Der STEIRERIN Scheidungsguide 2021

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PARTNERSCHAFT REGELN

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ine Lebenspartnerschaft ist in rechtlicher Hinsicht keine Ehe, dies gilt unter anderem auch für den Fall der Trennung. Daher erarbeitet Rechtsanwalt Andreas W. Kleinbichler in seiner Kanzlei für Lebenspartner und für Eheleute maßgeschneiderte Konzepte, um für den Trennungsfall gut vorbereitet zu sein. Die Ehe wird im Scheidungsfall in vielen Punkten durch das Gesetz geregelt. Lebenspartner, die sich trennen wollen, genießen diesen eingeschränkten Schutz nicht, da es für diese Form der Partnerschaft nur eine äußerst ungenügende juristische Absicherung durch den Gesetzgeber gibt. Daher empfiehlt es sich für Lebenspartner und (zukünftige) Ehepartner, eine vertragliche Absicherung zu wählen, um unliebsame Streitereien zu verhindern. Lebenspartner können durch einen Partnerschaftsvertrag und Ehepartner durch einen Ehevertrag nicht nur ihr Zusammenleben, sondern auch ihre Rechte für den Fall der Trennung bzw. Scheidung regeln. In erster Linie will jeder Lebens- oder Ehepartner die Aufteilung der Wohnung oder des

Hauses, so auch die Aufteilung von Ersparnissen oder Vermögenswerten einerseits und Darlehenshaftungen andererseits geregelt wissen. In erbrechtlicher Hinsicht sind Lebenspartner den Ehepartnern erheblich benachteiligt. Diese Benachteiligung kann man durch vertragliche Regelungen und durch die Errichtung eines angepassten Testaments abfedern. Hat ein Lebens- oder Ehepartner aus einer Vorbeziehung Kinder, so gehören ergänzende Vereinbarungen getroffen. Für den Fall gemeinsamer Kinder können Fragen der Obsorge, also die Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, geregelt werden. Spannend wird es, wenn ein Partner im Unternehmen des anderen Partners mitwirkt. Diesen Umstand ungeregelt zu lassen, kann erhebliche nachteilige Folgen haben. Um Derartiges zu kompensieren, können Ausgleichszahlungen oder z. B. befristete Zahlungen mit Unterhaltscharakter vereinbart werden. Um Einschränkungen von Vertretungshandlungen zu entgegnen, bedarf es ferner der Einräumung von Handlungsvollmachten. Auch Auskunftsrechte gegenüber Krankenhäusern und Ärzten sind mögliche Regelungsinhalte.

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Ehe oder Lebenspartnerschaft – da gibt es auch im Falle einer Trennung Unterschiede. Welche und wie man sich schon im Vorfeld absichern kann, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Kleinbichler.

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