1 minute read

REGIERUNGSKRISE IN ITALIEN

Next Article
KLARTEXT

KLARTEXT

Neuer Wirtschaftsomnibus

WIEDERUM WURDE DAS LANDESGESETZ RAUM UND LANDSCHAFT ABGEÄNDERT. MIT DEM IM JULI GENEHMIGTEN OMNIBUS-GESETZ WURDEN EINIGE BESTIMMUNGEN EINGEFÜHRT, DIE DIE URBANISTIK BETREFFEN.

Advertisement

Neue Verordnungen zu Raumordnung und Bauwesen

© Shutterstock Bereits im Vorfeld hat sich eine interne Arbeitsgruppe unter der Führung von Vizepräsident Hannes Mussak mit den Anliegen des Handwerks befasst. Ziel des Verbandes ist es, eventuelle Schwierigkeiten bei der Interpretation der Gesetzesbestimmungen aufzuräumen. Es soll klare Zeitvorgaben für die Umsetzung des Gesetzes geben und es darf auch mittelfristig kein Stillstand im Bauwesen entstehen. Konkret erarbeitet hat die Arbeitsgruppe drei Vorschläge, die alle vom Landtagsabgeordneten Gert Lanz eingereicht und schlussendlich auch genehmigt wurden. Dazu zählen die Vereinfachung bei der Ausweisung neuer Baugebiete (kleine „unbebaubare „Hürden“ wie Straßen oder Bachläufe zwischen den Baugebieten stellen zukünftig kein Hindernis mehr dar), eine neue Methode für die Berechnung der Erschließungskosten (maximale Berechung von drei Metern) und die Verlängerung der Baurechtstitel bis Ende 2023.

Gemeinsam für eine bessere Zukunft arbeiten.

This article is from: