Preisliste Nr. 8 für Anzeigen und Beilagen
Märkischer
Sonntag Die aktuelle Sonntags-Anzeigenzeitung für Ostbrandenburg Anzeigenpreise: 1. Verbreitungsgebiet/Auflagen
3. Titelkopf, Titelseite, Kleinanzeigen
9. Technische Angaben
2. A llgemeine Verlagsangaben
4. Gesamtausgabe
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
5. Lokalausgabe ANG/SWT
11. Allgemeine Geschäftsbedingungen
6. Regionalausgabe MITTE
12. Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Lokalausgaben Eberswalde und Bad Freienwalde
7. Regionalausgabe SÜD
Lokalausgaben Frankfurt (Oder)/Seelow und
Eisenhüttenstadt/Beeskow
8. Regionalausgabe WEST
Lokalausgaben Bernau, Strausberg und Fürstenwalde
Gültig ab 1. Januar 2010
13. Prospektbeilagen – Preise und Mengen
Märkischer
Sonntag
1. Verbreitungsgebiet/Auflagen
Gesamtausgabe 318.848 Exemplare* Ausgabe ang./Schwedt 31.469 Exemplare Angermünde
Schwedt
Kleinanzeigengebiet 1 (79.189 Ex.)
Regionalausgabe Mitte 47.720 Exemplare
Eberswalde
Od
er
Bad Freienwalde
Kleinanzeigengebiet 1 (79.189 Ex.)
Bernau
Berlin
Strausberg
Lokalausgabe • Angermünde/Schwedt 31.469 Exemplare
Seelow
Regionalausgabe Süd 85.055 Exemplare Kleinanzeigengebiet 2 (85.055 Ex.)
Lokalausgaben • Eberswalde 33.077 Exemplare • Bad Freienwalde 14.643 Exemplare Lokalausgaben • Frankfurt (Oder)/Seelow 49.294 Exemplare • Eisenhüttenstadt/Beeskow 35.761 Exemplare
Fürstenwalde Frankfurt (Oder)
Eisenhüttenstadt Beeskow
Regionalausgabe West 154.604 Exemplare Kleinanzeigengebiet 3 (154.604 Ex.)
Lokalausgaben • Bernau 48.664 Exemplare • Strausberg 56.836 Exemplare • Fürstenwalde 49.104 Exemplare
* Verbreitete Auflage III. Quartal 2009 Die Auflage unterliegt der Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter (ADA).
Märkischer
Sonntag
2. Allgemeine Verlagsangaben Verlag
Freienwalder Kurier GmbH
Postfachanschrift
Postfach 1952 15209 Frankfurt (Oder)
E-Mail:
kontakt@maerkischer-sonntag.de
Regionalausgabe Fischerstraße 88 Süd (Zentrale) 15230 Frankfurt (Oder) Tel.: 03 35 / 5 54 79 Fax: 03 35 / 5 54 79 Lokalausgabe Ringstraße 13 Angermünde/ 16303 Schwedt (Oder) Schwedt Tel.: 0 33 32 / 43 68 Fax: 0 33 32 / 43 68 Regionalausgabe Karl-Marx-Platz 11 Mitte 16225 Eberswalde Tel.: 0 33 34 / 58 97 Fax: 0 33 34 / 58 97
Anzeigenschlusstermin Freitag vor Erscheinen, 12:00 Uhr Annahme und Veröffentlichung von Farbanzeigen erfolgen entsprechend den technischen Gegebenheiten. Rücktrittstermin
wie Schlusstermin
Vorlagenschlusstermin wie Schlusstermin 20 25
20 25
20 25
Königstrasse 16 16259 Bad Freienwalde Tel.: 0 33 44 / 52 81 Fax: 0 33 44 / 52 05
Regionalausgabe West
Puschkinstraße 4 15562 Rüdersdorf Tel.: 03 36 38 / 7 04 20 Fax: 03 36 38 / 7 04 25
An der Tränke 18 16321 Bernau Tel.: 0 33 38 / 76 48 72 Fax: 0 33 38 / 24 60
Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Bankverbindungen
BW-Bank BLZ: 600 501 01 Kto.-Nr.: 743 9501 922 IBAN: DE 78 6005 0101 7439 5019 22 BIC: SOLADEST
Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Abschlusskunden erhalten bei Bankeinzug oder Bankabbuchung 3 % Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben. Kleinanzeigen Schlusstermin: Donnerstag vor Erscheinen, 17:00 Uhr Chiffregebühren
bei Abholung: bei Zusendung:
EUR 3,00 EUR 8,00
Ortspreis findet Anwendung bei Direktabrechnung für Anzeigen und Beilagen von Firmen aus dem Verbreitungsgebiet. Mindestberechnung bei 2 und 3 Zusatzfarben (ZF): 300 mm
Märkischer
Sonntag
3. Anzeigenpreise Titelkopf/Titelseite, Kleinanzeigen Ausgabe Preise* in EUR
Titelkopf
1)
Grundpreis sw
1 ZF
2ZF
Titelseite Ortspreis
4c
sw
1 ZF
2ZF
2)
Grundpreis 4c
Ortspreis
sw
1 ZF
2ZF
4c
sw
1 ZF
2ZF
4c
Gesamtausgabe
11,90 14,12 16,58 17,18 10,11 12,01 14,09 14,62
5,78
7,25
8,44
8,70
4,91
6,17
7,17
7,40
Angermünde/Schwedt
1,91
2,38
2,60
2,69
1,61
2,02
2,20
2,29
0,95
1,17
1,39
1,45
0,80
1,00
1,18
1,24
Regionalausgabe MITTE
2,36
3,15
3,50
3,67
2,00
2,67
2,98
3,11
1,27
1,58
1,81
1,88
1,07
1,34
1,55
1,60
Eberswalde
1,95
2,43
2,63
2,82
1,66
2,07
2,24
2,40
0,94
1,17
1,31
1,38
0,80
1,01
1,11
1,17
Freienwalde
1,63
2,04
2,24
2,34
1,38
1,74
1,91
1,99
0,81
1,03
1,12
1,17
0,69
0,88
0,95
1,01
Regionalausgabe Süd
3,59
4,48
5,25
5,45
3,03
3,81
4,47
4,62
1,92
2,28
2,67
2,76
1,63
1,94
2,28
2,35
Frankfurt (Oder)
2,86
3,38
3,88
4,03
2,42
2,86
3,30
3,42
1,40
1,65
1,85
1,92
1,19
1,40
1,58
1,63
Eisenhüttenstadt/Beeskow
1,66
1,95
2,20
2,30
1,41
1,66
1,87
1,95
0,85
0,95
1,05
1,08
0,69
0,80
0,90
0,92
Regionalausgabe West
4,22
5,55
6,58
6,88
3,59
4,72
5,60
5,85
2,38
2,99
3,49
3,64
2,02
2,54
2,98
3,09
Bernau
1,92
2,43
2,85
2,96
1,63
2,07
2,42
2,50
1,08
1,30
1,49
1,56
0,92
1,10
1,27
1,32
Strausberg
2,17
2,85
3,31
3,50
1,85
2,42
2,81
2,98
1,23
1,47
1,71
1,78
1,04
1,26
1,45
1,51
Fürstenwalde
1,98
2,53
2,99
3,21
1,69
2,15
2,54
2,73
1,13
1,38
1,57
1,64
0,96
1,17
1,33
1,36
Gewerbliche Kleinanzeigen3) bringen Erfolg!
Eine Zeile enthält bis zu 35 Satzzeichen, die erste Zeile erscheint fett (auch als Cicero-Zeile bis zu 18 Satzzeichen möglich, Berechnung + 1 Zeile).
Kleinanzeigengebiet 1, 2 oder 3: Standard 3 Zeilen 16,- EUR, jede weitere Zeile 4,- EUR
Bsp. Standard-Kleinanzeige
Bsp. Kleinanzeige mit Cicero-Zeile
■ Treppen nach Maß (Eiche, Buche od. Kiefer) m. Montage u. Transport. Wir beraten Sie gern vor Ort. Fa. Holzwurm, Tel. 0335/12345
■
Gesamtausgabe: Standard 3 Zeilen 22,- EUR, jede weitere Zeile 7,- EUR 1) Festhöhe 80mm/1spaltig oder 2spaltig 2) Mindestgröße 1spaltig/100mm
Treppen nach Maß
(Eiche, Buche od. Kiefer) m. Montage u. Transport. Wir beraten Sie gern vor Ort. Fa. Holzwurm, Tel. 0335/12345
3) Kleinanzeigen sind nicht rabattfähig * Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Märkischer
Sonntag
4. Anzeigenpreise Gesamtausgabe 318.848 Exemplare Ausgabe Preise* in EUR
mm-Anzeigen GP
OP
seitenteilige Anzeigen Grundpreis (GP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
seitenteilige Anzeigen Ortspreis (OP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
Kombinationsnachlässe für die Kombination von Regionalausgaben und/oder Lokalausgaben
(0001) Gesamtausgabe / Auflage 318.848 Exemplare s/w
3,60
3,05
2.130
2.675
3.890
5.420
6.670
1.810
2.275
3.305
4.605
5.670
1 ZF
4,55
3,85
2.710
3.360
4.710
6.645
8.425
2.305
2.825
4.005
5.640
7.165
3 Ausgaben = 10 %
2 ZF
5,35
4,55
3.110
3.920
5.670
7.910 10.000
2.640
3.335
4.820
6.720
8.500
ab 4 Ausgaben = 15 %
4c
5,60
4,75
3.200
4.055
5.820
8.210 10.285
2.720
3.450
4.950
6.980
8.745
2 Ausgaben =
5%
Malstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) 6 Anzeigen
5. Anzeigenpreise Regionalausgabe Angermünde/Schwedt 31.469 Exemplare Ausgabe Preise* in EUR
mm-Anzeigen GP
OP
seitenteilige Anzeigen Grundpreis (GP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
seitenteilige Anzeigen Ortspreis (OP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
(010) Regionalausgabe Angermünde/Schwedt / Auflage 31.480 Exemplare s/w
0,66
0,57
378
478
688
956
1.168
322
407
585
812
993
=
5%
12 Anzeigen
= 10 %
24 Anzeigen
= 15 %
52 Anzeigen
= 20 %
Mengenstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) bei Mindestabnahme von 1.500 mm
=
3%
3.000 mm
=
5%
5.000 mm
= 10 %
1 ZF
0,82
0,70
494
615
893
1.234
1.565
420
522
760
1.039
1.331
2 ZF
0,92
0,78
557
693
993
1.360
1.728
473
590
844
1.155
1.469
10.000 mm
= 15 %
1.504
20.000 mm
= 20 %
4c
0,94
0,80
573
712
1.024
1.407
1.770
487
* Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, 20% Aufschlag bei fester Platzierung
605
871
1.196
M채rkischer
Sonntag
6. Anzeigenpreise Regionalausgabe MITTE 47.720 Exemplare Ausgabe Preise* in EUR
mm-Anzeigen GP
OP
seitenteilige Anzeigen Grundpreis (GP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
seitenteilige Anzeigen Ortspreis (OP)
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
(0200) Regionalausgabe MITTE / Auflage 47.720 Exemplare s/w
0,86
0,72
497
624
911
1.274
1.627
424
530
774
1.084
1.383
1 ZF
1,07
0,90
596
750
1.078
1.495
1.900
507
638
916
1.271
1.615
2 ZF
1,19
1,02
696
870
1.233
1.704
2.166
591
740
1.048
1.447
1.841
4c
1,25
1,06
719
898
1.286
1.767
2.217
611
764
1.092
1.502
1.885
Kombinationsnachl채sse f체r die Kombination von Regionalausgaben und/oder Lokalausgaben 2 Ausgaben =
5%
3 Ausgaben = 10 % ab 4 Ausgaben = 15 %
Malstaffel (innerh. eines Abschlussjahres)
(0030) Lokalausgabe Eberswalde / Auflage 33.077 Exemplare s/w
0,66
0,57
353
448
651
911
1.121
301
381
555
774
954
1 ZF
0,83
0,70
425
536
775
1.069
1.310
361
455
659
910
2 ZF
0,89
0,76
492
622
890
1.225
1.488
417
529
756
4c
0,96
0,82
514
640
916
1.264
1.527
436
544
780
6 Anzeigen
=
5%
12 Anzeigen
= 10 %
1.113
24 Anzeigen
= 15 %
1.042
1.266
52 Anzeigen
= 20 %
1.074
1.297
Mengenstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) bei Mindestabnahme von
(0040) Lokalausgabe Bad Freienwalde / Auflage 14.643 Exemplare
1.500 mm
=
3%
3.000 mm
=
5%
s/w
0,56
0,46
308
391
570
794
982
262
333
485
676
835
1 ZF
0,69
0,59
373
469
677
935
1.145
318
397
576
794
974
5.000 mm
= 10 %
2 ZF
0,76
0,65
433
540
779
1.065
1.308
368
459
661
905
1.111
10.000 mm
= 15 %
4c
0,80
0,67
451
