RA Freudenberg, Steinseifer, Rohde

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Vom Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister (FEAR) (FSR). Nun ist der Wechsel vollzogen. Am 1. Mai 2014 traten die Änderungen für die Flensburger „Verkehrssünderdatei“ in Kraft. Hierbei änderte sich aber nicht nur der Name! Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FEAR). Künftig gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1 bis 3 Punkte, allerdings liegt die Obergrenze für das Punktekonto dann bei 8 Punkten, nach deren Erreichen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird nach freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten nur noch dann eingetragen, wenn sie mindestens 60,- EUR kosten. Diese Grenze lag bisher bei 40,- EUR. Allerdings werden gleichzeitig auch einige Verstöße „teurer“. So werden künftig für Handyverstöße, Verstoß gegen die Winterreifenpflicht oder die Überziehung der HU-Frist um mehr als acht Montage jeweils 60,- EUR statt bisher 40,- EUR kosten. Neu ist ebenfalls, dass es künftig für Straftaten wie fahrlässiger Körperverletzung keine Eintragungen mehr gibt (bisher immerhin fünf Punkte), soweit keine wei-

tere Führerscheinmaßnahmen angeordnet wurden. Punktebewährt hingegen bleibt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Bleibt nun noch die Frage: Was passiert eigentlich bei der Umstellung auf das neue System mit den bisherigen Punkten. Im Grundsatz werden nun nicht mehr punktebewehrte Eintragungen gestrichen. Also ein Punkt wegen Einfahrens in eine Umweltzone ohne Plakette wird gestrichen. Alle anderen Punkte werden „umgerechnet“. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein bewertet die Punktreform kritisch und geht davon aus, dass künftig jeder Punkt mehr Gewicht haben wird. Als Folge der deutlich höheren Tilgungsfristen, der reduzierten Punkteabbaumöglichkeiten sowie der Herabsetzung der Entziehungsgrenze sei, so die Arbeitsgemeinschaft, das Risiko den Führerschein zu verlieren erheblich gestiegen. Im Hinblick auf diese Neuerungen, insbesondere der drohende Verlust der Fahrerlaubnis bereits nach Erreichen von acht Punkten, macht nach unserer Auffassung das Überprüfen eines Bußgeldbescheides wichtiger denn je! Hier Sollte jedenfalls der fachkundige Rat eines Rechtsanwaltes eingeholt werden.

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