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UNTERHALT: RECHTE UND PFLICHTEN

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GEWISSHEIT HABEN

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UNTERHALT:

RECHTE & PFLICHTEN

Kommt es zu einer Scheidung, sind in den meisten Fällen Unterhaltsansprüche das wichtigste Thema. Und wohl auch das Thema, über das am meisten gestritten wird.

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt – ein komplexes Thema über das gerne im Falle einer Scheidung gestritten wird. Vor allem der Ehegattenunterhalt ist für viele das brennendste Thema. Wie sich der Ehegattenunterhalt berech net und welche Fehler man im Falle einer Scheidung vermeiden sollte, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gottfried Berdnik von der Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH.

Dr. Berdnik, wie sieht in Österreich das Verhältnis zwischen strittigen und einvernehmlichen Scheidungen aus? Dr. Gottfried Berdnik: Auch wenn es oft viel Diskussionspotenzial im Vorfeld gibt, werden doch rund 90 Prozent aller Ehen einvernehmlich gelöst, etwa 10 Prozent sind dagegen strittig. Von diesen 10 Prozent enden wiederum fast 90 Prozent in einer einvernehmlichen Scheidung. Ein bis zwei Prozent aller Scheidungen sind Hochkonflikt-Auseinandersetzungen, die sich oftmals über viele Jahre ziehen können.

Dr. Gottfried Berdnik von der Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH berät mit langjähriger Erfahrung Klientinnen und Klienten zum Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht. Welche Fehler werden im Zuge von Scheidungsvereinbarungen oft gemacht? Der Kindesunterhalt, also die Alimente, sind grundsätzlich kein Anspruch, über den Eltern bestimmen können. Jedem Kind stehen Alimente zu. Es kommt aber häufiger vor, dass die Frau – die in der Regel die weniger verdienende ist – auf Unterhalt verzichtet. Wenn man aber auf Unterhalt verzichtet, muss einem bewusst sein, dass man das nicht mehr rückgängig machen kann. Die Unterhaltshöhe ist dabei gesetzlich klar geregelt.

Wie wird der Ehegatten-Unterhalt bei einer Scheidung berechnet? Die Höhe hängt prinzipiell von den Einkommensverhältnissen ab. In der Regel sind es 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens, wobei das Eigeneinkommen des weniger Verdienenden abgezogen wird. Wenn Kinder vorhanden und unterhaltsberechtigt sind, wird pro Kind ein weiterer Abzug von vier Prozent vorgenommen.

Inwiefern spielt die Frage des Verschuldens da mit hinein?

Nach Scheidung der Ehe kommt es – derzeit noch – auf das Verschulden an. Das heißt, man muss das überwiegende Verschulden des Besserverdieners am Scheitern der Ehe nachweisen, um überhaupt einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten zu haben.

Die klassische „Hausfrauen-Ehe“, bei dem ein Elternteil sich Vollzeit daheim um Haus und Kinder kümmert, gibt es kaum mehr. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür? Einerseits sicherlich der Wunsch nach persönlicher Selbstverwirklichung, andererseits ist ein vermehrtes Maß an Unsicherheit sicher einer der Gründe. Vor 20 Jahren war es bei einer Scheidung klar, dass ein haushaltsführender, nicht erwerbstätiger Ehegatte, wenn er nicht krasseste Eheverfehlungen begangen hat, einen Unterhalt zugesprochen bekommt. In den letzten Jahren stellen wir die dramatische Tendenz fest, dass die Gerichte in fast allen strittigen Fällen ein gleichteiliges Verschulden judizieren. Das bringt mit sich, dass es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gibt. Das kann wiederum zu einer Verarmung des weniger verdienenden Ehegatten führen.

Wäre es sinnvoll, dieses Verschuldensprinzip abzuändern? Ja. Es würde Sinn machen, den Unterhalt nach Bedarf auszumessen. Man nennt das bedarfsbezogener Unterhalt und nicht anspruchsbezogener Unterhalt.

Stichwort: Böswilliges Verlassen. Auch das ist ein typischer Fehler, der bei der Schuldensfrage eine Rolle spielen kann. Die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ist immer ein Problem. Zieht man ohne die Einwilligung des Partners aus der häuslichen Gemeinschaft aus, kann dies als böswilliges Verlassen und somit als schwere Eheverfehlung gedeutet werden. Wer dennoch die häusliche Gemeinschaft verlassen will, sollte sich schriftlich die Zustimmungserklärung des Ehepartners einholen.

