LVZ Gesundheit April 2021 | Thema Pflege

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Gesundheit

Thema des Tages: Pflege

Themenwoche rund ums Wohlbefinden – vom 17. bis 23. April 2021 Ein Anzeigen-Spezial Ihrer Tageszeitung | Mittwoch, 21. April 2021

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Themenwoche „Gesundheit“ Eine Woche lang richtet die Themenwoche den Fokus auf ­vielfältige Gesundheitsthemen: Samstag, 17. April 2021: Herz-Kreislauf Montag, 19. April 2021: Augen- und Zahngesundheit Dienstag, 20. April 2021: Ohrgesundheit und Hörakustik Mittwoch, 21. April 2021: Pflege Donnerstag, 22. April 2021: Gelenke und Schlaf Freitag, 23. April 2021: Krebs und ONkologie

Pflege – Hilfe im Alltag Wenn Menschen durch Alter oder Krankheit ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können und dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, können Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Dieser entscheidet, welche Zuschüsse und Leistungen Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Eine Expertin klärt über die Pflegegrade auf. Seite 2

Signale von Einsamkeit erkennen und ernstnehmen Nähe und Zusammensein: Auch in der Pandemie gibt es Mittel und Wege, um Einsamkeitsgefühlen bei Pflegebedürftigen vorzubeugen.

Tipps zur sozialen Einbindung älterer pflegebedürftiger Menschen

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orona verschärft die Gefahr von sozialer Isolation, gerade bei Älteren und Pflegebedürftigen – und kann zu Einsamkeit führen. Doch auch in Pandemiezeiten gibt es Wege zum Gegensteuern. Zeigen ältere und pflegebedürftige Menschen Zeichen von Einsamkeit, sollten Angehörige und Pflegekräfte diese wahrnehmen. Leicht zu erkennen seien die Signale jedoch nicht immer – das liegt unter anderem daran, dass das Gefühl nicht zwingend mit der Anzahl der Kontakte der Betroffenen

zusammenhängt. Darauf weist das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hin. Worauf man achten sollte: Wirkt jemand traurig? Oder ist die Person sehr in der Mobilität eingeschränkt, sodass sie vielleicht ungewollt viel allein ist? Ansprechen ist der wichtigste Tipp in so einem Fall. Man sollte fragen, was mit Blick auf soziale Kontakte gewünscht ist, und bei der Umsetzung helfen. Alleinsein kann krank machen Während Geselligkeit die Gesundheit fördern kann,

können soziale Isolation und Einsamkeitsgefühle die Psyche belasten und auf Dauer körperlich krank machen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Depressionen sind zwei mögliche Folgen. Das ZQP macht auch auf den Unterschied zwischen den Begriffen aufmerksam: Während soziale Isolation ein objektiver Zustand mit wenigen sozialen Kontakten sei, beschreibe Einsamkeit das subjektive Gefühl des Alleinseins. Einsamkeit könne also auch auftreten, wenn jemand viel Umgang

Foto: Tom Weller/dpa

hat – zugleich muss jemand, der nur wenige Kontakte mit anderen hat, nicht zwangsläufig einsam sein. Das Risiko für eine soziale Isolation steige im Alter – unter anderem, weil es wahrscheinlicher wird, dass nahestehende Personen ster-

ben. Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie verschärfen die Situation momentan zusätzlich. Kontakt halten – auch in der Pandemie Viele Dinge, um Isolation und möglichen Einsamkeitsge-

fühlen vorzubeugen, lassen sich laut dem ZQP aber auch in diesen Zeiten umsetzen. Dazu zählt beispielsweise, dass ein Telefon für die Pflegebedürftigen stets gut erreichbar ist und sie es auch bedienen können sollten. Feste Termine für Telefonate

oder auch Besuche sind förderlich. Gleiches gilt für rege lmäßige Aktivitäten, wie Ausflüge oder gemeinsames Rätseln oder Zeitunglesen. Mehr Tipps zur sozialen Einbindung älterer pflegebedürftiger Menschen auf www.pflege-praevention.de


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Gesundheit Pflege

Kriterien für die Pflegebegutachtung

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Die Pflegegrade im Überblick

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Modul 1 „Mobilität“:

