Mit Sicherheit | Mobil mit Kind (LVZ-Sicherheitswochen 2019)

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Mittwoch, 13. November 2019

MIT SICHERHEIT

AKTIONSWOCHEN DER LEIPZIGER VOLKSZEITUNG

Mobil mit Kind Ob mit Fahrrad oder Auto – wer sich mit dem Nachwuchs durch den Verkehr der Stadt wühlt, braucht sichere Begleiter. Darauf sollte man bei der Anschaffung von Babyschale, Kindersitz oder Fahrradanhänger achten.

FOTO: SHODA BOGDAN/ADOBE STOCK

Vollmachten greifbar aufbewahren Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind wichtige Dokumente, die im Ernstfall schnell gebraucht werden. Seite 3

Dresdner Psychologin über Kinder im Straßenverkehr Viele Autos, Regeln und große Kreuzungen: Der Straßenverkehr ist für Kinder eine Herausforderung. So bereiten Eltern sie am besten darauf vor. Seite 4


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MIT SICHERHEIT

Mittwoch, 13. November 2019

SICHERHEITSFRAGE

Von Heinz Hilgers

Starke Eltern haben starke Kinder

Der beste Platz für das Kind

E

s gibt wohl einen Konsens innerhalb unserer Gesellschaft, den niemand ernstlich infrage stellt: Drogen und Kinder – das schließt einander aus. Drogen schädigen den Körper und die Psyche von Kindern in besonderem Ausmaß. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand Rechnung: Bis zum 16. Lebensjahr ist die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche nämlich verboten. Nun sind Verbote und gesetzliche Regelungen das eine. Mindestens ebenso notwendig sind aber Maßnahmen zur Prävention: Aufklärung über die Folgen von Drogenkonsum ist elementarer Bestandteil von Suchtprävention. Der Deutsche Kinderschutzbund hat gemeinsam mit der Knappschaft etwa das Projekt „Hackedicht“ ins Leben gerufen. Mit der „Hackedicht – Schultour der Knappschaft“ werden Kinder und Jugendliche nachhaltig auf die Gefahren des Alkoholmissbrauchs aufmerksam gemacht. Mit dem unterhaltsamen Bühnenprogramm des Schauspielers Eisi Gulp wurden im Zeitraum 2010 bis 2018 bereits 145 Schulen bundesweit erreicht. Unser Kooperationspartner, der Verein Condrobs, arbeitet anschließend mit den Schülern, Lehrern und Eltern

Die Babyschale und später der Kindersitz für das Auto gehören zu den wichtigsten Anschaffungen von jungen Eltern. Doch wie findet man eigentlich das passende Modell und worauf muss man beim täglichen Gebrauch achten?

Verbote und gesetzliche Regelungen sind das eine. Mindestens ebenso notwendig sind Präventionsmaßnahmen. in Workshops. Wir geben damit ein Beispiel, wie Aufklärung über Drogen die Kinder direkt erreichen kann. Mindestens genauso wichtig wie Verbote und Aufklärung ist die Rolle der Eltern: Sie haben natürlich einerseits eine Vorbildfunktion. Eine gute Eltern-Kind-Beziehung, die von Vertrauen und Zuversicht geprägt ist, schützt ebenso. Starke Eltern haben starke Kinder. Und selbstbewusste Persönlichkeiten widerstehen im Zweifel dem Gruppendruck und mancher Versuchung. Dies sind die entscheidenden drei Säulen zum Schutz unserer Kinder: Verbote, wo sie notwendig sind. Aufklärung, wo immer möglich. Und schließlich eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern. Info Heinz Hilgers ist Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes

SMARTES GADGET

Mit Fahrrad-Navis neue Wege entdecken In der Stadt eignen sich Smartphone-Apps auch für Radler bestens, um von A nach B zu kommen. Doch wer im Sattel Touren machen will, greift besser zum Fahrrad-Navigationsgerät. Denn dessen Akku hält länger durch, und es bietet bessere Möglichkeiten zur Planung des Trips. Die Geräte sind zudem stoßfester als viele Handys und dürfen aus Lenkerhöhe auch schon mal auf den Boden fallen. Ihre Displays sind anders als viele Handys auf den Outdoor-Einsatz vorbereitet. Spiegeln Smartphone-Oberflächen je nach Lichteinfall stark, sind viele der Navis mit sogenannten transflektiven Displays ausgestattet und lassen sich so noch in direktem Sonnenlicht gut ablesen. An manchen Geräten lassen sich Touren nicht nur durch Vorgabe von Ziel und Wegpunkten generieren, sondern auch in gewünschter Länge. Teils lassen sich mit ihnen auch Rundreisen erstellen. Letztlich sollten auch die Abbiegehinweise eindeutig und gut wahrnehmbar sein. An vielen Geräten lassen sich Strecken anhand von Adressen, Kartenpunkten und Koordinaten oder Pointsof-Interest (POIs) berechnen. Das sind für Radler zum Beispiel Restaurants oder geeignete Unterkünfte, teils sind auch Läden mit Reparaturmöglichkeiten hinterlegt. Längst verschmilzt die Technik miteinander. Die Navis koppeln sich teilweise mit dem Smartphone, um auch Telefonanrufe und eingehende Nachrichten auf dem Display anzuzeigen.

ZAHLEN, BITTE!

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Prozent haben bereits einen Elektroroller beziehungsweise E-Scooter genutzt. 75 Prozent haben noch keines der Geräte genutzt und haben kein Interesse daran. QUELLE: YOUGOV

Von Birk Grüling

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uf der Suche nach einem passenden Kindersitz können Eltern leicht den Überblick verlieren. Es gibt unzählige Hersteller und eine riesige Auswahl an Modellen. Trotzdem ist eine intensive Beschäftigung mit der Sicherheit im Auto mindestens genauso wichtig wie die Auswahl des passenden Kinderwagens und der pränatale Stramplerkauf. Schließlich besteht auf deutschen Straßen für Kinder bis zwölf Jahre und unter einer Körpergröße von 1,50 Meter eine Kindersitzpflicht. Doch wo anfangen? ADAC-Test als guter Anhaltspunkt bei der Suche

Einen guten Anhaltspunkt für die Suche nach dem richtigen Modell bieten die alljährlichen Tests des ADAC in Kooperation mit der Stiftung Warentest. Dabei werden neben der Sicherheit auch der Schadstoffgehalt und die Handhabung der Sitze unter die Lupe genommen. „Die Testergebnisse bieten eine gute erste Orientierung. Sie ersetzen aber nicht die persönliche Beratung im Fachgeschäft“, erklärt Melanie Mikulla, Pressesprecherin beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Immerhin passe nicht jeder Kindersitz gleich gut in jedes Fahrzeug. Mal ist das Dach zu niedrig, mal der Gurt zu kurz, um die Babyschale zu

Testergebnisse ersetzen nicht die persönliche Beratung im Fachgeschäft.

fixieren. Bei älteren Modellen fehlen manchmal Isofix-Halterungen. Deshalb sollte man den Kindersitz vor dem Kauf unbedingt einmal im eigenen Auto einbauen und sich die Handhabung genau zeigen lassen. Der Preis ist dagegen kein aussagekräftiges Kaufkriterium. Nicht selten schneiden hochpreisige Sitze bei den Tests schlechter ab als die preisgünstigen Alternativen. Ein Tipp: Wer bares Geld sparen will, sollte nach Testsiegern aus den vergangenen Jahren Ausschau halten. Die entsprechenden Testergebnisse sind auf der ADAC-Website abrufbar. Vorsichtig sollte man dagegen mit gebrauchten Kindersitzen sein. Sie sollten unbedingt in einem ausgezeichneten Zustand sein, keine Risse oder Bruchstellen aufweisen und im besten Fall aus zuverlässiger Quelle stammen – also von Freun-

den oder Verwandten. Tabu sind dagegen Babyschalen und Sitze, die in einen Unfall „verwickelt“ oder schon viele Jahre in Gebrauch waren. Nur die richtige Handhabung garantiert auch Sicherheit

Ein Kindersitz kann nur Leben retten, wenn er richtig genutzt wird. Genau das ist in 48 Prozent der Autos jedoch nicht der Fall, wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer ergab. Der häufigste und auch gefährlichste Fehler liegt in der falschen Befestigung. So wird der Kindersitz oft zu locker mit dem Anschnallgurt befestigt. Viele Sicherheitsexperten raten deshalb zur Nutzung von Kindersitzen mit Isofix-System. Dabei wird der Sitz über Ösen zwischen den Sitzpolstern direkt mit dem Auto verbunden. Das erhöht die Sicherheit deutlich.

Melanie Mikulla, Pressesprecherin beim ADAC

Die Auswahl bei Kindersitzen ist groß, doch nicht alle Modelle sind empfehlenswert. Laut ADAC und Stiftung Warentest sollte man auch auf die Bezüge achten, die manchmal schädliche Stoffe enthalten können. FOTO: DPA-TMN

So fahren die Kleinen auf dem Rad mit Praktisch und umweltfreundlich – doch was ist besser: Kindersitz oder Fahrradanhänger? Von Birk Grüling

Fahrradfahren mit dem Kind hat viele Vorteile: Man ist flexibel, bewegt sich an der frischen Luft und schont neben der Umwelt auch den Geldbeutel. Die einfachste Möglichkeit dafür sind Kindersitze für das Fahrrad. „Sie sind einfach zu handhaben und passen auf die meisten Fahrräder. Außerdem sind sie günstig und nehmen wenig Platz weg“, erklärt Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Etwa 60 bis 90 Euro kostet ein gutes Modell im Fahrradladen. Von etwa neun Monaten an bis zum siebten Lebensjahr kann man das Kind so transportieren. Ob der Sitz vorne am Lenker angebracht oder hinten an Sattelrohr oder Gepäckträger be-

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Kilogramm: Bis zu diesem Gewicht eines Kindes sind Sitze am Fahrradlenker geeignet.

festigt wird, ist Geschmackssache. Mit dem Sitz vorn fällt das Lenken leichter und die Kinder sehen mehr von der Welt, sind aber dem Fahrtwind ausgesetzt. Dafür ist das Angebot für hintere Sitze größer, und sie können bis zu 22 Kilogramm genutzt werden. Dagegen sind die Modelle für den Fahrradlenker nur für Kleinkinder bis 15 Kilogramm geeignet. In Sachen Sicherheit und Qualität gibt es jedoch kaum Unterschiede, wie Tests der Stiftung Warentest zeigen. Wer regelmäßig zwei Kinder oder den wöchentlichen Einkauf transportieren möchte, greift eher zum Fahrradanhänger. Die Anhänger werden mithilfe einer Kupplung an der Hinterradachse befestigt. „Für einen Anhänger spricht der große Stauraum. Außerdem können

mit Sitzschalen auch schon sehr kleine Kinder mitgenommen werden. Dazu kommen die hohe Kippstabilität und zusätzliche Sicherheit durch den Rahmen“, erklärt ADFCReferent Huhn. Fahrradanhänger bietet außerdem Schutz vor Wind und Wetter und sind als Kinderwagen nutzbar. Allerdings hat das seinen Preis. Ein hochwertiges Modell kostet zwischen 800 und 1000 Euro. Außerdem ist das Handling schwieriger, der Bremsweg länger, der Wendekreis breiter. Und auch im Keller nimmt ein Anhänger mehr Platz ein. Wer sich dagegen in Sachen Sicherheit Sorgen macht, kann beruhigt sein. Bei Unfällen mit Autos werden die Fahrradanhänger meistens zur Seite geschoben und nicht überrollt.


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Mittwoch, 13. November 2019

3 IM FOKUS

Vollmachten sorgen für den Ernstfall vor Wichtige Dokumente sollten sicher, aber für Angehörige greifbar aufbewahrt werden Von Katja Fischer

Vollmachten oder Vorsorgedokumente hat im Alltag zwar niemand dabei. Im Ernstfall aber müssen diese Unterlagen schnell gefunden werden. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, die im Notfall rasch gebraucht werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson ausgewählt werden, die bei vorübergehender oder dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit für den Verfasser handeln kann. Wer keine solche Vollmacht erteilen möchte, kann zumindest eine Betreuungsverfügung unterzeichnen. Die eingesetzte Vertrauensperson würde dann im Vorsorgefall zum Betreuer bestellt und unterläge damit der gerichtlichen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. „Wir empfehlen jedem, der über 18 Jahre alt ist, eine Vorsorgevollmacht anzufertigen“, sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Dazu kann man ein Formular zum Ankreuzen nutzen, wie es beispielsweise die Stiftung Warentest anbietet. Auch das Bundesjustizministerium bietet Musterformulare an.

Der sicherste Platz für Kinder ist in einem speziellen Sitz auf der Rückbank.

In der Schale muss bei Kindern der Hosenträgergurt fest sitzen

Eine weitere häufige Fehlerquelle ist das Anschnallen der Kinder im Sitz oder der Babyschale. Die Faustregel: Der Hosenträgergurt muss fest sitzen, mehr als eine flache Hand darf nicht zwischen Gurt und Kind passen. Ansonsten wird das Kind bei einem Unfall nicht ausreichend im Sitz gehalten. Deshalb gilt im Winter auch: keine dicken Jacken im Kindersitz. Stattdessen empfehlen sich Decken oder spezielle Autofußsäcke. Der sicherste Ort für den Kindersitz ist übrigens die Rückbank, am besten hinten rechts. So kann das Kind auf der Seite zum Fußweg aus-

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und einsteigen. Unfallforscher fanden außerdem heraus, dass die Gefahr für tödliche Verletzungen hinten im Fahrzeug um 27 Prozent geringer ist als vorne. Wer einen rückwärtsgerichteten Kindersitz trotzdem auf den Beifahrersitz montieren möchte, muss unbedingt den Frontairbag deaktivieren. Bei einem Frontalaufprall gefährdet der aktivierte Airbag zusätzlich das Leben des Kindes.

Stützen sich die Beinchen schon an der Sitzlehne ab, so hat dies keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit. Melanie Mikulla, ADAC-Sprecherin

Der Umstieg in den Kindersitz ist eine Frage der Größe

Ein weiteres Sicherheitsrisiko entsteht dadurch, dass viele Kinder zu früh aus der Babyschale in einen nach vorne gerichteten Kindersitz wechseln. Aus Sicherheitsgründen sollte der Wechsel aus der Babyschale aber erst dann erfolgen, wenn die Kopfoberkante des Kindes nicht mehr in

Sitz mit Siegel: Die ECE-Prüfnorm Beim Kauf von Sitzen für Kinder ab zwei Jahren sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass das Produkt ein Prüfsiegel hat. Dadurch können sich Käufer vergewissern, dass das Modell den Sicherheitsstandards entspricht. Die ECE-Norm gilt europaweit und zeigt zum Beispiel an, für welches Körpergewicht der Sitz zugelassen ist und welches Unternehmen ihn hergestellt hat. Modelle aus den USA oder anderen nicht europäischen Ländern haben solch ein Siegel nicht.

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Notarielle Beurkundung gibt Rechtssicherheit

Im Falle einer notariellen Beurkundung gestaltet der Notar die Vollmacht rechtssicher aus und stimmt sie auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse des Vorsorgenden ab. Die Überprüfung der Identität und Geschäftsfähigkeit führt zudem dazu, dass die wirksame Errichtung später kaum angezweifelt werden kann. Gerade bei hochbetagten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die wirksame Erteilung der Vollmacht zu vermeiden. Für bestimmte Angelegenheiten ist eine beurkundete Vollmacht sogar zwingend, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. „Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt daher alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab.“ Ein weiterer Vorteil der notariellen Beurkundung ist die Verwahrung des Originals der Vollmachtsurkunde durch den Notar. Falls erforderlich, können davon auch nach Jahrzehnten noch Ausfertigungen erteilt werden. Ähnlich sollten Verbraucher auch mit ihrer Patientenverfügung umgehen. Mit diesem Dokument können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit vorliegt. Auch für die Patientenverfügung gibt es Formulare, etwa von der Stiftung Warentest, den Ärztekammern oder sozialen Institutionen. „Diese Unterlagen können ebenfalls im Notfallordner zu Hause aufbewahrt werden“, sagt Simone Weidner. „Es ist aber wichtig, sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, weil sich Rechtsprechung und medizinische Standards ändern.“ Eine notarielle Beurkundung sei hierfür aber nicht unbedingt notwendig.

Notfallordner oder Kopien sind sinnvoll

FOTO: ISTOCK/ SOUTH AGENCY

Die Sitze sind stabiler im Auto und wanken bei Kurvenfahrten weniger. Das gilt besonders für Modelle, die zusätzlich mit einem Stützfuß am Fahrzeugboden abgestützt oder über einen zusätzlichen Haltegurt, einen sogenannten Top Tether, abgesichert werden. Auch die Gefahr von Einbaufehlern sinkt dank Isofix deutlich. So können zum Beispiel bei Babyschalen die Schulter- und Beckengurte nicht vertauscht werden. Auch eine zu lockere Befestigung des Sitzes ist ausgeschlossen. Wichtig: Die IsofixHalterungen halten nur 33 Kilogramm – Sitz und Kind zusammengerechnet. Sitze für größere Kinder ab 18 Kilogramm müssen deshalb zusätzlich mit dem Anschnallgurt gesichert werden.

Bumann vom Deutschen Caritasverband in Berlin. „Wesentlich günstiger ist es, sich die Unterschrift bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen.“

Die Dokumente machen nur Sinn, wenn sie im Ernstfall auch gefunden werden. Eine Möglichkeit ist, die Unterlagen zu Hause in einem Notfallordner aufzubewahren, den der Bevollmächtigte schnell findet. „Oder man händigt ihm eine Kopie aus, damit er sofort handlungsfähig ist.“ Allerdings gibt Weidner zu bedenken: „Wer ein Original aus der Hand gibt, muss absolutes Vertrauen zu der Person haben.“ Beim leisesten Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Notar. Die Beurkundung durch einen Notar ist zwar nicht unbedingt notwendig. „Es ist aber für die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr hilfreich, wenn die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt oder besser noch beurkundet ist“, meint Karin

der festen Schale liegt. In der Regel ist das Kind dann bereits älter als ein Jahr. Auch danach ist die rückwärtsgerichtete Fahrt im Kindersitz sinnvoll. Im sogenannten Reboarder sind Kinder bei einem frontalen Unfall besser geschützt. „Wenn der Kopf beim Crash nämlich nach vorne geschleudert wird, kann der Nacken des Kindes diesen Kräften noch nicht genug standhalten. Stützen sich die Beinchen schon an der Sitzlehne ab, so hat dies keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit“, erklärt Mikulla. In modernen Kindersitzen nach der europäischen i-Size-Norm sitzen die Kinder mindestens bis zum Alter von 15 Monaten rückwärts. Die meisten rückwärtsgerichteten Kindersitze eignen sich aber auch für ältere Kinder. Aus gutem Grund: Einige Kinderärzte empfehlen das Rückwärtsfahren sogar bis zum vierten Lebensjahr, mindestens aber bis zum zweiten Lebensjahr. Auch die ADAC-Expertin rät, bei Kindersitzen den Einsatzbereich voll auszunutzen und möglichst spät in den nächstgrößeren Kindersitz zu wechseln. Zur Orientierung: Bei größeren Kindern kann die Kopfoberkante leicht überstehen, der Hinterkopf sollte aber noch von der festen Schale abgestützt werden. Jedoch dürfen die Schultern nicht unter den seitlichen Kopfschutz gequetscht werden. Außerdem empfiehlt es sich, ruhig bis zuletzt einen vollwertigen Kindersitz zu nutzen und eine Sitzerhöhung nur in Ausnahmefällen und für kurze Strecken – denn eine Rückenlehne und seitliche Polster schützen bei Unfällen vor schweren Verletzungen.

Eine Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall: In ihr kann bestimmt werden, wer die eigenen Geschäfte regeln soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist – nur auffindbar sollte sie auch sein. FOTO: FRANZISKA KOARK/DPA

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MIT SICHERHEIT SICHER IN DER REGION

Sanitäter mit Leib und Seele – hauptberuflich und im Ehrenamt Von Claudia Carell Roda. Peter Winter ist hauptberuflich und im Ehrenamt Sanitä-

ter mit Leib und Seele. Der 58-Jährige aus dem Landkreis Leipzig war schon als Erstklässler beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). Er absolvierte später eine Krankenpfleger- und Sanitäterausbildung und wurde schließlich Rettungssanitäter. Beim Rettungsdienst im Leipziger Land hat er heute eine 47-Stunden-Woche.

Mittwoch, 13. November 2019

„Auch Kindern etwas zumuten“ Verkehrspsychologin Dr. Susann Richter von der TU Dresden im Interview

Leipzig. Viele Autos, Regeln und

große Kreuzungen: Der Straßenverkehr ist für Kinder eine Herausforderung. Wie Eltern sie am besten ­darauf vorbereiten, erklärt ­die Verkehrspsychologin Dr. Susann Richter von der TU Dresden. Dr. Richter, was unterscheidet Kinder von Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer?