559
804
1.100
1.340
384
475
683
935
1.140
20.000 mm
= 20 %
* Netto-Preise zuz체glich der gesetzlichen Umsatzsteuer, 20% Aufschlag bei fester Platzierung
Märkischer
Sonntag
7. Anzeigenpreise Regionalausgabe Süd 85.055 Exemplare Ausgabe Preise* in EUR
mm-Anzeigen GP
OP
seitenteilige Anzeigen Grundpreis (GP) 1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
seitenteilige Anzeigen Ortspreis (OP)
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
1/4 bis 833 mm
1/3
1/2
3/4
1/1
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
(0300) Regionalausgabe Süd / Auflage 85.055 Exemplare s/w
1,08
0,92
657
828
1.203
1.685
2.041
558
704
1.023
1.432
1.735
1 ZF
1,38
1,17
809
1.009
1.468
2.059
2.584
687
859
1.248
1.751
2.197
2 ZF
1,58
1,34
928
1.160
1.673
2.327
2.918
788
987
1.422
1.977
2.481
4c
1,65
1,40
966
1.198
1.726
2.406
2.994
821
1.018
1.466
2.045
2.545
Kombinationsnachlässe für die Kombination von Regionalausgaben und/oder Lokalausgaben 2 Ausgaben =
3 Ausgaben = 10 % ab 4 Ausgaben = 15 %
Malstaffel (innerh. eines Abschlussjahres)
(0050) Lokalausgabe Frankfurt (Oder) / Seelow Auflage 49.294 Exemplare s/w
0,83
0,71
502
637
918
1.274
1.556
425
541
781
1.083
1.323
1 ZF
1,00
0,85
573
718
1.030
1.413
1.713
487
610
875
1.201
6 Anzeigen
=
= 10 %
1.456
24 Anzeigen
= 15 % = 20 %
2 ZF
1,14
0,97
641
805
1.142
1.557
1.886
545
684
971
1.324
1.603
4c
1,19
1,01
668
832
1.180
1.612
1.934
568
707
1.002
1.370
1.644
Mengenstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) bei Mindestabnahme von
(0060)Lokalausgabe Eisenhüttenstadt / Beeskow / Auflage 35.761 Exemplare
1.500 mm
=
3%
3.000 mm
=
5%
5.000 mm
= 10 %
1.100
10.000 mm
= 15 %
1.129
20.000 mm
= 20 %
s/w
0,49
0,42
301
383
552
765
933
256
325
469
650
793
1 ZF
0,58
0,50
359
459
660
917
1.121
305
390
561
780
953
2 ZF
0,68
0,58
427
536
771
1.063
1.294
363
455
656
903
0,70
0,60
447
557
794
1.096
1.328
380
* Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, 20% Aufschlag bei fester Platzierung
473
676
5%
12 Anzeigen 52 Anzeigen
4c
5%
932
Märkischer
Sonntag
8. Anzeigenpreise Regionalausgabe West 154.604 Exemplare Ausgabe Preise* in EUR
mm-Anzeigen GP
OP
seitenteilige Anzeigen Grundpreis (GP) 1/4 1/3 1/2 3/4 1/1 bis 833 mm
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
seitenteilige Anzeigen Ortspreis (OP) 1/4 1/3 1/2 3/4 1/1 bis 833 mm
bis 1110 mm bis 1666 mm bis 2499 mm bis 3332 mm
s/w 1 ZF 2 ZF 4c
1,37 1,80 2,24 2,34
1,16 1,52 1,91 1,98
830 983 1.196 1.256
1.040 1.234 1.488 1.551
1.515 1.853 2.196 2.289
2.103 2.592 3.021 3.152
2.570 3.311 3.824 3.957
705 836 1.017 1.068
884 1.049 1.266 1.318
1.288 1.574 1.866 1.947
1.788 2.203 2.569 2.679
2.184 2.814 3.250 3.364
0,62 0,79 0,97 1,01
0,53 0,67 0,83 0,85
373 433 529 555
470 546 661 689
682 819 971 1.010
944 1.144 1.332 1.388
1.158 1.413 1.632 1.688
318 368 450 472
399 465 562 585
580 697 826 858
803 973 1.132 1.180
984 1.201 1.388 1.434
(0080) Lokalausgabe Strausberg / Auflage 56.836 Exemplare s/w 1 ZF 2 ZF 4c
0,70 0,92 1,12 1,19
0,60 0,79 0,96 1,02
435 510 618 649
544 641 766 798
795 962 1.132 1.180
1.105 1.350 1.560 1.623
1.350 1.664 1.908 1.969
370 433 525 552
462 545 651 679
676 818 962 1.003
939 1.147 1.327 1.379
1.147 1.414 1.623 1.673
(0090) Lokalausgabe Fürstenwalde / Auflage 49.104 Exemplare s/w 1 ZF 2 ZF 4c
0,64 0,82 1,02 1,09
0,55 0,69 0,86 0,92
403 468 558 590
506 587 698 725
701 880 1.025 1.069
974 1.231 1.409 1.467
1.197 1.521 1.728 1.783
Regionalausgaben und/oder Lokalausgaben 2 Ausgaben =
5%
3 Ausgaben = 10 % ab 4 Ausgaben = 15 %
(0070) Lokalausgabe Bernau / Auflage 48.664 Exemplare s/w 1 ZF 2 ZF 4c
Kombinationsnachlässe für die Kombination von
(0400) Regionalausgabe WEST / Auflage 154.604 Exemplare
343 397 474 501
* Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, 20% Aufschlag bei fester Platzierung
430 499 593 616
596 748 872 910
828 1.046 1.197 1.247
1.018 1.293 1.468 1.516
Malstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) 6 Anzeigen
=
5%
12 Anzeigen
= 10 %
24 Anzeigen
= 15 %
52 Anzeigen
= 20 %
