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Schon gewusst?
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Gerät ein Synchronproduzent mit der Zahlung in Verzug, so hat der Schauspieler neben den Zinsen auch einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 40,-.
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Diese Pauschale ist allerdings auf einen Schadensersatz anzurechnen, soweit er in Kosten der Rechtsverletzung begründet ist.