Peter Winter vom DRK-Ortsverband Roda auf dem Stützpunkt in Roda. FOTO: JENS PAUL TAUBERT

Dazu kommen viele ehrenamtliche Stunden fürs DRK, denn er ist seit mehr als 20 Jahren Kreisbereitschaftsleiter und damit für die Absicherung großer Veranstaltungen wie dem Frohburger Dreieckrennen verantwortlich. Hinzu kommen Katas­trophenereignisse wie von Hochwasser bedrohte Orte, Evakuierungen von Pflegeheimen nach anonymen Drohungen, Unfälle mit zahlreichen Verletzten. Seine Motivation bei alldem: „Es geht darum, Menschen zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen.“

Wir wollen, dass die Helfer gleich behandelt werden. Peter Winter Rettungssanitäter DRK Leipziger Land

Der Einsatzzug für den Katastrophenfall vom Geithainer DRK-Kreisverband startet vom Frohburger Ortsteil Roda aus. Seit mehreren Jahren richten die Ehrenamtlichen dort die Hallen her, um acht Fahrzeuge, Feldküche, Equipment für den Sanitätsdienst sowie andere Gerätschaften sicher abzustellen und um das Personal von vier DRK-Ortsvereinen auszubilden. Was die Ehrenamtler ärgert: Sie fühlen sich als Helfer zweiter Klasse. Wenn bei einem Katastrophenalarm Feuerwehrkameraden und DRK-Akteure vor Ort sind, gibt es keine Gleichbehandlung, kritisiert Winter. Die Kameraden würden bei Freistellung von ihrem Arbeitgeber bezahlt, weil die Kommune das Geld erstattet – für die Sanitäter jedoch gebe es diese Regelung nicht. In der Praxis laufe es so, dass meist nur diejenigen vom DRK zum Einsatz kommen, die gerade frei haben. Wer seine Arbeitsstelle verlassen kann, bekommt es am Ende nicht bezahlt. „Wir wollen, dass die Helfer gleich behandelt werden“, meint der Kreisbereitschaftsleiter. Dazu gab es 2018 eine Petition an den Landtag. Mit dem Erfolg, dass es nun etwas mehr Geld für die Ausrüstung gibt, aber am eigentlichen Problem „Helfer zweiter Klasse“ habe sich bisher leider nichts geändert.

Grundsätzlich: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Dabei geht es nicht nur um Körpergröße und Blickwinkel, die ganz wichtige Bedingungen für den Überblick sind. Entscheidend ist die kognitive Seite der Wahrnehmung des Straßenverkehrs. Kinder haben zwar die sensorischen Voraussetzungen – sie können hören und sehen – sie haben aber Probleme bei der Interpretation des Wahrgenommenen. Zum Beispiel beim Schätzen von Entfernungen und der Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Das muss ihnen beigebracht werden, das geht nur durch üben. Und die Kinder müssen aktiv sein, sich selbst im Verkehr bewegen.

Alleine zur Schule zu gehen, ist für Kinder wichtig, damit sie lernen sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Ab Ende der 2. Klasse sind fast alle Kinder dazu in der Lage. FOTO: ARNE DEDERT/DPA

Ab welchem Alter kann man Kinder alleine gehen lassen?

Kinder entwickeln sich verschieden. Das eine Kind ist mit fünf Jahren schon so weit, andere mit sieben immer noch nicht. Ihr Kind zu beobachten und zu bewerten, ist Aufgabe der Eltern. In unserer Gesellschaft gibt es die Erwartung, dass Kinder mit dem Grundschuleintritt den Weg zur Schule alleine gehen können müssen. Dafür muss man die Voraussetzungen schaffen. Dabei geht es darum, Wissen darüber aufzubauen, wie man sich in bestimmten Situationen verhalten muss. Dass man die Straße nicht zwischen parkenden Autos überquert, sondern an Ampel und Zebrasteifen etwa. Früher oder später sind die Kinder sowieso alleine unterwegs. Daher muss man ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten geben. Zum Ende der zweiten Klasse ist eigentlich jedes Kind in der Lage, alleine zur Schule zu gehen.

Dr. Susann Richter. FOTO: PRIVAT

Radfahren auf dem Fußweg In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass Kinder bis acht Jahre mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren müssen. Gibt es einen von der Straße baulich abgetrennten Radweg, dürfen sie auch auf diesem fahren. Für Kinder von acht bis zehn Jahre gilt eine Kann-Regelung: Sie können auf dem Fußweg fahren, müssen aber nicht. Seit 2016 dürfen auch Erwachsene gemeinsam mit Kindern bis acht Jahre auf dem Fußweg fahren. Rücksicht auf die Fußgänger müssen sie aber immer nehmen.

