, sondern auch enorm vielseitig und zukunftsweisend. Energieeffizienz, regenerative Energien, E-Mobilität, intelligente Vernetzung von Anwendungen, Systemen und Maschinen: Das E-Handwerk steckt voller Zukunftsthemen und bietet jungen Menschen eine solide Grundlage für einen Berufsweg voller Chancen. Denn im E-Handwerk geht es längst nicht nur um Strom oder Energie, sondern darum, Zukunftstechnik zu beherrschen und aktiv mitzugestalten.

Technisch Interessierte, die von komplexer Energietechnik, Computern und digitalen Medien begeistert sind, können eine Elektroniker-Karriere anstreben und diese mit den zahlreichen Vorteilen einer soliden Ausbildung im Handwerk verbinden. Natürlich arbeitet ein Auszubildender nicht nur mit Laptop, Tablet PC & Co. an komplexen Schaltungen. Denn die Arbeit auf den Baustellen oder beim Kunden steht nach wie vor im Mittelpunkt. Allerdings haben sich die Akzente kräftig verschoben. Digitaltechnik, Netzwerktechnik, Telekommunikation sowie die Programmierung und Steuerung von Systemen muss künftig jeder Elektroniker mit im Gepäck haben. Die gesamte IT-Welt hat Einzug in die Elektroberufe gehalten.

Es werde LED Ineffizientes Licht in Fluren, Treppenhäusern und Lagerräumen treibt die Energiekosten hoch. Einsparpotenzial: bis zu 80 %.

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eben energieeffizienten Lampen selbst kommt es dabei auf die intelligente Lichtsteuerung an. Smarte Bewegungsmelder, Präsenzmelder und Lichtsensoren helfen, die Beleuchtung in allen Bereichen so zu regeln, wie sie wirklich im Betrieb benötigt wird. Neue Dimmtechnologien steuern auch Energiesparlampen und LED-Leuchten flimmerfrei und reduzieren die Kosten nochmals.

Effiziente Lösungen » Energiesparlampen einsetzen

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» Hocheffiziente elektronische Vorschaltgeräte verlängern die Lebensdauer der Lampen und sparen rund 20 % Energie ein. » Automatikschalter mit Bewegungsmelder in Korridoren, Toiletten, Treppenhäusern, Tiefgarage, Kühl- und Vorratsräumen. » LED-Lampen und -Systeme verbrauchen wenig Energie und haben kaum Wärmestrahlung.

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Branchen-Special

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Für Sicherheit auf Deutschlands Dächern Autorisierte Innungsfachbetriebe bieten spezielle Prüfung für Photovoltaikanlagen an: Über eine Million Photovoltaikanlagen (PV) sind inzwischen in Deutschland montiert und liefern Strom für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung ins Versorgungsnetz.

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abei kommt manche Photovoltaikanlage so langsam in die Jahre. Sonne, Wind und Wetter hinterlassen ihre Spuren, der Ertrag geht zurück, Verschleiß macht sich bemerkbar. Eine schadhafte PV-Anlage kann jedoch zur Gefahr für Menschen, Tiere und die Umgebung werden. Betreiber der Anlagen setzen zu Recht, wie bei allen elektrischen Installationen, ein hohes Maß an Zuverlässigkeit voraus, zumal sie auch für deren Sicherheit haften. Der ECHECK PV bietet gleiche Sicherheit wie der klassische E-CHECK. Den E-CHECK PV dürfen ausschließlich Innungsbetriebe der E-Handwerke anbieten, die einen entsprechenden Lehrgang gemacht haben. Beim E-CHECK PV wird die PhotovoltaikAnlage optisch, aber vor allem auch bezüglich aller technischer Installationen vom Mitarbeiter des autorisierten Fachbetriebes untersucht und im positiven Fall mit dem Prüfsiegel E-CHECK PV gekennzeichnet. Diesen Nachweis der attestierten Sicherheit

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belohnen beispielsweise einige Versicherungen in ihren Versicherungsprämien. Konkret sind folgende Maßnahmen im Rahmen eines E-CHECK PV vorgesehen: » Sichtprüfung auf Mängel und Beschädigungen, » Bestandsaufnahme anhand Installations- oder Übersichtsschaltplan,

» Messung des Isolationswiderstandes der Anlage und des Ableitstroms der Betriebsmittel, » Prüfung und Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, elektrisch gezündeten Brand und Überspannung sowie » die Prüfung der Funktion und Ertragsleistung.

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Werkstatt/Produktion

Wirtschaftlicher produzieren Wo produziert wird, ist der Stromverbrauch besonders hoch. Gut, dass auch die Einsparpotenziale groß sind: bis zu 50 %.

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llein auf elektrische Antriebe entfallen rund zwei Drittel des Stromverbrauchs. Auch die Kälteerzeugung birgt große Sparpotenziale: Leistungsspitzen verursachen hohe Kosten. Durch einen Maximumwächter bzw. ein intelligentes Lastmanagement kann der Großteil des Stromverbrauchs günstig über den Tag verteilt werden. Intelligente Steue-

rungs- und Automatisierungstechnik reduziert den Energieverbrauch um 30 % bis 50 %. Effiziente Lösungen » Setzen Sie für energieoptimierte Prozesse drehzahlgeregelte Antriebssysteme ein. Sie amortisieren sich in der Regel innerhalb von zwei Jahren. » Der Einsatz von energieeffizienten Motoren und Antrieben senkt den Energieverbrauch erheblich. » Rückspeisefähige Frequenzumrichter können Bremsenergie zurück in das Netz speisen.

Wie energieeffizient ist Ihr Betrieb? Energie sparen mit E-GO – und Ihrem Energieeffizienz- Fachbetrieb

mehr Energieeffizienz trimmen – und welche Maßnahmen die größten Einspareffekte erzielen.