Mengenstaffel (innerh. eines Abschlussjahres) bei Mindestabnahme von 1.500 mm
=
3%
3.000 mm
=
5%
5.000 mm
= 10 %
10.000 mm
= 15 %
20.000 mm
= 20 %
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9. Technische Angaben Format
Märkischer Sonntag rheinisch
Sonderbeilagen halbrheinisch
Satzspiegel Breite 323 mm Breite 230 mm Höhe 476 mm Höhe 323 mm Seitenvolumen 3.332 mm Spaltenzahl/ Spaltenbreite Panorama
1.615 mm
1 Spalte / 45 mm 2 Spalten/ 91 mm 3 Spalten/138 mm 4 Spalten/184 mm 5 Spalten/230 mm 6 Spalten/277 mm 7 Spalten/323 mm
1 Spalte / 45 mm 2 Spalten/ 91 mm 3 Spalten/138 mm 4 Spalten/184 mm 5 Spalten/230 mm
15 Spalten/673 mm
11 Spalten/476 mm
Im Verlag hergestellte Druckunterlagen bleiben Eigentum des Verlages. Der Erwerb zur freien Nutzung ist möglich. Auflösung Halbton schwarz-weiß 200 dpi Halbton Farbe 200 dpi Strich/CopyDot-Dateien 1270 dpi Bildmodus Farbbilder im CMYK-Modus Es dürfen keine Bilder im RGB-, Mehrkanal- oder LAB-Modus in das EPS oder PDF eingebunden werden.
Datenformate . PDF-Dateien/EPS-Dateien (bei diesen Dateiformaten müssen alle Bestandteile der Dokumente – Bild, Logo, Schrift – mitgeliefert werden, soweit nicht eingebunden) . Post-Script-Dateien . keine offenen Dateiformate Datenübermittlung . per FTP, bitte fordern Sie Ihre Zugangsdaten an Technische Rückfragen 03 35/5 54 79 20
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10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach VertragsAbschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 10. Der Auftraggeber hat bei teilweise oder ganz unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
11. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 12. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. 13. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
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11. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 15. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 16. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungszinsen berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
18. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 19. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 20. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exempl. 20 v.H. bis zu 100.000 Exempl. 15 v.H. bis zu 500.000 Exempl. 10 v.H. über 500.000 Exempl. 5 v.H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 21. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. 22. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 23. Druckunterlagen werden nur auf be-
sondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. 25. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
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12. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. c) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax oder per e-mail. e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig zurückgezogen wurde, gegen den Verlag erwachsen. f) Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen /
Beilagen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber. g) Erscheinen nicht rechtzeitig abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. h) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. i) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet. j) Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen. Erscheint eine Anzeige bedingt durch die Belegung der Gesamt- oder Regionalausgaben in mehreren Lokalausgaben des selben Erscheinungstages, so kann sie innerhalb des jeweils gültigen Rabattabschlusses nur einmal gezählt werden. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. k) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt die Zahlungsminderung oder Ersatz-
ansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Erstveröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung zu erheben. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige gilt nicht für den sogenannten Konkurrenzausschluss, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde. l) Bei Abbestellung einer gesetzten, aber nicht veröffentlichten Anzeige werden die Satzkosten berechnet . Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss. m) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. n) Offerten von Immobilien-Unternehmen und Partnerinstituten werden an die Inserenten von Chiffre-Anzeigen weitergeleitet, sofern folgende Gebühren je Zuschrift entrichtet werden bis 20g DIN A5 bis 50g DIN A5 über 50g DIN A4 bis 250g abweichende Formate
EUR 0,55 EUR 1,55 EUR 1,55 EUR 1,55 EUR 2,25
o) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Eine vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an
den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen und Beilagen zu ermäßigten Grundpreisen werden nicht provisioniert. p) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen Sonderpreise sowie abweichende Anzeigenschluss- und Rücktrittstermine festzulegen. q) Bei 2 Anzeigenseiten oder mehr eines Anzeigenkunden in einer Ausgabe ist Einzelkalkulation möglich. r) Plazierungswünsche sind für den Verlag nicht bindend. s) Soweit ein Anzeigenauftrag mit fester Platzierung und zusätzlichem Platzierungsaufschlag erteilt wird und die zugesagte Platzierung nicht eingehalten werden konnte, gilt der eigentliche Auftrag gleichwohl als erfüllt, so dass bei der Berechnung lediglich der Platzierungsaufschlag entfällt. t) Der Verlag übernimmt keine Haftung bei ISDN-Übertragungen. u) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. v) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder in den Druckschriften in elektronischen Medien verarbeitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
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13. Prospektbeilagen – Preise und Mengen Prospektbeilagen-Preis* pro 1.000 Ex. in EUR
Ortspreis
Grundpreis bis 10 g
15 g
20 g
25 g
30 g
bei Direktabrechnung für Beilagen von Firmen aus dem Verbreitungsgebiet
35 g
je weitere
40 g
5g
bis 10 g
15 g
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
je weitere
5g
bis 20.000 Ex.**
32,30
34,30 36,30 38,30 40,30 42,30 44,30
2,00
27,45
29,15 30,85 32,55 34,25 35,95 37,65
1,70
mind. 1 Lokalausgabe
30,95
32,95 34,95 36,95 38,95 40,95 42,95
2,00
26,30
28,00 29,70 31,40 33,10 34,80 36,50
1,70
mind. 1 Regionalausgabe
29,65
31,60 33,60 35,60 37,55 39,55 41,55
2,00
25,20
26,85 28,55 30,25 31,90 33,60 35,30
1,70
Gesamt-Belegung
27,55
29,45 31,35 33,25 35,15 37,05 38,95
1,90
23,42
25,04 26,66 28,28 29,90 31,52 33,14
1,62
Ausgaben
Prospektauflage (Rechnungsgrundlage)
empfohlene Prospektzahl***
Hinweise
Prospektbeilagenpreise sind nicht rabattfähig. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zuzüglich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet. Verarbeitung von Leporello und Halfcover auf Nachfrage.
318.848 Exemplare
324.200 Exemplare
Ausgabe Angermünde/Schwedt
31.469
32.000
Regionalausgabe MITTE
47.720
48.500
Regionalausgabe SÜD
85.055
86.900
Regionalausgabe WEST
154.604
156.800
Prospektdirektverteilung auf Anfrage
Gesamtausgabe
Höchstgewicht 60 g (Höhere Gewichte nach Rücksprache)
Lokalausgaben: Angermünde/Schwedt
31.469
32.000
Höchstformat 340 x 240 mm
Eberswalde
33.077
33.600
Mindestformat 145 x 105 mm
Bad Freienwalde
14.643
14.900
Frankfurt (Oder)/Seelow
49.294
50.300
Eisenhüttenstadt/Beeskow
35.761
36.600
Lieferanschrift Märkisches Verlags- u. Druckhaus GmbH & Co. KG Kellenspring 6 (Einfahrt P.-Feldner-Str.13) 15230 Frankfurt (Oder)
Bernau
48.664
49.300
Strausberg
56.836
57.700
Fürstenwalde
49.104
49.800
* Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ** bei Auflagen bis 10.000 Exemplare 20 % Aufschlag *** inklusive technisch bedingtem Mengenausgleich
Anlieferungstermin bis Donnerstag vor Erscheinen, 15:00 Uhr Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr Schluss- und Rücktrittstermin Montag vor Erscheinen. Bei Nichteinhaltung des Rücktrittstermins fällt ein Ausfallhonorar von 50 % auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an.