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POLITIK & WIRTSCHAFT

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Staatshaushalt für 2023 verabschiedet

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Der italienische Haushalt für das Jahr 2023 sieht Maßnahmen für 39,2. Milliarden Euro vor. Hierbei entsteht ein (zusätzliches) Defizit von 21,1, Milliarden Euro. Den Hauptteil des Budgets beanspruchen die Maßnahmen zu Gunsten von Familien und Betrieben (20,5 Milliarden Euro). „Die Energiekrise war und ist eines der drängendsten Problematiken in Italien und insofern ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass das Budget vor allem in diesem Bereich eingesetzt wurde“, so lvh-Präsident Martin Haller. Positiv sieht der Verband auch einige der steuerlichen Neuerungen (siehe Detailfelder unten und auf der fol- genden Seite), wenngleich eine umfassende Steuerreform noch immer aussteht. „Wir werden die vollständige Beitragsbefreiung zu Gunsten von Betrieben mit bis zu neun Mitarbeitern für die ersten drei Jahre des Lehrverhältnisses fordern, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Maßnahme absolut notwendig und sinnvoll wäre“, erklärte Haller.

Auch was die Beseitigung des Ungleichgewichts hinsichtlich der Stromkosten angeht, wird sich der lvh, gemeinsam mit der nationalen Confartigianato, weiterhin für die Kleinst- und Kleinbetriebe einsetzen.

Verlängerung der Lieferfrist für materielle und immaterielle Investitionsgüter 4.0

Die Steuergutschrift „Investitionsgüter 4.0“ wird auch für materielle und immaterielle Investitionsgüter anerkannt, die bis zum 30. September 2023 getätigt werden, sofern bis zum 31. Dezember 2022 der Auftrag erteilt und mindestens 20% der Summe bezahlt worden sind.

Diese Regelung ist positive zu bewerten, da angesichts der bestehenden Produktionsverzögerungen der Zeitraum, in dem subventionierte Investitionen getätigt werden können, um drei Monate verlängert wird.

Pauschalbesteuerung Von Einkommenserh Hungen

Wirtschaftliche Tätigkeiten erhalten, vorerst nur für das Jahr 2023, die Möglichkeit einer pauschalen Besteuerung in Höhe von 15 % des im Jahr 2023 erzielten höheren Einkommens im Vergleich zum höchsten in den Jahren 2020 bis 2022 erklärten Beträgen.

15%

BENEFITS 810 MILLIONEN € (EINSPARUNGEN FÜR WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN)

Die Regelung ermöglicht Steuererleichterungen für Unternehmen, welche die Wirtschaft durch ihre Leistungen ankurbeln.

ÄNDERUNGEN FÜR DIE KRITERIEN DES SUPERBONUS

- Änderung der Bedingungen für die Beibehaltung des Superbonus von 110% für die im Jahr 2023 anfallenden Ausgaben bei Kondominien, wobei die Einreichung der CILA bis zum 31. 12.2022 möglich ist, wenn der Beschluss des Kondominiums bis zum 18.11.2022 gefasst wurde. Die Einreichung des CILA am 25.11.2022 bleibt für Kondominien, die zwischen dem 19.11.2022 und dem 24.11.2022 einen Beschluss gefasst haben.

- Verpflichtung der (Kondominiums)Verwalter, das Datum der Miteigentümerversammlung zu bescheinigen.

- Der am 31.12.2023 auslaufende Abzug von 75% für die Beseitigung baulicher Hindernisse wurde bis zum 31.12.2025 verlängert.

Die neuen Bedingungen für den Superbonus, die teilweise einer Forderung des Confartigianto und lvh.apa entsprechen, sind als Verbesserung für den Steuerzahler zu bewerten. Die Ausweitung des Abzugs für die Beseitigung baulicher Hindernisse ist positiv. Es fehlt jedoch eine endgültige Lösung für die nicht abtretbaren Steuerguthaben.

VERGLEICH DER BESTIMMUNGEN ÜBER MATERIALKOSTENERHÖHUNGEN UND PREISÄNDERUNGEN BEI ÖFFENTLICHENEN BAUVORHABEN

Teure Materialien

Aufstockung des Fonds bzgl. Arbeiten die ganz oder teilweise aus dem PNRR und dem PNC finanziert werden um der „Verteuerung von Materialien“ entgegenzuwirken: 500 Millionen Euro für 2023, 1 Milliarde Euro für 2024, 2 Milliarden Euro für 2025, 3 Milliarden Euro für 2026 und 3,5 Milliarden Euro für 2027.

AKTUALISIERUNG DES RICHTPREISVERZEICHNES

Den Regionen wurde eine Frist bis zum 31. März 2023 gesetzt, um die Richtpreisverzeichnisse zu aktualisieren. Falls die Regionen dies nicht tun, werden die Preislisten innerhalb der folgenden 15 Tage von den zuständigen Ministerien aktualisiert.

Preisrevision

Änderung der Verfahren für die Zahlung von Forderungen aufgrund von Materialpreiserhöhungen und Einführung eines neuen Entschädigungsmechanismus zugunsten von öffentlichen Auftraggebern, die aufgrund der Verpflichtung, Preisänderungsklauseln in die Ausschreibungen aufzunehmen, erhöhte Beträge von mehr als 10 % des Auftragswerts zahlen müssen.

Positiv ist sicherlich die Aufstockung der Mittel des Fonds zur Bewältigung der steigenden Materialkosten für öffentliche Bauvorhaben, auch wenn Dienstleistungs- und Lieferverträge nicht berücksichtigt werden.

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