3 minute read
PARTNERSCHAFT REGELN
Ehe oder Lebenspartnerschaft – da gibt es auch im Falle einer Trennung Unterschiede. Welche und wie man sich schon im Vorfeld absichern kann, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Kleinbichler.
Eine Lebenspartnerschaft ist in rechtlicher Hinsicht keine Ehe, dies gilt unter anderem auch für den Fall der Trennung. Daher erarbeitet Rechtsanwalt Andreas W. Kleinbichler in seiner Kanzlei für Lebenspartner und für Eheleute maßgeschneiderte Konzepte, um für den Trennungsfall gut vorbereitet zu sein. Die Ehe wird im Scheidungsfall in vielen Punkten durch das Gesetz geregelt. Lebenspartner, die sich trennen wollen, genießen diesen eingeschränkten Schutz nicht, da es für diese Form der Partnerschaft nur eine äußerst ungenügende juristische Absicherung durch den Gesetzgeber gibt. Daher empfiehlt es sich für Lebenspartner und (zukünftige) Ehepartner, eine vertragliche Absicherung zu wählen, um unliebsame Streitereien zu verhindern. Lebenspartner können durch einen Partnerschaftsvertrag und Ehepartner durch einen Ehevertrag nicht nur ihr Zusammenleben, sondern auch ihre Rechte für den Fall der Trennung bzw. Scheidung regeln.
In erster Linie will jeder Lebens- oder Ehepartner die Aufteilung der Wohnung oder des Hauses, so auch die Aufteilung von Ersparnissen oder Vermögenswerten einerseits und Darlehenshaftungen andererseits geregelt wissen. In erbrechtlicher Hinsicht sind Lebenspartner den Ehepartnern erheblich benachteiligt. Diese Benachteiligung kann man durch vertragliche Regelungen und durch die Errichtung eines angepassten Testaments abfedern. Hat ein Lebens- oder Ehepartner aus einer Vorbeziehung Kinder, so gehören ergänzende Vereinbarungen getroffen. Für den Fall gemeinsamer Kinder können Fragen der Obsorge, also die Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, geregelt werden. Spannend wird es, wenn ein Partner im Unternehmen des anderen Partners mitwirkt. Diesen Umstand ungeregelt zu lassen, kann erhebliche nachteilige Folgen haben. Um Derartiges zu kompensieren, können Ausgleichszahlungen oder z.B. befristete Zahlungen mit Unterhaltscharakter vereinbart werden. Um Einschränkungen von Vertretungshandlungen zu entgegnen, bedarf es ferner der Einräumung von Handlungsvollmachten. Auch Auskunftsrechte gegenüber Krankenhäusern und Ärzten sind mögliche Regelungsinhalte.
Herr Kleinbichler, Sie hatten einen für Anwälte recht ungewöhnlichen Berufsstart. Was war Ihre Motivation, Rechtsanwalt zu werden? Als Absolvent der Handelsakademie in Villach war ich zunächst über mehrere Jahre erfolgreich im diätetischen Einzelhandel selbstständig tätig. Der Umgang mit Menschen war mir seit jeher wichtig. Meine hohe Problemlösungskompetenz und mein Einfühlungsvermögen bestärkten mich in meiner Berufswahl.
Was hat Sie dazu bewogen, sich auf Scheidungen zu spezialisieren? Das Familienrecht umspannt viele Teilbereiche. Man beschäftigt sich nicht nur mit den klassischen Themen wie Unterhalt, Scheidung, Sorge- und Kontaktrecht, sondern auch mit vermögens-, unternehmens- und arbeitsrechtlichen Themen. Diese Vielschichtigkeit macht es so spannend. Mehrere Rechtsgebiete zu kombinieren und oftmals komplizierte, wohlüberdachte Lösungen zu finden, beflügelt mich genauso, wie einer verzweifelten Person durch fundierte Beratung ihren Wunsch zu verwirklichen. Wie gehen Sie mit Emotionen Ihrer Mandanten um? Eine bunte Mischung von Empathie und Sachorientiertheit schafft einen guten Draht zueinander. Neben der fachlichen Kompetenz sind für mich Verständnis und soziale Kompetenz eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Strategie.
Wie soll aus Ihrer Sicht das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mandaten sein? Besonders wichtig sind für mich Offenheit und Professionalität, denn das schafft Vertrauen und Teamgeist.
Wie beschreiben Sie sich selbst? Als einen Familienvater, der es mit großen Erfahrungen aus der Wirtschaft schaffte, die erlernten Kompetenzen in sein Berufsbild zu integrieren, dies mit Herz und Verstand. Geprägt von jahrelanger Praxis ist mein geschärftes Verhandlungsgeschick die Chance für meine Mandanten, das zu erzielen, was rechtlich möglich und erlaubt ist.
Was ist Ihr Motto? Du musst kein Haifisch sein, Nemo war erfolgreicher!
ÜBER DIE KANZLEI:
Unsere Kanzlei versteht sich als kompetenter Partner für eine Vielzahl von individuellen Rechtsproblemen in ihren Kerngebieten (Familienrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Beamtendienstrecht, Disziplinarrecht, Erbrecht und allgemeines Zivilrecht) und betreut Mandanten unter anderem in der ganzen Steiermark. Wir verstehen uns nicht nur als eine fachkundige Begleitung in Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten, sondern versuchen mit viel Engagement gerichtliche Auseinandersetzungen (wenn möglich) zu vermeiden. Wir verstehen als effektivste Rechtsberatung jene, die präventiv erfolgt, zumal die Erfolgsaussichten dann am höchsten sind. Jeder nicht geführte Prozess ist meist der beste. Eine langjährige Erfahrung schafft Vertrauen und erhöht den Blick für das Wesentliche.
RA Mag. Andreas W. Kleinbichler
Dr. Ragossnig & Partner Rechtsanwalts GmbH, Friedrichgasse 6 • 8010 Graz 0316/833155 office@ragossnig.at