Wie viele Pflegegrade gibt es? Je nach Maß an vorhandener Selbstständigkeit werden im Rahmen einer Pflegebegutachtung die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5 vergeben. Als Faustregel gilt: Je größer der Unterstützungsbedarf, umso höher ist der Pflegegrad. Damit einher gehen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Das Onlineportal „pflege.de“ „pflege.de“ ist das führende Onlineportal rund um die Pflege. Auf dem RatgeberPortal ­www.pflege.de finden Betroffene und Interessierte für jede Phase der Pflegebedürftigkeit alle rele­vanten Informationen und Hilfsangebote – übersichtlich aufbereitet und verständlich erklärt. Das Portal unterstützt Betroffene und deren (pflegende)

Um festzustellen, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft laut Bundesgesundheitsministerium die Gutachterin oder der ­Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche:

Foto: privat

ie Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Dazu zählen das Pflegegeld, sogenannte Pflegesachleistungen sowie weitere Zusatzleistungen. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen für eine pflegebedürftige Person. Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, ­Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflege­stufen abgelöst. Martina ­Rosenberg, Head of Communication beim Internetportal unter www.pflege.de, erklärt im Interview, was die Pflegegrade bedeuten, wer sie ­bekommt und wie sie be­antragt werden können.

Das Buch wird unter allen Einsendungen ausgelost. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird persönlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Infos zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.madsack.de/dsgvo-info.

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Martina Rosenberg.

Was ist ein Pflegegrad? Seit 2017 werden die ehemaligen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflege­grade abgelöst. Die Einstufung in einen Pflegegrad ­ermöglicht es, den konkreten Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person einordnen zu können. Bei einer Pflegebegut­achtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder ­Medicproof (bei privat Versicherten) wird dieser Unterstützungsbedarf anhand der vorhandenen Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Betroffenen ermittelt.

Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 „Geistige und ­kommunikative ­Fähigkeiten“:

Wie kann ich sie beantragen? Um Leistungen der Pflegekasse zu bekommen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Dieser muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Viele Pflegekassen stellen bereits online ein Antragsformular zur Verfügung. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachten von der Pflegekasse eingefordert. Dazu kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst oder Medicproof ins Haus und erfasst alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegeedürftigkeit mithilfe eines ­vorge- gebenen Kriterienkatalogs.

Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Gibt es Unterstützung bei der Beantragung? Unterstützung gibt es in Form einer Pflegebe­ratung, auf die die versicherte Person Anspruch hat. Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Pflegekasse vermittelt. Die Pflegeberatung hilft bei der Antragstellung und bereitet Betroffene auf die ­bevorstehende Pflegebegutachtung vor. Auch regionale Pflegestützpunkte können bei der Antragstellung und weiteren Vermittlungen helfen.

Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?

Modul 3 „Verhaltensweisen und ­psychische Problem­lagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 „Selbstversorgung“

Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheitsoder therapie­bedingten Anforderungen und ­Belastungen – sowie deren ­Bewältigung“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Was kann ich bei einer ­ blehnung tun? A Sollte ein Pflegegrad ­abgelehnt werden oder berechtigte Zweifel an dem zugeteilten Pflegegrad bestehen, kann gegen den ­Bescheid ein Widerspruch eingereicht werden. ­Wichtig dabei ist, dass Sie schnell reagieren und eine Frist von einem Monat nach Zugang der Entscheidung der Pflegekasse einhalten. Wer möchte, kann sich auch professionelle Hilfe holen. Möglich ist dies bei Pflege­stützpunkten oder auch bei Dienstleistern, die sich darauf spezialisiert haben. Ein Widerspruch muss auf alle Fälle schriftlich ein­gereicht werden. Am besten per Post als Ein­schreiben, damit Sie einen Beleg dafür haben.

Für wen ist der Pflegegrad gedacht? Sobald eine Person durch Krankheit oder einen Unfall länger als sechs Monate auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, kann möglicherweise Anspruch auf Pflegeleistungen, wie etwa monatliches Pflegegeld oder Pauschalen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bestehen. Bemessen wird dabei, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch meistern kann und wie stark Hilfe benötigt wird. Um die Leistung bei der Pflegekasse geltend zu machen, muss die betroffene Person einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Modul 6 „Gestaltung des Alltags­lebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen? Für jedes Kriterium in den genannten Lebensbereichen ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 (Person kann Aktivität ohne eine helfende Person durchführen, jedoch gegebenenfalls allein mit Hilfsmitteln) und – in der Regel - 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.

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Warum es zu Ablehnungen der Pflegegrade kommen kann? Das kann laut Martina Rosenberg unterschiedliche Gründe haben: Falsche Einschätzung der Betroffenen Nicht allzu selten kommt es vor, dass die betroffene Person ihre eigene Situation selbst anders wahrnimmt. Wer noch mobil unterwegs ist und die täglichen Verrichtungen selbst schafft, hat meist noch keinen Anspruch auf einen Pflegegrad. Um sich von der eigenen (Pflege-)Situation ein besseres Bild zu verschaffen, gibt es im Internet wie zum Beispiel bei „pflege.de“ einen kostenlosen Pflegegradrechner. Mithilfe des Pflegegradrechners ist es möglich zu prüfen, ob gegebenenfalls Anspruch auf einen Pflegegrad besteht.

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Guter Tag – schlechter Tag Mit zunehmendem Alter und körperlichem Abbau gibt es gute sowie auch schlechte Tage. Findet die Pflegebegutachtung an einem Tag statt, an dem die betroffene Person in Hochform ist, bildet das möglicherweise nicht das alltägliche Geschehen ab. Aus diesem Grund empfiehlt es sich im Vorfeld Notizen zu den nötigen Hilfestellungen zu machen. Am besten mit einem Pflegetagebuch, in dem man den Unterstützungsbedarf gut dokumentieren kann. Auf „pflege.de“ bekommt man zum Beispiel eine kostenlose Vorlage zum Pflegetagebuch.

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Einen guten Eindruck hinterlassen Wer möchte schon gerne an den Dingen gemessen werden, die nicht mehr möglich sind? Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb sich pflegebedürftige Menschen oftmals an dem Tag der Begutachtung besonders große Mühe geben, die an sie gestellten Aufgaben besonders gut zu bewältigen. Da kann es auch mal vorkommen, dass die ein oder andere Antwort zum Gutachter nicht ganz den Tatsachen entspricht. So kommt es auch vor, dass ein Pflegegutachten entsteht, das nicht der realen Pflegesituation zu Hause entspricht.

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Gesundheit Pflege

Engagierte Pflegekräfte machen den Unterschied Nachgefragt bei zwei Arbeitgebern in der Region Pflegekräfte werden immer gebraucht und aktuell händeringend gesucht. Gleichzeitig hört man immer wieder, dass die Pflege ­anstrengend sei und nicht sehr gut bezahlt. Ob da etwas dran ist und warum die Pflege ein toller Beruf ist, berichten zwei Arbeitgeber im Altenburger Land.

Die Arbeit erfordert viel Kraft und Engagement. Susanne Steinmetz Mitarbeitermanagement Pflege des Klinikums Altenburger Land

„Es ist eine verantwortungsvolle, ­abwechslungsreiche und erfüllende Arbeit nah am Menschen“, fasst Susanne ­Steinmetz zusammen. Sie ist im Mitarbeiter­management Pflege des Klinikums ­Alten­burger Land tätig und auch für das Recruiting zuständig. „Die Arbeit erfordert viel Kraft und Engagement“, sagt Steinmetz. Aber man hat die Gewissheit, etwas sehr Sinnvolles zu tun.“ Dirk Gersdorf von der AWO Thüringen sieht das ähnlich. „Fakt ist, dass man bereit sein muss, in Schichten zu arbeiten, und empathisch gegenüber alten und kranken Menschen sein sollte.“ Wem das liege, für den sei die Pflege ein sehr schöner, sicherer und abwechslungsreicher Beruf mit guten Perspektiven und Karrierechancen. „Die AWO kann schon aufgrund ihrer Größe sehr viele Wege ermöglichen“, so Gersdorf. Auch das Klinikum Altenburger Land biete seinen Azubis nach erfolgreichem Abschluss sehr gute Übernahmechancen, sagt Susanne Steinmetz. Seit Anfang 2020 gibt es den einheitlichen Abschluss Pflegefachmann oder Pflegefachfrau. Er fasst die bisherigen ­Berufsausbildungen der Gesundheitsund Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Pflegefachkräfte stellen eigenverantwortlich den Pflegebedarf fest und organisieren sowie gestalten den Pflegeprozess. Zudem assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen. Außerdem arbeiten sie fachübergreifend mit anderen Berufsgruppen zusammen. „Wichtig ist auch die Dokumentation der geleisteten Arbeit“, sagt ­Susanne Steinmetz. Nur so könne die Pflege vorausschauend und zum Wohl der Patienten geplant werden. Wichtig für Interessenten: Sie sollten ­teamfähig und kontaktfreudig sein – beides könne man auch lernen. „Auch beim ­Umgang mit Schicksalsschlägen sind unsere erfahrenen Praxisanleiterinnen für die ­Azubis da“, sagt Steinmetz. Vielfältige Optionen nach der Ausbildung Nach der Ausbildung in der zum Klinikum gehörenden Krankenpflegeschule gibt es zahlreiche weitere Spezialisierungen und Fachweiterbildungen, bei denen das Klinikum seine Mitarbeiter unterstützt. Genauso bei der AWO im eigenen ­Bildungswerk. Dort können sich die Mitarbeiter etwa zum/zur Praxisanleiter/- in, Wohnbereichsleiter/ -in oder Pflege­dienstleiter/ -in ausbilden lassen. Im Altenburger Land bildet die AWO zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau aus. „Möglichkeiten dazu gibt es in den Pflegeheimen Hainichen, im Voigtschen Gut in Rositz und in unserem ambulanten Pflegedienst“, sagt Dirk Gersdorf. „Die Bezahlung der Fachkräfte ist inzwischen deutlich besser als man annimmt“, betont er. Das Klinikum Altenburger Land zahlt eine Ausbildungsvergütung nach ­Tarifvertrag – im ersten Jahr sind das 1165 Euro plus Schicht- und Zeitzuschläge.

IMPRESSUM – Gesundheit Anzeigen-Spezial der Leipziger Volkszeitung Verlag und Herstellung: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig Druck: MZ Druckereigesellschaft mbH, Fiete-Schulze-Straße 3, 06116 Halle/Saale Verantwortlich für Anzeigen: Oliver Vetter Verkaufsleitung: Björn Steigert, Thomas Jochemko Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Hannah Suppa Redaktion: Nannette Hoffmann, Christopher Resch Produktion: Christiane Kunze Titelfotos: Karin & Uwe Annasa/stock.adobe.com Content: dpa, Notarkammer Sachsen, pflege.de Kontakt: redaktion@leipzig-media.de

Rechtzeitig vorsorgen – selbstbestimmt entscheiden Notarkammer Sachsen informiert zu verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten

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Rechtliche Betreuung vermeiden „Weder dem Ehegatten noch den Kindern oder anderen Angehörigen steht kraft Gesetzes ein umfassendes Vertretungsrecht zu,“ erläutert Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen. Zwar habe der Bundestag kürzlich ein Gesetz beschlossen, wonach ein Ehegatte im Falle von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seines Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht erhalten soll. Das Gesetz soll aber erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. „Abgesehen davon, dass eine Vertretung durch den Ehegatten in bestimmten Fällen unerwünscht sein kann, vermag das Notvertretungsrecht eine umPatientenverfügung fassende und nachhaltige Vertretung sowohl in Vermögens- als auch in Gesundheitsangelegenheiten nicht Vorsorgevollmacht zu gewährleisten“, analysiert Hofmann. Ohne die sogenannte General- und Vorsorgevollmacht droht Generalvollmacht daher im Falle eigener Handlungsunfähigkeit auch bei Verheirateten die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht, die mit teils langwierigen Verfahren und laufenden Kosten verbunden ist. Oftmals werden Betreuer dabei nicht aus dem Kreis der Familienangehörigen ausgewählt, sondern stattdessen bem Alter auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist für viele Menschen eine besorgniserregende und zugleich häufig verdrängte Vorstellung. Auch durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann jeder in die Situation geraten, nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können. Wer regelt die Vermögensangelegenheiten, wenn man handlungsunfähig im Krankenhaus liegt? Wer verhandelt mit Banken, Institutionen und Behörden? Wie soll die ärztliche Behandlung aussehen? Die Vertretung durch nahe Angehörige stellt keinen Automatismus dar. Vielmehr ist eine frühzeitige individuelle Vorsorge unentbehrlich.

