1 minute read

Schon gewusst?

Schon gewusst?

Gerät ein Synchronproduzent mit der Zahlung in Verzug, so hat der Schauspieler neben den Zinsen auch einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 40,-.

Advertisement

Diese Pauschale ist allerdings auf einen Schadensersatz anzurechnen, soweit er in Kosten der Rechtsverletzung begründet ist.

This article is from: