Mit Sicherheit | Die Gewalt der Natur (LVZ-Sicherheitswochen 2019)

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Freitag, 15. November 2019

MIT SICHERHEIT AKTIONSWOCHEN DER LEIPZIGER VOLKSZEITUNG

Die Gewalt der Natur Wenn die Wetterlagen wie Hochwasser, Gewitter und Sturm extremer werden, steigt auch das Risiko für den Einzelnen. Wie können sich Hausbesitzer schützen? Welche Versicherungen sind sinnvoll?

FOTO: HANS/ADOBE STOCK

Welche Dokumente aufgehoben werden sollten Während einige Menschen massenhaft alte Verträge ­ und Rechnungen aufheben, fehlen anderen wichtige Unterlagen. Seite 3

Leipzig soll in 30 Jahren kohlendioxidneutral funkionieren Gründächer auf LVB-Haltestellen, Zuschüsse für private Dachbegrünung und das Bewahren von Kaltluftschneisen – was Leipzig für den Klimaschutz tut. Seite 4


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MIT SICHERHEIT

Freitag, 15. November 2019

SICHERHEITSFRAGE

Hilfe nach dem Unwetter

Von Uwe Eilers

Welche Altersvorsorge sich wirklich lohnt

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er Bund der Versicherten hat kürzlich eine Analyse der Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer veröffentlicht, die bei jedem Inhaber von Rentenund Lebensversicherungspolicen die Alarmglocken schrillen lassen. Es wurde festgestellt, dass ein Viertel aller Gesellschaften, darunter auch überaus bekannte Unternehmen der Branche, bereits ohne Gewinne arbeiten oder eine zu geringe Solvenz haben. Die Probleme sind vor allem Resultat der andauernden Niedrigzinspolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB). Unabhängig von der möglichen Instabilität der Lebensversicherungsgesellschaften war und ist die Kostenquote der Renten- und Lebensversicherungspolicen enorm hoch, sodass der wirkliche Sparanteil von den eingezahlten Beiträgen relativ klein ist. Aus dem Grund ist bei den klassischen Policen künftig gar eine negative Rendite zu erwarten. Sparbücher und Termingelder haben fast immer weniger Zins als die Inflationsrate gebracht. Aus dem Grund sind diese Anlageformen allenfalls zum kurzfristigen Parken von Geldern geeignet. Sachanlagen in Form von Unternehmensanteilen, also Ak-

Aktienkursschwankungen sollte man nicht nur als Risiko, sondern vor allem als Chance begreifen. tien, haben langfristig einen durchschnittlichen jährlichen Ertrag von mehr als 6 Prozent p.a. erzielt. Dies sollte auch weiterhin zu erwarten sein. Somit ist dies grundsätzlich die beste Form der Altersvorsorge. Selbstverständlich benötigt man dafür eine Expertise, die man sich entweder selbst mit viel Zeitaufwand erarbeiten kann oder extern einkauft. Fazit: Hände weg von Renten- und Lebensversicherungen sowie klassischen Bankprodukten! Langfristige Investments in Aktienmärkte und erfolgreiche Unternehmen sind grundsätzlich die bessere Alternative. Aktienkursschwankungen sollte man dabei nicht nur als Risiko, sondern vor allem als Chance begreifen.

Sturm, Hagel, Überschwemmung: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Extremwetterlagen in Deutschland zu gravierenden Schäden an Straßen und Gebäuden geführt. Wie können sich Hausbesitzer möglichst gut gegen Schäden absichern? Von Christoph Höland

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s sind gerade mal 25 Minuten im August, die das südniedersächsische Rhumspringe noch heute beschäftigen: Am Nachmittag eines warmen Tages zieht ein Unwetter über dem kleinen Ort auf, es beginnt zu regnen. Eine knappe halbe Stunde später sind 50 Liter Wasser pro Quadratmeter niedergegangen – und 35 Häuser überflutet. In einigen Häusern steht der Schlamm, der von nahen Hängen in den Ort gespült wurde, 1,50 Meter hoch. Mit den Schäden ringen die Bewohner noch heute, sammeln Spenden für die Betroffenen. Denn kaum einer von ihnen war gegen den Schaden versichert – was für viele Haushalte in Deutschland gilt, wie Versicherer und Verbraucherschützer berichten.

Wenn ein Sturm gewütet hat, ist das in der Regel ein Fall für die Versicherung. Doch nicht immer kommen diese auch für den Schaden auf. FOTO: NICOLAS ARMER/DPA

gen und Überschwemmungen verursachen“, sagt Kathrin Jarosch, die sich beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit den Auswirkungen des Klimawandels befasst. Insgesamt haben dem GDV zufolge Extremwetterlagen im Jahr 2018 rund 3,1 Milliarden Euro Schäden in Deutschland angerichtet.

▶ Steigen die Risiken wegen

▶ Was für Gefahren drohen

des Klimawandels?

konkret?

Die Versicherer gehen davon aus, dass Extremwetter-Ereignisse wegen des Klimawandels häufiger werden. „Wir sehen ja in unseren jährlichen Statistiken, welche Schäden Sturm, Hagel, Starkre-

Die größte Bedrohung stellen Sturm- und Hagelschäden dar. Auf 1,32 Milliarden Euro beliefen sich die Schäden 2018, berichtet der GDV. Hinzu kommen 263 Millionen Euro, die auf weitere „Ele-

43 Prozent der Hausbesitzer sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gegen Elementarschäden versichert.

mentarrisiken“ entfallen. Während eine Gebäudeversicherung gegen Sturm und Hagel obligatorisch ist, ist ein zusätzlicher Schutz gegen Elementarschäden beispielsweise durch Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben und Schneedruck freiwillig. Weil laut Jarosch nur 43 Prozent aller Hausbesitzer entsprechend abgesichert sind, dürften die wahren Schäden höher sein, als der GDV angibt. Dabei sollte sich eigentlich niemand in trügerischer Sicherheit wägen, betont Jarosch. „Unser Forschungsprojekt mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zeigt, dass Starkregen jeden Ort in Deutschland treffen kann.“ ▶ Wie können sich Hausbesit-

zer absichern?

Gegen einfache Sturm- und Hagelschäden reicht die Gebäudeversicherung. In den vergangenen zehn Jahren abgeschlossene Gebäudeversicherungen umfassen meist auch einen Schutz gegen Elementarrisiken. Denn Versicherungen fragen laut Jarosch bei Vertragsabschluss explizit nach, ob Versicherungsnehmer auf zusätzlichen Schutz verzichten wollen.

Info Uwe Eilers ist Vorstand der FV Frankfurter Vermögen AG in Königstein/Taunus

SMARTES GADGET

Kinderärzte sehen „Connected Kidsrooms“ kritisch Smarte Socke oder voll überwachtes Kinderzimmer durch digitale Kameras: Geht es um die Kinder, greifen Eltern oft tief in ihre Tasche. Neue digitale Produkte sollen zusätzliche Sicherheit geben. Doch Kinderärzte sehen das kritisch. Zur Ausstattung des „Connected Kidsroom“ gehören zum Beispiel smarte Babyfons wie etwa von Angelcare oder Motorola sowie die Pulsmesssocke von Owlet Baby Care. Die Geräte sollen unter anderem helfen, das zu verhindern, was viele Eltern nachts nicht schlafen lässt: den plötzlichen Kindstod. Auf dem Smartphone könnten Mama und Papa Herzschlag, Atembewegungen oder die Sauerstoffsättigung überwachen, schreiben die Hersteller auf ihren Websites. Die Geräte zeigen demnach auch an, ob die angezeigten Werte zu hoch oder zu niedrig sind. Für Kleinkinder gibt es smarte Überwachungsmechanismen in Form von Kameras oder auch Bewegungsmeldern, die beispielsweise an der Türklinke angebracht werden und Töne von sich geben, wenn das Kind den Raum verlässt. Kritisch sehen Kinderärzte die Produktneuheiten: „Allein das Angebot dieser unnötigen Geräte suggeriert eine Gefahr für das Kind, die einfach nicht vorhanden ist, und die Notwendigkeit, die Geräte auch anzuschaffen“, kritisiert Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Ihm zufolge sollten solche Geräte nur verwendet werden, wenn es medizinisch notwendig ist.

ZAHLEN, BITTE!

19,2

Prozent der Deutschen waren bereits von Gepäckverlust oder -beschädigung betroffen. 13 Prozent wurden auf einer Reise bestohlen. QUELLE: FORWARDADGROUP

Wenn die Versicherung nicht zahlt Hauseigentümer sollten ihre Policen genau studieren und im Zweifel das Gericht einschalten Von Monika Hillemacher

Es gießt wie aus Kübeln, der Keller wird zum Bachbett, und die Versicherung will den Schaden nicht regulieren – für Hausbesitzer ist das eine Horrorvorstellung. Doch es gibt Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen. Zunächst sollten Eigentümer „überlegen, warum der Schutz versagt wird“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Typische Gründe sind Happ zufolge, dass entweder kein Schutz besteht, weil die Police das Ereignis nicht abdeckt, oder der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Ein solcher Fall wäre der bei Sturm aufs Dach krachende morsche Baum, von dem der

99 Prozent der Fälle, in denen ein vom Amtsgericht bestellter Gutachter einen Schaden bestätigt, werden von der Versicherung schließlich akzeptiert.

Hausbesitzer länger wusste, ohne etwas unternommen zu haben. „Die Versicherung kann die Zahlung dann ganz oder teilweise verweigern“, erläutert Happ. Oft wird über die Höhe des Schadens gestritten. Auch hier gibt ein Blick in den Versicherungsvertrag Hinweise, warum es weniger Geld geben soll als erwartet: „Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert“, sagt Happ. Grundsätzlich sind der Versicherung Schäden möglichst schnell zu melden. Und zwar, bevor Handwerker beauftragt werden. Kommen Hauseigentümer und Versicherung partout nicht zusammen, können Eigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten. Dazu bitten sie das Amtsgericht um die Bestellung eines Sachver-

ständigen. Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. „Da hat man richtig was in der Hand. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen“, sagt sagt Jens Dötsch, Anwalt für Versicherungsrecht.

War der Baum schon vorher morsch? Dann zahlt die Versicherung nicht. FOTO: HENDRIK SCHMIDT/DPA


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3 IM FOKUS

Alte Mietverträge ruhig entsorgen „Ältere Verträge enthalten aber oft keinen erweiterten Naturgefahrenschutz oder eine Elementarschadenversicherung“, sagt sie. Eine weitere Erfahrung, die Jarosch gemacht hat: „Viele Hausbesitzer wissen nicht genau, was versichert ist.“ Sie rät deshalb zu einem prüfenden Blick auf die Versicherungsunterlagen und dazu, gegebenenfalls bei der Versicherung nachzufragen. ▶ Reicht eine

Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt nur das Haus. „Alles, was man raustragen kann, wird davon nicht abgedeckt“, erklärt Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie hält ohnehin den Abschluss einer Hausratversicherung für sinnvoll – aber nicht zwingend mit zusätzlichem Schutz vor Elementarschäden. Vor allem diejenigen, die unterhalb des ersten Stocks wohnen, sollten sich das ihr zufolge angesichts von Überschwemmungsrisiken jedoch überlegen. ▶ Was ist beim Vertragsab-

schluss zu beachten?

„Es ist enorm wichtig, nicht nur auf den Preis zu schauen“, sagt Weidenbach. Es gebe unter anderem Unterschiede bei der Erstattung der Kosten eines Wiederaufbaus, weil nicht alle Versicherungen Preissteigerungen seit der Errichtung des Hauses gleichermaßen erstatten, so die Verbraucherschützerin. Dass derartige Detailfragen mühsam sein können, gibt auch Weidenbach zu. „Fehler lassen sich nur schwer beheben“, mahnt sie aber. Denn nachträglich

Kontoauszüge, Rechnungen, Urkunden: Welche Dokumente man wie lange aufheben sollte Von Annika Krempel

Es donnert und blitzt: Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2018 gut 50 000 Blitzeinschläge gezählt. FOTO: THOMAS RENSINGHOFF/DPA

Ein mittlerweile vertrautes Bild: Stark- und Dauerregen flutet Straßen und Häuser. FOTO: GEORG-STEFAN RUSSEW/DPA

kann die Gebäudeversicherung nur mit Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Gläubiger erfolgen – was viel Aufwand mit sich bringt.

„Alternative Lösungen“ Schon nach der Flutkatastrophe 2002 an Elbe und Donau gab es Empfehlungen, dass Hausbesitzer zu einer Elementarschadenversicherung verpflichtet werden sollten. 2017 haben die deutschen Länderchefs beschlossen, keine staatliche Hilfe für Hochwasserbetroffene zu gewähren. Durch den Klimawandel komme es zu immer mehr Unwetterereignissen – deshalb sollten „alternative Lösungsmodelle zu staatlichen Hilfszahlungen entwickelt werden“.

▶ Muss die Versicherung jeden

Kunden annehmen?

Nein. Die Versicherer haben längst hausnummerngenaue Risikoregionen, sogenannte ZÜRS-Zonen, definiert. Wessen Haus denen zufolge als gefährdet gilt, muss für Elementarschadenschutz deutlich tiefer in die Taschen greifen. Auch ohne entsprechende Lage können Versicherer den Versicherungsschutz in häufig von Unwettern betroffenen Gebieten verweigern. Darauf weist Weidenbach außerdem hin. ▶ Welche Pflichten haben

Versicherte?

Sie müssen zum Überschwemmungsschutz beitragen – und zwar indem sie gegebenenfalls Rückhalteklappen installieren und die Abflussleitungen freihalten. Damit die Hausratversicherung greift, müssen außerdem Gegenstände im Keller mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden. Außerdem gilt grundsätzlich, dass Versicherungen nicht für Schäden zahlen, wenn es hereingeregnet hat. „Sondern nur, wenn das Wasser von unten kommt“, wie es Weidenbach formuliert.

Alles, was man raustragen kann, wird von der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.

▶ Gibt es weitere

Schutzmaßnahmen?

Gegen die meisten Stürme schützt die Architektur normal gebauter Häuser in Deutschland. Der GDV empfiehlt allerdings regelmäßige Kontrollen der Standfestigkeit von Bäumen im Umfeld des Hauses. Auch das Dach sollte regelmäßig in Augenschein genommen werden, etwa wegen lockerer Ziegel. Gegen Hagel lohnt sich laut GDV ein Blick auf das österreichische Hagelregister, das auch sichere Baumaterialien empfiehlt. Ein Leitfaden für Deutschland werde derzeit entwickelt, heißt es beim Gesamtverband. Wer sein Haus über das verpflichtende Maß hinaus gegen Starkregen und Überschwemmungen schützen will, kann unter anderem druckdichte Kellerfenster installieren, Barrieren vor Eingängen und Lichtschächten einziehen und Auffangmulden im Garten anlegen. Auch für diesen Bereich erarbeitet der GDV derzeit einen Leitfaden. ▶ Hilft im Notfall der Staat?

Die Bundesländer haben sich schon im Jahr 2017 geeinigt, Betroffenen bei Überflutungen keine staatlichen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Lediglich in Gebieten, in denen keine Versicherung abgeschlossen werden konnte, machen sie eine Ausnahme.

Zieht ein Unwetter auf, sind Hausbesitzer oft besorgt – durchaus zu Recht, wie Versicherer meinen. FOTO: STOCK.ADOBE.COM/DG-FOTOGRAFIE

Elke Weidenbach, Verbraucherzentrale NRW

In vielen Abstellkammern und Arbeitszimmern stapeln sich die Ordner. Manche trauen sich kaum, alte Unterlagen wie Kontoauszüge zu entsorgen. „Wir heben massenweise alte Verträge und Rechnungen auf. Stattdessen fehlen aber manchmal wichtige Urkunden“, erklärt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. ■ Bank: Verbraucher können mit Kontoauszügen nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben, und sollten diese eine Weile aufheben. „Grobe Orientierung bietet die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt“, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverband Deutscher Banken.

bliebene aus einer Lebensversicherung Geld, sollte man die Unterlagen auf jeden Fall weiter behalten. ■ Rechnungen:

Kassenbons können als Nachweis für die gesetzliche Gewährleistung dienen. Zudem benötigen Verbraucher die Quittungen, wenn sie der Hausratversicherung einen Schaden melden wollen. Es lohnt sich, Bons teurer Anschaffungen aufzuheben. „Wer einen Handwerker beauftragt, muss mit der Rechnung noch zwei Jahre nachweisen können, dass es keine Schwarzarbeit war. Daher unbedingt aufheben“, sagt Daum. ■ Wohnen:

Mieter können den Vertrag der alten Wohnung getrost entsorgen – auch Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen.

■ Steuer:

Einen Monat haben Steuerpflichtige Zeit, um gegen ihren Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. „Belege und Unterlagen können Verbraucher nach Bestandskraft des Bescheides theoretisch aussortieren. Hier gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Spendenbescheinigungen müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Den Bescheid sollten Steuerzahler langfristig aufbewahren, rät Klocke. „Manche strafrechtliche Ansprüche verjähren beispielsweise erst nach zehn Jahren.“ ■ Versicherung: Solange der Vertrag

besteht, sollten Kunden den Versicherungsschein, die Bedingungen und alle Schreiben des Versicherers aufbewahren. „In manchen Fällen, zum Beispiel bei einer Lebensversicherung, müssen Kunden den Versicherungsschein einreichen, wenn sie eine Leistung beantragen“, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Unterlagen sollten erst drei Jahre nach Vertragsende in den Papierkorb wandern, denn dann ist die regelmäßige Verjährungsfrist vorbei. Erhalten Hinter-

■ Beruf:

Alte Arbeitsverträge können in der Regel weg. Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, braucht den Arbeitsvertrag später für den Rentenantrag, wenn nur dort der Nachweis steht. Sehr wichtig sind die Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung. Die braucht ein Arbeitnehmer zum Beispiel, um sein Rentenkonto zu klären. ■ Urkunden: Ein Testament, ein Erb-

schein oder eine Vollmacht gehören zu den Dokumenten, die unbedingt im Original vorliegen müssen. Erben müssen Testament und Erbschein so lange im Original aufheben, bis alles rund um die Erbschaft abschließend geklärt ist. Heiratsurkunden und Geburtsurkunden sollten im wichtigen Ordner landen. Viele haben das Problem, dass ihre Unterlagen teils auf Papier, teils elektronisch vorliegen. „Alles, was nur elektronisch geschickt wird, reicht auch als Datei auf dem Computer“, erklärt Gerhards. Von wichtigen Dateien sollte man mindestens eine Sicherheitskopie machen. Das gilt auch für wichtige Dokumente auf Papier. Am besten hebt man diese an einem anderen Ort auf.

In vielen Arbeitszimmern stapeln sich die Ordner mit Rechnungen und Verträgen. Manche Menschen trauen sich kaum, Unterlagen wie alte Kontoauszüge zu entsorgen. FOTO: PIXABAY

Unser Angebot aus dem LVZ Shop

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MIT SICHERHEIT SICHERHEIT IM FOKUS

„Smartphone aus dem Kinderzimmer nachts raushalten“ Von André Böhmer Leipzig. „Das allerwichtigste ist das Gespräch mit Kindern.“

Die Rostocker Anwältin Gesa Stückmann macht gleich zu Beginn des Online-Seminars (Webinar) klar, worauf es für Eltern im Umgang mit der Smartphone-Benutzung ihrer Kinder ankommt. Die Expertin in Sachen Medienkompetenz und Mobbing im Internet hielt von Rostock aus im Rahmen der LVZ­Sicherheitswochen am Mittwochabend im LVZ-Medienhaus ihren mit vielen praktischen Beispielen gespickten Vortrag.

Freitag, 15. November 2019

Was Leipzig für den Klimaschutz tut Ziele verschärft: Stadt soll in 30 Jahren kohlendioxidneutral funktionieren Von Jens Rometsch Leipzig. In Sachen Klimaschutz gilt

Leipzig als Vorreiter in Ostdeutschland. Trotzdem rief der Stadtrat vor wenigen Tagen einen „Klimanotstand“ aus – mit 40 Ja- und 23 NeinStimmen. Um das zu verstehen, hilft ein Blick in die Geschichte. Schon 1993 trat Leipzig einem internationalen Klimabündnis bei, zu dem heute über 1600 Städte gehören. Das Ziel damals: Alle fünf Jahre senken die Mitglieder ihren Kohlen­dioxidausstoß um zehn Prozent. Emissionen von 1990 bis ­ 2008 halbiert

Anwältin Gesa Stückmann schulte LVZ-Leser am Mittwoch in einem Online-Seminar zu den Themen Medienkompetenz und Cybermobbing. FOTOS: ANDRÉ KEMPNER

Von 1990 bis 2008 schaffte dies die Messestadt tatsächlich. Sie halbierte den Kohlendioxidausstoß von 11,3 auf 5,7 Tonnen pro Einwohner und Jahr. Freilich ging das fast im Selbstlauf. Der Zusammenbruch der DDR-Industrie und die Umstellung von alten Kohleöfen auf Heizungen brachten bessere Luft. Nach 2008 stieg der Kohlen­dioxid-Ausstoß aber wieder an. 2011 betrug er 6,8 Tonnen pro Einwohner. Dies lag vor allem am Berappeln der Wirtschaft, die heute 70 Prozent des Stroms und 45 Prozent der Wärme in Leipzig verbraucht.

Geht es um den Klimaschutz, gilt Leipzig als Vorreiter in Ostdeutschland. Allerdings wird das Ziel bei der Verringerung des Kohlendioxidausstoßes bis zum Jahr 2020 in der Messestadt nicht erreicht. FOTO: STADT LEIPZIG

Ziel für 2020 nicht mehr zu erreichen

Der stellvertretende LVZ-Chefredakteur André Böhmer begrüßt die Gäste im Medienhaus.

Und quasi wie in einem Klassenzimmer folgten ihr die LVZLeser, darunter auch eine Familie mit zwei Kindern, die gleich praktische Tipps bekamen. Wann sollen die lieben Kleinen das erste Smartphone erhalten? Beim Schulanfang? „Ganz falsch“, sagt Stückmann. „Auf jeden Fall noch nicht im Grundschulalter.“ Und zum Telefonieren reiche ja auch ein ganz normales Handy. Und dann, wenn es soweit ist, und das erste Smartphone genutzt werde, so Stückmann in ihrem Live-Vortrag, müssen Eltern natürlich auch mit Cybermobbing gegen ihre Kinder rechnen. Wie man sich dagegen schützen und was man als Betroffener tun kann („Immer Screenshots als Beweise sammeln“), darauf ging Stückmann sehr anschaulich ein. Für unsichere Eltern hatte sie übrigens noch einen ganz sicheren Tipp parat. „Sorgen Sie dafür, dass das Smartphone vor dem Schlafengehen abgegeben wird“, sagte sie. „Halten Sie es nachts unbedingt raus aus dem Kinderzimmer.“ Stückmann teilt ihre Erfahrungen beim Thema Kinder und der Umgang mit dem Smartphone regelmäßig in Live-Webinaren mit Großeltern, Lehrern und Schülern in ganz Deutschland. Schwerpunkte sind vor allem Cybermobbing und das Recht am eigenen Bild. „Ich will erreichen, dass Eltern hinsehen, um zu wissen, was ihre Kinder mit den Smartphones machen“, erklärt die Anwältin.

Ab 2011 folgten nur noch Tippelschritte. 2014 lag der Wert pro Kopf bei ­6,6 Ton­nen. Für 2015 gibt es noch keine offizielle Zahl, aber klar ist: Es lief nur geringfügig besser. Von den Fachleuten im Rathaus glaubt niemand mehr daran, dass Leipzig das Ziel für 2020 (4,5 Tonnen wären es gemäß der Verpflichtung von 1993) tatsächlich erreicht. „Da sind wir in bester Gesellschaft mit der Bundesregierung“, erklärt Christoph Runst von der Leipziger Klimaschutzleitstelle, die 2016 im Amt für Umweltschutz entstand. Dabei hatte sich die Kommune in der jüngeren Vergangenheit mehr denn je angestrengt. 105 Maßnah-

men legte sie in ihrem Energie- und Klimaschutzprogramm für die Jahre 2014 bis 2020 fest. Ob SolardachKataster, mehr Fahrradbügel, CarSharing, Ladesäulen für Elektroautos oder Passivhausstandard bei städtischen Neubauten: Als 75 Prozent der Maßnahmen umgesetzt waren, bekam Leipzig 2017 den European Energy Award in Gold. 88 Prozent der Einwohner wünschen sich mehr Grün

„Wir messen unsere Leistung nicht am Kohlendioxidausstoß pro Kopf“, betont Klimamanager Runst. Dies wäre schon deshalb heikel, weil Leipzig seit 2005 rund 100 000 Bür-

ger dazugewonnen hat. „Auch gibt es große Bereiche wie die Wirtschaft, auf die eine Kommune nur wenig Einfluss hat.“ In erster Linie gehe es um die Lebensqualität der Bürger. „Laut kommunalen Umfragen wünschen sich 88 Prozent der Leipziger mehr Grün“, pflichtet ­Peter Heinz bei, der im selben Amt die Abteilung Umweltvorsorge leitet. Die Stadt pflanze deshalb mehr Straßenbäume, richte aktuell Gründächer auf allen LVB-Haltestellen ein. 2020 startet ein Programm mit Zuschüssen von 500 000 Euro für Gründächer auf privaten Häusern.