rufsmäßige Betreuer vom Gericht mit dieser Aufgabe betraut. Will man selbstbestimmt und rechtssicher Vorsorge treffen und vermeiden, dass bei eigener Handlungsunfähigkeit eine fremde Person über das eigene Befinden entscheidet, sind daher notarielle Vorsorgeverfügungen das beste Mittel der Wahl. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Im Rahmen einer Generalund Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigen, ihn in vermögensrechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten und so in seinem Namen Erklärungen abzugeben, Entscheidungen zu treffen und alle Angelegenheiten für ihn zu regeln. „Soweit mehrere Personen als Bevollmächtigte eingesetzt werden, sollte zusätzlich bestimmt werden, ob die Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinschaftlich handlungsberechtigt sein sollen,“ rät Hofmann. Bei der näheren Ausgestaltung und Formulierung ist hier allerdings besondere Vorsicht geboten, um Entscheidungen im Ernstfall nicht zu blockieren. Ergänzt werden kann die Vollmacht durch eine sogenannte Patientenverfügung. In dieser kann der Vollmachtgeber bereits im Vorfeld festlegen, wie er in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte. Art und Umfang der ärztlichen Eingriffe können ebenso bestimmt werden wie die Anordnung eines Behandlungsabbruchs oder das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen in konkret beschriebenen aussichtslosen Gesundheitszuständen. Auch die Einwilligung oder

Nichteinwilligung in die Entnahme von Organen oder Gewebe kann entsprechend niedergelegt werden. Sowohl ein Bevollmächtigter als auch ein gerichtlich bestellter Betreuer sind an die niedergelegten Behandlungswünsche gebunden. Nicht auf vorgefertigte Formulare verlassen Vorsicht sei bei der Verwendung von Mustervollmachten geboten, die lediglich das Ankreuzen der gewünschten Option und die Leistung einer Unterschrift erfordern. Diese enthalten einerseits meist nur leere Worthülsen, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Personen selten gerecht werden. Anderseits sind diese Formulare durch die gewählte Ausgestaltung besonders fälschungsanfällig und werden daher von bestimmten Stellen nicht akzeptiert. Demgegenüber erfragt der Notar bei der Errichtung einer notariellen Generalund Vorsorgevollmacht den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite der Erklärungen. Dies schützt laut Hofmann vor Irrtümern und sorgt dafür, dass die individuellen Bedürfnisse und Wünsche in der Urkunde eindeutig und rechtssicher formuliert werden. „Durch die vom Notar vorgenommene Prüfung der Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers genießt die Vollmacht zudem eine besondere Akzeptanz im Rechtsverkehr.“ Ohne Probleme können mit der notariellen Vollmacht formbedürftige Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Grundstücksgeschäfte) geschlossen werden. Dagegen treten bei der Verwendung privatschriftlicher Vollmachten selbst dort, wo keine beson-

Kaum kalkulierbar er ins Pflegeheim geht, muss jeden Monat dafür zahlen. Viele unterschätzen die anfallenden Kosten. „Dann sind sie oftmals überrascht, wie teuer es ist“, sagt Verena Querling, Expertin für Pflegerecht von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Die Eigenleistung, die Menschen für eine Unterbringung pro Monat aufbringen müssen, variiert je nach Pflegeheim. Im Bundesdurchschnitt lag diese Summe laut Daten des Verbandes der Ersatzkassen Mitte 2020 bei monatlich 2015 Euro. Bei der Finanzierung des Pflegeheimplatzes kommt es darauf an, welches Ein-

Ratgeber hilft bei ­Einschätzung von ­Pflegequalität Wer in ein Pflegeheim kommt, wünscht sich eine gute und professionelle Betreuung. Doch wie lässt sich die Güte der Pflege in einer Einrichtung beurteilen? Das sei für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft schwer, betont Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Ein neuer, kostenloser Ratgeber des ZQP soll diese Beurteilung erleichtern. Online unter www.zqp.de/pflegequalitaet-stationaer kann er heruntergeladen werden.

kommen und Vermögen die Betroffenen haben – das schließt Sachwerte ein. Die Einkünfte der Kinder spielen ebenfalls eine Rolle. Kinder in der Pflicht? Ab wann Kinder für die Eltern unterhaltspflichtig sind, dafür gibt es seit Januar 2020 eine neue Bemessungsgrenze, erläutert Querling. Sie müssten nur dann anteilig für die Pflegeheim-Kosten aufkommen, wenn sie mehr als 100 000 Euro pro Jahr verdienen. „Die Angst, dass Kinder Unterhalt zahlen müssen, war vorher der Grund für viele ältere Menschen, nicht in ein Pflegeheim zu ziehen. Jetzt zahlt unter dieser Grenze das Sozialamt in Form von Hilfe zur Pflege.“ Auch Eigentum wird berücksichtigt Zunächst muss man dafür mit seinem eigenen Vermögen einstehen. Also mit dem Geld auf dem Konto und mit Sachwerten wie etwa dem eigenen Haus. Allerdings gibt es Fälle, in denen das Haus Schonvermögen ist und nicht angetastet werden darf. Oder man bekommt vom Sozialamt einen Vorschuss, den man mit einer

Verwahrung der Vollmacht für den Ernstfall Der Bevollmächtigte kann nur unter Vorlage der Originalvollmacht oder einer notariellen Ausfertigung tätig werden. Diese muss ihm also zwingend vom Vollmachtgeber oder nach dessen Anweisungen vom Notar ausgehändigt werden. Damit die entsprechenden Stellen im Ernstfall aber überhaupt Kenntnis von der Vollmacht und der Person des Bevollmächtigten erlangen, kann jede Vorsorgevollmacht kostengünstig im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. „Die Urkunde selbst wird hierbei nicht hinterlegt, sondern lediglich Angaben zum Umfang der Vorsorgeverfügung, die Daten des Vollmachtgebers sowie der Bevollmächtigten gespeichert. Auch können jederzeit die Kontaktdaten geändert oder der Widerruf der Vollmacht registriert werden,“ weiß Hofmann. Betreuungsgerichte können den Inhalt des Vorsorgeregisters jederzeit einsehen, wozu sie vor einer etwaigen Bestellung eines Betreuers verpflichtet sind. Im Übrigen ist der Zugriff auf das Register jedoch beschränkt, so dass die Vertraulichkeit der eigenen Daten in jedem Fall gewahrt ist.

Das Leben im Pflegeheim schlägt mit hohen monatlichen Kosten zu Buche. Foto:

Pflegeheimplatz kann Vermögen auffressen

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deren Formvorschriften gelten, in der Praxis häufig Schwierigkeiten auf. Außerdem sei mit einem verbreiteten Vorurteil aufzuräumen: „Eine Vorsorgevollmacht beim Notar kann sich jeder leisten. Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und sozial gestaffelt. Damit kostet die Vollmacht bei kleinem Geldbeutel auch entsprechend weniger“, so Hofmann.

Jens Kalaene/dpa

Grundschuld auf dem Haus sichern muss. Oft wird das Haus vorher noch an die Nachkommen verschenkt. Querling warnt allerdings: Es gebe im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Paragrafen, der Menschen das Recht einräumt, im Fall einer Verarmung die Schenkung zurückzuverlangen. Und dieser Anspruch gehe, wenn man die Leistungen der Behörde in Anspruch nimmt, auf das Sozialamt über. Was am Ende bedeuten kann, dass das Sozialamt die verschenkte Immobilie zurückfordert.„Das mag aus Sicht des Einzelnen ärgerlich sein, aber die Sozialhilfe ist das letzte Sicherungsnetz“, begründet sie. „Daher müssen die Menschen – solange sie selber Vermögen haben – dieses für ihre Pflege verwenden.“

Staatliche Lösung gefordert Die Frage ist, ob man so viel zurücklegen kann, damit es für die Finanzierung reicht. Gerade, wenn die Menschen immer älter werden oder länger in Heimen leben. „Es braucht hier auch staatliche Lösungen.“ Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Zuge der PflegeReform plant, den Eigenanteil für die reinen Pflegekosten im Heim zu deckeln (auf höchstens 700 Euro pro Monat für maximal drei Jahre, danach zahlt der Staat), hält die Expertin für einen guten Anfang. Doch es sei zu kurz gedacht. Denn die reinen Pflegekosten machten nur ungefähr ein Drittel der gesamten Kosten aus, so Querling. Wohnen und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten und eine Umlage für die Ausbildungskosten der ange-

henden Pflegekräfte im Heim kommen noch dazu. „Daher müssten die Bewohner am Ende trotzdem oft noch Hilfe zur Pflege beanspruchen“, verdeutlicht sie. Pflegeversicherung kann Lücke kaum stopfen Gesetzlich Versicherte zahlen seit 1995 Beiträge für die Pflegeversicherung. Privatversicherte müssen eine private abschließen. Bei vollstationärer Pflege im Heim zum Beispiel zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad bestimmte Monatspauschalen. Die Kosten für die Pflege seien seit Einführung der Versicherung aber so gestiegen, sagt Querling, dass für Versicherte unterm Strich „dieselbe Finanzierungslücke besteht wie vor der Einführung, so dass wieder viele die Hilfe des Sozialamtes benötigen“.


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