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Die Energieeffizienz-Fachbetriebe bringen spezielles Know-how für energieeffiziente Lösungen mit und sagen Ihnen genau, wo die größten Einsparpotenziale in Ihrem Betrieb stecken. Mit E-GO, der Energieberatung der Elektrofachbetriebe, verschaffen Sie sich Klarheit in punkto Energieeffizienz.

eil Unternehmen und Betriebe meist einen hohen Energiebedarf haben, wirken sich steigende Stromkosten schnell auf ihre Wettbewerbsfähigkeit aus. Immer mehr Unternehmer wollen deshalb wissen, wo die heimlichen Stromfresser stecken, wie sie ihren Betrieb auf

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Branchen-Special

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Wie Sie künftig Ihren Kosten „einheizen“ Bei der Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik sind Energiesparlösungen besonders wertvoll, weil ihr Anteil am betrieblichen Energieverbrauch mit am höchsten ist. Einsparpotenzial: bis zu 75 %.

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ür neu entstehende Betriebsgebäude wird jeder vernünftige Unternehmer auf regenerative Energiequellen setzen, wenn es um die Wärme- und Klimatechnik geht. Aber auch bei bestehenden Gebäuden kann sich eine Umrüstung lohnen. Effiziente Lösungen » Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom durch KraftWärme-Kopplung (KWK) und erzielen dadurch einen besonders hohen Wirkungsgrad. Sie haben einen Energie-

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nutzungsgrad von bis zu 90 %, während anfallende CO2-Emissionen um bis zu 30 % gegenüber der zentralen Stromerzeugung reduziert werden. » Wärmepumpen machen die natürliche Wärmeenergie nutzbar, die in Grundwasser, Erdreich oder Umgebungsluft

vorhanden ist. Ein Großteil der Heizenergie kommt gratis aus der Umwelt. » Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenenergie. Förderungen und Garantiepreisstellungen können wirtschaftliche Vorteile für Unternehmer und Investoren ergeben.

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Bei fehlerhafter Arbeit keine Mängelansprüche

Teure Schwarzarbeit Kunden bleiben bei Schwarzarbeit auf den Kosten fehlerhafter Arbeit sitzen.

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er Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt erstmals entschieden, dass der Auftraggeber eines

Werkvertrags gegen den Auftragnehmer keine Mängelansprüche geltend machen kann, wenn ein Vertrag mit Schwarzarbeitsabrede geschlossen wurde (BGH, Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13). In dem zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin mit dem Beklagten einen Werklohn von 1.800 EUR für Elektroarbeiten vereinbart, der in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Nach Fertigstellung und Barzahlung hatte die Klägerin einen Mangel reklamiert und dessen Beseitigung verlangt. Zunächst hatte das Landgericht der Klägerin Recht gegeben und trotz der Schwarzarbeitsabrede den Beklagten zur Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mangelbeseitigung in Höhe von mehr als 6.000 EUR verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten wies

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das Oberlandesgericht die Klage jedoch ab und auch die Revision beim BGH hatte keinen Erfolg. Damit ist erstmals letztinstanzlich entschieden, dass der Kunde einer Schwarzarbeit keine Mängelansprüche hat. Der BGH hat dazu festgestellt, dass

der geschlossene Werkvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist. Auswirkungen auf Kunden Auftraggeber von Schwarzarbeit laufen Gefahr, auf den Kosten für die Beseitigung von Fehlern sitzen zu bleiben. Dies ist bei Elektroarbeiten insbesondere deshalb riskant, weil bei dieser gefahrengeneigten Tätigkeit die Beseitigung von daraus resultierenden Mängeln sehr häufig unverzüglich erfolgen muss. Zudem können wie im vorliegenden Fall die Kosten für die Beseitigung eines Mangels um ein Vielfaches höher sein, als die tatsächlichen Kosten der Durchführung des Werkvertrags. Eine „eigentlich“ geplante Ersparnis bei Schwarzarbeit kann sich somit schnell zu einer mehrfach teureren Investition entwickeln. Quelle: ZEVH

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GmbH-Geschäftsführer haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 3 K 1632/12) entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH nach dem Prinzip der Gesamtverantwortung grundsätzlich für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer haftet. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine entsprechende schriftlich fixierte Geschäftsverteilung mit einem weiteren Geschäftsführer vorliegt.

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intergrund: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet als deren gesetzlicher Vertreter gem. § 69 Satz 1 AO, § 35 Abs. 1 GmbHG, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Als gesetzlicher Vertreter trifft ihn die Verpflichtung zur Einbehaltung und fristgerechten Abführung der im Haftungszeitraum von der GmbH angemeldeten Lohnsteuerabzugsbeträge (§§ 38 Abs. 3 Satz 1, 41a EStG).