Von den sogenannten Elterntaxis halten Sie also nichts?

Wie bereiten Eltern ihre Kinder am besten auf den Straßenverkehr vor?

Kinder nur zu beschützen und überall mit dem Auto hinzufahren, ist nicht die Lösung. Das ist zu kurzfristig gedacht. Kinder müssen ihre Wege selbst erfahren und erlaufen. Man kann es ja kombinieren: Man nutzt den Arbeitsweg und nimmt das Kind ein Stück mit dem Auto mit, lässt es an einem gesicherten Parkplatz raus und die letzten Meter alleine laufen. Das ist auch wichtig für die Selbstbestätigung des Kindes – und für die Sicherheit aller Kinder, wenn die Autos nicht direkt vor der Schule halten oder parken.

Verkehrserziehung findet immer dann statt, wenn ich mit dem Kind unterwegs bin. Ich kann erklären, was ich warum und wie mache. Das ist natürlich vom Alter abhängig. Den ganz Kleinen, die an der Hand gehen, kann ich erklären, warum ich ihre Hand nehme und warum sie nicht an der Fahrbahnseite gehen sollen. Später erklärt man ihnen wo und wie man am besten die Straße quert; macht es vor und lässt es die Kinder – erst unter Beobachtung, später allein – selber machen. Man kann es auch spielerisch machen und schätzen, wie schnell ein Auto fährt. Man muss Kindern nach und nach auch etwas zumuten – und immer im Gespräch bleiben. So entwickeln Kinder zunehmend ihre Kompetenzen, die sie für den Straßenverkehr benötigen. Man muss wissen, wo die Kinder unterwegs sind und mit ihnen rechtzeitig den Schulweg besprechen. Schulwegpläne unterstützen und zeigen Gefahrenstellen auf. Eltern können sukzessive die Schwierigkeit und den Radius erhöhen. Und sie sind natürlich Vorbild. Mit ihrem eigenen Verhalten beeinflussen sie das Verhalten der Kinder.

In der Grundschulzeit sind die Kinder meistens zu Fuß unterwegs. Ab wann sind sie auch auf dem Fahrrad alleine sicher genug?

Mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule geht auch eine Expansion des Bewegungsradius einher. Oft müssen die Kinder dann zur Schule mit dem Rad fahren. Deshalb ist es nötig, dass zu Hause und in der Schule Verkehrserziehung stattfindet. Die Fahrradausbildung am Ende der Grundschulzeit ist Teil des sächsischen Lehrplans. Die Kinder machen eine theoretische und praktische Fahrradausbildung und lernen mit den kognitiven Mehrbelastungen umzugehen – der höheren Geschwindigkeit und Gefährdung. Sie lernen sich in andere Verkehrsteilnehmer hineinzuversetzen. Erst ab Ende der Grundschulzeit können Kinder selbstständig als Radfahrer im Straßenverkehr unterwegs sein.

Sehen Sie Unterschiede zwischen Stadt und Land?

Ja, auf jeden Fall. Im ländlichen Raum ist es eher so, dass die Kinder zeitiger die öffentlichen Verkehrsmittel und das Fahrrad nutzen. Sie müssen wissen, was zu tun ist, wenn kein Fußweg vorhanden ist. Die Schulen können die Fahrradausbildung auch im Lehrplan vorziehen. Ist es heute für Kinder gefährlicher im Straßenverkehr?

IMPRESSUM „Mit Sicherheit“ ist ein Spezial der Zeitungen der Madsack Mediengruppe. LVZ-Projektleitung: André Böhmer Verkaufsleitung: Arne Frank, Thomas Jochemko Redaktion: Uta Zangemeister Layout: Anne Meyer

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Wenn man die Unfallzahlen nimmt, dann ist dem nicht so. Denn die Zahlen sind gesunken. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Infrastruktur greifen. Aber die Situation ist heute anders als vor 30 oder ­40 Jahren. Aber die Kinder sind darauf vorbereitet, sie wachsen hinein. Interview: Nadine Marquardt

Die Fahrradausbildung ist an sächsischen Grundschulen Pflicht. Denn spätestens mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule sind Kinder oft alleine mit dem Rad unterwegs. FOTO: ALEXANDER BLEY


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