IMPRESSUM „Mit Sicherheit“ ist ein Spezial der Zeitungen der Madsack Mediengruppe.

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„Von 1963 bis 2014 ist es im Mittel in Leipzig um 1,6 Grad wärmer geworden“, weiß Heinz. „Danach ging es noch steiler nach oben.“ Ob Hitze­tage (über 30 Grad) und Tropennächte (über 20 Grad), Eiseskälte im Mai, Dürren oder Hochwasser – extreme Wetterlagen nähmen zu. Um die Folgen einzudämmen, habe die Stadt Anpassungsstrategien erarbeitet. So sollen Bänke an Schattenplätzen und Trinkbrunnen im Sommer Kreislaufproblemen vorbeugen. Rasen auf Parkplätzen und Gleisen könnten ein Aufheizen verringern. In Flussnähe würden Stromkästen entfernt oder höher gesetzt. Besonders wichtig sei das Bewahren von Kaltluftschneisen, ­da es schon jetzt am Wilhelm-Leuschner-Platz über zehn Grad wärmer sein kann als im Auenwald. Gesamte Messestadt soll ab 2050 klimaneutral sein

Große Photovoltaikanlagen – wie auf dem Stadtwerke-Gelände Eutritzscher Straße – sind in Leipzig noch die Ausnahme. Theoretisch wäre die Hälfte aller Dachflächen dafür geeignet. FOTO: LEIPZIGER GRUPPE

LVZ-Projektleitung: André Böhmer Verkaufsleitung: Arne Frank, Thomas Jochemko Redaktion: Uta Zangemeister Layout: Anne Meyer

Temperaturen im Mittel um 1,6 Grad gestiegen

Angebote zum Mithelfen für die Bürger Ob kostenlose Beratungen zum Energiesparen im Haushalt oder zum umweltgerechten Bauen: Die Stadt Leipzig unterhält viele Angebote, die die Bürger zum aktiven Klimaschutz bewegen sollen. Auch die Aktionen Stadtradeln, Halbe-Halbe an den Schulen, Baumstarke Stadt oder der Heizkostenspiegel gehören dazu. Für Besitzer von Gründächern gibt es jährlich einen Fotowettbewerb. Wer mit dem Gedanken an ein Gründach spielt, erhält im Umweltinformationszentrum (UiZ) Blüh­mischungen aus heimischen Arten geschenkt. Bei Fassadenbegrünungen hilft der Umweltbund Ökolöwe in der Aktion Kletterfix. In Dürresommern sind alle Leipziger aufgerufen, den Bäumen im Viertel einen Eimer Wasser zu spendieren.

Die Leipziger Gründachmischung gibt es kostenlos im Umweltinformationszentrum. Der Samen von Dutzenden heimischen Kräutern wurde besonders insektenfreundlich ausgewählt. FOTO: JENS ROMETSCH

Trotz des aktuellen Baubooms dürfe der Grünbestand insgesamt nicht sinken, erklärt Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke). Als Ersatz dienten auch neue Oasen wie der Parkbogen Ost. Im Angesicht großer Fridays-for-Future-Demos schlug Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) vor, Leipzigs Kohlendioxid-Ziel für das Jahr 2050 krass zu senken: Statt bisher pro Kopf ­2,5 Tonnen sind es nun 0,0. Zudem setzten sich Grüne und Linke im Stadtrat mit einem Antrag durch, laut dem die Strom- und Wärmeversorgung im Stadtgebiet ab 2040 komplett aus erneuerbaren Energien erfolgen soll. Gerade bei diesem Thema und beim Straßenverkehr hatte Leipzig seine Kohlendioxid-Ziele bisher weit verfehlt. Hingegen kamen der Ausbau des Fernwärmenetzes und von KraftWärme-Kopplungsanlagen (KWK) gut voran. Das nächste Energie- und Klimaschutzprogramm für die Zeit ab 2020 ist im Rathaus schon in Arbeit – und dürfte es in sich haben.


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