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und Herr H. waren Geschäftsführer einer GmbH. Im Jahr 2010 wurde für die beschäftigten Arbeitnehmer für mehrere Monate keine Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt nahm den Kläger mit einem sog. Haftungsbescheid in Anspruch, da Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der Arbeitgeberin (= Gesellschaft) erfolglos geblieben waren. Herr H. wurde ebenfalls – jedoch in geringerem Umfang – zur Haftung herangezogen. Der Kläger legte gegen den Haftungsbescheid Einspruch ein und trug zur Begründung u.a. vor, dass nach der internen Zuständigkeitsvereinbarung nur Herr H. für die Erledigung steuerlicher Aufgaben und somit für die Abführung der Lohn-

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steuer zuständig gewesen sei. Er selber sei auch seiner Überwachungspflicht nachgekommen, indem er sich in regelmäßigen Abständen darüber informiert habe, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt würden. Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage als unbegründet ab und führt in den Urteilsgründen u.a. aus, dass der Kläger sich nicht auf die geltend gemachte interne Aufgabenverteilung zwischen ihm und dem Mitgeschäftsführer berufen kann. Sind mehrere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bestellt, so treffe jeden von ihnen die Pflicht zur Geschäftsführung in vollem Umfang. Grundsätzlich habe daher auch jeder von ihnen alle steuerlichen Pflichten, die der juristischen Person auferlegt sind, ordnungsgemäß zu erfüllen. Es gelte das Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters. Dieses Prinzip verlange zumindest eine gewisse Überwachung der Geschäftsführung im Ganzen. Ungeachtet dessen könne bei einer Verteilung der Geschäfte einer Gesellschaft auf mehrere Geschäftsführer die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten desjenigen Geschäftsführers, dem diese nicht zugewiesen sind, zwar nicht aufgehoben, aber doch begrenzt werden. Dies erfordere allerdings eine im Vornherein getroffene, eindeutige – und deshalb schriftliche – Klarstellung, welcher Geschäftsführer für welchen Bereich zuständig ist. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass im Haftungsfall jeder Geschäftsführer auf die Verantwortlichkeit eines anderen verweist. Aber selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung müsse der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft

betraute Geschäftsführer einschreiten, wenn die Person des Mitgeschäftsführers oder die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dies erfordern, beispielsweise in finanziellen Krisensituationen. Zudem müsse er dafür sorgen, dass er im Falle des Eintritts einer solchen Krise rechtzeitig davon erfährt. Der Kläger sei auch nicht damit zu entschuldigen, dass eine Steuerberaterin eingebunden gewesen sei und er sich in regelmäßigen Abständen darüber informiert habe, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt würden, wobei er die hierbei erlangten Informationen durch stichprobenartige Kontrollen habe verifizieren können. Wenn infolge eines Liquiditätsengpasses die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteuer) nicht aus, dürften die Löhne nur gekürzt ausgezahlt werden, als Vorschuss oder Teilbetrag, so dass der gesetzliche Vertreter im Sinne des § 34 AO aus den der Gesellschaft verbleibenden Mitteln die auf die gekürzten Löhne entfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann. Komme der gesetzliche Vertreter dieser Verpflichtung nicht nach und vertraut er darauf, dass er die Steuerrückstände später, nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten, wird ausgleichen können, so sei er damit bewusst das Haftungsrisiko des § 69 AO eingegangen. Der Schuldvorwurf laute daher im Streitfall, dass der Kläger in Kenntnis der finanziellen Situation darauf hätte hinwirken müssen, dass die Löhne für den Streitzeitraum nur gekürzt ausgezahlt und dass die auf die gekürzten Löhne entfallende Lohnsteuer aus dem dann verbleibenden Geld ordnungsgemäß einbehalten und an den Beklagten abgeführt werden.

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Darauf können Sie sich verlassen:

Unsere Service-Pluspunkte Vor Gericht Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind ein unerfreuliches Thema. Sie kosten Zeit, Nerven und auch viel Geld. Um Ihnen das zu ersparen, finden Sie bei uns nicht nur zuverlässigen Rat, sondern auch eine erfahrene Prozessvertretung. Unsere Fachleute der Rechtsabteilung widmen sich mit großem Engagement Ihrem „Fall“, vertreten Sie bei Gericht oder bewahren Sie vor aussichtslosen Prozessen. Inkasso Unsere Inkassoabteilung unterstützt Sie schnell und zuverlässig bei der Einziehung Ihrer Außenstände. Zahlt Ihr Schuldner nicht, können Sie über unsere Vertragsanwälte Mahn- oder Vollstreckungsbescheide beantragen und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen. Ist eine streitige Verhandlung erforderlich, kann die Angelegenheit jederzeit einem Rechtsanwalt übertragen werden, den Sie dann beauftragen. Verträge Die Rechtsabteilung entwirft und überprüft für Sie als Innungsmitglied Verträge und berät über Gestaltungsmöglichkeiten, damit Sie sachgerechte Entscheidungen treffen können. Kampf gegen die Schattenwirtschaft Wir haben der Schattenwirtschaft den Kampf angesagt. Wir sorgen in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden dafür, dass Geldbußen und Zwangsgelder verhängt sowie Betriebsschließungen durchgeführt werden – damit in Ihrem Betrieb nicht die Lichter ausgehen. Tarifverträge Wir kümmern uns um Tarifverträge und verschaffen Ihnen den Überblick. Damit in Ihrem Betrieb alles störungsfrei läuft, informieren wir Sie ausführlich über Inhalte wie z. B. Lohn, Urlaubsgeld, tarifliche Sondervergütungen und aktuelle Veränderungen. Ausführliche Beratung – auch vor Ort in Ihrem Betrieb – ist eine Selbstverständlichkeit.

Kurzer Dienstweg Behördengänge können auch heute noch in Labyrinthe führen. Wir gehen als Lotse mit – und wir sind auch an Ihrer Seite, wenn Sie von einem der vielen Ämter nicht vernünftig behandelt werden. Fairplay im Wettbewerb Wir achten auf die Spielregeln im Wettbewerb und schalten nötigenfalls die zuständigen Stellen ein. Wir beraten aber auch, damit unsere Betriebe nicht in „Werbe-Fallen“ tappen. Im Streit mit Kunden vermitteln Streit mit Kunden ist ärgerlich, lästig und mitunter teuer. Wenn Sie wollen, schalten wir uns vermittelnd ein, sogar mit eigenen Schlichtungsstellen. Uvv-Rahmenverträge Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist für die meisten Handwerksbetriebe Pflichtaufgabe. Friseure und Metallbauer können in unsere günstigen Rahmenverträge mit Dienstleistungsprofis einsteigen. Beratung organisieren Sie haben Beratungsbedarf: Marketing, Personalführung, Umwelt und Entsorgung, Betriebswirtschaft oder Technik? Wir beraten Sie oder kennen Fachleute, deren Einsatz wir für Sie koordinieren. Unser Versorgungswerk Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder Unfallversicherungsschutz für Sie, Ihre Angehörigen und Ihre Mitarbeiter, betrieblicher Rechtsschutz- und Kraftfahrzeugversicherung – alles zu guten Bedingungen. Info-Börse Fachinformationen für Beruf und Betrieb, Merkblätter, Broschüren, Musterformulare, Rundschreiben, Mitteilungsblatt...

Das alles liefern wir regelmäßig oder besorgen es im Einzellfall.

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Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind nun steuerlich Arbeitslohn Was Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ist, regelt § 19 EStG. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Jahr 2004 entschieden, dass die Bezahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße oder Geldstrafe durch den Arbeitgeber dann jedenfalls kein Arbeitslohn ist, wenn die Übernahme im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers geschehen ist. Diese ständige Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben.

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n einem Urteil vom 14.11.2013 (Az. VI R 36/12) hat der BFH nun entschieden, dass es sich um Arbeitslohn, also um Einkünfte aus „nichtselbstständiger Arbeit“ im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt, wenn der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellten Fahrern wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, übernimmt. In der früheren Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof dies noch anders gesehen

und die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Verletzung des Halteverbotes als im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse eines Paketzustelldienstes liegend angesehen und damit Arbeitslohn verneint. In diesem Falle sei der Vorteil der Übernahme des Verwarnungsgeldes bei objektiver Würdigung nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung „betriebsfunktionaler Zielsetzung“ anzusehen gewesen. Das sei immer dann der Fall, wenn es sich um ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers gehandelt habe. Der BFH argumentiert nun anders. Ein rechtswidriges Verhalten seiner Mitarbeiter – ungeachtet der Frage, ob der Arbeitgeber zu diesem rechtswidrigen Verhalten angewiesen hat und dies auch hätte tun dürfen – sei rechtlich keine beachtliche betriebsfunktionale Zielsetzung, weil rechtswidriges Tun nicht geschützt werden dürfe.

Im konkreten Fall konnte der Speditionsbetrieb die Fahrer nicht generell anweisen, Lenk- und Ruhezeiten zu überschreiten. Dies war rechtswidrig und daher keine rechtlich beachtenswerte Weisung. Bereits früher (BFH, Urteil vom 22.7.2008 – VI R 47/06) hatte der BFH kein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse einer GmbH gesehen, wenn sie die gegen den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer verhängte Geldbuße übernimmt, weil dieser als Verantwortlicher der GmbH unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen Produkte in den Verkehr gebracht hat. Der BFH hatte dies noch aus dem Verhältnis der Höhe der Geldstrafe zum Verdienst des Arbeitnehmers abgeleitet. Geldbußen für rechtswidriges Handeln kann der Arbeitgeber nun nicht mehr steuerfrei übernehmen. Sie sind als „Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit“ und damit als Arbeitslohn im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.

Wann ist die „Rüstzeit“ Arbeitszeit? An vielen Arbeitsplätzen müssen Arbeitnehmer eine Dienstkleidung tragen. Ob das Umkleiden für die Arbeit, die sog. „Rüstzeit“ als Arbeitszeit gilt, ist entscheidend, vor welchem Hintergrund das Umziehen erfolgt.

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as Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Umkleiden für die Arbeit dann als Arbeitszeit gilt, wenn es ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegt. Das ist der Fall, wenn er das Tragen einer bestimmten Kleidung anordnet und das Umkleiden direkt im Betrieb erfolgen muss. Andernfalls stellt das Umkleiden keine Arbeitszeit dar. Im Regelfall verlangt der Arbeitgeber aus hygienischen

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oder sicherheitstechnischen Gründen sowie zur Sicherstellung eines einheitlichen Auftretens, dass eine Dienstkleidung getragen wird. Das Ankleiden gilt nicht als Arbeitszeit, wenn die Kleidung bereits zu Hause angelegt und auf dem Weg zum Arbeitsplatz getragen werden kann. Handelt es sich bei der „Rüstzeit“ um Arbeitszeit, muss sie auch entsprechend vergütet werden. Der Arbeitgeber muss nämlich nicht nur die eigentliche Arbeit vergüten, sondern jede Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der Arbeit unmittelbar zusammen hängt. Um als Arbeitnehmer jedoch nicht in den Verdacht zu geraten, die Arbeitszeit durch langsames Umkleiden „strecken“ zu

wollen, sollte eine Regelung getroffen werden, wodurch eine feste Zeit für die „Rüstzeit“ vereinbart wird. Diese Zeit ist dann vom Arbeitgeber zu bezahlen. Besondere Regelungen zu den „Rüstzeiten“ finden sich auch in einigen Tarifverträgen wieder. Dabei werden teilweise, unter bestimmten Voraussetzungen, bestimmte Pauschalzeiten festgelegt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft. BAG, Beschluss vom 12.11.2013 – 1ABR 59/12

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Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage der Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs entschieden.