Die Sorge um die finanzielle Absicherung führt dazu, dass immer öfter beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Welche Auswirkungen hat das auf Kinder? Die Sorge um die finanzielle Absicherung sowie um die Pension hat dazu geführt, dass auch haushaltsführende Ehepartner rasch wieder in eine Berufstätigkeit streben. Das gilt noch noch mehr für die Zeit nach einer Scheidung. Daher setzt sich das Modell der Doppelresidenz immer mehr durch.

Was versteht man darunter? Das bedeutet eine gleichteilige Betreuung der Kinder. Früher war man der Meinung, eine 50:50-Regelung sei kindeswohlgefährdend und muss die Ausnahme sein. Dieses Bild hat sich total gewandelt. Heute nutzen viele Männer das Modell als Chance, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen, und Frauen, um durch eigene Berufstätigkeit entsprechende Finanz- und Pensionssicherheit zu haben.

Aber das bedeutet auch, dass kein Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Ist das nicht oft für einen der Elternteile gar nicht leistbar? Das ist tatsächlich oftmals ein sehr großes Problem. Der finanziell schwächere Partner – das ist in der Praxis noch immer meist die Frau – kann da in ein existentielles Problem kommen, da trotz des geringeren Einkommens eine dementsprechend große Wohnung finanziert werden muss. Schön wäre es, wenn es in solchen Fällen mehr Gentlemen’s-Agreements geben würde.

Was würden Sie als Jurist einem Paar raten, das beabsichtigt zu heiraten? Ich würde beiden raten, dass sie berufstätig sind. Wenn man sich doch für ein klassisches Familienmodell, bei dem ein Partner überwiegend daheimbleiben soll, entscheidet, würde ich im Krisenfall eine ehevertragliche Regelung empfehlen. Eheverträge sind natürlich wenig romantisch, aber durchaus sinnvoll.

DER BESTE WEG FÜRS LEBEN

Claudia Hochsteger, diplomierte Lebens- und Sozialberaterin

Scheiden tut weh, besagt ein geflügeltes Wort. Muss aber nicht sein. Die Expertinnen und Experten der Lebens- und Sozialberatung wissen Rat.

Scheidungskrieg ade. Begleitet von Expertinnen und Experten der Lebens- und Sozialberatung kann eine Scheidung im besten Falle zum produktiven Neustart werden. Und mit professioneller Paarberatung ist mancher festgefahrenen Beziehung vielleicht sogar wieder auf die Sprünge zu helfen. „Wir arbeiten lösungsorientiert“, bringt Claudia Hochsteger, diplomierte Lebens- und Sozialberaterin sowie stellvertretende Obfrau der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, den Mehrwert einer psychologischen Beratung durch Expertinnen und Experten der Lebens- und Sozialberatung (LSB) auf den Punkt. „Von der ersten Einheit weg geht es darum, gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten Lösungen zu erarbeiten, die sich in der Praxis auch tatsächlich umsetzen lassen. Wir zeigen machbare Optionen auf, die dabei unterstützen, Krisensituationen zu bewältigen und im Optimalfall gestärkt daraus hervorzugehen.“ Mehrheitlich seien es nach wie vor Frauen, die den Weg zur professionellen Beratung einschlagen, berichtet Hochsteger aus der täglichen LSB-Praxis. Nicht selten stünde anfangs gar nicht die Beziehung selbst im Fokus. „Häufig kommen beträchtliche Belastungen zutage, die sich mit der Zeit angesammelt und bereits verfestigt haben.“ In welche Richtung sich die Situation entwickelt, zeigt sich dann in den Beratungen. Dabei wäre es, betont Hochsteger, ratsam, Beratung regelmäßig begleitend und präventiv in Anspruch zu nehmen. „Zerstörerische Kräfte können schleichend Einzug halten. Kleine Verletzungen, Verhaltensweisen, die den Partner bzw. die Partnerin nerven.“ Professionelle Beratung kann hier schon in einem frühen Stadium Problemzonen ausfindig machen und die Resilienz der Beziehung stärken. „Paarberatung“ ist einer von mittlerweile sechs sogenannten ExpertInnenpools in der Lebens- und Sozialberatung.

Ganzheitliches Paket

„Mit ihren drei Disziplinen psychologische Beratung, Ernährungsberatung und sportwissenschaftliche Beratung bietet die Lebens- und Sozialberatung ein perfektes ganzheitliches Paket für Wohlbefinden, Gesundheit und Lebensglück mit einem besonderen Fokus auf Prävention und Resilienz“, resümiert Andreas Herz, Fachgruppenobmann und Vizepräsident der WKO Steiermark.

Weitere Informationen zur Lebens- und Sozialberatung sowie die Adressen der Expertinnen und Experten finden Sie auf:

www.lebensberater.at

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