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emäß § 14 Abs. 4 UStG sind in einer Rechnung u. a. Angaben zu Art und Umfang der Leistung zu machen. Dies ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Nach der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung kann eine Rechnung aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der Steuerbetrag anzugeben und auf alle anderen Dokumente zu verweisen;

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die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. In dem Streitfall hatte der Kläger Rechnungen erhalten, die bezüglich der an ihn erbrachten Leistung auf bestimmte Vertragsunterlagen verwiesen. Diese waren der Rechnung jedoch nicht beigefügt. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht vertraten die Auffassung, der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen sei zu versagen, weil die entsprechenden Unterlagen den Rechnungen nicht beigefügt waren. Der BFH entschied mit Urteil vom 16. Januar 2014, V R 28/13 jedoch anders: Nach ständiger Rechtsprechung muss die Rechnung Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der ab-

gerechneten Leistung ermöglichen. Zur Identifizierung der abgerechneten Leistung können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden. Voraussetzung ist dabei, dass das Abrechnungsdokument selbst auf die anderen Geschäftsunterlagen verweist und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet. Sie müssen der Rechnung hingegen nicht beigefügt sein. Bestätigt wird dies durch § 31 Abs. 3 S. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Danach muss eine in Bezug genommene andere Geschäftsunterlage beim Rechnungsaussteller und beim Rechnungsempfänger lediglich „vorhanden“ sein. Die setzt keine physische Verbindung mit der Rechnung als Urkunde voraus.

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36 Rahmenvertrag zwischen der Kreishandwerkerschaft Wuppertal und der Kanzlei Hartmann & Dahlmanns Rechtsanwälte

Forderungseinziehungen/Inkasso und ergänzende Rechtsberatung

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ie Anzahl der Forderungssachen und die Menge der Arbeitsgerichtsprozesse sprengen die personelle Besetzung unserer Rechtsabteilung. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages bedienen wir uns der professionellen Hilfe unseres Vertragspartners. Der Einsatz seines qualifizierten Personals für uns ohne Aufstockung der eigenen Kapazitäten optimiert die Leistung für die In-

nungsmitglieder ohne beitragsrechtliche Konsequenzen für die angeschlossenen Innungen. Mit dem Rahmenvertrag haben wir die Forderungseinziehungen/Inkasso und die unsere Rechtsabteilung ergänzende Rechtsberatung in den Mittelpunkt gestellt. Wichtig für unsere Mitglieder ist, dass wir versuchen wollen, den Service unserer

Rechtsabteilung – wie bisher – kostenfrei zu halten (lediglich die Gerichts- und Vollstreckungskosten, die der Schuldner veranlasst; sind erstattungspflichtig). Die übrigen Kosten trägt die Kreishandwerkerschaft, die sich nicht personell verstärken muss. Folgende Leistungen können aufgrund des neuen Rahmenvertrages nach nachfolgendem Ablaufplan von den Mitgliedern abgerufen werden:

Forderungseinziehungen/Inkasso Erster Ansprechpartner bleibt die Kreishandwerkerschaft Wuppertal.

Ergänzende Rechtsberatung Zwei Erstberatungen je Mitglied und Kalenderjahr, (mündlich oder schriftlich) von ca. 45 Minuten Dauer je Fall.

Wir schreiben den Schuldner nach bisheriger Übung an und setzen eine letzte Frist mit Androhung der kostenpflichtigen Einschaltung des Anwalts.

Die Kosten sind durch den Rahmenvertrag und Übernahme eines pauschalierten Betrages durch die Kreishandwerkerschaft bereits beglichen. Ab der dritten Beratung zahlt das Mitglied ein ermäßigtes Honorar.

Abgabe des Vorganges an das Anwaltsbüro durch uns. Die Anwälte werden im gerichtlichen Verfahren tätig (Mahnbescheid; Vollstreckungsverfahren). Schuldner widerspricht: Abgabe durch den Anwalt an unser Mitglied, das entscheidet, ob der eigene Anwalt oder unserer Vertragspartner – dann gebührenpflichtig – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beauftragt werden soll. Die Prozessvertretung unterliegt nicht mehr dem Rahmenvertrag.

Neben den Schwerpunkten Arbeits- und Vertragsrecht durch die Kreishandwerkerschaft eröffnen sich weitere Rechtsgebiete, wie z.B.: » Erbrecht » Gesellschaftsrecht » Insolvenzrecht » Straf- und Steuerstrafrecht » Straßenverkehrsrecht » Unternehmensnachfolge » Wettbewerbsrecht Auch hier ist die Kreishandwerkerschaft erste Anlaufstelle. Wir faxen an das Anwaltsbüro Name und Mitgliedsnummer des Betriebes sowie das gewünschte Rechtsgebiet. So sind die Vertragspartner auf den Anruf und die Terminabstimmung vorbereitet.

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Strom-Sonderabkommen mit den Wuppertaler Stadtwerken und der Kreishandwerkerschaft Wuppertal, exklusiv für Innungsmitglieder mit dem Betriebssitz in der Stadt Wuppertal.

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ie Kreishandwerkerschaft Wuppertal hat für die Wuppertaler Innungsmitglieder einen Rahmenvertrag mit den Wuppertaler Stadtwerken über den Bezug von verbilligtem Strom für den gewerblichen Verbrauch geschlossen. Mitglieder von Innungen, die ihren Betriebssitz außerhalb von Wuppertal haben, können nicht partizipieren. Mit den Kreishandwerkerschaften Remscheid und Solingen bestehen bereits gegenseitige BeitrittsAbkommen. Das Innungsmitglied entscheidet sich für die Versorgung mit dem Tarif WSW-ECO/ECO-PLUS, WSW-ECO Smart oder WSWECO Spar und erhält sodann einen Nachlass von 5 Prozent (ab 1.10.2009; vorher 10 Prozent) (pauschal auf die Jahresstrombezugskosten) – ohne Verrechnungs- bzw. Messpreis und vor Umsatzsteuer –

Die Rahmenvereinbarung erhalten Sie zusammen mit je zwei Einzelverträgen (Innungsmitglied/WSW) bei der Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Wuppertal (0202/2809011). Senden Sie uns sodann den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag zurück. Wir werden danach gegenüber den WSW die Innungsmitgliedschaft bescheinigen und die Verträge an die WSW weiterleiten.

Nutzen Sie die günstigen Konditionen:

Rahmenverträge zwischen der Kreishandwerkerschaft Wuppertal und der Telekom Mobilfunk (D 1) » Kein Bereitstellungsentgelt » Einzelverbindungsnachweis und Papierrechnung kostenfrei » Günstige T-Mobile Unternehmenstarife mit interner Flatrate » Vergünstigte Endgeräte » Günstiges Zubehör: 10 Prozent Rabatt auf sämtliches Original-Zubehör

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BusinessCall 501 (Festnetz) » sekundengenaue Abrechnung » volumenabgängiger Preisnachlass von 3 % bis 9 % » Basis-Serviceleistung » Company Flat incl. Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne unter 0202/27231-63 (Kommunikations-

zentrum Nonnweiler & Lasogga GmbH) zur Verfügung. Die Rahmenvertragsnummern der Dachorganisation „Kreishandwerkerschaft Wuppertal“ erhalten Mitglieder von der Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft unter der Telefonnummer 0202/28090-11.

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38 Absturz bei unzureichend abgesicherten Dacharbeiten

Bauherr haftet nicht in jedem Fall Ein privater Bauherr ist im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Er haftet deswegen nicht, wenn ein Handwerker vom Dach stürzt, weil er die gebotene Absicherung der beauftragten Dacharbeiten unterlassen hat.

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as hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.2.2014 im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden und die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster bestätigt. Der in Anspruch genommene Bauherr ließ im Februar 2010 durch den antragstellenden Elektriker aus Heiden eine

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Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach seiner Halle in Velen montieren. In Randbereich der Eternit-Dachflächen befanden sich Lichtfelder aus transparentem Plastik. Ohne Absicherung der Lichtfelder führte der Antragsteller die Dacharbeiten aus. Bei den Arbeiten trat er versehentlich auf ein Lichtfeld. Dieses brach. Der Antragsteller

stürzte auf den ca. 7 m darunter liegenden Hallenboden und verletzte sich schwer. Vom Antragsgegner verlangt er unter Berücksichtigung seines überwiegenden Mitverschuldens Schadensersatz, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro. Der Antragsgegner habe die ihm als Bauherrn obliegenden Verkehrssicherungs-

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39 pflichten verletzt, so der Antragsteller, weil er keine Anweisung zur ordnungsgemäßen Absicherung der Lichtfelder gegeben habe. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die begehrte Prozesskostenhilfe versagt. Der Antragsteller könne vom Antragsgegner keinen Schadensersatz verlangen. Als privater Bauherr sei der Antragsgegner im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet gewesen, den als Handwerker beauftragten Antragsteller anzuweisen, die für die Dacharbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht eines

Bauherrn verkürze sich, soweit er Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten beauftrage. Als Fachleute seien Handwerker mit den aus der Ausführung ihrer Arbeiten für sie selbst und für Dritte verbundenen Gefahren vertraut. Deswegen habe der Antragsgegner davon ausgehen dürfen, dass der Antragsteller die von den Lichtfeldern ausgehenden, sofort ersichtlichen Gefahren erkenne und sich auf sie einstelle. Die eigene Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten habe ein Handwerker grundsätzlich selbst zu gewährleisten. Der Bauherr hafte im vorliegenden Fall auch nicht, weil er vor dem Unfall gesehen

habe, dass der Antragsteller keine speziellen Sicherungsmittel auf das Dach mitgenommen habe. Er habe annehmen dürfen, dass sich der Handwerker auf andere Weise schütze, z.B. durch eine besonders vorsichtige Fortbewegung auf dem Dach. Er habe deswegen nicht eingreifen und den Handwerker zu den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Sicherungsmaßnahmen veranlassen müssen. Für deren Einhaltung sei ein Bauherr gegenüber einem beauftragten Fachmann nicht verantwortlich. Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.2.2014 (11 W 15/14)

Per 1. Juli 2014

Basiszinssatz hat sich geändert Der Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist mit Wirkung vom 1. Juli 2014 geändert worden auf – 0,73 Prozent.

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er Verzugszinssatz (5 Prozent über Basiszinssatz) beträgt für Geldschuldner nun 4,27 Prozent und für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind (8 Prozent über Basiszinssatz) 7,27 Prozent.

Interessenten werden von der Entwicklung (jeweils zum 1. Januar und 1. Juli) schneller im Internet unter www.bundes bank.de unterrichtet.

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Seit Einführung hat der Basiszinssatz nachfolgende Entwicklung genommen: 1. Mai 2000 bis 31. August 2000 = 3,42 Prozent 1. September 2000 bis 31. August 2001 = 4,26 Prozent 1. September 2001 bis 31. Dezember 2001 = 3,62 Prozent 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2002 = 2,57 Prozent 1. Juli 2002 bis 31. Dezember 2002 = 2,47 Prozent 1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003 = 1,97 Prozent 1. Juli 2003 bis 31. Dezember 2003 = 1,22 Prozent 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2004 = 1,14 Prozent 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2004 = 1,13 Prozent 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2005 = 1,21 Prozent 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 = 1,17 Prozent 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2006 = 1,37 Prozent 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2006 = 1,95 Prozent 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2007 = 2,70 Prozent 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2007 = 3,19 Prozent 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 = 3,32 Prozent 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 = 3,19 Prozent 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 = 1,62 Prozent 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009 = 0,12 Prozent 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2010 = 0,12 Prozent 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010 = 0,12 Prozent 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 = 0,12 Prozent 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011 = 0,37 Prozent 1. Januar 2012 bis 31. Juni 2012 = 0,12 Prozent 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 = 0,12 Prozent 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013 = – 0,13 Prozent 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2013 = – 0,38 Prozent 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 = – 0,63 Prozent 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 = – 0,73 Prozent

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Nachrichten

Wuppertaler Handwerksblatt 4.2014

40 100 Jahre Zimmerei & Holzbau Benn

Zukunft braucht Vergangenheit Am 13. September feiert die Firma Zimmerei und Holzbau Gerhard Benn in Wuppertal-Elberfeld ihr 100jähriges Bestehen und die Einweihung der neuen Geschäftsräume.

I

m Februar des Jahres 1914 bestand Theodor Benn sen. vor der Handwerkskammer in Düsseldorf die Meisterprüfung für das Zimmererhandwerk und gründete daraufhin im Alter von 29 Jahren am 10. März des gleichen Jahres einen Zimmereibetrieb in Wuppertal. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit war die Entwicklung des Geschäftes in Folge der Kriegsereignisse zwangsläufig gehemmt, jedoch gelang es trotz dieser widrigen Umstände stets den Betrieb aufrecht zu erhalten. Bis zum Jahre 1945 war Theodor Benn sen. langjähriger Obermeister der Zimmererinnung Wuppertal sowie vereidigter Sachverständiger des Zimmererhandwerks der Handwerkskammer Düsseldorf. Nach seinem plötzlichen Tode 1951 übernahmen die beiden Söhne Walter und Theodor Benn jr., beide Zimmermeister, den Betrieb. Beide Inhaber verstanden es, die handwerkliche Tradition zu bewahren, dem Geschäft einen weiteren Aufschwung zu geben, und sich über Wuppertals Grenzen hinaus einen guten Namen zu machen. Ab 1970 war Walter Benn alleiniger Firmeninhaber. Die Tradition sollte weiter aufrecht erhalten bleiben als 1966 Gerhard Benn, der heutige Firmeninhaber, Sohn von Walter Benn und gelernter Zimmermann, in die Fußstapfen seiner Väter trat. Nach Beendigung des Hochschulstudiums zum Bauingenieur im Jahre 1974 trat er in den väterlichen Betrieb ein und übernahm 1988 offiziell die Zimmerei in eigener Verantwortung. Unterstützt wird er dabei von seiner Ehefrau Cornelia, welche nach Geburt der drei gemeinsamen Kinder die Tätigkeiten im Büro übernommen hat. In

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Die Belegschaft im Jubiläumsjahr (v.l.n.r.): Gerhard Benn, Cornelia Benn, Robin Benn, David Gulde, Boris Engelbert, Volkan Erdem-Ataman, Gerhard Blockhaus, Altgeselle Peter Bader, Bill Richard, Rolf Horvath, Waldemar Maindok, Torsten Neuhaus.

dem heute immer noch auf dem “Ölberg” ansässigen Unternehmen werden sowohl sämtliche Zimmerer- und Holzbauarbeiten wie das Erstellen von Dachkonstruktionen, Instandsetzungen und Sanierungsarbeiten an Altbauten, hier insbesondere die Erhaltung und Restauration an denkmalgeschützen Fachwerkbauten, ausgeführt. Auch die Anfertigung und Montage von modernen Holzrahmenbaukonstruktionen inklusive ökologischem Ausbau im Rahmen der Energieeinsparverordnung gehören zunehmend zum heutigen Tätigkeitsbereich. Zu den bekannten Arbeiten der letzten Jahre, auch über Wuppertals Grenzen hinaus, zählen zum Beispiel Instandsetzungen an dem Schulgebäude der St. Laurentius Schule in Wuppertal, der Kirche Mariä Empfängnis in Solingen Gräfrath, aber auch Sanierungen an Schloss Burg. Auch der komplette Um- und Ausbau der Cleff ’schen Kornmühle und vieler ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude in attraktive Wohnhäuser gehören zum Spektrum dieser gut aufgestellten Zimmerei. Der Aufgabe Tradition zu erhalten und Wissen weiter zu geben kommt die Firma

Holzbau Benn mit besonderem Engangement nach. Als längjähriger stellvertretender Obermeister der Zimmererinnung Wuppertal legt Gerhard Benn schon immer Wert auf solide und gute Ausbildung der Jung-Zimmerer. Daher beschäftigt die Firma heute nur langjährige, größtenteils selbst ausgebildete Zimmerer und Zimmermeister. So feierten der Zimmerergeselle Waldemar Maindok und der Zimmermeister Gerhard Blockhaus vor kurzem ihre 25jährige Betriebszugehörigkeit. Die fähige Mannschaft steht heute für alle Fragen und Tätigkeiten im Bereich des Holzbaus bereit. Die Fortführung des Unternehmens in der vierten Generation steht unter einem guten Stern, denn der Sohn Robin Benn hat seine Zimmererausbildung bereits erfolgreich im Familienunternehmen absolviert und studiert zur Zeit an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Karlsruhe Bauingenieurwesen. Am 13. September feiert das Unternehmen auf dem Firmengelände auf dem Wuppertaler „Ölberg“ nun das 100jährige Jubiläum, bei dem auch die neuen Geschäftsräume vorgestellt werden.

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Nachrichten 41

Betriebsjubiläen 25 Jahre » 17.7.2014 Nikolaus Hausberger Maler- und Lackiererhandwerk Neviandtstraße 59 42117 Wuppertal

100 Jahre » 10.3.2014 Gerhard Benn Zimmererhandwerk Charlottenstraße 66 42105 Wuppertal

» 15.8.2014 Behrens GmbH Elektrohandwerk Bredde 19 42275 Wuppertal

Maler und Lackiererhandwerk » Herr Marcus Villani, Wuppertal

Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk » Herr Alexander Bölke, Wuppertal » Herr Soran Ghafour, Wuppertal

Elektro-Innung Wuppertal » Alexander Laub Waisenstraße 14 42281 Wuppertal » Reinhard Kühl Derken 15 42327 Wuppertal

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Ass. jur. Falk Niederlehner (Hauptgeschäftsführer) Ass. jur. Annika Farazandeh Telefon 0202/280 90 11 rechtsabteilung@handwerk-wuppertal.de

SE K R E TA R I AT (Allgemeine Anmeldung · Vorzimmer Rechtsabteilung · Feinstaubplaketten · AU-Plaketten · Schulungswesen für AU, AUK, GSP, GAP · Mahnwesen · Schriftverkehr der Innung) Elke Kalendruschat Renate Mombächer Telefon 0202/280 90 11 info@handwerk-wuppertal.de

Wir begrüßen unsere neuen Innungsmitglieder Dachdecker-Innung Wuppertal » Oliver Eimbeck Ludwigstraße 92-96 42105 Wuppertal

K R E I SH A N DW E R K E R SC H A F T W U P P E R TA L Hofkamp 148 · 42103 Wuppertal Telefon (0202)28090-0 · Telefax (0202)28090-40 eMail: info@handwerk-wuppertal.de Internet: www.handwerk-wuppertal.de

R EC H T SA B T E I LU NG (Arbeitsrecht · Tarifverträge · Rechtsberatung für Mitglieder · Privates Baurecht · Handwerksrolle)

Die neuen Meister Elektrotechnikerhandwerk » Herr Alexander Laub, Wuppertal

Direkt gewählt gehts meistens schneller…

Friseur-Innung Wuppertal » Stephanie Terstegen Katernberger Schulweg 3 42113 Wuppertal Maler- und LackiererInnung Wuppertal » Silke Heiser Bireneichen 22 42285 Wuppertal Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Wuppertal » Inga Claus Am Jagdhaus 11 42113 Wuppertal

AUSBI L DU NGSA B T E I LU NG (Lehrverträge · Prüfungen · ÜBL) Giuseppina Bellanca-Spano Sascha Bomann, Dipl. Verwaltungswirt (FH) Telefon 0202/280 90 20 azubi@handwerk-wuppertal.de

BUC H H A LT U NG (Haushaltswesen · Kasse · Beitrags- und Rechnungswesen · Vermögensverwaltung · Gewerbeförderungswerk des Wuppertaler Handwerks) Jürgen Bieg Gisela Bodde Telefon 0202/280 90 30 buchhaltung@handwerk-wuppertal.de

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Nachrichten

Wuppertaler Handwerksblatt 4.2014

42 Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten

Foto: SIGNAL IDUNA

Geeignete und motivierte Fachkräfte warten nicht an jeder Straßenecke, und im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung werden diese zunehmend zu einer seltener werdenden Spezies. Mitarbeiter wollen zudem nicht nur ge- sondern auch umworben sein. Sie achten nicht nur darauf, dass die Bezahlung stimmt, sondern vermehrt auch auf Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers.

M

it ihrem neuen Tarifwerk in der Betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/ Hamburg, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Angebot. Damit erhält der Arbeitgeber ein starkes Instrument, um seine Mitarbeiter an den Betrieb zu binden, sie zu motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken. Zudem ergänzt die betriebliche GruppenUnfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, der zudem erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent greift. Zur Erinnerung: Die private Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit. Das Tarifwerk der SIGNAL IDUNA umfasst als Mittelpunkt ein professionelles Reha-Management, das für alle versicherten Personen ab einer Invaliditätssumme von 50.000 Euro eingeschlossen ist. Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation sicher. Neben der Kostenübernahme berät das Reha-Management den Versicherten über Therapie- und Behandlungsmaßnahmen und hilft dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Darüber hinaus wird über

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Mit der betrieblichen Gruppenunfallversicherung der SIGNAL IDUNA erhält der Arbeitgeber ein starkes Instrument, um seine Mitarbeiter an den Betrieb zu binden, sie zu motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken.

möglicherweise nötige Umbaumaßnahmen zuhause informiert. Dabei können sich der Versicherte und seine Angehörigen darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete Fachkräfte zur Seite stehen. Der Assisteur, „Doc24 – Ihr persönlicher Reha-Manager“, betreut, berät und unterstützt den Versicherten. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung stehen diesem zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist. Der Versicherungsschutz umfasst darüber hinaus unter anderem eine lebenslange monatliche Unfallrente und eine Todesfallabsicherung für die Hinterbliebenen. Ab dem achten oder 43. Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte ein Tagegeld, um Einkommensverluste auszugleichen. Außerdem ist noch ein Genesungsgeld für jeden Tag im Krankenhaus im Versicherungsschutz enthalten. Darüber

hinaus sind Leistungserweiterungen, wie beispielsweise Gesundheitsschäden durch Zeckenstiche oder Gase und Dämpfe ohne Mehrbeitrag mitversichert. Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die Betriebliche GruppenUnfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag steuerlich geltend machen: Je nach gewählter Vertragskonstellation zählt der Beitrag dann zum Arbeitslohn. Hier fallen neben der Einkommensteuer unter Umständen Kirchensteuer an sowie der Solidaritätszuschlag. Übrigens: Die „Betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch“ ist für viele Betriebe eine besonders günstige Lösung, denn Steuern fallen hier nur an, wenn eine Leistung fällig wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2008.

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